gnädigstem Privilegio. Dienstag den 27. Septemb. I. Landsherrliche Verordnung. Da, Sr. Kuhrfürstl. Durchlaucht zu Kölln Fürstbischöf zu Münster, 2c. 2c. Unser gnadigster Fürst und Herr aus besonders bewegenden Ursachen gnädissc beschlossen haben, den Einkauf der Frattösischen oder sogenannten Franzweine in dem Hochstift Osnabrück, und die Einführ dieser Weine aus demselben in hiesiges Hochstift nicht ferners zu gestatten: So wird Namens Höchstgemeldter Sr. Kuhrfürstl. Durchlaucht allen und jeden Unterthanen und Einwohnernhiesigen Hochstifts hiemit ernstlich untersagt, führohin Französische Weine in dem Hochstift Osnabrück anzufaufen, und in das Hiesige zur eigenen Consumption oder zun Verkauf einzubringen; und zwar bey Strafe der Cönfiscation der gemeldten Weine, welche dieser glädigsten Verordnung zuwider aus dem Hochsiift Osnabrück in das Hiesige werden eingebracht werden. Es soll auch der Denuntians einer dieser gnädigsten Verordnung zuwider unternommenen HHändlung die Halbscheid des Kaufpreises A geniessen haben, wofür der wider dieses Laub#sherrliche Verboch in hiesiges Hochstift eingebrachte Wein nachher gerichtlich wird verkaufet werden. Da aber die obgemeldten Französischen Weine; welche etwan aus dem Hochstift Osnabrück durch das Hiesige blos durchgefahren werden; hierunter nicht mit begriffen sind; se wird zur Verhütung aller Unterschleife hiemit gnädigst befohlen, daß einjeder Fuhrmann, welcher mit Französischen Weinen aus dem Hochstift Osna. brück in das Hiefige ankömmt, die Quantität desselben am ersten Zollstock getreulich anzeigen solle woselbst ihm dann von dem Zollpächtiger ein von ihm untergeschriebener Schein uber die angezeigte Quantität mit des Fuhrmans Namen, und denTag seiner Ankunft mitzutheilen ist;welchen Schein der Fuhrmann aber am letzten Zollstock dieses Hochstifts wieder unter der Verwarnung abzuliefernhat, daß ansonst, und wenn an der Befolgung dieser Vorschrift das Geringste ermangelt, die eingebrachten mehrgemeldten Weine gleichfalls consiscirt seyzn sollen. Namens Höcystgemeldter Sr. Kuhrfürstl. Durchlaucht wird hiemit also allen Beamten, Gografen, Richtern, Vögten, auch den Bürgermeistern in Städten und Wiegbolden gnä** digst anbefohlen, auf die Befolgung dieser Verordnung genauest Acht zu haben, und die derselben zzuwider aus dem Hochstift Osnabrück in das Hiesige gebrachten Französischen Weine sofort arrestiren und in Sicherheit bringen zu lassen: welchemnächst die Beamte hiervon dem Geheimen Rath den Berichk abstatten sollen. Damit nun diese gnädigste Verordnung zu eines jeden Wissenschaft gelange, und ein jeder vor Schaden sich hüten könne, soll dieselbe gehörigen Orts affigiret, von den Kanzeln verkündiget, auch dem hiesigen Intelligenzblatt dreymal nacheinander einverleibt werden; die Verbindlichkeit derselben aber erst nach Umlauf von sechs Wochena dato derselben Verkündizung ihren Anfang nehmen. Urkund Kuhrfürstlichen Geheimen Kanzley=Insigels, und der Vidimation. Münster den 1o. Sept. 1785. (L. S.) Vr. C. A. von Ketteler. s. E. B. Münstermann. I. Citationes edittales. Allleund jede des Zellers Cyreil Kirspels Hullern Gläubiger werden hiedurch zum ten inal offener Ediktalweise verabladet, um innerhalb)Tagen nach Verkündigung dieses ihre an besagten Zellern Cyreil habende Forderungen und Ansprüche vermittels Beybringung darue ber sprechenden Urkunden und Nachrichten bey dahiesigem geistlichen Hof= und Officialatgerichte bey Strafe ewigen Stillschweigens vorund einzubringen. Gegeben Münster den 24. Sept. 1785. Aus Befehl Sr. Hochwürd. Hrn. Officials Meye., escin Act Asus Befehl des Hochfürstl. Münstersch. Hhrn. Stadts=Richters werden alle Gläudiger, welche eineAnsprach oder Forderung an die von dem hiesigen Kupferschlägeramtsverwandten Raters, als Vormund der minderjährigen Faßbinders Willing Tochter, an dem Gastgeper Roel verkaufte,, auf Ludgeri Strasse dahie zwischen des Hrn. Kapellans Birfihr einer und des Gastgebers Roel anderer Seits belegener, den abgelebten Eheleuten Faßbinders Willing zuständig gewesener Behausung mit Zubehör haben(jedoch mit Ausschluß deren Gläubigern, so sich bereits beym Notar. Aldendorf gemeldet) ferner sämtliche Gläubiger so einige Ansprach und Forderung an der verkauften Behausung der abgelebten Eheleuten Weisgärbers Rennike und derselben übrigen Nachlassenschaft haben, und sich bey den Vormündern der nachgelassenen Eheleuten Rennike Pupillen noch nicht gemeldet haben, hiemit zum 2teu mal offener, Ediktalweise vor= und abgeladen, um auf den hten Lag nach Verkündigung dieses vor uns am hiesigen Stadtgerichte zu erscheinen, und ihre habende Forderungen unter Strafe ewigen Stillschweigens gehörig vor= und einzubringen. Lignat. Münster den 22. Sept. 1785. De Mandate D. Judicis urbici Brims, Grschbr. Aus Befehl des Hochfürftl. Münsterisch. Hrn. Richtern zu Vreden und Gografen zum Gerkinglohe, auch Richtern zu Stadtlohn Doct. Baren werden alle und jede Gläubiger, so an dem Johann Büschers Bürgern in Breden oder dessen Gürern einige Sprüch und Forderung haben, hiedurch zumrsten aten zten und letzten inal edhetalner citirt und abgeladen, um innerhalb4 Wochen nach Verkündigung dieses ihre Forderungen samt darüber in Händen habende Beweisthümer, wie auch ein richtiges Zinsenverzeichniß beym hiesigen Gerichte unter Strafewigen Stillschweigens vor= und einzubringen. Geben Vreden den 28. Aug. 1785. Meemz; Grschbr. habey dem hiefigen Hochfürstl. Münstersch. Fiscalatgerichte eineKlage wider den Joh. Bernd Vocke so bey Schulten Rotering Kirchspiels alt Ahlen wohnhaft gewesen, angehoben, selbiger Vocke aber die hiesige Gerichtbarkeit verlassen, auch dessen wirklicher Aufenthalt unbekannt. Als wird solcher hiemit eaiceltter verabladet, um in Zeit von einem Monat die wider ihn angehobene Klage gehörig beyhiestgem Gerichte zu beantworten, mit der Verwarnung daß in Ausbleidungsfalle wider ihn der Ordnung gemäß weiter verfahren werden solle. Gegeben Ahlen den 27. August 1785. Auf Befehl des Herrn Richtern Koz, Grschbr. Aus Befehl des Hochfürstl. Münsteris. Herrn ** Gografen zur Sandwelle Doct. Dyckhoff werden hiemit zum 2ten mal alle und jede des Johann Hermann Börstings zu Osterwick Gläubigere auf den ihten Tag nach Verkündigung dieses adproponendum& juftißcandum Credit# lub pena perperni clenen edichaliter vorgeladen. Signat. Horstmar den rz. Sept. 1785. bitpinck, Grschbr. Hille und jede Gläubiger, welche an den Joh. ** Diederich Zumbrink in Dülmen und dessen Haab und Güter einige Spruch und Foderung haben, werden hiemir e#icteller zum tenmal verabladet, um innerhalb9 Tagen nach Bekanntmachung dieses oder den erst darauf folgenden Gerichtstag am Dülmenschen Gerichte entweder selbst ooer eeco tituros Precuratores zu erscheinen, und ihre Foderungen vermits Beybringung der darüber sprechenden Beweisthümern nebst einer richtigen Liquidation des allenfallsigen Zinsenrückstandes unter Strafe ewigen Stillschweigens zu proponiren. Sien. Dülmen den 21. Sept. 1785. Weddige, Grschbr. II. Gerichtliche Notifications. Der Kaminfegergeselle Bartholomäus Keveler, aus Italien gebürtig ist am zosten August von hier auf Metelen gegangen, um in dasiger Gegend die Kamine zu fegen. Derselbe ist aber allda nicht angekommen und hat man auch bis hiehin nicht erfahren können, wo er geblieben seye. Dieser Umstand wird dermalen um de bedenklicher, weilen der gesagte Keveler ein Mensch von guter Aufführung ist, und seine Kleidung, rückständiges Lohn und Geld dahier zurück gelassen hat. So wird Jedermänniglich ersucht; welcher etwa in Betreff dieses Gesellen Nachricht hat; solches dem hiesigen Herrn Stadtsrichter bekannt zu machen. Der Bartholomäus Keveler ist jung, mittelmäßig schmaler Statur, trägt seine schwarze Haare gemeinlich in einem Zopf, und hat ein glattes frisches Angesicht. Bey seinen. Hinweggehen hat er sein Arbeitskleid, und darüber einen grauen Sourtout, sodann einen runden Huth getragen. Iigaar. Stadtgericht Münster den 25. Septemb. 1785. De Mandato D. Judicis urbici B-un; Grschbr. 4 Temnach ad instantiem des Joh. Bernd Kintrup Klägers und Triumphants wider die Sheleute Jobst Henrich Bußmann dahier zu Telgte Beklagten und Succumbenten für die am rgten dieses Monats Sept. beym StadtgerichtTelgte resubhastirte Bußmannsche Behausung fünf und sechszig Reichsthaler geboten worden, als wird solches mit dem Anhang hiedurch öffentlich kund gemacht, daß, wenn niemand innerhalb 9 Tagen ein mehreres id Prorocollum intra fcripti Actunmt dafür dieren würde, gedachtes Gebot ohne Anstand angenommen werden solle. Telgte den 17. Sept. 1785. udicis F. L. Schultz, Ad. Vermischte Nachrichten. Diezenigen welche an der Nachlassenschaft des hier verstorbenen sel. Hrn. Amts=Chirurgt Mäyntz etwas zu fordern haben, wollen solche Forderungen in Zeit von 14 Tagen bev mir schriftlich einschicken. Es wird auch andurch bekannt gemacht, daß das dahier an dem Kamp belegene dem Seligen zuständig gewesene Haus lub Nro. Cualtri 20 nebst dem dabey gehörigen Gehöffde am Mittwochen den sten Octob. Nachmittags 2 Uhr inco dem Reistbietenden öffentlich verkauft werden solle. Ahlen den 16. Sept. 1785. Kurtz Executor. Yorgen wird mit dem neulich bekannt gemachten Verkaufe auf der Havichorst fortgefahren, und folgenden Tages beschlossen werden. Da ich mich entschlossen mein in Grevenan der Hauptstrasse gelegenes, und zur Wirthschaft wohl eingerichtetes Wohnhaus mit Garten und vier Gadems, sodann Kirchensitze und Begräbnißstätte, zu Abfindung meiner Schulden, dem Meistbietenden zu verkaufen, und der Teriinu= noch bestimmt werden soll, so können diejenige, so zu diesem Hause Lust haben, es immittels besichtigen, und die Conditionen bey mir erfahren. Greven den 20. Sept. 1785. Anna Maria Holländer,„Wittibe Lanio. Ich bin gesinnet, meine dahier auf der KleD mensstrasse befindliche, in der Brandsocietät sab aro.####7 verzeichnete Behausung auf den 8ten Octob. Nachmittags 2 Uhr dem Meistbietenden aus freyer Hand zu verkaufen. Kauflustige können immittels die Behausung vorläu fig besehen, und die Conditionen— nehmen. D4Montags den 24sten October dieses Jahrs verschiedene, meist bey hiesigem herrschaftlichen Gestüte gezogene junge und alte Pferde von Spanischer und Barben Race allhier bey herrschaftlichen Stall an Meistbierende verkauft werden sollen; so wird solches hierdurch bekannt gemacht. Das Verzeichniß der zu verkaufenden Pferde ist bey hiefigem IntelligenzComtoir, auch bey dem Stallverwalker Kemmer in Bückeburg zu haben. Alm Dienstag den 2isten dieses Nachmittags um 2 Uhr soll in dem Preuffen=Armenhauzseram neuen Plätze die Nachlassenschaft der abgelebten Wittwe Fromme, bestehend in Bettwerk, Zinnen, eisernen Pötten, Hölzenwerk, und verschiedenen Frauenkleidungen 2c. den Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft werden. Kauflüstige wollen sich am bestimmten Tag, Ort und Stunde einfinden. Wenn im vorjährigen Hochstifts MünsteriS# schen Hof= und Adreß=Calender Namen Würden, CChargen 2c. nicht behörig angesetzt oder vergessen seyn sollten, so wird hierdurch dienstlich ersucht solche, wie auch jenen dahin gehörigen Abgang und Zuwachs entweder an mich selbst oder an hiesiges Intelligenz=Comtoir beliebig einzuschicken, auch in lesbarer Schrift anzuzeigen, damit sothane Verbess= und Abänderungen in dem zukünftigen Jahr=Calender behörig verfüget werden mögen; wobey zugleich verwißiget wird, daß diejenige welche mit gedachten Nachrichten vor Ende anstehenden Octobers nicht einkommen sich selbst die Versaumniß beyzumessen haben. Münster den Soten Sept. 1785. F. W Coppenrath, Hof=Fourier. Vom neuen Thore bis Norup ist ein Paquet worinn; Ellen braunen Zitz waren, verloren worden; wer es gefunden wolle selbiges dem Intellig. Comt. gegen ein billiges Trinkgeld einliefern. (Fsist am Sonntag Abend ein silbernes Messer * und Gabel von einer Dienstmagd verloren worden, wer solches gefunden, wird ersuchtes dem Intellig. Comt. einzuliefern. amnel Nathan vergleideter Jude in Werne, ersucht diejenigen, so etwas an ihm zu fodern haben sich in Zeit von 6 Wochen bey ihm zumelden. Vermischte Neuigkeiten Mailand vom 29: Aug. Der K. K. gevollmächtigte Minister in der österreichischen Lombardie, Graf von Wildi seck, soll sich 2 Monate lang zu Wien aufhalt ten, während welcher Zeit er die nöthigen Verhaltungen zur Verbesserung der Regierungsgeschäfte in der Lombardie von dem Monarchen selbst empfangen wird. Es heißt, mittlerweile werde der Erzherzog Ferdinand, unser Durchlauchtigster Skatthalter, eine Reisenach Wien, Bonn und Brüssellantreten. Limburg vom 18. Sept. Heute ist wirklich eine beträchtliche Anzahl Werkleute abgegangen, um in den Wäldern Sr. K. K. Majestät Holz zu fällen: Dieses HHölz soll; wie man versichert, zum Faschinenmachen dienen, welches auf die Vermuthung führs, daß es allenfalls auf Mastricht abgesehen sey. Mankannes nicht in Abrede stellen, daß der gegenwärtige Zeitpunkt derjenige ist, welcher über das Wehe oder Wohl von ganz Europa ein entscheidendes Urtheil fällen wird; allein; wie wäre es möglich, den Ausschlag davon vorauszusehen, da es noch ungewißist, ob selbst die intereßirten Theile in diesem Betrachte noch immer im Dunkeln wandern. Einen Beweis hievon sehen wir in der Zweydeutigkeit ihrer Unternehmungen sowohl, als in ihrer Unentschlossenheit. Heute sind die Truppen in vollem Anzuge, morgen giebts Befehle zum Haltmachen, und wer in dieser Stunde vom Kriege spricht, stimmt in der folgenden aus dem Friedenstone. Auszug eines Schreibens von Quakenbrück, vom 18. Sept. So wie ich diesen Brief zu schreiben anfange, sendet mir der Herr Senior zum Beschauen eine Ankergroße, taffetne vergoldete Kugel, woran eine weiss Flagge mit folgender Aufschrift hänget: Valenciennes le j. Sept. 1785, c 5 heures du foir. Diese Luftmaschine hat heute Morgen 5 Uhr der hiesige Kuhhirte David in seinem Garten gefunden. Die Luft war fast gänzlich heraus, doch konnte man nicht sehen wo sie durchgebrochen war.