Ellit Ihrer Churfürstl. Gnaden zu Cöllu gnädigstem Privilegio Freytags, den 4. I. Cirationes Edistales Aus Befehl Sr. Hochwürden, Herrn OffiE cialen, werden alle und jede Gläubigere, des Zellern Moyman Kirspels Warendorf, hiemit zum zweytenmal cdhictaliter verabladet, um auf den oten Tag nach Verkündigung dieses, obsonst darauf nächsten Gerichtstag im Paradeyß hiesiger hohen Cathedral=Kirchen des Morgens 1o Uhr durch bevollmächtigten Anwaldten zu erscheinen ihre an den Exploranten habende oder machende Ansprach und Forderungen vermits Beybringung darüber sprechender Beweißthümer in Ur= oder wenigstens glaubhafter Abschrift nebst Liquidation etwarückständigen Interesse und Zinsen bey Straf des ewigen Stillschweigens vorzubringen. Signat. Münster den 27. Febr. 1768. De spec. Mandato R. D. Officialis jubfcripht spro N. N. Bacck J. F. Schüüirman, Not. Caufarum fubst. en Sachen Ditcushonis Jürgen Henrich 0 Jansing zu Sassenberg, werden alle und jede Creditore, so da einige Ansprach u. Forderung an gemeldten Jansing oder dessen Gütern haben oder zu haben vermeinen mögten, hiemit zum 2tenmal#aictalner und dergestalten citiret und abgeladen, um innerhalb 9 Tagenà dato publicarionis kujus ihre auf gemeldten Jansing etwa sprechende und in Händen hahende Original=Urkunden beym Protocoll des Sassenbergischen A Quarii Bonsen lub peena alias imponendi li#enti# dergestal ten und also beyzubringen, wie solches in denen sigillirt=und affigirten Edictal=Ladune gen deutlich inseriret und exprimiret worden wornach sich ein jeder zu achten. Geben Sassenberg den 2asten Februar. 1768. Ad judiciale Decrerum D. Judicis F. L. Bonsen, Act. In Aeusserungs=Sachen der denen Eheleu= gue Creditores Cieatio edickalis rma erkannt ten Peter Scheuer zu Wolbeck zuständig und im heutigen Dato gehöriger Orten affigigewesenen, gerichtlich verkauften Behausung ret und publiciret; welches dem Publico zur als auch in Betreff der jüngst von Peter gehörigen Nachachtung von Gerichts wegen Scheuer dem JohanHenrichen Lämmerding hiedurch ohnverhalten wird. Wolbeck den aus freyer. Hand verkauften vormals so ge assten Fedr. 1768. nannten Arnd Büerens Behausung ist beym Ad Mlandatum judiciale 150. Wolbeckschen Gogeriche comra quoscun. F. A. Langen, Caufa Act. II. Gerichtliche Noriticationes. Hluf Befehl des Herrn Richtern, Doctoren tenden gerichtlich verkaufet werden soll, da** Baltzer wird hiedurch bekannt gemacht, hero diejenige, so solches Haus und Hof zu daß am Montag, den r4ten künftigen Mo= kaufen Lust haben, an besiimmten Tage sich nats Martit; des Vormittags um 10 Uhr, einfinden können. Horstmar den 22.Febr. des Franz Plattfues Haus und Hof, so auf 1768. 250 Rthlr. ltimiret worden, dem Meistbie F. W. Kehter, Gerichtschr. III. Sachen so zu verkaufen. Eu Bentheim sind auf bevorstehenden Der Bentheimer Bore, welcher in Farwicks Ostern, oder auch allenfalls sogleich 2 Hause an Ueberwassers Kirchhofe logiret, schwarz sechsjährige Gzsch=Wallachen; kann auf Verlangen weitere Nachricht mitHollsteinischer Kace zu verkaufen, selbige#theilen. sind ohne Mangel wohl dreßirt, und sicher IV. Sachen, so zu kaufen gesucht werden. (Es wird ein viersitziger Reisewar#u wel= ist zu kaufen verlanget.-Das Intel. Comt. cher noch in gutem brauchbaren Stande Zeigt den Käufer an. V. Sachen, so zu vermiethen. cas dienet hiermit zur Nachricht, daß drey de können sich beym Gograven, Dectoren E gerade hinter dem Zwenger belegene adk Zumbrinke auf Regidil Strassewelden. Exscutorium von Droste gehörige Gärten,(Fswird hiemit bekannt gemacht, daß zwiso im abgewichenen Jahr wieder völlig pla. schen St. Mauritii und Servatzi Ther nirét worden, und in gutem stuchtbaren ein Garte mit einem Häusgen zu verheuren Grunde bestehen zusammen oder Stückwei= stehe, wer dazu Lust hat, wolle sich bev dem se zu verheuren sehen diehierzu Lust tragen= Intell. Comt. melden. VI. Vermischte Nachrichten. Geninach Ihro Churfürstl. BGnaden zu freyen Jahrmarkt mildest verlichen haben, Cölln, Bischof zu Münster, 2c. 2c. zu so wird hiemir jedermänniglichen, sund gemehrerer Beförderung Handels und Wan= macht wie daß zum erstenmal dieses Markt dels dem Dorf Ennigerloe Amts Strom= den hosten April 1768 daselbst gehalten wer berg und desselben Eingesessenen die Gnade be, wobey dann ein jeder hiemit eingeladen gethan, und die Erlaubniß eines daselbst wird. jährlichs den 2östen April abzuhaltenden Vermischte Neuigkeiten von verschiedenen Orten. L. Constantinopel, vom 16. Jan. Tochter mit dem Rizangi Bacchi verkobet, Der Großherr hat seine dlteste Prinzeßin aund für 1j0-tausend Piastere an Juwelen : hergegeben. Hingegemhat gebachter Minister gleichen Schatz an Goldmünzen in die Schatzkammer Sr. Hoheit überbringen lassen. Die Prinzeßinn Braut heißt Sultan Schach ist erst imyten Jahre, dann sie erblickte das Licht der Welt den roten April ry6r, und wurde den azsten Aprik 1764 mit dem Großvezier Mustapha Paccha verlobt, welcher aber den zrsten Merz. 176xentsetzet nach Metetino verwiesen, und hernächst enthauptet worden. Essavon, vom 26. Januar. Die in der kleinen Stadt Viana, am Einflusse des Flusses Lima, in der Provinz Entre=Douro= v= Minhos, angesessenen Regulier=Herren sind, auf Befehl des Königs, aufgehoben und in unterschiedliche Häuser von ihrem Orden verlegt worden. Madrid, vom 2. Februar. Der König hat eine ausserordentliche Rathsversammlung ausgeschrieben, in welcher nachstehende sechszehn Puncten untersuchet auch den Bischöfen zur Prüfung vorgelegt werden sollen: *) Die Ursache der Ausweisung der Jesuiten; 2) die Anwendung ihrer hinterlassenen Einkünfte; z) die Beurtheilung ihrer Bücher von der Sittenlehre, auch anderer Werkez 4) die Verbefferung der Zucht bey der weltl. und Ordens=Geistlichkeit;s) die Aenderung des Runciatur=Gerichts und anderer geistlichen Gerichter; 6) auch der Landund. Kirchsprenkelschen Rathsversammkungen z 7) die Errchtun der Pflanzschnlen in jedem Kirchsprenkel; 8) die Reformation der Universitäten und Collegioran.; und die Einführung einen neuen Lehrart, die Wissenschaften zu lehren, und die Lehrämter und geistlichen Pfründe zu erringen; 9)von den in die Königk. Gerichtbarkeit sich angemaßten Eingriffen, auch den Autoren, welche selbige angegriffen haben; 10) über die erste Instanz und die in die Runciatur einschlagenden Sachen; ur) das Verbot sich nach Rom hinzuwenden, ausser den Sachen von äusserster Wichtigkeit; 12) das Verbot, keinenUnterthanen auf einen Patrimoniel Titul zu ordiniren; 13) von den Contracten und Schein=Schenkungen zum Betrüg der Königl. Domainen und des Articuts von dem Amortizations=Gesetze; 14) von der Einschränkung der Kirchen=Freyheiten und dem Misbrauche der Kirchenstrafen; 1s) über das Inquisitions=Gericht, und den Rath de la Cruzada; auch über die Breve wegen der Subsidien; 16) über die ehelichen und anderen Dispensationen, wovon die Werte Mayaus, zu Roda, handelen. vom 9. Februar. Die zwischen unserm Hofe und dem von Modena obgrschwebten Zwistigkeiten werden zu beyderseitigem Vergnügen, durch die Vermittelung des Cardmals Alexander Al. bani gehoben werden. In Gefolge dessen wird der Pabst dem Herzoge verschiedenes,, warum er angesucht, zugestehen und unter anderen, dem Vernehmen nach, die Verlängerung eines sehr reichlichen Beytrags von der Geistlichkeir, die Aufhebung etticherkleinen Miöster und die Zusammenziehung verschiedener armen Pfarreyen, sodann anderdergleichen Sachen. Purma., vom ro. Feöruar. In der Nacht vomyten auf den Sten dieses sind alle in den Staaten des Infänten angesessene Geistlichen von der Gesellschaft JEsit um eine und dieselbe Stunde ausgewiesen worden. Das unweit hiesiger Staet gesegene. Spitgl St. Lazar war gleichfam der Versammlungs=Ort, wo die Bäter aus biesigen beyden Häuseren, und jene aus den Collegiis zu Piacenza, Borgo=San=Donnino und Busserto, fast um dienemliche Zeitankamen. Die von Guastalla, welche einenanderen Weg eingegangen waren, sind zu ersteren auf der Reute von Reggio,, einer der hiesigen Gränze nächstgelegenen Stadt in dem Herzogthume Modena, gekammen, ,um alle zufammen sich nach Bolegna, in dem Kirchenstaate, von welcher Provinz sie abhangen, zu erheben. Nach jedem Collegium ist eine Magistrats=Person beordert gewesen, um die Befehle des Infanten vorzuzeigen, werche, gemäß den Gesinnungen Sr. Königk. Hoheit, mit aller möglichen Höflichkeirund Menschenliebe vollzogen worden. Berona, vom ro. Fedruar. Noch eherte Geistlichen von der Gesellschaft FEsp aus dem Herzogthume Parma ausgewiesen worden hal ein gewisser wohlthätiger Reichsgraf, der vorhin in dem Collegin ven Parma gewesen und seit dem eine Mitzion von Jesuiten in seinem Gebiete angelegt, einen sehr freundschaftlichen Brief an den Provincial geschrieben, und den Vätern aus dem Parmesanischen in seinen Herrschaften einen Zufluchts=Ort angeboten im Falle sie ihr Vaterland räumen müßten. Unterdessen höret man, daß der Herzog von Parma den Patren, welche gebohrne Parmemesaner sind, auch denen die Profeß gethan haben, einen lebenslänglichen jährlichen Unterhalt von 1so deutschen Gulden, den Brüdern aber einen von 100 Gulden angewiesen haben. Cölln, vom 2s. Februgr. Mit einem Schreiben von Trier hat man die Nachricht, daß Se. Churfürstl. Durchl. der Prinz Clemens, den arsten dieses des Morgens zwischen rr und 2Uhr, unter Abfeurung der Canonen, dem Geläute der Glocken in allen Kirchen, und freudigem Jubelgeschrey aller Einwohner, daselbst eingetroffen, und daß die Freude deren sämtlichen Unterthanen unbeschreiblich seye. Die Inthronisation Sr. Churfürstl. Durchlaucht ist am 2esten daselbst mit aller Feyerlichkeit vor sich gegangen. Münster, vomzten Merz. Wir haben von Bonn die höchsterfreuliche Nachricht erhalten, daß Ihro Ehurfürstl. Gnaden zu Cölln, unser gnädigster Fürst u. Herr, den assten Februax, gegen 5 Uhr Abends, unter Abfeurung der Canonen und Paradirung der ganzen Garnison und Burgerschaft, zur grösten Freude der sämtlichen Einwohner, bey vollkommenem Wohlseyn daselbst angelanget seyen. Vermischte Neuigkeiten. Unter denen Schriften des zu Wien verKorbenen Generalfeldzeugmeisters, Freyhrn von Beck, soll sich ein Stiftungs=Brief zu Anterhaltung der Officiers=Wittwen vorgefunden haben den auch Ihro Majestät die Kaiserinn Königinn, besiätigen, und noch aus Dero eigenen Chatouille vermehren wollen im Fau, daß nicht einige nachste Anverwandte sich angeben sollten. Zu der noch immer auf deu rsten Merz festgesetzten Wormser Bischofswahl, sind des an dem Churbayrischen Hof accreditirten Kaiserl. Minister, Herrn Grafens von PodstaskyExcell. als Kaiserl. Commissarius ernannt, und bereits in Worms eingetroffen. Ein junges Dienstmägdgen bey einem Kaufmann in Holland, wollte ein Lotterie. Looskaufen, und begehrte dazu von ihrem Herru rs Fl., die ihr aber versagt wurden; der Sohn des Hauses hönete sie noch darzu, daß sie fürUnwillen darüber in Thränen ausbrach. Ein anderer junger Mensch; der es mit angesehen, gieng ihr aus dem Zimmer nach tröstete sie, und botühr freundschaftlich die rFFl. dar, die sie ihm von ihrem Lohn wiedergeben sollte. Sie nahm auch das Geld an, und ihr dafür erkauftes Loos kamnachhero mit 100000 Fl. heraus. Runentstand Reue und Herzeleid im Hause; der junge Herr bot ihr bey vielen Entschuldigungen und Reverenzen die Heyrath an; dem sie aber gleiches mit gleichem vergeltete„ und von der Stelle gleich hingieng, dem andern jungen Menschen ihreHand anzubieten, und diese Heyrath wurde wenige Tage varauf mit Pracht gefeyert. Einigen Nachrichten zufolge, soll der Päbstl. Runcius zu Warschau, Herr Durim, am zisten Jannar, als den Tag der Wiedereröfnung des Reichstages, gegen die. jenigen so bisher etwas der Catholischen Kirche nachtheiliges gewilliget, die Päbstl. Excommunication wirklich bekannt gemacht haben; andere sagen: daß nur damit gedrohet worden. Versichert wird aber, daß der Nuncius seit dieser Zeit fast nicht mehr aus seinen Zimmern gekommen. Die hohe Commißion zu Warschau hat verordnet, daß, nach 2 in Pohlen gehaltenen Reichstagen der zte nach Litthauen ausgeschrieben werden solle.