Mit Kuhrfürstlich gnädigstem Privilegio. Freytag; den s. October. I. Citationes edictales. 9lusbesondern Befebl Sr. Hochwürden hrn: ** Officialen des geistlichen Hofgerichts ordentlichen Richkern: werden auf Anhalten des Vicarü Franz Isfört als von dem Canonico und Thefaurario Winckellett Juniorn adS. Ludgerum selbst zu diesem Ende angeordneten Curatoris Bonorum und Mandatarii alle und jede, welche an ebenbesagten Canonicus Winkellett und dessen Haab und Forderung, es sey wegen Vorschusses, Borgs, etwa von ihm geleisteter Bürgschaft, oder wie es Namen haben mag, haben oder zu haben vermeynen, hiemit ein für allemalediStaliter verabladet, um innerhalb 30 Tagen nach Bekanntmachung dieses(wovon ihnen 1o für den ersten, ro für den aten und 1o für den zten Termin anberaumt werden) solche an vorhim besagten Canonicus Winckelfett und dessen Hab und Gütern habende Auspriche und Ferderungen zu proponiren, imgleichen dann bistimmender Stunde vor hochgedachtem Seister Hochpörden Hern. OFelal un Wohnhof persönlich oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen und ihre Forderungen mittels darüber sprechenden Beweisthümer zu rechtfertigen, mithin zu sehen und zu hören, daß zwischen ihnen und Impetranten die gütliche Ausmittelung versiichet werden solle, mit der Verwarnung, daß den in obbemeldter peremptorischer Frist nicht erscheinenden Gläubiger ein ewiges Stillschweigen eingebunden, die in Termino den raten October aber sich nicht Einfindende und auf die Vorschläge in continenti sich nicht erklärende pro Confentientibus gehalten und wider dieselbige ausgesprochen werden solle, was recht ist und sich der Ordnung nach gebührt, Geben Münster den Zten Sept. 1787. Aus besondern Befehl Sr Hochwürd. Hru Officialen, B. H. Funcke Caufa Act. Da die Herren Erbgenamen weiland Herrn Rathen und Gografen Friderich Kerckerinck, um ein richtiges Inventarium desselben Nachlassenschaft zu formiren, die bündige Sicherheit und Gewißheit der Erbschaft nöthig zu seyn, angezeiget, und zu dem Ende wider sämtliche Creditoren obsonst auf die Nachlas senschaft des sel. Rathen und Gografen Kerckerinck ex quocunque capite Anspruch machende pro Citatione edictali ad effectum proponendi füb pcena perpetui filentii& videndum sibi satisfieri angerufen, solche auch und zwar unica pro tribus cum termino peremptorio von 6 Wochen erkannt worden. Als werden aus Befehl Sr. Hochwürden Herrn Officialen von Tautphöus hierdurch alle und jede Gläubiger, welche einige Sprüche und Forderungen an weiland Herrn Rathen und Gografen Kerckerinck obsonst auf desselben Nachlassenschaft haben, oder zu haben vermeinen, hiemit ein für dreymal echitaliter verabladet, um innerhalb peremptorischet Frist von 6 Wochen nach Verkündigung dieses ihre an belobten Herrn Rath und Gografen Kerckerinck sel. obsonst dessen Nachlassenschaft habende Sprüche und Forderungen vermittels Beybringung darüber sprechenden Urkunden und Justificatorien bey dahiesigem geistlichen Hofgerichte unter Strafe ewigen Stillschweigens vorzustellen, folgends zu sehen und zu hören, daß sie ihrer berichtigten Forderung halber befriediget werden sollen. Gegeben Münster den sten Septemb. 1787. De Mandato R. D. Officialis Meyer, Alt. caufz. II. Gerichtliche Notificationes. Aus Befehl des Hochfürstl. Münsteris. Herrn e Stadts=Richters wird hierdurch bekannt gemacht, wie daß am Samstag den rzten October Nachmittags 2 Uhr auf hiesigem Gruetsaal die der erst Wittibe Westhoff, jetzt Wittibe Unger zuständige, an dem Komedienhause dahier Nro. 131 belegene Behausung mit Zubehör(welche von beeideten Stadts=Mauerund Zimmermeister Vahlkamp und Möllman auf tors Rthl. reästimit und angeschlagen worden)öffentlich zum feilen Kauf ausgesetzt, sodann dem Letzt= und Meistbietenden gegen wirklicher Erlegung des licitirten Kaufschillings erblich verkauft und gerichtlich zugeschlagen werden solle. Kauflustige können diese Behausung vordersamst besichtigen, und sich sodann am bestimmten Tage und Stunde einfinden. Signat. Münster den 26. Sept. 1787. De Mandato D. Judicis urbici Bruns, Grschbr. Dakürzlich des Abends auf der Strassen mehrere Excessen ausgeübet, und einigen die Hüthe und Mützen abgerissen worden, so wird demjenigen welcher dem Herrn Stadts=Richter die Excedenten bekannt machen kann, mit Verschweigung seinesNamens eine Belohnung von; Rthl. versprochen. Signat. Münster den 4. October 1787. De Mandato D. Judicis urbici Bruns, Grschbr. Dafür das der Wittiben Hulck zuständig gewesene, am Borgthore zu Dülmen belegene Häuschen der Anton Hulck 60 Rthl. geboten, so wird hiemit bekannt gemacht, daß falls am Freytag den rhten October Morgens 10 Uhr dahier aufm Rathhause am gewöhnlichen Gerichtsplatze keiner erscheinen, und ein mehreres dafür bieten würde, demselben das Haus für gebotene 60 Rthl. gerichtlich zugeschlagen werden solle. Düllmen den 28. Sept. 1787.„ Z. Wedaize; Grschbr. II. Vermischte Nachrichten. Oemnach für gut befunden, daß noch Lehrer zur Unterweisung der Jugend im Lateinischen in der im Kirchspiel zu St. Lambert neu angelegten Schule angeordnet werde, so wird solches hiemit zu dem Ende bekannt gemacht; daß diejenige, welche Lust und Fähigkeit dazu zu haben vermeinen, am Isten künftigen Monats October bey der gnädigst angeordneten Schulcommißion zur Prüfung sich einstellen, und die weitere Bedingnissen erfahren können. Münster den 26. Sept. 1787. De speciali Mandato Rever. Excellentiftimi Domini Prapofiti L.B. de Ketteler qua Archid. J. Hüger, Akt. archid. Ilm nächstkünftigen Mittwochen den roten * dieses sollen an weyland der Frauen Wittiben Pfenningkammer=Secretarinn Lobeck ihrer auf dem Principalmarkte belegener Wohnbehausung die nachgelassenen Effecten und Hausgerath, bestehend in Kupfer, Zinnen Bettwerk, Linnen, Eisenwerk, Stühle, Tische, Kommoden, großen Spiegeln und Bettstätten, auch verschiedenes Silbergeschirr, Jouwelen und goldenen=Ringen, und sonstiges unter den alsdann bekannt zu machenden Beding= nissen dem Meist= und Letztbietenden öffentlich verkauft werden, und wird damit des Morgens9 und Nachmittags 2 Uhr angefangen, und folgenden Tagen continuirt werden. Fuhrmeister Notar. Bey dem Kaufmann Nikolaus Arnold Meyer ' in Münster auf dem Horsteberge wohnhaft sind von allen Sorten goldene, silberne und tombachene Uhren„ wie auch Bijouterie=Galauterie=und sonstige Waaren, auch alle Gattungen von Spiegel nach dem neuesten Geschmacke zu haben. Er rekommendirt sich bestens und verspricht allen, welche ihn mir ihrem Zuspruch beehren, nicht nur die billigste Preise, sondern auch recht gute Waare zu liefern. cas steht ein neu erbauetes Haus vom halben Hienst, von allen Stadtslasten frey, am Neubrücker Thore zu verheuren, und kann sofort diesen Herbstsend bezogen werden. Das Intellig. Comt. giebt Nachricht. egen vorseyenden Herbsisend oder Allerheiligen sind für zwey Juristen oder Theologen zwey meublirte Zimmer mit Ofen und sonstiger Bequemlichkeit nebst der Tafel zu haben. Das Intellig. Comt. giebt därüber Nachricht. (Es ist vor 8 Tagen dahier vor Servatii Thore eine schwarze Stute, hinten mit einem weissen Fuß 1# bis 15 Hand hoch, aus dem Kampe vermisset worden, wem dieselbe zugelaufen, oder davon einige Nachricht dem Engelbert Maxum in Münster geben kann, dem soll eine gute Belohnung gegeben werden. QZächstkünftigen Sonntag, den yten dieses wird auf dem hochadlichen Hause Mühlenbeck Kirchspiels Wolbeck ein feistes Kalb ausgeschossen. Liébhaber wollen sich an obbestimmten Tag Nachmittags ein Uhr an bestimmten Orte einfinden. Adon einer Herrschaft auf dem Lande wird für ein Kind, 9 Jahr alt, gegen gute annehmliche Bedingnissen ein Hofmeister anverlangt; welcher geistlich ist, und die gehörige Qualitäten besitzet, auch in der französischen Sprache Unterricht zu ertheilen im Stande ist, Das Intellig. Comt. giebt nähere Anweisung. Vermischte Neuigkeiten. Semlin, vom 8. Sept. Die Türkischen Völker in Servien haben bereits die Zusicherung vom Großherrn erhalten, daß sie nicht ausmarschiren, sondernim Lande verbleiben werden, um die Gränzen in dieser Gegend zu decken; die Türken in Belgrad sind aber wegen der Nachbarschaft sehr in Furcht, weil sie nicht wissen; wie diese in der Folge sich noch entschliessen werde. Es herrscht auch eine Theurung unter ihnen. In Constantinopel hatte sich das Gerücht unter dem Volke verbreitet als weim auch mie dem Römischen Deutschen Kaiser Krieg seyn sollte, und es entstand viel Murrens unterm gemeinen Haufen; bis man ihnen die Versicherung gab, daß der Divan solches gar nicht im Sinne habe. Die Leute schwuren, daß sie gegen die Deutschen nie fechten würden. Lemberg, vom 15. Sept. Das allhier verbreitete Gerücht, daß die Türken die Stadt Cherson überrumpelt, großen Schaden daselbst angerichtet, und sie zuletzt besetzt haben, verdient erst nähere Bestätigung. Sicher ist es, daß die nach der Moldau marschirenden Türken die türkische Stadt Galacz an der Donau in Brand gesteckt, und die Prinzeßinn Ypsilanti mit 13 der vornehmsten Bojaren=Damen von Jassy nach Constantinopel geschickt haben. Pohlen verstärkt seine Gränzvestung Kaminieck, und besetzt sie mit 6000 Mann. Donaustrom, vom 20. Sept. Von dem Inhalte der Briefe, welche der von dem K. K. Internuntius zu Constäntinopel, Baron von Herbert, nach Wien gefertigte Konrier mitgebracht hat;, ist nichts in Erfahrung gekommen, weil solche Sr. Majestät dem Kaiser nach Böhmen zugeschickt wurden. Inzwischen sind bis jetzt noch die Gerüchte von verschiedenen erlittenen Niederlagen der Russen sehr übertrieben. Ein vorgestern aus Cherson in Wien eingelaufenes Schreiben vom rsten dieses meldet bles, daß die rußische Fregatte Boristhenes in der Nachbarscheft von Kilburn von einem türkischen Geschwaber, welches in9 kleinen und größern Schiffen bestanden, angefallen worden; sich aber so meisterhaft durchgeschlagen habe, daß 2 bis 3 türkische Schiffe zu Grunde gegangen seyn. Man habe hierauf zu Ehersoi KLichtarh###p#en, und 3 Regimenter, nebst einer beträchtlichen Artillerie, nach Kilkurn beordert, um die weiteren kürkischen Augriffe zu hintertreiben. Ungeachtet das Kriegsfeuer bereits so hell auflodert, so glaubt man doch, daß der K. Französische Hof alles anwenden werde um dasselbe zu löschen. Nie mag ihm ein Krieg unwillkommener gewesenseyn, da er jetzt beyde Hände voll mit den holländischen Angelegenheiten zu thun hat und hier alles anstrengen muß, wenn er nicht die Besitzungen der Holländer in Ostindien in den Händen einer andern Macht sehen will. Allein, seine Bemühungen, die Türken mit Rußland wieder auszusöhnen, sind sicherlich vergeblich, da die Aussichten beyder Kaiserhöfesich in eine unübersehbare Ferne verlieren. Von Wien sind 10000 Windbüchsen nach Peterwardein abgeschickt worden; welche unter die Kroaten vertheilt werden. Jede thut,ohnefrisch zu laden, I5 Schüsse auf zoo Schritte. Wien, vom 22. Sept. Zwischen dem zweyten 18jährigen Großher= zogl. Toskanischen Prinzen Joseph, vermuthlichen Erben der Toskanischen Staaten, und der Königl. Preußischen Prinzeßinn Friederike Wilhelmine, welche gegenwärtig 13 Jahr alt ist, soll ein Vermählungsvertrag im Werke, und die Unterhandlungen deshalb schon weit gediehen seyn. Von der Donau, vom 23. Sept. Nach Briefen aus der Türkey, will der Großvezier am r. October mit seinem Heere aus Constantinopel aufbrechen. Eine andere türkische Armee ist bereits auf dem Marsche nach der Moldau. Man schätzt jene, die nach Oczakow beordert ist, an die 80000 Mann stark. Daß die beyden Vestungen Choczim und Vender befestiget werden; schleußt sich von selbst; daß aber die Türken frühe das Feld verlassen, weil sie nie eine Winterkampagne machen, ist eine allgemein bekannte Sache, und folglich wäre es ein ausserordentlicher Fall, wenn sie diesmal die Truppen bey eintretender rauhen Witterung im Felde hielten. Amsterdam, vom 27. Sept. Seitdem den Militairen in den Städten Naarden und Wesep von den Generalstaaten der Befehl zugegangen ist, keinen Widerstand zu thun, sind die gewaffneten Bürger gestern aus denselben hlstausgezogen; Hagegen soll wirklich preiißische Besatzung darein gelegt worden seyn. Ein Theil der patriotischen Besatzung ist mit dem Kommändänten, Freyherrn von Matha) nach Mühden marschirt, und der übrige Theil hat die Posten dichte an untern Werkern besetzt. Die preußischen Truppen streifen gegenwärtig ziemlich nahe an unserer Stadt und drohen sogar einen Angrißf. Der hiesige Stadtrath hat sich deshalbkeinstimmig mit dem großen Kriegsrathe der gewaffneten Bürgerschaft und den Konstituirten des Volks entschlossen, dem Herrn Herzoge von Braunschweig eine Conferenz vorzuschlagen. In dieser Absicht ist Sr. Hochfürstl. Durchlaucht ein Staatsbothe mit diesem Entschlusse zugesandt woden, welcher zugleich den Auftrag hatte, bey Höchstdenselben um die Einstellung der Feindseligkeiten bis zum Austrage der Sache anzuhalten. Der Herzog hat diesen Waffenstillstans bewilligt und dem Bothen die nöthigen Geleitsbriefe für4 Abgeordnete mitgegeben. Hierauf sind vorgestern die 2 Stadträthe, Abbema und Goll nebst dem ältesten Bürgerkapitain Gales und dem Volks= Constituirten Luden, zu Sr. Hochfürstl. Durchlaucht abgereifet. Man will versichern, diese Deputation habe hauptsächlich den Auftrag; dem Herrn Herzoge vorzustellen, wie dieser Stadt durchaus nicht bewußt sey, womit sie Se. Königl. Preußische Majestät beleidigt hätte; ferner eine Versicherung von sich zu stellen, daß sie niemals dazu die geringste Absicht gehabt habe, wie auch das Verlangen zu äussern, daß Se. Hochfürstl. Durchlaucht diese Deputation als ein Merkmahl der ausgezeichnesten Hochachtung gegen Se. K. Preuß Maj. ansehen möchten. Was diese Commißion übrigens für Vollmachten hat; weis man nicht. Der Herr Rheingraf von Salm ist seit der Nacht vom 2r. auf den 2esten, von hier abwesend, und daer von niemanden, sogar nicht einmal von den vertrautesten Officieren seiner Legion Abschied genommen hat, so weis man nicht, was aus ihm geworden ist. Das Gerücht geher, als wären zwey vornehme patriotische Militair=Personen unsichtbar geworden.