Anno 1786. Münste Intelli Mit Kuhrfurstlich gnadigstem Privilegio. Freytag, den 12. May. I. Citationes edistales. Aus Befehl des Hochfürstl. Münsterischen G 0frichtern werden sämthe an das im Amt Bevergern belegene, von dem Osnabrückischen Hofmarschall Freyherrn von Mönster zu Langelage und Lohe dem Freyherrn von Heeremann zum Nevinghof mit allen An= und Zubehörungen, so wie er von Mönster es bis hiehin besessen„verkaufte Guth Sourenburg ex quocunque capite einige Ansprach und Forderung Habende hiermit ein für erermel ofrener Ediktalweise verabladet oten Tag nach jedesmaliger Verküneieung diesss, allenfals erst folgenden Gerichtstag vor uns am Hofgerichte durch einen um a##rretzren Anwaldten zu erscheinenzund Sescschsechce ie e che Verwarnung, daß ihnen soust einewiges Stillschweigen eingebunden werden solle, woben gleichwohlen aus nämlichen Befehl die fernere Anweisung geschieht, daß die dahier im Stift Münster wohnende 28; Creditoren, benenntlich Vikarius v. Daell, Erben Amtsverwaltern Stüve ,Vikarius Tondorf, Wittwe Scheffer Executorium Scheffer, Geh. Rath Wenner v. Vagedes, H. R. Zurmühlen, Wittwe ZurVikarius Crater, Aren Pent Lohkamp, v. Schücking, WittVeltman, v. Elmering, Westermann, Poseck, ##k, Jungfer Elmering„Rierman und Verwalter Driemeyer so viel ihre vormals in Sachen von Mönster contra Creditores pater nos dahier bereits proponirte Foderungen betrift, sich ferner zu melden gar nicht nöthig haben, so wie die übrigen welche bey eben gemeldeter Sache vormals ihre Forderungen bereits proponiret und jusifieiret haben, nichts weiter als eine Liquidation oder Anzeige des Rückstandes durch einen qualificirten Procuratoren beyHuprithese De Mandato D. Judicis fiec. aulici Aus=esehl bes Hochfürst. Münkers, HernGografen zur Sandwelle Dokt. Dyckhoff werdenalle und jede Gläubiger, welche an den Köth. kauhenrich K. Ochtrup einige Forderung haben, hiemit zum rsten, aten und zten mal edictaliter citirt, um in Zeit von 6 Wochen, wovon 2 für den ersten2 für den zweyten und 2 Wochen für den zten und letzten Termin peremptorie anberaumet werden, ihre habende Foderungen bey Strafe ewigen Stillschweigens gehörig dahier zu proponiren, fort zum Versuch des Vergleichs auf den ôten Monats Julius l. J. bey Strafe, daß die nicht Erschienene pro Confentientibus gehalten werden sollen zu erscheinen. Signat. Horstmar den 9. May 1786. Bilpinck, Act. Aus Befehl des Hrn. Gografen zum Haer* kotten Dokt. Temme werden alle und jede Creditores, so an dem Köttern Winter Kirspels Harsewinkel, einigen Spruch und Forderung haben, hiemit edictaliter ap; peremptorie auf Montag den raten Junius Morgens 10 Uhr an des Wirthen Budde Behausung zu Greffen verabladet, um alsdann daselbst ihre Foderungen zu proponiren, und die in Händen habende Beweisthümer samt Zinsen=Liquidation deyzubringen, sodann gütliche Vegleichsvorschläge zu vernehmen, mit der Verwarnung, daß die Ausbleibende pro Consentientibus fub paena perpetui filentii gehalten werden sollen. Gegeben Warendorf den 29. April 1786. Ad Decretum D. Cogravii Hölicher, Grschbr.= In Sachen Joh. Bernard Suttorp Kirspels Everswinkel wider den Leibzüchter Lackebank zu Gröblingen alten Kirspels Warendorf wird der Beklagte Lackebank, da selbiger entwichen, und dessen Aufenthalt unbekannt ist, hiemit edictaliter verabladet, um dahier zu Warendorf am Haerkottischen Gogerichte binnen 6 Wochen zu erscheinen, und unter Strafe der Bekannthaltung auf die vom Klägern Suttorp eingegebene Foderung gehörig zu antworten. Dann wird dem Beklagten Lackebank anbey verwißiget, daß in Betreff seiner Schuld und veranlaßten Kösten ein Arrest auf seine eingesäete Kornfrüchten und sonstigen Haab und Gütern Spruch und Forderung erkannt, und dem Vogten zu bewirken aufgetragen sey; mit der Verwarnung, daß im Ausbleibungsfalle die arrestirte Sachen behuf Foderung und Kösten verwendet werden sollen. Gegeben Warendorf den 1. May 1786. Ad Decretum D. Gogravü Höllcher, Grschbr. „ II. Gerichtliche Notifications. (Eswird hiedurch bekannt gemacht, daß die * nachbenennte von dem Herrn Erbkammerern Freyherrn von Galen ehemals angekauften nunmehro in Gemäßheit Transacti an der Explorationssache von Schilder zu Hameren abgestandenen Bauernerben und Kotten, ansonst noch einige andere vormals unverkauft gebliebene Pertinentien, als 1) Zeller Mensing; 2) Kötter Bernd jetzo Caspar Kock, 3) Kötter Schulte oben Hameren, 4) Kötter Henrich Kock, z) Markenkötter Joh. Fehmer genannt Keyser, 6) Kötter Möllerarnd.#7) Kötter Fehmer in Gimbsel, 8) Kötter Weitkamp, 9) Kötter Buschkemper, ro) Kötter Henrich Möl lers five Hüesken, rr) Kötter Böemer, alle im Kirspel Billerbeck gelegen, den rzten künftigen Monats Julius Vormittags 10 Uhr im Paradeys der hohen Kathedralkirchen dahier zu Münster den Meistbietenden gerichtlich verkauft werden sollen. Die des Endes entworfene Bedingnissen sind vorher bey dein Protokoll Ends gesetzten der Sachen Actuarü einzusehen und solchemnach in actu distractionis zu vernehmen. Gegeben Münster den 26. April 1786 De Mandato R. D. Officialis W. Volrath, Alt. caufze. Aus Befehl des Hochf. Münsteris. geistlichen Hofgerichts wird hiemit bekannt gemacht, daß am zosten May l. J. Morgens 10 Uhr im Paradeis hiesiger hohen Domkirche, als gewöhnlichen Gerichtsorte, der zum Theil zur Sethenschen Nachlassenschaft, und theils den Erben Rath und Referendarii Hane sel. gehörig= und zuständiger, vor St. Servatii Thore an der Wolbeckschen Stegge gelegener Kamp (so jährlich r6 Rthl. in Heuer thut, und nach Maasgabe solcher Heuer zu 24 pro Cent gerechnet) für 610 Rthl. unter zuvor bekannt zu machenden Bedingnissen öffentlich ausgesetzt, sodann dem Meistbietenden gerichtlich verkauft werden soll. : Ad judic. Decretum R. D. Officialis Michéel, Alt. causs. 9änniglichen wird hierdurch bekannt ge## macht, daß am zrsten May des Dilcus# Johann Herman Bartels dahier am Heumarkt Nro. s7 belegenes, unterm absten dieses unverkauft gebliebenes Haus mit den darinn obhandenen Bettstätten Schapp 2c., wofür Jemand 3o0 Rthl. gebothen, abermals zum Verkauf ausgesetzt, und auf den Fall keiner ein mehreres dafür bieten würde, solches Haus für die gebothene Summe gerichtlich zugeschlagen werden solle; Kauflustige wollen sich also auf bestimmten Tag Morgens 10 Uhr aufm Rathhause am gewöhnlichen Gerichtsplatze beliebig einfinden. Geben Warendorf den 26. April 86. Ex Mandato D. Judicis Rupke, Alt. furrog. III. Gestohlene Sachen ha in der Nacht vom 16ten auf den iyten “ d i e s e s J e m a n d e i n e g o l d e n e U h r h i n t e r m i t einer Urne, umher mit Verzierungen, woran ein schwarzer seidener Band, nebst stahlernen Schlüssel hangend, 2) ein grünseidener Geldbeutel; worinn zwey Karolinen, ein halber Ritter, ein Kronenthaler, ein schlichter goldener Ring, worinn die Buchstaben T. D. M. A. v. R. und die Jahrzahl 1747 sind, und ztens ein hölzerner maserner Pfeifenkopf mit Silber beschlagen; und eine silberne Kette gestohlen worden; so wird demjenigen, welcher hierunter dem Herrn Stadtsrichter eine gegründete Anzeige geben kann, mit Verschweigung seines Namens die ediktmäßige Belohnung zugesagt. Signat. Münster den 17. May 1786. De Mandato D. Judicis urbici Bruns, Grschbr. IV. Vermischt=Nachrichten. Aus Befehl Eines Hochwürdigen Domkapitels soll am Donnerstag den rsten künftigen Monats Junius in hiesiger hohen Domkirche Concursus wegen einigen Choralstellen gehalten werden. Diejenigen, so darzu fähig wollen sich am besagten Tage des Morgens um halb ro Uhr aufm hohen Chore einfinden und Tages vorher ihre Taufscheine mir vorzeigen. J.5. Kock, Succentor. Dapermog am 2ten dieses abgehaltener KirSi######echnung des Beyfangs Limbergen Kirspels Dodorf guthsherrlich resolvirt, daß wegen Theilung des Höveler Brocks ob und wie allenfalls selbe füglich geschehen könne, eine gutsherrliche Convention auf den öten zukünftigen Monats Junius Morgens 10 Uhr in loco bey Zellern Brüning zu veranlassen sey, so wird solches hiedurch kund gemacht, daß auf bestimmten Tag„Ort und Stunde die Convention abgehalten werden solle, um daß sämtliche Gutsherren jedoch auf ihre Kosten daben erscheinen können, als sonst die nicht Erscheinende pro Confentientibus gehalten werden sollen. Münster den aten May 1786. Ad Mandat. D. Judicis Aulike, Act. Am neun und zwanzigsten dieses Monats May Morgens 9 Uhr sollen auf der Insul ohngefehr zwanzig Haufen Holz, dann eine Quantität Buschen unter denen in actu bekant zu machenden Bedingnissen dem Meistbietenden verkauft werden. J. Troft, Aktuar. Xndem nunmehro in einem gnädigst ertheilten Privilegium festgesetzt ist, daß die fremde Karten, die feinere das Spiel zu 3 Schill. und die gröbere zu 18 Pfen. gestempelt werden sollen, die in der privilegirten Kartenfabrique zu Münster bey Karl Anton Luzzano fabricirt werdende Karten aber mit einem ihm gnädigst anvertrauten Stempel versehen werden mögen; So wird hiemit bekannt gemacht, daß in bemeldter Fabrique hinführo gestempelte Karten, das Dutzend feinere zu r Rthl., Mittelsorte zu 18 Ggr., und gröbere zu 4 Rthl. zu haben sind. Kaufleuten, welche damit handeln, und Karten en Gros verlangen, wird ein guter Rabat verstattet, so wie auch auswärtige Kaufleute ungestempelte Karten, wie vorhin in den Zeitungen bekannt gemacht, um billige Preise haben können. Auch führet er noch dieselbige Handlung, wie mehrmalen angezeigt ist. (Es dient hiemit zur Nachricht, daß den ehsten laufenden Monats May Morgens 10 Uhr die im krummen Timpen dahier belegene, Nro LekatastrirtePrincipal=Wohnbehausung weiland Herrn Rathen und Gografen Kerkerink, mit den dazu gehörigen, Nro. 10s resp. und 203 katastrirten beyden Nebenhäusern, und den dem Herrn Fuselbrennern Ribfe abgekauften Materialien dessen Holzhauses nebst einer Anzahl trockenenen Eichen=Bretern(deren Ver wird) öfFeutlich versteigerr werden soue; Liebhaberwerden ersucht sich zu vorbestimmter Zeit im Prin„Palbause eimzprngen, und 8 Taze zubor ben . em geschriebenem die Conditiones zu ver###n sollen zugleich Tages darnach den zosten laufenden Monats May auch folgenden Tagen die von weiland besagtem Hrn. RaMeubien, Feseg, a.uen.i selassene in geschnittenem und ungeschnittenem Leinwand,b) in Kleidern von verschiedener Gattung; c) Bettwerk, 4) Geund sonstigem hölzernen Geräthe, g) Zinnen Kiepfer, Reßins, Blechz und verschiedenem mit Einschluß der im Hause beun#en Oefen, h) Gläsern, 1) Porcelain, k) Silbersu. Gold, auch schließlich) i einer neuen schönen Hausuhr a. nebst einer Quantität vorräthigen Heu, Sir 9. halbe verste„ Roggen und fonstigen Bictualien meistbietend verkauft werden; Liebhabere wollen sich funden, wolle ihn gegen ein billiges Trinkaeld dem Intellig, Comt. einliefern. Am Dienstag den öten künftigen Monats Au. mus soll ben Schulte HeithornKirchspiels Amelsbühren ein altes großes Haus Morgene 9 Uhr unter den in actu bekannt zu machenden Conditionen meistbietend verkaufer werden xagnustige können sich deretostir 15co AlnDiejenigen welche zur rsten Klasse jetziger soten Lotterse ihre Freyloose noch nicht abgefoderthaven, werden an diebaldige Abfoberung hiemit erinnert. Kurzgefaßte Neuigkeiten. Eine von dem Vermögen ihres Mannes reiche Wittwe hatte einen Bruder in Wien, welcher als Lakay bey einem Partikulier dient, und eine Schwester, welche eine Art von KinderArmuth. Siehakte ihnen sogar das HausverSschshe socs ece seschshshce leicht schmeichelte auch diese Erniedrigung ibrer Eitelkeitz sie schickte ihm dahero ein Dutzend alter Hemder, ließ iym aber auch daben sagen ihr in Zukunft niemal mehr beschwerlich zu fallen. Dieses verhinderte den Bruder dennoch nicht ihr einen Brief voller Ausdrücke der lebhaftesten Dankbarkeit zu schreiben; sie schien dadurch gerührt zu seyn. Kurze Zeit darauf starb die Wittwe plötzlich ohne Kinder und hatte diesen zweyten Brief in ihrer Hand. Der von ihr verachtete Bruder mit seiner Schwester, sind nun Intesiaterben ihres Vermögens, welches auf 600oo Fl. geschätzet wird Katerkamp. Ex Commifliöne. Dadie Erben des abgelebten Richters Eilers zu Bechte ihr in der Stadt Vechte auf der nicht weit vom Bremerthore belegenes Wohnhaus mit dem dazu gehörigen Nebenhause Stalle oder Brennerey, sehr geaumigen Garten und Bleichplatze hinter welchem das sogenannte Silberwasser herfliesset, wie auch den Antheil im Vechtschen Torfmoer aus der Hand zu verkaufen gesinnet sind, so wollen sich die Liebhaber deshalb bey dem Dr. Eilers in Osnabrück, oder bey dem Vogten melden, und dienet es noch haß das Haus zur Handlung das ein anz#g sehr zur gelegen sey, wie auch Hause sehen bieiben tön 9origen Samstag den rzten dieses ist von Aegidit Strasse bis am andern Ende der grunen Stiege ein kleiner Meßings vergoldeter Uhrkasten, hinten mit einem Glas versehen verloren worden; derjenige, so selbigen gewes auf 6o000 Fl. Geschäßzetwir seiner Gemahinn trostlose Graf den Kaiser ih einen Riet##i. Pechstho ber denr Kaise K vnigr Bischais nicht um Gnade, sondern um gerechte Strafe für seinen Sohn gebethen, doch so, daß die Art der letztern für die Familie nicht entehrend sey. Der junge Graf, welcher so krank, daß es schon geheissen hat, er habe Gift genommen hat bey seiner Arretirung gebethen, man möge seine Uhr und Schuhschnallen seinem Kammerdiener geben, dem solche gehörten. Eben dieser Kammerdiener wird itzt auch wie der Angeber genannt.