Dortmunder Wochenblatt. Ne. 18. Sonnabend, am 30. April. 1836. Bekanntmachungen. Alle junge Leute, welche im Jahre 1815 geboren sind, und daher zu der im laufenden Jahre zur Aushebung kommenden Alters=Klasse gehören, und ihren Wohnsitz in den Gemeinden des Kreises Dortmund haben, oder sich bei Eingesessenen derselben in irgend einem Gesinde=Dienste, oder als Lehrbursche 2c. befinden, werden hierdurch aufgefordert, sich bis zum 15. Mai a. c. bei der die Stammrolle führenden Orts=Behörde zu melden, unter der Warnung, daß die sich nicht Meldenden, welche die unterlassene Meldung nicht hinreichend zu entschuldigen vermögen, ihrer etwaigen Reclamations=Gründe verlustig werden, und wenn sie zum Militair=Dienste tauglich befunden werden sollten, vor allen andern Militairpflichtigen zum Dienste eingestellt werden. Unter der nämlichen Bedingung werden alle Militairpflichtigen aus den frühern Alters=Klassen bis zum 25. Jahr, welche im Laufe des letzten Jahres erst ihren Wohnoder Aufenthalts=Ort in der Gemeinde genommen haben, und noch nicht in die Stammrolle eingetragen sein möchten, zur persönlichen Meldung hierdurch aufgefordert. Die in den Gemeinden anwesenden Militairpflichtigen müssen sich persönlich bei dem Herrn Bürgermeister einfinden; für die Abwesenden müssen aber die Eltern, Vormünder oder Verwandte erscheinen. Dortmund, den 25. April 1836. Der Landrath Pilgrim. Der dießjährige Maimarkt zu Dortmund wird nicht, wie in den meisten Kalendern angegeben ist, am 16. und 17. Mai gehalten, sondern am Mittwoch, den 11. und Freitag, den 13. Mai, am letztern Tage jedoch nur Krammarkt. Dortmund, den 14. April 1836. Der Magistrat. B ekanntmachung, den Remonte=Ankauf in der Provinz Westphalen pro 1836 betreffend. Die im verflossenen Jahre in einigen Gegenden der Provinz Westphalen versuchsweise abgehaltenen Remonte=Märkte haben die Ansicht erzeugt, daß eine Fortsetzung und größere Ausdehnung dieses Kaufs, dem beabsichtigten Zwecke zur Uebung der PferdeZucht für die Folge wohl entsprechen dürfte; weshalb auch von Seiner Excellenz dem Herrn Kriegs=Minister nachfolgendes ausgedehnteres Marktorts=Verzeichniß für dieses Jahr genehmigt und die Abhaltung der Märkte wiederum durch eine Militair=Commission, bestehend aus 1) dem Oberstlieutenant von Stein vom Kriegs=Ministerium als Präses, 2) dem Rittmeister und Adjutanten Cnuppius als Hülfs=Officier, befohlen ist. Pe=assen“, Den 28.-April d. I. in Pr. Minden, Den 13. Mai d. J. in Bochum, Essen u. s. w. Neuß, Dinslacken, Dorsten, Recklinghausen, Cösfeldt, Münster, Lengerich, Warendorf, Die geforderten Eigenschaften der Pferde und sonstigen Bedingungen des Ankaufs sind weiter unten angegeben, wonach die Herren Pferde=Züchter nun noch ersucht werden, wenn sie dergleichen Pferde besitzen und gewilligt sind, sie zu veräußern, die Marktorte mit ihren Erzeugnissen dergestalt zu besuchen, daß die Musterung nicht später als um 8 Uhr des Morgens beginnen könne, weil durch die fast immer an demselben Tage noch stattfindende Abreise— und die mitunter bedeutenden Entfernungen— ein längeres Verbleiben der Commissarien als bis 12 Uhr Mittags an den Marktorten nicht wohl zulässig ist. Zur Vermeidung aller etwaigen Unannehmlichkeiten muß hier noch darauf aufmerksam gemacht werden, wie bei diesem Geschäft es Princip ist, die Pferde vom Producenten selbst, oder aber von solchen Grundbesitzern, die, wenn sie sie auch nicht selbst gezüchtet, doch erzogen oder wenigstens längere Zeit besessen haben, nicht aber von Händlern zu kaufen, weshalb dergleichen Gewerbtreibende, wenn sie ebenfalls die Märkte mit Pferden besuchen sollten, es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie durch die betreffende Behörde vom Markte zurückgewiesen werden. Es darf wohl angenommen werden, daß die Ankaufs=Commission sich im vergangenen Jahre das Vertrauen der Verkäufer erworben habe, weshalb auch in diesem Jahre darauf gerechnet wird, daß der Handel directe mit derselben getrieben werde, und alle Makler dabei unbedingt ausgeschlossen bleiben. 139 stphalen Lestphalen versuchsne Fortsetzung und lebung der Pferdeiner Excellenz dem seichniß für dieses Militair=CommisPräses, Bochum, Essen u. s. w. Neuß, Dinslacken, Dorsten, Recklinghausen, Cösfeldt, Münster, Lengerich, Warendorf, ingen des Ankaufs noch ersucht weriußern, die Marktnicht später als in demselben Tage gen— ein längektorten nicht wohl hier noch darauf , d i e P f e r d e v o m sie sie auch nicht n, nicht aber von infalls die Märkte sie durch die ben sich im verganh in diesem Jahre Nach geschehener Auswahl und Preis=Einigung werden die Pferde zur Stelle abgenommen und baar bezahlt, wobei aber der Verkäufer von dem bedungenen KaufQuantum den gesetzlichen Quittungsstempel=Abzug zu erleiden hat. Beschreibung der Eigenschaften eines Remonte=Pferdes. 1) Der Bau und Gang muß regelmäßig und kräftig, das Fundament stark, die Figur gefällig und ohne große entstellende Abzeichen sein. Schecken werden gar nicht, Schimmel und Gelbe nur ausnahmsweise gekauft. 2) Muß es von allen den Fehlern befreit sein, welche sowohl den Kauf eines Pferdes gesetzlich ungültig machen, als auch überhaupt dem Zwecke ihrer eigentlichen Bestimmung entgegen sind. 3) Ganze und halbe Hengste, so wie Krippensetzer, sind vom Kaufe ausgeschlossen und wird noch zur Vermeidung jedes Mißverständnisses in Beziehung auf letztere hiermit erklärt, daß dergleichen— da dieser Fehler auf öffentlichem Markte bei jungen Pferden schwer zu erkennen ist— wenn sie gekauft sein sollten, bei der baldigen Entdeckung dieses Fehlers dem Verkäufer auf dessen Kosten zurück gegeben werden. 4) Pferde mit Steil=, Zwang=, Platt= und Voll=Hufen werden nicht gekauft, so wie überhaupt die Hufe der vorzuzeigenden Pferde gehörig behauen und rund gemacht sein müssen. 5) Das Alter darf nicht unter 4 Jahren sein, wohl aber können bis vollendetem 6ten Jahre, und besonders dann, wenn sich diese Pferde zum Artillerie=Zugdienst eignen, und deren Beine noch vollkommen frisch und unverbraucht sind, solche mit vorgestellt werden, weil letztere Gattung vorzugsweise gesucht wird. 6) Die Größe beginnt von 4 Fuß 11 Zoll und geht bis 5 Fuß 7 Zoll. 7) Der Futter=Zustand darf nicht üppig, muß aber so sein, daß sich daraus mit ziemlicher Gewißheit auf die innere Gesundheit des Pferdes schließen läßt. Bei denen von der Commission als brauchbar ausgewählten Pferden tritt nun sowohl für den Verkäufer als den Käufer ein völlig freier Handel ein, so daß kein Theil durch den vorhergegangenen Geschäftsgang, wenn die Werthansichten über die quästionirten Pferde sich nicht ausgleichen lassen, was vorkommen kann— da der verschiedene Gebrauch auch hauptsächlich den Werth bedingt— gebunden ist, den Handel abschließen zu müssen, sondern es steht unter solchen Verhältnissen Jedem frei, davon zurückzutreten. Jedes erhandelte Pferd muß vom Verkäufer mit einer neuen schwarzen ledernen Trense mit Kehlriemen und starkem eisernen Gebiß, einer hanfenen Gurtenhalfter mit zwei dergleichen neuen Stricken bekleidet werden. Sogenanntes Zaum=Geld kann an die Diener oder Knechte der Herren Verkäufer nicht gegeben werden. Berlin, den 10. Februar 1836. Kriegs=Ministerium, Abtheilung für die RemonteAngelegenheiten der Armee. Die drei Sterne. Es leuchten in das ird'sche Leben Drei Sterne, ach! mit holdem Schein'; Voran sie uns als Führer schweben, Denn unser Weg sollt' dunkel sein. Der erste Stern, das ist der Glauben, Tief in des Menschen Brust gesenkt; O, wehe, wer sich ihn ließ rauben, Wer ohne Gott das Weltall denkt, Wer nicht des Höchsten Nähe fühlet, Nicht seine Weisheit, Macht und Güt', Wem nur ein blinder Zufall spielet In allem, was er um sich sieht! Deß Ruhe ist nicht fest gegründet, Deß Herz steht tausend Aengsten bloß, Denn dauerhaften Frieden findet Allein man in des Glaubens Schooß. Der and're Stern?— das ist die Liebe, Die uns're Herzen sanft vereint, und die in ihrem zarten Triebe Sich mit uns freut und mit uns weint. Es lebt sich süß mit ihr hienieden, Sie macht die Erd' dem Himmel gleich: Heil, wem der Liebe Glück beschieden,— Er fühlt so selig sich, so reich!— Die dritte in dem Sternenbunde Heißt Hoffnung, ohne die das Herz, Schlüg' ihm das Schicksal eine Wunde, Nicht tragen könnte ihren Schmerz. Sie läßt uns die Erlöfung sehen Von allen Uebeln dieser Zeit Dereinst, wenn wir hinüber gehen In's schöne Land der Ewigkeit! Müller. anzugeben und ihre Aussage durch eine zu bestimmende Eidesformel zu bekräftigen. Eben so soll auch jeder Mann verpflichtet sein, sein Duleineen=Register einzureichen und dasselbe nach Recht und Gewissen abzufassen. Nach diesen Angaben müßte sodann das Steuerquantum bestimmt werden.— Eine solche Liebessteuer besitzt in der That vor allen andern wesentliche Vortheile. Für's Erste werden alle Menschen weit früher steuerpflichtig, denn heut zu Tage fangen schon die jungen Leutchen mit vierzehn Jahren zu kokettiren, mit funfzehn Jahren die Cour zu machen, und mit sechzehn Jahren förmlich zu lieben an. Für's Zweite müßte dadurch so Mancher und Manche eine vier= und fünffache Steuer bezahlen, was z. B. bei der Kopfsteuer keineswegs der Fall ist, indem Jeder nur Einen und Mancher gar keinen Kopf hat.— Für's Dritte ist diese Steuer ein Präservativ=Mittel, der immer mehr überhandnehmenden, längst gefürchteten Uebervolkerung vorzubeugen, ohne sich der bestialischen Maßregeln zu bedienen, welche Hr. Dr. Weinhold(Gott hab' ihn selig) einstmals in Vorschlag gebracht. Die zweite neu zu errichtende Steuer soll eine Hut=, Hauben= und Shawl=Steuer sein. Jede Dame, die mehr als einen Hut, eine Haube und einen Shawl besitzt, sollte für das Plus eine bedeutende Abgabe entrichten.— Auch diese Steuer wird sowohl dem Staate als der Männerwelt große Vortheile gewähren und den immer mehr wachsenden Luxus des schönen Geschlechts in seine Schranken bringen und im Zügel halten. Die dritte Abgabe ist eine Reimsteuer. Wir leben in einer Zeit, in der Jeder Verse schmiedet. Alles dichtet.— Menschen, in denen nicht ein Funke Poesie wohnt, drechseln Gedichte und überschwemmen damit Journale und Taschenbücher. Jeder, der solch ein ungereimtes Gedicht in die Welt schicken wollte, müßte angehalten werden, 5 Thaler Steuer zu zahlen. je durch eine zu beekräftigen. Eben so chtet sein, sein Dul= eichen und dasselbe abzufassen. Nach inn das SteuerquanEine solche Liebessor allen andern weErste werden alle erpflichtig, denn heut jungen Leutchen mit iren, mit funfzehn n, und mit sechzehn an. Für's Zweite e und Manche eine zuer bezahlen, was keineswegs der Fall in und Mancher gar Dritte ist diese ttel, der immer mehr gefürchteten Ueberohne sich der bestianen, welche Hr. Dr. n selig) einstmals in weite neu zu errich=, Hauben= und jede Dame, die mehr se und einen Shawl eine bedeutende Abiese Steuer wird soder Männerwelt ind den immer mehr önen Geschlechts in id im Zügel halten. eine Reimsteuer. in der Jeder Verse Menschen, in denen ohnt, drechseln Gedamit Journale und solch ein ungereimicken wollte, müßte er Steuer zu zahlen. Wird diesen Leuten durch keine Steuer ein Damm gesetzt, so greift dies wassersüchtige Musagetenheer immer weiter um sich, und bald ist eine zweite Sündfluth da! Kluge Finanzmänner werden unsere Winke zu benutzen wissen! i e v e. Jedermann kennt die Bilder= und Landkarten=Händler, die im Lande herum ihre Waaren, Bildnisse von Heiligen, Bildnisse von Kaisern und Königen und Kriegsschauplätzen feil tragen. Aber für manchen kommen sie wie die Störche in's Land, daß heißt, er weiß nicht, woher sie kommen. Von Pieve kommen sie, im Kanton Tesino, in welsch Tyrol, und dieses Pieve dient zum Beweis, was aus einem armen Dorfe werden kann, wenn auf unverdrossene und sparsame Väter eben so brave Söhne und Enkel folgen, und deswegen ist an einem solchen Bildermann mehr zu sehen, als an seinen Bildern auen. Pieve hat eine unfruchtbare Gemarkung. Der Boden nährt seine Einwohner nicht. Lange behalsen sich daher die armen Leute mühsam und kümmerlich mit einem Handel von Feuersteinen, der eben nicht viel eintrug. Als aber der Besitzer der berühmten Buch= und Kupferstichhandlung, Remondini in Bassano, sah, wie unverdrossen und fleißig diese Leute waren, so vertraute er ihnen Anfangs schlechte, alsdann immer bessere Kupferstiche und Bilder von Heiligen an, um damit einen kleinen Handel zu treiben. Damit durchzogen sie nun Tprol, die Schweiz und das angrenzende Deutschland, und es ging schon besser. Sie hatten an den gemalten Kaisern und Königen, Propheten und Aposteln selber mehr Freude, als an den plumpen Feuersteinen. Sie trugen auch leichter daran, und hatten mehr Gewinn. 141— Bald brachten sie es so weit, daß sie den Kupferstichhandel aus dem Fundament verstanden und mit eigenem Gelde treiben konnten. Und was fast unglaublich ist, sie bildeten in kurzer Zeit stehende Handelsgesellschaften in Augsburg, Straßburg, Amsterdam, in Hamburg, Lübeck, Kopenhagen, Stockholm, Warschau und Berlin. In allen diesen und noch mehreren Städten sind sie Jahr aus Jahr ein mit großen Vorräthen von sehr kostbaren Kupferstichen und Landkarten zu finden. Ja eine Gesellschaft kam sogar bis nach Tobolsk in Asien, und eine andere, welche aber mißglückte, bis nach Philadelphia in Amerika, lauter Leute aus dem armen Dörflein Pieve. Neben diesen stehenden Bilderhandlungen aber durchwandern noch viele andere von ihnen alle Länder von Europa, besonders Deutschland, Polen, Preußen, Holland, Dänemark, Schweden, Rußland, England und Frankreich. Alle Mannsleute in Pieve kennen diesen Handel und beschäftigen sich damit. Vor der französischen Revolution, als ihre Geschäfte am glücklichsten von statten gingen, war zur Zeit des Sommers, außer Kindern und alten Greisen, keine männliche Person daheim, aber alle kamen mit wohlerworbenem Gewinn zurück. Die Weiber trieben unterdessen den Feldbau. Seit der Revolution und dem Krieg an allen Enden und Orten hat dieser lebhafte Handel sehr gelitten. Dennoch hat noch jede Familie von Dieve unaufhörlich einen Mann auf der Reise. Schon in der frühen Jugend begleitet der Sohn den Vater auf den Zügen, und wird dieser alt, so überläßt er dem Sohn das Geschäft, und bringt seine Jahre daheim in Ruhe und Wohlstand und mit Ehren zu.— Das sind die Bilderhändler von Pieve!— Dr. M. Luther: Ueber den Ehestand. Es ist der Ehestand ein hoher Stand, wenn — 142— er wohl geräth; da er aber nicht geräth, so sollte einer lieber todt sein, denn einen sichtlichen Teufel an der Seite haben.— Ist Schande, Weiber nehmen, warum schämen wir uns auch nicht Essens und Trinkens? Daß Du aber gern eine schöne, fromme und reiche haben möchtest, ei Lieber! ja, man soll Dir eine malen mit rothen Wangen und weißen Beinen, dieselben sind. auch die frömmsten, aber sie kochen nicht wohl und braten übel.— Ehelich werden ist eine Arzenei für Unkeuschheit. Ein Weib ist ein freundlicher kurzweiliger Gesell des Lebens. — Ehe ist ein Stand, der den Glauben an Gott, die Liebe am Nächsten treibet und übet durch mancherlei Mühe, Arbeit, Unlust, Kreuz, und allerlei Widerwärtigkeit. Man soll auch die Weiber nur regieren mit freundlichen Worten, Geberden und aller Sanftmuth, damit sie nicht schüchtern werden. Des Weibes Wille soll dem Manne unterworfen sein, also daß sie nichts ohne den Mann anfangen oder thun soll. Die Weiber sollen dem Manne fein liebliche Worte geben, und nicht grobe Scheltworte wie die bösen Weiber thun, die Schwerdt im Munde führen. Sie sollen eines Weinstocks Art an sich haben, und wie der sich lässet beugen und lenken, auch sich mit Worten lenken und ziehen lassen.— Weil der Mann das Brot im Schweiße seines Angesichts und in seinem Berufe verdienen muß, so ist er es auch werth, daß ihn die Frau pflege und warte und in Allem ihm Etwas zu Gute thue, auch das Hauswesen gut führe und fleißig sei in der Küche und am Spinnrocken, und nicht die Zeit verspiele durch unnütze Dinge. Das Amok oder Muklaufen der Malayen. Die Maleyen, welche Hinterindien, einen großen Theil des indischen Archipels und der Südsee bewohnen, sind seit langer Zeit schon wegen ihrer Wuth und ihres Jähzorns übel berüchtigt. Allerdings sind sie außerordentlich cholerisch, manches aber, was man ihnen zur Last legt, fällt lediglich auf die Europäer, weil diese unbekannt mit den Landesgebräuchen waren. Welche Folgen daraus entstehen können, mag folgender Vorfall beweisen. Der Fürst von Madura, der von seinem Bruder entthront worden war, begab sich unter dem Schutz der Holländer und ging mit seiner Frau, Kindern und übrigem Gefolge an Bord einer Holländischen Fregatte, welche auf der Rhede von Sourabaya vor Anker lag. Der Commandant dieses Schiffes empfing den Prinzen und die Seinen mit Achtung und Ehrenbezeugungen, und meinte seine Höflichkeit auf den höchsten Gipfel zu treiben, indem er der Fürstin, so wie sie an Bord kam, einen herzlichen Kuß gad. Wäre er nur einigermaßen mit den Sitten und Gebräuchen der Havaner bekannt gewesen, so würde er gewußt haben, daß diese Begrüßung in den Augen der Prinzessin und ihres Gemahls eine unerträgliche Beleidigung sei. Die erstere erschrak, und gab einen lauten Schrei von sich; der Fürst stürzte mit entblößtem Dolch auf den Schiffscapitain und brachte ihn mit mehreren Stößen ums Leben; sein Gefolge schrie laut amok! amok! und fiel mit Dolchen und Säbeln wie Rasende über das Schiffsvolk her, so daß von beiden Seiten eine große Anzahl niedergemacht wurde. Das, was man amok nennt, ist eine Raserei, eine verzweifelte Tollheit, oder fieberhafte Sinnlosigkeit, welche aus heftig aufgeregter Leidenschaft, und besonders aus aufs Höchste gereizte Rachsucht entsteht. Oft werden die Amoks durch übertriebene Mißhandlungen der Sclaven, die, zur Verzweiflung gebracht, endlich in eine blinde Raserei verfallen, und sich mehrentheils vorher durch eine unmäßige Gabe von Opium zu einer sinnlosen Wuth vorbereiten, herbeigeführt. Die Eingebornen selbst nennen diese eine Verfinsterung der Augen,(mata glap). Ein solcher amok ist äußerst gefährlich, weil der Mörder sich mit Vorbedacht darauf gestellt hat, sein Leben an die Vollführung seiner wilden Rache zu setzen, und den Schuldigen nicht mehr von den Unschuldigen unterscheidet. Das Wort amok bezeichnet Aufruhr, Meuterei, wüthende Gewaltthätigkeit. Glücklicher Weise fallen diese amoks jetzt, im Vergleich mit ehemals, sehr selten vor, welches theils der Sorgfalt, womit das gegenwärtige Gouvernement gegen alle Mißhandlungen der Sclaven wacht, theils den guten Polizeimaßregeln in Hinsicht des Gebrauchs des Opiums, oder eigentlich des mädat, zuzuschreiben ist. Anekdote. Der Hof Ludwig XV. brauchte, wie gewöhnlich, Geld, und die Minister wußten, wenigstens in der Geschwindigkeit, keins aufzutreiben. Der König war verdrießlich, und klagte einst gegen den Herzog von Biron über den Mangel und die Unordnung, die in seinen Finanzen herrschten. Dieser ergriff die Gelegenheit und schlug ihm sehr ernsthaft ein Mittel vor, wie er drei Millionen Thaler, ohne einige Kosten, die sonst mit Auflagen und deren Erhebung verbunden wären, an einem einzigen Tage, unter dem Zujauchzen des ganzen Volks, das sich haufenweise hinzudrängen würde, erhalten könne. Ludwig horchte hoch auf und war begierig, dies Mittel zu wissen.„Lassen Sie nur, erwiederte der Marschall, einen hohen Galgen in einer großen Ebene aufrichten und den Kanzler(Meaupeau) daran hängen, und sie nehmen gewiß ohne alle Zwang anzuwenden, von jedem Zuschauer einen Thaler auf; Sie können versichert sein, diese Operation wird Ihnen zum wenigsten drei Millionen Thaler einbringen.“— Dies Bonmot wurde bekannt und gefiel außerordentlich; man war von dem Gedanken entzückt, den Kanzler auf Subscrivtion, wie man es nannte, hängen zu sehen. Ch arad e. An RosaSah ich den Himmel, so heiter und blau, Sah ich das Veilchen auf grünender Au: Dacht' deiner freundlichen 1 ich und 2, Glaubt' ihre Sprache so herzlich und treu. Wandelt' ich fröhlich auf blumiger 1, Schaute nach Luna im schwimmenden Kahn, Blinzelten lustige Sternlein mich an: Dann dacht' ich deiner bezaubernden 3. Ach, mir logen die 1 und die 2, Falschheit und Trug nur war deine 3. Was ich in 1 und 2 wähnte gefunden, War mir in 1, 2, 3 plötzlich entschwunden. — n. Auflösung des Rösselsprungs in Nr. 17. Gefällt es auch den Göttern oft zu scherzen, Wenn vieles wir, und Thörichtes begehren; Dem edlen Wunsch, dem ungetheilten Streben, Wird gern zuletzt der Siegeskranz gegeben. Bekanntmachungen und Anzeigen. Nothwendiger Verraus. Mutterrolle sammt dazu gehörigem WohnLand= und Stadtgericht Dortmund. hause, im Hypothekenbuche Band 1 fol. 12 Die Erbpachtsgerechtigkeit an den in der auf den Namen der Eheleute Diedrich HeinGemeinde Kirchbörde belegenen Grundstücken, rich Weismann und deren Tochter eingeFlur IV Nro. 15, 16, 17 der Grundsteuer= tragen— soll in termino den — 144 ersten Juni a.., Nachmittags 3 Uhr, meistbietend verkauft werden. Laut der in unserer Registratur einzusehenden Taxe sind die Realitäten zusammen zu 199 Thlr. 14 Sgr. 2 Pf. abgeschätzt. Dortmund, den 10. Febr. 1836. Königl. Land= und Stadtgericht, Wilmanns. Baltz. Bekanntmachung. Im Wege gerichtlicher Execution werden in Termino den 10. Mai d.., Vormittags 10 Uhr bei dem Herrn Gastwirth Neckenburger hier: 1) vier Kühe, 2) eine Ziege, 3) mehrere Betten, 4) zwei Koffer, 5) eine Wannemühle, 6) eine Bettstelle, 7) zwei Tische, 8) sieben Stühle und sonstige Haus= und Küchengeräthe, ferner ein Ambos und ein Blasebalch öffentlich meistbietend gegen sofortige Zahlung versteigert; wozu ich Kauflustige einlade. Lünen, den 22. April 1836. Der Auctions=Commissair, Hilsmann. Anzeig e. Alle die noch Forderungen an mich zu machen haben, wollen ihre Rechnungen innerhalb 8 Tagen an den Hauptmann Freiherrn von der Recke hieselbst einreichen. Dortmund, den 28. April 1836. Freiherr von Papen. Anzeig e. Da mein verstorbener Mann aus seiner langjährigen Praxis als Justiz=Commissar viele Acten, Dokumente und sonstige Papiere hinterlassen hat, so werden alle diejenigen, denen solche gehören, hierdurch ersucht, ihre betreffenden Papiere binnen längstens drei Druck und Verlag von Monaten bei dem mit dem AbwickelungsGeschäft beauftragten Magistrats=Secretär Friedr. Hartung hierselbst gegen Zahlung der etwa darauf noch rückständigen Gebühren in Empfang zu nehmen. Die Acten, welche nach Ablauf der Frist nicht abgeholt sind, werde ich entweder auf Kosten der Partheien gerichtlich deponiren, oder als Papiere ohne Werth vernichten. Dortmund, den 28. April 1836. Wittwe Justiz=Commissionsräthin Beuerhaus geborne Vogt. Anzeig e. Ein gut erfahrner Schieferdecker=Gesell kann gleich Arbeit erhalten bei Meister G. Kreuzer in Witten a. d. Ruhr. Literarische Anzeigen. Nachverzeichnete Schriften, in Sachen der E. Hülsmann'schen Prediger=Bibel erschienen, sind bei C. L. beruger in Dortmund zu haben. Sander, theolog. Gutachten über die Prediger=Bibel des B. Ed. Hülsmann. 2te mit einem Schlußwort vermehrte Auflage. 9 Sgr. Walsmann, Ed., einige Worte der Verantwortung und Vertheidigung 2c.. 2 Sgr. 6 Pf. Erklärung mehrerer Mitglieder der großern evangel(luth.) Gemeinde zu Schwelm 1 Sgr. 6 Pf. Hammmer, H.., Offenes Sendschreiben an Eduard Hülsmann zu Dahl. 2te Aufl. 5 Sgr. —"— Zweites Sendschreiben. 5 Sar. Oeffentliche Antwort auf die unter dem Titel Schlußwort zum theol. Gutachten über die Pr.=Bibel des Past. Ed. Hülsmann von M. I. F. E. Sander publicirten Schmähreden. àte Aufl. 1 Sgr. 6 Walsmann, A.., Würdigung des von dem Herrn Pf. Sander zu Wichlinghausen abgegebenen theolog. Gutachtens über das von E. Hülsmann herausgegebene exegetische Handbuch für pract. Theologen. 5 Sgr. Snethlage,., Bemerkungen über die beiden in Sachen der Pred.=Bibel erschienenen Schriften der Herren Pred. Sander und E. Hülsmann. 5 Sgr. Recension über die Schrift: Einige Worte der Verantwortung und Vertheidigung. 2 Sgr. 6 Pf. Spitzbarth,., Worte des Friedens für die Schwelmer Gemeinde. 2 Sgr. 6 Pf. Hierzu eine Beilage. Chr. Leonh. Krüger. Bei lag e zum Dortmunder Wochenblatt Nr. 18. Entgegnung. Der langen Rede kurzer Sinn in der Erwiederung des K. F. zu S. vom 15. April d. ., welche in Nr. 17 dieses Blattes mit zwei anscheinend sehr wichtigen Briefen zur Publizität gebracht worden, ist, daß 1) die bisherigen auf meine Person gemünzten Anzeigen und Anfragen von K. F. zu S. nicht ausgegangen oder veranlaßt seien, 2) mein Onkel Joh. Henr. Schulte wirklich den Dorstfelder Abgebrannten die Summe von 3500 Thlr. g. G. geschenkt und 3) F. noch wirklich eine Forderung von 7500 Thlr. g. G. an mich habe. Das Stück spielt aber etwas anders: ad 1. F. bleibt F. und der Beurtheilung des Publicums, was ich wiederholt auf die in meiner Replik in Nr. 15 dieses Blattes enthaltene Drohung aufmerksam mache, muß ich es überlassen, ob der früher mit F. Unterzeichnete wirklich K. F. in S. ist. ad 2. Die obigen Schreiben kann ich nicht eher, als bis sie mir in Urschrift vorgelegt worden, für ächt oder unächt erklären; ich bemerke aber der Wahrheit gemäß: dem unglücklichen Brande, den ich meinem Onkel, hauptsächlich durch verwandschaftliche Rücksichten geleitet, zur Beherzigung anzeigte, erhielt ich von demselben die Anzeige, daß er den F. angewiesen habe, an mich die Summe von 3500 Thlr. g. G. auszuzahlen. Hiezu war ich die Veranlassung. Ob ich jene Summe erhalten habe, kann ich, da mir die Notizen fehlen und vielfach Geld von F. aus Auftrag meines Onkels an mich überzählt ist, nicht sagen— und ich finde nur, daß mir von demselben nach drei im Nachlasse vorgefundenen unter einander stehenden Quittungen, wovon die erste von der eigenen Hand des Vaters des F. geschrieben ist, 1. am 10. Januar 1822. 1000 Thlr. g. G. 2.—— Juni 1822.. 1300„. 3.—— October 1822„ 700„„ Sa. 3000 Thlr. g. G. gezahlt worden sind, was mit den Angaben des., die theilweise, wie auch durch ein eigenhändiges Schreiben des I. G. Freitag gleich dargethan werden kann, unrichtig sind, nicht ganz stimmt. Ueber die Verwendung der an mich gezahlten Gelder hat sich aber mein Onkel nicht mit ., sondern nur mit mir brieflich unterhalten. In dieser Hinsicht hatte ich nur von meinem Onkel Anweisung zu erwarten— und es lagen Verhältnisse vor, welche die Geheimhaltung der von meinem Onkel geschenkten Summe und der Art und Weise deren Verwendung erheischten, wobei ich nur andeute, daß auch der Preins Hof zu Dorstfeld abgebrannt war, die Ehefrau des Besitzers früher mit zweien meiner Brüder, welche Kinder hinterlassen haben, verheirathet gewesen ist und es doch wohl meinem Onkel nicht verargt werden konnte, wenn er diesen seinen Verwandten von den von ihm für Abgebrannten Dorstfelds überhaupt bestimmten Geldern besondere Zuwendungen machte. Da gleichwohl die Privateröffnungen meines Onkels bekannt wurden, so schrieb ich dieserhalb an., davon Niemanden etwas zu sagen und theilte dies zugleich meinem Onkel mit, der mir hierauf unterm 11. Januar 1822 folgendes eigenhändig schrieb: „Ihren Brief vom 3. dieses habe ich zu recht erhalten, in dessen Beantwortung habe ich, so viel ich mir erinnere, an Vetter I. G. Freitag in Schwelm von dem Unglück, welches Dorstfeld überkommen, nichts erwehnet, sondern ihm nur gesagt, daß ich einen Brief von seinem H. Sohn auch zugleich einen von Ihnen erhalten, und daß deren Inhalt mich veranlaßte, ihn zu ersuchen 3500 Thlr. an Ihnen gegen Quittung vor und nach, so wie Sie es gebrauchten, für meine Rechnung zu bezahlen. Wegen dem Gebrauch dieser Gelder habe ich Ihnen besonders in meinem letzten vom 25. Decbr. a. p. meine Metnung zu erkennen gegeben. Da ich Keinem etwas davon versprochen, so kann auch Keiner Anspruch daran machen, und da ich es nicht verlange, daß Sie mich von der Anwendung des Geldes Rechnung ablegen, so kann es ein Anderer um so weniger verlangen; indes thun Sie doch wohl, wenn Sie für Sich den Verbrauch spezifizirt niederschreiben. Von den bemerkten 300 Thlr. können Sie Gebrauch machen, wie Sie wollen; indes will ich doch bemerken, ob es nicht angelegt sei, wenn Sie von den 300 Thlr. — 100 Thlr. mehr oder weniger, wie sie es für gut finden, den erwähnten 672 Thlr. 404 Stbr. als ein Beitrag von mich für die Unglücklichen welche daran Antheil nehmen wollen, beifügten, und das Ganze nach Gutdünken demjenigen Ihrer Mitbauern, so nicht abgebrannt sind, an den Unglücklichen zu verwenden, auf diese Art könnte man Ihnen keine Partheilichkeit beschuldigen und Sie wären denn auch wegen meiner für Anforderungen frei.“ Der gesunde Menschen=Verstand und die Logik des Publikums mag hiernach die Frage entscheiden ob mein Onkel den Dorstfelder Abgebrannten— was die mitverunglückten eigenen Verwandten meines Onkels von diesem durch mich besonders erhalten hatten, geht keinen neugierigen Dritten etwas an— wirklich wie ich behauptet habe, 100 Thlr. geschenkt hat. Die in dem Schreiben meines Onkels berührten 672 Thlr. 404 Stbr. hat bekanntlich die in Dortmund Statt gehabte Collecte aufgebracht. ad 3. werde ich den vermeintlichen Ansprüchen meines Gegners ruhig entgegensehen. Damit aber das Publikum die vorliegenden Verhältnisse helle übersehen und würdigen kann, theile ich ein von meinem Onkel unterschriebenes Schreiben an K. F. mit. Hamburg den 29 Novbr. 1831 Herrn Carl Freytag in Schwelm „Ihre verschiedene Zuschriften habe ich successive empfangen und deren Inhalt angemerkt. Was den Verkauf des Küperschen Erbes u Rittershausen a 5000 Thlr. anbetrifft, o ist diese Angelegenheit dadurch geordnet, daß 1) der Käufer 1750 Thlr. an Hrn. I. D. Schulte ausgezahlt hat und 2) der Rest der Kaufsumme von Thlr. 3250 g. G. oder 2500 Thlr. Berl. Cour. als erste Hypothek a 4§ Zinsen auf meinen Namen darin eingetragen ist. Wenn Sie übrigens es übel aufgenommen haben, daß die Zahlung der 1750 Thlr. an Hrn. Schulte und nicht an Sie geschehen ist, so haben Sie doch, wie mir däucht, keine gegründete Urfache dazu: denn dieses Geld war ja für Hrn. Schulte bestimmt, und so würde es nur eine unnütze Operation gewesen sein, solches erst durch Sie empfangen und nachher wieder an Hrn. Schulte auszahlen zu lassen, welcher, weit einfacher, es gleich selbst in Empfang nehmen konnte. Bei damaliger Abwesenheit desselben wollte ich allerdings Ihnen den Auftrag zur Erhebung ertheilen, weil er aber selbst wieder zur rechten Zeit dorten war, so bedurfte es Ihrer Dazwischenkunft nicht mehr. Auch sehe ich nicht ein, wie dadurch in den Augen Anderer ein zweideutiges Licht auf Sie hätte fallen können, denn wenn Sie den Leuten, der Wahrheit gemäß gesagt hätten, die 1750 Thlr. " soll I. D. Schulte Witten haben und ich werde sie für ihn empfangen— so konnten Sie nachher, ohne das geringste Präjudiz für sich, hinzufügen: da Hr. Schulte jetzt selbst gegenwärtig ist, so soll er das Geld nun directe in Empfana nehmen.— Nichts ist natürlicher, und kein Mensch konnte daraus eine für Sie nachtheilige Folgerung schließen. Weit auffallender ist mir noch folgende Aeußerung von Ihnen„Obschon Hr. Schulte 147 „die 1750 Thlr. baar empfangen, so hat „uns doch derselbe unseren Vorschuß und „Forderung an Küper nicht vergütet, in„dem er bemerkt, daß er dazu von Ihnen „keinen Auftrag hätte, welches uns sehr „wundert!!"— Was soll das heißen? Für was wollen Sie mich hierdurch in Anspruch nehmen? Bin ich Ihnen etwas schuldig, was ich von jenem Gelde Ihnen voraus zu erstatten verpflichtet gewesen wäre? Verstehen Sie unter Vorschuß Ihre Auslagen und die verkaufskosten von Rittershausen, welche nach Ihrem Briefe vom 3. Octbr. v. J. circa 50 Thlr. betragen sollten, so sind solche bereits von Ihnen in v. J Conto Courant mit 60 Thlr. mir belastet. Haben Sie außerdem eine Forderung an Küper, so ist es Ihre Sache, solche an Küper geltend zu machen. Mit meinem Wissen und Willen haben Sie für meine Rechnung nichts an denselben gezahlt. Sie besitzen meine gemessene Ordre, nicht das Geringste an meine Verwandten ohne schriftlichen Auftrag von mir zu geben, und so kann ich keine Forderung an Küper durch Sie an mich anerkennen. Daß das Küper'sche Gut Wulfshövel zu 2500 Thlr. Pr. C. für mich angekauft ist, dient mir nachrichtlich. Ich genehmige, daß solches im Hypothekenbuche auf meinen Namen geschrieben werde, und ersuche Sie, wenn dies in Ordnung gebracht ist, mir unter Aufgabe und Belastung der desfalsigen Unkosten die Papiere darüber gefälligst zu kommen zu lassen. Weiter wüßte ich hierüber nichts zu verfügen. Die verschiedenen an Hrn. Schulte gemachten Zahlungen habe ich angemerkt, und werde solche am Schlusse des Jahres in Ihrer Conto Courant finden. Da es meine feste Absicht ist, mit meinen dortigen Verwandten in keiner Art von Relation mehr zu stehen, und von dieser Seite Ruhe zu haben; so bleibt künftig nichts mehr zu berücksichtigen, als die Completirung des Fideicommisses, welche Herr Schulte nach und nach, den vorkommenden Umständen gemäß, durch Ankäufe von Grundstücken zu beschaffen Gelegenheit nehmen wird, und die dazu erforderlichen Gelder. So dürfte ich denn fernerhin nur selten in den Fall kommen, Ihre Dienste für meine Privatsachen zu benutzen; und um nun Ihren Wünschen und mehrseitig gethanen Schritt und Anforderungen entgegen zu kommen, finde ich mich veranlaßt, Ihnen zu eröffnen, daß ich geneigt bin, das nach meinem Tode Ihnen früher zugedachte Legat von 3000 Thlr., welches ich nach meiner durch Hrn. Schulte Ihnen gemachten Mittheilung auf 4000 Thlr. erhöhet, annoch um 1000 Thlr.(als Provision für die in meinen Privat=Angelegenheiten gehabte Bemühung) zu vermehren, und diese Summe von zusammen 5000 Thlr. Ihnen schon bei meinen Lebzeiten zufließen zu lassen, wenn sie vorher 1) meine Privat=Conto gänzlich abgeschlossen und saldirt, 2) das den Gebrüdern Schimmel gehörende Kapital von 1283 284 g.., welches bei Hrn. Braselmann u. Bredt auf Ihren Namen belegt ist, an Hrn. I. D. Schulte überwiesen oder baar ausgezahlt haben werden. Nachdem diese beiden Punkte erfüllt sind, soll Ihnen als Aquivalent gegen oben erwähnte 5000 Thlr. von Ihrem an Schulte u. Schemmann schuldigen Kapital von 6000 Thlr., die eine Obligation von 2500 Thlr. Dr. C. als eingelöset vestituiret und getilgt werden, mit dem Vorbehalt, daß den nachbleibenden 3500 Thlr. Pr. C. die erste Hypothek in Ihren Grundstücken zugeschrieben werden muß. Es ist mein Wunsch, daß Sie vorstehendes je eher je lieber, wo möglich mit Schluß dieses Jahrs in Ordnung zu bringen, da ich bei meinem vorgerückten Alter darauf bedacht sein, nach des Höchsten Rath und Willen vielleicht bald von dieser Erde abgerufen zu werden, und meine TestamentsExecutores nur auf die Summe von 4000 Thlr. zu Ihren Gunsten angewiesen sind, weshalb Ihr eigenes Interesse es erfordert, die Ihnen bedingungsweise mehr zugestandenen 1000 Thlr. sich noch bei meinen Lebzeiten zu sichern. Hierauf bezieht sich das Schreiben von I. G. Freytag u. Sohn vom 11. Janr. 1832, so wie das Schreiben des K. F. vom 11. Juli 1832, wörtlich wie folgt lautend: Herr Vetter Joh. Henr. Schulte in Hamburg Schwelm am 11. Jan. 1832. Ihre geschätzte Antwort auf mein ergebenes recht erhalten, in dessen Beantwortung habe ich, so viel ich mir erinnere, an H. Vetter I. G. Freitag in Schwelm von dem Unglück, welches Dorstfeld überkommen, nichts erwehnet, sondern ihm nur gesagt, daß ich einen Brief von seinem H. Sohn auch zugleich einen von Ihnen erhalten, und daß deren Inhalt mich veranlaßte, ihn zu ersuchen 3500 Thlr. an Ihnen gegen Quittung vor und nach, so wie Sie es gebrauchten, für meine Rechnung zu bezahlen. Wegen dem Gebrauch dieser Gelder habe ich Ihnen besonders in meinem letzten vom 25. Decbr. a. p. meine Meinung zu erkennen gegeben. Da ich Keinem etwas davon versprochen, so kann auch Keiner Anspruch daran machen, und da ich es nicht verlange, daß Sie mich von der Anwendung des Geldes Rechnung ablegen, so kann es ein Anderer um so weniger verlangen; indes thun Sie doch wohl, wenn Sie für Sich den Verbrauch spezifizirt niederschreiben. Von den bemerkten 300 Thlr. können Sie Gebrauch machen, wie Sie wollen; indes will ich doch bemerken, ob es nicht angelegt sei, wenn Sie von den 300 Thlr. — 100 Thlr. mehr oder weniger, wie sie es für gut finden, den erwähnten 672 Thlr. 404 Stbr. als ein Beitrag von mich für die Unglücklichen welche daran Antheil nehmen wollen, beifügten, und das Ganze nach Gutdünken demjenigen Ihrer Mitbauern, so nicht abgebrannt sind, an den Unglücklichen zu verwenden, auf diese Art könnte man Ihnen keine Partheilichkeit beschuldigen und Sie wären denn auch wegen meiner für Anforderungen frei.“ Der gesunde Menschen=Verstand und die Logik des Publikums mag hiernach die Frage entscheiden ob mein Onkel den Dorstfelder Abgebrannten— was die mitverunglückten eigenen Verwandten meines Onkels von diesem durch mich besonders erhalten hatten, geht keinen neugierigen Dritten etwas an— wirklich wie ich behauptet habe, 100 Thlr. geschenkt hat. Die in dem Schreiben meines Onkels berührten 672 Thlr. 404 Stbr. hat bekanntlich die in Dortmund Statt gehabte Collecte aufgebracht. ad 3. werde ich den vermeintlichen Ansprüchen meines Gegners ruhig entgegensehen. Damit aber das Publikum die vorliegenden Verhältnisse helle übersehen und würdigen kann, theile ich ein von meinem Onkel unterschriebenes Schreiben an K. F. mit. Hamburg den 29 Novbr. 1831 Herrn Carl Freytag in Schwelm „Ihre verschiedene Zuschriften habe ich successive empfangen und deren Inhalt angemerkt. Was den Verkauf des Küperschen Erbes u Rittershausen u 5000 Thlr. anbetrifft, o ist diese Angelegenheit dadurch geordnet, daß 1) der Käufer 1750 Thlr. an Hrn. I. D. Schulte ausgezahlt hat und 2) der Rest der Kaufsumme von Thlr. 3250 g. G. oder 2500 Thlr. Berl. Cour. als erste Hypothek a 4§ Zinsen auf meinen Namen darin eingetragen ist. Wenn Sie übrigens es übel aufgenommen haben, daß die Zahlung der 1750 Thlr. an Hrn. Schulte und nicht an Sie geschehen ist, so haben Sie doch, wie mir däucht, keine gegründete Urfache dazu: denn dieses Geld war ja für Hrn. Schulte bestimmt, und so würde es nur eine unnütze Operation gewesen sein, solches erst durch Sie empfangen und nachher wieder an Hrn. Schulte auszahlen zu lassen, welcher, weit einfacher, es gleich selbst in Empfang nehmen konnte. Bei damaliger Abwesenheit desselben wollte ich allerdings Ihnen den Auftrag zur Erhebung ertheilen, weil er aber selbst wieder zur rechten Zeit dorten war, so bedurfte es Ihrer Dazwischenkunft nicht mehr. Auch sehe ich nicht ein, wie dadurch in den Augen Anderer ein zweideutiges Licht auf Sie hätte fallen können, denn wenn Sie den Leuten, der Wahrheit gemäß gesagt hätten, die 1750 Thlr. " soll I. D. Schulte Witten haben und ich werde sie für ihn empfangen— so konnten Sie nachher, ohne das geringste Präjudiz für sich, hinzufügen: da Hr. Schulte jetzt selbst gegenwärtig ist, so foll er das Geld nun directe in Empfana nehmen.— Nichts ist natürlicher, und kein Mensch konnte daraus eine für Sie nachtheilige Folgerung schließen. Weit auffallender ist mir noch folgende Aeußerung von Ihnen„Obschon Hr. Schulte 147 die 1750 Thlr. baar empfangen, so hat „uns doch derselbe unseren Vorschuß und „Forderung an Küper nicht vergütet, in„dem er bemerkt, daß er dazu von Ihnen „keinen Auftrag hätte, welches uns sehr „wundert!!"— Was soll das heißen? Für was wollen Sie mich hierdurch in Anspruch nehmen? Bin ich Ihnen etwas schuldig, was ich von jenem Gelde Ihnen voraus zu erstatten verpflichtet gewesen wäre? Verstehen Sie unter Vorschuß Ihre Auslagen und die verkaufskosten von Rittershausen, welche nach Ihrem Briefe vom 3. Octbr. v. J. circa 50 Thlr. betragen sollten, so sind solche bereits von Ihnen in v. J Conto Courant mit 60 Thlr. mir belastet. Haben Sie außerdem eine Forderung an Küper, so ist es Ihre Sache, solche an Küper geltend zu machen. Mit meinem Wissen und Willen haben Sie für meine Rechnung nichts an denselben gezahlt. Sie besitzen meine gemessene Ordre, nicht das Geringste an meine Verwandten ohne schriftlichen Auftrag von mir zu geben, und so kann ich keine Forderung an Küper durch Sie an mich anerkennen. Daß das Küper'sche Gut Wulfshövel zu 2500 Thlr. Pr. C. für mich angekauft ist, dient mir nachrichtlich. Ich genehmige, daß solches im Hypothekenbuche auf meinen Namen geschrieben werde, und ersuche Sie, wenn dies in Ordnung gebracht ist, mir unter Aufgabe und Belastung der desfalsigen Unkosten die Papiere darüber gefälligst zu kommen zu lassen. Weiter wüßte ich hierüber nichts zu verfügen. Die verschiedenen an Hrn. Schulte gemachten Zahlungen habe ich angemerkt, und werde solche am Schlusse des Jahres in Ihrer Conto Courant finden. Da es meine feste Absicht ist, mit meinen dortigen Verwandten in keiner Art von Relation mehr zu stehen, und von dieser Seite Ruhe zu haben; so bleibt künftig nichts mehr zu berücksichtigen, als die Completirung des Fideicommisses, welche Herr Schulte nach und nach, den vorkommenden Umständen gemäß, durch Ankäufe von Grundstücken zu beschaffen Gelegenheit nehmen wird, und die dazu erforderlichen Gelder. So dürfte ich denn fernerhin nur selten in den Fall kommen, Ihre Dienste für meine Privatsachen zu benutzen; und um nun Ihren Wünschen und mehrseitig gethanen Schritt und Anforderungen entgegen zu kommen, finde ich mich veranlaßt, Ihnen zu eröffnen, daß ich geneigt bin, das nach meinem Tode Ihnen früher zugedachte Legat von 3000 Thlr., welches ich nach meiner durch Hrn. Schulte Ihnen gemachten Mittheilung auf 4000 Thlr. erhöhet, annoch um 1000 Thlr.(als Provision für die in meinen Privat=Angelegenheiten gehabte Bemühung) zu vermehren, und diese Summe von zusammen 5000 Thlr. Ihnen schon bei meinen Lebzeiten zufließen zu lassen, wenn sie vorher 1) meine Privat=Conto gänzlich abgeschlossen und saldirt, 2) das den Gebrüdern Schimmel gehörende Kapital von 1283 284 g.., welches bei Hrn. Braselmann u. Bredt auf Ihren Namen belegt ist, an Hrn. I. D. Schulte überwiesen oder baar ausgezahlt haben werden. Nachdem diese beiden Punkte erfüllt sind, soll Ihnen als Aquivalent gegen oben erwähnte 5000 Thlr. von Ihrem an Schulte u. Schemmann schuldigen Kapital von 6000 Thlr., die eine Obligation von 2500 Thlr. Dr. C. als eingelöset vestituiret und getilgt werden, mit dem Vorbehalt, daß den nachbleibenden 3500 Thlr. Pr. C. die erste Hypothek in Ihren Grundstücken zugeschrieben werden muß. Es ist mein Wunsch, daß Sie vorstehendes je eher je lieber, wo möglich mit Schluß dieses Jahrs in Ordnung zu bringen, da ich bei meinem vorgerückten Alter darauf bedacht sein, nach des Höchsten Rath und Willen vielleicht bald von dieser Erde abgerufen zu werden, und meine TestamentsExecutores nur auf die Summe von 4000 Thlr. zu Ihren Gunsten angewiesen sind, weshalb Ihr eigenes Interesse es erfordert, die Ihnen bedingungsweise mehr zugestandenen 1000 Thlr. sich noch bei meinen Lebzeiten zu sichern. Hierauf bezieht sich das Schreiben von I. G. Freytag u. Sohn vom 11. Janr. 1832, so wie das Schreiben des K. F. vom 11. Juli 1832, wörtlich wie folgt lautend: Herr Vetter Joh. Henr. Schulte in Hamburg Schwelm am 11. Jan. 1832. Ihre geschätzte Antwort auf mein ergebenes Schreiben vom 13. v. M. habe ich bis heute noch nicht empfangen, äußerst angenehm würde es mir sein, dieselbe baldigst entgegen sehen zu können. Wie gewöhnlich, so auch jetzt haben wir einliegend das Vergnügen Ihnen einen Rechnungs Auszug vom verflossenen Jahre zu überreichen, nach demselben Sie an uns einen Salde von 1016 Thlr. 1 Sgr. zu fordern haben. Ziehen wir da nun, den, von Hrn. I. D. Schulte unterm 16ten Octbr. v. J. erhaltenen schriftlichen Auftrage gemäß die Reparatur des Schimmelschen Hauses auf Langerfeld laut von demselben genehmigten Accord an den Schreiner=Mstr. Hinnenberg hieselbst, dessen Auszahlung wir, wenn der Accord ganz ausgeführt ist, übernommen haben mit 214 Thlr. 3 Sgr. 3 Pf. ab, und sollten wir das Glück haben, daß Sie unsere ergebenste Bitte, Seitens der Rechnungen Ihrer hiesigen Verwandten, gütigst erfüllen wollten, so ergäbe sich demnach noch einen Saldo von 367 Thlr. 5 Sgr., die wir, sobald wir Ihre Genehmigung erhalten hätten, gleich an Hrn. I. D. Schulte Witten baar übermachen würden, wornach wir dann Ihrem geehrten Schreiben vom 29ten Novbr. v. I. zufolge, unsere von Ihnen verlangte Verbindlichkeit auf das Genaueste erfüllt hätten! Wir wünschen herzlich, daß Sie das bereits angetretene neue Jahr, im besten Wohlsein begonnen haben und daß Sie Sich auch noch länger einer dauerhaften Gesundheit erfreuen mogen. Wir danken Ihnen mit unserer ganzen Familie, für das uns bis hierhin geschenkte Wohlwollen und danken Ihnen insbesondere für das uns zu Theil werdende große Geschenk. Möge der liebe Gott Sie noch lange erhalten, damit Sie auch in Ihren schon alten Tagen noch viele Freuden erleben mögen. Mit diesem Wunsche empfehlen wir uns Ihnen sämmtlich und bitten angelegentlichst um Ihre fernere Freundschaft, Ihre stets dankbare Bettern Joh. Gottfr. Freytag u. Sohn. Herrn Vetter Joh. Henr. Schulte in Hamburg Schwelm den 11. Juli 1832. Durch den Herrn Vetter Wilh. Schemmann habe ich Ihnen mündlich meinen verbindlichsten Dank für das mir zurückgesandte Dokument abstatten lassen, ich erlaube mir Ihnen dieses auch hiermit nochmals schriftlich zu thun, mit der Versicherung, daß ich nicht genug Worte finden kann, meine Dankgefühle gegen Sie auszusprechen. Geehrter Herr Vetter, haben Sie doch die Güte mir auch fernerhin Ihre werthe Familien Aufträge zuzusenden, es wird mir zur größten Freude gereichen, diese ganz nach Ihren Wünschen auszuführen.— Herr Vetter Schemmann wird Ihnen mündlich mittheilen, in welchem Verhältniß ich mit Ihrer hiesigen Familie stehe und wird Ihnen auch gewiß solche Auskunft über mein Betragen und Benehmen geben, daß Sie bestimmt mir Ihre Freundschaft wieder gönnen. Sollten Sie einige briefliche Ausdrücke von mir mißdeutet haben, so entschuldigen Sie dieses, nur Wahrheit habe ich Ihnen geschrieben und Wahrheit und Redlichkeit soll auch künftighin mein Grundsatz bleiben! Sie haben mir allerdings den bestimmtesten Auftrag gegeben Ihren Verwandten nichts zu borgen, jedoch mit dem besten Vorsatz und mit dem festen Willen kann ich nicht davon vorbeikommen, auch hierbei glaube ich kann Ihnen Herr Vetter Schemmann belehren, indem derselbe Gelegenheit gehabt hat, sich davon zu überzeugen. Nun leben Sie wohl, erzeigen Sie mir die Liebe und lassen mir gelegentlich eine Beantwortung zukommen, empfangen Sie die Versicherung meiner vollkommensten Hochachtung von Ihrem dankbaren Vetter Carl Freytag. Aus einem eigenhändigen Scripto meines Onkels geht überdies hervor, daß F. ihm jedes Jahr alle Kosten berechnet und mein Onkel ihm die nach dem Schreiben vom 29. Novbr. 1831 zugewendeten Gelder nicht verschuldet hat. Dorstfeld, den 28. April 1836. Johann Diederich Schulte=Witten.