Mit Ihrer Kuhrfürstl. Gnaden zu Kölln gnädigstem Privilegio. Freytag; den 2. April. Auf erlassener und von der Hochfürstl. Mün* strischen Regierung deferirter Requisition, wird nachstehende Citation hiedurch bekannt gemacht. Münster den ro. Merz 1784. F. C. Borggreve Regierungs.Seer. Oon Gottes Gnaden Wir Friderich Wilhelm * Bischof zu Paderborn und Hildesheim des heil. römischen Reichs Fürst, Graf zu Pyrmont, 2c. Entbieten allen und jeden in Unserm Hochstift Paderborn, auch in anderen Kuhr= u. Fürstenthümern, Graf= und Herrschaften vorhandenen und seßhaften, dieses Unsers Hochstifts und Fürstenthums Lehnmännern und lie. ben Getreuen Unsern gnädigsten Willen, und allesGutes, und fügen ihnen samt und sonders hiemit gnädigst zu wissen: Als Wir nach tödtlichem Hinntritt weyland des hochwürdigsten Fürsten und Herrn, Wilhelm Anton, Bischofen zu Paderborn, des heil. röm. Reichs Fürsten 2c. gottseligen Andenkens in Gemäßheit der unterm isten Merz 1773 auf Uns feyerlichst vollzogenen und von Ihro Päbstlichen Heiligkeit allergnädigst bestätigten Coadjutorie Wahl die Regierung dieses Unsers Hochstifts Paderborn am 31. Decemb. 1782 unter anhoffenden göttlichen Beystand wirklich angetreten haben, daher Uns als Landesfürsten und Herrn obliegen will, vorgemeldte Unsre Lehenleute zu schuldiger Erneuer und Wiederempfangung Ihrer von gedachtem Unserm Hochstift und Fürstenthum tragender Lehngüter, auch zu Abstattung gewöhnlicher Leheneiden, und Lehengewehrs in Gnaden zu fordern, und vorzuladen; daß Wir demnach zu solchem Ende einen allgemeinen Lehentag in Unserer Stadt Paderborn auf dem großen Kapitelhause Unserer hohen Domkirche daselbst, als zu diesen Lehensachen gewöhnlichen Platz und Ort, abzuhalten, entschlossen, und des Ends den 24sten May bestimmt haben. So werden alle und jede, so.von mehrbemeldetem Unserm Hochstift einige Güter zu Lehen tragen besitzen und innhaben hiemit gnädigst vorgeladen, um auf den jetzt angesetzten allgemeinen Lehntag Vormittags um 9 Uhr auf be sagtem Unsern großen Kapitelhause in Person selbsten, oder aber da einer oder ander ehehafter Ursachen halber kenntlich behindert wäre, durch dazu genugsam bevollmächtigte Gewaltshabere unausbleiblich zu erscheinen, alsdann aber ihre älteste, und jüngste wahre Originalle= henbriefe, cum Copiis authenticis, auch in recht gebührender Zeit gesuchte, und erhaltene Originalmuthscheine vorzubringen; sich vermog Veren zu einen rechtfähigenLehenmann nach Art, und Gewehnheit der Lehenrechte zu qüalificiren, darauf mehr angedeutete, von diesem Unserm Hochstift bis dato getragene Lehengüter von Uns zu reeognosciren, selbige auf wirklich abgeleistete Lehenseid und Pflichten; dem Befinden nach hinwieder zu empfangen, darüber neue Lehenbriefe zu nehmen, und gewöhnliche Reversalen zurück zu geben, dabey auch alles andere, was sich ferners gebührt, zu prästiren und zu verrichten, auch was sonsten Unsers Fürstl. Lehngerichts Herkommen und Gewohnheit nach ergehen wird, zu vernehmen, noch solches alles zu unterlassen, als lieb ihnen und einem Jeden ist, die derentwegen in denen Rechten verordnete, und dem Lehengebrauch gemäße Straf zu vermeiden; gestälten Wir dann auch einen Jeden selbiger Unserer und Unsers Hochstifts Lehnmännern hiemit in Gnaden erinnert und ermahnet haben wollen, über alle und Jede, von uns und oft bemeldten Unserm Hochstift kragende Lehenstücke, an Herrschaften, Hoheiken, Jurisdictionen, Städten, Flecken, Dörern Zehnten, Meyerhöfen, Kottstätten, Wässern, Weyden, Gehölz, Gewälden, Jagden Fischereyen, Schäfereyen, Hühigen und andern Land, und in Specie mit Zubehörungen Limiten und Fahrgenossen, eine aufrichtige und eigentliche Specification zugleich mit sich zu bringen, so daß selbige, und daß nichts darin verschwiegen seye, mit einem leiblichen Eid bekräftiget werden könne. Darnach sich dann ein Jeder gehorsamlich zu richten, auch für Ungelegenheiten, und Schaden zu hüten hat. Ur. kundlich Unsers hierunter gesetzten Handzeichen und aufgedruckten Fürstl. Secret= Insiegels. Geben in Unserer Residenzstadt Hildesheim den 8. Januar 1784. Friderich Wilhelm( L.s.) Bischof und Fürßt. Aluf Anhalten Seiner Excellenz des Herrn geund Erbdrosten Freyherrn Droste zu Vischering werden hiedurch alle und jede so an die Nachlassenschaft weiland Annen Rosinen Freyinnen Droste zu Vischering, verwittweten Freyfrau von Meschede, eine Anrai#4 haben vermeinen(jedoch mit Ausschluß aller deren, so sich dey der Discußion von Raesfeld zu Oistendorf gemeldet) zum zten und letzten mal edickaliter verabladet, um innerhalb 14 Tagen nach Verkündigung dieses ihre habende Ansprüche vermittels Beybringung darüber sprechenden Urkunden unter Hochfürstl. Münsterschen geistlichen Hofgericht vor und einzubringen, und dieselbe zu rechtfertigen. Geben Münster den I. April 1784 De Mandato R. D. Officialis " H. Meyer, caufz Act. Aus Befehl, Sr. Hochwürden Herrn Officiaten des Hochfürstl. Münsterischen geistlichen Hofgerichts ordentlichen Richters wird auf erlassener geziemender Requisition de dato zesten März currentis der Fürstl. Abteylicher Lehnkammer zu Herford nachfolgende Ediktal= Ssrsrschu Wir Friderica Charlotta Leopoldina Louisa ..„ ben Gottt.„Inaden Prinzeßinn in Preuse Ea und Marggräßnn zu Brandenburg 2c. dis geithecgen Stifts Herford Aktißinn, und des heil. Röm Reichs Fürstinn. Nachdem auf Absterden Unserer gewesenen Vasallin Annen Marien Genofeven Aschebergs zuletzt verwittweren Haas zu Werne Bischthums # zu deren untergehabten von Uns und Unserer Fürstl. Abtey relevirenden Lehne, bestehend in den sogenannten Langerschen, den Werne und der Mollerschen vor Hamm belegenen Hoven, bis lang kein legitimer Lehnsfolger sich angegeben, auch ob und wo dergleichen vorhanden, undekannt, so werden kraft dieser per Decretum de hodierno beschlossenen Ediktal= Eie kation aue und jede legitime Descendenten besagter Wittwen Haao, zugleich aber auch und in deren Ermangelung, eventnaliter alle diesenie gen die von dem ersten Erwerber besagten Lehhes dem vormaligen Dodore juris Bitter Engelbrecht Ascheberg zu Werne in gerader kinie abstammen, hierdurch in vim triplicis vorgeladen d daro binnen zwölf Wochen und längstens in termino den 24sten May l. J. vor Unserer Hochfürstl. Lehnkammer allhier entweder in Person oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen; sich als Lehnsfolger zu legitimiren, prastands zu prästiren, und nächstdem der Wiederbelehnung zu gewärtigen, mit der Verwarnung, daß, falls sie in gedachter Präsudicial= Frist und längstens in dem anberaumten Termino sich nicht melden sollten, in der sodann in Termino den 2y sten ejusdem zu eröffnenden Präclusions Sentenz ihre Ansprüche an besagtes Lehn für erloschen erkläret, ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt, mithin das Lehn für anheim gefallen erkannt, und anderweit ex nova gratis conferirt werden soll. Herford den 18. Fedr. 1784. (L. S.) Ad Mandacum Serenilhima Hochfürstl. Abtey Lehnkammer hieselbst. F. W. Velbagen. Allle und jede Gläubiger, welche einen Anspruch oder Forderung an denen Eheleuten Albert Geesing zu Krechting und derenselben sämtlichen Haab und Gütern haben oder zu haden vermeinen; werden hiemit zum zweytenmal Ediktalweise verabladet, um denhten Tag nach Bekanntmachung dieses, allenfalls nächst darauf einfallenden Gerichtstag ihre daräuf sprechende Urkunden und Beweisthümer beym hiesigen Bocholdischen Landgerichte bey Straf der Ordnung gehörig vor= und beyzubringen. Lignarum Bochold den 17. März 1784. Ad Mandatum D. Judicis Cherpein; Grschbr.= nas werden alle und jede Creditoren so an dem Wirthen Kölkebeck zu Greffen einigen Anspruch oder Forderung haben, hiemit edictaliter verabladet, um am Samstag den Zasten Monats April l. J. dahier zu Warendorf an meines Gografen Behausung Morgens 10 Uhr persönlich zu erscheinen, von ihren Foderungen glaubhafte Anzeige zu thuen, und sodann gütliche Vermittelung zu vernehmen mit der Berwarnung, daß den Ausbleibenden ein ewiges Stillschweigen eingebunden wird. Signatum Warendorf den 23. März 17/8a. Ad Decretum D. Gogravi Hölleher, Grschbr. El Die sämtlichen Gläubiger des Joh. Henrich * Kleimann dahier zu Metelen werden hierdurch offener Ediktsweise peremprorie verabladet, um ihre an selden machende Foderungen binnen 6 Wochen( als welche Frist ihnen für dem k. 2. zten und letzten Termin anberaumet wird) bey hiesigem Gerichte unter Strafe ewigen Stillschweigens gehörig vorzustellen. Gegeben Metelen den 1r. März 1784. Ad Mandst. D. Judicis D. Busch Efftinck, Grschbr. II. Gerichtliche Notifications. s wird hiedurch allen und jeden von Raesfeld= Oistendorfschen Gläubigern anbefohlen, ihre fernere vollständige und relpective Schluß=Liquidationen innerhalb zwey Monaten nach Bekanntmachung dieses, welche Frist hiezu peremprorie angesetzt, zur Sache Uilculsionts von Raesfeld zum Oistendorf förmlich beyzubringen, unter Strafe, daß widrigenfalls der Zinsenlauf sistiren solle, und in ad etfeckum liquidandi der yte künftigen Monats Junius anberaumet. Gegeben Münster den 29. März 1784. De Mandato R. D. Officialis J. H. Meyer, Adt. caufa. III. Vermischte Nachrichten Dum Verkauf des dahier im Zeughause vor: a findlichen alten Eisens, bestehend in unbrauchbaren Kanonen Mörsern, Bomben und Kugeln ist terminus auf den neunzehnten Aprit laufenden Jahrs angesetzet: die szum Aufboth und Ankauf Lust tragende können sich zu dem Ende am besagten ihten April um nenn Uhr in der Frühe am Zeughause einfinden, und vorher beym Zeugwarter Lieutnant Bartels die Quan= tität und Qualität erfahren. Urkund Kuhrfürstlichen Geheimen Kriegskanzley=Instegels und der Vidimation Münster den eten März 1784 (L. S.) Vr. C. A. von KETTELER. C. B. Münltermann. Ilm Dienstag, den tzken laufenden Monats * April und folgenden Tagen soll an dem Wohnhofe weyland des Herrn Domkapikularen Freyherrn von Beurscheidt Malereyen, Schreib Comptoir, Bücher Tische, Stühle, Betke, Bettladen, Spiegel, ein englisches Ta fel=Service, ein fein porcellainen Kaffee Servite. allerdand anders Porcellain; Ofen mit Pfeifen, Fischgereitschaft Flinten, Pistolen Jagdgereitschaft, Eisen Kupfer Zinnen und allerhand Küchengereitschaft, Gläser, ein Stückfaß Wein vom Jahr 1779, Korn, trockene Bretter, hölzen Werk, und allerhand Kleinigkeiten meistbietend verkauft werden, die zum Ankauf Lust habende wollen sich alse beliebig einfinden, und sich mit Baarschaft versehen; wo sonst denjenigen; welchen man keinen Credit geben möchte, vor der baaren Zahlung nichtes verabfolget, allenfalls nach Gestalt der Sachen ihr Aufbot verworfen, und als nichts geltend ang sehen werden soll. C. k. von Ascheberg, als Executor. Qaam Freytag den 16ten April l. J. Morgens um 9 Uhr dahier in der Horstmarischen Amtsrenthmeisterey die Hochfürsil vorräthige Kornfrüchten, bestehend in 4# Malt Weizen, 17 Malt Roggen/ 75 Malt Gersten, und 137 Malt Haber meistbietend verkaufet werden sollen: So wollen sich die zu solchem Ankauf Lust habende in termino einfinden. Signatum Koesfeld den zo. März 1784. F. c. Hamm. Die Hochfürstlichen Barenborger Wiesen, im Kirspel Holtwick belegen, sollen in hiesiger Hochfürstlichen Amtsrenthmeisterey am Dienstag den rzten April des Vormittags um 10 Uhr auf vier nacheinander folgende Jahren dem Meistdietenden verpachtet werden; es wollen dahero diejenige, so dazu Lust und Mittel haben; sich um bestimmte Zeit allda einfinden. Signat. Ahaus den 29 März 1784. J. Ferd. Zumbroock. Künftigen Montag den sten April, sollen in D* der Behausung der abgelebten Eheleuten Schuhmacheramtsverwanten Cramer gegen Aegidii Kirchhof allerhand Mobilien, als Zinnen Kupfer, Linnen Kleidung, Bettwerk 2c. den Meistbietenden des Morgens9 und Nachmittags 2 Uhr verkauft werden; die zu solchem Ankauf Lust und Mittel habende wollen sich am bemeldten Tage; Ort und Stunde einfinden. Dann wollen auch diejenige, welche an gedachten Eheleuten Cramer selig etwas zu fordern haben sich mit ihren Forderungen dey der Cramers Kindern Vormund, Schmiedeamtsverwandten Schlössern Foreke melden. de Hörster Strasse ohnweit dem Hörster Thore sind in einem neuen Hause N. 2067 vier Zimmern, zwey und zwey, oder alle 4 zusammen für ledige Personen um billige Heuer zu vermieten, sie können gegen Ostern ode. auch sogleich bezogen werden. Der Eigenthümer ist auch beym Intellig. Comt. zu erfragen. (Es ist ein Ducatengoldener Ring verloren, wer solchen gefunden, beliebe selben dem Comt. gegen billiges Trinkgeld einzuDazu anderweite Verpachtung der auf TriIntatis dieses Jahrs vacant werdenden Königlichen kleinen Jagden in der zur Grafschaft Tecklenburg gehörigen Kirchspielen Lengerich, Ledde, Leeden, Ladbergen, Lienen, Cappeln, Wersen, Lotte, Schale, und in dem Gebiete der Stadt Tecklenburg Termini licitationis auf den l#ten April, 28sten ejuscem, und raten May a. c. angesetzet worden; so können sich die Liebhaber an besagtem Tage Vormittags um9 Uhr zu Tecklenburg bey dem Landrath Balcke und Oberjäger Petri einfinden, Conditiones vernehmen, und nach Gefallen bieten, da dann der Meistbietender, Talva epprobatiene regia den Zuschlag zu gewärtigen hat. Signet. Lingen den 13. März 1784. Anstatt und von wegen Sr. Königl. Majestät von Preussen„ v. Bessel. Schröder. v. Stille. (ine vernehme Herrschaft aufm Lande verlanget einen wohl erfahrnen Koch; welcher bey mehreren Herrschaften muß gedienet haben, auch wegen seines Wohlverhaltens die gehörige Attestate beybringen muß. Auch wird von der nemlichen Herrschaft ein wohl erfahrner Gärtner verlanget, er muß aber die Orangerie gut verstehen, und wegen seines Wohlverhaltens die gehörige Bescheinigungen beybringen, beyde können kürzlich in Dienste treten. Sollte sich hierzu jemand finden; der kann bey dem Notarius Fuhrmeister auf der Hörsterstraße dahier die nähere Anweisung erfragen. (Hiebey eine Beylage.) Beylage zum Münsterischen Intelligenzblatt Rum. 2%. ANNO Am Samstag den zten dieses wird Madame Fearick die Ehre haben, im hiesigen Komedienhause ein Vokal= und Instrumental Concert zu geben, und darinnen verschiedene ikaliänische sund französische Arien von neuester Composition zu produciren Das Entrée auf der Loge ist t Gulden, auf dem Parterre ein halber Gulden, auf der Gallerie 4 Sgr. Billets sind Freytags und Samstags beym Herrn Laport, wie auch beym Enerée zu haben. Der Anfang ist um 6 Uhr. (Fin junger Mensch, der schon einige Jahren * als Bedienter gedient hat, und über sein Wohlverhalten gute A#est##s beybringen kann, verlanget bey einer Herrschaft als Bedienter, weilen er frisiren kann, ansonst als Kutscher, weil er mit 2 auch 4 Pferden fahren kann oder sonsten als Reitknecht gegen May in Diensten zu kommen. Das Intell. Comt. giebt weitere Nachricht. (Fs wird hiedurch bekannt gemacht, daß der Tag des Ausspielens der s im vorigen Intelligenzblatte erwehnten Stücke, des Kabines und Tisches; am Samstag den zten April festgesetzet sey. Sämtliche Unterschriebene Herren Liebhabere belieben sich also des Nachmittags um 3 Uhr bey dem Hrn. Gastgeber Cruse im Könige von England einzufinden. 1784. : is ist eine Art Bologneser Hündchen, weiß und braun gezeichnet, braunen Ohren wovon es das eine immer in die Höhe trägt, verwichenen Samstag Morgens vermisset worden. Wer selbiges anzeigen, oder davon Nachricht geben kann, dem wird ein billiges Trinkgeld versprochen. Das Intellig. Comt. giebt Nachricht. ine kleine junge füchsige Jagdhündinn oder Bracke mit einem weissen Zeichen vor der Stirn ist vor einigen Tagen verloren gangen, wem selbige zugelaufen wolle dieselbe an dem Hofe des Herrn von Heeremann gegen autes Trinkgeld beliebig obrück bringen. Vermischte Reuigkeiten. Aus Italien, vom 9. März. Die Republik Venedig hat den Ritter Angelo Emo zum Capitain ihrer Schiffe ernannt. Da die Regierung von Tunis den Frieden und die Freundschaft mit derselben gebrochen, so wird Tag und Nacht im Arsenal an Ausrüstung von Kriegsschiffen gearbeitet, um feindlich gegen die von Tunis zu agiren, und die Schiffe der Republik gegen die Barbaren zu beschützen. Aus Sachsen, vom 15. März. Bey dem fürchterlichen Eisstosse zu Dresden ward an der dasigen Brücke eine Wiege mit einem lebendigen Kindeaufgefangen und in Dresden so lange in die Versorgung gegeben, bis sich die Aeltern dazu melden werden. Man hat daher von Dresden aus an die Ufer der Elbe bis Lobositz hinauf fleißige Nachfrage geryan jedoch die vermuthlich betrübten Aeltern nicht erfragen können. Man vermuthet daher, daß das Kind noch weiter hinauf zu Hause gehört, und eben dasselbe ist, welches den zysten Februar durch die Leitmeritzer Brücke getrieben wurde; wo man es schon zu retten suchte, aber bey dem heftigen Eisgange nicht dazu kommen konnte. Ein neues und merkwürdiges Beyspiel einer wunderbaren Errettung! Aus einem Schreiben aus Mergentheim, vom 22. März. Alle edele Handlungen verdienen der Welt bekannt zu werden, und eben in dieser Absicht gebe Ihnen Nachricht von jenen Wohlthaten und Gnaden; welche Se Königl. Hoheit, der Erzherzog Hoch= und Deutschmeister, bey Höchstihrer Anwesenheit zu Mergentheim, theils denen durch das Wasser unglücklich gewordenen; theils den sonstigen wahren Armen haben angedeihen lassen. Am 6ten März kamen Se. Königl. Hoheit zu Hornegg, am Reckarflusse gelegenen Hoch= und Deutsch= meisterischen Oberamte, glücklich an, besichtigten daselbst alle durch die Ueberschwemmung theils zusammengestürzten, theils beschädigten Dörfer, Mühlen, mit Kieß und Unrath überführte Felder und Wiesen; gerührt von Menschenliebe, erfolgte die gnädigste Verordnung: das Amt solle nicht nur die von Steinen und Unrath überschwemmte Felder und Wiesen auf höchsteigene Unkosten reinigen lassen, sondern der Erzherzog unterstützte diese Unglückliche sogleich mit einer beträchtlichen Summe baaren Gelds aus eigenen, und dem nöthigen Bauholz. Die zu dem Amt Härchlingen gehörige Unterthanen, so durch den Fluß Jachst eben schrecklichen Schaden erlitten, erhielten gleiche Wohlthaten; Gott segne unsern Landesvater! riefen diese arme Unglückliche mit thränenden Augen und dankberen Herzen Kurzgefaßte Reuigkeiten. Die Türken an der Pohlnischen Gränze versichern; daß bey der glücklichen Berichtigung der Angelegenheiten mit Rußland niemand mehr, als die Pforte selbst, gewonnen habe, weil selbige, wenn es zum Kriege gekommen ware, wenigstens noch einmal so viel verloren haben würde. Unter andern Vortheilen; welche die Russen von den Türken errungen haben, gehört auch dleser, daß die Griechische Religion in allen Ottomannischen Provinzen nicht nur geduldet, sondern ihr auch noch die Erbauung einer Griechischen Kirche in Constantinopel eingeräumt worden. Der Marggraf von Anspach hat den Katholiken in Erlangen die Erbauung eines Bethhauses bewilligt Als der österreichische Gesandte zu Petersburg, Graf von Cobenzel mit seiner Gemahlinn sich bey der Kaiserinn für das wegen des Friedens mit der Pforte erhaltene Geschenk bedanken wollte, wurde er zur Kaiserl. Tafel gezogen; ein Umstand, der ohne Beyspiel ist, und die innige Freundschaft beyder Kaiserhöfe beweiset. Die Berichte von den Verwüstungen in dem Holländischen sind ohne Thränen nicht zu lesen, und kommen itzt, da das Wasser abgelaufen ist, immer noch häufig ein. Viele 100 Pferde und Kühe sind ertrunken, und die armen Menschen, welche ihrer Häuser Bette, Kleidungen, 2c. beraubt, und in der elendesten Verfassung sind, haben auf das Mitleiden ihrer Nebenmenschen die gerechtesten Ansprüche. Es heißt durchgängig, Se. Majestär; der König von Schweden, werden bey Ihrer Rückkehre aus Italien Sich beyläufig einen Monat bey dem Königl. Hofe zu Versailles aufhalten, und sey bereits ein Absteigquartier für Höchstdieselbe gemiethet. Dem Herrn Cardinale von Bernis, Königl. Französischen Bothschafter bey dem h. Stuhle zu Rom ist auch; wie man sagt, der Auftrag geschehen, den Schwedischen Monarchen einzuladen, daß er seine Reise über Frankreich nehmen moge. Nach Briefen aus Deventer, sind die Gewässer in Oberyssel um ein merkliches gefallen, und die Strasse nach Deutschland, welche durch den Ausbruch der Dämme versperret war ist wieder offen.