20. Jahrgang. ück Land, legen, ist auf sofort chneten anzupachten. Casp. Gurris. Wohnung, bei Zimmern nebst eingang, Keller, Stallung ist auf vermiethen bei Henerikus jun. gewordene fast neue enthür, ständig mit Schloß llig zu kaufen. Exp. d. Bl. ein Tuch gefunEigenthümer kann stattung der Inseri August Schulte ng nehmen. ter Tokayer, für Kinder und Flaschen M. 1, 50. 1 in Hemer, Fröndenberg. der Prov.=Corresp. M 73. Menden und Arusberg, Freitag den 12. September 1879. Westfälischer Telegraph, zugleich Amtliches Kreisblatt f. d. Kreise Iserlohn, Arnsberg, Meschede. Redaction, Druck, Verlag und Expedition von W. Riedel in Menden. Erscheinungstage: Dienetag(mit Provinzial=Correspondenz) und Freitag(mit Mendeuer Sonntags=Blatt).— Abonnementspreis: Vierteljährlich durch Boten oder die Post bezegen 1 Mark 25 Pf. Briesträger in's Haus gebracht 1 Mark 50 Pf. Insertionsgebühr: Die 5gespaltene Garmondzeile oder deren Raum 10 Pf., Reclamen 30 Pf.— Briefe franco gegen franco. Imtliche Bekanntmachungen. Siegen, den 29. August 1879. Bekanntmachung. Am 26. d. M. sind dem Schäfer Petri in Winkhausen ein blauer Tuchrock mit Hornknöpfen und Stehkragen(früher Waffenrock), ein Paar weiß= und ein Paar grauwollene Strümpfe und ein Paar lederne Unterhosen entwendet worden. Behufs Ermittelung dieser Gegenstände und des Thäters wird der Diebstahl zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Der Königliche Staatsanwalt: Richter. Zeugnißpflicht und Zeugnißzwang. Im Folgenden sollen die Grundzüge der Lehre vom Zeugniß vor Gericht dargestellt werden, wie dieselben für die Zeit nach dem 1. October 1879 durch die Civilprozeßordnung und die Strafprozeßordnung für das deutsche Reich festgestellt sind. Es ist Pflicht einer jeden im deutschen Reich sich aufhaltenden Person, dem Gericht bei der Ermittelung der Wahrheit Unterstützung zu leisten. Es geschieht dies zunächst durch die Aussage über Thatsachen und thatsächliche Verhältnisse, über welche man Aufklärung zu geben vermag. Allein diese Pflicht, dem Gerichte in seiner Thätigkeit zu helfen, geht nicht soweit, daß jeder, der über Thatsachen oder Rechtsverhältnisse, die streitig sind, etwas weiß, gezwungen ist, aufs Gericht zu gehen und dies anzuzeigen. Nur bei einzelnen strafbaren Handlungen ist durch das Strafgesetzbuch angeordnet, daß jeder, der über sie Auskunft geben kann, hierzu verpflichtet sei. Im Uebrigen ist aber diese Pflicht nur dann vorhanden, wenn das Gericht nur eine Person, bei der Kenntniß einer Thatsache oder eines bestimmten Verhältnisses vermuthet wird, ordnungsmäßig vorladet und auffordert, das auszusagen, was sie über die Sache weiß, in der sie vernommen wird. In der Ladung wird der zu Vernehmende aufgefordert, an einem bestimmten Tage an einem bestimmten Orte zu erscheinen, widrigenfalls er sich einer Bestrafung aussetzt. Die Folgen des Nichterscheinens sind Geldstrafe bis zu 300 M., oder wenn diese nicht beigetrieben werden kann, Haft bis zu sechs Wochen; es kann auch vom Gerichte angcordnet werden, daß der zu vernenmende Zeuge zwangsweise vorgeführt werde. Außerdem hat der nicht erschienene Zeuge die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten zu tragen. Ueber die Höhe der Kosten und der Strafe entscheidet das Gericht durch Beschluß, welcher nur mit einer Beschwerde angegriffen werden kann. Die Beschwerde wird sich gründen müssen auf eine Ordnungswidrigkeit der Ladung oder eine genügende Entschuldigung für das Ausbleiben, die vorher nicht dem Gerichte angezeigt werden konnte. Welche Entschuldigungen genügen, hat das Gericht nach freiem Ermessen zu entscheiden. Bleibt der Zeuge mehrfach aus, so kann in demselben Verfahren noch ein zweites Mal gegen ihn auf eine Strafe innerhalb der zulässigen, oben angegebenen Grenzen verfügt werden. Der geladene Zeuge muß sich an dem in der Ladung bestimmten Orte einfinden, einerlei ob dieser an der Gerichtsstelle liegt oder außerhalb derselben. Es kann nöthigenfalls, z. B. wenn der Zeuge krank oder gebrechlich ist, die Vernehmung des Zeugen in seiner Wohnung stattfinden. Der erschienene Zeuge muß so lange an dem bestimmten Orte verbleiben, bis der Richter die Entlassung desselben verfügt hat. Nöthigenfalls kann der Zeuge, wenn er sich ohne Erlaubniß entfernen will, zwangsweise festgehalten werden. Zu allen diesen Vornahmen ist niemals ein Antrag erforderlich, sondern das Gericht hat stets von Amtswegen die betr. Strafverfügung auszusprechen. Wie jeder Zeuge verpflichtet ist, auf gehörige Ladung hin vor dem ladenden Gerichte zu erscheinen, so hat er auch die Pflicht, nach seinem Erscheinen das von ihm geforderte Zeugniß abzugeben, und zwar so oft, als es von ihm verlangt wird. Nur bestimmte Gründe berechtigen den Vorgeladenen vor Gericht sein Zeugniß zu verweigern. Auf Verlangen des Gerichtes sind diese Gründe glaubhaft zu machen, d. h. der Richter muß die angeführten Thatsachen auch ohne förmliche Beweisaufnahme für wahr halten können, wobei eine starke Wahrscheinlichkeit der Wahrheit der behaupteten Thatsachen genügt. Zur Glaubhaftmachung in diesem Falle„eidliche Versicherung“ des Zeugen, d. h. er muß die betreffende Thatsache in der gewöhnlichen Form beschwören. Berechtigt, ihr Zeugniß zu verweigern sind der Verlobte einer Partei, der Ehegatte einer Partei in grader Linie verwandt, verschwägert oder durch Adoption verbunden oder die in der Seitenlinie bis zum dritten verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert sind, auch wenn die Ehe, durch welche die Schwägerschaft begründet ist, nicht mehr besteht. Die Zahl der Grade bestimmt sich sowol bei der Verwandtschaft, als auch bei der Schwägerschaft nach dem bürgerlichen Recht, in Preußen also nach dem Allgemeinen Landrecht. Diese Personen sind vor ihrer Vernehmung über ihr Recht zur Verweigerung des Zeugnisses zu belehren und haben sich alsdann darüber zu entscheiden, ob sie von demselben Gebrauch machen wollen oder nicht. Ferner kann das Zeugnin verweigert werden von Geistlichen in Ansehung dessen, was ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut ist, von Vertheidigern, Rechtsanwälten und Aerzten, in Ansehung dessen, was ihnen bei Ausübung ihres Berufes anvertraut ist, soweit sie von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit nicht entbunden sind. Diese letzte Bestimmung ist im Civilprozeß dahin abgeändert, daß Personen, welchen Kraft ihres Amtes, Standes und Gewerbes Thatsachen anvertraut sind, deren Geheimhaltung durch die Natur derselben oder durch gesetzliche Vorschrift geboten ist, in Betreff der Thatsachen, auf welche die Verpflichtung zur Verschwiegenheit sich bezieht, zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt sind. Außerdem kann über solche Fragen das Zeugniß verweigert werden, deren Beantwortung dem Zeugen oder einem Verwandten oder Verschwägerten oder dem Ehegatten oder Verlobten desselben eine strafgerichtliche Verfolgung zuziehen, oder im Civilprozeß einer dieser Personen zur Unehre gereichen, ihr einen Vermögensnachtheil zufügen, oder die Offenbarung eines Kunst= oder GewerbeGeheimnisses erfordern würde. Von allen übrigen Personen und überhaupt in allen anderen Fällen ist der Zeuge verpflichtet, auf alle ihm vorgelegten Fragen der Wahrheit gemäß zu antworten. Er hat seine Aussage mit einem Eide zu bekräftigen, der vor der Vernehmung von jedem Zeugen einzeln abzuleisten ist, dem jedoch eine Belehrung über die Bedeutung des Eides seitens des Richters vorangehen soll. Doch können auch, wenn das Gericht es für zweckdienlich hält, die Zeugen erst nach ihrer Vernehmung vereidet werden. Es gibt sogar eine bestimmte Anzahl von Personen, die als Zeugen vernommen werden können resp. müssen, die jedoch nicht beeidigt werden dürfen. Solche sind Eidesunmündige, d. h. Kinder unter 16 Jahren und ältere Personen, welche wegen Verstandesschwäche von der Bedeutung des Eides keine genügende Vorstellung haben, ferner Personen, welche nach den Strafgesetzen unfähig sind, als Zeugen eidlich vernommen werden, und schließlich Personen, welche in irgend einer Weise am Ausgang des Prozesses unmittelbar betheiligt sind. Der Eidesleistung gleich gilt für Mitglieder solcher ReligionsGesellschaften, welchen das Gesetz nur den Gebrauch gewisser Betheuerungsformeln gestattet, eine Erklärung unter der Betheuerungsformel dieser Religionsgesellschaft. In Preußen sind solche Betheuerungsformel an Stelle des Eides den Menoniten und Philipponen gestattet. Der Zeuge hat bei der Vernehmung zunächst über Vornamen, Zunamen, Alter, Religionsbekenntniß, Stand, Gewerbe und Wohnort Auskunst zu geben, auch über seine Beziehungen zu den Parteien an ihn gestellte Fragen zu beantworten. Darauf ist er zu veranlassen, dasjenige, was ihm von dem Gegenstande bekannt ist, über den er vernommen wird, im Zusammenhange anzugeben. Der Vorsitzende des Gerichts hat zur weiteren Aufklärung dienliche Fragen an den Zeugen zu stellen und kann den Parteien gestatten, an den Zeugen unmittelbar Fragen zu richten. Er muß auf Antrag von den beiden Parteien gewünschte Fragen den Zeugen vorlegen und muß den Rechtsanwälten gestatten, an den Zeugen unmittelbar Fragen zu richten. Der Zeuge ist, wie oben gesagt, verpflichtet, auf die sämmtlichen Fragen zu antworten, soweit er nicht von der Zeugnißablegung befreit ist. Es stehen dem Gerichte, um ihn zur Aussage des Zeugnisses und zur Ableistung des Eides zu veranlassen, verschiedene Strafmittel zu Gebote. Wer ohne Grund oder ohne triftigen Grund sein Zeugniß oder die Eidesleistung verweigert, ist in die durch die Weigerung verursachten Kosten, sowie zu einer Geldstrafe bis zu 300 M. und, falls diese nicht beigetrieben werden kann, bis zu 6 Wochen Haft zu verurtheilen. Weigert sich der Zeuge, nachdem er dieser Bestimmung gemäß bestraft ist, nochmals ohne Grund sein Zeugniß abzugeben oder zu beeidigen, so kann er zur Erzwingung des Zeugnisses auf Antrag bis zur Beendigung des Prozesses in der Instanz, in welcher derselbe gerade anhängig ist, mit Haft bestraft werden. Im Strasprozeß kann diese Strafe schon bei der ersten Weigerung verhängt werden, darf alsdann aber nicht über 6 Monate, bei Uebertretungen nicht über 6 Wochen verhängt werden. Die Haft muß sofort aufgehoben werden, wenn der Prozeß in der Instanz beendigt ist, oder wenn die höchste Dauer der Haft erreicht ist, oder wenn der Zeuge seiner Zeugnißpflicht vollständig genügt hat. Es ergibt sich aus dem Mitgetheilten, daß der geladene Zeuge verpflichtet ist, vor Gericht zu erscheinen, sein Zeugniß abzugeben, die Wahrheit zu sagen und dieselbe zu beeidigen. * Eine Geächtete. Erzählung von Dr. Friedrich Friedrich. (11. Fortsetzung). Der Staatsanwalt fuhr fort:„Hat seine Frau das Verbrechen begangen und er hat darum gewußt, so hat er vor Jahren als Zeuge die Unwahrheit ausgesagt und sich damit des Reineides schuldig gemacht. Auch er würde also dem Zuchthause nicht entgehen. Sind seine Verletzungen gefährlich?“ „Nein; dennoch befürchte ich, daß sie es bei seinem zerrütteten Körper werden. Nach meiner Ueberzeugung würde er verloren gewesen sein, wenn ich ihn nicht zufällig im Walde gefunden hätte. Der Blutverlust hatte ihn schon sehr geschwächt.“ „Gut; ich werde sofort mit dem Gerichtsdirector sprechen und den Antrag stellen, den Wirth zu verhören und die Untersuchung einzuleiten.“ „Wollen Sie die Frau nicht verhaften lassen?" warf Degen ein. „Noch nicht. Es wird von dem Ergebnisse des Verhörs abhängen. Sie werden begreifen, daß es uns stets unaugenehm ist, wenn wir Verhaftete entlassen müssen; das Publicum wirft uns sofort die Uebereilung vor und beschuldigt uns eines Unrechtes, obschon wir unsere Pflicht gethan haben.“ „Wann werden Sie den Gerichtsdirector sprechen?“ fragte Degen. „Sofort. Deuten Sie es mir indeß nicht übel, wenn ich gleichzeitig den Verletzten durch den Gerichtsarzt untersuchen lasse. Es ist nicht ein Zweifel, den ich in Ihr Urtheil setze; das Urtheil des Gerichtsarztes ist durchaus nothwendig. Der Wirth kann ohnehin nicht in Ihrer Wohnung bleiben, sondern muß in das Krankenhaus gebracht werden. Ich weiß, daß Sie an dem Geschicke der Frau Döllinger ein besonderes Interesse nehmen,— ich würde in diesem Falle Alles thun, was meine Pflicht gestattet. Wäre Frau Döllinger unschuldig, dann wäre ihr freilich ein schweres, schweres Unrecht gethan, denn das Publikum hat trotz ihrer Freisprechung an der Ueberzeugung ihrer Schuld festgehalten, und ich selbst halte sie noch für schuldig.“ „Sie ist unschuldig!“ rief Degen. „Es ist ja möglich, daß das Dunkel, welches über dem Verbrechen schwebt, endlich erhellt wird," bemerkte der Staatsanwalt.„Es ist die Pflicht des Gerichts, Alles aufzubicten, dies zu thun. Kehren Sie zu dem Verwundeten zurück, es liegt in Ihrem Interesse, daß er bald im Stande ist, seine Worte zu wiederholen.“ Degen kehrte in seine Wohnung zurück. Der Zustand des Wirthes hatte sich gebessert, durch die Umschläge waren seine Schmerzen gelindert. Mehrere an ihn gerichtete Fragen beantwortete er ruhig. Früher, als Degen erwartet hatte, erschien der Staatsanwalt mit dem Gerichtsdirector und einem Protokollführer. „Ist der Kranke im Stande, ein Verhör zu bestehen?" fragte der Staatsanwalt. „Vollkommen,“ entgegnete Degen. Der Gerichtsdirector hatte dieselbe Ueberzeugung wie der Staatsanwalt; auch er glaubte nach den Acten, die er gelesen, an Thoma's Schuld. „Haben Sie den Wirth darauf vorbereitet, daß ich ihn verhören werde?“ fragte er. „Ja,“ gab Degen zur Antwort. „Und wie hat er Ihre Mittheilung aufgenommen?“ „Ruhig, wie es mir schien, sogar mit einem Gefühle der Genugthuung.“ Der Gerichtsdirector schwieg. Er war ein ernster, fester Character, durchdrungen von der Wichtigkeit seines Berufes, allein ziemlich unzugänglich gegen neue Eindrücke, wenn sich einmal ein Urtheil bei ihm gebildet. Sein Beruf hatte ihn einseitig gemacht und trotz langjähriger Erfahrungen reichten seine Gedanken und sein Blick nicht über einen bestimmten Kreis hinaus. Harte er einen Gedanken gefaßt, so hielt er daran fest, bis ihm das Gegentheil bewiesen wurde. Beweise verlangte er für Alles. „Kommen Sie,“ sprach er zu dem Staatsanwalt, indem er in das Gemach trat, in welchem der Wirth lag. Der Kranke richtete sich etwas empor, er erkannte die Eintretenden und wußte, weßhalb sie kamen, sein glanzloses Auge war ruhig auf sie gerichtet. „Ihr wollt ein Geständniß ablegen?“ sprach der Gerichtsdirector. Der Wirty nickte bejahend mit dem Kopfe;„zuror will ich Euch indeß ermahnen, die volle Wahrheit zu sprechen.“ „Ich werde sie sprechen,“ gab der Wirth zur Antwort. „Sie hat lange genug auf meiner Seele gebrannt, die Schuldige soll endlich die Strafe treffen.“ „Wer ist die Schuldige?“ „Meine Frau!“ „Ist es nicht das Verlangen nach Rache, welches euch zu dem Bekenntnisse treibt?“ „Ja, ich will rächen, was sie an mir verschuldet hat.“ „Sie ist mein Unglück, ihretwegen habe ich mich dem Trunke ergeben. Sie hat kein Herz in der Brust, sie hat mich gequält und mißhandelt, mehr als sich sagen läßt, und ich habe es jahrelang ertragen. Länger ertrage ich es nicht mehr; sie würde mich tödten, wenn ich wieder zu ihr zurückkehrte.“ „Weßhalb habt Ihr nicht früher den Entschluß gefaßt, ein Geständniß abzulegen?“ fragte der Director. „Die Furcht vor meiner Frau hielt mich zurück— und auch die Furcht vor der Strafe, die mich selbst treffen wird.“ „Habt Ihr selbst an dem Verbrechen Theil genommen?“ Zur Erfüllung dieser Pflichten sind dem Gerichte die genannten Strafmittel an die Hand gegeben. Zur Sicherung der Wahrheit des Zeugnines ist die Beeidigung desselben vorgeschrieben und es treffen denjenigen, welcher als Zeuge ein falsches Zeugniß mit einem Eide bekräftigt, die im Strafgesetzbuch vorgeschriebenen Strafen, also Zuchthaus bis zu 10 Jahren, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, welcher auf 2—10 Jahre nach Abbüßung der Zuchthausstrafe festgestellt werden muß, bewirkt u. A. die Unfähigkeit, in das deutsche Heer oder in die kaiserliche Marine einzutreten, öffentliche Aemter zu verwalten, in öffentlichen Angelegenheiten zu stimmen, zu wählen oder gewählt zu werden, bei Aufnahme von Urkunden Zeuge zu sein, Vormund oder Curator zu sein. Durch alle diese Mittel ist dem Gerichte eine außerordentliche Macht gegeben, die geladenen Zeugen zur Erfüllung der ihnen als Staatsbürger obliegenden Pflichten in Bezug auf das Zeugniß vor Gericht anzuhalten. Zu bemerken ist noch, daß alle aus dieser Macht entspringenden Rechte nur dem Richter, niemals aber dem Staatsanwalt zustehen. Zur Statistik des Abgeordnetenhauses. Das Abgeordnetenhaus zählt 433 Mitglieder. Im bisherigen Hause hatten die Fractionen folgende Stärke: Nationalliberale Fraction 167 Centrum mit drei Hospitanten 89 Fortschrittspartei mit einem Hospitant 62 Fraction der Freikonservativen 34 Fraction der Neukonservativen 32 Polen 15 Altkonservative 8 Bei keiner Fraction 21 Erledigt waren Mandate 5 433 Nach den Provinzen und Regierungsbezirken vertheilen sich die Fractionen wie folgt: I. In den Provinzen Ost= und West=Preußen. Regierungsbezirk Königsbera. Von 19 Abgeordneten gehören 3 der nationalliberalen Fraction, 4 der Centrumspartei, 11 der Fortschrittspartei und 1 der neukonservativen Fraction an. Regierungsbezirk Gumbinnen. Alle 13 Mandate hatte die Fortschrittspartei inne. Im Regierungsbezirk Danzig gehören von 9 Abgeordneten 5 der nationalliberalen Fraction, 2 der Fortschrittspartei und 2 der polnischen Fraction an. In Marienwerder gehören von 13 Abgeordneten 7 der nationalliberalen Fraction, 2 der FortschrittsPartei, 1 der freikonservativen Fraction, 2 der neukonservativen Partei und 1 der polnischen an. II. Provinz Brandenburg. Stadt Berlin mit 9 Mandaten; diese 9 Mandate hat die Fortschrittspartei inne. Im Regierungsbezirk Potsdam gehören von 18 Abgeordneten 6 der nationalliberalen Fraction, 4 der FortschrittsPartei, 4 der freikonservativen, 3 der neukonservativen und 1 keiner Fraction an. Im Regierungsbezirk Frankfurt. Von 18 Abgeordneten gehören 9 der nationalliberalen, 2 der freikonservativen, 3 der neukonservativen und 3 der altkonservativen Fraction an. 1 Mandat ist erledigt. III. Provinz Pommern. Regierungsbezirk Stettin. Von 12 Abgeordneten gehören 5 der nationalliberalen, 1 der freikonsernativen, 5 der neukonservativen und 1 keiner Fraction an. Regierungsbezirk Köslin. Von 10 Abgeordneten gehören 1 der nationalliberalen, 3 der freikonservativen, 3 der neukonservativen und 3 der konservativen Fraction an. Regierungsbezirk Stralsund. Von 4 Abgeordneten gehören 2 der nationalliberalen, 1 der freikonservativen und 1 der neukonservativen Fraction an. IV. Provinz Posen. Regierungsbezirk Posen. Von 19 Abgeordneten gehören 5 der nationalliberalen, 2 der freikonservativen, 1 der neukonservativen, 9 der polnischen und 2 keiner Fraction an. Regierungsbezirk Brombera. Von 10 Abgeordneten gehören 4 der nationalliberalen, 1 der neukonservativen, 2 der altkonservativen und 3 der polnischen Fraction an. V. Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Breslau. Von 25 Abgeordneten gehören 11 der nationalliberalen Fraction, 5 dem Centrum, 2 der Fortschrittspartei, 2 der freikonservativen und 5 der neukonservativen Fraction an. „Nein— nein! Das würde ich nie gethau haben, denn Herr Döllinger war ein guter Herr; aber ich habe über das Verbrechen geschwiegen, ich habe vor dem Gerichte ein falsches Zeugniß abgelegt: ich habe dasselbe beschworen; das hat mich zum Trinker gemacht, denn durch Trinken suchte ich mein Gewissen zu beruhigen.“ „Nun theilt uns Alles mit, erzählt, was Ihr wißt, aber sagt die Wahrheit, belastet Euer Gewissen nicht mit einer neuen Unwahrheit.“ „Ich werde die Wahrheit sprechen,“ entgegnete der Wirth, „ich will nichts verschweigen.“ Er hielt einen Augenblick inne, um Kräfte zu sammeln. Degen reichte ihm ein Glas Wein; er leerte es hastig. „Ich stand,“ fuhr er fort,„bei dem Herrn Döllinger als Kutscher in Dienst. Ein Jahr lang war ich schon auf dem Gute, ehe er sich verheirathete. Auf dem Gute lebte gleichzeitig meine jetzige Frau, Anna; ihr Vater stand gleichfalls bei Döllinger als Gärtner in Dienst, er hieß Steffen. Meine Frau war damals ein hübsches Mädchen, und ich verliebte mich in sie. Ihr Vater besaß nur das eine Kind, er hatte sich, da er ein fleißiger Mann war, ein kleines Vermögen erspart; nicht das Geld lockte mich, sondern ich liebte das Mädchen wirklich. Es wich mir indeß stets aus und wies meine Werbung lachend zurück; meine Leidenschaft zu ihm wurde dadurch noch mehr angefacht. Ich wußte, daß es mit meinem Herrn ein Liebesverhältniß unterhielt, das Alles vermochte mich indeß nicht abzukühlen; ich würde die Hälfte meines Lebens hingegeben haben, wenn es die Meinige geworden wäre. Das Verhältniß zu dem Herrn hatte es noch übermüthiger und stolzer gemacht, als es bereits war, es trug sich mit der Hoffnung, Herrin des Guts zu werden, und wer weiß, wohin es gekommen wäre, wenn der Herr nicht auf einer Reise seine Frau kennen gelernt hätte. Anna's Regierungsbezirk Oppeln. Von 21 Abgeordneten gehören 1 der nationalliberalen Fraction, 14 dem Centrum, 3 der freikonservativen, 1 der neukonservativen und 1 keiner Fraction an; 1 Mandat ist erledigt. Regierungsbezirk Liegnitz. Von 19 Abgeordneten gehören 13 der nationalliberalen Fraction, 1 der Fortschrittspartei, 1 der freikonservativen, 1 der neukonservativen und 3 keiner Fraction an. VI. Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg. Von 15 Abgeordneten gehören 12 der nationalliberalen Fraction, 1 der Fortschrittspartei, 1 der freikonservativen und 1 der neukonservativen Fraction an. Regierungsbezirk Mersebura. Von 16 Abgeordneten gehören 13 der nationalliberalen, 2 der freikonservativen und 1 der neukonservativen Fraction an. Regierungsbezirk Erkurt. Von 7 Abgeordneten gehören 2 der nationalliberalen Fraction, 2 dem Centrum, 1 der Fortschrittspartei und 2 der freikonservativen Fraction an. VII. Provinz Schleswig=woinein. Von 19 Abgeordneten gehören 9 der nationalliberalen Fraction, 4 der Fortschrittspartei, 3 der freikonservativen, 1 der neukonservatiren Partei an, 2 Mandate(Dänen) sind erledigt. VIII. Provinz Hannover. Von 36 Abgeordneten gehören 26 der nationalliberalen, 4 der klerikalen und 4 der freikonservativen Partei an. 2 Mandate sind erledigt. IX. Provinz Westfalen. Regierungsbezirk Münster. Von 9 Abgeordneten gehören 8 der Centrumsfraction, 1 der neukonservativen Fraction an. Regierungsbezirk Minden. Von 9 Abgeordneten gehören 3 der nationalliberalen, 4 der Centrumsfraction und 2 der Fortschrittspartei an. Regierungsbezirk Arnsbera. Von 13 Abgeordneten gehören! der nationalliberalen, 3 der Centrumsfraction, 4 der Fortschrittspartei und 5 keiner Fraction an. X. Provinz Hessen=Nassau. Regierungsbezirk Wiesbaden. Von 12 Abgeordneten gehören 6 der nationalliberalen, 1 der Centrumspartei, 4 der Fortschritts= und 1 keiner Fraktion an. Regierungsbezirk Kassel. Von 14 Abgeordneten gehören 9 der nationalliberalen Fraction, 2 der Centrumspartei, 1 der Fortschrittspartei, 1 der neukonservativen Fraction und 1 keiner Partei an. XI. Rheinprovinz. Regierungsbezirk Köln. Von 11 Abgeordneten gehören 2 der nationalliberalen Fraction, 8 der Centrumspartei und 1 keiner Fraction an. Regierungsbezirk Düsseldorf. Von den 21 Abgeordneten gehören 8 der nationalliberalen Fraction, 10 dem Centrum, 1 der Fortschrittspartei, 1 der freikonservativen Fraction und 1 keiner Partei an. Regierungsbezirk Koblenz. Von den 10 Mandaten hatte die nationalliberale Partei 4, das Centrum 5 und die freikonservative Fraction 1 Sitz inne. RegierungsBezirk Trier. Von 11 Abgeordneten gehören 1 der nationalliberalen Fraction, 8 dem Centrum, 1 der freikonservativen Fraction und 1 keiner Partei an. Regierungsbezirk Aachen. Sämmtliche 9 Abgeordneten gehören der Centrumsfraction an. XII. Hohenzouern. Die beiden Abgeordneten gehören der Centrumsfraction an. Politische Hluchrichten. Die angestrengte militärische Thätigkeit, welche Kaiser Wilhelm soeben bei den ostpreußischen Manövern entwickelt hat, nöthigt uns ein Gefühl des Staunens und der Hochachtung vor dem greisen Herrscher ab, der inmitten seiner angestrengten Regierungsarbeit und nach der bedeutsamen Entrevue von Alexandrowo in so eingehender und fast strapaziöser Weise seine Pflichttreue in der Pflege der Armee bekundet. Das großartige militärische Schauspiel gewinnt dadurch eine große Bedeutung, daß es den Kaiser mit seinen alten Paladinen dem Continent als einen Monarchen zeigt, der sein schneidiges Werkzeug, die Armee, zu pflegen nicht vergißt. Aus Alexandrowo kommen über den Aufenthalt der beiden Monarchen noch folgende Mittheilungen: Kaiser Wilhelm hat dem Bahnhofs=Vorsteher in Alexandrowo den Kronen=Orden dritter Klasse verliehen und dessen Gemahlin eine prachtvolle Broche mit Brillanten überreichen lassen. Der Direktor der Zollkammer, so wie der Betriebs=Direktor Vater war ein rechtschaffner Mann, er hätte mir gern seine Tochter zur Frau gegeben, er annte das Verhältniß zu Döllinger allein er wagte nicht, dagegen einzuschreiten, denn Anna beherrschte ihn. Als ich erfuhr, daß der Herr sich verheirathen werde, stieg neue Hoffnung in mir auf. Anfangs war Anna sehr unruhig, ich sah ihren Augen an, daß sie oft weinte, bald wurde sie indeß wieder ruhig, ja sogar lustig. Sie hoffte offenbar, daß sie ihren Einfluß auf den Herrn nicht verlieren werde. Als der Herr seine junge Frau, die so schön und freundlich war, auf das Gut brachte, vermochte ich mir freilich nicht zu denken, daß er sein Herz noch mit einer Andern theilen könne; Anna's Ruhe machte mich indeß besorgt. Eifersüchtiger denn je beobachtete ich jeden ihrer Schritte. Herr Döllinger hatte die Gewohnheit, jeden Morgen, sobald er aufgestanden war, und jeden Abend, ehe er sich zur Ruhe legte, zu einem Quell im Garten, der kaum fünfzig Schritte vom Hause entfernt war, zu gehen und aus demselben ein Glas Wasser zu trinken. Er behauptete, in dem Wasser liege eine besondere Kraft: ob es wahr ist, weiß ich nicht. Auf dem Wege zu der Quelle war er oft Abends mit Anna zusammengetroffen. Ich vermuthete, daß sie diesen Platz ferner benutzen würden, wenn dos Verhältniß zwischen ihnen noch fortbestand. Dicht neben dem Quell im Gebüsch hinter einem Baume versteckt stand ich eines Abends auf der Lauer. Ich mochte ungefähr eine Viertelstunde gewartet haben, als Herr Döllinger kam. Er füllte das Glas, welches stets auf dem Rande der in Stein gefaßten Quelle stand, und trank es aus; dann füllte er es noch einmal, stellte das Glas auf den Stein und schritt, wie es seine Gewohnheit war, in einem nahen Baumgange auf und ab. Kaum hatte er sich entfernt, so eilte Anna aus dem gegenüberliegenden Gebüsch hervor und schüttete etwas in das Glas. Dann eilte sie zurück. Wenige Minuten Gemahlinnen mehrerer der dortigen höheren Beamten höchst werthvolle Brochen erhalten. Dem Kuiser=Wilhelm=Regiment, von welchem eine Kompagnie die Ehrenwache bildete, soll Seine Majestät ein Geschenk von 50,000 M. gemacht haben, die Portiers haben 25—30 Rubel erhalten.— In Alexandrowo ist nur eine Stimme über die wahrhaft Königliche Großartigkeit der von Kaiser Wilhelm gespendeten Geschenke. Der Generalfeldmarschall v. Manteuffel, welcher Logis bei dem Spediteur Kowaisri genommen, hat der Gemahlin desselben eine prachtvolle Broche, den preußischen Adler in Brillanten tragend, verehrt. Der Reichsanzeiger meldet, der König habe den Regierungs=Präsidenten Karl Heinrich v. Bötticher zu Schleswig zum Oberpräsidenten der Provinz Schleswig=Holstein ernannt. Herr v. Bötticher, 47 Jahre au, gehört seit 1862 dem Verwaltungs=Dienste an. Er war vorübergehend HülfsArbeiter im Handels=Ministerium und im Ministerium des Innern, in welchem er dann als vortragender Rath sungirte. Als solcher wurde er im Jahre 1873 zum Landdrosten in Hannover und 1876 zum Regierungs=Präsidenten in Schleswig berufen. Mit seiner Ernennung zum Oberpräsidenten erlischt sein Mandat zum Reichstage, in welchen er den WahlKreis Flensburg=Apenrade vertrat. Der chinesische Gesandte Li Fong Pao weilt erst seit zehn Monaten in Berlin. Diese verhältnißmäßig kurze Zeit hat er, da er für abendländisches und speciell deutsches Wesen eine gewisse Vorliebe besitzt, derartig zu benutzen verstanden, daß er in der Antrittsaudienz, die er am 1. September bei dem Kaiser gehabt, sich der deutschen Sprache bedienen konnte. Der Kaiser war hiervon auf dus Angenehmste berührt und beglückwünschte nach der offiziellen Erwiderung in huldvoller Weise den Gesandten wegen der Gewandtheit, mit der derselbe das Deutsche zu beherrschen vermöge. Der Kaiser erfuhr dann im weiteren Gespräch, daß der Gesandte sich besonders für Maschinenwesen und Technik interessire und die einschlägigen Etablissements Berlins bereits eingehend besichtigt habe. Auch bei der Audienz, welche die Kaiserin dem Gesandten ertheilte, wurde die Unterhaltung ausschließlich in deutscher Sprache geführt. Die hohe Frau nahm hierbei Veranlassung, sich nach der Gemahlin des Gesandten zu erkundigen. Als dieser bemerkte, er habe die Absicht, seine Frau aus China nach Berlin kommen zu lassen, meinte die Kaiserin, daß er sich doch wol nur im Kreise seiner Familie in Berlin wirklich heimisch fühlen könne. Das größte geographische Problem, die nordöstliche Durchfahrt auf der nördlichen Hälfte unserer Erde ist von Professor Nordenskjöld glücklich gefunden worden. Schon glaubte man, daß, nach seiner langen Abwesenheit zu schließen, er vom Schicksale Franklin's ereilt worden wäre, als die Nachrichten von seiner Ankunft am Ostcap eintrafen. In Rußland sieht man mit einer grenzenlosen Erbitterung dem Beginnen Oesterreichs zu, sich nunmehr auch des Ländchens Novibazar und damit eines neuen Stückchens der zerstückelten Türkei zu bemächtigen. Man sagt sich in St. Petersburger politischen Kreisen nicht mit Unrecht, daß man selbst mit schweren Opfern die Beute gemacht, um sie Anderen in die Hände fallen zu lassen. In Frankreich werden die Commune=Verurtheilten wieder der republikanischen Bürger=Gesammtheit einverleibt. Das ist freilich kein kleines Stückchen Wagniß, solch' unruhige Geister gegen die menschliche Gesellschaft wieder loszulassen — und muß der Erfolg lehren, wie es mit diesem Versuche gehen wird. Sonst ist die hohe Politik Frankreichs auf Reisen gegangen, höchstens, daß man mit einem Augenblinzeln zur Seite sieht, um die Entwicklung der deutsch=russischen Politik zu beobachten. Ganz England befindet sich in großer Bestürzung. Die Gesandtschaft in Kabul ist ermordet worden. Die in Edinburg weilende Gemahlin des unglücklichen Gesandten am Hofe Jacub Khan's, Sir Louis Cavagnari, erhielt ein Telegramm des Vizekönigs von Indien, welches meldet, daß ihr Gatte, der Sekretär Jenkins, Dr. Kelly und Lieutenant Hamilion mit der ganzen, aus 67 Mann bestehenden Eskorte der englischen Gesandtschaft in Kabul nach verzweifelter Gegenwehr getödtet worden sind.— Der„Köln. Ztg.“ wird bezüglich der Vorgänge in Kabul aus London vom später kehrte Herr Döllinger zurück, trank das Glas aus und begab sich dann in das Haus. Ich blieb noch immer regungslos stehen. Auch Anna kehrte jetzt zurück, spülte das Glas wiederholt aus und setzte es dann an dieselbe Stelle, wohin Herr Döllinger es gestellt hatte. Dann eilte sie fort. „Und Ihr ließet das ruhig geschehen, während es nur eines einzigen Wortes von Euch bedurft hätte, um Herrn Döllinger zu warnen?“ warf der Gerichtsdirector ein. „Ich dachte ja an nichts Schlimmes,“ entgegnete der Kranke.„Ich war in dem festen Glauben, sie habe dem Herrn irgend einen Trank in das Wasser geschüttet, um sich seiner Liebe zu versichern.“ Der Gerichtsdirector schüttelte zweifelnd mit dem Kopfe. „Wenn dies Euere Ueberzeugung gewesen wäre," bemerkte er,„so wäre es das Natürlichste gewesen, daß Ihr das Glas ausgeschüttet, ebe Herr Döllinger zurückgekehrt und es getrunken. Ihr liebtet ja das Mädchen, und es mußte Euch daran liegen, daß es nicht das Herz eines anderen Mannes gewann.“ Der Wirth blieb völlig ruhig, dieser Einwurf brachte ihn nicht im Geringsten aus der Fassung. „Ich glaubte nicht an die Kraft eines solchen Trankes, deßhalb ließ ich den Herrn das Glas auch ruhig leeren,“ entgegnete er. „Erzählt weiter,“ sprach der Gerichtsdirector. „In derselben Nacht erkrankte der Herr. Ich ersuhr es erst, als ich gegen Morgen geweckt wurde, um den Arzt zu holen. Auch jetzt stieg noch nicht der geringste Verdacht in mir auf, ich dachte nicht an die Möglichkeit, daß Anna den Herrn vergiftet haben könne, ich dachte auch nicht an die Möglichkeit, daß der Herr, der noch am Abend so munter gewesen war, sterben könne. Er starb gegen Morgen.“ (Fortsetzung folgt.) 8. Sept. Folgende in Kabul kaume auch schon unzufr Die Gesandtschaft untergebracht, bi Platz bereits ger Gesandtschaft bes Sekretär Jenkins Soldaten und 26 am 3. d. M. zu zurückgetrieben, verstärkt, nach 4 Angriff dauerte ganzen Tag. D Gesandtschaftsgeb desselben stürmter Tapferste verthei welche zur Zeit Shutargardan=P. Der Emir Jakul länder um Hülfe vom Passe befin Die Truppen be Marsche gegen # Hamm. 1 Donnerstag die van Diecken dieses Jahres ih legung getödtet Dortmun verhaftet, der durch Ausgabe Die bei dem Ve auch richtig eine Witten. Angst versetzt d bräune, welche derartig, daß d Tode verfallen die Aerzte rasch Selbst Erwachst Haspe. 1 nachstehendes S als famose Em dürfte:„H.. S 85 Mark durch das die klage ich gunz genau Beigetrieben h versigere ich foderung als! zu schiken. M Volks Anwald Gevelsb Turnvereins die von den so Der junge M fiel dabei so getragen werd zugezogen, den Mutter, einer ihre Lebensfrei Verein verlier Gladbat unterm 5. d. noch 96 Kind erkrankt sind, erscheint es ge Kleinkinderver acht Tage hir Aachen. folgende Mit hier abgehalt mehrstöckiges Gartenanlage fünfzig Mark Aus Menden den 7. Sept Dieselbe verft glieder in Kr Falle der E unentgeltliche geltliche Verp ein Beitrag Es ist für Interesse zu 1855 bis 18 = 12,224 genannten 23 Sgr. au dürften am sprechen, der keit nur ein die berechtig warmes In Holzen Brune hie sammlungd die sehr zah von dem V war, ertheil Herrn Wilk eren Beamten höchst r=Wilhelm=Regiment, nwache bildete, soll M. gemacht haben, ten.— In Alexanwahrhaft Königliche espendeten Geschenke. sel, welcher Logis u, hat der Gemahlin oreußischen Adler in tig habe den Regieicher zu Schleswig zig=Holstein ernannt. hört seit 1862 dem drübergehend Hülfsim Ministerium des ender Rath fungirte. zum Landdrosten in jäsidenten in Schlesum Oberpräsidenten belchen er den WahlPao weilt erst seit nißmäßig kurze Zeit eciell deutsches Wesen benutzen verstanden, m 1. September bei ache bedienen konnte. ehmste berührt und herung in huldvoller heit, mit der derselbe Der Kaiser erfuhr sandte sich besonders essire und die eineingehend besichtigt die Kaiserin dem ung ausschließlich in Frau nahm hierbei des Gesandten zu de die Absicht, seine lassen, meinte die kreise seiner Familie 1, die nordöstliche inserer Erde ist von den worden. Schon besenheit zu schließen, orden wäre, als die ip eintrafen. zenlosen Erbitterung r auch des Ländchens zens der zerstückelten n St. Petersburger aß man selbst mit sie Anderen in die Verurtheilten wieder t einverleibt. Das iß, solch' unruhige wieder loszulassen mit diesem Versuche lik Frankreichs auf einem Augenblinzeln r deutsch=russischen er Bestürzung. Die rden. Die in EdinGesandten am Hofe znari, erhielt ein welches meldet, daß Kelly und Lieute7 Mann bestehenden kabul nach verzwei— Der„Köln. Ztg.“ aus London vom das Glas aus und blieb noch immer ßt zurück, spülte das an dieselbe Stelle, Dann eilte sie fort. 1, während es nur hätte, um Herrn sdirector ein. s,“ entgegnete der ben, sie habe dem r geschüttet, um sich nd mit dem Kopfe. sen wäre," bemerkte , d a ß I h r d a s G l a s hrt und es getrunken. mußte Euch daran 1 Mannes gewann.“ Einwurf brachte ihn es solchen Trankes, auch ruhig leeren,“ director. err. Ich ersuhr es e, um den Arzt zu ringste Verdacht in keit, daß Anna den nicht an die Möglichso munter gewesen rgen.“ 8. Sept. Folgendes gemeldet: Die englische Gesandtschaft war in Kabul kaum eingetroffen, als sich das gewöhnliche Volk auch schon unzufrieden und herausfordernd gegen sie benahm. Die Gesandtschaft war einstweilen in hölzernen Häusern untergebracht, bis ein passendes Gebäude, für welches der Platz bereits gewählt war, aufgeführt sein würde. Die Gesandtschaft bestand aus dem Major Cavagnari, dem Sekretär Jenkins, Dr. Kelly, Lieutenant Hamilion, 60 FußSoldaten und 26 berittenen Guiden. Die Aufrührer wurden am 3. d. M. zuerst durch ein wohlgezieltes heftiges Feuer zurückgetrieben, erschienen aber, durch den Pöbel der Stadt verstärkt, nach Plünderung des Arsenals bald wieder. Der Angriff dauerte unter beiverseitigen namhaften Verlusten den ganzen Tag. Den Afghanen gelang es gegen Abend, das Gesandtschaftsgebäude in Brand zu stecken. Die Bewohner desselben stürmten heraus und wurden, ihr Leben auf das Tapferste vertheidigend, sämmtlich getödtet. Neun Guiden, welche zur Zeit des Angriffs fouragirten, entflohen nach dem Shutargardan=Paß und sollen die einzig Ueberlebenden sein. Der Emir Jakub Khan, selbst hart bedrängt, bat die Engländer um Hülfe; Badehan Khan, welcher sich nördlich vom Passe befindet, bot den Engländern seinen Beistand an. Die Truppen befinden sich von allen Seiten bereits auf dem Marsche gegen Kabul. Wcestfälisch- Bheinisches. Hamm. Vom hiesigen Schwurgericht wurde letzten Donnerstag die unverehelichte 19jährige Dienstmagd Christine van Diecken aus Flecke bei Soest, welche am 24. April dieses Jahres ihr etwas über ein Jahr altes Kind mit Ueberlegung getödtet hatte, zum Tode verurtheilt. Dortmund. Am 5. d. M. wurde hierselbst ein Mann verhaftet, der seit längerer Zeit die hiesigen Wochenmärkte durch Ausgabe falscher 1=Markstücke unsicher gemacht hat. Die bei dem Verhafteten vorgenommene Haussuchung förderte auch richtig einen Beutel mit falschen 1=Markstücken zu Tage. Witten. Die Eltern unserer Kleinen werden in große Angst versetzt durch das typhöse Scharlachfieber und Rachenbräune, welche Krankheit sehr heftig hier auftritt und zwar derartig, daß die davon Betroffenen binnen 24 Stunden dem Tode verfallen sind. Infolge der Ansteckungsfähigkeit ordnen die Aerzte rasche Entfernung der Leichen aus dem Hause an. Selbst Erwachsene verschont die Krankheit nicht. Haspe. Der hiesigen Zeitung geht von einem Bekannten nachstehendes Schriftstück im Original zu, welches jedenfalls als famose Empfehlung für den Schreiber desselben dienen dürfte:„H...... o. Haspe, 1. August 1879. Herrn S. im diesen Winterzeit haben sie die Ehe Leute E..... St.... H..... für ihre foderung fon Stark 85 Mark durch ihre im Termin nicht Erschen ferlohren so das die klage für ihre kosten zurük gelägt worden ist in dem ich gunz genau der sache kundig bin wollen sie ihre fodrung Beigetrieben haben so könen sie mich befollmächtigen dan versigere ich ihnen ganz Schläunig die Eintreibung ihrer foderung als dan müsen sie mir aber ihre Rächnung dopelt zu schiken. Maine Adrässe ist Herrn Rächts Conselänt und Volks Anwald C... B.„H..... b. Haspe.“ Gevelsberg. Bei den letzten Uebungen des hiesigen Turnvereins führte ein junger Mann eine Evolution aus, die von den schlimmsten Folgen für denselben begleitet war. Der junge Mann übte den sogenannten Todtensprung und fiel dabei so unglücklich, daß er bewußtlos nach Hause getragen werden mußte. Bei der ärztlichen Untersuchung stellte es sich heraus, daß er sich schwere innerliche Verletzungen zugezogen, denen er zum unermeßlichen Leide seiner trostlosen Mutter, einer Wittwe, bereits erlegen ist. Die Aermste sieht ihre Lebensfreude und Hoffnung vernichtet und der TurnVerein verliert ein wackeres und braves Mitglied. Gladbach. Die landräthliche Behörde veröffentlichte unterm 5. d. M. folgende Bekanntmachung: Da gegenwärtig noch 96 Kinder hiesiger Stadt an Diphteritis und Scharlach erkrankt sind, von denen sich 33 im Kontagienhaus befinden, erscheint es geboten, die Wiedereröffnung der Elementar= und Kleinkinderverwahrschulen, wie hiermit geschieht, nochmals um acht Tage hinauszuschieben. Aachen. Zur Illustration der Zeitverhältnisse diene folgende Mittheilung. Vor einigen Tagen wurde bei den hier abgehaltenen Subhastationsverkäufen ein 3senstriges mehrstöckiges Wohnhaus nebst Wirthschafts=Concession und Gartenanlagen dem ersten Hypothekgläubiger für 50, sage fünfzig Mark zugeschlagen. Aus den Kreisen Iserlohn— Arusberg. Menden. Die hiesige Gesellenlade feierte am Sonntag den 7. September c. das Fest ihres 25jährigen Bestehens. Dieselbe verfolgt als Hauptzweck die Unterstützung der Mitglieder in Krankheitsfällen und zahlt an die Mitglieder im Falle der Selbstpflegung pro Tag 75 Pf. und gewährt unentgeltliche ärztliche Behandlung; andernfalls erfolgt unentgeltliche Verpflegung im Krankenhause. Bei Sterbefällen wird ein Beitrag von 30 Mark zu den Beerdigungskosten gezahlt. Es ist für die Kassenmitglieder und Meister gewiß von Interesse zu erfahren, daß die Gesellenlade in den Jahren 1855 bis 1878 für Vereinszwecke 4074 Thlr. 22 Sgr. 9 Pf. = 12,224 M. 28 Pf. ausgegeben hat. Es sind in der genannten Zeit 588 erkrankte Mitglieder mit 2694 Thlr. 23 Sgr. aus der Kasse unterstützt worden. Diese Zahlen dürften am deutlichsten für den schönen Zweck des Vereins sprechen, dem man auch in Rücksicht auf seine Gemeinnützigkeit nur eine weitere gedeihliche Entwickelung wünschen und die berechtigte Hoffnung hegen kann, daß die Meister stets ein warmes Interesse für denselben bewahren werden. Holzen. Im Vereins=Lokale bei Wirth Herrn Fritz Brune hierselbst fand letzten Sonntag=Nachmittag eine Versammlung des hiesigen landwirthschaftlichen Ortsvereins statt, die sehr zahlreich besucht war. Nachdem dieselbe gegen 6 Uhr von dem Vorsitzenden, Herrn Gutsbesitzer Wrede, eröffnet war, ertheilte derselbe unter Mittheilung der Tages-Ordnung Herrn Wilh. Knapp das Wort zu seinem Vortrage über Hühnerzucht. Diesen Vortrag hier ausführlich wiederzugeben, mangelt es uns leider an Raum, weßhalb wir uns auf eine kurze Skizzirung beschränken müssen. Vorausschickend, daß über nichts in vielen Wirthschaften von Seiten der Landwirth= schaft so viel geeifert werde, als über das Federvieh, wies der Vortragende zunächst darauf hin, daß der Nutzen, den die Hühnerwelt abwersen soll, sehr häufig dadurch verdorben würde, daß man zu wenig Sorgfalt beim Ankauf auf gute Legehennen verwendet. Das Ergebniß würde um mehr als die Hälfte steigen, wenn man, anstatt Hühner zu besitzen, von denen jedes jährlich 40—60 Eier legt, eben so viele andere ertragreichere Racen füttert, die fast das ganze Jahr hindurch und zwar bis 140 Eier legen. Die Hauptursache der meisten Fehlschläge in der Hühnerzucht, meinte Herr Knapp, läge unbedingt darin, daß unsere Bauern so schwer von dem Vorurtheil abzubringen seien, die Landhühner(der hiesige Schlag) seien, da sie die wenigste Pflege bedürfen, die besten. Eine zweite Ursache wäre die, daß man die Inzucht zu sehr um sich greifen lasse und nicht für frischen Blutwechsel Sorge trage. Die Landrace sei unbedingt die schlechteste am wenigsten lohnendste und dabei meist so klein, daß sie auch geschlachtet keinen großen Nutzen gäbe. Am nutzbarsten seien alle Hühner im 2. und 3. Jahre, im 4. seien sie vorzüglich als Bruthennen und damit höre dann ihre weitere Nutzbarkeit auf. Unsere Landleute kümmerten sich jedoch zu wenig um ihre Hühner, um wissen zu können, diese oder jene Henne sei jetzt so und so alt. Geschlachtet von ihnen würden in der Regel nur die jungen Hühner und die alten ließe man immer nutzloser werden. Eine gute Legehenne erkenne man sofort an der Beschaffenheit der an einem vollen gut abgerundeten Hintertheil, dicht unter dem Steiß, befindlichen Federquaste. Kamm und Läppchen sollen auch ein gutes Zeichen von fleißigem Legen sein. Ein je lebhafteres Dunkelscharlachroth diese Theile zur Legezeit hätten, um so reichlicher lege die Henne; zu derselben Zeit, in der sich diese Theile dunkler färben, würde die Ohrenscheibe viel weißer. Bei schlechten Legehennen seien Bart und Kamm blußroth und die Ohrenscheibe schmutzigweiß oder gelblichroth. Er(der Vortragende) sei nach langjähriger Beobachtung zu dem Resultat gelangt, daß folgende Hühnerracen unbedingt allen übrigen vorzuziehen seien: 1. das Gréve-Coeur-Huhn, 2. das Spanier Huhn, und 3. das Italiener Landhuhn. Die beiden letzten Racen seien allen Denen zu empfehlen, welche gute und fleißige Legehennen zu haben wünschten. Gegen Ende Mai ausgebrütete junge Italiener beginnen bereits im November zu legen. Außerdem entwickelten sich die Kücken sehr schnell, so daß sie schon nach kurzer Zeit für die Tafel reif seien. Wenn eine Henne den Winter über legen solle, müsse man sie vor allen Dingen vor Kälte schützen und ihr angemessenes Futter geben, wozu am tauglichsten geröstete Gerste, geringer Weizen oder Kartoffeln mit Hafer vermengt sei. Warme Kartoffeln taugten nicht zur Fütterung, da selbe sehr leicht den Pips hervorriefen. Als Regel bei der Fütterung gelte nicht zu viel und nicht zu wenig, nicht zu fett und nicht zu mager und stets regelmäßig. Wolle man Eier ausbewahren, so müsse man dazu die in der kälteren Jahreszeit gelegten auswählen. Unbefruchtete Eier hielten sich länger, während die befruchteten viel schneller in Verwesung übergingen. Eier dürften nie im Keller oder an feuchten Orten aufbewahrt werden, da sie darin sehr schnell verdürben und einen dumpfigen Geschmack annehmen. Als ein einfaches Verfahren zur Conservirung der Eier sei folgendes zu empfehlen: Die Eier werden in ein gewöhnliches Eierbrett gestellt und alle 14 Tage umgekehrt, so daß dasjenige Ende, welches sich früher unten befand, dann nach oben zu stehen kommt. Die so aufbewahrten Eier sollen sich ein halbes Jahr und länger halten. Nach einer kurzen aber lebhaften Debatte beschloß die Versammlung, mit Italiener und Spanier Hühnern einen Versuch zu machen, und gab dieselbe Herrn Lehrer Westhoff und Herrn Knavv den Auftrag, für den Verein einige Stämme Italiener und Spanier zu kausen, um dieselben alsdann unter den Mitgliedern zu verauctioniren. Etwaiger Ueberschuß solle in die Vereinskasse fließen. Hiermit war die Tagesordnung erledigt. Hernach sprach noch Herr Lehrer Westhoff über das von Mit= oder Nichtmitgliedern über letzt stattgehabte Vereins=Versammlung veröffentlichte Referat, das für die Herren Ausbleiber eine etwas zu scharfe Rüge enthalten habe, und trat mit sehr großer Wärme für seine beiden Clienten ein, bestreitend, daß die Mitglieder ein Recht zum Referiren hätten, solches stehe allenfalls nur dem Vorsitzenden zu, wie er meinte. Der Vorsitzende, Herr Gutsbesitzer Wrede, replicirte jedoch, daß jene Rüge gar nicht geschadet habe, nur hätte er gewünscht, daß sie in einer etwas milderen Form gebracht worden wäre, und constatirte, daß er unlängst einmal ganz allein in der Versammlung anwesend gewesen sei und kein Mitglied sich hätte sehen lassen. Im weiteren Verlauf der Debatte antwortete Herr Knapp, daß. da die Versammlungen öffentlich seien, ein Jeder das Recht habe, über die Versammlung zu referiren, womit dann die Sache abgethan war.— Geschäftlich theilte der Vorsitzende alsdann noch mit, daß er jetzt volle zwei Jahre Vorsitzender gewesen sei und nunmehr sein Amt als solcher niederlege. Er dankte für das Vertrauen, das ihm allseitig entgegengebracht worden sei, und schloß die Versammlung kurz vor 8 Uhr, versprechend, daß er ständiges Mitglied des Vereins bleiben wolle. Iserlohn. Am 1. October wird hierselbst die Königl. Fachschule für Metallindustrie eröffnet werden. Sie soll nach ihrem Programm jungen Leuten, die entweder vor dem Schulbesuch bereits practisch gearbeitet haben, oder neben demselben practisch sich beschäftigen wollen, auf dem Gebiete der Metallindustrie, der technischen Chemie und des Kunsthandwerks (namentlich den Maschinenbauern, Mechanikern, Schlossern, Schmieden, Blecharbeitern, Modelleuren, Graveuren u. s. w.) Gelegenheit zu einer über die Fertigkeit eines gewöhnlichen Arbeiters hinausgehenden fachlichen Ausbildung bieten, um sich dadurch einen weiteren und ergiebigeren Wirkungskreis als selbstständiger Gewerbetreibender, Werkmeister u. s. w. zu eröffnen. Sie tritt an die Stelle der hiesigen Provinzial= Gewerbeschule, welche am 1. April d. J. aufgelöst worden ist. Eingehende Verhandlungen der städtischen Behörden mit den Vertretern der Königl. Staatsregierung, insbesondere dem Herrn Geheimen=Rath Lüders, haben zu dem Entschlusse geführt, diese in ihrer Art neue Schule hier im Mittelpunkt einer umfangreichen Metallindustrie zu gründen. Staat und Stadt tragen die Kosten gemeinschaftlich. Das Königl. CultusMinisterium und die Königl. Regierung zu Arnsberg sind die beaussichtigenden Behörden. Als Director der Schule ist der langjährige Director der Fachschule zu Komotau(Oesterreich), Herr Reuter, gewonnen worden. Die genannte Königl. Fachschule enthält eine einklassige Vorschule mit einjährigem Curs, einen dreijährigen vorbereitenden Abendcurs gleichen Zweckes, und zwei Fachschulklassen. Die Hauptsächer der letzteren sind Freihandzeichnen, Linearzeichnen, Naturlehre, Technologie, Technische Chemie, Mineralogie, Metallurgie, Modellirren in Holz, Thon und Gyps. Der Unterricht in der Vorschule findet nur am Vormittag statt, und beginnt Nachmittags practisches Arbeiten in den betreffenden Werkstätten Iserlohns, während die Abendcurse für Lehrlinge solcher Werkstätten bestimmt sind. Die Unterrichtsfächer in den beiden Vorbereitungsabtheilungen sind Rechnen, Freihandzeichnen, geometrisches Zeichnen, Deutsch, Naturlehre. Anmeldungen zum Eintritt in die Vorschule und den ersten Abendcurs, mit deren Eröffnung zunächst begonnen wird, sind vor dem 15. September d. J. beim Schul=Curatorium hierselbst zu machen, und müssen die Angemeldeten die Oberstufe der städtischen mehrklassigen Volksschule absolvirt haben. Das Schulgeld für den ersten Abendcurs beträgt 6 Mark, für die Vorschule 30 Mark pro Semester. Iserlohn. Am 6. d. M. wurden vom Kreisausschusse, bestehend aus dem Vorsitzenden Herrn Kreisrichter Koenig, dem Herrn Landrath Loebbecke als Staatsverwaltungsbeamten und 7 Vertrauensmännern: den Herren Bürgermeister Bonstedt, I. Bensel, E. Schrimpff, Liesenhoff aus Letmathe, G. von der Becke aus Sundwig, Ad. Ebbinghaus aus Westig und Schulte=Rheinen aus Rheinen für die Functionsperiode vom 1. October 1879 bis 31. December 1880 zu Schöffen gewählt die 24 Herren: I. Bensel, A. Breuer, L. Brockhaus, E. Schrimpff, Th. Schmoele, L. Maste, C. Weydekamp, W. Zimmermann, L. Mevius, L. Grillo, C. Möllmann, sämmtlich hier, G. Reinhard in Hemer, Springmeyer in Hemer, Reininghaus in Deilinghofen, Ad. Ebbinghaus in Westig, G. von der Becke in Sundwig, Liesenhoff in Letmathe, D. Halver in der Grüne, Laurenzis in Letmathe, Schulte gen. Beckmann in Oestrich, W. Rahlenbeck in Refflingsen, Noelle=Wying, Schulte=Kalthoff, E. Ebbinghaus in Letmathe, und zu Hülfsschöffen die 12 hiesigen Herren: Emil Brockhaus, Elsberg, Comm.=Rath Ebbinghaus, Dr. Fleitmann, F. Grundmann, Rud. Giese, H. Mevius, Rud. Milchsack, Jac. Münch, G. Milchsack, H. Th. Quincke und C. Wunderlich. Letmathe. Der„Bergisch=Märkischen Zeitung" wird unterm 8. von hier geschrieben:„Eine ruchlose That setzt uns hierorts in große Aufregung. Als gestern Abend gegen 9 Uhr unser von allen Gutgesinnten hochverehrter Herr Vikar Vogelsang sich seiner Wohnung nahte, wurde auf denselben in unmittelbarer Nähe seines Hauses, von einem anscheinend jungen Mann, ein Schuß abgefeuert. Der feige und ruchlose Thäter hat sich schleunigst der Ergreisung und Lynchjustiz durch die Flucht entzogen. Gott sei Dank ist der Herr Vikar, wie ich mich soeben persönlich überzeugt, nur am Kopfe gestreift und werden hoffentlich keine üblen Folgen für denselben zurückbleiben."— Dasselbe Blatt bringt beziehentlich hierauf auch folgende Anzeige:„100 Mark Belohnung! Gestern Abend ist auf unsern Herrn Vikar Vogelsang ein Schuß abgefeuert; wer den ruchlosen Thäter so zur Anzeige bringt, daß er zur Rechenschaft gezogen werden kann, erhält von mir obige Belohnung. Letmathe, 8. September 1879. F. W. Bewerunge.“ Arnsberg. Im Bezirke der hiesigen Kaiserlichen Ober= Postdirection sind folgende Personal=Veränderungen eingetreten: Versetzt sind: der Postdirector v. d. Heide von Altena i. W. nach Duisburg, der Postsekretär Ismer von Wipperfürth nach Gelsenkirchen, der Ober=Telegraphenassistent Beyer von Bochum nach Dortmund, der Postassistent Hennig von Gelsenkirchen nach Hagen i. W. und der PostVerwalter Schladoth von Holzwickede nach Barop. Freiwillig ausgeschieden ist der Telegraphen=Assistent Gebing in Witten; in den Ruhestand versetzt: der Postsekretär Volkmann in Hamm i. W. und der Ober=Telegraphenassistent Muß in Dortmund. Gestorben ist der Postsekretär Marten in Unna. Dem Major a. D. Dr. Schlaeger aus Hannover ist die Verwaltung des Postamts in Altena übertragen worden. Wichtig für sparsame Hausfrauen. Bei den vielfachen, grade in letzter Zeit so häufig vorgekommenen Fälschungen, möge man nicht außer Acht lassen, daß der Cacao=Thee, dieses köstliche, so gesunde und beliebte Nahrungsmittel nur dann echt ist, wenn sich auf der Vorderseite eines jeden Kartons nichts Anderes gedruckt findet, als die 4 Worte Maria Benno von Donat. In Menden allein echt bei Herrn Aug. Ebbinghaus. Ein echter Carton kostet in Deutschland nur 20 oder 50 Pf. Brustcaramels 50 Pf. Illustrirte Jagdzeitung. Organ für Jagd, Fischerei und Naturkunde. Herausgegeben vom k. Oberförster H. Nitzsche. 6. Jahrgang. Nr. 23 enthält: Die Rebhühnerhege von E. v. Wolffersdorri.— Die große Trappe mit Bild vom Thiermaler Bungartz.— Ein Kampf mit Wilddieben von K. Brandt. — Die Entstehung der Hasen u. s. w. Halbjährlich 3 Mark. In demselben Verlage: Elegante Jagd=Einladungskarten mit Jagdbildern vom Jagdmaler Deiker. 25 Stück sortirt 1%8 Mark.— Briefbogen für Jäger mit Jagdbildern, 24 Stück sortirt 60 Pf. Alle Buchhandlungen und Postanstalten nehmen jederzeit Bestellungen an. Verlag von Schmidt& Güuther in Leipzig. Freitag den 12. d. Mts., Mittag: 12 Uhr, soll eine neue Cylinderuhr mit Ketie, zum Nachlaß Dulle gehörig, im Pfandlokal Schmidt verkauft werden. Der gerichtliche Auctions=Commissar: Düchting. Lehrmädchen gesucht von Sophie Breuker, Modehandlung. Extrafahrt nach Berlin. Am 13. September c. wird eine Extrafahrt von Altena, Arnsberg, Bestwig=Nuttlar, Barmen, B.=Rittershausen, Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Elberfeld, Essen, Hagen, Lennep, Mülheim a. d. Ruhr, MülheimEppinghosen, Remscheid, Ruhrort, Schersede, Schwelm, Schwerte, Solingen, Steele, Elberfeld=Steinbeck, Unter=Barmen, Vohwinkel, Warburg, Witten nach Berlin in II. und III. Wagenklasse stattfinden.— Die Fahrt erfolgt bis Hagen von Düsseldorf, Solingen, Remscheid, Brügge, Ruhrort, Duisburg, Steele, Hamm, Soest je mit dem ersten planmäßigen Personenzuge, von Warburg mit dem Zuge 9° Uhr Vorm. von Cassel. Von den Stationen Aachen, Rheydt, M.=Gladbach, Crefeld und Neuß können die am 12. September c. um 6“ und 11?° Abds. in Düsseldorf eintreffenden Züge und von Deutz, Mülheim und Opladen die Abendzüge von 62° ab, mit Ausschluß des Courierzuges zur Fahrt nach einer Station der Strecke Düsseldorf=Hauen benutzt werden. Von Hagen erfolgt bei einer Betheiligung von wenigstens 100 Personen die Beförderung mit einem Extrazuge.— Abfahrt von Hagen 8° Vorm., Schwerte 8?? Vorm., Fröndenberg 8“, Arnsberg 9°8, B stwia=Ruttlar 98, Brilon 101°, Scherfede 1128, Ankunft in Berlin 7° Uhr Abds.— Der Extrazug hat Aufenthalt in BestwigNuttlar 6 Min., Scherfede 16 Min., Holzminden 4 Min., Kreiensen 2 Min., Börssum 27 Min.(223 bis 250 Nachm. Mittagessen), Magdeburg 3 Min., Potsdam 2 Min. Specieller Fahrplan wird vom Zugführer ab Hagen verabreicht.— Billets für die Extrafahrt, welche bis zum 20. September einschließlich zur Rückfahrt mit allen fahrplanmäßigen Zügen via Kreieusen=Scherfede berechtigen, werden zum einfachen Personenzugpreise vom 8. bis 11. September c., Abends 6 Uhr, auf den Ansangs genannten Stationen, sowie auf den Stationen Aachen, Rheidt, M.=Gladbach, Neuß, Deutz, Mülheim a. Rhein und Opladen ausgegeben. An Gepäck pro Billet 15 kg frei. Fahrtunterbrechung nicht gestattet.— Nach dem 11. September c., Abends 6 Uhr, werden Billets zu ermäßigten Preisen nicht mehr ausgegeben.— Falls bis zu diesem Zeitpunkte eine Betheiligung von 100 Personen nicht gesichert ist, wird die Beförderung ab Hagen mit dem Tagesschnellzuge — 9 Uhr Abends in Berlin— erfolgen. Elberfeld, den 4. September 1879. Königliche Eisenbahn=Direction. Subhastations=Patent. Die im Grundbuche von Halingen, Band II. Blatt 46, auf den Namen des Landwirths Clemens Schmöle genannt Schweer zu Halingen eingetragenen Grundstücke Flur III. Nr. 165, 241, Flur X. Nr. 14, 44, Flur III. Nr. 226, 239, 240, 7, Flur X. Nr. 77/51, Flur III. Nr. 403/313, insgesammt vermessen zur Größe von 5 ha 27 a 59 gm, sollen im Wege der nothwendigen Subhastation auf Antrag eines Gläubigers am 13. October c., Morgens 10 Uhr, an Ort und Stelle an der Wohnung des Wirths Coerdi gen. Schulte zu Halingen versteigert werden. Der Reinertrag sämmtlicher Grundstücke, nach welchem dieselben zur Grundsteuer veranlagt worden, beträgt 48.73 Thlr., der für die Gebäudesteuer ermittelte Nutzungswerth der aufstehenden Gebäulichkeiten 60 Mark. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift der GrundbuchTabelle und die etwa noch eingehenden Abschätzungen und anderen, die Grundstücke betreffenden Nachweisungen sind im Bureau II. einzusehen. Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetrazene Realrechte auf die zur Subhastation stehenden Realitäten geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präclusion spätestens im Versteigerungstermine anzumelden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages soll am 15. October c., Morgens 11 Uhr, an der hiesigen Gerichtsstelle verkündet werden. Menden, den 13. August 1879. Königliche Kreisgerichts- Commission. Der Subhastationsrichter. Bekanntmachung. Der über das Vermögen des Kaufmanns Carl Kissing zu Menden eröffnete Concurs ist durch Ausschüttung der Masse beendigt. Iserlohn, 1. September 1879. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Innungs-Versammlung in Menden. Den beigetretenen Mitgliedern hiermit zur Nachricht, daß das Statut von der königlichen Regierung genehmigt ist; wir haben deßhalb zur Wahl eines definitiven Vorstandes eine General-Versammlung auf Montag den 15. d. M., Abends 7 Uhr, im Saale des Herrn Joi. Düllmann anberaumt, und laden alle bis jetzt Beigetretenen, sowie auch Alle, die noch der Innung beitreten wollen, zu dieser Versammlung ein. Die Innung erstreckt sich auf alle Handwerksmeister der Stadt und Umgegend. Der provisorische Vorstand. Th. Huckert. W. Friederich. A. Bockelmann. Fr. Hollmann. Fr. Rüther. A. Lennig. Jos. Tillmann. Fr. Köster. Theodor Grahs. Carl Ebel. Kohlen-Handlung. Mit dem heutigen Tage eröffnete ich das früher vom Herrn H. Peus betriebene, an der Mühle belegene Kohlen=Lager und bitte um gefällige Abnahme. Menden, den 15. September 1879. D. Lohrmann. Wechsel-Formulare zu haben bei W. Riedel. er* #6 3m Turn-Verein Hemert W. sten * am 14. September im Vereinslokal sein diesjähriges chauturnen verbunden mit Concert, später wozu hiermit freundlichst eingeladen wird. Anfang des Festzuges:3 Uhr. des SchauTurnens 124 Uhr Nachmittags. Entrée zum Schauturnen M. 0,50, zum Ball M. 1.00, zum Schauturnen und Ball M. 1,25. Der Vorstand. Die billige Volksausgabe der Reichs=Justizgesetze (dritte Auflage) ist nunmehr eingetroffen, und geben wir dieselbe noch zu dem ermäßigten Preise von 1 Mark(2 Bände) ab. Die Expedition des Westfälischen Telegraphen. Greifswalder Zuchtpferde-Lotterie. Ziehung am 25. October 1879. Hauptgewinn: 1 Biererzug, bestehend aus 4 hochedlen Zuchtstuten, im Werthe von 15,000 Mark; 5 Gewinne in hochedlen Pferden im Werthe von 10,000, 7500, 3500, 2500 und 2000 Mark; 19 Gewinne in hochedlen Pferden im Werthe von 23,500 Mark; zusammen 25 Hauptgewinne im Werthe von 64,000 Mark. Ferner: 1 Landauer, 1 Brougham- und 1 Jagdwagen, sowie 400 werthvolle Gewinne, bestehend in Stall-, Reit- und FahrRequisiten. Loose à 3 Mark zu haben in der Expedition des Westfälischen Telegraphen. Bekanntmachung. Diejenigen, welche noch Forderungen an die Erben des verstorbenen Norbert Damm aus Hachen haben, werden hiermit ersucht, sich spätestens bis zum 1. October d. J. bei J. Unterwagner in Elberfeld zu melden, da späterhin nichts mehr berücksichtigt werden kann. Diejenigen, welche noch rückständige Zahlungen vom 14. März d. J. zu machen haben, werden ebenfalls ersucht, die Gelder bis zum 1. October d. J. bei I Cawi in Hachen zu erledigen, da sonst gerichtliche Schritte eingeleitet werden müssen. Der Vormund der Minorennen: Latzer in Hamm. Freitag den 12. c., mittags 5 Uhr, werde ich für Herrn Fabrikbesitzer Eichelbera das Gras oberhalb des Werkes verkaufen. Menden. F. Gottlob. A. Gille& Co., Düsseldorf a. Rh., Engros-handlung in Butter, echtem Schweizer-, Holländerund Limburger Käse, holl. Häringen und Zucker.— Specialität. Wir suchen einen fleissigen soliden Vertreter. Den Herren Submittenten aufden HausBau der Vicarie ad St. Catharinam hierdurch die Wittheilung, daß für genannten Bau nur Zeichnung und Massen=Berechnung von mir, dagegen die in der Rubrik„Geldbetrag“ nachträglich größtentheils salsch gezogenen Resultate von einem mir Unbekannten herrühren. Es wäre nicht uninteressant, den Namen dieses Rechenkünstlers— dem 2X 2=5 zu sein scheinen— kennen zu lernen. W. Friederich Bauunternehmer. Ein junger Mann, evang., Landwirth, 28 Jahre alt, der bei der Cavallerie einjährig gedient, sucht eine passende Stelle auf sofort oder zum 1. October. Offerten sub 75 an die Exp. d. Bl Trauben-Brustsyrup mit Fenchelhonig, bestes Mittel gegen Husten, Heiserkeit, Hals- und Brustschmerzen. In Flaschen à 50 Pf., 1 und 1½ Mark. Carl Graumann in Hemer, 19. Voerster in Hemer, C. Müller in Fröndenberg. Gegen Hals- u. Brust-Leiden sind die Stollwerck'schen Honig- Bonbons, Malz-Bonbons, Gummi-Bonbons, à Paquet 20 Pf., sowie Stollwerck'sche Brust-Bonbons, à Paquet 50 Pf., die empfehlenswerthesten Hausmittel. TECIINICUM MITTWEIIA-(Sachsen). Maschinenbauschule. Besorgung u. Verwerthung von ErfindungsPATENTEN aller Länder(Deutschl. 30 M.) Ankauf derselben Betheiligung an der Ausbeutung, Vertrieb und Fabrikation, Muster- und Markenschutz durch das seit 17 Jahren besteh. technische PatentGeschäft Stolzenberg, Berlin C. Alte Schönhauser-Strasse 53. Creditbank für Stadt u. Amt Menden, eing. Genossenschaft. Spareinlagen werden in jeder Höhe (jedoch nicht unter 3 Mark) angenommen und mit 4“#%3 p. u. verzinst Der Vorstund. Bekanntmachung. Bei der am 8. September d. J. bei Gelegenheit des landwirthschaftlichen Festes zu Sundern abgehaltenen Verloosung von Vieh und landwirthschaftlichen Geräthen sind auf folgende Nummern Cewinne gefallen: 3 7 13 15 18 21 24 28 42 57 62 75 92 95 99. 109 13 15 18 22 29 30 59 63 68 73 82 91 99. 218 47 49 51 66 79 81 83 88. 324 32 34 38 58 72 79. 401 6 18 37 44 48 51 54 64 70 72 78 81 82 95 98. 500 10 14 53 54 60. 603 9 12 15 18 48 52 54 65 71 75 79 82. 710 15 24 42 55 67 95. 800 3 6 17 65 71 85 86 94. 914 27 33 34 49 81 88 94 95 96. 1000 11 15 23 36 47 66 70 78 79 86 91. 1114 32 54 63 73 83 90 97. 1205 12 34 64 89. 1303 5 10 15 24 26 32 33 39 45 54 59. 1412 19 31 35 38 48 72 89 91 97. 1501 2 18 31 51 52 55 73 91 99. 1627 36 41 51 61 73 84 87 94 97. 1713 16 34 43 54 63 76. 1801 6 19 26 27 36 38 44 73 98. 1913 36 44 65. 2005 31 48 51 82 84. 2127 59 72 73 76 78 89 94 99. 2218 44 48 67 70 72 89 97 99. 2311 73 84 89 94 99 2409 10 15 16 28 33 48 61 62 75 81. 2507 13 33 36 50 52 73 75 79 83 95. 2608 14 20 27 35 43 48 50 61 64 79 82 90 95. 2702 6 15 39 55 77. 2808 13 21 30 43 48 52 56 57. 2902 9 11 13 15 32 37 55 61 64 68 71 80 91 92 93. 3008 15 31 37 38 41 59 70 93 95. 3105 21 27 34 45 50 55 76. 3203 17 29 31 38 40 42 46 48 60 86 88 91 93 97 98. 3303 21 25 28 36 37 67. 3409 16 29 39 41 60 87 91 97. 3508 9 19 20 37 40 49 56 57 63 72 93. 3605 7 10 38 62 68 69 73 77 84 89. 3701 10 20 46 Die Gewinne sind binnen 4 Wochen abzuholen, und zwar für die Stadt Arnsberg auf dem Kreisbureau, für die Stadt Neheim und die Gemeinden Boßwinkel, Bachum, Echthausen bei dem Herrn H. Ebel zu Neheim; für das Amt Balve und Freienohl auf dem Amtsbureau; für das Amt Hüsten mit Ausschluß der Gemeinden Voßwinkel, Bachum und Echthausen auf dem Amtsbureau; für das Amt Allendori mit Ausschluß der Gemeinde Sundern ant dem Amtsbureau; für die Gemeinde Sundern werden die Gewinne bei Hru. F. W. Soröder abgegeben. Alle übrigen Gewinne sind bei Hru. Edel in Neheim in Empfang zu nehmen. Das Verloosungs=Comité. Kostenauschlags=Formulare vorräthig bei W. Riedel. Markt=Berichte. Hagener Getreidebörse vom 4. Septbr. Gesammtes Geschäft ausnehmend still. Neuer Roggen verlangt, neuer Hafer angeboten ohne Begehr. Braugerste war ebenfalls in einigen Posten zum Verkauf gestellt. Der Umsatz in neuen Bohnen beginnt sich zu beleben. Wir notiren: Weizen, alter, 21.30—22 M., neuer 21—21,50 M., Roggen, alter, 13—13,50 M., neuer 14,50—15 M., Hafer, alter, 14—15, neuer 14—14,50 M., Braugerste 21—23 M., Futtergerste 13.50 bis 14,25 M., Flachbohnen 27—28 Mark, Rundbohnen 24 25 M., Weizenmehl 00 28,50—30 M., Roggenmehl 0/1 20,50 bis 21,50 M. Ucuß, den 9. September 1879. p#i 1n0 Kilo. M. 20. M. Pf. Weizen 1. S.alt. 21— * 2.-neu. 19— Londroggen 1.O. 14 50 * 2.* 1 3 5 0 Wintergerste 16— Sommergerste—— Hafer 12 50 Buchweizen 1. M.—— * 2."—— Rübsen(Aveel) 22— Raps 24 50 Kartosseln 7— Roggenstrod 4 80 Heu per 50 Ke. 3— Rüböl pr. 100Ko. Particr v. 100Ctr. 58— Rüböl pr. 100 Ke. (faßzweise) 60— Gereinigtes Oel 63— Preßtuchenpr. 1000 Kilo 125— Branntwein per 100 Ltr. zu 50 Procent(ahne Maklergeld)—„ Weizen=Vorschuß pr. 100 Kilo 30 50 Kleien pr. 50 Ko. 4 80 Anbei„Mendener Sonntagsblatt“. M 74. Amtli Erscheinungstage: B Diejenigen Gewe einen Gewerbeschein z unter Vorlegung des Bureau melden. Die Sti Die Veränder gestellte Flottengr die Herstellung de jetzt erfahren, bezi Kanonenbooten ar 5 Monitors, 2) d zerten Batterien, durch den Kriegssch war die Erbauun Monitors) dadurc Vertheidigung an mit einem schwe Fahrzeuge von gr sind, im Verein Mündungen wirk der Nähe der he zuführen und bei Wassertiefen zurü serem Tiefgang n schwimmenden Be Wirksamkeit der? rungen, und der der Erwägung, sein wird, die A vorhandenen Krie Torpedoboote für diese Veränderun demnach, nach welche bis zum Panzerfregatten, Kanonenbooten, Booten, 9 kleinen briggs und eine Torpedobooten b befindliche, resp besteht in 7 Pan Sachsen), 1 Mor 9 Kanonenbooter Fregatte, 3 Sege zeuge sind theils Marinestationen umfaßt diejenige zum Parallelkrei Nordsee gehörtd von Dover und time Grenzen. Erzä „Und auch Director. „Ich hatte vergiftet war," muthete dies ja flusse gestorben teten Tod dacht durch den Tod Anna nicht zusa als der Herr be Garten. Halb scherze schlecht bekomm nicht an etwas einen Verdacht ihr mit, daß i das Glas des mit Bitten, zu dacht zu bringe wieder gewinne Glas gethan, Zufall, daß de wenn es bekan Verdacht komm so lieb und zä umschlang mich Meinige werde darüber erwähr nun mein liebst