Neue Düsseldorfer eitung Politisches, Unterhaltungs= und Anzeige=Blatt. Kniinanannimaamanmnannanin N. 125. Sonntag den 8. Mai. 1825. iammammmanmamnmatanimaamian Politische Zeitgeschichte. reußen. In einem Schreiben aus Berlin heißtes: Der neue Justizminister, Graf von Dankelmann, ist ein Mann, der strenge Gerechtigkeit mit edler Humanität verbindet, und daher werth, der Nachfol= ger eines Staatsdieners zu seyn, der sich durch gleichmäßige Tugenden und Vorzüge überall ausgezeichnet hat. — Von der am 31. März 1818 bei dem Hause Rothschild in Londdn gemachten Anleihe wurde zu Anfang v. M. der 13te Termin mit 41,750 Pf. Sterl. getilgt; es sind demnach nun überhaupt von dieser Anleihe 711,650 Pf. St. abgetragen. Deutschland. Frankfurt, vom 4. Mai. Der bekannte Professor Cousin ist gestern hier angekommen. Er hatte nämlich zu Berlin die Erlaubniß erhalten, wieder nach seinem Vaterlande zurückzukehren, nachdem ihm der Beschluß der Mainzer Kommission mitgetheilt worden, daß aus den gegen ihn vorliegenden Anzeigen keine Strafbarkeit hervorgehe. Es war übrigens im voraus zu erwarten, daß ein Freund von Royer=Collard — dessen konstitutionelles Königthum sich auf eine vernunftgemäße und geschichtliche Ueberzeugung zu gründen scheint— sich nicht in geheim=kindische Verbindungen einlassen würde. Der ganze Vorfall wird übrigens die gute Folge haben, daß man sich jenseits überzeugen wird, daß der Unschuldige auch diesseits seiner Freisprechung ruhig entgegen sehen kann; und daß man künftighin diesseits die Denunziationen von jenseits— wo die Leidenschaften noch in voller Bewegung sind— mit mehr Vor, sicht aufnehmen wird, auch wenn sie ein halbam. liches Gepräge tragen. Das Vertheidigungssystem des Hrn. Cousin hat übrigens nicht im Läugnen bestanden; er hat vielmehr die ihm zur Last gelegten Thatsachen meistens zugestanden, und nur sich auf die rechtliche Ausführung beschränkt, daß dieselben kein Verbrechen seyen. Wie Hr. Cousin sich mit vieler Würde während der Untersuchung benommen hat, eben so lobenswürdig war seine Handlungsweise nachher, indem er keine Entschädigung, nicht einmal die Erstattung der Aufenthaltskosten verlangt hat. Die ihm zu Theil gewordene ausgezeichnete Behandlung verdankt er übrigens nicht nur der hochherzigen Beschützung seines Monarchen, sondern auch dem in allen neuern politischen Untersuchungen angenommenen Grundsatze mehr durch Ueberzeugung als Strafe die Besserung zu bewirken. Türkey. Odeiia, vom 11. April. Wir haben eine Reihe griechischer Zeitungen über Konstantinopel erhalten, welche indessen nichts Neues, als große Hoffnungen über das Resultat des diesjährigen Feldzuges enthalten. Es verdient bemerkt zu werden, daß in Konstantinopel die griechischen Zeitungen frei cirkuliren, während sie hier und in den benachbarten Ländern auf's strengverboten sind. Triest, vom 25. April. Wir haben keine neue Nachrichten aus Morea. Ein aus Smyrna in 26 Tagen eingelaufenes Schiff will eine griechische Flotte bei Cerigo gesehen haben. Großbrittanien. London, vom 30. April. Jn der gestrigen Sitzung des Unterhauses machte der edle Lord Levison Gower den Vorschlag, den Weltgeistlichen in Irland, welche ois jetzt von ihren Pfarrgenossen unterhalten werden mußten, eine bestimmte Dotation anzuweisen. Die Anzahl der katholischen Pfarrer in Irland könne man zu 2000 anschlagen, mit ungefähr eben so vielen Amtsverwesern und Vikaren. Man könnte sie classenweise abtheilen; die von der ersten, ungefahr 1/10 des Ganzen, erhielten ein jährliches Gehalt von 200 Pfd. Sterl.: die von der zweiten, ungefähr 4/10 der Zahl, ein Gehalt von 120 Pfd. Sterl., und die von der dritten, welche die zahlreichste ist, ein Gehalt von 60 Pfd. Sterl. Was die katholischen Erzbischöfe beträfe, so wäre es schicklich, ihnen jährlich 1500 Pfd. Sterl. zu geben, und den Bischöfen 1000 Pfd. Sterl. Man zähle 4 katholische Erzbischöfe uno 22 Bischöfe. Beschließen wir diesen Etat mit den 20 Capitelbechanten, denen wir jährlich 400 Pfd. Sterl, gäben, so wird uns die ganze katholische Geistlichkeit nur 250,000 Pfd. Sterl. kosten. Jndem die Regierung der katholischen Geistlichkeit edelmüthig die Hand öffnete, würde sie ihr sagen: „Das bieten wir euch an, um dem Geiste der christlichen Liebe zu gehorchen, und mit der Zuversicht, daß ihr es in demselben Geiste annehmen werdet. Wir geben euch jetzt einen Beweis, daß wir den Verfolgungsgeist, der unsere Vorfahren leitete, nicht mehr nachahmen wollen, und erwarten, daß ihr hinwieder euern Heerden nur friedliche und ordnung sliebende Gesinnungen einflößen werdet. a (Allgemeiner Beifall.) Nach einer ziemlich langen Debatte wurde der Antrag mit 205 Stimmen gegen 102 augenommen. Frankreich. Der Moniteur macht das vom Könige genehmigte Rentenreduktionsgesetz bekann, ortugal. Hamburger Blätter vom 3. d. melden: Man schreibt von guter Hand aus Lissabon:»Fast mit Gewißheit kann man annehmen, daß eine Ausgleichung mit Brasilien zu Stande gekommen ist, und Se. Maj. für Ihre Lebenszeit die nominelle Souverainetät behalten, nach Jhrem Hingange aber der Kaiser beide Kronen erhalten, doch in Brasilien residiren werde. Man spricht auch von einer Schadenvergütung von zwei Millionen Pf. Sterling, die Brafilien an Portugal aus der in England abgeschlossenen Anleihe geben würde.« Miszellen. Man schreibt aus Freiburg im Badischen vom 30. April: Gestern Abend entladete sich über hiesige Stadt und Umgegend ein furchtbares Gewitter mit einem Wolkenbruche von Hagel. Der ganze reiche Segen, der sich auf Feldern und in Weinbergen verkündete, ist dadurch für dieses Jahr, so weit wir vorläufig wissen, in dem ganzen Banne von Freiburg zerstört. Die schön hervorgesproßte Wintersaat liegt vernichtet darnieder, und die früh besorgte Saat für den Sommer ist zu Grunde gerichtet. Die Reben haben schrecklich gelitten, und die Aussicht auf einen erfreulichen Herbst ist für dieses Jahr hoffnungslos zerstört; manche behaupten, in vielen Weinbergen könne sich der Schaden auch auf das folgende Jahr erstrecken. Die freundlichen Gärten, Zierden der Umgebungen unserer Stadt, sind verwüstet, die Bäume überall entblättert. Im Umfange mehrerer Stunden müssen ähnliche Verwüstungen stattge= habt haben. Ebenso schreibt man aus Müllheim(auch im Badischen) vom 30 April: Schon am 27. und 28. April waren wir nach einander von zwei furchtbaren Gewittern bedroht, wovon das eine in den obern Gegenden von Istein, Blansingen, Mappach und Kandern, das andere in einigen unterhalb des hiesigen Bezirksamtes gelegenen Orten großen Schaden anrichtete Kaum aber von dieser Furcht befreit, sahen wir gestern den 29. ein drittes Gewitter jenseits des Rheins aufsteigen, und mit furchtbaren Donnerschlägen heranziehen. Sturmwind und Hagel begleiteten dasselbe. In Zeit von einer halben Stunde war ein großer Theil der Gemarkungen von Neuburg, Müllheim, Hügelheim, Buggingen und Seefelden bis weiter hinab mit Hagel im wahren Sinne des Wortes überschüttet. Wo senst das Auge sich an den grünen Fluren ergötzte, boten manche Bezirke nichts mehr als einen schauerlichen schneeweißen Anblick dar. Die Verheerung traf besonders die auf der Ebene gegen den Rhein zuliegenden Felder und Wiesen, und die an der Landstraße sich hin ziehenden Rebhügel. Der Roggen und Levat ist, so weit der Hagel sich erstreckte, so gut als vernichtet; der größere Theil des Obstes zerstört, der Weinstock, der grünen noch zarten Schosse, in einigen Bezirken zum Theil, in andern mit Ausnahme weniger, die hinter den Rebpfählen Schutz fanden, gänzlich beraubt; selbst der Weizen, die Gerste und das Graß sind beschädigt. In wiefern sich der Weinstock bei der gegenwärtigen noch so frühen Jahrszeit wieder erholen wird, kann nur die Zukunft lehren. Möge unser Vaterland in andern Gegenden von ähnli= chem Unglück verschont bleiben! (Brüssel vom 5. Mai.) Se. Maj. der Kaiser von Rußland hat eben eine Summe von 100,000 Gulden zur Unterstützung der Ueberschwemmten eingeschickt. (Ein pappenes Pferd, die Ursache der französischen Revolution.) Die Frau von Genlis erzählt in ihren Denkwürdigkeiten, die unlängst in der Cotta'schen Buchhandlung verdeutscht erschienen sind, daß der Herzog von Burgund, der in seinem zwölften Jahre starb, und an dessen Stelle Ludwig XVI. die Krone Frankreichs erhielt, durch einen Sturz von einem pappenen Pferde, auf welches ihn der Marquis von Lahaye gesetzt hatte, seinen Tod herbeigeführt habe. Wäre dieser Herzog am Leben geblieben, und zur Regierung gekommen, so wäre, schließt die Frau von Genlis, die franzöfische Revolution nie zum Ausbruche gekommen, und Manches unterblieben, was als eine Folge derselben auf ganz Europa ungemein großen Einfluß hatte. Redakteur L. Lensch. Anzeigen. Bekanntmachung. Zur Nachricht und Nachachtung des Publikums werden die folgenden, bei entstehendem Brande in der hiesigen„Sammtgemeinde zu beobachtenden Vorschriften, hierdurch bekannt gemacht. Es bestehen in der Sammtgemeinde Düsseldorf, aus der Bürgerschaft gebildet, vier Brand=Korps: Das Erste für die Stadt und die Neustadt; Das Zweite für die Ortschaften Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Thevesen, Mörsenbroich, Grafenberg und Flingern; Das Dritte für Hamm; Das vierte für Bilk, Oberbilk, Lierenfeld, Stoffeln, Flehe und Volmerswerth. Jedes der vier Brand=Korps besteht aus drei Kompagnien, jede Kompagnie aus einem Chef, einem zweiten oder stellvertretenen Chef, mehreren Anführern und der nöthigen Mannschaft. Der ersten Kompagnie liegt die Bedienung der Brandspritzen und Zubringer ob; Der zweiten die Arbeit bei und in der Brandstätte und die Rettung der Menschen, des Viehes und der Effekten; Der dritten die Aufbewahrung der geretteten Sachen und die Erhaltung der Ruhe und Ordnung. Der Oberbürgermeister oder der ihn vertretende Beigeordnete, einige Mitglieder des Stadtrathes, der Polizei=Inspektor und die Chefs der Kompagnien bilden den Brandrath unter der Direktion des erstern. Der Brandrath führt bei dem Brande sowohl, als bei den Proben der Feuer=Löschgeräthschaften, an Ort und Stelle die Aufsicht über sämmtliche Arbeiten und über die polizeiliche Ordnung. Bestimmte Feuer=Signale rufen bei entstehendem Brande die Brand=Korps zu den vorgeschriebenen Sammelplätzen, von wo aus sie, nach den nähern Anordnungen des Brandrathes, zu ihren verschiedenen Verrichtungen abgehen. In der Stadt ist das erste Feuer-Signal das bekannte abgesetzte Anschlagen der Brandglocke auf dem Thurm der reformirten Kirche. Das zweite Signal in der Stadt ist das Blasen des Lärmhornes auf dem Thurm der reformirten Kirche und in den Straßen. Dieses Signal wird nicht eher und nicht länger gegeben, als bis und so lange der Thurmwächter das helle Feuer, innerhalb der Stadt oder in der Außenbürgerschaft, sieht. Sobald das Lärmhorn geblasen wird, wird auf dem Umgange des Thurmes der reformirten Kirche nach der Seite hin, wo das Feuer sichtbar in, am Tage eine rothe Fahne und bei Nacht eine hellleuchtende Laterne ausgesteckt. Der Sammelplatz des städtischen Brand-Korps ist der Markt vor dem Rathhause. In den auswärtigen Gemeinden der Oberbürgermeisterei giebt es nur ein Feuer=Signal, entweder die Sturmglocke, oder das Lärmhorn, wie solches für jede Gemeinde besonders nach der Oertlichkeit bestimmt ist. Reitende Boten, die au den Oberbürgermeister abgesendet werden, rufen außerdem das städtische BrandKorps zu Hülfe. Die Sammelplätze der drei auswärtigen Brand=Korps sind bei den dortigen Spritzenhäusern. Die Mitglieder des Brandrathes und der BrandKorps tragen während ihrer Funktionen Binden und Schilde am linken Oberarm, welche sie als im Dienst befindliche öffentliche Beamte bezeichnen. Nähere Vorschriften über die Verrichtungen des Brandrathes und der Brand=Korps enthalten die beiden für die Stadt und die Außenbürgerschaft gegebenen, von der Königlichen Regierung genehmigten Reglements vom 13. und 17. Dezember 1822. Danach und nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen werden Auszeichnungen in der Hülfsleistung bei dem Brande belohnt, Verweigerung der schuldigen Hülfe aber und Widerstreben gegen die polizeiliche Ordnung, sowohl an den Mitgliedern der Brand-Korps als an andern Personen, gesetzlich bestraft. Die Hauderer und Fuhrleute insbesondere, welche Pferde zu Hause haben, sind gehalten, dieselben auf die Aufforderung des Oberbürgermeisters, bei Strafe von 3 Thalern, augenblicklich zum Transporte der Brandspritzen herzugeben. Düsseldorf, den 7. Mai 1825. Der Oberbürgermeister, Klüber. Ankündigung. Mit Allerhöchster Genehmigung und mit Zustimmung Eines Königl. Hohen Ministerii der Geistlichen, Unterrichs= und Medizinal=Angelegenheiten wird in unserm Verlage, zum Besten der inländischen Lehr=Anstalten, bis zum 15ten Mai d. J. auf Pränumeration erschienen: Das Bildniß Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Luise von Preußen(in dem Format des größern von Gebauer gezeichneten und von Buchhorn gestochenen Bildnisses der Kronprinzessin Königliche Hoheit) nach einer Zeichnung von Krüger, von Devrient in Linien=Manier gestochen. Der Pränumerationspreis ist für einen Abdruck desselben vor der Schrift(erste Ab drücke) auf 20 Sgr., für einen mit derselben auf 10 Sgr. festgestellt. Rach dessen Erscheinen tritt der erhöhte Ladenpreis ein. Wir haben mit diesem Unternehmen die Einrichtung verbunden, daß wir für den ganzen, durch Pränumeration dafür aufkommenden Geldbetrag, die hierunter näher bezeichneten Landkarten, welche von Seite Eines König" hohen Ministerii der Geistlichen, Unterrichtsund Medizinal=Angelegenheiten als zweckmäßig und nöthig zum geographischen Unterricht erachtet worden sind, an Schulanstalten zum Ladenpreise berechnet, unentgeldlich abliefern. Wenn sich demnach z. B. 30 Personen finden, welche auf 30 Exemplare des Bildnisses nach der Schrift nur 10 Sgr. pränumeriren, so liefern wir außer diesen 30 Kupferstichen auch noch für 10 Thlr. von den gedachten Landkarten an diejenigen resp. Behörden ab, welche sich deren Vertheilung an Schulen zu unterziehen die Güte haben wollen. Gleiche Vortheile gewähren wir den Herren Privat=Schulvorstehern, welche in ihrem Wirkungskreise Pränumerationen zu sammeln die Gefälligkeit haben, und nach deren Eingang wegen Empfangnahme der Bildnisse und Charten sich unmittelbar an uns wenden wollen. Jeder Pränumerant empfängt daher nicht nur für einen verhältnißmäßig billigen Preis einen gelungenen u. ähnlichen Kupferstich, sondern er trägt auch zur Erreichung eines höchst gemeinnützigen Zwecks: die Belehrung der Jugend in der Erdkunde durch verbesserte Karten, welche Wissenschaft jedem Menschen beim Eintritt in das bürgerliche Leben unentbehrlich ist, bei. Die Herren Landräthe, Superintendenten und die resp. städtischen Behörden in den Königlichen Preußischen Staaten, werden zur Beförderung dieses Zweckes die Güte haben, auf mehrerwähntes Bildniß Pränumeration anzunehmen. Verzeichniß der obgedachten Landkarten: a) die Wandkarte von Europa in 4 großen Blättern entworfen und gezeichnet vom Prof. J. M. F. Schmidt, gestochen von H. Brose, P. Schmidt und H. Kliewer, zum Pränumerations=Preise von 5 Thlr.; b) dieselbe Karté ohne Schrift zu 5 Thlr.; c) die Karte von Deutschland, von demselben Verfasser, gestochen vom Prof. Maré, zu 112 1/2 Sgr.; d) die Karte vom Preußischen Staate, von demselben, zu 12 1/2. Sgr.; e) die Karte von Europa, vom Prof. H. Berghaus, gestochen vom Prof. Maré, H. Brose und Kliewer, zu 15 Sgr. Berlin, den 25. April 1825. Magazin für Kunst, Geographie und Musik, Königsstraße Nro. 3 Freiwilliger Verkauf. Freitag den 13. dieses Morgens um 9 Uhr, wird Unterzeichneter auf dem ganz nahe bei Ratingen gelegenen Rosenthaler Hofe folgende Gegenstände aus freier Hand an den Meistbietenden zum Verkaufe ausstellen, als: 1) eine große Partie Eichen= und Pappelbretter, 2) eine große Partie Büchen=Maaßenholz und Schanzen, sehr guter Qualität. Dieses Holz steht im Aper=Walde, nicht weit vom Aperkothen bei Derendorf, in der Nähe der RatingerLandstraße, und ist daher leicht zu transportiren. 3) Eine Partie Frucht verschiedener Gattung. 4) sechs Stück sehr gute Zugpferde und 2 Fohlen; unter diesen Pferden befinden sich 2 Beschäller und 2 gut eingefahrne Wagenpferde, 5) sechs Stück Kühe und ein Rind. Zum Ankaufe dieser Gegenstände werden Kauflustige böflichst eingeladen. Düsseldorf, den 3. Mai 1825. Joseph Mürller, Notar. Mobilien=Verkauf. Unterzeichneter wird Montag den 10. und die darauf folgenden Tage, jedesmal Nachmittags 2 Uhr in der Mertinsgasse in der Behausung der verlebten Weinhändlerin Wittwe Brewer, verschiedene gutgehaltene Hausmobilien, bestehend in schönem Bettzeug, Matrazen, Tischzeug, Leinewand, Spiegeln, Glaßwaaren, Kommoden, Bettstellen, Stühlen, Kanapes, Kupfer= und Zinngeschirr, Porzellan, gestickten wie auch wollenen Decken, nebst verschiedenem Küchengeschirre rc. öffentlich an den Meistbietenden verkaufen. Düsseldorf, den 8. Mai 1820. C. Lahm, Taxator. Wohnungs=Veränderung. Geschwister Perger auf dem Karlsplatz machen hiermit ergebenst bekannt, daß sie ihre Wohnung aus N. 1052 in R. 1213 bei Herrn Appellationsrath Schötter auf gedachtem Platze verlegt haben. Zugleich beehren sie sich anzuzeigen, daß sie für gegenwärtige Saison Damenputz nach dem neuesten Geschmack aus Paris erhalten haben, womit sie sich wie mit allen Mode=Waaren bestens empfehlen. Einem geehrten hiesigen als auswärtigen Publikum machen wir hiermit ergebenst die Anzeige, daß wir hierselbst ein Geschäft in Putzwaaren etablirt haben. Wir empfehlen uns dessen Wohlwollen und werden demselben, durch eine schöne Auswahl neuer Sommer=Hüthe, Chemisetten, Blumen und andern Damenputz zu billigsten Preisen und durch eine sorgfältige reelle Bedienung zu entsprechen suchen. Juliane& Wilhelmine Krimmelbein, Karlsplatz N. 1052. Auf dem Karlsplatz N. 1045 ist das Unterhaus, bestehend in einem Saale, 6 Zimmern, großer Küche, Spülkämmerchen, nebst 2 abgeschlossenen Kellern zu vermiethen und gleich zu beziehen. Das Nähere im Hanse selbst. Bei Wittwe Hoppers auf der Flingerstraße Nro. 896 ist eine Marktbude zu vermiethen. Herr D. Beck Zahnarzt wohnt in der Bergerstraße Nro. 832. Ein Mädchen, das mit guten Zeugnissen versehen, und in allen häuslichen Arbeiten erfahren ist, gut Nähen und die Küche versteht, sucht einen Dienst und kann auf Verlangen gleich eintreten. Die Expedition sagt wer. Es wird ein Unterhaus zu miethen gesucht. Das Nähere bei der Expedition. Verlegt von L. Lensch& J. S. Stahl, Karlstadt Grabenstraße D N. 1070.