aiter(oirdam, Prurgni uogench 4.0 #, bei er.#oll 1.0. Mr., ehmr zeld. Linzeigenpreise: 1 mun hohe. 35 min dr.it Jeite 255. Pfg. Wobnungs= und Stellengesuche 30 Pso. Bei ensprechender Nacktiaß l. Taist. Jeder Radal Att als Kassenr ibalt uns eritscht bei Kondursen, Zwan nergleichen, gerichtlichen##lagen u. Nicht9 achten Dr: umachten Johlungsbedingungen. Oerbunden mit: Schwerter Cageblatt und Anzeiger Schwerter Dolkszeitung Schwerter Oolksblatt Welthofener Zeitung # Oplerdecker Zellung = Langscheder Zeitung Amtliches Kreisblatt für den Kreis Börde. Doizwicheder Zeitung Die„Schweiter Jeunag“ gewührt ihreu 4.5un. nenten für jeden mit Tod enbender. Unfollg beer. 300 Marh Unfal. Auhe Anen echin Num Hprr bchel. Erstes und ältestes Cagesorgan des Kreises.— Generalanzeiger für den Kreis Hörde. 82. Telegramm= Abrasse: Srans, (Rupzrl, Postschecksonto 2852 Tin. Nr. 145 Mittwoch, den 25. Juni 1920. 55. Jahrgang. Was ist bei der Einkommensteuer abzugsfähig? Unter den im Einkommensteuergesetz zugelassenen Abzügen kommen neben den Werbungskosten (lasbesondere Ertragssteuern, Wertverminderungen, notwendige Jahrten zwischen Wohnung und Arbeiisstätte) einer großen Jahl von Steuerpflichtigen die Bestimmungen über die Abzugsfähigkeit der von dem Steuerpflichtigen gezahlten Schuldzinsen zustatten. Kls abzugsfähige Schuldzinsen gelten der auf die Derzinsung des Reichsnotopfers zu vervendende Betrag, sodann bei der Cilgungsgrenze 3 v. H. des Abgabebetrages. Ferner dürfen alle Schuldzinsen in Abzug gebracht werden, die Sinsen, die vom 1. Januar 1920 an für die Kriegsalgabe vom Vermögenszuwachs fällig sind und bezahlt werden. Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen zur Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltungspflicht, auch wenn sie auf Grund einer privatrechtlichen Verpflichtung erfolgen. Die Rechtslage ist folgende: Was die Eltern in Erfüllung ihrer gewöhnlichen Unterhaltungspflicht leisten, ist nicht abzugsfähig; was aber darüber hinausgeht, kann abgezogen und muß dann vom Empfänger versteuert werden. Abzugsjähig sind ferner Versicherungsbeiträge zu Kranken=, Unfall=, Haftpflicht=, Angestellten=, Ir##aliden- und Erwerbslosenversicherungskassen, serner Beiträge zu Witwen= und Waisen= und Densionskassen. auch Beiträge zu Sterbekassen bis zu einem Jahresbetrage von insgesamt 100 Mark. Weitergewährt ist die im preußischen Einkommensteuerseeß enthaltene Dergünstigung, daß Versicherungsprämien, welche für Versicherungen des. Steuerpflichtigen oder eines seiner nicht selbständig veranlagten Haushaltungsangehörigen auf den kodes= oder Lebensfall gezahlt werden, bis zum Betrage von 600 Mark jährlich abzugsfähig sind. Abzugsfähig sind sodann nicht nur die Swangsbeiträge zu den öffentlich-rechtlichen Berufs= oder Wirtschaftsvertretungen, sondern auch die Beiträge zu Berufsverbänden ohne öffentlich=rechtlichen Charakter, deren Sweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.(Die gleiche Dorschrift findet sich im Reichsnotopfergesetz.) Ferner sind als abzugsfähig zugelassen ohne Rücksichtnahme auf den nachdrücklichen Widerspruch der Regierung Beiträge an kulturfördernde, gemeinnützige und politische Vereinigungen, soweit ihr Gesamtbetrag 10 vom Hundert des Einkommens des Pflichtigen nicht überschreitet. Da das Einkommensteuergesetz die Bestimmung enthält, daß Gewinne aus einzelnen Deräußerungsgeschäften steuerbares Einkommen bilden, werden auch die bei solchen Geschäften erlittenen Verluste für abzugsfähig erklärt, es sei denn, daß im Falle der gewinnbringenden Deräußerung der Gewinn nicht zum steuerbaren Einkommen gehören würde. Die Bestimmungen des§ 13 über Abschreibungen gelten nicht für diejenigen Oersonen, die handelsbücher nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches führen und auf Grund der Bilanz zu versteuern haben. Im Gegensatz zu den Werbungskosten sind nicht abzugsfähig Kufwendungen zur Verbesserung und Vermehrung des Vermögens, zu Geschäftserweiterungen, zu Rapitalanlagen und zur Schuldentilgung. Kufwendungen zu Ersatzbeschaffungen sind insoweit richt abzugsfähig, als für diesen Zweck bereits Verbungskosten abgesetzt sind.(1.1.) Es dürfen seiner nicht abgesetzt werden die Sinsen für das im Betriebe angelegte eigene Vermögen des Oflichtigen, ebenso wenig die zur Bestreitung des haushaltes der Pflichtigen und zum Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewndeten Beträge. Bei den Steuern, die der Pflichtige zu entrichten hat, ist hinsichtlich der Abzugsfähigkeit zu unterscheiden zwischen den abzugsfähigen Ertragssteuern und den nicht abzugsfähigen Personalsteuern, Grund=, Gewerbe= und Kapitalertragssteuern gehören zu den ersteren und könnn in jedem Jall in Abzug geschwietignenten der der Radmensondung. Eine Erklärung der Mehrheitssozialisten. Berlin, 22. Juni. Die sozialdemokratische Fraktion des neuen Reichstages beriet heute nachmittag über ihre Stellung zum Kabinett Fehrenbach. Es wurde beschlossen, dem neuen Kabinett kein Dertrauensvotum zu erteilen und bei der Abstimmung über die Regierungserklärung sich der Stimme zu enthalten. Diese haltung der Sozialdemokraten stellt die Kabinettsbildung neuerdings in Frage. Die haltung wird damit begründet, daß sich ein Dertrauensvotum für eine Regierung, deren Mitglieder der Deutschen Volkspartei angehören, mit der Auffassung der Partei nicht vertrage. Immerhin wird die Stellungnahme ausdrücklich so begründet, daß die neue Regierung der Entente gegenüber in Spaa keine Schwierigkeiten hat. Die sozialdemokratische Entschließung wurde mit allen gegen fünf Stimmen gefaßt. Berlin, 22. Juni. Die demokratische Fraktion ist in Verbindung mit den Vorständen der andern Parteien im Reichstagsgebäude zusammengetreten und hat eine Erklärung formuliert. Der Wortlaut dieser Erklärung ist vorerst den anderen Parteien intern mitgeteilt worden. In derselben heißt es, daß die Sozialdemokraten im neuen Reichstag Stimmenthaltung üben wollen. Mit dieser veränderten Sachlage ist es nicht möglich, eine von dem Vertrauen des Reichstages getragene Regierung und Vertretung für die Verhandlungen in Spaa zu bilden. Dadurch ist die Demokratische Partei in eine völlig, neue Lage versetzt. Auch in Jentrumskreisen wird man sich der Ansicht nicht verschließen können, daß bei einer derartigen Stellungnahme eine Regierungsbildung nicht möglich ist. (U Berlin, 25. Juni. Gestern abend fand noch eine Besprechung der Führer der Sentrumspartei statt, in der man sich mit den Beschlüssen der sozialdemokratischen, der demokratischen und der Volkspartei beschäftigte. Man verkannte durchaus nicht die Schwierigkeiten der Lage, vertrat aber, wie der„Berl. Lok.=Anz.“ hört, trotzdem die Ansicht, daß alles versucht werden müsse, um die Koalition zustande zu bringen. In Jentrumsbracht werden. Die Personalsteuern, also in erster Linie die Einkommensteuer mit ihren hohen Sätzen. dürfen nicht in Anwendung gebracht werden. Schließlich kommen, was besonders in den unteren Einkommenstufen ins Gewicht fällt, die steuerfreien Existenzminimums 1500 Mark und auf Grund des Familienprivilegs für die Ehefrau 500 Mark und für jedes Kind 500 Mark, wenn das Einkommen 10000 Mark nicht übersteigt und die Kinder das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, für jedes Kind 700 Mark. Die dadurch bedingte Ermäßigung ist größer als die bisherige auf Grund des(preußischen) Staatseinkommensteuergesetzes. welches kein Kinderprivileg kannte. Die Frage des Steuerabzugs vom Arbeitslohn. Ueber die Frage des am 25. Juni beginnenden Lohnabzuges, wie überhaupt über die handhabung des neuen Reichseinkommensteuergesetzes herrscht selbst im Reichsfinanzministerium die größte Unklarheit. Dor etwa acht Cagen wurde von einem Vertreter des Reichsfinanzministeriums mitgeteilt, daß es möglich sei, das Gehalt für Juni schon vor dem 25. Juni auszuzahlen, ohne daß deswegen der soprozentige Lohnabzug eintreten müßte. Infolgedessen beabsichtigen zahlreiche Behörden und Privatfirmen, um die mit dem Lohnabzug verbundenen Arbeiten noch um einen Monat hinauszuschieben, ihren Beamten und Angestellten die Gehälter vor dem 23. Juni auszuzahlen. Wie es kreisen wird betont, daß Reichskanzler Fehrenbach seine Aufgabe nicht ohne weiteres als gescheitert ansehen dürfte. Auch er dürfte sich von dem Grundsatz leiten lassen, daß, nachdem die Sozialdemokratie es abgelehnt hat, sich an einer bürgerlichen koalition zu beteiligen, der bürgerliche Block der Mitte die einzige Möglichkeit der Regierungsbildung sei. Die Regierungserklärung. XU Berlin, 23. Juni. Die Regierungserklärung, auf die sich Sentrum, Demokraten und Deutsche Dolkspartet geeinigt hatten, lautet: Die vordringlichste Sorge ist der Diederaufbau des zusammengebrochenen Daterlandes; ihn auf dem Boden der bestehenden republikanischen Staatsform tatkräftig zu fördern, ist der einheitliche und feste Wille der Regierung. Alle Parteien fordern wir auf, in einer Seit, in der es um Leben und Sterben des Dolkes geht, in der auswärtige, wirtschaftliche und finanzielle Fragen unsere gesamte Kraft in Anspruch nehmen müssen, die verfassungsrechtlichen Kämpfe zurücktreten zu lassen. Die Regierung wird mit Entschiedenheit alle Versuche einer gewaltsamen Umwälzung, woher sie auch kommen, bekämpfen. Wir stehen auf dem Boden der politischen Gleichberechtigung aller Deutschen und lehnen daher jeden Versuch der Aufrichtung einer Klassenherrschaft oder der Bewilligung von Dorrechten an eine Klasse ab. Unser Siel ist eine Politik der Versöhnung und des Ausgleiches auf politischem, sozialem und kulturellem Gebiet. Wir bekämpfen jeden Klassen= und Rassenhaß, jede soziale und religiöse Vergewaltigung. Der entscheidende Gesichtspunkt bei der Besetzung der nicht rein politischen Kemter wird nur die persönliche lüchtigkeit, nicht die Parteizugehörigkeit sein. Don den Beamten und allen Angehörigen der Reichswehr verlangen wir, daß sie auf dem Boden der Verfassung stehen und gewillt sind, in ihrer dienlichen Cätigkeit die Regierung rückhaltlos zu unterstützen. K dann in einer von Wolff verbreiteten Erklärung des Reichsfinanzministeriums heißt, würde durch eine derartige frühe Auszahlung keine Benachteiligung derjenigen eintreten, die ihr Gehalt mit dem Abzug nach dem 25. empfingen, da ja die Steuer später nachgezahlt werden müßte. Uun verbreitet dasselbe Reichsfinanzministerum durch Wolff eine Mitteilung, wonach sich der Arbeitgeber, der das Gehalt vor dem 25. auszahlt, des Versuches der Steuerhinterziehung strafbar macht. Es ist nun zunächst bezeichnend für die Arbeitsweise des Reichsfinanzministeriums, daß die Stelle, durch die die erste Erklärung an die Presse gegangen ist, von dieser zweiten Mitteilung nichts zu wissen erklärte, so daß es sich bei dieser zweiten Erklärung um eine Fälschung von unberufener Seite zu handeln scheint. Wenn aber die Ansicht des Reichsfinanzministeriums sich binnen einer Woche geändert haben sollte, so ist festzustellen, daß die richtige Kuffassung des Reichsfinanzministeriums völlig unhaltbar ist, da die Auszahlung des Gehaltes Gegenstand der neuen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist und durch Daragraph 5 der Reichsabgabenordnung in keiner Weise berührt wird. Die endlich der Arbeitgeber sich durch die Gehaltszahlung vor dem 25. Juni des handelns der Steuerhinterziehung strafbar machen soll, ist der allgemeinen Logik nicht verständlich. Es ist daher zu erwarten, daß die Erklärung des Reichsfinanzministerium, binnen kurzem zurückgenommen wird. Widerspruch des Leipziger Gewerkschaftskartells gegen den Steuerabzug. Das Leipziae: Ccwerkschaftskartell veröffentlicht in der„Leipziger Dolkszta“ folgende Erklärung: „Wolffs Bureau verbreitet eine Meldung, die „zuständige Stelle“ erkläre die Auszahlung des Lohnes oder Gehaltes vor dem 25. Juni als unzulässig und strafbar. Die„zuständige Stelle“ ist sehr fürüchtig und verschweigt schamhaft ihren llamen. Diese Meldung ist weiter nichts als ein übler Bauernfängertrick. Weder§ 50 des Einkommensteuergesetzes, noch§ 5 und 359 der Reichsabgabenordnung verbieten die frühere Lohnzahlung, wenn nicht dadurch d'e Steuerpflicht umgangen werden soll Das ist aber nicht der Fall. Die Arbeiter und Angestellten wollen nur nicht durch die soziile Steuergesetzgebung der koalitionsregierung am Quartalswechsel in finanzielle Bedrängnis geraten. Ein Ceil der Betriebe hat schon den Gehalt für Juni bezahlt. Die Betriebsräte mögen sich nicht schrecken lassen, bis eine gesetzmäßige Regelung und Ocmaskierung der„zuständigen Stelle“ erfolgt.“ Welttrust und Wucher. Der Preissturz auf Lebensmittel hat bisher nicht alle Hoffnungen erfüllt, welche das Publikum gehegt hatte. Bei uns nicht und ebensowenig im Auslande, wo man sich mehrfach durch offene Aufforderung zu Käuferstreihs bemüht hat, den Abbau der Preise zu beschleunigen. Der ganze Dorgang lehrt, daß das Schiebertum nicht nur bei uns vorhanden ist, sondern daß in der ganzen Welt Organisationen bestanden haben, die ihr Bestreben in der Jurückhaltung und der Preissteigerung der Waren offenbarten. Welche llamen diese Vereintgungen führen, ist am Ende gleichgültig, wenn das Ergebnis ihrer Cätigkeit eine Verteuerung der Lebenshaltung ist. Crusts, Ringe, Rongresse sind bei Leibe keine Wucherer und Schieber und Schleichhändler, sie wissen sich zu hüten, daß sie die Gefängnistür mit dem Rockärmel streifen, aber daß sie auf eine Erhöhung der Preise für ihre Produkte und Fabrikate in nicht immer zu billigender Höhe hinarbeiten, ist nicht zu bestreiten. Auch schon vor dem Kriege hat es überall Vereinigungen für Preisregulierung gegeben, die sich in den Grenzen der Wahlanständigkeit hielten. Und die deutsche Geschäftsart ist ja selbst heute nicht mit der der Amerikaner zu vergleichen, die der ganzen Welt ihre Preisbedingungen vorzuschreiben suchen und dadurch unabsehbare Gewinne sich eröffnen. Damit kommt die deutsche Geschäftswelt nicht entfernt mit, weil sie im wesentlichen auf das Reichsgebiet beschränkt bleibt und keine Dorräte besitzt. Das amerikanische Crustgeschäft nimmt nicht bloß oft die Formen von Wucher an, es ist auch tatsächlich Wucher. Dor 15 Jahren bereits hatte der damalige Präsident Roosevelt einen gesetzgeberischer Feldzug gegen die nordamerikanischen Riesenspekulanten eröffnet, bei dem aber keine großen praktischen Resultate herauskamen. heute ist es in der ganzen Welt nicht anders, und das Mittel, um dem Ducher wirksam das Handwerk zu legen, muß erst noch gefunden werden. Auf die neuen deutschen Wuchergerichte waren große hoffnungen gesetzt, auch sie sind unerfüllt geblieben. In Ungarn wird jetzt ein Gesetz gemacht, wonach jeder Wucherer außer Suchthaurstrafe noch 25 Stockhiebe erhalten soll. Darin wird Deutschlund wohl schwerlich nachfolgen, denn daß Prügel unerfreuliche Justände gebessert haben, ist bisher noch nicht beobachtet worden. Die Ducherer würden dann einfach gegen gute Bezahlung Strohmänner suchen und finden, die sich prügeln lassen. Der amertkanische Welttrust bildet sich deutlich heraus. Er hat, was keiner anderen Geschäftstätigkeit auch nur annähernd zur Verfügung steht, ein Uebermaß an Drodukten, Rohmaterialien, Fabrikaten und Kapitalien. Er kann sich in allen Ländern nach Belieben auftun, und mit der Konkurrenz spielen, wie die Katze mit der Maus. Das ist nicht nur eins ernste Angelegenheit für und Deutsche, die wir am tiessten in der Einte sitzen, sondern schließlich für alle Länder, die am Welthandel teilnehmen. Sie ist es auch für die Entente und den Völkerbund, wenn dieser nicht völlig auf dem Papier stehen bleiben will. Denn der Völkerbund kann mit der ihm zugewiesenen Kufgabe der Verteilung von Kohprodukten und Krbeitsmaterial an seine Mitglieder gar nichts anfangen, wenn die nordamerikanischen MilliardärSpekulanten damit nicht einverstanden sind. Damit sollte sich die Entente einmal gründlich befassen, denn es wird sehr schwer sein, diesen Welttrust zu bekämpfen, der alles an sich zu reißen versuchen wird, wobei viel Geld zu verdienen ist. Und daß die Regierung der Vereinigten Staaten sich ernstlich dagegen wenden wird, ist kaum zu erwarten, denn in diesen Unternehmungen beruht der Reichtum Amerikas. Und außerdem schreckt das Beispiel Roosevelts. Wer es mit den Dollarfürsten drüben verdirbt, der hat seine politische Rolle ausgespielt. Diese Vorgänge sind wenig ersteulich, denn auf eine derartige Ermattung der Raufkraft zu warten, daß dadurch die allgemeine Ceuerung beseitigt wird, ist unleidlich. Jedenfalls darf Deutschland nicht die hände in den Schoß legen und abwarten, was der Weltwucher weiter bringt. Die zwischenstaatliche Siplematische Lage. Dor den Beratungen der Verbündeten in Boulogne=sur=Mer wird eine eigene Jusammenkunft zwischen Millerand und Lloyd George in Hythe stattfinden. Millerand reiste vorgestern morgen nach England und traf dort mit Lloyd George zusammen, worauf beide gemeinsam nach Boulogne fuhren.„Matin“ meldet, daß die Abrüstung Deutschlands ein Gegenstand der Beratung bei den Besprechungen in Boulogne sein werde. Swischen England und Frankreich bestehe volles Einvernehmen, auf der Siffer von 100000 Mann für die deutsche Reichswehr zu beharren, wie ihn der Versailler Frieden vorschreibt. Der griechische Minister Denizelos wird den Besprechungen in Boulogne beiwohnen. Die türkische Friedensabordnung fordert Frankreich übergeben werden, den kleineren keil würde man Deutschland überweisen, um dessen wirtschaftlichen Wiederaufbau zu ermöglichen. Ruc, Italiens Ansprüche dürften befriedigt werden, doch sei: darüber kein volles Einvernehmen erzielt. Bezüglich der finanziellen Pläne, die in Boulogne zur Besprechung kommen sollen, wurde gestern beim k ersten Jusammenkommen des britischen Reichsrats, dem alle Mitglieder des englischen Uabinetts und die in London befindlichen Vertreter der Dominions betwohnen, Bericht erstattet. Das Nationale versteht sich von selbst Reichsminister des Auswärtigen Dr. Kösters erklürte gestern in einer Rede in Flensburg, daß er, obwohl er überzeugter Sozialist sei, das nationale Uloment in den Dordergrund stellen müsse. Der englische Arbeiter, möge er in Schanghai, Kustralien oder sonst wo in der Welt sein, sei in erster Linie Engländer und dann erst Arbeiter. So müßte es bei allen Deutschen, ganz gleich welcher Parteistellung, auch heißen: Das Nationale versteht sich von selbst! Kls Schleswig=holsteiner gab der Minister seiner Freude über die Erhaltung MittelSchleswigs bei Deutschland besonderen Ausdruck. —..9000— Die Politik der Kohle, Im„Daily Herald", der Londoner Arbeiterzeitung, hat Brailsford einen Artikel über die Wichtigkeit der Kohle geschrieben, den die„Auslandspost“ mitteilt. Er wirft darin der Konferenz Erwartungen übertefsen. Angeblich soll die gesamte Kohlenausfuhr nicht mehr als 10 Millionen Connen jährlich betragen dürfen. Um die Cragweite dieses allerdings noch nicht bestätigten Entschlusses zu ermessen, genügt die Erwähnung der Catsache, daß allein Südwales im Jahre 1913 30 Millionen Connen Kohlen ausführte. Die diesjährige englische Gesamtsörderung wird auf 240 Millionen Connen geschätzt. Davon sollen 215 Millionen Connen für den Eigenverbrauch des Landes einschließlich Bunkerkohlen bestimmt werden, 15 Millionen Connen sollen an die Kohlenstationen geliefert werden und die restlichen 10 Millionen Connen für die Kusfuhr freibleiben. Das sieht nicht so aus, als ob von England irgendwelche Hilfe in der Weltkohlennot zu erwarten wäre. —00000= Ein Engländer über Deutschland. Der Chefredakteur der„Daily News“, K. Gardiner, hebt in einem Kussatz über die Ergebnisse seiner Studienreise durch Deutschland hervor, daß trotz aller Schwierigkeiten und allen Elends der des heeres auf 100000 Mann bereits am 10. Juli durchgeführt sein sollte, während die Konferenz auf den 3. Juli und noch weiter verschoben wird, so beantragte die Reichsregierung am 3. Juni eine Verlängerung der Frist. In Erfüllung des Friedensvertrages sind die Bestände on Geschützen, Gewehren und Munition weiter vermindert worden. Die Reichstreuhandgesellschaft hat von den ihr übergebenen 1724 005 Gewehren bisher 1380000 verschrottet, von 40 800 Maschinengewehren 24 500 und von 35 500 Geschützen 19 400. Kußerdem sind große Mengen Gewehre und Maschinengewehre, Munition, handgranaten, Sprengstoffe und andere Geschosse vernichtet worden. Auch die Schleifung sämtlicher Jestungen außer Pillau, Swinemünde, Königsberg, Ulm und Küstrin, welche Deutschland nach dem Friedensvertrag noch halten darf, ist in Arbeit und dürfte terminmäßig beendet werden. —00000 Aus Stadt und Land. ** Schwerte, 23. Juni. **(Die Verteilung der Reichsverfassung an Schüler.) Die Verteilung der Reichsverfassung an abgehende Schüler konnte zu Ostern nicht, wie dies vorgesehen war, erfolgen, da die nötigen Stücke Geist des deutschen Dolkes ungebrochen sei. Die 1 noch nicht gedruckt waren. Inzwischen sind die Lust zum Lernen sei größer denn je und auch der Wille, durch Arbeit und Sparsamkeit allmählich wieder hochzukommen, sei allgemein. Gardiner fährt fort, das Ernährungsproblem lösche öse Erinnerung an den Krieg aus, es wird wenig von Rache geredet. Jeindseligkeiten sind selten wahrzunehmen. Soweit Erbitterung vorhanden ist, richtet sie sich gegen den Franzosen und zwar nicht von San Remo vor, daß sie sich mit dieser wichtig wegen des Krieges, sondern wegen der Ereignisse sten Frage überhaupt nicht beschäftigt habe: die nach dem Kriege. Ein englischer Militär von Kohle bestimme heute die Politik mehr als alles andere, danach habe Ludendorff gehandelt, als er die nordfranzösischen Bergwerke zerstörte, Clemenceau, als er das Saarbecken und Oberschlesien von Deutschland abtrennte. Er fährt dann fort: In Deutschland liegen die Dinge so, daß Deutschland nach Abzug der 40 Millionen Connen, die es jährlich den Alliierten schuldet, ungefähr 60 Millionen Connen zu eigenem Verbrauch verbleiben. Dor eine neuerliche Fristverlängerung zur Beantwor= dem Krieg verbrauchte es(abzüglich des Bedarfs tung der Friedensbedingungen der Verbündeten. der abgetretenen Provinzen) 110 Millionen Von den Besprechungen in Boulogne fürchtet die Cennen. Das heißt so viel, wie jetzt Deutschland „Aktion Francaise", daß sie sich sehr stürmisch ge=s knapp mehr als die hälfte der Kohle haben wird, stalten werden und sehr große Schwierigkeiten zu s die es benötigt. Es ist sonnenklar, daß Deutschland überwinden sein würden, da Belgien, England und s nicht produzieren, nicht exportieren, sich nicht einFrankreich zusammen 86 Prozent Entschädigung] mal selbst versorgen kann, wenn die Alliierten ihm verlangen und demnach für Italien, Japan und nur die hälfte seines normalen Bedarfs gestatten Portugal nur 14 Prozent übrig bleiben. Uun for=s wollen. Es ist ebenso klar, daß unter solchen Verhältnissen seine innere Dolitik ein rezidives hoher Rutorität tadelte mit größter Bitterkeit die Unterordnung der englischen Politik unter die kurzsichtigen Bestrebungen des französischen Chauvinismus. Englische Konsuln stellten mit Entrüstung die Offenherzigkeit und Freundlichkeit, die den Engländern in Deutschland entgegengebracht wird, zu der beschämenden Catsache in Gegensatz, daß es für deutsche Geschäftsleute noch immer unmöglich ist, in London Nachtquartier zu erhalten. Ein hervorragendet englischer Beamter, der in Deutschland mit wichtigen Aufgaben betraut ist, sagte: Geht der Krieg weiter oder ist er zu Ende? Diese Propaganda des hasses entspricht nicht unseren Ueberlieferungen. Früher war es nicht unsere Gewohnheit, Zusammengebrochene mit den Füßen zu treten. Am Schluß des Artikels spricht Gardiner die Ueberzeugung aus, daß sowohl in der englischen Politik wie auch in der Stimmung des englischen Publikums eine Wendung zum Besseren dert Italien allein 15 Prozent der Entschädigungs Vergattnigen feine innete Poltin ein Teztolbee inin wngg mmm uer un u. summe, so daß ein Ausweg aus diesen Schwierig=] Wechselfieber sein muß. Die Armee kann den Da=##eintreten würde, wenn man sich statt von böstientan nicht burieren, aber sie kann imstande Billigen einheimischen Preßorganen von englischen niederzu=] Offizieren und Beamten berichten lassen wolle, die halten. So sind die Fragen der Entwaffnung und in Deutschland tätig sind. des Kohlentributs eng verknüpft. Wenn man auf 9 heiten nicht leicht zu finden sein werde. Die„Ci= tienten nicht kurieren, mes“ meint, daß alle Schwierigkeiten nur gelöst sein, ihn in seinen Oeliriumsanfällen werden könnten, wenn unter den Verbündeten der Geist der Einheit und der Unterordnung unter ein gemeinsames Ziel wieder auflebte, wie er während f das Droblem Jentraleuropas sieht, ist es leicht zu des Krieges bestand. sagen, daß die Alliierten ihren Kohlentribut fallen (rieges bestand.; sagen, daß die Alliierten ihren Kohlentribut fallen Mit Vorsicht dürfte eine Meldung des„Detit 1 lassen müssen. In San Remo hat man mit SympParisien“ aufgenommen werden, der überzeugt ist, tomen und Konsequenzen gespielt; die kontinentale Die deutsche heeresverPar daß zwischen Frankreich und England ein volles Einvernehmen über die Aufteilung der Entschädigungssumme besteht. Wäre dies der Fall, so wäre nicht einzusehen, warum Millerand eine eigene Besprechung mit Lloyd George haben muß. Der„Petit Parisien“ meint, daß England den Grundsatz zwischenstaatlicher Anleihen angenommen habe, der vom Wiedergutmachungsausschuß aufgegeben sein soll. Der größte Ceil davon würde grbense n u oppoememmet Harsun. Roman von heinz E'Monts. 89)(Nachdruck verboten.) Ja, sie war es. Zug für Zug und Linie um Linie erkannte Holday die Jugendgeliebte wieder, die sprechenden großen Rehaugen, das feine, klassische Gesicht, den feinen Mund, den biegsamen Wuchs. Nur unendlich veredelt erschien ihm alles, geklärt und der Erschließung nahe; die Rosenknospe vor dem Erblühen zur köstlichen Pracht. Der Hotelier zwinkerte ihn an mit verschmitzten Augen. „Gell, da gucken Se, mit was wir hier alles aufwarte könne. Die Dame wohnt übrigens in meinem Hotel. Daß se allerdings von hier is. war mir selber fremd.“ Holday fuhr auf.„ „In Ihrem Hotel, sagen Sie?“ „Ich schätz' mir's zur besonderen Ehre.“ „Dann— dann sind Sie vielleicht in der Lage, mir zu sagen, wer“— Holday holte sich Atem und seine Augen suchten die Antwort schon im voraus von den Lippen des anderen zu reißen in tödlicher Angst—„wer die alte Dame ist und— und der Herr in ihrer Begleitung?“ Der Hotelier schnitt ein wahres Schelmen9ech:..f. S.m; ist eins Tanta uan mmi „Die alte Dame ist eine Tante von Miß Cowland. Von dem Herrn wird behauptet, er sei der Gatte. Indessen, beruhigen Sie sich,“ fügte er rasch hinzu, als er die tödliche Blässe nemerkte, die auf Holdays Antlitz Platz vahm, „leruhigen Sie sich, Miß Cowland ist unvermahlt, und der Herr mit der Künstlermähne niemund anders als ihr Impresario.“ minderung. WXB Berlin, 22. Juni. Don zuständiger Stelle wird über die Heeresverminderung und die Erfüllung des Friedensvertrages folgendes mitgeteilt: Einschließlich der Cruppen in der neutralen Zone betrug die heeresstärke am 5. Mai 213065 Mann und am 51. Mai 200000 Mann.“ Da die Krise kann nur im Kohlenschacht gelöst werden. Sie wird nicht nur durch die Politiker gelöst werden. Die englischen und deutschen Bergleute haben das Schicksal Europas in ihrer Hand.“ In Anschluß daran gewinnen die Nachrichten! über die verschärfte Einschränkung der Kohlenausfuhr in England und in Amerika tiefere Bedeu= s Konserenz von Spaa über den Antrag der deutschen tung. Die Einschränkungen sollen nach in Cardiff Regierung, dauernd ein 200 000=Mann=Heer halten kursierenden Berichten auch die pessimistischsten zu dürfen, entscheiden soll und die Herabminderung Holday atmete auf. Nur wie fernes Klingen vernahm er Francis Stimme. Die Welt um ihn her war versünken; ihn umschwebte eine köstliche Vision von unsagbarem, himmelhohen Glück. Der Beifallssturm der Versammlung gab ihn der Wirklichkeit wieder. Er sah, wie man die Künstlerin umringte und umschmeichelte. Ihr Goldhaar leuchtete, ihr glockenreines Organ drang bis zu ihm herüber. Ein wütendes Gefühl rasender Eifersucht wallte heiß in ihm auf. Was wollten alle diese Menschen von ihr, diese Menschen, die ihm mit einem Male so ungeheuer lächerlich vorkamen inn Flitterglanz ihrer Talmi=Orden. Er hätte ausspringen und jeden Einzelnen zur Seite eißen mögen. Weg da, ihr alle; ich habe hier alte, heilige Rechte! Mit Mühe bezwang er sich. Das Wiedersehen mit Fränze mußte an einem anderen Ort geschehen. Hier, unter den Augen einer tausendköpfigen Menge, war nicht der Platz dazu. Morgen— morgen wollte er sie aufsuchen, sie an sich pressen mit der ganzen Glut seines langgehegten und endlich gestillten Sehnens. Es litt ihn nicht mehr in diesem menschenerfüllten Saale. Das Herz hämmerte und pochte zum Zerspringen in seiner freudig bewegten Brust. Er mußte hinaus; sein Glück hinausjubeln, hinausschreien in alle vier Winde. Er verlor sich in der Tiefe des Kurparks. In den hohen Wipfeln über ihm harfte der warme Frühlingssturm, die Aeste knarrten, hie und da fiel ein Zweig vor die Füße des neberhaft erregten Mannes. Zwischen den Stämmen hindurch blitzten die hellerleuchteten mächtigen Feuster des Kursaales, vom Flusse her drang das donnernde Brausen des Wehrs. Nun stand der einsame Wanderer auf der dyr der Bastei, genau an derselben Stelle, nan uo vor genau zehn Stunden auch Fränze gedankenvell dem nimmermüden Spiel der Wellen folgte, und blickte traumverloren in das wirbelnde Chaos zu seinen Füßzen. Der Ilnß war stark angeschwollen in den letzten Stund. u. Pfeilschnellschossen die lehmigen Fluten dahin, brandend brachen sie sich an der ihnen entgegengerichteten Spitze der Bastei, um dann in weißschäumender, sich überschlagender Hast das Wehr hinabzutollen. Dunkle Wolkengespanne jagten dahin am fast lichtlos gewordenen Firmament, höchstens der volle, bleiche Mond wurde auf Minuten sichtbar hinter zerrissenen Fetzen und warf spielende Lichter über Fluß und Tal. Weit hinter dem Grafenstein stand ein Wetter und schleuderte goldene Speere hinaus ins Land. Holday hatte den Mantel aufgerissen, daß der sich bauschte und blähte. Der Sturmwind knatterte ihm um die Ohren und wühlte in dem entblößten, braunen Haar. Oh, wie wohl sie tat, diese Rebelllon der Elemente. Aus jedem Aufleuchten der weißlichen Wellenkämme blinkten ihm die Augensterne der Geliebten verheißungsvoll zu; er erkannte ihre Stimme wieder im Brausen des Wassers und im Jauchzen des Sturmes. Und immer war es nur das eine Wort— morgen, morgen! 4. Kapitel. Die Mitternachtsstunde summte vom Turm der Paulskirche, als Holday die Bastei verließ. Der Sturm hatte noch zugenommen, und auch der Fluß schielte bereits mit gelbgefleckten, tückischen Augen über die Ufer der Roseninsel und der Promenade, es war unzweiselhaft ein starkes Hochwasser im Anzug, und es schien nich"heraten, noch länger zu verweilen, wenn er sicht Gefahr lausen wollte, auf seinem erhöhten Standpunkt abgeschnitten zu werden. Einzelne Worte, die er deim Passieren Abdrucke ausgehändigt worden, so daß sie nachträglich ausgehändigt werden können, soweit dies möglich ist. Jeder Schüler und jede Schülerin, die Ostern aus der Dolks= oder mittleren Schule sowie einer höheren Lehranstalt nach Beendigung ihrer Schulpflicht ausgeschieden und nicht in eine Fortbildungsschule übergegangen sind, erhalten je einen Abdruck. Die überzähligen Stücke sind für die Schüler und Schülerinnen bestimmt, die unter den gleichen Voraussetzungen die Schule zu Michaelis verlassen. Uebrigbleibende Abdrücke werden für die Jukunft aufbewahrt. *e(Die drückende Steuerlast,) die auf uns ruht, geht bis an die Grenze unserer Leistungsfähigkeit. Aber haben wir schon einmal darüber nachgedacht, wie sich diese Last vergrößern muß. wenn die Steuerkraft der drei Millionen Einwohner in den Abstimmungsgebieten des Ostens an Polen überginge? Wer an einem günstigen Ergebnis der folgenschweren Entscheidung mitwirkt, wer der„Grenz=Spende" durch seinen Beitrag hilft, die Stimmberechtigten zum entscheidenden Cage in die Abstimmungsgebiete zu bringen, der treibt vorausschauende Wirtschafts= und Steuerpolitik zu seinem eigensten Dorteil. Jögere niemand, sich an der Spende zu beteiligen. Beiträge werden in der Geschäftsstelle unserer Zeitung gern angenommen, die darüber öffentlich quittiert. *(Die Verordnung über die Waffenabgabe) vom 10. April 1920 ist, trotzdem der Ausnahmezustand für ganz Westfalen und den Regierungsbezirk Düsseldorf mit Rblauf des 17. Juni aufgehoben wurde, aufrecht erhalten geblieben. Sie ist aber insofern abgeändert worden, als die Aburteilung von Juwiderhandlungen gegen diese Verordnung von den außerordentlichen Gerichten an die ordentlichen Gerichte übergegangen sind. Sämtliche von dem Wehrkreiskommando und dem Regierungs=Kommissar auf Grund des Ausnahmezustandes getroffenen Knordnungen sind damit hinfällig geworden. *e(höchstpreise für Frühkartoffeln.) Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat den Höchstpreis für Kartoffeln aus der Frühtartoffelernte 1920, wenn die Lieferung zwischen dem 1. Juli und dem 14. September erfolgt, auf 640 Mark die Conne festgesetzt. Die Landeszender Kurterrasse aus der Unterhaltung der fluchtartig den Saal verlassenden Menge auffing, bestätigten die Richtigkeit seiner Vermutung. Mitten im schönsten Karnevalstreiben sah der Präsident sich genötigt, der drohendet, Ueberschwemmungsgefahr wegen die Sitzung zu schließen. Man saß ja schließlich im Saale hoch und trocken und hätte somit die beste Gelegenheit gehabt, die Fidelitas bis zum Verlaufen des Hochwassers auszudehnen, wie er scherzend bemerkte; selbst eine etwaige Hungersnok sei durch die bewährte Ausstattung von Küche und Keller des Kurhauses von vorn herein abgewendet. Allein es sei in Stunden der Gejahr doch ein beunruhigendes Gefühl, abgeschnitten zu sein von Haus und Hof, und er #te daher usw. usw. 6 Schon in der dicht mit Badeholels bebauten Kurhausstraße zeigten sich die vorausgeworfenen Schatten des nahenden Ereignisses. An den Häuserecken klebten Telegramme mit der Meldung, im Birkenfeldischen sei ein Wolkenbruch niedergegangen und es drohe starke Ueberschwemmungsgefahr. Die rückwärtigen Gärten der Villen standen teilweise bereits unter Wasser. Allenthalben war man beschäftigt, die bedrohten Keller auszuräumen oder doch wenigstens gegen das Eindringen des Wassers von außen her einigermaßen zu schützen. Man war an dergleichen schon gewöhnt und würde einige Stunden des Abgeschnittenseins nicht allzu tragisch nehmen. Nichtsdestoweniger boten diese, im ungewissen Licht von qualmenden Fackeln und schwelenden Laternen hin und her laufenden fieberhaft arbeitenden Menschen ein Bild von eigenartigem Reiz. (Portheyung kralbehörden können den Preis für Juli bis auf 700 Mark erhöhen und für die Seit vom 1. August bis 14. September heradsetzen auf den demnächst sestzusetzenden Preis ab 15. September. **(Kuch die Schulversäumnisstrafen steigen.) Die Schulversäumnisstrafen steigen wie alles andere. Seit dem vorigen Jahrhundert betrugen sie in manchen Bezirken 25 Ofg. bis 2 Mark auf den Cag. Der Mindestbetrag entspricht dem heutigen Geldwert und dem Arbeitsverdienst des die Schule versäumenden Kindes nicht entfernt mehr. Ein zelne Schulverwaltungen haben deshalb angeordnet, den Zeit= und Geldverhältnissen Rechnung zu tragen. Dabei sollen die örtlichen und häuslichen Verhältnisse berücksichtigt werden. Die Geldstrafe soll aber so festgesetzt werden, daß sie ihren Zweck auch wirklich erreicht. Sie soll die Eltern zum regelmäßigen Schulbesuch durch ihre Kinder anhalten. Die erledigten Schulstraflisten gehen an die Schulleiter zurück. Diese haben ihre schnelle und wirksame Erledigung im Auge zu behalten. Nach vier Wochen soll die Ortspolizei in Anspruch genommen werden. *(Sängerpreise.) Schöne Erfolge erzielte der M.-E.=O.„Flügelrad“, der sich am Sonntag an einem Gesangwettstreit in Hohenlimburg beteiligte. Der Verein, der bekanntlich nur aus Eisenbahnern besteht, ersang sich in der 3. Klasse den 2. Preis und den 2. Ehrenpreis; außerdem wurde ihm beim Singen um den höchsten Ehrenpreis durch das Los der 5. Preis zuerkannt. Wir sprechen dem strebsamen Verein und seinem Leiter, Herrn Cemme, zu diesem ersten Erfolge unsern besten Glückwunsch aus; möge er ein Ansporn zu weiterem Streben sein. **(Keine Personentariferhöhungen der Eisenbahnen.) Nach einer Meldung aus Augsburg erjährt die„Augsburger Abendzeitung“ aus dem Reichsverkehrsministerium, Sweigstelle Bayern, daß vorerst nicht die Absicht besteht, die Personentarife zu erhöhen. Die Beratung über die Gesamttarife ist noch nicht abgeschlossen. Doraussichtlich werden aber die Gütertarife noch weiter und zwar vorläusig um 30 bis 50 Prozent erhöht werden müssen *(Sommertheater.) Am Freitag findet die Erstaufführung des neuesten Schlagers„Unter der blühenden Linde“ statt. Dieses Werk bedeutet für Schwerte unbedingt ein Ereignis. Es ist für eine vollständig neue Dekoration gesorgt Am Sonnabend ist der erste Klassiker=Abend. Zur Aufführung gelangen„Die Sühne“ von Körner und die„Geschwister“ von Goethe. Es ist mit Freuden zu begrüßen, daß der Spielplan mit solchem Geschmack zusammengestellt ist. Die Namen der Verfasser genannter Werke bürgen für die Güte der Stücke. Hoffentlich wird auch diesem Klassikerabend möglichst viel Interesse entgegengebracht. Der Dorverkauf für beide Rbende hat bereits begonnen. *e(Für unsere hausfrauen.) Der heutige Wachenmarkt brachte ein reiches Angebot von Gartenerzeugnissen und landwirtschaftlichen Produkten aller Art, so daß unsere Hausfrauen reiche Auswahl hatten. U. a. waren auch die ersten dicken Bohnen erschienen, für die allerdings 1,10 Mark für das Pfund gefordert wurden, ein sehr teueres Vergnügen, das sich nur Familien mit ziemlich großem Geldbeutel leisten können. Im übrigen zeigten die Preise eine fallende Cendenz, Kirschen waren sogar für 2 Mark zu haben, für Waldbeeren wurden allerdings 4 Mark verlangt; wie dieser außergewöhnlich hohe Preis sich rechtfertigen läßt, ist uns unerfindlich, ein Käuferstreik würde jedenfalls auch auf diesem Gebiete nicht ohne heilsame Wirkung bleiben. Johannisbeeren kosteten 2,50 Mark, Stachelbeeren 1,30 Mark, Swiebeln 2 M., Rhabarber 80 Ofg., Wirsing 1,50 M., junge Erbsen 2 UI., Stielmus 20 Pfg., Blumenkohl, Stück 2—4 Ulark, Salat Kopf 25 Pfg., Gurken Stück 2,50 M. heringe 1 Mark, feische Fische 250 Mark das Pfd. Der Markt wurde ziemlich geräumt. Jugendturner des Curnvereins„Ceutonia“ von den Reichsjugendkämpfen' im Bereiche des 2. Bezirks des Märk. Uurngaues, welche unter Teilnahme von über 400 Jüngern Jahns in Herdecke auf dem Bleichstein ausgetragen wurden, zurück. Als Sieger gingen aus dem Sechskampf(Reck, Barren, Pferd, Laufen, Hochsprung, Ballweitwurf) hervor: Gruppe 1, 14—16 Jahre, Georg Rümer 3. Sieger mit 115 Punkten, W. Dommermühl 10. Sieger mit 105 Punkten, heinr. Dunker 11. Sieger mit 105 Punkten, Edm. Prestini 25. Sieger mit 93 Punkten, Curt Rümer 33. Sieger mit 86 Dunkten, Alb. Smits 34. Sieger mit 85 Punkten, Heinrich Edler 36. Sieger mit 85 Dunkten, Julius Dunker 45. Sieger mit 76 Dunkten, H. Klostermann 49. Sieger mit 75 Punkten, W. Hirtzbruch 51. Sieger mit 71 Punkten, Gruppe 2, 16—18 Jahre, Eugen Uleister 11. Sieger mit 107 Punkten, Heinr. Lacour 13. Sieger mit 105 Dunkten. Kußerdem belegte heinr. Lacour im 400 Mtr.=Tauf als Einzelkampf den 3. Platz. Die Ceilnehmer am Schwimmen haben sich leider nicht durchzusetzen vermocht. Ein Jeichen für die unbedingte Notwendigkeit einer geeigneten Badestelle hier am Platze. Dem Verein und seinen Siegern ein kräftiges Gut Heil! ** Westhofen, 25. Juni.(Konzert.) Der hiesige Männergesangverein, den Hexr H. Siewers aus hörde leitet, gibt am Sonntag nachmittag im Saale des herrn Ksbeck ein Konzert mit sehr gewähltem, reichhaltigem Programm. Näheres wird noch durch Anzeige mitgeteilt. —00000— Aus den Previnzen. Westhofen, 21. Juni.(Reichsjugendwett. kämpfe.] Siegreich kehrten Sonntag abend die: Verbrecher arbeiten erfolglos. an den guten echten POHLSCHRÖDERs Panzerschränken. Das liegt daran, dass wir uns nur mit dem Besten befassen. Wir liefern schnell, billig und ohne Zuschläge. 8675 Pohlschröders Geldschrankfabrik Oortmund. * Dortmund, 22. Juni.(Bei einer hochzeitsfeier erstochen.) Am Sonntag morgen wurde der 26jährige Kaufmann Fritz Schulte von dem hundehändler Heinrich heitmeier, mit dem zusammen er Gast auf einer hochzeit war, erstochen. Der Cäter wurde kurz vor seiner Flucht nach Düsseldorf auf dem Bahnhof verhaftet. * Wattenscheid, 22. Juni.(Seichen der Zeit.) Eine Bande jugendlicher weiblicher Caschendiebinnen ist in Wattenscheid unschädlich und dingfest gemacht worden. In ihrem Besitz wurden eine große Sahl Geldbörsen, handtaschen u. dergl. vorgefunden. Eine der Diebinnen hat 21 Diebstähle eingestanden. Seit Monaten hat die Bande— es sind junge Mädchen von 14—20 Jahren— auf den Uärkten und Geschäftsstraßen Caschendiebstähle ausgeführt. * Münster, 21. Juni.(Die Frau Stadtsekretär als Pferdedieb.) Auf einer Weide bei Uecklenbeck wurde ein Oserdediebstahl verübt. Der Bestohlene hatte eine Belohnung von 2000 Mark für die Angabe der Diebe ausgesetzt. Montag erhielt dieser nun telephonisch Bescheid, daß bei Rheine von einer Frau ein Pferd zum Kauf angeboten werde. Nach der gegebenen Beschreibung erkannte er in diesem Cier sein Pferd und erwirkte, daß der Frau nachgeforscht wurde. Sie wurde am Dienstag festgenommen und entpuppte sich als die Frau des Stadtsekretärs Ul. aus Münster. Sie gab den Diebstahl zu, behauptete aber, ganz allein in die Angelegenheit verwickelt zu sein. Im Stall an ihrer Wohnung bei der neuen Crainkaserne fand man auch das zweite Pferd vor. * Gelde, 21. Juni.(Der Polizist als Schieber.) Freitag abend 8 Uhr wurde am hiesigen Bahnhof durch den Gendarmeriewachtmeister Rusch der Polizeiwachtmeister Krast aus Dortmund festgenommen, der unter dem Schutze der Uniform fünfundvierzig Pfund Butter durchzuschmuggeln versuchte. Krast schien nicht geneigt, sich seine Schätze abnehmen zu lassen und versuchte, sich zur Wehr zu setzen. Es bedurfte des energischen Supackens des hiesigen Beamten, um die Herausgabe der Dakete zu erlangen. Krast wurde dann abgeführt. Der Dortmunder Polizeiwachtmeister betreibt nach Angabe von Eisenbahnbeamten sein einträgliches Schiebergeschäft bereits seit einem Jahre und übt es nicht weniger denn zweimal die Woche unter Uitarbeit einheimischer helfershelfer aus. Nachdem er bis vor kurzem die Gegend um Rheda abgegrast hatte, schien er nunmehr Gelde zum Arbeitsfeld erkoren zu haben, wo ihm dann das handwerk gelegt wurde. * G e n a b r ü c k, 2 2. J u n i.( N e u e K ä m p f e.) G e g e n 10 Uhr abends fanden hier erneute Susammenrottungen statt. Die Menge wandte sich gegen das ron der Einwohnerwehr besetzte Gerichtsgefängnis und versuchte es zu stürmen. Gegen die das Gebäude besetzt haliende Einwohnerwehr wurde mit Steinwürfen vorgegangen. Da die Menge den mehrmaligen Ausforderungen zum Auseinander gehen nicht folgte, wurden mehrere Schüsse abgegeben, wodurch mehrere Personen verletzt wurden. hierauf gelang es in kurzer Seit, den Platz vor dem Gefängnis zu räumen. Später trat völlige Ruhe ein. * Essen, 22. Juni.(Die Vergarbeiter gegen das schlechte Brot.) Der Betriebsausschuß der Seche Saelzer=Neuack übergibt der Geffentlichkeit eine Entschließung, in der es u. a. heißt: Die Klagen über ungenießbares Brot und über das vollständige Stocken in der Lieferung backfähigen Mehles nehmn in den Bergarbeiterkreisen einen bedrohlichen Charakter an. Die Catsache, daß hier in Essen an die schwer arbeitende Bevölkerung ein undefinierbares, gesundheitsschädigendes„Etwas" als Brot ausgegeben wird, erregt die Gemüter außerordentlich. Die Bergarbeiter haben in den letzten Ulonaten gezeigt, daß sie durch Verfahren von Ueberschichten und demgemäß durch Steigerung der Förderung gewillt sind, der Allgemeinheit Opfer zu bringen. Don morgens 5 Uhr bis abends 5 Uhr, also volle 12 Stunden, müssen sie bei ihrer schweren Arbeit während der Ueberschichten von dem Mischmasch, in Essen Brot genannt, leben. Die Folgen davon sind, daß die Bergarbeiter bis zu 90 Prozent an Magenbeschwerden leiden, arbeitsunfähig werden, und unsere Förderung von Cag zu Cag zurückgeht. Ja, die Lage ist noch bedrohlicher. Die Bergleute erklären, in Kürze die 1½ Schichten nicht mehr verfahren zu wollen, wenn das Brot nicht besser wird.—(Was von Essen über das schlechte Brot geschrieben wird, trifst auch für unsere Stadt zu; ein alter Bäckermeister erklärte uns am letzten Samstag, er habe 6 Sorten Uehl für das Brot verbacken müssen. O. Schriftl.) * Ueviges, 21. Juni.(Verurteilung eines Kommunisten.) Dor kurzem hat hier die Grüne Sicherheitspolizei ein Waffenlager aufgehoben und im Zusammenhang damit den Kommunisten Franz Kaiser verhaftet. Das außerordentliche Kriegsgericht in Ueviges hat Kaiser jetzt zu zehn Jahren Suchthaus verurteilt. * Köln, 22. Juni.(Erschossen) wurde am Samstag abend der 25jährige Schwerbrecher Daul Kinna in der Severingstraße von Kriminalbeamten, die in der Nlotwehr erst dann von der Waffe Gebrauch machten, nachdem einer der Beamten durch einen Bauchschuß schwer verwundet war. Der an der Schießerei auf die Beamten beteiligte Bruder des Erschossenen, Bernard K., ebenfalls ein vielfach vorbestrafter Verbrecher, ist leider entkommen. —00— Letzte Drahtmeldungen. Eigener Depeschendienst. Was Deutschland in Spaa verlangen wird. Paris, 25. Juli. die„Kimes“ veröffentlicht eine Unterredung einer hervorragenden Persönlichkeit mit einem höheren deutschen Beamten, der bei der Konferenz in Spaa eine Rolle spielen wird. Danach soll der deutsche Beamte erklärt haben, Deutschland würde nur unter der Bedingung nach Spaa gehen, wenn es die Renderung des Friedensvertrages erwirken könne. Die Jorderungen sollen angeblich sein: 1. die deutschen Kohlen sollen in Deutschland verbleiben: 2. die Dollmachten der Diedergutmachungskommission sollen für nichtig erklärt werden; 3. die Besatzungstruppen sollen nach hause geschickt werden. Antrag auf Auflssung des preuszischen Landtages. aU Berlin, 25. Juni. Die unabhängige sozialdemokratische Fraktion des preußischen Abgeordnetenhauses wird einen Antrag auf Auflösung des Landtages am 10. Juli einbringen. Wie das „B. C.“ von parlamentarischer Seite hört. die beiden Gruppen der Rechten diesem Antrage der Unabhängigen ohne weiteres zustimmen. Die Mehrheitssozialdemohraten haben zu dem Antrag noch nicht Stellung genommen, deuteten aber an, daß ihnen nichts übrig bleiben würde, als die Justimmung zu dem Antrage der Unabhängigen. Drei Spielbanken in Preußzen? (U Berlin, 23. Juni. Die„U. B. 3.“ hört, daß vor einigen Cagen im preußischen Ministerium des Innern eine Besprechung stattgefunden hat, in welcher Vertreter des Badeortes Swinemünde die Frage der Eröffnung einer Spielbank in Swinemünde aufwarfen. Der Regierungsvertreter erklärte, daß die preußische Regietung an die Bundesregierung die Anfrage richten werde, ob diese Regierungen in ihren Ländern ein allgemeines Spielverbot erlassen wollen. Schon heute könne gesagt werden, daß die Antwort verneinend ausfallen werde. Daraufhin wird die preußische Regierung ihrerseits die Konzession für drei öffentliche Spielbanken auf preußischem Gebiet erteilen und zwar würden dann Konzessionen für je eine Spielbank in Swinemünde, homburg vor der höhe und kolberg erteilt werden. Bürgerliche Mehrheit im Landtag aU Weimar 23. Juni. Die Wahlen zum ersten Landtag Groß=Thüringens ergaben nach den bisherigen Resultaten eine bürgerliche Mehrheit. Noch ausstehende Ortschaften dürften auch ein für die bürgerlichen porteien günstiger Ergebnis haben. Die Abschaffung der Militärgerichtsbarkeit. CU Berlin, 25. Juni. Die mehrheitssozialistische Fraktion hat, wie das„B. C.“ hört, beschlossen, die von der Nationalversammlung infolge der Obstruktion der Rechten nicht erlebigten Ausschußbeschlüsse über die Abschaffung der Militärgerichtsbarkeit als Initiativantrag einzubringen und zu beantragen, daß von einer neuen Kusschußberatung abgesehen werde. Straßendemonstration Steuerabing. EU hindenburg, 23. Juni. Etwa 3000 Arbeiter demonstrierten auf dem Marktplatz gegen den Steuerabzug. Die Ententekommission empfing den Sprecher und sagte die Westerreichung der Wünsche der Arbeiter zu. Streitkräfte nach Konstantinopel. aU Pario, 23. Juni. Der„Matin" erfährt aus Londen, daß alle verfügbaren englischen Kriegoschiffe, die zur Marinestation Malta gehören, Befehl erhalten haben, sich nach Konstantinopel zu begeben. Auch ein Batäillos des Essexregiments ist aus Malta in Konstantinopei eingetroffen. Die Sommeroffensive der Bolichewisten Paris 23. Juni. Nach der„Morningpost“ ist es sicher, daß die Volschewisten gegen Mitte des Semmers eine neue Öffenstve gegen die Polen eröffnen wollen. Zwischen der Beresine und der Dwaka ziehen sie beträchtliche Streitkräfte zusammen. Man sagt, daß sie im Juni 59 Hivisionen zusammen haben werden, welche gegen Dolen geworfen werden sollen, und dazu noch 25 Divisionen in Reserve. Verantwortlich für die Schriftleitung: Fried. Kraas. Druck und Verlag: Carl Braus, beide in Schwerte. nsosmmaus uasu, gnbhaun.. Sesn mn en eum eaninnmnen enzanuich undeusdunsgunu. Aerneiunr Maucborsssppoha mne: Ttkkn! violett, blau, gold ist garantiert reiner Uebersoe-Tabak in geschmack. vollen ½ Pfund Packungen von der seit ca. 100 Jahren besteheuden Tabakfabrik August Heye, Lippstadt, hergestellt. Bei Abnahme von 10 Pfund an 2591" wesentliche Preisermässigung. Genoral-Vertreter u. Fabrik-Nioderlage: Naschwitz& Outermann, Ragengratr. Zwei ordentliche für seinere Damen- und Mäctelschneiderei solort gesucht. 3681 Frau Anna Pellinghoff, Schwerte, Mollkestr. 23. Suche sofort oder zum 1. Juli properes 3682 S Achtuag! Achtung! Geschäfts-Eröffnung. 2 S * Den geehrten Einwohnern von Schwerte### ; und Umgegend zur gefl. Kenntnis, daß wir— = am heutigen Tage Im früheren Feisental# schen Hause, Brückstrasse 7, ein= * Spezial Solinger Stahlwaren-Ge= schäft gi“ moderner Hohl- u. * Fein-Schleiferei(elektr. Betrieb) = eröffaen. 225 Sämtliche vorkommenden Reparaturen 5 n werden prompt und fachmännisch ausgeführt. Um freundl. Unterstützung des UnterE gehmdng böston S 3579„ Hochachtungevel G. Falke& Co. S Bekanntmachung. In unser Handelsregiste: Abt. A Nr. 23 ist bei der Firma H. Dahmo jun. in Schwerte folgendes eingetragen: Der Sitz der Firmo ist nach Barmen verlegt und die Firma hier erloschen Schwerte, 18. Juni 1520. 3680 Das Amtsgericht. Anständiger junger Mann: ucht möbl. Zimmer. Offerten unter F 3688 an die Geschst. d. Itg. oder Tages=Mädchen. Frau Pellinghoff, Moltkestraße 23. Ein guterhaltener seldgrauern. 6689 Mantel zu verkaufen. Zu erfr. in der Geschsl. Ingenieur sucht zum Juli ein oder zwei mobl. Zimmer eot. mit voller Pension in nur besserem Hause. Angebate undes F. 3673 in die Geschst. d. Stg. 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Tüchtiger Platveriielet der bei der Wirtekundechaft gilt eingeführt ist, bei hohem Verdienst für sotort gesucht. Offerten unter F. 3638 an die Geschältsstelle der Schwerter Zeitung. Wegen Heirat des jetzigen suche ich zum 1. od. 15. Juli tächtiges, ehrliches 3678 Mädchen f##r alle Hausarbeit dei hohem Lohs. Dregerte Max Hehlhose Sucht zum baldigen Eintrill ein braves. ruhiges Mädchen üe Küche und Hausardeit: dasseide muß im Koden schon einige Erfadrung desitzen, doch bin nicht atgeneigt, es in dem ihm Fedlenden zu unterweisen. Zweitmädchen vorhanden. Zentralheizung, keine Wäsche. Offerten m. Jeugnisadsche. Feau Arthur Schnabol, Hückeswagen(Rold.) 4. Zur Wartung des Klauenviehs in dem Gehöfte dürsen Personen nicht verwerd: werden, die# mu fremdem Klauenvieh in Berührung kommen. 5. Das Abhalten von Veranstaltungen in dem Seuchengehöfte, die eine Ansammlung einer größeren Zahl von Personen im Gefolge haben, ist vor erfolgter Schlußdesinfektion(§ 175 V. A. V. G.) verhoten." Longstagt M. 6. Auf den an dem Senchengehofte vorveiIführenden Straßen kann der Landrat BeschränDie Maul= und Klauenseuche herrscht zur Zeititungen des Trausports und der Venutzung von unter dem Schweinebestande des Angust Harvick Tianen joder Art auordnen. Riehlenchenpolizeiliche Anordnung. Zum Schutze gegen die Maul= und Klauenfeuche wird auf Grund des§ 18 fl. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909(Reichsgesetzblatt Seite 519) mit Ermächtigung des Herrn Regierungspräsidenten folgendes bestimmt in Berghofen, Nordstraße 81. 1. Sperrbezirk. Gehöft von Hardick. Für diesen Sperrbezirk gelten folgende Bestimmungen: S 1. d. § 3. 1. Sämtliches Klauenvieh nicht verseuchter Gehöfte des Sperrbezirks unterliegt der Absonderung lim Stalle(§ 19 Abs. 1, 4 des Gesetzes). darf das abgesonderte Klauenvieh zur sofortigen Schlachtung entfernt werden, soforn unmittelbar vor der Ausführung der Tiere zur Schlachtstätte Talsein mit der deutlichen und balboren-Glinsahsosch, daß der gesante Klauenoichbestans des Gel htreiben von Klauenvieh sowie Durchfahren höfts noch seuchenfrei ist. Ueber die Erteilung der ten", leicht sichtbar Genehmigung entscheidet, wenn die Schlachtung im mit Wiederkäuergespann verbote...„Geuchenort ersolgen soll, der Landrat, andernfalls andubringen.. 9. list die Entscheidung des Regierungs=Präsidenetn rleuchten Gehöfte sind gegen denseinzuholen. Auf die Schlachtung finden die Vor1. Die verfeuchten Sehofte sind veten Penschriften des§ 160 V. A. V. G. mit der MaßVerkehr mit Tieren und mit solchen Gegenständen,(gabe Anwendung, daß von der amtstierärztlichen die Träger des Ansteckungsstoffes sein können, inLeitung und von den im§ 160 Abs. 4, 5 B. A. solgender Weise abzusperren: V. G. vorgesehenen Desinfektionsmaßnahmen ab2. Ueber die Ställe oder sonstigen Standorte, gesehen werden darf. wo Klauenvieh steht, ist die Sperre zu ver“ Sollen die Tiere mit der Eisenbahn befördert hängen(8 22 Abs. 1, 4 des Gesetz:s). Be= werden, so ist von der Erteilung der Ausfuhrfindet sich das Vieh auf der Weide, so ist die genehmigung die Eisenbahnstation, auf der die Aufstallung vorzunehmen. In besonderen Verladung erfolgen soll, unverzüglich in Kenntnis Ausnahmefällen kann beim Vorliegen eine zu setzen. Die für die Beförderung benutzten zwingenden wirtschaftlichen Bedürfnisses die Eisenbahnwagen sind durch gelbe Zettel mit der Entfernung der abgesperrten Tiere aus dem Aufschrift„Sperrvieh“ zu kennzeichnen. Ein gleicher Stalle(Standort) zum Zwecke der sofortiger Zermerk ist auf den für die Versendung benutzten Schlachtung gestattet werden. Ueber die Er= Frachtbriefen anzubringen. Dem Frachtbrief ist teilung der Genehmigung entscheidet, wenn(ferner die Erlaubnis des Regierungs=Präsidenten die Schlachtung im Seuchenort erfolgen soll beizuheften. Klauenvieh, das in den so gekennder Landiat.(zeichneten Eisenbahwagen befördert wird, darf nur Im übrigen finden auf die Schlachtung nach der auf dem Frachtbrief angegebenen Eisendie Vorschriften des§ 160 V. A. V. G.(bahnstation verbracht werden. Ein Entiaden oder Anwendung. Jedoch kann von der amtstier Umladen ist unterwegs nur insoweit zulässig, als ärztlichen Leitung der Schlachtung(§ 160es zur Erreichung des auf dem Frachtbrief beAbs. 1) Abstand genommen werden. Dielzeichneten Bestimmungsortes notwendig ist. Die Bestimmungen des§ 160, Abs. 8 bis 5 sind Ortspolizeibehörde des Schlachtorts ist von dem auch dann zu beabachten, wenn von dem bevorstehenden Eintreffen der Tiere rechtzeitig teleBesitzer Vieh im Stalle(Standorte) geschlachtel graphisch oder teiephonisch zu benachtigen. Sie bat worden ist(Notschlachtung.) zauf das Eintressen zu achten und gegebenenfalls über den Verbleib weitere Ermittelungen anzulichen Pferde und sonstigen Einhufer außerhalb stellen, des gesperrten Gehöfts ist gestattet, jedoch!, 2. Sofern dringende wirtschaftliche Gründe die insoweit diese Tiere in gesperrten Ställen Aufstallung oder die uneingeschränkte Durchuntergebracht sind, nur unter der Bedingung sführung der Absonderung des Klauenviehs der daß ihre Huse vor dem Verlassen des Gehöftsnicht verseuchten Gehöfte untunlich 8. Allgemeineß. S 6. 1. Im Geucheort und im Beobachtungsgebiet ward verboten: Die Abhaltung von Klauenviehmärkten, mit Ausnahme der Schlachtviehmärkte in Schlachtviehhösen, sowie der Auftrieb von Klauenvieh auf Jahr= und Wochenmärkten. Dieses Verbot hat sich auch auf marktähnliche Veranstaltungen zu erstrecken. Der Handel mit Klauenvieh, ersorderlichenfalls auch derjenige mit Geflügel, der ohne vorgängige Bestellung entweder außerhalb des Gemeindebezirkes der gewervlichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begründung einer solchen stattfindet. Als Handel im Sinne dieser Vorschrist gilt auch das Aufsuchen von Bestellungen durch Händler ohne Mitführen von Tieren und das Aufkausen von Tieren durch Händier. Die Veranstaltung von Versteigerungen von Klauenvieh. Das Verbot findet keine Anwendung auf Viehversteigerungen auf dem eigenen nicht gesperrten Gehöfte des Besitzers, wenn nur Tiere zum Verkaufe kommen, die sich mindestens 3 Monate im Besitze des Versteigerers befinden. Die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen mit Klauenvieh. Das Wehgeben von nicht ausreichend erhitzter Milch(§ 28 Abs. 3 V. A. V. G.) aus Samn elmolkereien an landwirtschaftliche Betriebe, in denen Klauenvieh gehalten wird, sowie die Verwertung solcher Milch in den eigenen Viehbeständen der Molkerei, ferner die Entfernung der zur Anlieferung der Milch und zur Ablieferung der MilchrückOrdnung für die Erhebuug einer Kreissteuer bei dem Erwerb der Erlaubnis zum Betriebe der Gastwirtschaft, Schankwittschaft oder des Kleinhandels mit Brannkwein und Spiritus im Kreise Hörde. b. C. e. Auf Grund der§S 1. 2, 6. 17, 19 und 20 des Kreisund Provinzial=Abgenengesetzes vom 23 Ppril 1905 und des Kreistagsbeschlufs vom 26 Mucz 1920 wird für den Kreis Hörde folgende Steueroednung erlassen: S 1. Der Erwerv der Erlaudnis zum ständigen Betriebe einer Gast= oder Schankwirtschaft oder des Kleinhandels mit Branntwein und Spiritus im Kreise Hörde unterliegt einer Steuer. Für die Sieuer haftet der Erwerder der Erlaubnis. 8 2. Die Steuer beträgt, wenn der Gewerbebetried s) wegen geringen Ertrages und Kapitals von der Gewerbesteuerklosse frei ist.. 400.— M. b) in die 4, Wewerbesteuerklasse gehört 800.— M. e) in die 3. Gewerdesteuerklasse gehört. 1600.— M. d) in die 2. Gewerbesseverklasse gehört 2400.— M. e) in die 1. Gewerbesteuerklasse gehört 8000.— M. Ist in einem Kaufvertrage der Wert der Konzession festgesetzt. so beträgt die Steuer 3% vom Werte der Konzession. sofern nach Absatz 1 nicht ein höherer Vetrag zu entrichten ist. Wied eine Wirtschaft oder Kleinhandel neu begi ündet, so erhöht sich die Steuer auf das 1½ fache der in Absatz 1 vorgesehenen Sätze. Bildet der Wirtschaftsdetrieo nur einen Teit des Gewerbebetriedes des die Erlaubnis Nachsuchenden, so ist für die Höhe der Steuer nicht die Gewerbesteuerklasse. in die der Gesamtbetried gehört, maßgedend, sondern die Gewerbesteuerklasse, in welche der Wirtschaftsbetrieb für sich allein fallen würde. S 3. Die Erlaudnis zur Fortführung einer bestehenden Wirtschaft an einen Abkömmliag, die Wilwe oder den stände benutzten Gefäße aus der Molkerei,Ehemann des bisherigen Inhabers untersiegt einer Sieuer devor sie desinfiziert sind(Vergl.§ 11 Abs. 1 Nr. 9, 10 der Anweisung für das Desinfektionsverfahren, Anlage 4 zu V. A. V. G.). 2. Ausnahmen von den Verboten des Abs. 1 können in besonderen dringenden Fällen zugelassen werden. Etwaige Anträge sind durch den Landrat an den Regierungs=Präsidenten zu richten. 4. Derinfektion. von 50 v. H. der im§ desinfiziert werden. lassen, können mit Genehmigung des Ministers e. Geflügel ist so zu verwahren, daß es das Erleichterungen zugelassen werden. Gehöft nicht verlassen kann. Für Tauben 3. In diesem Falle dürfen, um die Verwengilt dies insoweit, als die örtlichen Verhält= dung der Tiere zur Feldarbeit oder ihren Auftrieb nisse die Verwahrung ermöglichen.. lauf die Weide zu ermöglichen oder zu erleichtern, von dem Gehöftesvon den Tieren zu benutzende öffentliche Wege vorübergehend gegen den Verkehr auch von Per4se die Verwährnng Ameßrichen. 6. Fremdes Klauenvieh ist fernzuhalten. oder die die vorA. V. G.) sbewbirkt ist. Ausnahmen sind mit Genehmigung des Ministers zulässig. § 4. Für den ganzen Bereich des Sperrbezirks gelten folgende Beschränkungen: a. Sämtliche Hunde sind festzulegen. Der Festiegung ist das Führen an der Leine und bei Ziehhunden die feste Anschirrung gleich zu erachten. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung von Herden und von b. e. Das Weggeden von Milch aus dem Gehöftssonen gesperrt werden. ist verboten. Die Abgabe ist zulässig, wenn 4. Die Absonderung der Tiere ist so lange eine vorherige Abkochung oder eine anderesaufrecht zu erhalten, bis aus allen Seuchengehöften ausreichende Erhitzung(§ 28, Abs. 3 V. A. ssämtliches Klauenvieh beseitigt V. G.) stattgefunden hat. Für die Abgabe Seuche abgeheilt und in allen Fälle von Milch an Sammelmolkereien, in denen schriftsmäßige Desinfektion(§ 175 V. eine Erhitzung der gesamten Milch gewähr shami ke.“ 9 2 sind 6 leistet ist, können von dem Regierungs=Präsidenten Ausnahmen zugelassen werden. t. Die Entfernung des Düngers aus den ver seuchten Ställen und die Abfuhr von Dünger und Jauche von Klauenvieh aus dem ver seuchten Gehöfte dürfen nur nach den Vo schriften des§ 19, Abs. 8, 4, Anlage# V. A. V. G. für das Desinfektionsverfahrei. ##erfolgen. g. Futter= und Streuvorräte dürfen für die Dauer der Seuche nur mit Erlaubnis des Landrats, und nur insoweit aus dem Gehöst ausgeführt werden, als sie nachweislich nack dem Orte ihrer Lagerung und der Art des Transportes Träger des Ansteckungsstoffs nicht sein können. Gerätschaften, Fahrzeuge, Behältnisse und sonstige Gegenstände müssen, soweit sie mit den kranken oder verdächtigen Tieren oder deren Abgängen in Berührung gekommen sind, desinfiziert werden, bevor sie aus dem Gehöfte herausgebracht werden. Milchtransportgesäße sind nach ihrer Entleerung zu des, infizieren(§ 154, Absatz 1e,§ 168 Abs. 1e V. A. V. G.) Wolle darf nur in festen Säcken verpackt aus dem Gehöft ausgeführt werden. Von gefallenen seuchenkranken oder der Seuche verdächtigen Tieren sind die veränderten Teile einschließlich der Unterfüße samt Haut bis zum Fesselgelenke, des Schlundes, Magens und Darmkanals samt Inhalt sowie des Kopfes und der Zunge unschädlich zu beseitigen. Häute und Hörner sind nach§ 160 Abs. V. A. V. G. zu behandeln. Erleichterungen von diesen Vorschriften sind nur aus zwingenden wirtschaftlichen Gründen und nur mit Genehmigung des Ministers zulässig. 2. Die Stallgänge der verseuchten Ställe des Gehöfts, die Plätze vor den Türen dieser Ställe und vor den Eingängen des Gehöfts, die Wege an den Ställen und in den zugetzörigen Hofräumen sowie die etwaigen Abläuse aus der Dungstätte oder dem Jauchebehälter sind täglich mindestens einmal mit dünner Kalkmilch zu übergießen. Bei Frostwetter kann an Stelle des Uebergießens mit Kalkmilch Bestreuung mit gepulvertem frisch gelöschtemn Kalk ersolgen. 3. Die gesperrten Ställe(Standorte) dürsen, abgesehen von Notsällen, ohne ortspolizeiliche Genehmigung nur von den im§ 154, Abs. 1a W. A. V. G. bezeichneten Personen betreten werden. Personen, die in abgesperrten Ställen verkehrt haben, k. 1 #arfen eist nach vorschriftsmäßiger Desinfektion] Um den das Gauchengehöft verlassen. tgebiet gebildet. hunden bei der Jagd ohne Leine wird jedoch gestaltet. d. Schlächtern, Viehkastrierern sowie Händlern und anderen Personen, die gewerbsmäßig in Ställen verkehren, ferner Personen, die ein Gewerbe im Umherziehen ausüben, ist das Betreten aller Ställe und sonstiger Standorte von Klauenvieh im Sperrbezirke, desgleichen der Eintritt in die Seuchengehöfte verboten. In besonders dringlichen Fällen kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen zulassen. e. Dünger und Jauche von Klauenvieh, ferner Gerätschaften und Gegenstände aller Art, die mit solchem Vieh in Berührung gekommen sind, dürfen aus dem Sperrbezirke nur mit ortspolizeilicher Erlaubnis unter den polizeilich anzuordnenden Vorsichtsmaßregeln ausgeführt werden. 4. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk sowie das Durchtreiben von solchem Vieh durch den Bezirk ist verboten. Dem Durchtreiben von Klauenvieh ist das Durchfahren mit Wiederkäuergespannen gleichzustellen. Die Einfuhr von Klauenvieh zur sofortigen Schlachtung kann von dem Landrat unter der Bedingung gestattet werden, das die Einfuhr zu Wagen erfolgt. Die Einfuhr von Klauenvieh zu Nutz= oder Zuchtzwecken ist nur im Falle eines besonderen wirtschaftlichen Bedürfnisses mit Genehmigung des Regierungs=Präsidenten zulässig. Im Seuchengehöfte darf die Einfuhr von Klauenvieh auch ausnahmsweise nicht stattfinden. o. Die Ver= und Entladung von Klauenvieh auf den Eisenbahn= und Schiffsstationen im Sperrbezirk ist vervoten. Ausnahmen hiervon können von dem Regierungs=Präsidenten zugelassen werden. Die Vorstände der vom Verbote betroffenen Stationen sind von den Ortspolizeibebörden zu benachrichtigen. 2. Beobachtungsgebiet. 5. Sperebeziek wird kein Beobachtungsb. Auf. 4. 1 angegebenen Sätze. 1. Die Ställe oder sonstigen Standorte der kranken oder verdächtigen Tiere sind zu desinfizieren, die Ausrüstungs=, Gebrauchs= sowie sonstigen Gegnstände, von denen anzunehmen ist, daß sie den Ansteckungsstoff enthalten,(§ 19, Absatz 4 bis 6 der Anweisung für das Desinfektionsverfahren) sind zu desinsizieren oder unschädlich zu beseitigen. Ferner ist eine Desinfektion der durchgeseuchten und sonstigen Tiere, die im Seuchenstall untergebracht erschein##aren, vorzunehmen. Der beamtete Tierarzt hat erschelnen die Desinfektion abzunehmen. 2. Auch die Personen, die mit den kranken oder verdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, haben sich zu desinfizieren. 3. Von der Desinfektion kann abgesehen werden wenn es sich nur um der Anfteckung verdächtiges Klauenvieh in seuchenfreien Gehöften handelt; für Ställe in Seuchengehöften, in denen nur Ansteckung verdächtiges Klauenvieh gestanden hat, sofern dieses nach Ablauf der in 176 unter d. V. A. V. G. angegebenen Krist seuchenfrei befunden worden ist. 5. Aufhebung der Schutzmaßregeln. § 8. Die Seuche gilt als erloschen, und die angesordneten Schutzmaßregeln sind aufzuheben, wenn a. sämtliches Klauenvieh des Seuchengehöfts gefallen, getötet oder entfernt worden ist, oder b. binnen 3 Wochen nach Beseitigung der kranken oder seuchenverdächtigen Tiere oder nach amtstierärztlicher Feststellung der Abheilung der Krankheit eine Neuerkrankung nicht vorgekommen, und c. in beiden Fällen die Desinfektien vorschriftsmäßig ausgeführt und durch den beamteten Tierarzt abgenommen ist. 2. Das Erlöschen der Seuche ist in gleicher Weise wie der Ausbruch öffentlich bekannt zu machen. 6. Schlußbestimmung. S 9. Diese Verordnung tritt sofort mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. 7. Strafbestimmungen. S 10. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden gemäß§ 74 bis 77 einschließlich des Reichsviehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909(R.=G.=Bl. S. 519 ff.) bestraft. Hörde, den 16. Juni 1920. 3616 Der kom. Landrat: Wird ein Wirtschaftsbetrieb durch Anbau oder Umbau oder durch Ausdehnung auf noch nicht konzessionierte Räume in einem Umsange von mehr als 20 qm, aber weniger als 60 gin vergrößert, so sind 20% der im S 2 vorgesehenen Sätze zu zahlen. Beträgt die Vergrößerung 60 gm oder mehr, so sind 50% der letztgenannten Steuersätze zu entrichten S 5. Der Kreisausschuß kann auf Ankrag des die Erlaudnis für einen Wirtschaftsbetrieb Nachdsuchenden Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewöhren: wenn die Erlaubnis auf den Ausschank alkoholfr eier Getränke beschränkt wird. wenn ein Ariegsbeschädigter, sofern er kein eigenes Vermögen besitzt, die Erlaudnis zum Wirtschaftsdetried erhält, wenn der Nachweis erbracht wird, daß der Wirtschaftsbetrieb für Rechnung einer Gemeinde oder eines auderen Kommunalverbandes. einer gemeinnützigen Vereinigung oder für einen wohltätigen oder gemeinnützigen Zweck erfolgen soll, 4. in den Fällen des§ 3. wenn die Erhebung der Steuer für den die Erlaudnis erhaltenen Angehötigen eine außerordentliche Härle bedeuten würde, 5. wenn der Erlaudnisinhader von der erteillen Erlaubnis ohne sein Verschulden ianerhalb der bei der Verleihung gesetzten Frist keinen Gebrauch machen konnte, 6. dei Wiedererteilung der Erlaubnis an einen früheren Inbaber, falls das zwischen biesen und dem letzten Inhaber adgeschlossene Pachtverhältats vor Ablauf desselben oder falls has zwischen diesem und dem letzten Inhaber abgeschlossene Veräußerungsgeschäft vor Ausübung der Erlaubnis durch den Erwerber wegen Nichtersßliung vertraglicher Bedingungen rückgängig gemacht wurde. 7. im Falle des§“ wenn der dann vorgesehene Steuersatz zu der Größe der räumlichen Erweiterung oder der daraus zu erwarienden Ertragssteigerrug nicht im richtigen Verhältnis stehl. § 6. Die Veranlagung der Steuer erfolgt durch den Kreisausschuß. Auf Vertangen des Kreisausschusses sind die Steuerpflichtigen verbunden. über bestimmte, für die Veranlagung erhebliche Tatsachen innerhalb einer ihnen zu bestimmenden Frist schriftlich oder zu Protokoll Auskunst zu erkeilen. Ueber das Ergebnis der Veranlagung wird dem Steuerpflichligen ein schriftlicher Bescheid zugestellt. 8 Die Steuer ist innerhald vier Wochen nach Zustellung des Veranlagungsbescheids an die Kreiskommunalkasse zu entrichten. Nach vergeblicher Aufforderung erfolgt die Einziehung der Steuer im Verwaltungszwangsverfahren. 8 8. Der Einspruch gegen die Veranlagung ist dinnen einer Frist von 4 Wochen, beginnend mit dem ersten Tage nach Zustellung des Veranlagungsbescheids, beim Kreisausschuß schriftlich anzubeingen Ueber den Einspruch beschließt der Kreisausschuß. Gegen dessen Beschluß steht dem Steuerpflichtigen binnen einer mit dem ersten Tage nach erkolgter Zustellung beginnenden Frist von zwei Wochen die Klage im Verwaltungsstreitoerfahren an den Bezirksausschuß offen. gez. Hausmann. Biebfeachenpolizeinde Aubibäuag. Zum Schutze gegen die Maul= und Klauenseuche wird auf Grund der§§ 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 25. Juni 1909(R.=G=Bl. S 519) folgendes bestimmt: Das Wegbringen von Klauenoteh aus dem Bezirke der Gemeinde Niederhofen— und das Durchtreiben von dlchem Vieh sowie das Fahren mit angespannten fremden Wiederkäuern— ist verboten. Diese vorläufige Anordnung tritt außer Wirksamheit. wenn der deamtete Tirarzt sellstellt, daß Maul= und Klauenseuche nicht vorliegt und daß auch der Verdacht dieser Seuche nicht begründet ist. Wellinghosen, den 21. Jnni 1920. 3686 Die Polizeiverwaltung: Drosing, kom. Amtmann. ∆ liefert sanen. 8 9. Wer eine ihm nach§ 6 obliegende Auskunft nicht recktzeitig oder nicht in der vorgeschriebenen Form erstattet, wird, sofern nicht nach den bestehenden Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit einer Geldstrafe von einer bis 80.— Mark bestraft. 8 10. Diese Ordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Mit dem gleichen Tage tritt die Ord6. Oktober 1906 Ju4., grast. nung vom 30. Juli 1910 gußer Hörde, den 20. Fedruar 1920. Der Kreisausschuß des Landkreises Hörde. gez.: Hansmann, Rohrmann. Gersema, Menze. Genehuurg!: Arnsberg, den 5. Mai 1920. Namens des Bezirksausschusses, Abt. I Der Vo.sitzende. Matzarbeit un 2 Reparaturen: I, gut und billig Auf besonders eilige Arbeit hann gewartet werden Schchmechormeleter Seuningsweg 90. Zu der vorslebenden Geneomizung wird gemäß S 20 der streis= und Provinzialad#abengesetzes vom 28. April 1906 und dem Mini.ertalerlasse vom 28. Fedruar 1967 (Min. Bl. S 91) die 3=Inmung erteilt. Münster, den 11. Juni 1920. 3646 Der Obespräsidenk.