M 56. Menden und Arusberg, Freitag den 17. Juli 1874. 15. Jahrgang. Westfälischer Telegraph, zugleich 5 Amtliches Kreisblätt für die Kreise Iserlohn und Arnsberg. Redactien, Druck und Verlag von W. Riedel in Menden. Erscheinungstage: Dienstag und Freitag.— Abonnementspreis: Vierteljährlich durch Boten oder die Post bezogen 12½ Sgr., durch den Briefträger frei in's Haus gebracht 15 Sgr. Insertionsgebühr: Für die 5gespaltene Garmondzeile oder deren Raum 1 Sgr. Anzeigen unter 5 Zeilen 5 Sgr.— Briese franco gegen franco. Bestellungen auf das dritte Quartal des „Westfälischen Telegraphen" wolle man gefälligst bald machen. Politische Nachrichten. Deutschland. Mit Entrüstung wird nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen civilisirten Welt die Kunde vernommen, daß am Montag auf den harmlos im Bade Kissingen weilenden deutschen Reichskanzler, wenige Tage, nachdem er seine Kur begonnen, ein ruchloses Attentat verübt worden ist. Wenn auch die Kugel des Frevlers ihr Ziel nur streifte, und die Verletzung zum Glück unbedeutend war, so ist doch zu befürchten, daß für Fürst Bismarck's Genesung die durch die Schandthat unvermeidliche Gemüthserregung von nachtheiligem Einfluß sein wird. An Kundgebungen sympathischer Theilnahme wird es dem verdienten Staatsmanne nicht fehlen. Der Attentäter ist ein junger Mensch aus Magdeburg, Namens Kullmann, und seines Zeichens Böttcher=Geselle. Berlin. Das„Leipziger Tageblatt“ bringt folgende Mittheilung:„Vor kurzer Zeit war der Cultusminister Dr. Falk in Zeitz zum Besuch bei dortigen Verwandten anwesend, und es hat derselbe, als die Unterhaltung auf den schweren Kampf sich richtete, den die preußische Regierung gegen die ultramontane Partei zu führen gezwungen ist, von einer darauf bezüglichen Aeußerung des Kaisers Kenntniß gegeben. Der Kaiser hat danach seiner Zeit, als er die kirchen=politischen Gesetze vollzogen, zu dem Cultusminister die inhaltschweren Worte gesprochen:„Handhaben Sie die Gesetze im Allgemeinen mild; indessen, wo Ihnen ernstlicher, unberechtigter Widerstand entgegentritt, da rechnen sie auf Mich!“ Der königliche Gerichtshof zur Entscheidung der Competenz=Konflikte hat in Betreff der Schulzucht außerhalb der Schulzeit und des Schul=Lokals und durch einen andern als den Klassenlehrer die Beschreitung des Rechtsweges für unzulässig erklärt. Dieser Entscheidung liegt folgender interessante Thatbestand zu Grunde. Auf einem Spaziergange begegnete ein Schüler der Tertia des Gymnasiums in B. in Begleitung mehrerer Mitschüler einem Oberlehrer dieses Gymnasiums. Nachdem die Schüler den Verklagten grüßend passirt hatten, soll ein Schüler gefragt haben, wer der Verklagte sei. Ein anderer Schüler habe geantwortet, das sei der Dr. N.— genannt der„kleine N.“ Hierauf soll nun der Oberlehrer jenen Schüler herangerufen, ihn wiederholt ins Gesicht geschlagen sund einen— ganz unverschämten Bengel genannt haben. In Folge der von dem Vater des gezüchtigten Knaben gegen den Oberlehrer angestrengten Injurienklage wurde der Letztere denn auch in contumaciam der thätlichen und öffentlichen Beleidigung resp. Mißhandlung für schuldig erachtet und zu 5 Thalern Geldbuße verurtheilt. Das königliche Provinzial=Schul=Kollegium erhob jedoch innerhalb der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels den Kompetenz=Konflikt, indem dasselbe ausführte, daß die Handlung des betreffenden Oberlehrers ein Akt der Schulzucht sei, eine wirkliche Verletzung aber, von deren Vorhandensein die Zulässigkeit der gerichtlichen Verfolgung abhänge, nicht behauptet sei. Der Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz=Konflikte ist dieser Auffassung überall beigetreten, ebenfalls davon ausgehend, daß die Handlung des Lehrers sich lediglich als— ein Akt der Schulzucht charakterisire, zu dem derselbe, auch wenn er nicht Klassenlehrer des Schülers war, und obgleich die Handlung auf öffentlicher Straße vorgenommen, vollständig berechtigt ist. Ob der betreffende Lehrer bei seinem Vorgehen gegen den Schüler das ihm zustehende Züchtigungsrecht mißbraucht oder unrichtig angewendet hat, darüber zu entscheiden steht nicht dem Richter, sondern allein seiner vorgesetzten Aufsichtsbehörde zu. Der Kaiser hat dem katholischen Pfarrer Hagemann in Christiania, Norwegen, zum Bau eines Schulhauses für die dortige größtentheils Zöglinge Deutscher Abkunft unterrichtende katholische Schul= und Erziehungsanstalt eine einmalige Beihülfe von 2000 Mark aus einem bei der Reichshauptkasse zur Disposition stehenden Fonds zu bewilligen geruht. Wie die„Spen. Z.“ wissen will, hätte zu dem jüngst vom Kaiser von Oesterreich gefeierten Jubiläum der Verleihung des Russischen Georgsordens auch der Deutsche Kaiser die wärmsten und herzlichsten Glückwünsche übersandt. Kaiser Wilhelm spricht in demselben seine Freude darüber aus, daß sich die alten Waffengenossen thatenvoller Zeiten wieder zusammengefunden haben, und giebt zugleich seiner Zuversicht Ausdruck, daß diese Genossenschaft neue Prüfungen nicht werde zu fürchten haben. Vielmehr werde sie hoffentlich im Stande sein, den Allen gleichmäßig erwünschten Frieden auf lange Jahre hinaus zu sichern. In Bezug auf die Bemessung des Gemeindebeitrages zur Unterhaltung einer öffentlichen jüdischen Schule hat der Kultusminister in einem Spezialfall sich dahin ausgesprochen, daß neben den Kommunalabgaben der jüdischen Einwohner auch der Betrag der aus den Kommunalkassen für das Ortsschulwesen sonst gemachten Verwendungen und der Erleichterung, welche dem Kommunalschulwesen aus der Vereinigung der jüdischen Kinder in eine besondere jüdische Schule erwächst, in Betracht zu ziehen und in Berücksichtigung der gesammten Verhältnisse auf ein billiges Maß festzusetzen ist. Der Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten hat bezüglich des Verfahrens bei Anträgen der Staatsregierung auf Amtsentsetzung folgende Plenarbeschlüsse gefaßt: 1) Der Gerichtshof hat das Recht, vor der die Einleitung der Voruntersuchung betreffenden Verfügung den Antrag der Staatsbehörde auf Amtsentsetzung in Beziehung auf seine rechtliche Begründung zu prüfen und die Ablehnung desselben in allen Fällen auszusprechen, in welchem dieselbe aus Rechtsgründen sich rechtfertigt.— 2) Nach Beendigung der Voruntersuchung sind die Akten von dem Untersuchungsrichter dem zur Wahrnehmung der Verrichtungen der Staatsanwaltschaft ernannten Beamten vorzulegen, damit derselbe in Betreff der Frage: ob das Verfahren einzustellen sei? seinem Antrag stelle und demnächst die Akten an den königlichen Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten einsende. Bisher mußten Diejenigen, welche zur preußischen Bauführerprüfung zugelassen sein wollten, von den vorgeschriebenen drei Studienjahren mindestens zwei auf einer der drei preußischen Anstalten(Bauakademie zu Berlin, polytechnischen Schule zu Aachen) oder auf dem Polytechnikum zu Karlsruhe zubringen. Die hessische Regierung hat nunmehr erwirkt, daß die Darmstädter volytechnische Schule in den Kreis der zur Ausbildung preußifcher Staatsbaubeamten berechtigten Lehranstalten eingereiht und den eben genannten Akademien und polytechnischen Schulen in jeder Beziehung gleichgestellt ist. Das Reichsoberhandelsgericht hat in einem kürzlich gefaßten Urtheil ausgesprochen, daß jede wahrheitswidrige Anpreisung seitens des Verkäufers den Käufer berechtigen, nach seinem Belieben die Auflösung des ganzen Kaufes, oder doch die Herabsetzung des Preises zu verlangen, wenn erwiesen, daß die Anpreisung des Verkäufers eine Täuschung über den wahren Kaufwerth des Gegenstandes herbeizuführen geeignet war. Die Erschießung des preußischen Hauptmanns Schmidt im Lager der Karlisten hat die öffentliche Aufmerksamkeit wiederum mehr, als gewöhnlich, auf die Barbarei und den Fanatismus der Banden des Thronprätendenten Don Karlos gerichtet, und die englische Presse wirft die ernste Frage auf, ob es nicht Pflicht der europäischen Staaten sei, den blutigen Gemetzeln dieser für das Königthum von Gottes Gnaden kämpfenden Horden entgegenzutreten. Die Unruhen in Ostpreußen scheinen noch nicht völlig zu Ende zu sein. Da in Cranz eine Revolte auszubrechen drohte, wurde schleunigst von Königsberg ein Militairkommando requirirt und sind in Folge der rechtzeitigen Vorsichtsmaßregeln die befürchteten Exzesse vermieden worden. Es fanden nur Zusammenrottungen statt und wurde Seitens des von Königsberg eingetroffenen Militairkommandos die Verhaftung von vier der Haupträdelsführer vorgenommen. Der zu einer Haftstrafe verurtheilte Pfarrer Evers in Rheda hat sich mit folgender Eingabe an das Appellationsgericht in Paderborn gewandt: Am 30. v. Mts. bin ich wegen Vorlesung des bischöflichen Hirtenbriefes vom 14. März c. von der Gerichtsdeputation Wiedenbrück=Rheda zu acht Tagen Festungshaft und Tragung der Kosten des Prozeßverfahrens verurtheilt worden. Da ich an einem sehr schmerzlichen Halsübel leide, und die Festungshaft auf meine Gesundheit, wie ich befürchte, höchst nachtheilig einwirken könnte, so erlaube ich mir, ein königliches Appellationsgericht gehorsamst zu bitten— fußend auf die Entscheidung hochdesselben in der bischöflichen Straf= resp. Haftsache— mir hochgeneigtest mittheilen zu wollen, ob ich meine Festungshaft nicht durch einen Andern kann abbüßen lassen. Es hat sich bereits ein Mitglied meiner Gemeinde dazu bereit erklärt, sowol die Kosten zu tragen, als auch die mir zuerkannte Festungshaft abzusitzen. Indem ich königliches Appellationsgericht um hochgeneigte Resolution bitte, zeichne ich 2c. Der Divisionspfarrer Dr. Kaiser zu Düsseldorf hatte vor einiger Zeit bei der Eröffnung eines altkatholischen Gottesdienstes durch den Bischof Reinkens den zum Festmahle Versammelten auf telegraphischem Wege ein Hoch zugesendet und war darüber vom kölner Weihbischof Baudri zur Rechtfertigung aufgefordert worden, obgleich er in keiner Weise demselben unterstellt ist. Darauf hat Dr. Kaiser dem Bischofe einen inhaltschweren Brief geschrieben, indem es am Schlusse heißt:„Ich bemerke Ihnen Zweierlei: 1) daß Sie überhaupt gar kein Recht haben, mich zu solcher Rechtfertigung aufzufordern, ohne daß das königliche Kriegsministerium dazu die ausdrückliche Genehmigung ertheilt hat. Der Wurzengraber. Erzählung aus den bairischen Bergen. Von Th. Messerer. (Fortsetzung.) II. Die Hirschgruberin folgte ihm mit den Augen bis er ihren Blicken entschwunden war, dann trat sie wieder zurück auf den Waldpfad. Von ihren Empfindungen bestürmt und ganz in sich versunken, ging sie bald rascher, bald unbewußt zögernd dahin. Das bessere Gefühl war nicht erloschen in ihr, ein letzter Funke brannte ihr noch auf der Seele und sie schauderte zurück vor einer That, deren Ausführung sie eben erst mit allem Eifer vorbereitet. Dann erstickte die Genußsucht, wie sie von je alle guten Regungen in dem Herzen dieses Weibes überwuchert, jede Wendung zur Umkehr wieder. Kaum aber hatte sie sich in die heiß ersehnte Zukunft versenkt, die sie sich mit allen Reizen ausgeschmückt träumte, wie sie ihrer sinnlichen Natur nur immer vorschwebten, so durchschüttelte es sie bei dem Gedanken an den gefährlichen Abgrund, über den der Weg dorthin führte, wie von Verbrecherangst und kalte Tropfen standen ihr auf der Stirne. Die einsame Umgebung, die immer düsterer wurde, je weiter sie sich in die Waldung vertiefte, schien ganz im Einklang mit ihrer innern Welt. Als scheue sie das Sonnenlicht, suchte sie auf ihrem Heimweg oft die dunkelsten Stellen auf, und wo ein verspäteter Kirchgänger ihren Weg kreuzen wollte, wich sie sorgfältig der Begegnung aus. Der Röhrmoosgraben bildet hier ein schmales Thal, das sich, indem es plötzlich nach Norden abbiegt, mehr und mehr erweitert und allmählich in das Röhrmoos verliert. Die steilen Abhänge des waldreichen Brandkopf's begrenzen dieses Thal nach Osten zu, und dicht bestanden von thurmhohen Tannen, erglänzt der finstere Waldgrund nur von feuchten, nackten Felsenblöcken. Nur zerklüftetes, von Schlingwerk übersponnenes Gestein leuchtet durch sein Dunkel und kaum das leise Gemurmel der Wasser, die aus den Rissen dieser Felsen quellen und in der Thalsohle in dem hohen Riedgras und zwischen den Farnkräutern versickern, stört hier die tiefe Waldstille. Westlich aber bis hinauf zu dem hohen Zwisler und der Rehgrabenalp steigen wunderbare Hügelwellen empor, anmuthig unterbrochen von vereinzelten Waldparthieen, die durch ihre dunklen Schatten die üppig grünen Mulden noch tiefer färben, während die hohen Halden und die an duftendem Weidegrund reichen Hänge über den Wipfeln ihrer Tannen im hellsten Sommerglanze schimmern. Die Hirschgruberin näherte sich dem Ausgang des Waldes. Durch schwaches Stangenholz spielten schon die Lichter der im Sonnengold glitzernden Fenster eines weißgetünchten Hauses und eine Biegung des Sträßchens zeigte ihr plötzlich den Hirschgruberhof. An einer sanft aufsteigenden Höhe lehnte das stattliche, überraschend schöne Gebäude. Zu einem Drittheil gemauert, blickte es mit seinen spiegelhellen Scheiben gar traulich herüber zu der finster darauf zuschreitenden Besitzerin. Der größere, für den Feldbau bestimmte Theil desselben war mit Holz verschalt und die lange Reihe kleiner Stallfenster ließ eine ansehnliche Viehwirthschaft vermuthen, wie auch die riesigen Scheunenthore gar manche reiche Erndte verschließen mochten. In einem weiten Viereck zeigte sich die Besitzung durch einen hohen Zaun aus Stangen eingegrenzt, der hinter dem Hause den Wurz= und Baumgarten doppelt stark abschloß. Ein flüchtiger Ueberblick des prachtvollen Gehöftes ließ auf die Wohlhabenheit des Eigenthümers schließen. Obschon es im Gebirgstyle mit vorspringendem Dache aufgeführt war, dessen Giebel ein kleines Glockenthürmchen zierte, zeigte die ganze Bauart doch, daß es aus alter Zeit stamme, und sich gleichsam als bäuerliches Stammgut von Enkel zu Enkel vererbt hatte. Das massive, schwere Holzwerk an dem weit vortretenden Giebel, wie die Schnitzereien an der Gallerie, die sich darunter hinzog, und die Verzierungen der Sparrenköpfe, Strebebalken und Hängplatten führten sogar zurück bis auf die Renaissancezeit. Die schwere, eichene Hausthür, durch welche die Bäucrin eben eintrat, ließ durch ihre schöngezogenen Gesimse mit Bestimmtheit erkennen, daß sie aus dieser Periode stamme. Die Hirschgruberin durchschritt den geräumigen, mit Steinen gepflasterten Hauegang und warf nur einen tigen Blick durch die offene Thür des ersten Gemaches, an dem sie vorüberging. Es war die allgemeine Wohnstube, der gewöhnliche Aufenthalt ihres gichtkranken Mannes. Dann öffnete und schloß sie ungestüm mehrere Thüren auf dem Gange, spähte überall mit scharf musterndem Auge umher und die Weisungen, die sie der in der Küche befindlichen Dirne zurief, verriethen ein strenges Hausregimen:. 2) Daß ich als Christ das Recht beanspruche, nicht blos Altkatholiken, sondern auch allen Konsessionen, so oft ich will, von Herzen Glück zu wünschen. Der königliche Divisionspfarrer, Dr. Kaiser.“ Der Minister des Innern hat sich damit einverstanden erklärt, daß behufs Gewinnung qualifizirter Standesbeamten die Zusammenlegung mehrerer kleineren Gemeinden zu gemeinschaftlichen Standesamtsbezirken gestattet ist, und daß bei dieser Zusammenlegung, in Ermangelung sonstiger mehrere Gemeinden umfassenden politischen Verbände, die Kirchspiele als Anhaltspunkt genommen werden. Dagegen hat der Minister es als unzulässig bezeichnet, in den aus mehreren Gemeinden zusammengesetzten Standesamtsbezirken für jede Gemeinde besondere Geburts=, Heiraths= und Sterberegister zu führen, da nach der unzweideutigen Fassung und Intention des Gesetzes von jedem Standesbeamten nur ein, den gesammten Bezirk umfassendes Geburts= resp. Heiraths= und Sterberegister zu führen ist. Herr Bischof Martin erläßt folgende Erklärung: „Oeffentliche Danksagung und Bitte. Für die rührende Liebe, die mich neulich vom Gefängnisse losgekauft, glaubte ich mich nicht besser dankbar beweisen zu können, als indem ich gleich am Tage nach der empfangenen Kunde für den oder die mir unbekannten edlen Wohlthäter das heilige Meßopfer darbrachte. Auf der andern Seite glaubte ich nicht dulden zu dürfen, daß Unschuldige für mich Strafe erleiden, und daß der Fiskus für so harte Gesetze noch obendrein bereichert werde. Da aber das königl. Kreisgericht, wie das königl. Appellationsgericht meine Beschwerde zurückgewiesen hat: so bleibt mir jetzt nur übrig, daß ich mit einem gerührtesten Danke an meine geliebten Diözesanen die inständige Bitte verbinde, doch künftig in ähnlichen Fällen ihre Liebe gegen mich in dieser Art nicht mehr walten zu lassen. Ich will lieber selbst in den Kerker hinein, als zugeben, daß die guten, treuen Diözesanen durch die Zahlung solcher enormen Strafgelder nach und nach sich ihrer Habe berauben. Auch diese fortwährende Spannung, worin ich seit Monaten mich befinde, ist ein Martyrium, dem vielleicht dasjenige im Kerker möchte vorzuziehen sein. Und wenn ich mit den schon eingekerkerten Brüdern auch im Kerker sterben sollte: so wird unser Tod im Kerker für die Sache der Gerechtigkeit, wofür wir leiden, nur um so lauter zum Himmel hinaufschreien, nicht um Rache gegen unsere Verfolger, sondern um ihre Bekehrung und Errettung! Paderborn, 8. Juli. Der Bischof von Paderborn, gez. Konrad.“ Posen. Herr Vikar Kubeczak in Borek ersucht die „Pos. Ztg.“ um die Aufnahme folgender charakteristischen Erklärung: Der mich noch immer beunruhigenden nationalpolnischen und ultramontanen Partei in und außerhalb Borek, habe ich die Ehre, hierdurch folgende öffentliche Erklärung abzugeben. Meine Nationalität und meine Sprache ist die deutsche, und ich bediene mich der polnischen Sprache nur insoweit und in den Fällen, wo ich mich dazu genöthigt fühle. Daraus folgt jedoch nicht, daß, wie ich von hier aus böswillig verleumdet werde, ich demgemäß aufhören müsse, ein guter, wahrer katholischer Christ und Priester zu sein Zugleich erkläre ich mich, wie dereinst in meinem früheren offenen Briefe, wiederholentlich dahin, daß ich in inniger Vereinbarung meiner unverbrüchlichen Treue und meines gleichmäßigen Gehorsams für meine katholische Kirche und Religion der Staatsregierung und dem Staatsgesetze in ebenso unverbrüchlicher Treue und unverbrüchlichem Gehorsam bis an mein irdisches Ende ohne Wanken und Fürchten anhängen und ausharren werde. Dieses spreche ich offen aus, um so mehr, als ich die gewonnene Ueberzeugung habe, daß die Staatsregierung und deren Einrichtungen die wahren Interessen des Heiles und den Glauben der katholischen Kirche nicht im Geringsten schmälern und beeinträchtigen.— Ueberdies fühle ich mich gedrungen, dem Pfarrer Rozanski aus Gora bezüglich seiner höckst unpassenden, aufreizenden Festpredig: am 2. Juli d. in Borek in meinem Namen und dem der geringen Schaar der gleichgesinnten reichsfreundlichen Geistlichen aus verletztem Herzen voll und laut zuzurufen: weder ich, noch ein anderer der staatsfreundlichen Geistlichen sind Verräther Jesu und der Kirche, wir sind ebenso gute katholische Priester, Jünger Jesu und Diener der Kirche, als er und seine Geistesgleichen sind. Der Herr hat uns Priestern aufgetragen das Evangelium, nicht Unfrieden und Zwiespalt dem Volke zu verkünden!— Zutetzt bitte ich diejenigen Laien und Geistlichen ergebenst, die sich doch anmaßen, Mit dem Eintritte in ihre stattliche Behausung schien die Frau zurückgedrängt zu haben, was auf dem einsamen Gange so schwer in ihr gekämpft, was so drückend auf ihr gelegen; es kehrte wieder das alte Selbstbewußtsein, ihr gewohntes stolzes und herrisches Wesen zurück. Durch alle Räumlichkeiten des weitläufigen Gebäudes gellte bald ihre schrille Stimme und der Ruf„Gundel!“ erscholl so lange und ungeduldig, bis das Mädchen eiligen Laufes, ihr Nähzeug noch in der Hand, erschrocken herbei kam. Sie traf die Base noch in vollem Putze in der offenen Küchenthüre. „Steht schon wieder der Gattern offen vom Wurzgarten“, fuhr sie das Mädchen mit zorniger Stimme an,„muß der Heiß*) wieder Alles zusammentreten, wenn er hinein kommt! Nicht eine Stund' kann man vom Haus weg sein ohne Verdruß und Aerger. Gleich sagst, wer hat ihn offen steh'n lassen?“ „Ich gewiß nicht, Basen“, betheuerte Gundel,„kann sein der Hardl.“ „Was ist jetzt das wieder", brauste die Hirschgruberin bei Nennung dieses Namens gereizt auf—„was hat der Hardl im Wurzgarten zu ssuchen?“ Ungestüm riß sie das Mädchen am Arme zu sich heran und schaute ihr mit den funkelnden Augen mißtrauisch in das vor Angst erglühende Gesicht. „Du wirst ja ganz roth, Madel, mir scheint, da ist nicht Alles richtig. Heraus mit der Sprach, gleich gestehst, was der Hardl hat im Wurzgarten zu thun gehabt!“ Preßte sie *) Füllen. gebildet und aufgeklärt zu sein, in ihrem überspannten Zelotismus weitere Unruhen, Aufhetzereien, Ehrabschneiden mir gegenüber einzustellen, wenn sie sich nicht gesetzlichen Unannehmlichkeiten durchaus preisgeben wollen. Mit dem „Passauer Tageblatt“, Organ des reichsfreundlichen Bischofs von Passau, schließe ich dieses Schreiben:„Den Zeitverhältnissen sich entgegenstemmen, ist Unsinn! Leiden und Freuden kommen und vergehen und je prüfungsreicher die Zeiten sind, desto dringlicher ist es geboten, sich Besonnenheit zu bewahren und gefaßt des Schicksals Gewalten über sich ergehen zu lassen. Für die Kirche wollt ihr Unversöhnlichen streiten und vergesset dabei, daß durch euere Kampfesweise, die das Gepräge des Hasses, der Rache und der leidenschaftlichen Wuth trägt, der guten Sache erfahrungsgemäß nur geschadet wird. Borek, den 8. Juli 181—. Kubeczak, Vikar. Kissingen. Ueber das Attentat gegen Bismarck bringt die„Köln. Ztg.“ eine Reihe von Telegrammen. Das „Südd. Corr.=Bureau“, schickt ihr folgende Mittheilungen: „Der 2c. Kullmann hat die Absicht, den Fürsten Bismarck zu ermorden, und angeblich mehrere Mitschuldige, eingestanden, beharrt aber dabei, auf die eingehenden Fragen der Untersuchung jede Antwort zu verweigern. Der gestern um zwei Uhr Nachmittags zur Abfahrt fertige Zug wurde durchsucht, aber nichts gefunden, was Verdacht hätte erregen können; als derselbe aber in Schweinfurt eintraf, erfolgte die Verhaftung eines als Mitschuldigen verdächtigen Passagiers, eines Geistlichen. Fürst Bismarck soll den 2c. Kullmann im Gefängniß besucht haben.“ Von ihrem kissinger SpezialCorrespondenten geht ihr Nachstehendes zu: Der in Schweinfurt Verhaftete und der intellektuellen Urheberschaft des Mordattentates Bezichtigte ist der Priester Hauthaler aus Walchsee bei Kufstein. Derselbe wurde in Kissingen von sechs Zeugen als derjenige recognoscirt, der kurz, bevor der Schuß fiel, vor dem Wagen des Fürsten grüßend vorübergegangen und dadurch Veranlassung geworden war, daß der Wagen ein Weilchen halten mußte. Als der Kutscher den Schuß abfeuern sah, schlug er den Schurken, der in unmittelbarer Nähe stand, mit der Peitsche über den Kopf, worauf die Umstehenden herbeistürzten. Fürst Bismarck hatte eine gute Nacht und wollte die Kur heute weiter brauchen.“ Ein weiterer kissinger Correspondent erzählt was folgt:„Gestern Abend fand vor der Wohnung des Fürsten Bismarck ein glänzender Aufzug mit Fackeln statt. Der Fürst sagte den Darbringern der Serenade Folgendes: „Meine Herren! Ich danke Ihnen für Ihre Theilnahme; danken Sie mit mir Gott, daß seine Hand mich so sichtbar geschützt hat! Weiter ein Wort über die Sache zu reden, ziemt sich mir nicht. Sie ist dem Urtheile des Richters zu übergeben. Das aber darf ich wol sagen, daß der Schlag, der gegen mich gerichtet war, nicht meiner Person galt, sondern der Sache, der ich mein Leben gewidmet habe, der Einheit, Unabhängigkeit und Freiheit Deutschlands. Und wenn ich auch für die große Sache hätte sterben müssen, was wäre es weiter gewesen, als was Tausenden unserer Landsleute passirt ist, die vor drei Jahren ihr Blut und Leben auf dem Schlachtfelde ließen. Das große Werk aber, das ich mit meinen schwachen Kräften habe mit beginnen helfen, wird nicht durch solche Mittel zu Grunde gerichtet werden, wie das ist, wovor mich Gott gnädiglich bewahrt hat. Es wird vollendet werden durch die Kraft des geeinten deutschen Volkes. In dieser Hoffnung bitte ich mit mir ein Hoch zu bringen auf das geeinigte deutsche Volk und seine verbündeten Fürsten.“ Das Publikum rief mit stürmischer Begeisterung:„Hoch Fürst Bismarck und der König von Baiern.“ Fürst Bismarck dankte dann noch gleichfalls mit einem abermaligen Hoch auf den König von Baiern.“ Am Abend erschien der„Köln. Ztg.“ zufolge, Fürst Bismarck mit seinem Sohne während der Brunnenzeit im Kurgarten und nicht endenwollende Hochrufe der Kurgäste, des hiesigen und des Landpublikums empfingen ihn hier. Die Kurkapelle spielte die Wacht am Rhein und die baierische Nationalhymne. Frankreich. In der National=Versammlung wurde am 9. Juli folgende Botschaft des Präsidenten Mac Mahon durch den Kriegsminister Cissey verlesen:„Als Sie durch das Gesetz vom 20. Novemver v. J. die ausführende Gewalt auf sieben Jahre in meine Hand legten, wollten Sie, indem Sie das Mandat, welches ich Ihrer Abstimmung verdankte, über jede Bestreitbarkeit erhoben, den Interessen des Landes die mit vor Aufregung erstickter Stimme hervor. „Ich weiß von nichts, Basen“, stammelte, durch das auffällige Gebahren der Bäuerin außer Fassung gebracht, das bebende Mädchen—„ich hab blos'glaubt, es könnt' der Hardl gewesen sein, weil die Andern Alle nach Tölz sind.“ „Das ist auch Dein Glück, Diendl“, sagte die Hirsogruberin und schüttelte warnend die Hand gegen sie.„Wie ich was merk', daß nicht Alles ist wie's sein soll, mußt mir gleich hinauf auf die Grabenalm und kommt dafür die Stasi herunter. Das ist ein richtig's Leut, kein so dalket's*) jung's Ding, da ist eher ein Verlaß d’rauf. Und was hast denn da an dem guten Janker zu richten? Flick Dir lieber Deine Strümpf', Du hoffärtige Dirn', Du— ich möcht' wissen, wen Du zu gefallen brauchst! Daß Dich nicht unterstehst, und den Janker anlegst, zu der Hoffart hab ich Dich nicht im Haus. Denk an Dein Elend daheim, nachher vergehen Dir am ersten die unmäßigen Gedanken. Wo steckt der Hardl“, änderte sie plötzlich den Ton,„dem werd' ich jetzt auch gleich die Leviten lesen. Und mit verstellt grimmigen Geberden fuhr sie durch den Hausgang auf den Hof hinaus. Hardl hatte schon den Sturm im Hause gehört. Es schnitt ihm in die Seele, wenn seine Gundel, wie es in letzter Zeit nicht selten geschah, um der geringfügigsten Dinge willen hart angelassen wurde, doch trieb ihn seine friedliebende, ängstliche Natur solchen häuslichen Zwischenfällen beharrlich aus dem Wege. Als ahne er die Nähe der *) albernes. Sicherung verleihen, welche nothwendig war und welche die zweifelhaften Institutionen ihnen zu geben nicht ausreichten. Der Beschluß der Versammlung legte mir große Pflichten auf, für die ich Frankreich verantwortlich bin und denen ich mich zu keiner Stunde entziehen darf. Er übertrug mir zugleich Rechte, deren ich mich stets nur zum Heile des Landes bedienen werde. Die Macht, mit der Sie mich bekleidet haben, hat eine bestimmte Dauer. Ihr Vertrauen machte sie unwiderruflich. Indem Sie sie den constitutionellen Gesetzen voranstellten, haben Sie selbst Ihre Souverainetät einschränken wollen. Dieser Macht, deren Frist nicht verkürzt werden kann, werde ich mich bedienen, um sie zu vertheidigen mit den Mitteln, welche das Gesetz mir darbietet. Ich werde so der Erwartung und dem Willen der Versammlung entsprechen, welche mich auf sieben Jahre an die Spitze der Regierung gestellt und damit eine starke, feste und geachtete Macht hat schaffen wollen. Aber das Gesetz vom 20. November muß vervollständigt werden. Die Versammlung, welche der Macht die nothwendigen Mittel zu geben versprochen hat, kann nicht ihre Verpflichtung zerreißen wollen, an die ich sie mit ihrer Erlaubniß heute in dringlicher Weise mahne und deren schleunige Ausführung ich begehre. Das Land wünscht die Organisation der Staatsgewalt, welche die Ständigkeit der Zustände verbürge. Die vorbehaltenen Fragen müssen gelöst werden. Eine neue Frist, welche die Unsicherheit verlängert, würde schwer auf den Geschäften lasten und der Wohlfahrt schädlich sein. Der Patriotismus der Versammlung wird sich nicht den noch zu erfüllenden Pflichten entziehen. Sie wird dem Lande geben, was sie ihm schuldig ist und was es erwartet. Im Namen der höchsten Interessen beschwöre ich sie, ihr Werk zu vollenden und ohne Zögern die Fragen zu berathen, welche nicht länger in der Schwebe bleiben dürfen. Die Ruhe der Gemüther fordert es, aber in derselben Verantwortlichkeit werden Versammlung und Regierung gemeinschaftlich alle Pflichten erfüllen wollen, welche ihnen werden auferlegt werden. Die gebieterischste Pflicht ist, dem Lande durch fest bestimmte Institutionen Ruhe, Sicherheit und Zufriedenheit zu geben, deren es bedarf. Ich beauftrage meine Minister, ohne Weilen der Kommission für die konstitutionellen Gesetze die Punkte zu bezeichnen, auf denen ich hauptsächlich bestehen zu müssen glaube.“ Wlesttälisch- Bheinisches. Vaderborn. Nachdem das Appellationsgericht auf den Protest des hochw. Herrn Bischofs die Akten des Kreisgerichtes eingefordert, hat der Kriminal= Senat desselben am 7. sich der Entscheidung des Kreisgerichtes angeschlossen, also den Protest unberücksichtigt gelassen und die wider Wissen und Willen des Bischofs bezahlte Geldstrafe acceptirt. Soest. Vor einigen Tagen hat man, durch das Bellen eines Hündchens aufmerksam gemacht, nahe bei der Stadt im hohen Korne eine durch Verwesung unkenntlich gewordene Leiche gefunden. Einige Schritte davon befand sich eine kleine lederne Tasche mit einem Notizbuche und Visitenkarten des Dr. Alsberg. Bei ihm selbst fand man noch seine Militairpapiere, etwa 50 Thlr. in Papiergeld und eine silberne Uhr. Dr. Alsberg war von Beruf Chemiker. Von Ehrenfeld ist er vor etwa 14 Tagen abgereist. An einem Selbstmorde durch Gift, den man aufänglich annahm, ist nach Lage der Umstände zu zweifeln. Vielmehr ist nach dem Stande der unter der Leiche befindlichen Aehren anzunehmen, daß diese erst später dorthin gebracht ist. Daß es den guten Soestern bei diesem Vorfalle graust, und daß viele widersprechende Gerüchte von Munde zu Munde gehen, läßt sich leicht denken. Hoffentlich wird die durch einen dazu besonders von Berlin herübergekommenen Polizeibeamten eingeleitete Untersuchung Aufklärung in die Sache bringen. Es sind bereits zwei der That verdächtige Personen verhaftet.[Nach der„Westfälischen Zeitung“ soll der Mörder des Dr. Alsberg aus Ehrenfeld durch die Umsicht des von Berlin eigens hierhergeschickten Criminalbeamten in der Person des Wirthes entdeckt sein, bei welchem der Unglückliche abgestiegen war. Der Wirth soll die Leiche, nachdem er ihr das Geld abgenommen, erst einige Tage in seinem Keller aufbewahrt und dann in das Kornfeld vor der Stadt geschafft haben, in welchem sie aufgefunden wurde. Die Dienstboten sagten bei ihrer Vernehmung übereinstimmend aus, daß ihnen der Wirth das Betreten des Kellers mehrere Tage lang, nachdem Alsberg verschwunden war, untersagt hatte. Bäuerin nicht, drehte er jetzt hinter dem offenen Tennenthore emsig einen runden Schleifstein, sein Taschenmesser zu schärfen. Da rauschte es neben ihm und die Hirschgruberin klopfte ihn auf die Schulter. „So Hardl“, sagte sie in aller Freundlichkeit und ihr ganzes, eben erst noch so bitterböses Gesicht ging in Sanftmuth auf—„machst Dir eine Schneid', das ist brav, ein richtiger Bub muß eine Schneid' haben. Und wie sauber als Dich heut zusammengeputzt hast, Hardl!" Dabei zupfte sie mit dem wohlwollendsten Lächeln den riesengroßen Burschen an seinen weißen weiten Hemdärmeln und wie mit mütterlicher Sorgfalt zog sie ihm das rothe Flortuch zurecht, das er in losem Knoten um den Hals geschlungen trug. „Hast Dich vielleicht für ein sauber's Diendl so zusammengericht?“ scherzte sie und schaute dem in seiner Verlegenheit dumm lächelnden Burschen schalkhaft in das rothe, vergnügte Gesicht.„Ist grad ein G'spaß, Hardl“, setzte sie gutmüthig bei,„ein richtiger Bub mag mit den Madeln nichts zu schaffen haben. Mit so einem verliebten Handel steht Einer grad oft seinem Glück im Weg und das weiß der Hardl gut, das der Hirschgruber seinem Göden*) schon einmal unter die Arm' greift, wenn er sich gut aufführt, und ich, Hardl, ich laß mich fein auch finden. Schau mir nur den Madeln", ermahnte sie ihn allen Ernstes,„nicht zu tief unter den Hut, halt nur brav zu uns und schau auf die Sach', es wird Dein Schaden gewiß nicht sein. Ein ordentlicher Eh'halten trifft's am Hirschgruberhof nicht schlecht *) Pathen. Lippstad Stück Rindvie festgestellt. T besitzern groß, direkt ergriffer Paderb Martin geri gesetzwidriger am 10. Juli Salarienkasse diesen Fall d hinfällig gew gewordene St Unna. höchst bedauer in einem Viehes bestim gefunden wu wurde todt v 3 jähriges Mi ziemlich außer Attende 9. Juli von Frauenzimme machte, fal schen Bank verschiedenen Einkäufe gem gegeben. Es noten unterzt wo sie Kaffe Arme fiel. sikate unter und wies den Anhalten dei ließ dort die Bemerkung, man hat so eingekauft, selbe Numme Sie soll vor Plettenberg Schwer wegen Verhe Niederkunft vorläufig der übergeben. Kindesleiche Die nähern todt geboren — Freitag= Stadt ein sch schauern. 2 geschlagen u total eingeäst Duisbi ereignete sich der Schornst zwei Feuerw und Frau u Duisby in Bochum, Elementarsch Leunep dieser Tage Eltern verül notorische S eines Besuch Stocheisen d. — schau, w silberbeschlag grad nicht indem sie ihr die Pfeifen im Haus wi Bek Die Li Bürger de vom 15. zur Einsich dem Burea offen, was Vorschrift Ordnung 1 öffentlichen Einwendun keit der List Frist bei n Mende Diejenige sich mit uns zuge Sams bitten wir, in unserm Düllmans Zahlreiche var und welche die n nicht ausreichten. ur große Pflichten bin und denen ich Er übertrug mir ir zum Heile des mit der Sie mich r. Ihr Vertrauen sie den constituSie selbst Ihre ser Macht, deren ich mich bedienen, welche das Gesetz vartung und dem che mich auf sieben Ut und damit eine ffen wollen. Aber sollständigt werden. othwendigen Mittel Verpflichtung zerErlaubniß heute in unige Ausführung iisation der Staatside verbürge. Die rden. Eine neue würde schwer auf schädlich sein. Der nicht den noch zu dem Lande geben, artet. Im Namen ihr Werk zu volrathen, welche nicht Die Ruhe der Verantwortlichkeit emeinschaftlich alle werden auferlegt m Lande durch fest und Zufriedenheit ige meine Minister, titutionellen Gesetze mptsächlich bestehen ches. ionsgericht auf den Akten des KreisSenat desselben am angeschlossen, also die wider Wissen fe acceptirt. durch das Bellen jahe bei der Stadt kenntlich gewordene i befand sich eine e und Visitenkarten id man noch seine ld und eine silberne niker. Von EhrenAn einem Selbstannahm, ist nach nehr ist nach dem lehren anzunehmen, Daß es den guten d daß viele widerde gehen, läßt sich einen dazu besonibeamten eingeleitete bringen. Es sind in verhaftet.[Nach er des Dr. Alsberg von Berlin eigens Person des Wirthes bgestiegen war. Der Geld abgenommen, dahrt und dann in sen, in welchem sie ten bei ihrer Verlen der Wirth das " nachdem Alsberg offenen Tennenthore enmesser zu schärfen. gruberin klopfte ihn undlichkeit und ihr sicht ging in Sanft, d a s i s t b r a v, e i n Und wie sauber rdl!" Dabei zupfte esengroßen Burschen wie mit mütterlicher zurecht, das er in trug. s Diendl so zusamin seiner Verlegenin das rothe, verHardl“, setzte sie t den Madeln nichts liebten Handel steht und das weiß der em Göden*) schon ; s i c h g u t a u f f ü h r t, finden. Schau mir n Ernstes,„nicht zu uns und schau auf iß nicht sein. Ein uberhof nicht schlecht Lippstadt. Die Lungenseuche ist am 6. d. au einem Stück Rindvieh in einem hiesigen Weidekampe thierärztlich festgestellt. Die Besorgniß ist darüber bei den hiesigen Viehbesitzern groß, doch sind die möglichsten Vorsichtsmaßregeln direkt ergriffen worden. Paderborn. Die dem Herrn Bischof Dr. Konrad Martin gerichtlich zuerkannte Strafe von 200 Thlrn. wegen gesetzwidriger Anstellung des Pfarrers Fecke zu Alme ist am 10. Juli gleichfalls von einem Dritten bei der GerichtsSalarienkasse hierselbst eingezahlt worden, und so auch für diesen Fall die der Geldstrafe substituirte sechswöchige Haft hinfällig geworden. Es ist dies die zweite rechtskräftig gewordene Strafe. Unna. Am Abend des 6. Juli ereignete sich hier der höchst bedauerliche Fall, daß zwei Kinder des Ackerbürgers in einem in seinem Hofe befindlichen, zum Tränken des Viehes bestimmten Wasserbehälter liegend von der Mutter gefunden wurden. Das älteste, ein ca. 5 jähriger Knabe, wurde todt von ihr herausgezogen, während das zweite, ein 3 jähriges Mädchen, noch Lebenszeichen von sich gab und sich ziemlich außer Gefahr befindet. Attendorn. Der„Essener Volksztg.“ wird unterm 9. Juli von hier geschrieben:„Vorgestern wurde hier ein Frauenzimmer erwischt, welches sich ein Geschäft daraus machte, falsche Banknoten ad 20 Thlr. der Haunoverschen Bank an den Mann zu bringen. Sie hatte in fünf verschiedenen größeren und kleineren Geschäften unbedeutende Einkäufe gemacht und jedes Mal eine Banknote zur Zahlung gegeben. Es war ihr auch gelungen, die falschen Banknoten unterzubringen, bis sie endlich in einem Wirthshause, wo sie Kaffee getrunken, dem verdienten Geschicke in die Arme fiel. Der Wirth hatte in der Zeitung über die Falsikate unter den Noten der Hannover’schen Bank gelesen, und wies den Bankschein zurück, schickte jedoch auf dringendes Anhalten der fremden Person in ein Nachbargeschäft und ließ dort die Banknote zum Wechseln präsentiren mit der Bemerkung, er zweifele sehr an der Echtheit. Siehe da! man hat so eben einen Schein von der Verson, die dort eingekauft, erhalten, vergleicht dieselben und sie haben dieselbe Nummer. Dies führte zur Inhaftirung der Person. Sie soll vorgeben, eine Näherin aus Eieringhausen bei Plettenberg zu sein.“ Schwerte. Am 10. d. Mts. wurde hier eine Wittwe wegen Verheimlichung ihrer vor zwei Tagen stattgefundenen Niederkunft und Fortschaffung ihres Kindes verhaftet und vorläufig dem evang. Krankenhause dahier zum Gewahrsam übergeben. Nach Angabe der Mutter fand man auch die Kindesleiche im Garten hinter ihrer Wohnung vergraben. Die nähern Umstände, ob das Kind getödtet worden oder todt geboren wurde, wird die weitere Untersuchung ergeben. — Freitag=Nachmittag gegen 4 Uhr entlud sich über unsere Stadt ein schweres Gewitter, begleitet von furchtbaren Regenschauern. Der Blitz hat auf der Schwerter Haide eingeschlagen und das Wohnhaus des Bergmanns Veihoff total eingeäschert. Duisburg. Ein höchst beklagenswerthes Unglück ereignete sich am 7. Juli hierselbst, indem bei einem Brande der Schornstein eines eingebrannten Hauses umstürzte und zwei Feuerwehrleute tödtete, von denen einer verheirathet und Frau und vier Kinder hinterläßt. Duisbura. Der Lehrer Karl Hegener, zur Zeit in Bochum, ist zum Schulinspektor der hiesigen katholischen Elementarschule ernannt worden. Leunev. Eine Brutalität sonder Gleichen wurde hier dieser Tage an einem Schusterlehrling von dessen eigenen Eltern verübt. Letztere, in üblem Rufe stehend und beide notorische Säufer, mißhandelten den Knaben bei Gelegenheit eines Besuchs, indem die Mutter ihrem Sohn mit einem Stocheisen das Schüsselbein zerschlug, worauf ihn der Vater — schau, was ich Dir mitbracht hab!“— Hier zog sie eine silberbeschlagene kurze Tabakspfeife hervor.—„Brauchst es grad nicht überall zu verzählen", rieth sie im Flüsterton, indem sie ihm dieselbe in die Hand drückte—„von wem Du die Pfeifen hast. Hat's nicht nothwendig, daß's die Andern im Haus wissen.“ (Fortsetzung folgt.) die Treppe hinabwarf. Da der Lehrling die erlittene Mißhandlung anfangs verschwieg und erst nach mehrtägigem Leiden seinem Meister alles erzählte, kam ärztliche Hülfe zu spät. Der Schlüsselbeinbruch hatte sich inzwischen entzündet und der sogenannte kalte Brand machte den schrecklichen Leiden des unglücklichen Knaben ein Ende. Seine Leiche wurde secirt und die gerichtliche Untersuchung gegen die entmenschten Eltern eingeleitet. Elberfeld. Herr Geheimer Commerzienrath Daniel von der Heydt, Vorsitzender der Deputation der Aktionaire der Bergisch=Märkischen Eisenbahn=Gesellschaft und des Verwaltungsrathes der Dampfschiffsfahrt=Gesellschaft für den Nieder= und Mittelrhein(in Düsseldorf) ist am 7. Juli in Morsbroich bei Schlebusch auf dem Gute seines Schwiegersohnes, des Freiherrn von Diergardt, nach längeren Leiden gestorben. Saarbrücken. Der letzte Verwundete aus der Schlacht bei Saarbrücken liegt noch im hiesigen Lazareth. Mitte August hofft man ihn, einen armen Bauern=Sohn aus dem Brandenburgischen, entlassen zu können; der Arme hat also über drei Jahre im Lazareth gelegen. Aus den Kreisen Iserlohn— Arusberg. Menden. Das Tagesgespräch bildete auch in unserem Städtchen gestern und vorgestern das Attentat auf den Fürsten Bismarck und allerwärts begegnete man dem Ausdruck aufrichtigster Freude über die glückliche Errettung aus der Gefahr. Eine concrete Gestalt hat dieser Ausdruck auch in einer Adresse an den Fürsten Bismarck gefunden, die bis Samstag Abend im Kaisersaale bei Rüßmann zur Unterschrift offen liegt, worauf wir hiermit aufmerksam gemacht haben wollen. ch Menden. Das berliner Polizeipräsidium wiederhelt eine Mahnung, welche auch bei uns besonders den Müttern junger Kinder recht dringend an's Herz zu legen ist; sie lautet wie folgt: Die alljährlich in den Sommermonaten unter Kindern, die sich in den ersten Lebensjahren befinden, herrschenden Durchfälle und Brechdurchfälle zeigen gegenwärtig eine außerordentliche Verbreitung und führen oft schon in wenigen Tagen den Tod des Kindes herbei. Wenn auch viele derartige Erkrankungsfälle, besonders bei Kindern, welche nicht an der Brust genährt werden, trotz aller ärztlichen Bemühungen tödtlich enden, so kann doch in der Mehrzahl der Fälle durch zeitiges ärztliches Einschreiten der Tod abgewendet werden. Es werden daher Eltern und Pfleger darauf aufmerksam gemacht, daß, sobald ihre Kinder an Durchfällen erkranken, es dringend nothwendig ist, einen Arzt zu Rathe zu ziehen. Wer in solchen Erkrankungen auf Hausmittel sich verläßt, oder sich damit tröstet,„die Krankheit komme von den Zähnen", und nichts thut, der versäumt die Zeit, in der die Rettung seines Kindes noch möglich war, und wird später auch durch die beste ärztliche Behandlung den Tod des Kindes nicht mehr abwenden können. + Iserlohn. Sofort nach Bekanntwerden der Nachricht von dem Attentate auf den Fürsten Bismarck richtete das versammelte Offizierkorps der aus ca. 2500 Mitgliedern bestehenden Schützen=Gesellschaft ein Telegramm an den Fürsten, worin es demselben seine herzlichste Frcude über das Mißlingen des verbrecherischen Attentats, und seine aufrichtige Theilnahme ausspricht mit dem Wunsche, daß Gott noch lange unsern geliebten deutschen Reichskanzler erhalten möge. Iserlohn. Bei der am 13. stattgefundenen Wahl eines zweiten evang. Pfarrers an der oberen Stadtkirche wurde der seit 9 Jahren in hiesiger Gemeinde fungirende Vikar Groscurth gewählt mit 40 Stimmen; der Gegenkandidat, Herr Pfarrer Nordmeier von Dahle, erhielt 23 Stimmen.— In der letzten Sitzung der Criminal=Deputation des hiesigen Königl. Kreisgerichts wurden die katholischen Geistlichen, 1) Pfarrer Gerhard Schröder zu Iserlohn, 2) Pfarrer Röver zu Menden, 3) Kaplan Jos. Dinslage zu Menden, 4) Rektor Joseph Kösters zu Menden, 5) Pfarrer Degenhard zu Hemer, 6) Pfarrer Rubarty zu Sümmern, 7) Primissar Gerhards zu Halingen, wegen Verlesung des paderborner März=Hirtenbriefes in contumaciam zu acht Tagen Festungshaft verurtheilt.— Wie verlautet, haben die Herren die Appellation angemeldet. ∆ Iserlohn. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, Herrn Kreisgerichts=Director von Klocke hier zum Appellationsgerichts=Rath in Magdeburg zu ernennen. Ergste. Am Sedantage wird hier ein Volksfest stattfinden. Für Veranstaltung von Volksbelustigungen im Freien, zur Beschaffung von Pulver rc. sind aus der Gemeindekasse 25 Thlr. bewilligt worden.— Das königliche Ober=Präsidium zu Münster hat genehmigt, daß die Herbstkirmeß zu Hennen in Zukunft am 2. September, dem Sedantage, abgehalten wird. Berchum. Der Berchum'er Darlehnskassen=Verein (eingetragene Genossenschaft) hat gegen Ende vergangenen Monats seine ersten Geldgeschäfte gemacht. Die Vorstandssitzungen finden in Zukunft am ersten Sonntage jeden Monats, Nachmittags 3 Uhr, im Hilsman'schen Lokale hierselbst statt und können dann Gesuche um Bewilligung von Darlehnen, um Aufnahme als Mitglied beim Vorstande mündlich angebracht werden. Durch seine Geschäftsverbindungen ist der Darlehnskassen=Verein in den Stand gesetzt, Gelder in kürzester Frist zu angemessenem Zinssatze zu beschaffen. a Arnsberg. Am 1a. Juli wurde am hiesigen Kreisgerichte gegen 14 wegen Verlesung des bekannten bischöflichen Hirtenbriefes angeklagte Geistliche verhandelt. Außer zwei waren sämmtliche Angeklagte erschienen, nämlich die Herren: Kaplan Ricke aus Arnsberg, Pfarrer Berens aus Rumbeck, Pfarrer Adams aus Freienohl, Kaplan Fischer aus Meschede, Pfarrer Wiese aus Eversberg, Dechant Böller aus Hellefeld, Pfarrer Brinkmann aus Grevenstein, Pfarrer Schoulau aus Wenholthausen, Pfarrer Volmar aus Allendorf, Kaplan Hoynck aus Balve, Vikar Leifert aus Garbeck, Pfarrer Soreth aus Neheim. Der Gerichtshof sprach die Freisprechung sämmtlicher Angeklagten aus. X Arnsberg. Der§ 186 des St.= G.=B. verordnet, daß auch derjenige als Verleumder bestraft werden soll, der eine Thatsache verbreitet, welche einen Anderen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzusetzen geeignet sei. Der Begriff des Wortes„verbreiten“ ist bisher von den Gerichten in der verschiedensten Weise ausgelegt worden. In einem sehr prägnanten Fall hat jetzt das Obertribunal eine klare, für jeden Laien verständliche Auslegung gegeben. In dem Casino einer kleinen Stadt waren Mißhelligkeiten ausgebrochen. Mitglieder derselben hatten über andere Mitglieder unter einander verächtliche Aeußerungen gemacht, welche ein Nichtmitglied gehört hatte. Von Letzterem war das, was er gehört, mit den Worten:„Denkt Euch, der und der soll das und das gethan haben“, weiter erzählt, er darauf auf§ 186 verklagt und schließlich auch verurtheilt worden. Das Obertribunal hat nämlich ausgeführt, unter„Verbreiten“ sei im Gegensatz von„Behaupten“ das als solches erkennbare Weitererzählen nicht selbst wahrgenommener, sondern von Anderen erfahrener Thatsachen zu verstehen. Es bedürfe keiner weiteren Feststellung dahin, daß der Verklagte den Behauptungen Anderer in Beziehung auf die von ihm verbreitete Thatsache sich angeeignet habe, weil eine derartige Aneignung zu den gesetzlichen Begriffsmerkmalen der Verbreitung nicht gehöre. Es ergibt sich hieraus, daß das Weitererzählen verleumderischer Reden, selbst unter der Verwahrung, daß man das Weitererzählte nicht für wahr halte, gegen die Strase der verleumderischen Beleidigung nicht schützt. X Arnsberg. Auf Grund des Art. 3 des Gesetzes vom 21. Mai d. J. ist die Beschlagnahme des gesammten Vermögens einschließlich aller Nutzungen, Hebungen und Leistungen der Pfarrstellen zu Störkede, Brilon, Alme, Bontkirchen, Altastenberg, Grönsbach, Silbach, Astinghausen, Dreifeld, Leune, Olpe und Meschede verfügt worden. Zu Kommissarien zur Ausführung der Beschlagnahme, sowie der Vermögensverwaltung sind ernannt worden der Bürgermeister und Amtmann Freitloy zu Geseke, der Amtmann Unkraut zu Brilon, der Bürgermeister und Amtmann Drausfeld zu Winterberg, der Amtmann Weddigger zu Bigge, der Amtmann Flamm zu Medebach, der Amtmann Brüning zu Kirchhundem, der Bürgermeister und Amtmann Halbfaß zu Olpe und der Amtmann Esser zu Meschede. Bekanntmachung. Die Liste der stimmfähigen Bürger der Stadtgemeinde liegt vom 15. bis zum 30. Juli c. zur Einsicht der Einwohner auf dem Bureau des Unterzeichneten offen, was ich in Gemäßheit der Vorschrift im§ 20 der StädteOrdnung mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß bringe, daß Einwendungen gegen die Richtigkeit der Liste innerhalb der obigen Frist bei mir zu erheben sind. Menden, 15. Juli 1874. Der Bürgermeister: Papenhausen. □ Turn=Verein. Diejenigen unserer Mitglieder, die sich mit unserin Vereine am Schützenzuge Samstag betheiligen wollen, bitten wir, sich vor 6 Uhr Morgens in unserm Vereinslokale bei Jos. Düllmann zu versammeln. Zahlreiche Betheiligung erwartet der Vorstand. Wegen vorgerückter Saison, verkaufe ich von heute ab sämmtliche Sommerartikel, als: Sommeranzüge, Stoff- und Strohhüte, Sonnenschirme, Handschuhe rtc. zu Fabrikpreisen. Köster. Kappenmacher. Allendorf, 15. Juli 1874. Bekanntmachung. Die Einrichtung des Schulsaales zu Werringsen zu zwei Zimmern und Lieserung neuer Schulbänke 2c. 2c., verauschlagt zu 352 Thlr., werde ich am Freitag den 24. d. M., Morgens 11 Uhr, auf meinem Amtsbureau öffentlich wenigstfordernd verdingen. Plan, Kosten=Auschlag und Bedingungen liegen bei mir zur Einsicht offen. Menden, 15. Juli 1874. Der Ehren=Amtmann: Th. von Dücker. Die Gewinner aus Stadt und Amt Menden können ihre todten Gewinne bis zum 20. c. bei Polizeidiener Düllberg hier in Empfang nehmen. Menden, 15. Juli 1874. Die Verloosungs=Commission des landwirthschaftl. Kreisvereins. Mauerkalk ist zu 8 Sgr. und Düngerkalk zu 6 Sgr. an meinem Kalkofen an der Kluse (Balverstraße) beständig zu haben. Ernst Schmidt Sohn. Landwehr-Verein zu Menden. Die General=Versammlung des Vereins hat auf ergangene Einladung des Schützen=Vorstandes beschlossen, sich in corpore bei den Aufzügen der Schützen am Samstage und Sonntage zu betheiligen. Indem wir diesen Beschluß zur Kenntniß der Vereinsmitglieder bringen, ersuchen wir dieselben, sich rechtzeitig vor den Aufzügen in dem Vereinslokale bei Herrn F. Rüther zu versammeln und das Vereins=Abzeichen anzulegen. Menden, 15. Juli 1874. Der Vorstand. Schützenfest=Sonntag, den 19. Juli, ist auf meinem Sommer=Lokale Wirthschaft wie an jedem Sonntage. Wilhelm Schmale. Ein in Menden an der Hauptstraße und im Mittelpunkte der Stadt belegenes, zu jedem Geschäfte geeignetes Wohnhaus steht zur Verpachtung. Das Nähere in der Exp. d. Bl. Die mit dem 15. September d. I. pachtlos werdende Jagdnutzung der Gemeinde Endorf soll am Samstag den 8. August c., Nachmittags 3 Uhr, in der Wohnung des Wirths Wilhelm Bengestrate zu Endorf öffentlich meistbietend verpachtet werden. Das Jagdterrain, pp. 11,000 Morgen umfassend, bietet Schwarz= wild, Rothwild, Rehe, Füchse, Hasen, Auerwild, Birkwild, Haselwild, Feldhühner und Schnepfen und ist von den Eisenbahn=Stationen Arnsberg, Hüsten, Plettenberg und Finnentrop auf chaussirten Wegen bequem zu erreichen. Der Amtmann: Thüsing. Verkauf! Am Dienstag, den 21. Juli, Morgens 11 Uhr, sollen die zum Nachlaß der verstorbenen Witwe Gersmeier gehörigen Gegenstände, worunter 1 Bett, 2 Bettstellen, 1 Koffer, 1 Ofen, Tische, Stühle und sonstige Hausgeräthe auf dem Marktplatze hier öffentlich verkauft werden. Menden, 15. Juli 1874. Niederstadt. M 57. 1 Todes=Anzeige. Heute Morgen 3½ Uhr starb nach langen schweren Leiden wohl vorbereitet durch den Empfang der hh. Sterbesakramente unser lieber Gatte, Vater und Schwiegervater, Anstreicher= Meister Friedrich Schelte, im Alter von 54 Jahren. Die Beerdigung findet SamstagMorgen 8 Uhr statt. Um stille Theilnahme bitten die trauernden Hiuterbliebenen. Menden, 15. Juli 1874. Iserlohn, 29. Juni 1874. Bekanntmachung. Die diesjährige DepartementsErsatz=Aushebung für den Kreis Iserlohn findet am 20., 21., 22. und 23. Juli c., an jedem Tage Morgens um 7 Uhr beginnend, in dem Locale des Wirthes Herrn Schabbehardt am Markte hierselbst statt. Sämmtliche Heerespflichtige, welche zum Erscheinen vor die Departements=Ersatz=Commission verpflichtet sind, werden hiermit angewiesen, sich an dem, in der ihnen zugefertigt werdenden Vorladung angegebenen Tage und zur bestimmten Stunde pünktlich zu gestellen und hierbei die auf der Vorladung enthaltenen Bestimmungen zu beachten. Ich bemerke, daß nach den Bestimmungen der Militair=Ersatz=Instruction vom 26. Mai 1868 diejenigen Militairpflichtigen, welche ohne einen genügenden Entschuldigungsgrund der Aufforderung sich zur Aushebung zu stellen, keine Folge leisten, die ihnen aus der Loosnummer etwa erwachsene Berechtigung und den aus etwaigen Reclamationsgründen hergeleiteten Anspruch auf Zurückstellung resp. Befreiung vom Militairdienste verlieren und vorzugsweise zum Militairdienst herangezogen werden. Die Angehörigen der Reclamanten dürfen selbstverständlich bei der Aushebung nicht fehlen. Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß nach§. 12 der Polizei=Verordnung der Königlichen Regierung zu Arnsberg vom 2. Januar 1860 jede Störung der Ruhe und Ordnung während des Aushebungsgeschäftes, sowie das unzeitige Verlassen des Aushebungs=Locals resp. Sammelplatzes mit Geldbuße bis zu 5 resp. 10 Thlr. oder verhältnißmäßiger Gefängnißhaft geahndet wird. Der Königliche Landrath: Overweg. Künftigen Samstag den 18. d. M. werde ich nicht in Menden sein. Während der bevorstehenden Gerichtsferien(vom 21. Juli bis 31. August incl.) werde ich nur an zwei Samstagen, welche ich noch anzeigen werde, in Menden anwesend sein. Werl, 13. Juli 1874. Reigers, Rechtsanwalt. Die Kaiserl. und Königl. Hof-Chocoladenfabrik von Gebrüder Stollwerck in Cöln übergab den Verkauf ihrer vorzüglichen Fabrikate in Menden Herrn Conditor Jos. Düllmann. in Hemer Herrn D. Hoeborn. Dachpappen in Rollen von beliebiger Länge, 3 Fuß breit, offerirt pr. 100 □Fuß zu 2 Thlr. franco Eisenbahn=Station. Ewald Becker, Hemer. NB. Unter 500 □Fuß wird nicht abgegeben. Prämiirte Asphalt=Dachpappe u. Feueranzünder liefert billigst W. Lentze, Dachpappenfabr. i. Einbeck, Prov. Hannover. Agenten gesucht. Mein Mainzer Schuh- und Stiefel-Lager für Herren, Damen und Kinder bringe ich in empfehlende Erinnerung. Menden. W. Schulte. Zur Bellevue! Zur Feier des diesjährigen Schützenfestes ist die Wirthschaft von Samstag=Morgen an stets geöffnet. Für echtes bairisches Bier, reine Weine, sowie kalte und warme Speisen wird bestens gesorgt sein, und ladet daher zum zahlreichen Besuche freundlichst ein Menden. H. Bogen. Mein reichhaltiges Lager in so wie in Handschuhen, Netzen, Shlipsen 2c. 2c. bringe ich in empfehlende Erinnerung und empfehle gleichzeitig eine hübsche Auswahl modernster Filz- EX& Hüte. ∆ Strohhüte verkaufe von heute W. Ammelouux. Die noch vorräthigen ab zu herabgesetzten Preisen S.e —— S 2 2 5 neuester bewährter Construction, dreschen per Stunde so viel, als 3 Drescher in einem Tag, von Thlr. 60 franco Bahnfracht an unter Garantie und Probezeit. Ph. Mayfarth& Co., Maschinenfabrik, Frankfurt a. M. Landwirthschaftliche Maschinen! Mähmaschinen für Gras und Getreide, ein= und zweipferdig, Wahmüschenen mit geschmiedeten gußftahleingelegten Fingern; Dreschmaschinen mit schmiedeeiserner Trommel, mit und ohne Dreschmäschenen Kornreinigungsmaschinen, zwei=, drei= und vierpferdig; Futterschneidemaschinen für Hand= und Göpelbetrieb; Nähmaschinen verschiedener Systeme hält stets auf Lager und empfiehlt zur gefälligen Abnahme bestens Menden. Carl Vietze. Obige Mähmaschinen sind nach dem Zeugnisse anerkannter Autoritäten hinsichtlich der Dauerhaftigkeit und Leistungsfähigkeit, da fast sämmtliche Theile von Schmiedeeisen oder Gußstahl hergestellt sind, die Besten der bis jetzt existirenden. Roggen. Freitag den 17. c., Morgens 11 verkaufe ich zwei bei der Grobrolle belegene Stücke starke Roggenfrucht. Menden. L. Pieper. Roggen. Freitag den 17. c., Abends 6 Uhr, wird die Witwe Schnettler ein Stück gute Roggenfrucht vorn am Schwitterwege verkaufen. Menden. L. Pieper. Großer Frucht=Verkauf. Montag den 20. c., Morgens 10 Uhr, werde ich auf den Grundstücken des Ritterguts Lahr 25 Morgen Roggen und 18 Morgen Weizen in Abtheilungen verkaufen; die Frucht ist außergewöhnlich stark und kann als Saatkorn benutzt werden. Menden. L. Pieper. Pferde und Wagen. Dienstag den 21. c., Morgens 10 Uhr, sollen auf'm hiesigen Marktplatze 2 kräftige Ackerpferde mit Geschirr und 1 zweizölliger starker neuer Wagen gegen Baar verkauft werden. Menden. L. Pieper. Gras 2c. Mittwoch den 22. Juli c., Morgens 10 Uhr, wird Herr Colon Millies zu Spiethoff 10 Morgen Gras, 10 Morgen Hafer, 2 fette Rinder und 2 fette Schafe verkaufen. Menden. L. Pieper. Gras. Die Herren Gebrüder Törnig werden Mittwoch den 22. Juli c., Abends 6 Uhr, das Gras in ihrer Weide„Stempot“. verkaufen. Menden. L. Pieper. Gras=Verkauf! Montag den 20. c., Nachmittags ½4 Uhr, verkaufe ich für Witwe Sommer gen. Stoffel und Wagener Kortmann in Oesbern mehrere Morgen sehr gutes Gras in Abtheilungen. Menden. F. Gottlob. Der Pferdestall des Herrn G. Voß an der Mühlenstraße kann bis zum 5. August c. von mir angekauft werden. Menden. F. Gottlob. Damit alle Kranken sich von der Vorzüglichkeit des illustr. Buches Dr. Airy's Naturbeilmethode überzeugen können, wird von Richter's„ Verlags=Anstalt in Luxbg. u. Leipzig ein 80 Seiten stark. Auszug cratis und freo. versandt. Jeder Leidende, welcher schnell und sicher geheilt sein will, sollte sich den Auszug kommen lassen. Die Glückwunsch=Adresse an den Fürsten Bismarck hat nicht circulirt, sondern liegt nur bei Rüßmann bis Samstag=Abend zur Einzeichnung offen. Alle aufrichtigen Patrioten werden zur Einzeichnung eingeladen. Gestempelte Eisenbahnfracht briefe vorräthig bei W. Riedel. „Männerchor.“ Am 9. d. Mts. wurde beschlossen, die Einladung des Schützenvorstandes: uns an dem Schützenfeste resp. an den Zügen nach dem Festplatze zu betheiligen, anzunehmen. Wir bitten deßhalb alle, besonders die passiven Mitglieder, sich am Samstag=Morgen 6 Uhr im Vereinslokale einzufinden und die Abzeichen(Lyra) mitzubringen. Der Vorstand. Entgegnung. Von einer Täuschung des blikums in Betreff des Rödinghauser Branntweins kann durchaus keine Rede sein, da wir überhaupt nur an Mitglieder Spirituosen abgeben dürfen. Wir weisen diese Insinuation daher entschieden zurück und erklären die gestellte Behauptung für eine Verläumdung.— Daß wir vom Gute Rödinghausen keinen Branntwein beziehen, wissen unsere sämmtlichen Mitglieder ohne und mit Herrn von Dücker. Der von uns auf mehrfachen Wunsch beschaffte und uns als Rödinghauser bezeichnete Branntwein ist den Consumenten ausdrücklich als das so schnell und allgemein hier beliebt gewordene Fabrikat aus der neuen Brennerei des Herrn Düllmann(Rödinghauser Fabrik gegenüber) bekannt gegeben. Consum-Verein Eintracht, e. G. Der Vorstand. Während der Schützenfesttage finden photographische Aufnahmen statt, und zwar von Morgens 9 bis Nachmittags 6 Uhr. Aug. Bockelmann, Photograph. Für Krätze besitze ein geruchloses erprobtes Mittel, mit dem es einfach höchstens einer 3maligen Einreibung bedarf, um dieselbe gefahrlos und sicher zu heilen, wofür reell garantire. Kranke wollen sich vertrauensvoll wenden an Enke in Tinz bei Gera, Reuß. Markt=Berichte. Renden, den 14. Juli 1874. Per Centner 2.= 3* Wittener Getreide=Börse vom 9. Juli. Für Weizen war die Tendenz heute lustlos; Amerikanischer ging ziemlich flott und wurde erheblich billiger offerirt, wodurch Westfälische Waare gedrückt blieb. Eigner der Letzteren verstanden sich indessen nur vereinzelt zu geringen Konzessionen, weßhalb das Geschäft hierin fast gleich Null war. Roggen blieb unverändert still. Hafer war, namentlich in besserer Waare, gesucht und höher im Preise. galt: Weizen, Amerikanischer, 8¾ bis 8 11/12 Thlr., Westfälischer 9 1/3—9 5/12 Thlr., Roggen 6½—7 7/12 Thlr., Hafer 6 5/—7¼ Thlr. pr. 100 Kilo, frei hier. Aeuß, den 14. Juli 1871. per 200 Pfd. Weizen 1. O. 9 19— „ 2.„ 9 7— = 5."——— Landroggen 7 12— Wintergerste——— Sommergerste 9 26— Buchweizen 6 11— Haser 7 9— Erbsen——— Kartoffeln 2 20— Stroh 1 18— Heu per Ctr. 1 18— per berliner Scheffel Rübsamen——— Aveelsamen——— per 100 Pfd. neues Gew. Rüböl 11 3— dito faßweise 11 12— Gerein. Oel——— per 2000 Pfd. Rübkuchen——— Preßkuchen 52—— Leinkuchen——— Branntn ein 15— Creditbank für Stadt und Amt Menden, e. G. Post= und Eisenbahn=Verkehr. Vom 1. Juni c. A. Eisenbahn-Verkehr. Menden- Fröndenberg: 6,20 früh; Ankunft in Fröndenberg 6.30 früh; in Elberfeld 9,11, in Deutz 10,55, in Düsseldorf 10,19 Morg.; in Schwerte 7,0, in Hamm 9,37 Morgens, in Berlin via Hamm 6,45 Abende. 8.50 früh; Ankunft in Fröndenberg früh; in Arnsberg 9,55, in Cassel 2,15 Nachm., in Leipzig 11,5 N., in Dresden 8,15 Vorm. 10,10 früh; Ankunft in Frönden berg 10.20 früh; in Elberfeld 12,46, in Deutz 2,27, in Düsseldorf 2,5 Nachm.; in Schwerte 10,50, in Hamm 11,53 Mittags, in Berlin via Hamm 7,45, via Kreiensen 8,55 Nachts. 3,40 Nachm.; Ankunft in Fröndenberg 3.50 Nachm.; in Arnsberg 4,47 Nachm., in Cassel 9,10 Abends, in Leipzig 4,25, in Dresden 8,15 Morg. 5,30 Nachm.; Ankunft in Fröndenberg 5,40 Nachm.; in Elberfeld 7,17, in Deutz 8.35, in Düsseldorf 8.27 Abends; in Schwerte 6,2, in Hamm 8,27 Abends, in Berlin 7,5 Morg. 8,40 Abends; Ankunft in Fröndenberg 8.50 Abends; in Hagen 9,51, in Hamm 10,51, in Soest 11,40; 10,25 Abends; Ankunft in Fröndenberg 10,35 Abends; in Arnsberg 11,23 Abends. Fröndenberg-Menden: 6,57 früh; Abfahrt von Fröndenberg 6,45 früh; von Arnsberg 6,0 fr. 9,27 Vorm.; Abfahrt von Fröndenberg 9,15 Vorm.; von Elberfeld 7,6, von Deutz 5,30, von Düsseldorf 5,45 Vorm. 10,47 Vorm.; Abfahrt von Fröndenberg 10,35 Vorm.: von Arnsberg 9.45, von Cassel 5,30 Verm., von Leipzig 10,25 Abends. 4,17 Nachm.; Abfahrt von Fröndenberg 4,5 Nachm.; von Elberfeld 1,40, von Deutz 12,5, von Düsseldorf 12,10 Nachm., von Berlin 11,0 Abends, von Hamm 1,15 Mittags. 6,12 Nachm.; Abfahrt von Fröndenberg 6,0 Nachm.; von Arnsberg 5,12, von Cassel 1,58 Nachm., von Leipzig 7,55 Morgens. 9,12 Abends; Abfahrt von Fröndenberg 9,0 Abends; von Arnsberg 8,16 Abends, von Cassel 4,10 Nachm. 11,2 Abends; Abfahrt von Fröndenberg 10,50 Abends; von Elberfeld 9,0, von Deutz 8.0, von Düsseldorf 8,0 Abends, von Berlin 6,0 früh, von Hamm 8,5 Abends. B. Post-Verkehr. Abgang von Menden: 6,45 früh, in Iserlohn 85 früh; von Iserlohn 8,30 Morgens, in Siegen 11,33 Vorm., in Hagen 10,29 Vm. 11 Vorm., in Iserlohn 12,20 Mittags. 2,30 Mittags, in Iserlohn 3,50 Nachm., von Iserlohn 4,35 Nachm., in Altena 7,59 Nachm., in Siegen 10,18 Ab. 6,35 Abends, in Iserlohn 7,55 Abends, von Iserlohn 10,20 Abends, in Altena 11,3 Abends. 4,45 Nachm., Ankunft in Balve 6,30 Ab. Ankunft in Menden: 8.20 früh, Abgang von Iserlohn 7 früh, von Altena 5.38 früh. 12,20 Mittags, Abgang von Iserlohn 11 Vorm., von Altena 9,36 Vorm., von Siegen 7,15 früh. 6,20 Nachm., Abgang von Iserlohn 5 Nachm., von Altena 1,54 Nachm., von Siegen 11,20 Vorm. 11 Abends, Abgang von Iserlohn 9,40 Abends, von Altena 8,28 Abends, von Siegen 6,7 Nachm. 9,25 Morgens; Abgang von Balve 7,45 früh. Es werden zur Beförderung von Postsendungen jeder Art benutzt die Züge: 8.50 V. in der Richtung nach Cassel (Schluß für Fahrpostsendungen 7,50 Vorm.); 10,10 Morgens in der Richtung nach Hagen(Schluß für Fahrpostsendungen 9,10 Mörgens); 8.40 Nachm. in der Richtung nach Cassel (Schluß für Fahrpostsendungen 2½ Uhr Mittags); 8,40 Abends in der Richtung nach Hagen(Schluß für Fahrpostsendungen 7½ Uhr Abends). Nur Briefpostsendungen: 5,30 Nachm. in der Richtung nach Hagen. Mit den ankommenden Zügen tressen hier ein Postsendungen jeder Art: 9,27 Vorm., aus der Richtung von Hagen und Cassel; 10,47 Vorm. aus der Richtung von Cassel; 4,17 Nachm. aus der Richtung von Hagen; 9,12 Abends aus der Richtung von Cassel. Mit den von hier um 6,20 ffrüh und 10,25 Abends abgehenden, sowie den 6,57 früh, 6,12 Nachm. und 11,2 Abends ankommenden Zügen findet eine Besörderung von Postsendungen überhaupt nicht statt. Es werden abgesertigt: Der Briefträger 7 Uhr früh, 11 Uhr Vorm., 5 Uhr Nachm. und 6 3/ Uhr Abends; der Packetbesteller 7 Uhr Morg. 11 Uhr Vorm. und 5 Uhr Nachm.; die Landbriefträger 7 Uhr früh. 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