Freytag den 14. April. I. Citationes edittales. Qlus Befehl des Hochfürstl. Münsterisch, weltlichen Herrn Hofrichtern werden hiedurch alle und jede, so an den zu der Nachlassenschaft weiland der Wittiben Stückgiessern Schweiß gehörigen, bey Ahlen belegenen Grundstücken, als: A zwey Morgen Landes auf dem Pad zu Meicheln, B zwey Morgen Landes auf dem Klüppels Brink in Norden, C ein Morgen Landes auf der Ratenau; D ein Morgen Landes aufm Epstein und E den halben Schatzfreyen Norder Garten, wie auch der übrigen Nachlassenschaft der besagten abgelebten Wittiben Stückgiessern Schweiß einen Anspruch oder Forderung haben, hierdurch zum Inen2ten, und zten mal auf denhten Tag nach der kanntmachung dieses obsonst erst folgenden Gerichtstag, welche Frist ihnen für denrsten zweyten, dritten und letzten Termin dazu peremptorie angesetzt wird, ediétaliter des Endes verabladet, um solche Ansprüche und Forderungen bey dem Rünsterischen weltlichen Hofgerichte so gewiß behörend zu proponiren, und zu justificiren, ats ansonst ihnen diesfalls nach wirklich dreymal geschehener Bekanntmachung dieses ein ewiges Stillschweigen eingebunden und sie damit nicht mehr gehört werden sollen. Ferners werden die besagte Gläubiger hierdurch edictaliter verablader, um auf den zten Tag nächstkünftigen Monats Junius Morgens 9 Uhr in dem Wohnhofe des Münsterisch=weltlichen Hofgerichts Herrn Amtsverwaltern in Person oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, sodann zu sehen und zu hören; daß ihrer habenden Forderung halber die Güte mit ihnen Gläubigern versucht werde, mit der Verwarnung, daß die alsdann also nicht in Person oder durch gnugsam zur Erklärung Bevollmächtigte Erscheinende sofort für eingewilligtin den Vergleichsvorschlägen gehalten seyn sollen. Signat. Münster den z. März 1786. De spec. Mandato D. Judicis ferc. aulici Rengeling, ACt. caufze. Aluf Anhalten des Herrn geheimen Rathen und Amtsdrosten Freyherrn von Nagel zu Itlingen werden sämtliche Gläubiger; welche an der verstorbenen Freyfräulein Antonetta v. Nagel zu Itlingen, gewesener Stiftsdame zu Langenhorst einige Spruch und Forderung zu haben vermeinen, hiemit ein für zmal edistaliter verabladet, um hinnen einer peremptori schen Frist von 6 Wochen ihr Interesse bey hieEgem geistlichen Hofgerichte durch genugsam bevollmächtigte Anwälde zu proponiren, und mittels Production darüber stimmender Beweisthümer zu rechtfertigen, mit der Verwarnung, daß ihnen ansonst ein ewig Stillschweigen eingebunden werden solle. AusSefehl Sr. Hochwürd. Hrn. Officials Woldering, Act. Iluf Anhalten des Haus Möhlerschen Renth# meisters Otterpohl werden sämtliche Gläubiger des dahin eigenbehörigen Kötters Zellerhoff Kirspels Oelde hiemit ein für allemalöffentlich verabladet,um innerhalb peremptorischer Frist von sechs Wochen ihre an besagten Kötter Zellerhoff und dessen Peculiam habende Forderungen oder Ansprüche mittels Beybringung darauf stimmender Beweise durch bevollmächtigten Anwaldten deym hiesigen geistlichen-Hofgerichte unter Strafe ewigen Stillschweigens gehörig vorzustellen und zu recht. fertigen: Dann auch in dem besonders anberaumten Vermino den 2rsten Monats Junius entweder selbst, oder durch besonders des Ends Bevollmächtigte zu erscheinen, zu sehen und zu hören, daß zwischen Exploranten und des Zellerhoffs Gläubigern ein gütlicher Vergleich versucht werden solle, mit der Verwarnung, daß die in termino nicht erscheinende, jedoch geständige Creditores obsonst diejenige, so sich pofitive nicht erklären, alsdann den befindenden Umständen nach sofort in acku pro Consentientibus gehalten werden sollen. Geben Münster den sten April 1780. Aus Befehl Sr. Hochwürden Hrn. Officials Michéel, Akt. caufz. Hemnach der Teller Henrich Fiek in der Bauerschaft Osteresfen dieses Kirchspiels Essen wohnhaft, unterm chten Febr. l. J. den Gut= und Bluteigenthum aus seiner an dem Hochwohlgebohrnen Freyherrl. Gnaden von Freytag, Kammerherrn und Vice=Oberstallmeister Ihro Königl. Hoheit des Herzogs und Bischofs zu Osnabrück, Erdherrn des adlichen Hauses Daren im Amt Vechte eigenhörigen Fieks Stätte unter sicheren in mitpräsentirter Originalankage enthaltenen Bedingnissen für sich; seinen Erben und Nachkömmlingen zu ewigen Zeiten an= resp. fürhaupts sich frey gekauft, dabeneben alle darinn haftende Schulden sowohl bewvilligt= als unbewilligte selbst zahlen zu wollen übernommen hat: Als werden auf in Kraft in unten gesetztem Dato übergebene gehorsamste Imploration u. Bitte ertheilter Erkenntniß alle und jede Gläubiger des Jellers Fieck zu Osteressen, und welche, die wider sothanen Freykauf„daß der als nicht geschehen angesehen werden sollte, hierdurch Ediktalweise vorgeladen,um in Zeit von 6 Wochen worab ihnen 14 Tage für den ersten 14 Tage für den zweyten, und 14 Tage für den letzten Termin, endlich besonders der roster Aprik l. J. peremptorie anberaumt worden sind, gestalten sie am Donnerstag den 20. April Nachmittags 2 Uhr dey hiesigem Hochfürstl. Münstr. Essenschen Gerichte selbst oder durch genugsam bevollmächtigte Anwälde erscheinen, und ihre Ansprüche und Forderungen obsonstige begründete Einreden wider sothanen Freykauf gehörig beybringen und justificiren sollen, als widrigenfalls und in Entstehung dessen sie damit ferner nicht gehöret, sondern ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt, dann das Decretum pracluhivum gehörig ertheilt werden solle. Ein welches, und daß(da der Eigenbehöriger Teller Joh. Gerd kleine Arkenau in der Bauerschaft Brockstrete wohnhaft, am absten Febr. l. J. von hochgemeldtem Freyherrn von Freytag„Erbheren zu Daren, ebenfalls und auf nemlicheArt sich freygekauft, desselben Gläubiger sowohl; als welche Einreden begründet anführen dürften: es seye der Freykauf als ungültig anzusehen, auf einvermeldten Orte 9 Uhr Vormittags unter Strafe ewigen Stillschweigens erscheinen sollen hiedurch bekannt gemacht wird. Signat. Essen den oten März 1786. De Mandito D. Judicis Garrel Hoyer; Grschbr. II. Gerichtliche Notifications. Aus Befehl des Hochfürstl. Münstersch. Hrn. Stadts Richters wird hiedurch bekannt gemacht, daß am Samstag den aasten anstehenden Monats April Nachmittags um 2 Uhr auf hiesigem Gruetsaal, zufolge vom Hrn. Richter und Gografen zum Backenfeld in Sachen Dilcuflionis bonorum der Wittib Zimmermann Woortmann an der Topheide Kirspels Ueberwasser erlassenen Requisitorialien ad#esti mandum& diltrahencum die der gedachten Diseutientini kzuständige dahier zu Münster hinter dem französischen Nonnenkloster unter einem Dache sab Nr. Cat. M. 263 belegene 2 Wohnungen für dem Eitimato au 530 Rthl. Sodann die der mehrgedachten Discutientinn auch zuständige auf der Ribbersiegge lub Nro. Cat. Lr#29# belegene Behausung für dem Eitimato ad 130 Rthl. öffentlich zum feilen Kauf ausgesetzet und dem Letzt= und Meistbietenden gegen Erlegung des licitirten Kaufschilling erblich verkauft und gerichtlich zugeschlagen werden solle. Wer also zur Ankaufung sorhaner Behausungen Lusi und Mittel hat, kann selbe inzwischen besichtigen, und sich sam bestimmten Orte und Jeit einfinden. Signatum Münster den zo. März 1786. De Mandato D. Judicis Bruns, Grschbr. Männiglichen wird hierdurch bekannt gemacht daß auf Miktwochen den absten April des Disculli Joh. Hermann Bartels dahier am Heumarkt Nr. Car. 57 belegenes Haus, welches mit darinn obhandenen vier Bettstätten ein Schapp in der Küchen, ein eiserner Ofen, ein Heerdeisen, nebst dem Waarenstand in der Bohnen, von den beeideten Aestimatoren auf 55o Rthl. ästimirt und angeschlagen worden, dem Meist= und Letztbietenden gerichtlich Morgens 10 Uhr aufm Rathhause verkauft. werden soll. Warendorf den 22. März 1786. Ex Mandato D. Judicis Rupke, Akt. fürrog. III. VermischteNachrichten. Dieienige, welche an der Nachlassenschaft weiland des Derrn Vicarii& Sacellani zu Herbern, Ferdinand Theodor Nagel, etwas zu fordern haben, werden ersucht, in Zeit sechs Wochen bey mir Untergeschriebenen ihre Forderungen einzusenden. Herbern den 3. April 1786 J. Jochmaring Pasior in Herbern, quà Executor. Alm Montag den easien dieses Morgens um 8 ** Uhr anfänglich und folgenden Tagen soll an der Saffenbergischen Pastorat allerhand Hausserath, als Kupfer Zinnen und Bettwerk 2c. an den Meistbietenden gegen baaZahlung verkauft werden. Liebhabere können sich daselbst einfinden. Sassenberg den zten Aprii 1786 C. B. Schulte, . J. o.Schulg# Exekut. Oa die Heuerjahren deren fünf zur Domkün sterey gehörigen, aufm Domhof gegen der Kanzley gelegenen Kramladen den isten Julii 1780 verflossen, als sollen selbige den sten April Morgens 15 Uhr unter vorzulesenden Conditionen in loco auf zwey Jahren wieder meistbietend verheuret werden. Eickmann, Mandat ten ungarischen, spanischen, französischen, italienischen, und andern Sortenrothen und weissen Weinen, auch eine Parthey von ohngefehr tausend Bouteillen extra guten MuscatenWein, in Kisten von 6, 12, 24, 48, und mehreren à 10 Stüber holländisch Geld und ohneingepackt à 6 Ggr. die Bouteille zu haben. Jluf der lürken Stiege nach der Königstrassen zu in Num. 1#5 sind drey meublirte Zimmer für einem ledigen Herrn zu verheuren, und können sofort bezogen werden. Benn ein unverheyrateter„mit gutem Abschied versehener, im Vbrreiten, und Tahren mit zwey Pferden vom Bock, erfahrner Mensch als Vorreiter Diensie verlangt, wolle sich am Erbdrosten Hof zu Münster, oder bey dem Herrn Agenten Beckmann melden, und ist der Dienst um Michael laufenden Jahrs anzutreten. Vermischte Neuigkeiten. Türkische Gränze, vom 15. März. Der aus dem Schäferstande zum Propheten und Gesandten Gottes berufene Schwärmet, Scheich Mansur, spielt, nach den neuesten Nachrichten, seine blutige Rolle in den Gegenden der Caucasischen Gebürge noch immer fort, predigt mit dem Säbel in der Fausi, das Reformationsgeschäft, und der gewisse Tod ist die Strafe derjenigen, welche nur Miene machen, daran zu zweifeln, daß er ein von Gott begeisterter und zur Bekehrung der Welt gesandter Prophet sey. Ganze Horden von Tar taren schlagen sich zu ihm, und bey der großen Blindheit, und dem tiefen Aberglauben seiner Anhänger, ist es ihm leicht, seine Sendung durch Wunder zu bestätigen. Die Landschaften, welche er mit den ihm folgenden Haufen berührt, werden verwüstet, und viele Menschen werden unter dem Vorwande, daß sie nicht ächte Rechtgläubige sind, hingerichtet. Von der Donau, vom 29. März. Seit einigen Tagen soll die Staatskanzley zu Wien aufferordentlich beschäftigtsseyn, und der Staatsvicekanzker manchmal bis in die späte Mitternacht auf derselben arbeiten. Die Politiker wissen selbst nicht was sie für Gegenstände dabey vermuthen sollen. Anfänglich schien ihnen die vor kurzem angetretene Reise des bey dem Kaiser in besonderer Achtung stehenden Regierungspräsidenten, Grafen von Pergen auffallend und wirklich hieß es auch erreise mit Kaiserl. Aufträgen nach Paris, andere versichern aber, der Grafreise blos, um sich von seinen vielen Amtsgeschäften zu erholen, und seinen Sohn auf einer Reise über München und Straßburg nach Paris, Brüssel und Holland zu begleiten. Kölln, vom 9. April. Ihre Königl. Hoheiten, die Durchl. Generalstatthalter der österreichischen Niederlande, sind heute gegen 5 Uhr Nachmittags, aus Bonn allhier angetroffen. Höchstdieselbe stiegen bey des Kuhrfürstl, Herrn Statthalters und hiesigen Domprobsten, regierenden Grafen zu Oettingen=Baldern Excellenz, ab nahmen daselbst einige Erfrischungen ein und setzten sodann die Reise nach Brüssel weiter fort. Kurzgefaßte Neuigkeiten. Die wichtigste Angelegenheit, welche dermalen das Kabinet zu Wien beschäftiget scheinet die Erwählung eines Römischen Königs zu seyn, wozu noch der Entwurf der Kapitulation und die Errichtung eines neuen Kuhrfürstenthums hinzukommen. Einige Politiker versichern, der König von Preussen habe Sr. Kaiserl. Majestät einen Plan vorschlagen lassen; welcher fähig sepe, diese Gegenstände zu beschleunigen, und die Ruhe von Deutschland zu befestigen; die Unterhandlungen des Grafen von Podewils hätten hauptsächlich diesen Plan zum Gegenstande, und nach aller Wahrscheinlichkeit dürfte das gute Einverständniß zwischen dem(Wiener und Berliner Hofe auf einen festen und dauerhaften Fuß kommen. Neueren Nachrichten zufolge„wird der Kaiser dieses Jahr nur die 8 anbefohlene Lager bereisen, weil die Kaiserinn von Rußland erst im künftigen Jahre zu Cherson gekrönet werden soll. In Holland ist man sehr unruhig auf die Nachricht geworden, daß der König in Preussen Anstalten mache, ein beträchtliches Corps Truppen in das Herzogthum Cleve und nach Preußisch=Geldern marschiren zu lassen. Erst im Monat Februar 17/87 wird die Kaiserinn von Rußland gerade nach Kiow und von da nach Eherson abgehen. Auf den öffentlichen Spaziergängen der Reichstadt Heilbron, auf der Allee an dem Graben sind durch gemeinschaftliche Verabredung aller Personen, fürstlichen und gräflichen, adelichen und bürgerlichen Standes, die diesen Spaziergang besuchen, von nun an alle Komplimente abgestellt worden, so daß man vor niemand, wes Standes oder Geschlechts er auch sey, den Huth abziehen oder sich beugen soll; den Fall allein ausgenommen, wenn man Jemand anredenwill. Die Bäckerzunft in Wien, welche seit mehr als einem Jahrhunderte die Freyheit hatte, alle Jahre am dritten Osterfeyertage einen öffentlichen Umzug mit klingendem Spiele zu halten wird in diesem Jahre, auf höchste Verordnung, den Beschluß damit machen, weil einer Seits gar kein vernüftiger Endzweck damit verbunden ist, anderer Seits aber viel Unfug dabey verübt wird. Durch eine Verordnung des Parlaments zu Paris ist allen Eigenthümern und Pachtern liegender Gründe bey Strafe von zo Livres befohlen worden, alle Bäume auf ihren Gütern von den Raupen und Raupennestern reinigen zu lassen, dieselbe auf einen Platz im Felde, wo keine Gefahr zu besorgen ist, zusammenzutragenund zu verbrennen. 111 121 4 6. NB. Wegen bevorstehendes H. Osterfest wird das nächstkünftige Intelligenzblakt am Mittwochen ausgegeben werden.