250. Samstag den 10. 1842. Inlan * Düsseldorf, vom 9. Septbr. Außer den in diesem Blatte bereits erwähnten huldvollen Gaben an die Armen und wohlthätigen Anstalten der Stadt hat Ihre Majestät die Königin auch dem hier bestehenden Militär=Frauen=Vereine ein Geschenk von 10 Friedrichsd'or allergnädigst zu machen geruht, welche Gnade dem zeitigen Vorstande dieses Vereins um so theurer ist, als derselbe darin den Beweis des Allerhöchsten Wohlgefallens Ihrer Majestät an dem Zwecke und der Leitung dieses Instituts erkennen zu dürfen glaubt. * Düsseldorf, vom 9. September. Zur Ergänzung der bereits in Nr. 248 d. Bl. mitgetheilten Nachricht, den Ausbau des hiesigen Schlosses betreffend, können wir noch aus sehr glaubwürdiger Quelle hinzufügen, daß Se. Maj. der König Allerhöchstselbst die Idee der weiteren Ausführung anzugeben geruht haben, und hiernach eine bedeutende Verschönerung unserer Stadt in Aussicht steht. Der nördliche Theil des Schlosses soll mit dem Thurme durch eine offene Säulenhalle in Verbindung gebracht, und dieselbe mit Freskomalereien durch Düsseldorfer Künstler verziert werden. Der Thurm selbst soll ganz in dem alten Style restaurirt und um 40 Fuß erhöhet, um die nöthigen Räume für eine größere Anzahl Ateliers, sowie für die Versammlung der rheinischen Landstände durch Ausbauten und Neubauten gewonnen werden. Der angemessene Verputz der vorhandenen Theile versteht sich von selbst. Es ist nicht zu bezweifeln, daß diese allerhöchste Huld auch die Kräfte unserer Stadt erwecken wird, und daß ein so erhabenes Beispiel nicht ohne nachtheilige Frucht für die Verschönerung, sowie für den wachsenden Wohlstand bleiben kann. Aachen, vom 8. September. Aachen hatte gestern sich festlich geschmückt, und fast seine ganze Bevölkerung war um die Stunde herausgeströmt, dem König und der Königin entgegen, wo die Ankunft der Majestäten und der zahlreichen hohen Gäste, welche sie begleiteten, erwartet wurde. Tausende umringten den geschmückten Stationsplatz der Eisenbahn, und als endlich gegen 7 Uhr der Zug in der Ferne sichtbar wurde und auf hohem Damme rasch der Stadt sich näherte, erhob sich aus der Menge ein nicht mehr endender Zuruf der freudigsten Bewillkommnung, bis sämmtliche Wagen auf dem Bahnhofe angelangt waren. Hier wurden Ihre Majestäten von den städtischen Behörden ehrerbietigst begrüßt. Nachdem zunächst noch eine Präsentation der sämmtlichen anwesenden Behörden, sowie der Geistlichkeit siattgefunden, begaben Sich JJ. MM., sowie die hohen Gäste, in den bereit gehaltenen Wagen, unter dem Geläute der Glocken, nach der Stadt. Ihre Majestäten fuhren, von einer berittenen Ehrengarde von Bürgern begleitet und längs einem Spalier, das von den Mitgliedern des Brandkorps gebildet war, nach dem Hause des Herrn Regierungspräsidenten v. Cuny, wo Allerhöchstdieselben Ihr Absteigequartier zu nehmen geruheten, die übrigen Herrschaften nach den ihnen von den Bürgern der Stadt angebotenen Wohnungen.(A. Z.) Koblenz, vom 8. Sept. JJ. MM. der König und die Königin werden am 14. d. unsern Ort mit Ihrer Gegenwart beglücken. Das hohe Paar wird auf dem herrlichen Stolzenfels seine Residenz nehmen, und vom 14. bis zum 20. in unserer Nähe weilen. (Rh. u Berlin, vom 31. Aug. Die in unserer Gesetzsammlung erschienenen Verordnungen zur Bildung der ständischen Ausschüsse enthalten zwar nichts, was man nicht bereits durch die Landtagsverhandlungen wußte, haben aber dennoch einen lebhaften Eindruck gemacht, indem man sich jetzt in der Nähe der Wirksamkeit dieser neuen Organisation weiß, von der man sich in der That von Tag zu Tag immer mehr verspricht, so daß uns von vorn herein um die Popularität der Ausschüsse bange ist, da sie unmöglich den vielen, mannigfaltigen, ja entgegengesetzten Erwartungen werden entsprechen können. Daß es aber an und für sich als ein Fortschritt und eine Entwickelung allgemeiner ständischer Verfassung zu betrachten sey, zeigen die Verhandlungen, die in der Ständeversammlung zu Roeskilde auf Seeland jüngsthin stattfanden, als ein ähnlicher Vorschlag von Seiten der dänischen Regierung mit Begeisterung selbst von den Führern der Opposition aufgenommen wurde.— Die Handels=Erleichterungen, welche der(bereits mitgetheilte) russische Ukas vom 21. Juli(wo wir nicht irren, genau der Tag der Abreise unsers Königs von St. Petersburg) unserem Gränz- und Seehandel mit Rußland bietet, werden von den Geschäftsleuten als im Ganzen nicht sehr erheblich betrachtet. Im Grundsatz hat Rußland, wie auch der Finanzminister offen eingesteht, nichts von seiner persönlichen Handelspolitik aufgegeben, und es kann also-- denn Konsequenz in seinen Handlungen ist unserem nordischen Nachbar nicht abzusprechen— auch in der Praxis keine wesentliche Abweichung stattfinden. Eben so verhält es sich mit den Abänderungen, welche unter der Vermittelung Englands in den Sundzöllen vorgenommen worden sind. Sie tragen wenig oder nichts zur Erleichterung unsers Verkehrs in der Ostsee bei, und die Klagen unserer Hafenstädte sind nicht geringer geworden. Solche halbe Zustände sind für den Wohlstand der Einwohner von keinem Nutzen, außer in so fern, als sie den Muth der Staatsmänner beleben, fortzuarbeiten, bis sie das vorgesteckte Ziel völlig erreicht haben. — Nachgerade fangen unsere Kornspekulanten an, an die Möglichkeit einer dereinstigen Unabhängigkeit Englands von Fruchtzufuhr aus den Weichselhäfen zu glauben, und es hat sich ihrer eine gänzliche Muthlosigkeit bemächtigt. Wir erinnern uns recht gut der Zeit, wo man es in Schlesien für gleich unmöglich hielt, daß England ohne unsere Wolle fertig werden könnte, und doch ist dieser Zustand bereits so gut wie eingetreten. Wenn das Letztere zu vermehrter industrieller Thätigkeit im Innern geführt hat und noch führt, so wird man in Bezug auf das erstere Verhältniß bei Zeiten an neue Absatzmärkte denken müssen.(Schw. M.) *** Berlin, vom 6. Sept. Dem verbreiteten Gerüchte, daß unser Monarch bei seiner Anwesenheit am Rhein den König der Franzosen mit einem Besuche überraschen werde, schenkt man in den hiesigen vornehmen Kreisen wenig Glauben. In Bezug der von dem Senat der Kunstakademie verweigerten Aufnahme des Prof. Kugler als ihr Mitglied ist nun von Sr. Maj. der Bescheid gekommen, daß Hr. Kugler als Mitglied der Akademie und des Senats derselben sofort anerkannt und eingeführt werden soll. Da jedoch Hr. Dr. Kugler jetzt verreist ist, so kann nach dessen Rückkehr erst der königl. Wille in Ausführung gebracht werden. In der hiesigen gebildeten Welt macht diese strenge Kabinetsordre allgemeines Aufsehen, weil man bisher die Akademie bei dieser Gelegenheit auf eine ungegründete Weise in ihrem Rechte vermeinte. Nach genauer Erkundigung aber steht hier nur der Akademie der Wissenschaften das Recht zu, ihre Mitglieder selbst zu wählen, die Mitglieder der Akademie der Künste und des Senats hingegen kann Kultusminister allein ernennen, insofern jene nur zu den ausübenden Künstlern oder zu den Lehrern der höhern Kunstwissenschaften gehören. Somit scheint der Senat der Kunstakademie etwas zu weit gegangen zu seyn, wenn er sich bei der Aufnahme des Prof. Kugler gegen den Kultusminister widersetzte. In mehreren unserer Kirchen ist bereits die Einrichtung getroffen, daß sie im Winter geheizt werden können. Im nächsten Jahre sollen auch noch die übrigen Kirchen zum Heizen eingerichtet werden, damit das Publikum von der Kälte nicht abgehalten werde, den kirchlichen Gottesdienst fleißig zu besuchen. Allgemein wird es hier bedauert, daß der Kultusminister Eichhorn theils durch Krankheit, theils durch zu überhäufte Geschäfte verhindert worden ist, dem zu Köln am 4. d. M. stattgefundenen Dambaufeste beizuwohnen. Nachdem es vorgestern bei uns wieder kurze Zeit stark geregnet hatte, ist jetzt hier eine empfindliche kühle Temperatur von nur 12° Wärme eingetreten, die bei ihrem so schnellen Wechsel nachtheig auf den Gesundheitszustand wirkt. Königsbera, vom 3. Sept. Das Feuer in dem k. Hospitalwalde bei Klein=Nuhr ist gelöscht. Circa 70—80 Morgen sind ausgebrannt. Aus Oberschlesien, vom 2. Sept. Es ist früher bei Gelegenheit der Beschwerden über den russisch=polnischen Tarif mitgetheilt worden, daß die russische Zollverwaltung an den Gränzen der preußischen Ostprovinzen durch die Zollkammern erster und zweiter Klasse, die Consumtions=Zollkammern und die Niederlagskammern besorgt werde. Die Zollkammern erster Klasse haben die Befugniß, alle im russischen Tarif als erlaubt bezeichnete Waaren beim Ein= und Ausgange zu expediren. Sie erheben nur die Ein= und Ausgangszölle. Beim Eingange von Waaren besteht aber außerdem noch der Consumtionszoll, und es müssen daher alle Waaren beim Eingange wegen Entrichtung des Consumtionszolles von den Zollämtern erster Klasse noch an die betreffenden Consumtions=Zollkammern verwiesen werden. Da nun aber bisher an der ganzen preußisch-russischen Gränze nur ein Consumtionszollamt zu Kalisch besteht, und die übrigen Aemter dieser Art weit im Innern belegen sind, so müssen nicht selten Umwege bis 20 Meilen gemacht werden, um die Waaren bei dem betreffenden Consumtionszollamte verzollen zu können. Es war dies unter den unzähligen Beschwerden über das russische Zollsystem eine der wesentlichsten. Was nun in dieser Beziehung, so wie wegen der übrigen vielfachen Beschwerden im Laufe der bisherigen Verhand lungen preußischerseits für Erleichterungen des Verkehrs erlangt worden, möge man aus Vergleichung nachstehenden russischen, so eben an den Administrationsrath des Königreichs Polen erlassenen Ukases mit unsern bereits früher mitgetheilten Beschwerden entnehmen: „Art. 1. Mit dem 20. Dez. 1842(1. Jan. 1843) sollen die in den Gouvernementsstädten des Königreichs Polen bestehenden Consumtionszollkammern aufhören und mit den nach Bedürfniß und Umständen dazu bestimmten Gränzzollämtern erster und zweiter Klasse vereinigt werden. Art. 2. Es werden bestimmt: zu Zollämtern erster Klasse Wieruszow, Szczypiorno, Slupce, Nieszawa und Wierzbalow; zu Zollämtern zweiter Klasse Praschka, Peisern, Sluzewo, Luboczin. Alle andern an der preußischen Gränze belegenen Zollämter werden Aemter dritter Klasse. Art. 3. Der Administrationsrath des Königreichs Polen ist ermächtigt, außer diesen Zollämtern noch zwei neue zur dritten Klasse gehörige zu eröffnen und zwei Gränzzollkammern erster und zweiter Klasse nach Umständen und Bedürfnissen zu verlegen. Art. 4. Für die neu zu organisirenden Gränzzollkammern und die Gränzbewachung wird der Administrationsrath einen anderweit angemessenen Etat entwerfen, und dabei die Auslagen für Erbauung neuer Amtsgebäude, Gehaltserhöhungen der Beamten und Verlegung der Zollkammern berücksichtigen. Art. 5. Der Administrationsrath ist ermächtigt, auf den Wunsch der preußischen Regierung und im Einverständnisse mit derselben, in gewissen Gränzstädten des Königreichs zur Erleichterung des Gränzverkehrs Wochenmärkte einzuführen. Um den Umsatz der Erzeugnisse des Landbaues und des Gewerbes zu befördern und zu erleichtern, soll für die auf solchen Märkten nicht abgesetzten Produkte dieser Art die beim Eingang erhobene Zollabgabe erstattet werden. Art. 6. Zur Erleichterung des Handels sowohl mit den so eben erwähnten als andern Gegenständen soll der Gränzzoll von einigen ganz erlassen, von andern ermäßigt werden. Art. 7. Die Regierungskommission der Finanzen und des Schatzes soll zur Erleichterung des Gränzverkehrs zwischen Preußen und Rußland ent= lang der preußischen Gränze Anordnungen nach folgenden allgemeinen Grundsätzen treffen: Eigenthümer, deren Besitzungen von der Gränze durchschnitten werden, sollen nach den liberalsten Grundsätzen behandelt werden. Solche Besitzer, deren Dienstleute und Unterthanen sollen berechtigt seyn, mit ihren Ackergeräthen, Erzeugnissen rc., ohne Rücksicht auf die Landesgränze, hin- und zurückzupassiren. Sie sollen ferner berechtigt seyn, von einem zum andern solcher von der Gränze durchschnittenen Orte, ihre Getreidevorräthe und Erzeugnisse der Fabrikation, ohne Pässe und lediglich durch einjährige Legitimationskarten sich ausweisend, herüberzuführen, Alles jedoch der Zölle und andern Abgaben unbeschadet. Diese Wohlthat bezieht sich aber nur auf selbst erbaute oder gefertigte Producte. Es werden deren blos die Besitzer der von der Binnenlinie oder der Gränze durchschnittenen Grundstücke theilhaft werden. Es versteht sich übrigens, daß die Schlagbäume solcher Communikationswege unter doppelten Verschluß zu stellen sind. Einen Schlüssel dazu erhält der betreffende Zollaufseher und den andern der betreffende Gränzanwohner eines von der Gränze durchschnittenen Grundstücks. Mißbräuche mit diesen Schlüsseln, besonders von Seiten der Zollbeamten, sollen zur Untersuchung und Strafe gezogen werden. Die Zahl der Gränzbeamten soll so vermehrt werden, daß bei jedem Schlagbaume stets ein Beamter von Sonnenaufgang bis Untergang angestellt seyn wird. Art. 8. Transitogüter, welche aus Preußen durch das Königreich Polen geführt werden, sey es, daß deren Transport aus einem Theile des preußischen Staats in den andern über Polen erfolgt, oder daß solche an einem andern Gränzpunkt aus Polen wieder ausgehen, sind befreit von jeder Abgabe. Art. 9. Die durch unsern Ukas vom 17. April 1837 eingeführte Ueberschußsteuer von 1 Rubel 20 Kop. für den Centner alles von Kucharskini ab bis an's Krakauer Gebiet aus Preußen eingehenden Zuckers, soweit er nicht der Transitosteuer unterworfen war, soll von dem Augenblicke an aufhören, wo die Gränzzollämter von gegenwärtiger Verordnug Kenntniß erhalten. Art. 10. Von dem Augenblicke an, wo Preußen die auf die Ausfuhr des Getreides und der Oelsämereien über die Häfen des baltischen Meeres aufgelegte Transitosteuer einer Modification unterworfen haben wird, soll auch die unsererseits für die diesfällige Ausfuhr dagegen bewilligte Steuervergütung anfhören. Art. 11. Da in Folge der Aufhebung der Consumtionszollkammern die neue Einrichtung der Gränzzollämter an der ganzen Gränzlinie des Königreichs Polen Anwendung finden muß, so ist der Administrationsrath ermächtigt, auch an andern Stellen der innern Gränze Zollkammern erster und zweiter Klasse einzurichten und ihre Wirksamkeit in Gemäßheit gegenwärtiger Verordnung zu bestimmen." Auf den ersten Blick ist einleuchtend, daß diese Verordnung den bisherigen Beschwerden keine irgend genügende Abhülfe gewähren kann. So ist an der gesammten ostpreußischen Gränze nur eine einzige Zollkammer erster Klasse, an der schlesischen Gränze gar keine solche Zollkammer eingerichtet, und die Zahl der Zollämter zweiter Klasse bedeutend vermindert. (L. A. Z.) Bekanntmachung. Am 15. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, werden in dem großen Konferenzsaale des Seehandlungs=Gebäudes, unter Zuziehung von zwei Notarien und von zwei vereideten Protokollführern, planmäßig 108 Serien, enthaltend die Nummern der am 15. Januar 1843 zur Ablösung gelangenden 10,800 Seehandlungs=Prämienscheine, gezogen und hiernächst durch die hiesigen öffentlichen Blätter bekannt gemacht werden, wovon wir das betheiligte Publikum hiermit in Kenntniß setzen. Berlin, den 20. August 1842. General=Direction der Seehandlungs=Societät. (Gez.) Kayser. Mayet. Wentzel. Deutschland. Karlsruhe, vom 2. Sept. Es muß als ein erfreuliches Zeichen der fortschreitenden Theilnahme des Volkes an den landständischen Verhandlungen angesehen werden, daß seit einigen Wochen aus mehreren Wahlbezirken Ehrengeschenke und Dankadressen an einzelne Mitglieder der Mehrheit der zweiten Kammer übergeben werden. So überbrachten heute die HH. Heinrich Joh, M. Rottman und Ad. Hoffmann von Aglasterhausen, Deputirte mehrerer Wahlmänner und Bürger von Aglasterhausen, Binau, Helmstadt, Neuenkirchen und Breitenbronn dem Abgeordneten Hoffmann im Beiseyn einiger Kollegen einen schöngearbeiteten silbernen Pokal mit der Inschrift: dem wakkern Volksvertreter Hrn. Hoffmann, gewidmet von den Bürgern des 36. Wahlbezirks im August 1842. Ihr Sprecher, Hr. Joh, äußerte bei der Uebergabe: Mehrere Bürger des 36. Wahlbezirks, Wahlorts Aglasterhausen, haben sich vereinigt, Einem der wackern Volksvertreter einen kleinen Beweis ihrer Verehrung darzubringen. Sie glauben sich verpflichtet, zugleich öffentlich aussprechen zu müssen, daß das kräftige Wirken der Mehrheit der 2. Kammer des Landtags von 1841 und 1842 allgemeine Freude und Ermunterung zum Festhalten an dem Wahren bei allen Gutgesinnten im Vaterlande hervorgerufen, und daß die biedern Vertreter der Rechte des Volkes die gerechtesten Ansprüche auf den Dank des badischen Volkes zu machen haben. Wir wollen daher Ihnen, dem wackern Deputirten Hoffmann, dies Zeichen des Dankes für Ihr und der Mehrheit der Kammer kräftiges Wirken mit der innigsten Verehrung durch Ueberreichung dieses Pokales darbringen. Der Abg. Hoffmann empfing aus den Händen des Sprechers den Pokal und dankte, sichtbar ergriffen, für dieses schöne Anerkenntniß der kräftigen Haltung der Kammer und ihres Wirkens. Nur in dieser Beziehung, fügte er bei, nehme ich diese Auszeichnung an.„Ich bringe aber, indem ich den Pokal fülle, den wackern Männern, welche ihn heute überreicht, und den Männern, welche sich vereinigt haben, der Kammer solches Anerkenntniß auszusprechen, ein herzliches Hoch, und freue mich zugleich, aus dem heutigen Vorgange zu ersehen, daß auch in Ihrem Bezirke für die Zukunft kräftige Wahlen zu erwarten sind. Sie dürfen übrigens gewiß seyn, daß ich meinen bisherigen Grundsätzen treu bleiben und nie wanken werde auf der Bahn, die ich als die richtige erkannt habe." Auch der Abgeordnete v. Itzstein, welcher bei der Uebergabe des Pokals gegenwärtig war, dankte den Deputirten in eigenem und seiner Kollegen Namen für die ehrenvolle Auszeichnung, welche sie dem von ihnen so hochgeachteten Freunde Hoffmann, dem Manne, welcher durch seine Arbeiten und durch seine Festigkeit so wohlthätig für das Land wirkte, erzeigt hätten.„Es freut mich", fuhr er fort, „diese Auszeichnung um so mehr, als sie aus einem Bezirke kommt, dessen Theilnahme an den Wahlen und an den Verhandlungen der Abgeordneten des Volkes bisher keine lebhafte gewesen ist. Wir dürfen aber nun hoffen, daß diese Theilnahme sich steigern, und bei künftigen Wahlen bewähren wird, wenn Männer von Ihren Gesinnungen Ihren Mitbürgern mit gutem Beispiele und Mittheilung vorangehen." Ich trinke auf das Wohl aller Gutgesinnten in dem Bezirke, denen ich ein Hoch! ausbringe." In gleichem Sinne sprachen die Abgeordneten Rindeschwender, Hecker und Andere.- Es endete dies kleine Fest mit einem herzlichen Lebewohl für die scheidende Deputation. (Mannh. Ztg.) Karksruhe, vom 6. Sept. Das Loos hat für den Austritt folgender Abgeordneten entschieden: Sander, Fischer, Kuenzer, Bekk, Hoffmann, Schanzlin, Welcker, Bassermann, Hecker, Wetzel, Dörr, Gastroph, Reichenbach, Rettig, Wagner. —(Sitzung der Abgeordnetenkammer.) Hr. Baum berichtet über denjenigen Theil der Motion des Hrn. Rettig(Einführung einer Gewerbeordnung), welcher den Hausirhandel betrifft, und zugleich über viele diesen Gegenstand betreffende Petitionen. Der ausführliche Bericht erklärt sich gegen den Hausirhandel. Hr. Gottschalk macht darauf aufmerksam, wie es zu wünschen sey, daß zu Gunsten der Schwarzwälder Hausirer, die mit eigenen auf dem Schwarzwald gefertigten Waaren handeln, eine Ausnahme zu machen sey, und dessen Fortbestand Vieles für sich habe. In gleichem Sinne sprechen sich die HH. Mördes, Welcker, Junghanns, Bassermann und andere Mitglieder aus; für eine unbedingte Aufhebung des Hausirhandels erklärt sich namentlich Hr. Hecker. Hr. Sander wünscht eine unbedingte Aufhebung des Hausirhandels keineswegs, er nimmt die jetzige Einrichtung der Wochenmärkte in Rastadt und Bühl gegen die Anträge der Kommission in Schutz. Hr. Jörger äußert ähnliche Ansichten. Hr. Fauth wünscht besonders, daß dem Hausiren der ausländischen Reisenden ein Ziel gesetzt werde. Von Seiten des Hrn. Regierungskommissärs wird erklärt, daß die Regierung Alles thue, um den Mißbräuchen des Hausirhandels entgegenzuwirken, sie halte sich dabei an den Grundsatz, denselben auf die selbstverfertigten Gegenstände der Landleute, besonders des Schwarzwaldes, zu beschränken. Von Seiten der Kammer wird beschlossen, sämmtliche Petitionen für und gegen den Hausirhandel dem Staatsministerium zu überweisen, und dabei die Bitte zu stellen, daß der Hausirhandel, welchen die mit Mustern reisenden Handelsleute und Schneider bei Privaten treiben, verboten werde. Der Antrag der Kommission, welcher Auf hebung der Verordnung, den Besuch der Wochenmärkte in den altbaden=badenschen Bezirken betreffend, bezweckt, wird verworfen. Leipzig, vam 7. Septbr. Der Waldbrand an der sächsischböhmischen Gränze dauert noch fort und hat bis jetzt bereits über 500 Acker eingenommen. Obgleich täglich 1000 M. beschäftigt sind, dem Brande Einhalt zu thun, ist dies noch nicht gelungen, da Felsen und Abgründe die Arbeit erschweren.(L. A. Z.) Frankreich. arts, vom 31. August. In einem Augenblick wie der gegenwärtige, wo, nach der Versicherung gewöhnlich gut unterrichteter Personen, der Kaiser von Rußland, beleidigt durch Peels Demonstration wegen Polen, und erbittert durch die päpstliche Allocution— wo daher der stolze Selbstherrscher aller Reussen zum erstenmal seit der Juliusrevolution anfängt Sympathien für Frankreich und die Dynastie Orleans zu zeigen, die vielleicht zu einem Bündnisse führen können, dürften einige Nachrichten über die polnische Emigration nicht ohne Interesse seyn. Auch in dieser zeigen sich sonderbare Symptome. Wie bekannt, theilte sie sich gleich anfänglich in zwei Parteten, in die aristokratische mit dem Fürsten Czartoryski und in die demokratische mit Dwernizki an der Spitze. Als letzterer sich genöthigt sah nach England zu gehen, trat Mizkiewicz— wenigstens dem geistigen Einflusse nach— an seine Stelle und beide Parteien sich stets vergrößernd, standen einander immer feindlicher gegenüber, wiewohl sie über einen Punkt, den des Strebens für die Wiedervereinigung ihrer selbstständigen Nationalität, stets einig waren. Erst später bildete sich eine dritte ausgleichende Partei— ein Juste Milieu. Die energischste dieser Parteien war die demokratische, die es an Planen, Versuchen u. s. w. nicht fehlen ließ und mit eben dieser ist nun eine bedeutende Umänderung vergegangen. Während die aristokratische eine Medaille mit dem Brustbilde des Fürsten Czartoryski, dem polnischen Wappen und den Legenden:„Boze! wroc nam Króla naszego!“—„Adam.“—„Et jam voce adsuesce vocari“ prägen und vertheilen läßt und dadurch ihr Streben und ihre Hoffnungen beurkundet, hat sich die demokratische Partei dem erschlaffendsten Mysticismus ergeben. Vor einem Jahre ungefähr kam ein angeblicher polnischer Edelmann Towinski mit einem russischen Passe, und da er seine Güter, wie er sagte, verkauft hatte, mit anständigem Vermögen hier an. Er gewann großen Einfluß auf Mizkiewicz und als er dessen geisteskranke Gattin auf eine wunderähnliche Art plötzlich heilte, da beugte sich das fromme weiche Dichtergemüth Mizkiewicz's ganz unter Towinski's geistige Uebergewalt und er ward dessen ergebenster, eifrigster Schüler. Viele Polen und zwar gerade die geistvollsten, scheinbar vorurtheilsfreiesten Männer schlossen sich dem neuen Propheten an und wurden Proselyten seiner Lehre, die jetzt einen Klub von ungefähr fünfzig Personen der Elite der polnischen Emigration bildet. Towinski prophezeit die Wiederherstellung und Größe Polens durch Gottes Allmacht und die unerforschlichen Rathschlüsse des Himmels ohne Menschenhülfe und Waffengewalt, er predigt seinen Anhängern als erste Pflichten: Geduld, Ergebung und Resignation! Mizkiewicz, der weiche, schwärmerische Dichter ist dem Träumen und trübsten Sinnen verfallen, er vernachlässigt seine Lehrkanzel und bei den vielen diesfalls erhobenen Klagen ist es nur das Wohlwollen des Ministers Villemain, das ihn noch hält. Wie man nun auch über diese Sache denken mag, so ist doch der räthselhafte, gleichsam magnetische Einfluß, das geistige Uebergewicht dieses neuen Propheten bei so vielen gebildeten, rechtlichen und lebenserfahrnen Männern, wie seine Proselyten sind, eine interessante psychologische Erscheinung. Towinski erschien übrigens schon vor einigen Jahren in Prag bei Skrzynezki, auf den er ebenfalls Einfluß gewann; als jedoch hiedurch Familienzwistigkeiten zwischen Skrzynezki und seiner Gattin entstanden, machte sich dieser von ihm los. Die Frage über die Sendung dieses Propheten bietet Stoff zum Nachdenken, der russischen Politik kann jedenfalls diese Wendung nur willkommen seyn, und für Frankreich ist sie insofern wichtig, als dadurch die Hindernisse einer Annäherung an Rußland sich vermindern. (A. Z.) London, vom 5. Sept. Die Manufakturdistrikte sind ziemlich ruhig; indessen verursachten doch einige Gewaltthätigkeiten in Staffordshire die Anwendung der bewaffneten Macht. Die Truppen luden die Gewehre, und einige Personen, die sich retten wollten, ertranken. — Die Londoner Journale tadeln bitter den von Lord Ellenborough gegebenen Befehl, Afghanistan zu räumen. Diesem Befehl und dem darauf erfolgten Gegenbefehl, sagen sie, hat man die ungünstige Stellung der englischen Truppen in Oberasien zu verdanken. — Beim Einzage der Königin in Edinburg brach ein Gerüste, auf dem 3 bis 4000 Menschen sich befanden, ein; eine große Menge Menschen sind verletzt worden, doch kennt man noch nicht ihre Zahl, so wie die der Todten. Nach einer Korrespondenz aus der Hauptstadt Schottlands sollen 9 Menschen ihr Leben dabei verloren haben. — Die Delegirten der Chartisten zu London haben eine Versammlung gehalten, worin beschlossen ward, zu der Versammlung der Delegirten der Association des allgemeinen Stimmrechts, die am 7. Sept. zu Birmingham statt haben wird, 6 Delegirte zu senden und diese in einer allgemeinen Versammlung der Chartisten von London zu wählen. — In Preston sind schon 38 Aufrührer zu Gefängniß und Kettenstrafe verurtheilt worden. 120 sitzen noch im Gefängnisse zu Kirkdale und warten auf die Assisensitzung. Eine große Menge ward in York verurtheilt. Dänemark. Altona, vom 3. September. Nach Allem, was man über die Auftritte hört, welche am Donnerstage durch die erwartete, aber wegen Begnadigung des Verurtheilten nicht zur Ausführung gekommene Hinrichtung veranlaßt wurden, und die sowohl auf und bei der Richtstätte in der Nähe von Rellingen, als auf dem Rückwege von dort nach Hamburg und Altona stattgefunden haben, sind sie als eine Art von Nachspiel des Unfugs zu betrachten, der in den letzten Tagen des Hamburger Brandes begangen worden, und geben abermals ein trauriges Zeugniß von der Rohheit und Verwilderung einer gewissen Klasse unserer städtischen Bevölkerungen. Nicht zufrieden damit, das Geländer an der Richtstätte einzubrechen, den Sarg zu zertrümmern und den Block zu zerstören, was noch als ein, wenn auch frevelhafter Akt der Volksjustiz betrachtet werden könnte, erlaubten sich Rotten von Frevlern Gewaltthätigkeiten gegen die Bauern und ihr Eigenthum und übten Muthwillen aller Art auf dem Wege aus. Der Zudrang zu dem traurigen Schauspiel aus den Städten soll so groß gewesen seyn, daß am Morgen kein Fuhrwerk mehr an den gewöhnlichen Orten zu haben war und manche Gewerke stillstehen mußten. Das Militär war nicht zahlreich genug, um dem Unfug zu steuern, doch sollen einige Frevler verhaftet worden seyn. (A. M.) Altona, vom 5. Septbr. Als Berichtigung zu unserem Artikel „Altona" vom Sonnabend müssen wir bemerken, daß der wegen Mordes und versuchter Brandstiftung verurtheilte Ramcke, nicht, wie man es allgemein verstanden zu haben scheint, begnadigt, sondern daß seine Hinrichtung vorläufig nur aufgeschoben worden ist. Der königl. Befehl zu diesem Aufschub, der, wie es heißt, mit dem angeblichen Gemüthszustande des Verbrechers zusammenhängt, traf fast im letzten Augenblicke ein, als der Verbrecher mit den beiden Predigern, die ihn auf seinem letzten Wege im Wagen begleiteten, der Richtstätte schon nahe war, und der Zug kehrte, nachdem der Landdrost, Geh. Konferenzrath von Döring, den Befehl verlesen, sogleich wieder um. Amsterdam, vom 7. Sept. Man vernimmt, daß Se. Maj. der König sich nächsten Freitag nach Köln begeben wird, um Se. Maj. den König von Preußen daselbst zu besuchen.(Amstd. H.) Apeldoorn, vom 6. Sept. Auf dem Park des Schlosses Loo gewahrt man eine außergewöhnliche Geschäftigkeit, woraus man schließen dürfte, daß die Gerüchte über eine baldige Zurückkunft des Grafen von Nassau, die, wie einige glauben, schon binnen einem Monat stattfinden soll, nicht ohne allen Grund sind.(id.) Schweiz. Neuenburg. Im Namen der Industriellen des Bezirks Locle werden dem König von Preußen bei seinem Besuche ein Chronometer nach neuer Erfindung und ein Thermometer, der Königin eine niedliche Uhr von 5 Linien Diameter und ein Spitzenschleier zum Geschenk gemacht werden. Zur Bestreitung der Kosten, die auf 110 Louisd'or geschätzt werden, ist in der Gemeinde eine Subscription eröffnet worden. Neueste Paris, vom 7. September. Der Generalgouverneur Algeriens hat an die afrikanische Armee folgenden Tagesbefehl gerichtet: „Im Hauptquartier zu Douera den 26. August 1842. Die Unteroffiziere des 3. Bataillons der Chasseurs zu Fuß haben sämmtlich unterzeichnet, oder gebilligt, einen Artikel, der in das Journal la Sentinelle vom 1. August 1842 eingerückt worden und betitelt ist: „Geschichte des 3. Bataillons der Chasseurs zu Fuß, währeud seines Aufenthalts zu Milianah, von den Unteroffizieren dieses Korps." In diesem Artikel, der voller Uebertreibungen ist und die aufrührerischste Lüge enthält, treibt man die Unverschämtheit und Unredlichkeit so weit, daß man einem einzigen Bataillon, welches die Garnison von Milianah bildete, die Unterwerfung aller umliegenden Gegenden zuschreibt, ein Resultat, welches der ganzen Armee zukommt, die es durch Gefechte und die anstrengensten Arbeiten während mehrerer Jahre, erlangt hat. Da nun die Unteroffiziere dieses Korps den dreifachen Fehler begangen haben, 1. in den Journalen collectiv geschrieben zu haben, was förmlich untersagt ist, 2. die Wahrheit übertrieben oder entstellt zu haben, 3. einem einzigen Bataillon Resultate zugeschrieben zu haben, welche einer ganzen Armee zukommen; so beftehlt der General en Chef: „daß alle Unteroffiziere des 3. Bataillons der Chasseurs zu Fuß nacheinander auf 14 Tage ins Gefängniß gesetzt und auf einen Monat ihrer Funktionen enthoben werden sollen; daß Hr. Emery, Unterlieutenant, der diesen Artikel redigirt hat, als er nur noch Sergentmajor war, auf 2 Monate im Fort Empereur ins Gefängniß gesetzt werde." — Der Message: erklärt die Nachricht, daß die Ausführung der Eisenbahn von Paris nach Lille der Kompagnie Millet und Henri übertragen worden sey, für ganz falsch. Für die Abgebrannten zu Heerdt ist bei der Redaktion d. Ztg. eingegangen: 30) von Wittwe N. 1 Thlr. Anzeigen. Bekanntmachung. Die Verhandlungen über den am 31. August c. in dem Hause des Majors Carl Friedrich v. Böttcher hier, Alleestraße Nr. 436, resp. in dem Laden des Buchhändlers Dr. Philipp Roschütz daselbst vorgekommenen Brand, liegen gemäß§. 44 des Rhein. Prov.=Feuer=Sozietäts=Reglements 8 Tage auf dem hiesigen Rathhause, Büreau Nr. 15, zur Einsicht eines Jeden bereit. Dusseldorf, den 6. September 1842. Der Oberbürgermeister v. Fuchsius. Bekanntmachung. Nach§. 10 des Gewerbesteuer=Regulativs vom 28. April 1824 muß von den Personen, welche ein Gewerbe im Umherziehen fortdauernd betreiben, wenigstens drei Monate vor Ablauf des Jahres der Gewerbschein für das nächstfolgende Jahr bei der Ortsbehörde nachgesucht werden. Die Bewohner der hiesigen Oberbürgermeisterei, welche einen Handel im Umherziehen betreiben, so wie die Kaufleute und Fabrikanten, welche selbst oder durch Reisende Waarenbestellungen aufsuchen wollen, haben ihre Anträge zur Ertheilung der Gewerbscheine längstens bis zum 1. Oktober c., Vormittags von 11 bis 1 Uhr, in meinem Geschäftslokale auf dem Rathhause, Stube Nr. 10, anzumelden. Ausländer, welche sich hier aufhalten und ein Gewerbe im Umherziehen betreiben wollen, haben ihr desfallsiges Gesuch an die hochlöbliche konigl. Regierung zu richten. Ferner müssen solche Personen, die unter vaterlicher oder vormundschaftlicher Obhut stehen, bei Nachsuchung des Gewerbescheins die Einwilligung der Eltern oder Vormünder und ebenso Ehefrauen die ihrer Ehemänner beibringen. Die von dem Handlungs=Reisenden erforderliche Erklärung an Eides Statt, daß er ausschließlich in den Diensten der betreffenden HandlungsFirma stehe und nur für deren alleinige Rechnung Waaren=Bestellungen aufsuche; muß von dem Prinzipale des Hauses beim Antrage des Gewerbescheines beigebracht werden. Düsseldorf den 7. Septbr. 1842. Der Oberbürgermeister v. Fuchsius. Bekanntmachung. Der erforderliche Fourage=Bedarf für den Marstall Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Friedrich von Preußen vom 1. Oktober 1842 bis dahin 1843, soll im Wege einer öffentlichen Licitation dem Mindestfordernden in Entreprise übergeben werden. Hierzu ist ein Termin auf den 28. dieses Monats September auf dem Hofmarschall=Amte im Jägerhofe, Morgens 11 Uhr angesetzt, wozu Lieferungslustige hierdurch eingeladen werden. Die näheren Bedingungen werden im Termin selbst bekannt gemacht, können aber auch täglich im Hofmarschall=Amte erfahren werden. Das Hofmarschall=Amt. Die Gläubiger des fallirten Hutmachers Wilhelm Klüppel von hier werden laut Ordonnanz des Herrn Richter=Commissars vom 27. August a. c. hierdurch aufgefordert. 1) binnen 40 Tagen dem Unterzeichneten zu erklären, aus welchem Rechtsgrunde und für welche Summe sie Gläubiger des Falliten sind, demselben die Beweismittel dieser Forderungen einzuhändigen oder auf der Gerichtschreiberei des k. Handelsgerichts dahier zu hinterlegen; 2. den 4. November l. J., Nachmittags 4 Uhr, im Civil=Audienzsaale des hiesigen k. Landgerichts persönlich oder durch einen Bevollmächtigten zu erscheinen, um zur Verifikation der angemeldeten Forderungen zu schreiten. Düsseldorf den 29. August 1842. Der prov. Syndik, Nolden, Advokat=Anw. Freundliche Einladung zum zahlreichen Besuch der Düsselthaler LotterieAusstellung, welche durch die Liebesgaben vieler hohen Herrschaften wie auch durch die Kunstfertigkeit so vieler lieben Wohlthäler nah und fern reichlich ausgeschmückt ist. Wer diese Ausstellung, die vom 6. Sept. an einige Tage im Ständesaäle von Morgens 10 bis Nachmittags 6½ Uhr stattfindet, besucht, wird über die reiche Liebe und große Mannigfaltigkeit der Gaben erstaunt, mit mir Gott und den theuren Wohlthätern verlassener Kinder, gern herzlichen Dank zollen, den ich hiedurch ganz besonders warm den lieben Düsseldorfer Damen ausspreche und ihnen gottesreichen Segen wünsche! Abtei Düsselthal den 5 September 1842. Graf von der Recke=Volmerstein. Gerichtlicher Verkauf. Am Samstag den 10. September 1842, Morgens 10 Uhr, sollen auf dem Markte am Rathhause zu Düsseldorf verschiedene gutgehaltene MobilarEffekten meistbietend gegen baare Zahlung verkauft werden. Der Gerichtsvollzieher W. Herkerath. Gerichtlicher Verkauf. Am Samstag den 10. September 1842, Morgens 11 Uhr, sollen auf dem Markte am Rathhause zu Düsseldorf verschiedene Mobilar=Effekten meistbietend gegen baare Zahlung verkauft werden. Der Gerichtsvollzieher W. Herkerath. Fröhlichen Gesellschaften ist sehr zu empfehlen: Der Sänger am Rhein, oder neuestes Taschenliederbuch für fröhliche Vereine. Eine Sammlung der vorzüglichsten und beliebtesten Gesellschaftslieder. 5te abermals sehr vermehrte Auflage. Eleg. br. 7½ Sgr. Gesellschaften erhalten bei Abnahme von 6 Exemplare das 7. gratis. Patrontaschenliederbuch. Eine Sammlung der vorzüglichsten Kriegs=, Soldatenund Gesellschaftslieder. 16. br. 2 Sgr. Bei Abnahme von 6 Exemplaren das 7. gratis. Vorräthig in allen guten Buchhandlungen, in Düsseldorf bei I. E. Schaub. Bötticher'schen Buchhandlung ist zu haben und als sehr brauchbar mit Recht zu empfehlen: Die Neunte verbesserte Auflage von: Campe gemeinnütziger Briefsteller für alle Fälle des menschlichen Lebens, mit Angabe der Titulaturen für alle Stände. 8. Br. Preis 15 Sgr. Dieser Briefsteller enthält 160 Briefmuster, wie auch 72 Formulare zu Kauf=, Mieth=, Pacht= und Lehr=Contracten, Erbverträge, Testamente, Schuldverschreibungen, Quittungen, Vollmachten, Anweisungen, Wechsel und Atteste.— Für die bürgerlichen Verhältnisse Das 1te Heft des schon früher angekündigten historisch=geographischen Werkes: Die Reise im Zimmer über den Erdball betitelt, welches in 20 Heften erscheint, hat nunmehr die Presse verlassen und ist noch zu 10 Sgr. Subscriptionspreis bei dem Verfasser, Mertensgasse Nr. 302, zu haben. Der spätere Ladenpreis wird um ½ erhöhet. Düsseldorf den 10. September 1842. Wm. Schlungs, Geograph. In dem Wiesbadener Wochenblatte vom 5. Mobilarverkauf. Auf Anstehen des Herrn Franz Joseph von Stockum soll durch den unterzeichneten Notar am künft. Samstag den 10. Septbr., Vormittags 10 und Nachmittags 2 Uhr, im Gasthofe zum Prinzen von Preußen bei Herren Gebrüder Schleger eine große Partie Möbel von Mahagoni, Nußbaum und Kirschbaum, als: Sophas, Tische, Stühle, Sessel, Toiletten, Schreibtische, Spiegel rc., welche Gegenstände nur einige Tage im Gebrauche gewesen sind, an den Meistbietenden öffentlich gegen baare Zahlung versteigert werden. Düsseldorf den 7. September 1842. agdorn. Kapitalien von 250 bis 10,000 Thlr. — liegen gegen hypothekarische Sicherheit zum Ausleihen bereit. Auskunft ertheilt. — C. Schlosser, Kapuzinergasse Nr. 540. (637) Ein geubter Schreiber sucht Beschaftigung. Adressen unter A. Z. besorgt die Expedition d. Z. August 1812 wird von dem dortigen Medizinalrath Hrn. Dr. Müller Folgendes erklärt: „Die Perle des Macassaröls von Charles Popper and Barklay in London, ist nach vorgenommener chemischer Prüfung ein sehr reines Macassaröl, ohne irgend eine metallische Beimischung und deshalb zur Beförderung des Haarwuchses sehr zu empfehlen. Das Oil to Colour enthält keine schädliche, sondern die Farbe des Haares in Schwarz oder Braun nur umändernde Theile und Eigenschaften, und kann deshalb ohne Besorgniss zu diesem Zwcke, welchen es erreicht, angewendet werden.“ Beide Producte, ersteres zu 30 Sgr. und letzteres zu 35 Sgr, die Flasche, sind in Düsseldorf durch Herrn Tyrell, Bolkerstrasse und in Crefeld durch Hrn. H. Binda ächt und unverfälscht zu beziehen. Veränderung. Unterzeichneter beehrt sich ergebenst anzuzeigen, daß er seine Wohnung aus der Neustadt in die Alleestraße Nr. 102, unweit dem Ratingerthor verlegt hat, und bittet um geneigten Zuspruch. Düsseldorf den 9. Septbr. 1842. Friedrich Heynemann, Instrumentenmacher. Derendorfer Kirmes. Sonntag den 11., Montag den 12. und Dienstag den 13. d. zur Feier derselben Ballmusik im Hofgartenhause. Anfang 7 Uhr Abends. Da nur gegen Vorzeigung einer Karte der Eiutritt gestattet wird, so können solche von denjenigen, welchen aus Versehen bis dahin keine zugekommen seyn sollte, Sonntag Morgen von 9 bis 12 Uhr im Hofgartenhause empfangen werden. Um geneigten Zuspruch ersucht Johann Götzen. Zur Feier der Buchweizen Kirmes zu Derendorf findet auf den Stockkämpen Sonntag den 11., Montag den 12. und Dienstag den 13. dieses Nachmittags und Abends statt, wozu höflichst einladet Wilh. Knaben. Empfehlung. Am künftigen Sonntag den 11. d. eröffne ich meine bekannte Wirthschaft in meinem neu erbauten Hause. Freunden und Gönnern widme ich diese Anzeige mit der ergebenen Bitte, mir das bisheran gütigst geschenkte Wohlwollen auch fernerhin zu erhalten. Luftballon bei Düsseldorf den 9. Septbr. 1842. Johann Butzon. Schützenfest in Derendorf. Zur Feier der Derendorfer Kirmes wird Montag den 12. und Dienstag den 13. d. ein Vogelschießen daselbst abgehalten werDden. Montag Mittag 2 Uhr fangt der Zng in Derendorf an, darauf das Schießen. Sonntag Nachmittag 3 Uhr ist bei Herrn Ludw. Fettweis die letzte Versammlung, Mittwoch Abend den 14. dies. Abends 7 Uhr bei Hrn. Knaben auf den Stockkämpen der Ball. Einheimische Junggesellen zahlen an Entre 1 Thlr. Auswärtige 10 Sgr. Damen frei. Zu dieser Festlichkeit ladet höflichst ein Derendorf den 10. Septbr. 1842. Der Vorstand. Benrather Kirmes. Sonntag den 11., Montag den 12. und Dienstag dan 13. Septbr. Table d'hôte und Ball, wozu ergebenst einladet Gottl. Hesse. Beim Metzger Profitlich auf der Mühlenstraße wird von heute an das beste und fetteste Hammelfleisch per Pfd. zu 2 Sgr. 6 Pf. verkauft. (635) Gestern Abend ist von der stehenden Brücke bis zur Franziskaner=Kirche eine goldene mit Granaten besetzte Vorstecknadel verloren worden; wer sie in die Expedition d. 3. zurückbringt, erhält 2 Thlr. Belohnung. (6321 Ein junges Frauenzimmer, welches die erforderlichen Schulkenntnisse besitzt, wird in ein Manufakturwaaren-Geschäft in die Lehre gesucht. Näheres bei der Expedition d. Ztg. zu erfragen 636) Ein erfahrener Tapezirer=Gehülfe kann gleich eine dauernde Condition erhalten. Die Exp. d 3. sagt bei wem. (627) Ein schön gearbeiteter flacher Ausstiefelkasten ist billig zu kaufen. Bei wem, ist in der cp. d. 3. zu erfahren. (626) Ein ganz neues Ladengestell steht zu ver aufen. Wo, sagt die Expedition d. 3. Das auf dem Schwanenmarkt unter Nr. 953 elegene Haus bestehend aus 15 Zimmern, Küche, keller, Stall fur 4 Pferde, Waschküche, Garten 2c., teht bis zum 1. Oktober ganz oder theilweise zu verniethen. Näheres Ober=Bilkerstraße Nr. 988. Bergerstraße Nr. 1161 im ehemaligen Rosenchen Hause ist der erste Stock zu vermiethen und sleich zu beziehe. Redakteur: L. Stahl. Druck und Verlag der Stahl'schen Buchdruckerei.