a I. Citationes werden alle und jede Gläubigere welche an dem Kaufschilling des vormalen gerichtlich distrahirten Peculi des Wirthen Springneer Kirsp. Noxel, Zellern Brierup Kirsp. Albachten, und Wessel Kothern Kirspels St. Mauritz(wesfalls die gerichtlich deponirte Gelder währendem Krieg zurLandschafts=Pfenningkammer eingeliefert sind) einige Spruch und Forderung haben, dieselbe binnen 3 Monaten, welche ihnen für " dem ersten zweyten, dritten und letztenTermin präfigirt werden, beym Gogerichte Backenfeld sub poena perpetui hilentii zu proponiren und zu justificiren, hiemit edickaliter verabladet, Münster den 7. Sept. 1776. Gendr Grschr. Aus Befehl des Hochfürstl. Münstrischen * weltlichen Herrn Hofrichters werden die Creditoren weiland Eheleuten Procuratoren Westphalen zu Beckum hiedurch zum edistales. zweytenmal offener Edictsweise auf denhten Tag nach Bekanntmachung dieses citiret um ihre an ersagten Eheleuten und den von selbigen nachgelassenen Gütern habende Forderungen bey dem Münstr. weltl. Hofgerichte so gewiß vor= und einzubringen, als ihnen sonst ein ewig Stillschweigen eingebunden werden soll. Münster den 12. Sept. 1770. Ex sp. Commitlione D. Jud. fac. aulici M. L. Rengeling, causa Act. Aus Befehl des Hochfürftl. Münsirischen Richtern zu Stadtlohn werden alle und jede; welche an den Eheleuten Bernd Goicking zu Stadtlohn und derenselben verkaufkes Haus Forderung haben, hiemit zum ersten und letzten mal, um ihre Forderungen in einer sechswöchentlichen Frist gehörig vorzubringen, bey Strafe ewigen Stillschweigens vorgeladen. Mit Ihrer Kuhrfürstl. Gnaden zu Cölln gnädigstem Privilegio Dienstag, den 17. September. Denn werden auch diejenigen Gläubiger, so an der Wittiben Kivit, sonst Hermans einige Spruch und Forderungen haben, hiemit zum ersten und letztenmal offener Edictalweiseverabladet, um ihre Forderungen binnen 6 Wochen gehöriger massen bey Strafe ewigen Stillschweigens vorzustellen. Gegeben Stadlohn den 5. Sept. 1776. Klümper, Akt. Allle und jede Gläubigere, so an den EheE# leuten Johan Henrich Kemper zu Stadtlohn Spruch und Forderung haben, werden hiemit zum zweyren mal euictalner verabladet, um solche auf denhten Tag nach Verkündigung dieses samt Zinsen bey Straf ewigen Stillschweigens zu produciren. Geben Stadtlohn den z. Sept. 1776. Adjudiciale Decretum Klümper, Ac. II. Gerichtliche Norificarions. n Aeusserungs=Sachen Bernard Anton Thier zu Wolbeck ist die dem Dilcuto Thier zuständige Behausung untermarsten August l. J. pro pretio rezltimarionis 90 35 Rthlr. zum öffentlichen Verkauf ausgesetzet, und da der Jürgen Thier dafür 40 Rthl.gebothen, und darauf keiner mehr biethen wollen, so wird solches hiedurch öffentlich bekannt gemacht und zwar zu dem Ende, daß, falls in Zeit von 14 Tagene daro dieses ad Prorocollan hujus emia Actuari keiner mehr biethen würde, dem Jürgen Thier als Letztund Reistbietenden alsdann die Behausung pro preiio 4d 40 Rthlr. adjudiciret werden solle. Lignat. Wolbeck den z1. Aug. 1776. De Mandato D. Judicis Langen; Grschr. III. Gestohlene Sachen. on Amts und Gerichts wegen wird durch bekannt gemacht, wie daß in der Nacht vom ztenauf den aten Sept. l. J. drey große unbekannte Kerl, welche lange blaue Röcke mit langen Taschen getragen, und worunter einer mitm Haarzopf gewesen durch Zerbrechung der Kuhstallsthür in des im Kirsp. Bork nächst an der Landstraße von Werne nach Selm und Olffen belegenen Köttern Bickensträters Haus gekommen,und sogleich denen im Bett gelegenen beyden Eheleuten Bickensträter nebst einem 14jährigen Mädchen mit Stricken die Hände und Füße grausamer Weise gebunden, selbigen vermits Vorzeigung eines langen blossen Messers und Bedrohung des Hals=Abschneidens nach ihren Effecten gefraget, sodann denenselben nachspecificirte Sachen geraubt: 1) Einen hellblauen neulich umgewandten mit blauer Saye gefutterten MannsWandrock. 2) Ein Kamisohl von schwarzen Tuch mit schwarzen Kameelharenen Knöpfen und schwarzen Stoff gefüttert Fohne Ermeln. z) Noch ein dito mit Ermeln, und schwarzen hornen Knöpfen, auch mit schwarzen Stoff gefüttert. 4) Acht Mannshemder ohne Zeichen, worunter5 Flessen= und breit Tuchs Linnen.=) Eine neue rothe Sarsene Frauenschürze oder Rock unten mit gelben Unterfutter. 6) Ein Futterhemd oder Frauen Wammes von gelbgrünen wüllenen Tuch woran die Mauen mit gelben roth gerütteten Lind besetzet.7)Fünf Flessen Frauen Hemde. 8) Acht breit Tuchs weisse linnene Manns=Halstücher.")Fünf dito FrauenHalstücher. 1o) Fünf und zwanzig Sonn tücher von Resseltuch, und resp. feinen Linnen. 11) Ohngefehr 5o Frauen feine linnene Hauptbindsen. 12) Ohngefehr 8 Pfund alte Butter. 13) Einige Becher wein= und resp. Buchweitzen=Mehl, nebst 36 Eyer. Derjenige, welcher obige geraubte Sachen anzeigen, oder die Thäter entdecken kann wird geziemend ersucht, solches hiesigem Gerichte gegen Edictmäßige Belohnung und Verschweigung seines Ramens zu melden. Lignat. Werne den 5. Sept. 1776. De Mandste D. Judicis F. B. Deuz, Grschr. Dafür ein auf der Grünen Steggen Kirspels St. Aegidii belegenes, Num. 1128 gezeichnetes Haus, mit den dahin gehörigen Grund 168 Rthl. geboten, so wird ein solches den Liebhabern bekannt gemacht, wenn etwa jemand ein mehreres dafür z zahlen gesinnet seyn mögte; widrigenfals nach Verlauf von 14 Tagen dasselbe gegen obiges Offert zugeschlagen werden soll. Ex Commfhone Zumbrinck, Renthem. Alm Freytag, den zosten laufenden Mo* nats Nachmittags um 2 Uhr, soll der denen Erbgenamen weiland Herrn AmtsRenthmeistern Siverdes zum Sassenberg zugehöriger mit guten Brechten versehener, vorm neuen Thor am Nienbergischen Wege rechter Hand belegener Kamp mit dazu gehörigen zween Stücken Landes denen Meistbietenden gegen baare Zahlung verkaufet werden. Die darzu Lusi und Mittel haben, können sich auf gemeldtem Kamp um besiimmte Zeit einfinden, und nach Belieben die Condi vones bey mir vernehmen. Signarum MünIII. Vermischte Nachrichten. ster den 9. Sepr. 1770. G. Lohkampf, Manckar. Alm Dienstag, den T4sten laufenden Monats September soll in dem Hause des Schmiedeamtsmeistern Buck am neuen Platz belegen, allerhand Hausgerath den Meistlietenden verkaufet werden. Die Kauflustige wollen sich daselbst am bestimmten Tage Morgens 9 Uhr beliebig einfinden. Oas iu Num. 1708 in Ueberwasser ohnweit dem Bocksplatze belegenes Haus worinnen anjetzo der Herr Lieutenant Benning wohnet, sodann ein vor dem Neuen Thor linker Hand am Stadtgraben belegener Garte, stehen aus freyer Hand gegen gnugsame Versicherung zu verkaufen. Wer hierzu Lust und Mittel hat kann sich bey dem Eigenthünter Vogten und Notarius Deiters zu Telgte melden. s sind zwey Zimmer, auf deren einem ein *= Kamin ist, bey einem geistlichen Herrn nahe an St. Egidii Kirche für einem gerin. gen Preiß zu vermieten, und können sogleich bezogen werden. Das Intellig. Comt.giebe weitere Nachricht. IV. (Die Ziehung der ersten Klasse hiesiger eilf= gegen Zurücklieferung der OriginalGewiüstten Landeslotterie ist auf dem bestimmt koose nach dem im Plane bestimmten Abzugs gewesenen Ziehungstermin, den 12. Sept. promt geleisiet werden, dahero wolle sich ein # jeder der gewonnen gehörig melden. Die Ziehung der zweyten Klasse dieser Lotterie ist auf den arsten October festgestellt; diejenigen Numern, welche in der obgemelde gezogenen rsten Klasse nicht herausgekomöffentlich geschehen, das erste Gewinnà 200 Gulden ist auf Rum. 1087. das zweyte: 100 Gulden auf Num. 5907. sodann eine so Gulden auf Num. 5690. und diese drey in der Kollekte des Stadtsgerichtschreibern Wattendorf, das andere##o Gulden auf Num. 1620 und in der Kollekte des Ahausischen Amtsboten Höring gefallen. Die Listen von dieser Ziehung sind bey allen Kollektoren zu haben und einzusehen. Mit Auszahlung der Gewinnste wird gegen den 23. dieses angefangen, und von demjenigen Kollektoren, bey wilchem der Einsatz geschehen, men sind müssen vor Ablauf des raten Octobers mit Zweydrittel Rthl. oder 18 6. 8 dt. bey Verlust derenselben erneuert werden; widrigenfalls solche verfallen und diejenigen welche ihre Loose vor obbestimmter Zeit nicht verwechselt haben, an den dar auf folgenden Gewinnst in der zweyten Klasse keinen Anspruch machen können. Vermischte Neuigkeiten von verschiedenen Orten. Memel, vom gr. August. Prinzeßinn Braut Sr. Kaiserl. Hoheit, des Gestern; Morgens, setzten die Durchk. Großfursten von der General= Feldmar schallinn von Romanzow Excellenz und vielen andern Personen staates begleitet Dero Reise nach Petersburg fort; da bereits des Abends vorher Dero hohe Aeltern, ohne von Ihnen mundlichen Abschied zu nehmen weil es Ihnen die Zärtlichkeit nicht erlaubete, Ihre Rückreise nach Königsberg angetreten hatten, Königsberg, vom 2. Sept. Gestern kamen Se. Hochfürstl. Durchl, der Herzog Friedrich Eugenius von Würtemberg und Dero Gemahlinn Königl. Hoheit, auf Dero Rückreise von Memel; bis dahin Sie Dero Prinzeßinn Tochter, die Großfürstl. Braut, begleitet haben wieder allhier an, Pohlnische Gränze, vom 2 Sept. Verschiedene Gründe haben den Herzog von Curland jüngsthin bewogen, den Vergleich mit dem Adel zu beschleunigen. Der Herzoginn sind, vor ihrer Abreise nach Petersburg, 35000 Rubeln zu den Reisekosten von dem Herzoge ausgezahlt worden. In dem Vermählungs=Contracte zwischen diesen Fürstl. Personen ist stipuliret worden, daß im Scheidungsfalle der Herzog verbunden sey, der Herzoginn 24000 Thaler Alberts zu bezahlen. London, vom 6. Sept, Derr Eden Königl. Statthalter in Maryland ist am 2ten dieses mit einigen angesehenen Amerikanern zu Portsmouth angekommen, und am zten bey Hofe eingetroffen, wo auch an eben dem Tage der Obriste Maclean, der die Fahrt von Quebec in 37 Tagen abgemacht hat, als Expresser anlangete. Seit der Ankunft dieser beyden Herren hat sich das Gerücht verbreitet, bey Newyork sey ein blütiges Treffen vorgefallen, wo unsere Truppen 3000 Mann, nach anderen sogar r2tausend Mann, eingebüßt hätten. Diese Nachricht, welche ohnehin mit keinen Umständen verpaaret, ist vor der and um so unsicherer, weil die Widersacher des Ministeriums alles mögliche ersinnen, ihren Weissagungen Kraft zu geben, daß Großbrittannien die Colonien nicht bändigen würde. Anderer Seits läßt sich dieses Treffen nicht wohl behaupten, weil bey der Abfahrt des Herrn Eden am 6ten Aug. noch keine Nachricht von der Vereinigung des Lords Howe mit seinem Bruder vorhanden war.— Man siehet hier ein ein Verzeichniß von der Kriegsmacht, welche der Congreßbeschlossen hat auf die Beine zu stellen. Nach diesem Verzeichnisse, bestehet sie aus 1.48 Regimentern zu Fuß, welche insamt 91 tausend 380Mann ausmachen; sodann aus 8 Regimentern Artillerie, zusammen 3210 Mann, dergestalt daß, wann diese Regimenter alle vollzählig sino, die sämtliche Kriegsmacht 97 tausend hof Mann regulirter Truppen ausmachen würde. So siehet man auch ein Verzeichniß ihrer Seemacht, welche sie im May auf den Fluten hatten. Sie bestand aus 445 Schiffen von 1o bis 40 Kanonen. Nach den jüngsten Berichten hat der Congreß den Schluß gefaßt, vor Ende dieses Jahrs noch 1oo Kriegsschiffe und Fregatten zur See auftreten zu lassen. Bey so bewandten Umständen darf man es nicht mehr in Zweifel ziehen, daß unser Hof freylich die Hoffnung aufgiebt, in laufendem Jahre die Amerikaner zu unterjochen ob der heurige Feldzug gleich über die vom Parlamente bewilligten Gelder einen unermeßlichen Aufwand gekostet hat. Man wird also auf neue ernsthafte Vorkehrungen für künftiges Jahr bedacht seyn müssen. Es werden wirklich für den Land= und Seedienst häufige Recruten geworben, und man will von neuem daß fremde Truppen und unter andern ein Corps Russen in Brittischen Dienst treten werde, mit dem Hinzuthun, daß der Subsidien=Tractat zwischen der Kaiserinn Rußlands und dem Könige seiner Berichtigung nahe sey. Es heißt auch, bey einigen Seemächten sey die Anfrage geschehen ob dieselben nicht genigt seyn möchten, die Absichten Englands in einer Angelegenheit, davon der Ausschlag alle handelnde Mächte Europens mittel oder unmittelbar angehetzu förderen? Der Hof soll aber misfällig zu vernehmen gehabt haben, daß besagte Mächte an den Streitigkeiten zwischen England und seinen Colonien keinen Antheil nehmen könnten.