zu Hirschberg uer Bruder, anses Lodz rbenen bitten rn Werpe, farrkirche zu ust, 6¾ Uhr. Erscheint wöchentlich dreimal, Montag, Mittwoch und Freilag vormittag: Bezugspreis vierleljährlich 1,50 Mk., mit Postbestellgebühr 1,74 Mk., monatlich 0,50 Mk. Postzeitungsliste Nr. 4752. Fernsprecher Nr. 62. Postscheckkonto: Cöln 38841. Druck und Verlag von A. Hormann Inh. Fr. Drees in Meschede. gust werden die ind Leinen segern. Es issionsverein. th=Verein. 15. Oktober. eines wohigen, enthält „vorzüglich denen ausser rlaugebädern äder zu bilerden. Jährz. Prespekte en-Badesalz es Quantum ine. 8 num nasiasten. n Schüler kannt gute zrziehung een an den bener. enverein hede. n 28. August 8 Uhr, l Contzene umlung rdnung: Unsere Lebensjung nach dem lversorgung, se Lage. Wichtigkeit der im vollzähliges ten. Vorstand. Knabe im Viehhüten Beschäftst. d. Zto. Großes Hauptquartier, 23. August. WTB.(Amtlich.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppen Krouprinz Rupprecht und von Boehn. Teilangriffe des Feindes nordwestlich von Bailleul und beiderseils der Lys wurden abgewiesen. Im Gegensloß machten wir Gefangene. Der Engländer hat gestern den am 21. August nördlich der Ancre begonnenen Angriff mil voller Kraft fortgeführt und unter Aussparung der Ancresront nördlich von Albert auf den Abschnill von Albert bis zur Somme ausgedehnt. Der umfassend angelegte Durchbruchsversuch des Feindes ist in seiner ersten Enlwicklung völlig gescheilert. Der Gegner hat gestern eine schwere Niederlage erlitten. Auf dem Kampffelde vordwestlich von Bapaume griffen in Erwariung feindlicher Angriffe preußische Divisionen mit sächsischen und bayrischen Regimeniern den Feind zwischen Moyenville und Miraumont an. Sie fließen überall auf den seindlichen, in Entwicklung begriffenen Angriff und auf starke Bereitstellungen des Gegners und warsen den Feind stellenweise bis zu zwei Kilomeler Tiese zurück. Damit waren die für den Morgen vorbereilelen englischen Angriffe zerschlagen. Im Laufe des Tages griff der Feind noch mehrfach im besonderen auf Richtung Puisieux—Beaumont=Hamel an. Er wurde überall unler schweren Verlusten abgewiesen. Starke Angriffe des Gegners aus Albert heraus brachen in unserm Feuer zusammen. Zwischen Albert und der Somme griff der Feind unter stärkstem Feuerschutz an und drang vorübergehend über die Straße Albert—Bray hinaus in östlicher Richtung vor. Kraflvoller Gegenangriff hessischer Truppen mit Teilen preußischer und würitembergischer Regimenter warf den Feind über die Straße hinaus in seine Ausgangsstellungen zurück. Offen auffahrende Batterien schossen zahlreiche Panzerwagen des Gegners zusammen. Nördlich von Bray setzte der Feind Kavallerie zur Allacke an; sie wurde fast restlos vernichtet. Teilhämpfe dauerten auf dem Schlachtfelde bis in die Nacht hinein an. Zwischen Somme und Oise im allgemeinen ruhiger Tag. Slarker Feuerkampf südlich der Somme flaute in den Vormiltagsstunden ab. Südlich der Avre kamen französische Angriffe bei Fresnières in unserm Feuer nur teilweise zur Entwicklung und wurden abgewiesen. Insanteriegesechte an der Dinelle. Zwischen Oise und Aisne nahmen wir im Anschluß an die am 20. August erfolgte Verlegung unserer Linien hinter die Oise in der Nacht vom 21. zum 22. August unsere Truppen, vom Feinde ungestört, hinter die Aillette zurück. Starken Angriffen des Gegners zwischen Manicamp und Ponl=St.=Mard wichen unsere auf dem Westufer der Aillelle noch verbliebenen Kompanien hinter den Abschnitt aus. Teilangriffe des Feindes zwischen Ailleite und der Aisne scheiterten in unserm Feuer und im Gegenstoß. Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Zwischen Bazoches und Fismes drücklen wir in örtlichem Angriff amerikanische Postenlinien zurück und wiesen seindliche Gegenangriffe ab. Nachtrag zum Tagesbericht vom 23. August. Leutnant Udel errang seinen 57. und 58. Luststeg. Bei Fliegerangriffen auf das Heimatgebiet wurben nach bisherigen Meldungen von einem auf Karlsruhe angesetzten seindlichen Geschwader zu 10 Flugzeugen durch unsere Jagdflieger 7 Flugzeuge vernichtet. Westlicher Kriegschauplatz. ohes Haupiquartier, 24. Auguß. WTB. Amtlich. Heeresgruppen Kronprinz Rupprecht und von Boehn. Der Engländer hat seine Angriffe nach Norden bis südöstlich von Arras, nach Süden über die Somme hinaus bis Chaulnes ausgedehnt. Die Armeen der Generale von Below und von der Marwißz brachen den Ansturm des an Zahl überlegenen Feindes. Slärkster Arlilleriekampf von Arras bis Chaulnes leitele bei Tagesanbruch die Schlacht ein. Dem beiderseits von Boyelles vorbrechenden Gegner wichen Unsere Vortruppen befehlsgemäß auf Croisilles—St. Leger kämpfend aus. Nordwestlich von Bapaume nahmen wir den Kampf in Ler. Linie St. Leger— Achiet le Grand—Miraumont av. In ihr rachen die Frühangriffe des Feindes zusammen. Am Nachmittag erneuter Ansturm gewann in Richtung oty Boben, Preußische Regimenter, aus nordöstlicher 9 zum Gegenangriff angesetzt, warfen den über Mory gedrungenen Feind wieder zurück, Monlag, den 26. Auguft 1918. Die in Richtung Bapaume geführten feindlichen Angriffe dränglen unsere Linie auf Bohagnies—Pys zurück. Hier brachten örtliche Reserven den Feind zum Stehen und schlugen am Abend noch mehrfach wiederholle starke Angriffe ab. Beiderseils von Miraumont zerschellte viermal wiederholler Ansturm vor unseren Linien. Vizewachtmeister Paurmeister von der 2. Ballerie des Reserve=Feldartillerieregiments Nr. 21 vernichlele hier mit einem Geschütz allein 6 Panzerwagen des Gegners. Oestlich von Samel saßte der Feind auf dem östlichen Ancraufer Fuß. Seine Angriffe aus Albert heraus brachen östlich der Stadt zusammen. Zur Gewinnung des Anschlusses bei Pys setzten wir unsere Linien von Miraumoni bis östlich von Albert von der Ancte ab. Südlich der Somme schlugen preußische Truppen, die schon am 9. August dort den englischen Durchbruchsversuch verhinderten, auch gestern gegen die Linie Coppy—Foucaucourt—Vermandovillers gerichteie englische Angriffe westlich dieser Linie zurück. Beiderseils der Avre, an der Oise und an der Aillelte kleinere Insanteriegesechte. Zwischen Ailletie und Aisne setzte der Franzose seine Angriffe fort. Am Vormiltage wurden Teilangriffe abgewiesen. Am Abend brach der Feind nach slärkstem Trommelseuer zu großem einheillichem Angriff vor. Er ist völlig gescheiterl. Im Gegenangriff warsen wir den vorübergehend auf Crecy au Mont, bei Juvigny und Chavigny vorgedrungenen Feind auf seine Ausgangsstellungen zurück. Bereilstellungen und Kolonnen des Gegyers wurden in den Schluchlen von Vezaponin mit besonderem Erfolge unseren Schlachtfliegern angegriffen. von Leuinant Udel errang seinen 59. und 60. Luststeg. In den letzten Tagen errangen Leuinant Laumann seinen 25. und 26., Vizefeldwebel Dürr seinen 22. und 23., Oberleuinani Auffarib seinen 22., Oberleutnant Greim und Leuinant Büchner ihren 20. Lustsieg. Der Erste Generalquartiermeister: Ludendorff. südfranzösischen Stadt Narbonne(in Languedec):„Die landwirtschaftlichen Arbeiter weigern sich infolge Mangels an Brot, ihre Arbeilen fortzusetzen. Da die Zeit der Weinlese nahl, hal die Hauptversinigung der Winzer, deren Sitz in Narbonne ist, beschlossen, bei den Regierungen, Abgeordneten und Senatoren der südfranzösischen Departemenis schleunigst Schrilte zu unlernehmen, um die Erlaubnis zu erwirken, daß in den weinbauenden Deparlements während der Dauer der Weinlesezeit in hinreichender Menge Mehl verkeilt wird. Nur dadurch könne man Arbeitseinstellungen abwenden, deren Folgen für die füdlichen Gegenden Frankreichs ein großes Unglück bedeuten würden.“ Es ist ja für uns kein Trost, wenn es den Franzosen auch knopp geht; aber dann sollen sie auch den Mund nicht voll nehmen gegen unsere„Hungersnol“, von der wir jedenfalls weiler entsernt sind, als sie. Verschiederes. Die U=Boolbeute im Juli. Berlin, 28. August. WTB. Amtlich. Im Monat Juli sind insgesamt sso ooo BruttoRegister-Tonnen des für unsere Gegner nutzbaren Handelsschiffsraumes vernichtet worden. Der ihnen zur Verfügung stehende Handelsschiffsraum ist damit allein durch kriegerische Maßnahmen der Mittelmächte seit Kriegsbeginn um rund 18 800 ooo Brutto=Register=Tonnen verringert worden. Hiervon sind rund 11600 00o Brutto-RegisterTonnen Verluste der englischen Handelsflotte. Nach inzwischen gemachten Feststellungen sind im Monat Juni außer den s. Zt schon bekanntgegebenen Verlusten an feindlichem oder im Dienste unserer Gegner sahrendem Handelsschiffsraum noch weitere Schiffe von zusammen etwa 28000 Brutto=Register=Tonnen durch kriegerische Maßnahmen schwer beschädigt in feindliche Häfen eingebracht worden. Der Chef des Admiralstabes der Marine. Neue U=Foot=Beute. Berlin, 24. August. WTB. Amtlich. An der Ostküste Englands versenklen unsere U=Boote außer mehreren bleineren Fohrzeugen 4 Dampfer, zum Teil aus Geleilzügen heraus, mit zusammen 15 000 Brullo=RegisterTonnen. Der Chef des Admiralstabes der Marine. 3Ein Seelreffen vor Dünkirchen. WTB. Berlin, 28. Aug.(Amtlich.) In der Nacht vom 22. zum 23, haben leichte Streiikräfte des Marinekorps feindliche Seestreilkräfle auf Dünkirchen Reede angegriffen. Gegen 8 feindliche Torpedoboole wurden Torpedotreffer erziell. 2 der Fahrzeuge sind gesunken. Trotz starker Gegenwirkung sind unsere Streilkräfle vollzählig ohne Verlusie wieder eingelroffen. Der Chef des Admiralstabes der Marine. Brolmangel in Frankreich. Es gibl in Deutschland viele Leule, die voll Reid auf die Sendungen sehen, die die französischen Gefangenen in Deulschland aus ihrer Heimat er= hallen. Die Aufklärung, daß die Franzosen mit ihren Liebesgaben nur den Schein aufrechterhallen wollen, als ob es ihnen recht gut ginge, wird mit mitleidigem Lächeln abgetan. Die wahre wirtschaftliche Lage in Frankreich wird aber manchmal blitzartig beleuchtet durch eine der Zenfur entschlüpfte Noliz in der französischen Presse. Vor uns liegt das Pariser„Journal“ vom 1. August, und darin heißt es in einer Meldung aus der Meschede, den 26. August 1918. Die Kaiserin, die sich zur Jeit in Wilhelmshöhe bei Kassel aufhält, ist der„Voss. Zig.“ zufolge dort ernsthaft erkrankt und beillägerig. Sie leidet an einer nervösen Depresston, die sie sich infolge zahlreicher Besuche von Lazaretten, Kriegerheimen usw. und der hierdurch verurfachlen Anstrengungen zugezogen hat. Nach Ansicht der Aerzle besteht die Hoffnung, daß die Kaiserin nach einigen Wochen wieder hergestellt sein wird. Nach dem„Lokalanzeiger“ hal sich der Kaiser nach Wilhelmshöhe begeben. Besprechungen der Parkeiführer beim Vizekanzler. WTB. Berlin. 21. Aug. Amtlich. Der Vertreter des Reichskanzlers hat heute im Beifein des Staatssehrelärs von Hintze die Führer der Reichstagsfraktionen zu einer mehrstündigen Beralung empfangen. Es wurden zunächst die deutschrussischen Zusatzverträge zum Brester Friedensschluß und deren geschäftliche Behandlung erörtert. Die Mehrheit der Abgeordnelen vertrat dabei die Ansicht, daß auch nach dem Abschluß der zurzeit noch schwebenden Verhandlungen mit Rußland von einer sofortigen Einberufung des Reichslages abgesehen werden könnte. Der Staaisfekrelär des Auswärtigen Amles gab im Anschluß daran näheren Aufschluß über die außenpolitische Lage und über die Ergebnisse der Beralunger, die vor hurzem im Beisein österreichisch ungarischer Staalsmänner und nach Anhören von Verlielern Polens im Großen Haup'quartier statigesunden haben. *Das Eiserne Krenz wurde verliehen dem Zahlmeisterstellvertreter bei einem Fußartilleriebakaillon Hans Goebel, früher bei der Kommandantur des Kriegsgefangenenlagers Meschede. Das Verdienstkreuz für Kriegshilfe wurde verriehen dem Oberpostschaffner Friedhof in Meschede. + In den Eisenbahnzügen werden täglich Reisende ermittelt, die eigenmächtig in einer ihrer Fahrkarte nicht entsprechenden höheren Wagenklasse Platz genommen haben. Sie werden von den Zugbediensteten ebenso behandelt werden wie Reisende, die sich nicht im Besitze einer gültigen Fahrkarte befinden, sie müssen mithin für die von ihnen zurückgelegte Strecke das doppelte Fahrgeld, mindestens aber 6 Mk., bezahlen. Dieser Betrag ist auch dann zu entrichten, wenn der Zug sich noch nicht in Bewegung gesetzt hat. Paderborn, 24. Aug. Den italienischen Blätlern wird mitgeleitt, daß im Herbst ein Konsistorium stailfindet, in dem vom Popste mehrere Kardinäle ernannt werden sollen, darunter der Fürstbischof von Breslau und Bischof Schulle von Paderborn. Wenn die Nachricht zulrifft, was nach ihrer Herkunft nicht zu bezweifeln ist, dann bedeutet das eine bemerkenswerte Berücksichligung der lange erhobenen Wünsche nach eines Stärkung der deuischen Vertrelung in der Regierung der Kirche. Bis vor wenigen Jahren saßen herkömmlicher Weise nur die Oberhirien von Breslau und Köln im Kardinalskollegium; mit der Ernennung des Münchener Erzbischofs stieg dann die Zahl der Sitze auf drei. Infolge der Ernennung des H. H. Bischofs von Paderborn bestände Aussicht, daß in absehbarer Zeit vier deuische Kirchenfürsten zu den nächsten Ralgebern des Hl. Valers gehören; denn man dars damit rechnen, daß auch in München mit dem Tode des Kardinals Bettinger diese hohe Würde nicht zur Vergangenheil gehören wird. WTB. Köln, 22. August. Heute nacht kurz nach 1 Uhr wurde Köln von mehreren feindlichen Fliegern angegriffen. Die Abwehr trat rechtzeitig in Tätigkeit. Es wurden etwa zehn Bomben abgeworfen. Leider sind fünf Tote und zwei Schwerverletzte zu beklagen. Es wurde nicht unerheblicher Sachschaden an Privaleigentum angerichtet. Militärischer Sachschaden ist nicht entstanden. Frankfurt a. M., 22. August. Gestern abend gegen 12 Uhr fand ein Luftangriff auf Frankfurt und seine weitere Umgebung statt. Es wurde eine Anzahl Bomben abgeworfen, die jedoch nach den bisherigen Feststellungen keinen Personen=, sondern nur Sachschaden anrichteten. Die Bomben fielen zumeist in freies Gelände. Bekannimachungen. Brot= und Meblpreise. Auf Grund des§ 1 des Gesetzes betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 in den Fassungen vom 17. Dezember 1914. vom 28. März 1916 und vom 22. März 1917, sowie auf Grund des§ 59 der Reichsgetreideordnung vom 29. Mai 1918 werden für den Kreis Meschede die Brol= und Kleinhandels=Mehlpreise mit Wirkung vom 1. September 1918 wie folgt sestgesetzt: für Kriegsbrot mit einem Verkaufsgewicht v. 6 Psd. auf 1,45 M. „„„„„„ 8„„ 0,78„ „Schwarzbrot„„„„ 6„„ 1,40„ „„„„ 3„„ 0.70 „1 Pfund Kriegs= oder Schwarzbrot im Aufschnitt 0,27 „Weizenschrotbrot mit einem Verkaufsgewicht v. 6 Pfd. 1,50„ „„„„„„ 8„ 0.75„ „1 Pfund Weizenmehl im Kleinverkauf auf 0,31„ „1„ Roggenmehl„„„ 0,30„ Ueberschreitungen dieser Höchstpreise werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 50 000 M. oder mit einer dieser Strafen bestrast. Die jetzt gültige Preisfestsetzung tritt mit dem 1. September ds. Irs. außer Kraft. Meschede, den 22. August 1918, Namens des Kreisausschusses. Der Vorsitzende. v. Mallinckrodt. Druschprämien für Hafer. Nach der Verordnung des Herrn Staatssekretärs des Kriegsernährungsamts vom 30. Juli ds. Irs. erhöht sich der auf 30 Mark für den Doppelzentner Hafer festgesetzte Höchstpreis, wenn die Ablieserung erfolgt: vor dem 1. September 1918 um eine Druschprämie von 10 Mark für den Dz., vor dem 16. September 1918 um eine Druschprämie von 8 Mark für den Dz., vor dem 16. Oktober 1918 um eine Druschprämie von 6 Mark. für den Dz., vor dem 1. Dezember 1918 um eine Druschprämie von 4 Mark für den Dz. Meschede, den 22. August 1918. Der Landrat. v. Mallinckrodt. Verkauf von Früchten auf dem Halme. Gemäß§ 4 der Reichsgetreideordnung für die Ernle 1918 dürfen Kaufverträge über Früchte oder andere auf Veräußerung oder Erwerb von Früchlen gerichtele Verträge nicht abgeschlossen werden, wenn nicht der Kommunalverband hierzu schriftlich seine Zustimmung erleilt hal. Verlräge, die vor Inbraftlreten der Reichsgelreideordnung abgeschlossen worden sind, sind nichlig. Es ist in letzter Zeit wiederholt vorgekommen, daß Verkäufe von Früchten auf dem Halme staltgesunden haben, ohne daß hierzu die vorgeschriebene Zustimmung eingeholt mar. Ich mache die Besitzer hierdurch darauf aufmerksam, daß sie sich in derartigen Fällen unbedingt jedesmal strafbar machen. Meschede, den 6. August 1918. Der Landrat. v. Mallinckrodt. Oelsaaten. Bezugnehmend auf die Bekanntmachung vom 19. 7. 18. wird hiermit bekanntgegeben, daß alle in den Aemiern Meschede und Beßwig geernieten Oelsaaten an die Firma Joh. Schüttler in Meschede sosort abzuliesern sind. Meschede, den 23. August 1918. Der Landrat. v. Mallinckrodt. Es wird bekannt gemacht, daß mit Genehmigung des Herrn Staalssekrelärs des Kriegsernährungsamts der durch Rundverfügung vom 15. Juni ds. Irs. auf den 1. August festgesetzte Schlußtermin zur Anmeldung der Haltungsschweine bis zum 1. September 1918 verlängert wird. Meschede, den 20. August 1918. Der Landrat. v. Mallinckrodt. Herbstgemüse und Herbstobst der Ernte 1918. Auf Grund der§§ 11 und 12 der Verordnung über Gemüse, Obst und Sädfrüchle vom 3. April 1917(Reichsgesetzblait S. 307) wird bestimmt: § 1. Absatzbeschränkung. Im Gebiele des Deutschen Reiches dürfen a) an Herbstgemüse(Kontrollgemüse), Weißkohl, Rotkohl, Wirfingkohl, Grünkohl, Möhren aller Art und Zwiebel, b) an Herbstobst(Konirollobst): Aepfel, Birnen und Zweischen (Hauspflaumen, Hauszweischen, Muspflaumen, Bauernpflaumen, Thüringer Pflaumen, Brennzweischen), nur mit Genehmigung der zuständigen Landesstelle für Gemüse und Obst, in Preußen des Landesamtes oder der von diesem ermächligten Provinzial- oder Bezirksstellen für Gemüse und Obst, abgesetzt werden. Die Genehmigung ist insbesondere dann zu versagen, wenn die Innehaltung der von der Reichsselle über die Verteilung aufgestellten Richtlinien gefährdet würde. § 2. Verteilung der erfaßten Mengen. Die Verleilung der auf Grund dieser Verordnung erfaßten Gemüse= und Obstmengen auf die verarbeitenden Betriebe und den Frischverbrauch erfolgl durch die Reichsstelle. Diese bestimmt namentlich, welche Mengen für den Frischverbrauch zurückbehalten werden dürfen und wohln der Ueberschuß zu liesern ist. § 8. Der Genehmigungsschein. 1. Bei der Besörderung mit Eisenbahn, Schiff, Wagen, Karre oder Tier wird die Genehmigung zum Absatz in schristlicher Form erteilt. a) Bei Versendung mit der Bahn im Wagenladungsverkehr ist der Versender verpflichtet, dem Beamten der Güterabferligung bei der Auflieferung des Gutes einen Genehmigungsschein nach anliegendem Muster in doppelter Ausferligung vorzulegen. Die eine dieser Ausfertigungen ist zur Versendung mit der Post an die für den Absendeort zuständige Landes=, Provinzial= oder Bezirksstelle freizumachen. Der Genehmigungsschein wird von dem Kommur alverbande ausgestellt, in dessen Bezick die Versandstalion gelegen ist. b) Bei Versendung mit der Bahn im Stückgutverkehr wird der Frachtbrief(Eisenbahnpaketadresse) unmittelbar unter der Inhaltsangabe von dem Kommunalverband mit folgendem Genehmigungsvermerk versehen:„Zur Beörderung mit der Eisenbahn zugelassen bis zum......................“ Orl, Datum, Stempel, Unterschrift.. c) in allen übrigen Fällen hat der Transportführer den Genehmigungsschein während der Beförderung bei sich zu führen und auf Verlangen dem Polizeibeamten oder den sonstigen Ueberwachungsorganen vorzuzeigen. Nach Ausführung des Transportes ist der Genehmigungsschein dem Empfänger der Ware auszuhändigen und von diesem an ie darauf bezeichnete Landes=, Provinzial= oder Bezirksstelle abzusenden. Bei Beförderung mit einem Schiff ist der Genehmigungsschein mit den Verladepapieren fest zu verbinden. In allen Fällen hal der Kommunalverband bei Ausstellung der Genehmigung den Anweisungen der zufländigen Landes, Provinzial= und Bezirksstelle zu folgen. 2. Der Absender ist nach Aufgabe der Ware zur Besörderung auf der Eisenbahn oder im Schiff nur noch mit Genehmigung derjenigen Stelle, welche die Urkunde(a—c) ausgestellt hat, zu bestimmen berechtigt, daß die Auslieferung an einen anderen als den in der Urbunde bezeichneten Empfänger zu erfolgen hat. 3. Für den Absatz innerhalb desselben Gemeindebezirkes hann die Genehmigung auch in anderer Form erleilt werden. Anstelle des Gemeindebezirkes kann mit Genehmigung Reichsstelle ein größerer räumlich geschlossener Bezirk trefen § 4. 1. Von der Absatzbeschränkung bleit unberührt der Ablas durch den Erzeuger unmittelbar an den Verbraucher, wenn a ein und demselben Tage an den gleichen Verbraucher nicht mahals 5 Klg. Gemüse— von Zwiebeln jedoch nur 1 Flg. und nicht mehr als 1 Klg. Obst abgesetzt werden, sowie ohndiese Mengenbegrenzung der Absatz durch den Kleinhändler der Verkehr auf öffentlichen Märkten. 2. Der Absatz zur Erfüllung der von der Reichssiell. (Geschäftsableilung) abgeschlossenen oder von der Verwaltungs ableilung der Reichsstelle oder einer Landesstelle genehmigsen Verträge bleibt zulässig. Die Erleilung der Genehmigung dan in diesen Fällen nicht verweigert werden. § 5. 1. Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung bekrägt 5 Togwobei der Tag der Ausstellung als erster Tag gerechnet wird 2. Für den Verkehr zu benachbarten öffentlichen Märkfen und Kleinhandelsniederlassungen wird die Absatzgenehmigung nach Bedarf widerruflich auch für unbestimmte Zeit(bis an Weileres) und für unbestimmte Mengen erteilt. § 6. 1. Die Gebühr für die Genehmigung beträgt bei Bahnwagen und Schiffsladungen 50 Pfg., in allen anderen Fällen 10 Pfg. 2. Die Höhe der Gebühr für die Erfassung und Kontrolldes durch Lieferungsverträge oder durch Absatzbeschränkung erfaßten Gemüses und Obstes wird durch die Reichsstelle festgesetzt § 7. Die mit der Ausstellung der Genehmigungsurkunden betrauten Stellen haben Listen oder sonstige geeignete Nachweisungen zu führen, aus denen die einzelnen von ihnen erteilten Genehmigungen nach Nummern bezeichnet, sowie die Ark und Menge der zu befördernden Waren, Absendungs= und Bestimmungsort, der Name des Absenders und Empfängers, sowie der Tag der Ausstellung ersichtlich sind. Die Listen und Nachweisungen sind aufzubewahren und auf Erfordern alsbald, jedoch spätestens am Schluß der Versandzeit an die zuständige LandesProvinzial= oder Bezirksstelle einzusenden. § 8. Auskunftpflicht. Alle Besitzer von Gemüse= und Obstarten, für die eine Absatzbeschränkung getroffen ist, haben der zuständigen Landesstelle, in Preußen auch der zuständigen Provinzial=, Bezirksoder Kreisstelle, oder den von diesen bestimmten Stellen au Erfordern über die vorhandenen Mengen nach Gewicht und Arf Auskunft zu geben. Sie sind ferner verpflichtet, die War pfleglich zu behandeln, nach Bedarf auch zu bewachen. Der Verbrauch und die Verarbeitung im eigenen Haushalt oder Betriebe bleibt zulässig. § 9. Verladung und Vergütung. 1. Die Besitzer haben die Waren, auf welche sich die Verordnung bezieht, auf Verlangen an die Geschäftsabteilung der zuständigen Landesstelle, in Preußen der zuständigen Provinzial=, Bezirks= oder Kreisstelle oder an die von diesen bestimmten Stellen käuflich zu liefern und auf Abruf zu verladen. Für diese Ware ist ein angemessener Preis zu zahlen, der unter Berücksichtigung der auf Grund der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917(Reichsgesetzbl. S. 307) festgesetzten Höchstpreise sowie der Güte und Verwertbarkeit der Ware im Streitfalle von der Geschäftsabteilung der zuständigen Landesstelle, in Preußen der zuständigen Provinzial=, Bezirksoder Kreisstelle festgesetzt wird. Befindet sich die Ware nicht mehr beim Erzeuger, so werden entsprechende Zuschläge gewährt, deren Höhe ebenfalls im Streitfalle die vorbezeichnete Geschäftsabteilung festsetzt. 2. In keinem Falle darf der dem Erzeuger zu gewährende Preis denjenigen Betrag erreichen, der für die gleiche Menge und Güte auf Grund eines Lieferungsvertrages der im§4 Ziffer 2 bezeichneten Art zu zahlen ist. § 10. Eigentumsübertragung. 1. Das Eigentum an den im§ 1 genannten Waren kann auf Antrag der zuständigen Landesstelle, in Preußen auch der zuständigen Provinzial= oder Bezirksstelle durch Anordnung der ändigen Be erlragen wer hlen. Das bald die Ano sse noch nicht st der Abernt epflichtet, die bestimmende h Bedarf al 2. Liegt der eines sons die Stelle amentlich blei is zuführen. 8. Der 1 § Streiligke der§§ 9 und wallungsbehörd der Stellung d Uebertragung d Wer den gemäß§ 16 d vom 8. April zu einem Jahr mit einer dieser Einziehung der bare Handlung hören oder nich § 18. Besugn Den Lan Landesamt und und Obst bleibl 1. die V Beförderungsar 2. zu besti zum Absatz uni nehmigungsurki ordnung), 3. den A Gemeindebezirk zirkes(§ 3 Zi 4. bekam der Verordnun April 17(Reich Sinne des§ 10, behörde im Sir Betracht komm 5, den A auf öffentlichen welche Plätze a der Verordnung Im Falle Reichsstelle. Die Vero 8 Tage nach ih der Reichsstelle Mit dem hiernach in Kra 1. die Beko 1917, Re auf Grun stimmunge 2. die Veror Die Grafen von Freydeck. 5. Roman von A. Ostland. (Nachdruck verboten.) Sie hatten in allem so auffallend übereingestimmt, diese beiden Geschwister hatten Freud und Leid ehrlich geteilt. Nun war es an ihr, auch in diesem Augenblick völlig in seinem Sinne zu handeln. Doktor Amberg hatte sich erhoben und ihr ein paar Worte zugeflüstert. Sie hatte einen Augenblick stumm dagestanden. Dann hob sie den schön geschnittenen Kopf. „Mein armer Bruder ist tot. Ich bitte Sie alle, mit mir für sein Seelenheil zu beten.“ Eine helle Mädchenstimme hatte aufgeschrien. Hilda Wentheim sank schluchzend neben der Leiche in die Knie. Einige Rufe des Bedauerns, der jähen Ueberraschung wurden laut, dazwischen Georg Günthers Stimme: „Tot? Um Gottes willen, wirklich tot?“ Aber alles dies übertönte die Stimme der alten Frau, welche laut und feierlich zu beten anfing: „Vater unser, der Du bist im Himmel—“ Sie stockte nicht, und sie zögerte nicht. Ihre starke Natur widerstand auch diesem Schlage. Als sie geendet, drängten viele heran, ihr die Hand zu drücken, ihr ein paar Trostesworte zu sagen. Dabei fiel manch forschender Blick auf den jungen Mann, auf Georg Günther, welcher da wie geistesabwesend noch immer an der Wand lehnte. Wie war der hereingekommen? Was hatte der junge Günther hier hinter verschlossenen Türen mit dem alten Mann zu verhandeln? Man wußte genau, daß zwischen den früher engbefreundeten Familien Freydeck und Günther seit einiger Zeit eine große Spannung bestand, man wußte, daß sie nicht mehr miteinander verkehrten. Es war da allerlei gemunkelt worden, daß das Verlöbnis des Grafen Hugo Freydeck mit der schönen Julie von Kirchbach ein Streitpunkt gewesen sei. Aber niemand hatte Sicheres erfahren können. Desto auffallender war es jetzt, daß hier in demselben Raum, wo vor kurzem der Aelteste des Freydeckschen Geschlechtes sein Leben ausgehaucht hatte, der jüngste Günther sich befand als einziger Zeuge seines raschen Todes. „Hat man meinen Neffen, den Grafen Hugo, noch immer nicht gefunden?“ fragte da die Stimme der Baronin in all das Geflüster und Gewisper hinein. Nein, man hatte keine Ahnung, wo er war. Ein paar Diener hatten ihn gesucht, aber vergeblich. Und eben kam auch die Kammerjungfer der schönen Braut und berichtete, sie habe die Zimmer ihrer Herrin durch einen zweiten, sonst nicht gebrauchten Eingang betreten, da auf ihr starkes Klopfen an dem gewöhnlichen Eingang keine Antwort erfolgt sei. Aber die Zimmer seien noch immer leer. Ueber das Gesicht der Baronin lief ein Zucken. Ein Gefühl der Schwäche überkam sie jählings. Was war das? Was hatte alles dies zu bedeuten? War es nicht genug an dem einen Unglück? Mußte da noch etwas anderes, Neues hinzukommen? Und dieses ganz unbegründete Verschwinden des Brautpaares konnte unmöglich etwa Gutes bedeuten. Die alte Frau kannte ihren formenstrengen Neffen zu gut. Eine Torheit irgendwelcher Art beging Hugo nicht, das wußte sie. Sie wechselte ein paar leise Worte mit dem Gerichtsrat Stegmann und dem Arzt. Daraufhin baten die beiden Herren die anwesenden Gäste, ihre Wagen zu bestellen, und kündeten im Namen der Familie an, daß die für den nächsten Tag anberaumte Hochzeitsfeier auf jeden Fall verschoben werde, da nun durch den unerwarteten Tod des alten Herrn Grafen das Haus in tiefe Trauer versetzt worden sei. Das Gemach leerte sich rasch. Man flüchtete förmlich. Dann fuhren unten die Wagen vor, die Kutscher besorgten ihre Pferde. Noch ein paar Minuten der Unruhe, des Hastens, dann Wagengerassel, Pferdegestampf— einer der Gäste nach dem andern verließ das Haus. Nun schlich der alte Diener Gottfried durch die Festräume und verlöschte die Lichter, wie ihm Baronin Berghaus kurz befohlen hatte. Ueber das vor einer Stunde noch so frohbelebte Schloß senkte sich Dunkelheit und Ruhe, eine atembeklemmende Lautlosigkeit, welche nur unterbrochen wurde durch das Flüstern und Huschen der Diener, welche noch allerlei wegräumten und dabei immer wieder den seltsamen, schnellen Tod des alten Herrn und das vollkommen rätselhafte Verschwinden des Brautpaares erörterten. In dem großen Arbeitszimmer waren nunmehr nur einige wenige Personen anwesend. Doktor Amberg hatte mit Hilfe der Diener die Leiche auf einen der Diwans gebettet, hatte die offenen Augen des Toten geschlossen und dann die Leute alle weggeschickt. Er selbst blieb, ebenso der Gerichtsrat Stegmann, welcher noch immer neben dem Schreibtisch stand. Die alte Baronin Berghaus hatte sich in einen der tiefen Fauteuils fallen lassen. Ihre Selbstbeherrschung war vorüber. Aber sie weinte trotzdem nicht und wies auch Hilda heftig zurück, als diese sich ihr tröstend, zusprechend nahen wollte. Das junge Mädchen stand wie hilflos mitten im Zimmer, gerade unter der großen Lampe. Hell schien der Lichtschein auf ihr goldblondes Haar, das funkelnd aufleuchtete in schimmernden Reflexen auf ihr zartes, blasses Gesichtchen, in welches die letzte Stunde einen wehen Schmerzenszug gegraben hatte. Die ganze Erscheinung war so rührend in ihrem Kummer, daß wohl jeder Mitleid mit ihr haben mußte. Nur die Augen der alten Baronin Berghaus sahen kalt über sie hin. Sie hatte dieses Kind einer unstandesgemäßen Ehe von jeher als eine Last, als eine Schmach empfunden, sie fand auch jetzt keinen Weg zu Hilda Wentheim. Hilda Wentheim say sich wie hilfesuchend in dem Zimmer um. In ihren warmen, schönen Augen standen noch immer große Tränen. Aber Doktor Amberg und der Rat sprachen leise miteinander, an Tante Hanne wagte sie sich nicht mehr heran. Wo sollte sie Trost suchen, wo auf ein gutes, freundliches Wort hoffen? Ihre Blicke gingen scheu hinüber zu der Leiche. Der dort lag, der alte, strenge Mann, war trotz all seiner Härten und Schroffheiten noch der einzige in diesem Hause gewesen, welcher doch dann und wann ein Lächeln für sie gehabt hatte. „Georg!" sprach sie nun leise. Ihr Blick fiel dabei auf den jungen Mann, welcher regungslos auf dem Sessel in der Nähe der Türe saß, auf den er in einem jähen Schwächeanfall gesunken war. Jetzt fuhr er empor. Er schien kaum gehört zu haben, was in dieser letzten Viertelstunde um ihn her vorging. Aber nun stand Hilda neben ihm. Der Klang ihrer Stimme kam wie von weit her an sein Ohr, aber et hob doch den Kopf. „Ist er— ist er wirklich tot, Hilda?“ Sie nickte nur. Doktor Amberg war herangetreten. „Sie müssen uns doch Aufschluß geben können, Günthel, über die letzten Augenblicke des alten Herrn? Sie allemn waren ja bei ihm. Ich habe die furchtbare Erschütterung gesehen, welcher Sie fast erlagen, auch waren so viele frembe Menschen da. Aus diesem Grunde habe ich Sie noch nicht gefragt. Aber nun fordere ich eine offene Antwort von Ihnen: was führte den so plötzlichen Tod des Grafen Freydeck herbei? Es scheint ein Herzschlag vorzuliegen. Die volle heit kann aber erst die genaue ärztliche Untersuchung der Leiche ergeben. Da ich lange Jahre als Hausarzt hier ausund einging und den Grafen oftmals untersuchte, weiß auch, daß absokut kein Herzübel vorhanden war. Der liche Tod kann bloß infolge Erschreckens eingetreten sein. Der Gerichtsrat räusperte sich und setzte die Rede des Hausarztes fort: „Das bezeugen auch die weitgeöffneten Augen des Tolen. Menschen, welche unter irgendeinem aufregenden Eindruck unerwartetes Ende finden, schließen die Augen meist niche Es handelt sich für uns jetzt hauptsächlich darum: was die Ursache dieses Endes? Und diese Ursache müßten Sie, Günther, am besten wissen!“ Der junge Mann griff sich an den heißen Kopf. „Es war da vorher eine Frau hier im Arbeitszimmer, sagte er verwirrt,„ich habe es deutlich vom Park aus 3 sehen. Die Frau strich immer nur Zündhölzchen an, „Eine Frau? Und wer sollte diese gewesen sein: Der Gerichtsrat sprach scharf dazwischen. Das Benehn dieses jungen Menschen wahr ihm, dem gewiegten Juri, mehr als auffallend. der Spuk doch nicht! standen Si Die Ar jetzt hier haus und so verzwei Vater ist 1 Da habe ic ein Zettel kommen. Das k die Folger Hatte ma jéden Verl für das j ganz von Onkel, ab seinetwege Seine kunft zu s Sprache, Wünschen um einen zurück, w Winkeln I „Nun eine Antn licher Stu welcher 3 Ihrigen h war, Schl Georg prägte sich selben etr N.„Ich Vater such sah ich der Bosk ounklen 1 bar, eine F. Sie ihr „N den sie enehmigung de Bezirk treten. berührt der Absaz aucher, wenn an aucher nicht meh nur 1 Klg." koen, sowie ohn Kleinhändler und 1 der Reichsstell, er Verwaltung, selle genehmiglen enehmigung dar bekrägt 5 Tage gerechnet ntlichen Märkten bsatzgenehmigung Zeit(bis au trägt bei Bahn, anderen Fällen ng und Kontrolle beschränkung erhsstelle festgesetzt gsurkunden benete Nachweisunihnen erteilten e die Ark und s= und Bestimngers, sowie der n und Nachweialsbald, jedoch ländige Landesfür die eine ndigen Landesizial=, BezirksenStellen au Bewicht und Ar htet, die Wan ewachen. Der ushalt oder Bevelche sich die eschäftsableilung ständigen Provon diesen beruf zu verladen. ahlen, der unter über Gemüse, jesetzbl. S. 307) wertbarkeit der der zuständigen zial=, Bezirksdie Ware nicht schläge gewährt, hnete Geschäftszu gewährende gleiche Menge ses der im§ 4 en Waren kann ißen auch der Anordnung der end in dem ugen standen n leise miteinr heran. Wo ndliches Wort der Leiche. trotz all seiner diesem Hause Lächeln für sie fiel dabei auf dem Sessel in kaum m ihn Klang ber er nländigen Behörde auf die in dem Antrage bezeichnete Person Murtragen werden. Die Anordnung istl an den Besitzer zu Das Eigentum geht bei abgeerntetem Erzeugnisse über, sehald die Anordnung dem Besitzer zugeht. Sind die Erzeuglicte noch nicht abgeerntet, so tritt der Eigentumsübergang erst "der Aberntung ein. Der von der Anordnung Betroffene ist wapflichtet, die Vorräle bis zum Ablauf einer in der Anordnung bestimmenden Zeit zu verwahren und pfleglich zu behandeln, Bedarf auch abzuernten. 2. Liegt die Aberntung auf Grund eines Pachtvertrages ader eines sonstigen Vertrages einem Drillen oo, so tritt dieser an die Stelle des Besitzers, dem die Anordnung zugestellt ist. Namentlich bleibt der Dritie verpflichtet, die Aberniung sorgfältig aus zuführen. 8. Der Uebernahmepreis wird unter Berücksichligung der aul Grund der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte nam 3. April 1917(Reichsgesetzbl. S. 307) festgesetzten Höchstpreise, sowie der Güte und Verwertbarkeit der Ware von der zusländigen Behörde bestimmt. Hat der Besitzer eine Aufforderung der zuständigen Behörde zur Ueberlassung der Vorräte innerhalb der gesetzten Frist nicht Folge geleistet, so ist ein nach Ermessen sestzusetzender Abzug zu machen. § 11. Behandlung von Streiligkeilen. Streiligkeiien, die sich aus der Anwendung der Vorschriften der§§ 9 und 10 ergeben, entscheidet endgültig die höhere Verwallungsbehörde des Bezirkes, in dem sich die Vorräte zur Zeit der Stellung des Lieferungsverlangens oder des Antrages auf Uebertragung des Eigentums befinden. § 12. Strafvorschristen. Wer den vorstehenden Vorschristen zuwiderhandelt, wird gemäß§ 16 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917(Reichsgesetzbl. S. 307) mit Gesängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräle erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täler gehören oder nicht. § 18. Befugnisse der Landes=, Provinzial= und Bezirksstellen. Den Landesstellen für Gemüse und Obst, in Preußen dem Landesamt und den Provinzial= und Bezirksstellen für Gemüse und Obst bleibt es überlassen, 1. die Vorschriften über Genehmigungsscheine auf weitere Beförderungsarlen auszudehnen(§ 8 der Verordnung), 2. zu bestimmen, welche anderen Stellen für die Genehmigung zum Absatz und Versand und für die Ausstellung der Genehmigungsurkunden zuständig sind.(§§ 1 und 3 der Verordnung), 3. den Absatz von Gemüse und Obst innerhalb desselben Gemeindebezirkes, oder des größeren räumlich geschlossenen Bezirkes(§ 8 Ziffer 8 der Verordnung) zu regeln, 4. bekannt zu geben, welche Stelle aufgrund des§ 17 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 8. April 17(Reichsgesetzblatt S. 307) als zusländige Behörde im Sinne des§ 10, Ziffer 1 und 8, sowie als höhere Verwallungsbehörde im Sinne des§ 11 der gegenwärligen Verordnung in Betracht kommi, 5, den Absatz durch den Kleinhändler sowie den Verkauf auf öffentlichen Märkten zu regeln und hierbei zu bestimmen, welche Plätze als öffentliche Märkte anzusehen sind(§ 4 Ziffer 1 der Verordnung). Im Falle zu 1 bedarf es der vorherigen Zustimmung der Reichsstelle. § 14. Inkraftsetzung. Die Verordnung tritt bezüglich des Absatzes von Zwiebeln 3 Tage nach ihrer Verkündung, im übrigen zu den noch von der Reichsstelle zu bezeichnenden Zeitpunkten in Kraft. Mit dem Tage, an welchem die letzten Bestimmungen hiernach in Kraft trelen, werden außer Krast gesetzt: 1. die Bekannimachung über Gemüse vom 12. September 191., Reichsanzeiger 219 vom 14. 9. 17, sowie sämtliche auf Grund dieser Bekanntmachung erlassenen Sonderbestimmungen, 2. die Verordnung über Frühgemüse und Frühobs 5. April 1918(Reichsanzeiger 88 vom 15. 4. 18) 24. Juni 1918(Reichsanzeiger 151 vom 29. 6. 18.) Berlin, den 19. Juli 1918. Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: gez. von Tilly. Muster(Posikarte). Verglichen u. zur Post gegeben. Vom Absender freizumachen. (Vorderseile.) An die Landes=— Provinzial=— Bezirksstelle für Gemüse und Obst 11 Gülerabsertigung: (Stempel). (Rückseite). Genehmigungsschein(Nummer) Dern(Wohnori) versendet.kg. an(Empfänger) in(Ori).. Bestimmungsstation ................ Gültig bis zum. (Ort) Def1918. (Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde). Inkrafttreten von Vorschriften der Verordnung über Herbstgemüse und Herbstobst der Ernte 1918 vom 19. Juli 1918. Die Verordnung über Herbstgemüse und Herbstobst vom 19. Juli 1918(Reichsanzeiger 176 vom 29. Juli 1918) tritt bezüglich des Herbstobstes am 5. August 1918 in Krast. Berlin. den 31. Juli 1918. Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: von Tilly. Vorstehende Verordnungen werden für das Gebiet der Provinz Westfalen veröffentlicht mit folgenden Zusätzen: 1. Zu§ 1. Die Anordnung von Absatzbeschränkungen für Kohlrüben(Steckrüben, Wruken, Bodenkohlrabi, Erdkohlraben, Unlerkohlraben), Runkelrüben(Runkeln, Dickrüben, Dickwurzeln, Angersen), Stoppelrüben(weiße Rüben, Wasserrüben, Herbstrüben) bleibt vorbehalten. II. Zu§ 1. Der Absatzbeschränkung ist auch dasjenige Gemüse und Obst unterworsen, welches vor Inkrasttreten der die Absatzbeschränkung aussprechenden Verordnung verkauft ist, aber erst nach dem Zeitpunkte des Inkrafttretens abgesetzt wird. Dies gilt auch insbesondere für Gemüse und Obst, welches zur Erfüllung von Pachtverträgen bestimmt ist. III. Zu§ 3 Nr. 1 b. Für den Stückgutverkehr wird die Genehmigung durch einen mit Genehmigungsvermerk versehenen Frachtbrief erteilt. Außer der im§ 6 Nr. 1 bestimmten Gebühr von 10 Pfennig sind für den Frachtbrief die Auslagen mit 5 Pfennig zu erstatten. IV. Zu§ 3. Nr. 3. Anstelle des Gemeindebezirks lritt der Bezirk der Ortspolizeibehörde(Bürgermeister oder Amtmann). Diese kann, sosern die Beförderung ohne Benutzung von Bahnwagen oder Schiff erfolgt, für den Absatz vom Erzeuger unmittelbar an den Selbstverbraucher, zu dessen Haushaltsbedarf innerhalb des eigenen Orispolizeibezirks den Genehmigungsschein ausstellen. V. Zu§ 3. Anträge auf Beförderungsscheine haben zu enthalien: Den Versender, den Empfänger(mit Vor= und Zunamen, Wohnort, Sland oder Gewerbe), Versandstation, Zahl der Haushaltsangehörigen. Sie sind anzubringen: 1. Wenn es sich um den Absatz vom Erzeuger an Selbsiverbraucher zur Deckung des eigenen Haushaltsbedarfs handelt: a) innerhalb desselben Orlspolizeibezirkes bei der Ortspolizeibehörde, b) über dessen Grenzen hinaus bei dem Kommunalverband und zwar bei Benutzung von Bahn oder Schiff bei demjenigen, in dessen Bezirk die Versandstalion liegt, in anderen Fällen bei demjenigen, in dessen Bezirk sich die Ware befindet, 2. in allen anderen Fällen, auch bei Erfüllung von Anbauund Lieferungsverlrägen bei der Provinzialstelle. VI. Zu§ 8. Berechtigl, von den Besitzern Auskunft über die vorhandenen Mengen zu erlangen, sind außer der Provinzialstelle die Kreisstellen, Kommissionäre der Provinzialstelle und die Ortspolizeibehörden sowie ihre Beamten. VII. Zu§ 10. Zuständige Behörde im Sinne der Nr. 1 und 8 ist der Landrat, in Stadlkreisen die Ortspolizeibehörde. VIII. Zu§ 11. Höhere Verwallungsbehörde ist der Regierungspräsident. 18. Außer Kraft gesetzt werden, hierdurch die Verordnungen der Provinzialsielle vom 29. August 1917 über Aepfel, Birnen, Pflaumen und Zweischen und vom 20. November 1917 über den Verkehr mit Rüben. Hersord. den 12. August 1918. Westfälische Provinzialstelle für Gemüse und Obst. von Borries. Veröffentlicht mit dem Hinzufügen, daß für den Kreis Meschede von der Provinzialstelle in Herford der Kaufmann Johann Schütller hierselbst als Kommissionär bestellt ist. Meschede, den 21. August 1918. Der Landrat. v. Mallinckrodt. Verwendung von Binnenfahrzeugen zu Lagerzwecken. Auf Grund des§ 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und§ 1 des Gesetzes betreffend Abänderung dieses Gesetzes vom 1. Dezember 1915 wird im Interesse der öffentlichen Sicherheit folgendes bestimmt: § 1. Die Besitzer der Binnenschiffe, die im Bezirke des slello. Generalkommandos des 18. Armeekorps und des Gouvernements Mainz zu Lagerzwecken benutzt werden sollen, haben a) hiervon rechtzeitig der Schiffahrtsabteilung beim Chef des Feldeisenbahnwesens, Berlin N. W. 40, Kronprinzenufer 19, oder der von ihr bestimmten Dienststelle Mitteilung zu machen(Meldepflicht). In der Meldung sind anzugeben: 1. Name und Heimatort des Fahrzeuges, 2. Vor= und Zuname, Wohnort, Alter und Militärverhältnis des Schiffers und jedes Mannes der Besatzung, 8. Vor= und Zuname, Wohnort des Schiffseigners(bei Firmen genaue Bezeichnung der Firma und des Sitzes), 4. bei gemieteten Fahrzeugen Name(Firma) des Vermieters, Mieters, sowie Dauer des Mietverhältnisses, 5. Größe(Tragfähigkeil) des Fahrzeuges, 6. Art, Gewicht und Menge des zu lagernden Gules, 7. der geplante Liegeort des Fahrzeuges, b) die Geneymigung der Schiffahrtsabteilung beim Chef des Feldeisenbahnwesens oder der von ihr bestimmten Dienststelle einzuholen, daß das Fahrzeug zu Lagerzwecken benutzt werden darf.(Lagererlaubnis). Ohne diese Genehmigung ist das Benutzen von Binnenschiffen zu Lagerzwecken im Korps= und Gouvernementsbezirk verbolen. § 2. Die Schiffahrtsableilung kann die nach§ 1 Verpflichteten nach Maßgabe der Verkehrsverhältnisse unter Vorbehalt jederzeiligen Widerruses von der Meldepflicht(§ 1a) und der VerKopf. beitszimmer, Bark aus gehen an, kein sein?" as Benehmen gten Juristen, „Ich weiß nicht, wer es war“, antwortete Georg, mühsam nach einiger Fassung ringend.„Ich kannte sie nicht. Es war nur wie ein Schatten— auch früher— im Park— da lief der Spuk schon vor mir her— aber ein Gespenst war es doch nicht! Bestimmt nicht! Es war eine Frau!“ „Sie haben diese Frau also schon im Park gesehen? Wo standen Sie da?" Die Augen Hildas und Georgs kreuzten sich. Sollte Georg jetzt hier vor der unerbittlich strengen alten Baronin Berghaus und den beiden fremden Herren eingestehen: ich war so verzweifelt durch unsere häuslichen Verhältnisse— mein Vater ist wie wahnsinnig— ich wußte mir keinen Rat mehr? Da habe ich meiner treuen Jugendgespielin Hilda Wentheim ein Zettelchen gesandt, ganz heimlich, und sie gebeten, zu kommen. Und sie kam wirklich! Das konnte er doch unmöglich sagen, denn was würden die Folgen dieses Geständnisses für Hilda Wentheim sein? Hatte man ihnen beiden nicht auf das strengste allen und jeden Verkehr untersagt? Konnte es nicht sehr hart werden für das junge Mädchen, welches, fast noch ein Kind, nun ganz von der Großtante und dem Grafen Hugo, ihrem Onkel, abhing? Nein! Hilda Wentheim sollte nicht leiden seinetwegen! Das wollte er nicht! Seine Augen zwangen sie, ebenfalls über die Zusammenkunft zu schweigen, seine Blicke redeten eine sehr deutliche Sprache, und sie war gewohnt, allen seinen Befehlen und Wunschen sich blindlings zu unterwerfen. Sie wurde noch um einen Schatten blässer und trat tiefer in das Dunkel zurück, welches, trotz all der Lichter, in allen Ecken und Winkeln lauerte. Aber sie schwieg auch. „Nun," fragte der Gerichtsrat noch einmal,„werde ich eine Antwort erhalten? Wie kamen Sie zu so ungewöhnlicher Stunde in den Park? Noch dazu bei dem Zwiespalt, welcher zwischen den Chefs dieses Hauses und dem des Ihrigen herrscht? Und trotzdem Ihnen strengstens untersagt war, Schloß Freydeck je mehr zu betreten?“ Georg Günther sah auf. Ein Zug von Entschlossenheit pragte sich auf seinem schönen, jungen Gesicht aus, der demselben etwas Männliches verlieh. „Ich ging draußen durch den Wald. Ich wollte meinen Jater suchen, welcher seit Stunden nicht mehr daheim war. sah ich über die Mauer in den Park herein. Aus einem Oosketts huschte eine hohe, schlanke Gestalt in einem untten Mantel. Das fiel mir auf, und ich fand es sonderan Suß um diese Stunde hier jemand— eine Frau— e Fremde— sich verborgen hielt. Ich bin ihr gefolgt—“ „Sahen Sie diese sonderbare Erscheinung noch immer, als ihr nachgingen?“ fragte der Rat dazwischen. de„Nein, aber ich sah den kleinen Weg durch das Boskett, il sie genommen hatte.“ „Den werden Sie mir morgen genau zeigen!“ stand das kann ich tun. Also ich lief ihr nach und ann dort neben der Parkmauer“— Georg Günther wies mit der zitternden Hand aus dem Fenster—„und sah hier im Arbeitszimmer den Schatten der. Frau!“ „Sehr sonderbar," sagte Doktor Amberg;„war da der alte Herr schon hier?“ „Nein. Als der Herr Graf eintrat, war hier alles finster Erst als er schon neben dem Lehnstuhl war, glitt die seltsame Erscheinung dort— aus jener Ecke— hervor— und— und dann warf sie sich ihm zu Füßen, sprach zu ihm— der Graf sank zusammen—“ Der junge Mann suchte mühsam nach Worten. Das ganze Geheimnisvolle, Unerklärliche des Vorganges kam ihm neuerlich überwältigend zum Bewußtsein. Er vermochte es kaum, sein Entsetzen zu schildern. Was hatte ihn überhaupt so furchtbar erschreckt? Doch nur der Ausdruck grenzenlosen Grauens, welches er bei dem schwachen Schein der Lampe in dem Antlitz des alten Grafen hatte auftauchen sehen! „Hm,“ sagte der Gerichtsrat,„und da sind Sie also durch das Fenster gesprungen?“ Ja. „Nun, und was weiter?“ „Was weiter? Das Licht verlosch— ich— ich hörte nöch etwas. Ganz leise Schritte— ein Klappen- wie von einer Tür— dann nichts mehr. Ich habe gerufen, aber ich war ganz sinnlos— der Graf gab auch keine Antwort. Als ich endlich Licht zustande brachte, sahen mich seine toten Augen an. Da fiel ich ohnmächtig hin. Erst das Rütteln an der Tür schreckte mich auf—“ „Und Sie haben wirklich keine Silbe mit dem Herrn Grafen mehr gesprochen? Kein einziges Wort?“ Georg Günther sah angstvoll auf. „Ich glaube, er war schon tot, als ich hier eindrang. Er gab keinen Laut von sich. „So!" Der Rat trat einen Augenblick zurück an den Schreibtisch.— „Der, Herr Graf hatte von Ihnen oder von Ihrem Vater keine Anzeige erhalten, daß Sie um diese Stunde hierherkommen würden? Bestimmt nicht?“ „Bestimmt nicht!“ Georg Günthers Stimme klang jetzt ganz fest. Aber die Augen des alten Herrn sahen ihn so streng an, daß er es fühlte, man glaubte ihm nicht. Und doch sprach er die volle Wahrheit! Der Rat hatte ein zerknülltes Blättchen von dem Tische genommen. Es war so fleckig, als ob jemand Tinte darüber geschüttet hätte. Nur dort und da war noch ein Wort lesbar. Der Gerichtsrat hielt dem jungen Mann das Papier hin. Verständnislos sah Georg Günther darauf. Mühsam lgs er die mit einer steilen Schrift geschriebenen Worte, welche trotz der vielen Flecke noch sichtbar geblieben waren: „Zwanzigtausend— morgen— zehn Uhr— Arbeitszimmer—“ Darunter hatte wohl ein Name gestanden. Aber hier war der Fleck so tiefschwarz, daß er alles verschlungen hatte. Man konnte nur. noch den großgeschriebenen Anfangsbuchstaben entziffern. „Nun, was hat da gestanden?“ fragte der Rat in die Stille hinein.„Bitte, sehen Sie ganz genau hin! Wenn auch nur der Anfangsbuchstabe mehr erkennbar ist— dieser eine Buchstabe dürfte genügen.“ Georg Günther blickte verwirrt um sich. Er sah die hellen, scharfen Augen des alten Gerichtsrates fest und streng auf sich gerichtet, er sah den Doktor Amberg sichtlich interessiert nähertreten, um gleichfalls den zerdrückten Zettel genau zu studieren, er sah, wie sich die hohe Gestalt der alten Baronin Berghaus langsam und steif aus dem Fauteuil, in welchem sie bis jetzt gesessen, emporhob. Und in den eisigen Mienen aller dieser Menschen las er einen starken, schweren Verdacht, eine geheime Anklage, fast eine Drohung. Aber da stand ganz plötzlich wie hingeweht Hilda Wentheim neben ihm. Ihre Hände faßten nach seinem Arm. „Ich bin bei dir, Georg," sagte sie schlicht,„fürchte dich nicht, du hast ja nichts Böses getan; ich weiß das!“ Ihre einfachen Worte gaben ihm wieder neuen Mut. „Hier steht ein„Ge“, sagte er laut. Er wunderte sich über seine eigene Stimme, welche ihm fremd und hart im Ohre nachklang. „Ganz richtig“— der Rat nahm das Blättchen wieder an sich und glättete es sorgfältig, um es dann in seiner Brieftasche höchst achtsam zu verwahren.„Ein„G, und das heißt?" „Herr Rat, wie soll ich das wissen, was das heißt?“ „Das heißt aller Wahrscheinlichkeit nach„Günther“. Sie werden doch nicht glauben, daß das Gericht so wenig Kombinationsgabe besitzt, junger Mann? Ihr Vater befindet sich in schweren Geldverlegenheiten; wie ich mich erinnern kann, handelt es sich um zirka zwanzigtausend Gulden, welche übermorgen fällig sind und einkassiert werden sollen. Daß Ihr Vater nach den vielen Unglücksfällen der letzten Jahre und jetzt, wo seit sechs Wochen infolge des Streiks die Fabrik steht, das Geld nicht hat, um die Wechsel einzulösen, das liegt auf der Hand. Wie zerrüttet die ganzen Verhältnisse überhaupt sind, das weiß hier in Heidenheim jedes Kind. Ihr Vater wandte sich nun aller Wahrscheinlichkeit nach an den alten Grafen, trotz der offenen Feindschaft, in welcher die beiden Häuser sich seit kurzem befanden. Er bat ihn um die Summe— er bestimmte die Stunde— höchstwahrscheinlich war er verhindert, selbst zu kommen, da sandte er Sie—“ „Nein, nein!“ rief Georg dazwischen.„Nichts von alledem ist wahr! Nichts kann wahr sein! Es war nur ein Zufall, daß ich hier vorüberging—“ Fortsetzung folgt. pflichtung zur Einholung der Lagererlaubnis(§ 1b) allgemein oder unter Beschränkung auf bestimmte Güterarten oder auf bestimmte Schiffsgrößen zeitweilig befreien. Von der Befreiungsbesugnis wird, soweit es die Verkehrserfordernisse zulassen, in weilestgehendem Umfang Gebrauch gemacht werden. Die Befreiung und der Widerruf derselben erfolgen durch öffentliche Bekanntmachung. § 3. Binnenschiffe, welche bei Inkrafttreien dieser Verordnung oder Außerkrafttreten der Befreiung(§ 2) für Lagerzweche benutzt werden, sind auf Verlangen der Schiffahrtsabteilung oder der von ihr bestimmten Dienststelle binnen einer von dieser zu bestimmenden Frist zu löschen. Die Frist soll, sofern nicht das Verkehrsbedürfnis die Einhallung einer kürzeren Frist erfordert, wenigsters 6 Tage betragen. § 4. Die Enlscheidungen der Schiffahrlsabteilung erfolgen unter der Verantwortlichkeit des Kommissars des Feldeisenbahn=Chesst in der Kriegsbeiriebsleilung. § 5. Die Anordnungen und Besugnisse der Reichsmarinebehörden werden durch diese Verordnung nicht berührt. § 6. Zuwiderhandlungen werden, sosern die bestehenden heine höhere Freiheilsstrafe bestimmen, mit Gesängnis bis zu einem Jahre, bei Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. § 7. Diese Verordnung tritt am 15. 8. 1918 in Kraft. Franksurt a. M./Mainz, den 30. Juli 1918. Der stellv. Kommandierende General: Riedel, General der Infanterie. Der Gouverneur der Festung Mainz. Bausch, Generalleutnant. Die Verlobung unserer Tochter Annemarie mit dem Regierungsassessor Herrn Dr. Heinrich Schunck beehren wir uns anzuzeigen. Meine Verlobung mit Fräulein Hnnemarie Busch, : Tochter des Fabrikbesitzers Herrn Joseph Busch : und seiner Frau Gemahlin t Maria geb. Hilt beehre Joseph Busch und Frau Maria geb. Hilt. t ich mich anzuzeigen. Dr. Heinrich Schunck. Eversberg,August1918. Rreis Meschede. Mainz, August 1918. Gartenfeldstrasse 6. Großer Mobilarverkauf zu Oberkirchen. Im freiwilligen Austrage werde ich am Montag, den 2. Geplember cr., vormitlags 10 Uhr Letzte Nachrichten. der Obersten Heeresleilung. Großes Hauptquartier, 25. August. WTB. Amtlich. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht und von Boehn. Erfolgreiche Vorfeldkäwpfe südwestlich von Vpern. Beiderseits von Bailleul und nördlich des La BasseeKanals schlugen wir seindliche Teilangriffe vor unseren Linien ab. Zwischen Arras und der Somme setzte der Engländer seine Angriffe sort. Starke, von Panzerwagen geführte Angriffe fließen am frühen Morgen zwischen Neufville und St. Leger vor; sie brachen unter schwersten Verlusten vor unseren Linien zusammen. In St. Leger stehende Posten wichen besehlsgemäß auf die Kampflinien östlich des Ortes aus. Auch vor Mory scheiterten Angriffe des Feindes. Starke feindliche Kräfte liefen mehrfach gegen unsere nach den Kämpfen des 23. August westlich von Behagnies—Bapaume— Warler court verlaufende Front an. Der Schweipunkt der Angriffe unter Einsatz zahlreicher Panzerwagen war gegen Bapaume selber gerichtet. Die Angriffe brachen zusammen. Leutnant Eberhardt schoß hier in den letzten Tagen 8 Panzerwagen zusammen. Gegen unsere von der Ancre abgesetzten Linien drängte der Franzose nach und brach am Nachmittage aus Courcelles— Pozieres heraus zu Angriffen gegen Martinpuich—Bazentin vor. Preußische Truppen stießen im Gegenangriff in die Flanke des Feindes und warfen ihn über Pozieres hinaus zurück. Von östlich Albert bis zur Somme suchle der Feind in mehrsachen starken Angriffen unsere Linien zu durchstoßen. In mehrsachem Ansturm gegen die Milte der Kampffront führte der Feind zahlreiche Panzerwagen vor. Preußen, Hessen und Würltemberger schlugen den Feind zurück. Sie stießen ihm bis La Boiselle und über die Chaussee Albert—Bray hinaus nach und fügten ihm schwere Verluste zu. Die hier nach Abschluß der Kämpfe auf der Gesamlsront weit in den Feind vorspringende Linie wurde während der Nacht zurückverlegt. Von der Somme bis zur Oise blieb die Gesechtstätigkeit auf Artilleriefeuer und kleinere Infanteriekämpfe nördlich von 1 Roye und südlich der Oise beschränkt. Aa der Ailletle flaule die Gesechlsläligkeit ab. Zwischen der Aillette und der Alsne folgten gegen Crecy au Mont und beiderseils von Chavigny hestigem Feuer mehrsach starke, insbesondere bei und südlich von Chavigny in dichten Wellen vorgetragene Angriffe. Sie wurden unter schweren Verlusten für die Franzosen abgewiesen. Kavallerie=Schützenregimenter taten sich hierbei besonders hervor. Unsere Bombengeschwader warsen in der Nacht zum 25. August auf Hafenanlagen, Bahnhöfe, militärische Anlagen und Truppenlager eiwa 75 000 kg Bomben ab. Der Erste Generalquartiermeister: Ludendorff. Wichtige Fahrplanänderung. Der um 648 vorm. nach Hagen in Meschede abfahrende Personenzug 608 verkehrt vom 25. August ab an Sonntagen von Bestwig bis Arnsberg 28 Minulen früher. Der 630 vorm. von Schwerte eintreffende Triebwagen 1735 verkehrt Sonntags von Schwerte bis Meschede 50 Minulen später. Drucksachen aller Art werden sofort und preiswert angefertigt. A. Harmann Inb. Fr. Drees, Buchdruckerei, Meschede. beginnend, in der Schützenhalle zu Oberkirchen: 12 Bettstellen mit Matratze und Keilkissen, 1 Kinderbett, 2 Waschkommoden mit Marmorplaite und Spiegelaufsaiz, 3 Waschtische, 8 Nachtkonsolen, darunter 2 mit Marmorplatte, 12 große und kleine Tische, zum größten Teil Eschen, zirka zo Stühle(Wiener Robrstüble), 1 Klavier(Ibach) schwarz Ebenholz, gutes Instrument hervorragender Tonart. 1 großen eichenen Leinenschrank, 1 Trube(antik 1746), 2 Sokas, 12 Wandspiegel, 4 Eckgarderoben, 2 Garderobebalter. 6 Mantelstöcke. 1 Treppenleiter. 1Staubsauger, 1Rauchservice, 1Petroleumofen. 4 Waschgarnituren(Porzellan), 1 Kinderbillard, 1 Spielubr, 1 Wanduhr, 10 Bilder, 1 elektrisches Bügeleisen, 2 Nähmaschinen für Hand- und Fußbetrieb. 1 Rasiertisch, 1 Kronleuchter, 16 weiße Gardinenkasten, mehrere gehäkelte Waschtischgarnituren und Gardinenteile. 1 Zentrituge(Meloite, iso Liter Stundenleistung), 1 Posten Wein-, Bier-, Sekt- und Likörgläser, sowie verschiedene kleinere Haushaltungsgegenstände öffentlich meistbietend verstleigern. Die Sachen sind gebraucht, gut erhalten und zum Teil wie neu. Besichtigung 1 Stunde vorher gestattet. Grafschaft, Bezirk Dortmund. Vollmers, Auktionator, Fernruf Nr. 49, Ami Schmallenberg. Bekannimachung. 4 Arbeitsnachweis Neheim, Arnsbergerstraße 19. Die Abhandlung über Das Gesetz über eine außerordenlliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1918 von Rechnungsrat H. Wienecke, Meschede (veröffentlicht in Nr. 96 dieser Zeitung) ist als Sonderdruck erschienen und zum Preise von 20 Pfg., Porto 3 Pfg., zu beziehen. Bestellungen erbittet die Geschäftstelle dieser Zeitung Die Räudekrankheit unter dem Pferdebestande des Landwirts Völmecke hierselbst ist nach Feststellung des Kreistierarzles erloschen. Meschede, 19. August 1918. Der Amtmann: Harlinghausen. Reisende, die eigenmächtig in einer höheren Wagenklasse Platz nehmen, sind nach§ 16 der Eisenbahn=Verkehrsordnung wie Reisende ohne gültige Fahrkarte zu behandeln, sie haben für die von ihnen zurückgelegte Strecke das doppelte Fahrgeld, mindestens jedoch 6 Mk., zu entrichten. Elberfeld, im August 1918. Königliche Eisenbahndirektion. in Velmede. Donnerstag, den 29. August, nachmittags 3 Uhr beginnend, werde ich für Herrn G. Stratmann hier 6 Morgen Haser Sstberge und 5 Morgen Grummel im Oehler öffentlich meistbietend in Nummern von ½ Morgen gegen Kredit verkaufen. Der Verkauf findet an Ort und Stelle statt und beginnt mit dem Hafer. Weg. Erkrank. des jetzigen* Dienstmädchens wird für herrschaftl. Haushalt bei sofortigem Eintritt ein sauberes Velmede, den 24. August1918. Kohle, beeid. Auktionator, Mädchen für leichte Hausarbeit gesucht. Meldungen an Haus Damberg, Direktor Hernö, Oeventrop. Für sofort oder 1. Oktober wird 23 ZimmerWohnung mit Keller gesucht. Wo, zu erfragen in der Geschäftstelle dieser Zeitung. Für die mir zum fünfundzwanzigjährigen Priester-Jubiläum in dieser Zeitung von den lieben unvergesslichen Mescheder Pfarrangehörigen dargébrachten Glückwünsche spreche ich meinen tiefempfundenen Dank aus mit der Versicherung dass ich allen wie bisher so auch in Zukunft täglich am Altare und im Gebete Gottes reichsten Segen erflehen werde. Scheidingen. im August 1918. Joseph Ortner, Pfarrer. Bekannimachung. Gemäß§§ 16 ff. der Gewerbeordnung und§§ 465 des Wassergesetzes vom 7. April 1913 wird hiermit zur öffen lichen Kenninis gebracht, daß die Firma Gebr. Honsel, Asn miniumwerke zu Meschede 1. die gewerbepolizeiliche Genehmigung zum Umbau des Wassertriebwerkes der Aluminiumwerke durch Errichtung nozwei neuen Turbinen an Stelle der vorhandenen alten Turbin auf dem Grundstück Flur 16 Parzelle 287/17, 219/17, 81. 10 der Gemeinde Meschede und 2. die Verleihung des Rechts zur Erweiterung und liefung des Obergrabens des Triebwerkes und Vergrößerun des Durchflußquerschnittes der Einlaßschleuse beantragt hat. Die Anträge mit Zeichnungen und Beschreibungen liegen auf dem Amtshause in Meschede während der Dienststunden in der unten näher bezeichnelen Frist zur Einsicht aus. Etwaige Einwendungen gegen die gewerbepolizeiliche Ge. nehmigung sowie Widersprüche gegen die Verleihung und Ansprüche auf Herstellung und Unterhaltung von Einrichtungen oder auf Enlschädigung sind bei dem unterzeichneten Bezirks ausschuß schriftlich in zwei Ausfertigungen oder zu Protokol in der Zeit vom 26. August bis 10. September dieses Jahres anzubringen. Innerhalb derselben Frist sind eiwaige andere Anträg auf Verleihung des Rechtes zur Benutzung des Wasserlauf durch welche die von dem Antragsteller beabsichtigte Benutzun beeinträchtigt werden würde, bei der unterzeichneten Amtsstell mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen. Werden innerhalb der gesetzten Frist Einwendungen ode Widersprüche nicht erhoben oder Anträge auf Verleihung von Rechten nicht gestellt, so gehl das Widerspruchsrecht verloren, und es können die nach Ablauf der Frist erhobenen Enwendungen und Anträge auf Verleihung in diesem Verfahre nicht mehr berücksichtigt werden. Wegen nachleiliger Wirkungen der Ausübung des veliehenen Rechtes können in diesem Falle nur noch die im§8 und§ 203 Abs. 2 des Wassergesetzes bezeichneten Ansprüch geliend gemacht werden. Zur mündlichen Erörterung der etwa rechtzeitig gelten gemachten Einwendungen, Widersprüche, Ansprüche auf Hestellung und Unterhaltung von Einrichtungen und Entschäd gungsansprüche wird Termin auf den 21. September 1918 vormittags 8¾ Uhr, im Amtshause zu Meschede von einer Kommissar des Bezirksausschusses anberaumt, wozu alle Be teiligten hiermit geladen werden. Diese Erörterung wird auch im Falle des Ausbleiben eines Beteiligten stattfinden. Bran und Großes Hai Heeresgrupper Arnsberg, den 19. August 1918. Der Bezirksausschuß, 15om hoch, o,75 m breit. o,som tief, solide gearbeitet, mit 2 Innenböden, verschließbar gut im Anstrich, je Stück 90— Mk., sofort lieferban Josef Böhmer, mibesabis. Nieder=Eslohe, Telefon Eslohe Nr 64 Vieh=Versteigerung. Infolge Auflösung unseres Milchviehbetriebes in werden wir am Freitag, den 30. August 1918, 10 Uhr beginnend, auf dem städtischen Magerviehhof Dortmund unsere Milchviehherde, bestehend aus etwa 90 Gick. la Zucht=u. Muszbley a. 2 Herdbuchbülle (rotbunt und schwarzbunt) öffentlich versteigern lassen. Das Vieh ist ostfriesischen Ursprungs und z. T. friesischen Herdbuch eingetragen. Zum Verkauf kommen hochtragende, frischmelke und deckte Tiere. Käufer aus der Provinz Westfalen müssen Einführ genehmigung des zuständigen Kommunalverbandes, Käufer au anderen Provinzen Einfuhrerlaubnis der zuständigen Provinzia fleischstelle mitbringen. Ausfuhrgenehmigung wird hier erler Eisenbahnwagen stehen zur Verladung bereit. Besichligung vor der Versteigerung in der Viehhalle. Magistrat Dortmund. Abteilung für Milchversorgung. F. 8400. di Vorfeldkä Westlich serm Feuer lieg Vizefeldw zuge 4 Panzerr werfern 3 Panz Beiderseit. St. Leger und Hoher Ei den Durchbruch im Feuer oder Kräfte den Ang sind im Großen Im Einz folgender: Der Feir westlich von Ba Nördlich von Reserven den F westlich von Ba Weitere! Südwestli und Martinpu Reserveregimente Gegenangriff ihr Beide Orte wur liegen zerschosser Gegen un lo Petit—Carno des Nachmittags Starke A der Somme erfi Südlich d Angriffen in Ca Beiderseits zurück. Zwischen tätigkeit. Südlichi westlich von Cre östlich von Pon Jägern sehr ab. 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