Mit Ihrer Kuhrfürstl. Gnaden zu Cölln gnädigstem Privileg'e Dienstag den 2. May. I. Citationes Hus Befehl des Hochfürstl. Münstrischen Herrn Stadts=Richtern werden alle u. jede Gläubiger; welche an den discutienten Eheleuten hiesigen Kaufhändlern Christoph Zunterer und Reginen Zunterer eine Spruch und Forderung zu haben vermeinen, hiemit zum zwehten mal ealctslner vor= und abgeladen, um ihre Forderungen innerhalb9 Tagen nach Publication dieses bey dem Mün strischen Stadtsgericht sub pena perpetuisilentii gehöriger massen zu proponiren. Sig. natum Münster den 27. April 1780. Wottendort, Grschr. Oemnach die Wittibe Elickman dahier die Anzeige gethan, daß sie ihr Haus wegen darauf haftenden Schulden fernerweit zu behaupten nicht bestand ware, mithin also solches an den Herrn Rathsverwandten Hülswitt dahier heut Dato in der Maaß edistales. verkauft hat; daß ihre Gläubigere verabladet, und an ihnen der Kaufschilling, als weit erforderlich ausbezahlt werden möchte welchem zufolge dann wider alle und jede Gläubiger die Ediktal=Ladung ein für alle mal erkannt, und der ote Junius Morgens 10 Uhr pro termino exsolutionis anberaumt worden, so werden alle und jede, welche an gedachte Behausung Spruch und Forderung haben, hiemit ein für allemal edictaliter verabladet, um solche innerhalb 6 Wochen bey dem Magistrat bey Strafe ewigen Stillschweigens vorzubringen und zu rechtfertigen, zugleich werden sie auch auf denhten Junius l. J. Morgens 10 Uhr anhero zum Rathhause vorgeladen, um alsdann ihre Zahlung zu erhalten. Geben Koesfeld den 19. April 1780. De Mandato Senatus Müller Secrei. Nachdem die Erben des sel. Herm Torck Zeit Lebens gewesenen Bürgern und Bäckeramtsgenossenen dahier ihres an der Süerlingstraße belegenes Wohnhaus und dazu auf St. Lamberti Kirchhof dahier behörige Begräbnißsiekte an hiesigen Bürgern und Bäckeramtsgenossenen Bernd Henrich Froninck unterm rôten dieses l. J. für und um den Preiß zu 90 Rthl. Münstris. Markgeldes dergestalt verkauft, daß der Ankäufer diesen Kaufschilling ed Archivium Senarus sofork erlegen, und zu seiner Sicherheit des Ankaufs pro Citatione contra quoscun. que ad proponendum actioner anzurufen befagt seyn folle, auch solche auf Anrufen gesagten Ankäufern erkannt worden, als werden alle und jede Gläubiger, welche an gemeldter Behausung und Zubehör Spruch u. Forderung haben oder zu haben vermeinen, hiemit offener Ediktalweise zum 1. 2 zten u. letzten mal peremptorie verabladet, um ihre Forderung in Zeit von 6 Wochen bey hiesigem Magistrat bey Strafe ewigen Stillschweigens so gewiß vorzubringen, und der Gebühr zu rechtfertigen, als sonst die Frist dazu dann als nun und nun als dann präcludirt, und der veraccordirte Kaufschilling denen Verkäufern ausgezahlet werden solle. Koesfeld den 25. April 1780. De Mandato Senatus Müller, Secret. In Sachen jaceneis hareditatis des dahier verstorbenen Wirthschafters Alexander Wächter werden auf Anrufen des gerichtlich bestellten Curatoris Procuratoris Simons alle und jede; welche an den Kaufschilling des zur Sicherheit verkauften Hausgeraths, das Wohnhaus, und etwa sonstige Immobilstücke des verstorbenen gedachten Wächters Spruch und Forderung haben, hiemit offener Edictalweise zum ersten mal verabladet, um solche durch Beybringung darüber sprechender Original=Urkunden und des ZinsenVerzeichnisses in Zeit 9 Tagen unter Strafe ewigen Stillschweigens bey hiesigem Gericht vor= und einzubringen. Signat. Freckenhorst den 28. April 1780. Ad Mandatum D. Judicis Klottermain; Grschr. Aus Befehl des Herrn Doctoren Busch Richtern zu Metelen, werden die Gläubiger des Diederich Lange dahier zum zten und letzten mal offener Ediktsweise verabladet, um ihre an selben machende Forderungen innerhalby Tagen nach Verkündigung dieses bey hiesigem Gericht unter Strafe ewigen Stillschweigens gehörig vorzustellen. Metelen den 2o. April 1780. Efttinen; Grschr. A U. Gerichtliche Notifications. us Befehl des Hochfürstl. Münstrischen Herrn Stadts Richtern wird hiemit jedermänniglichen kund gemacht; daß am Samstag, den bten May des Nachmittags um 2 Uhr auf allhiesigem Gruetsaal die der Wittiben Sattlern Berg zuständige auf der Clemensstraße dahier belegene Nr. 582 bezeichnete Behausung samt übrigen Zubehör für dem Preiß zu 1340Rthl. zum feilen Kauf ausgesetzt, sodann dem Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft werden solle. Signar. Münster den 27. April 1780. Wattendorf, Grschr. jedermänniglichen kund gemacht, daß in bey hiesigem Rheinschen Gogerichte pendenter Rechtssache des Kaufhändlern Bernd Jobst Kruse zu Neuenkirchen Klägern und Triumphanten wider der freyen Köt zinn Logers zu Offlum Kirspels daselbst Beklagt= und Succumbentinn, am 24sten May l. J Morgens um 10 Uhr ernennter Succumbentinn freyer Kotte in der Bauerschaft Offlum K. Neuenkirchen lub Num.; gelegener, bestehend in einem Wohnhause, einen Garten an neun Scheffel Saat und 2 Malter Saatsaylandes, und mit Einschluß deren davon jährlich abgehenden und beym Protokoll zu erfragenden Lasten ästimirt zu 600 Rthl. auf hiesigem Rathhause gerichtlich dem Meistbietenden verkauft werden solle. Signat. Rheine 22. April 1780. Ad Decrecum D. Judicis Niermann; Act. III. Gestohlene Sachen. Indem Königl. Preußischen Amte Hamm sind in vorigem und diesem Monate nachverzeichnete Sachen gestohlen worden, als: Ein Schlender, Rock und Jacke von röthlich braunem Zitze. Ein Schlender von feinem Resseltuche. Eine Jacke und Rock von weißem Kannefaß. Ein Schlender und Vorschürze von Zitze. Eine Jacke von dunkelbraunem Zitze. Ein Parchen Ober= und ein neues Drillen Unterbette, zwey Pfühle zwey Parchen Küssen mit rothen, und 2) mit blauen,und 4 Drillen Küssen mit schmalen blauen Streifen. Ein brauner geblümter Zitzener Bettüberzug. Eine gestickte Bettdecke, Kattune Vorhänge, zwey schwarze seidene Frauen und ein dito Kinder Sonnen=Huth. Ein Tischtuch, und einige Servietten. Ferner: Zwey blaue Weibsröcke unten mit Kattun belegt. Eine Sargen Schürze. Ein rother Boyen Rock, woran ein Theerflecken. 4couleurte Manns=Kamisöler, ein schwarz Wandten Wamms, ein Stoffen Kamisol, zwey feine breittuchene Schürzen; 40 Stück Hauben, drey Sonnentücher mit A. S. O. gezeichnet. Vier Resseltuchene Hals. tücher mit A.S D. gezeichnet. 6schlechte Frauen Halstücher, zwey neue Servietten mit A.S.D. gezeichnet. Sieben Frauen= und drey Mannshemder zwey Rep Flessen Linneu, 4 neue Bettücher, 6 Frauenhemder, drey Paar weiße gestreifte Mannstrümpfe, ein Paar gestrickte blaue Frauenstrümpfe, zwey Paar geflammete, noch zwey Paar gestrickte wollene Frauenstrümpfe, ein Sack gezeichnet mit P. V. ein Korb mit Käsen, 35 Rthl. an Gelde. Ein buntet Kattunen Frauen Halstuch, ein Linnen gedruckter Halstuch eine kattunen Untermütze, 6 kannefassen und drillen Untermützen. Weiter: An baarem Gelde ohngefähr 60 Rthl., ein grüner Sargen neuer Kittel mit blauem Kamisol. Eine neue tuchene Hose, 15 Hemder mit F. S. gezeichnet. 6 Paar theils gewebte, theils Linnen, theils Oberstrumpfe,„Taschentücher und Baumgertens= Gebethbuch. Noch 27 Stück Garn, ein linnener Kittel und ein Frauen Vortuch. Se## peren Diebe sich in Hochstifte aufhalten oder sonst ihre Abnehmer gehabt haben möchten; so wird auf des. falls bey hiesiger Regierung eingegangener Requisition, selbes hiedurch zu dem Ende bekannt gemacht, daß, wenn jemand die Diebe dieser verzeichneten Sachen, oder auch deren Ankäufer entdecken könnte, solches der Obrigkeit sofort anzeigen solle. Signar. Münster den 26. April 1780 Hochfürstl. Münsterische Regierungs=Kanzley hieselbst. Inder Nacht vom 23. auf den austen dieD# ses ist in des Kaufmanns Heur. BoeneS bie sischs ein Einbruch geschehen, und als die Kiste(worinn derselbe sein Geld gelegthatte) gewaltsamer Weise hat geöffnet werden wollen, so hat das Brechen einen solchen Tumult erreget, daß der Boenekamp davon erwacht worden, und der Dieb darauf, ohne etwas gestohlen zu haben, geflüchtet sey. Weil der Einbruch vor Mitternacht geschehen, und des Sonntags dahier bis in die spate Nacht Passage von Leuten auf den Sassen zu seyn pflegt, mithin der Thäter vielleicht gesehen worden, sowird demjenigen die edictmäßige Belohnung zugesagt; welcher solchen angeben kann, damit den vielen sich dahier äussernden Räubereyen endlich gehemmet werde. Sigaar. Stadtlohn den 26. April 1780. Klümper, Grschr. II. Vermischte Nachrichten. Die nächsten Erben der abgelebten vor diesem auf Ludgeri Straße gewohnter geistlichen Jungfer König werden ersucht, sich beym Intelligenz. Comt. zur nähern Anweisung zu melden. Allle und jede, die an des jüngsthin verstoree benen Herrn Heggelmann, Hochfürstl. münsterschen Officialatgerichts gewesenen Procurator, hinterlassene, oder von dessen seligen Herrn Vater herrührende Verlassenschaft einigen Spruch oder Forderung haben werden hiemit freundlichst ersucht, ihre desfalls habende Urkunden, Rechnungen oder sonstige Bescheinigungene daro dieses binnen acht Tagen ad Prorocollum Hrn. Ferdinand Joseph Trosi, wohnhaft auf der Neubrücken Straße in der Salzfabrik, als angeordneten Emonitoren einzuliefern. Signat. den 16. April 1780. Diejenigen, die an der Nachlassenschaft der verstorbenen Eheleuten Rolfs etwas zu fordern haben, werden Namens deren Erben von mir Unterschriebenen, als deren Bevollmächtigten ersucht, ihre Forderung und deren Beweise bey mir in der geistlichen Jungfern Storp Behausung auf der Bergstraße dahier einzubringen, wornach sie bezahlt werden sollen. Münster den 17. April 1780. Brune, qua Mandat. Alm Freytage, den raten May des Nach* mittags um 2 Uhr sollen an der Domdechaney dahier im Kellnereyzimmer alte Fensterrahmen mit den Gläsern den Meistbietenden verkaufet werden, die dazu Lust haben, wollen sich einfinden. Vermischte Neuigkeiten von verschiedenen Orten. Alm Samstag, den 6ten Monats May, E# Morgens 10 Uhr sollen in Wernischer Amtsrenthmeisterey 15 bis 16 Malt Kuhrfürstl. Kameral Gersten, sodann 3 bis 4 Malt Haber dem Meistbietenden verkaufet werden, die zu solchem Ankauf Lust haben, wollen sich als dann daselbst einfinden. Werne den 26. April 1780. Heckmann, Amtsrenthmeister. (Es wird hiemit jedermänniglichen bekannt * gemacht, daß der aufm alten Steinweg sub Num. 293 belegener Wohnhof, worinnen dermalen der Herr Kaiserl. PostamtsVerwalter Wand wohnet sofort aus freyer Hand verkauft werden soll, welche dazu Lust und Mittel haben können sich bey Jungfer Krechter, wöhnhaft auf der Hörster Straße, melden. Adenn jemand ein auf die Stadt Beckum stehendes im Jahr 1624 hergeliehenes Kapital von 300 Species Rthlr., wovon die Zinsen zu 4 pro Cent entrichtet werden, an sich zu lösen gesinnet, der kann dieserhalb am Intellig. Comtoir die nähere Nachricht erfragen. Wenn jemand ein großes oder zwey kleine ee Zimmer mit Meublen zu verheuren hat; der wolle sich beym Intellig. Comtoir melden. Am 2ysten April ist dahier in der Stadt Et oder auf dem Walle ein hölzerner Pfeifenkopf mit Silber beschlagen, von mittelmäßiger Größe, samt dem Röhr verloren. Wer denselben gefunden, wolle ihn dem Intellig. Comtoir einliefern. Warschau, vom 19. April. Hier wird jetzo von nichts so sehr, als von der Reise Sr. Kaiserl. Majestät, die künftigen Monat nach Mohilow am Dnieper erfolgen soll, um Sich daselbst mit der Rußischen Kaiserinn zu unterreden, gesprochen. Der Krongroßfeldherr, Graf Branicki, General Fürst Stanislaus Poniakowski, und der General von der Kron(Hiezu eine Beylage.) Behlage zum Münsterischen Intelligenzblatt Rum. 35. garde, Baron Coccen, gehen nach Polocz, um daselbst diese große Kaiserinn zu bewillkommen. Viele Herrschaften aus Litthauen werden sich auch in dieser Absicht dahin begeben. Der Kronmarschall, Fürst Lubomirski, der Fürst Czartoryski, General von Podolien, der Großreferendarius von Litthauen, und einige andere von der Potockischen Familie gehen nach Lemberg, um daselbst dem Römischen Kaiser ihre Aufwartung zu machen. Es werden nun verschiedene Anstalten zu dem in diesem Jahre zu haltenden Reichstagegemacht, wovon man bald was mehreres wird melden können. Aus Pohlen, vom 20. April. In dem Gefolge der Kaiserinn von Rußland wird sich auf der Reise, die Ihro Majestät in einigen Provinzen des Reichs zu thun im Begriff sind, der Fürst Potemkin, nebst verschiedenen Kammerherren und andern Hofbedienten befinden. Peterwardein, vom 31. März. Der neue Janitscharen=Aga, der vor kurzem zu Belgrad angekommen ist, zeigte sich in Absicht auf seine Nachbarschaft so aufmerksam; daß er gleich seine Ankunft auch dem Kaiserl. Königl. Commandan= ten in Semlin, Baron von Sturm, melden ließ mit der Versicherung, daß er die nachbarliche Freundschaft jederzeit aufrecht zu erhalten, die Mißhandlungen seiner Untergebenen auf das schärfeste ahnden, und alle gehörige Genugthuung zu verschaffen bedacht seyn würde; so wie er sich auch auf die gegenseitige Freundschaft vollkommen verliesse, indem er von seiner glänzenden Pforte zur Befestigung dieser guten Freundschaft den gemessensten Befehl erhalten hätte. Es sollen nächstens an die 20o0o Türken, meistens Spahis, in der Gegend von Belgrad in ein Lustlager zusammen rücken, wo sie sich vermuthlich, so wie die Truppen anderer Nationen, in den Waffen üben werden. Dublin, vom 2. April. Der durch dieses Königreich ausgebreite. temartialische Geist scheinet jeden Tag neue Stärke zu gewinnen; und die pakriotischen Flammen lodern mit unnachläßiger Brunst. Nicht weniger als 5 neue Korps sind seit dem Anfange dieses Jahres unter solchen Häuptern aufgerichtet worden die sich nicht minder durch ihre Standhaftigkeit in der Sache ihres Vaterlandes, als durch ihr gutes Gefühl und ihre persönliche Herzhaftigkeit ausgezeichnet haben. Wohin man sieht werden Waffen gemacht und Kanonen gegossen; und hier in der Stadt wird eine Menge Feld=Equipage für die Polontaire Armeeverfertiget. Nach Privat=Briefen, die hier aus A. merika gezeiget werden, ist dort ein hitziger Feldzug für dieses Jahr zu erwarten. General Washington soll öffentlich versichert haben, daß sobald Französische Truppen, die aus 7 Regimentern bestünden, zu seiner Ermee gestossen wären; er die Brittische Armee angreifen würde. Eben diesen Briefen zufolge, sollen die innern Amerikanischen Provinzen itzo wohl angebauet seyn, und eine reichliche Aerndte versprechen. Sie setzen hinzu, daß Spamen 500#e05 Pfund dem Congresse vorgeschossen und dieser auf die Ergreifung des Generals ree, der zu den Brittischen Truppen übergegangen sen, eine große Belohnung gesetzet „ London, vom 21. April. ##n. em Irländischen Parlamente ist die Zahl der Gönner unsers Ministeriums noch ziemlich stark. Wie weit es Herr Gratton im Unterhause mit seinem Vorschlage zu einer Bill, mittels welcher die Rechte Irlands sollten erkläret werden, gebracht habe, ist man begierig, zu erfahren. Das Volk in gedachtem Königreiche überhaupt, und besongewaffneten Freywilligen, welche ein Kriegsheer von 45 bis 50000 Mann aus. machen, sind in ihren Forderungen unbeweglich. Ueber den Ausschlag der Sache lebe man noch zwischen Furcht und Hoffnung. Unsere große Flotte wird, allem Ansehen nach, um die Mitte des Monats May unter den Befehlen des Admirals Hardy ausAus Sachsen, vom 20. April. Die kränklichen Umstände der verwittweten Frau Kuhrfürstinn verschlimmern sich von Tag zu Tage; wobey sich Geschwüre in hesgerncgen Vom Mayn, vom 22. April. Am raten dieses ist ein vornehmerReisender mit einem kleinen aber glänzenden Gefolge durch Jülich gereiset, hat bey dem gespeiset und darauf „Auf die eingelaufene Nachricht, daß vor eimgen Tagen die Postmeister auf allen Stauienen zrischen Wien und Brüssel Besehl erhalgun he en jeder 15 Pferde nebst tichtigen Poseiuionen bereit zu halten, hat sich das Gerücht sowohl in unsrer Gegend, als auswärtig verbreitet, daß Se. Majestät der Keiser anhero kommen würden. Allein becheralhges cheäide Bagnshaltger Bsogme Retines und Sohn überbracht Aud dem Brandenburgischen Rcee e. escraß: minz# zogs von Braunschweiz gens Peches anzeiget, daß dieser Prinz eserge ie g ea leiben wirr. Soverzum Feldmarschalle werde erhoben werden. .. Gaag, vom 25. April. „Unser gusserordentlicher Gesandter am Königl, Hroßbrittannischen Hofe, Graf Weldern, hat die Erklärung eingeeicht duschwelche gedachter Hof diesracBespuhie Schzesiche om und der ia ie Shsistirren ,suspendiret. Zugleich eingefandern Minister em Schreiben tiche Stru veu, mit welchem der Brittische Staats=Secretair, Lord Stormont, cain e iee Erklärungzukommen las sen, sie begleitet hat. Mylord Stormont sagt in diesem Schreiben unter andern: Wenner der Gesandte, diese Erklärung und Verordnung läse, so wärde er darinn eine besondere Aufmerksamkeit auf das Interesse der handelnden Unterthanen der General=Staaten wahrnehmen.,