rfer Ze Nr 105. Dienstag den 19. April. 1842. Preußen. Berlin, vom 11. April. Bei der gestrigen Parade näherten sich nach dem Vorbeimarsch der Truppen sämmtliche hier anwesende, bei dem großen Avancement betheiligt gewesene Generale, Stabsund Ober=Offiziere dem Monarchen und der Aelteste von ihnen sprach Höchstdemselben die Danksagung für alle aus. Die Versammlung auf dieser Parade erhielt dadurch einen ganz besonders feierlichen Anstrich, weil der an diesem Tage sein fünfzigjähriges Dienst=Jubiläum feiernde General=Lieutenant und Kommandant von Berlin, v. Colomb, in der Mitte von zwei ebenfalls noch sehr rüstigen Jubelgreisen, dem General der Kavallerie von Borstell und dem Kriegsminister von Boyen, erschien, und von allen Seiten auf das Herzlichste an diesem Ehrentage begrüßt wurde, während er, wie bekannt, auf das Entschiedenste jede weitere Feierlichkeit und auch das Festmahl, welches ihm das Offiziercorps der Garnison geben wollte, abgelehnt hatte. Unter den Stabs=Offizieren, welche bei dem letzten Avancement zu Obersten befördert wurden, befindet sich auch der einzige der noch übrig gebliebenen Marine=Offiziere, die zugleich mit Neuvorpommern, dem heutigen Regierungsbezirk Stralsund. von Schweden übernommen wurden, der Oberst Longé. Doch steht noch ein ehemaliger MarineOffizier als Director der in ihrer Art vortrefflichen NavigationsSchule in Danzig vor. Die Anwesenheit des Generals, Lord W. Russell, Vorgänger des Grafen Westmoreland, auf dem hiesigen Gesandtenposten, macht in diesem Augenblick hier einiges Aufsehen, wo in verschiedenen Beziehungen die Aufmerksamkeit auf das große Inselreich in und außerhalb Europa gerichtet ist.(Hb. K.) — Das hier seit mehreren Wochen umlaufende Gerüchte von dem Ausscheiden des Hrn. v. Rochow von dem Ministerium des Innern und der Polizei hat sich nunmehr als grundlos erwiesen. Kleine Differenzen, die in Bezug auf dieses Ministerium obgewaltet, sind, wie man vernimmt, vollständig ausgeglichen.(A. Z.) Vom 14. April. Eine unterm 22. Febr. d. J. an die Ministerien des Krieges und des Innern erlassene Allerhöchste Kabinets=Ordre lautet wie folgt: „Es ist von ehemaligen Kriegern mehrfach der Wunsch ausgesprochen worden, daß es ihnen gestattet werden möge, unter sich Vereine zu bilden, um mit den üblichen militärischen Gebräuchen die Leichen ihrer verstorbenen Kameraden zur Gruft begleiten zu können. Dieselbe Bitte ist Mir im vorigen Jahre von mehreren Einwohnern der Altmark vorgetragen und eine gleiche ehrenwerthe Ansicht hat sich auch bei der Leichenbestattung des Feldmarschalls Grafen von Gneisenau durch die ansehnliche Vereinigung der Veteranen jener Gegend in rühmlicher Weise zu erkennen gegeben. Damit nun dieser schöne Sinn, der ebenso das Gefühl treuer Anhänglichkeit an die früheren Standesgenossen, als auch die im Lande herrschende Achtung für kriegerisches Verdienst ausspricht, fortdauernd lebendig bleibe, will Ich, um die Bildung derartiger Vereine, wo sich die Neigung dazu findet, zu erleichtern und ihnen die zu ihrem Bestehen nothwendige allgemeine gesetzliche Uebereinstimmung zu geben, Folgendes bestimmen: §. 1. Es wird gestattet, daß bei Leichenbegängnissen solcher in bürgerlichen Verhältnissen verstorbener Personen, welche früher im Heere und zwar im Kriege mit Ehren gedient haben, eine kriegerische Leichenfeier eintreten kann, wenn die früheren Kameraden dem Verstorbenen dadurch ein freiwilliges Zeichen der Achtung geben wollen. §. 2. Es können sich demgemäß Vereine derjenigen Männer bilden, welche im Heere gedient haben oder noch in der Landwehr dienen. Dieses ist eben sowohl auf dem Lande als in den Städten zulässig, und wenn in den einzelnen Dörfern sich keine genügende Anzahl ehemaliger Krieger oder noch im Dienst befindlicher Wehrmänner finden sollte, so können auch mehrere Ortschaften derartige Bezirksvereine bilden. §. 3. Diese Vereine bestätigt die Ortspolizeibehörde und auf dem platten Lande, insoweit sie den Bezirk eines Dominiums oder einer Bürgermeisterei nicht überschreiten, resp. das Dominium oder die Ortsobrigkeit, andern Falles die landräthliche Behörde. §. 4. Die Ortsobrigkeiten, in deren Bezirke sich Vereine, die von ihnen bestätigt worden, gebildet haben, sind verpflichtet, davon den Landräthen Anzeige zu machen, und diese haben sowohl in diesen Fällen, als auch in denjenigen, wo dergleichen Vereine von ihnen selbst bestätigt worden sind, den Landwehrbataillons=Commandeuren davon Mittheilung zu machen. §. 5. Durch die im§. 3 erwähnte Bestätigung erhält der Verein ein für allemal die Erlaubniß zur militärischen Begleitung der Leichen verstorbener Waffengefährten. §. 6. Die Vereine haben sich einen Hauptmann oder Anführer zu wählen, der die Ordnung des Vereins, sowie die Zusammenberufung desselben zu den Begräbnissen leitet. Derselbe hat jedoch jede Begräbnißfeier der Art vorher der Polizeiobrigkeit zu melden, welche da, wo Garnison steht, hierüber auch dem im Orte kommandirenden Offizier Mittheilung macht. §. 7. An Orten, wo Schützengilden oder Bürgerwachen bestehen, können die zu ihnen gehörigen Mitglieder der Vereine in der üblichen Ausrüstung und Bewaffnung bei der Leichenfeier erscheinen. §. 8. An andern Orten ist nur eine der Trauerfeier angemessene Kleidung nöthig, jedoch bleibt es überlassen, ob die Vereine sich mit Lanzen bewaffnen, oder durch Trauerstäbe mit schwarzem Trauerflor kenntlich machen wollen. §. 9. Wie die Ehre eines kriegerischen Begräbnisses einen unbefleckten kriegerischen Ruf voraussetzt, so können auch nur Männer von solchem Rufe Mitglieder der Begräbniß=Vereine werden, und bei der Aufnahme eines neuen Mitgliedes haben die älteren darüber abzustimmen. §. 10. Die Trauerparade marschirt vor dem Sarge in zwei Gliedern formirt. §. 11. Sie besteht bei dem Begräbniß: a) eines Gemeinen aus 20 Mann in einem Zuge formirt; b) eines Feldwebels oder Unteroffiziers aus 30 Mann in einem Zuge, c) eines Lieutenants oder Hauptmanns aus 40 Mann in zwei Zügen, d) eines Stabsoffiziers aus 60 Mann in drei Zügen, e) eines Generals aus 80 Mann in vier Zügen,— wodurch jedoch nicht ausgeschlossen ist, daß auch eine geringere Zahl von Mannschaften die kriegerische Begleitung solcher Leichenzüge bilden kann. §. 12. Der Hauptmann des Vereins befehligt die Trauerparade und bestimmt die Personen zur Führung der Züge. §. 13. Jedes dieser militärischen Begräbnisse kann von einem Musikkorps begleitet werden. §. 14. Für das Verhalten der Trauerparade sowie in Rücksicht der Orden und Ehrenzeichen der zu Bestattenden gelten die für militärische Begräbnisse gegebenen Bestimmungen. Den Ministerien des Krieges und des Innern gebe Ich hiernach die Bekanntmachung und weitere Veranlassung in Ihren Ressorts anheim. (gez.) Friedrich Wilhelm." — Die Stellung der Postbeamten soll eine große Veränderung erleiden. Dieselben werden in verschiedene Klassen getheilt, in welche die Befähigten, vom Postschreiber an, bei entstehender Vacanz allmälig vorrücken. Für jede Klasse werden bestimmte Gehälter festgesetzt, in die man dann nach den Dienstjahren tritt, so, daß also jeder Beamte dann weiß, was er zu erwarten hat. Die Zahl der Postschreiber soll ebenfalls festgestellt und die Vermehrung derselben zur Ersparung von Gehältern umgangen werden.— Wenn gleich der Ertrag des Postwesens für die Staatskassen auf diese Weise etwas geschmälert werden dürfte, so ist doch nicht zu verkennen, daß die Beamten durch ein ihnen gesichertes und durch Fähigkeiten zu erreichendes Einkommen immer mehr in ihrem Diensteifer angefeuert werden.(Köln. Z.) Vom 15. April. Dem Maschinenbauer und Seidenfabrikanten Ferdinand Queva hierselbst ist unter dem 12. April 1842 ein Patent„auf verschiedene, für neu und eigenthümlich erachtete Vorrichtungen an Webemaschinen, wie solche durch Zeichnungen und Beschreibungen dargestellt worden sind," auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang der Monarchie ertheilt worden. Koblenz, vom 17. April. Auf dem Dampfboote„Graf von Paris" ist heute auf der Bergfahrt vor Oberwöhrt, ¼ Stunde von hier, der Krahnen einer Röhre gebrochen, weshalb das Schiff hieher zurückgekehrt ist. Dasselbe wird morgen weiter fahren können. (Rh.= u. M. Z.) St. Goar, vom 13. April. Daß die Burg Schönberg zu Oberwesel an ein Mitglied unseres erlauchten Königshauses abgetreten und der Wiederaufbau derselben beschlossen sey, wie unverbürgte Tagesgespräche schon seit Jahren besagten, bestätigt sich dermalen als zuverlässig. Nebst der Ruine Schönberg sind nun mehrere im Bereiche des bezüglichen Schloßberges befindliche Weingärten angekauft. Gleichfalls sollen noch angekauft werden ein Wohn= und Oekonomiegebäude und Garten so wie einige Ackerfelder und Wiesen, sämmtlich in der Nähe der Burg gelegen. Wenn nicht in diesem, so doch im nächstkünftigen Jahre werden einige Burgbehältnisse wohnlich eingerichtet und Schönberg dürfte sich bald den Bergschlössern Stolzenfels und Rheinstein würdig anreihen. Ihre Maj. die verstorbene Königin der Niederlande beabsichtigte schon vor einem Jahrzehnt, dieses Bergschloß seiner herrlichen Lage wegen zur Instandsetzung anzukaufen, allein die damals gestellten Kaufbedingungen wurden wegen ihrer Ueberspanntheit von Seiten der hohen Kontrahentin, wie vorzusehen war. nicht acceptirt. Nicht unpassend ist es hier, des Umstandes zu erwähnen, daß, so wie damal beim beabsichtigten Ankaufe der Burg Schönberg für weiland Ihre Maj. die Königin der Niederlande die Forderung übersetzt wurde, dieses auch heuer in sofern wieder geschah, als man für die bezeichneten Grundstücke und Behausungen nicht weniger als 20,000 Thlr. forderte. Allein ohne Zweifel kommt noch die Zeit, welche die dermaligen Eigenthümer derselben zu derjenigen Meinung hinleitet, die ihren Interessen und den Interessen der Gemeinde die förderlichste seyn wird.(Rh. u. M.=Z.) München. In den letzten Wochen verweilte hier ein Puseyitischer Theolog, beauftragt, Kult und Leben des Katholizismus zu beobachten, um das Gewonnene für die neue Richtung des kirchlichen Lebens in England zu benutzen.(K. K.=Z.) Augsbura, vom 13. April. Die k. baierischen HH. Ingenieure, welchen die Leitung des Baues der Augsburg=Nürnbe ger Eisenbayn übertragen ist, sind bereits von Nürnberg hier eingetroffen.(A. Bl.) Bambera, vom 10. April. In Folge der diplomatischen Verwendung der k. baierischen Regierung für die Einführung der Dampfschiffahrt auf dem Main bei der großh. hessischen Regierung hat diese der dazu gebildeten Gesellschaft die Bewilligung zum sofortigen Beginn ihrer Schiffahrt auf großh. hessischem Maingebiet ertheilt. Zwei Kapitän=Kondukteure der Maindampfschiffe sind nach Mainz abgegangen, um die Ankunft ihrer Boote daselbst zu erwarten und inzwischen auf rheinischen Dampfschiffen den Dienst mitzumachen. Zwei Mitglieder der Direktion befinden sich in Köln, um mit dem Verwaltungsrath der Kölner Dampfschiffahrtsgesellschaft sich zu benehmen; die Landeplätze und Brücken auf allen Stationen sind in Arbeit gegeben; alle Gemeinden liefern bedeutende Bethülfe dazu. Zu Frankfurt hat die gesetzgebende Versammlung 2000 fl. für eine Baggermaschine bewilligt, um die Anschlemmungen im Main zu beseitigen, und 500 fl. zum Abbruch des der Schiffahrt hinderlichen Mühlwehres.(Fr. M.) Hildesheim, vom 10. April. Zweihundert hiesige Bürger haben Beiträge zu einem silbernen Pokale geliefert, welcher für den würtembergischen Konsistorialrath Dr. Knapp bestimmt ist. Hambura, vom 14. April. Das vorläufige Komite der deutschen Kolonisations=Gesellschaft hat sich aufgelöset. Es veröffentlicht in der„Börsen=Halle" folgende Ankündigung: „Die königl. großbrittanische Regierung, von deren Acquiescenz die zwischen der neuseeländischen Gesellschaft in London und einer deutschen Kolonisations=Gesellschaft eingeleitete Uebereinkunft in Betreff des Einkaufs der Chathams=Inseln abhängig war, hat sich zu der Erklärung veranlaßt gesehen, daß diese Inseln, als ein Theil des Gebiets der Königin, von J. M. mit der Kolonie Neuseeland verbunden worden, daß sie in Zukunft den in Neuseeland geltenden Gesetzen unterworfen seyn werden, daß unter diesen Gesetzen sich eins befindet, welches alle früheren Veräußerungen von Land durch die Eingebornen für ungültig erklärt, es sey denn, daß zu diesem Behufe ernannte Beamte sich von der Redlichkeit und Billigkeit der Verhandlungen überzeugen, daß kein solcher Verkauf, selbst wenn er bestätigt werden sollte, im Verhältniß zu den Eingebornen oder zu der Krone, falls ein größeres Areal als 2500 Acres verbindlich betrachtet wird und daß Deutsche, welche sich auf den Chathams=Inseln, ohne die ausdrückliche Sanktion J. Maj. Regierung, niederlassen, als Ausländer aller Rechts=Ungleichheit ausgesetzt seyn würden, welcher Personen fremder Geburt in dem gesammten Gebiete der brittischen Krone un erliegen. Unter diesen Umständen sieht die neuseeländische Gesellschaft sich außer Stande, der Einführung deutscher Gesetze und Institutionen Vorschub zu leisten oder bis zu einer Bestätigung ihres Besitztitels durch die Krone Ländereien auf den Chathams-Inseln zu veräußern. Wenn nun durch diese Erklärungen die vorläufige Uebereinkunft vom 12. Sept. 1841 und mit ihr die Grundlage der Vereinigung zu einer deutschen Colonisationsgesellschaft in Hamburg, so weit sie laut des Prospectus vom 15. Febr. d. J. sich auf die Colonisation der Chathams=Inseln bezieht, als aufgehoben zu betrachten: so erklärt das unterzeichnete Comite mit Dank für das ihm bewiesene Vertrauen eine jede in dieser Beziehung gegen sie eingegangene Verbindlichkeit für erloschen. Hamburg den 14. April 1842. Das provisorische Comite der deutschen Colonisationsgesellschaft." Ulm. Bereits sind königl. würtembergische und königl. baierische Ingenieuroffiziere zur Leitung des Festungsbaues hier angekommen.(Ulm. Krbl.) Mainz, vom 14. April. Die acht Mühlenbesitzer, deren Mühlen bei dem neulichen Anstoßen des Adlers Nr. 2 gelitten haben, machen weiter keine Ansprüche auf Schadloshaltung an die Gesellschaft und begnügen sich mit dem Ersatze der in Folge dieses Unfalls nöthig gewordenen Reparaturen. Dieses uneigennützige Benehmen wird hier allgemein belobt. Der Besitzer der untergegangenen und zerstörten Mühle, Hr. Schmelz, hat sich dahin verglichen, daß die Gesellschaft ihm 5000 fl. zu Erbauung einer neuen Mühle ausbezahlt, ihm Ersatz für das Mehl und 74 Säcke Waizen leistet und ihm für den unterbrochenen Verdienst eine Entschädigung in Geld gibt. Eine zu seiner Verfügung gestellte Mühle hat er nicht angenommen. Sö wäre diese unangenehme Geschichte, die zu langwierigen kostspieligen Prozessen führen konnte, durch beiderseitiges Nachgeben in Güte beigelegt. (Fr. J.) Frankreich. Man liest in einem Schreiben aus Paris vom 9. April:„Die französische Politik, sonst so rührig, so quecksilbern, so ungestüm, ist im Begriff, vor Langeweile einzuschlafen. Drei Mal schon hat sie laut gegäynt, drei Mal ihre müden Glieder gereckt, und wenn ihr nicht binnen kurzem irgend eine Auffrischung von außen kommt, so wird sie unfehlbar ihr Haupt auf die Brust sinken lassen und der beruhigten Welt nur noch durch ihr Schnarchen von ihrem Daseyn Kunde geben. Welche evangelische Armuth in den Verhandlungen der Deputirtenkammer, welche trostlose Leere in den langen Kolonnen der Journale, welche abgespannte Ruhe aller der Meinungs=Interessen, auf deren stürmischen Wogen noch unlängst die Schicksale Frankreichs hin= und hergeschleudert wurden! Die Kammer ha sich selbst überlebt, so sehr, daß keine organische Geburt mehr aus ihrem Schooße hervorgehen kann, so sehr, daß es eine Thorheit wäre, von ihr auch nur das Eisenbahngesetz zu erwarten, welches Frankreich hinsichtlich dieser Unternehmung in gleiche Linie mit seinen Nachbarn bringen soll. Was den Journalismus betrifft, so ist es noch weit kläglicher mit ihm bestellt, und man muß sich seiner schwindsüchtigen Miene nach gewärtigen, daß ihm von einem Augenblicke zum andern der Athem ausgehen wird. Wäre ihm nicht in letzter Zeit die Klerisei beigesprungen, hätte sie ihm nicht durch ihren Kreuzzug gegen die Gedankenfreiheit einen neuen Nahrungsstoff verschafft, der Unglückliche wäre vielleicht schon jetzt in eitel petits faits, Zuchtpolizeiberichten und Theateranzeigen zum Skelett zusammen geschrumpft. Es gehört Heroismus dazu, die französischen Blätter in ihrer augenblicklichen Verfassung zu lesen; aber sie zu schreiben muß meyr als Märtyrerthum seyn." Weiter heißt es:„Die Nachrichten aus Algerien sind bedeutender, als sie aussehen. Nicht das ist die Hauptsache, daß Abd=el=Kader wieder auferstanden ist und mit den rothen Reitern, die vor zwei Monaten zum zwanzigsten Male vernichtet worden, wieder auf dem Schlachtfelde erscheint. Daran sind wir nachgerade gewohnt, und es wiro nicht das letzte Mal seyn, daß er geschlagen, besiegt, vernichtet über die Gränze geworfen ist, um ein paar Tage später wieder in dem von den Franzosen für sicher erklärten Lande zu erscheinen. Von größerer Bedeutung ist dabei, daß Abd-el-Kader in Marocco eine feste Stütze gefunden zu haben scheint, daß er die Maroccaner gegen die Franzosen führt, von maroccanischem Boden kommt und sich wieder dorthin zurückzieht. Darin liegt der Keim endloser Verwickelun= gen. Gelingt es den Franzosen nicht, den Kaiser von Marocco auf diplomatischem Wege zu veranlassen, Abd- el-Kader aufzugeben und aus seinem Lande auszutreiben, dann wird diese Sachlage zu einem Kriege zwischen Frankreich und Marocco führen. Es ist aber fast vorauszusehen, daß hier die französische Diplomatie nicht aushelfen wird. Einmal wird sie auf den englischen Einfluß stoßen, und dann ist am Ende Abd=el=Kader für den Beherrscher von Marocco gewiß nicht viel weniger gefährlich als das ferne Frankreich. Reichen aber die diplomatischen Mittel hier nicht aus, dann müssen die Franzosen eine neue Serie von Kriegen beginnen, und kein Mensch kann absehen, wo das hinführen wird. Man glaubt hier ernstlich, daß England den Franzosen ihre Eroberungen in Afrika beneide. Aber wenn Dem wirklich so wäre, so müßte man die englische Diplomatie für so unklug als möglich halten. Daß sie den Franzosen in Afrika zu schaffen macht, ihnen hindernd in den Weg tritt, versteht sich von selbst. Aber wer nicht einsieht, daß Afrika bei dem Geiste, der Frankreich beherrscht, eine ewig offene Eiterwwunde ist, an welcher der Kranke mit der Zeit in die höchste Gefahr gerathen kann, der ist wahrlich kein Staatsmann. Und das sind die Engländer wie keine in Europa." waris. vom 15. April. Nicht bloß Absichten der Parteien, auch die Prätensionen und Erwartungen der Einzelnen, wagen sich beim Heranrücken der neuen Wahlen allmälig ans Licht der Welt. Man spricht diesmal von gar vielen neuen Prätendenten und unter diesen von berühmten Leuten, welche ihre Namen auf die Kandidatenliste zur Deputation zu setzen geneigt wären. Michel Chevalier, der im verwichenen Herbste bei seiner, im Interesse der politischen Oekonomie unternommenen Reise in die Departements, die Oekonomie mitunter etwas bei Seite ließ und sich auch ein wenig mit seinen politischen Absichten beschäftigte, steht unter den genannten oven an. Dieser Schriftsteller und Mitarbeiter an den Debats, der sich als Staatswirthschafts=Lehrer am College de France bereits Anerkennung zu verschaffen wußte, gehört entschieden der konservativen Partet an, mit welcher politischen Meinung er jedoch eine seltene Unabhängigkeit verbindet, die sich besonders in seiner beharrlichen, in einer eigenen Broschüre entwickelten Opposition gegen den Befestigungsplan kund gab. Hr. Mallac, dem das Ministerium zweitens zur Deputation zu verhelfen gedenkt, besitzt zu derselben nicht eben viel andere Ansprüche, als daß er dem bureau de l’esprit public— so nennen die witzigen Franzosen die Behörde, in welcher z. B. die TheaterCensur ihren Platz hat— geraume Zeit als Chef vorstand. — Die levantische Post mit Nachrichten aus Konstantinopel vom 27., aus Smyrna vom 29., aus Alexandrien vom 20. und aus Syrien vom 16. März ist angekommen." Der Impartial von Smyrna vom 29. theilt die Note mit, welche die Gesandten der fünf Groß mächte zu Konstantinopel an den türkischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten in Betreff der Zusammenziehung von Truppen an der griechischen Gränze gerichtet haben. Die Pforte hat geantwortet, sie hege die freundschaftlichsten Gesinnungen gegen Griechenland und beabsichtige durch diese Zusammenziehung von Trüppen durchaus keinen Angriff gegen Griechenland. London, vom 14. April. Ueber die Vermählung der Königin von Spanien schreibt der Pariser Korrespondent der Times noch Folgendes: Die französische Regierung wird nicht allein in keine Vermählung der Königin von Spanien mit einem andern Prinzen als aus dem Hause Bourbon einwilligen, sondern sie selbst nicht dulden, und hat wirklich gedroht, Spanien den Krieg zu erklären, wenn die Königin sich mit einem andern, als aus dem Hause Bourbon vermähle.— Der Korrespondent verbürgt die Richtigkeit dieser Nachricht mit seiner Ehre. Edinburgh. Die Direktion der Eisenbahn von hier nach Glasgow war die erste unter den 7 oder 8 Eisenbahnen in Schottland, welche den Beschluß faßte, auch Sonntags fahren zu lassen. Die Aufregung, welche hierüber entstano, war daher sehr groß: eine Menge Versammlungen wurden gehalten, 100 Gemeinden sendeten Bittschriften ein, und binnen 3 Wochen fanden sich 217,000 Unterschriften zu der Erklärung, wenn die Eisenbahn Sonntags befahren werde, sich dann ihrer Benutzung gänzlich zu enthalten. Als die Aktionäre dennoch bei ihrem Beschlusse beharrten, wenigstens Morgens und Abends Briefe und Personen zu befördern, fielen die Aktien, die lange Zeit auf 1200 Fr. gestanden hatten, täglich um 15 Fr. Vielleicht thun die Aktionäre nun aus Rücksicht auf ihre Einnahme das, was sie der Volkssitte verweigerten.(Berl. A. Kirchenz.) Oestreich. Wien, vom 11. April. Der mit einer Sendung nach London beauftragt gewesene ehemalige königl. französische Geschäftsträger in Madrid, Hr. Pageot, ist ebenfalls in einer außerordentlichen Mission hier eingetroffen. Dem Vernehmen nach betrifft dieselbe die Vermählung der Königin Isabella von Spanien; man hört darüber verschiedenartige Ansichten aussprechen, sie stimmen jedoch der Mehrzahl nach darin überein, daß an einem erwünschten Erfolg dieser Angelegenheit zu zweifeln, da die hiebei interessirten Großmächte sich nur schwer werden einigen können. So viel über die Ansichten des hiesigen Kabinets in der gedachter Sendung zu Grund liegenden Frage verlautet, so geht selbe dahin, das Prinzip der Legitimität möglichst aufrecht zu erhalten, was zunächst durch eine Vermählung der Königin Isabella mit dem Prinzen von Asturien, erstgebornen Sohn des Don Carlos, erzweckt werden könnte, welchem Plane aber außer den Einwendungen Euglands insbesondere der Umstand im Wege steht, daß Don Carlos selbst zuvor auf den spanischen Thron verzichten müßte; diese Verzichtleistung aber von Don Carlos, so weit man ihn und eine Gemahlin kennt, kaum zu erlangen seyn dürfte.(K. Z.) Italien. Rom, vom 4. April. Die Besitznahme der Titularkirche S. Agostino durch den Fürsten Erzbischof von Salzburg, Kardinal Schwarzenberg, erfolgte gestern mit dem größtmöglichen kirchlichen Glanz, wobei Se. Eminenz eine lateinische Allocution an die versammelte Geistlichkeit dieser Kirche hielt. Dem Vernehmen nach ist dem, wie bereits früher berichtet, aus der Liste der Prälaten gestrichenen Hrn. Amici nun die Weisung zugekommen, Rom und die römischen Staaten auf immer zu verlassen.— Ein Beamter aus Chili, der gegenwärtig hier ist, hat an 200 aus Spanien vertriebene Geistliche veranlaßt, nach Chili und Buenos=Ayres zu gehen, wo durch die vieljährigen Kriege ein solcher Mangel an Geistlichen eingetreten ist, daß schon lange in vielen Kirchen kein Gottesdienst mehr gehalten werden kann.(A. Z.) 3. Neuchatel, vom 7. April. Die benachbarten deutschen Staaten, besonders Baden, haben jetzt ein sehr wachsames Auge auf die communistischen Umtriebe in der Schweiz, und die Handwerksgesellen des Großherzogthums Baden müssen bei ihrer Heimkehr aus der Schweiz Führungsatteste vorzeigen.— In Bern hat sich eine WiedertäuferGemeinde gebilder, deren Mitglieder sich weigern, Militärdienste zu thun, so daß der Kriegsrath der Regierung besondere Strafen wegen Widersetzlichkeit dieser Leute hat vorschlagen müssen.— In Zürich hat die Regierung die amtliche Belangung dreier Zeitungen verfügt. Türkei. Konstantinovel, vom 23. März. Mit nachstehendem Circular hat die Pforte den Gesandten der Mächte zweiten Ranges den Tractat vom 13. Juli 1841 über die Sperre der Dardanellen für fremde Kriegsschiffe mitgetheilt:„Am 22. Moharrem 1258.(5. März 1842.) Wir theilen unsern Freunden freundschaftlich mit, daß die alten Reglements des osmanischen Reichs, kraft deren die Passage der Dardanellen und des schwarzen Meeres jedem fremden Kriegsschiffe untersagt bleibt, so lange nämlich als die hohe Pforte den Frieden beibehält, durch einen am 13. Juli verflossenen Jahres zu London von den Bevollmächtigten der hohen Pforte und der fünf erlauchten Großmächte(„les plénipotentiaires des cinq illustres puissances“) unterzeichneten Specialtractat bestätigt und bekräftigt sind. Um also der Stipulation dieses Traktats gemäß allen mit der hohen Pforte befreundeten Mächten diese Uebereinkunft mitzutheilen und sie einzuladen, sich ihr anzuschließen, so hat man, um die bestehenden Freundschaftsbündnisse noch enger zu schließen, die Gelegenheit ergriffen, welche diese Notification darbietet, um gegenwärtiges Memorandum den betreffenden Gesandtschaften zukommen zu lassen." Da dieses Document nun weder unterzeichnet, noch an jede betreffende Legation einzeln gerichtet war, sondern als ein mit größter Geringschätzung in Umlauf gesetztes Rundschreiben betrachtet wurde, so fanden sich die Ministerresidenten, Charges d'Affaires rc. der betreffenden Mächte höchlichst beleidigt. Die elf Repräsentanten dieser Mächte vereinigten sich in Folge dessen zu einer Berathung, und nach lebhaften Debatten wurde einstimmig beschlossen, dem Reis=Efendi Sarim, jeder einzeln, in folgender Erwiderungsnote„als Instructionen für die Dolmetscher", das Unschickliche der Abfassung seines Circulars fühlbar zu machen:„An Se. Exc. den Reis- Efendi, Sarim=Efendi. Der Unterzeichnete fühlt sich veranlaßt, auf das Circular vom 5. März d. J. Folgendes zu bemerken und zu erwidern: 1) Gibt es nach den Beschlüssen des Wiener Congresses unter den Souverainen keine bevorzugte und vor andern privilegirte Mächte, daher auch die Stelle „les plénipotentiaires des cinq illustres puissances“ unpassend befunden und von Unterzeichnetem nicht anerkannt werden kann. 2) Wird zu dem Beitritt eines Vertrages aufgefordert, dessen Inhalt Unterzeichneter ignoriren muß. Es gebietet die diplomatische Form sowohl als die allen befreundeten Mächten, ohne Rangbevorzugung noch Unterschied, schuldige Achtung, diesen Tractat dem Circular beizufügen. 3) Muß es Unterzeichnetem höchst auffallend und beleidigend erscheinen, daß das Circular von keinem türkischen Minister unterzeichnet ist, er folglich auf solches als nichtofficielle Mittheilung keine Rücksicht nehmen darf, und 4) darf die hohe Pforte nicht ignoriren, welche ihrer befreundeten Mächte Repräsentanten in Konstantinopel accreditirt haben, und deswegen hat es Unterzeichnetem höchst befremdend erscheinen müssen, ein allgemein abgefaßtes Circular ohne besondere Adresse noch Bezeichnung erhalten zu haben. Demnach ist es gegen die Würde der von Unterzeichnetem repräsentirten Macht, auf ein solches als nicht offiziell zu betrachtendes Aktenstück wie besagtes Circular, und auf dessen Inhalt officiell zu erwidern und den Beitritt zuzusagen." Mit dieser beschwerenden Note begaben sich die Dolmetscher der elf Mächte zu dem Reis=Efendi, wo sie Jeder einzeln vorbrachte. Den Tag darauf erfolgte von der Pforte ein zweites unterzeichnetes und wohl adressirtes Memorandum, ganz im Sinn und in der Form, wie es die Minister und Geschäftsträger verlangt hatten. Die„plénipotentiaires des cinq illustres puissances“ waren verschwunden und durch„les plénipotentiaires de cinq puissances“ ersetzt, und somit dieser diplomatische Streit ganz nach Wunsch der elf Diplomaten entschieden.(L. A. Z.) Neueste Paris, vom 16. April. Der Moniteur parisien veröffentlicht ein Resume des Berichts, welchen Hr. Dufaure gestern der EisenbahnKommission vorgelesen und heute der Deputirtenkammer vorgelegt hat. Die Kommission hat folgende Bahnen angenommen: 1. von Paris nach der belgischen Gränze über Lille und Valenciennes; 2. von Orleans nach Tours; 3. von Orleans nach Vierzon; 4. von Dijon nach Chalons; 5. von Straßburg nach Hommarting(Meurthe); 6. von Marseille nach Avignon; 7. von Paris nach Straßburg über Nancy, und 8. vom Mittelmeer nach dem Rhein. — Zu Boulogne ist Mittwoch zu Ehren des Herrn Berryer ein Diner von 100 Couverts gegeben worden. — Gestern um halb ein Uhr wurde in den Tuilerien ein Ministerkonseil gehalten, dem der König präsidirte und in welchem der Herzog von Orleans anwesend war. Das Konseil dauerte beinahe zwei Stunden. Bevor Herr Guizot sich in dasselbe begab, hatte er eine lange Konferenz mit dem Generalprocureur Hebert. — Nur die letzte Mittheilung in der Augsb. Allg. Zeitung in Bezug auf die zwischen England und Frankreich bestehende Verhandlung über die Verbindung der Königin von Spanien ist die richtige. Frankreich will durchaus von keinem deutschen Prinzen hören. Es steht jetzt dahin, was Hr. Pageot in Wien ausrichtet. England zieht sich vor der Hand von der begonnenen Unterhaudlung zurück. — Graf Arnim, der preußische Gesandte, wird Paris am 5. Mai auf einige Zeit verlassen. Graf Bernstorff, der während seiner Abwesenheit die Funktion eines Geschäftsträgers versehen wird, wird zu Ende dieses Monats erwartet. * Paris, vom 16. April. Gestern Abend wurden zwischen dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten und den Tuilerien viele Rapporte gewechselt. — Renten am Schlusse der Börse: 118 80; 81 20. Spanische active 25 3/8. — London, vom 14. April. Die Nachrichten aus Lissabon melden, daß Costa Cabral, um seine Herrschaft zu befestigen, sich entschlossen habe, den Theil der portugiesischen Kavallerie, welcher seit einiger Zeit keine Pferde hatte, wieder beritten zu machen. Er hat deshalb einen Agenten mit einer bedeutenden Summe nach England geschickt um 2400 Pferde anzukaufen. Dieselben Nachrichten melden, daß der Sieg der Chartisten die Septembristen und Miguelisten angespornt habe, sich zu vereinigen. Der Name Sa da Bandeira figurirt unter den Septembristen. — Gestern schlug Lord F. Egerton im Unterhause eine Reihe von Resolutionen vor, wodurch die Einbringung von Petitionen neu regulirt und namentlich dieselbe selbst gegen neue Taxen gestattet wird. Nachdem die erste derselbe mit 268 Stimmen gegen 46 durchgegangen, wurden die übrigen ohne Abstimmung angenommen. Anzeigen. Bekanntmachung. In Folge höherer Anordnung wird das hiesige Leihhaus vom 1. Mai d. J. wieder eröffnet, und werden von diesem Tage ab in der früher geschehenen Weise wieder Geldvorschüsse auf Faustpfänder ertheilt werden. Die Anstalt wird außer den Sonn= und Feiertagen, täglich offen seyn, und zwar: vom 1. Mai bis 30. September Morgens von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags„ 3 bis 6 Uhr, vom 1. Oktober bis 30. April Morgens von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags„ 3 bis 5 Uhr. Es ist aber dabei, abweichend von der früher bestandenen Ordnung, die Einrichtung getroffen, daß Morgens nur das Versetzen und Nachmittags nur das Einlösen der Pfänder stattfindet. Wegen des Verkaufes der noch in der Anstalt vorhandenen und verfallenen Pfänder wird eine nähere Bekanntmachung erfolgen. Düsseldorf den 14. April 1842. Der Oberbürgermeister v. Fuchsius. Bekanntmachung. Die Lieferung der zur Erweiterung des hiesigen Rheinwerftes erforderlichen Baumaterialien: 102 Schachtruthen Tafelbasalt, 90 dito Basalt=Pflastersteine, 209 dito Basaltschrottel, 1750 Kubikfuß Werksteine von Basalt=Lava, 2500 Schachtruthen Kies, 4100 Scheffel Ratinger Kalk, 9000 Scheffel gemahlener Brohler Traß, 40 Schachtruthen Mauersand, 170 Schachtruthen Pflastersand, 66 Stuck Tannen=Rundholz, 20 Fuß lang 10 Zoll im Durchmesser, zu Grundpfählen, 2400 Quadrat=Fuß Tannenbretter, 1¼ Zoll stark, wird Mittwoch den 27. April d. J., Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause hierselbst. den Wenigstfordernden öffentlich verdungen werden. Auf Soumissionen auswärtiger Unternehmer, welche auf feste Quantitäten' gerichtet sind, und vor dem Termin eingehen, wird gleichfalls gerücksichtigt werden. Die Lieferungsbedingungen liegen in meinem Sekretariate, Stube Nr. 14, zur Einsicht offen. Düsseldorf den 14. April 1842. Der Oberburgermeister v. Fuchsius. Bekanntmachung. Der diesjährige Himmelsfahrts=Jahrmarkt findet hierselbst am 5., 6. und 7. Mai c. Statt, was hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht wird. Düsseldorf den 14. Apxil 1842. Der Oberbürgermeister v. Fuchsius. Bekanntmachung. Die zur Erbauung eines Stationsgebäudes in Vowinkel erforderlichen Mauer=, Zimmer=, Schreiner=, Schlösser=, Glaser= und Anstreicher=Arbeiten, so wie die Ablieferung der Ziegelsteine, Bruchsteine, Kalk, Holz 2c. soll einzeln in Submission gegeben werden. Die Bedingungen, Anschlag und Zeichnung liegen jeden Tag von 9 bis 12 Uhr Vormittags und von 3 bis 5 Nachmittags im Sekretariat des Geschäfts=Büreaus der unterzeichneten Direktion zur Einsicht offen. Unternehmungslustige werden daher eingeladen, ihre Angebote versiegelt an die Direktion einzusenden. Die Eröffnung der eingegangenen Anerbietungen geschieht am 2. Mai d. I., Vormittags 11 Uhr, im Geschäftslokale der unterzeichneten Direktion. Der Zuschlag wird 8 Tage darauf schriftlich ertheilt werden. Düsseldorf den 10. April 1842. Die Direktion der DüsseldorfElberfelder Eisenbahn. Am Donnerstag den 21. April c. werden auf dem Großenbroichhof in Ratingen, bei Gelegenheit des Mobilar=Verkaufs daselbst, circa 150 Scheffel Weizen, „ 100 Scheffel Roggen und „ 180 Scheffel Hafer, öffentlich auf Credit mit verkauft. Ratingen den 17. April 1842. I. Hamm. Notar. Kartoffeln=Verkauf. Auf Anstehen des Herrn Heinrich Bieger, Landwirth, wohnhaft zu Stockum, wird der unterzeichnete Notar am Freitag den 22. April c., Morgens 11 Uhr, auf der Schnellenburg bei Düsseldorf, circa 300 Malter sehr gute Kochkartoffeln öffentlich auf Credit verkaufen. J. Hamm, Notar. Modehandlung Bolkerstraße N. 565. Den Empfang der neuesten Pariser Models für die Sommermode, so wie aller übrigen dahin einschlagenden Modeartikel beehren wir uns zu geneigtem Zuspruch ganz ergebenst anzuzeigen. Geschw. Kux. Dampfschiffahrt nach New-York. Belgisches Dampfschiff. British Queen. Kapitain M. M. Keane. Die Abfahrten von Antwerpen nach New-York mit unleanna in Southampton werden stattfinden den 4. Mai, 7. Juli und 7. September. Diese Fahrt, welche in vierzehn Tagen zurückgelegt wird, bietet dem reisenden und handelnden Publikum sowohl wegen seiner Schnelle, als wegen der außergewöhnlich billigen Preise, und hauptsächlich wegen der von der belgischen Regierung der mit„Service gouvernemental de la British Queen“ bezeichneten Collis nachgegebenen speziellen Revision an der belgischen Grenze, gegen andere Unternehmungen wesentliche Vortheile dar, und wird auf portofreie Anfragen nahere Auskunft über Personengelder, Beköstigung während der Ueberfahrt, direkte Einschreibung zur Freihaltung von Plätzen und Waarenfrachten bereitwillig ertheilt von den von der Gesellschaft in Antwerpen ernannten Agenten: C. A. Lindgens in Köln, Gebr. Lindgens in Düsseldorf. Vieh=Verkauf. Auf Anstehen des Ackerers Johann Sonnen zu Großenforst bei Gerresheim wohnhaft, wird der unterzeichnete Notar am Freitag den 22. April c., Morgens 10 Uhr, auf der Schnellenburg bei Dusseldorf, 6 Kühe, theils milchgebend theils schwer tragend, und 2 Faselschweine öffentlich auf Kredit verkaufen. J. Hamm, Notar. Ju der Bötticher'schen Buchhandlung ist zu haben: Die geheimen Konduitenlisten der Beamten. Eine Flugschrift von K. Heinzen. Köln, 1842. Preis 5 Sgr. Zu Todes=Anzeige. Mit tiefgefuhltem Schmerze machen wir unsern Verwandten und Freunden hierdurch die traurige Anzeige, daß es dem Allmächtigen gefallen hat, unsern innigstgeliebten Gatten und Vater, Peter Wilhelm Gerritsen, Rangschiffer von Rotterdam auf hier, in einem Alter von 59 Jahren und 7 Monaten, nach langen Leiden, durch eine Abnehmungskrankheit, zeitig mit den Heilsmitteln der katholischen Religion gestärkt, am 15. d. M., Nachmittags 1½ Uhr, durch einen sanften Tod zu sich in ein besseres Leben abzurufen. Düsseldorf den 16. April 1842. Die hinterlassene Wittwe und Kinder. Kapitalien verschiedener Größe liegen gegen hypothekarische Sicherheit zum Ausleihen bereit; Auskunft ertheilt C. Schlosser, Kapuzinergasse Nr. 543. Den Empfang der neuesten Sommerhosenstoffe in einer großen geschmackvollen Auswahl, sowie die bedeutende Completirung unseres Tuchlagers, worunter sehr elegante Sommertücher, beehren wir uns unsern Gönnern und Freunden ergebenst anzuzeigen. Tuchhandlung von Reymann& Brinckmann am Karlsplatz. Mit einer Auswahl der neuesten Sommerhüte und Hauben, so wie auch Kinder=Schiebenhüte in allen Farben und Stoffen, zu billigen Preisen empfiehlt sich Johanna Heilbuth, Stadtbrückchen Nr. 734. Auch werden bei mir Damenstrohhüte mit dem feinsten Krepp ausgefüttert und nach der neuesten Mode zu 12 Sgr. verziert. In Haus= und Schlaf=Röcken unterhält fortwährend ein groß assortirtes Lager von 2 bis 8 Thaler pr. Stück. W. Lindemann, Flingerstraße. Ein gebrauchter Goctaviger Flügel steht billig zu verkaufen, auch zu vermiethen, bei C. Ruez, Instrumentenmacher, Kaiserstraße neben dem Luftballon (238) Ein junger Mann, der während mehreren Jahren in einem Fabrikgeschäfte Elberfelds theils sämmtliche Comptoir=Arbeiten, theils Reisen besorgte und jeden Posten bekleiden kann, wünscht eine ähnliche oder Reisestelle auf dauerndes Engagement zu übernehmen. Die Adresse ist bei der Exp. d. Ztg. zu erfragen. Heute erhielt wieder ganz frischen süßen scheveninger Kabliau und frischen geräucherten Rheinlachs rc. C. Berwitt. (244) Ein bis jetzt zur Wirthschaft benutztes geräumiges Unterhaus auf einer frequenten Straße ist zu vermiethen. Näheres in der Expeditiond. Z. verkaufen die beiden in Düsseldorf an der Hauptwache stehenden großen hölzernen Buden, wovon die eine 60' lang 30' breit 14' hoch unter den Balken, die zweite 32' lana 2°“ breit ebenfalls 14 hoch ist; beide Buden sind regelmäßig gezimmert, mit 16' Bord gedeckt und ringsum mit denselben Bord zugeschlagen: dieselben sind bis zum 1. Mai zu übernehmen. Kauflustige belieben sich an den Eigenthümer I. Urmetzer in Köln zu wende. Es werden zum Verkauf angeboten: ein Sopha und dazu gehörige 12 Stühle- Holz von Kirschbaum mit Pferdehaaren gefüllt und Federn versehen, Ueberzüge von schwarzen Pferdehaaren mit Blumen gewirkt; ein Patenttisch von Kirschbaumholz für 24 Personen und noch einige andere Tische, ein Spiegel mit vergoldeten Rahmen und dazu gehörigem Tisch mi. Platte von schwarzem Marmor, ein großer geräumiger Eckschrank, ein sogenannter Dreifuß mit starkem Waagebalken und Schaalen nebst 400 Pfund Gewicht. Die Gegenstände befinden sich in ganz gutem Zustande und können Lieferstraße Nr. 113 besichtigt werden. Es ist ein silberner Theelöffel und ein leinenes Hemd gefunden worden. Das Nähere auf dem Polizei=Amte zu erfragen. (189) Wo zwei 7 Fuß hohe Lorbeerbäume billig zu verkaufen sind, sagt die Expedition d. 3. (226] Es steht eine Leinewands=Mangel zu verkaufen. Die Expedition d. 3. sagt we Oberbilkerstraße in dem ehemaligen Hause des Rentners Herrn Thissen sind auf der zweiten Etage 3—4 Zimmer ohne Möbel an einzelne Damen oder stille Familie zu vermiethen und gleich zu beziehen. Das Náhere im Hause selbs. In Nr. 215, Steinweg, ist die aus 7 Zimmern bestehende erste Etage, ein Speicherzimmer, Speicher, Keller und bestellter Garten unter günstigen Bedingungen zu miethen und am ersten künftigen Mai zu beziehen. Auskunft auf der ersten Etage. Bei C. Franzen in der Grünenstraße steht der erste Stock, bestehend aus 5 Zimmern, Speicherzimmer, abgeschlossenem Keller und Mitbenutzung der Bleiche an eine stille Familie zu vermiethen und gleich zu beziehen Ratingerstraße Nr. 84 nahe bei der Allee sind 3 durcheinander gehende Zimmer an eine stille Haushaltung zu vermiethen. Näheres im Hause 1880 (245] Wo während des Pferderennens und Musikfestes ein möblirtes Haus nebst Stall und Remise zu vermiethen ist, sagt die Expedition d. Bl. Eine freundliche zweite Etage, bestehend aus vier Zimmern nebst abgeschlossenem Keller, ist an eine stille Familie Schwanenmarkt Nr. 940 zu vermiethen und am 1. Mai d. J. zu beziehen. Theater=Anzeige. Herr Staudigl, erster Bassist des k. k. Hofoperntheaters in Wien, wird auf seiner Durchreise nach London auch hier, jedoch nur in Einer Gastrolle aufzutreten die Ehre haben. Diese Eine Gastrolle findet Donnerstag den 21. d. und zwar als Bertram in der Oper Robert der Teufel statt. Preise der Plätze zu dieser Darstellung: Rangloge und Sperrsitz...... 1 Thlr. Parterreloge.......... 20 Sgr. Parterre. 15 Sgr. Die geehrten Abonnenten, welche ihre Plätze zu behalten wünschen, werden höflichst ersucht, schon jetzt ihre desfallsigen Bestellungen im Theater=Büreau machen zu lassen, indem von Donnerstag früh anderweitig darüber verfügt werden müßte. Düsseldorf den 18. April 1842. W. Henckel. Redakteur: L. Stahl. Druck und Verlag der#taßl'schen Buchdruckerei. Grabenstraße Nr. 794 D.