Abonnementspreis / der Expedition vierteljährlich 1 Mark, zurch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pig. eder Samstags=Nr. wird der Jllustrirte tagsbote(8seitig) gratis beigelegt Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungs=, Gerichtsund Militär=Behörden des Kreises Ahaus werden veröffentlicht. Redaction, Druck und Verlag von J. Wremm in Ahaus. Insertienensperis de eren Diese Zeitung ei mal am MittwoNr. 9. Samstag, den 30. Januar 1892. Allustrirter Sonntagsbere Nr. 5. Politische Uebersicht. §§ Berlin, 29. Januar. Der Geburtstag des Kaisers ist am Mittwoch allenthalben im deutschen Reiche und auch im Auslande, wo immer Deutsche wohnen, festlich begangen worden. Ueberall waren die üblichen militärischen Veranstaltungen getroffen. Festessen der städtischen, Civil= und Militärbehörden Feierlichkeiten in den Schulen und Vereinen 2c. arrangirt worden. Den Glanzpunkt der Festlichkeiten bildete naturgemäß die Geburtstagsfeier am kaiserlichen Hofe selbst. Zunächst wurde ein Choral zur Zeit der Reveille von der Kuppel der Schloßkapelle heab geblasen. Um 8 Uhr fand ein„großes Wecken" statt, welches auf dem Hofe des königlichen Schlosses begann. Nachdem der Kaiser die Glückwünsche seiner nächsten Umgebung entgegengenommen hatte, begab er sich um halb 9 Uhr in das Palis der Kaiserin Friedrich, welche wegen einer Erkältung nicht im königl. Schloß erscheinen konnte, um derselben einen Besuch abzustatten. Nach dem Schloß zurückgekehrt, war die kaiserliche Familie zur ersten Frühstückstafel vereint. Um 10 Uhr erschienen alsdann die Prinzen und Fürstlichkeiten zur Gratulation. Vorher hatten die Personen des engeren Hofes gratulirt. Um halb 11 Uhr fand in der Kapelle des Schlosses ein Gottesdienst statt, dem sich unmittelbar darauf die große Gratulationskur anschloß. Kurz vor 12 Uhr begaben sich der Kaiser mit den Prinzen und Fürstlichkeiten und umgeben von den General- und Flägeladjutanten, der Generalität und anderen hohen Offizieren nach dem Lustgarten, wo die feierliche Uebergabe der neuen Fahnen an das 3. Garde-GrenadierRegiment Königin Elisabeth und das GardejägerBataillon stattfand. Nach der Rückkehr zum Schlosse fand um 1 Uhr Familien=Frühstückstafel statt. Um 5 Uhr war das Kaiserpaar mit den Prinzen und Prinzessinnen und den zur Geburtstagsfeier eingetroffenen fürstlichen Gästen zur Familientafel im Rittersaal des Schlosses vereint. Am Abend wohnten die Herrschaften der Galaoper im Opernhause bei. Dem Kultusminister Grafen Zedlitz ist, wie im Reichsanzeiger, veröffentlicht wird, vom Kaiser der Rothe Adlerorden 1. Classe mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe verliehen worden. Die hohe Auszeichnung des Kultusminister am Geburtstage Vermählt. Novelle von M. Widdern. (Nachbruck verboten.) Erst seit fünf Monaten waren sie Mann und Frau, Noch lag der Lebenshimmel in ungetrübter Bläue über ihnen— und morgen, morgen wollten sie ihre erste Ge sellschaft geben.„Es läßt sich nicht länger hinausschieben," meinte vor einiger Zeit die junge Frau Kreisrichterin wichlig und blickte hausmütterlich ernst zu dem Ehemann in die Höhe.„Denke doch Leopold, man hat uns überall — zu Präsidents, Direktors— alle Deinen Kol= legen und nicht eine Stunde lang dürfen wir zögern, uns auf die Revanche vorzubereiten." „Meinst Du!“" erwiberte Leopold Werner gedehnt, und sein offenes, freundliches Gesicht nahm einen Ausdruck an, der nur zu deutlich verrieth, ihn beglückte die Aussicht auf eine Festivität in seinem Hause nich: befonders. Als aber seine liebliche, kleine Frau schmeichelnd mit den weichen seinen Kinderhändchen über sein Gesicht fuhr, verschwanden die Schatten schnell von der breiten Stirn und den Arm um ihre Taille legend, sagte er lachend:„Du bist Herrin im Haus, Lillipulchen, handle also auch, wie es Dir gut dünkt; vur— thue mir den Gefallen, Kind, und erstrecke Deine Vorbereitungen nicht bis in mein Studierzimmer — laß mir wenigstens auch in diesen Tagen vor Deinem Fest einen Raum, in dem mich das Zimmermädchen nicht mit Wedel und Staubtuch verfolgt." „Wie Du befiehlst, mein Herr und Gebieter," eiwiderte sie gravitätisch; dann aber legte sie die Fingerchen an die winzig kleine Nase und fragte mit einem Ernst, als wenn es sich um die bedeutungsvollsten Interessen des des Kaisers gewinnt nach den Vorgängen der letzten Tage eine besondere Bedeutung. Der Kaiser verlieh die gleiche Auszeichnung dem Oberst-Truchseß Fürsten von Radolin und dem Landwirthschaftsminister von Heyden. Minister Thielen erhielt den Stern zum Rothen Adler=Orden 2. Classe. Reichstagspräsident von Levetzow erhielt den Titel Excellenz. Das neve preußische Rolksschulgesetz wirbelt gewaltigen Staub auf und die Sensationsnachrichten schwirren nur so in der Luft herum. Finanzminister Miquel wird trotz der Behauptung der„Köln. Ztg.“ nicht gehen. Der erste Tag der Debatte hat übrigens schon gezeigt, daß das Centrum und die Conservativen dem Gefetz im wesentlichen zustimmen. Wenn die Nationalliberalen, Freisinnigen u. s. w. auch geschlossen gegen das Gesetz stimmen, so nützt ihnen das nichts. Auch bemerkte der Kultusminister in der fortgesetzten Diskussion am Donnerstag, ein Schulgesetz nationalliberalen Idealen entsprechend, sei nicht möglich. Der Reichstag berieth am Donaerstag in dritter Berathung den Entwurf betreffend die Uebergangsverhältnisse bei der Zollermäßigung(Transitläger), dessen einzelne Artikel mit geringer Majorität angenommen, die Gesammtabstimmung aber wegen einer redactionellen Aenderung auf die nächste Sitzung ausgesetzt wurde. Darauf gelangte die Vorlage betreffend die Verallgemeinerung der Zollermäßigungen in erster Lesung zur Annahme. Das Telegraphengesetz, welches zur zweiten Lesung stand, wurde auf Antrag des Abg. Schrader mit Rücksicht auf die Neugestaltung auf dem Gebiete der Electrotechnik an die Commission zurückverwiesen.— Freitag stand der Entwurf betreffend die Einziehung der österreichischen Vereinsthaler zur ersten Berathung. Wie das„B. T." aus zuverlässiger Quelle erfahren haben will, sind in voriger Woche in Kassel die früheren Reichsunmittelbaren resp. deren Vertreter und ein oder mehrere Delegirte des Ministeriums anwesend gewesen, um über die Entschädigung jener für die bevorstehende Aufhebung ihres Steuerprivilegs zu berathen. Die Herren verlangten das 20 bis 21fache als Entschädigung, das Ministerium bot das 13½fache in der zu machenden Vorlage. Betreffs der Regelung der Gefängnißarbeit hat das Staatsministerium sich dahin schlüssig gemacht, daß die Arbeit der Gefangenen für den eigenen Bedarf der Anstalten und für Lieferungen an die Reichsund Staatsbehörden mehr nutzbur zu machen sind. An der Berliner Produktenbörse vom Donnerstag sind die Preise für Weizen um ca. 3 Mk., die Preise für Rogger um 1 bis 2 Mark gefallen. Menschenlebens handelte.„Und nun, gestrenger, laß uns vor allen Dingen die Zahl unserer Gäste feststellen, denn nach ihr müssen sich doch meine Bestellunden bei Federviehhändler, Fischverkäufer, Schlächter und Konditor richten." Er nickte:„Da sind in erster Linie meine drei Tanten Esmeialda, Kunigunde und Etalinde." „Ach ja, in erster Linie," erwiderte sie ein wenig schmollend und dann den blonden Kapf an seine Brust lehnend, flüsterte sie:„Die werden mir wieder die ganze dreude verderben!“ Und ohne Unterbrechung fuhr sie fort. „Mann, es giebt ein Rezept für Schwiegermütter, wenn mir doch irgend eine Menschenseele auch ein Rezept gegen Schwiegertanten anvertrauen wollte." Herr Leopold Werner lachte hell auf.„Das Rezept ist dasselbe, Kleine," erwiderte er.„Verheirathe Esmemeralda, Kunigunde und Etalinde. Sie sah auf die zierlichen Spitzen ihrer eleganten Hausschuhe,„ja, wenn das anginge— aber— aber Leopold, ich wüßte in der ganzen Stadt keinen Mann, der Deine alten Tanten mit in den Kauf nehmen wollte, wenn es ihn auch nach ihrem Vermögen verlangte." „So mußt Du Dich eben ins Unvermeidliche fügen, Liebste, um so mehr, als ich ihnen doch viel verdanke— auch Deine liebe, kleine Person, Frauchen, denn Du weißt ja, die Tanten waren es, die bei Deiner Mutter für mich als Brautwerber aufgetreten sind. Jch hatte nie im Leben den Muth gehabt, ein Mädchen zu fragen, ob sie mein Weib werden wolle, am allerwenigsten aber Dich, die Du so gefeiert wurdest. Und die Wahrheit gestanden, Kind, ich begreife es eigentlich auch heute noch nicht, daß Du mich genommen." Das holde, jungfräuliche Gesicht der kleinen Dame war plötzlich sehr bleich geworden und durch die zierliche Bei der General-Diskussion des 3Knotsts in München richtete am Dienstag Barseeilan die Regierung eine Anfrage wegen des Ertzofgeßedetes Redemptoristen=Antrages. Der Ministener erklärtste, die Regierung sei der festbegründetrn daß die Redemptoristen nicht den Jesuitenepermandid gewesen seien und noch seien. Die Fragsgleschißhsher im Bundesrath nur vertraulich behandeliwardeben, deßhalb könne er keine Auskunft über desetnand der Sache geben. Die Regierung gebehe abebedibie Hoffnung noch nicht auf, daß die Fragegen nichtht allzuferner Zeit günstig gelöst werde. Die Anklage gegen den CommerzienratkiWasre in Bochum ist erhoben worden. Dem Rechtheslklt Dr. Sello ist, wie„Der Conf." erfährt, digidGertheidigung übertragen worden. — Die Mitglieder der Berufsgenossenschaftsten sind bekanntlich nach§ 71 des Unfallbersicherungsgsgesetzes verpflichtet, binnen 6 Wochen nach Ablanzuseges Rechnungsjahres, also bis Mitte Februar, ihre Lohehnnachweisungen an die Genossenschaftsvorstände einzuzureichen, und dieselben in den Stand zu setzen,ndisse alljährliche Vertheilung der Gesammtumlage ausudidie einzelnen Mitglieder vornehmen zu können. Bedazenerlicherweise wird dieser gesetzlichen Bestimmung seitensns eines größeren Theils der Betriebsunternehmer immeßer noch nicht entsprochen, trotzdem die Vorstände deper Berufsgenossenschaften auf die Verpflichtungen deßer Mitglieder, sowie auf die Strafen und sonstigen Nachchtheile, welche den Säumigen aus der Nichtbefolgungig ihrer Verpflichtungen erwachsen können, immer vonu Neuem aufmerksam machen. Die Mitglieder der unterer das Unfallversicherungsgesetz fallenden Gewerbe handeln nicht nur in ihrem eigenen Interesse, sonderr auch in dem ihrer Berufskollegen, wenn sie den Organen der Genossenschaften durch rechtzeitige Einsendung gewissenhaft angefertigte Lohnnachweisungen die Möglichkeit geben, die Vertheilung der Lasten ohne Verzögerung und in gerechter Weise zu bewerkstelligen. Schweiz. Der Nationalrath nahm einstimmig die Handelsverträge mit Deutschland und Oesterreich an. Die Königin von England hat anläßlich des Ablebens des Herzogs von Clarence ein Dankschreiben für die ihr bei dieser Gelegenheit dargebrachten Zeichen der Anhänglichkeit und der Theilnahme an den Minister des Innern gerichtet. Das Schreiben schließt:„Ich bin wahrlich in den letzten 30 Jahren meiner Regierung recht hart vom Schicksal getroffen worden. Die von meiner Stellung unzertrennlichen Arbeiten, Sorgen und Verantwortungen waren sehr große. Nichtsdestoweniger bitte ich Gott, daß er Gestalt lief ein nervöses Beben,„Weshalb jetzt davon sprechen?" sagte sie dann in einem so befremdenden Tone, daß der Gatte ganz konsternirt zu ihr niederschaate. Sie aber schlang piötzlich ihre Arme um seinen Hals:„Und doch!" flüsterte sie,„es ist eigentlich besser, ich enthülle Dir auch dieses Geheimniß meines Lebens," und den Kopf fest an seine breite Brust gelegt, in der das treue, brave Mannesheiz so liebevoll für sie schlug, begann sie nun leise, mit vibrirender Stimme:„Leopold, Du weißt, ich bin Dit jetzl von Grund meiner Seele aus ein liebendes, hingebendes Weib, aber als Deine Tanten mich für Dich begehrien, warst Du mir der gleichgiltigste Mensch von der Welt und trotzdem sagte ich zu ihren Wünschen„ja und Amen", aber ich hätte auch auf jede andere Bewerbung1 die gleiche Antwort gegeben, denn— o, Leopold, verachte mich nicht— denn in jenen Tagen wollte ich nur so1 schnell als möglich der Welt als Braut gegenüberstehen. Wenn Du damals nicht jeder Geselligkeit sa fern gestanden hältest, Du würdest wissen, was mich bewegen mußle. Sieh, Theuester, ein schöner, gefeierter Mann hatte mich ausgezeichnet, mir öffentlich Huldigungen dargebracht und schließlich auch in einer stillen Stund um meine Hand gebeten— ich gewährte sie ihm und er versprach mir, in einiger Zeit auch bei der Mutter um mich zu werben, Aber ehe er noch in der Lage war, diesen Vorsatz auszuführen, mußte er die Stadt verlassen. Noch in der Abschiedestunde jedoch wiederholte er seine Versprechungen. Trotzdem reihte sich Woche an Woche, Monat an Monat, ohne daß er auch nur ein Wort hätte von sich hören lassen. Die Freundinnen spotteten meiner, in der Gesellschaft machte man hämische Bemerkungen, und ich, ich grämte mich um den Treulosen. Noch mehr aber bäumte sich der Stolz in mir.„Du mußt allen zeigen, daß Du Dir fortfahren moge, mir Gesundheit und Kraft zu verleihen, daß ich für das Wohl und Glück meines theueren Vaterlandes wirken kann, so lange mein Leben währen wird. Die Lage in der spanischen Stadt Bilbao in Folge des Bergarbeiterstreiks, der schon zu blutigen Zusammenstößen zwischen den Streikenden und der Polizei gesuyrt hat, scheint eine ernsthafte zu sein. Die Regierung hat den General Loma nach Bilbao gesandt und den Belagerungszustand proklamiren lassen. Locales und Provinzielles. —— Ahaus, 30. Januar. Die Steuern für das letzte Quartal des Steuerjahres 1891/92 müssen bezahlt werden! Es ist dies auch die letzte Hebung nach dem alten Einschätzungsverfahren. Die nächsten Steuerzettel werden für Manchen wesentlich veränderte Zahlen aufweisen. Die bevorstehenden Steuerhebe-Termine sind wie folgt festgesetzt: Ahaus und Ammeln 1. Februar, Wessum 3. Febrnar, Epe 4. Februar, Uppermark 5. Febr. Vorm., Gronau 5. Febr. Nachm., Eilermark 6. Febr., Nienbora 8. Febr., Heek 9. Febr., Schöppingen 10. Febr., Eggerode 11. Febr. Vorm., Wüllen 12. Febr. Vorm. *Gronau, 29. Jan. Die Eisenbahn MünsterGronau soll dem Vernehmen nach vom 1. Mai an statt des bisherigen Vollbahnbetriebs Sekundärbahnbetrieb erhalten. Als Ursache wird der geringe Güterverkehr angegeben. Der Personenverkehr soll durch die Einlegung von zwei neuen Zügen erleichtert werden. § Epe, 28. Januar. In der Sitzung der Handelskammer zu Münster am 21. ds. Mts. kam wiederum unsere Güterstation zur Erörterung. Das betreffende Protokoll führt hierüber Folgendes aus: Die schon wiederholt beantragte aber abgelehnte Errichtung einer Güterabfertigungsstelle in Epe, ist noch immer der Gegenstand lebhaften Klage. Schon im Handelskammerbericht des Jahres 1888 ist auf die Mißstände, die sich aus dem Fehlen einer Güterstation ergeben, hingewiesen worden. Alle Güter müssen mittels Wagen und Pferden, wenn sie nicht einen ganzen Eisenbahnwagen füllen und für die dortige Weberei, die ein Fabriknebengeleis besitz, bestimmt sind, von Gronau geholt oder dorthin gebracht werden. Die Gemeinde Epe hat ca. 5000 Einwohner, welche zum allergrößten Theil Arbeiter sind. Die Gegend ist arm. Die hauptsächlichsten Nahrungsmittel müssen von auswärts bezogen werden. Die Transportkosten sind unverhältnißmäßig hohe. Epe ist von der nächsten Station 4,2 km entfernt, die Bewohner sind genöthigt, täglich zwei Fuhren zu unterhalten. In den 3 Abfertigungsstellen in Gronau sind im laufenden Jahre 280 Waggons(davon 60 Waggons Stückgüter) für Epe eingelaufen. Die Bedeutung des Güterverkehrs von Epe erhellt am besten aus folgenden Zahlen. Im Jahre 1890 gingen ein für die dortige Weberei 290 Waggon Kohlen, 110 Waggons Garne und 229 Waggons Stückgüter, für die übrigen Empfänger etwa 70 Waggons. Es gingen aus, von Gebr. Laurenz versandt in Kisten und mit Abfällen 114 Waggons, an Stückgüter 117 Waggons. Rechnet man alles zusammen, so würde ein Zu= und Abgang von etwa 1200 Waagons vorhanden sein. Referent Herr Laurenz beantragt ein bereits an das Eisenbahnministerium abgesandtes Gesuch, welches die Abänderung der bisherigen Haltestelle in eine Station mit Güterabfertigung erbittet, zu erbitten; was beschlossen wird. §*§ Ottenstein, 28. Januar. Gestern feierte der hiesige Krieger=Verein den Geburtstag unseres Kaisers und gleichzeitig auch das 3. Stiftungs-Fest des Vereins. Der Festtag wurde Morgens 6 Uhr mit Reveille eingeleitet. Um 8 Uhr begaben sich die Krieger nach dem Gottesdienst. Nachmittags 1 Uhr rückte der Verein zum Felddienstüben aus. In dem hügeligen Gelände nahe der Ottensteiner Chaussee stieß man auf den eine halbe Stunde früher ausgerückten„Feind. Es entwickelte sich bald ein heftiges Gewehrfeuer auf beiden Seiten, aus dem der „Feind" als Sieger hervorging. Das Manöver hatte viele Schaulustige zu Wagen und zu Fuß herbeigelockt und verlief zur allgemeinen Zufriedenheit. Zwei „Gefangenen“ wurden beim„Friedensschluß" unter nicht endenwollender Heiterleit wieder auf freien Fuß gesetzt. Nach Rückkehrt zum Vereinslokal begann der Festkommers. Das auf Se. Mäjestär den Kaiser ausgebrachte Hoch wurde mit Begeisterung aufgenommen. In frölicher und ungetrübte Stimmung blieben die Festtheilnehmer bis zu später Stunde beisammen. Münster, 26. Januar. Der westfälische Dichter Ferdinand Heitemeier zu Beverungen ist gestorben. Hagen, 25. Januar. Die mit allem Eifer geführten Nachforschungen nach dem Mörder der Amalie Mander haben bisher noch kein definitives Resultat ergeben. Die in verschiedenen auswärtigen Zeitungen gebrachte Nachricht über die Ergreifung des Mörders ist falsch. In der betreffenven Angelegenheit befindet sich jetzt ein Kriminal=Kommissar aus Berlin hierselbst. Barop, 20. Jan. m Donnerstag quartirte sich bei einem Kostwirth eine fremde Mannsperson, angeblich Bergmann, ein. Gestern entfernte sich der Fremde mit dem Bemerken, nach Gladbeck gehen zu wollen, um dort seine Sachen zu holen. Der Fremde blieb jedoch auf diesem Wege und heute Morgen mußte der Schlaskollege des Unbekannten die Entdeckung machen, daß sein Koffer erbrochen und aus demselben 340 Mark in Gold, welchen Betrag er sich nach und nach zusammengespart, verschwunden waren. Olpe, 25. Januar. Dem Stadtsäckel, der durch den früheren Stadtrentmeister schwer, angeblich um 1 Million geschädigt worden, zur Füllung zu verhelfen, hat Magistratus hier ein Radikalmittel angewendet. Die Bürger erhielten Mahnzettel über alle mögliche Steuergefälle, die bis 1880/81 zurückreichen, dabei wurde bie Pfändung angedroht. Und siehe da, obgleich die Forderung wohl verjährt, zahlten gar Viele, die kein reines Gewissen oder alte Steuerquittungen verloren hatten. Schalke, 25. Januar. Die Lage der Fabrikarbeiter wird immer drückender. Nachdem auf mehreren Werken bereits Lohnabzüge und Arbeiterentlassungen stattgefunden haben, wurde gestern sämmtliche Arbeitern der Pottaschefabrikation auf der Chemischen Fabrik, über Hundert an der Zahl auf den 5. Febr. die Arbeit durch Anschlag gekündigt. Mehrere Geschäftstreibende, bei denen bekanntlich die Arbeiter auf vierzehntägigen Credit ihre Lebensmittel holen, haben nach Bekanntwerden der Kündigung denselben verweigert. 18. Jannar. Ein trauriger Unglücksfall hat sich gestern hier zugetragen. Durch unvorsichtige Handhabung eines Jagdgewehres erschoß der Ackerknecht Heinrich Eckhoff die Dienstmagd Maria Werrer aus Hamm, beide bei Schulze Kurrick in der Bauerschaft Ameke in Dienst. Das Jagdgewehr stand in der Küche, als der genannte Eckhoff dasselbe aus Deiner bleichen Wangen doch nichts aus ihm gemacht haft," sagte ich mir.:„Reiche dem Ersten— Besten deine Hand und— man wird aufhören Dich zu spötteln, hämisch zu bemitleiden." „Und da kamen Dir die Tanten gerade recht mit ihrem Vorschlag, aus Dir und mir ein Paar zu machen." unterbrach der Kreisrichter jetzt die Erzählung der jungen Frav. Aber sonderbarerweise lag keine Empfindlichkeit in dem Tonfall seiner Stimme und er lächelte sogar ganz gemüthlich vor sich hin. Die große, weiße Hand, an der der breite Ehering blinkte, glitt kosend über den blonden Scheitel, und freundlich fügte er hinzu:„Haft Du mich nur aus Trotz geheirathet, Kleine,— und ich Dich, weil ich endlich Ruhe haben wollte vor den ewigen Mahnungen der Tanten, daß es längst Zeit für mich geworden, ein Haus, eine Familie zu begründen. Und doch ist aus uns ein glückliches Ehepaar geworden, gell, Käthe!“ Sie nickte, einen Moment lang trafen sich ihre Blick, dann reichte sie ihm zärtlich den schönen, rosigen Mund zum Kuß.—— Ungewöhnlich spät war der Herr Kreisrichter heule vom Gericht gekommen, es galt ja eine Anzahl Termine zu erledigen, langweilige, abscheuliche Sachen, in denen das Rechtsprechen nur ganz schablonenhaft betrieben werden konnte. Aber trotz alledem befand Lepold sich in allerbester Laune, halte er doch im Laufe des Vermittags unverhofft eine große Freude gehabt. Da war nämlich plötzlich in sein Terminszimmer eine große, breitschulterige Männergestalt getreten, modisch, wenn auch nicht stutzer haft gekleidet. Einen Moment sah der vielbeschäftigte junge Richter fragend in das dunkle, edelschöne Gesicht des Eingetretenen, glauble er doch, der Mann gehöre ebenfalls zu den Vorgeladenen, da aber malte sich plötzlich in seinem guten, offenen Gesicht das grenzenloseste Staunen, und mit einem Freudenruf sprang er von seinem Sitze auf. „Gilder, Ferdinand Gilder, alter, liebei Junge“ rief er, indem er dem Eingetretenen beide Hände entgegenstreckte,„wo in aller Welt kommst Du so ganz unerwartet her." „Direkt aus Griechenland," antwortete der Fremde und drückte herzlich die ihm entgegengestreckte Hand.„Nun aber bleibe ich voraussichtlich auf lange Zeit in der Heimath— hab' ein Professur an der Universität occeptiert und halte schon morgen meine erste Vorlesung." Eine Professur? Nun, Ferdinand, das nenne ich Glück haben und—“ Werner unterbrach sich und mit der Hand unmuthig auf die sich öffnende Thür deutend, sagte er bedauerne:„Fatal, Freund, aber du kommst mir zu unglücklicher Stunde, muß ich doch bitten, von jeder weiteren Unterredung Abstand nehmen, Du stehst, die Pflicht ruft mich! Donnerwetterische Zänkereien um Kaisers Bart wahrscheinlich wieder," brummte er und warf den eingetretenen Parteien einen Blick zu, der Alles andere war, nur nicht zärtlich. Ferdinaud Gilder neige lächelnd den schönen, vornehmen Kopf.„Habe ebenfalls nicht viel Zeit und wollte Dir nur einen flüchtigen Willkomneng up bringen. Aber vielleicht bestimmst Du mir eine Stunde, in der wir uns heute Abend im weißen Bären zu seiner gemüthlichen Kneiperei treffen können." „Kleine gemüthliche Kneiperei!“ Der Richter kraute sich hinter dem Ohr.„Dokterchen erwiderte er dann in urkomischer Verlegenheit,„mit dergleichen hat Leopold Werner absolut nichts mehr zu schaffen." (Fortsetzung folgt.) Neugierde in die Hand nahm. In der Meinung, das Gewehr sei nicht geladen, zieht er unvorsichtigerweise den Hahn, wodurch das Gewehr sich entlud und eie Schrotladung dem unglücklichen Mädchen in den Kopf fuhr. Ahlen, 27. Jan. Ein Universal-Genie, das wie viele seines Gleichen auf bie Dummheit seiner Mitmenschen und wie es scheint, mit Erfolg spekulirte, wurde vor mehreren Tagen von dem Gensdarm Wachholz in Sendenhorst aufgegriffen und dem hiesigen Amtsgericht vorgeführt. Der findige Bruder besaß ein Elixir, mit dem er alle möglichen und unmöglichen Krankheiten heilen zu können vorgab, das er aber auch nebenbei als Kitt für zerbrochenes Porzellan und dergl. anwendete. Als man nun„von Rechtswegen" seinen Wunderbalsam näher untersuchte, stellte sich heraus, daß derselbe nichts weiter als gewöhnliches Rüböl war. Tiier, 22. Jan. Der hl. Rock hat einen neuen Schrein erholten, den die Firma Epple und Ege in Stutt. gart angefertigt hat. Die gestellte Aufgabe ging dahin, einen flachen Schrein herzustellen, welcher im Stande wäre, die Stofftheile zu verwahren und gegen Gefahren aller Art zu schützen. Der Schrein erbielt eine Ausdehnung von 1,80 Meter im Quadrat, ist etwa 20 Centimeter lief und wurde in vorsichtig gedämpften Palisanderholz hergestellt. Die Fugen wurden so sorgfältig gearbeitet, daß sie vermittels silbervergoldeter Schrauben luftdicht verschlossen werden. Im Innern ist der Schrein mit bestem Seidenstoff ausgeschlagen, so daß das vollentfaltete Beklei dungsstück gänzlich zwischen Seidenstoff eingebettet ist. Aeußerlich ist der Schrein durch eine Frankfurter Firma reich mit Silberornamenten geziert worden; auf der Haupt= seite ist ein schwerer silberner Kranz angebracht, dazwischen die Inschrift; außerdem Eckstücke, silberne Griffe und Schrauben, alles echt vergoldet. Die Montirung des Schreins mit den Beschlägen erfolgte erst in Trier. Der Schrein wird in einem eisernen, feuersicheren Schrank aufbewahrt. —(Immer schon dagewesen.) Kind:„Sag, Papa, wann war denn eigentlich die gute alte Zeit?" Geschichts forscher„O liebes Kind, ra mag man in der Geschichte forschen so weit zurück, als man will, die gute, alte Zeit ist immer schon dagewesen." — Bei einer Prüfung in einer Landwirtschaftsschule wird die Frage gegeben, wann es die beste Zeit sei, Gerste zu säcn. Der Prüfling, etn pfiffiger Bauernbursche aus dem Altenburgischen, antwo ter flugs:„Orei Tage vor einem milden Reger, Herr Dieko." Seiden Vengaline(schwarze, weiße u. farbige) Mk, 1.85 bis 11,65— glatt, gestreift und gemustert(ca. 32 verschQual.) vers. roben und stückweise porto= u.zollret das FabikG. Henneberg.(Ku. K. Hofl) Zürich. Muster umgehend Doppeltes Briefporto nach der Schweiz. Ausverkauf in Buxkin ca. 140 cm brt. vorzügl. Qual à Mk. 1,75 p. Meter die enorm reduzirten Preise bezwecken wie alljährlich zur Früh. jahrs-Saison zu räumen. 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Er ist gestrauchelt auf den Pfas, Auf dem mit Müh du aufrecht stehst. Den Jrrenden verdamme nicht! Er ist bedauernswerth genug, Da Friez' und Unschuld er verlor, Soll kränken ihn auch noch dern Fluch? Sein ist fürwahr ein hartes Loos, Daß tom ein Wurm am Herzen nagl. Ospar' ihm drum jed' lieblos Wort Das pharisäisch ihn verklagt. Den Jrtenden verdamme nicht! Lösch nicht des letzten Funkens Gluth! Vielleicht mit einem sanften Woct Gibst Du zur Umkehr Kraft und Muth. Vergiß nicht, daß dein eigen Herz Auch frei nicht Gleb von aller Schuld. Vergib, wie du Vergebung hoffst Von Gottes milter Vaterhuld. Bekanntmachung der Genern=-Komission für die Provinz Westfalen pp. betreffend die Errichtung von Rentengütern. Rentengüter sind neu zu gründende bäuerliche oder Arbeiterstellen, bei welchen der Kaufpreis nicht in Kapital, sondern in einer jährlichen Rente besteht, gegen welche das Gut dem Erwerber schuldenfrei übereignet wird. Die Einführung derselben verfolgt den Zweck, den mittleren und kleinen Bauernstand zu vermehren und seßhafte Arbeiter zu schaffen. Zu diesem Zweck sind die beiden Gesetze„über Rentengüter“ vom 27. Juni 1890(G. S. S. 209) und„betreffend die Beförderung der Errichtung von Rentengütern" vom 7. Juli 1891(G. S. S. 279) erlassen, von denen das erstere die Errichtung von Rentengütern der privaten Vereinbarung über läßt, das zweite aber die Vermittelung des Staates dafür zuläßt und dieselbe der General-Kommission und deren Organen überträgt. Als die zur Ausführung dieser Gesetze berufene Behörde fühlen wir uns verpflichtet, das landwirthschaftliche Publikom mit deren Inhalt und namentlich mit der Form, in welcher die Staatsbeihülfe erfolgt, näher bekannt zu machen: 1. Wer in der Provinz Westfalen und dem zu unserm Geschäftsbezirk gehörigen rechtsrheinischen Theile der Rheinprovinz ein Rentengut ausgeben oder ein solches erwerben will, hat den Antrag auf unsere Vermittelung schriftlich oder mündlich bei uns oder bei einem unserer Spezialkommissare zu stellen. 2. Die Rentengutsgeber haben ihrem Antrage zweckmäßig Auszüge aus dem Grundbuch und Grundsteuerkataster, sowie etwa vorhandene landschaftliche Taxen und Karten über das Besitzthum, von welchem das Rentengut abgezweigt werden soll, beizufügen und sich darüber zu erklären, ob sie sich selbst nach Kaufliebhabern umsehen und mit denselben einen vorläufigen Vertrag (Punktation) vorbehaltlich unserer Genehmigung abschließen wollen, oder ob sie unsere Vermittelung auch für die Herbeiziehung von Kaufliebhabern und für die Projektirung der Rentengüter in Anspruch nehmen wollen. Den endgültigen Beschluß über die Zulässigkeit des beautragten Verfahrens können wir in jedem Falle erst nach Besichtigung des als Rentengut auszugebenden Landes fassen. 3. Will Jemand ein Rentengut erwerben, so hat er in dem bei uns zu stellenden Antrage eine kurze Augabe über seine persönlichen und Vermögensverhältnisse(Alter, Familienglieder, verfügungsfreie Geldwittel) sowie über die Größe und Lage des gewünschten Rentenguts zu machen. Wir werden ihm alsdann, falls bei uns schon Anträge von Rentengutsgebern vorliegen, diejenigen, bei welchen seinen Wünschen entsprechende Verhältnisse vorliegen, mittheilen, damit er mit ihnen entweder selbst in Vehandlungen treten kann oder damit wir— wenn er dieses besonders beantragt— diese Verhandlungen selbst oder durch unsere Kommissare für ihn führen können. 4. Wird von uns auf Grund der örtlichen Prüfung die Bildung eines Rentenguts für zulässig erachtet, so erfolgt die ganze weitere Ordnung der Angelegenheit durch uns und unsere Kommissare. Wir lassen das Rentengut vermessen. begrenzen und kartiren, veranlassen seine Aufnahme in das Kataster, regeln die Hypothekenverhältnisse mittelst Unschädlichkeitsattestes und Verwendungsverfahrens— damit das Rentengut frei von Hypotheken= und Grundschulden von dem Stammgute abgeschrieben werden kann— lassen demnächst zwischen dem Rentengutsgeber und dem Rentengutsnehmer den Rentengutsvertrag aufnehmen, der unserer Bestätigung unterliegt und veranlassen schließlich die Anlegung eines neuen Grundbuchblattes für den Rentengutserwerber. 5. Die den Kaufpreis bildende jährliche Rente kann— und zwar bereits bei ihrer Begründung durch den Rentengutsvertrag— auf die Rentenbank zur Amortisation überwiesen werden. In diesem Falle erhält der Rentenberechtigte den 27fachen Betrag der Rente in 3½% Rentenbriefen von der Rentenbank ausgezahlt, während der Reutenverpflichtete die gezahlte Abfindung mit 4%(einschließlich Amortisation) an die Rentenbank verzienst. Nach 60½ Jahren ist die Amortisation und Rentenzahlung beendet. Die Uebernahme auf die Rentenbank erfolgt aber nur unter der Bedingung: a) daß das Reniengut von mittlerem oder kleinerem Umfange ist, d. h. nach oben nicht die Größe einer Bauernwirthschaft, wo der Besitzer und seine Familie selbst mitarbeiten, überschreitet, nach unten hin nicht unter dem Maaße einer Ackernahrung, wo nicht das Land, sonern das Hans den Haupt- oder gar einzigen Bestandtheil bildet, zurückbleibt. b) daß das Rentengpt nach seiner Bodenbeschaffenheit, Lage, Kultur, Wiesenverhaltniß 2c. dem Nentengutsnehmer ein gedeihliches Fortkommen ermöglicht und der Rentenbank die nöthige Sicherheit für die zu übernehmende Rente gewährt. Diese gesetzliche Sicher heit ist als vorhanden anzunehmen, wenn der 25fache Betrag der Rente innerhalb des 30fachen Betrages des Grundsteuer=Reinertrages oder innerhalb der ersten ¾4 einer landschaftlichen oder von uns besonders aufgenommenen Taxe zu stehen kommt. 6. Außer der Amortisationsrente an die Rentenbank kann noch eine dauernde Privatrente an den Rentengutsgeber oder eine baare Anzahlung an denseben oder eine Hypothekenschuld für ihn vereinbart werden,— doch geht die Rentenbank Amortisations=Rente allen diesen Privatverflichtungen vor. 7. Die Rentenbank ist nicht befugt, die übernommene Rente zu kündigen. Es darf aber der Rentengutsbesitzer, so lange er die Rente zu zahlen hat, nur mit unserer Genehmigung sein Gut pazellieren oder Theile davon abveräußern, oder die wirthschaftliche Sebstständigkeit desselben aufgeben. An dem Verkauf des ganzen Guts ist er indeß nicht gehindert. 8. Der Rentenautsbesitzer kann die Rente, nachdem er sie 10 Jahre lang gezahlt hat, der Rentenbank kündigen und den noch nicht amortisirten des Rentenbriefkapitals in baar abzahlen. Innerhalb der ersten 10 Jahre nach der Begründung des Rentenguts ist diese Kündigung und Abzahlung nur mit unserer Genehmigung zulässig. 9. Zur Aufführung der nothwendigen Wohn= und Wirthschaftsgebäude bei der ersten Einrichtung eines Rentenguts kann dem Rentengutsnehmer(nicht auch dem Rentengutsgeber) innerhalb der unter 5b bezeichneten Sicherheitsgrenzen (welche letztere jedoch in diesem Falle um die Hälfte der Feuerversicherungssumme erweitert werden) ein Darlehen von der Rentenbank gewährt werden, welches in gleicher Weise getilgt wird, wie die Abfindungen der Rentengutsgeber(oben unter 5). Seitens der Rentenbank ist dieses Darlehn lediglich in dem Falle kundbar, wenn der Rentengutsbesitzer die Gebäude nicht ordnungsmäßig in Stand und in Versicherung erhält, wenn er in Konkurs geräth oder durch Zwangsvollstreckung zur Zahlung rückständiger Renten angehalten werden muß. 10. Die Höhe der auf die Rentenbank zu überweisenden Renten und der Rentenbriefs-Darlehne wird von uns festgesetzt. Wir veranlassen die Uebernahme der Renten und die Hergabe der Darlehne bei der Rentenbank. 11. Die Kosten bestimmen sich nach den durch Gesetz vom 24. Juni 1875 für Auseinandersetzungssachen vorgeschriebenen niederen Pauschsätzen. Durch die vorstehend geschilderte Bethülfe des Staats ist es einerseits kleinen Leuten mit geringen Mitteln ermöglicht, sich bei Fleiß und Sparsamkeit einen eigenen Besitz zu erwerben, andererseits aber auch Großgrundbesitzern, sich durch Abzweigung von Parzellen einen seßhaften Arbeiterstamm zu schaffen, oder auch ohne jede private Einmischung die Schuldverhältnisse ihres Grundbesitzes dadurch zu verbessern, daß sie das für auszugebende Rentengüter erhaltene Rentenbriefskapital zur Abstoßung von Schulden verwenden. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß die betheiligten Kreise einen möglichst ansgedehnten Gebrauch von den Wohlthaten der Rentengutsgesetzgebung machen werden. Wir unsererseits werden den an uns herantretenden Anträgen und Wünschen auf das Bereitwilligste entgegenkommen und nur einer spekulativen Ausbeutung jener Gesetze unserer Unterstützung versagen. Münster, den 12. Januar 1892. Königliche General Meyerhoff. Vorbereitungs-Austalt für die Junge Leute werden sicher und gut ausgebildet. Bisher bestanden Tausend meiner Schüler die Prüfung. Es ist die älteste und größte Anstalt Deutschland. Sehr tüchtige und bewährte Lehrer; gute Pension und stete Aufsicht. Eintritt am 15. Februar für ältere, und am 20. April für jüngere Schüler. Die kathol. Schülei erhalten Religionsunterricht durch den Ortsgeistlichen. Nähere Auskunft ertheilt J. H. F. Tiedemann, Dir., Kiel. Ringstr. 55. ce Preisgekrönt a. d. Ausstell. für Gesundh. u. Körperpfl-Stuttgart 1890. ist d. einzige reelle, seit Jahren bewührte u. in seiner Wirkung unübertroffene Mittel zur Pflego u. 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Nismemnondarsarsn indadasononihnhmanandeder unierGehhnon nnngenost KostostgägäewdedennweiteGebahnhnynono Wohnung und Belteametgnge aufnehmen oder bei sichichellahente wenn er nicht für diese Personen außer den für sich und seine Haushaltungsangehörigen erforderlichen Räumen genügende Schlafräume hat, welche den nachfolgenden Bedingungen eutsprechen. a) Die Schlafräume dürfen mit den eigenen Wohn= und Schlafräumen des Kost= und Quartiergebers und seiner Hausangehörigen weder in offener Verbindung stehen, noch durch eine Thür verbunden sein. b) Jeder Schlafraum muß gedielt, mit einer Thür verschließbar und mit mindestens einem, in der Außenwand des Hauses befindlichen, zum Oeffnen eingerichteten Fenster versehen sein, auch darf derselbe mit einem Abtritt weder in offener, noch in verschließbarer Verbindung stehen. Keller- und Bodenräume dürfen nur, nachdem sie von der Ortspolizeibehörde im Eiuvernehmen des zuständigen Medizinalbeamten für geeignet besunden, als Schlafraum henutzt werden. c) Der Schlafraum muß für jede der denselben gleichzeitig benutzenden Personen mindestens 10 chm. Luftraum enthalten. d) Der Schlafraum muß eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m. haber; doch findet diese Vorschrift auf solche Gebäude, welche vor dem 1. Oktober 1884 errichtet sind, erst dann Anwendung, wenn an diesen Gebäuden Um= oder Ausbauten vorgenommen werden. e) Für je zwei Kost- oder Quartiergänger muß mindestens ein Bett mit Strohsack und starker wollener Decke, sowie ein Waschgeschirr nebst Handtuch vorhanden sein. f) An der Thür des Schlafraumes muß auf der Innenseite ein Zettel hängen, auf welchem die zulässige Zahl der den Schlafraum gleichzeitig benutzenden Kost= oder Quatiergänger angegen ist. Die Richtigkeit der Angabe wird auf dem Zettel selbst nach der Meldung(§ 4) von der Polizeibehörde bescheinigt, § 2. Niemand darf ohne Erlaubniß der Ortspolizeibehörde gleichzeitig Kost- oder Quartiergänger verschiedenen Geschlechts aufnehmen. Dieselben Räume dürfen an Personen verschiedenen Geschlechtes als Schlafstellen überhaupt nicht überlassen werden. Zulässig ist die Aufnahme von Eheleuten und deren noch nicht 10 Jahre alten Kindern in demselben Raume, jedoch nur dann, wenn dieser von den Schlafstellen anderer Kost- und Quartiergänger vollkommen getrennt ist. Der Quartiergeber hat darauf zu achten, daß die Kost- und Aartiergänger keine andern, als die für sie bestimmten Schlafräume benutzen. § 3. Der Quartiergeber ist verflichtet, für tägliche Reinigung des Quartiers zu sorgen mindestens alle 6 Wochen das Bettstroh und die Bettwäsche zu ernenern und vierteljährlich die Bettdecken reinigen zu lassen. Nicht tapezirte Räume müssen jährlich mindestens einmal getüncht werden. Ist ein Fall von ansteckender Krankheit vorgekommen, so müssen nach Entfernung des Kranken aus dem Quartier dieses und ebenso alle für den Kranken benutzten Geräthschaften den bestehenden Vorschriften gemäß unter Aufsicht der Polizeibehörde desinficirt werden. § 4. Wer Kost= oder Quartiergänger bei sich aufnimmt(§ 1) muß davon unter Angabe der Zahl der aufzunehmenden Personen und der für dieselben bestimmten Räumlichkeiten der Ortspolizeibehörde binnen sechs Tagen Anzeige machen. Eine Vermehrung der Zahl der Kost- oder Quartiergänger, eine Verminderung der für dieselben bestimmten Räumlichkeiten und eine Ueber lassung anderr Räumlichkeiten sind in gleicher Weise und innerhalb derselben Frist anzuzeigen. § 5. Die Ortspolizeihörde ist befugt das Halten von Kosl- und Quartiergängern ganz zu untersagen oder zu beschränken, a) wenn Thatsachen vorliegen, welche die sittliche Unzuverlässigleit des Kost- oder Quartiergebers darthun; b) wenn die dem Kost= oder Quartiergeber verbleibenden Wohn- und Schlafräume nicht für jede zu seiner Haushaltung gehörige Person über 10 Jahre mindestens 10 cbm und für Kinder unter 10 Jahren mindestens 5 ebm Luftraum enthalten. Niemand darf entgegen einer solchen Anordnung der Ortspolizeibehörde Kost= oder Guartiergänger aufnehmen oder behalten. § 6. Der Ortspolizeibehörde und deren Organen steht das Recht zu, die Quartiere und Miethsräume jederzeit unter Beachtung des Gesetzes vom 12. Februar 1850(G.-S. 45) zu betreten uno zu revidiren. Dem Quartiergeber liegt gemäß§ 1 der für den Umfang des Regierungsbezirks erlassenen Polizeiverordnung vom 28. März 1884(A.-Bl. für 1884 Seite 60) die Verpflichtung zur sofortigen Anzeige vom Ausbruch ansteckender Krankheiten ob. § 7. Jede Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen wird mit Geldstrafe von bichis0Mahrknaeetelmeer mögägeieslabenheilfaißrisassäsei graßhiftitt ibestraftaft §§. 8. Dieolgizi. Feebanr 18989 israftaft. VolodiesemenTagagenatritrittiedie Pol igeiwdnnig gewehiesägfi enösilicheche ReRegiegiengnon n222 Juult8888außeßeKristaft. Des elaschech enetent anitötmee dchch Geeitkt allalbeidelbeibGhegensnstdndegelgderdeur snoligdizeilicheche VorschfchteftenußenßeKraftaft. MMsteste rdeiden21agunnat89892. Dedentehtenn Präsidedent: Schäuranbihiga Banntinochung. Die Nummer 4 unseres Amtsblattes enthält eine Bekanntmachung der Königlichen HauptVerwaltung der Staatsschulden vom 5. d. M., betreffend die Kündigung ausgelooster Kurmärkischer Schuldverschreibungen. Das Verzeichniß der gekündigten Schuldverschreibungen liegt bei der Regierungshaupt=Kasse, auf sämmtlichen landräthlichen Geschäftszimmern, auf den Geschäftszimmern des Magistrats hierselbst, bei den Königlichen Rentmeistern unseres Bezirks, bei den Kämmerei= und anderen Communalkassen zur Einsicht offen. Vom 1. Mai 1892 an findet eine Verzinsung der ausgeloosten Schuldverschreibungen nicht ferner statt. Der Gelobetrag dennoch realisirter oder überhaupt fehlender später fälliger Zinskoupons wird den Inhabern der Schuldverschreibungen, sobald sie dieselben zur Empfangnahme des Kapitals präsentiren, an diesem gekürzt werden. Münster, den 8. Januar 1891. Königliche Regierung. Abtheilung für direlte Steuern, Domänen und Forsten. v. Briesen. Bekanntmachung. Mit Beziehung auf den Artikel 82 der Ausführungs=Anweisung vom 5. August 1891 zum Einkommensteuer=Gesetz vom 24. Juni 1891 hat die Königl. Regierung zu Münster bestimmt, daß die vierteljährlicheErhebung der direkten Staatssteuern und Renten für den Regierungsbezirk Münster vom Beginn des Rechnungsjahres 1892/93 an in jedem 1. Quartal des Rechnungsjahres in dem 3. Monate desselben(Juni) und in den übrigen Quartalen des Rechnungsjahres in dem 2. Monate desselben(August, November und Februar) bewirkt wird, unbeschadet der gemäß§ 62 Absatz 2 des Gesetzes vom 24. Juni 1891 den Steuerpflichtigen zustehenden Befugn“ zur früheren Entrichtung und zu Vorausbezahlungen der Steuern bezw. Renten. aus, den 29. Jan. 1892. Der Königliche Landrath. Gärtner. Am Mittwoch, den 3. Febr. 6., Nachmittags 1 Uhr, hinter meiner Fabrik. Nur gegen Baarzahlung Joh. Dües. Danksagung. Meine Tochter litt seit Jahren an Krämpfen, die fast täglich auftraten und oft eine Stunde und länger dauerten. Dabei verdrehte die Kranke die Augen im Kopfe und schlug mit Händen und Beinen von sich, auch wurde die Besinnug jedes Mal bei den Krämpfen verloren. Ich hatte gegen das schreckliche Leiden alle möglichen Mittel gebraucht, auch viele hiesige und auswärtige Aerzte zu Rathe gezogen, aber ohne den geringsten Erfolg, weshalb ich mich schließlich an den(homöopatischen Arzt Herrn Dr. med. Hope in Hannover wandte, durch dessen Hülfe meine Tochter in fünf Wochen völlig gesund wurde. Herrn Dr. med. Hope meinen tiefsten Dank. Röhrs, Nartum. Beste und billigste Bezugsquelle für garautirt neue, donpelt gereinigt und gewaschene, echt ish Bsiisdem.1 Wir versenden zallfrei, gegen Nachn.(nicht unter 10 Bk.) echt chinesische Ganzdannen(sehr füllträftig) 2 M. 50 Pfg. Verpaskung zum Kostenpreise.— Bei Beträgen von mindestens 75 M. 5% Rabatt.— Etwa Nichtgefallendes wird frankirt bereitwilligst zurückgenommen.— Pecher& Co. in Herford i. Westfl. Mivrettkhaupphluhl Mreden weveedemmm Domerstag, den 4. Februar cr., des Morgens 10 Uhr, in hiesiger Rentei 250 Festmeter Kiefern=Grubenin einem Loose mit Geboten pro Festmeter öffentlich versteigert. Der Förster Lösina in Vreden ertheilt nähere örtliche Auskunft. Ahaus, den 19. Januar 1892. Der Rentmeister: Ferié. rubenhohz Verkauf. Die Chaussee=Verwaltung des Kreises Ahaus läßt auf der Strecke von Wendfeld über Vreden bis nach Zwillbrock 1822 Stück Eichenstämme von 10 bis 15 Centimeter Durchmesser, zu Nutz- und Grubenholz sehr tauglich, auf Submission zum Verkauf aussetzen. Schriftliche Offerten sind bis zum 15. Februar d. Js., und zwar in drei Abtheilungen: a. von Wendfeld bis Vreden, b. von Vreden bis Ellwick, c. von Ellwick bis Zwillbrock, verschlossen an das Kreisausschußbürean des Kreises Ahaus einzureichen, woselbst die zu Grunde gelegten Bedingungen während der Büreaustunden einzusehen sind. Stadtlohn. 19. Januar 1892. Der Kreis=Chaussee=Aufseher. Thier. Gronauer Bankverein Ledeboer ter Horst& Co. Gronau i. W. Conto-Corrent und Checkverkehr. Entgegennahme von Baareinlagen mit dreimonatlicher Kündigung zu 3½% p. a. 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