Mit Ihrer Kuhrfürstl, Gnaden zu Cölln Freytag, den 26. Januar. — I. Citationes edistales. Aus Befehl Ss. Hochwürden hiesigen Hrn, * O f f i c i a l e n w e r d e n a l l e u n d j e d e G l ä u b i gere, welche an den hiesigen Herrn Gehejmen Rathen und Amtsdrosten, Freyherrn von Schmising, oder dessen Haab und Güder einige Ansprach und Forderung zu haben vermeinen, und solche Dato nicht proponirt, kraft dieses offenen Edicts zum dritten und letzten mal verablader, um auf denhten Tag nach Bekanntmachung dieses ihre habende Forderungen durch gevollmächtigte Anwaldte bey hiesigem Officialatgericht unter Straf des ewigen Stillschweigens vorzubringen. Geben Münster den 18. Januar 1776. De spec. Mandato Rev. D. Officialls B. H. Funcke, cause Act. Qluf Begehren Friderichen Darpe, BürgeEt xen und Linnentuchmachern zu Warendorf, welcher sein Haus auf der brunen Breden zu Warendorf belegen verkauft, und der Ankäufer nicht früher den Kaufschilling zu bezahlen gesinnet, bevor die Schuldner abgeladen und befriediget wären. Als werden alle und jede Credirores Friderichen Darpe hiemit einmal vor alle citiret und abgeladet, innerhalb 6 Wochen ihre Forderungen lub poena perpetul bileneii beym Protocoll vorzubringen, wes Endes zu dreymalen dieses kund gethan werden solle. Lignatum Warendorf den 18 Januar 1776. Ex Mandato D. Judicis F. C. Limons, Grschr. II. Gerichtliche Notifications. emnach in Revisions= und Explorations: Münstrischen Hauptmanns von Ketteier zu Sachen des weiland Hochfürstlichen Middelburg, nun des Beneficial= Erben, F’iderich Joseph von Böselager zu Rehlen wider die von Ketteler Middelburgische Gläubigere heut unten beschriebenem Daco ein Urtheil dähin ergangen, daß behuf der annoch ohnbefriedigken Creditoren am aisten zukünftigen Monats Februarii laufenden Jahres eine große Anzahl wohlerwachsener Eichenbäume ohnweit dem am Lippefluß belegenen Hause Middelburg in dem Bröggel, oder dem sogenannten Bröggelwirchs Kuhekamp, in dem neueg Kamp, und sonsten auf mehreren zu besagtem Hause gehörigen Kämpen und Büschen an die Meistbietende einzeln, und Stückweise oder mehrere Bäume zusammen genommen, öffintlich verkaufet werden sollen, und zwar unter nachfolgenden vorläusig festgestellten, dem Befinden nach aber mehreren in actu diltractionis kund zu machenden vortheilhaften Bedingnissen. Erstens wird niemand zum Aufbot, oder wirklichen Kauf zugelassen; er seye dann im Hochstift Münster kundbar angesessen, oder er stelle dahie im Lande genugsam angesessene Diirgen.% Zweytens wird zur Zahlung des Kaufschillings Zeit eines halben Jahrs gestattet. Drittens müssen die Gelder in Golde nach Münstrischen kauf, die Pistole zu s Rihlr, und der Ducat zu 2 4 Rthlr. gerechnet, oder sonst in Edictmäßigen bey der Münstrischen Pfenningkammer gangbaren Ein Sechsteloder Ein Zwölftel=Stücken beym Protocoll des Herzfeldischen Gogerichts erlegt werden. Viertens wird dem Ankäufern zur Fällung und Wegräumung des Holzes eine zweyjährige Frist verstattet. Fünftens, falls etwa die ausländischen Ankäufere hinlänglich Caution dahie im Lande zu bestellen, nicht im Stande seyn möchten sollen selbige die eine Halbscheid Licitari sofort, die andere Halbscheid aber vor Abführung des angekauften Holzes, gleichwohlen auch innerhalb eines halben Jährs Frist zu erlegen, unter der Warnung schuldig und gehalten seyn, daß sonsten auf des Käufers Unkosten zur Redistraction des angekauften geschritten wirden, und er deshalb allen Abgang und Schaden zu ersetzen, verpflichter seyn solle. Sechstens stehen die Bäume von Zeit des Ankaufs auf Gefahr des Käufers. Siebentens mag jeder Käufer die angekauften Stücke mit seinem Mark sofort bezeichnen. Achtens wird denen bey gegenatärtiger Explorations= Sache graduirten Creditoren freygestellt, mitzukaufen, und selbigen das Licitarum nach Ertrag ihrer Forderungen zu compensiren gestattet. Als kann ein jeder zum Ankauf Lust und Mittel habender sich in oben aubestimmten termine am obbenannten Brögelwirths Kamp nahe bey dem Hause Middelburg einfinden und seinen Vortheil versuchen. Geben Münster den 20. Januar. 1775. H. M. Mulert. Aus Befehl Sr. Hochwürden Herrn Officialen wird hiemit denjenigen welche zu Ankaufung des so genannten; ohnweit der Stadt Wernebelegenen Obelgünnen Kamps Lust und Mittel haben öffentlich bekannt gemacht, wie daß vermög am#ten October 1775 ergangener Urthel; in Ansehung, daß obbenennter Kamp bey der versuchten Distrattion perchinorationem abermals ohnverkauft geblieben, sothaner Kamp denselben dergestalt für 300 Rthl. angeboten werde, daß dieselbe solches Pretium binnen 6 Wochen beym Protocoll dieser Sachen Aduari augiren mösten, mit dem Bedeuten, daß nach deren Ablauf keiner mehr zum Aufbor zugelassen werden solle. Signat. Münster den 7 October PIneties 14 lus Befehl des Hochfürstk. Münstrischen Herrn Sograven zum Sandwelle Doctoren Dyckhoff; wird hiemit jedermänniglichen bekannt gemacht, daß deren Pupillen Hauners oder Soethen Behausung zu Holtwick samt dabey obhandenen Höfgen, und dazu gehörigen deym Dorf Holtwick belegenen Garten; welche nach Abzug dar auf haftenden Lasten auf 325 Rthl. ästimiret ist, am Montag, den eysten dieses; dem Meistbietenden gerichtlich verkaufet werden sollen. Gegeben Horstmar den 22. Jenuer 1776. %. Bifpinek, Act. Daad instantiam Juden Rathan Metzgegen die Wittibe Secretarii Bergering in execurivis der Wittiden Secretarit beyde Häuser, deren eins aufm neuen Hof, und das große auf der Oststraßen in Warendorf bele. gen auf Mitwochen, den iten Februar des Morgens 10 Uhr aufm Rathhause am geI. Vermischte Nachrichten. Sailer Triduum Gacram five exercitis tridnans. wöhnlichen Gerichtsplatze dem Meistbietenden gerichtlich verkaufet werden sollen. Als können die Liebhabere sich um bestimmte Zeit einnnden. Signat Warendorf den 2o. Januar 1776. Ex Mandato D. Judieis F. C. Limom; Grschr. Oen 2östen Februar laufenden Jahrs des * Morgens roUhr werden die Hochfürstliche Mühlen zu Telgke in Erbpacht öffentlich ausgeboten werden. Diejenige, welche zu solcher Anpachtung Lust und Mittel haben, wollen sich am bestimmten Tag und Stunde allhier in der Hochfürstl. Hofkammer einfin. 1 F. Geisberg, Amtsrenthm. Omn#ten und folgenden Tägen zukünftigen Monats Februarii soll am Hause des Hofkammer=Rathen Detten auf Egidii Strasse verschiedene Kostbarkeiten an Silber, Gold, feinen Porcellain, Jouvelen und Brillanten gegen baare Zahlung meistbietend veikaufet werden. Bey dem hiesigen Hofduchhändler Perrenon sind nachstehende neue Bücher zu haben. Wurz kurze Einleitung in die allgemeine Geschichte alter und neuer Zeiten,, 4 Theile mit Kupfern in 8vo. 1. Rthl. 6 ggr. Kirschit corne copiazlingug latina& germahien sele cum editio novilhima amendis non paucis Studicfe Fepurgota, parte vtraque audta, inordinem reiade;ac denigue renum puriori Jstinitstis(tudioforum ufmi accbminodata, II. comi in 8vo##4 Rthlr. Gedanken und Uebungen der Gottseliskeit in den Tagen des Advents, von einer allergnädigsten Verfasserinn herausgegeben. 8 ggr. vollständiges Bethbuch für die Verehrer des heiligen Altars. Sacraments. 1og Kernhafter Unterricht eines Christen in der Wissenschaft wahrer Tugenden, verfasset von dem großen u. seligen Albertus 4 gg. 6 ggr. Excerpra electiora ex Livio, Saluftio ac Cafa. re, cum actis germanicis. 8 ggr. Gastens Briefe über die Freygeister, nebst einem poetischen Anhang zur Bildung edler Herzen. 4 ggr. Bey dem Buchhändler Joseph Anton Benedict dahier unterm Bogen aufm Roggen markt ist zu haben: Curtius Rufus de rehus gestis Alexandri M. oder die Geschichtbücher des Curtius Rutus von den Thaten Atexanders des Großen, durch nützlichen Anmerkungen erläutert, mit zweyfachem Anhang aus dem Livius Saluttins und Cafar. Neue Ausgabe, 8. Augsp. I7755 1 Rthl. 8 ggr. Kurze Einleitung in die allgemeine Geschichte alter und neuer Zeiten /4 Theile gr. 8. Koblenz 1775I Rthl. 6ggr. Contzen., A. pralectiones Logicz, 8 Colonia e 899-mmm Hochfürstlich Münsterische Apotheker TaxOrdnung; 3 Theile, als Nucleus Chymj. co pharmacenrichs prater augustanam 1D1 Spensatorio in adas partes auf deutsch und latein 3 Theil Medicinal= Ordnung der im hiesigen Hochstift p. ivilegirten Aedico rum, Chirurgorum, Materialisten, Hehammen 2c. Amt, und deren Taxe, oder Belohnungen, nebst Taxe deren Arzuiyen enthaltend, herausgegeben von Herren Land=Niedicis, weyland H P. J. Zurmühlen und Herrn J. M. Forkenbeck M. D. Folio Münster. 20 ggr. Joseph der Andere, Röm. Kaiser, allergnä. digst erlassene Verordnung aller Zünfte, Aemter und Gilden, oder andere Gesehl. schaften betreffend. Fol. 4 ggr. (Fin Mädchen, so vermög glaubwürdigen guten Aufführung verlanget beh einer Herr* Attestat, von besonderer Vernuft zierli= schaft als Kammerjungfer) allenfalts poberst cher hochdeutscher Sprache, großer Fähig= als Ziermagd anzukommen. Das Intellig. keit in Nähen„Stricken, Fristren, und einer Comt. giebt weitere Nachticht. Vermischte Neuigkeiten von verschiedenen Orten. Triest, vom r. Januar. Den letzten Briefen aus Madrid zufolge, gieng daselbst durchgehends die Rede, daß der König geneigt wäre, den Engländeren Hülfstruppen und Schiffe wider die aufrührischen Amerikaner zu bewilligen. Die Zeit wird indessen das nähere hierüber aufklären. London, vom 9. Januar. Zwischen der Krone und ihren Amerikanischen Colonien werden die Aussichten je länger je fürchterlicher. Der Amerikanische Congreß hat sich nun aller oberherrschaftlichen Gewalt angemasset, Krieg und Frieden zu siften Bündnisse zu schliessen, die Händel zwischen einer Colonie gegen die andere abzu. machen, neue Pflanzörter nach Gutbefinden anzulegen, u. s. w. Jede Coloniemuß, ausser einem CorpsMilitz, ein neues Contingent gewaffneter Mannschaft stellen. Diese stößt zu dreyen Amerikanischen Armeen, die auf die Beine gestellt werden sollen, jene aber ist zur innern Vertheidigung der Colonie bestim. met. Ueber dieß muß jede eine gewisse Anzahl Schiffe ausrüsten, um ihre Küsten zu decken, die Handlung zu schützen und auf die Englischen Schiffe auszulaufen. Hierzu kömmt ein von dem Congresse verlautbartes Manifest, darin alle Völkerschaften, ausgenommen Großbrittannien, mit den Colonien Handelschaft zu treiben eingeladen werden. Artillerie, Ammunition, Montur und andere Erfordernisse werden in der Menge herbeygeschafft, und, da die diesjährige Erndte an allerhand Getraide daselbst reich ausgefallen, hingegen nicht das mindeste ausgeführt werden darf so wird es an Lebensvorrath nicht fehlen. In einigen Colonien sind Stückgiessereyen, in den andern Pulvermühlen angelegt, und ,uneracht der Wach samkeit unster Kriegsschiffe, ziehen sie nicht nur allein viele ihnen unumgänglich nöthige Erfordernisse aus der Fremde, sondern ihre Armateurs haben bereits 3 aus England mit Truppen nach Amerika gefertigte Transportschiffe, auch eine Fregatte, an derer Bord eine Menge nach Boston bestimter Officiere war, aufgebracht. Eisenach, vom 12. Januar. Se Durchlaucht, der Herr Landgraf von Hessen=Cassel, haben zwar in Englischen Sold 12 tausend Mann Hessen verwilligt, jedoch nur auf 6 Jahre. Da aber der Herr Gesandte diese Truppen ganz ohne Bestimmung eie ner Zeit in Sold verlangt, so ist erst deshalb ein Courier nach London abgeschickt worden. Indessen müssen sich9 Heßische Feldregimenter mit allem Röthigen versehen, um täglich marschiren zu können. Niederelbe, vom 15. Januar. Daß 9500 Mann Russen sich von Petersburg nach Archangel auf den Marsch begeben haben, und den Politiken nicht bekannt werden will, wohin sieferner bestimmt seyn mogen, ist eine ganz richtige Sache. Dies ist aber nicht das einzige, so ihrer Wißbegierde noch zur Zeit vorenthalten ist. Briefe aus Koppenhagen lassen einfliessen, man bemerfe an dem dasigen Hofe stärkere Bewegungen als gewöhnlich; seit der Ankunft zweyer Cduriere; deren einer an den Rußischkaiserl. der andere an den Königl, Schwedischen Gesandten gerichtet war, habe ersterer öftere Staats= Unterredungen mit den Dänischen Ministeren gepflogen, und letzterer, der Baron von Sprengporten, eine besondere Audienz bey dem Könige gehabt. So unentwickelt diese Dinge sind, so critisch scheint die Lage zwischen Englandund seinen Colonien. Das Manifest, mittels dessen letztere alle Völkerschaften ausser den Engländern, einladen, mit ihnen Handlung zu treiben, riecht stark nach einer nahen Trennung, welche die Amerikaner ,wann siein ihrer Macht ist, vollführen dürften.