NNr 33 Donnerstag, den 8. Februar alle Kreis- und Lokalpolizeilichen Verordnungen für den Kreis Hörde erligen gemäß Bekanntmachung der Königl. Regierung durch Veröffentlichung in der„Schwerter Zeitung" verbindliche Kraft. rechtsWochentage. Wöchentliche Gratisbeilage: Familienfreund.“ Erscheint an „Illustrierter „ Erstes und ältestes Cages-O. gan des K eises hora Die heutige Ausgabe umfaßt 8 Seiten. Insertionsgebühr für lokale Anzeigen, die sechsgespaltene Petit=, Avnnemenkspreis pro Quartal 1 Mart 65 Pfg., ezct zeile oder deren Raum 10 Pfg., außerhalb 15, Reklame=Zeile 12 Pfg. Bestellgeld, wenn durch die Post bezogen. 40 Pfg., Druck und Verlag von Carl Braus in Schwerte, jedem Fernsprech=Anschluß Nr. 62. Amt Schwerte. Telegr.=Adresse Pund. Stharcte siche. e. iu Sie Ser Wrrcie Mrtem emte nm vernemmsenne Haupt-Auloneenslal Die ungarische Krisis. kommen, wie er nur frogsty,uaran mualsche steis und die Halsstarrigkeit der Magyaren, ständig mit ihren über das Fonderungen kommen, und nichts b.. zu, Mache ge. Die durch die Parlamentswahlen zut macht geAndrassys eine Wendung werde, und allerlei ihren Weg in die Stimmen nicht fehlte, welche davor### ständig gescheitert, die Kluft bleibt nach wie vor offen.]— Pariser Jugend. Zur Bekämpfung des Die Krone hatte ziemliches Eutgegenkommen gezeigt Schmutzes in Bild und Wort hat jüngst, wie der„Maund auch in der Armeefrage sich zu Konzessionen ent= tin“ berichtet, in der Pariser Sa#obane eine Versamm' schlossen, welchedie Einheit der Armee nicht beeinträch= lung stattgefunden, in der ein Professor und tigen können. Der Koalition allein aber fällt die Ver-licher referierten. Hatte die zahlreich versammelte vielmeyr antwortung zu, wenn abermals die so notwendige Sa= Jugend den Professor noch halbwegs ruhig angehört, welche stets und nierung der Verhältnisse ausbleibt. Verlangte man so lärmte sie während der Darlegung des Geistlichen hinaus schießenden doch dreist nichts weniger als ein selbständiges Zollge= Hermaßen, daß die Versammlung wegen Tumults aufdavon ablassen woll= shiet für Ungarn mit der Berechtigung, mit Oesterreich gehoben werden mußte; noch auf den Straßen des ten. und auswärtigen Staaten besondere Handelsverträge Quartier Latin wurde , uig gerlangte man eine Schmä, den jugendlichen der Lärm fortgesetzt! Unter auskosten abzuschlietzen, und ebenso verlangte man eine SchmäVersammlungsbesuchern vertreten sind die gewesen. zum Beunion beider Leider hinauslie haßten Oestereich durchzubrücken. Daß aber ein selbst=Andrassy in der Geschichte der ungarischen Krisis nur ständiges Ungarn in wirtschaftlicher Hinsicht vielleicht eine Epoche. Wie viele mögen solche wohl noch prozentualiter weit mehr zu den Staatskosten beiträgt als angemessen wäre, störte die Herren Magyaren weiter nicht. Jetzt oder nie! Das ist die Parole, die von Kossuth und seinen Getreuen ausgegeven int und der auch die übrigen Parteien der Koalition, der Not gehorchend, folgen müssen, wenngleich sie gern haben möchten. Zollfreiheit sche Armee, daß sind die Schlagwor kämpft. Daß sich Kaiser Fr Bedingungen niemals einlasser der Hand, weil unter dieser machtstellung der Donau=Monarchie unbedingt großer randt studierten im Winter 10 Schaden erwachsen müßte. Das weiß man auch in Leute, darunter 19 Nichtdeutsche. Der Staatszuschuß Budapest anscheinend sehr wohl, aber Hygtzthgßart stellte sich für die deutschen Studenten auf 43000, für Politische Uebersicht Deutschland. — Zur Ausländerfrage an Personen vom Kriegsgerichte zum Tode verurteilt. Das Urteil ist an zehn Verurteilten vollstreckt worden. Die beiden andern sind entkommen. = Petersburg, 7. Febr. Der Ruß schreibt: Die von der Regierung an die durch die Bauernunruhen geschädigten Gutsbesitzer zu zahlenden Entschädigungen betragen nach amtlicher Feststellung 34 Millionen. Davon entfallen auf die Ostseeprovinzen 11 Millionen. deutschen Hochschulen Der Nowoje Wremja wird aus Tiflis gemeldet, für die nem Blatte, daß Bauern in der Nähe von Cherson fürchterliche Greueltaten an Tieren verüben. Die Bauern töteten Schafe und Ochsen durch schwere Gegenstände. Ochsen und Pferde wurden mit ihrem eigenen Schweif zusammengebunden. Die Bauern schießen darauf mit Gewehren, um die Thiere zu erschrekken. Diese springen geängstigt auseinander und reißen sich buchstäblich in Stücke. Pferde wurden an die Flügel von Windmühlen gebunden und mit in die Taliche Freaunde. Roman von Elwin Starck. 37 Baron Wahlenburg hatte sich auf der Rehbockpirsche erkältet. Während er in den feuchten Lupinen auf den Kapitalbock wartete, war, wie der Dieb in der Nacht, sein alter Feind, die Gicht über ihn gekommen. Nun saß er in warme Decken gehüllt im Lehnstuhl im Wohnzimmer, in dem, trotz der warmen Jahreszeit, ein Feuer brannte. Neben ihm stand ein Tischchen, auf dem Zeitungen lagen, von Zeit zu Zeit nahm er eine auf und versuchte zu lesen. Aber schon das Halten der Blätter verursachte ihm Beschwerden, jede, auch die kleinste Bewegung war mit Mühe und Anstrengung verbunden. Beweise besonderer Geduld hatte der Baron nie gegeben, die wenigen Körnlein aber, die er davon besaß, gingen in der Krankheit gänzlich verloren. Er wurde übellaunig und reizbar, ein Schrecken für seine Umgebung, nur Paula zwang die Pflicht bei ihm auszuhalten. „Wo ist Martins Brief?“ fragte er die Tochter, die für Minuten ins Nebenzimmer gegangen war.„Daß man niemals von Euch Frauenzimmern die Postsachen wieder erhält,“ schalt er. „Ich habe Dir den Brief zurückgegeben," verteidigte sich Pottg. ce“.chen, I mihersnrach ber m. „Dann würde ich ihn nicht suchen,“ wiversprach der Baron. Paula schwieg. Sie fuhr mit der Hand über die Stirn, die heiße Luft schien ihr Unbehagen zu verursachen. Sie suchte nach dem Schreiben und entdeckte es glücklich in den Falten der Decke, die der Baron um die Knie gelegt hatte. Herr von Wahlenburg nahm mit einer undeutlich gemurmelten Entschuldigung den Brief seines Sohnes und las ihn nochmals burch..., ig.— Ain e(agte. „Also morgen abend trifft er ein,“ sagte er,„es ist mir lieb, ihn die letzte Zeit, da wir noch hier sind, um mich zu haben,“ fuhr erfort, in das helle Feuer starrend.„Merkwürdig, zuerst habe ich mich vor dem Abschied gefürchtet, jetzt freue ich mich fast darauf. Die Nähe der Fabrik ist wirklich unangenehm. Als mich Möller auf die vielen Unzuträglichkeiten solcher Verhältnisse aufmerksam machte, wollte ich seinen Worten nicht glauben. Jetzt sehe ich ein, daß er nicht übertrieben hat. Auf Schritt und Tritt begeguet man den Arbeitern, zuweilen unangenehmes Gesindel, selbst aus dem Park habe ich sie schon hinausgeworfen. Das verleidet mir die letzten Wochen.“ Paula bückte sich, um den alten Herrn fester in die Decken zu hüllen.„Mir geht es wie Dir," sagte sie leise„Auch ich werde mich freuen, sobald ich den Fuß über die Schwelle setzen werde. Das liegt an den Verhältnissen.“ „Siehst Du,“ sagte er verdrießlich, ließ den Tisch abrücken und winkte Paula, ihm gegenüber Platz zu nehmen.„Weißt Du mir nicht irgend etwas Neues zu erzählen?“ fragte er ungeduldig,„etwas, um mich auf andere Gedanken zu bringen? Hast Möller gesehen? Wann wird die Fabrik in Betrieb gesetzt?“ „Ich bin heute nicht ausgegangen, weiß daher nicht, ob Möller hier war,“ entgegnete Paula,„Ingenieur Geißler habe ich dagegen gestern gesehen und gesprochen. Im Kesselhause wollen sie heute mit der Probeheizung beginnen. Geißler war, wie es schien, einigermaßen in Sorge, wenigstens in Spannung über den Ausfall der Probe.“ „So, so. Warum in Sorge? Nun, das ist seine Sache!“ rief der Baron.„Der verdammte Hexenschuß.“ Er warf die Decken von sich.„Ichkann nicht länger still sitzen,“ fuhr er fort, mit den Fingern auf den Tisch trommelnd,„ich will versuchen, obich gehen kann. Hüf mir, Baulg,. Lam I. Sak. schmes uuf bb. Gack. Mühsam erhob er sich, indem er sich schwer auf die Tochter stützte und humpelte ein paarmal im Zimmer auf und ab. „Vielleicht wird mir besser,“ meinte er,„mir liegt es wie Blei auf der Brust. Kein Wunder, bei der heißen Zimmerluft! Nun, wie war Geißler? Was sagte er noch?“ fragte er ungeduldig. „Er war nicht sehr unterhaltend,“ entgegnete die Angeredete ruhig,„im Gegenteil, er schien mir, wie ich Dir bereits sagte, ziemlich erregt. Kein Wunder! Der Ausfall der Probe ist von großer Wichtigkeit. Willst Du Dich nicht setzen, Vater?" fuhr sie fort, nachdem sie das Zimmer zweimal durchmessen hatten, das Gehenstreugt Dich an.“ uu6 gia6 sch mit gat. „Ein wenig,“ gab der Baron zu und ließ sich mit leisem Stöhnen wieder in den Sessel sinken. „Du solltest zu Bett gehen,“ schlug Paula vor. „Warum nicht gar,“ rief der ungeduldige Kranke.„Schlafen kann ich nicht, und die Schmerzen werden im Bett unerträglich. Nein, laß das Feuer brennen,“ befahl er, als Paula die Ofentür schließen wollte,„jetzt wird mir wieder kalt, ein Schauer läuft mir über den Rücken. Inallen Gliedern meldet sich der Rheumatismus. Verdammte Geschichte! Was sagst Du dazu, daß der Arzt mich nach Wiesbadenschicken will?“ iut, Baulig uachhensich „Die Kurwird Dir gewiß gut tun, meinte Paula nachdenklich. „Wir könnten nach Verkauf des Gutes sofort von hier ins Bad reisen und dort in Ruhe die Wahl unseres zukünftigen Wohnortes treffen. Wenn Martin sich in Berlin habilitiert...“ „Zieht es Dich natürlich nach Berlin,“ vollendete ihr Vater mürrisch.„Nun, wir werden ja sehen.“ Auf dem Hofe wurden laute Stimmen vernehmbar. „Wahrscheinlich sind es wieder Arbeiter, die sich unnützerweise bei mir zu tun machen,“ rief Wahlenburgärgerlich.„Nicht einen Augenblick mehr hat man Ruhe im eigenen Hause. Sieh' nach, Paula, was es gibt,“ fuhr er aufhorchend fort, als das Stimmengewirr vernehmlicher wurde.„Schicke den Diener hinunter und erkundige Dich nach dem Spektakel. Laß die Arbeiter vom Hof werfen! Ich will Ruhe haben.“ Die Sonne war im Untergehen begriffen. Ihre letzten Strahlen vergoldeten das rote Dach des Hauses und spielten auf dem Kies des Hofes. Die Linden standen in Blüte, oder vielmehr hatten beinahe abgeblüht, denn gelbliche Sternchen lagen verstreut umher, doch der zarte Duft erfüllte noch die Luft. Drüben vom Wirtschaftshofe flog ein Schwarm weißer Tauben auf und kreiste durch die Luft, die weißen Flügel glänzten wie Silber gegen das dunkle Blau des Sommerhimmels Paula, die auf der Rampe stand, folgte ihren Lieblingen mit aufmerksamen Augen. Da kehrte der Diener zurück, den sie auf Wunsch ihres Vaters zu den Arbeitern gesandt hatte. „Nun, Ludwig, was gibt es?“ „Großer Gott, gnädiges Fräulein, ein Unglück!“ „Ein Unglück! Was ist geschehen?“ „Im Kesselhause ist ein Rohr geplatzt. Die Arbeiter, die zunächst standen, wurden von dem heißen Wasserstrahl verbrüht. Mehrere sind verwundet, leichter und schwerer, je nachdem und Ingenieur Geißler...“ „Nun? was ist's mit ihm?“ rief Paula erschrocken. „Wurde ohnmächtig vom Platze getragen," vollendete der Sprecher.„Er hat als das Unglück geschah, am nächsten gestanden und am meisten gelitten. Noch lebt er, aber sie meinen...“ Paula wurde sehr blaß. 135.20 0 Luft getragen. Von der Höhe stürzten sie dann herab ohne den und kamen schrecklich rvestümmelt unten an. Zahlreiche Pferde wurden mit Petroleum begossen und dars auf angezündet. Die Bauern ergötzten sich an den fürchterlichen Qualen der brennenden Tiere. Diese Untaten haben keine andere Ursache als die Freude an Grausamkeiten. in Reichstag. Mittwochsitzung. Antrag der Sozialdemokraten, jedem Bundesstaat das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht für Männer und Frauen über 20 Jahre einzuführen. Abg. Bernstein begründete den Antrag in mehrstündiger Rede unter Hinweis auf die Wahlrechtsverbesserungen in Süddeutschland, während in Preußen, Sachsen usw. nichts geschhe. Redner kritisierte das Dreiklassenwahlrecht und die Haltung besonders der Konservativen. Hanseatischer Bevollmächtigter Dr. Klügmann wies Angriffe des Vorredners auf das Lübeckische Wahlrecht zurück, wobei er sich scharf gegen die Sozialdemokratie wandte, die nur die Freiheit des Schimpfens kenne. Während der Rede, in der das Recht des Reichstages, in die einzelstaatliche Wahlrechtsfrage einzugreifen, bestritten wurde, entstand so große Unruhe, daß der Präsident wiederholt die Glocke schwingen mußte. Auch Abg. Graf Hompesch(Ztr.) betonte die Zuständigkeit der Einzelstaaten, ebenso die Abgg. v. Normann(kons.) und Büsing(ntl.), letzterer unter Anerkennung der Reformbedürftigkeit des Wahlrechts in vielen Einzelstaaten und unter Verurteilung der sozialdemokratischen Agitation. Staatssekretär Graf Posadowsky erkannte ein Mißverhältnis zwischen Reichstagswahlrecht und preußischem Landtagswahlrecht an, hob aber die Zuständigkeit der Einzelstaaten hervor. Das Reichstagswahlrecht solle bestehen bleiben, wenn sich auch Rechenfehler ergeben hätten. Ohne bereits einen Beschluß zu fassen, vertagte sich das Haus. en Firmen zur Uebersendung einer Kostenrech= ziell für den Verein abzuhalten. Zu dieser Feie ir die einzelnen Teile des Bauwerks aufgefor=##len die noch lebenden Gründer des Vereins. rden. Es heißt dann wörtlich:„Letztere Aus infolge Verzuges oder aus anderen Gründen=: notwendig, weil Ihr Angebot nach diesseitiesten, eingeladen werden. Als Musik wurde eine Haus der Abgeordneten. Am Mittwoch zeitigte die Weiterberatung des Stats des Ministeriums des Innern eine erregte Polendebatte. Abg. Korfanty(Pole), der Klagen über Beschränkung der Versammlungsfreiheit der Polen vorbrachte und von absichtlicher Verletzung des Vereinsgesetzes durch die Behörden sprach, wurde zweimal zur Ordnung gerufen. Minister v. Bethmann wies die Vorwürfe unter dem lebhaften Beifall der Konservativen und Nationalliberalen zurück. Als Abg. v. Dziembowski(Pole) die Art des Vorgehens des Ministers bemängelte, erwiderte ihm Vizepräsident Dr. Krause, über die Würde des Hauses wache er. Aus Stadt urd Umgebung. Schwerte, den 8. Febr. **(Submissionswesen.) Man schreibt dem„Rheinisch=Westfälischen Anzeiger“: Es ist schon viel über die Mängel im Submissionswesen und deren Beseitigung geschrieben worden, ohne daß jedoch bis jetzt eine wirkliche Gesundung der Verhältnisse auf dem Gebiete der öffentlichen Ausschreibungen eingetreten wäre. Ein Hauptfehler, der allgemein als solcher anerkannt wird, ist die blinde Uebertragung der Arbeiten oder Lieferungen an den Mindestfordernden, da dieser in den meisten Fällen so niedrig gerechnet haben wird, daß er entweder minderwertige Arbeit und Ware liefern oder arbeiten Fortschritt z1 bahn=Betriebsinspektion den billigster zur Ausführung eines Bahngebäudes eein im Umdruck be hergestelltes Schreiben Zugehen ließ, in welchem die bes zu treffenden nung fü. dert werben. gabe ist urinttrig, Wen uu: 4gebot nach diesse gem Ermessen so gering ist, daß Sie die Ausführung ohne Verlust kaum machen können.“ Wir glauben, daß mit einem solchen Vorgehen beiden Teilen am besten gedient ist und möchten das hier gegebene Beispiel allen ausschreibenden Behörden zur Nachahmung warm empfehlen. **(Der Kreis Hörde zur Silberhochzeit des serpaares.) Aus Anlaß der Silberhochzeit des Kaiserpaares beabsichtigt der Kreis Hörde einen ansehnlichen Betrag für das Volksbibliothekswesen zu stiften. Es ist geplant, diese Mittel zu einer Vermehrung und einer Dezentralisation der Kreisvolksbibliothek in Hörde zu verwenden. !!(Wildenten angekommen.) zeigen sich(von hier ruhraufwärts) zahlreiche Schwärme wilder Enten, die jedenfalls ihre Heimat wegen Zufrierens der Gewässer haben verlassen müssen. Unsere Nimrode sind auch bereits auf die Langhälse aufmerksam gemacht und werden nicht versäumen, ihren Entens braten baldigst einzuholen, wenn auch den scheuen Ties ren bei Tage schlecht beizukommen ist. **(Konzert im„Freischütz".) Der M.=G.=V. „Lyra“=Sommerberg veranstaltet am kommenden Sonntag ein Vokal= und Instrumentalkonzert im „Freischütz“, in welchem der rührige Verein mit einer Reihe von Liedern aufwarten wird. Als Solisten wirken mit die Herren: Konzertmeister Müller=Dortmund (Violine), Konzertsänger Siebel(Baroton), Rektor Spaemann=Sölde(Tenor), Musikdirektor Haselhoff (Klavier). Wir machen alle Musikfreunde auf diese Veranstaltung aufmerksam. *r(Unfall.) Der in den Rosen wohnende Arbeiter Sch. geriet auf der Eisenindustrie mit der rechten Hand in das Räderwerk einer Maschine und büßte den reschlossen, am 24. Juni d. J. ein großes Gesangfest veranstalten und am 25. Juni er. eine Nachfeier speZu dieser Feier solwelche austraMilitärkapelle in Aussicht genommen. **(Preußens Bevölkerungszahl.) Die„Statist. Korresp.“ melldet: Nach der vorläufigen Ermittelung des Volkszählungsergebnisses vom 1. Dezember 1905 beträgt die Bevölkerung Preußens 37273762 gegen 34472 509 am 1. Dezember 1900. Die Zunahme bedurchschnittlich jährlich 1,57 Faliche Freunde. Roman von Elwin Starck. 38 „Lassen Sie auspannen, Ludwig, ich will sofort an der Unglücksstelle Erkundigungen einziehen Vertreten Sie so lange, bis ich zurückkomme, meine Stelle bei dem Herrn und helfen Sie jetzt dem Kutscher beim Aufschirren. Ich fahre sogleich.“ Herr von Wahlenburg wurde ärgerlich, als er den Plan der Tochter vernahm. „Lade mir keine Verantwortung mit einem so schwerkranken Menschen auf den Hals,“ sagte erkurz.„Warum willst Du ihn nicht nach Berlin schaffen lassen? Viel weiter ist es auch nicht nach dort, als nach hierher. Wie gesagt, ich will keine Verantwortung übernehmen.“ Paula lächelte bitter.„Wir hätten vielleicht eine größere, wenn wir ihn nicht aufnehmen," entgegnete sie.„Wie, wenn Ingenieur Geißler durch den Transport unmittelbarer Gefahr ausgesetzt würde? Wenn er unterwegs stürbe, wie dann?“ Wahlenburg wußte nicht recht, was er erwidern sollte.„Ueberspannte Ideen!" stieß er endlich hervor. Paula blickte ihm fest in die Augen.„Was meinnt Du?“ fragte sie ruhig.„Bist Du zum Entschluß gekommen oder...“ „Meinetwegen,“ brummte der Baron.„Ich will Dich nicht beeinflussen, tue, was Du willst.“ Er ließ sie fahren, war aber durchaus nicht mit ihr einverstanden. Die Katastrophe hatte ihn tief verstimmt. Der Anfang des Unternehmens war, wie er sich selbst eingestehen mußte, nicht viel versprechend. Mit einem U glück, vielleicht gar mit einem Verlust an Menschenleben, begann die Fabrik ihre Tätigkeit. Abergläubisch war er nicht und doch, doch... Und Baron Wahlenburg starrte gedankenvoll ins Feuer. *** Der alte Rendant Geißler saß in der Krankenstube seines Sohnes, die sich noch immer im Herrenhause zu Waldau befand. Den Tag über hielt er sich in Waldau auf und fuhr erst am Abend nach Berlin zurück. Karl war aus dem Wundfieber, in dem er eine Zeitlang völlig besinnungslos gelegen hatte, erwacht und hatte allmählich das Bewußtsein wiedererlangt. In einigen Tagen würde er, wie der Arzt versicherte, transportfähig sein, allein es konnten noch Wochen darüber hingehen, ehe er die Direktion der Fabrik würde trägt 8,13 Prozent oder Prozent. * Hörde, 7. Febr.(Eines raffinierten Betruges) machte sich am gestrigen Nachmittage der stellenlose Kellner Hgenselaers aus Dortmund schuldig. Der Mensch, ohne Barmittel, hatte sich Rundeisen zurecht geschnitten, diese Stücke in Papier gedreht, zugesiegelt und mit der Aufschrift„5 Mark“ versehen. Diese sogenannten Geldrollen versuchte nun Hoenselaers in Gasthäusern und Geschäften unterzubringen, im Hotel Brunne, wo er eine solche Rolle einwechselte, wurde der Betrug entdeckt; der Betrüger ergriff die Flucht, wurde aberb ald eingeholt und der Polizei übergeben Bei der Visitation fand man noch zehn solcher falschen Geldrollen bei dem Menschen vor. Kalthof, 7. Febr.(Versammlungen.) Sonntag nachmittag fand im Lokale des Wirtes Eckmann die jährliche Versammlung der LeichenwagenGenossenschaft statt. Bei der vorgenommenen Rechnungslage erwies sich, laut„Iserl. Kreisanz.“, daß der Kassenbestand als günstig bezeichnet werden konnte. Infalge des günstigen Abschlusses konnten vier neue Laternen zum Preise von 110 Mark beschafft werden. Die ausscheidenden Vorstandsmitglieder wurden wiedergewählt. Der Leichenwagen wurde im vergangenen Jahre von Genossen zehnmal und von Nichtgenossen übernehmen können Und doch war ein Aufschieben des Betriebes kaum möglich. Nur im Kesselhause wurde noch gearbeitet. Da man die eigentlichen Ursachen des Unglücks ermittelt hatte, wurden Geißlers Ratschläge, die Möller zuvor mißachtete, wenigstens teilweise befolgt. Das alte Sprichwort bewahrheitete sich wieder einmal: sobald das Kind in den Brunnen gefallen ist, wird er zugeschüttet. Möller hatte aus dem Kreise seiner Beamten einen Vertreter für Karl gefunden und meinte, es würde schwer halten, die Fabrik in eine Aktiengesellschaft zu verwandeln. Trotzdem aber wurden bereits Aktien an der Börse ausgegeben, und diesen Papieren war fast in allen Blättern eine ausführliche günstige Besprechung gewidmet worden. Emil Fuchs, der jetzt im Fahrwasser der Möllerschen Politik trieb, hatte für eine möglichst günstige Lanzierung der betreffenden Notiz in den Zeitungen Sorge getragen. Und heute in aller Frühe hatte er, Emil, dem Rendanten seinen Besuch gemacht, um sich nach Karls Befinden zu erkundigen. Fräulein Toni Möller hatte ihn, wie er sagte, besonders abgesandt, um genaue Nachrichten über den armen Blessierten einzuholen. Karl blickte vor sich hin, als ihm der Vater diese Mitteilung machte. „Fräulein Toni, die so liebenswürdig um Dein Wohl sorgt, ist die Nichte des Direktors, nicht wahr?“ fragte der Rendant und lächelte.„Du hast, wenn nicht alle Anzeichen trügen, Eindruck auf die junge Dame gemacht," neckte er.„Und der Direktor ist Dir, wie es scheint, gleichfalls gewogen. Es stimmt, Karl. Wenn Du gesund bist, wirst Du mir die Schwiegertochter zuführen.“ Aber Karl schüttelte den Kopf und sagte nervös und reizbar:„Jetzt keine Scherze über dergleichen, Vater, ich bin ein hilfloser Mann,“ damit wies er auf die Brandwunden und Blasen, mit denen der Oberkörper bedeckt war. Der rechte Arm und die Hand, mit der er, als das Unglück geschah, tapfer zugegriffen und weiteres Unheil verhütet halle, ruhte in einer Binde. „Mein armer Junge,“ sagte der Rendant und wandte sich ab, um die Tränen zu verbergen, die ihm der Anblick des leidenden Mannes erpreßte. Er trat aus Feuster und schaute hinab in den Park. Karls Gesicht war lebhaft gerötet, das Fieber schien heute wieder etwas stärker aufzutreten, und in den glänzenden Augen * Dortmund, 7. Febr.(Der Soester Bankprozeß.) In den Strafkammerverhandlungen gegen den Vorstand der Soester Spar= und Kreditbank ist festgestellt worden, daß der angeklagte fvühere Direktor Gockel das Bankfach überhaupt nicht erlernt hat, er war zuerst— Kassenbote, rückte dann zum Kassierer und Kontrolleur und endlich zum Direktor auf. Trotz= dem die Auskünfte über verschiedene Darlehnssucher schlecht lauteten, wurde ihnen von den Direktoren Seit einigen Tasen Müller(der im Jahre 1901 gestorben ist) und Gockel Seit einigen 2a6en Kredit eingeräumt, auch ergab sich, daß Müller seinem Kollegen Gockel ohne Genehmigung des Aufsichtsrates 9000 Mark für einen Hauskauf aushändigte. Der Angeklagte Kerstin, Mitglied des Aufsichtsrates, hat beim Konkurse der Bank mehr als 60000 Mark eingebüßt. * Wattenscheid, 7. Febr.(Doppelt verunglückt.) Heute mittag geriet der Rangierer St. auf dem Bahnhof Wattenscheid zwischen die Puffer. Als sein Kollege dies bemerkte, gab er sofort Haltsignal, so daß der Unglückliche frei wurde. Aber nun fiel er hin und geriet mit den Beinen unter die Räder des noch rollenden Wagens. Er starb auf dem Wege zum Krankenhause. Er war noch unverheiratet und erst seit kurzer Zeit zur Aushilfe im Rangierdienst tätig. * Rheine, 7. Febr.(Verhaftet) wurde hier von der Gendarmerie am Kanal in Rodde ein Matrose, der den Versuch gemacht haben soll, ein auf dem Kanal liegendes Dampfschiff in die Luft zu sprengen. Er war auf dem Schiff bedienstet, hatte den Dampfkessel, obschon er kein Wasser enthielt, angeheizt und sich dann entfernt. Jedenfalls wollte er von weitem den Erfolg seines Werkes abwarten. Die Sache war aber glücklicherweise rechtzeitig entdeckt und so konnte eine folgenschwere Explosion verhindert werden. Wenn durch die Untersuchung diese Handlungen sich bestätigt finden, wird der Uebeltäter seiner wohlverdienten schweren Strafe nicht entgehen. * Siegen, 7. Febr.(Eine außergewöhnliche Jagdbeute) hatte vor einigen Tagen der im Forsthaus Lahndorf stationierte Förster Bahne. Er erlegte ein Wildschwein, dem der Unterkiefer fohlte. Zunächst glaubte man es mit einer Abnomität zu tun zu haben, aber bei näherer Prüfung stellte sich heraus, daß das Tier den Kiefer durch eine schwere Schußverletzung, anscheinend vor sehr langer Zeit, eingebüßt hatte. Der Schwarzkittel kan sich nur unter Zuhilfenahme von zwei Backenzähnen, die noch stehen geblieben, mühsam ernährt haben; er befand sich denn auch in schlechtem körperlichem Zustande. * Bielefeld, 7. Febr.(Selbstmord.) In dieser Nacht erschoß sich in einem hiesigen Gasthof der Lehrer Wilhelm Mertens aus Ostscheid bei Löhne. Er lebte von seiner Frau getrennt und war am 1. Jan. strafversetzt, hatte aber diese Stelle nicht angetreten und war seit der Zeit außer Dienst. § Bielefeld, 7. Febr.(Die Strafkammer) verurteilte den Stallschweizer Zelt, welcher am 3. Dezember 1905 auf Gut Steinlake bei Herford den Oberschweizer Kramen ermordete und beraubte, wegen Totschlags und Diebstahls zu zwölf Jahren Gefängnis, * Düren, 7. Febr.(Erschwindeltes Krankengeld.) Eine empfindliche Strafe wurde vom hies lag ein eigener Ausdruck. Es war, als suchten sie jemand.„Was hast Du? Wen siehst Du unten im Garten?“ fragte er, als der Rendant, die Hand erhebend, lebhaft winkte. „Ich?“ „Ja, wen grüßest Du, Vater?“ „Der junge Herr von Wahlenburg steht an der Veranda und schaut herauf,“ berichtete Geißler senior.„Ein angenehmer Mensch, Karl. Ganz verschieden von seinem Vater, dem alten Baron.“ „Und seine Schwester, Vater, siehst Du das Fräulein nicht auch?“ forschte der junge Mann, und seine Augen begannen zu strahlen. „Fräulein von Wahlenburg ist nicht im Park,“ antwortete der Rendant nach einer Pause.„Weißt Du, wie entzückt ich von ihr war, als ich sie das erste Mal sah?“ fügte er nachdenklich hinzu.„Sie war es auch, die mir gleich Dir die Gastfreundschaft ihres Hauses antrug. Und als ich am ersten Tage hier in das Zimmer trat, saß sie an Deinem Bett. Es geht Ihrem Sohne besser, lächelte sie mir tröstend zu. Der Arzt hat es mir gesagt, er wird genesen.“ „Sie hat an meinem Lager gesessen?“ rief Karl erfreut aus. „War es mir doch, als habe sich ein blondes Haupt über mich geneigt, als habe eine linde Hand über meine Stirn gestrichen. Also sie war es!“ Und ein Lächeln huschte über das eingesunkene Gesicht.„Wenn Du sie siehst, grüße sie von mir, ich ließe ihr sagen..“ Er vollendete den Satz nicht, sondern starrte wirr vor sich hin.„Die Schmerzen,“ murmelte er,„die Schmerzen." Der Rendant hatte sich wieder an sein Bett gesetzt.„Mein armer Junge,“ sagte er mitleidig„Noch einige Tage mußt Du aushalten. Aber verliere nicht die Geduld, es wird bald besser werden mit Dir.. sehr bald...“ „Wirklich?“ fragte Karl zweifelnd.„Manchmal denke ich, ich muß sterben. Und dann frage ich mich: Wofür habe ich gelebt?“ „Sprich nicht so törichtes Zeug, Karl,“ sagte der Rendant streng.„Du wirst sicher genesen.“ Am Abend aber lag Karl im heftigsten Wundsieber, und Paulas blonder Kopf beugte sich mitleidig über ihn, ihre kühle Hand ruhte auf seiner heißen Stirn. Er aber merkte es nicht, wirre Bilder umgaukelten ihn, und seine Gedanken weilten in der Vergangenheit. *„ 135.20 5#4 Nr 33 Ka ## Donuerstag, des 3. Februar 1966. 38 Jadrhang. Amtüches Rreseicht V###: J. Snd 49 Rtrtenkieis Nerth. mmrnemu alle Kreis= und Lokalpolizeilichen Verordnungen für den Kreis Hörde erliern gemäß Bekanntmachung der Königl. durch Veröffentlichung in der„Schwerter Zeitung“ Insertionsgebühr für lokale Anzeigen, deren Raum 10 Pfg., außerhalb 15, Reklame=Zeile Druck und Verlag von Carl Braus in Schwerte, 62. Amt Schwerte. Telegr.##resse Braus, rechtsdie sechsgespaltene Petit= Abnnemenispreis pro Quartal 1 Mark 65 Pfg., excl. zeile oder 40 Pfg., Fernsprech=Anschluß 42 Psg. Bestellgeld, wenn durch die Post bezogen. Wöchentliche Gratisbeilage: Jamilienfreund.“ jedem Wochentage. Erscheint an „Illustrierter Erltes und ältestes Tages-Organ des K eises hörde. Haupt-Aunonceubl n. ns Herr v. Podbietsti amtsmüde. (Von unserem Berliner Bureau.) politischen Freunden und Gexnern mit Achtung und freundlicherTeilnahme genannt wizghg. den Fingern berzähten! Ju der heuticheg, preutischen beundw vrshzierz, pohenan gestanden, und die Jovialilät gerechtfertigt. Er hat es, was in unserem nüchDeutschland viel sagen will, sogar zu Spitznamen gebracht, und mit dem wohlbeleibten, P## sich unsere Witzblätter stets gern beschäftigt. Und Herr von Podbielski hat jenen guch genommen. Freilich, en i## vie Frage, ob der Minister als Leiter der landwirtschaftlichen Venwaltung in Preußen auch außerhalb der ssch.arz=weißen Grenzen bekannt geworden wäre; das ist mehr seiner früheren Tätigkeit als Staatssekretär im Reichspostamt zuzuschreiben, wo er sich als wirkhch Goshamten heute, 2 00.0 M Weet m. 2•51! 5 onstalent bewährte und von den p###### noch nicht vergessen ist. Man weiß, daß Herr von Podbielski ungern aus dem Postdienst ausschied, um aus politischen Gründen— damals machte der Bal des Mittellandkanals noch seine gewaltigen rigkeiten— das preußische Landwirtschaftsministeriun zu übernehmen. Er hat auch auf diesem Pr, vier Arbeit und Verdrießlichkeit gehabt, lebhafte Auseinanddersetzungen haben stattgefunden— es sei nur an die Fleischeinfuhrfrage im Vorjahre erinnert—. so leicht hätte keine andere Exzellenz das alles tunge ausgehalten. Aber nun ist, wie nicht mehr zweifelhaft sein kann, der gutgelaunte Minister doch amtsmüde geworden, und wenn er auch nicht daran denkt, von heute auf morgen von seinem Posten zurückzutreten, er will doch nicht mehr lange mitmachen. Und sein Nachfolger, der es nicht leicht haben wird, soll schon gesucht werden. Im preußischen Landtage, wie im Reichstage wird man Herrn von Podbielski ungern vermissen, denn, das ist auch von allen seinen Gegnern anerkannt, er machte aus seinem Herzen keine Mördergrube. Er war eine durchaus selbständige Persönlichkeit, man wußte stets und zu jeder Stunde, woran man bei dem Minister war. Herr von Podbielsky erfreut sich der besonderen Gunst des Kaisers, dem er auch persönlich nahe steht. Es ist, da die Handelsverträge fest abgeschlossen sind und bald in Kraft treten, natürlich mehr von einem Umschwunge in der Wirtschafts=Pol;: tik, der den Ministerwechsel herbeigeführt haben konnte, und so möchte, da das körperliche Wohlbefinden des Ministers nicht unerträglich ist, ein Grund für Rücktritt kaum zu finden sein. Und doch liegt er nicht fern. Für willensstarke und selbständige Naturen, die lange Jahrzehnte keine ausgesprochenen Parteipolitiker und parlamentarische Debatter gewesen sind, ist das Leben und Weben in diesem Strudel schließlich keine Freude mehr. Ein trockener Venwaltungs=Beamter kann Herr von Podbielski nie sein, im Reichspostamt konnte er sein Organisations=Talent ohne Partei=Aer' ger entfalten, aber auf seinem Posten als Landwirtschaftsminister konnte bei den heutigen Verhältnissen Manches nicht ausbleiben, was ihm wohl nicht recht paßte. Und damit kam denn die Amtsmüdigkeit. Als Leiter der Reichspost wäre er, wie sein Amtsvorgänger Stephan, wohl„in den Sielen“ gestorben. Hoffentlich bleibt dem tatkräftigen Manne auch so noch eine lange Wirksamkeit im allgemeinen Interesse vorbehalten. Die Braut des Königs von Spanien. Zu seiner künftigen Gemahlin hat der Dreizehnte von Spanien bekanntlich die Prinzessin Viktoria Eugenie(Ena) Julie Eva von Battenberg erkoren, dieam 24. Oktober 1887 zu Schloß Balmoral geboren wurde. Sie ist die älteste Tochter des am 20. Januar 1896 verstorbenen Prinzen Heinrich von Battenberg, der am 5. Oktober 1858 geboren war, und bei seiner Vermählung mit der Prinzessin Beatrice Großbritannien und Irland, der füngsten Tachter der Königin Viktoria von England, am 23. Juli 155 das „Konigliche Hoheit" durch seine Schwiegermutter erhielt, während die aus seiner Ehe entsprossenen Kinder den Titel„Hoheit“ führen. Nach der anden deutschen Höfen herrschenden Auffassung wäre Prinzessin Ena übrigens nicht ebenbürtig und hätte vayer bei uns mit einem königlichen Sproß keine legitime Ehe eingehen können. König Alfons von Spanien. Anläßlich der unmittelbar bevorstehenden Verlobung des Königs Alfons von Spanien mit Prinzessin Ena von Battenberg bieten wir unsern Lesern nochmals das Bild des hohen Bräutigams, das sich seit seinem Berliner Besuch im letzten Spätherbst der Erinnerung derselben wohl noch lebhaft eingeprägt hat. König Alfons dder Dreizehnte steht bekanntlich im 20. Lebensjahre. Er wurde geboren am 17. Mai 1886. Die englischen Flottenmauöver. Aus London wird geschrieben: Die Februarmanöper der englischen Flotte nehmen am 5. d. M. ioren Anfang. So viel steht fest, daß das Zusammenziehen des Kanalgeschwaders, der Atlanticflotte und des o“) werden, treten dann 340 Linienschiffe, Kreuen ern teiinehmenden Kriezsschiffe einen materielmanövern keilnehmenren reng### einen materiellen Wert von 12 Milliarden Mark, die an den großen Manövern beteiligten Kriegsschiffe einen Wert von 2 Milliarden Mark darstellen! Der Plan für die großer Funimanöver tritt nunmehr in schärferen Umrissen hervor. Er ist ebenso einfach wie großartig. Die Küsten und Häfen des europäischen England werden von einem Feinde bedroht. Die feindliche Flottenmacht wird bekanntlich durch Kreuzer dargestellt, deren Standpunkt nach Ort und Zeit dem britischen Höchstkommadierenden unbekannt ist. Die Kreuzer haben auch, so wird angenommen, die Aufgabe, Hander und Schiffahrt Englands nach Möglichkeit zu schädigen. Im besonderen ist zwischen der Admiralität und den Kapitänen der Kauffahrteischiffe ein Signalsystem vereinbart, wodurch erreicht wird, daß die Schiffe, so sie sich auf hoher See befinden, in ständiger Verbindung bleiben können. Zu diesem Zpecke, und noch mehr, um eine bessere Uebersichtlichkeit zu schaffen, sind die von der englischen Flotte beherrschten Weltmeere in fünf große Operationsgebiete geteilt, innerhalb welcher jeder Flaggoffizier zu selbständigem Handeln berechtigt ist. So gelten als Operationsbasis die Linien SidneySingapore, Colombo=Cap der guten Hoffnung, AdenMalta= Gibraltar=Portsmouth(Rosyth)=Halifax. Alle diese Flottenstationen stehen in funkentelegraphischer Verbindung mit Whitehall, wo die Zentralleitung des Manövers liegt, sie können jederzeit dorthin berichten, und von dort ihre Weisungen erhalten. Bezeichnenderweise wird den Manövern der Leitsatz zugrunde gelegt, daß in jedem Falle und überall ein so schnelles Heranziehen der Seestreitkräfte gewährleistet sein muß, daß bei Ausbruch der Feindseligkeiten die zahlenmäßige Uebermacht unbedingt auf englischer Seite ist. Das wird sich auch leicht ermöglichen lassen, denn ohne die Bestände der Reserveflotte stehen nicht weniger als 33 Linienschiffe und 24 große Kreuzer zur Verfügung. Von der Kriegsschiffsflotte sind 240 Boon vertreten. Die diesjährigen Manöver der englischen Flotte beweisen das eine: England hat zur See nich. nur keinen ernst zu nehmenden Nebenbuhler, seine Flotte ist auch, wie jetzt offen zugestanden wird, den vereinigten Flotten der drei stärksten Seemächte zweiten Grades weit überlegen. Aber diese Manöver und diese mächtigen Flottengeschwader haben auch im Frieden eine nicht zu unterschätzende Bedeutung: sie verkörpern und vertreten Englands Macht in Handel und Schiffahrt, sie zeigen die englische Flagge auch in den entlegensten Teilen der Erde, sie machen den englischen Namen der ganzen Welt bekannt, erhalten sein Ansehen im Auslande, und, was das wichtigste ist, bahnen und bereiten den Weg, auf dem die wirtschaftlichen Interessen Englands ihre unvergleichlichen Vorteile finden. Westfalen und Rheinland. * Unna, 7. Febr.(Selbstmord.) In seiner Wohnung Morgenstraße 16 erschossen hat sich heute nachmittag der 28 Jahre alte Bergmann. Gendinand Schultz von hier. Der genannte litt seit eingen Wochen an Verfolgungsideen und scheint die Tat in geistiger Umnachtung ausgeführt zu haben. Derselbe hinterläßt Frau und eine Tochter und lebte in geordneten Verhältnissen. * Scherfede, 7. Febr.(Totgefahren.) Von einem Eilgüterzuge überfahren wurde auf der Station Fürstenberg a. d. W. der Strecke Holzminden=Scher= jede Sonnabend früh der Hilfsbremser August Stürmer aus Altendorf. Er ist wahrscheinlich beim Ausfahren des Zuges von seinem Bremssitz heruntergefallen und unter die Räder gekommen. Der Verunglückte war sofort tot. * Haltern, 7. Febr.(Einen Streich) spielte man am gestrigen Tage unserm Herrn Bürgermeister. Als derselbe abends die Jalousien öffnen wollte, fand er ein Paket in derselben Packung und mit derselben Aufschrift, wie bei Dynamitpatronpaketen. Ein Chemiker, dem das Paket zugestellt wurde, untersuchte den Inhalt und stellte fest, daß derselbe aus Marzipan bestand. * Castrop, 7. Febr.(Für die Deutschen in Rußland.) In der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Januar er. wurde schen Rußlands ein Betrag Eine Samlung bei den besser situierten Bürgern der Stadt ergab einen Ertrag von 558,55 Mark. Beide Beträge sind an den Hilfsausschuß für die notleidenden Deutschen Rußlands in Berlin gesandt worven. * Paderborn, 7. Febr.(Ein Schreiber anonymer Postkarten) hält hier die Bürgerschaft in Aufregung. Nachdem dieser Tage bereits bekannt wurde, daß eine angesehene junge Frau eine höchst beleidigende Karte mit der gefälschten Unterschrift eines hiesigen Bürgers erhalten hat, stellt sich heraus, daß auch eine weitere ebenso achtbare junge Frau eine Karte gleichen Inhalts und von gleicher Handschrift ohne Unterschrift erhalten hat. Man ist dem Täter, der auch andere Karten versandt hat, auf der Spur; er wird sich demnächst wegen Beleidigung vor Gericht zu verantworten haben. * Warburg, 7. Febr.(Verhaftet) wurde in Hofgeismar ein von Hamburg aus steckbrieflich verfolgter Gauner, der auch in hiesiger Gegend Schwindeleien verübt hat, indem er Altertümer ankaufte und mit gefälschten, an die Volksbank in Hamburg avisierten Schecks bezahlte. Bei seiner Verhaftung nannte er sich Gasser, doch fand man bei ihm Papiere auf den Namen Seebrecht und Starke. * Essen, 7. Febr.(Opferstockmarder erwischt.) Der Schuhmacher Johannes Tunreck, angeblich aus Melchen, Kreis Polsen in Böhmen, ist gestern mittag in der Gertrudskirche beim Leeren der Opferstöcke mit Leimruten abgefaßt und festgenommen worden. Er scheint dieses Handwerk forciert betrieben zu haben, da derselbe 532 Mark bei sich führte. Er will von Amerika und in diesen Tagen von Hamburg nach hier gekommen sein. * Koblenz, 7. Jan.(Verendete Rehe.) Im Stadtwalde wurden gestern 13 Stück Rehwild verendet aufgefunden, die anscheinend von frei umherlaufens den Hunden zerrissen worden sind. Um des Wildbestandes und besonders des armen Rehwildes willen, das das Auge jedes Waldbesucher ergötzt, ist das Vorkommnis außerordentlich zu beklagen. *Issum(Kreis Geldern), 7. Febr.(Der Irrsinnige auf dem Dache.) Ein hiesiger 28jähriger geistesgestörter Mann kletterte auf das Dach eines Hauses, um in den Himmel zu steigen. Ein Polizeidiener wollte ihn mit einem anderen Manne herunterholen. Der Kranke setzte sich jedoch mit einem Knüppel so gewaltig zur Wehr, daß der Polizeidiener schwer verletzt, der andere hoffnungslos zugerichtet in das Krankenhaus gebracht werden mußte. Der Tobsüchtige ergriff die Flucht und stürzte sich unter den um 10 Uhr von Venlo kommenden Personenzug, der ihn auf der Stelle tötete. sich niemand entgehen lassen, zumal der Beitrag der Mitglieder ein so geringer ist, daß er durch den Nutzen vielmal aufgewogen wird. Persönliche Mitglieder zahlen für das ganze Jahr nur 1,50 Mk., Vereine usw. für die notleidenden Deut= nur 5,00 Mr. Diese Mittel reichen nicht annährend von 100 Mark bewilligt. aus, um die Unkosten der Zentralstelle zu decken. Die Po u t#lübrigen Mittel werden vom Staat, der Provinz, der Landwirtschaftskamer und durch sonstige Unterstützungen aufgebracht. Kein Freund des Obst= und Gartenbaues sollte es versäumen, mit der Geschäftsstelle des Obstbau=Verbandes in Herford in Verbindung zu treten und sich dieser segensreichen Einrichtung anschließen. Erst dann, wenn einheitlich gearbeitet wird, werden wir den benachbarten Provinzen, die uns im Obstbau weit voraus sind, folgen können. Zur Fürsorgepflicht der Dienstherrschaft für erkranktes Gesinde. Auf dem Gebiete der Fürsorge für die dienende Klasse der Bevölkerung ist als eine der wichtigsten Vorschriften der § 617 des BGB. anzusehen, nach dem bei dauernden Dienstverhältnissen, welche die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nehmen, und bei welchen der Verpflichtete in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen worden ist, der Dienstherr dem Dienenden im Falle der Erkrankung die erforderliche Verpflegung und ärztliche Behandlung bis zur Dauer von sechs Wochen, jedoch nicht über die Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus, zu gewähren hat, sofern nicht die Erkrankung von dem Verpflichteten vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt worden ist. Der§ 617 findet auf das Gesinde Anwendung, sofern er ihm weitergehende und günstigere Ansprüche gewährt als die Gesindeordnungen. Die Fürsorgepflicht für das erkrankte Gesinde bildet die Ausfüllung einer Lücke der reichsgesetzlichen Krankenversicherung. Sie begreift, wie auch das Ober=VerwalRechtspflege. § Verkaus eines Geschäfts mit der Kundschaft. Der Inhaber eines Holz= und Eisengeschäftes verkaufte die tungsgericht entschieden hat, mindestens dieselben Leistungen Eisenwarenhandlung, während er Inhaber des Hold= in sich, auf welche erkrankte Kassenmitglieder nach§ 6 Absatz 1 geschäftes blieb. Mit dem verkauften Geschäft trat er Ziffer 1 des Krankenversicherungsgesetzes Anspruch haben, nämdem Käufer zugleich die Kundschaft desselben ab, sodaß lich vom Beginne der Krankheit ab freie ärztliche Behandlung, dieser in den Stand gesetzt war, die von dem bisherigen Arzei, Brillen, Bruchbänder und ähnliche Heilmittel. Die Geschäftsinhaber mit der Kundschaft angekauften und unterhaltenen Beziehungen fortzusetzen. Nichtsdestoweniger verkaufte letzterer demnächst, nunmehr als Inhaber allein der Holzhandlung, an einer seiner früheren Kunden wieder seinerseits Eisenwaren, die er für ihn anderwärts bezogen, weiter. Als der Käufer der Eisenwarenhandlung hiergegen Einspruch erhob, behauptete der Verkäufer, es sei lediglich aus Gefällig" keit geschehen, nahm aber gleichzeitig das Recht für sich Arznei, Trillen, Bruchbander und ahnliche Genmitter. Die Auslegung, welche diese Begriffe in der Rechtsprechung gefunden haben, dürfte allgemein interessieren, umsomehr, als in den beteiligten Kreisen noch vielfach Unklarheit über den Umfang der Fürsorgepflicht herrscht. Es entsteht zunächst die Frage: „Was ist Krankheit?“. So einfach wie sie aussieht ist diese Frage nicht. Es besteht über sie eine umfangreiche Rechtsprechung, die allerdings jetzt insofern als abgeschlossen zu betrachten ist, als sie die allgemeine Regel aufgestellt hat, daß unter Krankheit derjenige Zustand zu verstehen sei, welcher ärztliche Behandlung, Arznei oder Heilmittel erfordert. in Anspruch, in gleicher Weise auch anderen Kunden] Im Vergleich mit dem medizinischen Krankheitsbegriff, eines Holzgeschäftes Grgtage gegene zhat peiz, Lunfeoige= standes in sich schließt, hat diese Vegrisbestimnmung den prakdessen erhob der Käufer#lage gegen ihn mut vem An- tischen Vorteil, daß sie weitläufige Streitigkeiten über den Ursprung der Krankheit und darüber ausschließt, wer im einzelnen — trage, ihm weitere derartige Zuwiderhandlungen gegen den über die Eisenwarenhandlung zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrag zu untersagen. Durch Urteil des Oberlandesgerichts Colmar vom 17. Mai 1905 wurde dem Klageantrag, wenn auch mit einer gewissen Einschränkung stattgegeben. Bei der Ausleg, ung des Vertrages waren die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben zur Anwendung zu bringen. Nach diesen war der Beklagte verpflichtet, jeden Geschäftsbetrieb zu unterlassen, der die Ul Falle Träger der Fürsorgepflicht ist. Dies ist immer derjenige, in dessen Diensten der Kranke sich zur Zeit der Inanspruchnahme der ärztlichen Behandlung oder erforderlichen Verpflegung befindet, einerlei, ob die Krankheit vor dem Dienstantritte schon bestand oder nicht. Als Ende der Krantheit ist der Zeitpunkt anzusehen, in dem ärztliche Behandlung oder Verpflegung nicht mehr notwendig sind. Tritt diese Notwendigkeit nach Verlauf einer wenn auch nur kurzen krankheitsfreien Zeit wieder ein, so liegt eine neue Erkrankung vor, die im Nach diesen war der Beklagte verpflichtet, jeden Ge= Zeit wieder ein, so liegt eine neue Erkrankung vor, die im sonntsvelrno on unletlussen, der die Uebertragung der vollen Umfange diesetben unsprüche erzeugt, wie die erste ErKundschaft zum Nachteile des Klägers beeinträchtigen krankung. Die Unterstützungszeit von sechs Wochen beginnt konnte, ohne daß es dieserhalb eines ausdrücklichen mit dem Tage, an dem zuerst ärztliche Hilfe oder die erforderKonkurrenzverbotes bedurfte. Von einer reinen Ge=liche Verpflegung in Anspruch genommen worden ist. Der fälligkeit konnte bei den Lieferungen des Beklagtens“““e ,iz- zrztliche Behandlung ist nur die Behandlung du an seinen früheren Kunden schon deshalb nicht die Rede Obstbauverband für Westfalen und Lippe. der Provinz Westfalen und dem Fürstentum Lippe ist in den letzten Jahren dem Obstbau ein sehr lebhaftes Interesse zugewandt worden, und auch mit Recht, denn jeder Landwirt, der Obstbäume besitzt, weiß, wie sohnell und vorteilhaft sich gutes Obst verkaufen läßt. Jedoch viele Mißerfolge haben die obstbautreibenden Landwirte bislang mit ihren jüngeren und älteren Obstpflanzungen gehabt. Diese können und werden auch nicht eher ausbleiben, als bis der Landwirt dazu übergeht, seine Obstbäume richtig zu pflegen und vor allem die richtigen Obstsorten anzupflanzen. Wir haben Hunderte von Sorten, aber nur sehr wenige davon sind zur Anpflanzung geeignet. Wir müssen diejenigen Sorten auswählen, die für den Boden, die Lage und das Klima geeignet sind, diese richtig anpflanzen und es fernerhin nicht an einer guten Pflege fehlen lassen. Erst dann, wenn die Landwirte dieses bei Anlage ihrer Obsthöfe berücksichtigen, wird von einem wirklichen Ertrag die Rede sein können. In der Provinz Westfalen und dem Fürstentum Lippe besteht seit aIhren der Obstbau=Verband mit seinem Sitz in Herford, der all seinen Mitgliedern, auch Nichtmitgliedern, soweit Zeit und Mittel reichen, unentgeltlich Rat auf alle den Obst= und Gartenbau betreffende Fragen erteilt. Diese Einrichtung ist bei den obstbautreibenden Landwirten nicht genügend bekannt, und es gehen ihnen dadurch die Vorteile derselben verloren. Nicht selten ist es, daß der Landwirt in die Lage kommt, sich über Obstbauangelegenheiten Rat zu holen, sei es, daß er eine Neu= oder Nachpflanzung vornehmen will, oder inbezug auf Pflege, Dünger, Obstverkauf usw. usw. Als Mitglied des Obstbau=Verbandes erhält er auf alle diese Fragen unentgeltlich Auskunft von der Geschäftsstelle in Herford. Braucht ein Landwirt Obsts bäume, so werden ihm dieselben durch den Verband nachgewiesen oder besorgt, die Vermittelung geschieht unentgeltlich. Der Verband vermittelt Angebot und Nachfrage des Obstes, er hält in den verschiedenen Teilen des Verbandsbezirkes Obstbaukurse ab, an denen Mitglieder ohne Vergütung teilnehmen können: Der Verband stellt seinen Mitgliedern unentgeltlich Bepfanzungspläne auf, bezw. begutachtet eingeschickte und liefert ihnen postfrei das monatlich erscheinende Verbandsorgan. Vereine, Gemeinden, Behörden und sonstige Körperschaften, die sich dem Verbande als korpora, tives Mitglieb anschließen, erhalten Vorträge über Obst= und Gartenbau, soweit die Mittel reichen, ohne jegliche Vergütung, und noch viele andere Vorteile bietet die Geschäftsstelle des Obstbau=Verbandes. Diese großen Vorteile, die der Verband bietet, sollte sein, weil er sich mit denselben jedenfalls dessen Kundschaft für sein Holzgeschäft sicherte, da er ihm den außerordentlichen Vorteil gewährte, Eisenwaren im Kleinbezuge zu Engrospreisen zu beziehen. Wollte Beklagter, wie er es in Anspruch nahm, dieses Verfahren verallgemeinern, so war offenbar eine erhebliche Schädigung des Klägers zu befürchten, denn es konnten ihm auf diese Weise alle Käufer entzogen werden, die bis dahin gleichzeitig Kunden des Holz= und des Eisengeschäftes des Beklagten gewesen waren. Das Gericht gab aber der Erwägung Raum, daß ein zeitlich und örtlich unbegrenztes Verbot über die Interessen des Klägers hinausgegangen sein würde, und untersagte dem Beklagten daher die Konkurrenz nur an demselben Ort und nur für die Zeit von zehn Jahren. Vermischtes. *(Der poetische Zugführer.) Es wird der„Frtf. Ztg.“ geschrieben: Der bayerische„Eisenbahner teilt einige Proben der Dichtkunst eines Zugführers mit, die den Beweis liefern, daß der rauhe Eisenbahndienst nicht imstande ist, ein echtes und rechtes Dichtergemüt „unterzukriegen". Als Führer eines Güterzuges rapportiert in seinem Fahrbericht der Poet: „Eingeladen in den Wagen acht 2070 Kilo schwere Eisenfracht.“ Zugverspätung meldet er: „Versäumt ab München vor dem Sperrsignal Wegen hoher Tonnen= und Achsenzahl“ Ein schadhaftes Wagendach besingt er: „Voll Flecken sind Papier und der Fahrbericht, Weil das Wagendach nicht wasserdicht.“ Eine Fahrkontrolle meldet er mit folgenden Worten: „Es fuhr im Zuge zur Kontrolle mit: Ein Direktionsassessor namens Schmitt.“ Von einem Leichentransport sagt er: „Es fährt der Zug zum Aschenreiche Von Reichenhall nach Gotha eine Leiche.“ Die Dichtkunst sollte dem Zugführer nicht gut bekommen: Die Direktion München verbot ihm, in Fahrs berichten poetische Ergüsse zu liefern und nahm ihn vorläufig in 1 Mark Ordnungsstrafe.— Anwer (Unerwartete Wirkung. Humberts Armer Poet! Die Gemahlin König GHumberts von Italien, Königin Margherita, forderte ein kleines Mädchen auf, ihr zum Geburtstag ein Paar seidene Strümpfe zu stricken, und gab ihm zum Ankaufe des Materials zwanzig Lire. Die Königin dachte nicht mehr an diesen Auftrag, aber zum Geburtstage kamen pünktlich die hübsch gearbeiteten Strümpfe mit Blun einem herzlichen Glückwunsch an. In Erwiderung; gar nichts. schickte Königin Margherita ihrer kleinen Freundin ebenfalls ein Paar Strümpfe, den einen mit Lire, den anderen mit Bonbons gefüllt, nebst einem Briefchen: „Schreibe mir doch, liebes Kind, welcher Strumpf dir am besten gefallen hat.“ Am nächsten Tage kam schon die Antwort:„Liebe Königin! Wegen beider Strümpfe habe ich viel weinen müssen. Den mit dem Geld nahm mein Vater, den mit den Bonbons mein Bruder!“ Als ärztliche Behandlung ist nur die Behandlung durch einen abprobierten Arzt anzusehen, doch dürfen gewisse Vorrichtungen auf Anordnung des Arztes durch niedere Heildiener vorgenommen werden. Die Behandlung durch geübte Zahntechniker gehört namentlich dann zur ärztlichen Behandlung, wenn der Dienstherr mit deren Zuziehung einverstanden ist. Spezialärztliche Behandlung ist, falls sie notwendig, zu gewähren. Im einzelnen gehören noch zur ärztlichen Behandlung: das Plombieren kranker(kariöser) Zähne, die Massage, das Schröpfen, die Aufnahme einer Röntgen=Photographie u. a. m. Auch die Reisekosten zum Arzte sind als Teil der Kosten der ärztlichen Behandlung anzusehen. Die Wahl des Arztes steht dem Dientherrn Jy...., 4.: Lanstrm Jle k. wil 84. Heilmittel sind insowen zu gewahren, als sie, wie die Brillen und Bruchbänder, mit der Krankenbehandlung in unmittelbarem Zusammenhange stehen und zur Sicherung des Erfolges der Kur notwendig sind. Von diesem Gesichspunkte aus gehören zu den Heilmitteln solche Vorrichtungen, welche zur Heilung bestimmt sind. Künstliche Gliedmaßen und künstliche Gebisse gehören als Ersatzmittel nicht hierher. Ebenso sind notwendige Erneuerungen von Brillen, Bruchbändern und dergleichen nach Ablauf der eigentlichen Unterstützungszeit von dem Dienstherrn nicht zu gewähren. Dagegen können auch Mittel, welche nicht mehr zur eigentlichen Krankenbehandlung gehören, wie die Desinfektion der Kleidung, zu den Heilmitteln gerechnet werden.„„„„„„ 46 Zur Gewährung von Krankenhausbehandlung ist der Dienstherr zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet. Es ist indessen zu berücksichtigen, daß die Verpflegung in einem Krankenhause unter Umständen billiger wird, als die Behandlung zu Hause, namentlich wenn wegen der weiten Entfernung des Arztes an diesen hohe Reisekosten zu zahlen sind. In jeder Beziehung ist aber die Verpflichtung, kranke Dienstboten sechs Wochen lang zu unterhalten und zu pflegen, für die Arbeitgeber eine große Last, die nur durch den Eintritt in einen Versicherungsverein auf ein erträgliches Maß gemindert werden kann.(„Ztschr. der L.=K. für Schles.“) Kleine Mitteilungen. Zimmerpflanzen. * Unsere Zimmerpflanzen. In den letzten Monaten hatten die Pflanzen außerordentlich unter dem Mangel an Licht zu leiden; hoffentlich fließt ihnen dies unentbehrliche Lebenselement jetzt reichlicher zu. Wir kommen den Pflanzen gern entgegen, indem wir sie möglichst nahe ans Fenster rücken, allerdings gebietet starker Frost hier leicht Halt; besonders muß man die Pflanzen bei großer Kälte des Nachts vom Fenster abrücken.— Begossen werden die Pflanzen im Winter sehr wenig. Dagegen ist bei Blattpflanzen, wie Palmen, Gummibäumen usw. öfter eine Reinigung der Blätter vorzunehmen, was durch starkes Bespritzen oder besser durch Abwaschen mit lauem Seifenwasser zu geschehen hat. Jedenfalls sollen die Blätter von dem auf ihnen sich ablagernden Staub befreit werden, damit eine gesunde Atmung ermöglicht wird, denn die Poren der Blätter sind die Atmungsorgane der Pflanze. Durch die angegebene Behandlung wird auch das Blattungeziefer, wie Blatt= und Schildläuse, die rote Spinne und andere Milbearten vertilgt. Eine solche Blattreinigung ist sehr vorteilhaft für die Pflanzen, und sollte möglichst alle zwei bis drei Wochen vorgenommen werden.— Die Blumenzwiebeln, wie Hyazinthen, Tulpen usw. hat man jetzt zum Treiben an die Fenstez, gestellt.„Geduhurg zu. tzi wie überhaupt bei der an die Fenster gestellt. Geduld ist hierbei, wie überhauptz Blumenzucht, sehr von nöten, durch zu rasches Treiben erreichtmn 8. Vetterbericht der deutschen Seewarte. Febr. Heiter bei Wolkenzug. Tags milde, normal. 9. Febr. Veränderlich, teils heiter, strichweise Riederschläge, normal kalt. 10. Meist bedeckt, trübe, naßkalt, Niederschläge. rant ortlicher Redakteur: Wilh. Schade, Schwerte. Satzung für die Sparkasse des Amtes Annen. I. Allgemeine Bestimmungen. S 1. Name, Sitz und Zweck. eprtase des Amtes Anven“, bein Ausehz elseie haf den Goeak, #r sicheren verzinslichen Anlegung von Ersparnissen und zur Erlangung von Darlehen Gelegenheit zu geben. § 2. Verhältnis zum Amte. Die Sparkasse ist eine öffentliche Anstalt des Amtes Annen. die Bestände der Sparkasse dürfen nicht mit anderen Beständen werden. Für ihre Verpflichtungen haftet, wenn ihr sigenes Vermögen nicht ausreichen sollte, das Amt Annen. II. Verwaltung. § 3. Der Vorstand. Die Verwaltung der Sparkasse wird unter Beaufsichtigung durch die Amtsversammlung durch einen Vorstand Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern und ebensopielen Stellvertretern, die von der Amtsversammlung aus der Zahl der stimmberechtigten Gemeindemitglieder(§ 15 LGL.) des erciht verden und von, Die zlahlen hediürsen der Bestäigung an Migled und ein Stellberteter aus. Die das erse und zweite Gemählten bleiben auch nach Ablauf ihrer Wahlperiode salten haben. Soweit außergewöhnliche Ersatzwahlen Moisgetiode des Ausgeschedenen 8 8rde der rfen nicht bsteunige, weiches den Voseten hat, sowie dessen Stelbertreter. Die Aitgsicher des Spurtasenurstans Haise enehune en Vt, Die Mitglieder des Spartaf seung beschleben, Doselbvzjieher dese Eparkasenworstandes, des De Bouen, be= Sielserter fud isenlich(e 32), beiannt Vorsitzenden und der Steuvertreter sind Ssu###h(§ 32) bekannt Der Rendant, in dessen Vertretung der Gegenbuchführer, gehört dem Vorstande als beratendes Mitglied an. der Vorstaund bot, dfe Ferschuich ud außergerichlich, mit der Befugnis zur Bestellung besonderer Vertreter für gewisse Eeschäfte. 5. Sitzungen. Neue Kündigungen werden immer erst nach Ablauf der vorsteZeamie. ven Die Fristen kömen vom Vorstand erlasn oder abzetürzt bes oan in, Geschastsanwesiung. Die Nauen des Nendauen, vach der Fellaket das Seo eisehz es egenbuichtitpren und iher Selberriter ind Ghoute, bion, g. Arigung üuer der Keasehdet Moat sozseles.“ Gedes Die Kasenbseamten sund albs Leante des Antes auzustellen.,0: De Kasse dat das Rectzt, die bei ihr ste Leuuteng de bene hadgen de feur die Konnanasz,e Witez uzaut st, durch einmetigse, esentch=,Zeiaunmuchung. Gz. dieser Beamten, die Besoldung, die Pensionsberechtigung, die Witggge bekannt ist, durch einnalige öffentliche,„Botze„uugaten die von den Geanten zu leitende Eicherheit vev Zächazungen von Einlagen, sovie Auszahlungen von Zusen beschlcßst der Landut als Vorstzender dei Arikauschustes uchsertagen zur gegen Vorezaig, usgenaete ie Auhblung der amtsversummlung. örung der Amtsversammlung.„„ Die(Vertretung verhinderter Beamten, sowie die Annahme etwaiger Hülfskräfte regelt der Vorstand, in eiligen Fällen Ouittungen einschließlich dersenigen über Postendtugen sind nur gültig, wenn sie von dem Rendanten und eegenbuchführer gemeinschaftlich vollzogen sind. Der Rendant ist zur Einklagung und zwangsweisen Beitreibung der rückständigen Zinsen und Tilgungsraten sowie sonstiger regelmäßiger Eingänge ermächtigt und verpflichtet. § 11. Verschwiegenheit. 96 Die Mitglieder des Vorstandes und die Beamten der Kasse haben über den Geschäftsverkehr derselben, insbesondere über die Gläubiger und Schuldner, Amtsverschwiegenheit zu beobachten. § 12. Rechnungslegung. Das Rechnungsahr unfaßt den Zetpier„onatze nach uthlauf 31. Dezember jeden Jahres. Wird das ganze Gutharen zurmegrgu#et, so hat der Empfänger das Sparbuch zurückzugeben und Quittung zu leisten. Berechtigungsausweis, Sicherstellung der Berechtigten und Mündelgelder. Die Sparkasse ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, jedem Vorleger des Sparbuches das Guthaben ganz oder teilweise auszuzahlen, ohne dem Einleger oder seinen Rechtsnachfolgern zur Ersatzleistung verpflichtet zu sein, wenn nicht vor der Auszahlung Einspruch erhoben und in die Bücher der Kasse eingetragen ist. Der oder einstweiligen Verfügung wiederholt woxoen,I:: i. Katen oder einstweiligen Verfügung wiederholt worden ist. Gegen Empfangnahme der Spargeider durch einen untefugten Dritten kann sich der Einleger dadurch sichern, daß er einen durch den Rendanten und Gegenbuchführer zu vollziehenden Vermerk sein Sparbuch eintragen läßt, daß die eingezahlten Beträge, sowie den Rendanten und Gegenbuchführer zu vollziehenden Vermerk in i Seude Ve, ouet, Se ud de Rechung de Zusen nur hu oder einen scheausuesensegeisch feisihisen esue ur e. BAeueu be Aen buun un Suan, Aenicher Badlndhigen der dur ur Ggüägn un Gunicens eieger der den Reteurtends S 9.) veohy, Bengz, Pechune Iheat Verson auszguadlen seien. Die Auszahung eu. Eeutaren, efiegt Vortoute einzgrichen, weicher bos Er gGrüsang, Feistelung und dlsdann nur nach Fefistellung der Verchigung gezengen, dr e e Ranu u, a aee e ae un e. III. Geschäftsbetrieb. § 13. Zahlungen. Zahlungen werden in der Regel nur während der öffentlich bekannt gemachten Dienststunden im Amtsraume der Sparkasse entgegengenommen und geleistet. § 14. Einlagen. Die Sparkasse nimmt Einlagen von 1 Mark ab entgegen. Die Annahme von Einlagen über 30000 Mark unterliegt dem Ermessen des Vorstandes. § 15. Sparbuch. Ginlage ein uuf#. Jeder Einleger erhält bei der ersten#n auf den Namen lautendes, von dem Rendanten und Gegenouchführer vollzogenes sowie mit dem Sparkassensiegel und der Nummer des für ihn angelegten Kontos versehenes Sparbuch, welchem diese Satzung nebst Zinstabelle beizudrucken ist. Die Sparbücher erhalten fortlaufende Nummern. In die Sparbücher werden Ein= und Rückzahlungen unter Beisetzung des Tages und der eigenhändigen Unterschrift des Rendanten und Gegenbuchführers eingetragen. Das Sparbuch ist bei der ersten nach dem Jahresabschlusse stattfindenden Vorlegung nach vorheriger Eintragung der zugeschriebenen Zinsen abzuschließen. § 16. Verzinsung. Die Höhe des Zinsfußes für Einlagen wird von der Amtsfestgesetzt und ist öffentlich bekannt zu machen. Eine Höhe des Zinsfußes für Einlagen wird Lans Hatet asl licer ensliche, deaun der aid Mhlasgs Prushgang de Bautzhes unter 33g, iodat dnr Sesiunung bae nevrong gesaß, Bei Stimmengleichheit enscheidet die Stimne Vorstenden., Pwichliehderg, Jeiuschließzich des Vorstzenden wesenheit von zwei Mitgliedern, einschilrglch der Volstpenr erforderlich. § 6. Obliegenheiten des Vorstandes. Der Vorstand besorgt die sämtlichen Geschäfte der Sparkasse nach Maßgabe dieser Satzung, soweit sie nicht durch letzt Beamten der Sparkasse übertragen sind. Die innere Verwaltung der Kasse regeit sich nach der dafür erlassenen Geschäftsanweisung, welche keine dieser Satzung entgegenstehenden Bestimmungen enthalten darf. Besondere Berechtigung des Vorstandes. Der Vorstand ist ermächtigt, zur Deckung eines vorüberzehenden Geldbedürfnisses die darlehns= oder vorschußweise Aufnahr von Geldern, nötigenfalls unter Verpfändung von Aktiven der Kasse, anzuordnen, jedoch auch verpflichtet, auf die ungesäun Elgung deser Schud Bebdacht zu vehwerzen, Borschäfe wird van Der Höchstbetrag der zu entnehmenden Votschaffe wird vor dem Regierungspräsidenten widerruflich festgesetzt. § 8. Urkunden. Urtunden über Rechtsgeschäfte, durch welche vset, Spargse gegen Dritte verpflichtet werden soll, müssen vom Vorstpenben vrr dessen Stellvertreter, einem zweiten Mitgliede des von dem Rendanten, in dessen Stellvertretung von dem Gegenduchführer, vollzogen und mit dem Sparkassensiegel versehen se seweit in dieser Satzung nicht anders bestimmt ist. 9. Revisionen. Die Sparkasse ist regelmäßig jeden Monat durch den Vorstand der einzelne von ihm beauftragte Mitglieder und mindettens einmal im Jahre unvermutet durch den Amtmann oder dessen gesetzlichen Vertreter zu revidieren. Außerdem hat der Verstand in Spischenriunen von Bbhiggrkagg, Verhand Hardezusähren. den Rheinisch=Westfälischen Sparkassenverband herbeizufug###. Ermäßigung des Zinssatzes unte Regierungspräsidenten in Arnsberg. g. gg ein. Eine Zinsherabsetzung tritt für schon besteyende Einlagen erst mit dem ersten Tage des dritten Monats nach erfolgter Bekanntosc Der Vorstand darf bei Einlagen von über 1000 Mark mit den Einlegern einen geringeren als den sonst von der Sparkasse gewährten Zinssatz, oder eine zeitliche Beschränkung für die Dauer der Annahme der Einlage oder eine besondere Kündigungsfrist vereinbaren und von diesen Bedingungen die Annahme der Einlage abhängig machen. Dergleichen Abreden sind in dem Sparbuche und auf dem betreffenden Konto zu vermerken. Der Zinsenlauf beginnt mit dem ersten Tage des auf die Einzahlung folgenden Monats und endigt am letzten Tage des der Rückzahlung voraufgehenden Monats. Auf Beschluß der Amtsversammlung kann die halbmonatliche Zinsvergütung eingeführt werden, sodaß der Zinsenlauf für die Einlagen bis zum 15. des Monats am 16. für solche aus der Zeit vom 16. bis Ende des Monats am ersten Tage des auf die Einlage folgenden Monats beginnt; bei Rückzahlungen endigt aber auch in diesem Falle die Zinsvergütung am letzten Tage des der Rückzahlung voraufgegangenen Monats. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt außer bei der Abhebung der ganzen Einlage nur in der ersten Hälfte des Monats Dezember Die nicht abgehobenen Ziusen werden dem schrieben und wie dieses vom Beginn des neuen Rechnungsjahres ab verzinst. Bruchteile von Zinspfennigen bleiben außer Berechnung. Nur volle Mark werden verzinst. Nach Ablauf von 30 Jahren seit der letzten Vorlegung des Sparbuches hört die Verzinsung des Guthabens auf. S 17. Soweit der Stand der Sparkasse es erlaubt, werden die zurückgeforderten Einlagen sofort ausgezahlt. Verpflichtet Hiezeug.. Sparkasse aber nur bei Rückforderung eines Guthah,, weizeren 150 Mark mit der Beschränkung, daß der Einleger zu„#tteren Abhebungen nur nach Ablauf von vier Wochen berechtigt ist. Die Kündigungsfristen„betragen, falls nichts, drücklich vereinbart ist, bei Beträgen von 150 d. Wochen, über 500 bis 3000 Mark 3 Monate, über 3000 Mark 6 Monate. nigung durch Unterschrift des Vorstellenden bücher, auf die von dem Vormund ooer P#####z### ooer von der an die Mitwirkung eines Beistandes gebundenen Mutter nach§ 1809 des BGB. eingelegt wird, sind auf der äußeren Seite durch die Aufschrift„Mündelgeld“ kenntlich zu machen und auf der ersten Seite mit folgendem Vermerk zu versehen:„Rückzahlungen an Kapital werden auf dieses Sparbuch nur mit Genehmigung des Gegenvormundes(Beistandes) oder des Vormundschaftsgerichts geleistet.“ Wenn bei der Einzahlung dieses ausdrücklich bestimmt sein sollte, ist der Vermerk auch auf die Zinsen auszudehnen. Die in das Sparbuch eingetragenen Vermerke sind auch auf das bei der Sparkasse geführte Kontoblatt zu übertragen. Diese Bestimmungen finden auch auf die bei dem Inkrafttreten dieser Satzung bereits bei der Sparkasse angelegten Vormundschafts= und Pflegschaftsmassen Anwendung. Die Sparbücher sind bei der ersten Vorlegung mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen. S 19. Gesperrte Sparbücher. Die Sperrung eines Sparbuches bis zu einem bestimmten Termin oder bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses erfolgt„ auf Antrag des Einlegers durch Eintragung eines Vermerks in das Sparbuch und hat die Wirkung, daß die Sparkasse das Guthaben nur nach Maßgabe der Bestimmung dieses Vermerks ausDer Sperrvermerk erlischt mit dem Tode desjenigen, zu Gunsten dessen der Vermerk eingetragen worden ist, oder mit dem Eintrist des bestimmten Zeitpunktes oder bei Vorbestimmung des Ereignisses mit dem Eintritt desselben, beziehungsweise mit der Gewißheit, daß dasselbe nicht eintreten kann. Ist die Auszahlung an den Fall der Verheiratung einer Frauensperson oder die Heranziehung junger Leute zum Militärdienste geknüpft, so erlischt die Sperrung auch dann, wenn die Frauensperson, ohne zu heiratenz, das und der Betreffende, ohne in das stehende Heer eingesteur zu sein, das 25. Lebensjahr erreicht hat. Vorzeitige Aufhebung der Sperre, ist auf Antrag desjenigen, zu Gunsten dessen, der Vermerk eingetragen ist, mit Genehmigung des Vorstandes in Fällen dringender Notlage, wenn solche von der Polizeibehörde des Wohnortes bescheinigt wird, oder im Falle dauernder Verlegung des Wohnsitzes aus dem Bezirke des Garantieverbandes oder dessen Nähe zulässig. Der Sperrvermerk umfaßt alle auf ein solches Buch erfolgenden Einlagen nebst Zinsen, falls letztere nicht von der Sperrung ausdrücklich ausgeschlossen sind. § 20. Uebertragbarkeit. Auf Verlangen bewirkt die Sparkasse sowohl die Ueberweisung von Spareinlagen Abziehender an eine andere kommunale Sparkasse, als die Einziehung von Einlagen in anderen„Sparkassen für Angezogene. Dem mündlich oder schriftlich zu freuenden Antrage muß das Sparbuch beigefügt sein; über dessen Empfang wird seitens der Sparkasse eire Bescheinigung erteilt, gegen deren Rückgabe seinerzeit bei der neuen Sparkasse die Uebergabe des neuen Sparbuches mit der Abrechnung erfolgt. Die Verzinsung der Einlagen wird durch die Ueberweisung nicht unterbrochen. Je nachdem die Ueberweisung bis zum Monats einschließlich oder nach demselben erfolg, vergütet die empfangende oder die absendende Sparkasse für den vollen Monat Die Kosten der Ueberragung trigt die Kasse des neuen Autenthaltsoctes bis zun Betrage von 50 Pfennig. Etwaige Mehrdann Anwendung, wenn sie bei beiden beteiligten Sparkassen gelten. S 21. Verfahren beim Verlust eines Sparduches. Verjenige, welchem ein Sparbuch gänzlich vernichtet oder verloren gegangen ist, muß, wenn er an dessen Stelle ein anderes wieder zu erhalten wünscht, den Verluft sofort nach dessen Entdeckung der Sparkasse anzeigen, welche denselben, ohne verpflichtet zu sein, die Berechtigung des Anzeigers zu prüfen, in ihren Büchern vermerkt. ! Vermag der Ver ierer die gänzliche Vernichtung des Sparbuches auf eine, nach dem Ermessen des Vorstandes, überzeugende 8 145. Weise darzutun, so wird ihm auf Grund der Kassenbücher ein neues Sparbuch ausgefertigt. In allen übrigen Fällen muß das verloren gegangene Buch gericht ich aufgeboten und für kraftlos erklärt werden. S 22. Sparmarken. Zur Beförderung der Ansammlung kleinerer Sparbeträge kann die Sparkasse Sparmarken im Werte von 10, 20, und 50 Pfennig ausgeben. Die dazu erforderlichen Sparkarten werden unentgeltlich ausgegeben. Gegen Einlieferung einer Sparkarte im Werte von mindestens einer Mark wird ein Sparbuch ausgefertigt, beziehentlich dieser Betrag dem etwa bereits bestehenden Sparbuche des Einlegers zugeschrieben. Ein Ersatz für verlorene Sparmarken wird seitens der Sparkasse nicht geleistet. IV. Anlage der Sparkassengelder. § 23. Im Allgemeinen. Die Anlegung der verfügbaren Bestände der Sparkasse kann erfolgen: a) in Hypotheken oder Grundschulden-§ 24; b) in Darlehen gegen Faustpfand—§ 25; c) in Darlehen gegen Schuldscrein und auf Wechsel—§ 26; d) in Darlehen an Gemeinden und Korporationen—§ 27; e) in Darlehen an Erwerbs= und Wirtschafts=Genossenschiften —§.28; 1) in Wertpapieren—§ 29; g) in zeitweiligen Belegungen—§ 30; Zur Gewährung von Darlehen an die Mitglieder des Vorstandes und die Beamten der Sparkasse ist die Genehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich.(vergl.§ 26 Abs. 7.) S 24. Darlehen gegen Hypothek oder Grundschuld. Die verfügbaren Bestände der Sparkasse können angelegt werden in Hypotheken oder Gruudschulden und zwar: I. auf Grundstücke in der Provinz Westfalen innerhalb des 30fachen, außerhalb derselben innerhalb des 25fachen Grundsteuerreinertrages oder— allgemein— innerhalb des 12½ fachen Gebäudesteuernutzungswertes, oder II. auf Grundstücke, für welche die bei Ausleihung von Mündelgeldern erforderliche Sicherheit durch Taxen nachgewiesen ist, die den Vorschriften des Artikels 73§ 1 Ads. 2 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch“) entsprechen oder die durch gerichtlich vereidigte Sachverständige oder durch besondere hierzu von der Amtsversammlung bestimmte Schätzer aufgenommen sind. Die Beleihung darf erfolgen bei ländlichen Grundstücken innerhalb 3/8, bei Grundstücken anderer Art und bei sämtlichen Gebäuden innerhalb der ersten Hälfte des ermittelten Taxwertes. Soweit die Sicherheit durch den Wert von Gebäuden dargeboten wird, darf die Beleihung nur erfolgen, wenn und solange diese bei einer öffentlichen Feuersozietät oder bei einer Privatgesellschaft, die innerhalb des deutschen Reiches ihren Sitz hat und vom Vorstande und der Amtsversammlung zugelassen ist, gegen Feuer versichert sind. Außerdem ist die Beibringung eines HypothekenSicherungsscheines erforderlich, soweit nicht öffentliche Feuersozietäten satzungsgemäß die notwendige Sicherheit gewähren. Die Gesamtsumme der Hypothekendarlehen darf 80 vom Hundert der Aktiva nicht übersteigen. Auf Wunsch der Darlehnsnehmer können die hypothekarischen Darlehen auch mit Tilgungszwang ausgegeben werden. Als niedrigster Tilgungsbetrag ist jährlich ½ vom Hundert unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen zu vereinbaren. Die gezahlten Tilgungsbeträge können als Einlage behandelt werden und sind dann zu dem gleichen Satz, wie das Darlehen zu verzinsen. Der Schuldner ist berechtigt, die angesammelten Tilgungsbeträge, sobald sie je den zehnten Teil des Darlehns erreicht haben, auf letzteres abbuchen zu lassen. Auch bei diesen Darlehen mit Tilgungszwang sind Kündigungsfristen zu vereinbaren, jedoch sind bei Geldbedarf in erster Linie die Hypotheken ohne Tilgungszwang zu kündigen. Anträge auf hypothekarische Beleihung mit Tilgungszwang sind vorzugsweise zu berücksichtigen. S 25. Darlehen gegen Faustpfand. Darlehen können gegeben werden gegen Verpfändung und Hinterlegung: a) der im§ 29 bezeichneten Wertpapiere, welchen Zinsscheine und Zinsscheinanweisungen beigefügt sein müssen, bis zu 75% des Kurswertes, jedoch nicht über den Nennwert hinaus; d) sonstiger inländischer Wertpapiere, welche zinstragend sind und Kurs haben, soweit sie von der deutschen Reichsbank in Klasse I beliehen werden, bis zu höchstens 75% des Kurswertes, jedoch nicht über den Neunwert hinaus. Für den Fall des Sinkens des Kurses um den 10. Teil ist der Schuldner zur entsprechenden Ergänzung des Pfandes durch weitere, dieser Satzung entsprechende Sicherheitsleistung zu verpflichten. Wenn der hierzu von der Sparkasse ergehenden Aufforderung nicht binnen 3 Tagen entsprochen wird, ist die Forderung der Sparkasse ihrem ganzen Umfange nach fällig und letztere ohne weitere Androhung berechtigt, das Pfand aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmakler oder durch eine zu öffentlichen Verkäufen befugte Person zum laufenden Preise zu veräußern und sich aus dem Erlöse bezahlt zu machen, den etwalgen Ausfall aber von dem Verpfänder einzuziehen. Die Verpfänder sind nicht bereyhtigt, gegen die Sparkasse Ansprüche zu erheben, wegen solcher Nachteile, welche durch Nichtbeobachtung der Auslosung oder Kündigung der verpfändeten Wertpapiere seitens der Sparkassenverwaltung entstehen. Die Höhe der einzelnen Darlehen darf 30000 Mark nicht überschreiten und es dürfen nicht über 25% der gesamten Sparkassenbestände für diesen Kredit verwendet werden. c) von Sparbüchern solcher öffentlichen preußischen Sparkassen, welche zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind, einschließlich der eigenen Sparkasse, bis zum Nennwert. Die *) Art. 73§ 1 Abs 2 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Der Wert ist bei ländlichen Grundstücken durch Taxe einer Preußischen öffentlichen Kreditanstalt, die durch Vereinigung von Grundbesitzern gebildet tst und durch staatliche Verleihung Rechtsfähigkeit erlangt hat, oder durch Taxe einer Preußischen provinzial=(kommunal=) ständischen öffentlichen Grundgreditanstalt oder durch gerichtliche Taxe, bei städtischen Grundstücken in gleicher Weise oder durch Taxe einer öffentlichen Feuerversicherungsanstalt Pfestzustellen, Auszahlung des Darlehens darf erst erfolger wenn die Sparkasse, welche das Sparbuch ausgestellt hat, von der Verpfändung benachrichtigt ist und diese den Empfang der Nachricht unter Anerkennung der Richtigkeit des Sparguthabens bestätigt hat: d) von Hypotheken und Grundschuldforderungen mit der im § 24 verlangten Sicherheit, wobei es der Sparkasse überlassen bleibt, dem Hypotheken= bezw. Grundschuld-Schuldner zugleich namens des Pfandbestellers Mitteilung zu machen. Der Verpfänder hat der Spirkasse den Hypothekenbrief zu übergeben, die Kosten des mit öffentlicher Beglaubigung zu errichtenden Verpfändungsvertrages, beziehentlich bei BuchHypotheken oder Buch=Grundschulden die Kosten der Eintragung ins Grundbuch und der Einigungserklärung zu übernehmen, sowie alle sonstigen auf die For'erung bezüglichen Urkunden der Sparkasse zu übergeben. § 26. Darlehen gegen Schuldschein und auf Wechsel. Darlehen gegen Schuldschein können verabfolgt werden, wenn bei Darlehen bis zu 3000 Mark ein, bei solchen darüber hinaus bis 6000 Mark zwei nach dem Ermessen des Vorstandes zahlungsfähige, in dem Landkreise Hoerde, sowie in den benachbarten Stadtund Landkreisen Witten und Bochum wohnhafte Personen für Kapital, Zinsen und Kosten der Beitreibung, unter Verzicht auf die Rechtswohltat der Vorausklage, als selbstschuldnerische Bürgen eintreten. Nur Eingesessene dieser Kreise können Darlehen dieser Art erhalten. Ein und demselben Schuldner kann über 6000 Mark hinaus ein ferneres Handschein=Darlehen gegeben werden, wenn für jeden weiteren Betrag bis 3000 Mark bezw. 6000 Mark wiederum ein bezw. zwei andere Personen als Bürgen eintreten. In den Schuldscheinen ist eine jederzeitige Kündigung von zwei Wochen vorzubehalten und außerdem in der Regel von vornherein eine Tilgung des Darlehens durch regelmäßige Teilzahlungen festzusetzen. Gegen einfachen Handschein ohne weitere Sicherheit dürfen Darlehen nur auf Grund einstimmigen Beschlußes des Vorstandes unter Vorbehalt einer jederzeitigen 8 tägigen Kündigung bis zum Höchstbetrage von 3000 Mark und auf höchstens 6 Monate an Eingesessene des Amtsbezirks Annen bewilligt werden, vorbehaltlich der einmaligen Verlängerung um den gleichen Zeitraum. Der Gesamtbetrag solcher Darlehen darf 1% der Aktiva der Sparkasse oder 10% des Reservefonds nicht überschreiten. Darlehen auf Wechsel dürfen nur unter den bei Bürgschaftsdarlehen hinsichtlich der Summe geltenden Beschränkungen, sowie nur dann verabfolgt werden, wenn zwei den Eigenschaften der bei Darlehen auf Schuldschein zuzulassenden Bürgen entsprechende Personen neben dem Darlehnsnehmer wechselmäßig aus demselben haftbar sind, wenn der Wechsel auf die Sparkasse indossiert und nicht später als 3 Monate nach dem Tage des Indossementes im Amtsraume der Sparkasse zahlbar gestellt ist. Der Rendant ist verpflichtet und ohne weiteren Auftrag berechtigt, die Aufnahme der nötig werdenden Protesterklärungen namens der Sparkasse rechtzeitig herbeizuführen. Die Zahlungsfrist für Wechsel soll auf nicht länger als drei Monate festgesetzt werden, eine Verlängerung ist in der Regel von der Leiftung einer Teil=Zahlung abhängig zu machen. Die Gesamthöhe dieser Darlehen darf 1% der Aktiva der Sparkasse oder 10% des Reservefonds nicht übersteigen Die Mitglieder des Vorstandes und die Beamten der Sparkasse dürfen Darlehen der in diesem§ erwähnten Art nicht erhalten und auch als Bürgen nicht zugelassen werden. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Regierungspräsidenten. S 27 Darlehen an Gemeinden und Korporationen. An Kreise, Gemeinden und solistige leistungsfähige mit Korporationsrechten ausgestattete Kommunalverbände, an Kirchen und Schulgemeinden des Preußischen Staates, an Wasser=, Wiesenund sonstige Meliorationsgenossenschaften in der Provinz Westfalen soweit sie Korporationsrechte besitzen, können Darlehen gewährt werden gegen in verfassungsmäßiger Form ausgestellte Schuldurkunden, welchen die Genehmigung der Aufsichtsbehörde in Urschrift beigefügt ist. Bei diesen Darlehen ist eine regelmäßige Verzinsung und Tilgung festzusetzen. :9 Die Summe derartiger Darlehen, für welche in allen Fällen eine Kündigungsfrist von 6 Monaten für beide Teile vorzubehalten ist, darf 50% der Aktiva nicht überschreiten. Hiervon dürfen höchstens 25% auf den eigenen Garantieverband entfallen. § 28. Darlehen an Erwerbs= und Wirtschafts=Genossenschaften. Darlehen ohne Spezialsicherheit können gewährt werden an Genossenschaften mit unbeschränkter Haft= oder Nachschußpflicht bis zu 10% des Gesamtvermögens sämtlicher der betr. Genossenschaft angehörigen Mitglieder, an Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht bis zu 75% der Gesamtheit der Haftsumme der Genossenschaftsmitglieder, wobei die Haftsumme jedes Genossenschaftsmitgliedes auf nicht höher als auf 10% seines Vermögens oder auf 300 Mark anzunehmen ist, jedoch nur 1. an innerhalb des Kreises Hörde oder der Nachbarkreise Witten und Bochum bestehende, an einen Revisionsverband angeschlossene Betriebs=(Produktiv)Genossenschaften mit Ausschluß von Kreditgenossenschaften. 2. gegen Verpflichtung, der Genossenschaften, jährlich die Bilanz, den Bericht über die etwa seitens des Revisionsverbandes vorgenommene Revision und ein Verzeichnis der Mitglieder unter namentlicher Aufführung der im Laufe des Jahres ein= und ausgetretenen Mitglieder einzureichen. 3. gegen Tilgungszwang, 4. unter Vorbehalt jederzeitiger, der Sparkasse zustehenden, auf höchstens 6 Monate Lefristeten Kündigung des Darlehns. Die Gesamthöhe der ohne Spezialsicherheit an Genossenschaften zu gewährenden Dahrlehen darf 10% der Spareinlagen nicht übersteigen. Wird ein Darlehen ohne Spezialsicherheit einer Genossenschaft gewährt, welche durch eine Verbandskasse an die Preußische Zentralgenessenschaftskasse angeschlossen ist, so ist dem Direktorium der letzteren unter Angabe der bewilligten Darlehnssumme Mitteilung zu machen. Der Vorstand der Sparkasse hat mindestens alle 3 die Vermögenslage der beliehenen Genossenschaft einer näheren Prüfung zu unterziehen. S 29. Anlegung in Wertpapieren. Die Bestände der Sparkasse und des Reservefonds können auch angelegt werden: von a) in verbrieften Forderungen gegen das deutsche Reich oder einen Bundesstaat, sowie in Forderungen, die in das Reiche. schuldbuch oder in das Staatsschuldbuch eines Bundesstaatez eingetragen sind, b) in verbrieften Forderungen, deren Verzinsung von dem deutschenReiche oder einem Bundesstaate gewährleistet ist, c) in Rentenbriefen der zur Vermittelung der Ablösung Renten in Preußen bestehenden Rentenbanken, d) in Schuldverschreibungen, welche von einer deutschen kommunnlen Körperschaft oder von der Kreditanstalt einer solchen Körperschaft ausgestellt und entweder von Seiten der Inhaber kündbar sind, oder einer regelmäßigen Tilgung unterliegen, e) in Pfandbriefen oder gleichartigen Schuldverschreibungen, welche mit staatlicher Genehmigung von einer preußischer öffentlichen Kreditanstalt, die durch Vereinigung von Grundbesitzern gebildet ist und durch staatliche Verleihung Rechtsfähigkeit erlangt hat, sowie von einer Preußischen provinzial(kommunal=) ständischen öffentlichen Grundkreditanstalt ausge. geben sind, sofern diese Schuldverschreibungen von Seiten der Inhaber kündbar sind oder einer regelmäßigen Tilgung unterliegen. Ein angemessener Bestand von dergleichen leicht veräußerlichen Wertpapieren, jedoch mindestens 10% der Aktiven muß bei der Sparkasse jederzeit vorhanden sein. Die Stücke sind von den Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen getrennt in besonderen diebes= und feuersicheren Behältern aufzube. wahren. S 30. Zeitweilige Belegung von Barbeständen. Verfügbare Gelder der Sparkasse können vorübergehend bei der Reichsbank, der Preußischen Seehandlung, der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse, einer sonstigen preußischen öffentlichen Bankanstalt(Landesbank, landschaftlichen, ritterschaftlichen Darlehnskasse usw.), sowie bei kommunalen preußischen zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärten Sparkassen angelegt werden. V. Ueberschüsse. S 31. Bildung und Verwendung. Zur Ausgleichung etwaiger Ausfälle wird aus den bei der Rechnungslegung sich ergebenden Ueberschüssen ein Reservefonds gebildet, der abgesondert von den übrigen Beständen der Sparkasse verwaltet wird, und über den der Rendant besonders Rechnung führt. Beträgt der Reservefonds 5% des am Schlusse des Geschäftsjahres vorhandenen Einlagekapitals einschließlich der Zinsen, so können auf Beschluß der Amtsversammlung mit Genehmigung des Regierungspräsidenten die Hälfte der jährlichen Zinsüberschüsse der Sparkasse und die Hälfte der Jahreszinsen des Reservefonde zur Befriedigung außerordentlicher kommunaler Bedürfnisse verwendet werden. Die andere Hälfte der jährlichen Zinsüberschüsse der Sparkasse und der Jahreszinsen des Reservefonds werden solange dem Reservefonds zugeschlagen, bis dessen Höhe 10% des Einlagekapitals und der Zinsen erreicht hat. Hat der Reservefonds 10% des Einlagekapitals nebst Zinsen erreicht, so können unter den vorstehend angegebenen Bedingungen, die ganzen jährlichen Zinsüberschüsse der Sparkasse und die Zahreszinsen des Reservefonds zu oben gedachten Zwecken verwendet werden. Etwaige Kursverluste sind in erster Linie auf den ordentlichen Reservefonds zu verrechnen, sofern dieser dadurch nicht unter 5% des Einlagebestandes sinkt. Kursgewinne dürfen, soweit sie nicht aus dem Verkauf von Wertpapieren herrühren, bei Berechnung der verwendbaren Ueberschüsse nicht mit berücksichtigt werden. VI. Schluß=Dorschriften. § 32. Alle Bekanntmachungen der Sparkasse erfolgen durch die vom Amtmann alljährlich namhaft zu machenden Lokalblätter sowie durch Aushang in der Kassenstube; außerdem bleibt es dem Vorstande überlassen, in anderen besonderen Fällen die Veröffentlichung auch durch auswärtige Blätter zu bewirken. § 33. Aenderungen der Satzung. Eine Aenderung dieser Satzung kann durch Beschluß der Amtsversammlung unter Bestätigung des Oberpräsidenten erfolgen. Abänderungen sind für die Einleger verbindlich, wenn diese nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach der Veröffentlichung der Abänderung ihr Guthaben zurückgezogen haben. § 34 Aufhebung der Sparkasse. Die Aufhebung der Sparkasse kann von der Amtsversammlung mit Genehmigung des Oberpräsidenten beschlossen werden. Die Aufhebung ist dreimal von 4 zu 4 Wochen unter Aufkündigung der Guthaben, zu einem vom Tage der ersten Veröffentlichung mindestens 3 Monate entfernt liegenden Zeitpunkte, bekannt zu machen. Die Guthaben, welche infolge solcher Kündigung bei Ablauf der gesetzten Frist nicht zurückgenommen sind, werden nicht weiter verzinst, sondern auf Kosten der Empfangsberechtigten hinterlegt. Das nach Erfüllung aller Verpflichtungen verbleibende Vermögen ist Eigentum des Garantieverbandes und kann mit Genehmigung des Regierungspräsidenten für öffentliche Zwecke verwendet werden. § 35. Inkrafttreten der Satzung. Vorstehende Satzung tritt nach Genehmigung durch den Oberpräsidenten der Provinz Westfalen 5 Wochen nach der alsdann zu bewirkenden Bekanntmachung in Kraft. Mit demselben Zeitpunkte wird das bisherige Statut aufgehoben. So beschlossen durch die Amtsversammlung von Annen am 19. September 1905. Annen, den 23. September 1905. Der Amtmann: Der Beigeordnete: Drees. König. Vorstehende Satzung wird hiermit bestätigt. Münster, den 10. November 1905. Der Oberpräsident von Westfalen: J. N. 616 2 II I. V. von Schwerin igen Schöffengericht gegen einen Bauarbeiter verhängt. Dieser hatte sich für einige Wochen das Kraukengeld erschwindelt, wofür ihn das Gericht dem Antrag Amtsanwalts gemäß zu einem Monat Gefängnis verurteilte. Mit Recht betonte der Amtsanwalt, daß für derartige Vergehen hohe Strafe eintreten müsse, einerseits um die humane Einrichtung der Krankenkassen zu schützen, anderseits um ein warnendes Beispiel zu geben. * Düsseldorf, 7. Febr.(Bei einem Gerüsteinsturz) im städtischen Hafen am Müchlenneubau wurden zwei Arbeiter lebensgefährlich, drei weitere minder schwer verletzt. Kleine Chronik * Rudolstadt, 7. Febr. Das Schwurgericht verurteilte den Maurer Rudolf Amende, der seinen vierundzwanzig Jahre alten Sohn Hugo nach einem Streit erstach, zu vier Jahren und sechs Monaten Zuchthaus. Erfurt, 7. Febr. Durch den Anschluß an ein anderes Reservoir entstanden gestern abend 10 Uhr in der städtischen Wasserleitung neun Hauptrohrbrüche in verschiedenen Gegenden der Stadt. Der angerichtete Schaden ist bedeutend. Fast die ganze Stadt ist ohne Wasser. Bernburg, 7. Febr. Die Blättermeldung, der Mörder des Rittmeisters v. Krosigk gestand die Tat ein, ist nach einer Mitteilung von v. Krosigks Schwester, Frau von Spiegel, im Anhalter Kourrier vollkommen unzutreffend. Weißwasser(Oberlausitz), 7. Febr. Der Gemeinderat des 9500 Einwohner zählendes Ortes hat zur silbernen Hochzeit des Kaiserpaares 50000 Mark zur Erbauung eines Krankenhauses bewilligt, das den Namen Kaiser Wilhelm und Auguste Viktoria=Stift tragen soll. Hamburg, 7. Febr. Die von ihrem Manne getrennt lebende Frau des Malermeisters Gowert hat sich und ihren achtjährigen Sohn ertränkt. Dehn Trählmetrungr.. Verhafteter Gerichtsvollzieher. Düsseldorf, 8. Febr.(Tel.) Der hiesige Gerichtsvollzieher Leopold Sievers ist wegen Urkundenfälschung und erheblicher Unterschlagungen verhaftet worden. Verschiedenes aus Hamburg. Hamburg, 8. Febr.(Tel.) Die Bizggrschaft stimmte dem Antrage des Senats zu, anläßg. bernen Hochzeit des Kaiserpaares 200000 Marr gur Unterstützung bedürftiger Kriegsveteranen zu bewillis gen. Die Bürgerschaft nahm ferner den Antrag Th. Menzel und Genossen an, betreffend den Ersatz des bei dem Krawall im Schopenstehl am 17. Januar zerstörten und geraubten Privateigentums aus Staatsmitteln.— Im Zusammenhange mit der Kravallangelegenheit sind bis heute 85 Verhaftungen erfolgt. Hamburg, 8. Febr.(Tel.) Der Dampfer Florida der hiesigen Reederei Jebsen, der am 9. November mit Stückgut von Singapore nach Wladiwostok abging, ist dort nicht angekommen und gilt als verloren.— Fünf schwere Verbrecher und Zuchthäusler, die in die hiesige Irrenanstalt zur Beobachtung eingeliefert waren, stiegen abends durch ein Fenster, dessen Vergitterung sie ausgebrochen hatten, und entkamen. Einer von ihnen soll schon in Lauenburg ergriffen worden sein. Aufsehen erregender Konkurs. Bamberg, 8. Febr.(Tel.) In Königsberg in Franken erregte die Konkurserklärung über das Vermögen des städtischen Amtsphysikus Dr. Lehrecke, der für ungeheuer reich gegolten hat, großes Aufsehen. Er war vor mehreren Jahren von Berlin hierher übergesiedelt und hatte eine stattliche Villa und ein chirurgisches Krankenhaus bauen lassen. Die Stadt hatte ihn sogar zum Ehrenbürger ernannt. Oberst Gädke freigesprochen. Berlin, 7. Febr.(Tel.) Das Schöffengerich sprach den frühern Obersten Gädke frei, der si chselbst bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hatte, um festzustellen, ob er unbefugt den Titel Oberst a. D. bezw. Oberst geführt habe, obwohl ihm durch das Ehrengericht die Führung des Diensttitels und das Recht des Uniformtragens aberkannt worden war. Zu lebenslänglichem Zuchthans verurteilt. Febr.(Tel.) Der Wilderer Peter Wrobel aus Bizezenka hat im Frühjahr 1904 den Pleßschen Heger Lischka im Walde erschossen, als dieser ihn überraschte. Wrobel suchte die Leiche zu verbrennen. Das Schwurgericht verurteilte ihn jetzt zu lebenslänglichem Zuchthaus. Zulage für Lucanns abgelehnt. Berlin, 7. Febr.(Tel.) Die für den Chef des geheimen Zivilkabinets im Etat geforderte persönliche Zulage von 10000 Mark wurde von der Budgetkommission abgelehnt. Große Unterschlagungen in einer Irrenanstalt. Rostock, 7. Febr.(Tel.) Bei der hiesigen Landesirrenanstalt sind große Betrügereien entdeckt worden. Es handelt sich um Unterschleife bei der Lieferung von Kolonial= und Materialwaren in Höhe von über 100000 Mark. Mehrere Verhaftungen sind bereits vorgenommen worden. Verbrechen wider keimendes Leben. Karlsruhe, 7. Febr.(Tel.) Hier wurde der praktische Arzt Dr. Manasse wegen Verbrechens gegen§ 219 des Strafgesetzbuches verhaftet. Die Sache kam dadurch an das Tageslicht, daß seine Frau infolge innerer Verblutung wegen Abtreibens verstarb. Nach der„Badischen Landesztg.“ hat der Verhaftete bereits 15 Fälle eingestanden. Mehrere Verhaftungen wurden bereits vorgenommen. Verhaftet. Paris, 7. Febr.(Tel.) Die Führer der antimilitärischen Bewegung, Hervee, Gohier und Bousquet, sowie 18 andere Anti=Militaristen, die wegen der im Oktober 1905 in Paris angeschlagenen anti=militäristischen Plakate zu Gefängnisstrafen verurteilt, aber vors läufig in Freiheit belassen worden waren, sind, nachdem ihre gegen das Urteil eingelegte Berufung verworfen worden ist, heute vormittag in Haft genommen worden. Die Disziplin im französischen Offizierskorps. Paris, 8. Febr.(Tel.) Der Kriegsminister bestrafte den Major Cuignet, der in einem Briefe an den Deputierten Lasies den General Andree der Fälschung beschuldigt hatte, zu 30 Tagen Arrest. Der„Potemkin"=Prozeß. Odessa, 8. Febr.(Tel.) Vor dem Sebastopoler Kriegsgerichte begann heute der Prozeß gegen drei Offiziere und 70 Matrosen von dem Panzer„Potemkin“, die beschuldigt werden, an einem offenen Aufstande teilgenommen zu haben, die bestehende Staatsordnung umzustürzen. Die Russen in der Mandschurei. Petersburg, 7. Febr.(Drahtber.) General Leuc witsch telegraphiert aus Charbin vom 6. Februar: General Rennenkampf rückte am 5. Februar in Tschite ein, ohne daß es nötig war, Blut zu vergießen. Die Stadtbewohner wurden entwaffnet; die Arbeit ist wieder ausgenomen worden; etwa 200 Revolutionäre wurden festgenommen. Mehrere Agitatoren sind geflohen. General Cholschtewenikow ist wegen Untätig keit seines Postens enthoben worden und durch Syschewsky ersetzt. Nach einem Berichte Rennenkampfs sichern die von den Generalen Polkornikow uund Syschewsky getroffenen Maßnahmen die schnelle Beruhigung der Transbaikalgegend. In Wladiwostok und Charbin ist bei den Truppen alles ruhig. General Artamanof berichtet aus Wladiwostok, daß die Agitatoren sich auf Dampfern verbergen. Es herrsche völlige Ruhe. Niederlage der Türken in Arabien. London, 7. Febr.(Tel.) Nach einer Meldung des Daily Expreß aus Konstantinopel erlitt die türkische Armee, welche gegen die Aufständischen in Yemen operiert, eine schwere Niederlage. Mehrere türkische Regimenter wurden von den Aufständischen umzingelt. Die Türken flüchteten nach einem heftigen Kampf in Unordnung von den Aufständischen verfolgt. Der kommandierende General der türkischen Armeee, Feizi Pascha, erlitt gefährliche Wunden. Die Lage der türkischen Arme ist verzweifelt. Bei der Schleifenfahrt zerschmettert. London, 7. Febr.(Tel.) Im Lisaboner Zirkus hat sich ein schweres Unglück ereignet. Eine franzüsische Artistin führte den Zuschauern Looping the Loop vor. Plötzlich fiel das kleine Automobil, in dem die Dame die gefährliche Rundfahrt machte, von dem obersten Teil des Gleises herab und blieb zerschmettert am Boden liegen. Die Artistin wurde als bis zur Unkenntlichkeit verstümmelte Leiche hervorgezogen. Boykot amerikanischer Waren. 4 Washington, 8. Febr.(Tel.) Dem Staatsbepar tement gehen fortgesetzt Nachrichten von amerikanischen Vertretern in China zu, wonach die feind#elige Stimmung gegen die Amerikaner und amerikanischen Waren um sich grift. Es seien Anzeichen dafür vor handen, daß alle Ausländer in China, möglicherweise mit Ausnahme der Japaner, binnen kurzem ebensosehr betrofen würden wie die Amerikaner. Schweres Eisenbahn=Unglück. London, 7. Febr.(Tel.) Nach einer Meldung des Daily Telegraph aus Neuyork ereignete sich in der Nähe von Helena im Staate Montana eine schwere Eisenbahnkatastrophe. Ein Güterzug fuhr in einen Passagierzug hinein, wobei sechs Personen getötet und zwanzig verwundet wurden. Der ganze Zug ist in nen Trümmerhaufen verwandelt. Ein Teil der Trümmer fing an zu brennen. Man befürchtet, daß einige Verwundete lebendig verbrannt sind. Trübe Nachrichten aus Britisch=Indien. London, 8. Febr.(Tel.) Nach dem Berichte des Vizekönigs von Indien für die mit dem 27. v. Mts. ab gelaufene Woche ist der Regenfall in den vereinigten Provinzen unzulänglich gewesen. Die Preise sind nach wie vor im Steigen begriffen, obwohl die Märkte reichlich beschickt sind. Auch in den anderen Provinzen ist Regen nur in ungenügender Menge oder zu spät gefallen, um die Ernte zu retten. Die Gesamtzahl der bei den Notstandsarbeiten Beschäftigten beträgt 213379. #=„„„ Gerugsh Marke Schwan ist das beste. Zu haben in allen besseren Geschäften. Große Posten hochf eirer Zigarren und Zigarelten n jeder Preislage: ff. Nordhäuser Kautabau von G. A. Hanewacker. In 5 Pfd.=Kistchen zu Originalpreisen. Beste Bezugsquelle für Wiederverkäufer. Adsif Heinric 174 Hüsingstraße 28. der Darlehne heennnötige Vorauszahlung gibt elbstgeber Schneeweiß, Berlin, Invalide str. 88. Rückporlo. mal Ich bringe meine 469; Kohlenhandlung in empfehlende Erinnerung und liefere gute zu billigen Tagespreisen. Auch empfehle ich mich zur Uebernahme von Karren= und Wagenbei billigster Berechnung. Achtungsvoll Ludw. Becker Mühlenstraße Nr. 14. Zwei gut erhaltene eiserne Kochtöpfe zu kaufen gesucht. Näheres bei Aug. 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