Erscheint täglich. Preis: burch die Boten M. 2, durch die Post M. 2,20 per Quartal, monatlich 67 Pfennig. Anzeigen: Petitzeile oder Raum 15 Pfg. Minimum 2 Zeilen. Reklamen 50 Pfg. Fernsprechanschluß Nr.1028. Nr. 319. Mit der illustrierten Beilage„Düsseldorfer Sonntagsblatt“. Chefredakteur Dr. Ed. Hüsgen. Verantw. Redakteur: Ludw. Weber in Düsseldorf. Druck und Verlag des Düsseld. Volksblattes, Gesellschaft m. b. H. in Düsseldorf. Mittwoch, 20. November 1895(Buß= und Bettag). * Centrum und Handelsverträge. IV. Die Zustimmung zum russischen Handelsvertrag war ferner bedingt durch die Erkenntnis, daß eine Ablehnung desselben Deutschland gegenüber Rußland in eine überaus schwierige volkswirtschaftliche und allgemein=politische Lage gebracht haben würde. Wenn die Ablehnung des Vertrages der heimischen Landwirtschaft genützt hätte, so hätte man jene Schwierigkeiten in den Kauf nehmen können und müssen. Nützte sie ihr nichts, so war es ehrlicher und um das Vaterland einschließlich der Landwirtschaft verdienst licher, auf Grund dieser klaren, verstandesmäßigen Erkenntnis der Strömung des Tages Widerstand zu leisten und den Vertrag anzunehmen, um so wenigstens eine Verschärfung unserer internationalen Beziehungen zu Rußland zu vermeiden. Doch die Behauptung, daß die Annahme des russischen Handelsvertrages für sich allein die Leiden der Landwirtschaft durchaus nicht vermehrt habe, ist, wie schon erwähnt, wenigstens in der Tagesagitation bestritten, und darum sei auch eine kurze Rekapitulation der Gründe für diese Behauptung gestattet. Allen, welche diese Dinge eingehend studiert haben, werden damit nur langweilende Wieder holungen gesagt werden. Aber diese sind anscheinend sehr in der Minderzahl, und die anderen sind vielleicht dafür dankbar. Es ist davon auszugehen, daß der heutige tiefe Stand der Getreidepreise nicht einen einzigen Grund— die Handelsverträge— hat, sondern zwei Gründe, die in ihrer beiderseitigen vollen Schwere zusammenwirken: zuerst die große Ueberproduktion von Brotfrüchten auf der ganzen Welt in den Jahren 1891-94 mit dem folgenden Preisdruck auf dem Weltmarkt, und dann die Handelsverträge. Diese letzteren haben dem Preise in Deutschland um annähernd den Betrag der Zollherabsetzung, also um 1,50 M. geschadet, nicht mehr und nicht weniger. Was der Preis des Getreides darüber gefallen ist, ist lediglich und ausschließlich verursacht durch die Ueberproduktion und den durch sie hervorgerufenen Preisdruck auf dem Weltmarkt. Die Frage dieser Ueberproduktion steht auf einem ganz anderen Blatt. Ob staatliche und internationale Vorsorge gegen eine solche Ueberproduktion möglich sind, ist sehr zweifelhaft. Bisher sind über diesen Punkt nur höchst unklare und unfertige Gedanken in die Oeffentlichkeit gedrungen. Ohne diese Ueberproduktion wären die Handelsverträge voraussichtlich erträglich geblieben. Erst in Verbindung mit ihr haben sie unsere Landwirtschaft so sehr geschädigt, daß ihr Bestehen heute allerdings eine Kalamität ist. Diese Ausführung ist auch gar nicht bestritten. Bestritten dagegen war in der Erörterung über die späteren Verträge die Frage, ob ein Weltmarkt und ein Weltmarktpreis für die verschiedenen Getreidearten bereits bestehe in dem Sinne, daß dieser Weltmarktpreis maßgebend sei für unsern Inlandspreis, der sich dann zusammensetzt aus Weltmarktpreis, Fracht und Zoll. Diese Frage ist dann auch in der Reichstags=Kommission zur Vorberatung des rumänischen Vertrages für Weizen und in der Kommission zum russischen Vertrag für Roggen an der Hand des ausführlichsten statistischen Materials erörtert worden, und zwar so eingehend, daß der Nachweis eines solchen Weltmarktpreises für viele überzeugend und dann für die Annahme der Verträge durchschlagend war. Es ergab sich, daß folgende Argumentation völlig zuverlässig war: Wird das rumänische und russische Getreide durch einen Differentialzoll von dem Produktionsmarkt ferngehalten, so sucht es Unterkunft auf dem Weltmarkt, zuerst also in dem Brennpunkt desselben, in London, und drückt dort die Preise für die ganze Welt, so daß wir in Deutschland auf dem Umwege über London denselben Preisdruck fühlen, als ob das rumänische oder russische Getreide direkt zu uns gekommen wäre. Statt des russischen und rumänischen Getreides, das einen gar nicht mehr durchschlagenden Teil der Welt=Produktion darstellt, wäre Deutschland mit Getreide aus Oesterreich und den Meistbegüngistungs=Ländern, namentlich Nordamerika und Argentinien, zu dem Zolle von 3,50 M. versorgt worden, während das russische und rnmänische Getreide Länder versorgte, welche bisher amerikanisches, argentinisches usw. Getreide nahmen. Es hätte also lediglich eine Verschiebung der Versorgung stattgefunden, ohne irgendwie erhebliche Rückwirkung auf die Preise, da die Frachtdifferenzen, welche diese Verschiebung zur Folge hat, allzu klein sind, um fühlbar zu werden. Das zweite, was in der Kommission vom sachlichen Standpunkt aus zu erörtern stand war die Frage der Einfuhr des rumänischen oder russischen Getreides in Form von Mehl. Diese Frage ist gerade durch das Eingreifen eines Centrumsmitgliedes, das den Verträgen keineswegs von vornherein günstig gegenüber stand, in der Kommission geklärt worden. Es stellte sich als unbestreitbar heraus, daß rumänisches oder russisches Getreide, wenn es in den Niederlanden oder in den Dänemark in den dortigen vorhandenen oder neu anzulegenden Mühlen vermahlen wird, in der Form von Mehl nicht einem etwaigen rumänischen oder russischen Differenzial von 5 M., sondern als eine nova species, eine ganz andere, dort fabrizierte Ware der niederländischen oder dänischen Meistbegünstigszollsatz für Mehl, welcher dem österreichischen Meistbegünstigungszollsatz von 3,50 M. für Getreide entspricht, unterliegen würde, und daß auf Grund der bestehenden Verträge das Vermahlen von russischem und rumänischem Getreide in jenen und anderen Meistbegünstigungsländern nicht verhindert werden kann. Daß es gleichgültig für die Lage unserer Landwirtschaft ist, ob russisches und rumänisches Getreide direkt oder in Form von Mehl zum Meistbegünstigungszoll eingeht, liegt auf der Hand. Diese beiden Argumente hat Herr v. Schorlemer ganz richtig in dem bekannten Bilde gewürdigt:„Wenn für den Weltmarkt zwölf Löcher offen sind, schadet es allerdings nichts mehr, wenn man auch noch das 13. aufreißt." Wenn jemand die Beweiskraft dieser beiden Argumente sachlich bekämpft, so wird man sich sachlich mit ihm auseinandersetzen müssen und können, und zu dieser Auseinandersetzung wird jeder stets bereits sein, der für den russischen Vertrag gestimmt hat. Wer aber die Beweiskraft derselben nicht bestreiten kann, sollte denn auch so mutig sein, die Konsequenz zu ziehen, daß also allerdings ein Ablehnen des russischen Vertrages der Landwirtschaft nichts genützt, oder es doch wenigstens vermeiden, diejenigen mit Vorwürfen zu verfolgen, welche durch ihr Amt als Volksvertreter verpflichtet waren, alle Konsequenzen zu ziehen und durchzudenken, und dabei zu der Ueberzeugung kamen, daß der russische Vertrag nicht abgelehnt werden konnte. Eine Fortführung der sachlichen Diskussion über diese sachlichen Gründe konnte nur von Nutzen sein. Wogegen aber alle, welche für den rumänischen und russischen Vertrag gestimmt haben, sich auf das entschiedenste verwahren müssen, das ist die Verdunkelung der Motive, welche sie zu ihrer Stellungnahme brachten. Darum sei es hier auf das Bestimmteste wiederholt: Nicht, weil sie der Ansicht waren, daß die industriellen Interessen den landwirtschaftlichen in diesem Falle vorgehen müßten, auch nicht, obgleich sie einsahen, daß diese beiden Wege der Landwirtschaft abträglich wirken würden, und am allerwenigsten, weil sie glaubten, daß die Landwirtschaft weitere Opfer noch tragen könne, haben sie für beide Verträge gestimmt, sondern einzig und allein deshalb, weil sie sich gegenüber der Wucht der erbrachten sachlichen Beweise der Einsicht nicht verschließen konnten, daß die Ablehnung der Verträge der Landwirtschaft nichts nützen und auf den Stand des Weltmarkt= wie Inlandspreises keinerlei fühlbaren Einfluß haben werde, und daß die Annahme ebenso der Landwirtschaft nichts mehr schaden würden, weil auch sie auf den Stand des Weltmarkt= wie Inlandpreises ebensowenig einen fühlbaren Einfluß haben werde. Ist man gerecht genug, diese Motive der Zustimmenden anzuerkennen, so wird man gewiß aus der Zustimmung nicht herleiten können, daß eine sträfliche Vernachlässigung ländlicher Interessen vorliege. Man kann dann behaupten, daß diese sachlichen Gründe nicht zutreffen, und man muß das dann mit sachlichen Gegengründen beweisen, eine Diskussion, die niemand zu scheuen braucht, der dem russischen Vertrag zugestimmt hat. Es ist dann aber unzulässig, die Thatsache der Zustimmung zum russischen Vertrag für sich allein agitatorisch zu verwerten und sie sogar zu persönlichen Angriffen auszubeuten. Warum überhaupt jetzt schon diese Diskussion, wer am Ende der Legislaturperiode wiederzuwählen ist und wer nicht? Steht denn das Ende dieses Reichstages schon so nahe bevor? Die Diskussion ist doch wenigstens verfrüht. Einem Hungrigen ist schlecht Moral predigen, und so ist es denjenigen, welche nicht anders konnten, als auch dem russischen Handelsvertrag ihre Zustimmung nicht zu versagen, jetzt, so lange die Notlage der Landwirtschaft anhält, ungeheuer schwer, mit ihren Gründen durchzudringen, weil das Resultat dieser Gründe so sehr den Gefühlen der ländlichen Bevölkerungen, sowohl den natürlichen, wie den künstlich genährten und selbst den künstlich erzeugten, widerstrebt. Sobald der Weltmarktpreis und damit der Inlandpreis für Getreide sich wieder zu normaler Höhe gehoben haben wird, eine Lage, die durch gesetzliche Maßnahme nicht heibei geführt werden kann, die aber von selbst kommen wird, und gar nicht ausbleiben kann, weil zu den jetzigen Preisen nicht nur Deutschland, sondern auch Nordamerika, Argentinien, Rußland, Rumänien und alle anderen Ausfuhrländer thatsächlich nicht mehr produzieren können,— wird man über diese Frage viel ruhiger und objektiver sich auseinander setzen können. Es wäre daher innerhalb der Centrumspartei kollegialischer und vornehmer, wenn man die Agitation hätte ruhen lassen bis zur normaler Gestaltung der Preise und der mit ihr eintretenden Beruhigung der Gemüter, welche sie wieder für reine sachliche Erörterungen empfänglich macht, anstatt die augenblickliche Notlage und die natürliche Mißstimmung der landwirtschaftlichen Kreise zum Boden einer ausgedehnten Agitation zu wählen gegen alle, welche es für ihre gesetzgeberische Pflicht hielten, auf Grund der in oft sehr angestrengter Arbeit erworbenen Einsicht trotz und entgegen der in den ländlichen Kreisen vorhandenen Bewegung und Erregung, den moralischen Mut zu haben, für den rumänischen und dann auch für den russischen Handelsvertrag zu stimmen. Man möge dabei nie aus dem Auge lassen: Ein Abgeordneter hat es Haupt=Expeditiont Bastionsstraße 14. Filial=Expeditionen: Schadowstraße 35, Friedrichstr. 42, Hafenstr. 11, Neußerstr 50, Schützenstr. 1. Kölnerstr. 299. Agenturen: Annoncen-Bureaus in allen größeren Städten. 29. Jahrg. nie angenehmer und bequemer, als wenn er so stimmt, wie es den so oft unbestimmten und unklaren Gefühlen seiner Wähler entspricht. Nimmt er die großen Unzuträglichkeiten auf sich, welche leider mit immer größer werdender Regelmäßigkeit für ihn daraus entstehen, wenn er gegen dieses Gefühl stimmt, so hat er stets reiflich überlegt und sehr triftige Gründe für sein Verhalten gefunden. Uebrigens können diejenigen Centrumsmitglieder, welche jetzt Angriffe erleiden wegen ihrer Zustimmung zur Herabsetzung der Getreidezölle in den Handelsverträgen, sich damit trösten, daß früher diejenigen Centrumsabgeordneten städtischer und industrieller Kreise, welche 1879 dem neuen Getreidezoll von 1 Mark, und noch mehr diejenigen, welche später der Erhöhung dieses Zolles auf 3 Mark und dann der nochmaligen Erhöhung auf 5 Mark zugestimmt haben, ganz ähnliche, nur entgegengesetzte Klagen haben hören müssen. Aber nur ein Wahlkreis ist damals so thöricht gewesen, wegen„Bevorzugung" der ländlichen Interessen und„Zurücksetzung" der engeren Wahlkreisanschauungen einem verdienten Abgeordneten den Laufpaß zu geben. Wir haben jetzt, nachdem eine so viel längere Zeit politischer Erfahrung und Schulung hinter uns liegt, zu allen Centrumsabgeordneten, und namentlich zu den rheinischen, das Vertrauen, daß sie dieses Beispiel der Kurzsichtigkeit und Engherzigkeit, auch des Undankes und Unverstandes nicht nachahmen werden. Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln. Dem Bundesrate wurde mit Schreiben des Stellvertreters des Reichskanzlers, Herrn v. Bötticher, nachstehender Gesetz entwurf vorgelegt. Die neu eingefügten Paragraphen sind als solche gekennzeichnet, in den übrigen zeigen die gesperrt gedruckten Stellen die Abweichungen gegenüber dem Gesetze vom 12. Juli 1887 an. § 1. Die Geschäftsräume und sonstigen Verkaufsstellen, einschließlich der Marktstände, in denen Margarine, Margarinekäse oder Kunstspeisefett gewerbsmäßig verkauft oder feilgehalten wird, müssen an in die Augen fallender Stelle die deutliche, nicht verwischbare Inschrift „Verkauf von Margarine",„Verkauf von Margarinekäse",„Verkauf von Kunstspeisefett" tragen. Margarinekäse im Sinne des Gesetzes sind diejenigen käseartigen Zubereitungen, deren Fettgehalt nicht ausschließlich der Milch entstammt. Kunstspeisefett im Sinne des Gesetzes sind diejenigen, dem Schweineschmalz ähnlichen Zubereitungen, deren Fettgehalt nicht ausschließlich aus Schweinefett besteht. Ausgenommen sind unverfälschte Fette bestimmter Tier= oder Pflanzenarten, welche unter den ihrem Ursprung entsprechenden Bezeichnungen in den Verkehr gebracht werden. § 2. Die Beimischung von Buttersoder Butterschmalz mit Margarine oder anderen Speisefetten zum Zweck des Handels mit diesen Mischungen, sowie das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten solcher Gemische ist verboten. Unter diese Bestimmungen fällt auch die Verwendung von Milch oder Rahm bei der gewerbsmäßigen Herstellung von Margarine, sofern mehr als 100 Gewichtsteile Milch oder eine dem 10 Anna de Kerlandy. Von Baronin S. de Boüard. Es fand am heiligen Dreikönigsfeste großes Mittagessen bei meiner Kousine de Guipery statt. Ich sollte meinen Vater und Tante Lise dahin begleiten, aber an dem betreffenden Morgen habe ich es vorgezogen, den Tag in Sacre=Coeur zu verbringen, da Schwester Belliot mir eine kleine Einladung zugesandt hatte, und so bin ich nach der Rue Varmur gefahren. Meine Patin hatte schon einen Anflug von Migraine, den sie wacker bekämpfte, um mich nicht des Vergnügens zu berauben; infolge dessen war sie über meinen Entschluß erfreut; mein Vater hat uns allein bei meiner Nichte vertreten, wo die Festlichkeit, wie er mir mitgeteilt, unter großem Glanze verlief. Ich habe ihn nicht darum beneidet. Als ich im Sacre=Coeur anlangte, habe ich alle unsere Schwestern, sowie unsere alten Freundinnen wiedergesehen und das ganze friedliche Haus von unten bis oben, von den Kellern bis zu den Speichern besichtigt. „Dieses gleicht ja einer Besitzergreifung", sagte mir Schwester de Daumas; wolltest Du wohl, liebe Anna, wieder zu uns zurückkommen?" „Ich frage auch bisweilen, Schwester, ob ich nicht gut thäte, mich dazu zu entschließen," antwortete ich bewegt und durch die sanfte Ruhe entzückt, an welche mich zu erinnern ich seit der Rückkehr zu meinem Vater fast vergessen hatte. „ Denke augenblicklich nicht daran, meine Tochter," sprach zu mir eine wohl bekannte Stimme,„und sei zufrieden, dem Willen Gottes gemäß in der Welt zu leben. Ich glaube, daß dies das Beste ist, was Du augenblicklich zu thuen hast." Du kennst Schwester Belliot wieder an dieser sinnigen Demerkung. Welche zuverlässige und ernstdenkende Freundn! sein Wort aus ihrem Munde, das nicht wohl erRehe!. Die schmeichelt nie, aber wie sie mich habe in Gemeinschaft mit den Schülerinnen gespeist, welche frei hatten. Am Schlusse wurde ein großer Kuchen ugen und allgemein mit Freuden begrüßt. Als „an ihn sattsam genug bewundert hatte, zerschnitt ihn ine der Schwestern; alsdann wurden die einzelnen Stücke nach Losen verteilt. die suetha, ich erhielt die Bohne, und man rief:„Es lebe mangin!" Mein König war bald gewählt: ein Aroin dem man mit meiner Börse ein Stück Kuchen und eil von jedem der Gerichte gab. Er hatte meine A einstündige Regierung glücklich preisen müssen, dieser der oft genug vielleicht Hunger gelitten!... Schwester Belliot lächelte über meine kindliche Freunde. „Der glückliche Erfolg begleitet Dich bis hierher, mein liebes Kind," sagte sie mir ganz leise,„jedoch hänge nicht Dein Herz daran. Nur in der Prüfung lernst Du Gott lieben und die Süße seiner Tröstung erkennen." „Sie wünschen also, ehrwürdige Schwester, daß die Prüfung bald für mich erscheine," fragte ich erstaunt. „O, nein, mein Kind, dazu habe ich nicht den Mut. Es thut mir sehr wehe, über diejenigen weinen zu müssen, die ich von Herzen liebe." „Beste Schwester!.. „Liebes Kind!..." Und wir haben uns zärtlich umarmt; die Gute verließ mich eiligst, um mir den Anblick ihrer wehmütigen Rührung zu nehmen. Tante Lise schmeichelt mir und überhäuft mich mit Liebkosungen, und doch bin ich überzeugt, daß sie mich nicht so tief und mütterlich liebt, wie Schwester Belliot. Die gute Tante, fast ist sie darob eifersüchtig! Auf Wiedersehen, stets die Deinige. Anna. 25. März. Weihnachten, der erste Januar, heilige Dreikönige vorüber, diese freudigen Feste vergangen. Wir befinden uns mitten in den Fasten. Die Vorstadt ist still und die Säle füllen sich nur behufs Versammlungen für christliche Barmherzigkeit. Wir haben in Saint=Thomas von Aquin einen berühmten Prediger, einen Jesuiten, den Pater X. Du kennst ihn: er erteilte uns vor drei Jahren in Sacre=Coeur geistliche Uebungen. Damals war er noch braun, jetzt ist er ganz grau und ein Greis geworden. Ich würde ihn nicht wieder erkannt haben. Er hat nämlich ein Jahr in den Missionen Chinas und Japans zugebracht, wo er beinahe den Martyrertod erlitten hätte; die Arbeiten und Mühseligkeiten im Apostelamte haben ihn so alt gemacht. Meine Patin schätzt ihn hoch und ist ihm sehr zugethan; er besucht uns bisweilen. Wenn er uns dann freundlichen, sanft strahlenden Blickes von seinen Abenteuern inmitten der grausamen Chinesen erzählt, so macht er mich oft schaudern. O, Beste, wie kann man von so schrecklichen Gefahren mit so heiterer Miene sprechen?... Eines Tages hat man ihn auf einen Pfahl spießen, ein anderes Mal ihn braten wollen. Kurz, er ist all„diesen unangenehmen Dingen" entschlüpft und hat den Trost gehabt, eine große Anzahl Ungläubiger zu bekehren. Es ist staunenswert! Eines anderen Tages haben wir eine Massenauswanderung gemacht; da der Pater X. wegen zu großer Ermüdung nicht predigen durfte, so begaben wir uns alle, Dinna, Hector, die d'Abbaretz, meine Patin und ich nach NotreDame. Wir starben fast vor Verlangen, den Pater Monsabre zu hören. „O, liebe Martha, wie schön war dies! Als wir zurückkehrten, glaubte ich fast im Himmel zu sein! Welch' zauberische Gewalt muß das lebendige Wort haben, um auf diese Weise eine große Zuhörerschaft fortzureißen? Dazu war der gewählte Gegenstand so wunderbar erhaben; die Vereinigung der Kirche mit ihrem göttlichen Meister! Was haben wir nicht darüber gelesen? aber wie herrlich es auch ausgedrückt war, es glich einem schönen unfertigen Gemälde. Die Sprache des Paters Monsabre giebt dazu erst die richtige Umfassung... einen vergoldeten, strahlenden Rahmen, der das Ganze erst in die richtige Erscheinung und Beleuchtung treten läßt. In stummem Schweigen gingen wir wieder nach Hause. Tante Lise betrachtete mich scheuen Blicks; die besorgte Patin ist so sehr an meine muntere Heiterkeit gewöhnt, daß sie sich beunruhigt, wenn sie mich ernst und nachdenklich sieht, und mich für krank hält, sobald ich nicht mehr wie ein Vogel singe. Es sind schon viele Tage, daß ich weder lache noch ein Liedchen trillere. Ich würde mich in Verlegenheit befinden, falls ich Dir den eigentlichen Grund angeben sollte. Zum nicht geringen Teile ist die Fastenzeit daran schuld, die mich traurig stimmt. Ich bin keine Freundin von den düsteren Tagen, ohne Blumen und Musik, und dennoch giebt es deren viele im Leben. Habe ich Dir schon von dem betrübenden Fasching geredet, den wir erlebt haben? Die Mutter der Frau d'Abbaretz, eine liebenswürdige alte Dame von 80 Jahren, hat vierzehn Tage nach dem Feste der Erscheinung des Herrn das Irdische gesegnet Der große Saal in der Rue de Varmour ist infolge dessen geschlossen und viele andere; denn d'Abbaretz zählen eine Menge Verwandte und Freunde in der Vorstadt. Die Bälle sind aufbestellt, und viele fertige Verkleidungsgegenstände wieder zur Seite gelegt, ohne daß sie benutzt waren. So ist das Leben!... voll von unvollendeten Festen oder von solchen, die unter Thränen und in Trauer ihren Abschluß finden. rana Anna." „17. Mai. Wie herrlich ist doch der Frühling, Martha! Sein alles belebender Sonnenstrahl verscheuchte schnell und weit meine wehmütigen Gedanken der früheren Tage. Damals war alles dunkel; der düstere Himmel im Monat März, sowie die befreundeten Gesellschaftsräume waren in Trauer versenkt. Jetzt strahlt und lächelt alles in der Natur. Mein Herz schickt sich an, sich zu erschließen und sich mit ihr zu vereinigen. Ich kam gestern gerade von Dinna zurück, als man mir Dein Briefchen überreichte. Welch' bittere Vorwürfe wegen meiner Vernachlässigung!... Um Dich zu versöhnen, beeile ich mich, Dir gleich zu antworten, da ich vielleicht so bald keine Zeit dazu finden würde. Denn wir reisen nach Kerlandy. Das Pflaster brennt uns unter den Füßen, und die Sonne ladet uns ein, den Schatten der grünen Wälder und die Frische der rieselnden Bäche zu suchen. Da mein Vater uns mitteilte, daß es in seiner Absicht liege, diesen Sommer zahlceiche Gäste um sich zu sammeln, so bedarf es großer Vorbereitungen, und Tante Lise, welche alles anordnet und bestimmt, hat mich mit mannigfachen Aufträgen versehen. Da das Fahren sie angreift, so muß ich alle Ausgänge und Ankäufe besorgen wie mein Vater die Einladungen. Das ganze Haus ist von unten bis oben schon in Unordnung gebracht, und gestern, als ich von Dinna zurückkam, stolperte ich über Marie=Josephine inmitten des Haufens von Koffern und Ballen, die zur Abfertigung bereit standen. Nur eins kann die wackere Urheberin dieses Durcheinander trösten: es ist, daß sie wiedersehen soll ihr Dörfchen! Kerlandy!... ihr Kerlandy! Seit einem Monate redet sie mir nur hiervon und von dem Schlosse mit den stolzen Türmchen und von der Kirche mit dem schönen, schlanken und so wunderbar geformten Turme... Durchbrochen gleich einer Spitze... eine Kirche zur Andacht einladender, als die in Paris, Fräulein Anna! Da giebt es nicht Teppiche noch Wärmeröhren, welche die Gotteshäuser den Prachtsäulen der gnädigen Frau gleich machen; aber der Granit so wie Gott ihn geschaffen, fest und unverwüstlich wie der erste Stein, auf dem er seine Kirche gebaut.... Und die alten Spitzerbogenfenster stellen das Leben des heiligen Johannes dar! und die Fahne, von der Herzogin Anna gestickt! und das aus Schmelzglas geschlagene Kreuz, einstens einem Geistlichen von Johann dem Guten geschenkt! Marie-Josephine ist umsonst nicht die Tochter ihres Vaters le Moal, des alten Küsters. Sie hat alle Reichtümer ihrer Kirche im Gedächtnisse und spricht von Herzögen und Herzöginnen der Bretagne, den edlen Wohlthätern, als wenn sie dieselben gekannt hätte. Ich verbringe eben drei Tage im Hause Mallebrey; da Hektor abwesend ist, so hat mich Dinna herübergeholt, um ihren Witwenstand zu versüßen. Ihre kleine Christine ist ein liebenswürdiges Kind, und unsere lustige, unzertrennliche Freundin ist eine bewunderungswürdige Mama geworden. Alles ist gerade nicht rosig für sie in ihrem zierlichen, wohl gepolsterten Nestchen, und das stete Lächeln auf ihren Lippen ist bisweilen etwas gemacht und erzwungen. Wohl liebt Hektor seine Frau und ist für sie wie geschaffen; aber er ist genötigt, häufig von Hause fort zu sein, um seine zahlreichen Güter zu besichtigen, und während dieser Zeit ist Frau von Mallebray nichts weniger als liebenswürdig für ihre Schwiegertochter. (Forts. folgt.) Entsprechende Menge Rahm auf 100 Gewichtsteile der nicht der Milch entstammenden Fette in Anwendung kommen. § 3.(Neu.) Wer Margarine, Margarinekäse oder Kunstspeisefett gewerbsmäßig herstellen oder vertreiben will, hat davon der nach den landesrechtlichen Bestimmungen zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten, hierbei auch die für die Herstellung, Aufbewahrung, Verpackung und Feilhaltung der Waren dauernd bestimmten Räume zu bezeichnen und die etwa bestellten Betriebsleiter und Aufsichtspersonen namhaft zu machen. Für bereits bestehende Betriebe ist eine entsprechende Anzeige binnen 2 Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erstatten. Veränderungen bezüglich der der Anzeigepflicht unterliegenden Räume und Personen sind nach Maßgabe der Bestimmung des Absatzes 1 der zuständigen Behörde binnen 3 Tagen anzuzeigen. § 4.(Neu.) Die Beamten der Polizei sind befugt, in die Räume, in denen Margarine, Margarinekäse oder Kunstspeisefett gewerbsmäßig hergestellt, aufbewahrt, feilgehalten oder verpackt wird, jederzeit einzutreten und daselbst Revisionen vorzunehmen, auch nach ihrer Auswahl Proben zum Zweck der Untersuchung gegen Empfangsbescheinigung zu entnehmen. Auf Verlangen ist ein Teil der Probe amtlich verschlossen oder versiegelt zurückzulassen und für die entnommene Probe eine angemessene Entschädigung zu leisten. § 5.(Neu.) Die Unternehmer von Betrieben, in denen Margarine, Margarinekäse oder Kunstspeisefett gewerbmäßig hergestellt wird, sowie die von ihnen bestellten Betriebsleiter und Aufsichtspersonen sind verpflichtet, der Polizeibehörde auf Erfordern Auskunft über das Verfahren bei Herstellung der Erzeugnisse, über den Umfang des Betriebes und über die zur Verarbeitung gelangenden Rohstoffe, insbesondere auch über deren Menge und Herkunft zu erteilen. § 6.(Neu.) In Räumen, woselbst Butter oder Butterschmalz gewerbsmäßig hergestellt, aufbewahrt oder verpackt wird, ist die Herstellung, Aufbewahrung oder Verpackung von Margarine oder Kunstspeisefett verboten. Ebenso ist in Räumen, woselbst Käse gewerbsmäßig hergestellt, aufbewahrt oder verpackt wird, die Herstellung, Aufbewahrung oder Verpackung von Margarinekäse untersagt. Unter diese Bestimmung fällt nicht das Aufbewahren der für den Kleinhandel erforderlichen Bedarfsmengen in öffentlichen Verkaufsstätten, sowie das Verpacken der daselbst im Kleinhandel zum Verkauf gelangenden Waren. Jedoch müssen Margarine, Margarinekäse und Kunstspeisefett innerhalb der Verkaufsräume in besonderen Vorratsgefäßen und an besonderen Lagerstellen, welche von den zur Aufbewahrung von Butter, Butterschmalz und Käse dienenden Lagerstellen getrennt sind, aufbewahrt werden. § 7. Die Gefäße und äußeren Umhüllungen, in welchen Margarine, Margarinekäse oder Kunstspeisefett gewerbsmäßig verkauft oder feilgehalten wird, müssen an in die Augen fallenden Stellen die deutliche, nicht verwischbare Inschrift„Margarine",„Margarinekäse", Kunstspeisefett" tragen. Wird Maraarine. Margarinekäse oder Kunstspeisefett in ganzen Gebinden oder Kisten gewerbsmäßig verkauft oder feilgehalten, so hat die Inschrift außerdem den Namen oder die Firma des Fabrikanten zu enthalten. Im gewerbsmäßigen Einzelverkauf müssen Margarine, Margarinekäse und Kunstspeisefett an den Käufer in einer Umhüllung abgegeben werden, auf welcher die Inschrift„Margarine", „Margarinekäse", Kunstspeisefett" mit dem Namen oder der Firma des Verkäufers angebracht ist. Wird Margarine oder Margarinekäse in regelmäßig geformten Stücken gewerbsmäßig verkauft oder feilgehalten, so müssen dieselben von Würfelform sein, auch muß denselben die Inschrift„Margarine",„Margarinekäse" eingepreßt sein, sofern sie nicht mit einer diese Inschrift enthaltenden Umhüllung versehen sind oder sonstwie in sichtbarer Weise die Inschrift an sich tragen. § 8.(Neu.) In öffentlichen Angeboten, sowie in Schlußscheinen, Rechnungen, Frachtbriefen, Kanossementen, Lagerscheinen, Ladescheinen und sonstigen im Handelsverkehr üblichen Schriftstücken, welche sich auf die Lieferung von Margarine, Margarinekäse oder Kunstspeisefett beziehen, müssen die diesem Gesetze entsprechenden Warenbezeichnungen angewendet werden. § 9.(Neu.) Der Bundesrak ist ermächtigt, das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Butter, deren Wassergehalt eine bestimmte Grenze überschreitet, zu verbieten. § 10. Der Bundesrat ist ermächtigt, 1) nähere, im Reichsgesetzblatt zu veröffentlichende Bestimmungen zur Ausführung der Vorschriften des§ 7 zu erlassen, 2) Grundsätze aufzustellen, nach welchen die zur Durchführung dieses Gesetzes sowie des Gesetzes vom 14. Mai 1879, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen(Reichsgesetzblatt S. 145) erforderlichen Untersuchungen natürlicher oder künstlicher Fette der in diesem Gesetze bezeichneten Art vorzunehmen sind. § 11. Die Vorschriften dieses Gesetzes finden auf solche Erzeugnisse der im§ 1 bezeichneten Art, welche zum Genusse für Menschen nicht bestimmt sind, keine Anwendung. § 12.(Neu.) Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1) wer zum Zweck der Täuschung im Handel und Verkehr eine der nach§ 2 unzulässigen Mischungen herstellt; 2) wer in Ausübung eines Gewerbes wissentlich solche Mischungen verkauft und feilhält. § 13.(Neu.) Mit Geldstrafe von 50 bis 150 Mark oder mit Haft wird bestraft: 1) wer den Vorschriften des§ 4 zuwider den Eintritt in der Räume, die Entnahme einer Probe oder die Revision verweigert; 2) wer die in Gemäßheit des§ 5 von ihm erforderte Auskunft nicht erteilt oder bei der Auskunftserteilung wissentlich unwahre Angaben macht. § 14.(Neu.). Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des§ 3 werden mit einer Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu vier Wochen bestraft. § 15. Außer den Fällen der§§ 12 bis 14 wer den Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften, dieses Gesetzes, sowie gegen die in Gemäßheit der§§ 9 und 10 Ziffer 1 ergehenden Bestimmungen des Bundesrates mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft. Im Wiederholungsfalle ist auf Geldstrafe bis zu 600 Mark, oder mit Haft, oder auf Gesängnis bis zu drei Monaten zu erkennen. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn seit dem Zeitpunkte, in welchem die für die frühere Zuwiderhandlung erkannte Strafe verbüßt oder erlassen ist, drei Jahre verflossen sind. § 16. In den Fällen der§§ 12 und 15 kann neben der Strafe auf Einziehung der verbotswidrig hergesteilten, verkauften und feilgehaltenen Gegenstände erkannt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Verurteilten gehören oder nicht. Ist die Verfolgung oder Verurteilung einer bestimmten Person nicht ausführbar, so kann auf die Einziehung selbstständig erkannt werden. § 17. Die Vorschriften des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, vom 14. Mai 1879(Reichs=Gesetzblatt S. 145) bleiben unberührt. Die Vorschriften in den§§ 16, 17 desselben finden auch bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes AnAnwendung. § 18. Das gegenwärtige Gesetz tritt am.... 1896 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt tritt das Gesetz vom 12. Juli 1887, betreffend den Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter(Reichsgesetzhlatt S. 375), außer Kraft.(M. N. N.) Lokales und Provinzielles. Düsseldorf, 1. Nov. * Der im Amtsblatt veröffentlichten„Uebersicht anstecken den Krankheiten" entnehmen wir, daß Erkrankungen resp. Todesfälle zu verzeichnen waren. * Aus dem Theaterbureau. Der Erfolg des Gastspiels der Madame Weber mit ihrer Truppe in Holland ist ein seit den Gastspielreisen der Ristori noch nicht dagewesener. Die Cid Vorstellung in Amsterdam war nicht allein ausverkauft, sondern es mußten hunderte von der Kasse zurückgehen, ohne Billets erhalten zu haben. Jeden Abend werden der Künstlerin eine große Anzahl Blumen= und Kranzspenden überreicht; unter diesen zeichnete sich ein riesiger Blumenkorb von 2½ Meter Umfang aus, den die Damen Amsterdams der Madame Segand Weber überreichen lteßen. In Utrecht, Leiden und Groningen wurde die Diva durch die Studenten im Galawagen empfangen. Es wird hierdurch nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß nur ein einmaliges Gastspiel der Künstlerin und ihrer Gesellschaft hier stattfinden kann, und zwar am Samstag den 23. November, abends, da seitens der Genannten schon am Vormittag des folgenden Tages eine Matinee im Kölner Stadttheater veranstaltet wird. Die Plätze zu dieser hochinteressanten Vorstellung können bereits heute an der Kasse des Theaters in Empfang genommen werden. * Hase und Gans spielen jetzt in der Besetzung der Mittagstafel eine Hauptrolle. Es dürfte der Hausfrau nicht unwillkommen sein, zu erfahren, auf welche Weise man das Alter dieser Tiere leicht ermitteln kann. Im allgemeinen erkennt man die Gans an den Federn, den Hasen an seinen Läufen. Sind die Nägel an den Zehen der Hasen, namentlich an den Hinterläufen, noch schwarz, etwas spitz und scharf, so hat man es mit einem diesjährigen Hasen zu thun. Sind hingegen die Nägel abgelaufen und an den Hinterläufen grau, so ist es ein älteres Tier. Auch achte man bei einem geschossenen Hasen auf die Augen. Sind dieselben schon eingefallen, so ist der Hase schon mehrere Tage tot.— Um das Alter der Gans zu ermitteln, muß man, wie bereits erwähnt, auf die Federu achten. Es befinden sich am äußersten Rücken jedes Gänseflügels, dicht bei den größten Schwungfedern, zwei kleine, besonders festsitzende, schmale, spitze und harte Federchen. An den größeren derselben zeigt sich nach Ablauf des ersten Jahres eine kleine Rinne, die aussteht, als ob der Kiel durch eine dreikantige Feile querüber eingekerbt wäre. Nach Ablauf jedes weiteren Jahres bildet sich eine fernere neue Rinne; die Zahl derselben zeigt somit das Alter der Gans an. ( Sitzung der Berufungskammer vom 18. Nov. Der 50 Jahre alte Tagelöhner Eduard J. aus Wetschewell hat seine Mutter durch Fußtritte mißhandelt und wurde dafür vom Schöffengerichte zu Odenkirchen zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt. Die von ihm gegen das Urteil eingelegte Berufung wurde verworfen.— Die Jäger sind große Feinde der Katzen, wenn sie eine im Felde treffen, wird sie niedergeschossen. Jagdhüter K. zu Uerdingen hatte auf Geheiß seines Prinzipals auch eine Katze totgeschossen, kann wegen Sachbeschädigung vor das Schöffengericht zu Uerdingen und wurde freigesprochen. Auf die eingelegte Berufung des Amtsanwalts jedoch verurteilte ihn die Berufskammer zu 3 Mark Strafe und in die Kosten.— Vier junge Leute aus Crefeld waren vom dortigen Schöffengerichte der Mißhandlung des Karl Uhle und Heinrich Schröder verurteilt worden, wogegen sie Berufung einlegten. Da die Angeklagten noch nicht vorbestraft waren, so faßte die Berufungskammer die Sache etwas milder auf und verurteilte den Paul K. zu 2 Monaten, Karl K. und Heinrich W. zu 4 Wochen Gefängnis, den Wilhelm P. zu 30 Mark Geldstrafe.— Der Tapezierer Johann K. aus Crefeld ist 10 Mal vorbestraft und war wieder eines Vetruges und der Verübung von Unfug angeklagt. Das Schöffengericht hatte ihn zu 3 Monaten Gefängnis und 14 Tagen Haft verurteilt, wogegen er Berufung einlegte. Die Berufungskammer fand an dem Urteil nichts zu ändern, verwarf die Berufung und legte dem K. die Kosten zur Last. — Die zu Gladbach wohnende Ehefrau I., 60 Jahre alt, bisher noch unbestraft, war vom Schöffengerichte zu einer Woche Woche Gefängnis verurteilt worden, weil sie ein 10=Markstück gestohlen haben sollte. Sie legte Berufung ein. Der Anklage lag folgendes zu Grunde: In das Haus der Angeklagten kam eine Frau um etwas zu kaufen, öffnete im Hausflur das Portemonnaie und es fiel Geld auf die Erde. Die Frau J. bückte sich, nahm ein Zehnpfennigstück auf und gab es der Frau zurück. Diese behauptete nun, es sei ihr auch ein 10=Markstück gefallen, dieses habe die I. ebenfalls aufgehoben und behalten. Und auf das Zeugnis der Frau wurde die J. am Schöffengerichte verurteilt. Da erzählte der 8 Jahre alt Knabe V. er habe ein 10=Markstück gefunden vor dem Hause der Frau J. und da stellte sich heraus, daß das Goldstück schon vor dem Hause der Frau J. und nicht in demselben verloren worden war. Die Berufungskammer sprach die Frau I. frei. *Duisburg, 18. Nov. Herr Fabrikant Karl Schmitz ist im rüstigsten Lebensalter, 44 Jahre, nach schweren Leiden an Blutvergiftung gestorben, die er sich durch das Schneiden von Hühnerangen zugezogen hatte. Der Tod hat hier der Schaffenskraft eines wacker vorwärts strebenden Mannes ein schnelles Ziel gesetzt. — Die Nationalliberalen können es nicht verschmerzen, daß auch einige Katholiken in das Stadtoerordnetenkollegium gewählt sind. Ein von einer Anzahl Wanheimerorter Bürger erhobener Protest gegen die Gültigkeit der Stadtveroronetenwahl in der dritten Abteilung ist laut der „Rhein= und Ruhrztg." gestern dem Herrn Oberbürgermeister Lehr eingereicht worden. † Kettwig, 16. Nov. Ein Knabe von 8—10 Jahren fiel vorgestern in die Ruhr und ertrank. Bisher konnte die Leiche nicht aufgefunden werden. * Oberhausen, 16. Nov. Vorgestern abend gegen 6 Uhr ist in der Grenzstraße ein Haus eingestürzt, in dem mehrere Familien wohnten. Eine Frau erlitt hierbel ix lebensgefährliche Verletzungen. Bon den andern cwere wohnenden Personen kam, soweit bekannt, keine zu Nach dem Einsturz entzündete sich das Haus 2 2waden e en. entzündete sich das Haus durch dendemselben befindlichen brennenden Oefen. Die Fenerwar rasch zur Stelle und warf das noch stehende Me werk auf die brennenden Trümmer. Dortmund, 18. Nov. Ein wenige Minuten nachher starb. Kunst und Leben. o-o Symphouie-Konzert. Düsseldorf, 16. November Die Heldenmusik Beethovens,„die Ouvertüre zu Egmont„die Eroida=Symphonie mit der marcia funèbre", inmitten beider die Konzert=Ouvertüre in Es-dur von Julius Tausch so ehrt pietätvoll unser feinfühliger städtischer Kapellmeister Herr Zerbe das Andenken an Düsseldorfs langjährigen Musie. direktor, er weiß sich damit eines Sinnes mit den musikolischen Kreisen der Stadt und Umgegend, die der ergreifend würdigen Feier außerordentlich zahlreich beiwohnten.— Bach durfte nicht fehlen. Bei dem Präludium in der elegischen Stimmung und der Fuge mit eingeschaltetem Chorof für großes Orchester werden manche Schüler sicherlich besonders dankbar sich dessen erinnert haben, wie der verewigte Meister ihnen diesen Bach eindringlich zum Partiturenstudium empfahl. Auch die Vorgänger in dem„schönen" Düsseldorf konnten nicht fehlen, der heitere Mendelssohn, der ernste Schumann. Jener war mit dem Scherzo aus dem Sommernachtstraum, dieser Elfenmusik vertreten; der feierliche vierte Satz in Es-moll mit den Trauerklängen aus der dritten Symphonie, der Rheinischen, von Schumann ging der Ouvertüre in Es-dur von Tausch unmittelbar von.— Auch dieser Abend wird in den musikalischen Blättern der Stadt fü immer mit besonderen Lettern eingezeichnet sein. Beim Schreiben dieser Zeilen liegt ein Klavierauszug von der Musik zu Egmont zu vier Händen in der Petersschen Ausgabe vor, in welchen Tausch während des Unterrichts nachstehende aus den Orchesterstimmen nicht berücksichtigte Stellen nachtrug. Im Entreakt 1, Andante, im 20. Takte in der Sekondo=Partie sind nicht 3, sondern nur 2 Takte pausieren und es muß im 20. Takte heißen auf dem ersten Viertel eintretend in der rechten Hand(g h) Quint=SextAkkord, auf dem zweiten Viertel(c g) Grund=Akkord, Achtelnote, dann eine Achtelpause; in demselben Takte hat für den Primo=Spieler in der linken Hand zu stehen statt der Taktpause auf dem ersten Viertel das zweigestrichene(d f) als Viertel, dann(ce) als Achtel mit folgender Achtelpause, dann im 22. Takte wiederum für die Hand statt der Pause das eingestrichene e als punktiertes Viertel mit folgendem h als Achtel. Auch andererseits wird jetzt vielleicht gern hiernach eine Vervollständigung vorgenommen.— Zur Erinnerung an diesen Abend möge hier noch eine Stelle finden, daß die Samstags=Symphonie=Konzerte hervorgegangen sind aus dem von Tausch gegründeten Instrumental= Musikverein. Die Generalversammlung, in welcher die Gründung beschlossen wurde, fand statt am Donnerstag den 25. September 1856, abends 7½ Uhr, im Cürtenschen Saale, die erste ausführende Versammlung am Samstag den 11. Oktober, abends 7½ Uhr, im Cürtenschen Saale mit nachstehendem Programm: 1. Ouvertüre zum Wasserträger von Cherubini. 2. Konzertstück(F-moll) für Pianoforte von Weber, vorgetragen von Julius Tausch. 3. Symphonie(C-moll) von Beethøven. Am 23. Dezember 1876 gelangten im Rittersaale der Tonhalle zur Aufführung: 1. R. Schumann, Musik zu Manfred. 2. J. S. Bach, Hirten=Symphonie aus dem WeihnachtsOratorium. 3. L. van Beethoven, Symphonie Nr. 5(C-moll). Die Anführung gerade dieser Reminiszenz erscheint heute als Schlußbetrachtung besonders angezeigt. Sicherer Weg zum Reichthum! Magische Patentamtlich geschützt. Sie schließt sich selbst, zeigt den darin befindlichen Metrag an und kann erst dann geöffnet werden, wenn dieselbe mitd entsprechenden Geldsorte vollständig gefüllt ist, u. zwar Nr. 1 nach Ansammlung von 20 Mk. in 50-Pfennigstücken, Nr 2 nach Ansammlung von 3 Mk. in 10-Pfennigstücken, früher kann die Einrichtungunmöglich geöffnet werden und nöthigt daher zum Weitersparen, bis sich Mk. 20 resp. Mk. 3 in der Sparbüchse gesammelt haben. Nach Leerung wiederverschließbar. Preis 75 Pf. pro Stück. Von 2 St. an frankirte Zusendung überallhin bei Voreinsendung des Betrages in Briefmarken oder baar.(Nachnahme 30 Pfg. Portozuschlag), von ½ Dutzend an 20p Ct. Rabatt. Hermann Hurwitz& 6o., Berlin C., Klosterstrasse 49. Spezial=Geschäft für Patent Die neue Pfarrkirche zum hl. in Düsseldorf-Bilk.*) Die Kirche mit ihren Anbauten ist gleich ausgemalt worden. Die Gewölbe sind in lichtem, die Wände in gelblichem Tone gehalten.= Mit Anwendung dekorativer Malerei ist an ßerordentlich Maß gehalten worden. Nirgendwo werden die Details der Architektur durch Malerei erdrückt, sondern sind durch Absetzen mit helleren und dunkleren Farben sehr wirkungsvoll aufgelöst und gehoben worden. Die Säulen sind in rotem Sandsteinton gehalten, unter der Fensterbrüstung zieht sich ein einsach schabloniertes Teppichmuster hin. Reicher sind die Choroartieen gehalten, wo in den GewölbeZwickeln schöne Palmetten, an den Gewölbe=Rippen, den Kapitälen und Diensten, den Fensterlaibungen, den gemalten Wandteppichen farbenprächtigere Muster unter mäßiger Anwendung von Vergoldung sich angewendet finden. Die Malerei macht einen durchaus einheitlichen Eindruck, wirkt beruhigend und feierlich stimmend und wird noch gehoben durch den goldigen Ton, den die Verglasung der Fenster mit gelblichem Kathedralglas in einfacher Rautenver bleiung über das Innere der Kirche ergießt. Die Ausführung der Malerei ist das Werk des Kirchenmalers W. Funhoff hierselbst. Die 3 Fenster hinter dem Altar jeder Chornische sind zur Aufnahme von Glasgemälden bestimmt. Die 3 Fenster des Hauptchores sollen in 9 Figurengruppen das Leben des hl. Bischofs Martinus, des Schutzpatrons der Pfarrkirche, zur Darstellung bringen und zwar bei folgender Reihenfolge: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1. Martinus als Katechumen(Schüler), 2. Martinus als Soldat, wie er dem Bettler die Hälfte des Mantels abteilt, 3. Taufe des hl. Martinus, 4. Martinus als Mönch, Schüler des hl. Hilarius, 5.„ wird zum Bischof geweiht, 6.„ predigt den Heiden, 7.„ erweckt Tote, 8.„ stirbt, 9.„ Seele wird von Engeln gegen Himmel getragen. Im Seitenchor auf der Evangelienseite soll durch die Glasgemälde der 3 Fenster die Erinnerung daran wachgehalten werden, daß an dieser Stelle vormals das Loretohaus mehr wie 2 Jahrhunderte lang die Gläubigen zu vertrauensvoll* Anmerkung: Durch ein Versehen ist in dem Artikel in der Samstags=Nummer am Schlusse der zweiten Spalte nachstehende Notiz ausgeblieben: Die Portale sind reich und prächtig. In ihrer Construktion und Zeichnung sich genau an die schönen Vorbilder, wie sie uns die spätgothischen Kirchen in Xanten und Calcar bieten, anlehnend, sind sie in ihrer Ausführung, was Tischler= wie Schlosserarbeit, Material und Technik anbetrifft, von höchster Vollendung. Sie stellen eine Musterleistung dar, die ihren Verfertigern W. Hupp und P. Hesemann hierselbst alle Ehre macht. stem Gebete angezogen hat. Die neun Scenen der dort geplanten Glasgemälde beziehen sich darum auf die mit dem hl. Hause von Nazareth verknüpften Vorgänge. In der oben bemerkten Reihenfolge sollen dort folgende Gruppenbilder angebracht werden: 1. Zurückweisung des hl. Joachim im Tempel, 2. Joachim und Anna vor der goldenen Pforte, 3. Immaculata, 4. Mariä Geburt, 5. Die hl. Anna, Lehrerin der hl. Jungfrau, 6. Mariä Verkündigung, 7. Engel tragen das hl. Haus übers Meer, 8. Das hl. Haus im Dome zu Loreto, 9. Die Loreto-Kapelle in Bilk. Der Chor auf der Epistelseite soll der Verehrung des hl Joseph und der heil. Familie geweiht sein. In neun. Feldern der 3 Fenster dieses Chores sollen folgende Züge dargestellt werden. 1. Anserwählung des heil. Joseph durch grünenden Stab, 2. Josephs Verlobung mit der hl. Jungfran, 3. Joseph nimmt Maria zu sich, 4. Joseph und Maria in Bethlehem abgewiesen, 5. Geburt Christi, 6. Flucht nach Aegypten, 7. Christus im Tempel von Maria und Joseph wiedergefunden, 8. Joseph mit Jesus bei der Arbeit, 9. Tod Josephs. Je das mittlere Fenster dieser drei Chöre ist bereits gestiftet, jenes des Hauptchores und des Loretochores fertiggestellt mit den oben aufgeführten Gruppenbildern 2, 5, 8. Diese Glasgemälde sind in spätgothischem Stile streng durchgeführt, die Architektur und Umrahmung der einzelnen Figurengruppen ist sehr reich auch in der Farbenwirkung gehalten, die figürlichen Darstellungen ganz in Dürerschem Stile gezeichnet. Als Vorbild und Muster dazu haben die alten Fenster des Kölner Domes gedient. Mit diesen sind namentlich die Farbentöne des verwendeten Glases übereinstimmend gehalten. Herr Otto Mengelberg hat das große Verdienst, die Kartons zu diesen Fenstern entworfen, die Firma Gassen u. Blaschke hierselbst, dieselben mustergültig ausgeführt zu haben. Die Kirche hat vier altaria fixa(feststehende Altäre) die sämtlich bei der Konsekration der Kirche mit konsekriert wurden. Bei der Exsekration des Hauptaltars der früheren Loretokapelle fanden sich im sepulcrum desselben die Reliquien der hl. Martyrer: Dioscurus, Celsus, Cäsarius und Erasmus nebst entsprechender Urkunde vor. Diese Reliquien sind wieder in die vier Altäre der neuen Pfarrkirche verteilt worden unter Hinzufügung anderer. Der Hochaltar wurde zu Ehren des hl. Bischofs Martinus, des Kirchenpatrons hiesiger Pfarre seit uralten Zeiten, geweiht. In demselben wurden einge schlossen Reliquien des hl. Eliphius, des hl. Dioscurus und der hl. Martyrer aus der Thebaischen Legion. Der Altar im Seitenchor auf der Evangelienseite wurde geweiht zu Ehren der lauretanischen Jungfrau unter dem Titel: Hülfe der Christen. In denselben wurden eingelegt die Reliquien des hl. Martyrers Celsus und der hl. Martyrinnen aus der Gesellschaft der hl. Junafrau und Martyrin Ursula. Der Altar im Seitenchor auf der Epistelseite, geweiht zu Ehren des hl. Joseph, des Bräutigams der seligsten Jungfrau, empfing die Reliquien des hl. Martyrers Cäsarius und der hl. Martyrer aus der Thebaischen Legion; und der Altar in der Taufkapelle zu Ehren des hl. Johannes des Täufers geweiht nahm auf die Reliquien des hl. Erasmus und der hl. Martyrer aus der Thebaischen Legion. Diesen vier Altären fehlen noch die entsprechenden Altaraufsätze. Die mensae(Altartische) derselben sind teils aus rotem und meißem Marmor, teils aus Udelfanger Sandstein ausgeführt. Die zwei Altäre in den Seitenchören sowie jener in der Taufkapelle schließen sich mit der Rückseite dicht an die Wand an, jener des Hauptchores, der Hochaltar, steht frei. Die stipes der Seitenaltäre sind durch Anwendung einfachen Maßwerkes architektonisch gegliedert, jener des Hochaltars durch Hinzufügung von Säulchen und Konsolen mit tieferen Nischen ausgestattet, die zur Aufnahme von Statuetten be stimmt sind. Der Altar in der Taufkapelle ist einfacher gehalten und zeigt nur Spiegel in Füllungen mit schwarzem Marmor. Die Altäre haben provisorische Leuchterbänke, der Hochaltar besitzt aber schon sein desinitives schönes Tabernakel. Dasselbe ist diebessicher in Stahlpanzer ausgeführt und zeigt als prächtige Zier in vernickelten und mit vergoldeten Rosetten versehenen Umrahmungen vier Bilder von musizierenden Engeln, die in sog.„Hinterglasmalerei" oder Eglomisé sehr schön ausgeführt sind und in ihrem leuchtenden Farbenschmelz der Wirkung des Email translucide nahe kommen Dieselben sind in dem Atelier des Herrn W. Mengelberg in Utrecht ausgeführt. Diesem großen Kenner der mittelalterlichen Kunst hat die Kirche es zu verdanken, daß ihre inneren Einrichtungen, soweit sie definitiv und neu beschafft werden konnten, dem Charakter des ganzen Bauwerkes entsprechend stilgerecht und einheitlich durchgeführt werden konnten. Nicht bloß zu den Altären, sondern auch zu den Kredenztischen, den Weihwasserbecken und Piscinen, den Opferstöcken, den Schränken 2c. hat Herr W. Mengelberg die Zeichnungen geliefert. Die Ausführung der genannten Steinmetzarbeiten ruhte in der Hand des Bildhauers Herrn Karl Rechmann hierselbst; Herr B. Füßmann, gleichfalls hier wohnend, führte den großen feuerund diebessicheren Wandschrank in der Sakristei, das Tabernakel des Hochaltares und die Opferstöcke aus. Besondere Erwähnung verdient noch der gleichfalls nach Zeichnung des Herrn W. Mengelberg angefertigte Taufstein. Untersatz und Taufbecken ist aus schwarzem belgischem Granit in einfachen, aus dem Viereck ins Achteck übergehenden gothischen Formen schön durch Herrn K. Rechmann hergestellt. Darüber erhebt sich, schlank emporgeführt, der aus Rotkupfer in getriebener Arbeit hergestellte Taufdeckel, der die Formen der bekannten mittelalterlichen sog. Eierbecherdeckel schönstens wiedergiebt. Auch dieser Deckel ist hierselbst durch Herrn Franz Zimmermann für die Firma Christian Drath meisterhaft ausgeführt worden und es zeigt diese Arbeit wiederum, wie es nur der richtigen Anleitung und Förderung bedarf, um auf allen Gebieten das Handwerk der Neuzeit in Wettbewerb mit dem so blühenden Kunsthandwerk des Mittelalters treten zu lassen. Taufkapelle und Sakristei wie die Vorhallen derselben zeigen hübsche Wandschränke, die von Herrn Ed. Fehring hierselbst angefertigt wurden. Ein geräumiger prächtiger Ankleidetisch mit zigehörigen Schränken, sowie die Knie= und Sitzbänke für die Erwachsenen im Haupt= und in den Seitenschiffen, alles nach Zeichnu gen von W. Mengelberg in schönem Eichenholz ausgeführt, sind das Werk der Firma Jos. Ottmann sen. in Aachen. Kommunionbank und Kanzel sind in einfachsten Formen provisorisch hergestellt. Die Orgel, durch Umbau und Vergrößerung der in der abgebrochenen Loretokirche befindlichen Orgel gewonnen, ist das Werk des Orgelbauers Herrn Ed. Fabritius in Kaiserswerth. Dieselbe besitzt 19 klingende Stimmen und entwickelt bei der herrlichen Akustik der Kirche eine mehr als genügende Kraft und Tonfülle. Ueber das Geläute der Kirche mit seinen machtvollen Tönen und seinem Melodienreichtum haben wir schon früher in diesem Blatte eingehend berichtet (s. Nr. 257). Es darf den besten mittelalterlichen Geläuten kühn an die Seite gestellt werden. Der Fußbodenbelag ist nach einer eigenen, von dem hochw. Herrn Pfarrer van Heukelum in Jutphas in Holland entworfenen Zeichnung in Mettlach von der dortigen Mosaikfabrik Villeroy u. Boch angefertigt und von der hiesigen Firma Gehlen u. Comp. gelegt worden. In der Farbenzusammenstellung und der Abwechselung der gezeichneten Muster entspricht der Belag der sonstigen Dekoration der Kirche aufs vollkommenste. Das Auge wird nirgends durch grelle oder zu lebhafte Farben verletzt, das sich stets verschiebende Muster benimmt dem Anblick alle Eintönigkeit und übt eine prächtige Fernwirkung aus. Die Turmuhr mit drei Zifferblättern nach Außen und einem im Innern der Kirche verkündet mit lautem Schlag die verrinnende Zeit. Sie ist das Werk des Uhrensabrikanten B. Vortmann in Recklinghausen i. W. Erwähnen wir dann noch kurz, daß in den Querbauten die Beichtstühle höchst passend Platz gefunden haben, daß auch für hinreichende Beleuchtung durch zahlreiche Gasarme und Gaskandelaber gesorgt ist, die ihre provisorische Bestimmung nicht verleugnen können, ebenso für hinreichende Wasser= und Kanalanschlüsse wie sonstige Bequemlichkeiten, daß eine rechts vom Haupteingange in der Innenseite der Turmwand befindliche Nische zur Aufnahme des Binterim=Deukmals aus der früheren Loretokirche bestimmt ist, so glauben wir nichts wesentliches bezüglich des Gebäudes selbst und seines Innern übergangen zu haben. Wir müssen nur noch hinzufügen, daß die Maurerarbeiten von der Firma Joh. Lövenich in Köln, die Zimmerarbeiten von Joh. Schiffer hierselbst und die Dachdeckerarbeiten von Ludw. Kupferroth von hier ausgeführt wurden. Die Kirche, ringsum von einem 3,50 Meter breiten Trottoit von Niedermendiger Basaltlavaplatten umgeben, wird noch mit einem schmiedeeisernen Gitter eingefriedigt. Die Lage der Kirche auf dem freien Platz, auf den allein 6 Straßen direkt münden, ist eine herrliche. Besonders schon ist der Anblick der Kirche von der Bilkerallee, der Benzen bergstraße und der Gladbacherstraße aus. Namentlich aben bei voller Beleuchtung der Kirche bietet dieselbe mit ih hohen Fenstern schon weither ein überraschend hübsches D Möge auf Jahrhunderte hinaus die St. Martinskirche di Liebe und den Eifer finden zu ihrer Erhaltung und schönerung, der ihr beim Entstehen so allgemein und y freudig gewidmet worden ist. Bottfedern, Daunen, Masenspitzen, Flocken, Pflanzen-Daunen, nur garantirt reine staubtreie Qualitäten! Grosse Auswahl! Wilhelm Hinsen, Marktstrasse 18. Tuche, Buxkins, Kammgarne, Cheviot etc. etc. Grosse Auswahl! Elegante Anfertigung nach Maass unter Garantie. 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Den 14. Nov. Gustav Franz, S. d. Fabrikarb. Gust. Münch, Fürstenwall. Maria Jos., T. d. Rangierermstrs. Wilh. Kaspers, Hamm. Den 13. Friedrich Karl, S. d. Schlossers Hrch. Hemmersbach, Düsselthalerstr. Den 14. Kath. Anna, T. d. Maur. Anton Schaaf, Markenstr. Den 13. Agnes, T. d. Faktors Theodor Bückendorf, Schinkelstr. Den 14. Louise Herm. Henr., T. d. Schreiners Friedr. Östermann, Schinkelstr. Den 10. Gertr. Elis. F. d. Stellmachers Joh. Schumacher, Ellerstr. Peter Kaspar, S. d. Klempners Kasp. Schuhmacher, Kaulbachstr. Den 12. Anna Kath., T. d. Fuhrm. Hrch. Korte, Ellerstr. Den 14. Wilh. Frdr., S. d. Tagel. Gottfr. Prengel, Ellerstr. Henr. Ana., T. d. Tagel. Jakob Weirauch, Mühlengasse. Den 15. Christina Hub. Petr., T. d. Fabrikarb. Konrad Pera, Corneliusstr. Den 14. Lonise Maria, T. d. Klempners Karl Andre, Kasernenstr. Den 8. Cäcilie Anna, T. d. Bäckers Joh. Winzen, Münsterstr. Gestorbene. Den 14. Nov. Konrad Haagmanns, 5 M., Oberbilker Allee.— Den 15. Louise Röhr, geb. Rüping, 67 J., Ehefr., Fürstenwall.— Charlie le Febe, Artist, 28 J., l., Alleestr. Den 14. Sofie Brann, geb. Scheibler, 64 J., Ehefr., Bahnstr. Den 15. Hrch. Klein, o. G., 73 I., Wwer., Friedrichsstr. Den 14. Anna Körlina, o. G., 19 I., l., Annastr. Den 14. Aline Uhlmann, geb. Jahn, Köchin, 32 I., Wwe., Duisburgerstr. Den 15. Frdr. Koch, Schuhmachermeister, 69 I., Ehem., Wallstr. Den 16. Marg. Schmidt. 6 I., Concordiastr. Jak. Patten, Fabrikarb., 63 I., Wwer., CorneliusJos. Kamp, 1 M., Nordstr. Joh. Breuer, 6 T., Ackerstr.— Den 15. Anton Retzmann, o. G., 68 I., Wwer, Kölnerstr.— Den 16. Paul Strerath, 1 J. 9 M., Duisburgerstr. Den 15. Joh. Falkenberg, Fabrikarb., 36 J., Ehem., Oberbilker Allee. Eheversprechen. Tagel. Anton Bracht u Anna Vowinkel, Wwe. d. Fabrikarbeiters Julius Klein. b. h. Schlosser Rich. Weber u. Julie Scharf, b. h. Schuhm. Wilh. Hegemann u. Amalie Näht, b. h. Bauschr. Otto Kümper u. Bertha Celestine Stichter, e. h., l. Metz. Zimmermstr. Herm. Joh. Fischer u. Gepke Jürgens, e. h., l. Emden. Fabrikarb. Phil. Gillmann u. Therese van Treeck, e. Duisburg, l. h. Schmied Theodor Thißen u. Maria Elisabetha Voon=Hüls, e. h., l. Herzbroich. Sägemüller Theodor Wilhelm Heimers u. Maria Elis. Gilties. e. Wissen, l. Calcar. Schuhmacher Gerh. Gies u. Hel. Scheidt, e. Parscheid, l. Altenburg. Bergm. Joh. Jockenhöfer u. Anna Berkenstock, b. Gladbeck. Bergm. Otto Herm. Werk u. Henr. Karol. Joh. Rolf, e. Erle, l. Witten. Metzger Theod. Jorg u. Gertr. Scheuß, b. h. Maschin. Peter Birk u. Hendr. Weienbera, b. h. Fabrikarb. Jos. Krings u. Kath. Zweipfennig, e. Rath, l. h. Schlosser Paul Gerbig u. Maria Cappelle, e. Essen, l. h. Fabrikarb. Jos. Kutzky u. Rosa Höhn, b. h. Tagel. Herm. Meilenbrot u. Marg. Schnitzler, b. Mörsenbroich. Tagel. Gustav Springwald u. Aug. Wittke, b. h. Former Wilh. Worms u. Henr. Iser, b. h. Fabrikarb. Hub. Aschnitz u. Maria Schröder, b. h. Tagelöhner Wilhelm Groß u. Ellsabeth Müller, e. h., l. Mörsenbroich. Schreiner Jakob van den Spek u. Adriane van Langer, beide hier. Stuckateur Anton Pelzer u. Maria Lange, b. h. Bäckermeister Eduard Esch u. Auguste Siemoh, b. h. Maler Ludw. Heupel u. Zaruhi Waaner, b. h. Fabrikarb. Georg Rupp u. Charl. Blum, b. h. Bergm. Hrch. Linden u. Maria Wilhelm. Elisa Schulte, e. Essen, l. h. Fabrikant Jakob Stursberg u. Emilie Kotthaus, e. Goldenbera, l. h. Fabrikarb. Oskar Schmidt u. Emilie Fries, b. h. Kondukteur Ang. Waesche u. Magdal. Refle, b. h. Schlosser Joh. Mahr u. Johanna Kerk, e. h., l. Grafenberg. Fabrikarb. Peter Herbertz u. Gertr. Krachten, e. h., l. Rath. Werkführer Emil Schelmbauer u. Ottilie Hinz, e. Marienthal, l. Prangenau. Maurer Jak. Witsch u. Gertrude Rehn, b. Metternich. Commis Karl Voßwinkel u. Bernhardine Clemens, e. Welper, l. h. Tapezierer Joh. Küpper u. Alwine Faßvender, b. h. Zimmerm. Joh. Servas u. Auguste Hertzel, b. h. Schlosser Emil Roitzheim u. Wilhelm. Koß, b. h. Fabrikarb. Aug. Cronenberg u. Luise Oehl, e. Ludenberg, l. h. Fabrikarb. Peter Lieverscheidt u. Emma Bertha Seibel, Wwe. d. Hüttenarb. Frdr. Heseler, b. Ratingen. Tagel. Franz von Kürten u. Joh. Simon, b. h. Rottenarbeiter Diedrich Jaspert u. Louise Kehlbreier, e. Meckingsen, l. Hattropholsen. Fabrikarb. August Hubert Klein u. Maria Kath Krischer, b. Gerresheim. Heiraten. Den 13. Nov. Metzger Karl Mulfinger u. Maria Hitzbleck, b. h. Den 14. Schlosser Joh. Andre u. Anna Enaler, b. h.— Posthülfsbote Hubert Brochmann u. Maria Schiffer, b. h.— Schlosser Aug. Conrad u. Bertha Schulz, b. h. Fabrikarb. Hrch. Engels u. Elis. Schaaf, b. h. Fabrikarb. Wilh. Fischer und Aug. Hassel, b. h. Stuckaturer Joh. Keller u. Joh. Dohmen, b. h. Faßbinder Hrch. Kemper u. Maria Vossen, b. h. Fabrikarb Joy. lefer u. Anna Sieaer, b. h. Gärtner Peter Meurers u. Kath. Waldorf, e. Mörsenbroich, l. h. Klempner Aug. Morick u. Louise Söntaerath, b. h. Tagel. Gust. Schulz u. Anna Huch, b. h. Fabrikarb. Peter Stemmler u. Maria Wilms, b. h.— Gewerbl. Wilh. Struck u. Bertha Kirchner, b. h. Fabrikarb. Hrch. Wever u. Anna Schreiber, e. Hüllen, l. h. Fabrikarb. Wilhelm Wilms u. Anna Rudolph, b. h. Maschinist Christ. Hank und Elis. Klaas, b. h. Tagel. Gottfried Können u. Maria Lorenz, b. h. Tagel. Hub. Kremer u. Agathe Raspel, b. h. Weber Jos. Martineck u. Ant. Waldeyer, b. h. Den 15. Nov. Hilfslademstr. Franz Bender u. Kath. Hopp, b. h. Buchbinder Oskar Gebser u. Bernh. Mattyse, b. h. Installateur Frdr. Hansen u. Sophie Mackenthun, b. h. Hilfsweichensteller Adolf Hermes u. Elis. Tiegelkamp, e. Lohausen, l. Mörsenbroich. Tagel. Peter Plocin nik u. Anna Lammertz, b. h. Gewerbl. Ernst Siebert u. Gertr. Bastians, b. h. Zimmermann Georg Träger u. Wilh. Pütz, b. h. Tagel. Joh. Verholen u. Martha Tappert, b. h. Fabrikarb. Gerh. Zerres u. Klara Puller, b. h. Klempner Karl Hartmann u. Adelheid Kühn, b. Grafenberg. Schmied Wilh. Kuckelkornu. Anna Banze, e. h., l. Duisburg. Den 16.: Schlosser Joh. Hammes und Anna Kauhausen, beide hier. Tagelöhner Johann Hausmann und Catharina Wierich, e. Obercassel, l. h. Dreher Ernst Henseler und Therese Dirkes, b. h. Schreiner Martin Kohlberger und Catharina Böheim. b. h. Bäcker Aug. Lambertz und Anna Vetterl, b. h. Heizer Ernst Pütt u Anastasia rnger, b. h. Schreiner Peter Backes und Sibilla Uhr, Düsseldorfer Volksbank, Aktien-Gesellschaft, Breitestrasse 7. An- und Verkauf von Wertpapieren zu günstigsten Bedingungen. Konsols und Reichsanleihe sind stets vorrätig. Einlösung von Koupons und Dividendenscheinen ohne Abzug für unsere Kunden. An- u. Verkauf von ausländischen Geldsorten. Diskontierung von Wechseln auf das In- und Ausland. Konto-Korrent-u. Check-Verkehr. Verzinsung von Bar-Einlagen mit 2—3½% je nach Kündigungsfrist. 723 Vana-Rnnh-Chokolade, rein Cacaou. Zucker, p. Pfdl M., 5Pfd.4,50. 815 Drogerie Th. Su# Nachf., Schadowstr. 83, n. d. Tonhalle. o- und Immobilar-Verkauf. Anf Anstehen der Kinder und Erben der verstorbenen Eheleute Jakob Wintersig in Huckingen, sollen am Montag, den 25. ds. morgens 11 Uhr, im Sterbehause Huckingen Nr. 170, das zum Nachlasse gehörige Vieh und Mobilar, insbesondere 1 Rind, 2 Ziegen, Schweine, Dreirad, Schiebkarren, Bettstellen, Bettwerk, Kleiderschränke, Oefen u.sonstiges Haus= u. Küchenmobilar, Heu, Stroh und Dünger, und nachmittags 4 Uhr, in der Wirtschaft von Erben Schmitz in Huckingen, die zum Nachlasse gehörigen, in der Gemeinde Huckingen gelegenen Immobilien, nämlich: 1) eine Ackerparzelle in Angerorterfeld, groß 35 Are 85 Meter, neben Peter Danes 2) eine Ackerparzelle Ueber dem Bruch, groß 37 Are 46 Meter, neben Leuchten und Hünen 3) ein Erbe bestehend aus Wohnhaus, Hofraum, Hausgarten und Garten, groß 45 Are 7 Meter, neben Erben Schmitz, Franken und Kirche Huckingen gegen Bürgschaft öffentlich versteigert werden. Steigpreise des Mobilars bis zu 3 Mark müssen sofort bezahlt werden. Kaiserswerth, den 17. November 1895. Burgharv. Kgl. Notar. Chinesische Thees 255. 814 Drogerie Th. Strick Nachf., Schadowstraße 83. Lotterie=Anzeige. Berliner Rothe Kreuzlose. 16870 Gewinne von 15 bis 100000 Mark. Ziehung vom 9. bis 14. Dezember. Plaumäßiger Preis eines Toses 3,30 Mark. Der Vertrieb der Lose, sowie die Auszahlung der Gewinne wird ohne Abzug nur durch die auf den Losen bezeichneten Königl. Preuß. Lotterie=Einnehmer bewirkt. 494 Bauer, Herm. Garnich, C. L. Fusbahn, Bilkerstraße 8. Bismarckstraße 7. Reichsstraße 57. na in bekannter fe. zer Qualität in Flaschen und ausgewogenbilligst bei Th. Strick Nachf., Drogerie, Schadowstraße 83e 833 Special-Institut für Untersuchung der Augen zwecks Bestimmung und Anfertigung wissenschaftlich richtiger Augengläser. Untersuchung kostenlos. Optisch ocul. Anstalt. 193 J. Stader, Klosterstraße 62a, 1. Etage. 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In Ausführung der Bestimmung in§ 6 Absatz 3 der Polizei=Verordnung vom 20. Januar 1894, betreffend den Zwangsanschluß an die Kanäle, bringe ich uachstehend diejenigen Straßen und Straßenstrecken zur öffentlichen Kenntnis, in welchen die unterirdischen Kanäle bezw. Entwässerungsleitungen fertiggestellt worden sind: Roßstraße, zwischen der Tannenstraße und der Kavallerie=Kaserne, Birkenstraße, zwischen der Ackerund der Wetterstraße. Die betreffenden Haus= Eigentümer werden ersucht, die Projektstücke für den Anschluß ihrer Liegenschaften an die Kanalisation binnen 6 Wochen einzureichen. Düsseldorf, den 15. Nov. 1895. Die Polizei= Verwaltung. Der Oberbürgermeister: Lindemann. Eintragungen in das Handelsregister. Eheverträge: Karl Esch, Handlungsgehülfe und Auguste Siemoh, beide hier, allgemeine Gütergemeinschaft. Johann Warnke, Lederhändler, und Josephine Giebmanns, beide hier, völlige Gütertrennung. 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Redakteur, seit nahezu 20 Jahren in leitenderStellungan derCentrumspresse thätig, sucht Redaktion eines Blattes von mehr als lokaler Bedeutung. Nr. 200., Tüchtiger kath.AccidenzSetzer. der auch im Umbrechen bewandertist, findet angenehme Stellung. Einsendung von ZeugnisAbschriften und Probe-Arbeiten erwünscht. Nr. 287.Junger ann, 27 Jahre alt, des Lateinischenu. Französichen vollständig, des Englischen und Italienischen teilweise mächtig, der Theologie und Philosophie vollständig absolviert hat, gegenwärtig Volontär an einer täglich erscheinenden kath. Zeitung und sowohlgewandter Leitartikler wie tücht. Feuilletonist ist, sucht, gestützt anf beste Zeugnisse und Referenzen, dauernde Stelle als Redakteur oder als Korrektor in einer kath. Verlagshandlung. Für die Herren Notare halten wir Feuer=Versicherungs=Anmeldescheine, resp. Brandvermerke auf Lager. Aktien=Gesellschaft „Düsseldorfer Volksblatt“ Bastionsstraße 14. 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Sollen nun alle katholischen Kinder der Arbeiterbevölkerung— 1700 an der Zahl— katholischen Schulunterricht genießen, dann müssen dafür jährlich 57000 M. aufgebracht werden! Darum bitten wir die Katholiken Deutschlands dringend um Hülfe und sind dankbar für jede, auch die kleinste Gabe. Gerh. Harling, Pastor zu Hamburg, Kleine Michaeliskirche 34 Gerh. Theissing, Pastor zu Hamburg=St. Georg, Neuestraße 60. Bern. Dinkgrefe, Pastor zu Hamburg=Eimsbüttel, Am Weiher 29. Gerh. Janssen, Pastor zu Hamburg=Hammerbrook, Bullenhuserdamm 35. Vorstehende Bitte wird hiermit angelegentlichst empfohlen. Osnabrück, den 18. Oktober 1895. Der Apostolische Provikar: * Bernard, Bischof von Osnabrück. ist die Zeit zum Sparen. Kauft Karol Weil's Seifenextrakt, welche sparsamer als alle Seifen oder Seifenpulver ist, zur Wäsche und zum Reinigen in der Häuslichkeit. Als das allerbeste anerkannt. Tausende von Zeugnissen in unserm Wesitz. Karol & Co., Frankfurt Gebrauchter Stutzflügel Städt. Tonhalle. 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