Mit Ihrer Kuhrfürstl. Gnaden zu Cölln gnädigstem Privilegio I. Citationes Edistales legen ebenfalls von ungefähr zwey Scheffel Gesay. 3) Ein Garte zu Coesfeld vor dem Falkenbrüggen Thor an Blanken Höken belegen. Welchez erstere Stücke bereits meistbietend verkaufet sind, sodann 4) Ein Malt Saatland aufm Kolvenberg Kirsp. Horstmar belegen, in 4 Stücken hinter Rinckamp zwischen Steermanns und Eilings Ländereyen. s) Ein Stück Gartenland gegen Krebs Rondeil am Steinweg zwischen Eppings und Wichings Gartenland belegen. In vim judicialis Decreti verkaufet, und reip. zu verkaufen gesinnet ist, und um die Käuferesicher zu stellen, pro Citatione edictali sub pana perpetui lilentii angerufen hat. So werden aus Befehl des Herrn Richtern Doctoren Baltzer alldiejenige so an besagten Stücken einiges Recht oder Anspruch zu haIn Aeusserungs=Sachen deren Erbgenamen Bockhorn dahier zu Telgte sämtlicher Haab und Güter ist Cieatio edictalis ung pro tribus contra quoscunque Creditores Erbgenamen Bockhorn beym Stadtgericht dahier erkannt, und heut dato gehöriger Orten publiciret und affigiret welches dem Publico hierdurch von Gerichts wegen ohnverhalten wird. Telgte den 18. Julii 1773. Ad spec. Mandatum D. Judicis F. L. Schultz, Ac. Dachdem der Vormund der von weiland Herrn Doctorn Bispink hinterlassenen Pupillen einige vön nach ernennten Grundstücken als nämlich 1) Ein Stück Land von 2 Scheffel Gesay auf dem Coesfelder Esch vor dem Viehthor am Friedestein an des Herrn Ficken Land belegen. 2) Das zweyte Stück daselbst am Weg be ben vermeinen, hierdurch zum erstenmal ediItaliter citiret und abgeladen, ihre etwa habende Ansprach oder Forderung innerhalb Zeit der Ordnung bey Strafe des ewigen Stillschweigens gerichtlich vorzubringen. tgn. Horstmar den 15. Julii. 1772. Ad Decrerum D. Judicis J. B. Lohr, Ac. subft. sus Befehl des Hochfürstl. Münsterischen Herrn Richtern zu Billerbeck werden alle und jede Gläubiger, welche einige Ansprach und Forderung an deren Eheleuten Jürgen II. Gerichtliche (Es wird hierdurch nochmals bekannt gemacht, wie daß ad instantiam Hrn. Pastoren Dirckes zu Telgte vom geistlichen Hofgericht erlassenen Mandatt ad retubhaftandum die der Wittiben Kinnebrock, nun Eheleuten Vogt in Albersloe zuständige Gründer, als nämlich eine Wiese von einem Mann Schnitter an dem Wesefluß belegen, so an jährlicher Heuer 6 Rthlr. 18 t. 8 dt. rendiren könnte, welche im Erbkauf zuz pro Cent ästimiret ad 222 Rt. 6ß. 2 ein halb. dt. Ein Garte neben der Wiese belegen von anderthalb Scheffel Roggen Einsaat, an jährl. Heuer zu 6 Rtl. 14 ß. ästim. ad 216 R.186 8. Ein kleiner Garten von 4 Becher Roggen Einsaat jährlichs an Heuer 1 Rthl. 14 ß.astimiret ad so Rthlr. Ferners auch, daß die in Albersloe am Kirchhof belegene denen Ernennten zuständige Gebäude, welche auf freyen Grunde gezimmert, und durch den Brand im vorigen Jahre beschädiget, nach geschehener Beschädigung aber ästimiret das Wohnhaus so beym Brand an der einen Seite Dagloß worden samt dem beym Hause belegenen Platz, astimiret ad ero Rthir. Das Brauhaus, ganz Dachloß, zu 12 Rtl. Das Viehhaus, worauf keine Sparren noch III. Vermischte Nachrichten. Dadie Aca Pastor Hülsbäumer qua Provi. Herren, so in der Sache bedient sind, freundsor der Kirchezu Senden conera Zellern lichst ersuchet die Ackta aufzusuchen und dem Willing bey ein oder andern in der Sache Notarius Rengeling wieder einzustellen. Anwaldt müssen verlegt seyn so werden die Wiencken in Billerbeck großen Hammforts Kamp, und bey so genanntem Voskamp belegenen zugemachten Kamp haben, hiemit zum zweytenmal offener Edictweise citirt und abgeladen, um ihre Forderung innerhalb9 Tagen nach Kundmachung dieses am Gericht zu Billerbeck lub poena verpetui üilenri gehöriger massen zu proponiren. Signar. Billerbeck den 2r. Junii 1773. De Mandato D. Judicis C. A. Borneman Grschr. Notificationes. Dach obhanden, astimiret zu 1o Rthlr. Wie nicht weniger, daß auch die im Hause obhandene Mobilien am Freytag, den zosten Julii Morgens 10 Uhr zu Albersloe in des Succumbenten Wirthschaftern Vogt Behausung dem Meistbietenden verkaufet werden sollen, und auf dem Fall alsdann keiner aufbieten würde, die Immobrlia per minorationem ganz oder einzeln ausgefeilet werden sollen. Sendenhorst den 30. Junii 1773. De spec. Mandato D. Judicis H. A. Schunicht; Grschr. (EFs wird hiemit bekannt gemacht, daß ad instanciam Elisabethen Wessels, Wittiben Raths=und Beckeramtsverwandten Wesseling; vom weltlichen Hofgericht erlassenen Mandati ad altimandum& distrahendum alle dem Wirthschaftern Engeler am Zollhause zugehörige Mobilien und Moventien, wovon allenfalls der Extractus Protocolli fac altimationis beym Gerichts=Protocoll zu Sendenhorst eingesehen werden kann, am Samstag; den zrsten Julii Morgens um 10 Uhr in des Wirthschaftern Engelers Behausung Kirsp. Albersloe dem Meistbietenden verkaufet werden sollen. Signatum Sendenhorst den 16. Julii 1773. Ad Mandetum D. Judicis H. A. Schunicht Grschr. Alm zisten dieses, Morgens 9 Uhr, sollen auf hiesiger Regierungs=Kanzley einige Schränke, Koffres und Komoden, auch Bücher und unterschiedliche andere Meubles dem Meistbietenden gegen baare Zahlung öffentlich verkaufet werden, die dazu Lusi und Mittel haben, können sich allda einfinden. Münster den 17. Jului 1773. Hochfürstl. Münster. Regierung. (Es sollen auf künftigen Montag nach Jacobi, als den 2bsten Julii laufenden Jahres des Morgens um 8 Uhr auf des seeligen Metzgern Tops nahe bey der Stadt aus dem Neubrücken Thor gleich hinter den Gärten an der Ossensiegge belegenen Kampe 4 Stücke Roggen stückweise meistbietend gegen baare Zahlung aufm Kampe verkaufet werden, welches hiedurch bekannt gemacht wird. enen Herren Gelehrten, die bereits die XI. erstere Theile von Leyseri meditetionibus ad Pandectas haben, dienet zur Nachricht daß in Giesen auch noch ein Xllter Theil von diesem Werk herauskommt. Dieser neue Theil wird zur Bequemlichkeit derjenigen die dieses Buch entweder in 410 oder in 8vo haben, auch in diesen beyden Formaten, und zwar auf Pränumeration gedruckt. Für die Edition in 4to wird Rihlr. und für die in 8vo 20 ggr. pränumerirt. Die Pränumerations=Zeit ist bis Ende Augusts gesetzt, nach Verfliessung dieser Zeit wird kein Exemplar anderst als für 2 Rthlr.erlassen werden. Der hiesige Hofbuchhändler Perrenon hat darüber die Commißion, an welchen die Pränumerations=Gelder gegen Schein können bezahlt werden. (Fin Mensch, der schon mehrere Jahren bey Herrschaften gedienet, rasiren und frisiren verstehet auch ein gelernter Laufer ist, und mit guten Attesiaten versehen, wünschet dahier als Laufer oder Bedienter angenom. men zu merden. Er logiret an Oistendorfs Hause in Hiltrup. Vermischte Neuigkeiten von verschiedenen Orten. Venedig, vom 27. Jun. Einigen Nachrichten zufolge, welche der Rußische Minister von Cattaro, einem wohl bevestigten Orte in Dalmatien, gehabt haben soll, und welche noch durch Briefe aus Siebenbürgen bestätiget werden, gehet dort ein Gerücht, daß ein blutiges entscheidendes Treffen zwischen den Russen und Türken vorgefallen ist, worin letztere 30000 Mann, viele Fahnen und die Kriegscasse verloren haben sollen. Preßburg, vom 3. Julii. Nachrichten aus Siebenbürgen bekräftigen, daß die allda befindlichen Socinianer; Photinianer, Arianer und andere Abtrünnigen ihre bisherigen Irrthümer abschwören; und zur Römisch=Katholischen Kirche übertreten. Warschau, vom 7. Julii. Die Rußische Armee soll endlich senseit der Donauseyn, man erwartet hier täglich den Courier. Die hinter Prag campirenden Truppen werden, wiees heißt, künftigen Sonnabend, als den roten dieses, dieserwegen ein großes Fest anstellen, allein dies möchte vielleicht eher deswegen gefeyert werden, weilen dieser Tag des Großfürsten Ramenstag ist, und weil an demselben zugleich die Rußische Kaiserinn auf den Thron gelangt ist. Die Prinzeßinn Poniatowski, Gemahlinn des verstorbenen Generals, welcher bey dem Hause Oesterreich in Diensten stand, ist wieder nach Pohlen zurückgekommen, und wird mit ihren Kindern hier bleiben. Die Delegirten, welche verreiset, sind noch nicht wieder zurückgekommen; aber ihrer Abwesenheit ungeachtet; werden die Conferenzen doch fortgesetzt, denn bey ihrer Zurückkunft sind sie ohnehin verbunden, alles dasjenige, was während ihrer Abwesenheit beschlossen worden, zu genehmigen und zu unterschreiben. Wenn man nun einmal mit den Sachen in Gleise kommen wird, so wird alles geschwinde abgethan seyn; denn man dat schon sehr viele Entwürfe, hauptsächlich in Ansehung der Veränderungen; welche in der Staatsverfassung der Republik vorzunehmen sind, gemacht so daß doch, wenn einige sollten verworfen werden, andere übrig bleiben, die vielleicht angenommen werden. Die Sessionen nahmen den zten dieses in dem Radzivilischen Pallast wieder ihren Anfang. Allein es wurde nichts darin abgehandelt, sie wurden vielmehr bis auf den sten limitiret. Einige waren zwar der Meinung, daß sie bis Ende des Monats würden ausgesetzt bleiben, allein sie wurden doch deu sten wieder gehalten, und die Minister der drey vereinigten Mächte waren dabey gegenwärtig. Es fanden sich aber darin so viele Schwierigkeiten in Ansehung der Vollmachten, und der Titel, die man von Seiten der drey Mächte dabey brauchte, und in Ansehung des Siegels, daß man wiederum nichts abhandelte. Man sagt daß die Delegirten darüber mißvergnügt sind, daß diese Mächte bey der gegebenen Vollmacht sich der Titel der weggenommenen Provinzen angemaßt haben, indem solches nach ihrer Meinung nicht eher statt haben kann als bis der eigentliche Tractat geschlossen, und die Ratification erfolgt sey. Die Seßionen sind gestern und heutefortgesetzt worden, und man glaubt, daß die Sachen von nun an mit mehrerem Ernst werden betrieben werden. Man redet hier obzwar noch ganz geheim, von einer noch neuern Conföderation, welche in Großpohlen zu Posen gestiftet worden seyn soll. Man sagt, daß der Castellan von Posen einer von den vornehmsten Urhebern seyn soll Man kann aber gar nicht absehen, wozu diese Confsderation dienen soll. Man erwartet mit Verlangen nähere Nachricht davon Die einige Zeit hier gewesene französische Officiere werden diese Woche abreisen. Wien, vom 3. Julii. Vor einigen Tagen hat sich zwar allhier das Gerücht verbreitet, als ob der größte Theil der Judenstadt zu Prag durch eine Feuersbrunst in gänzlichen Ruin versetzet worden. Es melden aber die mit voriger Post an die hiesige Judenschaft eingegangenen Briefe umständlich, wie diese Feuersbrunst den 24. erst abgewichenen Monats Junii um 2 Uhr nach Mitternacht bey einem Rabbiner ausgebrochen und ungeachtet aller angewandten muhsamen Rettungsmittel, bis den eysten nemlichen Monats angehalten habe, hierdurch aber dennoch nicht mehr als 2; Häuser völlig in die Asche gelegt und einige beschädiger worden. Wie diese Feuersbrunst entstanden, ist nicht eigentlich bekannt zumalen es die Juden für ein von. bösen Menschen angelegtes Uebel halten wollen. Von Sr. Majestät, unserm allergnädigsten Kaiser, haben wir durch die einlaufenden Estafferten das siets höchstbeglückte Wohlerfreulichst zu vernehmen. Die ausgestreueten Begebenheiten, als das Compliment des Bassa zu Belgrad und dergleichen;, die sich mit Sr. Maj. in Ungarn und Siebenbürgen zugetragen haben sollen, sind den eingehenden Nachrichten gemäß meistens ohne Grund. Vom Mayn, vom 9. Julii. Man will vermuthen, daß die große Rußische Armee gegenwärtig die Donau paßiret sey. Und da hätte sie dann freylich nur wenige Märsche nach Adrianopel, und von da noch etliche nach Constantinopel. Allein die unweit der Donau liegenden Gebürge dürften wohl einiges Hinderniß verursachen, und die Gedult derjenigen guten Christen, welche der Eroberung der Türkischen Hauptstadt begierig entgegen sehen, auf die Probe setzen. Doch eben, da man dieses schreibt, gehet die Nachricht von einer Action ein; bey welcher 18 bis 20000 Türken ihr Grab gefunden haben, und eine abscheuliche Menge, auch der Großvizir selbst, gefangen worden seyn sollen. Ist dieses eine gewagte Neuigkeit, wie sie es fast zu seyn scheinet, so wird sie doch demjenigen, der sie berichtet, nicht als ein Todtschlag zur Last zu legen seyn. Hamburg, vom 15. Julii. Es soll neulich eine Schlacht zwischen den Russen und Türken vorgefallen seyn, in welcher über 20000 Muselmänner geblieben, und selbst der Großvizir gefangen genommen ist, (welches wir dahin gestellet seynlassen.)