12. Jahrgang. 12. Jahrgang. Teleph. Anschl. M 83 7 Teleph. Anschl. Diese Zeitung erscheint am Abend jeden Wochentages. Abonnementspreis vierteljährlich pränumerande 1,25 Mark. bei Postbestellung kommt das Bestellgeld hinzu. „ Inserate werden bis spktestens vorm. 11 Uhr erbeten. Mittwoch, 12. November. rits Hongansen ud Amt Readne 10 Pig, sonre 19 uhe. 1902 Amtliche 2 Anzeigen f##r den Kreis Hersord. Handels=Register des Königlichen Amtsgerichts zu Herford.(2461 In unserm Handelsregister, Abteilung A ist bei der Firma Gustav Laarmann in Herford (Registernummer 369) am 8. November 1902 folgende Eintragung gemacht: Der bisherige Inhaber Theodor Gustav Laarmann hat das Geschäft mit dem Recht der Fortführung der bisherigen Firma auf den Kaufmann Gustav Trier zu Herford übertragen. Verdingung der Erd=, Fels-, Rodungs= und Böschungsarbeiten, sowie der Arbeiten zu den kleineren Brücken, Durchlässen, Wege=, Unterund Ueberführnngen und Wegebefest„ungen einschließlich Lieferung von Materialien zur Herstellung des Planums und der Nebenanlagen der Eisenbahn von Herford nach Bünde (107591 chm Bodenbewegung. 76065 gm Böschungsflächen, 10 a Rodungsflächen, 8155 gm Wegebefestigungen, 3115 chm Fundamentaushub, 248 qm Spundwände, 4486 chm Mauerwerk und 28 chm Werksteine) Termin: Freitag, den 5. Dezember 190., vormittags 11 Uhr bei der Königlichen Eisenbahn=Betriebs=Inspektion in Bielefeld. Lagepläne, Massenverteilungsplan, Bauwerkszeichnungen, Berechnungen, Bedingungen u. s. w. können daselbst eingesehen und die Verdingungsunterlagen gegen kosten= und bestellgeldfreie Einsendung von 2,50 Mk. in Bar,(nicht in Briefmarken) an die Eisenbahn-Betriebs Inspektion in Bielefeld nur von der Letzteren bezogen werden. Zuschlagsfrist vier Wochen. Hannover, den 5. November 1902. Königliche Eisenbahn=Direktion. Ein Brief Kaiser Friedrichs aus dem Revolutionsjahr 1848. Emma Ribbeck, geb. Baeyer, veröffentlicht in der„Deutschen Ründschau“ einen Brief des damaligen Prinzen Friedrich Wilhelm, späteren Kaiser Friedrich, an ihren Bruder Eduard: Potsdam, den 22. März 1840. Lieber guter Baeyer! Diesen Augenblick erhielt ich Deinen lieben Brief, den ersten, seitdem sch Berlin verlassen! Wie mir jetzt zu Mute ist, kannst## Dir denken. Was ich seit dem Sonnabend bis heute eriebt habe, hat mich um viele Jahre älter gemacht, und ich... bestehen, das alles scheint mir jetzt ein böser Traum zu sein.„. Die furchtbaren Szenen des Sonntags und die heldenmütigen Truppen am Sonnabend, das ich alles vom Schlosse, aus gesehen, brauche ich Dir nicht zu erzählen: Du weißt es, ebenso gut, wenn nicht besser als ich. Als ich aber Berlitt Verließ Sonntag=Abend um 7 Uhr, und aus dem Schly„burch die Bürgergarden ging, blutete mein Herz. Zum Glück sund ich noch in den meisten Fluren Soldaten, was mir W#ein beruhigender Anblick war. Vielfache Beweise von nänglichkeit seitens der Offiziere wurden mir noch erwiesell, dis ich in unserm Wagen die Linden herunter nach dem Pause des Majors Oelrichs in der Potsdamerstraße fuhr. Mit miß war noch meine Schwester; meine Eltern blieben noch beim König. Wir fuhren dann nach Potsdam und sind vor der Hand sicher. Den Abend dachte ich zu träumen; den schauerhaft entsetzlichen Anblick der Leichenprozession! Und der Ausmarsch der Truppen aus dem Schloß, wo auf einmal dasselbe unverteidigt war, war ganz erschrecklich. Und was für eine Erniedrigung für unsern teuern König und die arme, kranke Königin, vom Volke gefordert, auf dem Balkon die greulichen Leichen, unter Geheul, Geschrei und Drohungen ansehen zu müssen. Diese Geschichte ist mir fürchterlich, und nie mag ich wieder den Schloßhof betreten. Ueberhaupt, Berlin ist mir auf ewig zuwider! Sonnabend war ich von 4 Uhr ungefähr an bis Mitternacht auf dem Schloß und habe die Kämpfe unserer braven Soldaten angesehen. Mit welcher Tapferkeit die sich geschlagen haben, dafür können Worte nicht hinreichen. Gott sei Dank sind im Verhältnis mit der Kanaille wenig geblieben; jede Nachricht von einem Verwundeten war mir schrecklich. Dies war der erste mörderische Kampf, dem ich beiwohnte; nun kann ich in die Schlacht gehen, und der Anblick wird mir nicht neu sein. Sonntag ist der gräßlichste Tag meines Lebens bis jetzt gewesen. Als ich den Morgen unser Haus verließ und nach dem Schloß fuhr, sagte nir eine Stimme: Du kommst fürs erste nicht wieder! Und wie stehts! Meine meisten Sachen waren schon und sind in Sicherheit, vieles auch schon in meinen Händen. Von dem Augenblick an, wo ich das Schloß betrat und viele Offiziere meines Regiments mir in der tiefsten Rührung die Hand drückten, bis ich wieder abends fortfuhr, hörte das furchtbare Geschrei nicht auf und tönt mir die Nacht noch lange stets in den Ohren. Meine armen Eltern sind wohl und in Sicherheit. Papa geht nach England im Auftrage des Königs, flieht aber nicht. Ich habe beide gesehen. In Potsdam ist alles in der größten Ruhe und Sicherheit. Die hiesige Schutzkommission benimmt sich musterhaft. Meine anderen jüngeren Verwandten, mit Ausnahme meines Vetters Friedrich Karl und meiner Schwester, sind in Sicherheit, aber nicht mit uns. Die arme Charlotte ist außer sich und fast durch ein Wunder entkommen. Wann wird ihre Einsegnung stattfinden können?! Und die meinige! Gott allein weiß es. Ich habe aber den meut noch lange nicht verloren. Auf Gott vertraue ich, er wirds wohl machen. Für heute muß ich schließen. Ich habe Dir so ausführlich wie möglich alles erzählt, was mir gerade durchs Hecz ging, aber entsetzlich gekritzelt. Ich hoffe, Tu wirst es aber lesen können. Teile den Freunden aus dem Briefe mit Vorsicht mit, was Dir gut dünkt, nichts oder alles; ich überlasse es Dir. Betet alle für uns, so wie ich es für Euch thue. Gott segne Euch alle und gebe, daß wir uns bald wiedersehen! Dein ewig treuer Freund Friedrich Wilhelm. Ich bitte Dich um Gottes Willen, nimm Dich mit diesem Brief in acht und hüte Dich, ihn jemand zu zeigen. Teile lieber mündlich daraus mit, was über unser Schicksal beruhigen kann, nicht aber, was ich von Gedanken ausspreche. Glaubst Du, den Brief nicht wohl verbergen zu können, so verbrenne ihn. Niemand darf ihn lesen, wenn nicht Schellvach, den ich übrigens schon gesehen und ausführlich gesprochen habe, und unter vier Augen; denn glaube mir wahrhaftig, es steckt alles voller Spione und Emissäre, daß man sich mit jedem Wort in acht nehmen muß! Ich weiß es zu genau! Nimm Dich nur selbst in acht!! Nun lebe wohl und denke an Vorsicht in allen Dingen. F. W. Der deutsche Kaiser in England. An dem Festmahl, das vorgestern nachmittag den Arbeitern des königlichen Gutes Sandringham gegeben wurde, nahmen 500—600 Personen teil. Als Kaiser Wilhelm, das Königspaar, der Prinz von Wales und die übrigen Fürstlichkeiten das Festzelt betraten, erhoben sich alle Anwesenden und brachten laute Hochrufe aus. Der Kaiser und der König verweilten etwa eine halbe Stunde, wobei sie sich freundlicherweise mit den Teilnehmern unterhielten. Auf ein von Sir Pighton Probyn ausgebrachtes Hoch auf König Eduard erwiderte der König mit kurzer Ansprache und forderte am Schlusse alle auf, auf das Wohl des deutschen Kaisers zu trinken, von dem er hoffe, vap er noch oft nach Sandringham komme. Der Kaiser verbeugte sich daukend. Von dem Festzelt begaben sich die Herrschaften zu Fuß nach Sandringham zurück. Dersingham, 12. Nov. Wie nunmehr festgesetzt ist, wiro Kaiser Wilhelm Sonnabend vormittag 11 Uhr von Wolferton abreisen und sich nach Lowther Castle, dem Sitze des Earl of Londsdale, begeben, wo er um 7 Uhr abends eintrifft. Heute früh begaben sich die Majestäten und die Gäste auf die Rebhühnerjagd. Das Frühstück wurde in einem Zelte eingenommen, wozu sich die Königin und die Damen der königlichen Familie eingefunden hatten. Für morgen ist eine große Jagdpartie in Aussicht genommen. Das Wetter hat sich geändert; nachmittags trat Regen ein. Beleidigungsprozesse. Die„Köln. Ztg." befaßt sich in einem längeren Artikel mit der Höhe der Strafen, welche in Beleidigungsprozessen verhängt werden, in denen die Beleidigten Beamte sind. Das Blatt schreibt: „In der letzten Zeit hat es an Aufsehen erregenden Beleidigungsprozessen nicht gefehlt und die Gerichte haben Freiheitsstrafen oder hohe Geldstrafen ausgesprochen, wozu noch die sehr viel höheren Gerichtskosten hinzutreten. Nirgends ist uns die Bemerkung entgegengetreten, daß die Strafen zu milde ausgefallen seien, wie das sonst bei Beleidigungsprozessen häufig der Fall ist. Man sieht also, daß unsere Gerichte wohl im flande sind, hohe Strafen wegen Beleidigungen zu verhängen, und zwar Strafen, welche dem allgemeinen Rechtsbewußtsein genügen. Freilich sind bei diesen Prozessen zwei Momente in Betracht zu ziehen. Es handelte sich um Beleidigungen durch die Presse oder politische Beleidigungen, und bei solchen pflegen die Gerichte schärfer zuzufassen; und ferner waren die Beleidigten durchweg Behörden und Beamte. Hierzu Beilage. Es ist aber nicht einzusehen, weshalb die Gerichte auch, wenn es sich nicht um Beleidigung von Beamten, sondern um Klagen von Privatleuten handelt, das Strafmaß nicht etwas höher schrauben und nicht in der Nähe des Strasminimums stehen bleiben sollten. Denn wenn man auch die Bedeutung der Behörden und der Beamten für die staatliche Ordnung noch so hoch einschatzen mag, nach unserem Strafgesetzbuch ist ihre Ehre nicht höher bewertet, als diejenige des Privatmannes. Für die Strafantragstellung, für die Offizialanklage gelten bei der Beleidigung von Beamten besondere Vorschriften und Gebräuche, der Strafrahmen ist aber bei dieser Beleidigung genau derselbe wie bei privaten Beleidigungen. Da die Straspraxis unserer Gerichte die Annahme hervorrufen muß, daß nach der Ansicht vieler Gerichte die„Beamtenbeleidigung“ an sich schon eine besonders schwere Beleidigung sei, so kann nicht nachdrücklich genug betont werden, daß das gar nicht der Fall ist.“ Das Blatt zieht dann aus dem Verhalten der Gerichte bei Beleidigung von Beamten die Nutzanwendung und meint, daß sich die Austragung mancher Beleidigung durch die Waffen sehr wohl verhindern ließe, wenn die Gerichte die Beleidigung von Privatpersonen mit gleicher Energie sühnten. Zur Tagesgeschichte. Deutschland. Fortsetzung der Zolltarifberatung. Der Reichstag hat gestern ausnahmsweise eine sehr lange beschlußfähige Sitzung abgehalten, in der zwar sechsmal namentlich abgestimmt, aber außerdem auch sachlich beraten wurde, so daß nicht nur die rückständigen namentlichsen Abstimmungen zu§ 5 des Zolltarifgesetzes, sondern auch die§8 6, 7 und 7a erledigt, und zwar nach den Kommissionsbeschlüssen, angenommen wurden. Von größerer Bedeutung ist lediglich der von der Kommission eingefügte§ 7a, der von den Ursprungszeugnissen handelt. Die Kommission hat bekanntlich die von den verbündeten Regierungen für unannehmbar erklärte Fassung erster Lesung selbst wieder ausgemerzt und in der zweiten Lesung dem Paragraphen eine Form gegeben, deren Bestimmungen sich dem bestehenden Zustande nähern. In vorgerückter Stunde wandte sich die Beratung noch dem § 8 zu, wurde jedoch bald auf heute vertagt. Die Zahl der Abgeordneten, die an den sechs namentlichen Abstimmungen teilnahmen, schwankte zwischen 243 und 260. Zum Zolltarifstreit. Es wird in den Wandelgängen des Reichstages viel besprochen, daß in diesen Tagen angesehene Parlamentarier verschiedener Richtungen im Reichskanzlerpalais verkehrt haben. kann als feststehend betrachtet werden, daß die Unterredungen den Zolltarif betrafen. Der Bodenwert in Deutsch=Südwestafrika. Aus Deutsch=Südwestafrika kommt die bemerkenswerte Nachricht, daß die Abramsfarm, zwei Reitstunden von Windhoek entfernt, die ungefahr 5000 Hektar groß ist, für den Preis von 15000 Mark gegen sofortige Barzahlung verkauft worden ist. Sonach ist der Hektar mit 3 Mark bezahlt worden. Darin zeigt sich eine außerordentliche Preissteigerung des Grund und Bodens, auch finden sich dort wohlhabende Käufer ein, wie verschiedene Ankäufe bei der Kolonial=Gesellschaft für Südwest=Afrika bestätigen. Noch nicht lange ist es her, daß der von den Landgesellschaften verlangte Preis von 2 Mark für den Hektar als zu hoch erklärt wurde; es hieß damals, daß eine Mark dafür ein recht guter und wohl angemessener Preis wäre. Wenn jetzt aber schon drei Mark anstandslos bezahlt werden, so ist das ein Zeichen, wie der Bodenwert sich rasch hebt. Allerdings mag in diesem Falle die Thatsache mitgewirkt haben, daß die Eisenbahn bis Windhoek im Betriebe ist und einen Absatz der Produkte aus Landbau und Viehzucht auch auf weitere Entfernungen hin sichert. Daraus ergiebt sich jedoch auch der Schluß, daß die Eisenbahn auch noch mehr auf die Entwickelung der landwirtschaftlichen Betriebe belebend einwirken wird. Der Mangel an guten und billigeren Verbindungen hatte es dahin gebracht, daß die meisten der im Lande verbleibenden Leute der Schutztruppe sich dem Fuhrwesen und dem Handel widmeten; das wird sich vielleicht jetzt ändern. Vermehrung der Bevölkerung Frankreichs. Die amtliche Aufstellung über die Bewegung der Bevölkerung in Frankreich im Jayre 1901 ergiebt eine Vermehrung der Bevölkerung um 72 398 Köpfe, gegenüber einer Verminderung um 25 988 Köpfe im Jahre 1900. Das Ergebnis ist die Folge einer Vermehrung der Geburten und besonders einer Verminderung der Sterblichkeit. Herforder Kreisnachrichten. Herford, 12. November 1902. ** Zu den Stadtverordneten=Wahlen kommen heute an anderer Stelle noch mancherlei Stimmen zum Wort, die für und wider die verschiedentlich aufgestellten Kandidaten eintreten. Was die Wahl selbst anbelangt, so war das Resultat derselben bis heute mittag 1 Uhr wie folgt: Von den Kandidaten der Bürgervereinigung erhielten: Engelbert Schönfeld 126 Stimmen Karl Ströter 125„ August Stahlberg 65„ Kolon Stranghöner 99„ Kolon Tilker 62 Für die Kandidaten des Feldmärkervereins zeigte sich folgendes Ergebnis; es erhielten: Heinr. Wendt 49 Stimmen Kolon Koch 45„ Kolon Stranghöner(siehe oben) Kolon Vlothoerbäumer 43 Stimmen Kolon Westerhold 47„ Von den Kandidaten der sozialdemokratischen Partei erhielten: Heinrich Klingenhagen 56 Stimmen Hermann Thomas 53 Engelbert Schönfeld(siehe oben) Karl Ströter(siehe oben) Fritz Wege 49 Stimmen ½ Herbergswesen. Eine außerordentliche GeneralVersammlung des westfälischen Stations=Verbandes fand gestern nachmittag in Hamm statt, an welcher auch der Herr OberPräsident und der Herr Landeshauptmann in Anbetracht der Wichtigkeit der zur Verhandlung stehenden Fragen teilnahmen. Abgesehen von einigen größeren Städten steht jetzt das Herbergswesen mit geordnetem Arbeits=Nachweis und geordneter Arbeitsgelegenheit zumeist auf dem Etat der Kreise; weil aber hierbei nur eine kleinere Zahl von Kreisen belastet wird, in denen die Stationsherbergen liegen, während andere Kreise unbelastet abseits liegen, die ersteren Kreise aber diese Last ohne bessere Verteilung zum Teil nicht mehr länger tragen wollten, so drohte diese ganze Einrichtung, welche seit fast 2 Jahrzehnten diese Verhältnisse wohl geordnet und Stadt und Land von der wilden und gemeinschädlichen Landstreicherei und Bettelei ziemlich freigehalten hat, dem Verfall. Alle Bemühungen, vom Staate Hülfe zu bekommen oder freiwillig eine bessere Lasten-Verteilung zu erzielen, waren vergeblich— jetzt hat sich aber der Landes hauptmann bereit erklärt, aus Provinzialmitteln 1/ der Herbergskosten zu decken. Die gestrige Versammlung wurde von dem Verband=Vorsitzenden, Landrat Graf Korff=Schmissing Halle geleitet. Die Provinz stellt bei Gewährung eines ½ Zuschusses bestimmte Ansprüche wegen eines Kontroll= und Aussichtsrats der Herbergen, wegen der Verrechnung u. s. w. und vor allem wegen einer noch besseren Scheidung der Ar beitswilligen und der eigentlichen Landstreicher, welch letzter und vor—. zwilligen und der eigentlichen Landstreicher, welch letztere der Polizei zur Verpflegung und event. unnachsichtlichen Verfolgung überwiesen werden sollen. Um diesen schwierigen Punkt drehte sich wesentlich die sehr lebhafte Diskussion, an welcher sich auch unser Oberbürgermeister Quentin auf Grund der langjährigen Herforder Erfahrungen beteiligte. Vor allem soll eine längere und schwerere Arbeitsleistung— auch in den Polizei=Verpflegungsstationen— verlangt und die Frage des Wanderscheins noch besser geregelt werden. In der Versammlung, welche von etwa 80 Personen aus allen Teilen der Provinz besucht war, wurde schließlich eine völlige Einigung über alle Hauptpunkte erzielt, sodaß Herr Pastor von Bodelschwingh, der bewährte Organisator, schließlich diesen Tag als einen Tag der Morgenröte für dieses im sozialen Leben des Landes so wichtige Gebiet glaubte bezeichnen zu können. Zum Schluß machte der Landeshauptmann noch die interessante und wichtige Mitteilung, daß auch die einheitliche Organisation des Arbeitsnachweises in der ganzen Provinz mit einer Zentralstelle in Dortmund beabsichtigt sei und daß die Provinz sich an den Arbeiten und Kosten voraussichtlich beteiligen werde. Damit würde auch diese wichtige Frage einen wesentlichen Fortschritt erfahren. Mozarts Requiem. Man hofft, daß es trotz der augenblicklichen Renovierungsarbeiten möglich sein werde, das Mozartsche Requiem in der Münsterkirche aufzuführen, welche sich für derartige geistliche Aufführungen stets am besten bewährt hat. Die Solopartieen des Requiemes sind durch tüchtige Solisten besetzt. Oper. Wie schon kürzlich gemeldet, wird das Ensemble des Fürstlichen Hoftheaters in Sondershausen (Direktion F. Wackwitz) demnächst im hiesigen Stadttheater eine Reihe von Vorstellungen geben. Das Ensemble hat je längere Zeit in der Nachbarstadt Minden geweilt, wo dasselbe den Beweis dafür erbracht hat, daß es mit seinen Leistungen denen von vor 3 Jahren, als diese Operngesellschaft auch hier weilte, nicht im geringsten nachsteht. Wir dürfen daher einer interessanten Theaterzeit entgegensehen. In diesen Tagen wird Herr Lohndiener Wessel eine Abonnementsliste in Umlauf bringen. Die Bedingungen sind sehr günstige. 12 Karten für 1. Rangloge kosten 20 Mk., für Parquettloge. 16 Mk. und für Parquett 10 Mk. Der Inhaber eines jeden Dutzendheftchens hat den Anspruch auf einen festen nummerierten Platz. Die Opernfreunde wird es auch interessieren, daß ein Gastspiel der Frau Aenny Hindermann vom Hamburger Stadttheater in sicherer Aussicht steht. Da Herr Direktor Wackwitz hier noch im besten Andenken steht, so wird sich hoffentlich das Interesse des Theaterpublikums gleich von vornherein für dieses Unternehmen bekunden. •1 Neuer Theaterklub. In Brockmanns Berggarten hat sich jetzt ein neuer Theaterklub gebildet; am kommenden Sonntag wird dieser Klub seine erste Aufführung geben. : Schlachthof. Im Monat Oktober wurden im Schlachthofe geschlachtet 21 Ochsen, 17 Bullen, 82 Kühe, 23 Rinder, 14 Pferde, 270 Schweine, 70 Schafe, 152 Kälber, 2 Ziegen, zusammen 651 Tiere; 50 Tiere weniger als im Oktober 1901. Beanstandet wurden 2 Kälber, 2 Kühe, 1 Schwein und 158 einzeln erkrankte Organe. Die Einnahmen betrugen 1631,75 Mk.,— 136,90 Mk. weniger als im Monat Oktober 1901 und 191,45 Mk. weniger als im Monat Oktober 1900. Enger, 11. Nav. Konzert. Wir verfehlen nicht, auf das am nächsten Freitag, den 14. November im Pörtnerschen Saale stattfindende Konzert der deutsch=böhmischen Kapelle aus Försterhäuser(Karlsbad) hinzuweisen. Die Leistungen der Kapelle sind als ausgezeichnete bekannt, das gut gewählte Programm besteht aus 10 Nummern, darunter Solis für Klarinette, Violine und Tromba. Nach dem Konzert ist ein Tanzkränzchen(für die Konzertbesucher) vorgesehen. Der Saal ist gut geheizt. Konzertkarten zu 50 Pfg. sind im Vorverkauf bei Herrn Pörtner zu haben; an der Abendkasse kosten sie 60 Pfg. Es findet in der Wintersaison nur dies eine Konzert der Grögerschen Kapelle hier statt. enn Exter, 11. Nov. Gemeindewahl. In der gestrigen Wahl der Gemeinde=Verordneten wurde von der 1. Abteilung Kolon Möller Nr. 8 zu Solterwisch, von der 2. Abteilung die Kolone Künsting Nr. 8 zu Solterwisch und Reckefuß Nr. 8 zu Exter und von der 3. Abteilung Kolon Schröder Nr. 77 zu Exter gewählt. Provinz und Nachbarstaaten. * Bielefeld, 11. Nov. In die Irrenanstalt gesandt. Die Ehefrau Lisette Mehrhoff, welche am 9. September in Schildesche ihr fünf Monate altes Kind ermordet hat, ist durch Beschluß des Königl. Landgerichts wegen Geistesgestörtheit außer Verfolgung gesetzt worden. Das Gericht ordnete ferner ihre Ueberführung in die Provinzial-Irrenanstalt zu Lengerich an. * Paderborn, 10. Nov. Langer Prozeß. Durch Urteil des Landgerichts hierselbst vom 8. d. M. ist der seit dem Jahre 1887 schwebende Prozeß des früheren Besitzers des Inselbades, Dr. med. Brügelmann, jetzt in Berlin, wegen des Schlachthauskanals in erster Instanz zu Ungunsten des Klägers entschieden worden. Das Landgericht hat auf kostenfällige Abweisung des Klägers erkannt. Letzterer verlangte von der Stadt Paderborn wegen der ihm und dem Inselbade aus der Anlage des Schlachthauskanals angeblich erwachsenden Nachteile eine Entschädigung zunächst von 501000 Mk. nebst Zinsen, welche Summe er jedoch im Laufe des Verfahrens auf 266 000 Mk. nebst den Zinsen seit dem Jahre 1887 ermäßigte. Jetzt ist er durch das genannte Urteil vom 8. d. Mts. in erster Instanz mit seinen sämtlichen Ansprüchen gegen die Stadt unter Belastung mit den Kosten des Verfahrens, die nach Lage der Sache sehr erheblich sind, abgewiesen worden. * Paderborn, 11. Nov. Zermalmt. Der Stations. vorsteher von Hees auf Bahnhof Rheda wurde nach Abnahme eines Zuges beim Ueberschreiten des Geleises von einem von anderer Seite kommenden, nicht beachteten Güterzuge überfahren und zermalmt. * L ü d e n s c h e i d, 1 1. N o v. Z u s t ü r m i s c h e n A u f tritten kam es in einer von dem Wahlverein der freisinnigen Volkspartei hier einberufenen Volksversammlung, in welcher der Reichs= und Landtagsabgeordnete Dr. Wiemer aus Berlin sprach. Die anwesenden Sozialdemokraten riefen eine heftige Geschäftsordnungsdebatte hervor, nachdem ihnen seitens des Vorsitzenden der Versammlung auf ihre Anfrage mitgeteilt worden war, daß zwar Diskussion gestattet sei, wenn sie sich streng im Rahmen des Vortrages halte. Hiermit waren aber die Genossen nicht zufrieden, sie wollten unbeschränkte Diskussion, in der sie ihren Standpunkt ausführlich darlegen konnten, denn die Gegner kämen doch nicht in ihre Versammlungen, wie sie bemerkten. Als die Sozialdemokraten ihren Plan scheitern sahen, verließen sie auf einer Aufforderung ihres Wortführers hin, unter Hochrufen auf die Sozialdemokratie den Saal. er mir sah, lacht er mir so freundlich an und fragt:„Kennst Du mich, mein Sohn?"„Jawohl“, sag' ick,„Du bist der Generalaffe!“ Da ritt er weg, un mir hab'n se 14 Dage ingekastelt. Und wo ick wieder rauskam, ließ mir der Herr Haup'mann holen un von'n Stabsarzt untersuchen; den Hauptmann sollste mal besuchen, Vatter, als ick wegging sagte er:„Du Hornvieh, Deinen Vater möchte ich wirklich kennen lernen!“ Ein Mädchen als Schiffsjunge. Im Hafen von Bristol verhastete die Polizei einen Schiffsjungen namens „Allan Gordon", der soeben mit einem Kohlendampfer aus dem Mittelmeer zurückgekehrt war. Dieser„Junge", der bereits seine dritte Fahrt als Schiffsjunge und Hilfs=Steward gemacht hatte, wurde in Alexandria bei einer ärztlichen Untersuchung der ganzen Schiffsbesatzung zur größten Ueberraschung seines Kapitäns und der übrigen Offiziere und Matrosen, die ihn alle wegen seines Fleißes und seiner Willigkeit gern hatten, von dem Doktor als Mädchen„entdeck!", und machte dann die Heimreise nach England auf demselben Kohlendampfer, ohne aber als Schiffsjunge zu funktionieren. In Bristol hatte das Mädchen sich wieder Männerkleider verschafft und wollte sich auf einem anderen Schiffe anwerben lassen, wobei ihre Verhastung erfolgte. Die mutige kleine Person war vor zwei Jahren ihrer verheirateten Schwester, die sie fortwährend mißhandelte, entlaufen, hatte dann ihre erste Fahrt als Schiffsjunge in einem Küstendampfer, ihre zweite in einem Frachtschiffe nach Südamerika und ihre dritte nach dem Mittelmeer gemacht. Jitzt soll sie einem Heim für verwahrloste Mädchen übergeben weiden. erschoß vor dem Briefkasten der Redaktion. Löhne 35. Wenden Sie sich an das Patentbureau #. u. Büttner, Berlin S. Dieses Bureau erteilt den Lesern der„Herforder Zeitung“ kostenlose Auskunft. Meteorologtsche Station Herford. Witterungsbericht vom 12. November. Höchste Temperatur des Vortages: 11,6°. Niedr. Temperatur in der Nacht: 5,10. Temperatur um 7 Uhr vorm.: 5,7°. „„11„„ 8,90 Luftdruck um 7 Uhr vorm.: 756,1 mm. Tägliche Niederschlagshöhe:— mm. Wind: Schwacher S0. Himmel: Heiter. Telegrammr und Telephonische Meldungen. Ehedrama. Berlin, 12. Nov. In der Wohnung seines Freundes Kullmann in der Brunnenstraße gab der 33 Jahre alte Schwark einen Schuß auf seine Frau ab und tötete sich durch einen Schuß in die rechte Schläfe. Die Frau, die lebensgefährlich verletzt ist, wurde ins Krankenhaus gebracht. Das Motio zu der That ist noch unbekannt. Sarah Bernhardt rechtsertigt sich. Paris, 12. Nov. Sarah Bernhardt beklagt sich im „Figaro" über eine von antisemitischen Blättern gegen sie veranlaßte Hetze.„Was habe ich gethan,“ so sagt sie,„um den Tadel der französischen Presse zu verdienen. Ich bin nach Deutschlano zum Gastspiel gegangen, nachdem ich versichert hatte, ich würde nie hingehen. Als ich dies versicherte, war ich überzeugt. Seitdem bin ich anderer Meinung geworden. Ich bewahrte die Erregungen des Krieges länger als andere. Aber die Zeiten und Ereignisse haben mich klüger gemacht und mein heißer Rachedurst ist tiefer Friedensliebe gewichen. Sarah Bernhardt giebt dann eine begeisterte Schilderung iyrer Erfolge und der großartigen Aufnahme, die sie in Berlin und überhaupt in Deutschland gefunden hat. Raubmord. Petersburg, 12. Nov. In Tiflis wurde die Witwe des Wirklichen Staatsrates von Tulowski in ihrer Wohnung ermordet aufgesunden. Brillanten im Werte von 4000 Rubel und andere Wertsachen waren geraubt. Als des Mordes verdächtig wurde ein früherer Diener der Ermordeten verhaftet. □ 60 Vermischtes. Selbstmord eines Arztes. In Schönbau sich der 36jährige Arzt Dr. Trabandt aus Furcht Ausbruch eines Nervenleidens. Mordversuch aus verschmähter Liebe. Nachts verübte in Chemnitz ein 21jähriges Dienstmädchen aus Rheinsdorf in Oberschlesien einen Mordversuch gegen ihren früheren Geliebten, einen 25jährigen Steinmetzgehilfen, indem sie ihm mit einem Messer mehrere schwere, jedoch nicht tötliche Halswunden beibrachte: Der Schwerverletzte fand in Krankenhaus Aufnahme, die Thäterin wurde verhaftet. Der Beweggrund soll verschwähte Liebe sein. Bootsunglück. Bei Kleinwangen an der Unstrut kenterte abends ein mit vier Schiffern besetztes Boot; drei Schiffer sind ertrunken. Eine lustige Soldatengeschichte. Abnorme Intelligenz war die Ursache, weshalb ein Gemeiner aus Kremplin vom Militär entlassen wurde. Daheim erzählt er seinem Vater die näheren Umstände seiner„ehrenvollen" Verababschiedung.—„Siehste, Vatter, schuld is der Stabsarzt, der ließ mir rin kommen und fragte mir allerhand, und fühlte mir an'n Kopp un sagte:„Mit Dir es et nun mal so, und det bleibt ooch so“, und fort muß ick. Mit die andern habe mir aberst gut verdragen. Dem Unteroffizier gefiel ick am besten, der wollte wir immer malen lassen— uff'n Pfeifenkopp. Un der Gefreite, wat der Stubenälteste war, der schickte mir immer überall hin, un den ersten Dag, wo ick'n Kaffee aus der Küche geholt habe, ranzt er mir an:„Schafskopp, wo hast denn'n Zucker?" Na ick je wieder in die Küche zurück und sage:„Den Zucher wollt ick für den Herrn Gefreiten!“ Da haben se mir aberst rausgeschmissen. Und den Herrn Schersanten habe ick jefragt, ob ich nich mal in die Stadt gehen könnte.„Dat kannste", sagte er, jeh beim Spieß un hol Dir'n Hausschlüssel!" Nu ick rin bein Feldwebel.„Herr Spieß, ick wollt mal in die Stadt jeh'n, jeben Sie mir so lange den Hausschlüssel!“ Na, ich denke, der will mir fressen un in seiner Wut schmeißt er mir'n schweren Kommißstiebel an'n Kopp. Dafor hat wir denn der Korporalschaftsführer getröstt; der konnte mir überhaupt gut jeiden, bei der Parade# 1— Ottangenhutten ließ er mir überhaup: nich los und knopp mir sogar'n Rock 1 feinsterflanzenbutter zu. Un da kam einer anjeritten mit'n großen Hahnenschwanz an'n Hut.„Wer is'n det?" fragt ich den Korporalschaftsführer.„Der Genecal, Affe!“ sagte er zu mir. Nun kam der Kerl mit'n Hahnenschwanz ran und wo Forman(Schnupfenäther) klinisch erpropt und ärztlicherseits mehrfach als geradezu ideales Schnupfenmittel bezeichnet! Bei leichtem Schnupfen Forman=Watte(Dose 30 Pfg.). Bei starkem Schnupfen Forman=Pastillen(50 Pfg.) zum Inhalieren mittels Riechgläschens. Wirkung srappant. In allen Apotheken. Man frage seinen Prs. Eiweiss Cakes eites Erlon Wilhelm Epseloh, Markt=Drogerie, Gehrenverg 2. Ver##lorkucher Redakteur: Paul Sattler f##r den Inseratenteil verantwortlich: Georg Druck und Verlag: Christien Quentin. sämtlich u H=#ord Brüderstraße 21 am Feinstes Delikateß=Sauerkraut billigst bei 2561 Heinrich Nolting. 10500 Mark werden auf erste Hyothek gesucht evt. 3000 Mk. Zu erfragen unt. 180! in der Exp. d. Ztg. in der gegen 70 Pfg. per Pfund. Zu jedem Pfund Palmin erhält der Käufer ein Serienbild. Frisch eingetroffen bei: 93k Fr. Monke, Vorzügliches Mittel 92" Stickhusten Pertussin Bei Husten und Heiserkeit Bichters Hanilsenher zu haben Altstädter Apotheke. (Ohne Verantwortlichkeit der Redaktion.) Auf, zu den Stadtverordnetenwahlen! Heute, werte Mitbürger, haben nun die Stadtverordnetenwahlen ihren Anfang genommen. 11 Stadtverordnete sind zu wählen und scheidet somit mehr als ein Drittel des Kollegs aus. In Anbetracht der großen Aufgaben, welche in den nächsten Zeiten die Stadtvertretung beschäftigen, ist die dies jährige Wahl besonders wichtig. Männer müssen wir wählen, die selbständig und unabhängig und zugleich im Stande sind, eine lebhafte Entwickelung unserer Stadt namentlich durch immer weitere Ausgestaltung des Verkehrsgebietes zu sördern. Nur von selbständigen Motiven sollten sich daher die Wähler leiten lassen; diese dürften deshalb nicht solche Kandidaten wählen, welche von interessierter magistratlicher Seite vorgeschlagen sind. Des Weiteren muß alles daran gesetzt werden, daß die Steuerlast immer geringer wird. Wie lange sollen wir denn noch 200 Prozent Steuern zahlen; oder sind etwa die Wahlmüden der Meinung, daß noch nicht genug Steuern aufzubringen sind? Darum, werte Mitbürger, wählt nur unparteiische und uneigennützige Vertreter, welche dabei unabhängig und tüchtig sind. Unser gesetzliches Recht ist es nicht allein, auch unsere Pflicht ist es, solche Männer zu wählen, denen wir unser Geschick anvertrauen können. Dieses Recht verliert aber seinen Wert und wird verderblich, wenn es nur lässig ausgeübt wird durch persönliche Rücksichten 2c. Gehen wir daber alle zur Wahl und wählen Männer aus der Bürgerschaft für die Bürgerschaft; nur dann verschaffen wir uns und unserm Recht die gebührende Anerkennung. Herford, 12. November 1902. Einige aus der Bürgerschaft Wie aus dem Referat hervorging, hat Herr Justizrat Brand bei der Montagsversammlung schon die Wahl des Vorstehers Detring den Wählern der zweiten Klasse dringend empfohlen. Wie recht er damit hatte, ist sämtlichen Bürgern der Stadt Herford, welche sich um öffentliche Angelegenheiten kümmern, wohl bekannt. Es ist ein schweres Unrecht, welches die Wähler der 3. Klasse begehen, wenn sie den Mann als Kandidaten für die Stadtverordnetenwahl fallen lassen, lediglich aus dem Grunde, weil er nicht gegen die Verkoppelung so aufgetreten ist, wie sie das wünschten. Er hat nicht für die Verkoppelung agitiert, ja, sie nicht einmal empfohlen sondern schloß das Referat, welches er darüber den Stadtverordneten zu halten hatte, mit den Worten:„Ich stelle es an heim, dafür oder dagegen zu stimmen, je nachdem die von mir angeführten Gründe von Ihnen gewürdigt werden. Als Vertreter der allgemeinen städtischen Interessen muß ich dafür sein, als Vertreter meiner eigenen und der Interessen meiner Nachbarn dagegen.“ Von sämtlichen Hörern dieses Vortrages wurde gnerkannt, daß ein so sorgsam erstattetes Referat allgemeine Anerkennung verdiene und das umsomehr, als Herrn Vorsteher Detring wohl bekannt war, daß er damit ein Wespennest anstach, das ihm viel giftige Stiche eintragen konnte und würde. Wäre er ein Effekthascher, so hätte er es billig haben können, sich den Beifall der Menge zu verdienen. So aber folgte er als ehrlicher Mann seiner wohlerwogenen Ueberzeu gung und dafür soll er jetzt büßen? Nein, das werden die Wähler der 2. Klasse nicht zulassen, sie werden ihn wählen mit den Leiden anderen bewährten Stadtverordneten zur Beschämung der Schreier, die sich gegen ihn wandtet letzter Stunde. Wähler der Zten Abteilung. Wenn Ihr wünscht, daß Eure Interessen im Stadtverord neten'ssolleg voll und ganz vertreten werden sollen, dann kommt schleuttigst zur Wahl und wählt die von uns aufgestellten Kandidarxn. Laßt Euch durch die gehässigen und unwahren Angriffe einzstüer Dewagogen nicht beirren, Männer zu wählen, welche es g##r Aufgabe gestellt haben, frei und unerschütterlich für das 4p0hl der Bürgerschaft zu kämpfen. Wiederholt schon hat die Curgerschaft gesprochen, aber nicht mit 12—20, wie es bei dest“; Welche solches behaupten der Fall ist, nein ganze Bataibone über 500 Stimmen haben wiederholt schon gesprochen und werden hoffentlich auch wieder bei dieser Wahl sprechen, daglt der Sieg uns bleibt. 2601 Mitglieder der Bürgervereinigung. Vil der vorgestern bei Aecker stattgehabten Wahlversammlung per 1. und 2. Abteilung, in der von einer Seite mit etwas Aberflässiger Lebhaftigkeit debattiert wurde, interessierte uns nämentlich einer der umstrittenen Gesichtspunkte. Ein in der„Elsmmlung anwesender Ratsherr nahm für sich in uneinsegränktester Weise das Recht in Anspruch, die zu wählenden„Iandidaten in Vorschlag zu bringen und dafür in aller We59“ster Weise einzutreten, indem er zugleich die von anderer Seite Aufgestellten in heftigster und auch persönlichster Weise angtlll. Es wurde ihm erwidert, daß es angezeigter sei, wenn ein Raisherr bei der Wahlagitation für die Stadtverordnetenversammlung in angemessenen Schranken verbliebe und nicht, wie von ihm geschehen, so bestimmend auf die Wahl einwirken wolle, denn die Aufgabe eines Stadtverordneten bestehe nach der Stadteordnung gerade darin, die Verwaltung zu kontrollieren, welche, wie bekandt, in den Händen des Magistrats liegt. Gegen die Berechtigung dieser Ausführungen läßt sich gewiß nichts einwenden. Kläger und Richter in einer Person zu sein, ist unstatthaft. Im staatlichen Leben ist es ebenso. Die Stadtverordnetenversammlung ist das Parlament, der Magistrat das Ministerium. Wo sollte es hinführen, wenn ein Minister so aufträte, wie es vorgestern abend der Herr Ratsherr that. Wir haben allerdings solche Verhältnisse erlebt und zwar in Frankreich unter Napoleon III., als dort die Verwaltung mit ihren Präfekten die Wahlen zurecht zu machen suchte. Wo hat es hingeführt? Nach Sedan! Unser städtisches Sedan bestände in einer weiteren rapiden Steigerung der städtischen Steuern, hervorgerufen durch übertriebene hohe Ausgaben, mangels sachlicher Kritik, die nach den Ausführungen des Herrn Ratsherrn man schon für eine Beleidigung des Magistrats halten müßte. Wenn jemals, so ist es gerade bei den diesjährigen Wahlen unbedingt erforderlich, Männer zu wählen, die nicht bloß die sondern insbesondere auch den Willen haben, die Vorlagen des Magistrats ohne Vorurteil, aber auch mit aller sachlichen Schärfe in den Stadtverordnetenversammlungen zu beleuchten. E. Schönfeld. Als Kandidaten der zweiten Abteilung werden folgende Herren empfohlen, die der Stadtverordnetenversammlung bisher schon angehörten: 1. Fabrikant Busse in der 2. Professor Fellinger 3. Vorsteher nia Seiten ald sammlung von anerkannt. in der Wählerversammlung bei Aecker einstimmig aufgestellt. derselben Ver allen Seiten als vorzüglich bewährt 4371 Als Wahlkandidaten der dritten Abbteilung werden aufs wärmste empfohlen: 1. Engelbert Schönfeld 2. Sarl Ströter 3. August Stahlberg 4. Colon Müller Stranghöner, Altst. Feldmark 5. Lolon Gottl. Tilker, Radew. Feldmark, letzterer als Ersatzmann für Venghaus. Die Reihenfolge der Namen ist bei der Wahl genau inne zu halten. Mehrere Wähler der Feldmarken von Neustadt, 2131 Altstadt, Radewig und St. Berg In der Wählerversammlung der 2. Abteilung wurden als Kandidaten für die bevorstehende Stadtverordneten=Wahl aufgestellt: Herr Fabrikant Herr Professor Fellinger, Herr Architekt König. Wir bitten alle Wähler ihre Stimme auf diese zu vereinigen. 2311 Die Bügervereinigung hat folgende Herren als Kandidaten für die dritte Abteilung aufgestellt und bittet alle Wähler der dritten Abteilung in Stadt und Feldmark Herford sowie St. Berg auf diese ihre Stimmen zu vereinigen. 1. Engelbert Schönfeld 2. Carl Ströter 3. August Stahlberg 4. Colon Müller Stranghöner, Altst. Feldmark 5. Colon Gottl. Tilker, Radewiger Feldmark als Ersatzmann für Venghaus. Es ist notwendig, daß die Reihenfolge der Namen genau innegehalten wird. 3121 Die vereinigten Feldmarken Herfords u. Stiftberg haben als ihre Kandidaten für die 3. Abteilung aufgestellt die Herren: 1. Heinr. Wendt, Radew Feldmark Nr. 2. 2. Kolon Caspar Radewiger Feldmark Nr. 27. 3. Müller Vernh. höner, Alist. Feldmark. 4. Kolon Herm. Flothoerbäumer, Stifberg. 5. Kolon Wilh. Altst. Feldmark Nr. 37. Es ist notwendig, daß die Reibenfolge der Namen genau inne. gehalten wird. Wähler der 3. Abteilung, wir bitten Eure Stimmen auf diese Herren zu vereinigen, da selbige ger#tülr sind, für unser Wohl einzutreten, auch die BeInteressen der ländlichen wodner fördern woller: Zum Wohl der Stadt Herford, Feldmarken und Stiftberg. Der Verein der Feldmarken Herfords u. Stittberg. 9 a in der vorgestrigen Wählerversammlung der II. AbDie Verlobung meiner Tochter Emilie mit dem BüreauAssistenten Herrn Otto Bockhorst zeigt ergebenst an Karl Brüggemann, Enger i. W., November 1902. Bekanntmachung. Die diesjährige 254 findet nicht am 3. 4., und 5 Dezember. sondern am 27.. 8S., und 29. November d. statt. Detmold, den 11. November 1902. Der Magistrat. Petri. Herr Vorsteher Detring von einigen Herren der I. Abteilung uns so warm als Kandidat empfohlen wurde, aber gar keine Aussicht hat, bei uns durchzukommen, so machen wir der I. Abteilung den Vorschlag, Herrn Vorsteher Detring als Kandidaten aufzustellen. Alsdann haben diese Herren die Gewißheit, daß Herr Vorsteher Detring ins Stadtverordneten=Kollegium hineinkommt. 2431 Mehrere Wähler der II. Abteilung. usikverein. Donnerstag: Hauptprobe zu Mozarts Requiem. Orchester 7½, Damen 8, Herren 8½ Uhr pünktlich.[2501] „Jägerhof, Rennstraße 23. Täglich Auftreten des Kölner Varieteeu. Possen=Ensembles 2 Damen. 3 Herren. Jeden Arend zum Schluß eine neue Posse. Anfang 8 Uhr abends. Sonntags von 11½ bis 1 Uhr: Matinee und von 4 Uhr nachmittags: Konzert. Verein der Feldmarken Herfords und Stiftberg. Monatsversammlung Freitag, den 14. Novbr. obends 7 Uhr im Vereinshause. Tagesordnung. 1. Bestellung auf Kohlen wie auch Schrot. 2. Aufnahme neuer Mitgliedec, Hebung der Beiträge. 3. Verschiedenes. 235 Der Vorstand. Ortskrankenkasse für gewerbliche Arbeiter des Amtes Herford=Hiddenhausen. Generalversammlung am Donnerstug, 20. v. M., abends 7 Uhr im evangelischen Vereinshause. Tagesordnung: 1. Wahl des Ausschusses für die Prüfung der Rechnung des laufenden Jahres. 2. Neuwahlen für den Vorstand. 3. Verschiedenes. 2581 Herford. 10. Nov. 1902. Der Vorsitzende. W. Strakeljahn. Gesang-Unterricht erteilt in Herford Auguste Beenss- Vlotho, Gesanglehrerin und Konzertsängerin, Schülerin von Frau GillmeisterHannover, Opern- und Konzertsängerin. Preis einer Stunde 3 Mk. Lebensstellung, s unabhängige und bessere Existenz erlangt man durch gute Handschrift und Kenntnisse der Buchführung. Damen, welche sich zur Buchhalterin oder Kassiererin, in praktischen Comptoirwissenschaften rasch ausbilden wollen, können bei beschleunigter Anweldung noch meinen Unterrichtskursen beitreten. Stellenvermittlung kostenlos. Prospekte kostenfrei in der Expedition dieser Zeitung. und Sandels=Akademie, Vorsteher R. W Klebe., Seminaristisch und kaufmännisch gebtldeter Lehrer z. B. Herford Hotel Zur Post“. a. Schweizerkass 2551 à Pfd. 95 Pfg. Heinrich Nolting. 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März 1850, der§§ 145 und [44 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juni 1883 und der§§ 37 und 76 der Gewerbeordnung wird hiermit nach Anhörung des Magistrats mit Genehmigung des Herrn Regierungs=Oräsidenten nachstehende Oolizeiverordnung erlassen. A. Allgemeines. § 1. „Wer auf öffentlichen Straßen und Olätzen Droschken zu Jedermanns Gebrauch gegen Entgelt in Betrieb setzen will, bedarf hierzu einer von der Dolizeibehörde zu erteilenden Ronzession, und für jeden einzelnen in Betrieb zu setzenden Wagen einer polizeilichen Erlaubnis, die Ronzession zur Ausübung des Droschkengewerbes kann versagt werden, wenn nach dem Ermessen der Oolizeibehörde: a. der Nachsuchende die zu dem beabsichtigten Gewerbebetriebe erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt; b. die Betriebsmittel(Wagen, Oferde, Geschirre), sowie die Bedienung der Fuhrwerke den Bestimmungen dieser Dolizeiverordnung nicht entsprechen; c. die Droschken der in Betracht kommenden Art in einer dem Bedürfnis entsprechenden Anzahl bereits zugelassen sind. Die Erlaubnis für die in Betriebsetzung von Wagen kann versagt werden aus dem unter c aufgeführten Grunde und ist zu versagen, wenn das der Oolizeibehörde vorzuführende Fuhrwerk(Wagen, Oferde, Geschirr) den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht. B. Betriebsmittel. § 2. Die Droschken müssen mit einem Oreisanzeiger versehen 2n. Sie müssen zweisitzig sein und einen Notsitz für eine eritte Oerson haben, oder viersitzig sein. Letzere müssen 2 Oferden bespannt sein. § 3. Die Wagen müssen neu eingestellt werden. Der Fußboden im Innern des Wagens muß mit Linoleum und darüber mit einer durchbrochenen Gummi= oder Cocusmatte belegt sein. Der Kutschersitz ist mit einem Unieleder zu versehen. Ferner muß in jedem Wagen eine Decke von Olaidstoff für die Fahrgäste und in jeden Roupee eine sweckmäßige Vorrichtung zur Verständigung zwischen FahrLast und Autscher vorhanden sein. § 4. Die Wagen müssen von gefälliger Form, dauerhaft und bequem gebaut sein, mit sicher wirkender Bremse und nit sauberer Lackierung des Wagenkastens, Unterwagens, der Räder und der Deichsel, einem Derdeck aus Leder und einem Reilkissen für den Rutschersitz versehen und mit „nkelfarbigem Stoff oder Leder ausgeschlagen sein, auch Eis in einem reinlichen Zustande erhalten werden. An Len Seiten des Wagens sind zwei Laternen zu befestigen. Innern ist ein Exemplar des gültigen Tarifs in der von der Dolizeiverwaltung vorgeschriebenen Form sichtbar Mubringen. Jeder Wagen muß ferner ausgestattet sein mit: I. einem selbstthätigen, von der Oolizeiverwaltung geFiften Fahrpreisanzeiger nach dem Muster des bei der Polizeiverwaltung niedergelegten Apparats; 2. einer an geeigneter Stelle anzubringenden Laterne, Lelche während der Dunkelheit zur Beleuchtung der Fahr*Eisscheibe des Caxameterapparates, sowie als Zeichen Lsfür zu dienen hat, daß der Wagen zur Aufnahme von 3ehrgästen bereit ist. Die Laterne hat hellgrünes Licht 31 zeigen; 3. einer Fahne von starkem Eisenblech, welche auf Ziden Seiten die Aufschrift„frei“ deutlich erkennbar zu Uhren hat, und einem Schild von Eisenblech mit der beutlich erkennbaren Aufschrift„bestellt" auf beiden Seiten. Die Fahne muß von roter, das Schild von blauer Jarbe sein. Die Aufschrift der Fahne ist in weißer Farbe Lerzustellen, während die Aufschrift des Schildes von schwarzer Farbe sein soll. § 5. Die Wagen sind zwecks ihrer Orüfung der Dolizeibehörde vorzuführen und werden nach erfolgter Julassung mit einem Drüfungsstempel versehen. Für jeden Wagen wird dem Unternehmer eine Uummer erteilt. Bei Anbringung der Nummer ist folgendes zu beachten: Die Nummer muß in Zahlen von 5 cm Größe hinten an dem Wagenkasten oder auf ein am Querträger befestigtes Schild von starkem Eisenblech auf weißem Grunde in Oelfarbe schwarz gemalt sowie an den beiden Hußenseiten der beiden Wagenlaternen schwarz eingeschliffen oder gebrannt sein. Gleichzeitig mit Zulassung der Droschke wird ein mit der letzteren erteilten Nummer und einem Dolizeistempel versehenes Exemplar dieser Oolizeiverordnung nebst Tarif unentgeltlich verabfolgt, welches nach erfolgter Abnutzung oder falls es abhanden gekommen ist, seitens des Unternehmers durch ein gegen Erlegung von 75 Ofg. bei der Dolizei zu erwerbendes neues Exemplar ersetzt werden muß. Der Orüfungsstempel, sowie die einer Droschke erteilte und den Vorschriften dieser Dolizeiverordnung entsprechend angebrachte Nummer dürfen weder eigenmächtig entfernt noch verändert, noch verdeckt werden. Namentlich ist die willkürliche Uebertragung der Nummer einer Droschke auf eine andere nicht gestattet. § 6. Droschken, deren Ausstattung oder Beschaffenheit den bei der Zulassung zum öffentlichen zu stellenden Anforderungen nicht mehr genügen, werden polizeilich außer Betrieb gestellt. Die Außerbetriebstellung kann erfolgen: a. für immer, b. auf Heit. Bei Außerdienststellung für immer wird polizeilicher Weise der Orüfungsstempel entfernt. Wird an dem Fahrpreisanzeiger eine Störung wahrgenommen, so ist der Apparat sofort, oder, wenn der Wagen sich im Dienst eines Fahrgastes befindet, nach Beendigung der angetretenen und unter Zustimmung des Fahrgastes fortgesetzten Fahrt, durch einen anderen, gut arbeitenden Apparat zu ersetzen, oder der Wagen ist bis zu der Beseitigung des Fehlers außer Betrieb zu setzen. Don jeder Betriebsstörung des Fahrpreisanzeigers ist der Dolizeibehörde innerhalb 24 Stunden Mitteilung zu machen. Auf Zeit außer Betrieb gesetzte Wagen dürfen nicht ohne Erlaubnis der Dolizeibehörde wieder in Dienst gestellt werden. Unternehmer, welche Fuhrwerke aus dem Betriebe zurückziehen, oder in den Besitz eines anderen übergehen lassen, haben hiervon der Dolizeibehörde binnen 24 Stunden Anzeige zu machen und auf Anfordern die Fuhrwerke behufs Beseitigung des Orüfungsstempel der Oolizeibehörde vorzuführen. Die Oferde müssen zum öffentlichen Fuhrbetrieb vollkommen tauglich sein. Ueber Tauglichkeit der Oferde entscheidet die Dolizeibehörde. Im Betriebe befindliche Oferde, welche von der Dolizeibehörde als unbrauchbar befunden werden, sind sofort außer Dienst zu stellen. Die Geschirre müssen aus Teder gearbeitet sein und in einem guten, brauchbaren Zustande erhalten werden. Die Verwendung von Oeitschen und Treibschnüren ist verboten. § 8. Während des Dienstes auf öffentlicher Straße haben die Rutscher die von der Dolizeibehörde vorgeschriebene Kleidung zu tragen. Die Dienstkleidung der Autscher hat zu bestehen aus: I. einem Mantel von mittelblauem Tuch mit Kragen und weißen glatten Metallknöpfen. Der Rragen darf nicht breiter als 35 cm sein und muß rotfarbigen Vorstoß haben; 2. einem Rock von demselben Stoff mit Stehklappkragen(Kragen und hintere Schoßpatten mit rotfarbigem Vorstoß versehen, Anöpfen wie zu 1); 3. einem Beinkleid aus mittelblauem Tuch: 4. einem weißen Zilinderhut mit Lacküberzug und rotweißer Metallrosette auf schwarzer Rokarde. Mantel und Rock sind bis oben zugeknöpft zu tragen. In der Zeit vom j. November bis 31. März sind Oelzmützen nach polizeilich vorgeschriebenem Muster zulässig. Die Autscher haben die vorstehend vorgeschriebene Dienstkleidung in ordnungsmäßigem Zustande zu erhalten. 0. Pflichten der Anternehmer. § 9. Der zugelassene Unternehmer ist verpflichtet, von jeder Veränderung seiner Wohnung oder der Räumlichkeiten, in denen seine Wagen und Dferde stehen, der Dolizeibehörde binnen 24 Stunden Anzeige zu machen. Der Ort, we diese Betriebsmittel untergebracht werden, muß im Polizeigebiet der Stadt herford belegen sein. § 10. Es dürfen nur solche Autscher zum Fahren der Droschken verwendet werden, welche mit dem zur Führuns der Droschke berechtigenden Fahrschein versehen sind. Insbesondere sind solche Rutscher nicht zu beschäftigen, denen der Fahrschein von der Dolizeiverwaltung entzogen worden ist. Es ist ein Verzeichnis über die in Dienst genommenen Rutscher zu führen, aus welchem Name, Alter und Wonnung des Rutschers, sowie ferner ersehen werden kann, welche Droschke ein Autscher zu jeder Zeit gefahren hat. Das Verzeichnis muß den Polizeibeamten jeder Zeit auf Verlangen vorgelegt und zu diesem Zwecke nach erfolgten Abschlusse mindestens ein Jahr aufbewahrt werden. Wenn der Unternehmer die Führung einer Droschke selbst übernimmt, so finden die in dieser Verordnung für Autscher festgesetzten Bestimmungen auf ihn entsprechende Anwendung. § 11. Der Unternehmer ist für die vorschriftsmäßige Beschaffenheit, Ausrüstung und Instandhaltung der Betriebsmittel(Droschken, Oferde und Geschirre) verantwortlich. Er hat allen hierauf bezüglichen Knordnungen unbedingte Folge zu leisten. § 12. Der Unternehmer ist verpflichtet, nach voraufgegangener behördlicher Aufforderung sein Fuhrwerk den mit der Ueberwachung des öffentlichen Fuhrwesens betrauten Beamten der Dolizeibehörde an einem vorher bestimmten Orte zur festgesetzten Zeit vorzuführen, den an ihn ergangenen polizeilichen Vorladungen oder sonstigen Aufforderungen pünktlich nachzukommen und die an sein Fahrpersonal gerichteten Vorladungen denselben einzuhändigen. §(5. Ist im hause des Unternehmers oder sonst an einem zur Entgegennahme von Bestellungen bezeichneten Orte eine Droschke bestellt und der Auftrag angenommen worden, so ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß der Wagen zu der von dem Besteller bestimmten Zeit pünktlich am vereinbarten Orte eintrifft. ese D. Eigenschaften und Pflichten der Kutscher.— hl Die Führung einer Droschke als Rutscher darf nur derjenige übernehmen, welcher im Besitz des im§ 10 er ven wähnten Fahrscheines sich befindet. Dieser Fahrschein kann vestact werden, wenn der Tlachtzuchende: I. die erforderliche Zuverlässigkeit in sittlicher Beziehung ist. nachzuweisen nicht im Stande ist, oder.... 2. das(7. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt hat, oder cht 5. den Nachweis ausreichender Befähigung im Fahren 76l und der Behandlung von Oferden nicht erbringen kann, oder e. t keine genügende Ortskenntnis hat, oder..— 5. keine genügende Renntnis von den Bestimmungen dieser Oolizeiverordnung und der Straßen= und Fahrordnung hat, oder 6. nicht mit der im§ 8 vorgeschriebenen Dienstkleidung zeversehen ist. Der Fahrschein darf nur von derjenigen Oerson benutzt werden, für welche derselbe erteilt ist. Die Ueber=# lassung an andere Personen ist nicht gestattet. Für ungültig erklärte Fahrscheine dürfen nicht benutzt, 21 sondern müssen der Oolizeiverwaltung zurückgeliefert werden. § 15. Der Rutscher hat während seines Dienstverhältnisses der Dolizeiverwaltung jede Veränderung seiner Wohnung und jeden Dienstwechsel innerhalb 2g Stunden anzuzeigen. r. Scheidet ein Autscher aus dem öffentlichen Fuhrwesen, so hat er dieses unter Rückgabe seines Fahrscheines der Dolizeiverwaltung binnen 24 Stunden anzumelden. § 16. Der Autscher ist verpflichtet, während er eine Droschke führt: j. ein Exemplar dieser Dolizeiverordnung mit etwa rr später dazu ergehenden abändernden Bestimmungen, 2. seinen Fahrschein.... u. 3. einen Droschkenpostenstempel. 4. eine richtiggehende Taschenuhr bei sich zu führen und auf Verlangen den revidierenden Oolizeibeamten—: das unter s erwähnte Exemplar der Oolizeiverordnung auch den Fahrgästen— vorzuzeigen. § 17. Critt eine Betriebsstörung des Fahrpreisanzeigers der I. Droschke ein, während dieselbe sich im Betriebe auf der Straße befindet, so ist die Droschke von dem Rutscher ohne Derzug außer Betrieb zu setzen; er hat jedoch, wenn er in Ausführung einer Fahrt begriffen ist, auf Verlangen des Fahrgastes die Fahrt zu Ende zu führen. S Dem Oublikum gegenüber ist ein ruhiges und höfliches Betragen zu beobachten. Beim Auf= und Abladen des Gepäckes hat der Kutscher, soweit dies mit der Leitung und Beaussichtigung des Fuhrwerks verträglich ist, Hülfe zu leisten und auf das Gepäck während der Fahrt Acht l. zu geben. Auch ist er verpflichtet, auf Verlangen des Fahrgastes beim Ein= und Aussteigen die Chür zu öffnen und zu schließen, auch während der Fahrt das Derdeck des Wagens auf= und niederzuschlagen und die Fenster zu: öffnen und zu schließen. Bei Regen= oder Schneewetter ist der Rutscher nicht verpflichtet, das Verdeck niederzuschlagen. Dem Autscher ist untersagt, Dorübergehende durch Anreden oder auf andere Weise zu behelligen; ebenso ist ihm verboten, während der Fahrt und auf den Halteplätzen: zu rauchen. § 19. Auf den Halteplätzen, auf denen die Droschken hintereinander anzufahren haben, muß von den vordersten Wagen an gerechnet, hinter jeder Droschke ein Zwischenraum von mindestens einem Meter gehalten werden. Ein gleicher Raum muß zwischen den nebeneinander auffahrenden Droschken vorhanden sein. Ist eine Droschke abgefahren, so rücken die nachfolgenden nach. Jede hinzukommende Droschke hat sich der. letzten in der Reihenfolge anzuschließen. § 20. Den Autschern ist untersagt: s. durch ungebührliches Benehmen(lautes Wesen, Neckereien, Schimpfereien u. s. w.) Anstoß zu erregen; 2. sich im Innern der Droschke aufzuhalten; 5. auf dem Bock der Droschke zu schlafen; *: sich von ihren Droschken zu entfernen. Ausnahmen von dem Derbot Nummer 4 sind zulässig. In solchem Falle hat der Rutscher die Beaussichtigung seines Fuhrwerks einem anderen auf dem Stande seiner Droschke zunächst haltenden Rutscher oder einer anderen geeigneten Oerson ausdrücklich zu übertragen, welche dann für das Fuhrwerk verantwortlich ist. § 21. Das Füttern und Cränken der Oferde ist auf den alteplätzen erlaubt, insoweit nicht rücksichtlich bestimmter lätze ein von der Dolizeibehörde erlassenes bezügliches Verbot besteht. § 22. Der Rutscher darf während der Fahrt ohne besondere Veranlassung nicht anhalten und nicht vom Bocke steigen. Jede angenommene Fahrt ist bis zum Endziel auszuführen. Es ist dem Rutscher nicht gestattet, die Lenkung der Oferde einem Fahrgaste oder einer anderen Oerson zu überlassen. Das Umherfahren in den Straßen, um Fahrgäste zu erlangen, ist verboten. Jeder Rutscher mit unbesetzter Droschke hat sich vielmehr, falls er nicht unterwegs zu einer Fahrt aufgefordert, ohne Aufenthalt nach seinem Halteplatz zu begeben. § 23. Die Rutscher haben dafür Sorge zu tragen, daß die Fahrpreisscheibe und Caxschaltung des Fahrpreisanzeigers stets sichtbar sind. § 24. Wenn eine unbesetzte Droschke auf einem Halteplatze Aufstellung genommen hat, oder eine in Fahrt begriffene Droschke unbesetzt und unbestellt ist, so ist der Führer der Droschke verpflichtet, jede von ihm verlangte Fahrt unweigerlich zur Ausführung zu bringen. Dem Fahrgast ist es gestattet, sich auf einem Halteplatze eine Oroschke auszuwählen. Wenn dagegen eine von mehreren, auf einem Halteplatze befindlichen Droschken verlangt, ein bestimmter Wagen aber nicht bezeichnet wird, so hat nur die auf Vorderposten haltende Droschke zwecks Uebernahme der Fahrt abzufahren. § 25. Zur Annahme von Bestellungen auf einen späteren Zeitpunkt ist der Rutscher zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet. Nimmt er jedoch solche Bestellungen, gleichviel ob dieselben auf einem Halteplatze oder auf der Straße oder in der Wohnung des Unternehmers erfolgen, an, so hat er sie pünktlich zur Ausführung zu bringen, und hat, falls etwas Anderes über den Fahrpreis nicht verabredet ist, keinen Anspruch auf Fahrgeld für die Zwischenzeit. Ist eine Droschke für spätere Zeit bestellt und kann der Rutscher in Folge dessen nicht jede andere Fahrt übernehmen, so hat er ein auf die Fahne geschobenes Schild mit der Aufschrift „bestellt“ zu zeigen; er darf auf einem ODroschkenhalteplatze mit seiner Droschke Aufstellung nicht nehmen und muß, wenn er auf einem solchen hält, sofort abfahren. Auf Verlangen eines Dolizeibeamten hat er sich über die Dorausbestellung auszuweisen. 26. Rutscher hat sich mit dem Gespann pünktlich zu der im Oostenzettel festgesetzten Zeit auf dem halteplatze einzufinden und darf denselben nur auf Fahrbestellung oder nach Ablauf der festgesetzten Zeit verlassen. Eine etwaige Behinderung ist der Oolizeiverwaltung unter Angabe der Gründe sofort anzuzeigen. 6. Taxifbestimmungen. 35. Das Fahrgeld wird durch anliegenden Carif bestimmt. § 54. Der Fahrpreisanzeiger darf nur in Chätigkeit sein, während sich die Droschke in Benutzung des Fahrgastes befindet. 55. Sobald eine Fahrpreisanzeiger=Droschke in den Dienst eines Fahrgastes tritt, ist von dem Autscher der Fahrpreisanzeiger in Dienst und auf die nach dem Carif in Anwendung zu bringende Caxe zu stellen. Gleichzeitig ist die Fahne mit der Aufschrift„frei“ zu senken. Ist während der Ausführung einer Fahrt eine höhere oder niedrigere Caxe in Anwendung zu bringen, so hat der Autscher den Fahrpreisanzeiger rechtzeitig umzustellen und seinen Fahrgast hierauf ausdrücklich aufmerksam zu machen. § 50. Nach Beendigung der Fahrt bezw. Benutzung der Fahrpreisanzeiger=Droschke hat der Rutscher unter Hinweis auf die Fahrpreisscheibe den Fahrpreis zu fordern und erst nach dem Empfang desselben den Apparat außer Dienst zu setzen, gleichzeitig auch die Fahne„frei“ senkrecht zu stellen und auf dieselbe im Falle der Dunkelheit die verstellbare Caterne zu stecken. Wenn der Apparat mit einem Schalthebel versehen ist, muß derselbe nach beendigter Fahrt sofort auf„Kasse“, gestellt und in diesem Zustande bis nach erfolgter Bezahlung des Fahrgeldes belassen werden. Hat der Autscher dieser Dorschrift zuwider vor Empfang des Fahrgeldes bezw. in Streitfällen vor Feststellung des Chatbestandes durch einen Dolizeibeamten den Apparat darf der Autscher nicht sofortige Nach dem Qussteiem... außer Dienst gesetzt, so sofort das Juner Sat pg.. Fahraastes hat der Autscher Bezahlung des Fahrgeldes beanspruchen. Das letztere soll gefundene, von dem He## zu durchsuchen hierbei vor in solchem Falle der nachträglichen Festsetzung durch die e Fahrgaste zurückgelassene Gegenstände, Dolizeibehörde vorbehalten bleiben. § 57. Die Rutscher der Oreisanzeiger=Droschken dürfen nur das vom Oreisanzeigerapparat angezeigte Fahrgeld beanspruchen. § 58. Trinkgelder zu verlangen und Vereinbarungen mit den Fahrgästen zu schließen, durch welche ein höherer als der tarifmäßige Fahrpreis erzielt wird, ist den Rutschern verboten. ihm, wenn es noch ausführbar ist, sofort auszuhändigen, anderenfalls aber dieselben binnen 24 Stunden der Oolizeiverwaltung abzuliefern. § 27. Handgepäck(Handtaschen, Hutschachteln, Olaids, Reisedecken und ähnliche Sachen) sofern dasselbe ein Gesamtgewicht von 10 Rilog. nicht übersteigt und mit Rücksicht auf Beschaffenheit und Umfang im Innern der Oroschke untergebracht werden kann, ist unentgeltlich zu befördern, falls nicht auf ausdrücklichen Wunsch des Fahrgastes eine Unterbringung dieser Sachen auf dem Bock erfolgt. Gegenstände, die den Wagen beschmutzen oder wegen ihrer sonstigen Beschaffenheit oder ihres Umfanges im Innern des Wagens nicht untergebracht werden können, müssen auf dem Bock befördert werden. Bei einer dem Vorstehenden entsprechenden Gepäckbeförderung auf dem Bock sind 25 Ofg. Zuschlag zu dem Fahrpreise zu zahlen. Eine Ablehnung der Fahrt kann erfolgen, wenn die zu befördernden Gepäckstücke einzeln oder zusammen ein Gewicht von mehr als 50 Rilogr. haben oder über 80 cm lang, 50 cm breit und 40 cm hoch sind. § 28. Bei den Droschken ist die Fahrpreisscheibe in der Zeit vom Beginn bis zur Beendigung der Straßenbeleuchtung genügend zu beleuchten, sofern sich die Droschke in Benutzung von Fahrgästen befindet. E. Fahrgäste. § 29. sten.„ Ebenso ist es den Unternehmern untersagt, für die in für sie nicht mehr zutreffen ihrer Wohnung oder Stallung bestellten Fahrten, welche! a) sich eines Verbreche mit einer zugelassenen Droschke ausgeführt werden, ein höheres als das tarifmäßige Fahrgeld zu beanspruchen § 39. Bei Fahrten nach den Theatern, Ronzerten und anderen Orten, wo ein bedeutender Wagenverkehr stattfindet hat der Rutscher nicht unmittelbar vor den Eingängen den Theatern u. s. w., vielmehr in entsprechender E fernung vor dem Endziel der Fahrt das Fahrgeld entgegen zu nehmen. Nach dem Aussteigen der Fahrgäste hat der Autscher unverzüglich die Anfahrtsstelle zu verlassen § 40. Wenn eine Fahrt durch die Schuld des Rutschers oder durch einen in seiner Oerson sich ereignenden Zufall oder durch Beschädigung des Fuhrwerks unterbrochen und nicht fortgesetzt wird, so hat der Rutscher keinen Anspruch auf Bezahlung eines Fahrgeldes. Ist während der Fahrt eine Funktionsstörung des Fahrpreisanzeigers der benutzten Droschke eingetreten, die Fahrt aber auf Verlangen des Fahrgastes zu Ende geführt worden, so kann die ZustimCALUTERLT sondern nur das Ziel der Fahrt angegeben, so hat Autscher den zum Ziel führenden kürzesten fahrbaren Weg einzuschlagen. § 45. Der Autscher ist verßflichtet, auf Verlangen bei Beginn der Fahrt, sowie während der Fahrt, als auch an Endpunkten derselben in dem Falle zu warten, wenn die dahin gebrachten Oersonen zurückbefördert werden wollen. § 46. Wird eine Oreisanzeiger=Droschke von der Stelle, wo sie sich befindet, nach einem anderen Dunkte bestellt oder abgeholt, so darf der Fahrpreisanzeiger erst bei der Abfahrt von dem Orte der Bestellung in Dienst gestellt werden und zwar unter Anwendung der jeweilig in Betracht kommenden Grundtaxe. Der Autscher hat in solchem Falle auf dem kürzesten Wege und ohne Unterbrechung nach dem Orte, wohin er bestellt ist, zu fahren und hat dort rechtzeitig einzutreffen. Kommt eine zum Abholen bestellte Droschke durch eine in der Oerson des Fahrgastes sich ereignende Veranlassung nicht zur Fahrt, so hat der Rutscher die Bezahlung des zurückgelegten Weges und der eventuellen Wartezeit zu beanspruchen. I. Aufsichtsverfahren. § 47. Die Beausichtigung und Kontrole des Droschkenwesens, die Schlichtung der Streitigkeiten zwischen den Autschern und dem Oublikum und die Orüfung und Erledigung der Beschwerden liegt der Oolizeiverwaltung ob und ist den Anordnungen der Letzteren seitens der Unternehmer und Autscher unbedingt Folge zu leisten. Für die bei entstandener Uneinigkeit zwischen Fahrgast und Rutscher unternommene Fahrt zur Oolizeiverwaltung(Dolizeiwache), hat nach getroffener Entscheidung der Fahrgast nur dann eine tarifmäßige Entschädigung zu zahlen, wenn er der unterliegende Teil ist. § 48. Sofern nicht nach anderen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, werden Uebertretungen dieser Dolizeiverordnung mit Geldbußen bis zu 30 Ukk. in Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft. § 49. Dem Unternehmer kann die Ronzession entzogen werden, wenn sich aus Handlungen oder Unterlassungen desselben der Alangel derjenigen Eigenschaften, welche bei Erteilung der Ronzession(§ j) nach Vorschrift dieser Polizeiverordnung vorausgesetzt sind, ergiebt. § 50. Autscher können durch Entziehung des Fahrscheines der ferneren Leitung einer Droschke ausgeschlossen werden, wenn die Doraussetzungen dieser Dolizeiverordnung affen, insbesondere, wenn dieselben a) sich eines Verbrechens oder Vergehens schuldig gemacht haben, b) während des Dienstes in trunkenem Zustande betroffen werden, c) eine Zuvielforderung begehren, d) sich gegen die Fahrgäste ungebührlich betragen, e) andere Dorschriften dieser Oolizeiverordnung wiederholt übertreten oder sich sonst als unzuverlässig erweisen. von I. Schlusbestimmung. Dorstehende Oolizeiverordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Herford, den 19. August 1902. Die Polizeiverwaltung. J. D.: Busse. C8 Der Autscher ist nicht verpflichtet, mehr als 4 Oersonen in die Droschke aufzunehmen. hat derselbe es den#.######ahraeld nach der Zeit berechnet noch gethan, so hat er dadurch nicht das Recht erworben, mung des Fahrgastes das Janrse 11ct mehr gie 9 Mlk. mehr Fahrgeld zu beanspruchen, als nach dem Tarif zu fordern ist. Ein Kind unter 10 Jahren ist frei. Zwei solcher Rinder werden für eine und 3 oder 4 für zwei Oersonen gerechnet. § 50. Jede reinlich gekleidete Oerson ist als Fahrgast zuzulassen. Oersonen, die an einer ansteckenden Krankheit leiden, dürfen in einer Droschke nicht befördert werden. Die Benutzung der Droschken zur Beförderung von Leichen ist ebenfalls verboten. Betrunkenen und solchen Oersonen, von welchen eine Derunreinigung des Wagens zu befürchten ist, kann der Autscher die Fahrt bezw. Fortsetzung derselben verweigern und die Oersonen zum Aussteigen veranlassen. Ohne Zustimmung des Fahrgastes darf dritten Oersonen der Mitfahrt weder innerhalb der Droschke noch auf den Bock derselben gestattet werden. Es ist den Oersonen verboten, kissen zu legen. Vorstehende öffentlicht. die Füße auf die SitzF. Halteplätze. § 51. Es werden den Droschken Halteplätze angewiesen. Die Hahl der auf den einzelnen Dlätzen zuzulassenden Droschken wird polizeilich bestimmt. Außerdem kann das Halten an solchen Orten, wo regelmäßig oder zeitweilich ein größerer Bedarf an Fuhrwerk entsteht,(z. B. beim Schlusse des Theaters, der Konzerte u. s. w.) gestattet werden. § 52. Für jede Droschke wird von der Dolizeibehörde allwöchentlich ein Oroschkenpostenzettel erteilt. Durch den Oostenzettel werden die Halteplätze und die Anfahrzeit für jede Droschke für eine Woche im Doraus bestimmt. Der werden; für die Stunde alsdann nicht mehr als 2 Ukk. erhoben werden. § 41. Die Nachtzeit umfaßt die Zeit: a) vom 1. Oktober bis j. April von 10 Uhr abends bis 8 Uhr früh; b) vom 1. April bis s. Oktober von(11 Uhr abends bis 7 Uhr früh. Wenn Fahrten teils in der Tages=, teils in der Nachtzeit zur Ausführung gelangen, so darf nur während des in der Nachtzeit fallenden Teiles der Fahrt die erhöhte Caxe zur Anwendung kommen. § 42. Das Droschkengebiet umfaßt die Stadt herford, ferner, soweit chaussierte Wege vorhanden sind, das Dorf Elverdissen, die Bielefelder Straße bis Stedefreund, Dorf Eickum, Herringhausen, Oettinghausen, Lippinghausen, Schweicheln, Sundern, Falkendiek, Straße nach Minden bis Rieso, Egge, Schwarzenmoor, Straße nach Olotho bis Daube. § 43. Bei jeder mit besetzter Droschke unternommenen Fahrt hat der Autscher sogleich nach dem Einsteigen des Fagr gastes abzufahren und, wenn die Oertlichkeit es erlaubt, die Fahrt im Crabe auszuführen. Sofern nicht vom Fahrgaste ein langsameres Fahren gewünscht wird, ist eine Wegestrecke von mindestens 150 Meter in der Minute zurückzulegen. Bei Fahrten zu Berg ist in der Regel Schritt zu fahren. Nach längerem Traben kann zur Erholung des Oferdes kurze Zeit im Schritt gefahren werden. Halt darf nur auf Verlangen des Fahrgastes gemacht werden. § 44. Wird vom Fahrgaste nicht der zu befahrende Weg, Oolizeiverordnung wird hiermit verden 22. Oktober 1002. Herford, Die Polizeiverwaltung. Busse. k Droschkentarif. Caxe( bis 1000 m Wegstrecke.. 50 Ofg. ferner 500„„ 10„ 1—2 Oersonen am Tage innerhalb des Droschkenbezirks. Caxe 2 bis 750 m Wegstrecke......... 50 Ofg. fernere je 575„„ 10 3—4 Oersonen innerhalb, 1—2 Oersonen außerhalb des Droschkenbezirks am Tage. Caxe 5 bis 500 m Wegstrecke......... 50 Ofg. fernere je 250„. 10 Ofg 3—4 Dersonen außerhalb des Droschkenbezirts am Tage, —4 Oersonen nachts. Winter von 10—8 Uhr, Sommer von 11—7 Uhr. Zuschläge. a) Für Anfahrt.............. 25 Ofg. b)„ Gepäck über 10 kg bis 25 kg..... 25„ für je weitere, wenn auch nur angefangene 25 kg 25 Ofg. bis zum Höchstbetrage von 1 Ulk. Wartezeit(bei Tag und Nacht): Für alle 3 Caxen: Dor Beginn der Fahrt bis 4 Minuten frei; alsdann je 4 Minuten 10 Ofg.; 1 Stunde 1,50 Mk. Gepäck: Bis 10 kg frei.