General=Anzeiger für Hagener Generalanzeiger Amtliches Kreisblatt für den Unabhängige Zeitung Tägliche Beilage: Unterhaltungsblatt Feierstunden. Wöchentliche Beilagen: Hagener Bunte Blätter. Für unsere Frauen. Für unsere Kleinen. Hagen und Umgegend Stadt= und Landkreis Hagen Hagener Generalanzeiger Erscheint täglich mit Kusnahme der Sonnund Feiertage. Bezugspreis monatlich 55 Pfennig frei ins Haus, mit„Hagener Bunte Blätter“ 10 Pfennig mehr. Durch die Dost bezogen mit Bunte Blätter Mark 2.10, ohne Bunte Blätter Mark 1.80 für das Vierteljahr ausschließl. Postbestellgeld. für nationale Politik Rotationsdruck und Verlag: Westfälische Verlagsanstalt Decker& Co., Hagen i. W., Goldbergstr. 17—21. Redaktion: Fernsprecher Nr. 126, Expedition: Fernsprecher Nr. 120. Telegr.=Adr.: Tageblatt Hagenwestf. Anzeigenpreis für die siebengespaltene Zeile 15 Pfennig, im Wohnungs= und Arbeitsmarkt 10 Pfennig, im Reklamenteil die Cextzeile 50 Pfennig. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewährt. Als Beilagengebühr werden für je tausend Stück 6 Mark berechnet. Das Westfälische Cageblatt, General=Knzeiger für hagen und Umgegend, gewährt für jeden Unfall, der einem#00 Abonnenten zustößt und mit dessen Cod endet, eine an die Erben zu zahlende Unfallvergütung von je 800 Nummer 89 Montag, den 18. April 1910 46. Jahrgang Erstes Blatt. Der Riesenkampf. Ein Kampf von gewaltiger Ausdehnung hat begonnen. Mit ihm tritt eine Störung der gewerblichen Tätigkeit ein, deren Dauer und Tragweite noch nicht bemessen werden kann. Es wäre daher auch noch verfrüht, die Rückwirkung des Kampfes im Baugewerbe auf die Entwickelung der gewerblichen Konjunktur bestimmen zu wollen. Daß solche Rückwirkungen eintreten werden, ist selbstverständlich, und je nach dem Verlauf des Kampfes können sie sich recht nachteilig auf den gesamten gewerblichen Beschäftigungsgrad äußern. Die Intensität und die Dauer des Kampfes hängt ja von einer ganzen Reihe von Umständen ab, so von den finanziellen Mitteln. die beiden Gegnern zur Verfügung stehen. Die Mittel der Arbeiterorganisationen, die greifbar vorhanden sind, belaufen sich, wie bereits mitgeteilt. auf rund 15 Millionen Mark. Da die Arbeiter in den ersten 14 Tagen auf jede finanzielle Unterstützung verzichten wollen, so dürfte es den Arbeitern finan ziell möglich sein, den Kampf weit über sechs Wochen hinaus zu führen. Außer den direkt greifbaren Mitteln würde ihnen aber weiterhin von der gesamten organisierten deutschen Arbeiterschaft reichliche finanzielle Hülfe um so früher zu Gebote stehen. je mehr die Arbeitgeber von den Organisationen anderer Gewerbe gestützt werden. Im ganzen rechnen die Bauunternehmer mit einem Kriegsschatz von 60 Millionen Mark. Das ist eine ganz respektable Summe, aber es ist auch nicht zu unterschätzen, welche finanziellen Anforderungen an die Arbeitgeberorganisationen ge stellt werden, wenn sie die mittleren und kleineren Unternehmer, die der Kampf in erster Linie treffen wird, vor dem Ruin schützen wollen. Nicht nur fällt der Verdienst für eine Reihe von Wochen aus, die Unkosten lausen weiter und nur an Löhnen wird gespart. Auch die Zahlungsverpflichtungen werden da durch nicht erleichtert, daß sie um einige Wochen hinausgeschoben werden. Man muß sich auch darüber klar sein, daß nach dem Kampfe die kleineren und mittleren Arbeitgeber viel ungünstiger der neuen Situation gegenüberstehen als die großen Firmen Sollen diese Wirkungen auch nur einigermaßen wesentlich abgeschwächt werden, so gehören dazu über aus reichliche Mittel. Aber auf den Kriegsschatz allein kommt es nicht an, sondern auch auf den Grad solidarischen Sinnes, der die kämpfenden Parteien beseelt. Und hier bürften die Arbeiter den Arbeitgebern erheblich überlegen sein. Die Auffassung der Arbeitgeber über die Ge samtlage spiegelt sich wieder im„Zentralblatte für das deutsche Baugewerbe“, in dem gesagt wird: „Eine Vermittelung erscheint solange aussichts los, bis im offenen Kampfe die Kräfte gemessen sind und beide Parteien den Zeitpunkt, Frieden zu schließen, für gekommen erachten.“ Und in dem Rundschreiben, das der Verein der Arbeitgeberverbände für das Baugewerbe in Rhein land und Westfalen seinen Mitgliedern hat zugehen lassen, heißt es u. a.: ..... Auch die große von mehr als 1000 Mitgliedern besuchte außerordentliche Hauptversammlung des Vereins der Arbeitgeberverbände für das Baugewerbe in Rheinland und Westfalen hat sich am 9. April in Düsseldorf einmütig auf den Boden der Dresdener Beschlüsse und der jüngsten Beschlüsse des Bundesvorstandes gestellt. Damit ist entschieden, daß auch in ganz Rheinland und Westfalen die Geschäfte zu schließen sind. Wir fordern Sie daher hierdurch unter Hinweis auf die Folgen einer Nichtbefolgung dieses Beschlusses auf, Ihre sämtlichen Maurer, Zimmerer, Bauhilfsarbeiter, Handlanger, Putzer, Beton= und Erdarbeiter zum 15. April zu kündigen und abends Ihr Geschäft zu schließen. Möge jedes Mitglied seiner Pflicht gegen den Verband, gegen sich selbst und auch gegen die Allgemeinheit eingedenk sein und streng nach den Vorschriften verfahren. Jede Zögerung oder jede halbe Maßregel erschwert den Kampf und zieht ihn zum Nachteile aller in die Länge. Die Industrie des Deutschen Reiches hat uns tatkräftige Unterstützung zugesagt; die gesamte Arbeiterschaft sieht heute auf das Baugewerbe. Möge daher jedes unerer Mitglieder sich des Ernstes der Lage bewußt sein und der schweren Verantwortung, die es an sich nimmt, wenn es den Beschlüssen der Gesamt heit zuwiderhandelt und den Kollegen in den Rücken fällt..... Der Verein wird mit allen Machtmitteln gegen solche Mitglieder vorgehen, die glauben, die gemeinsamen Beschlüsse mißachten zu können. Wie weit diese Anordnungen befolgt worden sind. ist zur Stunde noch nicht ersichtlich, zweisellos steht aber fest, daß das Vorgehen der Arbeitgeber im Reich nicht ganz einheitlich ist, denn abgesehen von Ham burg, wo man sich bereits früher einigte, und von Berlin, wo man z. Zt. noch verhandelt, ist auch in einigen anderen Orten keine Aussverrung erfolgt In Dremen hat eine Versammlung der namhafteren Baunternehmer beschlossen, von der Aussperrung vorläufig abzusehen. Nicht nur vorläufig, sondern überhaupt hat der Arbeitgeberbund des Baugewerbes in Kobura von der Aussperrung abgesehen, und zwar mit Rücksicht auf die Flaubeit der letzten Geschäftsjahre, die ohnehin einen großen Teil der dortigen Bauarbeiter gezwungen hat, ihren Verdienst auswärts zu suchen. In Jena ist die Entscheidung um fünf Tage hinausgeschoben worden, da man hofft, daß bis dahin eine Einigung erzielt werde. In Osnabrück hat der Arbeitgeberverband beschlossen, nicht eher Maßnahmen zu treffen, als bis in Berlin die Lage geklärt sei; eine abwartende Stellung sei in Anbetracht der friedlichen Verhältnisse angebracht, die im Bereiche des Osnabrücker Verbands herrschten. Aehnlich verhielt man sich an einigen anderen, kleineren Orten. Man ersieht daraus, daß das Vorgehen der Arbeitgeber des Baugewerbes nicht überall gleichartig ist, und es ergibt sich daraus weiter, daß über die Möglichkeiten des Vorgehens offenbar eine Unklarheit besteht. Auf der andern Seite suchen sich die Arbeiter auf jede Weise stark zu machen. So haben die Münchener Arbeiterorganisationen es mit einem neuen Mittel der Selbsthilfe versucht. Es ist ihnen gelungen, ein großes Lager verschiedener Baumaterialien zu erwerben, die sie zu den billigsten Preisen jenen Unternehmern zur Verfügung stellen wollen, die ihre Arbeiter nicht ausgesperrt haben und die infolgedessen von den Materiallieferanten nicht mehr bedient werden. Eine Rundgebung der christlichen Bauarbeiter Hagens. * Hagen, 18. April. In einer am gestrigen Sonntag abgehaltenen, vom christlichen Gewerkschaftskartell einberufenen und von annähernd 1000 Personen besuchten Versammlung nahm man zu dem Kampf im Baugewerbe Stellung. Nach einem Referat des Arbeitersekretärs Koch, der die Forderungen der Arbeiter begründete und über den Verlauf der ganzen Verhandlungen mit den Arbeitgebern sich eingehend äußerte, wurde folgende Resolution einstimmig ange nommen: „Die heutige im„Weidenhofe" stattgefundene öffentliche Bürger= und Arbetterversammlung nimmt Kenntnis von den zwischen dem„Deutschen Arbeitgeberbund für das Baugewerbe“ und den beteiligten Arbeiterorganisationen bestehenden Difse Die Versammlung ist überzeugt, daß es den Bauarbeiterorganisationen unmöglich ist, das von dem Arbeitgeberbund vorgelegte Tarifmuster anzuerkennen, weil dadurch die Bauarbeiter nicht nur sehr geschädigt, sondern auch entrechtet und der Willkür des Arbeitgeberbundes ausgeliefert wurden. Die Versammlung protestiert daher ganz ent schieden gegen dasVorgehen des Arbeitgeberbundes und sieht in den getroffenen Beschlüssen, die Bauarbeiter auszusperren, wegen Nichtanerkennung des einseitigen Tarifmusters, ein willkürliches Heraufbeschwören des Kampfes der durch keinerlei stichhaltige Motive begründet ist. Weiter ist sich die Versammlung darüber klar, daß durch diesen verhängnisvollen Beschluß nicht nur hunderttausende von Bauarbeitern und deren Familien, sondern auch unzählige Kleinhandwerksmeister mit den von diesen beschäftigten Arbeitern und die gesamte Geschäftswelt sehr geschädigt, bezw. um ihre Existenz gebracht werden. Daher spricht die Versammlung die Erwartung aus, daß alle einsichtsvollen Arbeitgeber dafür sorgen, daß dieser, der Gesamtheit im hohen Grade schädigende Ausstand recht bald beendet wird und die Interessen von Millionen von Staatsbürgern nicht mit Füßen getreten werden.— Den von diesem Kampfe direkt und indirekt betroffenen Arbeitern sprechen die Anwesenden ihre volle Sympathie aus und verpflichten sich, alles zu tun, um die Pläne des„Bauarbeitgeberbundes zu vereiteln.“ Die Versammlung nahm einen ruhigen Verlauf und die Ausführungen des Redners waren sehr maßvoll gehalten. Deutscher Reichstag. 65. Sitzung. Berlin, 16. April. 11 Uhr Am Bundesratstische: Wermuth, Dernburg, Kractke. Präsident Graf Schwerin=Löwitz eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 15 Min. Die Reichsbesteuerung. Zur ersten Lesung steht das Reichsbesteuerungsgesetz. Es regelt die Frage der Beitragspflicht des Reiches zu den Staats= und Gemeindelasten und schafft einen zweifelsfreien Rechtszustand. Abg. Dr Brunstermann(Rp.) erklärt die Zu Zimmung seiner Fraktion. Besonders wünschens. wert ist dies Gesetz auch mit Rücksicht auf die Aufhebung der städtischen Oktrois und auf die finanzielle Bedrängnis, in der sich manche Gemeinden durch Reichsbetriebe befinden. Abg. Gröber(Ztr.) stimmt gleichfalls in der Haupt sache zu, hatte aber eine andere arundsätzliche Regelung gewünscht, nämlich dabin, daß das Reich grund sätzlich in den Einzelstaaten und Gemeinden steuer. pflichtig sein solle, während der Entwurf aus dem entgegengesetzten Standpunkt steht, daß jede Reichsbesteuerung der Zustimmung des Reichs bedürfe. Der Redner bemängelt weiter insbesondere die Befreiung des Fiskus von Verbrauchsabgaben für die Unterhaltung von Militärkantinen, Offizierskasinos usw Schatzsekretär Wermuth: Wir haben bei dieser Vorlage ein völlig gutes Gewissen, denn wir verfolgen mit ihr nur praktische Zwecke. In der Hauptsache handelt es sich um die gesetzliche Regelung der Reichssteuerpflicht für Reichswerkstättenbetriebe. Ich stelle ausdrücklich fest, daß eine Steuerfreiheit von Offizierskantinen und Kasinos nicht beabsichtigt ist. Der Entwurf will jedenfalls im wesentlichen nicht nehmen, sondern geben. Aber von der staatsrechtlichen Auffassung kann nicht abgegangen werden, daß dem Reich, welches die Gesamtheit der Bundesstaaten zur politischen Einheit zusammensaßt, infolge dieser staatsrechtlichen Stellung durch die Gesetzgebung eines Einzelstaates ohne seine Einwilligung Verpflichtungen nicht auferlegt werden können. Gegen das Reich ist eine Erekution nicht möglich. Halten wir daran nicht fest, dann kämen wir zu einer ganz uferlosen Entwicklung. Abg. Ahlhorn(Fortschr. Vv.): Auch wir wünschen das recht baldige Inkrafttreten der Vorlage. Das Reich muß ja auch einmal Ruhe bekommen vor den Petitionen der Gemeinden. An Stelle der Almosen muß ein Rechtsanspruch treten. Der Entwurf muß aber erweitert werden. Vor allem liegt keine Veranlassung vor zur Befreiung des Fiskus von den Grundstückssteuern, um so weniger, als in manchen Gemeinden der Fiskus der größte Grundbesitzer ist. Abg. Dr. Heinze(Natl.): Im wesentlichen sind meine Freunde mit dem Entwurf einverstanden. Ueber einzelne Streitpunkte wird noch in der Kommission zu reden sein, unter anderm über die Frage, ob auch Militärpersonen wegen der von ihnen veranlaßten Volksschullasten bei der Berechnung der Steuer zu berücksichtigen sind. Abg. Emmel(Sozd.]: Mit einer gesetzlichen Regelung der Steuerpflicht des Reichs sind wir einverstanden, halten den Weg der Vorlage aber nicht für gangbar. Abg. Frhr. v. Richthofen(Deutschkons.): Die Vorlage ist notwendig. Es können so die sogenannten Notstandsgemeinden nach festen Grundsätzen berücksichtigt werden. Es besteht noch die Frage, ob die sogenannten Notstandsgemeinden nicht vermehrt werden müssen. Auch wird zu prüfen sein, ob die Befreiung der Militärspeiseanstalten in dem beabsichtigten Maße zugelassen werden kann. Damit schließt die Debatte. Die Vorlage geht an die Budget=Kommission. Die Aufstandsausgaben für Südwestafrika. Es folgt die erste Lesung des Gesetzentwurfs über die Aufstandsausgaben für Südwestafrika. Der Entwurf bringt eine Teilaufstellung der Ausgaben für den Aufstand und verlangt die Bewilligung von 23,7 Millionen Mark zur Deckung der Mehrausgaben, die auf Anleihe genommen werden sollen. Abg. Erzberger(Zentr.): Der vorliegende Gesetzentwurf verlangt eine Entbindung von den bestehenden Kontrollvorschriften und eine nachträgliche Genehmigung zu Ausgaben in Höhe von 23,7 Millionen Mark. Wir fordern, daß über die Verwendung der Materialien, die im Heimatlande, im Kaplande und in Argentinien beschafft worden sind, ausreichende Auskunft gegeben wird. Hat die Kolonialverwaltung eine sichere Unterlage dafür, daß die jetzt wieder nachgeforderte Summe von 23700000 Mark nicht überschritten werden wird? Was will der Staatssekretär z. B. mit den 500000 Unterhosen und Socken anfangen? Wegen 9 Millionen hat man den Reichstag aufgelöst, aber sich nicht gescheut, 23,7 Millionen auszugeben, ohne darüber dem Reichstage auch nur ein Sterbenswörtchen zu sagen. Die Leute sollten zu den Kriegslasten beitragen, die den Vorteil davon gehabt haben, die großen kapitalkräftigen Gesellschaften iu Südwestafrika. Sie müßten mindestens 5—10 Prozent der Ausgaben, d.h. 20—40 Mil lionen tragen, denn sie sind durch den Krieg zu hohen Einnahmen und Wohlstand gekommen. Abg. Dr. Görcke(natlib.): Wir erkennen durchaus an. daß eine einheitliche Abrechnung ohne Trennung nach Rechnungsjahren genügt. Man kann nicht behaupten, daß ein Teil der Gelder in die Taschen der Gesellschaften geflossen ist. Vielfach hat man Gelder an Hinterbliebene von verstorbenen Soldaten zu Unrecht ausgezahlt, und es fragt sich, ob man diese zurückfordern soll. Jedenfalls muß Aufklärung in der Kommission darüber gegeben werden. Wir nehmen an, daß der größte Teil der Abrechnung bereits erledigt ist, und daß daber der geforderte Betrag von 23,7 Millionen nicht wesentlich überschritten werden wird. Der Gedanke. die Gesellschaften zur Deckung der Kriegskosten teilweise heranzuzlehen, ist nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen, wenn es sich auch in der Praxis schwer wird durchführen lassen. Staatssekretär Dernburg: Ich bin der Ueber zeugung, daß noch innerhalb des laufenden Etats jahres, für den Fall, daß der Gesetzentwurf jetzt ver abschiedet wird, die Abrechnung abgeschlossen werden kann. Die Nachtragsforderung war zu erwarten Durch zweckentsprechende Verwertung des übrig ge bliebenen Materials, durch Verkäufe und durch Nutz barmachuna der Vorräte ist es gelungen, die Summe berunterzubringen. Trotzdem sind noch erhebliche Bestände übrig geblieben, die von der Marinever waltung und dem Kriegsministerium regelmäßig ab genommen werden. Wo Fleisch, Munition, Gewehre Ausrüstungsgegenstände usw. geblieben sind, darübe: ist der Nochweis nicht mehr möglich. Ich habe den Eindruck. als ob man nicht gewisse in den Schutzgebieten ansässige Gesellschaften mit einem sehr hohen Betrage von 20—40 Millionen Mark heranzieben kann, dagegen alle anderen Leute absolut frei ausgeben läßt Jemanden zur Steuer heranzuziehen. weil er der Reichste ist, das wäre sehr bequem. Ich würde dann nichts zu bezahlen haben.(Zurufe: Na. nal und Heiterkeit.) An mir soll es aber nicht fehlen, mich einer Sache zu widmen, bei der das Reich 20—40 Millionen sparen kann. Abg. Stolle(Soz.): Natürlich können im Kriege auch Gegenstände wegkommen, hier aber fehlen Millionen. Der Staatsekretär scheint der Material= verschwendung ziemlich gleichmütig gegenüberzustehen. Es ist unerhört, wie in Südwestafrika mit dem Gelde der deutschen Steuerzahler gewirtschaftet worden ist. Man will mit dieser Vorlage einen Schleier decken über Dinge, die das Licht des Tages zu scheuen haben. Man will dem Betruge, der in weitem Umfang im Reich verübt worden ist, nicht nachgehen, sondern ihn mit dem Mantel der Liebe zudecken.(Urruhe) Staatssekretär Dernburg: Der Vorredner hat gegen die Reichsregierung eine Reihe Vorwürfe gerichtet, für die er nicht die Partikel eines Beweises beigebracht hat. Ihm muß diese groben Vorwürfe, die er in so leichtfertiger Weise ausgesprochen hat, als ungerechtfertigt aufs schärsste zurückweise.(Beifall.) Im übrigen hat der Abg. Stolle mit seiner Rede bewiesen, daß er von den ganzen Dingen nichts, aber auch gar nichts verstanden hat.(Heiterkeit und BeiAbg. Gothein(Fortschr. Vpt.): Hier handelt es sich nicht um irgendwelche Verschleierung, sondern um die Justifizierung der nachweislich gelieferten Waren. Wir können doch nicht von den Hereros einen Nachweis über den Verbleib von ihnen erbeuteter Dinge ausstellen lassen.(Heiterkeit.) Daß die Verzinsung und Amortisation der Aufstandskosten durch die Kolonie selbst getragen werden soll, daran ist vor der Hand nicht zu denken. Die Vorlage geht an die Budgetkommilsion. Fernsprechgebührenordnung. Es folgt die erste Lesung der Fernsprechgebührenordnung Staatssekretär Kractke: Die Vorlage hat nicht überall Billigung gefunden. Sie entspricht aber den Wünschen der Mehrheit dieses Hauses. Auch in jüngster Zeit ist sie in Versammlungen und in der Presse abfällig kritisiert worden. Wir sind gegen Kritik absolut nicht empfindlich, aber es ist ungerechtfertigt, wenn gesagt wird, wir wollten den Verkehr erschweren. Wir wünschen im Gegenteil, daß möglichst viel Briefe geschrieben und möglichst viel Gespräche geführt werden. Wir wollen nur gewisse Auswüchse bekämpfen. Gewiß, oberflächlich betrachtet, sind die regelmäßigen Gebühren in andern Ländern niedriger als bei uns. Dafür gibt es dort aber viel Extragebühren. Die Vorlage beseitigt nun die reine Pauschgebühr. Damit bringt sie eine Ermäßigung der Gebühren für alle Teilnehmer, die wenig sprechen. Das sind 65 Prozent, während für die restlichen 85 Prozent eine Erhöhung der Gebühren Platz greifen wird. Das sind aber die Teilnehmer, die ihre Anschlüsse übermäßig benutzen. Gewiß, symvatisch ist mir der Gedanke auch nicht, jedes einzelne Gespräch zu zählen. Aber es geht jetzt, nachdem wir einen neuen Zählapparat haben. Die Vorlage bringt eine gerechtere Verteilung der Ausgaben für die Benutzung der Fernsprecher.(Beifall.) Das Haus vertagt sich. Montag 12 Uhr: Reichsversicherungsordnung. Schluß 4¾ Uhr. Tagesrundschau. * Hagen, 18. April. Die sozialdemokratische Fraktion beabsichtigt eine Reichstagsverhandlung über die Aussperrung der Bauhandwerker herbeizuführen. In dieser Woche soll auch ein millionenweise verbreitetes Flugblatt die Oeffentlichkeit vom Arbeitnehmerstandpunkt aus über die Ursachen des Kampfes aufklären. Die Verlegung der Biebricher Unteroffizierschule nach Wetzlar wird im Herbst 1912 erfolgen. Der Großherzog von Oldenburg stürzte beim Reiten und zog sich eine leichte Verstauchung zu. Am Samstag vormittag wurde die Leiche des am 3. April bei der Ballonkatastrophe der„Pommern“ vor Saßnitz verunglückten Reichstagabgeordneten Dr. Delbrück an derselben Stelle, wo der Ballon ins Wasser gefallen war, geborgen. Die Frühjahrsausstellung der Berliner Sezession ist Samstag mittag mit einer Rede Max Liebermanns eröffnet worden. Graf Kwilecki hat gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Posen beim Reichsgericht Revision eingelegt. Das Kriegsgericht in Tunis verurteilte 20 Soldaten des afrikanischen Strafbataillons wegen Meuterei zu Zuchthausstrafen von 1 bis 10 Jahren. Ein preußisch=bayrischer Zwischenfall. Wie römische Blätter vor einiger Zeit meldeten, sollte ein Zug bayerischer Pilger unter Führung des Prinzen Ludwig von Bayern, Sohn des Prinzregenten Luitpold von Bayern, in Rom eintreffen und im Vatikan empfangen werden. Wie nunmehr mitgeteilt wird, ist dieser Besuch des Prinzen Ludwig aufgegeben worden. Der Turiner„Memento“ will hierüber erfahren haben, daß der italienische Botschafter in Berlin dem Prinzregenten habe mitteilen lassen, daß, wenn sein Sohn einen Besuch im Vatikan mache und die Audienz beim Papste einhole, er seinen Besuch auch dem Qutrinal machen müsse. Diesen Wunsch des italienischen Botschafters übermittelte der Prinzregent seinem Sohne und Prinz Ludwig soll hierauf geantwortet haben, er habe keinerlei Befehle aus Berlin zu empfangen. und er tue, was ihm passe. Auf Grund dieser Antwort haben der bayerische Kabinettschef, Freiberr v. Bodewils, und der Minister * General=Anzeiaer INr Hagen und Umgegend. des Aeußern gedroht ihre Demission einzureichen. Es heißt. Kaiser Wilhelm habe in dieser Sache interveniert und seinen Spezialgesandten nach München entsandt, um diese unergnickliche Sache gütlich beizulegen. Schließlich habe nunmehr Prinz Ludwig beschlossen, seinen beabsichtigten Besuch in Rom aufzugeben. Er wird den Pilgerzug bis Mailand begleiten und sich dann nach Genua begeben.— Wir sind überzeugt, daß die Sache sich im wesentlichen anders verhält Die„Münch. Ztg.“ bezeichnet nach Anfrage beim Hofmarschallamt des Prinzen Ludwig, beim bayerischen auswärtigen Ministerium und der preußischen Gesandtschaft die Erzählung als ersunden. Die konservative Wahlniederlage in Oletzko=Luck hat auch im Auslande Aufsehen erregt. Nach einem Telegramm aus Rom sagt der konservative„Popolo Romano“ in einer Besprechung des Wahlergebnisses: Der überraschend liberale Wahltrieb bedeutet eine feierliche Verurteilung der konservativen preußischen Politik, insbesondere für die Behandlung der Wahlreformfrage. Aus diesem Grunde habe die Wahl eine überaus große Bedeutung für die politische Frage in Deutschland überhaupt. Die Wahlrechtsvorlage in der Herrenhauskom= mission. Die Kommission des Herrenhauses zur Vorbereitung der Wahlrechtsvorlage hielt Samstag ihre erste Sitzung unter dem Vorsitz des Grafen Botho v. Eulenburg ab. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Fürst Hatfeld und zum Berichterstatter Graf v. Behr=Behrenhoff bestimmt. Die Wahlrechtskommission bschloß, zwei Lesungen über die Wahlrechtsvorlage vorzunehmen. Nach eingehrnder Generaldebatte wurden Artikel I und von Artikel II die§§ 1 bis 4 unverändert in den Fassungen des Abgeordnetenhauses angenommen. Es sind das die Bestimmungen über die Wahlberechtigung und das aktive und passive Wahlrecht, und außerdem die in§ 4 enthaitene Bestimmung, daß die Abgeordneten von Wahlmännern in Wahlbezirken, die Wahlmänner von den Wählern in Stimmbezirken gewäh werden und die Wahl der Wahlmänner durch verdeckte Stimmzettel erfolgt. Die Kommission hat damit die vom Abgeordnetenhause beschlossene Beibehaitung der indirekten Wahl und die geheime Wahl bei den Wahlmännern sanktioniert. Die Weiteberatung wurde auf Montag vertagt. Der Aerzietag und die Reichsversicherungsordnung. Der gestern im„Rheingold“ tagende außerordentliche Aerztetag zur Besprechung des Entwurfs zur Reichsversicherungsordnung, auf dem 359 Vereine mit über 23000 Stimmen verteeten waren, nahm mit allen gegen drei Stimmen einen Antrag des Geschäftsausschusses an, in dem festgestellt wird, daß die Bestimmungen des Entwurfs über die Ordnung des kassenärztlichen Dienstes, die seit langen Jahren erhobenen Forderungen des deutschen Aerztevereinsbundes unberücksichtigt lassen und der Geschäftsausschuß beauftragt wird, dem Reichstage sofort die von ihm als unbedingt notwendig erkannten Abänderungen des Entwurfs mit Begründung zur Berücksichtigung zu unterbreiten. Sa AUSLAND Die kommende Wahlparole in England. Dem Minister Churchill ist von einem Privatmanne eine bedeutende Geldsumme zur Verfügung gestellt morden, um damit im Lande eine Kampagne für den Freihandel zu eröffnen. Es sollen 2500 Vorträge über dieses Thema von den hervorragendsten Freihandelsautoritäten Englands, ohne Rücksicht auf die Parteistellung, gehalten werden. Eine politische Propaganda soll nicht damit verknünft sein, obwohl es selbstverständlich ist, daß die Schutzzollfrage auch bei den kommenden Neuwahlen als konservative Wahlparole eine Rolle spielen wird. Allerdings tritt der Absicht der Unionisten, die Köpfe aufs neue von der Hauptsache abzuzlehen, in der heutigen„Times“ sehr scharf Lord Rosebery entgegen. Er fordert Balfour cuf, bei den kommenden Wahlen die Freihandelsfrage ganz aus dem Spiel zu lassen. Es handle sich nur um die Entscheidung des Volkes darüber, ob es eine oder zwei Kammern haben wolle, und nur hierüber soll es befragt werden. Die Todesfahrt im Luftballon. Schon wieder hat, innerhalb kurzer Zeit, ein gräßliches Ballonunglück sich ereignet. Bei Eschwege wurde der Freiballon„Delitzsch“ vom Blitz getroffen, der Ballon stürzte aus beträchtlicher Höhe herab und die 4 Insassen fanden dabei ihren Tod. Ueber das gräßliche Unglück werden uns aus Bitterfeld folgende Einzelheiten berichtet: Die Hülle des gestern(Sonnabend) in Bitterfeld aufgestiegenen Ballons„Delitzsch“ ist bei Reichensachsen aufgefunden worden Der Ballon ist anscheinend während eines Gewitters von einem Blitze getrosfen worden. Alle vier Insassen sind tot. Die vier Luftschiffer waren Kaufmann Karl Luft aus Bitterfeld als Führer, der seine 25. Fahrt unternahm Herr Leuchsenring von der Luftfahrzeuggesellschaft, der den Münchener Ballon der Gesellschaft führen sollte, und die Herren Hoecker und Graupner aus Leipzig. Weiter berichtet man uns aus Bitterfeld unterm 17. April er.: Der Ballon ist Samstag abend 6 Uhr 15 Minuten aufgestiegen. Er gehört dem Bitterfelder Verein. Der Aufstieg ging sehr glatt von statten. Es herrschte völlige Windstille. Der Ballon zog in langsamer Fahrt in westlicher Richtung davon. Die Polizeibehörde von Reichensachsen und das Bitterfelder Werk Elektron II melden, daß der Ballon„Delitzsch“ aus beträchtlicher Höhe herabstürzte. Der Korb ist sehr schwer beschädigt. Die Hülle wurde in zersetztem Zustande aufgefunden. Die hiesige Luftschiffhalle hat von der Polizeibehörde Reichensachsen die Mitteilung erhalten, das dic Insassen des verunglückten Ballens„Delitzsch“, wie die Leichenschau ergebe, vom Blitz erschlagen worden sind. Weiter drahtete unser gelegentlicher Mitarbeiter in Eschwege, daß die Fahrt des verunglückten Ballons über Halle, Delitzsch, Niedereichstädt, Kölleda und Sömmerda ging. Um 12 Uhr nachts passierte der Ballon bei 440 Meter Höhe Eisenach. Um diese Zeit scheint er in einen Gewittersturm getrieben worden zu sein. Ueber dem Dorf Reichensachsen hat ihn vermutlich der Blitz getroffen und er ist mit großer Geschwindigkeit zur Erde gestürzt. Die Gondel ist jedenfalls mit furchtbarer Gewalt auf den Boden aufgestoßen, denn die Leichen wiesen gräßliche Verletzungen aus. Zwei Leichen waren herausgeschleudert, zwei befanden sich in der Gondel. Der Befund der Leichen läßt erkennen, daß die Luftschiffer einen schrecklichen Tod gefunden haben. Auf dem Antlitz des einen ist deutlich die Todesangst ausgeprägt. Alle hielten die Hände krampfhaft geballt. Die Ortsbewohner von Reichensachsen wurden nachts gegen 1 Uhr durch ein Krachen aus dem Schlafe geweckt. Sie glaubten, daß der Blitz eingeschlagen habe. Als sie jedoch nichts bemerkten, begaben sie sich zur Ruhe. Der Ballon ist in den Zweigen eines Kirschbeumes häugen geblieben. Die Leichen wurden nach Feststellung des Todes durch den Kreisarzt nach Eschwege gebracht. ∆ 40 CHALES 4414 * Hagen, 18. April. Die neuen Vorschriften über Bierdruckleitungen. Aus Anlaß des Inkrafttretens der RegierungsPolizeiverordnung vom 26. Oktober 1909, betreffend die Einrichtung und den Betrieb von Bierdruckvorrichtungen sind aus Wirtekreisen und auch von einzelnen Polizeiverwaltungen Anfragen über die Tragweite einzelner Vorschriften und ferner zahlreiche Gesuche um Milderung einiger Bestimmungen, im besonderen aber um Hinausschiebung des Termins, bis zu dem die vorhandenen Anlagen den neuen Bestimmungen angepaßt sein müßten, eingegangen. Zur Behebung der bestehenden Zweifel und zur Aufklärung der Gesuchsteller ist folgendes zu beachten: Eine Anzeige unter Beifügung einer Beschreibung der Anlage ist nur bei Neuanlagen voer bei wesentlicher Veränderung von Bierdruckvorrichtungen erforderlich. Die Einreichung einer Beschreibung von bereits vorhandenen Anlagen, an denen eine Aenderung im Sinne des§ 2 nicht vorgenommen ist, ist daher nicht zu fordern. Kohlensäurezwischenbehälter sind nur dann erforderlich, wenn ein Druckminderungsvent## (in der früheren Polizeiverordnung Reduzierventil genannt) fehlt. In der Regel werden aber Druckminderungsventile verwandt, die auf die Kohlensäureflaschen aufgeschraubt werden. Dann kann also ein Zwischenbehälter nicht noch gefordert werden. Auch die älteren Druckminderungsventile waren schon mit einem Sicherheitsventil und mit einem Manometer ausgerüstet. Es fehlt an ihnen aber in der Regel eine Vorrichtung zum Anbringen des Kontrollmanometers. Um diesen Mangel zu beseitigen, ist nur erforderlich, in das Rohr unter dem Druckminderungsventil ein Zwischenstück, das einen Stützen zum Anbringen des Kontrollmano= meters trägt, einzuschalten. Von der Anbringung eines Bierfanges darf nicht abgesehen werden. Die doppelläusigen Zapfhähne sollen nicht mehr Verwendung finden. Um aber die vorhandenen Dopvelhähne nicht vollkommen verwerfen zu müssen, kann zugelassen werden, daß durch sorgfältige Ausfüllung und Verlötung der einen Bohrung in dem Hahngehäuse die Benutzung als Doppelhahn unmoglich gemacht wird. Eine Verwendung von Gummischläuchen, wie sie früher zwischen Stechhahn uno dem festen Zinnrohr zulässig war, oder von Gummistücken an den Biegungsstellen der Bierleitung ist nicht mehr zulässig. Die Verwendung von Kontrollhähnen zum Zweck der Prüfung der Bierleitungen auf Reinheit hat sich nicht bewährt. Kontrollhähne sind deshalb zu verwerfen. Um zahlreichen Bittstellern entgegenzukommen, ist der Regierungspräsident damit einverstanden, daß bei vorhandenen Anlagen für die infolge der neuen Bestimmungen zu treffenden Abänderungen eine Frist bis zum 1 JJuli ds. Is. gewährt wird. (2) Von der Städt. höheren Mädchenschule. Die Lehrerin Ella Stordeur von der Rektoratschule in Wetter ist zur ordentlichen Lehrerin an unserer höheren Mädchenschule, ebenso die technische Lehrerin Luise Sewening aus Kamen zur technischen Lehrerin an unserer Anstalt ernannt worden. = Dampfkessel=Ueberwachungsverein. Dem Ingenteur Rautmann zu Hagen ist durch Erlaß des Handelsministers das Recht verliehen worden, zur Vornahme der regelmäßigen technischen Untersuchungen und Wasserdruckproben an allen der Vereinsüberwachung unterstellten Dampfkesseln. II Lehrlingsprüfung. Die Zwangsinnung der Klempner, Installateure und Kupferschmiede des Stadt= und Landkreises HagenSchwelm hielt am 14. April ds Is. ihre vierte Lehrlingsprüfung ab. Die Prüfungskommission bestand aus dem Olermeister Fr. Bornemann als Vorsitzenden, den Meisterbeisitzern H Emmelius u. E. Butoff und dem Altgesellen Quante. Zur Prüfung hatten sich 11 Lehrlinge gemeldet. Die theoretische Prüfung bestanden fast sämtliche Lehrlinge mit„aut". Bei der praktischen Prüfung konnte drei Lehrlingen das Prädikat„Ausgezeichnet“ erteilt werden, weitere 5 Lehrlinge erhielten„Gut" und 3 Lehrlinge„Genügend“. d Frauen im Schulkuratorium. In einer Eingabe an den Magistrat hat die Ortsgruppe Dortmund des deutschen evangelischen Frauenbundes um Zulassung von Frauen und Lehrerinnen zu den Sitzungen des städtischen Schulkuratoriums und der Schuldeputation gebeten. Die Ortsgruppe erblickt in der Mitarbeit der Frau eine gedeihliche und notwendige Förderung der erziehlichen und unterrichtlichen Aufgaben des heutigen Mädchenschulwesens. Bekanntlich ist ein ähnlicher Antrag von der Hagener Stadtverordnetenversammlung wiederholt abgelehnt worden. Unbestellbare Postsendungen. Bei der Kaiserl. Oberpostdirektion in Dortmund lagern aus dem 1. Vierteljahr 1910 u. a. folgende Postsendungen, die nicht haben bestellt werden können. Ein Einschreibe= brief mit 100 Mark, aufgegeben in Hagen am 9. 12 09, an Wilhelm Finke in Düsseldorf: ein Einschreibebrief aus Hagen, aufgegeben an Kontor Bücher in Brückenmühle(Rheinl.) am 3. 12. 09; ein Einschreibebrief aus Hagen, aufgegeben an Wallen Reichel in Hagen am 1.1. 10; ein Einschreibebrief mit einer alten Taschenuhr, aufgegeben in Langerfeld an Werner in Hagen am 22. 12. 09; ein Einschreibebrief aus Hagen, aufgegeb. an Ovenbrucck in Düsseldorf am 5. 2. 10; eine Postanweisung über 2.75 aus Gevelsberg an die Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts in Cassel. aufgeg. am 24. 1. 10: Postanweisung über 20,90 aus Schalksmühle, aufgegeben am 21. 6. 09 nach Barmen, Empfänger unbekannt; Postanweisung über 17,80 Mark in Wetter(Ruhr) aufgegeben am 22. 7. 09, Empfänger und Bestimmungsort unbekannt und eine Postanweisung über 5 Mark, aufgegeben in Hagen am 23. 8. 09, Empfänger und Bestimmungsort unbekannt. Die unbekannten Empfänger oder Absender der bezeichneten Postsendungen werden von der Post aufgefordert, s zur Empfangnahme der Sendungen bei der AufgabePostanstalt zu melden, widrigenfalls nach Ablauf von 4 Wochen die zum Verkaufe geeigneten Gegenstände zum Besten der Post=Unterstützungskasse versteigert und die Barbeträge dieser Kasse überwiesen werden. = Verbesserungen in unseren Postverbindungen. Wie wir erfahren, soll der neue D=Zug 25 Paris= Berlin, und zwar der Hauptzug über Hagen auch mit Post besetzt werden, wodurch die Post aus fast ganz Frankreich vom Abend vorher, welche jetzt hier in Hagen erst am übernächsten Tage dem Empsänger zugeht, dann schon am nächsten Abend nach der Auflieferung mit der letzten Austragung bestellt würde bezw. kurz nach Durchfahrt des Zuges 25 am Schalter zum Abholen bereitläge. A Feuerbestattung. Im Mainzer Krematorium fanden im ersten Quartal 1910: 108 Einäscherungen statt. Unter den eingeäscherten Personen waren 70 männlichen und 83 weiblichen Geschlechts. Der Religion nach waren 69 evangelisch, 16 katholisch, 8 israelitisch, 2 altkatholisch, 1 freichristlich, 7 Dissident. O Die Medaillen für Fortbildungsschüler. Bisher wurden auf Antrag der betreffenden Schulleitungen von dem Oberpräsidenten der Provinz Westfalen an Fortbildungsschüler, die sich durch Fleiß und gutes Betragen ausgezeichnet hatten, zum Schlusse des Schuljahres silberne und bronzene Medaillen verliehen. Für den Umfang der Provinz konnten pro Jahr 20 silberne und 100 bronzene Medaillen zur Verteilung kommen. In Fachkreisen waren die Ansichten über die Zweckmäßigkeit dieser Auszeichnung schon seit langem sehr geteilt. Auf eine bezügliche Umfrage im Jahre 1907 wurde die Verleihung der silbernen Medaillen eingestellt, dagegen die bronzenen noch vorläufig beibehalten. Laut Oberpräsidialverfügung vom 26. März ds. Is. soll nunmehr für die Folge von der Verleihung der Medaillen überhaupt avgesehen werden. Bei der hiesigen gewerblichen Fortbildungsschule war schon für das Schuljahr 1909 kein Antrag mehr auf Verleihung der Medaillen gestellt worden, weil man die Einrichtung als unzweckmäßig erkannt hatte. r Einen Flug Kiebitze konnte man auf den Hasleyer Feldern hinter dem wasserlosen Tal gestern nachmittag beobachten; die munteren Vögel übten ihre Flugkünste auf den Viehweiden und Aeckern zur Frende der vorbeiwandernden Spaziergänger aus, indem sie ab und zu durch ihr helles„Kiwitt, Kiwitt“ auf sich aufmerksam machten. In unserer Gegend hat man— abgesehen von den verlockenden Kiebitzeiern in den Fenstern unserer Delikateßgeschäfte— selten Gelegenheit, etwas vom Kiebitz zu sehen. t Ein hübscher Einfall hat gestern der armen abgebrannten Familie H., der am Dienstag ihr ganzes Eigentum an der Bachstraße oberhalb des Forsthauses vernichtet wurde, zu einem kleinen Scherflein verholfen. In einem Hotel an der Elberfelderstraße saßen die Gäste vergnügt bei der Tafelmu# Unter den Anwesenden befand sich auch ein hiesiger Künstler, der als Pianist viel gerühmt wird, aber seine Kunst recht hoch einschätzt und dementsprechend rar macht. Allen Lockungen, doch ein Stückchen seines himmlischen Spiels zum Besten zu aeben, widerstand der junge Meister, der mit ängstlicher Scheu eine Profanierung seiner Kunst verhindern wollte. Schließlich meinte einer: Ja, tun Sie es denn zu einem guten Zweck?— Sofort! war die Antwort des gutherzigen Künstlers. Man war alsbald einig, daß man zum Besten der Abgebrannten in der Bachstraße eine Sammlung veranstalten wolle, wenn der Künstler je ein Stück Chovin und Liszt gebe. Gesagt, getan. Der Pianist spielte„aus dem Handgelenk“— und soll hinreißender als je gespielt haben. Das Publikum zeigte sich von Herzen dankbar: Der Teller füllte sich im Nu mit Silberstücken und dem mit anwesenden Dezernenten unserer städtischen Armenverwaltung konnten als Ergebnis des improvisierten Klavierabends mehrere Goldfüchslein für die genannte Familie überreicht werden. Id Pastor Angust Beyer feiert am 20. d. M. sein 25jähriges Jubiläum als Pfarrer der hiesigen reformierten Gemeinde. *t Die Straßenbahnlinie nach Delstern wird demnächst bis zur Fabrik von W. Wippermann ir. durchgeführt werden. Die Genehmigungen zur Ausführung der Arbeiten sind von den beteiligten Behörden erteilt. Der Ausbau wird die Linie um etwa 800 m verlängern. 88 Wegen Beleidigung der katholischen Geistlichkeit der hiesigen St. Josephs=Pfarre wurden am 19. Februar dieses Jahres vom Schöffengerichte hierselbst der Arbeiter H. mit 40 Mark, die Arbeiter D. und K. mit je 20 Mark bestraft. Gegen dieses Urteil hatten die Privatkläger Berufung eingelegt. Am letzten Mittwoch stand deshalb die Angelegenheit zur nochmaligen Verhandlung vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichtes. Diese hob das Urteil des Schöffengerichtes auf und erkannte gegen H. auf eine Geldstrafe von 100 Mark. gegen die beiden anderen Beleidiger auf eine solche von je 50 Mark. Außerdem wurden ihnen die Kosten beider Verfahren auferlegt. Wie der Vorsitzende des Gerichtshofes bei der Verkündigung des Urteils bemerkte, haben die Angeklagten nur dem Umstande, daß sie noch nicht vorbestraft sind es zu verdanken, wenn sie an der Gefängnisstrafe vorbeikamen. Wegen Verleitung zum Meineide hatte sich die wiederholt wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruchs Unterschlogung und Betruges vorbestrafte Ehefrau Wilhelm V. von hier am Samstag vor der Strafkammer zu verantworten. In Januar v. Is. fühlte sich die 58jährige Angeklagte, die seit Jahren allein für ihre 12 Kinder zu sorgen hat. durch eine Hausgenossin die Ehefrau L., wiederholt in ihrer Nachtruhe gestört und erstattete deshalb Anzeige. Die Frau L. erhielt ein Strafmandat über 5 Mark wegen Verübung ruhestörenden Lärms, beantragte aber, da sie sich schuldlos fühlte, richterliche Entscheidung. Sie wurde in der schöffengerichtlichen Verhandlung am 4. November v Is. freigesprochen. Am Morgen dieses Tages soll nun die Angeklagte eine andere Hausbewohnerin, die Ehefrau Joh. Sch., zu überreden versucht haben. vor Gericht zu beschwören, daß auch sie wiederholt den nächtlichen Lärm gehört habe. obgleich diese nichts gehört haben will. Da sich diese Zeugin aber in fortwährende Widersprüche verwickelte, hielt der Staatsanwalt die Sache für zu wenig geklärt, um die Angeklagte zu der Mindeststrafe von 1 Jahr Zuchthaus zu verurteilen; er beantragte deren Freisprechung und das Gericht erkannte demgemäß. [] Erfolg mit ihrer Berufung hatten vor der Straflammer die Maurer Emil H. und Justus D., die vom Schöffengericht wegen Vergehens gegen§ 153 des Str.=G.=B. zu einer kleinen Gefängnisstrafe verurteilt worden waren. Die Angeklagten, die im Oktober 1908 durch Drohungen und Beleidigungen, den Maurer Paul K. zum Beitritt in den christlichen Maurerverband genötigt haben sollen, wurden von der Anklage der Bedrohung freigesprochen und nur wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 20 Mf. verurteilt. n Böswillige Brandstiftung scheint einem in vergangener Nacht wiederum in der Kuhlmannschen Fabrik ausgebrochenen Feuer zugrunde zu liegen. Bekanntlich brannte es schon vor einigen Tagen in dem Anwesen, das Feuer konnte damals zum Glück bald gelöscht werden. In der vergangenen Nacht entstand der Brand an der entgegengesetzten Seite im Kesselhaus und der Schmiede. Auch diesmal gelang es durch das prompte Eingreifen unserer Feuermehr, den Brand auf seinen Herd zu beschränken. Vernichtet wurden nur zwei Dächer; die Maschinen haben zum Glück nicht gelitten u. der Betrieb wird ungestört bleiben. Der Schaden dürfte sich auf 6—7000 Mark belausen.— Man kann nur annehmen, daß beide Male das Feuer von böswilliger Hand angelegt ist; gewisse Anzeichen bestätigen diese Vermutung. Es wird uns ferner mitgeteilt, daß die Feuerwehr beim Anrücken bezw. bei den Löscharbeiten von einer die Brandstelle umstehenden Rotte mit Steinwürfen attackiert wurde. Angesichts einer solchen Roheit wäre zu wünschen, daß die betreffenden Burschen gepackt und zur Anzeige gebracht wurden; an einer exemplarischen Strafe sollte es sicher nicht fehlen. 2. Eine Gaserplosivn ereignete sich heute morgen gegen 7½ Uhr im Hause Kampstraße 34. In einem Wohnzimmer in der ersten Etage war eine Gasleitung undicht geworden. Da die Fenster des Zimmers, das wegen Anstreicherarbeiten gelüftet wurde, aufstanden, hatte sich die Fachwerkdecke voll Gas gesogen Als man die schadhafte Stelle ableuchtete, entstand eine heftige Explosion, durch welche ein auf einer Leiter stehender junger Mann heruntergeschleudert wurde. Im oberen Stockwerk hob sich die Decke um 20 Zentimeter. K Ein Mausardendieb hat sich am Samstag in ein Haus am Neumarkt eingeschlichen und aus dem Zimmer eines Dienstmädchens eine goldene Uhr und mehrere Schmucksachen gestohlen. Man sei doch auf der Hut vor fremden Menschen und lasse solche unter keinerlei Vorwand die oberen Etagen betreten. K Ein unkontrollierbares Gerücht zirkulierte gestern im Stadtteil Eppenhausen. Danach soll ein 10 Monate altes Kind, während die Eltern sich auf einer Familienseier befanden, im Bett erstickt sein Auf unsere Anfrage an zuständiger Stelle wuroe uns jedoch mitgeteilt, daß amtlicherseits von einem solchen Vorfall nichts bekannt ist und daß das kleine Wesen eines natürlichen Todes gestorben sei. (9 Hasve, 16. April.(Erwischter Dieb.) In einem hiesigen Fabrikbetriebe war am Freitag ein Schreiner entlassen worden. Es fiel nun auf, daß mit ihm eine Anzahl neuer Werkzeuge fehlte. Die Polizei stellte nun bei einer in der Werkstatt des Entlassenen vorgenommenen Haussuchung fest, daß daselbst außer den entwendeten Werkzeugen auch ein ganzes Lager gestohlener Schuhwaren aufgestavelt war. Dies veranlaßte die Polizei, auch die Wohnung des Schreiners noch einer genaueren Besichtigung zu unterziehen: auch hier wurden eine große Anzahl Schuhe gefunden. Wie mittlerweile festgestellt ist, rührt das Schuhwerk von dem Einbruch in dem Dabringhausen'schen Schuhwarengeschäft her. Der Dieb wurde verhaftet.„ (°) Voerde, 16. Avril.(Seltenes Eheiubiläum.) Am Samstag, 23. April feiern die Eheleute Stellmacher Johann Weiß hier das Fest der diamantenen Hochzeit. In seltener Frische und Rüstigkeit begehen die alten Leute den Tag ihrer sechszigjährigen Ehe, umgeben von einem großen Kreise Kinder Enkel und Urenkel. Allgemein bringt man dem Ehepaar zu diesem Ehrentage herzliche Glückwünsche dar, auf daß ihnen noch recht lange ein glücklicher Lebensabend beschieden sein möge. te Halver, 16. April.(Gemeinderatssitzung.) In der gestern abgehaltenen Sitzung der Gemeindevertretung wurde mitgeteilt, daß die Anlage des Niederspannungsnetzes der„Mark“ 148000 Mark gekostet hat, während der Kostenanschlag, wenn es von der Gemeinde angelegt wäre, sich auf 220 000 Mark belaufen haben würde. Die Reinverzinsung beträgt ohne Großkonsumenten 15 Prozent, in Iserlohn 17,4 Prozent, in Altena 14 Prozent, in Haspe 14 Proz., in Lüdenscheid(Landgemeinde) 17,4 Prozent. Wenn man das weite Gebiet für das Netz und die dadurch bedingten höheren Anlagekosten gegenüber den in den Städten berücksichtigt, erscheint die Reinverzinsung günstig. Die von der Stromabgabe an die Gemeinde zu entrichtenden 5 Prozent betrugen 2027 Mark im Jahre 1909. Sodann wurde Mitteilung gemacht von der Eingabe des Amtmanns Thomas wegen Verbesserung an dem vorgesehenen Fahrplan. Bei der Eröffnungsfeier unserer Neubau=Bahnstrecke am 30. Juni wird voraussichtlich das Frühstück in Radevormwald oder Wipperfürth, und das Festessen und die übrigen Festlichkeiten in Halver stattfinden. Zur Deckung der Unkosten wurden 1000 Mark bewilligt. Dem für den Schulneubau in Halver vorgesehenen Platz stimmte Kollegium nicht zu, weil er unmittelbar neben dem Krankenhause liegt. Eine gewählte Kommission soll weitere Schritte tun. Damit siel auch die Frage des Umbaues der alten Schulgebäude und der Aufnahme einer Anleihe für den Neubau. Dem Antrage von Interessenten aus Sticht auf Anlage auf Anlage eines Weges zum Bahnhof Ehringhausen soll stattgegeben werden, wenn die Interessenten Hand= und Spanndienste sowie die Erd= und Steinbergungsarbeiten übernehmen; alsdann will die Gemeinde die auf 1200 Mk. berechnete Summe übernehmen. Die Unterhaltung der Glörbrücke oberhalb Dahlerbrück, die auf Breckerfelder Gebiet liegt. lehnt Kollegium ab. Der Antrag von Interessenten in Schalksmühle auf Anlage einer Kanalisation in der Halverstraße daselbst wurde ausgesetzt. bis später ein generelles Projekt für die Kanalisation ausgearbeitet wird. Ebenso wurde ein von Schalksmühle gestellter Antrag betr. Ausdehnung der Straßenbeleuchtung zurückgestellt, bis eine allgemeine Erweiterung des Beleuchtungsnetzes in der Gemeinde Halver stattfindet. Sodann wurde von der Umwandlung je einer Lehrerstelle in Lehrerinnenstellen an den Schulen in Halver und Schalksmühle Kenntnis gegeben, sowie von einer gewährten Beihilfe aus dem Westfonds zu Aufforstungszwecken. Dem Krüppelheim in Volmarstein wurde eine Beihilfe von 10 Mark bewilligt. r Hohenlimburg, 18 April.(Die Leiche) der seit 31. Oktober vorigen Jahres vermißten Hedwig Fernum aus Berchum ist im Mühlenteich der Holzschleiferei Klagges bei Westhofen gelandet worden. Das Schicksal des 20jährigen Mädchens hat seiner Zeit großes Aufsehen erregt und ist umso mehr besprochen worden, als die Leiche des Mädchens, das ins Wasser gegangen sein sollte, trotz aller Nachforschungen nicht gefunden werden konnte. Vereine und Veranstaltungen. * Hagen, 18. April. A Der Gartenbau=Verein für Hagen und Umgegend wird anfangs Mai an sämtliche Kinder des 5. Schuljahres der hiesigen Volksschulen Blumenpflanzen verteilen, um durch die Pflege, die den Kindern obliegt, das Interesse für die Natur bei den Stadtkindern zu wecken. Die Verteilung der Pflanzen erfolgt durch den Stadtgärtner. Im Herbste findet eine Ausstellung der herangezogenen Blumen statt. wobei Prämien zur Verteilung kommen. Eine anatomische Ausstellung von mehreren hundert Naturabgüssen und Präparaten des Münchener Universitätsmuseums ist zur Zeit im Hause Elberfelderstraße 14(1. Stock) geöffnet. Die Sammlung zeichnet sich, wie wir festgestellt haben, vor vielen anderen ihrer Art dadurch aus, daß ihr ein wirklich wissenschaftlich belehrender Zweck und ein streng sittlicher Ernst innewohnt. Die Objekte veranschaulichen die geläufigsten Erkrankungen des menschlichen Körpers sowie Entwickelung und Geburt an vorzüglich gewählten und naturgetren dargestellten Prävaraten. Die Ausstellung ist Dienstag nachmittag von 4—10 Uhr für die Frauenwelt reX Gründung des Gaues Rheinland=Westfalen der Rabattsparvereine. Man schreibt uns: Die Bestrebungen des Detaillistenstandes zur Bildung einer straffen Organisation kamen zum Ausdruck in der Gründung des Gaues„Rheinland=Westfalen“ im Verbande der deutschen Rabattsparvereine(Sitz Bremen), der etwa 56000 Detaillisten als Mitglieder zählt und über ganz Deutschland verbreitet ist.— Die Gründungsversammlung des Gaues fand am Sonntag im Parkhause zu Hagen statt. Die Versammlung war aus allen Teilen der beiden Provinzen gut besucht. Der Generalsekretär des Verbandes, Herr Beythien, betonte die Dringlichkeit einer straffen Organisation und die Notwendigkeit, über die gemeinnützige Wirksamkeit des Verbandes Tageblatt. General=Anzeiger für Hagen und Umgegend. Aufklärung zu verbreiten. Selbsthilfe sei der oberste Grundsatz des Verbandes, es sei jedoch die Staatshilfe zu fordern, wo es sich um Beseitigung von Ungerechtigkeiten handle; die Tätigkeit des Verbandes habe beste Früchte getragen. Die Satzungen wurden nach längerer Beratung angenommen. Herr Teichmüller(Barmen) referierte über die Aufgaben des Gaues. Herr Neumann(Mülheim a. Rhein) forderte, in zweckmäßiger Weise vorzugehen gegen die ungerechtfertigte Konkurrenz bezw. Schädigung durch die Steuerumgehung der Konsumvereine, durch Warenhäuser. Filialbetriebe. Beschlossen wurde nach längerer interessanter Aussprache, die angeschnittenen Fragen in Vorstandssitzungen zu klären und sie auf dem Verbandstage in Freiburg(Breisgau) zu behandeln. Eine Reihe der gestellten Aufgaben des Gaues soll sofort in Angriff genommen werden. Zum Vorort des neuen Gauverbandes wurde Elberfeld gewählt. Frühjahrsrennen zu Schwelm. Bei ziemlich trübem Wetter ging gestern das Rennen vor sich. Es verlief ohne weitere Unfälle, nur daß im 4. Rennen Royal Anne, Reiter perr Schulze=Hein, ausbrach und erst nach längerer Anstrengung von Seiten des Reiters wieder in die Bahn gelangte. Das Rennen zu Köln tat dem Schwelmer Rennen doch nicht soviel Abbruch, wie man wohl anfangs geglaubt hatte, und so erfreute es sich auch eines zahlreichen Besuches, besonders von Zaungästen. Nachstehend die Ergebnisse der Rennen: I. Eröffnungs=Jagd=Rennen. Ehrenpreis dem stegenden Reiter und garantiert 900 Mark. Hiervon 500 M. dem ersten, 250 M. dem zweiten, 150 M. dem dritten Pferde. Herren=Reiten. Distanz: 3000 Meter. Es liefen 4 Pferde. Herrn G. Eich holz's Mantime, 6j. br. W., v. Laveno—Dantime 1. Reiter: Lt. Schönborn. Leutn. von Müller's (5. Drag.). Roswitha, 6j. F.=St., von Alconburn— Ripple 2. Reiter: Besitzer. Unvlaziert: Herren J.& G. Reimann's Stort, 4j. F.-St., von Forfarshire—Regina, Frhr. Cl. von Romberg's Else, 41. F.=St., von Rheinwein—Edel. Tot.: Sieg: 33: 10, Platz: 19. 39: 10. II. Bergisches Jagd=Rennen. Ehrenpreis dem siegenden Reiter und garantiert 900 Mark. Hiervon 500 M. dem ersten, 250 M. dem zweiten und 150 M. dem dritten Pferde. Herren=Reiten. Distanz: 3200 Meter. Esliefen 2 Pferde. Totes Rennen. Herren J. u. G. Reimann's Saint Oliver, 6f. br. W., von Saint Simonmimi—Lark Hill 1. Reiter: Herr Schulze=Hein, rot, zwei weiße Querstreifen, weiße Kapve. Leutn. Stellbrink's (70. Artill.) Saint O'Brian, 6j. br. W. v Collar— Wee Aring o'Thee Green 1. Reiter: Besitzer. Tot.: Sieg: 9, 7: 10 III. Offizier=Jagd=Rennen. Ehrenpreis dem siegenden Reiter und garantiert 1000 Mark. Hiervon 500 M. dem ersten, 250 M. dem zweiten, 150 M. dem dritten, 100 M. dem vierten Pferde. Im Besitz und zu reiten von aktiven oder zur Dienstleistung einberufenen inaktiven Offizieren der deutschen Armee. Dist.: 3400 Meter. Esliefen 5 Pferde. Leutn. Schoenborn's(7. Artill.) Uniform, Murrhie, 41. F.=W., von Best Man—Myrrh 1. Reiter: Bes. Hauptmann Boehmer's(39. Infant.), Unif., Athlet, 6j. dbr. W., v. Calvelen—Ashdown 2. Reiter: Lentn. Koester. Leutn. Mener's(14. Ulan.) Uniform, Ohm Peter, 6j. F.=W., v. Saint Pat—Alice Where Art Thon 3. Reiter: Besitzer. Unplaziert: Manuscrit, Exchequer. Tot.: Sieg: 20: 10, Platz: 14, 25: 10. IV. Märkisches Jagd=Rennen. Ehrenpreis dem siegenden Reiter und garantiert 1200 Mark. Hiervon 800 M. dem ersten, 250 M. dem zweiten, 150 M. dem dritten Pferde. Herren=Reiten. Distanz: 3600 Meter. Es liefen 4 Pferde. Rittmstr. G. von Schierstaedt's(8. Husaren) Liebesritter, a. F.=W., v. Gouverneur—Lady Rosebern 1. Reiter: Lt. Müller. Frhr. Cl. von Romberg's Königskind, a. F.=St., von Saphir—Kunigunde 2. Reiter: Lt. v. Bock und Polam.— Unplaziert: Kupferschmied, Ronal Anne. Tot.: Sieg: 30: 10, Platz: 12, 11: 10. V. Brunnen=Jagd=Rennen. Ehrenpreis dem siegenden Reiter und garantiert 1000 Mark. Hiervon 600 M. dem ersten, 250 M. dem zweiten, 150 M. dem dritten Pferde. Offizier=Reiten. Distanz: 3400 Meter. Es liefen 3 Pferde. Herrn G. Eichholz's Wagehals. 4j. F.=H., von Cazabat—Pride of Windermere 1. Reiter: Lt. Schönborn. Leutn. Schladitz's(22. Artill.), Uniform, Quadrath. a. F.=W., von Saphir—Miß Gorse 2. Reiter: Besitzer.— Unplaziert: Laura. Tot.: Sieg: 18: 10. Sprechsaal. allen an dieser Stelle erfolgenden Veröffentlichungen überiimmt der Einsender für die Richtigkeit des Inhalts und die ent n den Arttkeln zu findenden Angrisfe beleidigender Natur die Vergimortung der er Zur Verpflegung eines armenischen Waisenkindes. (1045) Aus der Veröffentlichung des Herrn Prof. Bötticher in Ihrer Zeitung vom 13. ds. Mts. ersehe ich, daß vom deutschen Hilfsbund 1900 armenische Waisenkinder und 169 Witwen versorgt werden. So schön eine solche Liebestätigkeit an sich auch ist, möchte ich dabei doch die Frage aufwerfen, wie viele deutsche Witwen und Waisenkinder von den Armeniern, die bekanntlich die gerissensten und reichsten Geschäftsleute des Orients sind, unterhalten werden. Es zeugt von einem sehr guten Herzen, wenn von Deutschland für wohltätige Stiftungen im fernen Osten so viel Geld aufgebracht wird, berechtigt ist meiner Meinung nach die Versendung von so viel deutschem Geld in den Orient nur dann, wenn im eigenen Lande das Geld für die Erleichterung des Loses der uns viel näher stehenden Witwen und Waisen nicht ebenso gut angelegt werden kann und unser Volk für den Verlust an Nationalvermögen einen entsprechenden Nutzen hat. Es ist eine leidige Gewohnheit des Deutschen, für das Unglück des Auslandes stets eine offene Hand zu haben, trotzdem ihm dafür das Ausland keinen entsprechenden Dank weiß, die leider zu oft bedingt, daß das lose sitzende Geld für das Ausland schon ausgegeben ist, wenn im Inland einmal ein großes Unalück vorkommt, und stilles Weh im eigenen Volke viel mehr übersehen wird, als solches im Ausland. Wie viel Geld ist nicht nach Messina, nach Alesund und selbst nach Paris gegangen, und wie viel davon nicht in die Hände der wirklich Notleidenden, sondern in die Taschen der Verteiler geflossen! Wie ärmlich dagegen waren die Gaben als Havel und Elbgegend durch Hochwasser stark gelitten hatten, als ein großer Brand Donaueschingen zerstörte. Was hat man dabei von Gaben des Auslandes an die Deutschen gehört, welchen Dank hat Deutschland für die Verluste an seinem Nationalvermögen, die seine milden Gaben ihm brachten, gehabt? Wer im Auslande längere Zeit mit offenen Augen gelebt hat, weiß, daß wir Deutsche im allgemeinen nur denen, die von den Fremden leben, liebe Freunde gegen gleich bare Zahlung sind; daß aber sonst Verehrung gegen die Fremden, wie wir sie in Deutschland finden, im Ausland uns gegenüber sehr wenig zu bemerken ist. Wir sind den Leuten unbequem als politische Emporkömmlinge, als Konkurrenten. oder weil ihre Zeitungen von unseren lieben Nachbarn und Vettern jenseits des Kanals für das Beschimpfen und die Verdächtigung der Deutschen gut bezahlt werden. z. B. in Italien. Wir aber geben aus übertriebener Schwärmerei und Mitgefühl für das Ausland unser gutes Geld ohne entsprechenden Nutzen hin. Hagen, 16. April 1910. Dr. L. Letzte Nachrichten. Der Kampf im Vangewerbe. Berlin, 17. April. Der Verband der Baugeschäfte von Berlin und den Vororten hält am Freitag, den 22. Avril, eine ordentliche Generalversammlung im Architektenhause in Berlin ab, in der die Würfel über Krieg und Frieden im Baugewerbe fallen sollen. In einer 62 Seiten umfassenden Denkschrift wenden sich jetzt die Arbeiterorganisationen an die Oeffentlichkeit. Sie geben darin eine Darstellung des Verlaufz der diesjährigen Tarifbewegung und sind bestrebt, nachzuweisen, daß die Arbeitgeber den Konflikt seit Jahren suchten und somit die Schuld an dem die Volkskraft verheerenden Kampfe tragen. Interessant ist der Schluß der Denkschrift. Es heißt da: Wir, die angegriffenen Arbeiter, können nichts weiter tun, als uns nach Kräften zu wehren, und das wird geschehen, obwohl sich unsere Gegner mächtiger Hilfe rühmen. Soll ihnen doch von namhaften Textil=Industriellen zugesagt worden sein, daß auch die in den Textilfabriken arbeitenden Frauen ausgesperr ter Bauarbeiter für die Dauer der Aussperung entlassen werden. Im Arbeitgeberbund für das Baugewerbe schätzt man die Zahl der gestern Ausgesperrten auf etwa 200 000 Mann, jedoch kann diese Zahl nach oben oder nach unten hin um 10 000—25 000 variieren. 20= Bochum. 17. April. Der Verband der Arbeitgeber für das Bangewerbe in Bochum hat beschlossen, diejenigen Lieseranten von Kalk. Sand. Ziegelsteinen n. s. w., die durch Lieferung von Materialien während der Streikzeit entgegen den Beschlüssen des Verbandes der Bauarbeitgeber diesen in den Rücken fallen, auf drei Jahre von der Lieferung an Verbandsmitglieder anszuschließen. Die anwesenden Vertreter von Banmaterialien=Lieferanten erklärten sich einstimmig bereit, den Arbeitgebern jede mögliche Unterstützung durch Einstellung der Lieferungen zuteil werden zu lassen. Reichstagsabgeordneter Graf Oriola F. 1 Berlin, 17. Avril. Der Reichstaasabgeordnete Graf Oriola ist heute nacht 1½ Uhr im Palast=Hotel gestorben. Graf Oriola gehörte lange Jahre der nationalliberalen Partei an, erklärte aber während der Kämpfe um die Finanzreform seinen Austritt aus der Partei. Er vertrat seit 1893 den sweiten hessischen Wahlkreis Friedberg=Vilbel=Büdingen im Reichstag. Graf Oriola stand im 56. Lebensjahr. Dreimal zum Tode vernrteilt. t Erfurt, 17. Avril. Das Reichsgericht hatte zweimal das Todesurteil gegen den Glasbläser Lutz ans Friedersdorf aufgehoben. Jetzt wurde der Angeklagte zum dritten Male zum Tode verurteilt: er wurde für schuldig befunden, den Forstansseher Walther erschossen und einen Wilddiebstahl im Forste Gehren ansgeführt zu haben. Das Schwurgericht verurteilte den Angeklagten zum Tode und zu drei Jahren Zuchthaus. Angeklagte Parlamentarier. □ Budavest, 17. April. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die früheren Abgeordneten Zakarias. Hoffmann, Markos, Madarazs jun., Beck und Eikner. welche den Ministerpräsidenten Khuen Hedervarn und den Ackerbauminister Grafen Serenni im Abgeordnetenhause tätlich angegriffen hatten, die Anklage erhoben wegen des Verbrechens der Gewalttätigkeit gegen eine Behörde sowie wegen des Vergehens der schweren Körperverletzung, welche eine in weniger als 20 Tagen heilende Verletzung zur Folge hatte. Die Untersuchung hat ergeben, daß die Tätlichkeiten während der Unterbrechung der Sitzung des Abgeordnetenhauses verübt worden sind. Die Immunität der Abgeordneten kommt für Handlungen außerhalb der Sitzungen nach Erlöschen des Mandats nicht in Betracht. Neun Arbeiterinnen ermordet. * Wien, 17. April. Wie Warschauer Blätter berichten, sind in der Nähe des Dorfes Nemirow neun Arbeiterinnen der dortigen Zuckersabrik auf dem Heimmege von der Arbeit von bewaffneten Banditen ermordet und ihrer Barschaft beranbt worden. Einer Arbeiterin gelang es in der Dunkelheit zu entfliehes. Sie begab sich in die Wohnung ihrer Schwester und machte hier die Wahrnehmung, daß auch ihr Schwager zu den Mördern gehöre und sie ebenso wie die anderen Arbeiterinnen ermordet werden sollte. Es gelang ihr im letzten Moment, durch ein Fenster zu flüchten und die Gendarmerie zu alarmieren, die den Schwager und dann die übrigen Mörder verhaftete. Chinesenaufstand in Hankau. wwankau. 17. Anril. Alle den Ausländern gehörigen Gebäude sind in Brand gesteckt worden, ansgenommen das englische Konsulat. Wenn auch das Gerücht geht, der Gonverneur sei ermordert worden. so glaubt man doch, daß er sich verborgen hält. Die Trunven schritten nicht gegen die Aufständischen ein. Es ist Besehl ergangen, die Mistionen der ganzen Provinz zu räumen da die Beamten einen allgemeinen Aufstand fürchten und sich außerstande erklären die Fremden zu schützen. Der Vizekönig hat Truppen in Stärke von 2000 Mann abgesandt. Verantwortlich für Politik, Feuilleton und Kunst: J. D.: A. Deckor für Kommunalpolitik, Lokales und Provinzielles: J. Thiebes; für Allgemeines und Unterhaltungs=Beilagen: E. Kübne für die Anzeigen W. Breitfort, sämtlich in bagen. Redaktion(Fernsprecher 126) und Geschäftsstelle(Fernsprechen Hagen Galdberastraße 17/21 Wenn ausputz ISt Eden d. großt Reinemachen beginnt: das Putzen, Abwaschen, Fegen, Wischen, Schrubben, Kratzen, Scheuern, dann bewährt sich, wie schon seit langen Jahren, dabei am besten der bekannte Luhns Wasch=Extrakt mit rotem Band. Wo man etwa versucht, etwas anderes als „dasselbe“ oder als„grade so gut“ zu unterschieben, schreibe man direkt an Luhns Seifenfabrik in Barmen, dann wird Ihnen sofort die nächste Verkaufsstelle mitgeteilt. Luhns bleibt unerreicht! Statt jeder besonderen Anzeige. Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, am Samstag abend gegen 12 Uhr meinen lieben Mann, unsern treuherzigen Vater, Schwiegervater und Grossvater Heinrich Degenthof im beinahe vollendeten 67. Lebensjahre zu sich in die Ewigkeit zu nehmen. Allen Bekannten und Freunden diese Trauernachricht mit der Bitte um stille Teilnahme Die trauernden Hinterbliebenen. Hagen i. W., den 18. April 1910. 5866 Die Beerdigung findet Mittwoch nachmittag 2 Uhr vom Sterbehause, Kinkelstrasse 16, aus statt. Se Li-Ferresol (InvertzuckerMineralsalzverbindung) Vorzügl. Gegenmitte! bei Gicht 3X täglich 1 Esslöffel. Erhältl. in den Apotheken Preis 3.— Mk. Frisches Kalbfleisch 9 Pfd. netto Postkolli für Mk. 5.— 9 Pid. Kalbs=Keule„„ 5,60 9 Pfd. frisch. Rindfleisch„ 4,75 empfiehlt franko scen Nachnahme 579a Emil Plewka in Friedrichshof, Ostpr. Von der Reise zurück 5879 Dr. Naypeg k. Angenart Bahnhofstr. 48. Von der Reise zurück. Dr. H. Bosch Heldenstrasse 23. Doberman schwarz mit gelden Flecken entlaufen.— Wiederbringer erhält Belohnung. 5870 Ewald Witte, Haspe=Roland. Zwangsversteigerung. Dienstag, den 19. April er., vorm. von 11 Uhr an, versteigere ich in meinem Pfandlokale Kirchplatz Nr. 4, bezw. an Ort und Stelle 1 Partie Bilder, 1 Klavier, 1 Trumeauxspiegel. Hagen, den 18. April 1910. Müller, Gerichtsvollzieher. Zwanosbersteigerung. Am Dienstag, den 19. April er., vormittags 10 Uhr, verlaufe ich in Hagen, im Verkaufslolal beim Wirt Muth, Körnerstr. 12: 1 Jagdgewehr, Geldschränke, Aktenschränke, 1 Büffet, 1 Sofa 1 Teppich, 1 Klavier, Schreibtische, 1 Spiegelschrank, Sosatische, 1 Nähmaschine u. a. m. öffentlich meistbietend gegen Barzahlung. Hagen i. W., d. 18. April 1910 5864 Tod, Gerichtsvollzieher Mehrere Waggon la. Roggen= u. Weizenstroh gibt noch billigst ab 2578 Otto Eßer, Mettmann Gut zur Gau. Fernspr. 117. Strebsamer Herr(Beamter) in den 40er Jahren, wünscht die Belanntschaft einer häuslichen Dame mit treuem, liebevollem Wesen im Alter von 36—40 Jahren, Witwe nicht ausgeseh., zwecks späterer eirat. Gefl. Offerten unter .5877 a. d. Exped. d. Ztg. erb. Wünschen Sie Ihre Fußbekleidung stets in guter Verfassung, so wenden Sie sich an Cl. Diederieh, Schuhmachermeister, Gartenstraße Nr. 28. Tadellose Arbeit, bestes Material, mäßige Preise. Abholung der Arbeiten frei und umgehend. Extra ausgelegt im Parterre. 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Rotationsdruck und Verlag: Westfälische Verlagsanstalt Decker& Co., Hagen i. W., Goldbergstr. 17—21. Redaktion: Fernsprecher Nr. 126, Expedition: Fernsprecher Nr. 120. Telegr.=Adr.: Tageblatt Hagenwestf. Anzeigenpreis für die siebengespaltene Zeile 15 Ofennig, im Wohnungs= und Arbettsmarkt 10 Pfennig. im Reklamenteil die Kertzeile 50 Pfennig. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewährt. Als Beilagengebühr werden für je tausend Stüch 6 Mark berechnet. Nummer 89 Montag, den 18. April 1910 46. Jahrgang Zweites Blatt. Preußischer Tandtag. Abgeordnetenhaus. 51. Sitzung. Berlin, 16. April. 11 Uhr. Am Ministertische: Fleck. Das Haus ist mäßig besetzt. Präsident v. Kröcher eröffnet die Sitzung um 11¼ Uhr. Der Gesetzentwurf zur Abänderung des Gesetzes betr. das Statsschuldbuch wird in zweiter und dritter Lesung ohne Besprechung unverändert angenommen. Der Eisenbahnetat. Hierauf wird die zweite Lesung des Eisenbahnetats fortgesetzt. Mehrere Abgeordnete bringen lokale Wünsche vor, von denen folgende erwähnt seien. Abg. Diuslage(Zentr.) weist hin auf die Beschweide der Handel skammer in Arnsberg darüber, daß die Eisenbahnarbeiter und=Handwerker den privaten Handwerkern Konkurrenz machen. Abg. Haarmann=Altena(natlib.): Die Erweiterung der Bahnhofsanlage in Altena ist insbesondere auch im Intereise des Fiskus durchaus notwendig. Abg. Kirsch(Lentr.) schließt sich dem Vorredner an. Auch der Bahnhof Düsseldorf bedarf dringend des Umbaues. Auf Aufrage des Abgeordneten Schulze=Pelkum (kons.) erwidert Ministerialdirektor Wesener: Es werden demnächst Verhandlungen mit dem Finanzministerium über die Erweiterung des Bahnhofs Hamm eingeleitet werden. Abg. Dr. Bell(Zentr.): Der Hauptbahnhof in Essen bedarf dringend einer Entlastung. Es müßte ein Bahnhof Essen=Süd eingerichtet werden. Abg. Haarmann=Altena(natlib.): Für die Erweiterung des Bahnhofs Dortmund sind 2½ Mill. in den Etat eingestellt. Man muß anerkennen, daß damit allen berechtigten Anforderungen genügt wird. Leider hat die Stadt große Opser bringen müssen. Baubericht der Eisenbahn. Es folgt die Beratung des Bauberichts der Eisenbahnverwaltung vom 1. Oktober 1908 bis zum 1. Oktober 1909. Abg. v. Bockelberg(kons.): Im Bauwesen gibt es noch Mißstände, weil vielfach noch Bauten unternommen werden, die sich später als unwirtschaftlich erweisen. Dem könnte man abhelfen, wenn man in die Baukommissionen sachverständige Interessenten aus den betrefsenden Gegenden berufen würde. Auch die Gemeinden und interessierten Korporationen müßten gehört werden. Der Redner begründet im Don einer alten „Brüderschaft" in Hagen. (1766—1771). Von Dr. O. Schnettler. (Nachdruck verboten.) (Schluß.) In früherer Zeit ist die Brüderschaft auch häufig rozesse geraten, die zu ihrem Schaden geendigt; so mag auch in älterer Zeit manches zu den Hagener Schulen und Psarreien gekommen sein. Jedenfalls ist der an dem Anonymus zu 30 Stüber angegebene Kanon aus Witten Gute„zu Bocke“, der allerdings 1 Rthlr. und 30 Stüber beträgt, seit kurzem im Besitze der(evangelischen) Pfarrei. Das kam also: Der damals schon verstoßene Prediger Druden war bei der Brüderschaft Schreiber gewesen. Als ihn nun die Br. aus irgend einem Grunde nicht länger behalten wollte, übernahm er den ihm als Schreiber der Br. zustehenden Kanon von Witten Gut zur Pfarre. Ein hierüber bei der Regierung in Kleve entstandener Prozeß war dann wider die Brüderschaft ausgefallen, der strittige Kanon der Pfarte zuerkannt worden. Doch— heißt es weiter— nicht nur der jetzige Brudermeister Kaufmann Tucht habe noch eine Forderung von 22 Rthlr. und 24 Stüber, die sein Vater, der frühere Brudermeister, aus eigenen Mitteln bei dem eben genannten Prozesse vorgeschossen, auch an den Hoffiskal und Landgerichtsadvokat Huckig zu Hagen müsse die Brüderschaft eine DeservitenRechnung begleichen. Temnach belaufe sich der Ertrag der Brüderschaft namentlich aus dem Belenhof und den Kanones aus ungefähr 600 Rthlr.(die Kanones wurden auf ungef. 150—100 Rthlr. veranschlagt.) Ad 8 führt der Bericht aus: So würde nun wohl keiner mehr— ausgenommen die Mitglieder der Brüderschaft— dem Anonymns widersprechen, wenn er behaupte, daß diese Gelder zum Besten der Allgemeinheit sich nützlicher verwenden ließen. 4 Doch vertrete demgegenüber die Brüderschaft die Ansicht, daß, falls der König diese Br. aufhebe, was man allerdings nicht hoffe,„ihr die in Besitz habenden Güter zu überlassen sein möchten“. Auch stamme die Br. aus„uralten katholischen Zeiten“ und sei ein erlaubtes Collegium, das auch die Vorgänner des Königs immer geduldet hätten. Außerdem habe ja Friedrich der(Proße selbst bei seinem Regierungsantritte dergleichen Collegien überhaupt bestst# und befohlen, daß jeder Untertan bei seinen altbergebrachten Rechten geschützt werde. Gleschwobl sei es nun Adamis Ansicht, daß die Aufhebung der Viüld. mit Fug und Recht geschehen könne; denn der hauptsächlichste Zweck der Zusammenkunft, die Uebung der„Religions=Andacht" habe jetzt gänzlich aufgehört. Die Zusammenkunft könne nur gls unnas und schädlich angesehen werden,„inNamen seiner Fraktion folgenden Antrag über Auhörung der Interessenten, die Staatsregierung zu ersuchen, bei Inaugriffnahme sowie der Ausführung von Eisenbahnbauten Maßnahmen dahinzu treffen. daß die beteiligten Kreise. Gemeinden, Korporationen und Einzelinteressenten in größerem Umfange, als dies in der gegenwärtigen Praxis geschieht, angehört werden, sowie daß ihnen in vermehrter Weise als jetzt Gelegenheit gegeben wird, ihre Wünsche an maßgebender Stelle vorzubringen. Unterstaatssekretär Fleck: Der Minister hat schon an die nachgcordneten Behörden eine Verfügung erlassem, daß die öffentlichen und privaten Interessenten gehört und ihre Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt werden sollen. Der Antrag v. Bockelberg wird angenommen und der Baubericht erledigt. Der Kultusetat. Es folgt die Beratung des Kultusetats. Der Kultusminister v. Trott zu Solz, Ministerialdirektor Schwartzkopff und Kommissare erscheinen im Saale. Zur Geschäftsordnung regt Abg. Frhr. v. Zedlitz(freikons.) an, bei der schwachen Besetzung des Hauses— nur ungefsshr 20 Abgeordnete sind anwesend— die Beratung dieses so wichtigen Etats nicht meyr zu beginnen, und beantragt zugleich, die Frage der Mittelschulreform nicht in Verbindung mit dem Etat, sondern gesondert zu behandeln. Der Antrag wird angenommen. Beim Titel „Ministergehalt“ findet eine allgemeine Besprechung statt. Abg. Dietrich(Zentr.): In der Kirchenfrage wie in den Schulfragen legen wir Wert darauf, daß die Grundsätze des Christentums überall zur Geltung kommen. Wir fordern volle Religionsfreiheit und freie Bewegung für die Orden. Wir verhorreszieren die Schule ohne Religionsunterricht und wollen auch keine paritätische, sondern eine konfessionelle Schule. Wir treten für die geistliche Schulinspektion ein, welche sich durchaus gut bewährt hat. Das Vorgehen der Arnsberger Regierung bei der Beseitigung der geistlichen Ortsschnlinspektoren hat die lebhafteste Benuruhigung hervorgerufen. Sind denn nicht etwa die evangelischen Seminardirektoren, die evangelischen Schulräte bei der Regierung nicht fast alle Theologen? Unsere Forderung ist also gar nicht itwas Unerhörtes Die kirchlichen Aussichtsbefugnisse und die gewissenhafte Ausübung werden aber nicht wirksam sein, wenn nicht die Lehrerschaft von dem Geiste erfüllt ist. Schließlich ist es der Lehrer, welcher der Jugend seinen Geist einflößt. Wenn es In dieser Beziehung nicht gut aussieht, mache ich nicht die Lehrer verantwortlich. sondern die Bildungsanstalten, in denen die Lehrer herangebildet werden. Wir wollen keine absolute Herrschaft der Kirche über die Schule. Wir verlangen nur einen Einfluß der Kirche auf die Schule, welcher die christliche Erziehung der Jugend sichert, und deshalb bekämpfen wir mit aller Energie die weltliche Schulaussicht. Der Widerstand gegen unsere Forderungen ist zurückzuführen dem die Mitbrüder dadurch eine Gelegenheit erhalten, unter einem nichtigen Vorwande ihre häuslichen Verrichtungen zu versäumen.“(!!) Weiter wird nochmals darauf hingewiesen, daß man über die Gründung doch nur wisse, daß sie aus alter Zeit stamme und daß deswegen am allerwenigsten darzutun sei. ob die Gesellschaft mit Genehmigung des Landesherrn gegründet sei. Letztere stehe dem Landesherrn zu. Folglich könne er auch wider den Willen der Brüder die Aufhebung der Gesellschaft veraulassen, wenn es„die Landes Wohlfart erfordert“ und die seither schlecht benutzten Einkünfte der Allgemeinheit zum besseren Gebrauche überweisen. Unter Hinweis auf diesen Punkt hat nun Adami die Brüdermeister von der Nichtigkeit des Biertrinkens und Salzkuchenessens am Donnerstage nach Ostern zu überzeugen versucht, aber vergeblich. Weiter hat er ihnen vorgeschlagen, die Einkünfte der Stadt zu überweisen zum Zweck der Steinpflasterung der Straßen oder zur Verbesserung der Schulanstalten aller drei Konfessionen (luth., ref., kath.) und Anschaffung guter Feuergerätschaften. Doch von dem ersteren Vorschlage wollen sie nichts hören; nur der letztere findet bei ihnen einigen Anklang, wenigstens den geringsten Widerspruch. Zum Schluß wird mit der Bitte an den König rekapituliert: der König werde zu erkennen geruben, daß die Stiftung wohl in früheren Zeiten einen guten Endzweck gehabt, jetzt aber so„degeneriert“ sei. daß man ihre Einkünfte nunmehr verschmause, während sie doch nützlicher verwendet werden könnten. Durch Verkauf des Bauernautes(Belenhoff und der Renten(Kanones] würden nach Adamis Meinung ungefähr 600 Rihlr. oder auch noch mehr herauskommen, und man könnte diese Gelder dann zur Anschaffung„der zu Hagen noch nötigen Feuer=Gerätschaften Reparation des dortigen schlechten Steinpflasters besser als auf die bisherige Art und wenn allenfalls zu jedem Behufe die Hälfte bestimmt würde", benuten. Unterschrift: Kleve=Märkische Kriegs= und Domänenkammer. Das General=Direktorium begleitete die Uebersendung dieses Berichtes an den Minister v. Münchhausen mit der Bemerkung: wenn auch die Einkünfte der Brüderschaft, die sicherlich ursprünglich eine Betätigung der Frömmigkeit zum Grunde gehabt, nicht ohne Einwilligung der Brüderschaft zu etwas anderem zu verwenden seien,(das General= direktorium hatte also eine dem Adami entgegengesetzte Ansicht), so erlaube man sich doch des Ministers Meinung darüber zu erbitten,„ob nicht anstatt derer bei der fährlichen Zusammenkunft der Brüderschaft üblichen Schmausereien die dazu ausgesetzte Fonds zum Besten der evangelischen Schule nützlicher zu verwenden sein möchten“, wovon dann die Mitglieder der Brüderschaft und ihre Nachkommen mit profitieren würden. auf die Mißverständnisse und ein ganz ungerechtfertigtes Mißtrauen gegen uns. Unsere Grundsätze sind eminent staatserhaltend. Wir protestieren entschieden gegen die gestrige Behauptung im Herrenhaus, daß sich im Zentrum auch Sozialisten befinden. Die Aeußerung beruht auf einer völligen Unkenntnis des Katholizismus.(Lebhafter Beifall im Zentrum.) Abg. Frhr. v. Zedlitz(freikons.): Den Katholiken wird die Religionsfreiheit in keiner Weise beschränkt. Auch die Beschwerden über die Beschränkung der Ordensniederlassungen sind unbegründet. Die Regeung der Materie beruht auf Bestimmungen, mit denen der Kulturkamrf zum Abschluß gebracht wurde. Die weltliche Schulaussicht liegt durchaus im Interesse der Schule. Die Wiedereinführung der geistlichen Schulaufsicht würde die Schule in veraltete Verhältnisse zurückführen. Die Schaffung eines selbständigen Unterrichtsministeriums wäre eine glückliche Lösung des Problems der Schulorganisation. Aber bei der gegenwärtigen Zusammensetzung des Hauses ist an die Ausführung hierfür nicht zu denken. Auch die Frage der Abtrennung der Medizinal=Abteilung vom Kultusministerium bleibt vorläufig ungelöst, weil erhebliche Schwierigkeiten bei der Ressortabgrenzung sich ergeben. Abg. Manrer(natlib.): Durch die Besoldungsregelung ist die Berufsfreudigkeit der Lehrer erhöht und ein wesentlicher Fortschritt erzielt worden. Ein selbständiges Unterrichtsministerium muß einmal kommen. Wir betrachten die Schule als eine rein staatliche Anstal; und treten deshalb für die Fachaufsicht ein. Wenn man den Religionsunterricht der Kirche überließe, würde er an Wert und Bedeutung sehr gewinnen. Die Loslösung der Medizinalabteilung vom Kultusministerium ist berechtigt. Eine harte und zwecklose Maßnahme ist es. die Kinder von Dissidenten zur Teilnahme am Religionsunterricht zu zwingen, da die Kinder doch zu Hause das Gegenteil von dem hören, was ihnen in der Schule gelehrt wird. Das führt nur zu einer unnötigen Verbitterung. Die anderweitige Festsetzung des Osterfestes wünschen auch wir. Da. wo Rektoren und Hauptlehrer Schulen vorstehen, brauchen wir keine Fachschulinspektoren mehr. Unsere Lehrerseminare sind durch und durch konfessionelle, und trotzdem vermißt der Abg. Dittrich den richtigen Geist bei der Lehrerschaft Das sollte doch Anlaß zu Erwägungen geben, ob diese Ecziehung in den Seminaren die richtige ist und ob es nicht richtiger wäre, die Lehrer in freierer Weise vorzubilden. Die christliche Weltanschauung ist freilich staatserhaltend. Man muß sie aber nur richtig betätigen. Hierauf erhält der Abg. Stychel(Pole) das Wort. Er gibt aber anheim. da er beabsichtige, länger zu jeden, jetzt zu vertagen. Das Haus stimmt dem zu. Nächste Sitzung Montag 11 Uhr. Tagesordnung: Nachtragsetat betr. Umbau der Bühne des Opernhauses und Kultusetat Schluß 3¼ Uhr. WESTFALEN, RHEINLAND UND NACHBAR-PROVINZEN d Dortmund, 14. April.(Der hiesige Sparund Bauverein) hat südlich von der Rheinischen Eisenbahn zwischen der Tremonia= und Große Heinstraße, ein rund 12 Morgen großes Grundstück zum Preise von 150 Mark für die Geviertrute als Baugelände erworben. Nach Abzug des Straßengeländes verbleiben 60 Bauplätze. Zur besseren Verbindung des hier entstehenden neuen Stadtteils mit dem Stadtinnern ist im Zuge der Albrechtstraße eine Fußgängerbrücke über die Eisenbahn geplant. m Krefeld, 17. Avril.(Ein sensationeller Prozeß,) der gleichzeitig ein Nachsviel des hier verhandelten Felkeprozesses bedeutet, kommt am 4. Mai vor der Krefelder Strafkammer zum Austrag. Professor Garré(Vonn) hat gegen den Schriftsteller Magnus(Bonn) und gegen den Redakteur Stader(Krefeld) Beleidigungsklage wegen der bekannten Krankenhausaffäre angestrengt. Die Beklagten haben zu der bevorstehenden Verhandlung einen umfangreichen Zeugenapparat aufgeboten, da sie glauben, die Krankheitsfeststellungen im Krankenhaus durch die Aerzte seien nicht einwandfrei gewesen. Es ist nicht ausgeschlossen, daß dabei die ganze Felkeaffäre nochmals aufgerollt wird. m Elberfeld, 16. April.(Ein schreckliche: Unglücksfall) ereignete sich gestern nachmittag 5 Uhr bei der Firma Schliever u. Engländer. Die Firma hat mehrere alte Kessel der Barmer Firma Weißkopf verkauft. Die Kessel, die von dem Monteur Joh. Schof aus Barmen=Rittershausen demontiert waren, sollten forttransportiert werden. Auf dem Transport verlor der 400 Zentner schwere Kessel, der auf Rollen fortgeschafft wurde das Gleichgewicht, kippte um und siel aus den Monteur, der gerade an einer Mauer stand. Der Mann wurde vollständig zerquetscht. Die Feuerwehr mußte erst die Mauer ausbrechen um den Leichnam herausschafsen zu können. Sch. war verheiratet und stand in den fünfziger Jahren. m Mülheim(Rhein), 16. Avril.(Die Furcht. vor Gericht zuerscheinen,) ist einem Händler von hier zum Verhängnis geworden. Der Mann sollte einem Biiketthändler, von dem er Beiketts bezog, drei bis vier Zentner Industriebriketts gestohlen haben. Das Schöfsengericht hatte eine Aeußerung des Angeklagten, der bislang noch nicht bestraft ist, als Geständnis aufgefaßt und ihn zu drei Tagen Gefängnis verurteilt. In der Berufungsverhandlung vor der Kölner Strafkammer stellte sich aber heraus, daß der Angeklagte nur gesagt hatte, er wolle lieber eine ganze Fuhr Briketts bezahlen, als vor Gericht erscheinen. Da ihm weiter nichts nachgewiesen werden konnte. so erfolgte seine kostenlose Freisprechung. Doch ging der Minister hierauf nicht ein, vielmehr übergab er die Sache am 11. Juni 1767 dem Könige, indem er vorschlug, man möge der Regierung zu Kleve mitteilen,„gutachtlich zu berichten, ob und wie die Einkünfte der Brüderschaft nach Verhältnis der 3 Konfessionen auf die Schulen zu verwenden sein möchten.“ Diesen Vorschlag billigte der König am nächsten Tage und ließ der Regierung in Kleve— direkt, mit Umgehung der Behörden— mitteilen, sie möge berichten, ob und wie sich der Plan verwirklichen lasse. Schon früher hatte sich ja der König in dieser Angelegenheit unmittelbar an Kleve gewandt, doch sandte letzteres die Schriftstücke zunächst wieder an das Generaldirektorium. Das geschah aber diesmal nicht. Diesmal behandelte der König die Sache höchst persönlich bis zu Ende von seinem Kabinett aus, und die Klevische Regierung mußte ihm direkt Bericht erstatten. Minister und Generaldirektorium wurden jetzt weiter nicht beachtet. Vergeblich wandte sich daher auch das Generaldirektorium mehrmals an den Minister, ihn um seine Ansicht bittend wegen besserer Verwendung der Einkünfte der Hagener Brüderschaft(betr. das Schreiben und die Uebersenung der Akten vom Mai 1767), so am 22. April, 23. September und 9. Dezember 1768, 10. Februar 1769 und 26. Mai 1770. Allerdings auf das Schreiben des Generaldirektoriums vom 10. Februar 1769 an den Minister ließ der König dem ersteren am 7. Februar 1771 antworten, daß die Regierung in Kleve heute abermals aufgefordert sei. die Berichterstattung beireffend die Hagener Brüderschaft zu beschleunigen. Solche Aufforderungen waren nach Kleve bereits am 12. Juni 1767 und weiter am 23. Mai 1768 abgegangen; weshalb sie nötig waren, werden wir nachher sehen. Im Zeitalter des Absolutismus hat diese Handlungsweise des Königs übrigens nichts Befremdendes: er war eben der alleinige, der absolute Herrscher, der tat und ließ, was ihm paßte, allerdings rastlos schaffend in dem Bewußtsein, daß er auch der erste Diener seines Staates sei. Im April des Jahres 1771 traf endlich der vom 4. dss. Mts. datierte Bericht der Klevischen Regierung beim König ein: mit Bezugnahme auf die Königlichen Schreiben von 12. Juni 1767, 23. Mai 1768 und 7. Februar 1771 wird zunächst die Verzögerung der Antwort damit erklärt, daß das Hagener Landgericht, von dem man die Nachrichten habe einziehen müssen. trotz wiederholter Strafbefehle(27. Juni 1768, und 25./II. 1771) erst jetzt(28. März 1771) den verlangten Bericht eingeliefert habe. Der Bericht des Hagener Landgerichts, der abschriftlich beigefügt und vom 21. 7II. datiert ist, fußt auf dem am 18./III. 1771 vom Brüdermeister Johannes Eckloer in Hagen vor dem Landrichter H. Wülfing zu Protokoll gegebenen Angaben, die im wesentlichen dasselbe besagen, was oben über die Einkünfte der Brüderschaft angegeben ist. Nur liefert jährlich 2¾ Schefsel Weizen Mit dieser Erhöbung dürfte hiernach der Belenhof und 3½ Tonnen Bier. die frühere Abaabe von 4 Hühnern und die Vergünstigung des Pächters beglichen sein, die ihm daraus entstand, daß er seinen Pachtvertrag nicht alle zwölf Jahre zu erneuern brauchte, wofür ja oben eine halbe Tonne Bier angesetzt war. Ferner erfahren wir, daß es sich bei einem Kanon von 45 Stüber um Engels„in der Stennert“ handelt. Borggräfen Gut zu Eilve wird auch als„Schöppers Gut" bezeichnet. Der Bericht des Hagener Landgerichtes bringt im übrigen fast dasselbe, was Adami schon mitgeteilt hatte. Doch ist es der Ansicht, daß es überflüssig sei, dem Ursprung der Brüderschaft ganz genau nachzuforschen, da doch alle 3 Konsestionen gleichen Anteil hätten und auch auf die Schulen bei einer Verteilung der Einkünfte entsprechender Anteil entsallen würde. Nur sei es zu bedeuken, wie schwer eine solche Verteilung genau nach dem Verhältnis der 3 Konfessionen zu erreichen sei und wie leicht daraus Streitigkeiten unter den Konsessionen entstehen könnten.— Am Schlusse entschuldigt sich das Landgericht wegen der Verzögerung des Berichtes, wofür 5 Reichsthuler Strafe diktiert seien, und bittet, die Strafe zu erlassen. Denn man hätte nach den von den Brüdermeistern gemachten Mitteilungen, daß sie beim Könige ihre Sache remonstriert hätten, annehmen zu können geglaubt, daß der Brüderschaft ihre Einkünfte belassen würden und daher die Berichterstattung nicht mehr notwendig sei. Sicherlich kein genügender Entschuldigungsgrund! So trug also wohl das Landgericht in Hagen zuletzt die Schuld an der Verzogerung der Angelegenheit. Pütter un Wülsing haben das Schriftstück unterzeichnet. Die Klevische Regierung stand nun aber der Frage, ob die Brüderschaft abzuschaffen sei, wesentlich anders gegenüber: Der einzige Zweck dieser Gesellschaft bestehe darin, daß man an einem bestimmten Tage nach Ostern die Einkünfte in Bier und Salzkuchen verzehre, ein Bergnügen, das man den Mitgliedern wohl gönnen könne, auch verlohne es sich nicht, bei der Geringfügigkeit der Einkünfte, die Brüderschaft aufzuheben. Man möge es also beim Alten lassen. Auf diesen Bericht der Regierung in Kleve entschied nun der König am 2. Mai 1771 ganz im Sinne der Regierung: mit der Brüderschaft in Hagen würde es„auf dem bisherigen Fuß belassen sein.“ So scheint nun die Hagener Brüderschaft weiterbestanden zu haben. Wann und wie sie aufachört hat zu bestehen, ist mir nicht bekannt. Vermutlich fällt ihr Ende in die Napoleonische Zeit, deren Stürme auch die letzten Formen mittelalterlichen Lebens zerbrachen. Sicherlich bietet das hier Gegebene für die Geschichte Hagens des Interessanten gerug, wenn ich auch nicht zweifle, daß eine allseitige, aründliche Erforschung der Geschichte dieser Gesellschaft anziehend und für die heimatliche Kulturgeschichte von mannigfacher Bedeutung sein wird. A Westfälisches Tageblatt. General= Anzeiger für Hagen und Umgegend. andsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreck un sollen die in der Gemarlung Esborn belegenen, im Grundbuche von Esvorn Blatt 15 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Bergmanns Friedrich Eickelkamp zu Esborn eingetragenen Grundstücke Flur 3 Nr. 473/117 pp. a) Wohnhaus mit Anbau, Hofraum und Hausgarten(steht auch auf Flur 3 Nr. 118) b) Nebenwohnhaus, o) Stallung, d) Schuppen, Schlebusch 18, groß 13 a 97 qm Nutzungswert zu a) 200 Mark, zu b) 90 Mark. Flur 3 Nr. 474/115, Hausgarten daselbst, groß 8 a 80 qm. Flur 3 Nr. 118, groß 5 a 25 qm. Flur 3 Nr. 119 Acker, am Semberge. groß 27 a 59 gm, Reinertrag 1.08 Tlr. am 3. Mai 1910, vormittags 10 Uhr durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle Zimmer Nr. 31 versteigert werden. Der Versteigerungsvermerk ist am 4. Februar 1910 in das Grundbuch eingetragen. Hagen i. W., den 25. Februar 1910. 4587 Königliches Amtsgericht. Bekanntmachung. Der Arbeiter Heinrich Sommer aus Hagen, z. Z. unbekannter Aufenthalts, ist durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 1. März 1910 wegen Trunksucht entmündigt. Lagen i. W., den 6. April 1910. 5848 Königliches Amtsgericht. Auslosung 3½ prozentiger Anleihescheine der Stadt Hagen i. W. Die gemäß§ 8 des Allerhöchsten Privilegiums vom 28. März 1877 vorzunehmende Auslosung der auf Grund derselben ausgegebenen ursprünglich 4½prozentigen, jetzt 3½ prozentigen, auf den Inhaber lautenden Anleihescheine der Stadt Hagen i. W., welche im Jahre 1910 zu tilgen sind, wird am Dienstag, den 10. Mai dieses Jahres, nachmittags 4½ Uhr. im städtischen Kommissionszimmer Nr. 27 des Rathauses hierselbst öffentlich stattfinden, was zufolge§ 9a a. O. hiermit Lekannt gemacht wird. 5874 Hagen, den 16. April 1910. Die städtische Schuldentilgungskommission. Amt Borle. Die technische Maß= und Gewichtsrevision findet im hiesigen Amtsbezirk in diesem Jahre wie folgt statt: In der Gemeinde Boele am 7., 8. und 9. Juni 19., in den Gemeinden Holthausen und Herbeck am 10. Juni 1910, in den Gemeinden Fley und Halden am 14. Juni 1910, in der Gemeinde Vorhalle am 14. Juni 1910. Die in Betracht kommenden Geschäftsleute werden hiervon mit dem Anheimstellen in Kenntnis gesetzt, ihre Maße u. Gewicht vorher einer Prüfung zu unterziehen und sofern sich Mängel ergeben sollten oder ihre Zulässigkeit für den geschäftlichen Verkehr zweifelhaft erscheint, dieselben dem Aichamt zur Nachprüfung zu übersenden. Boele, den 12. April 1910. 5855 Der Amtmann: Huster. Stallt Iaspe. Die Hebeliste der Beiträge zu den Kosten der Landwirtschafts kammer für die Provinz Westfalen für das Steuerjahr 1910, welche im Bezirke der Stadt Haspe zur Hebung gelangen, liegt vom 20. April bis einschließlich 4. Mai ds. Is. im Rathause, Zimmer Nr. 15, zur Einsicht offen. Es gelangen 0,5% des Grundsteuer=Reinertrages zur Hebung. Etwaige Einsprüche sind ausschließlich an die Landwittschaftskammer der Provinz Westfalen zu richten. Durch den Einspruch wird die vorläufige Zahlungsverpflichtung nicht auf=ehoben. Haspe, den 16. April 1910. 5854 Der Bürgermeister. Bekanntmachung. betr. Sperrgebiete gemäß dem Viehseuchen=Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich=Ungarn. Mit Rücksicht auf die derzeitige administrative Einteilung in den im österreichischen Reicherat vertictenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis der in den Anlagen 1 und II zum Viehseuchen=Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich=Uncarn vom 25. Januar 1905(Reichs=Gesetzbl. 1906 S. 287) aufgeführten Sperrgebiete, wie folgt, berichtigt: Anlage 1. 1. XVIII. Erstes Sperrgebiet in Mähren. Hinzuzusetzen: „Bezirkshauptmannschaft Wsetin“. 2. XX. Drittes Sperrgebiet in Mähren. Hinzuzusetzen: „Bezirkshaupimannschaft Bärn“. Anlage II. a) In Oesterreich. 3. XXXIV. Viertes Sperrgebiet in Mähren. Hinzuzusetzen: „Bezirkshauptmannschaft Wsetin“. 4. XXXI. Erstes Sperrgebiet in Mähren. Hinzuzusetzen: „Bezirkshauptmannschaft Bärn“. Berlin, den 10. Januar 1910. Der Reichskanzler: I. A.: von Jonquières. Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur Kenntnie gebracht. Arnsberg, den 8. März 1910. 5845 Der Regierungs=Präsident: 1. 14. Nr. 359. J. V.: Haxter. 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