aun n n n ug 889 n n uua uja n s uuv gs u 69 u g Gangg gun ng bung uuvho gun agana ung gun uug a uuo jo bunga120 . n un 8 un g ug aoa ua bg n un u b bg u aung o (ilaan) 9 6321 68 aa ansom n ag u un o ug(isapsan) 8 a 8691 88 u ag ng n 7 anaq 8891 18 Me — g1— 2g gun avu ug u n n wn) 1 zun 6091 98 uqu gan u u a n n u gun n un un ubga gun m 189 98 u u u aag pon ian u n) 8891 v8 u g u n n n in 51 a 8891 88 999 6191“ 1 9191 n ( n 2891 38 n n 2891 18 ug n gun una un 08 — BI— 16— 8 geloben und versprechen die orgesagten 1000 rth. biß zu deren wiederabtragung alljährlich reichsüblicher maasen mitt fünffzig reichsthalern zu verzinsen undt diesen zinß jährlich in termino d. 25. Nov. undt zwarn zum erstenmahl 1763 vor ehortem Creditori oder wahren Halteren dieser oblidation gegen quitung auf städtische receptur lieffern zu lassen, damitt aber unser Herr creditor dieses Darlehens halber desto mehr gesichert seyen möge, so verpfänden wir ihme hiemitt unser gemeinen stadt undt gesambter bürgerschafft provideste güthern undt Haabschafften so liegendt alß fahrendt sich in miszahlungsfall daran auf best thuenliche weisen erhohlen zu können: Wogegen uns dan keinerley privilegten, indulten rechtswohlthaten und beneficien oder nuhr erdenckliche ausfluchten— denen wir in specie der ausflucht listiger überredung, des scheinhandels, Beneficio excuhsionis seu ordinis, der einsetzung in vorigen standt, sonst restitutionis in integrum, competentia moratory undt begnadung krafft dieses wissentlich und wohlbedächtlich entsagen— schützen sollen, können oder mögen. Wobey wir dan letztlich versprechen dieses anlehen auf vorgangene halbjährige Loßkündigung jedoch nicht anderst dan nach verlauf fünfjähriger Zeith mitt jederzeith gangbahrer der abwürdigung nicht untergebenen reichsüblichen müntz-sorten wiedecabzuführen. In wessen urkundt haben wir gegenwärthige recognition undt pfandtverschreibung durch zeitlichen Secretarium ausferligen undt mitt gewöhnlichen städtischen Einsiegel corroboriren lassen, So geschehen ohne gefärthe und arglist Brilon den 25ten Novembris 1762. S.) Ad mandatum Rochus Henricus Wrede Secretarius m. pp."*) eNachiein dem städtischen Prototoubuche vom Jahre 1763 beigebefteten Geschichtliche und heimatkundliche Blätter der Sonderabteilung Brilon des Vereins für Gelchichte und Altertumskunde Wellfalens. Gratisbeilage zur Bauerländer Zeitunn.— Bonderbezugspreis vierteljährlich 60 Pig. Nr. 2. Brilon, im Februar 1921. 4. Jahrg. Schriftleitung: Nräses Dr. Leineweber=Brilon, Verlags Hans Albrecht=BrilonEin Kölner Fastenhirtenbrief aus dem Jahre 1800. Mitgeteilt von Dr. Leineweber. Im Archiv des Dekanates Beilon fand ich die Abschrift eines Fastenhirtenbriefes aus dem Jahre 1800. Da die damalige Zeit Rehnlichkeit mit der setzgen hat und in dem Hirtenbriefe entsprechend auf die Zeitverhältnisse Rücksicht genommen ist, wird der Abdruck desselben den Lesern der„Heimatt sicher willkommen sein. Er hat folgenden Wortlaut: Maximilian Franz, von Gottes Gnaden Erzbischof zur Köln, des H R. R. durch Ilalien Erzkanzler und Kurfürst etc. Erteilen allen unserer oberstbirtlich n Sorgfalt anvertrauten Seelsorger unseren erzbischöflichen Segen! Die noch immer fortwährenden Kriegsbedrängnisse, die Hemmung des Handels, die Teurung und Ermangelung der nötigster Lebensmittel haben uns bewogen, auch in bevorstehender h. Frstenzeit die Strenge des kirchlichen Gebotes, insoweit es die Unterschiede der Speisen betrifft zu mildern. Aber eben diese Not, Geliebte! eben diese Deangsale, die wa so hart empfinden, geben euch zugleich den reichlichsten Stoß zu lehrreicher Betrachtungen für eure euch anvertrauten Pfarrkinder. Je drückender die No ist, desto erfreuender ist die Hilfe der Allmacht, desto sichtbarer ist der Finge des Allerhöchsten, der selbst in den Kelch der Bitterkeit immer einige Tropfer erquickenden Trostes gießt, der uns zwar straft, aber nie verläßt, der un selbst bei den größten Drangsalen unverkennbare Beweise seiner Vaterhuld di Erbarmungen gibt. Sehen wir nicht, Geliebte! wie eben in dem Augenblick der größten Verwirrung, in dem traurigen Angenblicke, in welchem die Kiech ihr Oberhaupt verlor, und der friedliche Woynsitz des obersten Hirten zu Schauplatz des Keieges und dem Kampfplatze menschlicher Leidenschaften ge worden war, die göttliche Vorsicht der römischen Kirch- und dem Stuhle Petr den Frieden, und mit ihm der gesamten Kirche Stoß des Trostes, der Feeud des Frohlocens gab! Sehen wir nich in jenem Lande, aus dessen Tempel jeder Gottesdienst verbannt zu sein schien, die Freiheit desselben wieder her gestellt? Sehen wir nicht milderne Gesinnungen gegen Religion und ihr Diener eintreten und selbst das Andenken des verewigten Papites von jene ehren, die noch kurz zuvor seine Gegner waren? Laßt uns in allen diese großen Weltbegebenheiten die Hand des Allechöhsten erkengen und anbeten laßt uns voll Dankes und Vertrauens unser Herz zu ihm erheben, un) be dem Anblicke seiner Erbarmaisse uns an die Lehre seines göttlichen Sohne —/ gun u 63 31 6 2891 gun Z 9 6191“O1 3 9191 — u n wg gun biuns ung ua vuug 99g 83 a au gun 91 899 2 n un aubang woa v 999 9 (Gung) ). ss s nsn) uunn g 68. do od (69 08 g ug u ugna e — n u u n u u " oau n un " n u qv 2 nluua a„ u n u j n uag n yo gng ant . h un ws j u) n n 9 g n gung n — II— VI — 01— erinnern:„Seid barmherzig gegen einander, wie auch euer Vater im Himmel barmherzig ist gegen euch"(Luc. VI 36). Schon allgemeine Christenpflicht fordert uns auf zur Milde gegen unsere Brüder. Die göttliche Schrift nennt diese Tugend den Grund aller übrigen, den Prüfstein der Liebe Gottes(1. Joanz IV 21), das Kennzeichen der Kindschaft Gottes(Luc VI 35) und verheißt dem Leidenden die Vergebung seiner Sünden(1. Petri IV 8).„Wer viel geliebt hat, dem werden auch viele Sünden vergeben werden" sind die tröstenden Worte unseres Erlösers. Ist aber Nächstenliebe eine so allgemeine, unnachläßliche Pflicht des Christen, um wie viel mehr wird sie es nicht sein, wenn wir unsere Brüder leiden sehen, wenn Not and Bedrängnisse unser eigenes Vaterland verheeren, wenn dessen tapfere Verteidiger verwundet, entblößt, mit Krankheit und Tod kämpfend, vom Felde der Ehren zurückkommen, wenn Armut der Lohn der Tugend und das Erbteil jener ist, die aus Anhänglichkeit gegen Religion, Vaterland und Pflicht das Ihrige verloren, die lieber unglücklich als treulos, lieber arm als pfl chivergessen sein wollten, dann Geliebte! vereinigen sich Menschenliebe, Dankgefühl, Ehrfurcht vor Tugend und Religion und fordern uns zur Milde, zur Hilfe auf. Aber nicht nur auf den reichern Klassen der Menschen, die Gottes Güte besonderes gesegnet hat, ruhet diese Pflicht, auch der Minderwohlhabende, selbst der Arme, kann sie erfüllen, und eben diese allgemeine Erfüllung dieser heiligen Pflicht kann nur das allgemeine Elend lindern und erträglich machen. Schön ist es und erfreuend, wenn der Reichere seinen Ueberfluß dazu verwendet, um menschliches Elend zu lindern und die Tränen der Leidenden zu trocknen und die Bedürfnisse des Armen zu befriedigen; aber weit schöner, weit erhabener ist es, wenn auch der Minderbegüterte seine Notdurft mit dem Armen teilt, wenn er die Ersparnisse seines Fleißes der Erquickung seines Bruders widmet; hat- ihn aber auch die göttliche Vorsicht außer Stand gesetzt, hat sie ihm selbst das Los der Dürftigkeit auferlegt, dann leiste er wenigstens seinem leidenden Bruder körperliche Werke der Barmher=gkeit, er nehme den Vertriebenen wenigstens in seine Hütte auf, er sammele Almosen für den, welchen Schwäche oder Alter aufs Krankenlager heften, er warte auf am Bette des Siechen und Preßhaften, spreche Worte des Trostes in seine verwundete Seele und werde Vater seiner hinterlassenen Waisen. Keinem Stande, Geliebte! keinem Alter, keinem Geschlechte ist das große Vorrecht, sich durch menschenfreundliche Handlungen der Gottheit zu verähnlichen, benommen, und der Heller, den die arme Witwe im Evangelium opferte, war dem Forscher der Herzen angenehmer, als die großen Gaben der Reichen. Ermahnet demnach, Geliebte! in diesen heiligen, der Buße und Besserung gewidmeten Tagen, die euch anvertrauten Pfarrkinder, daß sie durch Milde und Liebe des Nächsten ersetzen, was der Strenge des Fastens abgeht, daß sie Hilfe dem Elenden, Nahrung und Kleidung dem Armen, Herberge dem Vertriebenen, Trost dem Weinenden, Pflege dem Kranken geben und in allem sich als Nachahmer dessen beweisen, der aus Liebe für uns menschlichem Elende sich unterwarf, der aus Liebe den Tod am Kreuze starb und sterbend noch für seine Beleidiger betete. Dann Geliebte! wird das Fasten ein dem Herren angenehmes Versöhnenopfer sein, unser Gebet wird von dem Vater der Barmherzigkeit erhört werden, und wir werden mit entsündigtem Herzen und frohem Gewissen uns dem Mahle seiner göttlichen Liebe nähren. Er wird dann das Maß seiner Erbarmnisse vollenden, Frieden dem Vaterlande, und Wachstum im Guten seiner Kirche verleihen. Schließlich fügen wir auch die Fastendispens in der Anlage bei und ertezlen euch nebst dem die Befugnis, in Notfällen, bei Durchmärschen, ange — 15— Eine Schuldurkunde der Stadt Brilon aus der Zeit des siebenjährigen Krieges. Von Dr. P. Deimann. Die Ausbringung der Geldmittel für die Verpflegung der innerhalt des Herzogstums Westfalen in den Winterquartieren liegenden Truppen des Preußenlönigs wor ursprünglich din Ständen des Herzogtums übertrogen worden. Diese zeigten indessen notz oller Mahnungen und Zwangsondrohungen der zuständigen wilnärischen Sullen wenig Neigung und Eifer, die Forderungen zur erfüllen. Die zur Regelung der Winterqvartiere eingesetzte militärische Kommission sah sich infolgedessen veranlaßi, die Aufbringung der geforderen Geldminel selbst in die Hand zu nehmen und die„zu erlegenden schuldigen nachstände auf dos gantze Hertzogthum solchergestalt zu vertheylen, daß einem jeden geistlichen corpori, jedem von adel undt jedem kirchspiel zugetheylet worden, woß sie zu solchen röckständen beyzutragen haben". Der nach diesen Verteilungspon auf die Stodi Brilon emfollende Anteil betrug 5000 Reichstaler. In dem der Stadt von der Eirquartierungskommission am 6 April 1759 hierüber zugegangenen Schreiben wurde angedroht,„daß wan die Zahlung nicht prompi erfolget man zu den äußersten executionsmittelen zu schrenhen sich unumbgänglich genötigt sehen müßte". Notgedrungen mußte die Stadt die geforderte Contributonssumme zahlen. Indessen blieb es nicht bei der einmaligen Abgabe; vielmehr mußte die gleiche Summe noch dreimar— 1760, 1761 u. 1762— an die Einquartierungskommission abgeführt werden. Daneben erforderte die Aufbringung der an das Militär zu liefernden Naturalien zur Unterhallung der Truppen und Pferde, die ständigen Einquartierungen Fuhrleistungen und sonstige kriegerischen Maßnahmen gleichfalls außergewöhnlich große Geldaufwendungen. Zu ihrer Bestreitung waren die verfügbaren Mittel unzulänglich, und die Stadtverwaltung war zu großen Geldaufnahmen gezwungen, deren sich bei Kriegsende auf ungefähr 30000 Reichstaler belief, eine für damalige Verhältnisse außergewöhnlich große Summe. Anfänglich wurden die benötigten Beträge von wohlhabenden Bürgern der Stadk oder auswärtigen Bekannten zur Verfügung gestellt. Als aber deren Ersparnisse zur Neige gegangen waren, sah sich der Rai benötigt, an fremden Türen anzuklopfen und gegen Zins und Pfand um Darlehen zu bitten. Die Not jener Zeit, in der Bürgermeister und Rat der Hauptstadt des Herzogtums Westfalen, der Besitzerin einer Großgrundherrschaft von rund 24000 Morgen, Hab und Gut der gesamten Bürgerschaft an fremde Geldgeber verpfänden mußte, spricht aus jeder Silbe der nachfolgenden Schuldurkunde, die am 25. November 1762 von der Stadt Brilon anden Judenschafts=Vorsteher Kaufmann Feidelhertz in Marsberg über ein Darlehen von 1000 Rihlr. ausgestellt wurde: „Wir Bürgermeister undt Rath zu Brilon thuen hiemit für unß unser folgere ahn der regierung undt gesambte gemeine bürgerschafft kundt zeuge undt bekennen, daß unß der Wohlachtbahrer Feidel Herz zu Marsberg Hertzog Westphälichen Judenschafft wohlverordneter Vorsteher und kaufman zu bestreuhung deren diesjährigen millläcischen fuhr- und defrayirungs auf wandten auf unser bittliches ansuchen tausendt reichsthaler in einer unzertheylten Summa in Landiläufiger si ber- und gold-müntz bahr vorgeschös geliehen undt ausgezahlet habe; über deren baaren Empfang wir also quill