„Sborm Zeiuus siben benc außer Feiertags Bezu gspreis M. 1.80 viertelWbrüch, bei der Poht fur Boprie zu. Lz ere. medr Wöchentl. Grotisbeiloge Familsenteond“ u. Bgl. Unterbaltongetten Die siedengespattene Peittzeite oder deren Naum 10 Plg. Aazeigen oon aus. mücks 15 Pfa, Reuzlamezette 40 Plg. Jeder Radatt gitt als Kassaravatl u. erlischt bei son zuchen, Zwangsvergleichen gerichtl. Klagen u. Rlctbeatuugs genatt. Zastuagseetngung. Amrüches Kressoicht Westhofener Zeitung Langscheder Zeitung für den kreis börde Holzwickeder Zeitung Aplerbecker Zeitung Schwerter Volksblatt Schwerter Volkszeitung Grstes Verbunden mit: Schwerter Cagebsatt O Schwerter Anzeiger und älteltes Cagesorgan des Kreises o General-Anzeiger für den Kreis Hörde o Haupt-Annoncenblatt une wrse, und ichetrrbgsüichen Burrd. nungen für den Neets Hörde erlangen gemüß Bekonntmaczung der Aönglichen Regterung zurch Veröffenllichung in der„Schwerter Zeiwog" rechtsverbindliche Kraft.— Die „Schwektel Jenung“ gewährt ihren Abonnenten sdi jeden mit Ddd endenden Unfoll ge300 Mk. Unfall. Druch u. Vertags. Cari Bravz, Schurie= Rche Fernsp. 62. Telegr.=Adr. Braus Schwerte=Ruße Nr. 297. Dienstag den 19. Dezember 1911. 43. Jahrg. — Die heutige Ausgabe umsaßt 10 Seiten! Politische Uebersicht, Weihnachtsgeschent für den Kronprinzen. In Potsdam sind über Genua zwei argentinische Poloponies für den kronprinzlichen Marstall eingetroffen, die demnächst nach Danzig übergeführt werden sotten. Die äußerst eleganten und sehnigen Tiere sind ein Geschenk verschiedener Mitglieder des Deutschen Klubs in Buenos Aires und der Kronprinz hat den betreffenden Herren als Zeichen seines Dankes für die Aufmerksamkeit sein Bild zugehen lassen. Die jüngsten Spionagefälle haben die deutschen Militär= und Marinebehörden veranlaßt, die Vorschriften über die Geheimhaltung bei Aufträgen an die Privatindustrie noch bedeutend zu verschätfcn. * Den Segen der Reichsfinanzreform hebt die N. Allg. Itg. auch in einem Artikel hervor. in dem die abenteuerlichen ausländischen Gerüchte#er eine Finanznot des Reiches zurückgewiesen werden Das Organ des Reichskanzlers weist darauf hin, daß die Gesundung der Reichsfinanzen durch drei Maßnahmen erreicht werden sollte: Beschränkung der Ausgaben, Erhöhung der Einnahmen und systematische Schuldentilgung und kommt zu dem Schluß, daß dieses Ziel dank der Reichsfinanzreform schneller und vollkommener erreicht wurde, als man 1909 erwarten konnte. Die ausländische Presse brauchte sich daher um Deutschlands finanzielle Lage keine Sorge zu machen. Grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten wegen der Höhe der Matrikularbeiträge bestehen zwischen dem Reichsschatzsekretär und den bundesstaatlichen Regierungen nicht, wie die„Deutsche Tageszeitung“ gegenüber einer gegenteiligen Angabe feststellen zu können glaubt. Ein neuer Beweis für die wirtschaftliche Tüchtigkeit Deutschlands ist die dauernd zunehmende Spartätigkeit im Volke, namentlich in den Schichten des Mittelstandes. Der Gesamtbetrag der Spareinlagen in Deutschlands größtem Bundesstaat, Preußen, beispielsweise hatte im Jahre 1910 die Summe von 11.1 Milliarden Mark erreicht. Im Gebrauch waren 13 Millionen Sparkassenbücher, von denen 6 Millionen Beträge bis zu 200 Mark enthielten. Die der Sparer rukrutiert sich also aus den kleinen Sparern. Eine Kundgebung der altenburgischen Regierung zur Reichstagswahl. Das Gesamtministerium des Herzogtums Sachsen=Altenburg erläßt folgende Kundgebung: Bei den bevorstehenden Neuwahlen zum Reichstag ist es als die patriotische Pflicht aller staatstreuen Bürger zu erachten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Insbesondere wird dies von den wahlberechtigten Beamten zu erwarten sein. Um zu verhüten, daß die Erfüllung dieser Pflicht vereitelt wird, empfiehlt es sich, daß die Beamten sich darüber vergewissern, ob sie in die Wählerlisten eingetragen sind und sofern dies nicht der Fall sein sollte, durch rechtzeitige Einsprachen während der Auslegung der Listen deren Berichtigung herbeiführen. Alle Behörden des Herzoglichen und des Staatsdienstes, der Gemeinde=, Kirchen= und Schulverwaltung werden ersucht oder angewiesen, den nachgeordneten Beamten und Angestellten die zur Ausübung des Wahlrechts erforderliche dienstfreie Zeit zu gewähren. Oesterreich= Ungarn. Die Friedensrede des österreichischen Ministerprähdenten Grafen Stürgkh, die jede Sorge vor etwaigen Verwickelungen Oesterreichs mit Italien verscheuchte und die Fortdauer des Dreibundes behötigte, ist angesichts des Weihnachtsfestes auch vom deutschen Volke herzlich willkommen geheißen worden. Abwendung des österreichischen Eisenbahnerstreiko? Im Abgeordnetenhause wurde die Annahme der vom Ausschuß vorgeschlagenen Maßnahmei zu Gunsten der Eisenbahnbeamten auf das wännste empfohlen.— Der Eisenbahnminister erklärte die Stellungnahme der Regierung. Er erkannte die dringende Notwendigkeit an, angesichts der Teuerungsverhältnisse den Staatsangestellten zu Hilfe zu kommen, wies auf die namhafte Erhöhung der zu diesem Zweck von der früheren Regierung in Aussicht genommenen Beträge hin und erörterte die Deckungsfrage. England. Weitere Geheimverträge Englands? Im Unterhaus befragte M. Neil den Minister des Aeußern darüber, ob England außer dem mit Frankreich im Jahre 1904 geschlossenen Geheimvertrag noch mit einer anderen Macht ein Geheimabkommen getroffen habe. Der Minister erklärte, daß tatsächlich England noch weitere andere Geheimverträge abgeschlossen hat. In politischen Kreisen nimmt man an, daß zwischen England und Italien über Tripolis im Jahre 1902 ein geheimes Abkommen getroffen worden ist. Der Todschlag im Schwerter Walde. (Spezialbericht der Schwerter Zeitung). W. Hagen, 18. Dezember. Vor der hiesigen Strafkammer kam gestern der Prozeß gegen die fünf jungen Burschen zur Verhandlung, die in der Nacht des 21. August in so nichtswürdiger Weise den Tod eines Menschen verursacht haben und zwar in der Nähe des„Freischütz". Das große Interesse, welches die etwas dunkle Angelegenheit in der Schwerter Gegend findet, zeigt sich in dem sehr starken Andrang des Publikums, von dem nur ein kleiner Teil Platz im Zuhörerraum findet; Polizeibeamte mußten dem Eindringen der Zuhörer Einhalt tun. Es sind 21 Zeugen zu der Verhandlung geladen. Angeklagt sind der Maurer Paul Zaschewski aus Berghofen, Schlosser Franz Brommelmeier aus Berghofen, Arbeiter Wilhelm Brommelmeier aus Schwerte, Bergmann Wilhelm Gritze aus Aplerbeckermark und Bergmann H. Werbinski aus Aplerbeckermark; bis auf den letztgenannten Angeklagten, der 30 Jahre alt ist, stehen die übrigen Angeklagten im Alter von 20 bis 24 Jahren. Die ersten drei Angeklagten sind unbestraft, der vierte Angeklagte ist einmal, der letzte Angeklagte neunmal vorbestraft, darunter wegen Körperverletzung wiederholt und mit sieben Jahren Gefängnis. Auf dem Gerichtstische lagern Gläser, Stöcke, Kleidungsstücke, Messer und andere Sachen. Sämtliche Angeklagte sind verhaftet und werden geschlossen vorgeführt. Alle machen in ihrem Auftreten einen nicht ungünstigen Eindruck. Nach dem Eröffnungsbeschluß sind die Angeklagten beschuldigt, in der Nacht des 21. August an einer Schlägerei sich beteiligt zu haben, bei welcher der Tod eines Menschen erfolgte, ferner sich der Körperverletzung an verschiedenen Personen schuldig gemacht zu haben. Es sei gleich bemerkt, daß der Arbeiter Bohn derjenige ist, der in jener Nacht zu Tode kam. Bei der Vernehmung der Angeklagten erklärt der erste, Zaschewski, daß er wohl ein Glas bei sich hatte, das er aus der Wirtschaft zum„Freischütz“ mitgenommen hat, daß er auch mit dem Glase geschlagen hat, daß er aber in keiner Weise den zu Tode gekommenen Bohn verletzt habe.— Der zweite Angeklagte, Franz Brommelmeier, stellt sich ebenfalls als ein ganz unschuldiges Lamm dar; er habe aus Angst vor den Arbeitern Becker und Bohn mit einem Stock geschlagen, hat sich aber gar nicht an einer Schlägerei beteiligt, zumal er erst zu der Sache dazu gekommen sei, als diese schon im Gange war; er bestreitet, im Graben gelegen zu haben und aus Anlaß der Keilerei herausgesprungen zu sein. Der Angeklagte Gritze habe ein Messer gehabt und dieses Messer sei blutig gewesen; als Gr. mit diesem auf den Angeklagten Br. zukam, sei des letzteren Rock davon blutig geworden. Der dritte Angeklagte Wilhelm Brommelmeier hat ebenfalls nicht das geringste getan. Der Bohn habe ein Beil gehabt, das er am Freischütz mitgenommen hatte und mit diesem Beil habe Bohn umhergesuchtelt. Plötzlich habe Bohn am Boden gelegen; wie das geschehen sei, das weiß der Angeklagte nicht, wohl aber weiß er, daß Bohn gerusen habe,„er werde jemand enthaupten, er habe auch noch ein Messer und Revolver bei sich". Der Streit habe damit angefangen, daß der Arbeiter Becker von Zaschewski Feuer verlangte. Der Angeklagte meint, daß Bohn mit einem Messer von dem Angeklagten Gritze gestochen worden sei; Bohn habe am Boden gelegen und Gritze habe nun von oben nach unten auf ihn losgestochen. Das Beil hat der Angeklagte ausgenommen und es dem Gendarm übergeben. Dieser und auch die übrigen Angeklagten befolgen sämtlich die Taktik, einander die Teilnahme an der blutigen Affäre zuzuschreiben und sie wollen behaupten, daß der zu Tode gekommene Bohn derjenige gewesen sei. der das Beil von der Wirtschaft Roos mitgenommen hat. Der Angeklagte Gritze erklärt, daß der Angeklagte Wilhelm Brommelmeier geschlagen haben müsse; denn er sei auf ihn mit dem Beile losgegangen, bis er seinen Irrtum erkannte und sah. daß er nicht zu der Partei Becker gehöre; bei dieser Gelegenheit erkannte Gritze, daß Br. die Hände voll Blut hatte. Gr. selbst beteuert, daß er weder ein Messer hatte, noch daß er irgendwie sich an der Schlägerei beteiligt habe.— Endlich erklärt woa der fünfte Angeklagte Werbinski, daß er nicht nur in keiner Weise an der Schlägerei beteiligt gewesen sei, sondern daß er den Friedensstifter zwischen den beiden Parteien gespielt habe. Alles in allem hat also nach den Aussagen der fünf Angeklagten kein einziger den Beilhieb geführt, durch den Bohn zu Tode gekommen sein soll. auch hat niemand etwas getan, wodurch jemand verletzt worden ist. Es wird in die Zeugenvernehmung eingetreten. Zeuge G. Becker ist der Bruder des zu Tode gekommenen Bohn. Er ist mit diesem zusammen in der Roosschen Wirtschaft gewesen, wo es zu einem Wortwechsel kam, indem er von Wilhelm Brommelmeier gehänselt worden sei. Als er sich bei der Wirtin beklagte, bot diese Feierabend und sie gingen nun alle hinaus. Er sei mit Oettinghaus und Deiters und seinem Bruder gegangen, habe niemandem gedroht u. habe nur unterwegs zu seinem Bruder geäußert, man habe ihn zwar„Stens“ zenannt, allein daraus mache er sich nichts. Bald darauf sei nun Bohn von dem Wilhelm Brommelmeier, der einen Gehrock trug, angerempelt worden, der sagte, er sei es gewesen, der den Ausdruck „Stens“ gebraucht habe. Darauf habe Bohn nicht reagiert, habe vielmehr gesagt, man möge ihn in Ruhe lassen. Kurz vor dem Freischütz seien hinter ihnen vier Personen hergekommen, plötzlich seien sie überfallen worden, Bohn sei geschlagen worden und umgefallen, während Zeuge selbst ebenfalls Schläge erhielt, wie er meint mit einem Stocke. Als er sich noch wehrte, erhielt er mehrere Stiche in den Kopf. und in den Rücken. Der Verlitzte hatte schwere Verwundungen, die genäht werden mußten und der Heilungsprozeß hat 14 Tage in Anspruch genommen. Zeuge Oettinghaus, der mit Becker und Bohn ging, weiß, daß der Mann der den Bohn anrempelte, einen Gehrock trug, dies war aber Wilhelm Brommelmeier, wie feststeht. Zeuge Deiters bekundet, daß er und die anderen mit Bohn ruhig ihres Weges gegangen seien, als die vier Leute hinter ihnen herkamen; er ist, als die Schlägerei begann. wohlweißlich davon gelaufen. Er weiß, daß Bohn kein Beil mit sich geführt hat. Zeuge Gendarm Matthes hat den Bohn bereits schwer verletzt vorgefunden und ihn ins Krankenhaus transportiert. Wilhelm Br. ist auf den Zeugen zugekommen und hat ihm das Beil gebracht, von dem er sagte, es sei das Beil, das im Holzklotz auf dem Roosschen Hofe gesteckt habe. Zeuge weiß ferner, daß der Angeklagte Gritze auf der Zeche geäußert haben soll, er habe mit einem Beile den Bohn niedergeschlagen. Zeugin Fräulein Rabelt weiß, daß der erste Angeklagte Z. aus der Wirtschaft ein Glas mitgenommen hat; 3. gibt das zu, es sei aber nur ein kleines Bierglas gewesen, während die Zeugin behauptet, es sei ein großes Glas gewesen. Zeugin weiß auch, daß Bohn und Becker vor der Wirtschaft dem Brommelmeier zugerufen haben:„Kommt nur heraus, heute gibt es noch eine Leiche.“ Zeuge H. Küster war etwa 20 Schritte von Bohn entfernt, bevor die Schlägerei begann; Bohn war ruhig und hatte nichts bei sich, während melmeier(Wilhelm) das große Wort führte. An der Schlägerei seien 12 oder 13 Leute beteiligt wesen. Zeuge Wirt Roos bekundet, daß zwischen Wilh. Brommelmeier und Becker in der Wirtschaft ein kleiner Streit war; er hat den Leuten das Lokal verboten. Zeuge Bergmann F. Baumann erklärt, daß die Hände des Fr. Brommelmeier, der nach der Schlägerei im Freischütz war, mit Blut befleckt gewesen seien. Zeuge Fritz Cleff war selbst in Untersuchung in der Sache; er ist auch mit dem Angeklagten zusamgewesen, hat sich aber vor der Schlägerei entfernt und weiß nichts davon. Gutachter Dr. med. Wollenweber hat die Leiche des Bohn obduziert, dessen Schädelhaut auf dem Gerichtstische liegt. Der Bohn hat eine ganze Menge Verletzungen erlitten und zwar am ganzen Körper. Ueber den Augen, über dem Ohr, an der Nase, an der einen Wange, am Hinterkopfe hatte der Mann allerlei Schnitt= und Schlagwunden, die jedoch alle nicht gerade gefährlicher Natur waren. Dagegen befand sich im Rücken eine 1½ Zentimeter breite scharfrandige Wunde, die lief in den Körper hineinging und die Lunge getroffen hatte. Diese schwere Wunde, geeignet, den Tod herbeizuführen, ist auf einen Messerstich zurückzuführen. Eine zweite sehr schwere Verletzung, ebenfalls sich als Schnitt= oder Stichwunde unter Anwendung eines Messers charakterisierend, fand sich in der Achselhöhlung; die Armschlagader war getroffen und es war eine starke Blutung eingetreten, die ebenfalls den Tod herbeiführen konnte. Ferner wiesen das Handgelenk und die Finger ebenfalls Verletzungen, jedoch nicht gefährlicher Art auf. Eine sehr schwere Verletzung zeigte sich noch am Bein; der Messerstich ging 7 Zentimeter tief und war ebenfalls lebensgefährlich. Es ist nicht wahrscheinlich, daß die Schädelverletzungen von dem Beil herrühren, auf keinen Fall sind sie mit der Schneide, höchstens mit der stumpfen Seite des Instrumentes hervorgebracht worden. Die Schädelverletzungen können durch Schläge mit einem Glase beigebracht sein, worauf auch der Umstand hinweist, daß man noch Glassplitter im Schädel gefunden hat. kann eines der Biergläser, das große, wie das kleine zu der Hervorbringung der Schädelverletzungen benutzt worden sein. Auf keinen Fall aber waren die Schädelverletzungen tötlicher Art. Der Tod ist vielmehr durch innere und äußere Verletzungen erfolgt; innere durch die Sichwunde im Rücken, äußere durch die Schnittwunde am Arm. Diese beiden tötlichen Wunden sind zweifellos durch ein Messer verursacht worden; ebenso einen große Anzahl vorhandenen anderen Wunden. Die Todesursiche war also Verblutung und diese ist auf Wunden zurückzuführen, die durch ein Messer verursacht waren; die Kopfwunden sind wahrscheinlich mit einem Glase beigebracht, immer ist die Möglichkeit, daß auch vom Beile Wunden herrühren, nicht ausgeschlossen. Damit ist die Beweisaufnahme geschlossen und es folgen die Plädoyers. Der Herr Staatsanwak: hält den Tatbestand für so geklärt, wie das bei einer allgemeinen Schlägerei möglich sei. Es sei festgestellt, daß die Partei Becker=Bohn nichts zur Provozierung des Streites getan habe. Der Mann mit dem Gehrocke sei Wilhelm Brommelmeier gewesen und unter dem Gehrocke habe er das Beil getragen. Dieser Angeklagte leugnet auch nicht die Benutzung des Beiles, das er aber dem Bohn entrissen und das er in der Notwehr benutzt haben will. Alle haben sich an der Schlägerei beteiligt, * Seite 2. Schwerter Zeitung. Amtliches Kreisblatt.) Dienstag, den 19. Nr. 297. auch Werbinski, der ein Kartoffelmesser benutzt hat. Von den übrigen Angeklagten steht fest, daß ZaIschewski mit dem Bierglas geschlagen hat, daß Fr. 14Brommelmeier den Spazierstock benutzte, und daß er im Besitze eines offenen Messers war, das er auch 1gebraucht hat; Wilhelm Brommelmeier hat mit I##ldem Beil nach Bohn zugeschlagen, als dieser am [Boden lag und er hat auch den Oettinghaus mit dem Beil verletzt; Gritze hat das Messer gebraucht. 1Alle Angeklagten haben auf den Bohn losgeschla Ugen, so daß an dessen Körper kaum noch eine heile A □Stelle war. Die Tat ist eine sehr rohe und brutale, so daß eine strenge Strafe ausgesprochen werden müsse. Der Staatsanwalt beantragt gegen Zaschewski 1 Jahr. gegen Franz Brommelmeier 8 Monate, gegen Wilhelm Brommelmeier 2 Jahre. gegen Gritze 5 Jahre und gegen Werbinski 6 Monate Gefängnis. Die Beratung des Gerichtes dauerte ¾ Stunden. Das Urteil lautete, daß alle 5 Angeklagte der Beteiligung an einer Schlägerei, durch welche der Tod eines Menschen verursacht worden, schuldig seien und wurden verurteilt: Zaschewski zu 2 Jahren, Franz Brommelmeier zu 9 Monaten, Wilhelm Brommelmeier zu 3 Jahren, Gritze zu 3 Jahr 6 Monaten und Werbinski zu 3 Monaten Gefängnis. Jedem Angeklagten werden 3 Monate Untersuchungshaft angerechnet und ist Werbinski somit aus der Haft zu entlassen. Dieser erklärte, sich bei dem Urteil beruhigen zu wollen, während die übrigen Angeklagten sich Bedenkzeit ausbitten. Die Angeklagten wurden wieder geschlossen abgeführt. Aus Stadt und Umgebung. —** Schwerte, 19. Dezember. **(Eingeschr. Hülfskassen.) Der Reichstag hat noch vor Toresschluß die Aufhebung des Gesetzes über die eingeschriebenen Hülfskassen vom 7, 4, 1876 und 1. 6. 1884 beschlossen. Die eingeschriebenen Hülfskassen werden sich also auflösen oder zu größe#ren Verbänden zusammentun müssen. Die Reichsversicherungsordnung läßt nur unter erschwerenden Bedingungen„Ersatzkassen“ zu. Die diesbezüglichen Bestimmungen im Paragraphen 503 R. V.=O. lauten:„Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, denen als eingeschriebenen Hilfskassen vor dem 1. April 1909 eine Bescheinigung nach Paragraph 75a des Krankenversicherungsgesetzes erteilt worden ist, sind auf ihren Antrag für den an diesem Tage durch die Satzung bestimmten Bezirk und Kreis ihrer versicherungspflichtigen Mitglieder als Ersatzkassen zuzulassen, wenn ihnen dauernd mehr als eintausend Mitglieder angehören und ihre Satzung den Paragraphen 504 und 513 genügt. Auf Antrag K eines solchen Versicherungsvereins kann für ihn die oberste Verwaltungsbehörde seines Sitzes die Mindestzahl der Mitglieder auf zweihundertundfünfzig herabsetzen.“ Ob die Ersatzkassen in Zukunft unter diesen veränderten Verhältnissen, in der Lage sein werden, sich zu behaupten, ist fraglich, schon deshalb, weil der Zuzug von jüngeren Mitgliedern nicht wie bisher erfolgen wird. *(Kirchliche Wahlen.) Unter verhältnismäßig reger Beteiligung— von 1010 Wählern machten 307 von ihrem Wahlrecht Gebrauch— fanden gestern im Köster'schen Saal die Neuwahlen zum Kirchenvorstand der katholischen Gemeinde statt. Gewählt wurden folgende Herren: Rechtsanwalt Thoholte mit 280 Stimmen, Lokomotivführer a. D. Vogt mit 216 Stimmen, Weichenst. Begemann mit 194 und Walzendreher Bozetti mit 173 Stimmen. Weiter wurden 85 Stimmen für Herrn Uhrmacher Kayser abgegeben, 76 für Herrn Wilh. Lammert, 63 für Herrn Kassenvorsteher Siebers, 56 für Herrn Bauunternehmer Kremer und 31 für Herrn Kaufmann Carl Feit; 6 Stimmen wurden für einzelne Personen abgegeben.— Lebhafte Klage wurde über die mangelhafte Aufstellung der Wählerliste geführt; mußten doch nicht weniger als 53 Personen von der Wahl zurückgewiesen werden, da ihre Namen nicht in der Liste enthalten waren. Darunter befanden sich Personen, die schon über 10 Jahre in Schwerte ihren Wohnsitz haben. Heute nachmittag 4 Uhr beginnen gleichfalls im Kösterschen Saal die Wahlen zur kirchlichen Gemeindevertretung. **(Ein Rohrbruch) entstand gestern abend auf der Hüsingstraße. Die Wiederherstellungsarbeiten wurden bald in Angriff genommen, sodaß der Schaden heute morgen wieder beseitigt war. **(Revision.) Auf Anordnung des Herrn Landrats fand vorgestern auf der Schwerterheide und in Aplerbeck eine Revisiion der von den ausländischen Bahnarbeitern bewohnten Kantinen usw. statt. Einige Revolver und Schlagwerkzeuge wurden beschlagnahmt. *(Aufgehobener Viehmarkt.) Der am Donnerstag, 21. Dezember in Hamm anstehende Viehmarkt ist wegen der herrschenden Maul= und Klauenseuche aufgehoben. **(Blinder Feuerlärm.) Wieder wurden gestern abend die Bewohner des mittleren Stadtteiles durch blinden Feuerlärm in nicht geringe Aufregung versetzt. Auch einige Feuerwehrleute wollten schon dem Allarmruf Folge leisten, als es sich herausstellte, daß es sich um einen Dummenjungenstreich handelte. Wir machen die Verüber derartiger Heldentaten darauf aufmerksam, daß sie sich des groben Unfugs schuldig machen und eine ganz exemplarische Strafe zu gewärtigen haben. — Danksagung Für die vielen Beweise der Liebe V/Ganz neu! Urteil im Karl May=Prozeß — Berlin, 18. Dezember. In dem Beleidigungsprozeß des Romanschriftstellers Karl Mey wider den Generalsekretär der gelben Gewerkschaften Lebius wurde vom Landgericht Berlin als Berufungsinstanz das freisprechende Urteil des Schöffengerichtes zu Charlottenburg vom 12. April 1910 aufgehoben. Lebius wurde zu 100 M Geldstrafe, im Nichtbeitreibungsfalle zu 20 Tagen Gefängnis und Tragung der Kosten verurteilt. — Letzte Drahtmeldungen Ein Prinz! Berlin, 19. Dezember. Die Kronprinzessin ist heute Nacht von einem Prinzen glücklich entbunden worden. Mutter und Kind befinden sich wohl. Der Landesverrat in Wilhelmshaven. Berlin, 19. Dezember. Nach zuverlässiger Auskunft entbehrt die Sensationsnachricht der„Rh.= Westf. Ztg.“ betreffend den Landesverrat in Wilhelmshaven der Begründung. Schiffsunglück auf der Ostsee. Flensburg, 19. Dezember. Das Segelschiff „Fortuna“ ist während eines schweren Sturmes auf der Reise von Hadersleben nach Flensburg untergegangen. Das Beiboot, in dem die Besatzung von 3 Mann sich schon gerettet glaubte, kenterte ebenfalls und die Leute ertranken. Automobilunglück. Düsseldorf, 19. Dezember. Gestern abend stieß im Vorort Mörsenbroich das Automobil des Fabrikanten Hafenclever aus Düsseldorf beim Ausweichen vor einem Straßenbahnwagen mit dem Automobil des Fabrikanten Hirsch aus Essen zusammen. Die Ehefrau Hirsch erlitt einen Schädelbruch und starb kurz darauf. Der Chauffeur und ein Kaufmann aus Essen erlitten Verletzungen. Die Insassen des ersteren Automobils kamen mit dem Schrecken davon. Der Chauffeur dieses Wagens wurde verhaftet. Eisenbahn=Unglück. Herbesthal, 19. Dezember. Ein schweres Eisenbahnunglück ereignete sich gestern abend bei Weltrath. Der um 6 Uhr fällige Personenzug hatte eben den Bahnhof verlassen, als infolge falscher Weichenstellung eine einfahrende Maschine dem Zuge in die Flanke fuhr. Mehrere Wagen des Zuges wurden eingedrückt und 12 Personen verletzt, einige darunter schwer. Niederlage der Italiener. Konstantinopel, 19. Dezember. Eine amtliche Depesche aus Venghaft bestätigt, daß, die türkischen Truppen und die Araber am 11,. Monats den Italienern eine Niederlage bei gebracht hoben.„ Schweres Eisenvahnungruck in Amerika. London, 19. Dezember. Aus Newyork wird telegraphiert: Gestern morgen sand bei Odessa im Staate Minnesota eine surchtbare Eisenbahnkatastrophe statt. Ein Nachzug des transkontinentalen nal zum Stillstand gebracht worden war. Neun Personen wurden getötet, eine große Anzahl schwer verletzt. Die Friedensbedingungen der Revolutionäre. London, 19. Dezember. Die von den Revolutionären gestellten Friedensbedingungen sind folgende: Sturz der Mandschudynastie, Errichtung einer Republik mit Juanschikai als Präsidenten und Sunjatsen als Vizepräsidenten. Das erste Kabinett soll von den Revolutionären gewählt werden. In Zukunft sollen dann die Präsidenten gewählt werden und sich selbst ein Kabinett zusammenstellen. Juanschikai ist, wenn er Erfolg hat, wieder wählbar. Vorgestern traf auf einem britischen Dampfer kaiserliche Delegierte zur Friedenskonferenz Tangshaoyi von Hankan in Schanghai ein. Er war von 50 kaiserlichen Sekretären begleitet. ausgedehnte Vorsichtsmaßregeln getroffen. Konsuln, begleitet von Detektiven, begaben sich Bord und Tangshaoyi fuhr in einem von berittene Polizisten umgebenen Automobil zum Hause Engländers Little, wo er Wohnung nahm. Die Konferenz wird heute mittag eröffnet und mehrere Tage dauern. Unter den revolutionären Führern sollen Zwistigkeiten herschen. G A ein sehr nützliches und billiges Weihnachtsgeschenk ist Dr. Oetker’s Schufkschot (Ausgabe A) mit über 2.-Zegulen geingegzepten, in viclen in Briefmarken(in„Leinenband gebunden 50 2159 von Dr. A.Oetker, Bielefeld-G. Es hat Gott dem Allmächtigen gefallen, heute morgen 4 Uhr unser innigstgeliebtes Töchterchen, unsere gute Schwester und Schwägerin Luise im zarten Alter von 7 Jahren nach langem schwerem Leiden zu sich in die Bwigkeit zu nehmen. Dieses zeigen tiebbetrübt an Familie Heinrich Krallemann Bürenbruch, Höfen. Ergste, Grümannsheide, den den 18. Dezember 1911. Die Beerdigung findet Donnerstag nachmittag 2¼ Uhr vom Trauerhause aus statt. 7971 Ium Weihnachtrsest. liefert den billigsten Gewurz=Spekulatius pro Pfand 45 Pienulg Beckestr. 37 Kuhstr. 16 Sedanstrasse 23. 7068 Stehe Mittwoch und Samstag auf dem Wochenmarkt. Als passendes Weihnachtsgeschenk empfehle ich: Regenschirme — in eleganter moderner Ausführung.— Damenschirme 12.50, 10.25, 8.25, 6.50, 5.20, 4.50, 3.00, 2.25 Herrenschirme 10.50, 8.50, 5.50, 4.20, 3.50. Carl Kaufhold, Schwerte, Brückstrasse 5.(7972 und Teilnahme beim Hinscheiden meiner innigstgeliebt. Frau, unserer guten Mutten, sprechen wir hiermit allen unseren tieffühlenden Dank aus. 7969 Schwerte, 19. Dezbr. 1911. H. Hitzegrad und Kinder. Zu Weibnacbten empfehle: Ia. HufermastPuter, Enten, Suppenbühner. Ferner grosse Sendung Waldhasen u. Fasanen. H. Schniewind, Hördersir 20 Hüringstr. 21 — Telefon 171.— NB. Um meiner werten Kundschaft in jeder Beziehung gerecht werden zu können, erbitte ich die Bestellungen #echt frühzeitig. 7780 Verloren. Puppenperücke. Gegen Belohnung abzugeben Kuhstr. 6. 7976 Gibt dem Weihnachtsbaum ein prachtvolles Aussehen, wie mit natürlichem glitzerndem Schnee u. Eis bedeckt. Preis für 2 Beutel 20 Pf. Buchhandlung Carl Braus Schwerte-Ruhr, Gr. Marktstrasse 3.5.:: W 8 152 Keine Mutter versäume dies zu lesen! Seit einviertel Jahren bin ich bezw. mein Söhnchen Konsument Ihres Kinderzwiebacks und zwar dem Erfolge, das er zur lebenden Reklame Ihres Fabrikates wurde. Mit mir benützen nun wettere 3 Familien Ihren Zwieback. 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Januar 1912 treten die neuen Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung über die Invaliden= und Hinterbliebenen=Versicherung in Kraft. In folgender Uebersicht sind nun die wichtigsten Neuerungen dieses Gesetzes zusammengestellt: 1. In die Versicherungspflicht werden neu einbezogen unter der Voraussetzung, daß ihr Jahresarbeitsverdienst 2000 A nicht übersteigt: a) Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken, b) Bühnen= und Orchestermitglieder ohne Rücksicht auf den Kunstwert der Leistungen, c) Angestellte in gehobener Stellung(in ähnlich gehobener Stellung wie Betriebsbeamte und Werkmeister) wenn diese Beschäftigung ihren Hauptbezuf bildet 2. Die Wochenbeiträge sind erhöht; sie betragen in Lohnklasse 1 16 S(bis jetzt 14 S), Lohnklasse 2 24 4(bis jetzt 20 S), Lohnklasse 3 32 S(bis jetzt 24 J). Lohnklasse 4 40 S(bis jetzt 30 g), Lohnklasse 5 48 4(bis jetzt 36 4).— Nach dem 1. Jan. 1912 dürfen Marken in alten Werten nicht mehr verwendet werden. Alle Marken in den Quittungskarten sind mit dem letzten Tage desjenigen Zeitraumes zu versehen, für den sie gelten. Es ist also zum Beispiel nicht mehr mit dem Datum: 1. 1. 1912, sondern mit 6. 1. 1912 zu entwerten. 3. Bom 1. Januar ab werden Zusatzmarken zum Preise von 1 ausgegeben. Durch die Verwendung von Zusatzmarken wird der Anspruch auf eine Zusatzrente für den Fall der Invalidität erworben. Jeder Versicherte kann zu jeder Zeit und in belie biger Zahl Zusatzmarken einer beliebigen Versicherungsanstalt in die Quittungskarte einkleben 4. Die Leistungen der Invalidenversicherung sind erweitert a) Neben Invalidenrente und Altersrente hat der Versicherte auch Anspruch auf Hinterbliebenen Fürsorge, welche besteht in Witwenrente, Waisenrente, Witwerrente, Witwengeld und Waisenaussteuer.— Witwenrente erhält nur die dauernd involide Witwe nach dem Tode ihres versicherten Ehemannes.— Waisenrente erhalten nur Kinder unter 15 Jahren. Witwenrente erhält nach dem Tode der versich. Ehefrau nur der erwerbsfähige Witwer (falls die Ehefrau aus ihrem Arbeitsverdienste den Lebensunterhalt der Familie bestritten hatte), so lange er bedürftig ist.— Witwengeld erhält die versicherte Witwe nach dem Tode ihres versicherten Ehemannes.— Die Waisenaussteuer wird den Waisen bei Bollendung des 15. Lebensjahres ausbezahlt. Keinen Anspruch auf Hinterbliebenenfürsorge haben die Hinterbliebenen solcher Versicherten, am 1. Januar 1912 bereits verstorben waren; ferner die Hinterbliebenen solcher Versicherten, welche am 1. Januar 1912 bereits dauernd erwerbsunfähig waren und dann verstorben sind, ohne inzwischen die Erwerbsfähigkeit wieder erlangt zu haben. d) Hat der Empfänger einer Invalidenrente Kinder unter 15 Jahren, so erhöht sich die Invaliden= rente für jedes dieser Kinder um ein Zehntel bis höchstens zum 1½fachen Betrage der Invaliden= rente. Diesen Anspruch haben aber nur die Empfänger von Invalidenrenten, deren Invalidität nach dem 31. Dezember 1911 eingetreten ist oder deren Krankenrente nach diesem Tage beginnt. 5. Die Rückerstattung der Hälfte der Beiträge, insbesondere bei Verheiratung weiblicher Versicherter fällt vom 1. Januar an weg. Durch freiwillige Weiterversicherung kann der Anspruch auf sämtliche Leistungen aufrecht erhalten werden. 6. Die Pensionen von Beamten und ähnliche Be züge haben vom 1. Januar 1912 nicht mehr die Wirkung, daß neben ihnen eine etwaige Invaliden oder Altersrente ruht. Die Renten kommen also vom 1. Januar 1912 neben den Pensionen voll zur Auszahlung. 7. In der Organisation der Invalidenversicherung treten folgende Aenderungen ein: a) An Stelle der jetzigen„Unteren Verwaltungs= behörde“(Stadtmagistrate, Landratsämter) tritt das Versicherungsamt. Bei diesem Versicherungsamte sind alle Ansprüche aus der Invaliden= und Hinter bliebenen=Versicherung anzumelden. Die Entschei dung über die Ansprüche erfolgt durch den Vorstand der Landes=Versicherungsanstalt. b) An Stelle des jetzigen„Schiedsgerichts" tritt das„Oberversicherungsamt“, welches wie das frühere Schiedsgericht die Berufungsinstanz gegen die Entscheidungen des Vorstandes der Landes=Versicherungsanstalt bildet. — Westfalen und * Dortmund, 18. Dez.(Fahrlässige Tö tung.) Am 16. Februar dieses Jahres kamen beim Abbruch eines Hochofens auf dem Eisenwerk„Union“ vier Arbeiter dadurch zu Tode, daß sich plötzlich ein etwa 8000 Kilogramm schwerer eiserner Ring von der Krone des Hochofens löste, auf die Bühne stürzte und das Gerüst, auf dem sich 5 Arbeiter befanden, in die Tiefe riß. Vier von ihnen blieben auf der Stelle tot oder starben auf dem Wege zum Krankenhaus. Obschon die Gutachter erklärten, daß der Vorgang auf einen unglücklichen Zufall zurückzuführen sei, hielt das Gericht die beiden Angeklagten, den Unternehmer Friedrich Jung aus Hattingen und den Polier Adolf Stimper, die sich nun dieserhalb vor der Strafkammer zu verantworten hatten, für schuldig und erkannte gegen Jung auf einen Monat Gefängnis und gegen Stimper auf eine Geldstrafe von 300 Mark. * Dortmund, 18. Dezember.(Einweihung des Museums.) In Gegenwart des Oberpräsidenten, des Regierungspräsidenten, des Rektors der Universität Münster, zahlreicher Vertreter von Museen und wissenschaftlicher Vereinigungen, der Spitzen der Staats= und städtischen Behörden und vieler geladener Gäste fand die Einweihung des neuen Museums statt. Dem Direktor des Museums Baum und dem Kaufmann Kirckhofer wurde der Rote Adlerorden vierter Klasse überreicht und dem Stadtrat Gustav Wiskott der Charakter als Kommerzienrat verliehen. Die beiden letzten Herren haben dem Museum große Stiftungen gemacht. * Hagen, 18. Dezember.(Wegen schwcren Diebstahls) und Bedrohung mit der Begehung eines Verbrechens in zwei Fällen hatte sich der 20jährige Arbeiter Johann Müller aus Dortmund zu verantworten. Der Bursche, der früher 5 Jahre lang bei dem Wirt Schulte in Letmathe untergebracht und sozusagen als Pflegekind dort behandelt worden war, wurde am 24. d. J. wiederum von der Erziehungsanstalt zu den Eheleuten Schulte gebracht, die ihn aber Ende Juni davon jagten, da er sich die Nächte umhertrieb. Müller vagabondierte nun umher und kam auch nach Münster, wo er sich aus„Liebhaberei“, einen Revolver kaufte und damit am 13. August nach Letmaihe zurückkehrte, um bei dem Wirt Schulte einen Einbruchsdiebstahl auszuführen. Gegen 4 Uhr morgens stieg er mittels einer Leiter auf das Dach des Hauses, deckte mehrere Dachpfannen ab, stieg ein und versteckte sich gerade über dem Schlafzimmer der Eheleute Sch. solange, bis er gegen 8 Uhr hörte daß diese das Zimmer verließen, um das Vieh zu süttern. Jetzt schlich sich Müller ins Schlafzimmer und stahl aus einer auf der Kommode stehenden Geldkassette 57 Mark. Als er den Ausweg versperrt fand, gab er einen Schuß ab, sprang aus dem Fenster und schoß viermal auf den hinter ihm hereilenden Wirt, zum Glück für beide Teile, ohne zu treifen, dann flüchtete er in den nahen Busch und entien Der Einbrecher wurde zu drei Jahren sechs Monaten Gefängnis und fünf Jahren Ehr verlust verurteilt. ** Oberhausen, 18. Dezember.(Jubilare der Arbeit.) Die Gutehoffnungshütte veranstaltete heute für ihre Jubilare eine Feier. 127 Jubilare konnten auf eine 25jährige und 3 auf eine 50jährige Tätigkeit zurückblicken. Die Erstgenann ten erhielten ein Sparkassenbuch über 100 Mark und eine silberne Uhr, die anderen ein Sparkasse buch über über 500 Mark und eine goldene Uhr. Generaldirektor Reusch hielt eine Ansprache an die Jubilare. Er erwähnte u. a. auch, daß es dem Werk für die nächste Zeit an Arbeit nicht mangeln werde. Eine Hochkonjunktur möchte er für seine Person nicht wünschen, da die Rückschläge, die diese mit sich brächten, zu hart seien, er wünsche eine ruhige stetige Entwickelung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Vier Arbeiter erhielten das Allgemeine Ehrenzeichen. * Borbeck, 18 Dezember.(Verbrannt.) Im evangel. Krankenhause verstarb das zweijährige Kind Anton Hagelücken. Es hatte am vorherge henden Tage in Abwesenheit der Eltern in der Küche mit Streichhölzern gespielt, wobei die Kleidung Feuer fing. Die erlittenen Brandwunden hatten den Tod zur Folge. * Meinerzhagen, 18. Dezember.(Ein lusti ger Schildbürgerstreich) wird heute das ganze Volmetal lachen machen. Gestern nachmit tag war an sämtlichen Stationen der Volmetalbahn die drahtliche Mitteilung ergangen, daß in Meinerzhagen einem Landwirt der Knecht 250 Mk. gestohlen habe und flüchtig geworden sei. Auf einer Station an der oberen Volme wurde der Sünder noch gestern abend im Zuge entdeckt und„bahnpolizeilich" festgenommen. Man benachrichtigte die Behörde und sperrte den Verhafteten bis zur Abholung in ein Zimmer des Stationsgebäudes ein ohne aber daran zu denken, daß das Zimmer auch Fenster hatte. Der Eingesperrte wäre ja ein Esel gewesen, hätte er die schöne Fluchtgelegenheit nicht benutzt. Er war, kein Esel, sondern verschwand im gegebenen Augenblick durch das Fenster. Das Geld hatte man dem Diebe unbegreiflicherweise auch gelassen, sodaß auch dieses wieder mit fort ist. An der oberen Volme soll es heute beträchtlich lange Gesichter geben. * Siegen, 18. Dezember.(Unfälle.) Als der Tunnelrevisionszug die Ueberführung bei Brachbach auf der Strecke Siegen Betzdorf durchfahren wollte, stießen die auf der Plattform des Revisionswagens stehenden Personen an das Ueberführungsgewölbe an. Der Eisenbahnarbeiter Dreisbach aus Siegen ist sofort getötet worden, der Bahnmeister Bauer aus Niederschelden. Schaffner Butz aus Siegen, Bahnarbeiter Grebe aus Erndtebrück erhielten lebensgefährliche Verletzungen. * Mülheim a. d. Ruhr, 18. Dezember.(Ueberfahren.) Der Landwirt Hermann auf der Nollenburg, Eppinghoferstraße, geriet auf der Aktienstraße unter sein eigenes Fuhrwerk. Die Räder gingen ihm über den Unterleib und trat bereits nach einer halben Stunde der Tod des 35jährigen Mannes ein. * Duisburg, 18. Dezember.(Sonderbares Diebesgut.) Vor einigen Tagen wurde vom Abbruchsgelände der alten Bonisaziuskirche in Hochfeld eine historisch wertvolle altertümliche Bronzeglocke, etwa 80 Pfund schwer, gestohlen. Als Diebe sind jetzt zwei Gelegenheitsarbeiter ermittelt worden, die die Glocke vollständig unversehrt bei einem Althändler verkaufen wollten. Die Leute behaupten, die Glocke sei auf offenem Felde von einem Manne fortgeworfen und dann von ihnen gefunden worden. Diese Erzählung klingt aber wenig wahrscheinlich, weil die Glocke von einem einzelnen kaum transportiert werden kann. — Bunte Chronik. ampr Ein hübsches Beispiel. Die Vieldeutigkeit des Fremdwortes erläutert die Zeitschrift des All gemeinen Deutschen Sprachvereins an folgendem Beispiel:„Ich lebe in Pension, bringe meine Tochter in eine Pension und bestreite die Kosten aus meiner Pension.“ Vorläufig wohnen wir in einer Pension und sind dort in Pension. Auf Deutsch: „Ich lebe im Ruhestand, bringe meine Tochter in eine Erziehungsanstalt und bestreite die Kosten aus meinem Ruhegehalt. Vorläufig wohnen wir in einem Fremdenheim und sind dort in Kost.“ Ein Entgleister. In Berlin wurde der Hauptmann a. D. Ernst Lehmann wegen Betrugs verhaftet. Lehmann wird beschuldigt, mehrere Geldgeber um 200000 Mark geschädigt zu haben. Der Offizier nahm seinen Abschied, als seine Position infolge drückender Schulden, die Folgen leichtsinnigen, üppigen Lebens, unhaltbar geworden war. Im Zivilstande lebte er in des Wortes verwegenster Bedeutung vom Schuldenmachen. Als Sicherheit gab er den Gläubigern immer sein Mobiliar im Werte von ungefähr 25000 Mark an, dieses verpfändete er auf diese Art etwa 30 Mal! s 500 Jahr=Feier der Jungfrau von Orleans. Der 7. Januar 1912, der Tag, an dem Jeanne d'Arc, die Jungfrau von Orleans, vor 500 Jahren geb. sein soll, wird in Frankreich mit großen Festen ge feiert werden. Der Papst hat gestattet, daß der Gedenktag in allen Kirchen Frankreichs durch eine Gedenkmesse gefeiert werde. Die katholische Kirche feiert nur die Geburtstage Jesu Christi und der heiligen Jungfrau, jedoch nicht den irgendeines Heiligen mit einziger Ausnahme Johannes des Täufers &amrp; Dichtende Einbrecher. Bei einem Einbruch in Wannsee bei Berlin war bekanntlich von einem Einbrecher ein Gendarm erschossen worden. In den Taschen seines Komplizen fand man einen Zettel mit Versen, der wahrscheinlich nach Verübung des Einbruchs niedergelegt werden sollte. Der Zettel lautete:„Hier hausten Rafleff und Nannten Die beiden großen Unbekannten.— Wir brachen alle Böden auf— Mit geladenem Revolver zum Schutze und Flintenlauf.— Wir nahmen alles mit, was war— Und verkauften es in Berlin gegen bar.— Das Essen verschafften wir uns auf andere Art,— Wir gingen auf die Schrippenfahrt. c5; Einen erstaunlichen Appetit bewiesen vierzig Teilnehmer an einer Bauernhochzeit, die dieser Tage in einem Dorfe bei Noisseville in Lothringen abgehalten wurde. Man verlangt in jener Gegend von einer echten Bauernhochzeit vor allen Dingen, daß die Tafel nicht nur gut, sondern auch reichlich besetzt ist. Die Hochzeitsgäste vertilgten miteinander 60 Pfund Ochsenfleisch, 70 Pfund Kalbfleisch, 5 Spanferkel, 16 Gänse, 14 Poularden, Geheimnis der Fluten. Roman von Jenny Hirsch. 14 „Das tut nichts, ich hoffe, Sie können mir in der Angelegenheit, in welcher ich komme, ebensogi Auskunft geben," erwiderte der Inspektor, indem er eintrat.„Ich spreche doch wohl mit Frau Pöplan?“ „Die bin ich,“ erwiderte die Frau, während sie die dunklen Augen, die einmal schön gewesen sein mochten, jetzt aber trübe und glanzlos aussahen, auf den Ankömmling richtete, wie in der Erwartung, daß dieser sich nun auch vorstellen werde. Sie tat aber keine Frage, als es nicht geschah, sondern öffnete eine der rechts und links in dem breiten, mit blauen und weißen Fliesen gepflasterten Hausflur befindlichen, braun gestrichenen Türen und fügte zuvorkommend hinzu:„Treten Sie hier ein und nehmen Sie Platz. Darf ich Ihnen ein Glas Bier oder Milch zur Erfrischung holen? Wer zu uns kommt, hat gewöhnlich einen weiten Weg gemacht, und es ist heute ungewöhnlich heiß.“ „Ich danke Ihnen," antwortete Knauthe, angenehm durch das Wesen der alten Frau berührt, ein Eindruck, der sich noch durch die altertümliche, anheimelnde Einrichtung des Zimmers und durch dessen köstlichen Blumenschmuck verstärkte.„Ich habe keinen Durst und bin schon sehr befriedigt, wenn Sie mir gestatten, in diesem angenehmen, kühlen Zimmer, unter den prächtigen Blumen zu rasten.“ Er ließ sich dabei in den mit schwarzem Ledertuch überzogenen Lehnstuhl nieder, den ihm die Frau zurechtgeschoben hatte und schaute sich wohlgefällig und prüfend im Zimmer um, ein wenig verlegen, wie er seine Frage einleiten sollte. „Sie haben von dem seltsamen Verschwinden des Fräuleins von Ruffer gehört, Frau Försterin, entschloß er sich endlich, die Frau, welche erwartungsvoll neben ihm stehen geblieben war, ohne jede Einleitung zu fragen und es wollte ihn bedünken, als gehe ein leichtes Zucken durch ihren Körper. Sie antwortete indes mit ganz ruhiger Stimme: Gewiß, man hat sie ja hier gesucht. Aber Fräulein Lydia verirrt sich nicht, die wird jetzt längst wieder zu Hause sein. ist eben nicht der Fall. Das Fräulein ist verschwunden und ich bin beauftragt, nach ihrem Verbleib zu forschen. Ich bin der Polizeiinspektor Knauthe aus Eutin.“ Das feine Gesicht der Försterin war blässer geworden, die Lippen zuckten, sie schien heftig bewegt, mußte aber eine große Herrschaft über sich besitzen, denn sie sagte gelassen:„Fräulein von Ruffer ist wirklich nicht wieder zum Vorschein gekommen? Ich kann Ihnen keinen anderen Bescheid geben, Herr Inspektor, als den ich schon heute nacht den Leuten gab, die hier nach ihr fragten: ich habe Lydia von Ruffer seit Wochen nicht gesehen.“ „Das Verschwinden der jungen Dame scheint Sie gar nicht zu erschrecken, Frau Försterin, entschuldigen Sie, das setzt mich in Verwunderung. Man hat mir erzählt, Sie hätten sie von frühester Kindheit an gekannt.“ „Eben deshalb erschreckt es mich nicht,“ entgegnete die Frau und nahm Platz. Dem Inspektor wollte es scheinen, als rücke sie den Stuhl so, daß er ihr nicht gerade in das Gesicht sehen konnte. „Lydia ist besonnen, vorsichtig und sehr selbständig. Ich bin überzeugt, sie hat ihre Gründe für eine sofortige Abreise gehabt, und es wird wohl heute ein Brief oder ein Telegramm eintreffen, daß sie in Hannover angekommen ist.“ „Sie irren sich; das Fräulein hat weder Geld noch Kleidungsstücke mitgenommen. „Als ob sie das nicht alles in sihrer Wohnung in Hannover vorfände; so viel Geld, um die Reise zu bezahlen, wird sie wohl bei sich gehabt haben,“ bemerkte die Försterin mit leisem Lachen. Knauthe stutzte, das war eine naheliegende Vermutung, er wunderte sich, daß er noch nicht darauf gekommen war. „Weshalb sollte sie das getan haben?“ „Das müssen Sie Herrn und Frau von Noßwitz fragen, nicht mich," erwiderte die Försterin mit einem leichten Anflug von Ungeduld.„Sie wird wohl ihre Gründe gehabt haben, sich dem ferneren Zusammenleben zu entziehen.“ „Hat sie Ihnen diese vielleicht mitgeteilt,“ fragte der Inspektor schnell und sah ihr scharf ins Gesicht. „Ich habe Ihnen bereits gesagt, daß ich Fräulein Lydia seit Wochen nicht gesprochen habe,“ erwiderte die Frau und machte sich dabei an dem ihr zunächst stehenden Blumentopf zu schaffen, von dem sie einige welke Blätter ablas. „Sie hat aus gewichtigen Gründen mit ihm gebrochen,“ versetzte der Inspektor mit Betonung. „Sie sind erzürnt auf sie,“ warf Knauthe ein. Mit einem schnellen Ruck wandte sie sich um, und nun klang es bitter:„Ah, man hat Sie bereits von den stattgehabten Vorgängen unterrichtet. Nun ja, ich war.. ich bin,“ verbesserte sie sich, „im hohen Grade erzürnt auf Lydia. Wir hatten das nicht um sie verdient. Sie hat unverantwortlich mit meinem Sohn gespielt. Die Försterin warf den Kopf zurück.„Es ist ja ganz unmöglich, daß sie an das geglaubt hat, was ihr Schwager ihm zur Last legt. Dazu hätte es doch der Beweise bedurft.“ „Die hat sie erhalten.“ „Man verurteilt niemand ungehört. Sie hätte meinem Ludolf nicht verweigern dürfen, sich zu verteidigen!“ rief die Försterin, und jetzt blitzte ihr Auge; die tiefgekränkte Mutter kam zum Vorschein. Man sagt, ihr Sohn habe sich die größte Mühe gegeben, diese Gelegenheit herbeizuführen, er sei dem Fräulein überall nachgeschlichen. „Können Sie ihm das verargen?“ fragte die Försterin aufspringend.„Erhat sie geliebt, ich möchte sagen: so lange er sie gekannt hat, sie war sein ein und alles, um ihretwillen hat er gelernt, gearbeitet gedarbt, damit er in eine Stellung käme, die ihrem Stande angemessen sei. Um ihr in diesem Sommer noch nahe sein zu können, ist er hier als Forstgehilfe bei Herrn Horn geblieben, obgleich er auf etwas ganz anderes Anspruch machen kann. In Gegenwart und mit dem Segen ihrer Mutter hat sie sich mit ihm versprochen, und dann, so nahe dem Ziele.. Die Frau verstummte, von der Aufregung übermannt. „Und hat er sie gesprochen?“ Frau Pöplau setzt sich wieder, und es klang merklich unsicher:„Ich weiß es nicht; es kann ja sein, daß er's erzwungen hat, und daß sie deshalb von hier weggefahren ist.“ „Hat Ihr Sohn Ihnen das gesagt?“ Sie schüttelt den Kopf. „Wo ist er?“ „Er schläft. „Jetzt, am hellen Mittag?“ „Er war die Nacht über auf dem Anstand, ist erst am Morgen heimgekommen und hat sich sogleich niederlegt. „Weiß er denn nicht, daß Fräulein von Ruffer vermißt wird?" fragte der Inspektor. „Das kann ich Ihnen nicht sagen. „So will ich ihn selbst fragen; bitte, führen Sie mich zu ihm. „Ich will ihn sogleich rufen.“ „Nein, ich danke; ich ziehe es vor, zu ihm zu gehen.“ Beider Augen trafen sich; die Försterin wußte jetzt, daß der Inspektor Hintergedanken habe, und daß jede Weigerung einen etwaigen Verdacht nur bestärken könne. „Kommen Sie,“ sagte sie aufstehend. Sie führte den Inspektor durch ein paar Zimmer, die ebenfalls so einfach ausgestattet waren wie das Vorderzimmer, aber noch weit mehr der schönsten und zum Teil recht seltenen Pflanzen enthielten. 191,16 22 Hühner, 12 Enten, 8 Kalbstöpfe, 12 Hasen. 40 Pfund Hecht, ½ Zentner Käse, 80 Dutzend Sier und 60 Pfund Butter. Der Durst wurde gelöscht durch 600 Liter einheimischen Notwein, 150 Liter Vordeaux und 120 Liter Weißwein. Es sei nur noch bemerkt, daß von irgendwelchen Magenbeschwerden nichts bekannt geworden ist. K Amerikanische Scheußlichkeiten. In Jackson, der Hauptstadt des amerikanischen Staates Georgia, wurde ein Negerpastor William Turner, der einen Weißen ermordet hatte, im Stadttheater vor einem geladenen Publikum hingerichtet. Als der Deliquent aus den Kulissen vorgeführt wurde, empfing ihn stürmischer Jubel, untermischt mit Rufen nach einer Abschiedsrede. Turner sprach auch wirklich: „Einen letzten guten Rat möchte ich allen meinen Landsleuten schwarzer wie weißer Rasse geben, nämlich:„Trinkt keinen Wihsky!“ Sobald der Beifall verrauscht war, verschwand Turner, den Strick um den Hals, in der Versenkung, und die Hinrichtung auf offener Bühne hatte ihr Ende erreicht. Man muß schon in die dunkelsten Tage des Mittelalters zurückgehen, wenn man etwas ähnlich Abstoßendes und Scheußliches finden will. Der Vorfall beweist so recht, wie es mit der Kultur der freien Amerikaner steht, die da Theosophie, Buddhismus, christliche Wissenschaft und zoroastrische Lehren betreiben und sie die zurückgebliebenen Europäer lehren wollen! Aufschub der deutsch=englischen Ausstellung. Der Ausschuß zur Organisierung einer deutsch=englischen Ausstellung in London hat beschlossen, die Veranstaltung mindestens bis zum Jahre 1914 zu verschieben. Man will warten, bis bessere politiiche Verhältnisse zwischen den beiden Staaten einen Erfolg der Ausstellung garantieren.— Dann möge sich das Komitee, dessen Arbeit rückhaltlos anerkannt werden, soll die Zeit nicht lang werden lassen! —— Unsere Kolonien im Kriege Was wird aus unseren Kolonien für den Fall, daß das Deutsche Reich in einen europäischen Krieg verwickelt wird? Diese Frage beschäftigt seit kurzem die kolonialen Kreise des Mutterlandes. Dabei wird weniger erwogen, ob und wie wir Lome. Lüderitzbucht, Dar=es=Salaam etwa gegen englische Schiffskanonen verteidigen, sondern das Verhalten der Eingeborenen. Es ist bekannt geworden, daß die intelligenten Suahelineger reges Interesse für die deutsch=französischen Marokkoverhandlungen gezeigt haben. Sie und noch mehr die Farbigen unsezer westafrikanischen Schutzgebiete würden Verwickelungen in Europa sicherlich mit Unbotmäßigkeiten und Aufständen beantworten, zumal wenn falsche oder richtige Meldungen ihnen von deutschen MReidien eisten Geuner dier die diher. Eventualitäten gegenüber gerüstet oder müssen wir eine verstärkte Wiederholung des Blutbades aus den ersten südwestafrikanischen Aufstandstagen von 1904 in mehreren Kolonien befürchten? Dazu kommt, daß im Kriegsfall die Verbindung der Schutzgebiete mit dem Mutterlande unterbunden sein wird, so daß eine Versorgung mit Munition, Proviant usw. ganz ausgeschlossen erscheinen muß, wie denn überhaupt jede Nachrichtenverbindung mit ihnen abgeschnitten sein wird. In Südwestafrika, das die stärkste weiße Bevölkerung aufweist, wird die Gefahr am größten, aber auch die Abhilfe am leichtesten sein. Sie wird in der Bildung einer Art Landwehr zu bestehen haben, während andererseits in der Verminderung der Schutztruppe nicht nur nach Rücksichten auf die Sparsamkeit verfahren werden darf. Die Verschiedenheiten zwischen unseren einzelnen Kolonien werden naturgemäß zur Folge haben, daß eine einheitliche Regelung von Sicherungs= und Abwehrmaßnahmen nicht angebracht erscheint, das wird besonderen Erwägungen von Kennern der einzelnen Schutzgebiete vorzubehalten sein. Die Gefahren drohen ja schließlich nich allein uns, auch Engländer, Franzosen, Belgier und Portugiesen werden in Afrika doppelt die Erhebung ihrer farbigen Schutzbefohlenen befürchten müssen, wenn sie irgendwo in einen Krieg verwickelt werden. Demgemäß wären internationale Vereinbarungen zu empfehlen die grundsätzlich, mögen sie auch die Mutterländer bekriegen, die Tochterländer als Kriegsschauplatz ausschließen und vor allem eine ununterbrochene Verbindung zwischen Europa und Afrika für koloniale Transporte und koloniale Nachrichten gewährleisten. Ob derartige Abmachungen heute durchzuführen sind, steht freilich dahin. Verantwortlich für die Redaktion: Friedr. Kraas Druck u. Verlag von Carl Braus, beide in Schwerte Bekanntmachung. Auf Grund des Artikels 7 des Einführungsgesetzes zur Reichsversicherungsordnung bestimmen wir: Soweit Vorschriften der Reichsversicherungsordnung in Kraft treten, bevor Oberversicherungsämter und Versicherungsämter bestehen, treten für alle Aufgaben, die ihnen jene Gesetze zuweisen, an Stelle 1. der Oberversicherungsämter die Schiedsgerichte; 2. der Versicherungsämter die unteren Verwaltungsbehörden. Diese unteren Verwaltungsbehörden sind in Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern und in den Städten der Provinz Hannover, auf welche die revidierte Hannoversche Städteordnung vom 24. Juni 1858 AnwenDienstag, den 19. Dezember 1911. dung fiadet, mit Ausnahme der im 8 27 Abs.: der Hannoverschen Kreisordnung vom 6. Mai 1884 benannten Städte, die Gemeindevorstände, im übrigen die Landräte(in den Hohenzollernschen Landen die Oberamtmänner). Wir ersuchen, diese Bestimmung durch die Amtsblätter zu veröffentlichen und die nachgeordneten Behörden mit dem Bemerken besonders darauf hinzuweisen, daß die Vorschriften des Vierten Buches der R. V. O. über die Invaliden= und Hinterbliebenenversicherung am 1. Januar 1912 in Kraft treten. Berlin W. 9, den 17. November 1911. Der Minister für Handel und Gewerbe. I. V. gez.: Schreiber. Der Minister des Innern. I. V. gez.: Dr. Freund. Vorstehender Erlaß wird hiermit veröffentlicht. Schwerte, den 13. Dezember 1911. 7892. Der Magistrat. Rohrmann. Bekanntmachung über die Einrichtung der Quittungskarten für die Invaliden= und Hinterbliebenenversicherung sowie das Entwerten und Vernichten der Beitragsmarken und der Zusatzmarken. Vom 10. November 1911. (Reichsgesetzblatt Seite 937, 1911). Auf Grund der§§ 1416, 1431,§ 1482 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung hat der Bundesrat über die Einrichtung der Quittungskarten für die Invaliden= und Hinterbliebenenversicherung sowie das Entwerten und Vernichten der Beitragsmarken und der Zusatzmarken folgendes bestimmt: I. pp. II. Entwerten und Vernichten der Beitragsmarken und der Zusatzmarken. 1. Arbeitgeber und Versicherte, die Beitragsmarten oder Zusatzmarken in die Quittungskarten einkleben, sind zum Entwerten sämtlicher Marken verpflichtet. 2. Die Stellen, welche die Beiträge einziehen (Krankenkassen, Knappschaftsvereine oder Knappschaftskassen und andere, von der obersten Verwaltungsbehörde bezeichnete Stellen oder örtliche Hebestellen der Versicherungsanstalten) sind verpflichtet, die den eingezonen Beiträgen entsprechenden und eingeklebten Marken zu entwerten. 3. Das Entwerten der Marken liegt in den Fällen zu 1 und 2 demjenigen ob, welcher die Marken einzukleben hat; er hat sie alsbald nach dem Einkleben zu entwerten. 4. Diejenigen Organe der Versicherungsanstalten, Behörden oder Beamten, welche die Kontrolle IAHAA Zum Aussuchen! Knaben-Anzüge in Buckskin und Kammgarn Mk. 3.00 4.00 5.00 6.00 Manchester-Knaben-Anzüge Mk. 3.00 4.00 5.00 6.00 Knaben-Pyjecks und Paletots Knaben- u. Mädchen-Pelerinen Phantasie-Westen Mk. 2.00 3.00 5.00 Mk. 2.50 3.00 4.00 5.00 Mk. 3.00 4.00 5.00 6.00 Herr.-Lodenioppen Mk. 5.00 6.09 8.00 Knaben-Leibchen u. Kniehosen Burschen- u. Jünglings-Anzüge Buckskin-Hosen für Herren- u. Jünglinge Mk. 0.80 1.00 1.25 1.50 Mk. 6.00 8.00 10.00 12 00 Mk. 2.00 3.00 5.00 7.00 Kertiage&a Se., Bermund Nr. 276. der Artuagentihtung auelten, n— pflichtet, alle in den Quittungskarten befindlichen Marken zu entwerten, die noch nicht entwertet sind. 5. Die Marken müssen in der Weise entwertot werden, daß auf den einzelnen Marken handschriftlich oder durch Stempel ein Kalendertag (Entwertungstag) in Zahlen deutlich bezeichnet wird, zum Beispiel 6. 1. 12. für den 6. Januar 1912. Als Tag der Entwertung soll bei Beitragsmarken der letzte Tag desjenigen Zeitraumes angegeben werden, für welchen die Marke gilt, bei Zusatzmarken der Tag, an dem die Marke in die Quittungskarte eingeklebt wird. Zum Entwerten ist Tinte oder ein ähnlich festhaltender Farbstoff zu verwenden. Für das Einzugsverfahren, das Berichtigungsverfahren und die Beitragskontrolle kann die oberste Verwaltungsbehörde eine andere Art des Entwertens vorschreiben. Andere Entwertungszeichen sind unzulässig. 6. Marken, die nicht bereits anderweit entwertet worden sind, hat die Versicherungsanstalt zu entwerten. Die Form des Entwertens bleibt der Versicherungsanstalt überlassen. 7. Beim Entwerten dürfen die Marken nicht unkenntlich gemacht werden, insbesondere müssen der Geldwert, die Lohnklasse und der Name der Versicherungsanstalt ersichtlich bleiben. 8. Wer den vorstehenden oder den von der obersten Verwaltungbehörde gemäß Nr. 5 Abs. 2 getroffenen Anordnungen zuwiderhandelt, kann für jeden Fall, sofern nicht nach anderen Vorschriften eine härtere Strafe eintritt, vom Versicherungsamte mit einer Ordnungsstrafe bis zu 20 A belegt werden. 9. Die Vernichtung der Marken erfolgt dadurch, daß sie durch einen darauf gesetzten Vermerk für ungültig erklärt werden. Dabei ist auf die Außenseite der Quittungskarte handschriftlich oder durch Stempel unter Einrückung der Zahl der vernichteten Marken der Vermerk „..... Marken vernichtet“ sowie die Bezeichnung der die Vernichtung vornehmenden Stelle zu setzen. 10. Diese Bestimmungen treten vom 1. Januar 1912 ab an die Stelle der Bekanntmachung vom 9. November 1899(Reichs=Gesetzbl. S. 590). 7891 Berlin, den 10. November 1911. Der Reichskanzler. I. V. gez.: Delbrück. Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Schwerte, den 13. November 1911. Der Magistrat. Rohrmann. „Beharrlichkeit führt zum Ziel!“ — Modell 1911 „Stets bereit— Hände — frei“— das Produkt 7 jähriger Versuche und Arfahrung, leistet in jedem Haushalt, in jedem Beruf vortreffliche Dienste. Kein Massenartikel, kein Leuchten in der Tasche, keine Marktware, daher auch kein Verdrussartikel. Preis 4 bis 20 Mark. Brenndauer 5—100 Std. Versand gegen Nach nahme, bei Vorausbezahlung Porto und Packung frei. Batterie-Abonnement frei Haus. Wiederverkäufer sucht Gustav Remus-ArmeeLaterne, Halle a. S. 7. ". Zeugniss: .„ R. A. L. leistet bei Versehgängen zu Kranken vorzügliche Dienste. 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In den 10 Jahren, die ihm noch zu leben vergönnt waren, hat er Deutschland Großes geleistet, besonders als Generalkonsul in Tunis und als Kaiserlicher Kommissar in Oberguinea; hier stellte er 1884 das Togogebiet unter deutschen Schutz und hißte die deutsche Flagge in Kamerun. Aber seine Gesundheit war schon untergraben, und so ward ihm ein früher Tod. K. werden sie nie haben,— nicht, weil sie physiologisch nicht sprechen könnten, sondern vielmehr, weil sie in Ermangelung rein begrifflicher Gedanken psychologisch kein Bedürfnis dazu empfinden. Neutralität der Forschung. Dem Forscher ist eins der höchsten Aemter im Dienst der Menschheit anvertraut, welches um so verantwortungsvoller ist, je weniger Menschen dieselben Pfade ihm nachwandeln und seine Ergebnisse nachprüsen können. Wie viele sind's z. B. auch nur unter den Zoologen, welche auf dem schwierigen Gebiete der Embryonalsorschung, sagen wir einmal der höheren Affen, die Behauptung eines Spezialisten kontrollieren können? Hier kommt, sagt W. Teudt, alles an auf das Vertrauen zu der Ehrlichkeit der Person des Forschers und zu seiner aufrichtigen Neutralität. Der Forscher hat die Quadersteine für die Grundmauern des menschlichen Wissens zu liefern; wenn diese Steine morsch oder schief sind, wohin soll es führen? Zum Forscher sind nur zuverlässige, edle Charaktere und klardenkende Köpfe zu gebrauchen, die mit möglichst vollkommener Geistesdisziplin der Forderung der Neutralität genügen können. Unterschied zwischen Mensch und Tier. In der „Naturphilosophischen Rundschau“ von„Unsere Welt“, Organ des Keplerbundes, wird unter anderem die Scheidelinie zwischen Mensch und Tier erörtert. Es heißt da ebenso klar wie überzeugend: Ob das, was bei hochentwickelten Tieren an„Treue“,„Trauer",„Edelsinn",„Selbstüberwindung",„Sittlichkeit“(!) erinnert, mit denselben Betätigungen der selbstbewußten menschlichen Persönlichkeit gleichzusetzen ist, möchte uns denn doch sehr fraglich erscheinen. Eine gewisse Erinnerung daran ist noch lange keine Gleichheit. Und wenn beide nicht generell, sondern nur dem Grade nach unterschieden sein sollten, so ist eben dieser Gradunterschied ein so überaus großer, daß es auf den Wortausdruck viel weniger ankommt als auf die Sache. Uebrigens geht durch das breite Grenzgebiet an einer Stelle des Intellekts eine ganz scharfe Scheidelinie: die intelligentesten Tiere haben die Fähigkeit, begriffliche Einzelurteile, die noch an der Anschauung hängen, zu bilden; rein begrifflich generelle Urteile, die von jeder Anschauung losgelöst wären, können sie nicht bilden. Damit hängt eng zusammen: die Tiere haben unartikulierte Verständigungsmittel, aber eine artikulierte Sprache in höherem Sinne haben sie nicht und Rebus. (Auflösung folgt in nächster Nummer.) Humor. Vergeßlich.„Liebe Sophie,“ schrieb der junge Mann, „ich bitte Dich herzlich um Verzeihung, aber ich werde jetzt so vergeßlich. Ich weiß wohl, daß ich gestern abend um Deine Hand angehalten habe, aber ich habe vollständig vergessen, ob Du ja oder nein gesagt hast.“ „Lieber Adolf," erwiderte sie umgehend,„es war mir sehr lieb, von Dir zu hören. Ich wußte nämlich ganz genau, daß ich gestern abend jemand abgewiesen hatte, aber ich konnte mich absolut nicht darauf besinnen, wen, Ich danke Dir herzlich, daß Du mir aus der Verlegenheit geholsen hast.“ 5 Ein neuer Sport. Unter den arbeitenden Klassen in Belgien wird seit einiger Zeit ein neuer Sport, der„Hahnenkrüh=Sport“, betrieben. Die Hähne werden in Käfigen aufgestellt und die Anzahl der Hahnenrufe während einer bestimmten Zeit wird von jedem einzelnen genau notiert. Derjenige, der seinen schrillen Ruf am häufigsten ertönen l erhält den Preis. In einem Wettbewerb, der lürzlich in einem belgischen Städtchen abgehalten wurde, krähte der eine er in eine nde 123 K Unterhaltungs=Beilage zu Nr. 297. Dienstag, 19. Dezember 1911. Geron geichiilttart. Roman von A. v. Crystedt. (26. Fortsetzung.) r blieb plötzlich stehen. Leichenblässe überzog sein Gesicht.„Auch andere könnten mich für seinen Mörder halten,“ dachte er,„wenn Deising zur Rechenschaft gezogen wird, bezichtigt er mich und man wird ihm Glauben schenken, zum mindesten in mir den Anstifter sehen.“ Er schlug verzweifelt die Hände zusammen. „Ist es denn unmöglich, aus diesem Engpaß hinauszugelangen, kein einziger Weg frei für mich?“ Und wieder durchmaß er ruhelos den hohen, mit altertümlicher Eleganz ausgestatteten Raum. Er hielt eine ernste Einkehr. „In dem Augenblick, als ich Deising mit drohend erhobenem Revolver vor dem Onkel stehen sah, tauchte schon der sündhafte Wunsch in mir auf, daß sein Leben enden möge. Damals aber siegte das Gute in mir. Und doch unterließ ich die Anzeige, weil ich im tiefsten Innern, ohne es mir selbst einzugestehen, hoffte, der Strolch würde seinen Angriff wiederholen und mit besserem Erfolg. Dadurch wären für mich alle Schwierigkeiten beseitigt gewesen. Ich hätte Blanka, nach der ich mich sehnte, kommen lassen können, ich wäre unbestrittener Erbe des reichen Besitzes geworden. Aber ich kämpfte redlich gegen die losen Gedanken an. Ich empfand sogar Schmerz, als der arme Onkel reglos, tot vor mir lag. Ich ahnte sofort, wer der Mörder war. Und doch ließ ich es zu, daß der Ingenieur verhaftet wurde, aus Furcht, er könne sogleich die Heirat mit Anneliese betreiben und die Hälfte des Erbes beanspruchen. Ich gönnte ihm die harte Strafe, weil er mich angegriffen hatte. Der wirkliche Mörder aber wurde nun frech und zudringlich. Er glaubte wohl, ich billige seine Tat. Darum begann er zu fordern, und ich gab. Jetzt bin ich in der Hand dieses Schurken, Himmel mag wissen, wie das alles enden und der wird.“ Während des seinen Gemächern, ganzen Tages blieb der Graf in er war für niemand zu sprechen. Nur beiläufig erwähnte er, daß der Besitzer des wertvollen Stockes sich jedenfalls noch einmal melden werde. Man möge den armen Burschen dann sogleich vorlassen. Er sollte sich in seiner Voraussetzung nicht getäuscht haben. Als es dunkelte, stellte Deising sich ein.—— Dr. Steier hatte sehr bald erreicht, daß dem Gefangenen eine Unterredung mit seiner Schwester bewilligt wurde. (Nachdruck verboten.) Reinhold war in siebernder Erwartung. Ueber Anneliese vergaß er sein schweres Geschick. Alles versank in dem Gedanken an sie. * Und endlich waren die langsam schleichenden Stunden überwunden. Die Schlüssel rasselten, und gleich darauf betrat Klothilde die Zelle. Nie hätte sie es für möglich gehalten, daß ein Mensch sich in so kurzer Zeit so furchtbar verändern könne. Mit der ihr eigenen Gewandtheit verbarg sie ihr Erschrecken und begrüßte den Bruder mit schlichter Herzlichkeit. Sie las die bange Frage, die Tag und Nacht sein Herz beschäftigte, aus seinem gramvollen Blick und sie zögerte nicht, ihm die Antwort zu geben, die einen schwachen Glücksstrahl in seine Zelle trug. „Anneliese befindet sich auf dem Wege der Besserung, Reinhold, aber sie ist noch sehr schwach.“ „Dem Himmel sei Lob und Dank!“ rang es sich aus seiner Brust, und die fahle Farbe der Wangen wich einer leisen Röte. Er vergaß, daß es sein Geheimnis war, welches er mit diesem Stoßseufzer preisgab, er sah ganz verklärt aus. „Anneliese hat in ihren Fieberphantasten viel von dir gesprochen,“ fuhr Klothilde ohne Umschweise fort, denn die kurze Zeit ließ Erörterungen nicht zu,„ich weiß jetzt alles, Reinhold, ihr habt euch lieb, ihr traft im Schloßpark zusammen, und Annelieses wegen schweigst du und läßt die sinnlose Anklage über dich ergehen. Ich bitte dich, sei vernünftig, und wenn du nicht sprechen willst, so gestatte, daß ich deinem Rechtsanwalt die Wahrheit mitteile. Alle, welche dir wohlwollen, sind überzeugt, daß eine Frau im Spiel ist und daß du schweigst, um sie zu schonen, aber niemand weiß, um wen es sich handeln könne.“ Reinhold war aufgesprungen; das war wieder der willensstarke tyrannische Bruder, der dort vor ihr stand, dessen Zorn, ja, dessen Stimme sie oft gefürchtet hatte. „Daß du keinem unser Geheimnis verrätst, hörst du? Keinem! Oder hast du schon etwas ausgeplaudert? Sage die Wahrheit, versuche es nicht, mich zu täuschen in dieser ernsten Stunde!" „Rege dich nur nicht so maßlos auf. Reinhold; trotzdem ich mir Gewalt antun mußte: Dr. Steier gegenüber zu schweigen, habe ich es doch getan. Aber bitte dich, laß endlich die Menschen wissen, daß die ich diebe zu Anneliese es ist, die dir bisher die Lippen. versiegelte. Du würdest mit einem Schlage alle Symdathien auf deiner Seite haben. Und so—“ sie schluchzte — 12U 5S S E 5 5* * 6 6 laut auf—„ach, mein armer Bruder, du scheinst nicht zu ahnen, wie verzweifelt ernst deine Lage ist, sonst würdest du beizeiten alles zu deiner Rettung tun.“ Schellien machte eine Bewegung, die verriet, daß ei ganz anderer Meinung war. Ihre Tränen rührten ihn.„Du kennst die Menschen nicht, liebe Schwester," sagte er mit sanftem Ernst,„vielleicht würde anfangs die Stimmung zu meinen Gunsten umschlagen; danach aber, dessen bin ich ganz sicher, hätte ich alle gegen mich und wäre unrettbar verloren. Dafür dürfte schon Graf Nordburg sorgen, und weiß der Himmel, was der Staatsanwalt zu meiner gänzlichen Vernichtung vorbrächte. Annelieses Name wäre dann in jedermanns Mund und für mich nichts, durchaus nichts gebessert.“ „Aber Reinhold, dies alles ist ja Wahnsinn!" rief Klothilde verzweifelt,„du kannst doch nicht unschuldig ins Zuchthaus gehen. Noch weiß unsere arme Mutter nichts, sie liest nur selten die Zeitung, und den Herrn Prediger in unserem kleinen Heimatdorf habe ich gebeten, ihr nichts zu sagen. Wenn sie das Schreckliche erfährt, so ist es sicher ihr Tod.“ Reinhold hörte kaum auf sie.„Anneliese, du mein Liebling,“ sagte er zärtlich.„du lebst, du bist mir nicht genommen.“ „Du wirst sie niemals wiedersehen, wenn du bei deinem Schweigen beharrst, das Zuchthaus wird euch trennen, man sagt, es sei ein offenes Grab, und die, welche es aufnimmt, sterben langsam, unter unsäglichen Qualen dahin. Und während du leidest, geht der Mörder frei und frank umher und genießt die Früchte seiner abscheulichen Tat.“ „Man wird ihn zu finden wissen, Klothilde, das Schicksal wird mich nicht ganz verlassen.“ Sie nickte, ohne seine Zuversicht zu teilen.„Hast du keine Ahnung, wer es getan haben kann, Reinhold? es müßte sich doch irgendeine Spur verfolgen lossen“ „Darüber habe ich schon so viel nachgedacht, daß mir wirr im Kopf davon geworden ist, aber ich finde keinen Anhalt. Die persönlichen Beziehungen des Grasen waren mir ja auch ganz unbekannt.“ „Und so willst du tatenlos, stumm warten, bis man dir den Prozeß macht?“ „Ich kann ja nichts zu meiner Rettung tun,“ sagte er düster,„der Schein ist unbedingt gegen mich.“ „Soll ich Anneliese deine Grüße bringen?" fragte die Baronin leise und hastig, denn man vernahm den Schritt des Aufsehers. „Ja, aber sei vorsichtig damit, erschrecke sie nicht. Weiß sie—?“ „Nichts! Sie ist noch zu schwach, vorläufig darf sie nichts erfahren.“ Es blieb ihnen nur noch Zeit zu einer flüchtigen Umarmung, sie mußten sich trennen. Mit tiefem Aufatmen begrüßte die junge Frau draußen die kalte Winterluft, und doppelt schwer empfand sie das Unglück ihres Bruders. Ihr erschien alles unsagbar düster und trostlos, sie gab ihn ganz und gar verloren. In kurzer Zeit hatte sie das Schloß erreicht. Auf dem zweiten Treppenabsatz blieb sie stehen und ließ den Blick über wohlgepflegte Zierpflanzen und weiße Marmorgruppen schweifen. Da wurde oben die Tür geöffnet und männliche Schritte näherten sich der Treppe. Sie vermied gern jede Bewegung mit dem Grafen und konnte im Augenblick doch nicht ausweichen. Aber das war gar nicht der Gefürchtete, sie hörte es am ungleichmäßigen, schwerfälligen Gange des Näherkommenden. Jetzt sah sie ln ein gedunsenes Gesicht, in Augen, die vor Schadenfreude funkelten, ein ekler Duft von Alkohol wehte sie an. Entsetzt wich sie zurück, soweit es dei enge Raum gestattete. Der Mensch sah aus wie wie kam seinesgleichen das ein Wegelagerer. Schloß? Es war Deising, welcher so dicht an ihr vorüberging, daß er fast ihre Kleider streifte. Er kam soeben von Egon und achtete nicht sonderlich auf die schlanke Gestalt in tiefer Trauer. Als er auf den untersten Stufen angelangt war, begann er vergnügt zu pfeifen, dann trat er durch das weitgeöffnete Portal ins Freie hinaus. Klothilde eilte in ihre Wohnung und wurde durch die Kinder, die sie mit großer Lebhaftigkeit begrüßten, von dem unangenehmen Eindruck, den sie soeben empfangen, bald abgelenkt. 17. Kapitel. Es war zwei Wochen später. Dr. Steier lag lang ausgestreckt auf der Chaiselonque und rauchte mit vollem Behagen seine Zigarre. Er liebte es, beim Arbeiten zu rauchen, weil es seine Geistestätigkeit anregte. So wie er dort, reglos auf dem Rücken liegend, verharrte, konnte er am besten denten. Aber freilich, was half hier all' sein Kombinieren! Mochte er sich noch so sehr anstrengen, er kam um keinen Schritt vorwärts in dieser Mordaffäre. Sein Klient hüllte sich nach wie vor in hartnäckiges Schweigen und die Baronin ebenso. Hatte er anfangs gehofft, aus der Schwester des Angeklagten etwas herausholen zu können, so mußte er seinen Irrtum bald einsehen. Die hübsche, schlanke Frau wußte zu schweigen. Sie war auf ihrer Hut. Es klopfte, und gleich darauf wurde von außen die Tür geöffnet, ein Arbeiter in blauer Bluse, die Tonpfeife im Munde, trat ein.„Sind wir ungestört?“ fragte er in unterdrücktem Ton. Der Rechtsanwalt hatte sich halb aufgerichtet.„Ich bin allein. Riegeln Sie ab.“ Der Arbeiter verschloß die Tür. Dann legte er die Pfeise fort. „Nichts! Keine Spur! Der Mensch ist wie vom Erdboden verschwunden. Verrückt könnte man werden!" Dr. Steier hatte sich wieder ausgestreckt. Kurze Zeit war er ganz in blaue Rauchwolken eingehüllt. „Es ist, wie ich von vornherein sagte— der Graf hat ihn fortgeschafft.“ „Aber solche Kerle pflegen wiederzukommen, sich wie Blutsauger an ihre Opfer zu hängen.“ „Machen Sie es sich gemütlich, Römer, heut' schick, ich Sie nicht mehr hinaus.“ „S'ist auch ein Hundewetter draußen, Schneetreiben, daß einem Hören und Sehen vergeht. Die Bahnarbeiter müssen aber trotzdem standhalten, es darf keiner feiern. Am 1. April des kommenden Jahres rollt der erste fahrplanmäßige Zug über Nordburgsches Wiesenland. Der Staat hat es sich verschiedene Millionen kosten lassen, aber der Herr Egon hat nichts davon, der Notar ist ein gewissenhafter Verwalter des Nachlasses, er gibt nicht einen Heller mehr heraus, als er laut Testament darf.“ Er zog sich in eins der nächsten Zimmer zurück, und als er nach einiger Zeit wieder zum Vorschein kam, hatte er sich einer gründlichen Metamorphose unterzogen. Der Arbeiter mit der gedrungenen Gestalt, dem robusten Gesicht und dem struppigen, dunklen Haar hatte sich in einen schlanken, sehr schneidigen jungen Herrn verwandelt, dessen schmales, feingeschnittenes Gesicht und kurz geschorenes Blondhaar in nichts an den weiter erinnerte. Römer war trotz seiner Jugend einer der routiniertesten Detektives der Residenz, zähe und verschlagen und mit jenem sicheren Takt ausgestattet, der mindestens ebensoviel wert ist, als reiche Lebenserfahrungen. (Fortsetzung folgt.) Seite 7. Schweiter Zettung. Amtliches Kreisblatt. Dienstag, den 19. Dezember 1911. Nr. 206. Brige zui den Feiertagen meine Ruchenbäckerei in empfehlende Brinnerung. Empfehle besonders meine Spez.: Leipziger Stollen, F Thuringer Streusselkuchen sowien“ füir ff. Rodonkuchen und sämtliche andere Tee- und Kaffeegebäcke. Spekulatius In allen Preislagen. Hochachtungsvoll Hugo Filbrich, Bestellungen erbitte frühzeitig und garantiere prompte und geschmackvolle Ausführung. 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In der Stadt Lüdenscheid wird die Beschäftigung von Arbeitern an allen Sonn= und Festtagen mit Ausnahme des zweiten Weihnachts=, Oster= und Pfingstfesttages bis 12 Uhr Mittags gestattet. 3 In der Stadt Schwelm wird die Beschäftigung von Arbeitern an allen Sonn= und Festtagen mit Ausnahme des ersten Weihnachts-, Oster= und Pfingstfesitages bis 12 Uhr Mittags gestattet 4. In den Städten Hagen und Haspe und in der Gemeinde Werdohl wird die Beschäftigung von Arbeitern an allen Sonn= und Festtagen bis 1 Uhr Nachmittags gestattet. Ausgenommen ist jedoch der erste Weihnachts-, Oster= und Pfinstfestlag. an denen eine Beschäftigung nur bis 12 Uhr Mittags zugelassen wird, sowie der zweite Weihnachts=, Öster= und Psingstfesttag, an denen eine Beschäftigung von Arbeitern verboten ist. In den Städten Allena. Hamm, im Kreise Siegen und im Amie Eving wird die Beschäftigung von Arbeitern an allen — an und Feiltagen mit Ausnahme des zweiten Weihnachts=, Somm Oster= und Pfingstfesttages bis 1 Uhr Nachmittags gestaltet, 6. In den Städten Gelsenkirchen. Hattingen und Olpe, in den Kreisen Arnsberg— mit Ausnahme der Stadt Arnsberg—. Hagen=Land— unter Ausschluß der Aemter Bommern und Breckerfeld und der Gemeinden Esborn und Wengern Haltingen— unter Ausschluß des Amtes Herbede—. Olpe. Schwelm— unter Ausschluß der Stadt Schwelm—. Soest unter Ausschluß der Stadt Soest— sowie in dem Amte Baukau wird die Beschäftigung von Arbeitern an allen Sonnund Festtagen, mit Ausnahme des ersten Weihnachts=, Österund Pfingstfesttages, bis 2 Uhr Nachmittags gestattel. 7. In den Städten Arnsberg. Bochum, Castrop. Dorlmund. Hörde. Hohenlimburg, Iserlohn, Kamen. Lippstadt, Schwerte. Soest, Unna und Wattenscheid im Kreise Iserlohn=Land, in den Aemtern Altenbochum. Barop. Eickel, Harpen. Hordel, Kirchhörde. Rauxel. Wanne, Wattenscheid und Weitmar und in der Gemeinde Anröchte wird die Beschäftigung von Arbeilern an allen Sonn= und Festtagen mit Ausnahme des zweiten Weihnachts=, Oster= und Pfingstfesttages bis 2 Uhr Nachmittags gestaltet.... g. 3 zum; vor Girhat 8. in der Stadt Heine wird die Beschaftigung von Arbeitern an allen Sonn= und Festtagen bis 2 Uhr Nachmittags gestattet. Ausgenommen ist jedoch der erste Weihnachts=, Osterund Pfingstfestlag, an denen eine Beschäftigung nur bis 12 Uhr Mittags zugelassen wird, sowie der zweite Weihnachts, Oster= und Pfingstfesttag, an denen eine Beschäftigung von Arbeitern verbolen ist. 9 In allen nach 1 bis 8 nicht in Betracht kommenden Städten, Kreisen, Aemtern und Gemeinden wird die Beschäftigung von Arbeitern an allen Sonn= und Festtagen bis 2 Uhr Nachmittags gestattet, ausgenommen sind jedoch die beiden Tage des Weihnachts=, Oster= und Pfingstfestes, an welchen eine Beschäftigung nur bis 10 Uhr Vormittags gestattet wird. Ueber die vorstehend unter 1 bis 9 zugelassenen Ausnahmen hinaus wird die Beschäftigung von Arbeitern an allen Sonn= und Festtagen nur in soweit zugelassen, als sie bei der Vorbereitung von öffentlichen Theatervorstellungen und Schaustellungen erforderlich ist. Arbeiterinnen(Friseusen) dürfen in den nach 3 und 6 in Betracht kommenddn Städten, Kreisen, Aemtern und Gemeinden am ersten und in den nach 1, 2, 4, 5. 7 und 8 in Betracht kommenden Städten, Kreisen, Aemtern und Gemeinden am zweiten Weihnachts=, Oster= und Pfingstfesttage zur Bedienung der Kundschaft außerhalb der Barbier= und Frisierstuben nicht länger als 3 Stunden am Vormittage beschäftigt werden Wenn die Beschäftigung von Arbeitern an den Sonnund Festtagen länger als 3 Stunden dauert. so sind die Arbeiter entweder an jedem dritten Sonn= und Festtage für volle 36 Stunden oder an jedem zweite: Sonn= u. Festtage mindestens in der Zeit von 8 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends oder in jeder Woche während der zweiten Hälfte eines Arbeitstages, und zwar spätetens von 1 Uhr Nachmittags ab, von jeder Arbeit freizulassen. Wenn die Arbeiter durch die Beschäftigung an Sonnund Festtagen am Besuche des Gottesdienises behindert werden, so ist ihnen an jedem dritten Sonn= und Festtage die zum Besuche des Gottesdienstes erforderliche Zeit freizugeben. Gleichzeitig wird unter Aufhebung der durch meine Bekanntmachung vom 7. Dezember 1910(Amtsbl. S. 880) getroffenen Bestimmungen hiermit auf Grund des§ 41 d der Gewerbeordnung in der Fassung vom 26. Juli 1900(R.=G.=Bl. S. 871) angeordnet, daß im Regierungsbezirk Arnsberg in den Barbier= un Friseurstuben an den Sonn= und Festtagen ein Betrieb nur insoweit staltfinden darf, als Ausnahmen von den im§ 105 b Ads. 1 a. a O. getroffenen Bestimmungen durch diese Bekanntmachung unter Jiffer 1 bis 9 zugelassen sind. Arusberg, den 13. November 1911 7753 l. 20 Nr. 1428. 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