es und anderer.— — Schlacht ven igebliche Verschws. neral Pächter.— Schwester Ludasehn des nerkannt wird.— ftsbefehl gegen RoDonnerstaa, den 18 August. 152. s Wimpler. eschen Heerhaufene, i gebräuchliche Bräder. despierres gefunden, dem Konvente von rden.— Tagsbuch e.— Tagebuch der rmee. Tagebuch sen- Armee.— Tanevuch der westlichen es in2 Nthlr. Fl. 3. 35 kr. zur Einführung der lis d. J. erscheinen, bis zur Gelangung sänzen Werks ais, so überaus reichen Beobachter und übe. auer interessant sehn, n das, was wir setzt z, und sich mit der en, die ihrer grossen Beltgeschichte und den Foderungen, als das des Herrn Sachen und Geschäfzun elbst Augenzeuge der ne bedeutende Nolle, werden können z zu bisher erschienenen seuten nicht die ehhmnen französtschen und zerrn Petris Verdeuter zum Ersten um däre daher überftässig usagen, daß in sich Empfehlung findet. Frankreich. Paris den II. August. Tdie Abreise II. MM. des Könias Joachim und seiner Gemahlin nach dem Königreich Reape, welche nach einigen Journalen in den ersten Tagev des Austatt haben sollte, ist, wie man sagt, auf den 20. b. M. festgesetzt. J. M. die Königin von Spanien, welche vorgestern bier angekommen ist, bewohnt den Pallast Luxemburz. Ein k. k. Dekret vom r7. July beruft die Wahlkollegien des Königreichs Italien auf den 1. September d. J. zusammen. Se. Maj. der Kaiser ist am 6. d. M. in Rochefort eingetroffen; man schmeichelt sich fortwährend, daß er gegen den 15. in der Hauptstadt zurück seyn wird. Nach Briefen aus Strasburg werden dort einige Abtheilungen badenscher Truppen eintreffen und wie man glaubt, ihren Marsch ins südliche Frankreich fortsetzen. Es sollen ihnen würtembergische, darmstädtische und nassanische Truppen folgen. Ob, wie man angiebt, Spanien ihr Bestimmungsort ist, wird sich in kurzem zeigen.— Die 3 Korps der Reserarmee unter-Marschall Kellermann, wovon sich der linke Flügel bei Wesel, das Zentrum bei Mainz und der rechte Flügel bei Strasburg zusammenzieht, werden immer mehr verstärkt und häufig in den Manövres geübt. Man glaubt aber nicht, daß sie fürs erste ihre Position verändern werden. Jtalien. Neapel den r. Aug. Gestern versammelte sich der Staatsrath ausserordentlich, um folgende Stücke verlesen zu hören. Napoleon von Gottes Gnaden Kaiser von Frankreich, König von Italien, Beschützer des Rheinbundes. Da der Thron von Neapel und Sizilien= durch die Gelangung unsres theuren und vielgeliebten Bruders Joseph=Napoleon auf den Thron Spauiens und Indiens erledigt worden So haben Wir beschlossen und beschließen, daß folgende Dispositionen, welche einen Theil des in Bayonne von 20. Juny gegebenen konstitutionellen Statuts ausmachen, zur Ausführung gebracht werden. Art. r) Unser theurer und vielgeliebter Schwager, der Prinz Joachim=Napoleon, Grotzherzog von Berg und Kleve ist vom 1. Ang. an König von Nrapel und Sizilien. Art. 2) Die Krone von Neapel und Sizilien ist erblich in der direkten, natürlichen und rechtmässigen Nachkommenschaft des besagten Prinzen JoachimNapoleon von Mann zu Mann, nach der Ordnung der Erstgeburt und mit beständigem Ausschluß der Weiber und ihrer Nachkommenschaft. Art. 3) In dem Fall aber, wo unsre theure und vielgeliebte Schwester die Prinzessin Karoline, ihren Gemahl überleben sollte, wird diese den Thron besteigen. Art. 4) Nach dem Tode unsers theuren und vielgeliebten Schwagers Joachim Napoleon und unfrer theuren und vielgeliebten Schwester der Prinzessin Karoline, und in Ermanzelung der männlichen, natürlichen und rechtmässigen Nachkommen des besage ten Prinzen Joachim=Repoleon, wird die Kione von Neapel und Sizilien auf uns und unsre Erben auf unsre männlichen natürlichen rechtmässigen odee adoptirten Nachkommen übergehen. In Ermangelung u. s. w. an den König von Spanien— Könis von Holland— König von Westfalen. Und im Fall der letztre König keine Kinder männlichen Geschlechts haben sollte, an denjeuigen, den er durch sein Testament dazu bestimmt haben wird, beide Sizilien zu beherrschen. Art. 5) Der Prinz Joachim=Napoleon, welcher König von beiden Sizilien geworden, wird die Wärde eines Großadmirals von Frankreich beibehalten 2c. Gegeben in unserm k. k. Pallast zu Bayonne den 18. July 1808. Unterz. Napoleon. Ein königl. Dekret, datirt Bayonne den 20. July 1808 setzt folgenden könial. Titel fest: Joachim Napoleon, von Gottes Gnaden und durch die Konstitution des Staats, König von beiden Sizilien, Großadmiral des Reichs. roklamation. Joachim=Napoleon, von Gottes Gnaden und durch die Konstiturion des Staats, König von beiden Sizilien, Großadmiral des Reichs An das Volk von beiden Sizilien, Da nach den Rathschlussen der göttlichen Vorsehung Se. Maj. der erhabene Karser der Franzofen, unser theurer und vielgeliebter Schwager, uns die Krone von beiden Sizilien abgetreten hat, so ist es uns äusserst angeneym, erwählt werden zu seyn, eine Nation zu regieren, die mit allen Anlagen versehen ist, welche geeignet sind, jenen alten Ruhzm wieder zu erlangen, der ihre Vorfahren auszeichnete und ihren Namen uns verewigt hat. Alle unste Anstrengungen und unste stete Sorge falt sollen dahin gehen jenen Enthusiasmus zu unterstützen, von dem die Grösse und das Wohl des Vaterlandes und unsres Thrones abhängen muß. Die erste Pflicht, welche wir uns hier auflegen, ist, Europa unter allen Umständen die Erkenntlichkeit zu zeigen, von welcher wir gegen den durcht. Kaiser Napoleon durchdrungen sind, und untern Völkern alle die Vortheile fühlbar zu machen, welche durch die Vereinigung ihrer Interessen mit denen des grossen franz. Reichs für sie entspringen müssen. Die Konstitution, welche durch unsern erhabnen Vorgänger bekannt gemacht und von Sr. Maj. dem Kaiser garantirt ist, wird von uns feierlichst angenommen, unverletzlich beobachter werden und die Grundlage unsrer Regierung bilden. Da es uns angenehm ist, auf den Fußsapsen eines Sonverains fortzuschreiten der das Glück unsrer Völker schaft, sb bestättigen wir in allen Militair=Civil= und Staatsämtern, alle diejenigen Personen, welche gegenwärtig damit bekleidet sind und wollen daß jeder unsrer Untershanen den Rang und die Besoldung genieße, welche er bis dahin genoß, und die Verrichtungen ausübe, mit denen er beklei det ist. Es ist unser Wunsch, uns unverzüglich mit unsrer theuren Gemahlin, der Königin Karoline, mit unstem Kronprinzen Achilles=Naposeon und unsrer jungen Familie, welche wir mit Vergnügen enrer Liebe und Treue anvertreuen, in eure Mitte zu begeben. Sie wird von dem Augenblick an die Gesinnungen anzunehmen anfangen, die sie an das terland fesseln muß, und die Pflichten kennen lernen, die sie erfüllen muß, um zum Ruhm und zum Güück des Königreichs beizutragen. Was uns berrifft, so zweifeln wir gar nicht, daß alle Minister und Staatsbeamte sich beeifern werden, genau ihre Pflichten in jedem ihrer Administration übergebenen Theit zu erfüllen, damit unste Völker von der ihnen gebüh##enden Gerechtigkeit überzeugt seyn mögen. Alle unsre Untershanen können von unserm Wohlwollen und von musrer Juneigung überzeugt seyn. Unterz, Joachim=Napoleon Von wegen des Königs Der Minister Staatssekrefair F. Riecardi. Der Staatsrath hat in derselben Sitzung eine Dankadresse und die Absendung einer Deputation beschlossen, um dem neuen Souverain zu komplimentiren. Heute ist das Dekrer Sr. k. Maj. und die Proklamation Sr. Maj. Jaachim=Napoleon auf allen Straßen mit dem größten Pompe bekannt gemacht werden. Diesen Abend werden alle Schauspielhäufer unentgeldliche Vorstellungen geben und die Stadt wird 3 Tage hindurch illumiirt werden. Man glaubt, daß die Königin gegen den 15. d. M. eintreffen wird. reussen. Die Verhältnisse, in denen sich der preuss. Staat bisher befand, haben alle mögliche Ersparungen bei dem Militair nöthig gemacht. Die gewöhnliche berufung der Beurlaubten zur Revue har in diesem er das Glück unr in allen Milidiejenigen Perekleidet sind und den Rang und as dahin genoß, denen er beklei erzüglich mit unu Karoline, mit reon und unsrer Vergnügen enrer re Mitte zu beblick an die Gesie an das Vaen kennen lernen, und zum Güück uns berrifft, stec und Staatsz ihre Pflichten benen Theile zu ihnen gebührengen. Alle unsre. Wohlwollen und R Napoleon 66 Staatssekrei gir ccardi. en Sitzung eine Deputation bezu komplimentikaj. und die Prosoleon auf allen bekannt gemacht Schauspielhäuund die Stadt werden. Man 15. d. M. einer preuss. Staat# Ersparungen bei gewöhnliche Eine bar in diesem Frühjahr unterbleißen müssen, der Abgang hat nicht ersetzt werden können und der dienstthuende Stand ist auf eine kleine Anzahl von Leuten per Kompagnie einerschränkt worden. In dieser Lage sollen nun nach einer an die Truppen ergangenen allerhöchtten Befehl auf den Fall, daß auch wegen der Beschräukungen keine Herbstübungen statt finden können, die Beurlaubten in den Kantons des Sonntags Nachmittags einige Stunden exerzirt werden, damit sie nicht ganz und gar ausser Uebung kommen. Es werden daher von emem jeden Regiment einige Offiziere mit den dazu erforderlichen Unteroffiziers in den Kanton geschickt. Se. Maj. der König hat indeß verordnet, daß die Uebung nur in dem, was den Soldaten ganz nothwendig ist, geschehen soll, daß die Leute, da sie keine Besoldung erhalten können, auf keine Art überftüssig fatigvirt werden und im äussersten Fall nicht weiter als 2 Meilen zum Exerzierplatz haben sollen. Der Beurlaubte wird zugleich, wie es bereits bei den Dienstthuenden statt gefunden, auch nach der Scheibe schießen, indem Se. Maj. diese Uebung bei allen Truppen allgemein eingeführt haben will. Rnze Auf rechtliches Erkenntniß des Heern Gografen zum Homborn, Lizentigten Frien Rotering wrrden hierdurch sämtliche des Kotters Jan Wilm Paskert und dessen im Kotten auffolgenden Sohns Jan Gerb Paskert, Kirchsviels Staerlohn, Bauerschaft Almsick, Krediteren ein für allemal vorgelaben und aufgefordert, ihre wie immer Namen habende Ansprüche Rechte und Forderungen an dieselbe und deren Haab und Güter, in der entscheidenden Frist von sechs Wochen unter Strafe des ewigen Stillschweigens beim stoetlöhnschen Gogerichte bestimmt###egen und zu erweisen. Zugleich, um zu einem gütlichen Vergleich zu unterhandeln, werden die sämtliche Kreditoren des Jam Wilm und Jan Gerd Haskerr vorgeladen um bebeutet, um sich den 5. Oktober d. J. 9 Uhr Vormittags im Rathhause zu Stadtlohn einzufinden und zu vernehmen, daß in Betreff der Ansprüche und Forderungen, ein angemessener Vergleich versüchet werden solle, mit dem Rechtsnachtheil), daß die alsdann ausbleibende oder auf die Vergleichsvorschläge sich niche bestimmt erklärende Gläubiger, nach Befinden als einwilligend gehalten werden sollen. Preden den II. August 1808. Fr. J. Ellerbeck, Aktuar: Deutschland. Niederelbe den 9. Aug. Das Haschen nach Neuigkeiten war nie stärker als jetzt, wo der Umstände wegen so viele das göttliche Far niente ausüben müssen, was dem thärigen Deutschen selbst noch dann nicht behagte, wenn es auch nicht alle Quellen seines Unterhalts austrocknet. Man will jetzt wissen, die Reise des Königs von Schweden nach Finnland(selbst noch problematisch), habe eine persönliche Unterhaltung des Königs mit einem benachbarten hohen Souverein zum Zwecke, und verliert sich darüber in Muthmassungen, deren Lauf zu hemmen, so vergebliche Mühe wäre, als dem Lauf des Rheines aufzuhalten. Dorsten den 17. Aug. Die Truppenmärsche dauern hier noch unnnterbrochen fort. Ein gestern hier eingetroffener Artillerietransport ist diesen Morgen nach Wesel abgegangen. Nach Berichten aus Düsseldorf und Wesel ist das Fest Sr. Maj. des Kaisers von Frankreich am Th. d. in beiden Städten aufs glänzendste gefeiert worden. i g e 1 #ufolhe richterlichen Erkenntnisses, werden die in der von Seiten Erplorgnten Lambert Höpinck zu Gronau, eingedienter Schrift neu eröffnete, und ihren ganzen Inhalt nach unten beschriebene Vergleichsvorschläge den Gläußigern hierdurch mit dem Anhange bekannt gemacht, daß biejenigen, welche in einer peremptorischen Frist von 28 Tage auf geschehenen Bekanntmachung vieses Ich hierauf positive nicht erklären, dann als jetzt pro Consentienlihus gehalten seyn sollen: Ahaus den x. August 1805. J. S. Waller, Actuarius adhibitus. Bergleichsvorschlag. Nachdem bei letzt abgehaltenen Vergleichsversuche die Güte nicht hat verfangen wollen, so hat, so wohl den gänzlichen Ruin des Exploranten zu verhüten, als auch zur Begünstigung der Kreditoren dessen Bruder Gerhard Höpinck sich anerboren, den bereits vorgeschlagenem 30 p. C. annoch 4p. C. aus eigenen Mitteln zuzulegen: In der Art hofft Prinzipal den Vergleich zu Stande zu bringen, indem die Mehrheit der Anzahl der Kreditoren theils schriftsich theils mündlich solchen Vorschlag bereits bewilliget worüber das Dokument soll eingeliefert werden, weshalb dann Hpal zein erbieten ad solennia Discussionis einstweilig zurücknehmen win. Um sich nun auch von der Meinung derjenigen Gläubiger, die auf obigen neuen Vorschlag noch keine Erklärung gegeben haben. gewiß zu werden, So bittet Anwaldt zu verfügen, obige neuere Vorschläge Emmtlichen Gläubigern durch die Zeitung des Argus mit dem Zusatze bekannt machen zu lassen, daß die Halbschied, nämlich 20 pro Cent so fort, die andere Halbschied aber vor Ende dieses Jahrs gehalten werden solle. Namens des Exploranten. G W. Nacke, Prokurator. Auf Befehl des herzoglich Arenbergischen Richters aufm Hümling, Herrn Doktoren Wilh. Jakob Helter, werden alle und jede Gläubiger des Meinerk Stint zu Werlie hiermit ein= für dreimal vorgeladen, um in Zeit 6 Wochen nach der ersten Bekanntmachung dieses ihre Ansprüche und Forderungen an dem gedachten Stint oder dessen Güter, woher sie auch immer rühren mögen, bei dem hiesigen Gerichte unter Strafe des ewigen Stillschweigens vorzustellen und zu rechtfertigen. Sign. den 20. July 1808. De Mandato Dni. Judicis. Bödifer, Gerichtschreiber. Verkaufsanzeige. Am 4. September des Nachmittags 1 Uhr, sollen zu Sögel am gewöhnlichen Gerichtsorte dem Neistbietenden folgende Immobilien des Jan Herm. Schmieders zu Wehme, als 1) dessen Wohnhaus mit Garten, 2) ein Stück Bauland von 2 Virup Einsaat aufm Holtesche, zwischen Knippers und Rübe Rizen bekegen; 4) lein Zuschlag im Meere am Esch und einer Seits an Wittwe Fleerkamp belegen, verkauft werden. Wozu Kauflustige eingeladen werden. Sign. den 5. Juiy 1808. De Mandato Dni. Judicis. Bödiker, Gerichtschreiber. Tobes anzeige. anft entschlummerte diesen Nachmittag halb 1 Uhr nach einem langen Leiden der Wohlgebohrne Herr Joseph Rittermann, praktischer Arzt hieselbst. Sein Alter von 36 Jahren ließ denselben noch längere Javre hoffen; der Wille des Höchsten verfügte es aber anders. Zufrieden mit diesen, starb er als Christ und wurde mehrmalen mit den heil. Sakramenten versehen. Da derselbe 18 Jahren bei mir im Hause war, so theilte er Freud und Leid mit mir. Des Verstorbenen so wie der Meinigen Freunde mache ich diesen Sterbfatl schuldigst bekannt, und empfehle mich ihrer fernern Freundschaft. Dorsten den 16. August 1808. Deffte, Paster. Litterärische Anzeige. Gesuch an Krankenfreunde. Wir haben eine ansehnliche Menge Krankenbücher, und es ist nicht zu läugnen, daß in einigen derselben viel Gutes enthalten seyze. Dessen ohngeachfet dauert doch der fast allgemeine Wunsch nach einem recht zwäckmässigen Krankenbuche noch immer fort; man wünscht ein Krankenbuch, welches das angenehme mit dem nützlichen auf eine solche Weise verbindet, daß wahrscheinlich die meisten Kranken es mit Vergnügen werden lesen oder lesen hören, daß es denen, welche die Kranken pflegen oder sie besuchen, zur nützlichen und angenehmen Unterhaltung mit denselben Stoß liefert, und seinem ganzen innern Gehalte nach recht dazu geeignet ist, n den Kranken die Gesiunugen zu beleben; weiche sie als Christen haben sollen. Viele sind der Meinung, daß eine Sammlung von kurz gefaßten und ganz schlicht erzählten Goschichten solcher Kranten, welche während ihrer Krankheit ein nachahmungswürdiges oder auch warnendes Beispiel gegeben haben, in einem solchen Kraukenbuche, wenn auch nicht unumgänglich nothwendig; doch gewiß an seiner rechten Stelle seyn würde. Da es Kranke von verschiedenem Alter, Geschlechte, Stande und moralischen Kargkter giebt; so wäre eine##esem Unterschiede angemessene Mannisfaltig.: kit in den Geschichten der Kranken zu wünschen, weil, wie bekannt ist, Beispiele desto wirksamer sind; je besser man mit dem, der es gab, wegen seiner Aehnlichkeit mit ihm, mitfühlen kann. Es würde daher zweckwidrig seyn, wenn man in dieser Sammlung unter den erbaulichen Krankengeschichten keine andere, als die von großen Heiligen aufnehmen wollte. Um den Kranken das Mitfühlen zu erleichtern, oder doch die ihnen zum Beispiel aufgestellten Geschichten lehrreicher und wirksamer zu machen, wird es zuweilen nützlich sehn, eine kurze Darstellung des Karakters, der Lage und des vorherigen Lebens des Kranken mit dessen Krankheitsgeschichten zu verbinden. Eine Sammlung von der Art Krankingeschichten, wie man diese zu haben winscht, würde desto eher gemacht, und desto vollständiger werden können je ehr Krankenfreunde schriftliche oder auch gedruckte Beiträge dazu liefern. Man hofft, daß nicht wenige zu dieser Lieferung aus christli: cher Liebe geneigt sern würden, wenn nur einer oder einige die Mühe auf sich nehmen wollten, die Beiträge auszuwählen, zu ordnen und zum Drucke zu befördern. Zu dieser Mühe haben sich nicht aus Gewinnsucht, sondern aus christlicher Liebe zween hiesige Krankenfreunde entschlossen, welche einen jeden, der zu dem wünschten. Krankenbuche Beiträge an Krankengeschichten, oder was es auch sonst senn mag, zu liefern geneigt ist, begehren, die„elben durch mich an sie gelangen zu lassen Sie versprechen nach Möglichkeit für einen guten Druck und einen wohlfeilen Preis zu sorgen. Wenn die Beiträge an mich mit der Rubrick auf der Addresse: zum Krankenbuche geschickt werden, so werde ich selbe uneröffnet den beiden gedachten Herren einhändigen. Münster den 9. August 1808. Friedrich Theissing, Buchhändler. und Verlag bei C. A. Schüerbolz und Kompagnie in Dorsten.