Nu o u Mui wct iib zogobun u ui cui M uulig gun Mu utu ie ine Weon ag 136 Wut W Wiunn# Mu W g Mign u hog buttug oc scloceb udc eikn M uu uil Wlg g n ci h Me mnn un n u h W Socg c t Kreuzeswache) genannt, welches man Stunden, selbst ganze Tage lang aushielt. Wenn die Legende vom hl Kewin von Glendalough berichtet, er habe, auf ein Brett gestützt, 7 Jahre in solcher Stellung verharrt, sodaß die Vögel in seinen Händen nisteten, dann erinnert derartiges äußerlich an die budhistischen Büßer Indiens von heutzutage. Für die Skoten in Frankreich wurden spater von einem unbekannten Verfasser aufgestellt eine Regel für Mönche und jene für Jungfrauen, welche Satzungen aber bereits eine star'e Anlehnung an die Benediktinerregel zeigen. Gegenüber der Kolumbanischen hat die Benediktinische Klosterordnung zweifellos den Vorteil einer größeren Mäßigung. Körperliche Züchtigung gilt hier nur für widerspenstige Knaben bis zum 15. Lebensjahr. Jede Alters= und Bildungsstufe wird gesondert behandelt, Kranke und Altersschwache erfahren Milderung der Vorschriften. Diese Ordensstatuten berücksichtigen organisatorisch alles, auch die Verwaltung des Klosters. Das Chorgebet hat für die Nacht stets„die geheiligte Zwölfzahl der Psalmen“, für eine Woche das ganze Psalterium mit 150 Psalmen. Aus all diesen Gründen ist es begreiflich, daß die Benediktinerklöster jene früheren allmählich ganz verdrängten. Dergessene Böhne der Heimat. Von Karl Lamprecht=Schwefe. Dankbarkeit hat den Helden ein Denkmal errichtet, die im letzten heißen Völkerringen ihr Blut dem Vaterlande dargebracht haben. In unsern Kirchen lesen wir die Namen der Gefallenen aus den Kriegen 1864, 1866 und 1870—71, und in den Kirchenbüchern findet sich ein Kreuz hinter manchem Namen, dessen Träger während der Erhebung Preußens vom französischen Fremdjoche den Heldentod erlitten hat. Nur sehr wenig aber wissen wir von dem Schicksal der Landeskinder, die in Stärke von 200000 Mann mit Napoleons„Großer Armee“ hinauszogen in die Eisfelder Rußlands, um für eine fremde Sache auf fremdem Boden den Tod zu finden. Nur von 3921 Preußen, darunter 226 Münsterländern, hat man einiges erfahren können. Von den wenigen Ueberlebenden ist ein Teil nach Friedensschluß in andere Heere, besonders in die deutsch=russische Legion, eingetreten. Andere hatten in Rußland eine neue Heimat gesucht und gefunden. Die vielfachen Versuche der preußischen Gesandtschaft in Petersburg, sie zur Rückkehr zu bewegen, waren zumeist vergeblich Ein kleiner Teil kehrte nach jahrelangem Umherwandern in die Heimat zurück. Viele aber blieben verschollen. Auf der Polizei=Intendantur zu Berlin lag noch im Jahre 1820 ein Verzeichnis von 2734 in Rußland Verstorbenen aus, die größtenteils deutsche Namen führten, über deren Heimat aber nichts ermittelt werden konnte. Darunter mögen auch manche aus unserer Gegend gewesen sein. In den amtlichen Verzeichnissen wird für zwei Mann der 226 Münsterländer Oelde(Gemeinde und Kirchspiel) als Geburts= oder früherer Aufenthaltsort angegeben. Heinrich Josef Engbert, Gemeiner in einem bergischen Inst.=Regt., starb in Kologriew, Gouvernement Kostroma(1812), Johann Heinrich Rotttord vorm berg. Lanzier=Regt., in Krapiwna, Gouv. Tula(1813). Everswinkel hatte den Tod von sechs Opfern zu beklagen, die kräftig und blühend der Fahne des fremden Eroberers hatten folgen müssen, um mit dem Untergange der großen Armee auch ihren Tod zu finden. Vier von ihnen gehörten dem 4 bergischen Inft.= Rgt. an. Hermann Brüser starb im Hospital zu Tambow(1812), Wilh. Dennbrügger im Hospital zu Kaluga(1813), Christoph Ermeling im Hospital zu Orel(1812) und Johann Bernhard Hille im Hospital zu Saratow(1813). Theodor Everesch, der einem französischen Lanzier=Rgt. angehörte, wurde auf dem Marsche nach Tambow dahingerafft. Hermann Heinrich Vinnenberg, der zum Dienste beim bergischen Train gepreßt worden war, beschloß sein hoffnungsvolles Leben in Mamadisch, Gouv. Kasan (1813). Gemeinde und Kirchspiel Beckum mußten der gepanzerten Bellona vier Opfer darbringen. Balthasar Burlage von der bergischen reitenden Artillerie fand den Soldatentod in Buinck, Gouv. Simbirsk. Heinrich Friethoff, der im bergischen Lanzier=Rgt. diente, wurde in Ilzum, Gouv. Ukraine dahingerafft. Der bergische Jäger Johann Bernhard Schamar wurde(1813) in Jelitz, Gouv. Orel, ins kühle Grab gesenkt. Stephan Portmann, Gemeiner im 2. berg. Inst.=Rgt., erlag im Hospital zu Kasan seinem Leiden (1813). Von den drei Kriegsteilnehmern aus Beelen haben zwei die Strapazen des Feldzuges überwunden: Arnold Heinrich Jürgen vom 4. und Johann Stephan Uthmann vom 2. berg Inft.=Rgt. Beide sind in die deutsch=russische Legion eingetreten. Ihr Landsmann Kaspar Nienberg, der unter der Fahne des 4. berg. Inft.= Rgt. kämpfte, starb auf dem Marsche bei Sergatsch, Gouv. Nischni. Ausgehoben waren hier im Jahre 1811 im ganzen 14 Heerespflichtige, 11 Ackerknechte, 2 Schöfer und ein Schweinehirt; einer davon, Josef Sandmann, hatte sich durch die Flucht dem Heeresdienst entzogen. Im Jahre 1812 wurden 15 junge Männer ausgehoben, 11 Knechte, ein Pferdejunge, ein Schuster, ein Weber und der Schulamtsbewerber Franz Philipp Schumacher. Außer den oben genannten drei sollen auch Johann Hermann Hartmann, Johann Georg Rollmann und I. E. Pohlmann an dem Feldzug teilgenommen und in Rußland ihr frühes Grab gefunden haben Aus andern Gemeinden unserer Gegend werden folgende Namen aufgeführt: Im Hospital zu Pense starb Josef Austermann aus Altwarendorf, Gemeiner im 2. berg. Inft.=Rgt. Demselben Regiment gehörten Hermann Beiermann und Hermann Schwartze, beide aus Liesborn, an; der erste fand seinen Tod in Bagaradisk, Gouv. Tula(1813), der letzte in Chwalinski, Gouv Saratow(1812). Von Diestedde starb Gerhard Lucas, der in 2 berg. Inft.=Rgt. diente, in Sißrom. Gouv. Simbirsk(1812) und Franz Beyer vom berg. Lanzier=Rgt. in Alatyr Gouv. Simbirsk(1813), von Alstedde Johann Bernhard Drop, Gemeiner in 3. franz. Inst.=Rgt., der im Hospital zu Kunst(1813) seinen Leiden erlag. Aus Herzfeld teilte Franz Anton Pevinghege das Soldatenlos. Er hatte im 3 berg. Inft.=Rgt. gekämpft und zahlte(1812 in Walki, Gouv. Kaluga, dem Tode seinen Sold. Nach den Aufzeichnungen des Pfarrers Schwarz(f 1819) stellte das Kirchspiel in der Zeit von 1808 bis 1810 aber 28 Kriegsteilnehmer; von diesen fielen in Spanien Hermann Heismann. Stephan Ebbinghaus, Bernard Moselager. Ein anderer, von Schwarz nicht genannter Herzfelder, wurde wegen Entwendungen vor seinem Regiment in Spanien erschossen. Fünfzehn Ausgehobene stellte die Gemeinde in den Jahren 1811, 1812 und 1813. Vermißt blieben Kaspar Mergelkamp. Heinrich Schomaker, Hermann Multhaup, Karl Böckmann und Arnold Wulff sowie der in der amtlichen Liste erwähnte A. Pevinghege. Von Stromberg dienten im berg. Lanzier=Rgt. Hermann Ormeloh, der 1812 in Birjutsch, Gouv. Woronesch, starb, und Heinrich Willebrandt, der 1812 in Buinsk, Gouv. Simbirsk, seinem Leiden erlag Im Hospital zu Jaraslaw verschied aus Lippborg der dem 3. berg. Inft.=Rgt. angehörige Heinrich Brinkmann(Jan. 1813), sein Landsmann Johann Hermann Schwinde vom 1. berg. Inft.=Rgt. im Hospital zu Kasan(1812). Aus Heeßen starb Johann Theodor Tieschulte vom 3. berg. Inft.=Rgt im Hospital zu Petrowsk(1813) und Konrad Heinrich Wewer vom 2. berg. Inft.=Rgt. in Dimitriew, Gouv. Kursk(1813). In die deutschrussische Legion trat Franz Hermann Bußmann, Gemeiner im 2. berg. Inft.=Rgt., aus Dolberg ein, ebenso Heinrich Bernhard Roß aus Neuenkirchen, der im 46. französischen Inft.=Rgt. gedient hatte. Heinrich Wesseling aus Enniger von der bergischen Artillerie starb im Hospital zu Nischni(1813). Füchkorf hatte nach der amtlichen Verlustliste zwei Tote zu beweinen: Heinrich Claas, Gemeiner im 12. franz. Kürassier=Rgt., verschied im Hospital zu Koslow, Gouv. Tambow(1812), Johann Heinrich Dauwed von der 8. schweren franz. Artillerie im Hospital zu Molck, Golw. Saratow (1813). Aus der guten alten Zeit. Bereits vor mehr als 100 Jahren, am 5. April 1825, erließ der Bürgermeister der Stadt Hamm eine Bekanntmachung, in der es u. a. hieß: „Es ist seit einiger Zeit bemerkt worden, daß Handwerksgesellen in den Wochentagen die Arbeit verlassen, und auf den Straßen und in den Wirtshäusern sich herumtreiben. Ich werde dadurch veranlaßt, die hierauf Bezug habenden nachstehend abgedruckten Vorschriften des allgemeinen Landrechts hierdurch den Meistern sowohl als den Gesellen in Erinnerung zu bringen“. Nach den dann abgedruckten Bestimmungen ist der Geselle verpflichtet,„die ihm aufgetragene Arbeit willig zu übernehmen und treu und fleißig auszurichten. Nur on Sonn= und solchen Festtagen, deren Feier nach den Gesetzen des Staates verordnet ist, mag er die Arbeit unterlassen“. Wenn der Geselle diese Bestimmung übertritt und an Wochentagen„blau macht“, so treffen ihn schwere Strafen, denn solche Gesellen „sollen mit Gefängnis bei Wasser und Brod das erste mal auf drei Tage und im Wiederholungsfalle auf 14 Tage bestraft werden. Bei hartnäckiger Fortsetzung eines solchen Mißbrauches wird der Geselle auf 4 Wochen zum Zuchthause abgeliefert, und ihm sein Lehrbrief abgenommen. Diesen erhält er nicht eher wieder zurück, als bis er nach ausgestandener Strafe Besserung gelobt, und die Obrigkeit von der Aufrichtigkeit dieses Angelöbnisses sich überzeugt hält". Wie ernst es den Behörden mit diesen Bestimmungen war, geht aus den folgenden Vorschriften hervor, wonach„jeder Meister, dessen Gesellen sich an den zur Arbeit bestimmten Tagen derselben entziehen, schuldig ist, bei ein bis drei Rthlr. Strafe zur Gewerbskasse, der Obrigkeit davon Anzeige zu machen". Noch schärfer wurden die Wirte bestraft, die an Wochentagen an Gesellen Getränke verabfolgten: „Kein Wirt oder sogenannter Krugvater in einer Gewerbsherberge soll an den zur Arbeit bestimmten Tagen, besonders aber an Montagen einen in Arbeit stehenden Gesellen während der gewöhnlichen Arbeitsstunden bei sich dulden; viel weniger demselben Speisen und Getränke verabfolgen. Wer diesem Verboten zuwider handelt, soll mit einer Polizeistrafe von zwei bis fünf Rthirn. belegt werden". Chr.., Rheda. m fgl unbunet ol u M un e W h bunuce i in Me eee n Whnlg n u auss Hou uu gun dhn ne guc ne 1216 „* W W N c shin ume n zzchp!—#i u gohll uuog inzäch zuho gun uwBuv Co—#nk Wig un hi uh gun ums zoog ung##il hob# u uan Buei u 2 Nr. 2 3. Jahrgang Februar 1930 „*„„„„„„„ für Stadt und Kreis Warendorf Bellüge zum Würenborzer Eugeoinl. Aus heimischen Kulturkampftagen. Von P. A. Deppenkemper. II. Auf der bischöflichen Reise durch das Dekanat Borken vom 1. bis 15. Juni trat die polizeiliche Bewachung nicht so scharf hervor. in Klein=Reeken verbat sich der Ortsvorsteher die Anwesenheit des Gendarmen mit dem Bemerken, er selbst übernähme die ganze Verantwortung. Als man in diesem Dekanate auch die Reiterzuge anfangs verbot, ließen die Leute es ruhig auf ein Protokoll ankommen und bezahlten die Strafe. Die Freude und Begeisterung des Volkes ließ sich eben weder durch scheele Blicke und aufgestellte Gendarmen, noch durch die Furcht vor Anzeigen, üblen Vermerkungen und Strafen zurückhalten. Strengstens untersagt waren Salutschüsse, zumal das beliebte Böllern. Aber trotzdem schoß man lustig darauf los und rief nach jedem Schuß:„Schon wieder 3 Kastemännchen", was 75 Pfge Strafe bedeuten sollte. Eilte der berittene Gendarm auf die eine Dorfseite, so böllerte es an der andern, und umgekehrt, ohne daß er die Böller und ihre Bedienungsmannschaften finden konnte. Als die Polizei einst(vielleicht war es in Weseke) die Leute beim Böllern überraschte, hielt der Schießmeister die Zündstange ruhig weiter ins Feuer und sagte, als der Zünder glühend war:„Här, goht Se do weg, de Dinger könnet Ju an de Beene flaigen. Die polizeiliche Kontrolle erstreckte sich selbst auf die Pastorate und bis an deren Tisch.— In Tecklenburg suchte die katholische Bevölkerung das Auftreten der vorgenannten protestantischen Arbeiter durch desto mehr Empfangsvorbereitungen wettzumachen. Zu Dreyerwalde knatterten die Böller auffallend viel. Als der bischöfliche Kaplan bemerkte, das Schießen sei doch polizeilich verboten, antwortete man, einer der Bauern lasse heute viele alte Baumstämme im Walde mit Pulver sprengen, was erlaubt sei. Im Tecklenburgischen Dekanate ließ sich kein eigens beorderter Gendarm sehen, doch mußten die Amtmänner nach 3 Tagen über den Verlauf der Feierlichkeiten an ihre Behörden berichten. Außer mit Böllern schoß man auch mit Gewehren, Pistolen und sonstigen Dingen. Die alte Bischofsresidenz Bevergern war besonders schön geschmückt. Zu Brochterbeck beteiligten sich auch die Andersgläubigen fast ohne Ausrahme an der Feier, und es prangte vor einer Straße, wo meist Protestanten wohnten, die bogenförmige Inschrift:„Bis zu dieser Ehrenpforte wohnen Leute deiner Sorte". Aehnlich war es in den Nachbarorten, auch zu Tecklenburg, wo einer der Helfer bei der früheren Versteigerung die ganze Nacht an der Ausschmückung der Stadt mithalf. Zu Ibbenbüren gab es noch eine Deputation mit Huldigungsadresse von vielen Hundert Frauen und Jungfrauen. In Mettingen und Recke hatte man sich Dreyerwalde mit seinen Baumstämmen zum Vorbild genommen. Als zu Hopsten gleich der erste Böllerschuß förmlich polizeilich abgefangen wurde und bald ein großes Gewitter heraufzog, sagten die Leute:„Der liebe Gott böllert"; einige sollen sehr verwundert gewesen sein, daß die Polizei nicht auch das verboten habe. Am 1. August 1875 ging es zum Dekanate Xanten. Die Maigesetze hatten besonders in den Dörfern Alpen, Ginderich und Menzelen traurige Verhältnisse geschaffen. Der Pfarrer von Menzelen saß zu Cleve im Schwanenturm gefangen, desgleichen der geistliche Mitbruder des Pfarrers von Alpen. Tränen des Schmerzes unterbrachen die Ansprache des Bischofs in Menzelen und die ganze Kirche weinte laut mit. Der gefangene Pfarrer von dort wurde nach Verbüßung seiner Strafe aus seinem Bezirk ausgewiesen, und er ging nach Holland, um bessere Zeiten abzuwarten. In kanten war außer Reiterzug, Fackelzug und Feuerwerk sogar die feierliche kirchliche Abholung des Bischofs verboten worden. Trotzdem wurde, angeblich wegen Aufhebung des tags zuvor durch Polizeischelle ergangenen Verbotes, der Bischof eine Strecke vor der Stadt von einer Reiterschar empfangen, während einige Geistliche vom benachbarten Sonsbeck ihn bis zum Dom begleiteten. Als der Bischof am Stadttore aus seinem früher gepfändeten Wagen stieg, hatte sich eine große Menschenmenge eingefunden, die ihn mit einem dreimaligen, tausendfachen Hoch begrüßte und wogenartig durch die prachtvoll geschmückten Straßen geleitete. In der Nähe des Domes empfingen ihn die Geistlichkeit und eine große Schar weißgekleideter Mädchen, indes die Musik auf der Domgalerie kirchliche Weisen spielte Abends wurde der verbotene Fackelzug ersetzt durch ein Ständchen des Gesangvereins im Garten der Kaplanei, die der Bischof bewohnte, da kein Pfarrer vorhanden war. Bei der Kirchweihe im benachbarten Labbeck, das zu Sonsbeck gehört, konnte man folgenden Tages die Böller lustig krachen lassen, weil hier die Einschränkungen der politischen Gemeinde Xanten nicht bindend waren. Hier begleitete der Bürgermeister, sich als Lokalschulinspektor vorstellend, den Bischos in sämtliche Schulen und fühlte sich beim Abschied sichtlich erleichtert. Die erlassenen Verbote wurden in der Stadt durch erhöhten Schmuck wettgemacht durch eine großzügige Illumination, so daß ein liberates Blatt am Niederrhein später meinte, der Bischof konne mit den Xantener Ehrenbezeugungen wohl zufrieden sein.— Die letzte Reise im Jahre, anfangs September, galt dem oldenburgischen Dekanate. Cloppenburg, welches Land keine Maigesetze hatte. Großartige Reiterzüge mit prachtvollen Rossen zeigten sich hier in originellen Uniformen, die Straßen waren sorgfältig rein gefegt und mit weißem Sand bestreut. Allein dies sollte doch kein Vorzeichen für die allgemeine Besserung der kirchlichen Verhältnisse in sich tragen. Wie vordem von seiten der Kreisgerichte zu Münster. Coesfelt u. a. liefen auch nach der Versteigerung neue Strafmandate ein, die am Schluß des obgenannten Firmungsjahres 1874 eine Höhe vor 3120 A erreicht hatten. Zudem war auf Grund einer Mitteilung des Oberpräsidenten von Koblenz dem Bischof durch den Minister das Gehalt gesperrt worden, bis jener die freigewordenen Pfarrstellen des Niederrheins vorschriftsmäßig besetzt habe, also nicht eigenmächtig, wie es geschehen war. Als die erste der obigen Geldstrafen zu 600 A fällig wurde, erschien anfangs Februar 1875 wieder der Pfändungsexekutor. In Abwesenheit des Bischofs zu Eggenrode noterte er sich verschiedene Gegenstände trotz Einspruchs der Haushälterin und ihrer Erklärung, die Sachen gehörten dem Bischof nicht mehr. Eben wollte dieser auch das gleichfalls verwaiste Seppenrade besuchen, da langte am 1. März ein Schreiben des Münsterschen Kreisgerichtes an, der Bischof habe sich binnen 8 Tagen zu stellen, um eine verhängte 40tägige Gefängnisstrafe i Warendorf abzubüßen. Alle Anerbieten aus der Stadt, die Geldsumme zu entrichten, lehnte der Oberhirt ab, um das Geschick seiner Mitbrüder zu teilen, des Erzbischofs Paulus von Köln, Ledochowski von Gnesen=Posen und des Bischofs Matthias Eberhard von Trier Die Bischofswohnung zu Münster wurde nunmehr Tag und Nacht von den Leuten bewacht, am 4. März machte eine große Schar adeliger Damen dort ihren Abschiedsbesuch, am 10. März morgens entboten ihm das Domkapitel mit dem Weihbischof und die gesamte Geistlichkeit Münsters, abends die Zöglinge des Priesterseminars den Abschiedsgruß. Am folgenden Tage hatte sich der Bischof vor dem Kreisgericht zu verantworten wegen der ihm zugeschriebenen Veröffentlichung einer Enzyklika des Papstes an die Erzbischöfe und Bischöfe Preußens im „Westf. Merkur“. Der Bischof entschloß sich, hinzugehen, und das Verhör dauerte nicht lange; die Begeisterung des Volkes aber war groß, zumal als der Bischof wieder heimkehrte. Das Vorhaben der Polizei, den Bischof am folgenden Tage zu verhaften, wurde nicht ausgeführt, da jener Abschiedsbesuche in der Stadt machte; als aber am nächstfolgenden Tage der Polizeiinspektor Keutmann mit einem Extrapostwagen bei der bischöflichen Wohnung im besagten Sinne vorfuhr, war der Oberhirt zum rheinischen Diozesanteil abgefahren, so daß die schon tagelang auf dem Domplatz weilende Volksmenge eine jubelnde Schadenfreude zeigte. Nachdem der Bischof in Geldern und Kevelaer geweilt, kehrte er, um nicht unterwegs von der Polizei festgehalten zu werden, durch Holland, über Arnheim, Zütphen. Enschede nach Münster zurück. Der kath. Polizeikommissar Delsen, der zur Verhaftung des Bischofs nunmehr aufgefordert, sich geweigert hatte, wurde sofort aus seinem Amte entlassen. Folgenden Tages, am 17. März, kam die bestimmte Nachricht, die Verhaftung solle am andern Morgen 6 Uhr erfolgen. Auf die Benachrichtigung einzelner hiervon schickte man zwei Leute umher, die an alle Straßenecken schrieben:„Morgen fruh um 6 Uhr“. Da die Polizisten zu Münster fast alle katholisch waren, befürchtete die Behörde noch mehr Weigerungen und übertrug die Verhaftung einem protestantischen Beamten des Kreisgerichtes. Als die Abordnung folgenden Morgens nach der Messe des Bischofs eingelassen wurde, forderte der Bureaudiätar Schatz den Bischof auf, hm zum Gefängnis zu folgen, wogegen dieser protestierte. Erst als der Beamte Hand anlegte, erhob sich der Bischof und spendete dem umstehenden Domkapitei nebst verschiedenen andern geistlichen und weltlichen Herren noch einmal den Segen, wobei auch der protestantische Beamte auf den Knien lag. Vom Hoftor zum Wagen geleitete den Bischof der Polizeiinspektor Keutmann nebst 4 Polizisten. Als in Wagen bereits auf dem Rücksitz der Graf Erbdroste saß und der Polizeünspektor ihm sagte, wer er sei und was er wolle, er solle den Wagen verlassen, gab jener prompt Antwort und betonte schließlich. er sitze dort einmal und bleibe auch sitzen. Von seiten des Volkes hörte man nichts als Hochrufe, unter denen selbst das angestimmte Lied:„Fest soll mein Taufdund immer stehn“ erstarb; einige schwangen die Stöcke, andere hatten die Messer gezogen, um die Zügel der Pferde zu durchschneiden, und ein haumstarker Schmied von der Aegidistraße suchtelte in aufgeschlagenen Aermeln mit seinem schwersten Hammer in der Luft umher. Ein leiser Wink oder ein Wort vom Bischof hätte den offenen Aufruhr gezeitigt, aber er mahnte zur Ruhe. Man suchte den Wagen in den Speichen oder an den Strängen zurückzuhalten. Die 15—20 Begleitwagen vom Mauritztor her mußten vor der durch Polizisten unmittelbar nach dem Bischofswagen herabgelassenen Schranke der Köln—Mindener Bahn halten bleiben. In Telgte waren die Leute wegen eines Polizisten auf dem Bock sofort im Bilde, knieten am Wege und drachten Hochruse aus. Als eine Stunde Weges vor Warendorf der Wagen hielt, da der Wachtmeister vom Bock sich im angrenzenden Walde anscheinend ziemlich lange nach dem Stande der Waldbeeren erkundigte, hatten die inzwischen freigegebenen Begleitwagen den bischöflichen bereits überholt. Die vordersten fuhren zwecks Benachrichtigung in raschem Trabe zur Stadt, während die fünf letzten nunmehr nebeneinander in gemütlichem Schrittempo die ganze Straße versperrten So wehten denn bei der Einfahrt des Bischofs aus vielen Fenstern schwarze und schwarzumflorte Fahnen, und der Wagen konnte kaum durch das Volksgedränge hindurchkommen. Vor dem Gefängnis angelangt, versuchte der Polizeiinspektor vergeblich, von innen den Wagen zu öffnen, er ging die Leute darum an, aber der nächststehende Mann sagte:„Ick sall mi wull wahren". Oben auf der Treppe vor der Gefängnistür spendete der Oderhirt noch einmal dem Bolke den Segen, dem ein tausendfaches„In Ewigkeit, Amen“ folgte. Der Gefangenenwärter, dem der hohe Gast vom Polizeiinspektor übergeben war, erklärte dem Bischof, dies sei die schwerste Stunde seines Lebens; er mit Frau und Kindern baten unter Tränen um den bischöflichen Segen. Die vorgesehene Wohnung bestand aus 2 Zimmern, hatte eine schwer mit Eisen beschlagene Tür und dicke Eisenstäde vor den Fenstern. Der größere Wohnraum zeigte einen größeren und einen kleineren Tisch nebst einem Sessel, ein paar Stühlen und einem Ofen, das kleine Schlafzimmer wurde von einem Bett, Waschtisch und Stuhl fast ganz ausgefüllt. Der bischöfliche Kaplan wollte sich gerade in der Stadt eine Wohnung für die Zeit der Gefangenschaft vom 18. März bis zum 27. April suchen, als er auf der Treppe den Gefängniswärter weinend antraf, der erklärte, er werde noch am selden Tage seine Stelle niederlegen. Wie vorhin der Bischof, deruhigte ihn der Kaplan mit dem Hinweis, er könne ja die Tür immer offenlassen, was denn auch geschah. Als ein Gerichtsdirektor gelegentlich zur Revision kam und beim Fortgehen dem Wärter winkte, die Tür zu schließen, raffelte dieser fürchterlich mit den Schlüsseln, drehte um und sofort wieder zurück. Der ungehinderte Verkehr des Kaplans, der bei den Franziskanern wohnte, mit dem Bischof wurde vom Kreisgericht gestattet, ebenso der Bezug der Mittagskost für den Bischof aus der Küche des Dechanten. Wegen des abgeschlagenen größeren Spazierganges im Freien mußte der Bischof im Gefängnishofe, wiewohl nicht mit den übrigen Gefangenen gemeinsam, sich erholen. Nach 8 Tagen fühlte. der Bischof sich unwohl und konjultierte den Kreisarzt, der um einen täglichen mehrstündigen Spaziergang außerhalb der Stadt als notwendig einkam, was denn auch gestattet wurde. Die Weiblichkeit der Stadt hatte das Gefangenenzimmer wohnlicher eingerichtet, den Fußboden mit einem Teppich, die Tische mit schönen Decken, die Fenster mit Blumen geschmückt, außerdem ein hübsches Kruzifix und eine sehr schöne große Schwarzwälder Uhr besorgt. Letztere stellte eine Kapelle dar mit dem Zifferblatt am Türmchen; mittags um 12 Uhr öffnete sich ein Türchen, ein Kapuziner trat heraus und läutete an einer Schnur das Glöcklein im Turm zum Ave, was sowohl den Bischof besonders erfreute, als noch viel mehr die Kleinen des Gefangenenwärters zum„Onkel Bischof" zog. Nach dem Läuten mußte der Bischof ihnen noch viele Fragen beantworten, wie der Pater heiße, ob noch mehr drinnen seien, ob er jetzt essen gehe usw., welches Plauderstündchen mit den Kindern eine freudige Abwechslung in der Einsamkeit bildete. Jeden Morgen um 7 Uhr las der Bischof in der Gefängniskapelle die hl. Messe, bei der der bischöfliche Kaplan assistierte und einer der Gefangenen diente. Um 9 Uhr brachte der Kaplan die Post, die stets neue Ergebenheitsadressen enthielt. Aus Beckum, dem früheren Wirkungskreis des Bischofs, lief beispielsweise die Nachricht ein, daß 1281 Personen für den gefangenen Oberhirten die hl. Kommunion aufgeopfert hätten, in Warendorf waren es deren am Feste Mariä Verkündigung und an dem vorhergehenden Sonntag gar 2000, ähnlich in Münster und andern Orten. Nicht so erfreulich waren die zeitweiligen Briefe von der Regierung, so die Aufforderung zur Besetzung von erledigten Pfarrstellen und ein Mahnbrief vom Steuerempfänger, der wegen rückständiger Gelder das bischöfliche Gehalt beschlagnahmt hatte. Im übrigen wurde der Bischof ven der Gerichts= und Gefängnisbehörde anständig behandelt. Mußte damals der Erzbischof Paulus von Köln im dortigen Klingelpütz nebenan Düten kleben, so konnte unser Bischof sich nach Belieben dem Studium der Lektüre und schriftlichen Arbeiten, insbesondere der Korrespondenz, widmen. Letztere mußte allerdings wegen der hierin einschränkenden Gefangenschaft größtenteils diktiert werden. Die übrige private freie Zeit des Morgens galt dem Unterschreiben der zahlreich einlaufenden Erinnerungsbilder, was oft Stunden in Anspruch nahm. Das diesbezügliche Angebot eines Buchhändlers mit einigen hundert Bildern zwecks guten geschäftlichen Absatzes wurde aber abgelehnt. (Fortsetzung soigt.) Alte Klosterregeln in und nahe unserer Heimat. Von P. A. Deppenkemper. (Schluß.) Auch in Britannien finden wir dasselbe aszetische Mönchsbild. Selbst die ältest überlieferte abendländische Klosterordnung vom britischen Kil=Ros ahmt die ägyptischen Bräuche und Regeln nach. Jener unmittelbare Verkehr des einzeinen mit Aegypten wurde mittelbar verstärkt nebst den orientalischen Schriften durch Cassian (F 435), der um 415 zwei Klöster nach ägyptischem Muster zu Marseille in Gallien gründete, welche für das Mönchsleben im Abendlande maßgebend wurden. Ein hl. Germanus von Auxerre(t 448), wiewohl selbst kein Mönch, so doch gemäß diesen Satzungen lebend, landete 430 als Missionar in Britannien, reformierte das kirchliche Leben, weihte Bischöfe, errichtete Klöster und Schulen. Unter seinem Schüler, dem britischen Abte Iltut, wuchs Gildas(f 569) heran, der später Irland bereiste und dort die ägyptische Aszese neu einführte oder neue delebte. Nach den ältest verbürgten britischen Mönchen Deklan, Ailbe, Idar und Alban war nämlich bereits i. J. 432 der hl. Patrik(372—461) mit den neuen nachweisbaren Missionsbestrebungen auf Irland gelandet. Seine Klöster waren anscheinend Missionszentren wie drei Jahrhunderte später die des hl. Bonisatius auf dem Festland. St. Patriks Klosterregeln stimmen wenigstens in den Grundzügen mit den Satzungen der späteren skotischen(— schottischen) Mönche überein. Die keltische Kirche Irlands entwickelte sich damals allgemein in dem Sinne, daß die gesamte religiöse Leitung des Volkes von den Klöstern ausging. Hier waren selbst die Bischöfe ausnahmslos Mönche und als solche den Aebten untergeordnet, abgesehen jedoch von ihrer Weihevollmacht. Schon das Bestreben, um Christi Willen Verzicht zu leisten auf das, was dem Menschen lieb und teuer ist, führte viele dortige Mönche aus der Heimat in die Fremde, auch zum Festlande, ins fränkische Reich. Entgegen den dortig heimischen Mönchen, die nur für das Volk beteten, missionierten sie auch, wodurch die Stellung des Mönchtums unter dem Volke mit seiner Aufgabe völlig verändert wurde. Um die Zeit 525—540, wo Irland von Britannien aus unter dem genannten Gilda wie seinem Schüler, dem Skoten Finnian, religiös erneuert wurde(die Hauptstiftung des letzteren ist Clonard, von wo„die zwölf Apostel Irlands“ auszogen) und die Kirchen Irlands und Britanniens sich mehr ausglichen, kann man das afzetische Ideal der späteren skotischen Mönche bestimmt nachweisen. Das Heimatland dieser Aszese ist zweifellos wiederum Aegypten mit seinen Wüstenvätern. Da Irland von den Folgen der Völkerwanderung verschont geblieben war, konnte es rm so leichter die Führung der Klosterbewegung übernehmen. So drangen irische Mönche unter dem Abte Kolumba(n) dem Aelteren(521—597) nach Kaledonien vor und gaben ihm den Namen Schottland. Abt Kolumba(n) der Jüngere(f 615) verschaffte den Mönchen einen entscheidenden Einfluß in Frankreich, wo noch bis tief ins Mittelalter hinein manche Schottenklöster(mit Benediktinerregel) nachweisbar sind. Nicht lange behielten die trisch=schottischen Mönche ihre führende Stellung in Frankreich. Sie mußten sich vor den mittlerweile über die Alpen gekommenen Benediktinern zurückziehen. Ebenso war „BSLETS SE E 35SSFR. 5SSa ga 6 5585 aSc Eö SmABSSSS SSS S0MH EE R S . F 585 Setsgser E SGSSTEEGBESSEE SOREKSSA85S0SSOSKDAESBEE ##. POgpEEEEE •ge S 8 es in England der Fall. Auf Betreiben des hl. Vonifatius wurde 742 bei der ersten austrasischen Reformfynode unter dem Herrscher Karlmann(7754) die Benediktinerregel für alle Klöster als verbindlich erklärt. Sehen wir uns nun einmal eine irische bezw. schottische Mönchssiedlung mit ihren Satzungen etwas näher an, z. B. das von Comgall 558 gegründete Kloster Bangor im trischen Ulsterlande. Das Hauptkloster bildete eine Gruppe von vielen runden oder rechteckigen Hütten aus Holz oder Flechtwerk, die in einem nicht unbedeutenden Kreise angelegt und mit einem starken Erdwall und Palisadenzaun befestigt waren. Die größeren Hütten bildeten Gasthäuser, Schulräume, Werkstätten, Scheunen, Speisesäle usw., indes die kleineren mit einem Raum für kaum mehr als zwei oder drei Personen die eigentlichen Mönchswohnungen oder Zellen waren. Die ebenfalls hölzerne Kirche war als wichtigstes Gebäude mit einer Efeubekleidung gegen die Witterungseinflüsse geschützt. In ihrer Nähe, gesondert von den übrigen Zetlen, befand sich die fester als sonst gebaute Wohnung des Abtes in erhöhter Lage, wo dieser von der Schwelle aus das ganze, alles Kommen und Gehen seiner Untertanen überwachen konnte. Die Zweigniederlaffungen in der Nähe des Hauptklosters waren eng mit diesem verbunden und hatten dieselbe Oberleitung. Ihre Bauweise geschah mit Hilfe der Umwohner primitiv und schnell. Die eigene Zelle errichtete sich jeder neue Ankömmling selbst aus Flechtwerk und Zweigen des Waldes, er deckte sie mit Stroh aus der Klosterscheune. Drinnen befanden sich eine rauhe Bank, ein schmuckloser Tisch, ein halbes Dutzend Wachstäfelchen(zum Schreiben), einige Pergamentstreifen, ein metallener Schreibstift, Gänsekiele und ein Tintenhorn, vielleicht hing noch eine lederne Tasche mit langem Tragriemen, welche einige Bücher enthielt, an der weißgetünchten Lehmwand. Falls man es nicht vorzog, auf der nackten Erde zu schlafen, diente als Lagerstätte ein Häuflein Stroh oder Binsengras, über welches der Mönch zur Nacht seinen Mantel ausbreiten konnte. Das aszetische Ideal hatte nach und nach zweifetlos allgemein eine Verschärfung im ägyptischen Sinne erfahren. So nannte noch der hl. Patrik diejenigen Mönche, welche in der Einsamkeit ohne irdische Beschäftigung unter einem Abt oder Bischof lebten. Im Alter von 20 Jahren sollten sie die Gelübde ablegen und für gewöhnlich in dem Kloster bleiben, wo sie eingetreten waren, es müßte denn sein, daß man anderswo größere Fortschritte in der Frömmigkeit machen könnte. Hinsichtlich der Heidenbekehrung sollte zuerst die Heimat berücksichtigt werden, im Falle der Erfolglosigkeit wäre sie nach dem Beispiel der Apostel zu verlassen. Bei den allgemeinen Verordnungen über das Fasten sagte der hl. Patrik im Anschluß an die Bibelstelle II. Korinth. 11, 27:„Denn die Mönche sind berufen in Kälte und Blöße, in Hunger und Durst, in Nachtwachen und Fasten“. Im übrigen forderte er nicht die harten Bußübungen, wie sie nachher bei den stotischen Mönchen als charakteristisches Merkmal in Brauch waren. Erst spätere Satzungen, die ihm fälschlich zugeschrieben werden, kennen ats besondere Bußübung das zeitweilige Fasten bei Wasser und Brot. Die uns überlieferten irischen Klosterregeln von Kll=Ros und dem hl. Kolumban dem Jüngeren beachten nur die einzelne Mönchsperson, keine Aemter wie die Leitung und Verwaltung des Klosters, weil jene eben dem Einsiedlerleben entnommen sind und sich eng an die Hl. Schrift anlehnen, welche nur die evangelischen Räte besitzt. Nach dem Grundgedanken der Bibel, daß wir nur Pilger hier auf Erden sind, wurde zunächst die klösterliche Armut besonders betont. Alles, selbst das letzte Kleidungsstück aus der Welt mußte beim Eintritt abgeliefert und verschenkt werden. Unbekleidet, wie dem Schiffbruch entronnen wurde der Neuling in die Gesellschaft der Brüder aufgenommen. Dann gab es keinen persönlichen Erwerd mehr, sondern nur noch den Anteil der allgemeinen Notdürftigkeit. So wurden denn auch jedes, was durch Arbeit der Hände das Allernotwendigste für den Ledensunterhalt überstieg, sowie Geschenktes sogleich an die Armen verteilt. Aehnlich war es mit der Keuschheit wo Kolumban nur frevelhafte Gedanken schriftgemäß brandmarkt, anderes hingegen ihm einfach ausgeschlossen, sozusagen undenkbar erscheint. Beim Gehorsam war verboten jeder Widerspruch, Murren wie Einrede. Dieser Gehorsam bis zum Tode unter Hinweis auf den Heiland nebst den Schrifttexten sollte ohne Zögern stattfinden. Von einem Bruder Kellermeister wird berichtet, er habe, als der Abt Kolumban ihn gerade während des Abzapsens eines Fasses rief, den Hahn offengelassen und nachher die Flüssigkeit ohne einen Tropfen Verlust wie eine Säule über dem Kruge stehend aufgefunden. Aehnlich hart war die Tagesordnung, welche z. B. Kil=Ros uns überlieferte Um Mitternacht wurden alle von einer Klosterschelle (die hier erstmals vorkommt) geweckt. Da die Mönche angekleidet schliefen, begab man sich sofort zum Gebetsraum(Oratorium), wo 1 Stunde lang die 3 Nokturnen(Nachtzeiten) mit je 20 Pfalmen gesungen wurden. Es folgten Betrachtungen, bis die aufgehende Sonne wieder ins Oratorium zur Matutin rief. Dann war die hl. Messe. Nach derselben durfte sich jeder bis an den Hals in kaltes Wasser stellen und dort solange verbleiben, bis er jede Begierlichkeit für erstorben hielt. Dieses Bad konnte vom Abte auch als Buße vorgeschrieben werden. Es folgte sodann die Haus= und Feldarbeit. Bei letzterer wurden keine Tiere verwendet. Zur Erntezeit wurden die Psalmen am gleichen Tagabschnitt auf den Feldern gebetet. Jeden Tag hatte man das ganze Psalterium von 150 Pfalmen zu beten. Rußer der knechtlichen Arbeit wurde auch dem Studium Zeit gewidmet. So sind die Belesenheit der Skoten in der Hl. Schrift wie ihr Erfolg auf dem Gebiete der Schule erklärlich, wo sie die Söhne der vornehmen Angelsachsen ausbildeten. Erst nach vollendetem Bespergebet, nach Einbruch der Dunkelheit, also bloß einmal am Tage rief die Glocke zum gemeinsamen Tisch. Es gab nur Brot und Gemüse mit Wasser und Salz, an Sonn= und Festtagen auch Butter und Käse, zudem ein Mittagstisch. Nach kurzer Danksagung begab sich jeder abends mit dem Segen des Abtes in seine Zelle zur Ruhe.— Die mönchische Kleidung bestand lediglich aus einer weißwollenen Tunika und einem Mantel mit Kapuze. Wer etwas sein eigen nannte, wurde mit dem Bußbad bestraft. Die Regelübertretung wurde ferner mit Fasten bei Wasser und Brot, körperlicher Zächtigung(Prügel) und Kerker geahndet. Wieviele Klöster diese strengen Satzungen gehabt, ist ungewiß, wahrscheinlich 2 derselben noch im 12. Jahrhundert. Gemäß den Klostervorschriften des hk. Kolumban d. J, welche aus 2 Teilen, den allgemeinen Grundsätzen und den Strafen bestehen, läßt sich kein genaues Bild van der Tagesordnung gewinnen. Die Zahl der Matutinpsalmen stieg mit zunehmender Nachtlänge von 24 auf 36. Von der Mahlzeit heißt es, daß die Kost der Mönche einfach sein und erst gegen Abend gereicht werden soll. Sie darf nicht vollends sättigen und muß bestehen aus Kohl, Hülsenfrüchten, in Wasser gekochtem Mehl und einem kleinen Brote (— fast ½ Pfund), damit der Leib nicht überladen und der Geist nicht erstickt werde. Die Mönche hatten demnach ihre ganze lange Tagesarbeit nüchtern zu verrichten. Besonders ausgebildet ist bei Kolumban die strafende Regelhälfte, welche über 100 verschiedene Fälle vorsieht. Ein Verstoß gegen die Armut wurde mit 6 Schtägen geahndet, die Aneignung aus Habgier mit 200 Schlägen unter Beschlagnahme des Gegenstandes. Wer Speisen oder Getränke verschüttet, die Brosamen nicht fleißig gefammelt, mußte während des ganzen nächtlichen Chorgebetes stül aufrecht stehen. Schloß jemand das Tischgebet ohne Amen, ergriff er den Löffel, ohne über ihn das Kreuzzeichen zu machen, schnitt er zufällig mit dem Messer in den Tisch oder brach er hier unnötig das Stillschweigen, so erhiest er 6 oder gar 10 Geißelstreiche. Verließ man für die Feldarbeit oder Reise das Kloster, ohne den Segen des Abtes bezw. feines Stellvertreters zu erbitten und vor dem Kreuz der Klosterpforte das Haupt zu verneigen, betete man nicht vor wie nach der Arbeit, so wurde man mit 12 Hieben bestraft. Gegenseitiger Zellenbesuch, Betreten der Küche nach 3 Uhr nachmittags, Verweilen außerhalb der Erdwalles, Empfangen und Abgeben von Briefen erfuhr, wenn ohne Erlaubnis bzw. Vorwissen des Abtes, eine Verlängerung oder Verschärfung des sonstigen Fastens. Dieses wurde auferlegt, falls jemand zu Beginn des Chorgebetes gehuftet am Schlusse eines Psalms das Haupt nicht verneigt, schlecht gesungen oder über den schlechten Gesang des Nachbarn gelächelt hatte. Wer beim Messelesen die Riten nicht beachtet, vorher die Fingernägel nicht deschnitten, wer als Diakon mit ungeschorenem Bart assistiert bezw. durch Ausspeien Aktar oder Kirchenwand verunreinigt hatte, erhielt 6 Geißelhiebe. Die kommunizierenden Brüder hatten sich dreimal vor dem hlst. Sakramente tief zu verbeugen und alle zur hl. Messe im besseren Ordenskleid zu erscheinen, sonst erfuhr der Betreffende 12 Schläge als Buße. 24 Psalmen beten mußte der, welcher im Gebetsraum ausspie oder etwas ohne Befehl tat Fünfzig hiebe wurden demjenigen zuteil, der deim Gebet zu spät kam, ohne Gebet aß oder mit bedecktem Haupte das Haus betrat Schlafen während des Gebetes hatte nach der Häufigkeit 6 oder 12 Schläge zur Folge. Wer sich gegenüder einem Vorwurfe entschuldigte und nicht sofort sagte:„Es ist meine Schuld, es reut mich,“ wurde zu sängerem Stillschweigen oder 50 Hieben verurteikt. Dasselbe erfuhr ein jüngerer Ordensbruder, welcher zum älteren sogte:„Was du behauptest, ist nicht wahr.“ Der Stolze und Widerspenstige wurde solange in seine Zelle eingeschlossen, dis er sein Vergehen eingestand und demütig um die Wiederaufnahme unter die Brüder bat. Wer von dem Vorsteher an den Abt oder die Klostergemeinde appellierte, wer das Verweigerte dennoch zu tun wagte und nicht sofort auf die Knie fiel und um Verzeihung bat, wurde zu 50 Tage Fasten bei Wasser und Brot verurteilt. Bestraft wurde auch jede mißliche Aeußerung über die Leistungen anderer. Einmischung in fremde Angelegenheiten, laute Zurechtweisung des Bruder Pförtners oder einer anderen Amtsperson des Klosters. Widerspruch und Streit untereinander waren sofort dem Abte oder seinem Stellvertreter zu melden. Das Anreden einer Frau ohne Zeugen. Uebernachten auf der Reise unter ihrem Dach erwirkte 100 Streiche oder dreitägiges Fasten bei Wasser und Brot.— Wenn keine größeren Vergehungen in die Regel aufgenommen wurden, so geschah es wohl deshalb, weil man mit ihrem möglichen Vorkommen gar nicht rechnete. Was die Geißelstreiche anbelangt, so dürften deren nicht mehr als 25 an einem Tag gegeben werden. Wenigstens einmal am Tage, zum Essen, Schlafengehen oder sonst passender Zeit, war Gewissenserforschung. Auch die unbedeutendsten Regelübertretungen mußte sodann jeder dem Abte oder einem der älteren Brüder offenbaren. Nach der Anklage folgte die Buße, welche dis zu 200 Geißelhieden reichen konnte. Es durfte jedoch der Vorsteher die Hälfte der von der Regel vorgeschriebenen Strafe erlassen.— Außer diesen Abtötungen gemäß den Ordenssatzungen fanden sich noch andere, so das Beten mit ausgebreiteten Armen, cros figi!(— erneis vigilia