inden 00 Uhr: Morgens Höheast. Bekesdienst: Jhr: Kinleinde Gemeincer. mädchenlenchor. 8,15 Uhr: elle. ein junger sse. nabend im end im GeSoest Uhr Sonninde. nach Pfingesse mit Pr., sse mit Pr., 30 Pilgeran15 8,00 Uhr. des Täufers. nfolgenden ttwoch: 6,30 vinzkapitel) ht. Freitag 00 Levitenicht. GA für ApostelfürtesdienstordGA für die hnetalsperre) ESUCHE tfl.) verh., sucht Privat-, Gutstnerei. BewanJemüsebau, Bluschn. u. Gartenselbst, Arbeiten nehme a. Hausald. ausführl. Fröhlich, Meiüb. Soest. SUCHE heinländ., nheirat in ar- u. Lierh. Landnicht üb. Zuschr., eh. werd., in SchatzndenburgAmfliche Bekannfmachungen ert., f. Sauu kauf. evtl. Nr. Q 464. Verlag u. Druck: Rocholsche Buchdruckerei W. Jahn Nr. 27 OFFICIAL NOTICES Herausgegeben von der Militärregierung Soest, den 6. Juli Geschäftsstelle: Soest, Jakobistraße 46, Ruf 1958 1946 Lebensmittelzuteilung in der 90. Periode(vom 24. 6. bis 21. 7. 1946) Aufrufplan der 3. Woche der 90.ZP. Brot q auf die Kleinabschn. III aller Karten. q auf die Großabschnitte C 3. 1000 g auf die Großabschnitte der Karten 12, 22, 32 Jgd der Karten 14, 24, 34 Klk. der Karten 70 M, 46 Selbstv. der Karten 67 Sst. der Karten 11, 21, 31 Erw. der Karten 12, 22, 32 Jgd. der Karten 13, 23, 33 Kd. der Karten 46 Selbstv. 500 g auf die Abschnitte K III K III/IV III III/IV der Karten 66 S., 67 Sst., 68 Ts. der Karten 70 M des Bez. Ausw. für Kartoffeln über 3 Jahre des Bez. Ausw. f. Kartoffein bis 3 Jahre Nährmittel: 1. 25 g auf die Kleinabschn. St u. N 2. 250 g auf die Großabschnitte W der Karten S. 66, Sst. 67, Ts. 68 N 5 der Karten 16, 26, 36 Säugl. Die Abschnitte M und Ö der 90. Periode werden zunächst nicht aufgerufen. Zur Beachtung! Der Verbraucher muß seine Gesamtration genau einteilen. Die Aufrufration für eine Woche entspricht meistens nicht 1 der Gesamtration. Die Aufrufration einer Woche muß häufig auch für einen Teil der nächsten Woche reichen. Besonüber ders gilt dies von den Kleinabschnitten Nährmittel und Stärkeerzeugnissen. Der Kauf von Lebensmitteln auf die Abschnitte einer Woche ist bereits am Sonnabend der Vorwoche zugelassen. Es ist aber verboten, bereits an früheren Tagen der Vorwoche Lebensmittel auf die Abschnitte der aufgedruckten Woche zu beziehen. Insbesondere werden die Kleinverteller und Bäcker darauf hingewiesen, daß in jedem einzelnen Falle des Verkaufs von Lebensmitteln vor dem Sonnabend der Vorwoche die Ernährungsämter Abt. B berechtigt sind, Geldstrafen zu verhängen. Ohne gewissenhafte Befolgung der ergangenen Vorschriften wird die Versorgung der Bevölkerung gefährdet. Nicht belieferte Abschnitte über Fleisch, Zucker, Kaffee-Ersatz der 89. Periode bleiben vorerst bis einschließlich der III. Woche der 90. Periode gültig. 1. Brot.(vgl. Aufrufplan). Die Kleinabschnitte über Brot berechtigen, soweit lieferbar, zum Bezuge von Weißbrot. Dauerbackwaren. 500 g auf die Abschnitte II der Karten 16, 26, 36 Säugl. und Abschn. B der Karten 14, 24, 34 und 15, 25, 35 Klein- und Kleinstkinder. Kindergetreidenährmittel: 375 g auf die Abschnitte über 500 g Brot der I. u. III. Woche der Säugl. Karten 16, 26, 36 der 90. Per. 2. Nährmittel.(vgl. Aufrufplan). Auf die Abschnitte über Nährmittel darf Brot nicht geliefert werden. Die Nährmittelabschnitte und die St Nährmittelabschnitte 3 u. 4 der 89. Periode, die noch nicht beliefert sind, behalten in der 90. Perlode Gültigkeit. 3. Suppenerzeugnisse. Auf jeden Abschnitt über Nährmittel ist die doppelte Menge des aufgerufenen Wertes an Suppenerzeugnissen zu liefern(gleiches gilt für den Großhandel). 4. Brot anstelle von Kartoffeln.(vgl. Aufrufplan). Wie in den früheren Zuteilungsperioden werden auf jeden Abschnitt der Bezugsausweise über Speisekartoffeln und auf jeden Abschnitt K der Berechtigungskarte für Mütter M 70, sowie der Ergänzungskarte für Schwerarbeiter S 66 und Schwerstarbeiter Sst 67 anstelle von 2000 g Speisekartoffeln 500 g Brot abgegeben. Die Abschnitte der 85. bis 89. ZP. haben in der 90. ZP. Gültigkeit. Beim Umtausch dieser Abschnitte in Reisemarken werden auf jeden Abschnitt nach Wahl des Verbrauchers entweder 14 Reisemarken über Tagesmenge Speisekartoffeln, oder 10 Reisemarken über R-Brot abgegeben. Auf 3 Reisemarken über Speisekartoffeln sind 100 g Brot zu liefern. Speisekartoffein: Der Aufruf von Speisekartoffeln erfolgt demnächst. 5. Stärkeerzeugnisse.(vgl. Aufrufplan). Auf 2 Abschnitte zu je 25 g St-Nährmittel wird ein Päckchen Puddingpulver im Gewicht von 45 g abgegeben. Die Bezugscheine A und B sind demgemäß anstelle von je 100 g über 90 g zu berechnen. Die Abschnitte der 89. ZP. haben in der 90. ZP. Gültigkeit. 6. Kinderstärkemehle. Jeder Abschnitt ist mit 250 g zu beliefern. Die Abschn. der 89. ZP. haben in der 90. ZP. Gültigkeit. 7. Fisch. Die Rationen sind die gleichen geblieben. Die Abschnitte F 1, 2, 3 u. 4 der Lebensmittelkarten sind bei Belieferung mit abzutrennen. 8. Fleisch. Die 50 g Abschnitte der Karten 11 bis 15 u. 21 bis 25 dürfen nur mit 30 g beliefert werden. Dagegen behalten die 50 g Abschn. der Karten Z 60, S 66, Sst 67 TS 68 u. 70 M ihren vollen Wert und sind besonders abzurechnen. Die Reisemarken über 25 q Fleisch sind mit 25 g zu beliefern. 9. Margarine. Nur die Kleinabschnitte über 5 g Fett sind mit Margarine zu beliefern. Bei Vorratslage kann auch Butterschmalz oder Schweineschmalz im Verhältnis von 100:80 abgegeben werden. 10. Butter. Alle Großabschnitte über 62,5 g Fett sind mit Butter zu beliefern. Auf die Kleinabschnitte über Fett darf in Gaststätten als Streichfett Butter abgegeben werden. Für mit Butter zubereitete Speisen dürfen nur Abschnitte über Butter abgegeben werden. Da in außerwestfälischen Bezirken auf die Fettabschnitte über 62,5 g Margarine abgegeben wird, besteht die Gefahr, daß die dortige Bevölkerung versuchen wird, in Westfalen Butter zu kaufen. Die Großabschnitte über Fett dürfen deshalb nur in Verbindung mit dem Stammabschnitt(LEA Westfalen) beliefert werden. 11. Käse. Auf die Abschn. der 86. bis 90. Per. über 62,5 g Käse darf Käse oder 125 g Quark abgegeben werden. Auf die Abschn. 903 der Lebensmittelkarten 11—13, 21—23, 31—33 und 41 darf nur 62,5 g Sauermilchkäse oder 125 g Speisequark oder Frischkäse mager je nach Vorratslage abgegeben werden. Die Kleinverteiler rechnen die Abschnitte 903 besonders ab und erhalten Bezugscheine A iber Sauermilchkäse. Auf den Abschn. 905 der Karten 11 bis 16, 21 bis 26, 31 bis 36, 41 u. 44 darf 125 g Quark abgegeben werden. Alle Käsesorten ohne jede Ausnahme unterliegen der Bewirtschaftung. Es ist daher jede bezugschein- bzw. kartenfreie Abgabe von Käse aller Sorten— einschl. Speisequark, Frischkäse, Mager-, Sauermilchkäse od. Kochkäse— grundsätzlich verboten, auch dann, wenn Verderbgefahr besteht oder wenn infolge besonderer Umstände Absatzmöglichkeiten auf Kartenbasis oder auf Grund sonstiger Bezugscheinberechtigungen nicht mehr vorhanden sind. In solchen Fällen ist die Ware entweder a) dem zuständigen Ernährungsamt Abt. B od. b) dem Milch-, Fett- und Eierwirtschaftsverband Westfalen in Unna zwecks weiterer Verwertung anzudienen. Der gesamte Handel hat sich also jeder eigen mächtigen Handlung hinsichtlich der Verteilung zu enthalten. Genaue Einhaltung der Lieferbestimmungen, die anordnungsgemäß nur mit Genehmigung des Verbandes geändert werden Anmerkungen: dürfen, wird allen Beteiligten zur besonderen Pflicht gemacht. Koppelungsgeschäfte jeder Art sind nach wie vor verboten. Vorauslieferungen dürfen nur im Rahmen der vom Verband festgelegten Richrzahlen getätigt werden. Kleinverteiler, die ihre Bezugscheinschulden nicht abdecken, sind dem Milch-, Fett- und Eierwirtschaftsverband in Unna zu melden. 12. Kindermilchnährmittel. Kindermilchnährmittel dürfen nur Säuglinge erhalten, Gegen Vorlage des ärztlichen Attestes und der Lebensmittelkarte für Säuglinge 16, 26, 36 händigen die Ernährungsstellen bzw. die Kartenausgabestellen nach Abtrennung des Bestellscheins über 3 Liter Milch einen Berechtigungsschein über Kindermilchnährmittel(die auch wieder von den Drogerien abgegeben werden), u. Reisemarken über " Liter Milch für jeden Tag aus. 13. Eier. Auf Grund des Anmeldeabschnittes D wird 1 Ei auf den Einzelabschnitt 7 der Eierkarte ab 9. 7. 1946 durch die für den Eierverkauf zugelassenen Kleinverteiler, bei welchen der Anmeldeabschnitt D der Eierkarte abgegeben wurde, ausgegeben. Besitzer von Reisemarken über Eier können Eier nur in den besonders zugelassenen Geschäften kaufen. 14. Zucker. Anstelle von 125 q Zucker können 156 g Kunsthonig oder 187,5 g Obstsirup bezogen werden. Der Abschnitt Z der Karten 11—15, 21—25, 31—35, 41—44 ist mit 375 g zu beliefern. Weißzucker für Säuglinge auf die Abschnitte der Lebensmittelkarten 16, 26, 36 kann nur in bestimmten, besonders gekennzeichneten Geschäften gekauft werden. 15. Marmelade. Auf die Teilabschnitte„elade" darf nur 156 g Kunsthonig oder 250 g Ersatzmarmelade abgegeben werden. Die Abschnitte sind besonders abzurechnen. 16. Essig. Es ist nicht erforderlich, daß die Bestellscheine A für Essig sofort bei dem Kleinverteiler abgegeben werden. Die Bestellscheine können in jeder Woche am Freitag und Sonnabend bei den Kleinverteilern abgegeben werden. Die Abrechnungsstellen haben jeden Montag Bezugscheine A über die Bestellscheine A für Essig auszustellen. Hierdurch wird erreicht, daß eine mehrköpfige Familie mit einer Essigflasche auskommen kann, indem sie jede Woche einen Bestellschein mit einer Essigflasche abgibt, ohne sofort 6 Flaschen abgeben zu müssen. Auch der Handel kann den Essig gar nicht für alle Verbraucher in einer Woche herbeischaffen. Tee und Kakao. Die Abschnitte 904 der Lepensmittelkarten 11, 12, 21, 22, 31, 32 und 41 sind bei den Kleinverteilern abzugeben, die zum Bezuge von Tee zugelassen sind. Die Abschnitte 904 dieser Lebensmittelkarten sind möglichst umgehend bei der Abrechnungsstelle abzurechnen. Es werden Bezugscheine A über die Zahl der Abschnitte über Tee ausgestellt. Die Abschn. 904 der Lebensmittelkarten 13 bis 16, 23—26, 33—36 und 44 sowie 70 sind bei den zum Verkauf von Kakao zugelassenen Kleinverleilern abzurechnen. Die Abrechnungsstellen stellen Bezugscheine A über die Anzahl der Abschnitte 904 über Kakao aus. Die Kleinverteiler haben bei Entjegennahme der Abschnitte 904 aller Lebensmittelkarten auf der Rückseite des Stammabschnittes ihren Firmenstempel zu setzen. Die Abgabe von Kakao ist für die 91. Zuteilungsperiode vorgesehen: die Abgabe von Tee zu einem späteren Zeitpunkt. Die Kleinverteiler reichen die Bezugscheine A über die Anzanl der Abschnitte Tee und die Anzahl der Abschnitte Kakao bei den zum Handel mit Tee bzw. Kakao zugelassenen Großvertellern umgehend ein. Gefälschte Lebensmittelbedarfsnachweise. In zunehmendem Maße kommen gefälschte Lebensmittelbedarfsnachweise vor. Die Kleinverteiler wollen darauf achten, daß sie nur echte Abschnitte von Lebensmittelkarten annehmen. Im allgemeinen besteht nicht mehr. das Bedürfnis, bereits abgeschnittene Lebensmittelbedarfsnachweise anzunehmen. Gestohlene Lebensmittelbedarfsnachweise. Im Bereich des Landesernährungsamtes Weser-Ems sind Diebstähle von Lebensmittelkarten vorgekommen. Abschnitte der Lebensmittelkarten aus dem Bereich des Landesernährungsamtes Weser-Ems dürfen nur dann beliefert werden, wenn der Stammabschnitt abgestempelt ist. Lebensmittelkarten des Landesernährungsamtes WeserEms der Kreise Bentheim, Bersenbrück und Wittmund haben außerhalb dieser Kreise keine Gültigkeit. Die Kleinverteiler wollen hierauf besonders achten und Abschnitte dieser Lebensmittelkarten nicht beliefern, sondern Personen mit Lebensmittelkarten dieser Kreise feststellen lassen. Seife u. Waschpulver: 1 Stück Einheitsseife auf Abschn. W 1 der Lebensm. Karten 11—14, 21—24, 31—34, 41 u. 44. 1 Stück Feinseife auf Abschn. W 1 der Lebensm. Karten 15, 16, 25, 26, 35, 36 u. 44.(Der Abschn. 44(Vollselbstv.) muß von der Kartenstelle abgestempelt sein.) ½ Normalpaket Waschpulver auf alle Abschnitte W 2 ½ Normalpaket Zusatzwaschm, auf alle Abschnitte W 3. 1 Normalpaket Waschpulver auf die Abschn. W 4 der Karten 14—16, 24—26, 34—36 u. 44. An alle Verbraucher! Seitens der Verbraucherschaft werden an die Einzelhandelsgeschäfte immer wieder Ansprüche auf Vorausbelieferung noch nicht a oder auch auf Abgabe von Lebensmitteln ohne Kartenabschnitte gestellt. Die Einzelhändler haben strengste Bestrafung zu erwarten, wenn sie gegen deln. Verbraucher, die es versuchen, den Kleinhändler zur Umgehung der Vorschriften zu verleiten, setzen sich ebenfalls der Gefahr der Bestrafung aus, Kreis Soest Anordnung über Ladenschluß Anordnung über die Verkaufs- und Oeffnungszeiten im Einzelhandel, im Handwerk und in den Apotheken im Regierungsbezirk Arnsberg in Westfalen. Auf Grund der Verordnung über den Ladenschluß vom 21. 12.1939(RGbl. I S 2471) ordne ich folgendes an: I. Es sind folgende Mindestöffnungszeiten an den Werktagen einzuhalten: A. Einzelhandel und Fahrradmechaniker: von 8 bis 12,30 und 14,30 bis 18 Uhr. Lebensmittelhandlungen und Apotheken: von 8 bis 13 und von 15 bis 18 Uhr. Bäckereien und Milchhandel, abgesehen von reinen Milchverteilungsstellen: von 7,30 bis 13 Uhr und 15,30 bis 18 Uhr. Die in Gruppe A genannten Betriebe können an jedem Mittwoch von 13 Uhr ab geschlossen gehalten werden. B. Friseure: von 8 bis 12,30 und 14,30 bis 18 Uhr. Handwerksbetriebe, soweit sie mit einer Verkaufsstelle verbunden sind und Schuhreparaturwerkstätten:(abgesehen von Fahrradmechanikern). Am Montag und Donnerstag jeder Woche von B bis 12,30 und 14,30 bis 18 Uhr. Falls diese Tage mit Feiertagen zusammenfallen, treten an deren Stelle die nächstfolgenden Tage. II. Die Regelung der Verkaufs- und Oeffnungszeiten zu Ziffer 1 gilt nicht für stark beschädigte Städte, sofern meine Zustimmung eingeholt worden ist. In diesen Fällen ist eine durchgehende Verkaufs- und Oeffnungszeit ohne Mittagspausen von 8,30 bis 17 Uhr und an den Sonnabenden von 8,30 bis 15 Uhr einzuhalten. 0 III. Während der festgesetzten Oeffnungszeiten müssen Verkaufsstellen und Apotheken stets offengehalten werden. Die Oeffnungszeiten sind durch einen lesbaren Anschlag an der Ladentür bekanntzugeben. Ist die Schließung einer Verkaufsstelle behördlich genehmigt, so ist der Aushang der abgestempelten Genehmigung im Wortlaut der Genehmigung vorzuschreiben. Die Pflicht der Öffenhaltung gilt nicht in Notfällen, z. B. bei Todesfällen usw., jedoch ist dann die Schließung der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. IV. Freiwilliges Öffenhalten vor Beginn und nach Beendigung der geordneten Oeffnungszeit zwischen 7 bis 9 Uhr, während der Mittagspause sowie an dem zur Schließung freigegebenen Tage und Halbtage ist gestattet. V. Die Vorschriften über die Arbeitszeit und den Jugendschutz bleiben unberührt. VI. Die Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Arnsberg(Westf.), den 5. Juni 1946. Der Regierungspräsident. o wurde Tagung aller Kreissportverbände aus Sportgruppen der Jugendorganisationen des Regierungsbezirks Arnsberg am 20. Juli in Arnsberg. Die Pressestelle des Regierungspräsidenten teilt mit: Auf Wunsch der Militärregierung 917 treten am 20. Juli morgens 10,00 Uhr obige Organisationen zu einer Tagung zusammen. Tagungslokal ist der kleine Saal der Stadthalle(früher Schützenhalle) Hellefelderstraße. Jeder Kreissportverband und Jugendsportgruppen eines Kreises entsenden je drei Vertreter, Meldeschluß ist der 10. Juli. Teilnehmer, welche schon Freitags eintreffen, müssen dieses besonders bei der Meldung vermerken. Mittagessen kann gegen Markenabgabe in den Speiselokalen eingenommen werden. Alle Meldüngen gehen über den Sportreferenten der Regierung. Unter Kreissportverband sind die Verbände eines politischen Kreises zu verstehen. Alle Verbände haben wegen der wichtigen Tagesordnung ihre Vertreter zu entsenden. Tagesordnung: 1. Bericht zur Lage im Sport, 2. Aufbau der Kreissportverbände, 3. Sportgruppen der Jugendklubs. Stadt Soest Die Voraussetzung für den Wiederaufbau Obervermessungsrat Linker über die Umlegung Die Stadt von morgen wird anders aussehen als die von gestern, nicht nur hinsichtlich ihres Aufrisses, das heißt in der Gestaltung der Häuser— Stein muß Holz ersetzen—, sondern auch .im Grundriß: Bei neuen Straßenzügen ist den Belangen des zukünftigen Verkehrs Rechnung zu tragen; dadurch werden neue Fluchtlinien entstehen, wodurch wiederum Eingriffe in die Eigentumsverhältnisse unvermeidlich werden. In den verschiedenen, besonders den arg mitgenommenen Städten, ist man seit Jahr und Tag an der Planung. Am weitesten fortgeschritten darin ist Süddeutschland, wo Darmstadt in dieser Richtung eine Sonderstellung gewonnen hat. Führend ist dort Obervermessungsrat Linker, der nun auf Einladung Stadtdirektors Becker vor einer Anzahl geladener Gäste— Stadtverordnete und Bausachverständige— über die Umlegung und ihre zweckmäßigste Art sprach. Bürgermeister Müller, der die Gäste begrüßte, wies hin auf die Notwendigkeit, die gesetzliche Grundlage für die Umlegung zu gewinnen. Es gebe in Soest zu viel. Winkel, die einer großzügigen und zweckmäßigen Planung im Wege ständen. Wenn man aber demnächst anfange, auf lange Sicht zu planen und zu bauen— nach seiner Schätzung werde es 50 Jahre dauern, bis Soest wieder aufgebaut sei —, so müsse den Späteren ein solides Werk übergeben werden. Ohervermessungsrat Linker stellte einleitend fest, daß ohne Umlegung ein Aufbau kaum möglich sei, und ging dann zu Einzelheiten eines solchen Verfahrens über. Ein Umlegungsausschuß müsse eine Mindestgröße für jedes zu bebauende Grundstück festlegen. Wenn ein ganzer Stadtteil aufgebaut werden müsse, so würden alle Grundstücke zunächst zu einer Masse vereinigt, auf der der Baulustige entsprechend dem Verhältnis der eingebrachten Fläche befriedigt würde. Durch die Anlage von Straßen und Grünflächen müsse aber ein Teil des Gesamtkomplexes— in seiner Heimatstadt Darmstadt seien es 35 Proz.— für die öffentliche Hand abgezweigt werden. Besonderes Augenmerk sei der Art der Straßen zu widmen; Häuser an Geschäftsstraßen z. B. müßten noch eine rückwärtige Anfuhrmöglichkeit haben, damit der Verkehr nicht behindert werde. Breiten Raum schenkte der Redner der Behandlung von Kleinstgrundstücken, eine Frage, die, wie er sagte, in Soest besonders aktuell sei. Er unterschied dabei drei Arten von Besitzern. Zuerst müßten solche Grundeigentümer berücksichtigt werden, mit deren Besitztum ihre Existenz verbunden sei, nämlich Geschäftseigentümer, die ihren Boden durch die Umlegung nicht verlieren dürften; wenn sie im Einzelfall nicht an derselben Stelle wieder aufbauen können, so sei ihnen ein Baugrundstück in ähnlicher Lage zu geben. Auch ein Teil der privaten Kleinstgrundstückbesitzer könne bleiben, allerdings sei dann der genossenschaftliche Wiederaufbau im Baublock zu empfehlen. Für die meisten Nichtgeschäftsleute mit Kleinstgrundstücken müsse Ersatz am Stadtrand gesucht werden. Die Frage der Hypotheken müsse auf reichsgesetzlicher Grundlage erfolgen, einstweilen also noch hinausgeschoben werden, sei jedoch der Umlegung nicht hinderlich. Stadtdirektor Becker erläuterte verschiedene Punkte des Vortrags. Nach seiner Ansicht brauchen zur„Auskernung“ der Stadt in Soest nicht 35 Proz. des Geländes eingezogen zu werden, sondern man wird mit 15 bis 20 auskommen, zumal die Stadt trotz ihrer knappen Bodenreserven ihre eigenen Häuser bei der Umlegung mit einsetzen werde. Er warnte vor dem wilden Bauen, das manchen teuer zu stehen kommen könne. Die Aufräumung wird fortgesetzt Wie Stadtdirektor Becker anläßlich des Vortrags von Obervermessungsrat Linker mitteilte, sollen die Aufräumungen in der Stadt, die schon sehr weit fortgeschritten sind, und zu denen die Bauern der Börde Gespanne stellen, nach der Ernte fortgesetzt werden, damit sofort nach Aufhebung der Bausperre in größerem Umfang mit Neubauten begonnen werden kann. Keine Zulassungskarten mehr Für alle Züge, die den Bahnhof Soest berühren, ist der Zwang zur Lösung von Zulassungskarten aufgehoben. Eine Ausnahme macht ledig lich der D-Zug nach Kassel, der 11,57 Uhr von Soest abfährt. Die Schwimmanstalt beschlagnahmt Die Städt. Bade- nud Schwimmanstalt wurde von den Besatzungstruppen beschlagnahmt. Die Bevölkerung wird hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß das Betreten von beschlagnahmtem Eigentum verboten ist. Die Eltern werden beauftragt, ihre Kinder dementsprechend zu unterrichten. Ausgabe der Zulagekarten für werdende und stillende Mütter und der Krankenzulage auf ärztliches Attest. Die für vorstehende Zulagen in Betracht kommenden Versorgungsberechtigten werden hiermit nochmals darauf hingewiesen, daß die festgesetzten Abholetage unbedingt einzuhalten sind. Die Ausgabetage sind im Interesse der Abholer so féstgesetzt um Andrang und langes Anstehen zu vermeiden. Wer sich nicht an die Abholtage hält, muß aus Rücksicht auf die pünktlichen Abholer zurückgewiesen werden. 1. Zulagekarten für werdende und stillende Mütter: Buchstabe A bis F Mittwochs, G bis K Donnerstags, L bis R Freitags, S bis Z Sonnabends der letzten Woche jeder Periode. 2. Zulagekarten auf ärztlichen Attest: Buchstabe A bis F Montags, G bis K Dienstags, L bis R Mitwochs, S bis Z Donnerstags der ersten Woche jeder Periode. 3. Für neuhinzukommende Zulageberechtigte sind Ausgabetage Dienstags und Freitags der 2. und 3. Woche jeder Periode. 4. Ausgabezeiten: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 16 Uhr. Soest. den 1. Juli 1946. Der Stadtdirektor(Ernährungsstelle). Stadt Werl Aus der Stadtverordnetensitzung Nach Verlesung des Protokolls über die vorhergehende Sitzung nahmen die Gemeinderäte die Geschäftsordnung für Sitzungen der Stadtvertretung in zweiter Lesung an, nachdem alle Paragraphen durchgesprochen waren. Dann stimmten sie einer Ortssatzung für die Müllabfuhr zu; sie besagt den Anschluß- und Benutzungszwang. Die Immermannstraße wurde in Nordstraße umbenannt. Der Vertragsentwurf für die Pachtung des Kurgratens ist fertiggestellt und wurde den Fraktionsvorsitzenden überreicht. Ein Ausschuß für Angelegenheiten des Städt. Mariengymnasiums soll erst nach den Wahlen zusammengestellt werden. Die neue Zusammensetzung des Flüchtlingsamts fand die Billigung der Stadtvertretung. Fahrradnummern aufschreiben! Jedes Fahrrad trägt eine Fabrikationsnummer. Zur Ermittlung von Fahrraddiebstählen ist die Angabe dieser Nummer sowie die genaue Beschreibung des entwendeten Rades erforderlich, was anscheinend nicht allgemein bekannt ist. Es empfiehlt sich, die Fahrradnummer aufzuschreiben, damit man sie notfalls weiß. Warnung für Autofahrer Die Verkehrsschilder, insbesondere die Kennzeichnung der Einbahn- und der gesperrten Straßen, wird von Kraftfahrern schlecht beachtet. In letzter. Zeit mußten verschiedene richterliche Strafbefehle ausgefertigt werden. Gartendiebe gefaßt In der letzten Woche konnten drei Gartendiebstähle aufgeklärt werden. Es handelte sich zumeist um Jugendliche, die in fremden Gärten zu ernten versuchten. Sie werden mit exemplarischen Strafen zu rechnen haben. Zuchtsau im Stall geschlachtet Auf Haus Köningen wurde von unbekannten Tätern eine hochwertige Zuchtsau im Stall geschlachtet und das Fleisch entwendet. Montag: 8 Uhr Bibelstunde im Antoniushaus. Mittwoch: 8 Uhr Vortrac: über Erziehungsfragen im Antoniushaus. EVANGELISCHE GOTTESDIENSTORDNUNG 3. Sonntag nach Trinitatis 1946. 7. Juli. St. Petri-Kirchengemeinde Brunsteinkapelle. Morgens 8,15 Uhr: Frühgottesdienst, Pastor Freytag. 10,45 Uhr: Kindergottesdienst, Pastor Freytag. Gemeindehaus Roßkampgasse(großer Saal, Seiteneingang). Morgens 9,30 Uhr: Hauptgottesdienst, Pastor Freytag. Schwesternheim Feldmühlenweg. Morgens 10 Uhr: Hauptgottesdienst, Pastor Keune. Saal Schüfer in Müllingsen. Morg. 9,30 Uhr: Gottesdienst, Pastor Bülow. St. Pauli- und St. Thomae-Kirchengemeinden Aula des Archigymnasiums: Morgens 9 Uhr: Hauptgottesdienst, Pastor Thurmann. 10,15 Uhr: Kindergottesdienst. St. Maria zur Wiese- und St. Maria zur HöheKirchengemeinden Hohne-Kirche: Morgens 9,30 Uhr: Hauptgottesdienst, Pastor Dr. Girkon. 10,30 Uhr: Kindergottesdienst, Pastor Neumann. Wiese-Gemeindehaus: Morg. 10,45 Uhr: Kindergottesdienst, Pastor Dr. Girkon. Evangelisch Reformierte Kirchengemeinde Gemeindehaus Roßkampgasse. Morgens 9 Uhr: Hauptgottesdienst: Pastor Winnacker. St. Petri-Kirchengemeinde. Brunsteinkapelle: Donnerstag, 11. Juli 1946, abends 8,15 Uhr: Wochengottesdienst. Gemeindehaus Roßkampgasse: Dienstagabend 8 Uhr: St. Petri-Jungmütterkreis. Mittwochabend 7,30 Uhr: St. Petri-Jungmädchengemeinde. St. Pauli-Kirchengemeinde. Mittwochnachmittag 3,30 Uhr: St. Pauli-Frauenhilfe im Kindergarten Müllingserweg. Kirchliches Jugendwerk der sechs evgl. Kirchengemeinden Soests. Freitagabend 8 Uhr: Christlicher Verein junger Männer im Gemeindehaus Roßkampgasse. Mittwochabend 7 Uhr: Jungmädchenabend im Kindergarten Müllingserweg. Freitagabend 7 Uhr: Jungmädchenabend im Gemeindehaus Roßkampgasse. Kirchenkalender Soest KATHOLISCHE GOTTESDIENSTORDNUNG Patrokli-Dom-Gemeinde.— Rathaus-Saal 4. Sonntag nach Pfingsten(7. Juli). Rathaus-Saal. 6,30 Uhr Frühmesse, 7,30 Uhr Singmesse, 8,45 Uhr Kindermesse, 10 Uhr Hochamt, 11,15 Uhr letzte hl. Messe, 14,30 Uhr Christenlehre, 20 Uhr Segensandacht. Nikolai-Kapelle. 7, 8, 9 Uhr Singmèsse. Hildegard-Lyzeum. 7 und 8,30 Uhr Singmesse. Werktags. Hl. Messen 6,30 und 7,15 Uhr. Dienstag u. Freitag: 6,20 u. 7 Uhr Schulmesse. Werl Wallfahrtskirche. Aeußere Feier des Festes Mariä Heimsuchung. Nächtliche Anbetung. 3,00 bis 6,00 Uhr hl. Messen, 6,00 Uhr Levitenamt, 7.00 Uhr Auszug der großen Prozession, die den althergebrachten Weg um die Stadt nimmt. Die Feier auf der Gänsevöhde, die vom Militär belegt ist, muß ausfallen. 7,30 u. 8,30 Uhr Singmessen. Nach Beendigung der Prozession Te Deum, Segen, Levitenamt mit Predigt. 11,30 Uhr letzte hl. Messe. 13,00 Uhr Andacht für die Pilger, 18,00 Uhr Festandacht.— Wochentags. HI. Messen: 6,00, 6,30, 7,15 und 8,00 Uhr. Dienstag 6,30 Uhr Singmesse und 18,00 Uhr Andacht zu Ehren des hl. Antonius. Mittwoch 10,00 Uhr Pilgeramt, Predigt und Segen, 13,30 Uhr Pilgerandacht. Samstag 8,00 Uhr Hochamt zu Ehren des hl. Solanus, des Patrons des Franziskanermissiönsvereins, 18,00 Uhr Muttergottesandacht. Familienanzeigen Für die vielen Beweise herzlichster Teilnahme beim Heimgange meines geliebt. Mannes, unseres guten Vaters, sagen wir unsern aufrichtigen Dank. Martha Viebahn geb. Strathmann u. Angehörige Lippstadt, im Juli 1946. GESCHÄFTLICHES Für alle freien Berufe, Betriebe, Kaufleute, Handwerker, Landund Fortwirtschaft. Amtliche Steuertabellen zur Errechnung der vierteljährlichen Einkommensteuer vorrätig. Preis 0,50 RM. Rocholsche Buchdruckerei W. Jahn, Soest. Ehe-Briefbund„Die Brücke“, Postfach Hannover, verbindet Sie mit Damen und Herren aller Kreise. 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