Mit Kuhrfürstlich gnädigstem Privilegio. Freytag, den s. May. I. Citationes edittales. Da der Hofkammerrath Schönstedt gerichtlich angezeigt, daß er bereits unterm 1s. Junii 1778 respective r770 von den Erben von Lixfeldt den dahier aufm Princtpalmarkte belegenen von Lixfeldischen Wohnhof und Rebengebäude auch dazu gehörige in der Poststiege belegene kleinere Häuser, sodann den aus Mauritzthor am Steinpatt belegenen von Lixfeldischen großen Garten samt darauf stehenden drey Häusern, auch dahinter belegenen kleinen Garten, als von allen Hypothequen frey anerkauft, und den Kaufschilling damals baar entrichtet, nunmehr aber mit Befremden vernehmen müssen, daß noch ein und andere von Lixfeldsche Creditoren ein dingliches Recht auf vorbemeldte Immobilstücke haben sollen und desfalls zu seiner Beruhigung pro Citatione edittali unapro tribus angesucht auch erhalten; als werden auf Anhalten gedachten Hofkammerrathen Schönstedt, als Ankäufern vorgenannter von Eixfeldischer Immobilien, alle und jede Creditoren, so irgend ein dingliches Recht oder Hypothek daran zu haben vermeinen, hiemit ein für dreymal öffentlich abgeladen, um innerhalb veremptorischer Frist von sechs Wochen ihre an vorbemeldte Pertinentien habende Forderungen oder Ansprüche mittels Beybringung darauf simmender Beweise nebst Liquidation bey hiesigem geistlichen Hofgericht durch bevollmächtigte Anwälde unter Strafe ewigen Stillschwbeigens gehörig vorzubringen und zu rechtfertigen. Es wird also dieses zur Erläuterung der in dem Intelligenzblatt Rum. 31 geschehenen Notification hiemit kund gemacht.Geben Münster den 7. April 17/86. Defpeciali Mandato R. D. Official is W. Volrath, Akt. Allle und jede Gläubiger des Köthers Johann ** Puppe zu Oflum KirspelsNienkirchen werden hiedurch ein für dreymal offener Ediktalweise verabladet, um innerhalb 6 Wochen nach Verkündigung dieses welche Frist hiezu peremptorisch angesetztwerden, ihre an gesagten Köthern Puppe habende Forderungen und Ansprüche vermittels Beybringung darüber sprechenden Urkunden am hiesigen Hochfürstl. geistlichen Hofgerichte bey Strafe ewigen Stillschweigens gerichtlich vorzubringen, und dieselbe zu rechtfertigen; dann auch auf dem zu Versuchung eines gütlichen Vergleichs anberaumten roren Tag künftigen Monats Junius Nro. 36. risches laufenden Jahrs zu alsdann bestimmenden Ort und Stunde vor hochbelobtem Gerichte persönlich oder durch genugsam bevollmächtigte Anwälde zu erscheinen, die zu verfügende Vergleichsvorträge zu vernehmen, und sich darüber zu erklären, mit der Warnung, daß den befindenden Umständen nach die nicht erschienene oder hinlänglich sich nicht erklärende Creditores pro Confentientibus gehalten werden sollen. Gegeben Münster den 18. April 1786. De Mandato R. D. Officialis Meyer, causs Act. Aus Befehl des Hochfürstl. Münsterischen * weltlichen Herrn Hofrichtern werden sämtliche an das im Amt Bevergern belegene, von dem Osnabrückischen Hofmarschall Freyherrn von Mönster zu Langelage und Lohe dem Freyherrn von Heeremann zum Nevinghof mit allen An= und Zubehörungen, so wie er von Mönster es bis hiehin besessen, verkaufte Guth Sourenburg ex quocunque capite einige Ansprach und Forderung Habende hiermit ein für dreymal offener Ediktalweise verabladet, um auf denhten Tag nach jedesmaliger Verkündigung dieses, allenfalls erst folgenden Gerichtstag vor uns am Hofgerichte durch einen bevollmächtigten Anwaldten zu erscheinen, und ihre an obgedachtes Guth Sourenburg habende Forderungen, und darauf stimmende Urkunden nebstrichtigem Zinsenverzeichniß zur Sache von Mönster contra Creditores paternos zu proponiren und einzubringen, auch gedachte Foderungen förmlich zu rechtfertigen, unter der Verwarnung, daß ihnen sonst ein ewiges Stillschweigen eingebunden werden solle, wobey gleichwohlen aus nämlichen Befehl die fernere Anweisung geschieht, daß die dahier im Stift Münster wohnende 25 Creditoren, benenntlich Vikarius v. Daell, Erben Amtsverwaltern Stüve, Vikarius Tondorf, Wittwe Scheffer, Executorium Scheffer, Geh. Rath Wenner, v. Vagedes, H. R. Jurmühlen, Wittwe Zurmühlen ,Vikarius Wegman, Vikarius Crater, Armen Vent Lohkamp, v. Schücking, Wittwe Goesen, Wittwe Schwenke, Veltman, v. Coverden, Elmering, Westermann, Poseck, Wesselink, Jungfer Elmering,Nierman und Verwalter Driemeyer so viel ihre vormals in Sachen von Mönster contra Creditorespaterdahier bereits proponirte Foderungen betrift sich ferner zu melden gar nicht nöthig haben so wie die übrigen, welche bey eben gemeldeter Sache vormals ihre Forderungen bereits proponiret und justificiret haben, nichts weiter als eine Liquidation oder Anzeige des Rückstandes durch einen qualificirten Procuratoren beyzubringen brauchen. Gegeben Münster den Zten April 1786. De Mandato D. Judicis fac. aulici Löper., Not. caufz. II. Gerichtliche Notifications. (Fswird hiedurch bekannt gemacht, daß am Freytag den rhten May Nachmittags 1 Uhr dahier im Nathhause die der WittwecHerm Henr. Thole in Emsteck gehörigen Güter, bestehend a) in einem daselbst zwischen Vogt Rasch und Martens Häusern belegenen Hause, b) einem dabey belegenen Garten von Scheffel Saat c##* Scheffel Saat im Emstecker Esche aufm Repkampe belegen, d) ein Scheffel Saat aufm Dieke, nach Abzug der darauf haftender Lasten pro eeitimato ad 96 Rthl. 48 Gr. öffentlich ausgeboten und au causam Hagidorn contra Vid. Thole dem Letzt= und Meistbietenden gerichtlich zugeschlagen werden sollen. Gegeben zu Vechte den 27. April 1786. Ad Mandat. D. Judicis Keppel Grschbr. III. Gestohlene Sachen Inder Nacht vom 28sten auf den 2often April dieses Jahrs sind dem Linnentuchhändlern Paul Limberg in Telgte von der Bleiche drey Stück fein Leinwand, jedes von 650 Ellen lang, 12 Ellen brei#, sub Num. 12,24, 26 diebischer Weise entwendet worden. Demjenigen der den Thäter obsonst die gestohlene;Stück Leinwand anweisen kann, wird die ediktmäßige Belohnung von Gerichts wegen emit zugesagt. Geben Telgte den 2. May 1786. Stadtgericht daselbst. IV Vermischt= Nachrichten. Dain künftiger Woche der Beytrag zur hiestgen Stadtsbeleuchtung von 1785 in 1786 beygefordert werden soll; so dient denenjenigen welche hierunter etwa sich saumselig bezeigen möchten, zur Nachricht, daß alsdann dieselbige das Duplum zu zahlen haben. Von Beleuchtungs= Commißions und resp. Deputations wegen. Alm nächstkünftigen Donnerstag den irten dieses laufenden Monats u. Jahrs sollen in dem ohnweit der Loddenheyde Kirsp. Hiltrup belegene sogenanten Loddenbusch 20 Haufen Holz und einige tausend Buschen dem Meistund Letztbietenden unter denen in actu bekannt zu machenden Bedingnissen in loco öffentlich verkauft werden. Es wollen dahero die Liebhaber sich des Nachmittags um halb 3 Uhr an des Köttern Israel Hause beliebig einfinden. Fuhrmeister, Notar. Bey dem hiesigen Hofbuchhändler Perrenon O sind zu haben: Reinhold(Christ.kud.) die Zeichen= und Mahlerschule; oder systematische Anleitung zu den Zeichen=Mahler= Kupferstecher= Bildhauer= und andern verwandten Künsten, zum Privat= und öffentlichen Gebrauch auf Schulen, mit 45 Kupfern gr. 8. Münster. 1786, 2 Rthl. 12 gg. van den Bosch(Heinr.) theoretisch= praktischer Versuch über die Entzündungen ihren Endigungen und mancherley anders Krankheiten des menschlichen Leibes; wobey die Muskelkraft der Haargefäßchen zum Grunde gelegt wird: 8. Münster 1786. 16ggr. Die Strafe des jugendlichen Leichtsinns, oder Begebenheiten des Grafen von G. eine wahre Geschichte. s. 1786. 9ggr. Etwas vom Befugniß der Fürsten in Veräusserung der Domainen. 8. 1786. 2 ggr. Protokollar= und aktenmäßige Stücke in der berüchtigten Inquisiziens=Sache den in der Reichsstadt Aachen im Jahre 1785 vorgehabten Raub der Briefschaften Sr. des Hrn. Herzogs Ludwig von Braunschweig und Lüneburg Hochfürstl. Durchlaucht betreffend. Folio 1780. 18 ggr. Bey die Krameramtsverwandte Primavesi & Compagnie neben dem Komedienhause sind neue Muticalia angekommen. Dader Verkauf der zu Bevergern belegenen den Erben der Devotesse Angela Olfers Ll. zugehörigen Grundstücken auf dem hren May wegen gekoinmenen Hinderntissen nicht geschehen kann so wird hierdurch bekannt genacht, daß dieser Verkauf auf dem Dasien May l. J. vorgenommen werden soll. F. J. Oftmann, Notarins, qua Emonitor. (Fs ist ein in gutem Stande sich befindender viersitziger, inwendig mit gelben Mlüsch nebst 2 Küssens, bezogener Kutschwage aus freyer Hand zu verkaufen. Das Intell. Comt. giebt Nachricht. Am Mittwochen den roten May l. J. und * folgenden Tagen soll an der Wittiben Brockmann am Principalmarkt gegen der Klemensstrasse gelegenen Hause des Morgens von 9bis 12 und Nachmittags von 2 bis 5 Uhren allerhand Hausgerath, auch Kupfer und Zinn, sodann am Freytag den raten May Nachmittags gegen 2 Uhr ein Stück s9, zwey Stücke 79 Rheinweine Stück= oder auch Ohmweise meistbietend gegen in Termino bekannt zu machenden Bedingnissen öffentlich verkauft werden. Liebhabere können vorher die Proben von den Weinen daselbst beliebigst abholen lassen. Alm künftigen Montag den isten May Nachmittags 2 Uhr soll in der Verwalterey der hiesigen hohen Deutschen Ordens=Commende St. Georg die derselben zuständige Fischerey auf der Ahe ausserhalb der Stadt Münster meisibietend verpachtet werden. Aulike, Verwalter. Oer böhmische Glashändler Lorenz logiret auf Egidil Strasse bey dem Weißgärber Fröhlich, handelt mit feinen böhmischen Glas und Porcelain. Bey der am aten May geschehenen Ziehung der Loosen sind die Gewinnste auf folgende Numern gefallen: Nr. 55 die Sackuhr sub Litt. A. 30 die Tafeluhr mit einem Wecker. 133 die Hausuhr. 12 die Sackuhr Litt. B. 4 die silberne Tabacksdose. 61 die zweyte Tafeluhr. ###mmm M.ink Aubtm####.: Rölken. Beym Weinhändler Bernhard Goldschmidt dahier sollen 4 ganz neue und schöneUlhren nach der neuesten Art zu 160 Rthl. undeben so viel Loosen ausgespielt werden. Die Uhren sind vertheilt in vier Preisen, bestehend in einer großen goldenen Sackuhr, einer schönen goldenen Dames=Uhr mir einem schönen Gemählde, einer Semid'or mit lackirtem Gehäus, und vier0 tens in einer silbernen. Loose sind bey vorbesagtem Weinhändler zu haben, und die Uhren täglich allda zu besehen. Der Tag der Ausspielung(welche durch Ziehung der Numern geschiehet(soll durchs Intelligenzblazt bekanne gemacht werden." Bey Bäcker Thier auf der Salzstraße ist ein kleiner Mann von fünfzig Jahren zu sehen, er ist 18 Zoll hoch wohlgebildeten Leibes, von graden Gliedern, hat einen 4 Zoll langen Schnautbart, und Hände wie ein fünfjähriges Kind, erkann verschiedene feine Kunststücke, tanzt und singt; er spricht7Sprachen; hat ein Weib und 8 Kinder; seine Frau ists groß. Man hat ihn zu Versailles dem Könige von Frankreich in einer Pastete aufgetragen. Falls man ihn in Privathäusern zu sehen verlangt, so wird man ihn hinbringen. Standespersonen zahlen nach Belieben, sonst auch 2 Gar. Landeslotterie=Sachen. den Interessenten und Liebhabern hiesiger Hochfürstl. Landeslotterie hat man hiebey den ganz neuen Plan der zo. Lotterie mittheilen wollen. Die Eintheilung dieser Lotterie wird ein jeder daraus bemerken; man machet also nur noch bekannt, daß bey allen Collecto= ren Plane von dieser Lotterie umsonst, und zur sten Klasse welche den arsten Junius d. J. wird gezogen werden, ganze Loose gegen den Einsatz zu einem halben Gulden oder Rthl., auch halbe Loose gegen den Einsatz zu einem Quartgulden oder 5 Rthl. zu haben sind; und daß die Freyloose bey jedem Herrn Collectoren sofort können, und zwar drey Wochen vor Ziehung der r. Klasse setziger 3o. Lotterie bey denjenigen Herren Collectoren, bey welchen in der vorigen 2h. Lokterie das Loos genommen worden, gegen Einlieferung des Looses von der 4ten Klasse müssen abgesodert werden, massen nachher keines mehr auch das nämliche Rumer, so einer in der vorigen 29. Lotterie gehabt hat kenntlich nicht zur isten Klasse dieser zo. Lotterie gefodert werden kann. Vermischte Reuigkeiten. Wien, vom 22. April. Se. Majestät, der Kaiser werden in einigen Tagen eine kleine Reise nach Pesih in Ungarn machen. Daselbst wird ein ungememn prächtiges herrschaftliches Gebäude aufgeführet, sen Bestimmung aber noch unbekannt ist. Bey der Pforte sieht es noch immer sehr bedenklich aus, und man fürchtet nicht ohne Grund, daß Oesierreich„Rußland, Venedig, Sicilien und Sardinien sich der innerlichen Staatsunruhen bedienen und ihre Ansprische von verschiedener Art geltend machen werden. Es ist auch gar nicht wahrscheinlich, daß der neue Großvezier an Befriedigung Venedigs, und noch weniger an Begnädigung des Bassa von Scutari denke, indem seine Macht noch sehr schwankend genannt werden kann. Aus Klagenfurt wird berichtet, man habe allda am u1. dieses, Morgens um halb 10 Uhr eine schwache Erderschütterung verspüret, die jedoch ohne alle Wirkung gewesen ist. Auch zu Laybach und in andern Gegenden von Kärnthen und Krain will man das Erdbeben verspürt haben. Der alte Herr Graf P.;, ist hier angekom men, um Gnade für seinen Sohn zu bitten; man glaubt aber nicht, daß die unpartheyische Gerechtigkeit des Monarchen erlauben werde, ihm zu willfahren. Der Sohnentschuldigek sich damit), daß er nicht die Absicht gehabt, die Bankobillets zu einigem Gebrauche nachzumachen, sondern nur um Probe anzustellen ob sie verfälscht werden könnten, und alsdann die Verfahrungsart Sr. Maj. dem Kaiser zu entdecken; mit einer solchen Entschuldigung möchteer wohl hey Gerichte nicht durchkommen. Kurzgefaßte Neuigkeiten. Man spricht von einer Vekmählung zwischen dem Prinzen Bischof, von Osnabrück und einer Prinzeßinn aus dem Hause Brandenbuirg. Zu Wien soll nächstens eine Verordnung erscheinen, vermöge welcher diejenigen Mannsund Weibspersonen, die man auf den Gassen über Ausübung der Unzucht aktrapirt, das erstemal mit einem Arrest, das zweytemnal aber mit einer öffentlichen Strafe gezüchtiget werden sollen## men mun simnanes S#in Im Königreiche Preussen brachten neulich 8o bis 90 Bauren Kontrebande auf Schlitten. Die zu schwachen Accisebedienten riefen S## daten zu Hülfe. Mehr als 20 Bauren blieben auf dem Platze,### wurden verwundet und 15 gefangen. Von den Soldaten sind auch eimse getödtet und verwundet.