April 1780. I. Citationes edittales. Auf Anhalten des Haus Möhlerschen RenthE# meisters Otterpohl werden sämtliche Gläubiger des dahin eigenbehörigen Kötters Zellerhoff Kirspels Oelde hiemit ein für allemal öffentlich verabladet, um innerhalb peremptorischer Frist von sechs Wochen ihre an besagten Kötter Zellerhoff und dessen Peculium habende Forderungen oder Ansprüche mittels Beybringung darauf stimmender Beweise durch bevollmächtigten Anwaldten beym hiesigen geistlichen Hofgerichte unter Strafe ewigen Stillschweigens gehörig vorzustellen und zu recht. fertigen: Dann auch in dem besonders anberaumten Termino den 2ysten Monats Junius entweder selbst, oder durch besonders desunds Bevollmächtigte zu erscheinen zu sehen und zu hören, daß zwischen Exploranten und des Zellerhoffs Gläubigern ein gütlicher Vergleich versucht werden solle, mit der Verwarnung, daß die in termino nicht erscheinende, jedoch geständige Treditorés obsonst diejenige so sich positivé nicht erklären, alsdann den befindenden Umständen nach sofort in actu pro Conentientibus gehalten werden sollen. Geben Tisch. el. Hochwürden Hrn. Officials Michéel, AGt. caulz. Qlus Befehl des Hochfürstl. Münsterisch, weltlichen Herrn Hofrichtern werden hiedurch alle und jede, so an den zu der Nachlassenschaft weiland der Wittiben Stückgiessern Schweiß gehörigen, bey Ahlen belegenen Grundstücken, als: A zwey Morgen Landes auf dem Pad zu Meicheln, B zwey Morgen Landes auf dem Klüppels Brink in Norden, C ein Morgen Landes auf der Ratenau; D ein Morgen Landes aufm Epstein und, E den halben Schatzfreyen Norder Garten, wie auch der übrigen Nachlassenschaft der besagten abgelebten Wittiben Stückgiessern Schweiß einen Anspruch oder Forderung haben, hierdurch zumrsten, aten, und zten mal auf den hten Tag nach der Bekanntmachung dieses obsonst erst folgenden Gerichtstag; welche Frist ihnen für den isten zweyten, dritten und letzten Termin dazu peremptorie angesetzt wird, edictaliter des Endes verabladet, um solche Ansprüche und Forderungen bey dem Münsterischen weltlichen Hofgerichte so gewiß behörend zu proponiren, und zu jusiificiren, als ansonst ihnen diesfalls Nro. 38. risches genzblatt. nach wirklich dreymal geschehener Bekanntmachung dieses ein ewiges Stillschweigen eingebunden, und sie damit nicht mehr gehört werden sollen. Ferners werden die besagte Gläubiger hierdurch ediktaliter verabladet, um auf den zten Tag nächstkünftigen Monats Junius Morgens 9 Uhr in dem Wohnhofe des Münsterisch=weltlichen Hofgerichts Herrn Amtsverwaltern in Person oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, sodann zu sehen und zu hören, daß ihrer habenden Forderung halber die Güte mit ihnen Gläubigern versucht werde mit der Verwarnung, daß die alsdann also nicht in Person oder durch gnugsam zur Erklärung Bevollmächtigte Erscheinende sofort für eingewilligt in den Vergleichsvorschlägen gehalten seyn sollen. Signat. Münster den z. März 1786. De spec. Mandato D. Judicis fzc. aulici Rengeling, Alt. causz. Aus Befehl des Hrn. Gograven Dokt.Bischo** pinck zu Oelde werden auf Ansuchen des Schulten Schneckings K. Enniger, dessen Creditoren, als Fischer zu Hoetmar, Alexander Meyer zu Freckenhorst, Thumann in Enniger, B. Böcker zu Sendenhorst, Wittibe Follen zu Warendorf, Völcking K. Sendenhorst„Frau Kochs; große Deckenbrock zu Ewerswinkek, Gronhorst zu Hoetmar, Kötter Rose, Schüttelhöver zu Hoetmar, Figge zu Enniger, Jelckeman daselbst, Zimmer K. Enniger, Rose, Wegman, Falke, Kolckman Stopher Drohman alle Kirchspiels Enniger„Kötter Nieve zu Hoetmar, Henrich Kolckman zu Enniger,„ Ossenbeck, Inckman, Bresser Richter zu Enniger, Adolph Panninck zu Sendenhorst, Mencke, Dreman, Sparenberg und Müller zu Enniger hiedurch egictaliter verabladet, um den 16ten Mayl. J.Morgens 8 Uhr am Oeldischen Gerichte in Person oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre in dem gutsherrlichen Protocollo Convocationis Creditorum vom 1hten Aprfl 1784 angezeigte Forderungen mittels Production der OriginalUrkunden und Rechnungen, als weit es nicht geschehen noch zu justificiren, fort zu sehen u. zu hören, daß die am thten April 1784 getroffene gutsherrliche Vereinbarung gerichtlich confirmirt werden solle, mit der Warnung, daß die in Termino nicht Erscheinende jedoch geständigte Creditores, obsonst diejenigen, so sich positive nicht erklären, alsdann befindenden Umständen nach sofort in actu pro Confentientibus gehalten, jene aber, welche ihre proponirte Forderungen vermits Production der Urkunden, Handscheine, 2c. nicht justificiren werden, ab gewiesen werden sollen. Sign. Oelde den 8. May 1786. Callenberg, Akt. Aus Befehl des Hrn. Gografen zum Haer* kotten Dokt. Temme werden alle und jede Crednores; so an dem Köttern Winter Kirspels Harsewinkel, einigen Spruch und Forderung haben, hiemit edictaliter& peremptorie auf Montag den raten Junius Morgens 10 Uhr an des Wirthen Budde Behausung zu Greffen verabladet, um alsdann daselbst ihre Foderungen zu proponiren, und die in Händen habende Beweisthümer samt Zinsen=Liquidation beyzubringen, sodann gütliche Vegleichsvorschlage zu vernehmen, mit der Verwarnung daß die Ausbleibende pro Confentientibus sub paena perpetui tilentit gehalten werden sollen. Gegeben Warendorf den 20. April 1786. Ad Decretum D. Gogravii IeSachen gur a Adlicher, Grschr n Sachen Joh. Bernard Suttorp Kirspels Everswinkel wider den Leibzüchter Lackebank zu Gröblingen alten Kirspels Warendorf wird der Beklagte Lackebank, da selbiger entwichen, und dessen Aufenthalt unbekannt ist hiemit edictaliter verabladet, um dahier zu Warendorf am Haerkottischen Gogerichte binnen 6 Wochen zu erscheinen, und unter Strafe der Bekannthaltung auf die vom Klägern Suttorp eingegebene Foderung gehörig zu antworten. Dann wird dem Beklagten Lackebank anbey verwißiget, daß in Betreff seiner Schuld und veranlaßten Kösten ein Arrest auf seine ein gesäcte Kornfrüchten und sonstigen Haab und Gütern Spruch und Forderung erkannt, und dem Vogten zu bewirken aufgetragen sey; mit der Verwarnung, daß im Ausbleibungsfalle die arrestirte Sachen behuf Foderung und Kösien verwendet werden sollen. Gegeben Warendorf den 2. May 1786. Ad Decretum D. Gogravii Hölscher Grschbr. Auf Befehl des Herrn Gografen zum Haerkotten Doctoren Temme werden alle und Gläubiger, so an der vom Gerd Biedendieck aus Reeke in der Grafschaft Linge angekauften ehemaligen Behausung des seligen Schreinermeistern Johann Franke zu Harsewinkel zwischen Bernd Grave und Otto Witte Häusern daselbst belegen, einige hypothekarische Forderungen haben oder zu haben vermeinen, hiemit edictaliter citirt und abgeladen um binnen 6 Wochen vom Tage der Bekanntmachung dieses besagte ihre Forderungen gerichtlich, obsonst beym Protokoll des untergeschriebenen Actuarii so gewiß zu proponiren u. zu justificiren, als ansonsten den nicht Erscheinenden ein ewiges Stillschweigen eingebunden werden solle. Signat. Warendorf den arsten April 1786. Ad Decretum D. Gogravii Hölfcher, Grschbr. Alle und jede Gläubiger, so einige Spruch und Forderung an denen Eheleuten Bürgern Anton Wincken zu Koesfeld haben, oder zu haben vermeinen; werden hiedurch offener Ediktalweise ein für drey= und allemal verabladet, um binnen 6 Wochen(deren ihnen 14 Tage für denrsten, 1# für den eten und 14 Tage für den zten, letzten und schließlichen Termin peremptorie angesetzt werden) ihre an obbesagten Eheleuten habende Forderungen cum Jultiticatoriis in origialt wenigstens in copiis authenticis& liquidatione pennonum dahier beym Hochfürstl. Koesfeldischen Stadtgerichte lub peena perpetui filentii zu proponiren. Signatum Koesfeld den 3. April 1786. Ad Mandatum D. Judicis Ficken, Grschbr. Demnach Johann Gerd Elshoff angezeiget daß er das in hiesiger Altstadt belegene und Num. 48 verzeichnete Haus von den Eheleuten Hermann Stenfers und dessen Frauen Annen Keyser für 50s holl. Gulden angekauft hiernächst aber bemeldte Kaufgelder wegen verschiedener an gedachten Eheleuten sich ergebenden Forderungen bey hiesigem Gerichte deponiret hat Als werden von Gerichts wegen alle und jede Gläubiger, die an dieses Haus etwa Strach und Forderung haben möchten, ein für allemal vorgeladen, ihre habende Forderung binnen 6 Wochen a dato dieses beym hiesigen Gerichte vorzubringen; wohingegen diejenigen, die sich binnen der bemeldten Zeit nicht melden, gänzlich enthöret, und mit ihren Foderungen präcludirt werden sollen. Signatum Gronau den 6. May r786. Ex Mandato D. Judicis Schlepper Grschbr. II. Gerichtliche Notifications. Männiglichen wird hierdurch bekannt gemacht, daß am zrsten May des Dilculli Johann Herman Bartels dahier am Heumarkt Nro. s7 belegenes, unterm 26sten dieses unverkauft gebliebenes Haus mit den darinn obhandenen Bettstätten, Schapp 2c., wofür Jemand zo0 Rthl. gebothen, abermals zum Verkauf ausgesetzt, und auf den Fall keiner ein mehreres dafür bieten würde, solches Haus für die gebothene Summe gerichtlich zugeschlagen werden solle; Kauflustige wollen sich also auf bestimmten Tag Morgens 10 Uhr aufm Rathhause am gewöhnlichen Gerichtsplatze beliebig einfinden. Geben Warendorf den 26. April 86 Ex Mandato D. Judicis Rupke, Ack. furrog. III. Vermischt=Nachrichten. Demnach von dem Infanterieregiment von Schaumburg=Lippenachbenennt als von der Leibcompagnie Anton Schütte aus Dülmen am 24sten Octob. 1785, dann 1786 den zten Jän. von des Hauptmanns von Schelver Compagnie Caspar Buschkämper aus dem Kirspel Watersloh; den ôten Januar von des Hauptmanns Ernsthuys Compagnie erm. Altmann aus dem Kirsp. Barsel; den II. April von des Obersten Finck Compagnie Diether. Jansen, aus Gronau; und am 2i#ten April von des Hauptmanns von Schelver Compagnie Bern Bäumken aus der Stadt Beckum; ferner von dem Infanterieregiment von Stael des Oberstlieutenants von Höfflinger Compagnie Gerh Wulf aus Alstätte am rsten April auf Ordre ausgeblieben, mithin desertirt sind; und von des Hauptmanns von Sonnenberg Compagnie der Grenadier Joh. Gerd Walters gebürtig aus dem Kirsp. Saerbeck, am 20. April desertirt sind; als wird solches mit dem Anhang bekannt gemacht, daß demjenigen, welcher von obbemeldten Deserteuren anhalten oder anweisen und dadurch dessen Zurückbringung befördern werde, die ediktmäßige Belohnung von 20 Rthl. für jeden sofort ausgezahlt werden solle, Beschlossen im Geheimen Rath Münster den 4. May 17s0. dient hiemit zur Nachricht, daß den 2osten * laufenden Monats May Morgens 10 Uhr die im krummen Timpen dahier belegene; Nro. 198 katastrirte Principal=Wohnbehausung weiland Herrn Rathen und Gografen Kerkerink, mit den dazu gehörigen, Nro. 195 resp. und 203 katasirirten beyden Nebenhäusern, und den dem Herrn Fuselbrennern Ribke abgekauften Materialien dessen Holzhauses nebst einer Anzahl trockenenen Eichen=Bretern(deren Verkauf gleichwohl separat geschehen wird) öffentlich versteigert werden solle; Liebhaber werden ersucht sich zu vorbestimmter Zeit im Principalhause einzufinden und 8 Tage zuvor bey Untergeschriebenem die Conditiones zu vernehmen. Dann sollen zugleich Tages damnach den zosten laufenden Monats May, auch folgenden Tagen die von weiland besagtem Hrn. Rathen und(Gografen Kerkerink nachgelassene Meublen, bestehend a) in geschnittenem und ungeschnittenem Leinwand ,b) in Kleidern von verschiedener Gattung; c) Bettwerk, d) Gemälden e) Spiegeln, k) Stülen, Tischen; und sonstigem hölzernen Geräthe, g) Zinnen Kupfer, Meßing, Blech; und verschiedenem Eisengeräthe, mit Einschluß der im Hause befindlichen Oefen, h) Gläsern, i) Porcelain, und gröbern Steingeräthe, k) Silber u. Gold, auch schließlich!) in einer neuen schönen Hausuhr 2c. nebst einer Quantität vorräthigen Heu, Stroh, Haber, Gerste„Roggen und sonstigen Victualien meistbietend verkauft werden; Liebhabere wollen sich des Morgens halber zehn und Nachmittagsum 3 Uhr im Sterbhause einfinden. Katerkamp. Ex Commislione. Da die in der bey Eines Hochwürdigen Domkapitels Gerichte der Domhofs=Immunität rechtshängigen Explorationssache weiland Herrn Domdechanten von Droste zu Füchten conscribirten gemeinschaftlichen Akten zu Zeiten des vormaligen Aktuari caule, Herrn Domsecretari. Kerkerink verloren gegangen sind; den sämtlichen Partheyen der Sache indessen sehr viel an die Restitution dieser Akten gelegen ist; so wird derjenige, so selbige in Händen hat hiemit freundlichst ersucht, dieselbe zum Protokoll des untergeschriebenen nunmehrigen Actuarius caufe wieder gelangen zu lassen. Münster den 3. May 1786. Caspar Tyrell, Domsecret. Dader Verkauf der zu Bevergern belegenen den Erben der Devotesse Angela Olfers sel. zugehörigen Grundstücken auf demhten May wegen gekommenen Hindernissen nicht geschehen kann, so wird hierdurch bekannt gemacht, daß dieser Verkauf auf dem zesten May l. J. vorgenommen werden soll. F. J. Oftmann, Notarius, quà Emonitor. Am künftigen Montag den isten May Nachmittags 2 Uhr soll in der Verwalterey der hiesigen hohen Deutschen Ordens=Commende St. Georg die derselben zuständige Fischerey auf der Ahe ausserhalb der Stadt Münster meistbietend verpachtet werden. Aulike, Verwalter. arm siebenzehnten dieses Monats May Morgens acht Uhr sollen in denen Büschen bey Gogreving Kirspels Hiltrup ohngefehr fünfzig Haufen Holz, dann einige tausend Buschen unter denen in actu bekannt zu machenden Bedingnissen dem Meistbietenden verkauft werden. J. Trost, Act. Alm Montag den isten dieses Monats May des Morgens ro und Nachmittags 2 Uhr soll die Nachlassenschaft der gottseligen Fräulein Chanoinesse Antonette von Nagel zu Itlingen bestehend in Bertwerr, Linnen, Tische, Stühle Schrank, Comode, Schribane, und allerhand Dameskleider im Sterbhause dahier dem meistbietenden gegen bare Zahlung verkauft werden, Kauflustige belieben sich einzufinden. Langenhorst den 6. May 1786. Bernardina von Graes Marie Anne von Nagel Executorinnen. (Es wird hiedurch bekannt gemacht, daß am * Montag den rs. l. Monats May zehn Haufen jung Büchenholz bey Schulte Holsen K. Hiltrup dem Reistbiethenden verkauft werden sollen. Lieb= und Mittelhabende wollen des Nachmittags 3 Uhr am besagten Dato daselbst sich beliebig einfinden. (Hiebey eine Beylage.) Beylage zum Münsterischen Intelligenzblatt Rum. 38. ANNO 1786. 6er an dem seligen geistlichen Herrn Franz * Tavier Ficken etwas zu fordern, oder noch schuldig ist, wolle sich in Waldecken Hause auf der Königstrasse in 14Tagen melden. Ankündigung einer Geschichte. Vor einiger Zeit ward von Seite der hohen * Vormundschaft des Grafen von Bretzenheim in öffentlichen Blättern die Verpachtung der unmittelbaren Verrschaft Ulerfeld bey Düllmen im Hochstifte Münster bekannt gemacht; aber auch von Seite der Münsterischen Regierung die Unmittelbarkeit der sogenannten Herrlichkeit Merfeld in denenselben widersprochen. Dieß veranlaßte mich den Grund dieser Behauptung und des Widerspruchs etwas tiefer nachzusuchen; und es entstund eine kurze Geschichte nicht nur von den Häusern und der Familie von und zu Merfeld, sondern auch von der Entstehungsart der sogenannten Merfeldischen sowohl als anderer theils noch bestehenden, theils verschwundenen Herrlichkeiten in diesem Hochstifte. Zur Erläuterung dieser Geschichte mußte ich nothwendiger Weise aus der ältern Landgeschichte einige Nachricht von der äussern und innern Landsverfassung; wie auch von den ehemaligen Fehm= und Freygerichten in Westphalen voraussetzen. Diese mit den hieher gehörigen Urkunden bestätigte Geschichte bin ich gesinnet, im Druck in Octavformat herauszugeben, wenn eine hinlängliche Anzahl von Subscribenten mich unterstützen wird. Das ganze Werk wird ohngefehr ein halbes Alphabet ausmachen: der Subscriptionspreiß ist für einen Bogen ein Schilling oder für 7 Bogen ein Viertel Rthl., die Pistol zu 5 Rthl. gerechnet. Wegen der Subscription beliebe man sich bey mir oder dem Pförtner im Minoritenkloster, und bey den drey hiesigen Aschendorf= Perrenon= und Theißingschen Buchhandlungen zu melden. Venantus Kindlinger, Minorit. Am Mittwochen den ryten dieses Monats Morgens 10 Uhr sollen auf dem Universttäts=Balken in Ueberwasser 7 Malt ro Scheffel Weizen, 13 Malt Gersten, und 3 Malt Haber unter alsdann vorzulesenden Bedingnissen., dem Meistbietenden verkauft werden. Menn Jemand soo Rthl. in und; gegen 34 pro Cent gegen genugsam zu stellender Sicherheit anzuleihen gesinnet, derselbe wolle sich beym Intellig. Comt. melden, wo die fernere Nachricht zu erhalten. Bey Franz Blanset Rosell, Paraplümacher, sind zu haben gute Taften Regenschirme, auch Parasols, gefutterte und ungefuttertezer repariret auch alte, alles um billigsten Preiß. Erlogirt bey der Wittib Röhr auf der Clemensstrasse in der verkehrten Welt. (Eswird gegen künftigen Michaeli auch allenfalls sofort von einer Herrschaft ein Jäger, welcher von Forstwesen und Holzung auch de ren Behandlung Kenntniß hat, auch in Stricken und Spinnen erfahren, zum Dienste gesucht, und kann sich derjenige, welcher hiezu Fähigkeit und Lust hat, übrigens auch mit guten Attestaten versehen, an des Obermarschallen Freyherrn von Schmising Wohnhofe mel(Fin loslediger Mensch, welcher Zeugniß seines Wohlverhattens beybrivgen kann suchet sofort oder gegen Michaeli bey einer Herrschaft in Dienste zu kommen, er ist von Profession ein Schneider. Das Intellig. Comt. 2c. Bey dem Weinhändler Nelle unterm Bogen soll ein eingelegter Kleiderschrank, so ein Meisterstück ist, ferner ein eingelegter Spieltisch welcher zu dem Meisterstück gehörig und ein ordinairer Tisch, in dreyen Gewinnsten zu 100 Loosen, jedes koos zu 1 Rthl. ausgespielt werden; die Loosen sind zu haben beym Herrn Weinhändler Nelle, und Schreineramtsmeistern Schwing. Der Tag an welchem solche3 Stücke ausgespielt werden, soll annoch durch das Intelkigenzblatt bekannt gemacht werden. Bey Weinhändler Köhn allhier sind drey neue von einem hiesigen Meister verfertigte große Pendul=Uhren für 76 Rthl. mit eben so viel Loosen zu drey Gewinne durch Ziehung auszuspielen. Die erste und zweyte schlagen voll und halb, repetiren und wecken; die zte schlägt voll, ist auch mit einem Repetir und Wecker versehen. Die Loose sind bey vorgenanntem zu haben, auch die Uhren daselbst zu besehen. Der Meister steht ein ganzes Jahr für ihre Fehler. Der Ziehungstag wird durch das Intelligenzbkatt angezeigt werden. * Vermischte Neuigkeiten. Donaustrom, vom 3o. April. Der häufige Ab= und Zugang der Kouriers zwischen Wien und Berlin macht den Politikern viel zu schaffen. Weil man diesen Herren nicht sagt, was eigentlich i ihren aufhabenden Depeschen stehet, so legen sie sich aufs Rathen. So tagen sie, es wäre hauptsächlich eine Unterhandlung zwischen beyden Höfen im Werke, welche auf den Frieden von Teschen einen Bezug hätte, und deren Ausgang einen größen Einfluß auf die Fortdauer des guten Einverständnisses zwischen beyden Höfen haben würde.n Der alte Herr Graf von Potsdatzki hatte sich bey der Audienz Sr. Kaiserl. Majestät eingefunden; allein der Monarch ließ ihm sagen, wenn er etwas in seinen eigenen Angelegenheiten vorzubringen hätte, so würde er wohl empfangen werden; wenn er aber um Gnade für seinen Sohn bitten wollte, so würde er sich vergebliche Mühe machen, woxauf er den Enschluß faßte, wieder nach seinen Gütern zurückzureisen. Der Proceß des Sohns dauert noch fort. Man will alle Umstände des Verbrechens ergründen; inzwischen kann man leicht voraussehen, daß der Verbrecher, so wie seine Mitschuldige, der Strenge der Gerechtigkeit überlassen werden wird. Kurzgefaßte Reuigkeiten. Die Gesundheitsumstände des großen Friderichs sind immer noch sehr mißlich. Dieser Monarch kennet die Gefahr, worinner sich befindet. Als er neulich wahrnahm, daß seinem Arzte Thränen in den Augen stunden, fragte er ihn um die Ursache. Achl antwortete der Doktor, es thut mir wehe, daß die Kunst so wenig Mittel hat, Euer Majestät zu helfen. Trösten Sie sich, erwiederte der König; mein Leben ist abgenutzt, es muß sich endigen, das ist ganz natürlich. Dieser große Regent wird seinem Nachfolger einen unermeßlichen Schatz hinterlassen. Unerachtet seiner jährlichen Ausgaben an wohlthätiger Unterstützung seiner Unterthanen, rechnet man, daß er jährlich bey zehn Millionen zurückgelegt habe. Die letzten Nachrichten aus Constantinepel kündigen die Absetzung des Abdul Hamet ,und die Erhebung des jungen Sultans Selim auf den Ottomannischen Thron als sehr nahe bevorstehend an. Dieses würde unfehlbar einen Krieg mit Rußland nach sich ziehen. Am öten May, gegen 3 Uhr Nachmittags, trafen Se. Kuhrfürstl. Durchl. von Kölln, in Begleitung ihres Obersistallmeisters; Freyherrn von Forstmeister, bey Dero Rückreise von Düsseldorf über Neus zu Kölln ein, speiseten in dem köllnischen Hofe, und kehrten alsdann gegen halb2 Uhr nach Dero Residenzstadt Bonn zurück.