Wochenblatt für die Stadt und den Kreis Hamm. Mittwoch, den 2. Februar 1825. Bekanntmachungen. Auf den Grund der im ersten Stück des diesjährigen Amtsblatts Nro. 1. angezeigten Allerhöchsten Kabinetsordre vom 21sten Dezember v. J.(Gesetzsammlung No. 904.) wegen Einführung der neuen Kassen=Anweisungen an die Stelle der Tresorund Thalerscheine und der ehemaligen Kassenbillets Lit. A. und auf den Grund einer Verfügung des Königlichen Finanz=Ministeriums vom nämlichen Tage, bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, wie folgt: 1) Die hiesige Haupt=Kasse wird alle Tresor=Thalerscheine und Kassenbillets, welche bei derselben zum Umtausch präsentirt werden, gegen Kassen=Anweisungen eintauschen, von letztern auch auf Verlangen gegen Einzahlung von Courant verabfolgen. Dies wird auch für die erste Zeit, und um dem Publikum die Anschaffung der neuen Kassen=Anweisungen zu erleichtern, bei den Steuer=Kassen des Regierungs=Bezirks geschehen. 2) Die Specialkassen, welche Kassen=Anweisungen von der Regierungs=Hauptkasse erhalten, haben diese, so weit es angeht, zu ihren nächsten Ausgaben zu verwenden, um hierdurch den Umlauf der Kassen=Anweisungen möglichst zu befördern. 3) Nach§. VI. und VII der angezogenen Allerhöchsten Kabinetsordre müssen alle Zahlungen in Silbergeld an sämmtliche K. Kassen ohne Unterschied, in so fern durch schriftliche Verträge ein anderes nicht bestimmt ist, wenn die Einzahlung die Sumue von zwei Thalern erreicht oder übersteigt, zur Hälfte, so weit die Theilbarkeit der Summe es erlaubt, in Kassen=Anweisungen, oder auch vorläufig so lange die Tresorscheine und Kassenbillets nicht außer Cours gesetzt sind, in diesen Papieren geleistet, oder wenn der betreffende Theil der Zahlung nicht in diesen Papieren geleistet wird, für jeden daran fehlenden Thaler zwei Silbergroschen Straf=Agio zur Kasse erlegt werden. Diese eben erwähnten Bestimmungen treten in denjenigen Provinzen, in welchen die Allerhöchsten Verordnungen wegen des Zwangsantheils September 1814, 4ten März und 7ten April 1815 und 45ten Februar 1816(Gesetzsammlung No. 246. 266 270. und 335.) bisher noch nicht in Ausführung gekommen sind,(was für den hiesigen Regierungsbezirk im Herzogthum Westphalen und in den Kreisen Siegen und Wittgenstein der Fall ist) mit dem isten d. F., in allen übrigen Provinzen aber sofort resp. schon mit dem Iten d. M. in Wirksamkeit. 4) Bei sämmtlichen Königl. Kassen muß zu dem Ende das Kassenbuch resv. das Journal eine Colonne für Kassen=Anweisungen enthalten und bei denjenigen Positionen, wo der Zwangs=Antheil nicht vollständig entrichtet ist, auf die geschehene Vereinnahmung des Straf=Agios hin verweifen. Auch ist in den Quittungen die geschehene Zahlung des Zwangs=Antheils oder eventualiter des Straf=Agios ausdrücklich zu bemerken, bei den Kassen=Revisionen aber mit darauf zu sehen, daß diesen Vorschriften gehörig nachgekommen wird. 5) Die von uns resortirenden Unterkassen liefern ihre in Bestand habende und künftig eingehende Tresorscheine und Kassen-Billets, auf Ueberschüsse ab, dürfen aber solche nicht weiter zu Kassen=Ausgaben verwenden; die übrigen Kassen können ihre Bestände und künftigen Einnahmen in diesen Papieren bei der RegierungsHaupt=Kasse gegen Kassen=Anweisungen umtauschen. Bemerkt wird hierbei, daß nach einer Verfügung der Königlichen Haupt=Verwaltung der Staatsschulden wirklich beschädigte Tresorscheine, Thalerscheine und Kassenbillets. Lit. A. nur dann umgetauscht werden, wenn die Tresor= und Thalerscheine noch die Nummer ganz vollständig nachweisen, dagegen die Kassenbillets außer dieser, noch mit dem preußischen Stempel versehen sind. Die Königl. Herren Landräthe des Regierungs=Bezirks haben dafür zu sorgen, daß gegenwartige Verfügung auch durch anderweite Bekanntmachung den Einwohnern ihres Kreises zur Kenntniß gelange. sel Arnsberg, den 8. Januar 1825. Königk. Preuß. Regierung. Die Ortsvorsteher haben die Eingesessenen von dem Inhalte der vorstehenden Verfügung Einer Königl. Hochlöbl. Regierung de 18. c. in Kenntniß zu setzen. Hamm, den 19. Januar 1825. Der Landrath. Zur Ausbauung und Einrichtung eines Theiles des hiesigen Franziskaner= Klosiers zu Pfarrwohnungen und Schulen, sind circa 172 laufende Fuß 6 u. 8 Zoll starkes desgl. 1045 lauf. Fuß 6 u. 8 Zoll starkes desgl. 500 lauf. Fuß 4 u. 6 Zoll starkes, so wie eine kleine Quantität 4 und 4 Zoll starkes, rein beschnittenes, mithin ganz meßkäntiges und gesundes Eichen=Bauholz; imgleichen circa 400 Quadratfuß 4¼ und 3. Zoll starke trockene Eichen=Bretter, und eine geringe Qantität Eichen 4¼ und 3 Zoll starke Dachlatten erforderlich. Alle diejenigen, welche gesonnen sind, die vorbemerkte Holz=Quantität in einem Zeitraume von 14 Tagen am hiesigen Kloster anzuliefern, werden ersucht, die Preise der laufenden und Quadratfuße von jeder Holzgattung in einem versiegelten und frankirten Briefe den Unterschriebenen anzuzeigen, und wird alsdann dem Mindestfordernden die Lieferung übertragen. Das Vermessen der sämmtlichen Gegenstände geschieht nach dem Rheinländ. Maaße. Hamm, den 26. Januar 1825. Der Der Burgemeister. Bau=Conducteur. Für die unglücklichen Bewohner der Rhein=Niederungen im Regierungsbezirk Düsseldorf sind an milden Gaben ein: gegangen: a) an baarem Gelde in Preuß. Cour. 1) aus der Stadt Hamm 148Thl. 8 Sgr. 6Pf. 2) bei der Expedition des Rh. Wesiph. Anzeigers 6*—— 3) aus den ländlichen Gemeinden der hiesigen Bürgermeisterei... 32" 13: 5 Summa 186; 21; 9; b) an Raturalien aus den ad 5. gedachten ländlichen Gemeinden 2 Scheffel Weizen, 64: Roggen, 1¼ Erbsen, 6 ¼/4 Kartoffeln, 4 Becher Bohnen. Den edeln menschenfreundlichen Gebern sage ich im Ramen der Rothleidenden den wärmsten Dank. Hamm, den 6. Januar 1825. Der Burgemeister. Für die Abgebrannten zu Kupferberg in Schlesien sind mir folgende Gaben zugekommen, nämlich: von einem Ungenannten versiegelt 2 Thl. Preuß. Conrant. desal„ 4.: sodann 1 Scheffel Roggen und 3 baumwollene Tücher. Den edeln menschenfreundlichen Gebern sage ich im Ramen der Rothleidenden den wärmsten Dank. Hamm, den 6. Januar 1825. Der Burgemeister. Einfaches Mittel, Frostschäden in einer Nacht zu heilen. Sobald man inne wird, daß man die Nase, Hände oder Füße erfroren hat, oder selbst, wenn eine daher rührende schmerzhafte Geschwulst alt, nur noch nicht aufgesprungen ist, so tauche man. ein Stück Leinwand in eine Mischung von Aschenlauge und Terpentingeist, umwickele die kranken Theile damit beim Schlafen; gehen, und bedecke sie mit anderer Lein: wand, und man wird am folgenden Morgen den leidenden Theil ganz geheilt finden. Verspürte man jedoch den Tag über noch einigen flüchtigen Schmerz, so müßte man dieses Mittel noch einmal anwenden. Dieses Mittel wurde in dem harten Winter 1804 bis 1805 zufälligerweise von ei nem Maler entdeckt, dessen Hände so erfroren waren, daß er nicht arbeiten konnte. Um sich vor der Langenweile zu retten, versuchte er, Pinsel, die in Terpentingeist getaucht waren, in Aschenlauge zu wa; schen. Am folgenden Tage waren seine Hände vollkommen heil. Verschiedene Versuche, die er an mehreren, mit demselben Uebel behafteten Personen anstellte, bewährten sich durch eine eben so schnelle Heilung. Seltener Vorspann. Ein Mann, der ein kleines Gut unfern St. Alban in England besitzt, und von jeher als ein wunderlicher Kopf bekannt war, kam in der Mitte des Jahrs 1823 in diese Stadt, als gerade Wochenmarkt daselbst war, und zwar auf einem kleinen Wagen, den vier dicke Schweine zogen. Er langte in vollem Trabe unter den Zu, rufungen der Menge, welche dieses Schaupiel herbeizog, an, und fuhr drei bis viermal um den Marktplatz. Dann spannte er in einem Wirthshause aus, und ließ seinen Schweinen Bohnen geben. Er blieb zwei Stunden in der Stadt, nach denen er mitten unter Hussas und Händeklatschen, das ihn noch vor die Stadt begleitete, zurück kehrte. Er wendete sechs Monate zur Abrichtung seiner Schweine an, und sie zeigten eine überraschende Gelehrigkeit. Für diesen Zug bot ihm ein Liebhaber 50 Pfund Sterling. Er schlug sie aus. Der Elephant auf der Leipziger Messe. Der Elephant verschied'ne Sprachen versteht Und nach der Pfeife im Kreise sich dreht. Drum lern', Eleve! Tag und Nacht, Der Elephant hat's auch nicht gedacht. Wer in der Welt tanzen und sprechen kann, Mein Kind! der wird ein großer MannRäthsel. Ich kenn' ihn nicht, der einst das Leben Mir schon vor langer Zeit gegeben, Und auch mein wahres Vaterland Blieb mir beständig unbekannt; Doch, sagt man, sey's gedruckt zu lesen, Ich sey am weltberühmten Strand Des breiten Ril's zuerst gewesen, Weil mich, wie dort der Isis Bild, Geheimnißvolle Nacht umhüllt. Erräthst du jetzt noch nicht mein Wesen, So such's auf einer andern Spur. Ich bin von mystischer Natur, Mich hüllet, wie die zarte Liebe, Ein wunderbarer Schleier ein, Und wenn er ungelüstet bliebe, So würd' ich immer reizend seyn; Doch wagt man es, ihn mir zu rauben, Welkt schnell mein höchster Reiz dahin, Und darf man weisen Männern glauben, So bist du selbst dir, was ich bin. Gedruckt und verlegt von H. J. Grote.