Ellit Ihrer Churfärskl. Gnaden zu Cölln gnädigstem Privilegio Freytags, den 17. Junii. I. Citationes Edistales alle und jede Creditores des Hochfürstlichen Hofhörigen Zellern Auman dahie in der Herrlichkeit Dinklage, Bälinger Baurschaft belegenen Erbes hiemit zum erstenmal ediCaliter verabladet, um auf den hten Tag nach gewöhnlicher Orten beschehener Publication und Affixion Cirationis edictalis imz vor mir dahie am gewöhnlichen Gerichtsplatz zu erscheinen, ihre an besagte Aumans= stette habende Forderungen aufzugeben, und die darüber sprechende und in Händen habende Beweißthümer entweder in originali; oder wenigst copiis authenticis zu produciren dazu der Sachen samt allen ihren Gerichtstägen und Terminen ab= und auszuwarten, mit der Verwarnung; daß denen nicht Erschienenen ein ewiges Stillschweigen eingebunden werden solle. Dinklage den 4ten Junii 1768. Ad Decrerum D. Judicis D. Eilers J. L. A. Sinderen, Gerichtschr. Hachdemalen in Sachen Ober= u. LandP# Filei Anklägern wider Everhard Jür. gen Westermann angeklagten sichere Urthel ergangen, dieser aber indessen heimlich entwichen, und dahero wider denselben Edictal= Ladung erkannt ist, als wird gedachter Everhard Jürgen Westerman hiemit edictaliter citiret und verabladet, um in Zeit von sechs Wochen welche ihm hiemit perempcorié für den ersten zweyten und letzten Termin angesetzet werden, bey hiesigem Stadtgericht zu erscheinen, um zusehen und zu hören, daß die Urtel publiciret werden, in nicht Erscheinungs Fall aber zu gewärtigen, daß wider ihn rechtlicher Ordnung nach verfahren werden solle. Warendorf den 1. Junii I708. Ex Mandato D. Judicis F. C. Simons, Gerichtschr. Auf Ansuchen des Herrn Amts=Renthe= Et meistern Driver zu Vechte, werden IiAeusserungs=Sachen der Wittiben und Erben Johann Henrichen Recker dahier zu Telgte sämtlicher Haab und Gütern ist contra quoscunque Creckitores Discutientin= nen Wittiben und Erben Johann Henrichen Recker Citatio edictalis prima in üblicher Form erkannt, und heut Dato gehöriger Orten publiciret und affigiret, welches dem Publico hierdurch von Gerichtwegen ohnverhalten wird. Telgte den 12. Junii 1768. Ad fpeciale Mandarumn D. Judicis F. L. Schulz; Actuar. In Explorations=Sachen der Wittiben und Erben Bockhorn dahier zu Telgte und derenselben zuständigen Galgen=Heydkamp ist die zwente Edictab Ladung conra quoscun que Creditores Explorantinnen Wittiben und Erben Bockhorn erkannt, und gehöriger Orten publicirt und affigirt; welchem dem Publico zur gehörigen Nachachtung von Gerichts wegen hierdurch ohnverhalten wird. Signatum Telgte den 12. Junii 1768. Ad ipec. Mandatum D. Judicis F. L. Schulz, Actuar. II. Gerichtliche Notificationes. Asus Befehl Sr. Hochwürden, HerrnOfficialen dahier zu Münster, wird hiemit bekannt gemacht, gestalten für der in Aeusserungs=Sachen der Wittiben Born zu Düllmen sämtlicher Gütern, Ramens des Matthias Peters daselbst für die ohnverkauft gebliebene Bornsche Behausung 5.4 Rthlr. 14ß. gebotten, und auf dem Fall, da keiner für obige Behausung und Zubehör vor dem 28. Junii, als dieserwegen angesetztem termino, mehr dann 64 Rthlr. 14 ß. bieten würde, alsdann solche dem Meistbietenden für geschehenes Gebott, so binnen 6 Wochen darnach baar zu erlegen ist, zugeschlagen werden solle. Geben Münster den 27. May 1768, De judiciali Mandato R.D. Officialis fubfer. B. H. Funke, Caufa Act. Och Johann Ludgerus Wiedenbrück, HochO fürstl. Münsterischer Richter der Stadt. Borken, füge hiemit allen und jeden durch gegenwärtige Publication zu wissen, wie daß, mir in Discußzions=Sachen Erich Joh. Philip von Spitael, contra Creditores laut gnadigst ergangenen Bescheidscommittiret worden, das Haus Krechting, Hovesaat u. Zu lassen: Als wiro pro termino distractionis Dienstag der ste Tag künftigen Monats Juli Morgens 10 Uhr an des Herrn Notaril Voss Behausung im Dorf Rhede ohnweit Krechting angesetzet; welche nun dazu Lust und Mittel haben, dieselbe können sich in anbestimmten termino, Ort und Stunde zu Rhede=einfinden. Signarum Borken den 20. May 1768. Ad Mandatum D. Judicis H. W. Trah, Actuar. (Es wird andurch jedermänniglichen bekannt gemacht, daß ad inttantiam des Hochfürstl. Münsterischen geistlichen Hofgerichts=Notarii Detten das sämtliche Pecunumdes Zellern Limbroick im Kirspel alt Ahlen bestehend in allerhand Hausgerath, Wagen ,Pflug, Pferd, Korn aufm Lande 2c. auf Mitwochen den 2esten dieses Morgens 9 Uhr, an den Meistbietenden gerichtlich verkaufet, werden sollen, die zu solchem Ankauf also Lust tragen, können sich alsdann am gewöhnlichen Gerichtsplatz dahier einfinden. Signarum Ahlen den rr. Jun. 1700. Ad Decretum D. Judicis J. H. Bömer, Gerichtschr. behör denen Meistbietenden subhastiren zu III. Sachen so zu verkaufen. den gegen baare Zahlung verkaufet werden (Es wird hiedurch jedermänniglichen bekannt gemacht, daß am künftigen Donverstag den 2zsten dieses verschiedene Kleidung=Sachen, Linnenzeug, Pelz.#c. aufm Bispinkhof in einem dem Convicthause über gelegenen Hause öffentlich dem Meisibietensollen; Wer zum Ankauf Lust hat, beliebe sich allda an benenntem Tag und Zeit Morgens um 9 Uhr einzufinden. Münster den r6ten Junii 1768. IV. Sachen, so zu vermiethen. ndem weyland der Freyherr, Friderich Christian von Beverförde zu Werries, in seinem hinterlassenen teltamento besonderlich verordnet hat, daß dessen dahier in Münster auf der Königstraße belegener Wohnhof dem Meistbietenden verheuret werden solle; So haben die von vorgemeldtem Herru von Beverförde zu Werries angeordnete#testamentarische Exccutores und beeidete Vormündere des eingestellten Erben, auch adoptirten minderjährigen Sohns Friderich Clemens von Elverfeldt, genannt von Beverförde zu Werries, obiges dem Publico bekannt machen, und einem jeglichen zur Anheurung hiesigen Werrischen Wohnhofs Lust tragenden zugleich verkündigen sollen, daß der Anheurung halber bey dem Protocoll des Secretarit Kümpers vor Umlauf dieses Monats Junii sich melden, auch bey selben dieserhalb die Conditiones vernehmen könne, wie dann nachhero der Wohnhof zur schuldigen Erfüllung der in dem eeltamento des Herrn Erblassern zu lesender Intention dem Meistbietenden auf gewisse Jahren zugeschlagen; derselbe anbey auch in diesem Sommer annoch im Dach und Fach als weit nöthigggesetzet, und gehörig repariret werden solle. V. Personen, soin Dienste verlangt werden. Bey einer gewissen Herrschaft wird ein La= Musique verstehet solcher kann sofort, oder K quais in Dienste verlanget, welcher mit, um Michaeli die Dienste antreten, und beym gutem Abschied und Arreltaris versehen und Intelligenz=Comt. das mehrere vernehmen. VI. Vermischte Nachrichten. Der einige englische in Holland zahlbare Wechselen verlanget hat sich bey hiesigem Landspfenningmeistern Büren in Zeit von za4 Tägen melden. Dem Pubtico dienet zur Nachricht, daß die Subscription zu den beyden ersten Theilen von der allgemeinen Geschichte des hohen Ritterordens vom goldenen Vliesse in7 Foliantbänden Chart. mai dermalen würklich lich eröffnet ist, und bis auf den rsten April 1769 dauren werde. Die Menge der Historisch=Heraldisch= und Genealogischen Materien, welche in diesem weitschichtigen und kostbaren Werkeenthalten sind, lasset nicht zu, dieselbe; den Umständen nach dahie zu beschreiben, von diesen sowol als von den Bedingnissen der Subscription wird das Publicum aus den Prospecten oder AnzeigeSchriften, welche bey dem zu gesagter Subscription Vorgesetzten zu habensind, den VII. Brod=Taxe, pro (Ein Müter=Wegge 4 Loth Ein Müter=Rogge= S einatel Lt. ausführlichen Unterricht nehmen können, die geringste Lobeserhebung; die man von diesem in seiner Art, einzigen Werke machen kann ist, daß das selbige die ausführlichste heraldische und genealische Sammlung ist„ welche bis auf diesen Zeiten nicht allein von fast allen sonverainen Häusern Europens seit verschiedenen Jahrhunderten, sondern auch von dem meisten Theile deren berühmtesten hohen Häusern Deutschlands, Frankreichs, Spaniens Hungarns, Neapels u. Siciliens, wie auch deren siebenzehn niederländischen Provinzen und Italiens ans Licht getreten Die Subscription geschiehet dahier zu. Münster bey dem Kaiserl. Reichs=Postamte wie auch bey Ober= und anderen ReichsPost=Aemteren in den vornehmsten Städten des Reichs. mense Junio 1768. Ein Schillings=Brod aund fünf'8tel Pf. Vermischte Neuigkeiten Neapolis, vom 2r. May. Am roten ist hiesige Residenz mit der Ankunft beyder Königl. Majestäten, nebst Joren Königl. Hoheiten, dem Großherzog und der Großherzoginn von Toscana, beglücket worden. Auf dem Wege hatte das erfreuete Volk verschiedene Triumph= und Ehren=Bogen errichtet, und, sobald die allerhöchstund höchsten Herrschaften Sich der Stadt näherten, wurde das Geschütz von den Wällen, und darauf von den Castellen gelöset. Auf beyden Seiten der Gassen stand die Menge der frolockenden Unterthanen in Reihen bis an den Pallast. Ihre Majestäten begaben Sich zuforderst in die Königl. Capelle, um dem Ambrosianischen Lobgesange beyzuwohnen. Am nemlichen Abend und den folgenden war die ganze Stadt, samt den in dem Hafen befindlichen Galeerei. prächtig erleuchtet. Morgen wird nun der öffentliche und feverliche Einzug geschehen. Bologna, vom 27. May. Das Edict, so der Großmeister des hohen Johanniter Ordens zu Malta, wegen Ausweisung der Geistlichen von der Gesellschaft JEsu, unterm zesten jüngsiverwichenen Aprils erlassen hat, ist in welscher Sprache abgefasset. Das Wesentliche dieses Edicts lautet dahin, daß Se. Sicilianische Majestät den Herrn Großmeister ersucht hätten, gedachte Geistlichen aus seinen Insuln aus. zuweisen welches Se. Eminenz, in betracht, daß Sie und der Orden mit der Souverainität der Insuln durch die Freygebigkeit des Königs beyder Sicilien, mit Beytrit aller Souverainen Europens, mittels des von Kaiser Carl V. glorwürdigsten Andenkens verstatteten Diploma„belehnet worden, hiemit vollstreckten. Unterdessen weisen Se. Eminenz jedem von gedachten Geistlichen einejährliche Pension von 80 Römischen Thalern an; welche von z zu 3 Monaten zum voraus bezahlet werden sollen. Ferrara, vom 27. May. Briefe aus Constantinopel melden, daß man angefangen habe, zu Wasser und zu Lande Kriegsvölker nach Bosnien abzuschivon verschiedenen Orten. cken, um den Verwüstungen des Betrügers Stephan, dessen Macht täglich anwächst und sich auf dem Türkischen Grunde und Boden festsetzet Einhalt zu thun. Wegen des Marsches unterfchiedlicher Vataillons Französischer Truppen so nach Corsica bestimmer seyn sollen, geschehen noch allerhand Muthmassungen; welche so weit getrieben werden, daß einige wissen woll.n, sie seyn bestimmet, um der Krönung des Infanten, Herzogs von Parma, als König der Corsicaner, mehrern Glanz zu geben, worzu der General Paoli seine Landesleute zu disponiren gewußt hätte. Zur Erkenntlichkeit soll dieses Haupt der Corsischen Nation das Cordon bleu von Frankreich und eine Grandesse von Seiten Spaniens empfangen. Dem sey nun wie ihm wolle, rotausend Spanier, welche, wie die Rede gehet, sich mit den französischen Truppen vereinigen sollen, lassen vermuthen, daß diese Krigs=Zurüstung auf irgend eine Unternehmung abziele, welche noch sehr geheim gehalten wird. Lippstadt, vom9. Junius. Nachdem Se. Königl. Majestät unser allergnädigster Herr, in den ersten Tagen dieses Monats bey Magdeburg über ein Corps Truppen die Revue gehalten haben Allerhöchst dieselbe am sten bey dem Durchlauchtigsten Braunschweigischen Hause in Begleitung des Prinzen von Preussen Königl. Hoheit einen Besuch abgestattet, am6ten aber über Hannover und Minden die Reise nach Dero Westphälischen Staaten angetreten, am yten und Zten über die zRegimenter von Wolfersdorf, von Lossow und von Petersdorf in der Gegind Brackwiede bey Bielefeld wie dieselbe ein Lager formirt, die Revüe gehalten, und von selben allerley Manoevres machen lassen, Nachmittags aber Höchstdero Reise hierdurch bis Hamm, und heute bis Weselfortgesetzet, daselbst ebenfalls über ein Corps Truppen die Revue zu halten, demnächst aber über Cleve bey des Prinzen von Oranien, Erbstatthalters der vereinigten Niederlande, einen Besuch zum Loo abzustatten.