TORDNUNG en Frieden, 6,30 Uhr: Frühmesse, Hochamt. 11,15: Singdie Kinder, 3—4 Uhr e Frauen und Mütter, ildegard-Lyzeum: 7,00: chamt.— Nikolai-Ka30: Singmesse. 6,30: hl. Messe für die den Börde-Dörfern Jhr hl. Messe in SchweHattrop, Hattropholsen, aradiese, Ampen. Werl rche. agen: tordnung. ngmessen mit Predigt: : 5 Uhr. Singmesse oder t. Antonius), Samstagen jen: 8.00 Uhr Hochamt t: lag an der Beichtschelle März 1947) gerechten Frieden. Morigsten bis nachmittags 17 t von 14 bis 15 Uhr. Die Uhr Levitenamt mit Pretoniusandacht. hr Levitenamt, 18,30 Uhr: 30 Uhr: Andacht zur Gnarand von Werl verübten Juni vorigen Jahres einen ind Schmuck entwendeten. rden, der Geschädigte hat hole es bald bei der Krisuchte der zuständige Zollenachbarten Landgemeinde a der Durchführung seines fen, Stößen und Tritten aus nnötigung in Tateinheit mit rhielt der Angeklagte eine wurde seine leichte, durch rkeit berücksichtigt. emeinden mts Borgeln-Schwefe vertshaushaltsplan 1947, der mit ausgeglichen ist. Den größ000 RM. der Wohlfahrtsetat, lie wirtschaftlichen Nöte der schaft des Amtes, die nicht nfall der Gewerbesteuer beihnen aus dem Grundbesit bezeichnet. Die Amtsverauf Verkauf von Grundstüken konnte, weil gegenwärtig öffentlichen Hand gesperrt n der Ländlichen Sparkasse Mit einer Dortmunder BauGelände gepachtet hat, wurssen, der durch die AmtsverAmi, so haben auch dessen bereits verabschiedet. Alle weils mehreren tausend RM. vege in den Plan, insgesamt Amtes Lohne wurde in einer angenommen. Die Finanzlage hnet. Zur Erörterung personwird der Amtsbürgermeister Sprechstunden halten. auf einem abgelegenen BauOrt und Stelle abgeschlachtet, VERSCHIEDENES IGE MIR DEINE HAND HRIFT UND ICH SAGE IR WIE DU BIST! Der Charakter des Menschen spiegelt Amfliche Bekannfmachungen DECUDEIGECGOE Herausgegeben von der Militärregierung DESRREISES SOES Verlag u. Druck: Rocholsche Buchdruckerei W. Jahn, Soest, Jakobistraße 46, Ruf: 1958 OFFICIAL NOTICES Nr. 12 Soest. den 22. März 1947 Leleusiittel-Züteilung in der 99. Zuteilungs-Pericde Aufrutplan für die 1U. Woche der 99. Zutellungsperlode vom 24. märz bis 30. märz 1947(Mengen in Gramm) * Diese Abschnitte sind vom 1. Tage ab in der ganzen ZP. gültig. Kinderstärkemehle: Der Abschnitt N 3 der Karten 14, 24, 34, 15, 25, 35, 16, 26, 36 berechtigt zum Bezuge von 250 g Kinderstärkemehlen; bei der Karte 44 der Sonderabschnitte L 904, bei der Karte 70 der mit 250 g Nährmittel bezeichnete Abschnitt III. Die Abschnitte Zw 200 der Lebensmittelkarten 14-16, 24-26, 34-36 berechtigen zum Bezuge von 150 g Dauerbackwaren. Kindergetreidenährmittel können auf alle Abschn. d. Kart. 16, 26, 36 über Brot bezogen werden, und zwar 375 g Kindergetreidenährmittel für 500 g Brot, also ein Aufrufabschnitt 22, 23 oder 24 über 300 g und ein Zw-Abschnitt über 200 g. X Die Abschnitte sind mit Mengenaufdruck versehen. Alle übrigen Abschnitte der Lebensmittelkarten haben ab Freitag d. Vorwoche Gültigkeit. 1. Brot. Die noch nicht aufgerufenen Nummernabschnitte der 99. Zuteilungsperiode über Brot behalten ihre Gültigkeit und sollen zu einem späteren Zeitpunkt beliefert werden. Soweit Kleinverteiler(Einzelhandelsgeschäfte wie Bäcker) diese Abschnitte bei der Abrechnung der 99. ZP. einreichen, werden sie nicht anerkannt. 2. Nährmittel. Für Personen über 6 Jahre können in der 99. Zuteilungsperiode weitere Abschnitte über Nährmittel nicht aufgerufen werden. Alle nicht aufgerufenen Abschnitte über Nährmittel sind jedoch aufzubewahren, da sie zu einem späteren Zeitpunkt beliefert werden sollen. Etwa bei der Abrechnung der 99. ZP. eingereichte, nicht aufgerufene Abschnitte werden nicht anerkannt 3. Trockenkartoffeln anstelle von Speisekartoffeln. Sämtliche, etwa noch vorhandenen Bestände an Trockenkartoffeln bei Groß- und Kleinverteilern sind spätestens in der 4. Woche der 99. ZP. zur Ausgabe zu bringen Dabei dürfen auch Abschnitte der Bezugsausweise für Speisekartoffeln bzw. Lebensmittelkarten(65, 66, 67 und 70) von der 95. ZP. ab beliefert werden. 4. Maismehl anstelle von Speisekartoffeln. Im Bereich des Landesernährungsamtes Westfalen sind in der 3. und 4. Woche der 99. ZP. Bedarfsnachweise und Bezugscheine über Speisekartoffeln mit Brot und Maismehl zu beliefern. Auf die Wochenabschnitte der Kartoffelbezugsausweise werden anstelle von 2500 g Speisekartoffeln 600 g Brot oder 450 g Maismehl und auf die Abschnitte der Zulagekarten 65, 66, 67 und 70 anstelle von 2000 g Speisekartoffeln 500 g Brot oder 375 g Maismehl abgegeben. Auf die Abschnitte der IV. Woche der 99. ZP. der Bezugsausweise für Speisekartoffeln für Personen über 3 Jahre wird die doppelte Menge, also 1200 g Brot oder 900 g Maismehl abgegeben, da die Abschnitte III als Bestellabschnitt abzugeben waren(vergl. Mitteilungsblatt 35, Ziffer 2). Abschnitte III der 99. Zuteilungsperiode der Bezugsausweise für Speisekartoffeln über 3 Jahre dürfen nicht beliefert werden. 5. Fleisch. Die Abschnitte IV der Lebensmittelkarten 11 bis 14 und 21 bis 24 dürfen nicht beliefert werden; dagegen sind nur die Kleinabschnitte, die Abschnitte II und III zu beliefern. Die Abschnitte sind jedoch aufzubewahren, da sie zu einem späteren Zeitpunkt in anderer Form beliefert werden sollen. 6. Margarine. Soweit in einzelnen Geschäften Margarine z. Zt. nicht abgegeben werden kann, dürfen die Kleinabschnitte über Fett mit Butterschmalz im Verhältnis 5:4 beliefert werden. Bei Fehlen von Margarine und Butterschmalz wird die Gültigkeit der Kleinabschnitte über Fett für die 100, ZP, verlängert. Butter darf nicht geliefert werden. 7. Zuteilung von australischen Gemüsekonserven. Mitteilungsblatt Nr. 35, Ziffer 7, wird dahin ergänzt, daß im Bereich der Ernährungsämter Abt. B Altena, Beckum, Iserlohn-Stadt, Iserlohn-Land, Lüdenscheid, Siegen-Stadt, Siegen-Land, entsprechend der Voranmeldung australische Gemüsekonserven für Kinder von 0—10 Jahren auf den Abschnitt 905 der Lebensmittelkarten 13 bis 16 der 99. ZP. bei denjenigen Geschäften abgegeben werden darf, bei denen die Abschnitte 804 seinerzeit abgegeben waren. Gleichzeitig mit dem Abschnitt 905 sind zwei beliebige Wochenabschnitte der Obst- und Gemüsekarte der 95, bis 99. ZP. zu je 500 g Gemüse abzugeben. Die Kleinverteiler haben bei der Abrechnung für jeden Abschnitt 905 zwei Abschnitte der Obst- und Gemüsekarten abzurechnen. 8. Verteilung von Aenfeln. Im Bereich des Landesernährungsamtes Westfalen erhaiten in der 99, oder 100, ZP. alle Kinder von Nichtselbstversorgern im Alter von 0—10 Jahren, alle werdenden und stillenden Mütter je ½ kg Aepfel. Kinder erhalten die Aepfel gegen Abgabe des Abschnittes L 610 der Obst- und Gemüsekarte in Verbindung mit dem Abschnitt 901 der Lebensmittelkarten 13—16, werdende und stillende Mütter auf den Abschnitt 901. 9. Verlängerung der Lebensmittelkartenabschnitte der 99. ZP. Die Ernährungsämter Abt. B bestimmen die Verlängerung der Gültigkeit der nicht belieferten Abschnitte nach den örtlichen Bedürfnissen. 10. Gültigkeit der Reisemarken. Mit dem Ablauf der 100. ZP. (27. 4. 1947) verlieren die gelben und grünen Reisemarken ihre Gültigkeit Es gelten die roten Reisemarken sowie die grünen Tageskarten. 11. Sauerkraut. Die Kleinverteiler rechnen am 24. 3. 47 spätestens über Sauerkraut ab. 12. Seifen. Alle Kleinverteiler, die Seifenartikel führen, melden am 24. 3. 47 ihrer Abrechnungsstelle den Bestand an RifSeife. Kreis Soest Bekanntmachung Auf Anordnung des Herrn Ministers für Wiederaufbau des Landes Nordrhein-Westfalen findet im Kreis Soest cine Wohnungkontrolle statt. Die Kontrolle wird von Zählern durchgeführt. Die Zähler sind befugt, die von ihnen aufzunehmenden Wohnungen zu betreten. Die Wohnungsinhaber sind verpflichtet, dem Zähler auf Befragen alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und ihre Angaben durch Unterschrift zu bestätigen. Die Ausgabe der Lebensmittelkarten für die 101. Zuteilungsperiode erfolgt nur, wenn der ordnungsgemäß ausgefüllte Fragebogen vorliegt. Personen, welche in Gemeinschaftsverpflegung sind, haben ihre Teilnahme fur die 100. Periode von der zuständigen Lager- Firmen- oder Anstaltsverwaltung bescheinigen zu lassen. Personen, die aus beruflichen oder anderen Gründen an verschiedenen Orten eine Wohnung haben, bedürfen hierzu einer behördlichen Genehmigung. Die Genehmigung ist von dem Wohnungsamt zu erteilen, das für den Ort zuständig ist, an dem die betreffenden Personen eine Wohnung haben, ohne dort Lebensmittelkarten zu beziehen. In gleicher Weise bedürfen Inhaber von Wander- und Schifferkarten einer behördlichen Genehmigung des Wohnungsamtes des Ortes, an dem sie eine Wohnung inne haben. Falsche Angaben auf dem Fragebogen werden nach Art. XIII des Kontrollratsgesetzes Nr. 18(Wohnungsgesetz) strafrechtlich verfolgt: Soest, den 12. März 1947. Der Oberkreisdirektor: gez. Günther. Wohnungskontrolle im Kreise Soest Wie aus der in der heutigen Ausgabe veröffentlichten Bekanntsich in seiner Handschrilt w machung des Oberkreisdirektors in Soest hervorgeht, wird auf der; wünschen Sie über einen Menschen oder sich selbst unterrichtet zu werden, wenden Sie sich bitte an mich mit 10 bis 15 Zeilen zwangloser Tintenschrift von dem betreffenden Menschen sowie Angaben üb. Geburtsdatum, Geschlecht, Beruf und Zweck. Beratung bei der Wahl des Lebenspartners, in Berufs- u. Ehefragen durch ein Charakterbild RM. 10.— oder ein Gutachten RM. 15,—, die schnellstens geliefer werden. ANGELA CZEC Graphologin,(16) HattersheimMain, Alte Frankfurterstrabe Nr. 20. Beweise und Privat-Auskünfte aller Art u. allerorts beschafft seit Jahrzehnten Ermittlungsbüro Hermann Leuther. Von Rechtsanwälten beansprucht empfohlen! Bonr Kölnstral 74/321. Anordnung des Herrn Ministers für Wiederaufbau des Landes Nordrhein-Westfalen im Kreise Soest in der Zeit vom 31. März bis 27. April 1947 eine allgemeine Wohnungskontrolle durch besonders dazu bestellte Zähler durchgeführt. Die neue Kontrolle bedeutet nicht allein für die damit beauftragten Dienststellen eine starke Belastung, sondern auch die Bevölkerung wird durch die Begehung der Wohnungen wiederum aus öffentlichem Interesse in Anspruch genommen. Die Wohnungskontrolle hat zuhächst die Aufgabe, in größerem Umfange Zahlenmaterial über den vorhandenen Wohnraum und seine Benutzung zu liefern. Darüber hinaus dient sie den Wohnungsämtern als Unterlage lür die Wohnungs- und Bauplanung sowie für die Rationierung des Wohnraumes. Da es sich deshalb um eine Maßnahme handelt, die eine gerechte Verteilung des vorhandenen Wohnraumes bezweckt, die aber weiterhin dazu dient, um eine künftige BauPlanung vornehmen zu können, wird die Bevölkerung des Kreises gebeten, die Tätigkeit der Wohnungsbehörden insbesondere aber die Aufgabe der Zähler durch das Entgegenbringen von Verständnis und Unterstützung bei der Begehung der Wohnungen zu erleichtern. Es wird darauf hingewiesen, daß die Ausgabe der Lebensmittelkarten für die 101. Zuteilungsperiode nur dann erfolgen wird, wenn für die betreffende Wohnung ein ordnungsmaßig ausgefüllter Fragebogen der Wohnungskontrolle vorliegt. Vom Arbeitsamt Soest Das Arbeitsamt Soest teilt mit: Um der Bevölkerung aus dem Amte Bremen den Verkehr mit dem Arbeitsamt zu erleichtern, wird dieses ab Mittwoch, den 26. März 1947. allwöchentlich Sprechstunden in Bremen(Gasthof Severin) abhalten. Die Sprechstunden finden jeweils Mittwochs von 15,00—17,00 Uhr statt. Die Bevölkerung des Amtes Bremen hat damit Gelegenheit, ihre Aufträge, Wünsche usw. gegenüber dem Arbeitsamt persönlich zu erledigen, ohne erst den verhältnismäßig umständlichen Weg nach Soest machen zu müssen, Die Einrichtung der Sprechstunden wird ohne Zweifel eine große Erleichterung im Hinblick auf die zur Zeit stattfindende Registrierung der Bevölkerung zwecks Erstellung eines Arbeitspasses bedeuten, Bekanntmachung des Finanzamis Soest Betrifft: Ausschreibung und Zusendung der Lohnsteuerkarten 1947. Die Militärregierung hat angeordnet, daß für das Jahr 1947 neue Lohnsteuerkarten auszuschreiben sind. Die Ausschreibung der Lohnsteuerkarten 1947 durch die einzelnen Gemeindebehörden ist soweit beendet, daß die Lohnsteuerkarten nunmehr von den Gemeindebehörden direkt an die Arbeitnehmer oder an die Arbeitgeber zwecks Verteilung an die Arbeitnehmer versandt werden. Da die örtlichen Verhältnisse zu verschieden sind, kann eine einheitliche Aushändigung der Lohnsteuerkarten nicht vorgenommen werden. Zuständig für die Ausschreibung der Lohnsteuerkarten 1947 ist diejenige Gemeindebehörde, in der der Arbeitnehmer am Stichtag 1. Januar 1947 seinen Wohnsitz(gewöhnlichen Aufenthalt) hat. Die nicht in Arbeit stehenden Arbeitnehmer beantragen bei der für ihren Wohnsitz(oder gewöhnlichen Aufenthalt) zuständigen Gemeindebehörde die Ausstellung der Lohnsteuerkarte unmittelbar und bekommen diese dort ausgehändigt. Desgleichen haben die Arbeitnehmer bei der für ihren Wohnsitz(gewöhnlichen Aufenthalt) zuständigen Gemeindebehörde die Ausschreibung einer Lohnsteuerkarte zu beantragen, wenn ihnen die neue Steuerkarte bis zum Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht zugegangen ist, oder vor Beginn eines Dienstverhältnisses, wenn die Lohnsteuerkarte nicht schon zugestellt worden ist. Die Gemeindebehörde muß diesen Anträgen entsprechen, Soweit Arbeitnehmer einen mehrfachen Wohnsitz haben, ist a) bei verheirateten Arbeitnehmern eine Lohnsteuerkarte regelmäßig von der Gemeindebehörde des Ortes auszuschreiben, an dem ihre Familie sich befindet, b) bei unverheirateten Arbeitnehmern eine Lohnsteuerkarte regelmäßig von der Gemeindebehörde des Ortes auszuschreiben von dem aus sie ihrer Beschäftigung nachgehen. Für Arbeitnehmer mit niedrigem Arbeitslohn in kleinen Gemeinden und Heimarbeiter brauchen Lohnsteuerkarten nur auf Antrag ausgeschrieben zu werden, wenn der Arbeitslohn des Arbeitnehmers voraussichtlich 122.— RM monatlich(28,— RM wöchentlich) nicht übersteigt. Hierbei kommen vor allen landwirtschaftliche Arbeiter, Lehrlinge und Hausgehilfinnen in Betracht. Eine Hinzurechnung des Betrages von 52.— RM monatlich zum tatsächlichen Arbeitslohn ohne Kürzung um den Pauschsatz von 39.— RM monatlich wegen Nichtvorlage der Lohnsteuerkarte(§ 37 LSt DB) kommt dann nicht in Frage. In diesen Fällen sind die Lohnsteuerkarten nachträglich auszuschreiben, wenn festgestellt wird, daß der Arbeitslohn den Betrag von 122.— RM monatlich(28,— RM wöchentlich) übersteigt. Das Gleiche gilt für die Ausschreibung von Lohnsteuerkarten für Heimarbeiter. Die Gemeindebehörde hat einem Arbeitnehmer, der Arbeitslohn aus mehreren gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnissen von verschiedenen Arbeitgebern erhält, einc zweite oder weitere Lohnsteuerkarte auszuschreiben. In diesem Fall hat die Gemeindebehörde auf der Vorderseite der zweiten oder weiteren Lohnsteuerkarte folgenden Hinzurechnungsvermerk aufzunehmen: „Zweite(dritte usw.) Lohnsteuerkarte.“ Für die Berechnung der Lohnsteuer sind vor Anwendung der Lohnsteuertabelle dem tatsächlichen Arbeitslohn folgende Beträge hinzuzurechnen: monatlich: wöchentlich: täglich: zweiundfünfzig RM zwölf RM zwei RM Eine zweite oder weitere Lohnsteuerkarte ist nicht auszuschreiben, wenn der aus mehreren Dienstverhältnissen herrührende Arbeitslohn von derselben öffentlichen Kasse, d. h, von demselben Arbeitgeber, gezahlt wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die rechtzeitige Beschaffung der Lohnsteuerkarte im eigenen Interesse des Lohnsteuerpflichtigen liegt Es ist Pflicht des Arbeitnehmers, die Eintragungen der Gemeindebehörde auf der Lohnsteuerkarte nachzuprüfen. Zwecks Vermeidung steuerlicher Nachteile werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Folgen nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber aufmerksam gemacht. Der Arbeitgeber hat gemäß§ 37 LStDB 39, wenn ihm der Arbeitnehmer seine Lohnsteuerkarte schuldhaft nicht vorlegt oder die Rückgabe der Lohnsteuerkarte schuldhaft verzögert, vor Anwendung der Lohnsteuertabelle dem tatsächlichen Arbeitslohn monatlich 52,— RM(wöchentlich 12,— RM) hinzuzurechnen und die Lohnsteuer ohne Berücksichtigung des Pauschsatzes von monatlich 39,— RM(wöchentlich 9.— RM) nach Steuergruppe I einzubehalten, bis der Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte dem Arbeitgeber vorlegt oder zurückgibt. Auf die Gefahr der Bestrafung wegen unrichtiger Angaben auf der Lohnsteuerkarte werden die Arbeitgeber und Arbeitnehmer ebenfalls besonders hingewiesen. Desgleichen werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf ihre Pflichten nach Maßgabe des§ 29 LStDB 1939 aufmerksam gemacht. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuerkarte während der Dauer des Dienstverhältnisses aufzubewahren, d, h, mindestens bis zu dem Zeitpunkt, bis zu welchem dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis Lohn zufließt, selbst wenn er vor Beendigung des Dienstverhältnisses keinen Dienst mehr leistet. Macht der Arbeitnehmer glaubhaft, daß er die Lohnsteuerkarte zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, so hat der Arbeitgeber ihm die Lohnsteuerkarte vorübergehend auszuhändigen. Nach Beendigung des Kalenderjahres oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses hat der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte dem Arbeitnehmer zurückzugeben, wenn kein anderes Verfahren vorgeschrieben wird. Weigert sich der Arbeitgeber, die Lohnsteuerkarte dem Arbeitnehmer zurückzugeben, so kann die Ortspolizeibehörde die Lohnsteuerkarte wegnehmen und dem Arbeitnehmer aushändigen. Finanzamt Soest. Umschreibung des Postsparbuchs Ein Postsparbuch, das seine Gültigkeit behalten soll, muß in der britischen Zone vom Postsparkassenamt Wien auf Hamburg umgeschrieben werden. Die Umschreibung wird in Soest am Schalter 5 a vollzogen. Vorzulegen sind dabei außer dem Sparbuch: die rote Ausweiskarte, der Personalausweis) der Anmeldeschein. Umgeschrieben werden nur Bücher von Personen, die mindestens einen Monat in der britischen Zone ansässig sind. Uebertragung eines Buches auf eine andere Person ist nicht zulässig. Heiratssaufträge IHorosiebe und Polizeibericht In der letzten Berichtswoche wurden aus Büroräumen verschiedener Geschäfte eine Schreibmaschine, ein neues Fahrrad und weitere Büro-Einrichtungsgegenstände gestohlen. Sofort angestellte Ermittlungen führten zur Festnahme eines der Täter und zur Wiederbeschaffung der gesamten Diebesbeute, Gleichzeitig konnte ein weiterer Einbruchsdiebstahl aus dem Vormonat, bei dem den Tätern wertvolle Gegenstände in die Hände fielen, aufgeklärt werden.— Wiederum gelang es Taschendieben, in drei Fällen reiche Beute zu machen. U. a. mußten Kinobesucher erneut ihren Heimweg ohne Brieftasche, Geldbörse bzw. Ausweispapiere antreten.— Ein Fahrraddieb konnte durch Mithilfe der Bevölkerung an der Flucht verhindert werden. Auch bei diesem Diebstahlsversuch mußte festgestellt werden, daß das Fahrrad unverschlossen und ohne Aufsicht abgestellt worden war.— Auf dem Westenhellweg stießen ein Fahrzeug der Besatzungstruppe und ein deutscher Lastkraftwagen zusammen. Es entstand geringer Sachschaden; Personen wurden nicht verletzt.— Bei den letzthin durchgeführten Schwarzmarktkontrollen wurde festgestellt, daß nicht nur auf den Straßen, sondern auch in den Hauseingängen dunkle Geschäfte getätigt wurden. Die Hausbesitzer und-verwalter werden auf ihre Pflicht hingewiesen, derartiges Treiben zu unterbinden. Stadt Soest Ausgabe der Lebensmittelkarten Die Ausgabe der Lebensmittelkarten für die 100, Zuteilungsperiode erfolgt nach folgendem Ausgabeplan: Normalverbraucher Ausgaberaum: Stadthaus Zimmer 22(Stadtverordneten-Sitzungssaal). Ausgabezeiten: vorm. 8—12 Uhr, nachm. 13,30—16 Uhr.(Selbstversorger nur vorm. 8—12 Uhr). Die Ausgabetage und-zeiten sind im Interesse einer reibungslosen Abfertigung unbedingt einzuhalten. An Nachzügler werden die Lebensmittelkarten grundsätzlich nur am 2, 4. 1947 ausgeeben. An Kinder unter 14 Jahren werden keine Karten ausgehändigt. Es wird nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß die Karten sofort beim Empfang auf ihre Richtigkeit nachzuprüfen sind. Nachträgliche Reklamationen sind zwecklos. Verlorene oder gestohlene Karten werden nicht ersetzt, Bei der Abholung der Lebensmittelkarten sind vorzulegen: a) Der- Haushaltsausweis(Selbstversorger weiße Ausweiskarten), b) der Personalausweis, c) von der männlichen Bevölkerung zwiSchen 14 und 65 Jahren die Meldekarte des Arbeitsamtes. Die Voll-Selbstversorger haben die Ablieferungsbescheinigung über die Sonderabgabe von Speisekartoffeln vorzulegen. Ausgabe der Zulagekarten für werdende und stillende Mütter und der Krankenzulage auf ärztl. Attest. 1. Zulagekarten für werd. und still. Mütter: Buchstabe A—F Mittwochs, G—K Donnerstags, L—R Freitags, S—Z Sonnabends der letzten Woche jeder Periode. (Achtung geändert) 2. Zulage auf ärztl. Attest: Buchstabe A—D Montags, E—H Dienstags, I—M Mittwochs, N—R Donnerstags, S—T Freitags, U—Z Sonnabends der ersten Woche jeder Periode. 3. Für neuhinzukommende Zulageberechtigte: sind Ausgabetage Dienstags und Freitags der II. und III. Woche jeder Periode. Ausgabezeiten 8—12 Uhr und 15—16 Uhr. Soest, den 17. März 1947. Der Stadtdirektor: Becker. Forderungen an die Stadtverwaltung Wegen des bevorstehenden Jahresabschlusses der Stadthauptkasse werden alle Personen, Firmen, Anstalten usw. ersucht, ihre Forderungen an die Stadtverwaltung gegen Vorlage der Rechnungen umgehend bei der Stadt geltend zu machen. Soest den 11. März 1947. Der Stadtdirektor. Entschädigungen für beschlagnahmtes Wohnungsinventar in Häusern, die durch die Militärregierung beschlagnahmt wurden. Anträge auf Entschädigung für Benutzung und Abnutzung von Inventar beschlagnahmter oder beschlagnahmt gewesener Wohnungen können jetzt im Besatzungsamt der Stadt Soest(altes Rathaus, Zimmer 2) gestellt werden. Die Vergütung beläuft sich voraussichtlich auf monatlich 1 Prozent des Wertes des Inventars. Der Wert der überlassenen Möbel und Einrichtungsgegenstände ist von der Behörde mit höchstens 75 Prozent des Anschaffungswertes anzusetzen, überalterte Einrichtungsgegenstände mit höchstens 25 Prozent. Möbel dürfen grundsätzlich nur als Gebrauchsmöbel bewertet werden. Eür Bücher, Kleidung, Wertsachen, Luxusgegenstände und Kuriositäten wird eine Entschädigung nicht gezahlt. Die Entschädigungsanträge werden vom Besatzungsamt der Stadt Soest ausgegeben und sind ausgefüllt an dieses zurückzugeben. Auf den Formularen dürfen nur die Möbel aufgeführt werden, welche sich bei Freigabe der Wohnungen noch in diesen befanden, Zerstörtes oder abhanden gekommenes Inventar darf nicht mit angegeben werden, weil über die Entschädigung dieser Sachen weitere Bestimmungen abgewartet werden müssen. Ausgabe von Brennholz Für diejenigen Einwohner der Stadt Soest, welche als Einzelwerber ab 1. August 1946 durch ihre Arbeit einen Anspruch auf Lieferung von Brennholz erworben haben, werden die Holzberechtigungsscheine über 2 Zentner Brennholz— letzte Rate— (im Zimmer 1, Brennholzstelle— des alten Rathauses, Eingang Rathausstraße) wie folgt ausgegeben: 1. Aug. bis einschl. 17. Sept. 1946 am Montag, dem 17. 3. 47 von 8 bis 12 Uhr; 18. Sept. bis einschließl. 25. Sept. 46 am Dienstag, 18. 3. 47 von 8 bis 12 Uhr; 27. Sept. bis einschl. 30. Sept. 46 am Mittwoch, 19. 3. 47 von 8 bis 12 Uhr; 1. Okt. bis einschl. 4. Okt. 46 am Donnerstag, 20. 3. 47 von 8 bis 12 Uhr; 5. Okt. bis einschl. 7. Okt. 46 am Freitag, 21. 3. 47 von 8 bis 12 Uhr; 8. Okt. bis einschl. 9. Okt. 46 am Samstag, 22. 3. 47 von 8 bis 12 Uhr; 10. Okt. bis einschl. 12. Okt. 46 am Montag. 24. 3. 47 von 8 bis 12 Uhr; 13. Okt. bis einschl. 17. Okt. am Dienstag, 25. 3. 47 von 8 bis 12 Uhr; 18. Okt. bis einschl, 21. Okt, 46 am Mittwoch, 26. 3. von 8 bis 12 Uhr; 22. Okt. bis einschl. 25. Okt. 46 am Donnerstag, 27. 3. 47 von 8 bis 12 Uhr; 26. Okt. bis einschl. 30. Okt. 1946 am Freitag, den 28. 3. 47 von 8 bis 12 Uhr; 1, Nov. bis einschl. 10. Nov. 46 am Samstag, den 29, 3. von 8—12 Uhr. Für die Einzelwerber, welche nach dem 10. November 1946 eingeschlagen haben, erfolgt die Ausgabe der Holzberechtigungsscheine am Montag, dem 31. 3. 1947 von 8 bis 12 Uhr. Selbstwerber, welche in geschlossenen Betrieben eingeschlagen haben, erhalten das Brennholz wieder durch ihren Betrieb. Die Kohlenkarte ist vorzulegen. Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Soest für das Rechnungsjahr 1946 Auf Grund des§ 88 Abs. I i. V. mit§ 86 Abs. II der Deutsch. Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935(RGBI, I Seite 49) in der seit dem 1. 4. 1946 gültigen Fassung wird für das Rechnungsjahr 1946 folgende Nachtragshaushaltssatzung bekannt gemacht: I. Der Nachtragshaushaltsplan wird im ordentlichen Nachtragshaushaltsplan in der Einnahme auf 1 202 380 RM (gegenüber 2 308 620 RM Einnahmen im ordentlichen Haushaltsplan) und in der Ausgabe auf 1 162 195 RM (gegenüber 4 557 250 RM Ausgaben im ursprünglichen Haushaltsplan und 3 830 200 RM Ausgaben nach Durchführung der von der Militärregierung angeordneten Kürzung der Gesamtsumme der Ausgaben) festgesetzt. Es verbleibt demnach im Nachtragshaushaltsplan ein Ueberschuß von (gegenüber einem Fehlbedarf von 2 248 630 RM im ursprünglichen Haushaltsplan und von 1 521 580 RM nach Durchführung der von der Militärregierung angeordneten Ausgabekürzungen). Unter Berücksichtigung des Ueberschusses im Nachtragshaushaltsplan werbleibt ein Fehlbedarf von Soest, den 10. Februar 1947. Namens der Stadtvertretung: gez. Müller, Bürgermeister gez. Heinr. Brune, Stadtverordneter. II. Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß§ 88 Absatz I i. V. mit§ 86 Absatz II der Deutschen Gemeindeordnung vom 24. bis zum 29. 3. 1947 im Stadthaus, Zimmer 18, öffentlich aus. Soest den 14. März 1947. Der Stadtdirektor gez. Dr. Hemmen, Stadtkämmerer 40 185 RMI 1 481 395 RM Wegen Verstoßes gegen die Verbrauchsregelungs-Strafvererdnung erhielt ein Mann vom Amtsgericht eine Strafe von 400 RM. Er hatte einen Hammel schwarz für 450 RM. gekauft. Ein Bekannter, der ihn geschlachtet hatte, erhielt eine Geldstrafe von 100 RM. Lebensmittelkontrollen werden in einigen Zeitabständen wieder in den Geschäften. Metzgercien und Bäckereien durchgeführt. Bei der letzten Kontrolle wurden keine groben Verstöße festgestellt. Neun Preissünder im Kreis Soest wurden im Februar von der Preisbehörde zur Ordnung gerufen und mit Strafen belegt, Im Preissüberwachungsausschuß wurde bemängelt, daß immer noch eine Anzahl Gewerbetreibender branchefremde Waren führt. Es wurden energische Maßnahmen in Aussicht gestellt. Bei 30 Wurstproben, die behördlicherseits zur Untersuchung genommen wurden, gab es vier Beanstandungen, und zwar wegen der Preisgestaltung im Hinblick auf die Qualität. Geschäftsschließungen, auch vorübergehender Art. bedürfen der behördlichen Genehmigung. Verschiedene Geschäftsinhaber. die während der Frosttage selbständig verfahren waren, erhielten Ordnungsstrafen. Sie ging an den Kleiderschrank ihrer Schwägerin und entnahm ihm nicht nur Kleidungsstücke, die ihr selbst gehörten, sondern auch einen Mantel, der Eigentum ihrer Verwandten war. Das war Diebstahl und da ein anderer als der richtige Schlüssel zum Oeffnen verwendet worden war, schwerer Diebstahl, den das Amtsgericht mit drei Monaten Gefängnis ahndete. GESCHÄFTLICHES Wir sind wieder unter unseren alten Telefonnummern Soest 2155 und 2156 zu erreichen. Straßenbau A.-G. Niederlassung Soest. Verblüffende Resultate Probedeutung über Charakter und Schicksal nach Einsendung einer Schriftprobe, Geburtsdatum, Stunde u. Ort. 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Kirchenkalender Soest KATHOLISCHE GOTTESDIENSTORDNUNG 5. Fastensonntag, 23. März 47 Patrokli-Domgemeinde. Rathaus-Saal: 6,30 Frühmesse, 7,30 Singmesse, 8,45 Kindermesse, 10,00 Hochamt, 11,15 Singmesse, 2,30 Kinder-Andacht, 5.00 Kreuzweg-Andacht.— Hildegard-Lyzeum: 7,00 Frühmesse, 8,30 Kindermesse, 10,00 Hochamt.— Nikolai-Kapelle: 9,00: Singmesse.— Endloser Weg: 9,30: Singmesse. St. Bruno-Gemeinde. 7,00 Frühmesse, 8,30 hl. Messe für die Kinder, 10,00 Hochamt, 6,00 Andacht. Katholische Gottesdienste in den Bördedörfern für Östvertriebene und Evakuierte. 8,00 Uhr hl Messe in Neuengeseke, für die Ortschaften: Neuengeseke, Beusingsen, Enkesen, Herringsen, Herringserhöfe. Wochentags. Rathaus-Saal: 6,20, 7,05 u. 8,00 Uhr hl. Messe, Dienstags u. Freitags: 7,05 Schulmesse, Mittwoch nachm. 6 Uhr: Kreuzweg-Andacht. Freitag abend 8 Uhr: Fastenpredigt u. Segen. Neuapostolische Kirche Soest Landwirtschaftsschule Niederbergheimerstraße 26. Gottesdienste finden statt: Sonntag morgen 9.45 Uhr, Samstag nachm. 16 Uhr. Donnerstag abend 19 Uhr. Kirchenkalender Werl Werl. Wallfahrtskirche An Sonn- und Feiertagen: Feststehende Gottesdienstordnung. Stille hl. Messen: 5,30, 6,00 Uhr. Singmessen mit Predigt: 6,30, 7.30 8.30, Uhr. Andacht: 16.00 Uhr. An Werktagen: Stille hl Messen: 5.30, 6.00, 6.30, 7.15 Uhr. Singmesse oder Hochamt: 8.00 Uhr. An Dienstagen(St. Antonius), Samstagen (Gnadenmutter) und Herz-Jesu-Freitagen: 8.00 Uhr Hochamt und 18.30 Uhr Andacht. Beichtgelegenheit: An allen Tagen(Näheres siehe Anschlag an der Beichtschelle in der Kirche). Besonderes: Passionswoche(23. 3.— 29, 3.) Sonntag: 16,00 Uhr: Leidensandacht. Montag: Fest des hl. Erzengels Gabriel. Dienstag: Fest Mariä Verkündigung mit Ablaßsegen für den III. Orden.— Zugleich 9, und letzter Antonius-Dienstag, 9,30 Uhr: Levitenamt mit Predigt. Te Deum und Segen, 13,00 und 18,30 ist Antonius Andacht. Freitag: Fest der Sieben Schmerzen Mariens. 8,00 Uhr: Hochamt, 18,30 Uhr: Andacht. Samstag: 8,00 Uhr: Hochamt, 18,30 Uhr: Andacht zur Gnadenmutter. Einen Diebstahl an einer Bombengeschädigten beging ein junger Mann, der bei Aufräumungsarbeiten eine Uhr und einen höheren Geldbetrag fand. Da er noch nicht bestraft war, kam er mit einer Geldstrafe davon. Fast ohne Kleidung, begingen zwei junge Männer, die bei einem Bauern beschäftigt waren, einen Diebstahl, um sich im Tauschwege Kleidungsstücke zu beschaffen. Sie wurden jedoch ertappt. Der eine hatte beim Dreschen einen Zentner Weizen beiseite geschafft und erhielt zwei Wochen Gefängnis, der an dere hatte durch Einbruch einen Sack Weizen erlangt und wurde mit drei Monaten bestraft. Die Frau, die das Tauschgeschäft vermittelt hatte, erhielt wegen Hehlerei eine Geldstrafe, Stadt Werl Die Alarmsirene trat in der vorigen Woche zur Nachtzeit ir Tätigkeit. Von der Haar herabströmendes Hochwasser drohte die Keller des südlichen Stadtteils zu überschwemmen. Den Bemühungen der Feuerwehr gelang es, das Wasser in den Lindengraben abzuleiten. Zeitweilig war dic Wickeder Straße bis 30 Zentimeter hoch überschwemmt. Ursache waren starke Regen fälle und Schneeschmelze. Der Weiler Polizei gelang es, im Stadtgebiet Werl eine Schwarz brennerei unschädlich zu machen.— Auf der Bäckerstraße er eignete sich ein Verkehrsunfall. Ein deutscher und ein englische LKW stießen zusammen. Eine Person wurde verletzt; der Sach schaden war beträchtlich. Festgenommen wurde ein Mann, der zwei Frauen um ihre m Kartoffeln gefüllten Rucksäcke bestohlen hatte. Er suchte nac der Tat das Weite, wurde aber von der Polizei ermittelt. Aus den Landgemeinden Beamte der Pol. Rev.-Abteilung II. Werl, konnten in Sie veringen eine Schwarzbrennerei ausheben, Die Geräte wu den sichergestellt.— In Lohne wurden drei Schwarzbrenner g faßt. Einer dieser Dunkelmänner versilberte den selbsterzeu ten Schnaps zu Schwarzmarktpreisen in den Gaststätten. Bad Sassendorf. Einbrüche. In Bad Sassendorf u Brockhausen wurden zusammen drei Schweine und zehn Hu ner gestohlen und am Tatort geschlachtet. Unbekannte Die offenbar„Männer des Fachs“, entwendeten aus einer Barac in Borgeln sämtliches elektrisches Gerät. Einer Hammer Be firma wurden aus einem Ausweichlager in Hovestadt erheblic Mengen Baumaterial gestohlen. Körbecke. Einbrecher drangen in den Geflügelstall ei Bauernhofs ein und nahmen 20 Hühner mit. HEIRATEN Fabrikbesitzer, 30er, vermögend, wünscht Neigungsehe m. idealgesinnter Dame. Näh, unt, 83 durch Briefbund„Treuhelf“, Geschäftsst.(21b) Dortmund 1, Schließfach 857. VERSCHIEDENES STELLENANGEBOTE Suche für meine Dunkelkammer eine perfekte Photo-Laborantin. Drogenhaus z. Rose und Photohandlung Frz. Faßbender, Soest. Beweise und Privat-Auskünfte aller Art u. allerorts beschafft seit Jahrzehnten Ermittlungsbüro Hermann Leuther. 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