Die geehrten auswärtigen Zeitungsleser, welche fürs 2. Quartal d. J. sich auf die Düsseldorfer Zeitung zu abonniren gesonnen sind, wollen ihre gefälligen Anbestellungen noch vor Ablauf dieses Monats den resp. Postämtern aufgeben, um Defecte und Unterbrechung in der Zusendung zu vermeiden. Hiesige wenden sich direct an die Expedition, Grabenstrasse Nro. 794. Der Preis der täglich, mit seltener Ausnahme, erscheinenden Düsseldorfer Zeitung, einschliesslich des zweimal wöchentlich beigegebenen Unterhaltungsblattes, beträgt auf allen königl. preuss. Postämtern vierteljährig 1 Thlr. 25 Sgr., hier in der Stadt 1 Thlr. 15 Sgr.(incl. des Stempels.) Preußen. Wir haben unlängst die Kabinetsordre vom 18. Febr. 1842 mitgetheilt, wegen Abänderung der Vorschriften der Kabinetsordres vom 6. März 1821 und vom 2. August 1834 über die Untersuchung und Bestrafung der Verbrechen und Vergehen gegen den Staat und der Beamten im Bezirk des Appellationshofes zu Köln. Nach der Rhein. Zeitung machen wir nun die wichtigen und segensreichen Veränderungen bemerklich, die dadurch in dem bisherigen Rechtszustande hervorgerufen werden. Bekanntlich waren zum Zwecke eines eigenen inneren Staatrechtes durch allerhöchste Kabinets=Ordre vom 6. März 1821(und eine spätere Deklaration dazu vom 2. Aug. 1834) die Rechtsbegriffe und Strafbestimmungen des allg. preuß. Landrechtes in Betreff folgender Materien eingeführt worden, als da sind: 1) Hochverrath. 2) Landes=Verrätherei. 3) Verhinderte Publikation der Gesetze. 4) Erregung von Mißvergnügen gegen die Regierung. 5) Unerlaubte Selbsthülfe. 6) Erbrechen der Gefängnisse. 7) Widersetzlichkeit gegen die Obrigkeit oder deren Abgeordnete. 8) Aufruhr. 9) Beleidigung gegen den Landesherrn und die Mitglieder der königl. Familie. 10) Beleidigungen der Staatsdiener in ihrem Amte, und endlich 11) in Betreff der Verbrechen der Staatsdiener, als solcher. Zugleich ward bestimmt, daß in allen diesen Fällen auch der Prozeß nach den altländischen Gesetzen geführt werde, wodurch also Mündlichkeit und Oeffentlichkeit des Verfahrens ausgeschlossen wurde. Außer dieser Kabinets=Ordre sind später noch einige andere, die Gleichstellung des Kriminal-Rechts für die ganze Monarchie bezweckende Gesetze ergangen— nämlich 1) eine Kabinets=Ordre vom 18. April 1835, wodurch die Strafen der Münzverbrechen nach den jenseitigen Bestimmungen bei uns eingeführt werden- ohne daß jedoch die Cognition dem Geschwornen=Gerichte entzogen würde. 2) die Kabinets=Ordre vom 25. April 1835, die dem Kammer=Gerichte zu Berlin die ausschließliche Untersuchung und Entscheidung der Verbrechen des Hochverraths für den ganzen Umfang der Monarchie— also auch für die Rheinprovinz ertheilt und zwar nach den Grundsätzen des allg. Landrechts. Daß hierbei auch das Verfahren der allg. preuß. Kriminal=Ordnung eintritt, versteht sich von selbst. 3) und 4) zwei Veeordnungen vom 17. Aug. 1835 u. 30. Sept. 1836, von denen die erstere die allgemein anzuwendenden Strafbestimmungen, die letztern aber ein ganz exceptionelles Verfahren bei Aufruhr und Tumult(s. g. Tumultgesetz) einführen. Diese 4 Gesetze bleiben, wie der§. 1 sagt, es sich aber auch von selbst verstehen würde, fortwährend bestehen und werden durch die gegenwärtige Verordnung nicht alterirt, die sich lediglich und allein auf die C. O. vom Jahre 1821 bezieht. Letztere wird nun, was die Bestimmungen der Verbrechen und der Strafen betrifft, dahin modifizirt, daß außer den in den ebengenannten in Kraft verbleibenden Gesetzen bezogenen Materien des Hochverraths und des Aufruhrs nur noch die Landesverrätherei(mit der eizigen Ausnahme des Verrathes von Fabrikgeheimnissen an Ausländer und Verleitung der Arbeiter zur Auswanderung) die Erregung von Mißvergnügen gegen die Regierung, die Beleidigung gegen den Landesherrn und die Mitglieder der Königl. Familie und, die Vergehen der Staatsdiener als solcher, jedoch mit Ausnahme der brutalen Bestimmungen gegen die Frauen der Deserteure— nach dem Allgem. Landrechte zu beurtheilen sind, dagegen in Betreff des Verraths der Fabrikgeheimnisse, an Ausländer, der unerlaubten Selbsthülfe, des Widerstandes gegen die Obrigkeit und ihre Abgeordnete, der Beleidigung der Beamten im Dienste und endlich in Betreff der Frauen der Deserteure die Vorschriften des Landrechtes wieder außer Kraft treten. Grade diese nunmehr aufgehobenen Bestimmungen waren in Praxi die bei weitem häufigsten und deshalb wichtigsten Fälle und bei ihnen grade kommen alle diese Rechtsunsicherheiten, Zweifel und widersprechende Entscheidungen vor, die durch die große Menge der darüber ergangenen Ministerialrescripte keineswegs beseitigt wurden. Dies die Abänderungen im materiellen Strafrechte. In formeller Beziehung geht jedoch die neue Verordnung noch viel weiter, indem sie ganz allgemein die Allgemeine Preuß. Kriminalresp. Gerichts=Ordnung bei uns abschafft, und ausdrücklich für die obengenannten nach landrechtlich zu bestrafenden Fälle das rheinische Korrektionell=Verfahren an die Stelle setzt. Außer beim Hochverrathe und Tumult also gibt es bei uns kein Ausnahmsverfahren, keine Ausnahmsgerichte mehr. Genau genommen ist diese Behauptung dennoch nicht ganz richtig, da für die in Kraft bleibenden landrechtlichen Strafen nicht nach unsern Grundsätzen eventuell auch das Geschwornengericht, sondern nur das korrektionelle Verfahren wieder eingeführt ist. Welche Höhe also auch immer die im Gesetze vorgesehene Strafe erreichen möge, immer werden die Zuchtpolizeigerichte in erster und die korrektionellen Appell=Kammern der königl. Landgerichte in letzter Instanz entscheiden. Ebenso wird es nie einer Verwerfung durch den Anklage=Senat des Appellations=Gerichtshofes bedürfen. Eine zweite Abweichung von unseren Bestimmungen ist dann noch die des§. 6, wonach bei den Verbrechen der Beamten als solchen, wenn das Maximum der möglichen Strafen fünfjährige Freiheitsstrafe übersteigt, in erster Instanz fünf Richter, in zweiter sieben sitzen sollen, so wie die Art und Weise, wie bei einem Mangel diese Zahl ergänzt werden soll. Eine dritte ist, daß nach§. 4 bei Beurtheilung der Majestätsbeleidigung die Verhandlungen bei verschlossenen Thüren vorzunehmen sind. Dasselbe soll bei den Dienstverbrechen geschehen, wenn das Gericht es im Interesse des Angeklagten oder der Sittlichkeit für zweckmäßig erachtet.(Schluß f.) Berlin, vom 12. März. Herr v. Kamptz hat den Auftrag erhalten, sein bisheriges Ministerialgebäude binnen drei Wochen zu verlassen. Dem Vernehmen nach fallen von seinem Ministergehalt künftig nur die Tafelgelder weg, indem ihm 8000 Thlr. Gehalt angewiesen seyn sollen. Der Minister v. Savigny hat 36,000 Thaler, als Entschädigung für den Ertrag seiner Vorlesungen an der Universität, erhalten.— Der politische Flüchtling, Hr. v. K., welcher aus Nordamerika heimgekehrt war, und deshalb, weil es ohne Anfrage geschehen, Strafhaft erhalten hatte, ist jetzt in Freiheit gesetzt worden.(K. v. u. f. D.) Vom 16. März. Man geht jetzt damit um, der Landwehr eine andere Dislocation und vielleicht auch eine veränderte Eintheilung zu geben, was jedoch nicht den mindesten Einfluß auf das Institut in milirärischer Hinsicht haben wird. Die Maßregel ist eine rein statistisch administrative. Bei der gegenwärtigen Eintheilung in Ergänzungsbezirke des Heeres sind diese mitunter sehr verschieden ausg fallen, ja um dies auszugleichen, ist man, wie z. B. in Westphalen und der Rheinprovinz, bereits gezwungen gewesen, landräthliche Kreise zu theilen, wodurch für die Administration manche Unbequemlichkeiten entstanden sind. Dies will man vermeiden, wodurch aber eine Verlegung der Bezirke hier und da unausbleiblich seyn wird. Unter Anderm sind die Ergänzungsbezirke von der Hälfte aller Reserveregimenter(Nr. 35, 36, 39, 40) in den beiden Regierungsbezirken Düsseldorf und Arnsberg zusammengedrängt, während wieder das 37. Regiment seinen-Ergänzungsbezirk im Großherzogthume Posen hat, für den Augenblick aber, und schon seit Jahren, am Rhein kommandirt steht, wodurch viele Hin- und Hermärsche der Entlassenen und des Ersatzes entstehen. Alles Das soll ausgeglichen und die Lasten dadurch gleichmäßiger vertheilt werden; ob und wie dies aber, ohne den bisherigen Brigadeverband der Landwehren zu stören, geschehen wird, darüber ist noch nicht entschieden, und nur so viel als feststehend anzunehmen, daß die 104 Provinzial=Landwehrbataillone in unveränderter Zahl und Stärke beibehalten werden.(L. A. Z.) Vom 17. März. Von den vielen verbreiteten Nachrichten über auf ührerische Unruhen in Rußland soll nur das wahr seyn, daß in einigen Militärkolonien ein Geist der Unzufriedenheit sich kund gegeben hat, der aber vermöge russischer Mittel bald getilgt worden ist. — Unsere Offiziere, welche irgend eine Campagne mitgemacht haben, sind bisher, nach gewissen richtig angenommenen Maximen, bei ihrer Rückkehr nicht nur gewöhnlich höher befördert, sondern es ist denselben auch jene für die doppelte Dienstzeit angerechnet worden, was bei ihrer Pensionirung später von Bedeutung war. Nur wird bei allen denjenigen noch immer jetzt eine Ausnahme gemacht, welche gegen die Russen einst kämpften, indem solche beim Avancement we niger berücksichtigt zu werden pflegen. Diesem nun soll, wie män hört, auch abgeholfen werden.(Wf. M.) Vom 18. März. Herr v. Hassenpflug, der, wie sich nach früheren Vorgängen erwarten ließ, hier nicht die angenehmste Stellung hat, soll zum Präsidenten der Regierung von Bromberg ernannt seyn.— Der diesseitige Gesandte in London, Dr. Bunsen, wird mit jedem Tage hier erwartet, und seine Ankunft mit verschiedenen Ministerialveränderungen in Verbindung gebracht. Da Baron v. Canitz sich jetzt, wie verlautet, entschieden gegen die Annahme des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten erklärt haben soll, so gewinnt das Gerücht, daß der Minister Eichhorn dasselbe übernehmen und Dr. Bunsen an seine Stelle als Minister des Kultus treten wird, neue Nahrung.— Welchen Erfolg die Protestation unserer Geistlichen gegen die auf den zweiten Österfeiertag angesetzte allgemeine Kirchenkollekte zum Besten des neugestifteten evangelischen Bisthums in Jerusalem gehabt hat, ist nicht bekannt geworden.(Köln. Z.) Vom 19. März. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem königl. baierischen Generallieutenant v. Seckendorden Rothen Adler=Orden erster Klasse und dem großherzogl. mecklenburg=schwerinischen Oberstlieutenant und Flügeladjutanten v. Hopfgarten den Rothen Adler=Orden dritter Klasse; sowie dem Kapitän im Generalstabe, Eduard Ernst Lobo da Silveira, Grafen v. Oriolla, die Kammerherrenwürde zu verleihen. A*A Berlin, vom 19. März. Die jüngst zuerst in Ihrer Zeitung gegebene Nachricht, daß der König von Hannover resigniren und seinen bleibenden Wohnsitz dahier nehmen werde, scheint immer mehr Consistenz zu gewinnen. Auch gewinnt das Gerücht von der ehelichen Verbindung des Kronprinzen von Hannover mit der Tochter des Herzogs von Dessau täglich mehr Glauben. Königsberg, vom 16. März. Die philosophische Fakultät der hiesigen Universität hat dem Virtuosen Franz Liszt den Grad eines Doktors der Musik ertheilt und ihm das darüber ausgefertigte Diplom durch die Professoren Jacobi, Rosenkranz und Dulk überreichen lassen. Koblenz, vom 21. März. Was bei dem hohen Kunstsinn Sr. Maj. des Königs zu erwarten war, daß nämlich die Räume der Burg Stolzenfels sich auch mit edeln Kunstwerken füllen werden, nahet sich der Verwirklichung. Hr. Maler Stilke, einer der ausgezeichnetsten Meister der Düsseldorfer Schule, ist von Sr. Majestät beauftragt, ein Zimmer der Burg mit Freskobildern zu schmücken, und hat, wie wir vernehmen, in diesen Tagen bereits die betreffende Lokalität in Augenschein genommen.(Rh.= u. M.=Z.) Warburg, 15. März. Am 23. v. M. fand hier der, Gott Lob! mißlungene Versuch einer Vergiftung statt. Der Gensdarm M., welcher schon seit einiger Zeit eine verbotene Neigung zu der Chefrau des Gefangenwärters Ritter gezeigt und Letztern häufiger, als sein Offizium es erfordert, besucht haben soll, hatte sich auch am 23. Februar Abends bei demselben eingefunden und für sein Geld Branntwein holen lassen, von welchem er den Ritter nöthigte, ein volles Glas in einem Zuge auszutrinken, in welches er, wie die Frau des R. gesehen haben soll, vorher ein Pulver geschüttet. Nach dem ersten Zuge setzt der R. das Glas wieder hin mit der Bemerkung: „Wie schmeckt der Branntwein? Was habt Ihr hinein gethan?" worauf der M. den im Glase befindlichen Rest ausschüttet und sich bald darauf entfernt. Es dauert jedoch nicht lange, als der R. heftige Angst, Schmerzen, Uebelkeit rc. bekommt, welche der in der Nacht herbeigerufene Kreisphysikus Dr. Dammann für Zufälle einer Arsenikvergiftung erkannte, die erforderlichen Mittel anwendete, und das Leben des R. rettete. Der Gensdarm M. ist sofort arretirt und zur gerichtlichen Untersuchung gezogen, welche noch schwebt.(S.=Bl.) Deutschland. Darmstadt, vom 19. März. Der Antrag des Abg. Glaubrech, welchen derselbe neulich in der zweiten Kammer unserer Landstände in Bezug auf Hannover gestellt hat, lautet, nach Anleitung der so eben hier in Druck erschienenen Landtags=Verhandlungen u. A. wie folgt: „Schon zweimal habe ich in früheren Jahren dieses, alle deutschen Lande mit Besorgniß und Kummer erfüllende Ereigniß in der großh. hessischen Ständekammer zur Sprache gebracht. Seit meinem letzten im Februar 1840 wegen Interpretation des Beschlusses hoher deutschen Bundesversammlung vom 5. Sept. 1839 gestellten und von der damaligen zweiten Kammer adoptirten Antrage hatten die auswärtigen Verhältnisse unseres Vaterlandes eine solche Gestalt angenommen, daß ein schwerer und blutiger Krieg zu befürchten war. In der Stunde der Gefahr haben auch diesmal wieder alle deutsche Völker jedes andere Interesse bei Seite gesetzt, damit die ganze Nation, wie Ein Mann, dem auswärtigen Feinde entgegentreten könne, und die ständischen Tribünen haben in diesem höheren, durch die dem Vaterlande von Außen drohenden Gefahren herbeigeführten Momente, absichtlich die schweren Gebrechen, an denen wir im Innern leiden, zu verschweigen gesucht. Allein die äußere Gefahr ist Gottlob vorübergegangen: der Friede ist wenigstens für die nächste Zukunft wieder gesichert. Mit Recht glaube ich daher nunmehr von Neuem den Blick dieser verehrlichen Kammer auf jene andere Gefahr lenken zu müssen, welche im Innern der politischen Existenz unseres Volkes droht, um Sie um Ihre Verwendung bei großh. Staatsregierung zu bitten, damit durch deren kräftige Mitwirkung bei hoher Bundesversammlung dazu beigetragen werde, daß jener innere Schaden endlich geheilt, daß die geängstigten Gemüther beruhigt, daß innerer Frieden und Ordnung wieder hergestellt und befestigt werden. Ich habe gesagt, daß die hannöverschen Zustände die politische Existenz unseres Volkes bedrohen, und ich glaube, daß jeder aufrichtige Vaterlandsfreund, jeder vorurtheilsfreie und denkende Freund des monarchischen Prinzips, mit mir einverstanden ist. Denn der Art. 56 der Wiener Schlußakte ist der gemeinschaftliche Schlußstein aller deutschen Landesverfassungen, der unsrigen eben sowohl, wie jener des Königreichs Hannover. Er ist eines der wichtigsten Bande, welche alle deut chen Länder und Völkerstämme, indem sie ihnen gleichen Schutz gewähren und einem jeden seinen verfassungsmäßigen Rechtszustand verbürgen, zu einem großen und mächtigen Ganzen vereinen. Wohin würde es kommen, wenn jede einzelne Regierung diesen Artikel nach Willkür außer Wirksamkeit setzen, wenn jede einzelne Regierung im Widerspruche mit demselben einseitig die Landesverfassung aufheben dürfte, statt auf gesetzlichem Wege Remedur für deren etwaigen Mängel zu suchen, wenn auf diese Weise die heiligsten Bande, welche die Völker an ihre Fürsten knüpfen, und das große Vaterland zusammenhalten, gelöset, und an die Stelle des Gesetzes die Willkür treten würde, die Willkür, von der unser unsterblicher Göthe eben so schön als wahr gesagt hat: „Willkür bleibet ewig verhaßt den Göttern und Menschen," „Wenn sie in Thaten sich zeigt, auch nur in Worten sich kund gibt." Wahrlich aber nicht blos in Worten, sondern in den beklagenswerthesten Handlungen sehen wir Willkür in den unglücklichen hannöverschen Zuständen.— Erwarten Sie nicht, daß ich in eine ausführliche Schilderung aller dortigen Verhältnisse eingehe, es reicht hin, an die hauptsächlichsten Momente zu erinnern, welche wir seit den letzten Jahren, theils durch die öffentlichen Blätter, theils selbst durch offizielle Aktenstücke erfahren haben.—(Nun werden unsern Lesern schon bekannte Thatsachen aufgezählt.) Wenn ich mir den Antrag auf eine erneuerte Bitte bei Großherzoglicher Staatsregierung um ihre kräftige Verwendung bei hohem deutschen Bunde erlaube, damit der Artikel 56 der Wiener Schlußakte vollzogen und in dem hannöverschen Lande ein geordneter verfassungsmäßiger Rechtszustand wieder hergestellt werde, so darf ich mich wohl der allseitigen Zustimmung dieser hochverehrlichen Kammer versichert halten. Inzwischen glaube ich mich heute nicht blos auf diesen Antrag beschränken zu dürfen; ich kann nicht umhin, eines weiteren höchst wichtigen faktischen und rechtlichen Punktes zu erwähnen, der mit der Hauptsache in so nahem Zusammenhange steht, daß man diese nicht erörtern kann, ohne seiner zu gedenken. Wem hat sich nämlich bei dem unglücklichen hannöverschen Verfassungsstreite nicht schon der Gedanke und die Ueberzeugung aufgedrängt, daß wenigstens in einer Beziehung, nämlich bezüglich der Frage: Wer in einem solchen Streite einer Regierung mit dem Lande, zur Beschwerdeführung, zum Verlangen des Rechtsschutzes berechtigt sey, und in welcher Form er dies zu üben habe? in unserem Bundesstaatsrechte eine Lücke bestehen müsse. Wir haben gesehen, daß die größten Korporationen, daß die vornehmsten Städte, daß ganze Distrikte und Landschaften aus dem Königreiche Hannover sich in diesem unglücklichen Streite an hohe deutsche Bundesversammlung gewendet haben— ich erwähne hier z. B. namentlich die Vorstellungen der Magistrate der Städte Osnabrück und Hannover, der Bürgerpräsentanten und Wahlmänner der Stadt Münden, der Wahlmänner des dritten Wahlbezirks der nicht ritterschaftlichen Lüneburgischen Grundbesitzer, die Vorstellung der Stände des Landes Hadeln—, und daß alle diese Vorstellungen von hoher Bundesversammlung als ohne Legitimation zurückgewiesen worden sind. Wir haben ferner gesehen, daß selbst die Vorstellungen der Majoritäten mehrerer gewählten Abgeordnetenkammern, welche diese theils während der Zeit ihres Beisammenseyns, theils unmittelbar nach ihrer Auflösung bei hoher Bundesversammlung einreichten, gleiches Schicksal gehabt haben. Wer soll nun aber berechtigt und legitimirt seyn, die Klagen eines verletzten Volkes vor hohe deutsche Bundesversammlung zu bringen, wenn nicht die Vorstände der Städte, nicht die Mitglieder der Wahlkorporationen, nicht die Stände der einzelnen Landschaften und selbst nicht die Majorität der Mitglieder der allgemeinen Ständeversammlung dazu legitimirt erscheinen, falls von einer Regierung das Landesverfassungsgesetz aufgehoben wird? Zwar sollten nach der königl. preuß. Erklärung auf dem Wiener Kongresse vom Mai 1815 zu dem Minimum der ständlschen Rechte, außer bestimmtem Antheile an der Gesetzgebung, Bewilligung der Steuern und Abgaben, und dem Rechte der Beschwerdeführung über Mißbräuche in der Landesverwaltung, auch noch die Vertretung der Verfassung bei dem Regenten und dem Bunde gehören und es scheint hiernach das Recht der verfassungsmäßigen Stände eines jeden Landes zur Beschwerdeführung bei hohem deutschen Bunde nicht bezweifelt werden zu können; allein wie läßt sich eine verrassungsmäßige Ständeversammlung denken, wenn die Verfassung selbst aufgehoben, wenn die verfassungsmäßigen Stände aufgelöset sind und nicht wieder einberufen werden! Und doch sollen die Rechte der deutschen Unterthanen nicht schutzlos seyn, doch sollen auch sie durch die einzelnen Landesverfassungen und dieselben garantirende Bundesverfassung sicher gestellt werden, wie dieses sowohl der Inhalt des Art. 1 der deutschen Bundesakte, der die Erhaltung der innern Sicherheit Deutschlands als einen der Hauptzwecke des Bundes bezeichnet, als die einstimmigen Erklärungen der Großmächte auf dem Wiener Kongresse beur„Es fordert," so sagt unser trefflicher Klüber in seinem öffentlichen Rechte des deutschen Bundes,„der natürliche und der erklärte Zweck des deutschen Bundes, es gebietet der in seinen Grundverträgen waltende Geist der Weisheit Sicherung und Handhabung eines festen Rechtszustandes in Deutschland. Er fordert, daß für alle Bundesstaaten und in allen für ihn und in ihm selbst durchaus ein Rechtszustand bestehe: daß also kein Bundesstaat und Niemand in einem Bundesstaate oder im Verhältnisse zu einem solchen oder zu dem Bunde selbst rechtlos gelassen, daß Rechtsverletzung in keiner Beziehung geduldet werde, daß nirgends Willkühr an die Stelle des Rechtes trete." Nach allem diesem stelle ich den Antrag: Es wolle Hochverehrliche Kammer an Großherzogliche Staatsregierung die Bitte richten: 1) Bei hoher deutscher Bundesversammlung durch aule ihr zu Gebote stehenden Mittel dahin zu wirken, daß, in Aufrechthaltung und Vollzug des Art. 56 der Wiener Schlußakte in dem Bundesstaate Hannover Verfassung und Recht geschützt, und ein geordneter Rechtszustand baldmöglichst wieder hergestellt werde. 2) Bei hoher deutscher Bundesversammlung sich ferner um Erlaß bundesgesetzlicher Normen zu verwenden, wodurch zur Sicherung des verfassungsmäßigen Rechtszustandes in Deutschland, in Beziehung auf Beschwerden der Unterthanen wegen Verfassungsverletzungen bei dieser hohen Behörde, sowohl der Legitimationspunkt, als die Form des Verfahrens, letztere etwa in Verbindung mit einem einzuführenden Bundesgerichte, auf eine genauere und umfassende Weise regulirt und festgestellt werden." Karlsruhe, vom 16. März. Die Wahlen haben begonnen, denn die Urwähler sind nun daran, die Wahlmänner zu ernennen, welche dann den Deputirten wählen. Für die Staatsbediensteten scheinen keine günstigen Aussichten vorhanden. In Durlach sind lauter Nichtbeamte zu Wahlmännern ernannt worden, die keinen Staatsdiener, sondern einen Kaufmann in die Kammer schicken wollen. Seither wurde dieser Wahlbezirk von dem hiesigen Amtmann Waag, einem Ministeriellen, repräsentirt. Auch Pforzheim, wohin der geheime Referendar Eichrodt gesandt worden ist, will seinen früheren Minoritätsabgeordneten, mit dem es unzufrieden ist, nicht wieder wählen, sondern hat, wie man sagt, die Absicht, Hrn. Welcker zu erkiesen.(W. Z.) Vom 20. März. Unsere heutige Zeitung enthält einen belehrenden Artikel über die Wahlumtriebe, natürlich über die, welche von der Opposition ausgehen. Sie widerlegt die Gerüchte, welche böswillige Menschen in Umlauf zu setzen sich bemüht haben könnten, und erklärt als eine Lüge, Abgeschmacktheit, und Lächerlichkeit den Glauben im Lande, als ob die Regierung sich eine servile Kammer wünsche, um darin einen Antrag auf Zurückgebung der Domainen an die großherz. Familie durchzusetzen.— Denn die Domainen sind ja Eigenthum des Regenten und seiner Familie; ihr Ertrag aber soll bis zu dem in der Verfassungsurkunde bezeichneten Zeitpunkt(d. h. bis die Finanzlasten des Volks erleichtert werden können), zu Staatsbedürfnissen verwendet werden. Der Artikel schließt: Die Lüge— berechnet, auf die Wahlen zum bevorstehenden Landtag einzuwirken— wird am gesunden Sinn des Volks scheitern.— Dieses wird Abgeordnete senden, die Mäßigung, Umsicht und Vaterlandsliebe mit treuer Anhänglichkeit an die Verfassung und mit gewissenhafter Achtung der Rechte der Krone, wie des Volkes verbinden." Glauben Sie, daß unser Volk viel Gewicht auf diese Versicherung von seinem gesunden Sinn zu legen geneigt ist; da man ihm gerade in dem vielbesprochenen Ministerialschreiben so wenig zutraut, daß man ihm die ganze Schaar von Aerzten in dem Heere der Beamten hingestellt hat.(Rh. Z.) Rastatt, vom 14. März. Nach einem Erlaß des Ministeriums des Innern vom 11. d. M. ist zur Anzeige gekommen, daß an manchen Orten die niedern öffentlichen Diener, namentlich die Amtsdiener, Gensd'armen, Zollaufseher, Polizeidiener und dergleichen, zu den Wahlen der Wahlmänner nicht eingeladen worden sind. Da diese niedern Diener nun nach§. 43, Abschnitt 3 der Wahlordnung bei Ernennung der Wahlmänner allerdings stimmfähig und wählbar sind, so werden sämmtliche großh. Ober= und Bezirksämter des Mittelrheinkreises angewiesen, hiernach die geeignete Beleyrung an die Wahlcommission zu erlassen, und dieselbe im Falle vorkommender Beanstandungen und Streitigkeiten in Gemäßheit des§. 55 der Wahlordnung zur Entscheidung über die Stimmfähigkeit des Einzelnen zu veranlassen, sofort die bezeichneten niedern Diener zugleich über die Geltendmachung ihrer Wahlrechte, soweit diese nach§. 55 der Wahlordnung jetzt noch wirksam sind, zu belehren. Großherzogl. Riegierung des Mittelrheinkreises. Speier, vom 14. März. Die Ernennung des bisherigen Domdechanten, Hrn. Dr. Weis, zum Bischof der hiesigen Diözese von Seite des Königs ist kürzlich, nach der„Speierer Zeitung", noch in etwas unbestimmten Ausdrücken gemeldet worden. Indessen ist die Angabe vollkommen richtig und zuverlässig. Hr. Dr. Weis ist fast ganz in gleichem Alter wie Hr. v. Geissel, nämlich am C. Marz 1796 geboren, und in der literarischen Welt seit langen Jahren als Herausgeber der Zeitschrift„der Katholik" bekannt.(A. Z.) Hannover, vom 15. März. Die Untersuchung über das am 8. Dezemb. v. J. gegen den Geh. Kabinersrath v. Lürken verübte Attentat hat, ungeachtet einer zweimaligen Prämienauslobung für die Entdeckung des Thäters, bis jetzt keinen Erfolg gehabt. Auf aus= drückliche Anweisung des Justizministeriums hat nun das die Untersuchung führende Kriminalgericht(das hiesige Stadtgericht) unterm gestrigen Tage bekannt gemacht, daß, wenn etwa solche Personen die Tyäter nachzuweisen im Stande seyn sollten, welche um das Verbrechen selbst vor dessen Begehung gewußt, oder zur Beförderung oder Begünstigung desselben mitgewirkt hatten, in dem Falle der von ihnen geschehenen Anzeige des Urhebers des Verbrechens mit einer Strafe wegen ihrer Theilnahme verschont bleiben, auch die Auszahlung der verheißenen Prämie zu gewärtigen haben sollten; diese Zusicherung sich jedoch überall nicht auf den Verbrecher selbst, der die Verwundung zugefügt habe, noch auf einen etwanigen Anstifter des Verbrechens erstrecke, denen vielmehr, auch im Falle der eigenen Anzeige, eine Straflosigkeit nicht zu Theil werden könne.(Hb. C.) Leipzig, vom 17. März. Die verschiedenen Gerüchte über das Schicksal der deutschen Jahrbücher, kann ich Ihnen, sicheren Nachrichten zufolge, dahin berichtigen, daß dem Verleger, Otto Wigand, auf dem Rathhause hierselbst die Konzession zur Herausgabe derselben genommen ist, und daß das offizielle Verbot derselben täglich erwartet werden muß. K. Ruge hatte bei der Regierung in Dresden vergebliche Schritte versucht, um das Todesurtheil, welches über die Jahrbücher damit ausgesprochen war, daß die Artikel der bedeutendsten Mitarbeiter verboten wurden, rückgängig zu machen. Vergeblich! Die sächsische Regierung sieht sich gezwungen, dem Impuls zu folgen, der ihr von dem Geiste gegeben wird, welche die Entwicklung der Wissenschaft und Kritik aufhalten und ihre Resultate in's Grab der Vergessenheit stürzen will.(Rh. Z.) Weimar, vom 17. März. Heute Morgen starb hier der Geh. Legationsrath Thon, Bevollmächtigter unseres und mehrerer anderer Höfe bei dem deutschen Zollkongreß, gleich ausgezeichnet als Mensch und Geschäftsmann. Tief eingeweiht in die Sache des deutschen vereinten Zollwesens, hat er durch seinen hellen Geist und seine liebenswürdige Persönlichkeit viel Gutes für die Nationalsache gewirkt und sich jederzeit die Achtung seiner Herren Mitbevollmächtigten in hohem Grade erworben.(Pr. Staatsz.) Rußland und Von der Nieder=Elbe, vom 14. März. Deutsche Blätter, namentlich die Leipz. Allg. Ztg., hatte kürzlich ganz im Allgemeinen einer im Februar bei einem Theile der Besatzung von St. Petersburg vorgekommenen Meuterei erwähnt. Nach zuverläßiger Angabe soll sich jedoch dieser Vorfall auf ein einfaches Insubordinationsvergehen beschränken, wie sie bei allen Armeen bisweilen vorkommen, das auch, kaum aufgetaucht, wieder unterdrückt war. Einige junge Offiziere und Fahnenjunker dürften vielleicht für die Urheber des meuterischen Versuchs zu halten seyn, im Unmuth darüber, daß die kürzlich beim Heerwesen angeordneten Reduktionen, überhaupt das gegenwärtige, aus Ersparungen berechnete Finanzsystem, dessen Annahme man dem Grafen v. Cancrin verdankt, die Aussicht auf Krieg in den entfernten Hintergrund drängt, sohin ihnen die Hoffnung, vorzurücken, raubt. Außerhalb der Kasernen soll man von dem Vorfall kaum etwas erfahren haben.(Schw. M.) Paris, vom 19. März. Herr Thiers spricht sich jetzt bei jeder Gelegenheit gegen das Bündniß mit England aus und fängt an, der Meinung des Grafen Mole beizustimmen, welcher stets eine nähere Verbindung mit Rußland im Sinne hatte. — Der gesammte Handelsstand der Stadt Havre hat den Schritt der Handelskammer, welche in Masse ihre Entlassung eingereicht, weil das Ministerium, seinem Versprechen entgegen, die Entscheidung der Zuckerfrage vertagt hat, genehmigt. Wahrscheinlich wird es in der Deputirtenkammer zu Interpellationen kommen, wofern nicht das Ministerium denselben durch genügende Erklärungen zuvorkömmt. Marschall Soult und Herr Guizot haben den Delegirten von Havre das Versprechen geleistet, im Monat Dezember(d. h. in kommender Sitzung) einen weit vollkommenern Gesetzentwurf der Kammer vorzulegen und versichert, daß die Vertagung des Projekts in keinem andern als allgemeinen Interesse geschehen sey. — In der Budgetkommission gab heute Herr Guizot über die Ausgaben seines Budgets=Departements die nöthigen Erläuterungen. Bekanntlich ist das Budget der auswärtigen Angelegenheiten um ein namhaftes vermehrt worden, weil vom Jahre 1843 an das diplomatische und Konsulatspersonal zunimmt. Die Konferenz dauerte mehr als eine Stunde, hierauf wurde der Justizminister über sein Budget vernommen. — Heute hat ein Duell zwischen dem Deputirten Hrn. Lacrosse und dem bekannten Publicisten Hrn. Granier de Cassagnac stattgefunden, in welchem Ersterer eine lebensgefährliche Wunde erhalten hat. Düsseldorf, vom 22. März. Von den vorigen Freitag auf dem„Drusus" Verwundeten ist in verflossener Nacht abermals einer gestorben; es sind nun im Ganzen 5 der Verwundeten gestorben und noch 4 in Behandlung. (Die Pariser Blätter und Briefe vom 20. d. waren uns beim Schlusse des Blattes noch nicht zugekommen.) London, vom 18. März. Im Oberhause entwickelte gestern Lord Brougham seine schon mitgetheilte Motion über die Einkommensteuer, worauf Lord Ripon bemerkte, daß es unziemlich sey, einen solchen Antrag zu stellen, der auf die Freiheit der Diskussion im Unterhause einwirken könne; er trug darauf an, daß man zur Tagesordnung übergehe, was auch angenommen wurde. Im Unterhause richtete Hr. Lindsay die Aufmerksamkeit auf die Ansprüche der Kaufleute, welche in China dem Kapitän Elliot ihr Opium ausgeliefert haben, wofür das Land billigerweise sie entschädigen müsse. Herr Goulburn erwiederte, schon die vorigen Minister hätten die Wechsel jener Kaufleute nicht anerkannt, die Ansprüche der Letzteren könnten erst vorgebracht werden, wenn der Krieg mit China beendigt sey. Um diesen aber schnell zu beendigen, dürfe man die bis jetzt empfangenen Gelder nicht zu andern Zwecken ausgeben. Lord Palmerston erwiederte, es würde am dienlichsten seyn, wenn man die Summe auszahlte. Sir Rob. Peel erklärte, das Versprechen des Kapitäns Elliot habe keine Gültigkeit, da derselbe, als er es gab, seine Freiheit nicht hatte. — Der Admiral Oven wird in einigen Tagen auf dem Linienschiff Queen, von 110 Kanonen, nach dem Mittelmeere absegeln. Der Admiral Sir Thomas Cochrane ist auf der Fregatte Vindictive, 50 Kanonen, nach China abgesegelt. Riederlande. Haag, vom 16. März. Der Aufenthalt Sr. Hoheit des Erbgroßherzogs von Sachsen=Weimar am hiesigen Hofe soll sich bis zum nächsten Monat erstrecken, die Vermählung Höchstdesselben aber nicht vor dem Sommer stattfinden. Man erwartet im Laufe dieses Sommers und wahrscheinlich zur Verherrlichung dieses Ereignisses den Besuch mehrerer hohen Personen im Haag. Ob aber Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin von Rußland unter diese hohen zu rechnen seyen, dürfte noch zu bezweifeln seyn.(Mgd.Z.) Vom 18. März. Baron van Heeckeren ist nach Paris gereist, um König Ludwig Philipp das Großkreuz des Wilhelmsordens zu überbringen. Auch dem Herzog v. Orleans und dem Prinzen v. Joinville wurde der Orden überbracht.(Amstd. Hdbl.) Mastricht, vom 24. März. Der Mast der Kanonier=Schaluppe des heldenmüthigen van Speyk, der sich bekanntlich im Jahre 1831 mit seiner Mannschaft in die Luft sprengte, um sich nicht dem Feinde zu ergeben, wird auf Befehl des Königs der Niederlande im Garten des Marine-Ministeriums als ein Denkmal dieser That aufgestellt werden. Man spricht in Holland viel von einer Gesellschaft zur Beförderung des Wallfischfanges in der Südsee, die mit dem Frühjahr ins Leben treten soll. Die Regierung wird, wie es heißt, das Unternehmen begünstigen und die königl. Korvette„Amphitrite" den Wallsischfängern zur Bedeckung mitgeben. In Amsterdam hat so eben eine Gesellschaft unter dem Titel„Zegevaar=Maatschappy" die Bestätigung des Königs erhalten. Ihr Zweck ist, Versicherungen gegen Unglücksfälle zu Lande und zur See anzunehmen und ihre Dauer ist bis zum Jahre 1851 festgesetzt. Die letzten Pfähle für das Fundament der neuen Börse in Amsterdam sind nunmehr eingerammt. Das Gebäude wird auf 2300 Pfählen ruhen und 800 sind zur Wasserleitung verwendet worden. Der Grundstein wird in Kurzem gelegt werden.(Pr. St.) Belgien. Lüttich. Man hat in Lüttich schon mehrmals Fahrversuche auf einem Theil der geneigten Ebene gemacht. Die Waggons werden an das Seil ohne Ende mit einem neuen Mechanismus befestigt, wodurch man sie sogleich losmachen kann. Die Fahrzeit auf der ganzen Ebene wird zehn Minuten betragen. Rheinische KölnischeGesellschaft. Dienst zwischen Köln, Mannheim, Straßburg und Basel. Vom 15. März an fahren die Schiffe zu folgenden Stunden abe Rheinaufwärts: Von Düsseldorf nach Köln Abends 10 Uhr. „ Köln nach Koblenz Morgens 7„ und Abends 6„ Rheinabwärts: Von Straßburg nach Mainz Morg. 7 Uhr. „ Mannheim nach„ Nachm. 4„ „ Mainz nach Köln Morg. 8 „ Koblenz nach Düsseldorf„ 10„ „ Koblenz nach Köln Mittags 12½„ „ Köln nach Düsseldorf Nachm. 3„ „ Koblenz nach Mainz Morgens 7 „ Mainz nach Straßburg„ 7 „ Mannheim nach Straßburg Nachmittags 2 Von Straßburg nach Basel findet die Beförderung auf der Elsaßer Eisenbahn statt, wofür auf allen Agenturen und von den Kondukteuren auf dem Schiffe direkte Einschreibungen gegeben werden. Köln im Mårz 1842. Die Direktion. Der russische Virtuose Jérôme Gulomy. Oefter schon ward in unsern wie in vielen andern öffentlichen Blättern dieses ausgezeichneten Violin=Solisten gedacht, dessen höchst eigenthümliche Spielweise, so wie sein genialer, feurig beseelter Vortrag, sich in den Städten wie Berlin, Leipzig, Hannover, Hamburg u. a. überall den entschiedensten Beifall der Kunstkenner erwarb. „Sein Meisterspiel"(sagt David in einem Berichte über Gülomy an Spohr)„schließt alles in „sich, was man von einem vorzüglichen Geiger nur „erwarten kann." Mendelssohn-Bartholdy nennt Gülomy's Kunstleistungen„gediegene, solide, echt „musikalische, allgemeine Freude verbreitende", in seinen Briefen an Moscheles u. Schneider. Marschner belobt in einem andern Schreiben enthusiastisch „des zwanzigjährigen Jünglings Ruhe und Sicher„heit, mit der er Schwierigkeiten anderer Compo„nisten besiegt, welche diese oft sich selbst zur Müh„seligkeit geschaffen, und die er dabei so leicht und „luftig erscheinen läßt, daß man jeden Augenblick „glaubt, sie nachmachen zu können; ihn hörend", sagt er,„vergißt man Ole Bull und Ernst.“ G. W. Fink, verantwortlicher Redacteur der Leipziger musikalischen Zeitung, berichtet über Jérôme Gülomy Folgendes:„Seine Technik ist so tüchtig, in allen „Schwierigkeiten unserer Zeit so sicher und über„raschend, als sein Ton künstlerisch rein, sein Ge„sang seelenvoll und seine ganze Darstellung der „verschiedenartigsten Meisterwerke geistvoll und recht „gehalten erscheint. Das Glänzende seines Spiels „geht im Brillanten mit der reinsten Cantilene eben „so Hand in Hand, wie das Kräftige mit dem Zar„ten. Dabei ist seine Bogenführung vortrefflich „und sein Anstand selbst im Schwierigsten muster„haft." Der verewigte Bernard Romberg schrieb nach Münster:„Ich weiß gewiß, daß Ihr in Mün„ster noch keinen ähnlichen gehört habt, denn we„nige Geiger sind im Stande, die Werke der ver„schiedensten Meister so mit Ton und Geschmack „vorzutragen, wie es Gülomy thut. Es klingt ein „Bischen aufschneiderisch, doch ist kein Wort davon „zuviel, und man wird finden, daß ich Recht habe. „Es gehört etwas viel dazu, in Münster ein gutes „Concert zu machen, doch denke ich, daß die Leute „dort noch Öhren haven, und wissen werden, was „gut ist u. s. w." Von sämmtlichen Empfehlschreiben, aus denen wir die vorstehenden Fragmente entlehnt, liegen die Originale vor nns: in allen wird noch überdies Gülomy's liebenswürdige Persönlichkeit gerühmt. Es kann nicht fehlen daß dieser sehr beachtenswerthe Künstler überall geliebt und gern zu wiederholten Malen gehört wird. In Crefeld findet am 3. April sein fünftes Concert Statt. Dem Vernehmen nach sollen auch wir ihn bald nach Östern hier in Düsseldorf hören. B. Anzeigen. Unterzeichneter beehrt sich einem geehrten Publikum seine Arbeit in Gyps und Thon, als: Zierrathen, Garten=- und Ofen=Figuren und Vasen nach Zeichnung bestens zu empfehlen, und verspricht die schönste Arbeit zum billigsten Preise. Nicola Gampauli, Bastionsstraße Nr. 973 in Düsseldorf. Unterzeichnete beehrt sich anzuzeigen, daß sie ihre Lehr= und Erziehungs=Anstalt für Töchter, wegen Vergrößerung des Pensionates, in das, am Karlsplatze gelegene Haus Nr. 1045 verlegt hat. Dasselbe bietet außer seiner freundlichen und gesunden Lage die Annehmlichkeit eines Gartens dar. Der Zweck dieser Anstalt ist nicht nur gründlicher Unterricht, sondern auch religiöse und zweckmäßige Erziehung, geeignet, die Töchter zu ihrem künftigen Wirkungskreise, einem thätigen und häuslichen Leben, vorzubereiten. Der Lehrplan umfaßt folgende Gegenstände: Religionslehre. Deutsche, französische und englische Sprache. Geographie, Geschichte, Naturgeschichte und Mythologie. Rechnen, Schönschreiben und Zeichnen. Musik, Singen und Tanzen. Dann Unterricht im Stricken, Stopfen, Nähen und Kleidermachen, so wie im Sticken und allen künstlichen weiblichen Handarbeiten. Die wissenschaftlichen Fächer werden von Gymnasial= und Privat=Lehrern vorgetragen, und die französische Sprache unter Aufsicht einer Französin stets geübt. Ueberhaupt wird nichts versäumt, um sowohl den Verstand der Zöglinge zu bilden, als auch ihren moralischen und religiösen Sinn zu wecken und immer mehr zu beleben. Für diejenigen Töchter, denen keine Mutter mehr zur Seite steht, um sie nach vollendeter wissenschaftlicher Ausbildung für das häusliche Wirken noch mehr auszubilden, übernimmt die Anstalt ebenfalls bie Sorge für den Unterricht im Kochen, in der Behandlung der Wäsche, im Bügeln, so wie überhaupt in der Führung des ganzen Hauswesens, worauf Väter und Vormünder besonders aufmerrsam gemacht werden. Düsseldorf den 23. März 1842. Elise v. Diepold. Von den beliebten leinenen Spitzen haben wir heute wieder eine neue Sendung erhalten. Heymann& Rothschild. Unterzeichneter empfiehlt sich mit allen Sorten Tannenbord=Dielen 2c., Leien und Flurplatten, ferner mit Braumalz, und übernimmt Bestellungen auf Torf, Trierschen Kalk und Gyps. W. B. Holtschneider in Kaiserswerth. Es können mehrere Knaben, welche nicht mehr schulpflichtig sind, in der Cigarren=Fabrik von David Seelia in Düsseldorf dauernde Beschäftigung erhalten. Nähere Auskunft auf'm Comptoir desselben zu Pempelfort. (162) In Neuß wird zur Wartung eines 4jährigen Kindes eine mit guten Zeugnissen versehene Person, gesetzten Alters, gesucht, die zugleich gut zu bügeln und zu nähen versteht. Die Expedition d. Ztg. sagt wi Eine Wohnung auf der ersten Etage in der Nähe der Eisenbahn ist zu vermiethen und gleich zu beziehen. Das Nähere bei Wilh. Borgs. (163) Auf einer gelegenen Straße in Düsseldorf ist ein Wirthschaftslokal mit Back= und Brennerei und Malzmacherei, alles in gutem Zustande, zu übernehmen. Wo, sagt die Expedition d. 3. Bei Mauermeister Giese auf der Kaiserstraße am Luftballon sind in den beiden daselbst neuerbauten Häusern mehrere unmöblirte Zimmer zu vermiethen. eine Beilage.) Redakteur: L. Druck und Verlag der Stab schen Buchdruckerei. Grabenstraße Nr. 794 D. Zeitung. Beilage zu Nr 83 der Düsseldorfer Mittwoch den 23. März 1842. Bekanntmachung. Durch Verordnung der Königl. Regierung vom 17. Februar c. Amtsblatt Stück Nr. 10 Pag. 78, ist fur diejenigen Personen, welche eine Anstellung an den allgemeinen Stadt= und Bürgerschulen nachsuchen, oder als Privatlehrer und Privatlehrerinnen unterrichten wollen, eine Prüfungs=Commissiou bestellt worden. Alle diejenigen, welche vor dieser Commission zu erscheinen gedenken, haben sich zunächst an die städtische Schul=Commission und zwar vor dem 15. April c. zu wenden. Dem desfallsigen Gesuche ist der Lebenslanfdes Aspiranten mit den Sitten= und Studienzeugnissen beizufügen. Düsseldorf den 22. März 1842. Der Oberbürgermeister v. Fuchsius. anntmachung In Uebereinstimmung mit dem am 1. April c. zur Ausführung kommenden neuen Fahrplane der rheinischen Eisenbahngesellschaft treten bei den mit den Dampfwagenfahrten in Verbindung stehenden Posten, von demselben Tage ab, für die Sommermonate des laufenden Jahres, folgende Veränderungen, resp. neue Einrichtungen, ins Leben: 1) Die bisherigen täglich viermaligen Personenfahrten zwischen Bergheim und Königsdorf werden in ihrem Gange so regulirt, daß sie in Königsdorf an den ersten und dritten Dampfwagenzug sowohl nach und von Köln, als auch nach und von Aachen, sich anschließen. 2) Zwischen Bergheim und Horrem wird eine zweimal tägliche sechssitzige Personenpost eingerichtet, welche in Horrem an den SchnellConvoi, sowohl nach und von Köln, als auch nach und von Aachen, unmittelbaren Anschluß hat. Das Personengeld bei dieser Post beträgt 6 Sgr. pro Tour, wofür 30 Pfund Gepäck frei gehen. Beichaisen werden von Bergheim nach Horrem gestellt. Hiernach sind die Eisenbahnanschlüsse nach und von Bergheim bei dem ersten und dritten Dampfwagenzuge per Königsdorf und bei dem zweiten Dampfwagenzuge per Horrem. 3) Die Julich-Bergheimer Personenpost erhält folgenden Gang: aus Jülich täglich 11¾ Uhr Mittags, nach Ankunft der erkelenz-linnichjülicher Post, in Bergheim 2 Uhr Nachmittags zum Anschlusse an die mit dem SchnellConvoi nach Köln in Verbindung stehende Personenfahrt nach Horrem, aus Bergheim täglich 4 Uhr Nachm. nach Ankunft der mit dem Schnell=Convoi von Köln in Verbindung stehenden Personenfahrt von Horrem, in Julich 6¼ Uhr Abends zum Anschlusse an die jülich-linnich-erkelenzer Personenpost. 4) Gegen Aufhebung der jetzigen julich-linnicher Lokal=Personenpost und der eschweiler-erkelenzer Personenpost auf der Strecke zwischen Linnich und Erkelenz(s. Nr. 5) wird eine durchlaufende tägliche Personenpost zwischen Erkelenz und Jülich per Linnich mit folgendem Gange eingerichtet: aus Erkelenz 8 Uhr Vormittags, in Jülich 11½ Uhr Vorm. zum Anschlusse an die jülich=bergheimer Post(s. Nr. 3) und an die jülich-eschweiler Mittagspost (s. unter Nr. 6), aus Julich 6½ Uhr Abends nach Ankunft der bergheim-jülicher Post(Nr. 3), aus Linnich 8¼ Uhr Abends nach Ankunft der eschweiler=linnicher Post(s. Nr. 5) in Erkelenz gegen 10 Uhr Abends. Das Personengeld betragt 6 Sgr. pro Person und Meile, wofur 30 Pfund Gepäck frei gehen. Beichaisen werden gestellt. 5) Die erkelenz-eschweiler Personenpost coursirt nur zwischen Linnich und Eschweiler. Abgang aus Linnich täglich 4 Uhr früh, in Eschweiler 6¾ Uhr früh zum Anschlusse an den ersten Dampfwagenzug sowohl nach Köln als auch nach Aachen; aus Eschweiler 4½ Uhr Nachm. der Schnell=Züge von Aachen und Köln, in Linnich 7¼ Uhr Abends zum Anschlusse an die jülich-erkelenzer Post(Nr. 4). o) Die zweimal tägliche jülich-eschweiler Personenpost erhält folgenden Gang: aus Julich 5 und 12¼ Mitt., in Eschweiler nach 1¾ Stunden zum Anschlusse an den ersten und zweiten Convoi sowohl nach Köln, als auch nach Aachen; aus Eschweiler im uril und Oktober 9½ Uhr Vorm. und Abends; vom 1. Mai bis ult. Sept. 9½ Uhr Vorm. und 9 Uhr Abends nach Ankunft resp des ersten und des letzten Convoi sowohl von Aachen, als auch von Köln, in Julich nach 1¾ Stunden, die Abendsfahrt zugleich zum Anschlusse an di. Nachts=Personenposten nach Köln und nach Düsseldorf. 7) Der Gang der täglichen heinsberg-eschweiler Personenpost erfolgt: aus Heinsberg 9½ Uhr Vorm., in Eschweiler 2 Uhr Nachm. zum Anschlusse an den Schnelldampfwagenzug nach Köln, aus Eschweiler 9½ Uhr Vorm. nach Ankunft des ersten Convoi von Köln, in Heinsbera 2 Uhr Nachm. 8) Zwischen dem Posthause in Eschweiler und dem Eisenbahn=Stationsorte bei Eschweiler coursiren statt viermal, taglich sechsmal Omnibus=Fahrten, mit unmittelvarem Anschlusse an jeden Convoi, sowohl nach und von Köln, als auch nach und von Aachen. 9) Die stolverg=eschweiler zweimal tägliche Personenpost wird in ihrem Gange so regulirt, daß sie auf dem Eisenbahnhofe bei Eschweiler an den ersten und dritten Dampfwagenzug nach und von Köln genau sich anschließt. 10) Die aachen=heinsberger Personenpost wird von Aachen, statt 4 Uhr, erst 5 Uhr Nachm. nach Ankunft des Schnell=Convoi aus Köln demgemaß auch die Personenpost von Geilenkirchen nach Gangelt, statt 7¼, erst 8¼ Uhr Abends abgefertigt. 11) Die Personenpost von Trier über Montjoie trifft in Aachen, statt 2 Uhr, schon 1½ Uhr Nachm. ein und erhält dadurch sicheren Anschluß an den Schnell=Dampfwagenzug nach Köln. 12) Zwischen Aachen und Verviers per Eupen treten zweimal tägliche Personenposten ins Leben. Abgang aus Aachen 6 Uhr früh und 5½ Uhr Nachm., resp. nach Ankunft der kölnaachener Nachtspersonenpost und des Schnelldampfwagenzuges aus Köln, in Eupen nach 2¼ und in Verviers nach circa 4 Stunden; aus Verviers im April und Oktober 7 Uhr früh und 12½ Uhr Mitt.; vom 1. Mai bis ult. Sept. 7 Uhr früh und 1½ Uhr Nachm.; in Eupen nach circa 1¾ Stunden, in Aachen nach 4 Stunden, die Nachmittagsfahrt zum Anschlusse an den letzten Dampfwagenzug von Aachen nach Köln. Die Personengeldsätze sind wie bei der zeitherigen einmal täglichen Personenpost zwischen Aachen und Verviers. Außerdem wird 13) eine besondere tägliche Lokal=Personenpost zwischen Eupen und Aachen eingerichtet. Abgang aus Eupen täglich 4½ Uhr früh, in Aachen 6½ Uhr früh zum Anschlusse an den ersten Convoi nach Köln; aus Aachen nach Ankunft des letzten Convoi von Köln; im April und Oktober d. J. 8½ Uhr Abends; vom 1. Mai bis ult. Sept. 9½ Uhr Abends. Personengeld 6 Sgr. pro Person und Meile mit 30 Pfund Frei=Gepäck. Beichaisen werden gestellt. 14) Zwischen Düren und Kerpen wird versuchsweise für die Sommer=Monate eine tägliche zweispännige sechssitzige Lokal=Personenpost eingerichtet, welche nach dem Wunsche der genannten Ortschaften folgenden Gang erhält: aus Düren 5 Uhr früh, in Kerpen nach 2 Stunden zum Anschlusse an die kerper=kölner Personenpost, aus Kerpen 7½ Uhr Abends nach Ankunft der köln=kerpener Post, in Düren 9½ Uhr Abends. Das Personengeld betrågt 6 Sgr. pro Person und Meile mit 30 Pfund Frei=Gepäck. Beichaisen werden nicht gestellt. Endlich wird 15) vom 1. April c. ab in Düren wieder eine Posthalterei und eine Station fur zweispännige Extraposten und für Estaffetten aus dem Orte errichtet Das Publikum wird von diesen Veränderungen, resp. neuen Einrichtungen hierdurch in Kenntniß gesetz.. Köln den 18. März 1842. Im hohen Auftrage, Meyer, General=Postamts=Calculator. Kartoffeln= und Früchte=Verkauf. Der unterzeichnete Notar wird am Donnerstag den 24. d. Mts., Nachmittags um 2 Uhr, beim Wirthe Inhofen zu Rath, 300 Scheffeln gute Kochkartoffeln, 300 Scheffeln Roggen und 20000 Pfund Haferstroh auf Kredit verkaufen. J Hamm, Notar. Wegen Abreise steht noch ein neues MahagoniSopha mit Roßhaaren für den festen Preis von 18 Tylr., zwei Oefen mit Röhren zu 8 und 17 Thlr., eine polirte Bettstelle zu 2 Thlr. 15 Sgr., eine Bettstelle zu 1 Thlr. 15., Sgr. ein Kleiderkasten zu 3 Thlr. 15 Sgr. Grünestraße Nr. 304 zu verraufen Ein gebrauchter Flügel, 6 Octav, und ein neues Pianoforte, stehen zu verkaufen oder auch zu vermiethen bei Carl Ruez, Kaiserstraße dem Luftballon gegenüber. Weingrüne ¼, ½ ¼ und ½ Öhmfässer werden angekauft, Karlsplatz Nr. 1052. Auf Anstehen des zu Düsseldorf wohnenden Plättirers Herrn Heinrich Stin und der Benefiziarerben des zu Düsseldorf verstorbenen Plättirers Jacob Förg sollen am Mittwoch den 30. März 1842 und an den folgenden Tagen, jedesmal Morgens 9 Uhr, in der Wohnung des Herrn Stin auf der Kurzestraße hierselbst, mehrere Hausmobilien: Kleiderschränke, Tische, Oefen, Stühle, Spiegel, Schildereien, 1 Sopha, 1 Bettstelle mit Matratze 2c., ferner eine Partie gutgehaltene Mannskleider, 17 hubsche Tabakspfeifen, mehrere Schnupftabaksdosen, Spazierstöcke, 1 neue Jagdflinte mit Jagdtasche, einige Bücher, unter welchen Büffons Naturgeschichte, 1 silberne Dose, eine goldene Cylinderuhr mit Kette und Schlüssel 2c., sodann sämmtliche zu einer Plättirerwerkstätte erforderliche Geräthschaften und Utensilien, 1 Drahtziehbank, 1 Walze, Schraubstöcke, Ambösse, Schmelzöfen, Prågstöcke, Bolzen, Feilen 2c., eine Partie Kupfer, Blei, Zinn, Zink, altes Eisen, und der nicht unbedeutende Vorrath fertiger Waaren, bestehend in allen in das Plättirergeschäft einschlagenden Artikeln, öffentlich gegen baare Zahlung verkauft werden. Düsseldorf den 19. März 1842. Hagdorn, Notar. In der Coppenrath'schen Buch= und Kunuhandlung in Münster ist erschienen und in Düsseldorf in der Stahl'schen Buch= und Kunsthandlung(Karlsplatz), bei Schreiner und Schaub, in Cleve bei Char und Cohen zu haben: Die vorzüglichsten Andachtsübungen am h. Charfreitage, insbesondere als Kreuzweg=Andacht zu benutzen. Mit Genehmigung hoher geistlicher Obrigkeit. 48 Seiten in 12. gey 2½ Sgr. Vincenzo Verri's untrügliches Mittel gegen Magen- und Nervenschwäche, unter dem Namen: Nettare di Napoli (Göttertrank von Neapel) ist allein ächt zu haben bei der Haupt=Niederlage für ganz Deutschland in dem Commissions=, Geschäfts= und Handlungs=Büreau von Müller& Comp. in Frankfurt a. M., Kruggasse Lit. L. Nr. 83. Preis pr. Original=Flasche nebst Anweisung einen Ducaten in Gold oder im fl. 24 Fuß nach dem Cours gegen portofreie Einsendung des Betrags. Auch befindet sich daselbst das bekannte vortreffliche Haarfärbungsmittel unter dem Namen Negre d'Afrique bekannt, welches schnell die schönste und glänzendste Schwärze hervorbringt, ohne der Haut im allergeringsten zu schaden. Preis pr. Original=Fläschchen nebst Gebrauchs=Anweisung fl. 2 28 kr. nebst portofreier Einsendung des Betrags Bei dem Commissions=, Geschäfts- und Handlungs=Büreau von Müller et Comp. in Frankfurt a. M., Kruggasse Lit. L. N. 83, sind stets offene Stellen für Hauslehrer, Gouvernanten, Apothekergehülfen, Handlungs=Commis und Lehrlinge, Ober=, Zimmer= und Saalkellner, Köche, Kammerdiener u. s. w. in Vormerkung; und empfiehlt sich daher sowohl den resp. Herren Prinzipalen, welche Individuen nöthig haben, als den Stellsuchenden ganz ergebenst unter Versicherung reellster und sorgfältigster Bedienung. Für Porto=Vorlagen, Einschreibgebühr u. s. w. bitten wir 1 Thlr. Pr. Ct. franco einzusenden. Den geehrten Geschäfts= und Privatleuten die ergebenste Anzeige, daß ich an das Königl. FriedensGericht nach Crefeld als Gerichtsvollzieher versetzt worden bin und wohne Louisenstraße=Ecke Nr. 1610¾. 3 P. Am Donnerstag den 24. März werde ) ich beim Wirthe Pahs an der Gink bei Erkrath mit einer Auswahl milchgebender und bald melkwerdender holländischer Kühe Markt halten, wozu Käufer eingeladen werden. J. Meyer, Viehhändler aus Gruiten. 168) Eine Sammlung von interessanten Mineralien steht zu verkaufen. Die Expedition dies. Ztg. sagt wo. isenbahn. Fahrplan für die Personenzüge während der Sommer= und Herbst=Monate von Anfangs April bis Ausgangs Oktober 1842. A. Tägliche Fahrten in der Richtung von Köln nach Aachen. *) Die Nachmittags= und Abends=Züge im Anschluß mit den von Koblenz und Mainz ankommenden betreffenden Dampfschiffen. 2) Morgens und Abends Anschluß an den Bergheimer königl. Postwagen 3) Nachmittags Anschluß an die königl. Postwagen nach Bergheim, Jülich, Erkelenz und von Bergheim. *) Anschluß an die königl. Postwagen von und nach Stolberg, Jülich, Linnich, Erkelenz, Heinsberg rc. *) Anschluß an die Vormittags(10 Uhr) und Abends nach Lüttich abfahrenden Diligencen Behufs Weiterbeförderung mit den belgischen Eisenbahnzügen. Anschluß an die Nachmittags nach Eupen und Verviers, und Abends nach Eupen abfahrenden Postwagen. A. Tägliche Fahrten in der Richtung von Aachen nach Köln von Lüttich und Eupen— vor üttich, Verviers und Eupen *) Im Anschluß mit den vor dem Frühzu, dem zweiten Zuge von Montjoie, und zum dritten Zug(mit den Eisenbahn=Reisenden von Brüssel und Antwerpen) von Lüttich ankommenden Postwagen. 2) Anschluß an die königl. Postwagen von und nach Stolberg, Jülich, Linnich, Erkelenz, Heinsberg rc. 3) Nachmittags Anschluß an die königl. Postwagen von Erkelenz, Jülich, Bergheim, und nach Bergheim. *) Morgens und Abends Anschluß an den Bergheimer königl. Postwagen. 5) Anschluß an die betreffenden Dampfschiffe, welche Morgens 10 Uhr und Nachmittags 6 Uhr rheinaufwärts, und Nachmittags rheinabwärts fahren. B. Extrazüge in den Monaten Mai bis incl. September 1842. Personenfahrten an jedem Sonntag und Mittwoch Nachmittags. Abfahrt von Köln um 3 Uhr nach Müngersdorf, 3¼ nach Kö 1 Abfahrt von Aachen um 2½ Uhr nach der Cambacher Mühle und 3 don Lebii am 3 aht na Man nigsdorf, 3½ nach Horrem; Ankunft um 3¾ Uhr. Rückfahrt von Horrem um 4¾ nach Königsdorf, um 5 nach Müngersdorf, 5¼ nach Köln; Rückkunft 5½ Uhr. Eschweiler mit dem Schnellzuge. Rückfahrt von Eschweiler um 4¾, von Cambacher Mühle um 5, und Rückkunft in Aachen um 5¼ Uhr. Zur Bequemlichkeit des Publikums ist zu Köln die Einrichtung getroffen, daß die Reisenden, welche mit den Nachmittags- und Abendzügen abzugehen beabsichtigen, einerseits in dem Directions=Lokale, Trankgasse Nr. 8, Vormittags von 9½ bis 11 Uyr, Fahrzettel für die drei Wagenklassen kaufen,— andererseits aber auch gleich bei der Ankunft der von Koblenz und Mainz Nachmittags eintreffenden im Abfertigungs=Comptoir der Kölner Dampfschiffahrts=Gesellschaft am Rhein Fahrzettel lösen, und ihr Gepäck dort gegen Empfangbescheinigung und eine Transportgebühr von 1 Sgr. für jedes Stück unter 100 Pfund, und von 2 Sgr. für jedes darüber wiegende Stück, den daselbst aufgestellten Rheinischen Eisenbahn=Beamten überliefern können. Reisende, welche mit den Morgen=Zügen abgehen wollen, können Fahrzettel Abends vorher ebenfalls im Directions=Lokale, Trankgasse Nr. 8, zwischen 6 und 7 Uhr entgegennehmen. An den Haupt=Stationen zu Köln und Aachen bestehen LokalWagen zur Beförderung der Passagiere zwischen den Bahnhöfen und den Städten; die Reglements und Tarife dieser Unternehmungen befinden sich in den Wartesälen der Bahnhöfe, sowie auch in den Wagen selbst angeheftet. Zu Düren befinden sich am Ausgange des Bahnhofes PrivatPersonen=Wagen der Gastwirthe zu ähnlichem Zwecke aufgestellt. Im Uebrigen wird das Publikum auf die pünktliche Beachtung des §. 15 des Abfertigungs=Reglements aufmerksam gemacht, wonach das Gepäck mit dem Namen des Eigenthümers und des BestimmungsOrtes bezeichnet, spätestens eine halbe Stunde vor der Abfahrt, unter Vorzeigung des Fahrzettels, eingeliefert seyn muß, widrigen Falls die Verwaltung keine Verantwortlichkeit übernimmt, wenn die Absendung des Gepäckes mit der betreffenden Fahrt unterbleiben sollte. Köln, den 6. März 1842. Die Direction der Rheinischen Eisenbahn=Gesellschaft. Hauchecorne. Wir bringen den vorstehenden Fahrplan zur Kenntniß des Publikums mit der zusätzlichen Bemerkung, daß eine directe Anschluß=Verbindung mit den belgischen Eisenbahn=Zügen nicht eher bewirkt werden kann, als bis die Strecke zwischen Ans und Lüttich auf den geneigten Ebenen, im bevorstehenden Monat Mai für den Personen Verkehr eröffnet seyn wird. Köln, den 18. März 1842. Die Direction der Rheinischen Eisenbahn=Gesellschaft. Hauchecorne. Frische süße scheveninger Schelfische, Kabliau, Vollbückinge, Spierlinge Sardellen, neuen Laberdan, echten holländischen Kantert, Schweizer und Limburger Käse erhielt heute Joh. Heinrichs, Rheinstraße. Heute erhielt wieder frischen Rheinsalm, lebende Rheinhechte von 1 bis 15 Pfund, Nale, Karpfen, Bärsche und Schleien. M. Hermann, Zollstraße. (169) Ein rüstiger junger Mann, der auf das Beste empfohlen werden darf, sucht in einem Privathause eine Stelle als Krankenwärter. Das Nähere ist bei der Expedition d. 3. zu erfahren. Auf dem Steinweg Nr. 218 ist die erste Etage, bestehend aus sieben geräumigen Theilen mit Kel ler, Speicher und Bleiche zu miethen und gleich zu beziehen. Auf der Oberbilkerstraße Nr. 1007 ist die erste oder zweite Etage zu vermiethen und im April zu beziehen. Zwei Zimmer(unmöblirt), womöglich parterre und nicht zu weit von der Neustadt entfernt, werden für das Bureau des Königl. 5. Ulanenregiments zu miethen gesucht. Im Auftrage von Courbiére, cemier=Lieutenant und Adjutant. Das von dem Rentner Herrn Tissen in der obern Bilkerstraße bisheran bewohnte Quartier(1. Etage), bestehend in einem Salon und 6 Zimmern, Küche, abgeschlossenem Keller und Speicher, Mitbenutzung der Bleiche, wird bis zum Monat Mai pachtlos und kann alsdann gleich bezogen werden. Das Nähere im Hause selbst zu erfragen 170) In Derendorf der Kirche gegenüber sind 4 Zimmer an eine stille Haushal ung zu vermiethen und den 1. Mai zu beziehen. Näheres in der Exp. d. Ztg. zu erfrage. Benrather= und Breitestraßen=Ecke Nr. 848 ist der erste Stock zu vermiethen und am 1. Mai zu beziehen. [158) Eine herrschaftliche Wohnung, enthaltend 7 Zimmer, 1 Küche, Speicher und Keller, Remise und Pferdestall, sammt dahinter gelegenem 1 Morgen großen Garten, eine Stunde von Düsseldorf an der Kölner Chaussee gelegen, steht zu verpachten und sofort anzutreten. Die Expedition d. 3. gibt nähere Auskunft. Zwei möblirte Zimmer zu vermiethen auf der Flingerstraße, nahe beim Markt, Nr. 1097 Jägerhofstraße Nr. 153½ ist ein möblirtes Zimmer, parterre, zu vermiethen. Theater=Anzeige. Mittwoch den 23. März: ist es Zeit. Schauspiel in 3 Aufzügen von A. P. Hierauf: Der gerade Weg der beste. Lustspiel in Einem Akt von A. v. Kotzebue.