Anno 1786. Mit Kuhrfürstlich gnädigstem Privilegio. Dienstag den 1s. I. Citationes edistales. Alus Befehl Sr. Hochwürden Herrn Officia= Et len werden alle und jede Gläubiger„welche an die Wittibe Zellerinn=Wintering K. Emsbüren, oder derselben Haab und Gütern einige Spruch und Foderung haben, oder zu haben vermeinen, hiemie ein für dreymal edictaliter citirek um binnen einer peremptorischen Frist von sechs Wochen ihre Forderungen bey hiesigem geistlichen Hofgerichte durch genugsam bevollmächtigte Anwalde zu proponiren, und mittels Beybringung darüber sprechenden Beweisthümern zu justificiren, mit der Verwarnung, daß ihnen ansonst ein ewiges Stillschweigen eingebunden werden solle. Um sodann einen Vergleich zu versuchen, werden besagte Gläubigere auf den###en künftigen Monats September verabladet; in dem Wohnhofe des Hrn. Officialen Hochwürdenselbst oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen; die Vergleichsvorschläge anzuhören, und sich darüber vernehmen zu lassen. Geben Münster den absten Jul. 1786. De Mandato R. D. Officialis Woldering, Akt. causze. Alus Befehl des Hochfürstl. Münsteris. weltee lichen Herrn Hofrichtern werden alle und jede Gläubiger, welche einige Ansprach und Forderung an die Anna Maria Nulkes Wittibe des Zellern Hohenfeld auf dem im Kirspel Werne belegenen; dem Erbkammerern Freyherrn von Galen zugehörigen Hohenfelds Erbe, haben oder zu haben vermeinen, hiemit offener Ediktalweise zumrsten, aten und zten mal citirt und abgeladen„um auf denhten Tag nach Verkündigung dieses am weltlichen Hofgerichte zuerscheinen, ihre an besagter Wittiben habende Forderung und darauf stimmendellrkunden unter Strafe ewigen Stillschweigens gerichtlich vor= und einzubringen. Sodann werden aus nämlichen Befehl oberwähnte Gläubiger citirt und abgeladen, um auf den rhten künftigen Monats September Morgens 9 Uhr selbst oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen zu sehen und zu hören, daß zwischen ihnen und dem Erbkammerern Freyherrn von Galen ein gätlicher Vergleich versucht werden, unter der Verwarnung, daß die also nicht Erscheinende pro Confentientibus gehalten seyn sollen. Signat. Münster den 28. Jul. 1786. De Mandato D. Judicis feec. aulici Hoflon, caufz Act. und jede Gläubiger des Anton Ebbeler ### Ramstorff werden hiedurch zum ersten, 2ren und zteu mal ein für allemal edictaliter verabladet, um ihre an gedachten Anton Ebbeler habende Forderungen innerhalb 6 Wochen nach Verkündigung dieses bey hiesigem Hochfürstl. zeistlichen Hof= und Officialatgerichte unter Strafe ewigen Stillschweigens vorzubringen, anbey auch zu sehen, daß von Seiten des Köthers Hillenjan seiner habenden Forderung halber das Nähere und Vorzugsrecht ausgeführt werden solle. Cegeben Münster den II. August 1786. De Mandato R. D. Offlcialis Meyer A#. Aus Befehl des Hochfürstl. Münsteris. Herrn Stadts=Richters wird zufolge vom Gericht des Amts Dresden in Kuhrsachsen am hiesigen Stadtgericht erlässenen Requisitorialien; folgende Ediktal=Ladung hiedurch bekant gemacht. Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich Augusts Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen, des heiligen Römischen Reichs Erzmarschalls und Kuhrfürstens, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meissen, auch Ober= und Nieder=Lausitz, Burggrafens zu Magdédurg, unsers gnädigsten Herrn Hofrath und Oberamtmann, auch Amtmann zu Dresden. Ich D. Jacob Henrich Reinhold und ich D. Jacob Christian Reinhold, fügen hiemit zu wissen: Daß, nachdem des vormaligen Kuhrfürstl. Sächsischen Brand=Cassen=Calculators Johann David Ludwigs Eheweib Sophia Lisetta gebohrne Brunnerinn am A8sten August 1785 auf ihrem im Loßnitzer Fluhr bey Dresden gelegenen Weinberg verstorben, und in dem bey dem hiesigen Stadtgerichte deponirten, und am inten Junii a. c. pubticirten Teftamento recipröce gedachten ihren Ehemann zum Universalerben eingesetzt gehabt, der dem letztern wegen seiner Abwesenheit bestellte Curator den Nachlaß eum beneficio Inventarit anzutreten sich erkläret und daß mit Ediktal=Citations= Erlassung verfahren werden möge, gebethen hat. Nachdem nun dem Suchen nicht zu entstehen gewesen, als werden vigore commiflionis alle und jede, welche an der verstorbenen Frau Sophien Lisetten verehelicht gewesenen Ludwiginn gebohrnen Brunnerinn Nachlaß ernige Ansprüche zu haben vermeinen, hiemit ci. tiret, auf den dreyzehnten December 1786 co. ram Commillione im Kuhrfürstl. Sächsischen Amte allhier in Personen und reip. cum Curatoribus sub pcena preeclusi, und bey Verlust der etwaigen Ansprüche, auch des Beneficii reititutionis in integrüm zu erscheinen ihre Ansprüche zu liquidiren und zu bescheinigen, mit des gedachten Erbens des im Jahr 1780 von Dresden entwichenen vormatigen Brandkassen= Calculatoris Johann David Ludewigs curatore abfentis rechtlich zu verfahren; binnen 4 Wochen zu beschliessen, und auf den zten Martii 1787; der Publication eines Urthels oder Abschiedes zu gewarten, übrigens haben die Auswärtigen zu Annehmung derer künftigen Ausfertigungen Gevollmächtigte an Gerichtsstelle zu bestellen, oder, daß ihnen Procuratores ex officio zugeordnet werden sollen, sich zu versehen. Zu dessen Urkund ist gegenwärtige Ediktal=Citation unter Vordrückung des Amts größern Insiegels und unserer Unterschrift vollzogen ausgefertiget worden. So geschehen Amts Dresden den 6. Julius 1786. (L. S.) Jacob Heinrich Reinhold. D. Jacob Christian Reinhold. Gegeben Münster den 31. Julius 1780. De Mandato D. Judicis urbici Bruns, Grschbr. Allle und Jede, welche einigen Anspruch und Forderung an der Helenen und Joh. Bernd Robben zu Berse oder derselben bereits verkauften Gütern haben, und bisher noch nicht erschienen, werden hiedurch edictaliter ein für allemal verabladet, um in Zeit von sechs Wochen ihre Forderung beym Gericht Haren vorzubringen, mit der Warnung, daß sonst damit weiter nicht gehöret, davon präkludirt, und ihnen ein ewiges Stillschweigen eingebunden werden solle. Signat. den 18. Jul. 1786. De Mandato D. Judicis Mulert, Grschbr. Alle und jede Gläubiger, welche einigen Anspruch oder Forderung an den Zellern Wermert zu Issendorf K. Embsdetten und desselben sämtlichen Haab und Gütern haben oder zu haben vermeinen, werden hiedurch zumisten 2ren, zten und letzten mal edictaliter verabladet, um ihre daran habende Forderungen mit denen dazu gehörigen Justificatorlis samt richtigem Verzeichniß rückständiger Zinsen bey hiesigem Rheinischen Gogericht längstens bis den 6ten Sept. l. J. als dazu angesetzter Terminus uitnnatus, bey Strafe ewigen Stillschweigens zu proponiren. Zugleich werden obgemeldte Gläubiger hiemit evenraus edictaliter verabladet um am gemeldten ôten Sept. an Hrn. Richtern Behausung Nachmittags 2 Uhr zu erscheinen zu sehen und zu hören, daß zwischen ihnen und obgedachten Zellern Wermert ein gütllcher Vergleich versucht, die nicht Erscheinende pro Consentientibus gehalten und die ihre Forderung gar nicht Proponirende präcludirt werden sollen. Signat. Rheine den 24. Jul. 1786. Ad Decretum D. Judicis Niermann; Grschbr. II. Gerichtliche Rotifications. Aus Befehl des Hochfürsil. Münsteris. Hrn. Stadt=Richters wird hiedurch bekannt gemacht, wie daß am Donnerstag den#####en laufenden Monats August Morgens 10 Uhr auf hiesigem Gruetsaal einige Centner blaue Farbe oder sogenannte Stieve Centner= oder Laßweise öffentlich und meistbietend gegen baure Zahlung verkauft werden sollen. Signat. Münster den 3. Augusi 1786. De Mandato D. Judicis urbici Bruns; Grschbr. In Gefolg vom Hochfürstl. weltlichen Hofgerichte in Sachen des zu Warendorf vergleideten Juden Natan Metz wider die Wittib Bergering daselbst erlastenen Mandati ad seitimandum& distrahendum sollen nachstehende, gedachter Wittiben selig sonst zustandige Immobilstücke, als r) das aufm neuen Hof dahier fub Num. Cat. vor belegenes Haus, so Wandmacher Held bewohnet, welcher von beeideten Aestimatoren auf 1h0 Rthl. ästimirt, sodann 2) die zwey i einander gelegte, nunmehro ein aus dem Ostthore am breiten Wege belegener Garte, so der Herr Hauptmann von Westrem unterhat, und auf 130 Rthl. werdiret, und 3) der aus dem Freckenhorster Thor an denzween Bäumen belegener Kamp, welchen die Wittide Müllmann unterhat, und auf 400 Rthl. ästimiret worden, am Mittwochen den 2zsten Auzust l. J. Morzens 10 Uhr dahier aufm Rathhause den Meistbietenden gerichtlich verkauft werden sollen. Geben Warendorf den 3. Aug. 1786. Ad Mandat. D. Judicis Rupke, Akt. furrog. (Es wird hiedurch öffentlich bekannt gemacht, * daß auf eigenes Ansuchen des Hrn. Richtern Reinhartz zu Billerbeck vermoge unterm 24sten Julius l. J. vom Hochfürstl. weltlichen Hofgericht erlasenen Mandati ad distrahendum die demselben zuständige, zu Billerbeck belegene, in der Brandsocietät zu 2020 Rthlr. angesetzte, für vom ged. Richtern selbst zu 1800 Rthl. werdirte Behausung nebst Garten mit 2 Nebenwohnungen und dem dabey liegenden kleinen Gehöffde zum feilen Kauf ausgesetzet, und dem Meistbietenden zugeschlagen werden sollen, und zwar unter den in actu diftractionis zu vernehmenden Bedingnissen, im Fall aber auf diese Summe in Concreto keiner bieten würde, soll die Principalbehausung nebst Garten für 1100 Rthl., und demnächst die2 Nebenwohnungen mit dabey liegendem kleinen Gehöffde für 500 Rthl. ausgesetzet werden. Wer nun zu solcher Ankaufung Lust und Mittel hat beliebe sich den gasten August l. J. Morgens 9 Uhr zu Billerbeck in loco einzufinden. Signat. Koesfeld den 25. Julius 1786. Ad Decretum D. Gogravii ricken: Ack. III. Gestohlene Sachen (n der Nachr vom rten auf den 8ten dieses sind den Eheleuten Joh. Henrich Heyling dahier folgende Sachen aus dessen Stuben mittels Aufbruchs eines hölzernen Fensters und im Stuben obhandenen Koffers diebischer Weise entwendet worden, als 10 Rthl. an.* u. Stücken preußischer Münze, 5 Rthl. an Stübers und halbe Stübers preußis. Mänze, Rthl. an hiesiger Kupfermünzetheils in Pfenningen und Müters, ein Paar Mannschuheschnallen; ein Paar Frauensschuhschnallen gezeichnet mit J. K. K. eine schildpatten Schnupftobacksdose mit einem Perlmutten Deckel und Boden, und silbernen Scharnier, worinnen dren 3 Rthl. Stücken gelegen, drey silbeine Löffel Münster Probe, wovon zwey gezeichnet mit P. P.W. und einer mit k. W. Eine seidene Kappe von weissem Moor mit goldenen Kanten besetzt eine dito grüne mit weissen Blunien I und Gold besetzt, eine dito meisse mit kleinen Blümchen, ein weisses Käppchen von Kammertuch mit einer Spitze besetzt; sechs weisse nesselne Halstücher, wovon die meisten in der Mitte gezeichner mit A. W. Ein Kambren Hals= tuch, ein noch neuer seiden brauner Halstuch; anderhalb Ellen Resseltuch Wer von diesen gestohlenen Sachen dem hiesigen Gerichte Nachricht geben, oder den Thäter anzeigen kann wird unter Verschweigung seines Ramens die ediktmäßige Belohnung versprochen: Ahlen den hten August 1780. De Mandato D. Judicis Kurz, Grschbr. IV. VermischteNachrichten. Aus gnädigem Auftrage des hiesigen Hoch* würdigen Domkapituls werden alle diesenige, so etwa von einigen bereits verstorbenen, obsonst bey der hiesigen hohen Domkirche nicht mehr präbendirten Hochwürdigen Herren Domkapitularen vormals Jagdschilder erhalten und solche zur Zeit noch nicht wieder eingeliefert haben mögten, hiemit erinnert, sothane Jagdschilder beym Protokoll meines Ends unkergesetzten Domsecretarii wieder einzuliefern und sich deren Gebrauch bey der nächst anstehenden Jagdzeit so gewiß zu enthalten, als in Entstehung dessen, auf den oder diejenigen so sich derselben zur Ohngebühr bedienen mögten, besonders invigiliret, auch wider diese sowohl, als alle diejenigen welche die ihnen ertheilte Jagdschilder, dem gnädigsten Landsherrlichen Jagdedikt zuwider, bey der Jagd nicht öffentlich tragen, nach Anleitung des besagten gnädigsten Edikts verfahren werden wird. Ad Mandatum Rev.& Illmi Capit. Monaft. C. F. Tyrell; Domsecret. Oiejenigen, welche an weyland Herrn Vikarius Rohs zu Epe einigeForderung haben, oder demselben schuldig sind, wollen sich innerhalb 3 Wochen bey mir einfinden. B. H. Brüning, Pastor in Epe, Exekutor. Am rzten künftigen Monats Sept. soll der Freyherrl. von Galensche Hof binnen Warendorf mit dazu gehörigen Stallungen, Garten und sechs Nebenwohnungen in dem Wohnhause des Herrn Amtsrenthmeistern Reinhartz in Warendorf Morgens 10 Uhr meisibietend verkauft werden. Die Bedingnissen können zu. vor daselbst, auch bey Unter geschriebenem dahier eingesehen werden. C. A. Detten, ErbkammeramtsRenthmeister, (Fswird hiemit bekant gemacht, daß am Don* nerstag den asten dieses Monats Morg. 10 Uhr das zur hiesigen Universität gehörige Hovemanns Erbe im Kirchspiel Alveskirchen unter in actu bekannt zu machenden Beding. nissen, welche auch zuvor bey Untergeschriebenem einzusehen sind, meistbietend verpachtet werden solle. Liebhabere werden ersucht zu vorbestimmter Zeit und auf obgemeldtem Erbe sich einzufinden. Münster den 10. Aug. 1786. Hencke. (Die im Dorf Altenberge lub Num. Cat.. 70 K und zr unter einem Dach belegene, denen Armen daselbst gehörige, von allen Lasten befreyete Behausungen samt dahinten gelegenen Garten so insamt auf 12s Rthl. astinüirt, sollen am 2sten August l. J. in gedachter Behausungen Mergens um 10 Uhr dem Meisibietenden verkauft werden, Kauflustige wollen sich alsdann daselbst einfinden. Signat, Münster den 20. Jul. 1786.„ Ex tpeciali Commislione Xav. Abeck, Act. Archid. Bey Ant. Wilh. Aschendorf ist neu gedruckt: Cl. Becker, Hiftoria ecclefiaftica practica Secul. VIII.& IX. Liber quintus 14gg. in Leder gebunden. 18 g9. Gedenk= und Sittensprüche zum Unterrichte der Jugend als eine Zugabe zu Campens Sittenbuch. 398. Ilm Montag den 28sten lauf. Monats August sollen aus der Nachlassenschaft weyland Herrn Apothekern Bolten Morgens 19 Uhr zwey fast neue, und in gutem Stande sich befindende holländische Waagen in der Boltenschen Behausung; sodann selbigen Nachmittags um 3 Uhr zwey vor dem Hörster Thor belegene, mit Häusgen und guten Obstbäumen versehene Gärten unter denen in actu bekannt zu machenden Bedingnissen dem Meistbietenden öffentlich verkauft und zugeschlagen werden. Kauflustige belieben sich auf den Gärten einzufinden. (Hiebey eine Beylage.) Münsterischen Rum. 65. ANNO 1786. AlmDienstag den sten künftigen Monats Sep# tember soll unter in actu bekannt zu machenden Bedingnissen, auch so, daß allenfalls der halbe Kaufschilling gegen 34 p. Cent stehen bleiben könne, mein zu Dülmen am Markt zu allerhand Handlung am vorzüglichsten bequem gelegenes Haus nebst einer großen Scheuer u. Garten Morgens um 10 Uhr in diesem Hause zu Dülmen öffentlich meistbietend verkauft werden. J.B. Reisman. Bey Adolph König auf der Rothenburg sind O neue Sorten von Tapeten, welche ganz einfach von Koleur, als blau, grün und aschfarbig, mit breiten Leisten, nach dem ersten und neuesten Wiener Gusto; wie auch neue lackirte holländische Tische in allerhand Größe und Format um den billigsten Preiß zu haben. Daich gesinnet bin, meine Haushaltung für die Zukunft meiner schwächlichen Umstände wegen mehr einzuschränken, auch diejenige, so an mir einige Anforderung haben, völlig zu befriedigen; so habe ich mich entschlossen, verschiedene bey Ahlen und im dasigen Stadtfelde belegene mir eigenthümlich zustehende Grundstücke, deren Verzeichniß beym vorn. Burgermeister Niesmann zu Ahlen eingesehen werden kann am rsten Monats September den Meistbietenden gegen baare Zahlung zu verkaufen; Kauflustige wollen sich alsdann Morgens 10 und Nachmittags 2 Uhr an meiner Behausung einfinden. Zugleich werden diejenige, welche an mir einige Forderung haben, ersucht, vor dem ersten September solche mit demVerzeichnisse der allenfalls rückständigen Zinsen bey dem Hrn. Bürgermeister Niesmann einzuschicken. Ahlen den roten August 1786. Wittibe Steiner. Ilm nächstkünftigen Montage, als den arsten dieses werden auf dem Hause Nevinghoff ohnweit Münster am Kanal gelegen, 80 Malt besonders guten schweren weissen Habern beys Malt dem Meistbietenden verkauft werden, Liebhabere wollen sich des Morgens 9 Uhr auf besagtem Hause einfinden. J. H Plöger. Da in der hohen Domkirche zu Osnabrück eine neue Orgel verfertiget wird, und die jetzigen sowol großen als kleinen Orgelpfeifen, welche in einer großen und kleinen Kirche wieder zum Manual, und zwoen Positiven gebrauchet werden können, verkäuft werden sollen; so können diejenige, welche solche anzukaufen Lust haben, in der Behausung der Wittwen Organistinn Hemmis am Dom den Preiß erfahren. Hluf der Todtenstrasse sind gegen künftigen * Michaeli zwey Zimmer zu verheuren, wovon das Int. Comt Nachricht giebt. Ihro Kuhrfürstl. Durchlaucht haben dem Wigbolde Ottenstein gnädigst verstattet, das auf den 7ten November daselbst gnädigst gestattete Jahrmarkt auf den lken September, wenn alsdann kein Sonn= oder Feyertag ist, sonst am folgenden Tage abzuhalten. Als wird hiemit bekannt gemacht, daß am 14ten September, wenn alsdann kein Sonnoder Feyertag ist, sonst am folgenden Tage das Jahrmarkt in der Zukunft zu Ottenstein gehalten wird. Signat. Ottenstein den 1. Aug. 1786. B. H. Voß Secret. (in Physicus, welcher wegen seiner Studien * und Aufführung das beste Zeugniß auflegen kann, verlangt gegen Allerheiligen dahier eine Condition als Präceptor. Das Intellig. Comt. giebt die Anweisung. (Es ist allhier angekommen der Optikus Heskel David und verkauft allerhand Sorten Brillen, als Conservations=für kurzsichtige, blöde, auch mit dem Staar schon angegangene Augen, sodann allerhand Perspectiven, Mikroskopen, und Teleskopen. Erempfiehlt sich eines geneigten Zuspruchs, und logiret bey den Erben Herrn B. W. Tergeist bey der Barmher= zigen Kirche. Ein bereits bey hohen Herrschaften gedienter, mit guten Attestaten versehener Mensch, welcher Rasiren und Frisiren versteht, auch in etwa im Kochen erfahrenist, sucht bey einer Herrschaft als Bedienter anzukommen. Das Intellig. Comt. giebt fernere Nachricht. (Ein Frauenzimmer von gutem Herkommen, welche gut nehen kann, auch sonst mit allerhand Arbeit umzugehen weis, sucht dahier bey herrschaftlichen Kindern anzukomen. Das Intellig. Comt. giebt Nachricht. (Es wird am Montag den arsten August bey dem Wirthen Lindenbaum Kirspels Altenberge an der Landstraffe belegenen Hause eine feiste Kuh zum Scheibenschiessen ausgesetzet werden. Liebhaber werden dazu eingeladen. Vermischte Reuigkeiten. Wien, vom 2. Aug. Der Kaiser wird den isten oder 16ten dieses hier eintreffen, und die Abwesenheit folglich? Monat dauern. Schon den#ten dieses rückt das Minkendorfer Lager zusammen. Der Erzherzog Franz legirt zu Pesth in dem Gasthause zu den sieben Kuhrfürsten, und hat daselbst nach und nach die daselbst anwesenden Präsidenten und Generals zur Tafel gezogen. London, vom 4. August. Vorgestern wurde eine ausserordentliche Hofzeitung ausgegeben, und dem Publico folgende so unerwartete als merkwürdige Begebenheit bekannt gemacht. St. James, vom 2. Aug. Heute Morgen, als Se. Majestät am Thore des Pallastes aus Seiner Kutsche stieg stieJ eine Weibsperson, die unter dem Vorwand, eine Bittschrift zu überreichen; daselbst waltete mit einem Messer nach Sr. Majestät; allein glücklicher Weise erhielten Se. Majesiät dadurch keine Beschädigung. Die Weibsper on wurde augenblicklich in Verwahrung genommenjund scheint nach angestellter Untersuchung wahnsinnig zu seyn. Utrecht, vom 2. August. Obgleich die nicht erschienenen Mitglieder des Rathes ihrer Aemter entsetzt sind, so ist doch densenigen, welche in gewissen Kommissionen angestellt sind, angedeutet worden,; dieselben bis zum ratenOctober Leyzubehalten; jedoch mit dem ausdrücklichen Bedinge, daß man ste auf der Stelle absetzen würde, so sie sich unterständen, der neuen Entschliessung sich zu widersetzen. Indessen ward der General des Bürgerlorps von der Bürgerschaft als Gouverneur der Stadt in Eid und Pflicht genommen und ihm zu dem Ende die Schlüssel eingehändigt welche sonst dem prasidirenden Bürgermeister anvertraut waren. Haag, vom 7. August. Se. Königl. Hoheit, der Erzherzog Ferdinand von Oesterreich, Gouverneur der österreichischen Lombardie, werden,, nebst Dero Durchlauchtigsten Gemahlinn, gegen das Ende dieser Woche allhier erwartet. Die höchsten Reisenden gedenken sich 3 bis 4 Tage hieselbst zu verweilen, und sich alsdann nach Amsterdam zu erheben, allwo Sie alles merkwürdige in höchsten Augenschein nehmen werden. Kölln, vom 10. August. Se. Kuhrfürstl. Durchlaucht trafen gestern, um 3 Uhr frühe, von Spa über Achen allhier an, und setzten, nach umgewechselten Pferden; die Reise nach Benn fort.