Lippische (Früher Sonntagspost.) Organ der liberalen Volks- und Fortschrittspartei in Tippe. Erscheint wöchentlich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends mit Zugabe des „Illustrirt. Sonntagsblattes“.— Kostet bei den ReichsPostanstalten, in der Expedition und bei unsern Kolporteuren in Detmold, Lage und Blomberg 1 Mk. 25 Pfg. KK 94. Leingo, Dienstag, 12. August 1884. Anzeigen werden mit 10 Pfg. die 4=gesp. Zeile berechnet. Für das Blatt bestimmte Anzeigen werden außer in der Expedition in Lemgo auch von den bekannten Kolporteuren in Detmold Lage und Blomberg entgegengenommen. Das Verbot des Beerenlesens betressend. (Asemissen=Detmold.) (Schluß.) Die Nichtanwendung der römischen Grundsätze über die unbeschränkte Herrschaft des Eigentümers und die, wenn auch sehr unvollkommene, Aufrechterhaltung der Rechte der Gesamtheit sind ein Segen für Deutschland gewesen. Wenn in Italien. an der Nord= und Ostküste des adriatischen Meerbusens, in Spanien und Frankreich, in welchen Ländern das römische Recht uneingeschränkte Anwendung fand, bezw. so weit und so lange man es in ihnen anwandte, die Wälder mehr und mehr der Gewinnsucht zum Opfer fielen, ganze Landstrecken verödeten und Ueberschwemmungen über Ueberschwemmungen die Aecker verwüsteten, so hatten diese Länder das nicht zum gecingsten Teile dem römisch=rechtlichen Eigentum zu verdanken, und daß wir nicht die Konsequenzen dieses Eigentumsbegriffes zogen, daß die ursprüngliche Bestimmung der Wälder, dem Wohle der Gesamtheit zu dienen, dem Gedächtnisse nicht ganz entschwand, das hat Deutschlands Wälder vor der Verwüstung bewahrt, hat— z. B. in den Harzforsten— manchem Gewerbe, das hat in vielen Gegenden dem landwirtschaftlichen Betriebe, den ländlichen Wirtschaften, ohne die in dieser oder jener Form konservierte Anteilnahme am Walde nicht hätte bestehen können, zur gedeihlichen Entwickelung verholfen und hat Tausende von Armen vor der winterlichen Kälte und in industriearmen Gegenden oder zu verdienstlosen Zeiten vor bitterem Mangel beschützt. Möge man das nicht vergessen und möge man zugleich aus der Deutschen Geschichte die Lehre ziehen, wie wenig Segen andererseits es gebracht hat, wenn man der Gesamtheit ihre Rechte am Walde im Laufe der Jahrhunderte mehr und mehr schmälerte, welche Fülle von Groll und Bitterkeit jede weitere Annäherung an die römisch=rechtlichen Anschauungen erregt hat. Schon im 9. Jahrhunderte zwangen die Klagen über die eigenmächtige Erklärung mancher Waldungen zu Bannforsten Seitens der Königlichen Beamten, oder sonstigen Großen des Reiches, Ludwig den Frommen zum Erlaß eines die Rechte der Gesamtheit schützenden Capitulare: Der Schloßherr von Steinhausen. Erzählung von Emma Handen (Fortsetzung.) Ein Gefühl unendlichen Glückes zog bei diesen Worten in Gertruds Herz und mit demselben eine Weichheit und Milde, wie sie ihm gegenüber noch nicht gefühlt hatte, die letzte Bitterkeit, die sie gegen ihn gehegi, schwand hin. „Darf ich sie nun bemühen, Komtesse,“ bat er. Da erwachte sie wie aus süßem Traum und war der Gegenwart zurückgegeben. „Bitte kommen Sie ins Zimmer“, sagte sie und trat von der Schwelle zurück, auf der sie noch immer stand. Der Graf folgte ihr, die Thür schloß sich hinter ihnen, zum erstenmal, seit das Kinderpaar in der Schloßkapelle zusammen gewesen, waren Reginald und Gertrud allein. „Meine Leute mögen sich vor mir in acht nehmen,“ sagte er erregt,„ich muß ihnen noch ganz anders den Herrn zeigen, als es bieher geschehen ist. Tiotz aller Strenge begegnet mir Meuterei und Ungehorsam auf jedem Schritt. Der eine greift zum Messer, der andere mißbraucht meinen Namen und außer der Schloßdiener= schaft hat sich auch nicht eine Hand erhoben, mich gegen den Mörder zu schützen. Das werde ich ihnen Allen noch gedenken. Daß er erbittert war über diese Thatsachen, wer wollte es ihm verargen, daß er aber nicht frei von Schuld war, sondern selbst Meuterei und Ungehorsam Ludovici Pil. a 817 c. 7(P. Li. 1 215). De forestis noviter institutis; ut quicunue illas habet, dimittat, nisi forte-ostenerepossit, quod per iussionem sive permissionem domni Caroli genitoris nostrie eas instituisset; practer illas quae ad nostrum opos pertinent, unde nos decernere volumus quicpuid nobis placuerit. Cap. missor. Ludovici Pil a. 817, C. 22(P. Ll. I. 218). De forestibus nostris, ut ubicumque fuerint diligentissime inquirant, quomodo salvae sint et defensae, et ut comitibus denuntient, ne ullam forestem noviter instituant; et ubi noviter institutas sine nostra iussione invenerint, dimittere praccipiant. Der nur durch Blut zu erstickende Aufstand der Sachsen, die Zerstörung der Harzburg und die erzwungene Flucht Kaiser Heinrichs im 11. Jahrhundert hat ihren Grund nicht zum geringsten Teile in der Antastung der alten Rechte des Volkes am Walde, cfr. Autor Histor. belli Saxon L. I, pag. 202: „Vim nobis faciunt, pupillus et advena quivis. Indigenas pruhibent sylvis communibus uti, Pascua praecipiunt, abigund armenta gregesque.“ im 13. Jahrhundert finden wir im Vridank 76, 5—12 die Klage: die Fürsten twingen mit Gewalt, Velt, Steine, Wazzer und Walt dazu wilt unde zam sie täten luft absam; der nuz uns noch gemeine sein, möchtens uns den sonnenschein verbieten, wint und regen, man müssen Zins mit golde wegen.“ und im 16. Jahrhundert gehörte zu den Forderungen der aufrührerischen Bauernheere die der Wiedereinräumung der Benutzung von Holzungen und Gewässern, soweit nicht die Besitzer einen rechtmäßigen Erwerbsgrund zu erweisen vermögen. Erwägt man alles dieses, erwägt man daneben das sturke Anwachsen staatsfeindlicher Parteien in Deutschland, denen das beabsichtigte Gesetz Schaaren neuer Anhänger zuführen wird, so wird man zugeheraufbeschworen, den Haß gegen sich erweckt hatte, das schien er noch nicht zu fühlen. Diese Ueberzeugung in ihm zu wecken und ihn milder zu stimmen, das vermochte nur eine sanfte Ueberredung aus Frauenmund. Plötzlich kan. es über Gertrud wie eine höhere Offenbarung. Versöhnen und Vermitteln ist Frauen. beruf, hatte nicht auch die Regierungsrätin vermittelnd zwischen ihr und dem Gatten gestanden? Das Schicksal vieler lag jetzt in ihrer Hand, wenn sie den Mut hatte, ihm die Wahrheit zu sagen, ihm, den sie einst als Kind beleidigt hatte. Einst beleidigt! In diesem Augenblick beugte sich nach langen Jahren der Hochmut der stolzen Komtesse von Steinhausen, zum erstenmal fühlte sie sich schuldig. Würde nicht das Wort der Anklage gerade von ihren Lippen den Funken des Hasses zur hellen, lodernden Flamme anfachen, der jetzt unter der Aschenschicht der Dankbarkeit fortglimmte? Aber nein, der Haß war geschwunden an seinem Schmerzenslager, an der Hand der Dankbarkeit waren bessere, sanftere Gefühle in die Menschenseele eingezogen. „Man hat allerdings nicht so gegen Sie gehandelt, wie man gegen den Gutsherrn handeln sollte“, sagte sie,„da sogar die irdische Gerechtigkeit strafend eingreisen muß. Aber tragen denn Ihre Leute allein die Schuld?“ fragte sie in einem Tone milder Mahnung. „Wollen Sie damit sagen, Komtesse, daß auch mich eine Schuld trifft?“ frug er zurück. „Wer Haß säet, kann nicht Liebe ernten wollen und haben Gie getrachtet, die Liebe Ihrer Untergebenen zu gewinnen? Werner griff zum Messer des Mörders, da er keine andere Waffe kannte, Sie wohl keine stehen müssen, daß dieses Gesetz in seinen angefochtenen Bestimmungen nicht nur eine Quelle des Unglücks für die Einzelnen, sondern auch eine Gefahr für die Gesamtheit sein wird. Der Zeitpunkt, wo der Staat sich genötigt gesehen hat, zum Schutze der wohlerworbenen Rechte seiner Bürger, seiner Rechte an Haus und Hof und allen den Gegenständen, die seit Jahrtausenden die Objekte eines vollen uneingeschränkten Eigentums waren, gegen agressive kommunistische Tendenzen Ausnahmegesetze zu erlassen, dürfte der denkbar ungeeignetste sein, um die letzten schwachen Reste, die sich von dem früheren Gesamteigentum noch erhalten haben, und aus inneren, in der Natur der Sache liegenden Gründen noch erhalten haben, zu beseitigen und die Gegensätze ohne Not zu verschärfen. Im hiesigen Lande ist bis dahin das Recht des Beerensammelns ein unangefochtenes gewesen und stand der Domanial=Verwaltung ein Recht dies zu verbieten, weder vor dem Domanial=Vertrage, noch nach dem Inhalte dieses zu. Es wird sich deshalb ragen, worauf sich dies Verbot stützt? Der Landesürst kann durch den Domanial=Vertrag nicht mehr Rechte erworben haben, als bis zum Abschlusse deselben bestanden und kann am gesetzlichen Zustande nur unter Mitwirkung der Landstände etwas geändert werden. Gemeinrechtlich ist es außer Zweifel, daß das Recht des Beerensammelns in Staatswaldungen gestattet ist und daß nur den gesetzgebenden Korporationen die Befugnis einer Aenderung dieses Zustandes zusteht. Hier im Lande befanden sich bis 1868 die Waldungen im Besitze des Staates. Auch nach dem Vertrage von 1868 ist der Landesherr nicht unbeschränkter Eigentümer des Waldes geworden, da nur der Genuß und die Verwaltung des FideiCommiß=Gutes dem je regierenden Fürsten gebührt. Veränderungen an der Substanz des Vermögens sind ohne die Genehmigung des Landtages nur in einigen Ausnahmefällen gestattet. Es ist deshalb Sr. Durchlaucht nicht unbeschränkter Eigentümer und stehen noch weniger die Rechte des Genusses und der Verwaltung des Fidei=Commiß=Gutes denjenigen Befugnissen eines vollen Eigentümers gleich, da sie nur unter der Voraussetzung durch Vertrag eingeräumt sind, daß sie ihrem Umfange nach auf andere Mahnung des Schicksals verstanden hätten. Aber Gott wollte Ihren Tod nicht, er wollte Ihnen noch Zeit lassen, die Aufgabe zu erfüllen, die er in Ihre Hand legte, als Sie hier die Herrschaft übernahmen, Glück und Segen zu verbreiten. Sicher sind Sie nur, wenn jeder, auch der ärmste Ihrer Urtergebenen jeverzeit Zuiritt zu Ihnen har und gewiß ist, im Schloß einen gütigen und milden Herrn zu finden, der ein offenes Ohr und eine offene Hand für Weh und Not seiner Untergebenen hat. Wenn Sie nicht durch übermäßige Strenge erbitterten, sondern sich hier Freunde machten, so wäre Ihr Leben nicht mehr bedroht, während Sie, fahren Sie so fort wie bisher, Tag und Nacht vor dem Messer des Mörders zittern müssen.“ Noch wollte er sich der Ueberzeugung nicht beugen daß er Unrecht habe und fragte: „Wissen Sie, was zwischen mir und Werner die Katastrophe heibeiführte?“ „Ich weis es“, erwiederte sie. „Sollte ich mir das von meinen Untergebenen gefallen lassen? Was blieb mir weiter übrig, als den Menschen fortzujagen?“ „In dem Augenblick trug Werner allerdings die Schuld, Ihnen den Gehorsam kündigen durfte er nicht, Sie mußten ihn entlassen. Wenn es aber zwischen zwei Menschen zu einer solchen Katastrophe kommt, so tragen steis beide Teile die Schuld. Richt an dem Tage, da Sie ihm zum erstenmal als Graf Steinhausen entgegentraten, zuckte er das Messer wider Sie, sondern erst ein volles Jahr später und so muß ich es das hergebrachte, bis dahin übliche Maß beschränkt und namentlich nicht in Widerspruch mit den LandesInteressen gesetzt würden. Daß eine Ausführung jenes Verbotes für das Land unheilvoll werden würde, liegt klar zu Tage. Es heißt in jener Petition mit Recht: Der naheliegende Einwand, daß die Forstbeamten bei Verhältnissen, wie den vorliegenden, billige Rücksicht nehmen würden, ist leider nicht durchschlagend. Wird es hoffentlich unter denselben auch wenige geben, welche aus Bequemlichkeit, um der Mühe der Ueberwachung u. s. w. enthoben zu sein, die Beerensammler 2c. gänzlich aus ihren Holzungen verweisen, so liegt doch fast allen, und vornehmlich oft gerade den pflichtgetreuesten Forstbeamteu. in erster Linie das Wohl des ihnen anvertrauten Waldes am Herzen. Wo sie eine Schädigung desselben fürchten, werden sie, der Schädigung dringenderer anderweiter Interessen ungeachtet, von denjenigen Fixierung 2c. von Holzberechtigungen zeigt, ihr In teresse für den Wald oft dazu, fremde Rechte zu bestreiten, solche thunlichst einzuschränken und zu beeinträchtigen, so daß mancher Private sich hat durch Richterspruch sein Recht erstreiten müssen, so werden sie, wo das Recht auf ihrer Seite steht, icherlich nicht zu Gunsten dritter Interessen von dessen Geltendmachung absehen. Der Staat aber hat nicht den einseitigen Standpunkt eines Forstbesitzers bezw. Beamten einzunehmen, vielmehr das Wohl der Gesamtheit ins Auge zu fassen und die verschiedenen Interessen gegeneinander abzuwägen. Auch hier dürfte es Aufgabe der Landesvertretung sein, den Sachverhalt klar zu stellen und die Rechte des Landes zu wahren. Politische Uebersicht. Deutschland. Se. Majestät der Kaiser Wilhelm reiste am 6. d. M. mittelst Extrazuges von Salzburg nach Ischl zum Besuche des Kaisers Franz Joseph von Oesterreich ab. Auf der Fahrt zum Bahnhofe wurde derselbe von dem Publikum mit lebhaften Hochrufen begrüßt. Der Botschafter Prinz Reuß befand sich im Gefolge des Kaisers. Um 114 Uhr traf der Kaiser in dem festlich geschmückten Ebensee ein, wohin ihm Kaiser Franz Joseph entgegengereist war. Letzterer erwartete den Kaiser Wilhelm auf dem Bahnhof und begab sich, sobald der Zug hielt, in den Salonwagen, woselbst sich beide Monarchen aufs herzlichste begrüßten. Um 12 Uhr erfolgte die Ankunft in Ischl, woselbst die Kaiserin Elisabeih die Majestäten am Bahnhofe empfing. Kaiser Franz Joseph und Kaiserin Elisabeth geleiteten den Kaiser Wilhelm nach dem„Hotel Elisabeth“ und verweilten eine Viertelstunde daselbst. Um 3 Uhr fand das Diner bei dem österreichischen Kaiserpaar statt; um 8 Uhr Galatheater. Die Rückreise erfolgte am Freitage und kam der Kaiser an diesem Tage vormittags 8 Uhr 20 Minuten auf der Station Großbeeren an, worauf er mittels Wagen nach Schloß Babelsberg fuhr. — Nach einer Mitteilung der„Köln. Ztg." hat der Professor Camphausen dem Kaiser in Ems ein Aquarell=Doppelbild überreicht, das demnächst in photographischer Vervielfältigung in die Oeffentlichkeit gelangen wird. Es stellt einerseits die traurige Unterredung des preußischen Königspaares mit Napoleon 1. in Tilsit, andererseits die Unterredung Napoleon's III. mit Kaiser Wilhelm nach der Schlacht bei Sedan dar. Der Gegensatz der beiden Szenen Ihnen wiederholen: Sie haben seinen Arm bewaffnet.“ Sie war kühner und dreister geworden, als sie sah, daß er sie schweigend anhörte und nicht wild aufflammte, aber es blieb nur ein Ton sanfter Mahnung, in dem sie sprach, und er war bezwungen. Vergebens suchte er sie festzuhalten, die Erinnerung an das hochmütige Schloßfräulein, es war das holde Kind von einst, im schwarzen Trauerkleid mit blonden Locken und dem wunderlieblichen, blauen Augen, das vor ihm stand und er konnte den Worten dieses holden Kindes nicht widerstehen. „Sie mögen Recht haben, Komtesse“, sagte er daher, als sie schwieg,„ich will ein anderes Leben beginnen und es mit der Milde versuchen, wo die Strenge nichts geholfen hat und wenn ich je wieder zu strenge sein sollte, so erinnern Sie mich an die heutige Stunde. Wenn ich aber Werner gegenüber nicht frei von Schuld bin, so kann ich Ihnen auch nicht gestatten, die Sorge für seine Frau und Kinder zu übernehmen, dann sei diese Sorge eine Sühne meinerseits, mit der ich das Schicksal versöhnen will.——— Unvermutet wie Graf Reginald in Gertruds Wohnung erschienen war, betrat er bald darauf die Stätte wo ein neues Wirtschaftsgebäude aufgeführt wurde, die Männer des Dorfes also versammelt waren. „Tretet alle um mich“, sagte er,„ich habe mit euch zu reden.“ (Fortsetzung folgt.) ist für den Beschauer von um so unmittelbarerer Wirkung, als es dem Künstler gelungen ist, die Vorgänge sehr lebendig zu vertiefen. Wie der kleine, gelbe Korse an den Tisch gelehnt, mit der Reitpeitsche spielend, in herzloser Anmaßung die flehende Königin Louise vor sich stehen läßt, und wie daneben Kaiser Wilhelm, die ritterliche Gestalt hoch aufgerichtet, in vornehmer Würde Napoleon III. die Hand entgegenstreckt, während dieser gebrochen, das dünne Haar in die Stirn hängend, ein Taschentuch krampfhaft in den Händen haliend vor ihm steht, das sind Gegensätze von dramatischer Wucht der Wirkung. Ueberdies sind die Einzelheiten bei großer Wärme der Aquarellfarbe ausgezeichnet behandelt, wie sich dies namentlich in der vorzüglichen Darstellung des weißen Spitzenkleides der Königin Louise, aber auch in der drastischen Detaillierung Napoleons III. bekundet. Schließlich sei noch bemerkt, daß, wie geschichtlich richtig, bei der Sedaner Begegnung die germanische Reckengestalt des Kronprinzen hinter einer Glasthür sichtbar ist. Das eigenartige Bild, das im Original in goldenen Lettern die Aufschrift „Revanchel“ trägt, die übrigens der Kaiser für die Nachbildungen zu unterlassen wünschte, wird ohne Zweifel populär werden. — Aus Berlin schreibt man den„Hamburger Nachrichten“:„Die durch die Zeitungen gebenden Mitteilungen über die Ehescheidungsangelegenheit des Großherzogs von Hessen sind so weit begründet, daß allerdings Weiterungen, welche möglicher: weise Konsequenzen für die Regierungsverhältnisse in Hessen nach sich ziehen können, bevorstehen. Es ist eine Thatsache, daß Frau v. Kolemine ihren Entschluß, auf die Scheidung einzugehen, bald nach dem Erkenntnis des Darmstädter Oberlandesgerichtes, und noch bevor ihr dasselbe zugestellt war, geändert hat. Aus welchen Gründen resp. auf wessen Veranlassung— für eingeweiht sich ausgebende Personen betonen die letztere Frage— das ist aber auch Leuten unbekannt, welche in den früheren Stadien der Angelegenheit in dieselbe hineingezogen waren. Daß das Reichsgericht das Scheidungsurteil der ersten Instanz aufheben wird, falls es wirklich angerufen wird, daran zweifelt kaum ein Jurist. Geschieht dies aber, dann dürfte die Position des Großherzogs nach Allem, was seit der Eingehung der Ehe geschehen ist, eine außerordentlich peinliche werden. Holland. König Wilhelm III. von Holland hat den Kammern einen Antrag vorgelegt, der die Regentschaftsfrage ordnet. Derselbe lautei: „Wir Wilhelm III. 2c. Nachdem Wir in Erwägung genommen haben, daß nach Artikel 41 der Verfassung noch bei Unseren Lebzeiten die Ernennung eines Regenten für den Fall der Minderjährigkeit Unseres Thronfolgers für den Zeitpunkt, wann er zum Throne gelangt, erfolgen muß, haben Wir nach Anhörung des Staatsrates und mit Zustimmung der Generalstände genehmigt und bestimmt und genehmigen und bestimmen hiermit:„Einziger Artikel. Im Falle der Minderjährigkeit Unseres Thronfolgers für den Zeitpunkt seiner Thronbesteigung wird zur Regentin des Königreiches ernannt Unsere geliebte Gemahlin, Ihre Majestät Adelheid Emma Wilhelmine Theresia, Königin der Niederlande, geborene Prinzessin von Waldeck und Pyrmont während ihres Witwenstandes.“ Die Motive lauten wie folgt: „Wegen der Unsicherheit des menschlichen Lebens hat die Verfassung bestimmt, daß zu Lebzeiten des Kö nigs ein Regent ernannt werden muß, wenn der König minderjährig ist. Infolge des tiefbetrauerten Todes Sr. königlichen Hoheit des Prinzen von Oranien muß deshalb nach Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1850 zur Ernennung einer Regentin übergegangen werden. Die Regierung hegt das Vertrauen, daß unter den gegebenen Umständen bezüglich dieser Ernennung keine Meinungsverschiedenheit vorhanden sein wird. Es sind jetzt keine Prinzen aus dem Mannesstande des Stifters der Dynastie mehr am Leben. Die präsumtive Thronfolgerin ist Ihre königliche Hoheit Prinzessin Wilhelmine, die noch nicht vier Jahre alt ist. Sollte Niederland das Unglück treffen, daß der König stirbt, bevor sein Thronfolger mündig ist, kann die Wahrnehmung des königlichen Amtes niemandem besser anvertraut werden, als dessen Gemahlin, der Mutter des Thronfolgers. Die Regierung ist überzeugt, daß diese Ernennung mit den Wünschen des niederländischen Volkes überein stimmt, welches bereit sein wird, der geliebten Köni gin die Treue und Ergebenheit zu erweisen, welche es seit Jahren dem Fürstengeschlechte erwiesen hat, mit dem sie durch ihre Ehe verbunden ist. Das niederländische Volk, seine Sprache, Sitten und Verfassung sind ihr bereits teuer geworden. Vor allem liegt in ihrer engen Beziehung zu ihrem Kinde die beste Garantie, daß das Interesse und die Würde des Königtums von ihr werden gewahrt werden. Die sehr entfernt liegende Möglichkeit einer neuen Heirat kann bei diesem Gesetzvorschlage ebenso wenig als in Artikel 31 der Verfassung außer Acht gelassen werden. Träte dieser Fall ein, soll eine auf gleiche Weise zu beschließende Vorlage bestimmen, ob die Regentschaft Ihrer Majestät der Königin fortdauern, oder ob in der Hinsicht anders vorgesehen werden soll.“ Die Ausstellung in Lemgo. Ueber die seitens des Central=Gewerbevereins zu Düsseldorf auf hiesigem Tanzhaussaale ausgestellten „mustergiltigen Vorbilder“ haben wir bereits ausführlich berichtet, wir gehen jetzt zu den Ausstellungs= gegenständen über, welche von unsern Handwerkern angefertigt wurven, und laden den Leser ein, mit uns noch einmal einen Rundgang durch den Saal zu machen und dabei besonders diesen letzteren Sachen seine Aufmerksamkeit zuzuwenden. Gleich vor’n auf dem zur rechten Hand der Hausflur liegenden kleineren Ausstellungszimmer zieht eine in der Mitte desselben aufgestellte Pendeluhr unsere Aufmerksamkeit auf sich, welche in allen ihren Teilen von dem Uhrmachermeister Meierkamp angefertigt ist, sie ist mit der Bezeichnung„Handarbeit" im Gegensatze zu Fabrikarbeit versehen. Wir verlassen diesen Raum und treten auf den geschmackvoll dekorierten Tanzhaussaal, den Hauptraum der Ausstellung. Beim Eintritte in denselben wenden wir uns zunächst rechts und machen so erst die Runde, worauf wir dann die in drei Längsreihen in der Mitte aufgestellten Sachen besehen. Der erste Platz wurde hier einem Sofa, dessen Gestell von K. Stapperfenne angefertigt und das von L. Tasche gepolstert ist, eingeräumt; ein altertümlicher aber sehr gut erhaltener Schrank trennt von dem Sofa den zu ihm gehörigen von denselben Meistern angefertigten Sessel. Es folgen nun an der Westseite des Saales, in deren Mitte die Büste des Kaisers sowie die Porträts unseres Durchlauchtigsten Fürstenpaares, umgeben von geschmackvoll geordneten Topfgewächsen, angebracht sind, verschiedene Tischler= und Sattlerarbeiten, nämlich eine Kommode von G. Sassenberg. ein Schlafsofa von Satilermeister O. Klemann und ein Büffet von H. Schatz. Ferner steht an dieser Seite noch, und zwar zur rechten Hand der Büste des Kaisers, ein von K. Stapperfenne angefertigter Schrank, dessen Aufsatz mit Glasthüren versehen ist, und ein von W. Stapperfenne angefertigter Schreibtisch. An der Südseite des Saales sind namentlich in den Fensternischen verschiedene Sachen untergebracht, so in der ersten eine messingerne Pumpe von Kupferschmied Ferke und ein Deichselbeschlag von Schmiedemeister Helming. Vor der zweiten Nische steht ein niedlicher Blumentisch von Tischlermeister Schwöppe, hinter welchen sich zwei riesige Laternen aus alten Zeiten verbergen, das sind wohl die Laternen, die früher den Kamerarien nach ihrer Wahl überreicht wurden; ihnen gebührte wohl mit Recht ein Platz unter den Altertümern. Vor dem dritten Fenster hat Lithograf Oskar Mai verschiedene alte Handschriften und Kopien von denselben ausgelegt; neben diesen Sachen erhebt sich ein von dem Steinhauer Schnepf angefertigtes Grabkreu; mit Sockel aus rotem Sandstein, sowie eine aus weißem Sandstein gehauene sog. Bibel, wie man sie auf Grabmälern findet. Wir sind jetzt unter den Fenstern der Ostseite des Saales angelangt. Hier besehen wir zunächst einen zierlichen Nähtisch von H. Schatz und dann den von Meister Chr. Thoren ausgelegten Herrenanzug, daß derselbe paßt,„wie angegossen= glauben wir gern, würden uns hiervon aber am besten überzeugen können, wenn Herr Schn., für den er, wie wir zufällig hörten, angefertigt ist, mit ihm angethan vor uns stände. Auf der Fensterbank hat H. Rinteln seine Filzarbeiten: Schuhe, Stiefel, Trichter 2c. ausgelegt. Zwischen dem ersten und zweiten Fenster wurden die Meerschaumarbeiten von G. Tille, bestehend in eleganten Zigarrenspitzen und stattlichen Pfeifen, ausgestellt. Vor dem zweiten Fenster dieser Seite legte Hr. Albke sein Wollzeug und Chr. Klaas seine Drellarbeiten aus. Herrn Chr. Blankenburg's Pelzsachen ziehen namentlich die Damen an und der am Fuße des Tisches liegende Fuchs sieht sich recht keck die Beschauerinnen an. Die Gebrüder Emmrich haben zwischen dem zweiten und dritten Fenster eine niedliche Kollektion von Meerschaumspitzen und Pfeifen ausgestellt und dann folgen die Zinnarbeiten des Hrn. A. Schweimer, bestehend in Leuchtern, Deckelseidel, Theeund Kaffee=Kannen u. s. w., sowie die Arbeiten des Drellwebers Eikmeier. Nachdem wir uns jetzt noch die von Hrn. Küper Kliewe ausgestellten Blumenund Waschkübel, sowie die von den Herren Fr. Stockmeier und Fr. Wiegrewe ausgestellten Bürstenwaren und den von Meister Schalk angefertigten Kinderanzug besehen haben, sind wir bei der Eingangsthür wieder angelangt und haben uns nun noch die drei Längsreihen in der Mitte des Saales anzusehen. Wir beginnen mit der östlichen Reihe, die uns an ihrem vorderen Ende Thonarbeiten aus der Töpferei des Herrn Goldmann zeigt, es sind durchweg geschmack. voll gearbeitete Sachen. Dann zieht der aus Messing sauber gearbeitete Papagei=Käfig des Klempners Küster als in der That hervorragender Gegenstand unsere Aufmerksamkeit auf sich, und den Beschluß dieser Reihe bilden die Bekleidungsgegenstände, nämlich Schuhe für Damen, Herren und Kinder aus den Werkstätten der Herren Ernst, W. H. und B. W. Kuhlmann und F. Horst, so wie ein Anzug, angefertigt vom Schneidermeister Detering. Die zweite Reihe beginnt an ihrem südlichen Ende mit einem der schönsten Gegenstände der ganzen Ausstellung, nämlich einem Sofatische, angefertigt von H. Sassenberg, auf ihn folgt ein vom Sattler S. Koch angefertigter Reitzaum, sowie eine vom Schlossermeister Blübaum gemachte Wetterfahne und mit zwei Sesseln, gepolstert von H. Plasse, schließt diese mitilere Reihe an ihrem Nordende, dem Saaleingange gegenüber. Die westlichste Reihe beginnt, wie die östlichste, an ihrem Nordende mit Töpferwaren, diesmal sind's aber Arbeiten aus der Töpferei des Herrn Glitz, an denen uns die verschiedenen Stadien der Herstellung des„irdenen Geschirrs= vom zubereiteten Thonklumpen bis zum glasierten und hartgebrannten Topfe vorgeführt werden. Nun folgen noch einige Tischlerarbeiten, nämlich ein allerliebster Sofatisch von W. Stapperfenne und ein Eßtisch mit zu ihm passenden Stühlen von H. Schatz. Hiermit ist mein Rundgang durch die Ausstellung beendet. Fast hätte ich mich hinreißen lassen, hin und wieder einige kritische Bemerkungen einfließen zu lassen, doch in einer Ecke des Saales, rechts vom Eingange, gewahrte ich noch zur rechten Zeit eine Schnitzerei in grobem Holze aus früheren Zeiten, die mir warnend zurief:„Richte nicht!“ Diese Schnitzerei zierte einst die Giebelseite eines Hauses auf der Neustadt und zeigt uns zwei sich gegenüberstehende Männer, von denen der eine den Splitter, der andere aber den Balken im Auge hat. Lemgo. Stadtverordnetenversammlung am 7. August 1884. 1) Versammlung änderte nur wenig an den vom Magistrate vorgelegten Bedingungen für die Verpachtung der Gemeindejagd. 2) Ein Gesuch, auf dem kleinen Bruche vor dem Osterthore einen Arbeitsschuppen errichten zu dürfen, wurde abgeschlagen. Der Magistrat soll aufgefordert werden, die Aufstellung eines Stadtbauplanes baldigst veranlassen zu wollen. Unterstützung fand das Gesuch, abgesehen von der Notlage des Antragstellers, deshalb, weil früher verschiedenen Personen solche Bauten gestattet sind. Die jetzige Majorität hielt es jedoch nicht im Interesse der Stadt, wenn deren Pachtländereien bebaut werden. Zudem mache das ungeregelte Ausbauen in der Nähe der Stadt die Aufstellung eines Stadtbauplanes immer schwieriger und selbst eine Baugestattung auf Widerruf käme später bei einer notwendig werdenden Freilegung des Platzes beiden Teilen unbequem. Nur wenige Stadtverordnete waren für eine Baugenehmigung an einer von der Stadt entfernteren Stelle. 3) Der Central=Vorstand der deutschen Arbeiter= Kolonien wünscht, daß die Sache der Verpflegung hülfloser Reisender von Seiten der Kommunalverbände übernommen werde. Der diesbezügliche Antrag, die erforderlichen Mittel durch Erhebung einer besonderen Kommunalsteuer aufzubringen, wurde abgelehnt, weil der hiesige Verein Wilhelmsdorf obige Sache mit erfülle und sich bis jetzt in jeder Hinsicht lebensfähig gezeigt have.„ Bedauert wurde, daß viele wohlhabende Bewohner der Stadt jenem Vereine noch immer fern ständen und so die Wohlthat, von einer früheren Plage befreit zu sein, mit zugernopften Taschen hinnähmen. Gewünscht dagegen, wenn einmal derartigen Vereinen diese Last abgenommen werden solle, dieses aus Landesmitteln geschehen möge. 4) Instandsetzung eines Weges über die Luerheide betr., soll zunächst durch eine gemeinschaftliche Kommission von Magistratsmitgliedern und Stadtverordneten geprüft werden. 5) die Verlesung der Entscheidungsgründe in der für die Stadt in letzter Instanz gewonnenen Sache gegen den Pächter bezw. Besitzer des Liemerturmhofes wegen Mergelfahrens ergab, daß, weil nach der Städteordnung reip. dem Ortsstatut bei einer Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes aus dem Stadtgebiete das Bürgerrecht ruhe, während der Dauer dieses Zustandes die Bürgernutzungsrechte in keiner Weise beansprucht werden könnten. Lemgo, 9. August. Die auf heute angesetzte Verpachtung der Gemeindejagd hatte viele Jäger, selbst aus der Ferne, angelockt. Trotz der verschärften Bedingungen wurden ungefähr 500 Mark mehr wie bei der letzten Verpachtung erzielt, in Summa 1471 Mark, und müssen deshalb die billigen Hasen für die nächsten 6 Jahre wieder von auswärts bezogen werden. — Im Interesse der Angehörigen 2c. von Reservisten, welche zu den bevorstehenden Herbstmanövern zum Dienst mit der Waffe einberufen werden, sei darauf aufmerksam gemacht, daß die eingezogenen Mannschaften und Unteroffiziere für die Dauer der Uebung bezüglich der an sie gerichteten Korrespondenz Portovergünstigung in gleichem Umfange, wie die aktiven Linientruppen genießen, also 1) volle Portofreiheit für gewöhnliche Briefsendungen bis 50 Gramm, 2) Ermäßigung des Portos, und zwar sind zu entrichten für Pakete bis 3 Kilogramm 20 Pfg., für Postanweisungen bis 15 Mk. 10 Pfg. Die betreffen: Adressen müssen den voll ausgeschriebenen Vermerk „Soldaten brief, seigene Angelegenheit des Empfängers“ tragen.“ Detmold, 8. August. Ueber die Ausbreitung der Stenographie in Rheinland und Westfalen geben die im vergangenen Monate auf den Generalversammlungen erstatteten Jahresberichte der rheinisch=westfälischen Verbände sowohl der Stolzeschen wie der Gabelsbergerschen Schule interessante Aufschlüsse. Wie wir nämlich dem„Magazin für Stenographie“ entnehmen, wird die Stolzesche Stenographie in diesen beiden Provinzen durch 78 Vereine mit 2124 Mitgliedern und einzelnstehenden Stenographen, die Gabelsbergersche Stenographie durch die gleiche Anzahl Vereine mit 1838 Anhängern vertreten. In dem Berichtsjahre 1883/84 wurden in der Gabelsbergerschen Stenographie 1085, in der Stolzeschen 1494 Personen unterrichtet und entfallen von den letzteren ein großer Teil auf die höheren Lehranstalten. Ueberhaupt wird in diesen Landesteilen an 32 Lehranstalten Unterricht in der Stolzeschen Stenographie erteilt und nennen wir von bedeutenden oder uns naheliegenden Städten resp. Ortschaften nur Aachen, Bonn, Köln, Dortmund, Düsseldorf, Gütersloh, Hagen, Minden, Petershagen(Seminar). Etwa 20 größere Werke Rheinlands und Westfalens verwenden die Stolzesche Stenographie in ihren Bureaus. Die Zahl der durch Stolzesche Stenographen aufgenommenen Verhandlungen ist eine außerordentlich große. Eigentümlich ist die Erscheinung, daß, während in Süddeutschland, wo das Gabelsbergersche System monopolisiert ist, das Stolzesche nur ganz vereinzelt angefunden wird, dasselbe in der freien Schweiz wieder fast ausschließlich anzutreffen ist, denn während nach den in der Februar=Nummer des„Archivs“ enthaltenen statistischen Nachweisen die Stolzesche Schule daselbst 57 Vereine mit 1045 Mitgliedern zählt, weist die Gabelsbergersche nach dem kürzlich erstatteten Jahresbericht deren nur 9 mit 144 Mitgliedern auf. Verschiedenes. — Aus der Saure Gurkenzeit. Bereits vor 100 Jahren scheint die„stille Saison“, schon manchen Redakteur schwere Sorgen bereitet zu haben, zumal damals die Seeschlange noch nicht in ihre vollen Rechte eingetreten war. Wie man sich damals zu helfen wußte, zeigt eine Nummer des„Frankfurter Staats=Ristretto" vom 28. Juni 1782. Dort wird Folgendes berichtet: „Hier(in Wien) ist ohnlängst der Versuch gemacht und bewährt gefunden worden, Seidenwürmer aus Kalbfleisch zu erzeugen. Wem dieses belieber, der nehme ohngefähr 10—12 Pfd. Kalbfleisch, darinnen keine Knochen, und dieses so warm, wie es von der Schlachtbank herkommt. Dieses Fleisch wird so klein, wie möglich, zeihackt und darauf folgender Gestalt in einen neuen irdenen Topf gelegt. Erstlich eine Schicht Maulbeerblätter, hernach eine Portion Kalbfleisch und auf die Weise so lange fortgefahren, bis Alles drinnen ist. Obenauf werden wieder Maulbeerblätter gelegt. Nochmals nimmt man ein altes Hemd, welcdhes ein Taglöhner getragen und durchschwitzt hat. Dieses wird in den Topf gesteckt und mit Leder fest verbunden. Den Topf stellt man in einen warmen dumpfigen Keller, läßt ion drei oder vier Wochen stehen, bis auf dem Fleische Maden wachsen, welches nach Beschaffenheit des Ortes früh oder langsam geschieht. Diese Maden nimmt man so viel, als man will, setzt sie auf frische Maulbeerblätter, welche sie fressen, darauf wunderbarerweise ihre Gestalt in Seiden: würmer erziehen.“ Gehi das nicht über die Seeschlange? — Vor einigen Tagen hat sich in Düssel dorf für Eltern— und Kindermädchen sehr lehrreiche Geschichte zugetragen. Ein Kindermädchen befand sich mit ihrem Schutzbefohlenen in der„Seufzerallee", wo sie so interessante Unterhaltung fand, daß sie den Kinderwagen ganz außer acht ließ. Zufällig kam der Onkel des Kindes des Weges daher und bemerkte die Situation. Ohne daß das Mädchen etwas gewahr wurde, nahm er das Kind aus dem Wagen und trug es nach Hause. Zwei Stunden später— es klingt unglaublich ist aber Thatsache— kam die gewissenhafte Wärterin mit dem leeren Wagen, in den sie noch garnicht hinein gesehen hatie, gleichfalls nach Hause und antwortete auf die Frage nach dem Befinden des Kindes ganz munter: „Es schläft.“ Nachdem konstatiert worden, daß der Wagen leer war, wollte das Mädchen sich zuerst ein Leid anthun, begnügte sich dann aber damit, dem ihr mit der nötigen Bestimmtheit erteiltem Rate zu folgen und schleunigst ihre sieben Sachen zu packen. Aus Schlesien, 8. August. Ein junger Philologe, der seine Examina mit besonderer Auszeichnung bestanden, diente sein Jahr ab und bewarb sich am Ende desselben um die Qualifikation zum Reserveoffizier. Er erhielt auch die„Tressen“, konnte es aber zum Offizier nicht bringen. Ein Beamter, dessen Beruf es ist, über Recht und Gerechtigkeit zu wachen und Verstöße gegen das Gesetz zu bestrafen, hielt es für eine Pflicht der„Ehre“, den betreffenden höheren Offizier darauf hinzuweisen, daß der Philologe einer StudentenVereinigung angehöre, welche das Duell grundsätzlich verurteile. Nach Eingang dieser Denunziation wurde der Philologe gefragt, was an der Sache sei. Er gab zur Antwort, daß der Denunziant der Wahrheit gemäß berichtet habe. Die Zumurung, aus dem Vereine auszuscheiden, lehnte er ab. Der Erfolg war, daß er nicht Offizier wurde. Zu derselben Zeit wurde ein Refevendar eingehend über seine Stellung zum Duell befragt; er gab offen Antwort und wurde nicht Offizier. Wer also erklärt, daß er die Gesetze des Staates über das Duell respektiere, daß er das alberne Vorurteil, man könne seine Ehre durch einen Kugelwechsel„reparieren" oder wahren, nicht teilt, ist nicht wert, Offizier zu sein! Sprechsaal. Lemgo. Die Ernteferien unserer Bürgerschule werden deshalb vor der Ernte abgehalten, weil der Konfirmandenunterricht sonst zu lange ausgesetzt werden müßte, setzt der Schreiber der Entgegnung in Nr. 92 d. Bl. uns auseinander, und dies in einer so borstigen Weise, wie wir es von einem gebildeten Manne, womit wir es hier doch jedenfalls zu thun haben, nicht erwartet hätten. Aber, mein lieber Herr, warum so erbost, zumal Sie den Sprechsaal der Lipp. Post zu Ihren werten Aufklärungen gewählt haben, der doch jedenfalls dazu dienen soll, Angelegenheiten von allgemeinem Interesse ruhig und sachgemäß zum Wohl des Ganzen wo möglich aufzuklären. Irren ist menschlich, daß aber oder doch der Leser dieses Blattes dadurch ein, wenn die betr. Paragraphen des Gesetzes hier folgen: § 98. In Betreff der Ferien wiro folgendes be..d;, Oherferien beginnen mit dem grügen Donnerstage und endigen mit dem Mittwoch nach Ostern. 2) Die Pfingstferien fangen mit dem Sonnabend vor dem Feste an und gehen mit dem Mittwoch nach demselben zu Ende. 3) Die Ernteferien dauern 3 Wochen und 4) Die Michaelisferien 14 Tage. 5) Die Weihnachtsferien bezinnen mit dem Tage vor dem Feste und dauern bis zum Tage nach 6) An Orten, wo Jahrmärkte gehalten werden, fällt an den Markttagen die Nachmittagsschule aus. Ueber den Anfang der unter 3 und 4 erwähnten Ferien hat der Schulvorstand mit Berücksichtigung der Witterung und den örtlichen Verhältnissen alljährlich das Nähere zu bestimmen. (99. In den Städten, wo rücksichtlich der Ferien bisher(also vor Erlaß dieses Gesetzes 11. Dezbr. 1849) eine andere Einrichtung bestanden hat, kann diese nach dem Ermessen des Schulvorstandes beibehalten werden; jedoch mit der Beachtung der für alle Volksschulen geltenden Regel, daß die Summe der Ferientage im ganzen Jahre 8 Wochen nicht übersteigen darf. Wo ist denn in Nr. 90 d. Bl. behauptet, daß das Schulgesetz rückwirkende Kraft hätte oder ähnlicher Unsinn, daß aber der Konfirmandenunterricht in einer der vier Gemeinden Lemgos maßgebend sein soll, daß der arbeitende Stand unserer Bevölkerung geschädigt wird, ohne daß Lemgo„Dorf“ ist, ist doch jedenfalls eine starke Zumutung. In der St. Marien, St. Johannis und der katholischen Gemeinde sind doch auch jedenfalls Schüler des Gymnasiums und der Töchterschule, am Konfirmandenunterricht teilnehmen und jedenfalls ist es weniger lästig, wenn auch während der Ferien wöchentlich einige Stunden Konfirmandenunterricht erteilt werden, als daß die Ernteferien vor der Ernte abgehalten werden, deshalb muß diese des Schulvorstandes entschieden zurückgewiesen werden. Die Ferien der Schule von St. Johann und der Topehleschen Schule beginnen, wenn diejenigen der Bürgerschule abgelaufen sind; und können nicht auch die Ferien des Gymnasiums, wie dies vor einigen Jahren geschehen, etwas später gelegt werden? Die Elementarschule kennt keine Sommer=, Brunnen= oder Reiseferien, sondern es sollen Ernteferien sein, auch haben Sie uns nicht verraten, ob in Horn und Lage die Ferien vor oder während der Ernte stattfinden. Also dieser, von Ihnen angegebene Grund, ist, wie Sie selbst einsehen werden, nicht stichhaltig, aber Sie haben ja noch mehrete in petto, welche uns jedenfalls in Kürze, aber in etwas anderer Weise, durch den Sprechsaal d. Bl. mitgeteilt werden, ehe die Beschwerde seinen Gang geht. Amtliche Bekanntmachungen. Detmold. Die Wahl des ersten Oberlehrers am Gymnasium in Neuwied Dr. Adolf Matthias zum Direktor des Gymnasiums in Lemgo ist höchstlandesherrlich bestätigt worden. — Dem Komite für die in Lemgo veranstaltete Ausstellung des Düsseldorfer Central=Gewerbe=Vereins ist die Genehmigung zu einer Verlosung erteilt. — Die Urliste zur Wahl von Schöffen und Geschworenen pro 1885 liegt vom 11. d. M. an acht Tage lang von 9—1 und von 3—6 Uhr auf dem Bureau des Magistrats zur Einsicht aus. Salzuflen. Die unter Nr. 32 des Firmenregisters eingetragene Firma Fr. Küster in Schölmar ist von dem früheren Inhaber Fritz Küster in Schötmar auf dessen Witwe Pauline, geb. Limberg übergegangen, was unter Nr. 60 des Firmenregisters verzeichnet ist. Blomberg. Auf Antrag des Eigentümers findet der öffentliche meistbietende Verkauf des Plöger'schen Kolonats Nr. 16 in Hiddesen, Bauerschaft Eschenbruch, am 14. d. M. nachmittags 3 Uhr an Ort und Stelle statt. Ein junges Mädchen um Erlernen des Haushalts findet zum 1. Oktober Stelle. Näheres in der Exp. d. Bl. Neue schott. Voll=Häringe empfing Herm. Priester Amerika! Wer in Amerika KU: etwas zu besorgen hat, oder Auskunft über Personen, Verstorbene und deren Nachlaß daselbst wünscht, wende sich unter Beifügung von Retour=Briefmarke an die Deutsch Amerik. Agentur A. Th. Weyl, Mannheim. Zeitung— im Verlage von J. D. Küster Nachfolger in Bielefeld empfiehlt, sich beim Quartalswechsel zum Abonnement. Die Westfälische Zeitung erscheint wochentäglich und wird. nach auswärts in der Weiseh versandt, daß sie in fast allen Postorten Westfalens noch anf demselben Tage zur Ausgabe gelangen kann. Abonnementspreis: vierteljährlich nur 2 Mark. 4 Insertionspreis: pro Zeile 15 Pfennig.„ Alle Postanstalten, auf dem Lande auch die Briefträger, nehmen Bestellungen an. Verlag der Westfälischen Zeitung. # P r i m a n e u e schott. Häringe empfiehlt Wander=Ausstellung Zentral=Gewerbe=Vereins für Rheinland, Westfalen und benachbarte Bezirke, verbunden mit einer gewerblicher Erzeugnisse der handwerker zu Lemgo. Eröffnung der Ausstellung am Sonntag den 3. August, Schluß, Sonntag, 17. August. Täglich geöffnet von morgens 9 Uhr bis abendo 6 Uhr. Dauerkarten zu 1 Mark, sowie Karten zu einmaligem Besuch zu 50 Pfennig, ferner Karten für Lehrlinge, Schüler und Kinder zu 20 Pfennig sind an der Kasse zu haben. Komite. Der Verkauf der Lose zu der mit der Ausstellung in Lemgo verbundenen Verlosung hat begonnen und sind Lose à 1 cs., auf 10 Lose 1 Freilos, bei den Komite Mitgliedern zu haben. * KE Lose à 3 Mark u. 15 Pf. f. Reichsstempelst. z. Großen Breslauer Lotterie 3 Hauptgewinne i. 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