8 950 —S238 .n S eann ASSTSy °59 113 SSoßsS JoS S. 2 2 * n 63 0 3· 9 00nEE 85 .85 52 * BFS S 5 ###ür g 93-53* S8. *3• SSrg gOE * E* „ rSPSan S SDAFRESRE 2#* 2 # S S 3 "* 855 — 9.* A-6. S.758 9— gEET ersetzen können. Entziehen Sie mir Ihren Beistand nicht, ich würde erlahmen, wenn ich ihn missen sollte.. Der Ihrige gez. v. Bismarck.“— Nach dem Rücktritt des Fürsten von Bismarck, der ihm stets nicht nur eine starke Stütze, sondern auch ein persönlicher Freund gewesen war, reichte Maybach am 14 Januar 1891 sein mit Gesundheitsrücksichten begründetes Immediatentlassungsgesuch ein, das am 20 Juni 1891 durch Kaiser Wilhelm II. genehmigt wurde. Glänzend gestaltete sich der Abschied Maybachs vom Landtage und vom Herrenhause. Sämtliche Parteien widmeten dem scheidenden Minister wärmste Worte der Anerkennung. So sagte der Sprecher der Konservativen, daß der Minister stolz darauf sein könnte, daß er neben dem Fürsten Bismarck einer der wenigen selbständigen Organisatoren in dem geeinten Deutschland gewesen sei. Maybach verblieb in Berlin und verlebte dort im Kreise der Seinigen Jahre der Ruhe und Erholung. Am 29. November konnte er in großer körperlicher und geistiger Frische seinen achtzigsten Geburtstag feiern. Am 21. Januar 1904 machte ein Schlaganfall seinem taten= und ruhmreichen Leben ein Ende. In dem ihm im Reichs= und Staatsanzeiger gewidmeten Nachruf heißt es u..: „Maybachs reiche Erfahrungen in dem praktischen Eisenbahndienste sowie sein großes Verständnis für die Aufgaben des Staates auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens, verbunden mit den persönlichen Eigenschaften eines mutigen und lauteren Charakters, verliehen ihm die Kraft für die Uebernahme und Durchführung des schwierigen und wichtigen Auftrages, den ihm die Huld des Kaisers Wilhelm des Großen auf den Rat des großen Kanzlers überwiesen hatte. Fest und stark, wie die Eichen seiner Heimat, ungebeugt von der Last der Geschäfte seines weiten, viel umfassenden Ressorts, unbeirrt durch die hochgehenden Wogen der politischen und wirtschaftlichen Kämpfe um ihn her, legte er die Hand an das große Werk und führte es in kurzer Zeit glatt und glänzend durch. In mustergültiger Weise ordnete und leitete er sodann die Verwaltung des nunmehr geschaffenen einheitlichen Staatsbahnnetzes, des größten damals bestehenden gewerblichen Unternehmens, zur wirtschaftlichen Förderung des Landes und zu dauernder Befestigung der Finanzkraft des Staates.— Treu ergeben seinem König und Herrn, als leuchtendes Vorbild eines preußischen Beamten, ein Staatsmann von weitem Blick, besonnener Erwägung und kraftvoller Tat, hat er in seinem langen, arbeitsreichen Leben dem Staate unschätzbare Dienste geleistet und seinen Namen mit der Geschichte des Vaterlandes für alle Zeiten verknüpft An seiner Gruft trauert das Land um einen seiner besten Söhne." Auch die Gemeinde Heeßen hat besonderen Anlaß, dem Minister von Maybach ein dankbares Gedenken zu bewahren. Als die Eisenbahnverwaltung seinerzeit wiederholten Gesuchen der Gemeinde um Errichtung einer Haltestelle in Heeßen kein Gehör schenkte, wandte sie sich mit einem Gesuch direkt an den Minister und appellierte an sein Heimatgefühl. Der Erfolg blieb nicht aus. Binnen 3 Tagen hatte sie bereits die Zusage aus der Geheimen Kanzlei, daß eine Prüfung des Sachverhalts veranlaßt worden sei. Am 1. Juni 1891 konnte die damals erst rund 1900 Seelen zählende Gemeinde die Eröffnung der Haltestelle feiern. Alte Klosterregeln in und nahe unserer Von P. A Deppenkemper. I. Wenn man draußen in der Welt an sich schon recht gern etwas Näheres über das Leben im Kloster erfahren möchte, so erhält dieses Bestreben eine zweifellos bedeutsamere Grundlage, wenn es sich um sehr alte klösterliche Einrichtungen handelt, wie sie heutzutage für uns nicht mehr vorhanden sind. Auch unsere westfältsche Heimat hat ein gutes Stück mannigfaltigen Klosterlebens im Laufe der Jahrhunderte gesehen. Die ältesten westfälischen Klöster reichen auf die Zeit Karls des Großen(742—814) zurück, und zwar sind es ausschließlich solche des Benediktinerordens. Vom hl. Ludgerus(vor 742—809), einem Zeitgenossen und Sendboten Karls des Großen, dem Nachfolger des gleichfalls von Karl ins Münsterland entsandten fränkischen Abtes Bernradh(§ 791), wurde bekanntlich das Benediktinerkloster zu Werden a. d. Ruhr(799) gegründet. Jener Herrscher selbst rief unser heimisches Benediktinerinnenkloster zu Liesborn(kurz vor 814) ins Leben. Unter seinem Nachfolger entstand hierzu das Schwesterkloster in Herzebrock(860) und etwa um die gleiche Zeit(vor 900) das Kloster zu Meschede im Sauerland. Inzwischen hatte sich der Männerorden nach der Regel des hl. Benedikt(480—543) noch zu Korvey a. d. Weser(822) angeBebelt. Auch vor Karl dem Großen waren die Missionare, die unter Lebensgefahr die heidnischen Sachsengaue unserer Heimat predigend durchzogen, Benediktinermönche, so der hl. Suitbertus(F 713 in dem von ihm gegründeten Kloster Kaiserswerth), der gegen 700 besonders in der Umgebung von Soest missionierte, der hl. Sturmius(F 779 als 1. Abi des Klosters zu Fulda) mit seinem Hauptsitz in Marsberg an der Diemel, desgleichen der hl. Bonifatius (675—755) samt seinem ausgedehnten Wirkungskreis. Jene Missionswanderungen und Klosterfremde, welche die genannten Apostel zeigen, gehören aber eigentlich nicht zum Wesen des Benediktinerordens, sie sind ein Erbe früherer Zeit, wo sich das Klosterleben erstmalig im Abendland entwickelte. Wenn uns als Nachkommen des alten Sachsenstammes dieses Entstehen von Klöstern auch nicht unmittelbar angeht, so dürfte es doch sehr interessant sein, die Grundlagen der Aszese(Abtötung) zu erfahren, auf denen unsere heimischen Missionare zum Teil weiter aufbauten. Zu diesem Zwecke brauchen wir gar nicht weit auszuholen. Freunde des hl. Augustinus(354—430) fanden im Jahre 386 vor der Stadt Trier ein Häuslein, das„etliche Diener Gottes, geistlich Arme, denen das Himmelreich ist", bewohnten, während man in der Stadt kaum von ihnen wußte. Sie führten ein gemeinsames Leben und lasen erbauliche Bücher, wie z. B. das vom hI Athanasius (295—373) verfaßte Leben des hl. ägyptischen Einsiedlers Antoaius (251—356). Derartige aszetische Vereinigungen im westlichen Abendlande betrachteten einen hl. Martin von Tours(ca. 313 bis ca. 400) in Gallien als ihren Hauptvorkämpfer. Trotzdem kann man von keiner einheitlichen Entwicklung des Ordenslebens hier reden. Anders lagen die Dinge in Aegypten oder Kleinasien, wie überhaupt der Orient als der geborene Vertreter mönchischer Frömmigkeit vom Okzident angesehen wurde. Die abendländischen Mönche besaßen keine Verpflichtung, in dem gewählten Kloster zu bleiben. Es waren eben freie Vereinigungen Gleichgesinnter ohne anfänglichen Regelund Statutenzwang: noch im 6. Jahrhundert gab es in Gallien fast ebensoviele Regeln wie Ordensvorsteher. Um so mehr waren diese geistlich Armen" das Land hindurch miteinander verbunden, ohne Unterschied von Geschlecht und Nation. Selbst entfernte Gesinnungszenossen wurden aufgesucht, um sich an gemeinsamen frommen Geprachen zu erbauen und mit Bewunderung von den Großtaten der morgenländischen Aszeten zu hören. Während die Regel des hl. Benedikt bis Ende des 6. Jahrhunderts noch nicht über die Alpen gedrungen war, zogen viele in Gallien von einem Ort zum andern, um sich eine passende Ordensregel oder, was damals fast dasselbe war, besser einen zusagenden Obern zu suchen. Zwecks Erkundigung lenkte man besonders gern den frommen Wanderfuß vorübergehend nach dem Morgenlande. Die hl. Orte in Palästina nebst den dortigen vielen Klöstern, zumal die Einsiedler in Aegypten, wie B. der berühmte Simeon der Säulensteher(390—459), zogen Tausende von abendländischen Pilgern an. Als morgenländische Klosterregeln kamen außer der obengenannten Lebensbeschreibung des hl. Antonius noch in Betracht die Satzungen des hl. Makarius (ca. 300—391), Pachomius(cr. 292—346) und Basilius(331—379), die vom hl. Hieronymus, dem Uebersetzer der Hl. Schrift(340—420), sowie durch Rufinus von Aquileja(er. 345—410) ins Latein übertragen waren. Diesen klösterlichen Vorschriften wurde im Abendland entnommen, was passend schien, und anderes nach der Eigenart der Gegend hinzugefügt. Gegenüber der großen Klosterzahl in Frankreich schon während des 6. Jahrhunderts gab es weiter östlich verhältnismäßig nur wenig Niederlassungen. Bestimmt befanden sich damals zu Metz ein Mönchs= und Nonnenkloster. Als in der Diözese Trier ein Diakon Wulflaich es dem ägyptischen Säulensteher gleichtun wollte, verbot es der Diözesanbischof. Die damaligen Klöster beabsichtigten allgemein die ausschließliche Arbeit am eigenen Seelenheil fern von aller Berührung mit der Welt. Zumal das Mönchsideal von Aegypten galt als Wegweiser. Viele suchten vom Kloster aus Einsiedler zu werden, wobei die sogen. Reklusen(Abgeschlossenen) den Gipfel der Aszese zu erreichen wähnten, was jedoch von Klosterregeln und Konzilsbeschlüssen möglichst zurückgedämmt wurde. So verbrachte zu Vordeaux ein Knabe 8 Jahre in einem Loch, in welchem er nicht einmal aufrecht stehen konnte, bis er an seinen Entbehrungen starb. Die gemeinsame Kloster= oder Ordensregel war vielfach nicht geschrieben, sondern beruhte auf mündlicher Ueberlieferung. Das Gefühl der unmittelbaren Nähe des Göttlichen durchwob die Satzungen der alten Aszeten. Kein Gegensatz von Sünde und Gnade, sondern der Entscheid für die irdische oder jenseitige Welt beherrschte die Gemüter. Die Frage der Sündenvergebung erforderte einfach das Ablassen von der Sünde, Bedenken über die Vergebung wurden als Anfechtungen vom Teufel betrachtet. Der Heiland in Knechtsgestalt als der Leidende, Gekreuzigte, nicht im strahlenden Königsgewand, war vorbildlich. So sollte man auch nach Martin von Tours nicht durch Schreiben, Streiten und Philosophieren, vielmehr durch Frömmigkeit, Heiligkeit und Entsagung das ewige Leben erstreben; weshalb jener sich sogar Mühe gab, daß sein Aussehen unscheinbar, sein Gewand schmutzig und sein Bart struppig uoak. Fortsetzung folgt.) Wpic 7! — 58g S8.8 3“ 8 * S 9 FSas 8 am. SSn *•3 E8 * B 5385 2 B 1 8 * 88 ***.*— SSSB-SA I. S 8 31 S TEFEEE Nr. 1 3. Jahrgang Jannar 1930 *„„ für Stadt und Kreis Warendorf Beilage zum Warendorfer Tageblatt Aus heimischen Kulturkampftagen. Von P. A. Deppenkemper. In der anschaulichen Erinnerung unserer ältesten Leute steht noch jener unselige Kulturkampf aus den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, der in die Jubeltöne eines staatlichen Sieges und politischer Einheit alsbald die Trauerklänge einer kirchlichen Bedrängnis brachte. Man weiß sich noch allerlei zu erzählen über die damaligen Verhältnisse für Kirche und Schule, wie z. B. der Küster die Sonntagsnachmittagsandachten vorbetete und der von der weltlichen Behörde seines Amtes und Ortes verwiesene Geistliche in der Verkleidung eines Handelsmanns unter den Seinen gelegentlich wieder auftauchte. Es dürfte mit zur geschichtlichen Seite der Heimatkunde gehören, das kirchliche Bild jener Zeit, wie die einzelnen Pfarreien es boten, in diesen Blättern kurz zu skizzieren. Dabei würde sich nebenher manches Vorkommnis ergeben, das heute eher lustig als ernst anmutet Von hervorragender Bedeutung ist die Haltung und das Geschick der deutschen Bischöfe angesichts dieser Wirren gewesen. Uns interessiert vor allem, was dem damaligen Bischof von Münster, Johann Bernhard Brinkmann, auf Grund der Kulturkampfgesetze widerfuhr. Der seinerzeitige bischöfliche Kaplan der 19 Jahre seine Stellung innehatte der Duisburger Pfarrer Schürmann, hat uns ein anschauliches Bild über die Pfändung, Gefangennahme, Verbannung, Heimkehr und Tod des Bekennerbischofs gezeichnet.“) Letzterer legte angesichts des heraufziehenden Sturmes beim Ludgerusbrunnen zu Billerbeck am 3. August 1873 das charakteristische Gelöbnis ab:„Ich bin es nicht wert, auf dem Stuhle des hl. Ludgerus zu sitzen; aber nachdem mich der Herr auf denselben berufen hat, da danke ich ihm, daß er mir den festen Willen gegeben hat, zur Bewahrung des von Ludgerus überkommenen römisch-katholischen Glaubens alles zu geben und alles zu tragen. Sie mögen mein Hab und Gut nehmen, ich achte es wie Kot, sie mögen mir den Kopf abschlagen, dahin werden sie es nie und nimmer bringen, daß ich ein Pünktlein oder Strichlein preisgebe von der mir übernommenen Pflicht.“ Am 12. Mai 1872 war unter Kaiser und König Wilhelm., Reichskanzler und preußischem Ministerpräsidenten Fursten Otto von Bismarck, dem preußischen Kultusminister Dr. Falk(früher Beamter des 1866 vertriebenen Königs von Hannover und eigentlich die Seele des ganzen Unternehmens), unter dem preußischen Justizminister Dr. Leonhard: und dem Oberpräsidenten von Westfalen, von Kühlwetter, ein staatliches Gesetz über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen erschienen. Bei jedem neu anzustellenden Pfarrer sollte künftig die Genehmigung des Oberpräsidenten eingeholt werden, auch sei jede erledigte Pfarrstelle binnen einer bestimmten Frist zu besetzen. Zauderte also ein Bischof gegenüber der 1. Neubestimmung mit der Besetzung einer Pfarrstelle, so machte er sich ebenfalls strafbar. Das trat vor allem hervor, als die Bischöfe es weiterhin unterließen, staatlich nicht eigens genehmigte Geistliche, die zu einer solchen Genehmigung bischöflicherseits natürlich nie benannt wurden, noch anzustellen. Gegen ungenehmigt angestellte Geistliche *) V g l. d a s 1 8 9 5 e r s t m a l i g, 1 9 2 5 a l s 8.— 1 0. A u f l a g e e r s c h i e n e n e Büchlein„Johann Vernhard Brinkmann, Bischof von Münster im Kulturkampf“. Alphonsus=Buchhandlung, Münster. war nämlich die Polizei vorgegangen und hatte deren Wohnungen geschlossen; man hatte sie wegen ihrer priesterlichen Tätigkeit mit Gelddußen bestraft, ihre Habe gepfändet und schließlich hinter Schloß und Riegel gebracht. Es hielten sich daher manche Geistliche bei Privatleuten verborgen lasen bei verschlossenen Türen die hl. Messe, so daß an vielen Stellen nur noch Laiengottesdienst möglich war; bei dunkler Nacht wurden die Kranken versehen. Wegen des obengenannten Zuwartens mit der Neubesetzung von Seelsorgestellen machte sich auch der Bischof von Münster vor dem weltlichen Gesetz strafbar und wurde unzähligemale vor Gericht geladen, welchem Ansinnen er jedoch niemals entsprach. Inzwischen kamen die Strafverfügungen: am 12. Dez. 1873 gegen 600 A oder 40 Tage Gefängnis, Weihnachten desselben Jahres das gleiche wegen eigenmächtiger Besetzung der Pfarrei Donsbrüggen v. Cleve, am 13. Januar 1874 gegen 1800 A oder 2 Monate Gefängnis, am 27. Februar sogar 2400 A: ferner kamen noch hinzu je 600 A Strafe wegen der Besetzung der Pfarreien Hochelten, Menzelen und Eggenrode, so daß die Gesamtsumme wenigstens 7200 A erreichte Bereits am 28. Januar ging man zur Pfändung des bischöflichen Privatbesitzes über, da die Forderungen nicht beglichen waren. Hierbei beauftragte der Bischof seinen Bedienten, den Pfandexekutor durch die Räume zu begleiten, um das Privateigentum anzugeben. Als die vermerkten Gegenstände am 23. Februar zwecks Versteigerung zum Hofe des Appellationsgerichtes in der Pferdegasse durch 1 Gerichtsexekutor, 1 Gerichtsaktuar und 2 Schutzleute abgeholt werden sollten, hatte sich auf dem Domplatz und im Hofe des Bischofspalais eine große Menschenmenge eingefunden, die jeden in der Tür erscheinenden Stuhl und Sessel mit lautem Hurra begrüßte. Jetzt sollte der gleich anfangs eingelegte Protest des Bischofs gegen die gewaltsame Entfernung seines Eigentums nachdrücklich unterstrichen werden. Hatten alle anderen Schutzleute, deren 6 dafür eine Ordnungsstrafe von 10 A erhielten, sich trotz des versprochenen guten Lohnes unter Vorschützen anderer dringender Geschäfte geweigert und nur 2 von ihnen sich zur Hilfe bereit gefunden, so kam plötzlich, als schon die betreffenden Möbel im Hofe vor der Bischofswohnung standen, die inzwischen benachrichtigte Frau des einen Schutzmanns und hielt ihm folgende Standrede:„Min Gott, Frans, wat fängs du her an? Dat här ik nich von di dacht. Wat bes du för'n misrablen Käl. Brings jä Schann un Schmoch över usse Familge! Wis du denn dien Glauben verleugnen un luttersk wärn? Du bruks mi nech wier int Hues te kuem, wänn du no met een Finger de Saken van'n Bischof anröhrst". Der Mann erwiderte:„Liiette, schwig stell, ik go met, ik doh't nech mär“ und sein Helfer rief: Frans, wochte, ik go met. Ik well met de Sak ok nix mär te dohn häbben. Als nach dem Abzug beider unter donnerndem Hurra und Bravo der Menge auf dem Domplatz weiter gelacht und gehöhnt wurde, kamen die Gymnasiasten in der Frühstückspause herbei und schafften trotz Widerstandes der Beamten einen Teil der Sachen wieder in die Wohnung, welcher„Widerstand gegen die Staatsgewalt“ einigen später Schularrest eintrug. Der ratlose Auktionator wandte sich an einzelne nahestehende Leute, auch mit 6#A an einen vorübergehenden Juden vergebens um Hilfe. Als aber die Auktion, weil nicht möglich“, vertagt wurde, stürmte alles herbei und brachte den Rest der Möbel mit uberaus großem Personenaufwand wieder ins Haus. Bis zum dunklen Abend waren Domplatz und Hof von Menschen belebt, die militärischen Posten in der Stadt gerüchtweise verdoppelt, doch kamen nirgendwo Ausschreitungen vor. Nach diesem Aufsehen erregenden Vorfall am Morgen begab sich „ESH E KSRIEE S a5 3 E S se: * s 8 S 40 S. B 1 58• 9 S•8251 aWa S 83 S3ESS S E5 SEE 9#gg SeSa0E 8 555 8— EAE“: S S 8# SE abends der gesamte Münstersche Stadtklerus zum Bischof zwecks nuch deut ersten Versach sand die wiriche Abholung der Möbel um 4½ Uhr morgens Tür und Tor zu öffnen. Abei bereits um 2 Uhr früh standen der Auktionator mit 3 Gehilfen, Brinkmann nebst Sohn und einem Posthilfsarbeiter, im Binnenhofe, obwohl der Diener bestimmt versicherte, das Tor desselben Abends zuvor fest verschlossen zu haben. Gemäß Anweisung des der abermals protestiert hatte, öffnete man den Angekommenen die Zimmer, und nach angestrengter Arbeit Tagesanbruch der Möbeltransport so gut wie beendet. Die Aufregung der Bürger war durch die Kunde hiervon aufs höchste gestiegen, mit Worten wie„Räuber, Banditen, Spitzbuben“, betrochteten sie die leeren dischöflichen Gemächer; das Haus des Schreine.-##urde unter dem Ruf„Judas heraus“ mit Steinen bombardiert, so daß gegenüber der ohnmächtigen Polizei Militär anrückte und bei dem gleichen Auftritt am folgenden Abend die Straßen ringsum absperrte. Der Bürgermeister forderte sodann in einer Bekanntmachung zur Ruhe auf mit der Drohung, daß weitere Volksaufläuse vom Militär mit der Waffe unterdrückt werden würden. Das hals, aber dem Schreiner gab künftig keiner mehr Arbeit, alles mied ihn.— Da die PPsnbeten— Phe, dur: Bepteic, änburng halt, wohei die Möbei sand anfangs Kärz eine neue Pfandung statt, dobei die Möbel nicht langten, vielmehr zur Deckung des Restes von 1920 A auch di persönlichen Wertsachen notiert wurden und der Bischof sogar seine öffnen mußte, die jedoch nichts Bemerkenswertes enthielt. Zur Abholung dieser Sachen am 12. März hatte man Zuchthausgefangene und 8 protestantische Arbeiter aus Tecklenburg unter militärischer Bedeckung herbeigeholt. Auch die sonstigen Militärwachen erschienen für diesen Fall außerordentlich verstärkt, die Soldaten befaunden sch ohne Dienst in den Kasernen. Der Oberbürggzngisten o# gab sich an der Spitze der städtischen Polizei vor die Bisch####ohnung, und mehrere patrouillierende Polizisten nötigten jeden Neugierigen durch„Stillstehen ist nicht erlaubt“ zum Weitergehen. Das Militär hatte die strikte Weisung, nötigenfalls mit aller Strenge vorzugehen. Nach vollendetem Transport der Gegenstände erhielt jeder Tecklenburger Arbeiter 18 Mark für Reise und die zweistündige Arbeit, außerdem polizeiliche Deckung zum Bahnhof. steigerung hatten anwesend sein können, die Frauen und Jungfrauen von Münster und nachster Umgebung in einer Zahl von ca. 6000 Personen dem Bischof eine gewaltige Treukundgebung vor seiner Wohnung dar. Die folgenden Monate sahen den Oberhirten auf Firmungsreisen in den Dekanaten Rees, Borken, Xanten, Tecklenburg und Cloppenburg mit einem diesmal recht eigentümlichen Charakter. Erklärte der Großherzog von Oldenburg bei einer solchen Audienz auf Schloß Rastede dem Bischof, die Maigesetze würden über die oldenburgische Grenze nicht kommen, denn die Katholiken seien seine besten Untertanen, so stand der Bischof im preußischen Anteil de Diözese, zumal des Rheinlandes, bei seinem Erscheinen förmlich unEe war rämich uun der Behörde ein Gendarm gegeshregz gpon den, ihn überallhin zu begleiten. Der Wächter des Gesetzes### ar der Spitze der den Oberhirten begleitenden Reiterzüge, er rint auch unmittelbar neben dem bischöflichen Wagen, manchmal waren es deren zwei zu beiden Wagenseiten, wozu sich gewöhnlich noch der ortsansässige Polizist gesellte. Der beorderte Gendarm sollte vesonders die Ansprachen bei diesen Gelegenheiten kontrollieren. In Mitlingen am Rhein hatte der Führer des Fackelzuges recht scharf gesprochen, worüber der Vischof Befürchtungen hegte. Der Ortspfarrer gab jedoch den 3 Sicherheitsleuten ein paar Flaschen Wein, so ruß auch hier wie anderswo vom Sicherheitsdienst nichts Ungünstige vermerkt wurde. Der Gendarm äußerte sich gelegentlich, es gehe doch überall sehr schön zu; er selbst betrug sich im übrigen stets sehr artig und höflich, ganz erbaut von den schönen Festlichkeiten, die er wahrschemlich vordem noch nicht gesehen. Das Volk war über die polizeiliche Bedeckung entrüstet, der Bischuf naym sie mit großem Humor hin, zumal sie unter den Leuten nur noch mehr Ehrfurcht und Begeisterung entfachte.— Bei der Firmungsreise im Dekanate Rees vom 10.—22. Mai wurde die anfangs zugesagte Inf zapelle von Wesel iw letzten Augenblick abgesagt, der Landrat Dekanate Rees vom 10.—22. Mai... I,7,##. T Ler Gendrat ganteriezap##e von Wezet um tegren Augenblick abgesagt, der Landrat Dönhoff von Wesel hatte zudem den Ausfall der Schulstunden anläßlich der Feier als gegen die maigesetzliche Ferienordnung verstoßend untersagt, auch Bedenken gegen die Fackeizuge erhoben, ihre Zulassung jedoch dem Gutdünken der Amtmänner anheimgestellt. In der ersten Gemeinde erschien während der Schulstunde des Bischofs der Gendarm an der Schultür zwecks Erkundigung beim Lehrer, ob auch vorschriftsmäßig Schule gehalten werde. Die beiden Möbelversteigerungen fanden am 16. und 27. März statt. Hierbei wurde das Wort des Zentrumsführers Reichensperge: wahr:„Groß ist die Macht, größer das Recht, am größten der Zumor, aber über jeden Superlativ(—. Steigerung) erhaben ist der ultramontane Humor. Von den 6 Tecklenburger Arbeitern waren diesmal nur mehr 2 erschienen, obwohl das Kreisgericht für die Handvol Arbeit wieder 6 Taler angesetzt hatte. Zudem kranchte aug die bischöfliche Kuh nicht herbeigeführt zu werden, da amtlich bescheinigt hatte, daß sie unter keinen Umständen 3um.. kaufsplatze geführt werden dürfe und könne. Als die„Stausluy durch die Versteigerung an Ort und Stelle wieder zu einem Prigattier geworden wer, wanden mehrere Frauen ihr einen riesigen. aus Tannengrün und künstlichen Blumen um die Hörner, und sie erhielt den ganzen Tag hindurch Besuch.— Das erbetene Militär war abgesagt worden, da dieses für den Verkauf keinen Aufruhr befürchtete und bei der Untätigkeit auch nicht etwa ausgelacht sein wollte; angeblich betrachtete man auch das Hurrarufen der Menge nicht als ungesetzlich.— Die Versteigerungsmasse einschließlich der Kuh fand am 18. März in der Person des Herrn Hötte, am 27. März in dem Kaufmann Albers nur einen einzigen Bieter und Käuser. Dabei stand der vorgeschlagene und angebotene Preis oft in größtem Widerspruch: z. B. wurde ein Bettgestell mit 1 Taler, ein alter Spiegel mit 50 Talern, eine Büste Kaiser Wilhelm I. mit 1 Taler, eine solche Papst Pius IX. aber mit 300 Talern erwidert, was beim Volke viel Heiterkeit hervorrief. Als einer der Umstehenden sich über den Preisunterschied der beiden Büsten wunderte, rief ihm ein anderer zu:„Du dumme Käl, dat was auk en gans annern Gips“. Nur einmal wurde bei der 1. Versteigerung von anderer Seite 1 Taler für einen Ofen mehr geboten les soll ein Tecklenburger gewesen sein, der gern ein Münstersches Andenken hiervon dätte), da entstand unter dem Volke eine Bewegung, unwilliges Knurren und Brummen, einige riefen:„Wat is dat för en Käl“. Die gekauften Sachen wurden dem Bischof nur leihweise wieder zugestellt, damit sie nicht von neuem künftig beschlagnahmt werden konnten. Als der Kutscher des Hötte vor den ebenfalls rückerstandenen dischöflichen Wagen die Schimmel spannen wollte, wurde er beiseite geschoben, und mehrere riefen:„Nä, do wät nix von, den treck wi“ Ueberall wurde angesaßt, und eine lange Kette Handinhand vor dem Wagen gebildet, ein alter Herr mit dem Spitznamen„Gott Vater“ setzte sich hinein, freundlich nach allen Seiten winkend, und mit Hurra ging's zum Domplatz und durch das Hoftor. Aehnlich wurden die andern Mödel prozessionsweise heimgetragen zur Bischofswohnung. Der Vorgang schloß mit einem brausenden Hoch auf den Bischof, der allen freundlich dankte. Von dem Verkauf aber waren 2 Taler 14 Groschen zuviel erübrigt, die das Kreisgericht nach einigen Tagen dem Bischof gewissenhaft übersandte. Am Osterdienstag brachten angesichts der fortwährenden Depudationen, wo solche von Geldern und Kevelaer gerode bei der Verhörigkeit. Von P. A. Deppenkemper. Bekanntlich waren bis vor gut 100 Jahren die auf dem Lande nicht unabhängig wie heutzutage, sondern befanßen sich in einer dienstlichen Abhängigkeit von einem Ede##(corligen) oder Kloster, in der sogen. Hörigkeit, welche eine besondere Art von Lehnsverhältnis darstellte. Dem Lehnsherrn stank Lehnsmann, hier der hörige, gegenüber, der an seiner Scholle, der Landfläche, gebunden war und mancherlei Abgaben, besonders auch persönliche Dienste dem Gutsherrn zu leisten hatte, von ihm gezüchtigt werden konnte usw. Uebrigens sind die Rechtsverhältnißse des Lehnswesens bis heute noch tange nicht restlos von der Wisel schaft geklärt. Ich will diesbezüglich am Schluß auch noch ein konkretes Beispiel anführen, welches nach meinem Dafürhalten sogar andeutet, daß zu jenen Zeiten selbst das diesbezügliche Rechtswesen nicht genau umschrieben war. Für uns handelt es sich u. a besonders in das Kloster Liesvorn, welches bekanntlich er. 800 von Kar dem Großen nach seiner Unterwerfung der Sachsen gegründet und nach tausendjährigem Bestand im Jahre 1803 unter dem Druck der napolcgnischen Macht von Staats wegen wieder aufgehoben wurde. rre sey im Staatsarchiv zu Münster befindlichen Klosterakten geben näheren Aufschluß über die Privilegien, welches diese Siediung gleich den sonstigen klösterlichen wie herrschaftlichen Sitzen besaß Hier wie anderswo waren Personenstandsaufnahmen und Seibsteinschätzungen der Habe an der Tagesordnung, ja es wurde nach jedem Sterbefall eines Hofinhabers(vom Kloster) eine Sachbestandsaufnahme veranstaltet, welche der folgenden Besteuerung oder besser Abgabe im Erbschafts= bzw. Wiederverheiratungsfalle zugrunde gelegt wurde. Einzelne Daten, welche mir zufällig zur Hand sind, mögen dier näher belegen. So bezahlte von dem Hofe Plaßzmann in Lieshorn ein Stiefsohn am 18. August 1706 18 Taler Erbschaftssteuer, evendort ein Stephan Clares(später Platzmann geheißen) für seine Verheiratung mit einer Witwe Plaßmann###. Tezerrgr 30 Taler. Letzterer entrichtet nach dem Tove seiner Frau für di beavsichtigte Wiederverheiratung mit Anna Maria olgt den 12. Jannar 1730, am 12. Kovember, Pachropnrgz 24 Taler. Desgleichen bezahlt der Sohn Conrod seiner Verehelichung mit Theresia Schlüppner, wo ihm nach dem Tode des Vaters von der Mutter das Anwesen übergeben am 25. September 1766 gegen 10 Taler. Als dieser Hofinhaber gestorben war, wurde von seiten des Klosters eine Aufnahme des Besitzstandes vorgenommen, bei welcher Gelegenheit das Pro#ol folgendes enthält:„1601 den 2 Meitz an Platzmanns aufm Berge aufgeschrieben und gab vidua(— Wuwe) an, einen item(— desgleichen) 4 Kühe, 1'nd, 2 Betten, 1 KuvferS 55 SSöSLS 5 S E E SSHESEL SS5EEEEE * EEEEgEES 888 SSBUSHUHUE * S5.55P S SSSSSEEEE S55SES E5 S S5gE Be * 95— SEE S 3 2 8- 2 5 5 5 8 3 an nen Kessel von 4 eymern, 4 Pötte wie oben und sonstige ordinarti Lesriong bur ge gsaseg Betad Kan dhmr, Au. ur. es sind allda gefunden und angegeben* Pferde 3 Kühe 2 Piuder. Bei häusigren Tadesäülen auf enen Gute kenn=ge kegert. schaftszehnten recht drückend werden So hatte der Hof von etwa 300 Morgen Größe außer den obengenannten 14 Pistolen und 50 Talern im Jahre 1761 bereits an: 8. Juni 1760 wieor. 20 Taler, am 9 März 1785 abermals 200 Taler Pgßgrg.,: an 1800 gar 238 Taler zu entrichten. Es scheint der Rorgen Lunder etwa mit 1 Reichstaler besteuert gewesen zu sein, mußte doch auch der Schulzenhof Spork mit seinen 600 Morgen gelegentlich rund 500 Reichstaler geben. War der Wert des Geldes damals gut fünfmal so hoch wie heute, dann trug jeder Morgen Landes etwa wount rach erwähn buaßz ir hat. Bes den Beten ben 2. freistehende gehandelt. Solche waren in damaliger Zeit selten meistens befand sich das Bettgestell in einer Wandnische, die keimnen besonderen Plotz veben den.,„ Eigop, gtreh, uuerer kein Fenster besaß, vielmehr durch eine Aiupr=, Man surang Rand mit der Vetthöhe geichstand, verschlossen wu De, g, also des abends vom Wohnzimmer sofort ins Bert Gergo###.# Klappe hinter sich zu. Ich habe von einem solchen Zuberl###rhen mi Find und Reye am Tog, gmsetge, den Hageschaner in. nichen Jest vor einem vo Zeiz mehrv woezeuk ie Feustertlappen mu heit drachte. Es sei keine Zeit mehr gewesen, vir z ppen zu schließen, die Scheiben seinen von den hühnereigroßen Kornern ins Zimmer geflogen, die ganze Ernte vernichtet gewesen, so daß das folgende Jahr von Dinkel leben mußte Man kann sich umchwer vorstellen, weiche Luft am Morgen in den Bettnischen, Durks genannt herrschte. So wird auch unser vulgärer Ausdruck„Goah inne Klappe" oder„Leg di inne Falle" bezüglich seiner verständlich. Doch dier letztere gehört nicht mehr zu unserm Thema. Zu den obgenannten vereinzellen Steuern kamen noch eemeinen von seiten des Staates Außerdem mußten die größeren Besitzer an den Lehnsherrn jährliche Abgaber leisten in ebenden und geschlachteten Tieren, weich Letzteres„Blutige, Zehzuten.“ genannt wurde. Die kleineren Höfe hingegen woren an manchem Tage der Woche unentgeltlich persönliche Dienste auf dem zuständigen Gutshofe zu leisten, wodurch naturgemäß die Bestellung der eigenen Landwirtschaft benachteiligt wiede. Die jener Zeiten kommen einem unwillkür'ich zum Bewußtsein, wenn man heutzutage von der Zurückhaltung redlich erworbenen ArbeitsWie die alten Angaben dartun, wurde sowahl die Uebernahme der Erbschaft als auch die Wiederverheiratung besteuert. Letztere hieß„Ausfahrt“, und es mußte das Gut bei einer solchen Gelegenheit neu„gewonnen“ werden. So sprich: man Zeit rein wissenschaftlich nicht mehr von damaligen„Besitzern“ sicher Höfe, sondern einfach von„Hörigen“, höchstens noch von „Inhabern". Damit begegnen wir der eingangs vermerkten unklaren Rechtslage der Hörigkeit. Es folge hie das Beispiel. So meldete der obgenannte Stephan Clares=Platzmann! am 12. November 1729 den Tod seiner ersten Frau samt seiner Absicht, Anna Maria Breimann zu heiraten, weiches ihm an Steuern auf 24 Taler kam, Jso so forth in sambt bezahlt seint“. Da die zweite Verehelichung erst am 12 Januar 1730 stattfand, so erregt diese frühzeitige Anmeldung und Steuerentrichtung wo er doch das Erbe schon besaß, den Anschein, als ob er um die rechtliche Behauptung des Anwesens besorgt gewesen sei. Es war ja durch die Sterbefälle aus der Familie Plaßmann in die des Clares gekommen. Anscheinend belaß er von seiner ersten Frau, einer Wittor Platzmann, keine Kinder, wenigstens erhielt sein Sohn Stephan Platzmann am 25. September 1766 nach seinem Tode von der Mutter, der zweiten Frau des Vaters, das Erbe. Waren damals bereits am 12. November 1729 die Steuern für die Wiederverheiratung gezahlt, so erschienen am 15 Dezember dieser Jahres die Eheleute Stephan Merten und Christine geb. Kleickmann, um die Freigabe des Platzmannschen Hoses zu sordern, da er durch Absterben „völlig dem Gotteshauß Liesborn anheimbgesallen sey“. Die Berechtigung zu diesem Ansinnen hat bislang wissenschaftlich noch nicht klargestellt werden können. Staatsminister Kilbert von Moybach. Mi besonderer Berücksichtigung seiner Familienbeziehungen zu heeßen. Von E. Steinkühler, Heeßen (Mitgeleitt vom Heimatbund des Kreises Beckum.) (Schluß.) Maybach kam an die Spitze der Verwaltung, der er bereits ein Am 13. Februar 1879 trat Maybach zum ersten Male im Abds Zel duer Aesdenu,=Eusaene vel. Leeils an Dl. Grlcder 15g der Rede des Minster; Maydach vor dem Abgeordnetenhause sind de Sthmme de Londe, verzicher, und deutlicher Stimme den LanVorlage eine Kabinettsfrage sei, kam ihm hierbei zur Hilfe. Nach längeren, erbilierten Kämpfen wurde die Vorlage schließzich, i. 200 gegen 115 Stimmen angenommen. Die erste und wichnuste Stappe auf dem Wege zur Verstaatichung der Bohrgcg, pog,nezri zu## des Ministers im Jahre 1891 waren 14 056,49 km Eisenbahnen vom 30iogr im bote, veven 1; war„Manhach steis bemüßt die Verar der Pasteseniehernte ind de Lashene enschlante 1nh richtete sogenannte Sicherheitskonferenzen ein. Die schüsse, die dem Staat für allgemeine Staatszwecke zugeführt wur el seschen baice Mische en. A she e he Schwarzen Adlerorden arbalten salle Am 14. März 1865 verliet Kaiser Friedrich ihm den Orden, mit dem die Erhebung in den erbVereits 1833 hate Napbach wegen seiner angegriffenen Gesund heit um die Versetzung in den Ruhestand gebeten, war jedoch auf e Hchte vs Farten Viomans in ume eghlieherz, on nich au beschen, daosht u: Bercheier Freuad und Lelezel Iher Schreiben von gestern habe ich mit Betrübais gelesen; ich kagn aber Gedanken nicht Raum geben, daß Sie mich allein sitzen lassen wollen. Kränklich sind wir beide, und das Alter drückt mich, mehr dle Sie. Auch, iez, runge verz und winent gegun d gef. 91 ner Kräfte den eigenen Interessen und der eigen: Gesundhett, die beide unter dem Dienste Not leiden. Aber sind wir heute das Loch stopfen zu können, welches unser Rücktritt laisen würde? Der Kaiser ist jung und rasch, regiert noch nicht 5 Menat Wir beiden ältesten Minister dürfen uns aber der Aufzabe nicht entziehen, In Staate das richtig zu stellen und einleben zu helfen, was sein rechtes Gleise noch nicht gefunden hat... Ich wüßte gar nicht, wo der König Ihren Nachfolger suchen sollte, und wenn er ihn fände, so würde er Ihre Autorität und Sachkund nir