gen. sen an der Lippe, cklinghausen belegen, vielen mischgebenden n, einer ausehnlichen und P#ferdegeschirr, Koffers, Eisenwerk, ande, dem Meistbier o näher bekannt geid zugeschlagen werMonats Julius mit de zuerst der Anfang sen damit fortzefahstimmten Tage, Ort sessor Kleu, als Mandatar. oll Freitag den 22. koggen, auch gutgedietenden malterweise eingeladen. Maes. tzeige. en= Inspektion, sol Kindern zugehörigt aft Leoringhausen geannehmliche BedinStelle auf den 25. Pachtlustige mögen ornheim. Gerichtschreiber. eig e. tbindung seiner Frau seehrten AnverwandOtto Quesberg. orsten. t Mit gnädigster u 8. 1808 Donnerstag, den 2r. July. Kre. 110 Italien. Konstitutionelles Starut des Königreichs Neapel. Josepy= Napoleon, König von Neapel und. Sizilien. Indem Wir durch ein konstitutionelles Statut die Grundsätze festsetzen wollen, wornach die Monarchie regiert werden soll, beschließen Wir wie folgt: Art. 1) Die kathol. apostol. römische Religien ist die Religion des Staats. 2) Die Krone ist erblich in der direkten rechtmässigen Nachkommenschaft nach Erstgeburt von Mann auf Mann. 3) Der Kinig ist bis zum 18. Jahre minderjährig. Bis dahin hat die Königin die Regentschaft, in deren Ermangelung ein vom Kaifer gewählter Prinz der Familie; in dessen Ermangelung muß die Wahl auf Glieder der Nation fallen. Die Mutter ist Vormünderin; in deren Ermangelung der von dem vorigen König ernannte Prinz. 4) Die Glieder der königl. Familie sind persönlich dem kaiserl. FamilienStatut unterworfen. Die Datation der Krone besteht aus den jetzigen königl. Domainen und einer Summe von 1 Mill. 320,000 Dukaten, die aus dem öffentlichen Schatz in den königlichen fliessen. Das Witthum ist jährlich 120,000 Dukaten; die Apanage des ksnigl. Erbprinzen 200,000, der andern 60.600, der Prinzessinnen 30,000 Dukaten. 5) Es sind 6 Großoffiziere. Der Staat unterhält 4000 Mann als Garde des Königs. 6) Es giebt 7 Minister, welche für die Ausführung der königl. Befehle verantwortlich sind.) Es ist ein Staatsrath von 26— 36 Mitgliedern. Die Akten des Köhigs über die dem National=Parlament reservirten Gegenstände haben bis zur ersten Versammlung desselben Gesetzeskraft, so bald sie im Staatsrath diskutirt sind.(Die übrigen Dispositionen über den Staatsrath sind wie bei dem französischen.) 8) soll ein National=Perlament aus 1oe Mitgliedern seyn, die in 5 Bänke(Sedili) vertheilt sind: jene der Geistlichkeit, des Adels, der Eigenthümer(possidenti), der Gelehrten und der Kaufleute. Die der Geistlichkeit besteht aus 20 Erzbischöfen, Bischöfen und andern durch Frömmigkeit und Talente ausgezeichneten Geistlichen; alle übrige ebenfalls jede aus 20 Gliedern. Die Geistlichen werden durch königl. Patente auf Lebenslang ernannt und können nur durch Urtheile des kompetenten Gerichts entsetzt werden. Die Adelichen müssen re,ooo Dukaten Revennen haben und werden durch königl. Patentschreiben auf Lebenszeit ernannt. Die Eigenthümer werden durch die Wahlkollegien erwählt. Es soll für jede 2 bis 300,000 Einwohner ein Wahlkollegium sehn und seine Mitglieder aus 200 der Begütertsten auf Lebenszeit erwählt werden. Die Eigenthümer, Mitglieder des Parlaments können bei jeder Sitzung aufs neue erwählt werden. Die Gelehrten werden vom König auf Lebenszeit aus einer dreifachen, von den Akademien, der Universität, dem Kassationshofe und dem Appelationshofe präsentirten, Liste ernannt. Die Kaufleute werden vom König aus einer von den Kollegien der Kaufleute präsentirten Liste ernannt. Die Kaufleute, Mitglieder des Parlaments, werden in jeder Sitzung wieder erwählt. Das Parlament vereinigt sich auf eine Zusammenberufung des Königs alle 3 Jahre einmal und kann nur auf Befehl des Königs prorogirt oder aufgelöst werden. Der König ernennt den Präsidenten. Die Sitzungen sind geheim. Die Meinungen dürfen nicht gedruckt oder verbreitet werden; dieses wird man als Rebellion ansehen. Die Steuern, die wichtigern Veränderungen im bürgerlichen oder peinlichen Gesetzbuche oder im Münzwesen sollen der Berathschlagung des Parlaments unterworfen werden. (Der Schluß folgt.) Frankreich. Bayonne den 19. July. Se. Maj. der König von Spauien ist gestern Morgens 10 Uhr abgereist, um sich nach seinen Staaten zu begeben. Die Authoritäten waren am spanischen Thore vereinigt. Die Truppen waren unter den Waffen und der Kanonendonner kündigte die Abreise Sr. katholischen Majestät an. Se. Maj. der Kaiser und König hat ihn bis auf den ersten Posten begleitet. Nachdem sich der König von seinem erhabnen Bruder getrennt, ließ er den Herrn v. Azanzal, Minister von Indien und den Hrn. Herzog del Parque, Kapitain der dienstthuenden Garden, in seinen Wagen steigen.: Se. Maj. reist über Irun nach Spanien und wird gegen 2 Uhr in St. Sebastian eintreffen, um daselbst den Tages und die Nacht zuzubringen. Unmittelbar im Gefolge des Königs sind 2 Minister und alle Großeffiziere und Offiziere des königl. Hauses. Die Mitglieder der Reichsversammlung sind in 3 Abtheilungen abgereist; die erste am Abend vor der Abreise Sr. Maj., die zweite am Tage der Abreise des Königs und mit ihm, und die dritte heuts. Beim ersten Aufenthalt wird die erste Abtheilung, die vor dem König angekommen ist, die zweite werden und die Ehre haben, den König zu begleiten; die zweite Abtheilung wird die dritte sund die dritte die zweite werden, und so weiter fort, so daß jede Abtheilung wechselsweis Se. Maj. begleiten wird. Am 7. July war die letzte Sitzung der Reichsversammtung, an welcher die Mitglieder aus den Händen des Königs die neue Konstitution empfiengen und den Eid ablegten. Im Hintergrunde des Saals war der Thron Sr. Maj; rechts ein reich verzierter Altar mit den heil. Zeichen unsrer Relizion, vor welchem Se. Exz. der Erzbischof von Burgos mit seinen Assistenten saß. Das Zeremoniell war von Sr. Exz. dem Herrn Herzog von Hifar, Oberzeremonienmeister, welcher seine nene Wärde versah, angeordnet. Wenige Augenblicke nach der Vereinigung der Versammlung kündigte man die Ankunft Sr. Maj. an. Die Reichsversammlung gieng herab, um ihn im Hofe des Pallastes zu empfangen. Nachdem der König sich auf den Throu gesetzt, und alle Mitglieder ihre Sitze eingenommen hatten, hielt Se. in spanischer Sprache folgende Rede: Meine Herren Deputirten! „Ich wollte mich vor ihrer Trennung in Ihre Mitte begeben. Vereinigt in Folge jener ausserordentl. Ereignisse, welchen alle Nationen zu verschiedenen Zeiten wechselsweis unterworfen waren, und durch die Anordnungen des Kaisers Napeleon, unsres erhabnen Bruders, wurden Ihre Meinungen die seines Jahrhunderts. Das Resulrat derselben werden sie in der ausgezeichneten Konstitutionsakte finden, welche sie verlesen hören werden. Sie wird Spanien die langen Verfleischungen ersparen, welche die dumpfe Unruhe, von die die Nation seit langer Zeit gequält war, genugsam voraussehen ließ. Wenn alle Spanier hier vereinigt nur ein und dasselbe Interesse hätten, so würden sie auch nur eine Meinung haben; wir würden das Unglück derer nicht zu beweinen haben, welche durch fremde Aufwieglüngen verführt, durch die Gewalt der Waffen zurückgeführt werden müssen. Der Feind des Kontinents mag unter Begünstigung der Unruhen, die er in Spanien anstiftet, hoffen, uns unsre Kolonien zu rauben. Jeder gute Spanier muß seine Augen öffnen und sich um den Thron vereinigen. Wir bringen die Akte mit uns dahin, welche die gegenseitigen Rechte und Pflichten des Königs und des Volkes festsetzt. Wenn sie zu den nemlichen Opfern als wir geneigt sind, so wird Spanien bald ruhig und glücklich, im Innern gerecht und mächtig im Auslande sehn. Wir nehmen mit sutrauen das Pfand zu den Füssen des Gottes, der in den Herzen der Menschen lieset, welcher es nach seinem Willen lenkt, und den nicht verläßt, der sein Vaterland liebt und nur sein Gewissen fürchtet.“ Nachtem Se. Maj. Ihre Rede beendigt hatte, Abergab Sie die konstitutionelle Akte in die Hände des Präsidenten der Reichsversammlung und als dies fer sie wieder einem der Sektetaire übergeben hatte, wurde sie mit lauter und vernemlicher Stimme, Artikel für Artikel, vom Anfang bis zu Ende vorgeleseu. Nachdem die Lesung beendigt war, fragte der herab, um ihn z. Nachdem der ind alle Mitgliehielt Se. Maj, ennung in Ihre e jener ausseroronen zu verschiefen waren, und Kapeleon, unsres Zeinungen die seisie in der ausgevelche sie verlesen die langen Veripfe Unruhe, von nält war, genugigt nur ein und sie auch nur eine Inglück derer nicht emde AufwieglünWaffen zurückgez unter Begünsitien anstiftet, hofben. Jeder gute und sich um den dahin, welche die des Königs und zu den nemlichen oird Spanien bald recht und mächtig as Pfand zu den rzen der Menschen en lenkt, und den liebt und nur sein ede beendigt hatte, kte in die Hände lung und als dies übergeben hatte, cher Stimme, Aru Ende vorgelesen. war, fragte der Präsident die Versammkung. ob sie die Konstitution annähme, worauf alle einmüthig antworteten, daß sie dieselbe annahmen; hierauf nahm der Präsident das Wort une hielt eine Rede an Se. Maj. den König. Nach Endigung derselben gieng die Eidesleistung vor sich. Den Anfang machte der Exz. Bischof von Burgos, hierauf die Kanonici und andre Geißliche, der Präsdent und die Sekretaire, die Großoffiziere der Krone und andre Offiziere des königl. Hauses, und alle Mitglieder der Reichsversammlung. Der nach em 7. Art. der Konstitution vorgeschriebene Eio lautete also.„Ich schwöre Treue und Gehorsam dem Könige, der Konstirution und den Gesetzen. Nach Endigung dieser Ceremonie wurde Se Maj. von der Versammlung bis zum Wagen begleitet. Auf den Vorschlag des Präsidenten wurde, um die merkwärdigen Begebenheiten von Beyonne zu verewigen eine größre und kleinere Medaille prägen zu lassen, beschlossen. Endlich wurde die Annehmungsakte von allen Mitgliedern der Versammlung unterzeichnet und der Konstitutionsakte beigefügt. (Der Schluß folgt.) Vom linken Rheinufer den 1. July. Nach Briefen von Offizieren der in der Matk Brandenburg stationirten Truppen hatten sich auch dort vor einiger Zeit kriegerische Gerüchte verbreite, und es war bei der Armee schon die Rede von einem nahen Aufbruch. Allein diese Gerüchte haben sich wieder verloren, und einige kleine Divsokationen abgerechnet, sind seit 3 Monaten keine andere Veränderungen eingetreten, als daß 4 Bataillone nebst einigen-Detaschements Artillerie nach Schwedisch=Pommern, und ungefähr eben so viele Infanterie, neost reitenden Kanonieren nach Schlesien abmarschirt sind. Wie lange der jetzige Zustand noch dauern wird, ist wohl unmöglich vorauszusagen; die Meisten ind der Reinung, daß vor künftigen Herbst an keine Veränderung zu denken sey. Der fortdauernde Aufenthalt unster Armee in diesen Gegenden ist wohl zwer Ursachen zuzuschreiben; einmal der Nichtvollziehung der Friedensbedingungen von Tilsit von preussischer Seite, und dann den jetzigen politischen Konjunkturen. Was den ersten Punkt betrift, so hat sich der Kaiser nur auf den Fall anheischig gemacht, die preuss. Staaten räumen zu lassen, wenn die rückständigen Kontributionen bezahlt seyn werden; all in dieser Gezenstand hat bis jetzt noch nicht in Richtigkeit geb acht werden können, indem die Vorschläge des Min.sters v. Stein nicht von der Beschaffenheit waren, daß sie angenommen werden konnten, so daß H. v. Stein, ohne den Zwek seiner Sendung erreicht zu haden, nach Königsberg zurückgekehrt ist. Prinz Wilhelm von Preussen, der aus denselben Gründen seinen Aufenthalt in Frankreich verlängerte, erwartet vermuthlich die Rückkehr des Kaisers aus Bayonne. Er sollizitirt hauptsächlich auch die Erlanbniß für die vielen noch in Frankreich befindlichen preussischen Kriegsgefangenen zur Rückkehr ins Vaterland. Bis jetzt ist dieselbe wegen der Nichtvollziehung der Tilsiter Friedensartikel verweigert worden. Uebrigens ist schwer. einzusehen, welche Vortheile diese Rückkehr der preuss. Regierung bei der jetzigen Lage der Dinge gewähren könnte, denn sie sieht sich ausser Stand, diese Truppen zu erhalten, so lange ihre Provinzen nicht geräumt sind, und sie nicht deren Einkänfte bezieht. In Ansehung des zweiten Punkts ist wohl ausser Zweifel, daß so lange die Verhältnisse des festen Landes nicht gänzlich ausgeglichen sind, die Stellung der französischen Lemee zu vortheilhaft ist, als daß sie verändert werden könnte. Judem macht die Gegenwart der engl. Flette in der Ostsee die Besetzung der Küsten nothwendig. Diese ist jetzt dem Oberbefehl des Marschalls Soult anvertraut, dessen Kommando sich von der mecklenburgischen Grenze bis nach Danzig erstreckt. Der Marschall hat sein Hauptaugenmerk auf die Vertheidigung von Schwedisch.=Pommern und der Insel Rügen gerichtet, indem man von Projekten der Engländer und Schweden auf diese Gegenden benachrichtigt seyn soll, was aber beinahe unglaublich scheint, da eine solche Expedition den Feinden durchaus keinen reellen Vortheil gewähren könnte. Inzwischen sind die Küsten in dem besten Vertheidigungsstand. Unser Armeekerps(das Vietorsche) beschränkt sich auf die Besetzung der Mark, jedoch mit Ausschluß der Neumark. Die an eine unserer Dievisionen gelangte Ordre, sich zum Aufbruch nach Dänemark bereit zu halten, ist schon seit geraumer wieder zurückgekommen. Das Daronstische Korps bleibt im Herzogthum Warschau, und ist auf eine Art vertheilt, daß die Einquarkierung nirgend sehr lästig fällt. Die Verstärkung, die es von hier aus erhielt, bestand blos in Ergänzungsmannschaft. Man versichert, diejenige Division dieses Korvs, die sich bis jetzt in Westpreussen befand, werde in den südlichen Theil des Herzogthums Warschau verlegt werden.“ E#itallaungen. Auf Befehl des Herrn Richters zu Meppen und Haren, Dokteren Morrien, werden alle und jede, welche an der von Johann Niehoff im Rutenbrock, an Henrich Gröninger sive Paschen verkaufte, im Rutenbrock belegenen Moorplatze, ein hypothekarisches oder sonstiges dingliches Recht haben oder zu haben vermeinen(jedoch mit Ausschlusse der dem Ankäufer schon bekannten Gläubiger, als Franz Tedering und Kerkhoff zu Haren, Deymann zu Wosewe, Gerd Book zu Emmelen und Dirck Schmitz zu Linteloe) hiermit ediktaliter ein: für allemal verablabet, um sothanes Recht innerhalb einer peremptorischen Frist von sechs Mochen, nach erster Bekanntmachung dieses bei hiesigem Gerichte unter Strafe ewigen Stillschweigens vorzubringen und zu recht: fertigen. Signatum Meppen den 15. Julv 1802. Mulert Gerichtschreiber: Die hiesige reformirte Gemeinde hat von dem Wilhelm Korte in Neus; dessen hinter dem reformirten Schulhause gelegenen zu der ehemaligen Craiderschen Apotheke gehörigen Hintergebäude, mit dem offenen Platze und Stalle gekauft. Deren Bitte gemäß, werden demnach alle diejenigen, welche hieran Ansprüche zu haben glauben, hiermit vorgeladen, dieselbe in einer unerstrecklichen Frist von sechs Wochen, bei hiesigem Hauptgerichte unterm Nachtheile des ewigen Stillschweigens vorzubringen. Düsseldorf im Hauptgerichte den 7. Fulv 1805. Zur Beglaubigung.: Hoffmanu. Alle diegeene, welke vermeenen erfgenamen te zyn van zekere Anna Catharina Eckhof, worden opgeroepen, om zich uiterlyk voor den éerlten November dezes Iaars 1808, met hunne Bewyzen aan Heeren Curatoren in den nagelaten hoedel van wylen opgemelde A. C. Eckhof, of ter secretarie der Stad Borgh aan te geven; zullende na verloop van dien peremptoiren Termin zodanig worden gehandeld, als na rechten bevonden zal worden te behooren. Ter Borgh in’t Departement Gelderland den g. July 1808. J. R. Onden Ecken, J. B. Dericks, Curatoren Verkaufsanzeige. Am Samstag den 23. Julius des Morgens 10 Uhr, sollen sämtliche Effekten und Mobilien der Eheleute Johann Bröckerhof dahier, öffent'ich durch das Meistgeboth von Gerichts vegen versteigert werden. Sign. Vorsten den 14. July 1808. Ex Mandato. Reckmann, Gerichtschreiber. Todees anzeige. Am 4. dieses entschlief sanft und selig im Herrn, mein guter Dukle, Herr Joan Lambert Cordes, gewesener Bürgermeister der Stadt Haselltne. Er starb nach einer lange geduld ten Schwindsuchtskrankheit an einer völligen Entkräftung mit den heiligen Sterbsakramenten versehen, im 68. Jahre seines Altees. Ich entledige mich der Pflicht, dieses den sämtlichen Verwandten und Freunden des Seligen schuldigst bekannt zu machen und empfehle dessen Seele dem christlichen Angedenken und Gebet. Haselkne den 9. July 1908. Dina Pancratz, " g e b. H a m m e r s. Subskriptions Anzeige. as bereits früher angekündigte Werk: Vers uch einer astoral= Medizin 9 0 1 Albert Mathias ausübendem Arzte und korrespondirendem Mitgliede der Josephinischen Medizinisch=Chirurgischen Akademie zu Wien, welches aus ungefähr 30 Bogen in 8. bestehen; und alles enthalten wird, was dem Seelsorger von der Redizin zu wissen nöthig und nätzlich ist, erscheint nun unfehlbar dis Neujahr in unterzeichneter Handlung.— Für auswärtige Theilnehmer bleibt der Subskriptions=Termin noch bis Ende Septembers verlängert, und ist der Subskriptions=Preis, der bei Ablieferung des Exemplars erst völlig bestimmt werden kann und bezahlt wird, für das Alphabeth oder 23 gedruckte Bogen 16 gGr. Conv. Rünze. Sammler erhalten auf zehn Exemplare das eilfte frei. Münster im Julv 1808. Aschendorf'sche Buchhandlung. Druck und Verlag bei C. A. Schüerholz und Kompagnie in