/ 9 ocebeg N.145. JOURNAL des Nieder- und Mittel-Rheins. Aachen, Dienstag, den 5. December 1815. N.” 151. Bekanntmachung. In Folge der Bekanntmachung vom 28. v. M.(N.“ 142 dieses Blattes) werden hierdurch alle in den Departements bestehenden Kreis- und Unter-Kaffen angewiefen, bei den in Silber-Courant zu leistenden Zahlungen, ohne irgend eine Ausnahme, die gestempelten Trefor- und Steuer-Scheine nach ihrem Nennwerthe statt baarem Gelde anzunehmen, folche besonders zu buchen und den jedesmaligen Vorrath mit den periodischen Einzahlungen resp. an die Haupt-Kasse und an die Kreis-Kassen abzuliefern. Die öffentlichen mit der Kafsen-Cautel und Revision beauftragten Behörden, haben sich ihrerseits nach diefer Verfügung zu achten; auch gereichet den Einwohnern der königl. Rhein-Provinzen gleichzeitig zur Nachricht, dass die hiesige Gouvernements-Haupt-Kasse angewiesen und in den Stand gefetzt worden ist, jedem Präfentanten einer Steuer-Anweisung oder eines gestempelten Trefor-Scheines den Nennwerth lerselben auf Verlangen in ungestempelten Trefor- und Thaler-Scheinen auszuzahlen. Aachen, den 2. December 1815. Der Geheime Staats-Rath und Ober-Präsident der könige, preussischen Provinzen am Rhein, SACK. Tagesgeschichte. Aachen, den 4. December. Vertrag, in Bezug auf die militairische Linie, welche die Truppen der verbündeten Mächte in Folge des 5ten Artikels des Haupt-Traktats besetzen sollen Art. I. Die Bestandtheile der Armee von ein hundert fünfzig tausend Mann, welche in Folge des 5ten Artikels des heutigen Traktats eine militairische Linie längs der französischen Grenze beziehen soll, die Stärke und Natur des von jeder Macht zu liefernden Contingents, und die Wahl ihrer Anführer, werden von den Verbündeten bestimmt werden. Art. II. Die französische Regierung muss für den Unterhalt dieser Armee auf folgende Art forgen. Obdach, Feuer und Licht, Lebensmittel und Fourage werden in natura gegeben. Doch follen die zu liefernden Portionen nicht über 200,0004 und die Rationen nicht über 50,000 betragen, und werden fie nach dem dieser Convention angehängten Tarif gegeben- werden. Für Sold, Equipirung, Kleidung und sonstige Bedürfnisse zahlt die französiche Regierung eine jährliche Summe von fünfzig Millionen, welche von Monat zu Monat, vom 1. December 1815 an, den Commissarien der verbündeten Mächte, in baarem Gelde ausgezahlt werden muss. Doch wollen die verbündeten Mächte, um zu Allem möchlist beizutragen, was Sr. M. dem König von Frankreich angenehm und feinen Unterthanen nützlich seyn kann, sich damit begnügen, dass im ersten Jahre nur 30 Millionen für den Sold gegeben werden, jedoch unter Vorbehalt der Nachzahlung in den folgenden Jahren der Besetzurg. Art. III. Frankreich verbindet sich ebenfalls für die Unterhaltung der Festungswerke, so wie der Militair- und bürgerlichen Verwaltungs-Gebäude, und für die Bewaffnung und Verproviantirung der den Verbündeten, nach dem Artikel V. des heutigen Traktats, als Gewährleistung in Verwahrung zu gebenden Plätze. Diefe verschiedenen Leistungen, bei denen man sich nach den französischen Krieges-Verwaltungs Grundfätzen richten wird, erfolgen auf desfallsiges Ansuchen des Oberbefehlshabers der verbündeten Truppen an die französische Regierung, welche sich mit ihm über die Art zu verständigen hat; nach welcher die Bedürfnisse und Arbeiten so auszumitteln find, dass keine Schwierigkeit darüber entstehe und der Zweck dieser Festsetzung auf eine Weise erfüllt werde, welche das Intereffe beider Theile nicht verletzt. Die französische Regierung wird, um den verschiedenen in diesem und dem vorhergehenden ausgedrückten Dienst sicher zu stellen, die Maassregeln treffen, die ihr am wirksamsten scheinen, und wird sich dieserhalb mit dem Oberbefehlshaber der verbündeten Truppen benehmen. Art. IV. Dem fünften Artikel des Haupt-Traktats zusolge, erstreckt sich die von den verbündeten Truppen zu befetzende militairische Linie längs den Grenen, welche die Départementa Pas-de-Calais, des Norden, der Ardennen, der Maas, der Mosel, des Niederrheins und Oberrheins, vom innern Frankreich trennen. Man ist ferner übereingekommen, dass(falls nicht besondere Gründe mit beiderseitiger Einwilliung ein Anderes veranlassen) die nachstehenden Gebietstheile und Bezirke, weder von verbündeten noch von französischen Truppen befetzt werden follen; nemlich: im Departement der Somme das ganze Land nördlich von diesem Fluss, von Ham bis zu feinem Ausflusse in die See; im Depart. der Aisne die Distrikte von St. Quentin, Vervins und Laon; im Depart. der Marne, die von Rheims, St.-Menehould und Vitry, im Depart. Haute-Marne, die von St.-Ditier und Joinville; im Depart. der Meurthe, die von Toul, Dieuze, Saarburg und Blamont; im Depart, der Vosges die von Saint-Diey, Bruyères und Remiremont; der Distrikt Lure im Depart. Haute-Saone und der von St.-Hypolit im Depart. des Doubs. Ohngeachtet die Verbündeten das Gebiet befetzen, welches durch den Haupt-Traktat und diesen Vertrag bestimmt worden, fo kann S. A. C. M. in den in diesem Gebiete liegenden Städten Garnisonen halten, deren Stärke jedoch folgender Maassen beschränkt ist. (Hierauf folgen die Sätze des officiellen Journals, N.° 141, Seite 1131, mit folgenden Zusätzen:) (Am Ende des Artikels IV. wird gefetzt) um alle Schwierigkeiten und Verzögerungen zu vermeiden, welche die französischen Truppen sonst erfahren mögten, Art. VI. Bei den Worten(legen denen Beamten wird hinzugesetzt) in Betreff der Maassregeln, die sie ergreifen werden, um den Betrügereien zuvorzukommen, keine Hindernisse in den Weg, sondern leisten ihnen u. f. w. Art. VII.(Nach den Worten Kleidungsftüeke kommt statt u. f. w.) oder zur Equipirung gehörige Gegenstände oder andere den Truppen nöthige Artikel. Art. VIII. lautet folgendermaassen. Da der Dienst der Gendarmerie zur Erhaltung der Ordnung und öffentlichen Ruhe als nothwendig erachtet worden, so bleibt dieselbe wie vorher, in den von den Verbündeten befetzten Ländern, in Thätigkeit. Art. IX. heisst es(in 21 Tagen nach Unterzeichnung.— Bei den Plätzen bleibt Verfoix weg und es heisst (Landau und Saarlouis werden von den französischen Truppen und Behörden binnen zehn Tagen u. f. w.) Dann kömmt die folgende Abänderung. Zur Untersuchung und Constatirung des Zustandes der den Verbündeten, nach dem Artikel V. des Haupttraktats in Verwahrung zu gebenden Plätze, die noch durch französische Truppen befetzt find, werden gleichfalls Commissarien ernannt werden. Die Plätze werden ebenfalls den alliirten Truppen ((1155) binnen 10 Tagen nach Unterzeichnung des HauptTraktates überliefert werden. Nicht weniger sollen Commissarien einerfeits von der franzölischen Regierung, andererseits von dem Oberbefehlshaber der verbündeten Truppen, die in Frankreich bleiben., ernannt werden, fo wie auch durch den kommandirenden General der verbündeten Truppen, welche heute die Plätze von Avesnes, Landrecy, Maubeuge, Rocroi, Givet, Montmedy, Longwy, Mezières und Sedan in Besitz haben, um den Zustand diefer Festungen und der darin befindlichen Kriegs-Vorräthe, Charten, Pläne, Modelle zu beurkunden, welche sie in dem Augenblick enthalten werden, wo fie in Folge des Traktats als von den Verbündeten befetzt zu betrachten sind. Die Verbündeten versprechen u. f. w. Paris, den 20. November des Jahrs der Gnade 1815. (Hier die Unterschriften.) Nun folgt der Tarif für die Verpflegung u. s. w. der verbündeten Truppen, welche die Besetzung einer militairischen Linie in Frankreich, dem abgeschloffenen Vertrage gemäss übernehmen. Die Uebereinkunft wegen der Verpflegung, Wohnung u. f. w. der Herren Officiers und der Truppen überhaupt geht so fehr in das Detail, dass der Raum eines Zeitungsblattes nicht dazu geeignet ist, sie vollständig aufzunehmen; auch dürfte dieser Gegenstand für die Bewohner der königl. preufs. RheinProvinzen nur ein entfernteres Interesse haben. Besonderer Artikel mit Russland. Zufolge des zufätzlichen Artikels des Traktates vom 50. Mai 1814 verpflichtet sich Se. allerchristlichste Majeslät, unverzüglich einen oder mehrere Kommissarien nach Warschau zu fenden, um in Ihrem Namen, nach der Bestimmung des besagten Artikels zur Untersuchung und Liquidirung der gegenseitigen Forderungen Frankreichs und des vormaligen Herzogthums Warschau und zu allen darauf bezüglichen Ausgleichungen mitzuwirken. Se. allerchristlichste Maj. erkennt, in Ansehung Sr. Maj. des Kaifers von Rulsland, als Königs von Polen, die Richtigkeit der Bayonner Convention an; wohlverftanden darf aber diese Verfügung nicht anders zur Anwendung kommen, als gemäss der in den Konventionen, die im Artikel 9. des heutigen Traktats bezeichnet sind, ausgesprochenen Grundsätte. Der gegenwärtige befondere Artikel soll die nemliche Kraft und Gültigkeit haben, als wenn er wörtlich dem heutigen Traktat eingeschaltet wäre. Er soll ratifizirt und die Ratifikationen follen ausgewechseit werden zu gleicher Zeit mit dem Traktat. Zu dessen Urkund haben die gegenseitigen Bevollmächtigten ihn unterzeichnet und mit ihrem Wappen besiegelt, zu Paris, den 20. Nov. 1815. (Folgen die Uuterschriften.) Frankfurt, vom 20. November. Gestern Abends sind Se. Durchl. der Fürst von Hardenberg, königl. preufsischer Staatskanzler, nebst hohem Gefolge hier angekommen, und im fürstlich Thurn und Taxischen Pallaste abgestiegen. Ferner waren gestern hier eingetroffen: Se. Exc. der königl. preufsische Staatsminister Frhr. v. Humboldt; Se. Exc. der Herr Baron von Mertens, königl. hannöverscher geheimer Cabinetsrath und Gesandter am Bundestage; Herr Schmid, Bevollmächtigter der Hansestädte; Herr Bourcourd, königl. niederländischer Rath und Kommissarius bei der Central-Kommission der Rheinschiffahrt; Se. Exc. der Herr Baron Barclay de Tolly, kaiserl. rufsischer Major, welcher als Kurier von Paris kommt, und sich nach Petersburg begibt. An demselben Tage sind Se. Durchl. der Prinz Philipp von Hessen-Homburg, östr. kaiserl. GeneralFeldmarschall-Lieutenant, von Mainz kommend, durch hiesige Stadt nach Homburg passirt. — Seit einiger Zeit hatte ein Raubmörder, Namens Grasel, die Gegenden von Wien mit feiner zahlreichen Bande unsicher gemacht. Die östreichische Regierung hatte eine bedeutende Summe auf die Habhaftwerdung dieses Räubers ausgefetzt. Nun erfährt man durch den östreichischen Beobachter, dass derselbe in der Nacht vom 19. auf den 20. d. M. zwischen Horn und Hollabrunn gefangen, und am 21. unter starker Bedeckung nach Wien gebracht worden ist. Vom 30. Gestern Abends sind Se. Exzell, der Herr Baron von Wessenberg, kaiserl. östr. wirklicher geheimer Rath etc. hier angekommen, Ferner waren eingetroffen: II. EE. der herzogl. nalsauische Staatsminister, Freiherr von Bieberstein, und der königl. preuss. geheime Staatsrath Herr von Stegmann. Heute find das erste Bataillon des 27. kön. preuss. Linien-Infanterie-Regiments und 1 Bataillon churmärkischer Landwehr nebst 2 Eskadronen Lanzenträger, fämmtlich von der 10ten Brigade des 3ten Armeekorps, hier eingetroffen. Frankfurt, vom 1. December. Gestern find Se. Exzell. der königl. niederländische Gesandte beim Bundestage, Frhr. v. Gagern, hier eingetroffen. — Heute sind Se. Herrlichkeit Lord Clarence hier eingetroffen. Frankfurt, vom 2. Dezember. Den deutschen Bundestag betreffend. Nachdem der Abschlufs der neuen Traktate mit Frankreich durch verschiedene Inzidenz-Punkte bis zum 21. Nov. verzögert worden, worüber auch die Ratifikationen bei der weiten Entfernung der hohen Monarchen erst nach einiger Zwischenzeit werden erfolgen können; so sind die verschiedenen für Deutschland noch statt findenden Territorial-Ausgleichungen in Paris noch nicht berichtiget, sondern nach Frankfurt verlegt worden. Die darüber noch obwaltenden Fragen werden der erste Gegenstand seyn, mit welchem sich die hier anwesenden Herren Minister beschäftigen. Wenn dieses Geschäft beendiget seyn wird, soll dem Vernehmen nach die förmliche Eröffnung des deutschen Bundestages vor sich gehen.— Sobald indessen die sämmtlichen Herren Gesandten und Abgeordneten am deutschen Bundestage, von denen Mehrere noch nicht eingetroffen sind, die man jedoch in Kurzem erwartet, hier verfammelt sind, werden vorläufige Zusammenkünfte und Berathungen statt finden, um die förmliche Eröffnung des Bundestages vorzubereiter, Vom Oberrhein, vom 19. November. Man vernimmt nunmehr endlich mit Bestimmtheit, dass das vom östreichischen Feldmarschall-Lieutenant Wimpfen kommandirte Truppenkorps, das fich noch immer in feinen bisherigen Kantonirungen im Elsass befindet, Befehl erhalten hat, in den letzten Tagen Novembers aus diefen Stellungen aufzubrechen und auf das rechte Rheinufer zurück zu kehren. Mit Landau ist noch immer nichts entschieden Es bestätigt fich zwar, dass die Oestreicher sich in der Nähe der Festung konzentrirt haben, aber eine eigentliche Blokade derselben hat nicht statt. Erfurt, vom 24. November. Der Staatsminister Sr. Maj. des Königs von Preussen und Regierungspräsident des Thüringer Kreises, Herr Graf von Keller, hat am 16. d. dem Commissarius Sr. königl. Hoh. des Grofsherzogs von Weimar die diesem Fürsten abgetretenen Distrikte übergeben, wovon die preuss. Authoritäten noch nicht Besitz genommen hatten. Frankf. O. P. A. Zeit. Elberfeld, vom 22. November. Vorläufigen Privatnachrichten zufolge hat die Franz. Regierung die Forderung, die von den Kaufleuten des Grofsherzogthums Berg, wegen des durch Napoleons Zöllner im Jahre 1313 an ihnen begangenen Waarenraubes an Frankreich bisher gemacht wurde und welcher Angelegenheit halber ein eigner Abgeordneter sich lange Zeit zu Paris befand, endlich anerkannt und Erfatz dafür zugesagt. In der Nacht vom 14. auf den 15. d., wurde die Uebereinkunft deshalb unterzeichnet. Man rühmt die thätige Verwendung, die der Staats-Kanzler, Fürst von Hardenberg, und die preuss, Minister Hrn. von Humbolt und Hr. v. Altenstein, in dieser Sache bezeigt haben. (Hamb. Corr.) — Sobald Ney's Prozess beendigt ist, soll der des General Drouot anfangen. — Aus dem Haag meldet man, dass der Prinz von Oranien am 29. November in Gesellschaft des russ. Generals Czernitschef, von dort nach Berlin abgegangen sey, um sich von da nach St. Petersburg zu begeben. — Nach öffentlichen Blättern follten am 1. Dec. die Festungen Valenciennes, Condé, Bouchain, und Charlemont den verbündeten Truppen übergeben werden. — Auch die 5. und 4. Colonne des preufs. 1ten Armee-Corps find am 2, und 3. Dec. Brüssel paffirt, BEILAGE, BEILAGE zu N. 145. d. J. d. N.(1 Schreiben vom Nieder-Rhein, vom 30. November. Der Feldmarschall, Fürst Blücher hat bei feiner Abreise aus Frankreich folgende Abschieds-Proclamation an die brave preufs. Armee erlassen: “ Hauptquartier Compiegne, den 31. October 1815.„, „Ich kann die Armee, die jetzt auf dem Rückmarsche in ihre Heimat begriffen ist, nicht verlassen, ohne Euch, brave Soldaten, mein Lebewohl und. meinen Dank zu fagen. Als Se. Maj. der König mir das Commando der Armee aufs neue anvertraute, folgte ich diesem ehrenvollen Rufe mit Vertrauen auf Eure so oft geprüfte Tapferkeit. Ihr habt diese bewährt, Soldaten, und das Zutrauen gerechtfertigt, das der König, das Vaterland, Europa— in Euch fetzten. Eingedenk Eurer hohen Bestimmung habt Ihr den alten errungenen Ruhm zu rechtfertigen gewufst, und einen so schweren Kampf in fo wenig Tagen beendigt. Ihr seyd der Namen Preufsen, Deutsche werth. Nehmt. meinen Dank, Cameraden! für den Muth, für die Ausdauer und die Tapferkeit, die Ihr bewiefen, und womit Ihr die so herrlichen und grossen Erfolge in so kurzer Zeit erkämpft habt. Der Dank Eurer Mitbürger wird Euch bei der Rückkehr empfangen; und indem Ihr die verdiente Ruhe geniesst, wird Euch das Vaterland zu neuen Thaten bereit finden, sobald es Eures Armes bedarf!, " BLüCHER.“ (Hamb. Corr.) Aachen, vom 5. December. Nach einem vierzehntägigen Aufenthalte verliessen gestern in der Frühe Se. Durchlaucht der königl. General-Feldmarschall Fürst Blücher v. Wahlstadt Aachen, um sich über Köln, Coblenz, Frankfurt und Weimar nach Berlin zu begeben. Es war sehr betrübend für die Bewohner diefer Stadt', dafs der allgemein verehrte und geliebte fürstliche Held, den Preussen und Deutschland mit freudigem Stolz den Seinigen nennt, durch körperliches Uebelbefinden, neun ganzer Tage lang gehindert ward, in der Mitte des Publikums zu erscheinen, Seinem Aufenthalte den Zusatz von Annehmlichkeit zu verleihen, den unsere Stadt darbietet, und die allseitigen Beweise der verdienten Verehrung und Liebe zu em) u. M. R., vom 5. Decemb. 181.. pfangen, die Jeder Ihm so gern gezollt hätte, die man schon bekundete, als derselbe Ausnahmsweise am 20. November das Concert. des Herrn Engels mit Seiner Gegenwart beehrte. Erst am 9ten Tage Seiner Anwesenheit erlaubte Sein Besinden Ihm, das Zimmor zu verlassen, eine Spazierfahrt zu unternehmen und im Gesellschaftssaale der alten- und fodann der neuen Redoute zu erscheinen. Es versteht sich, dass von jenem Augenblick an der Bürger jeden Standes und das Volk sich in seinem Anblick für die lange Entbehrung zu entschädigen suchte. Wohin Er nun kam, da empfing ihn die Menge mit jener Freude, welche die Befriedigung eines Lieblingswunfches gewährt. Die natürliche Neugierde, den so berühmten Feldherrn zu sehen, perfönlich kennen zu lernen, trug allerdings auch zu den tablreichen Versammlungen bei; aber wen diese herzugeführt, den gewann die freundliche Erscheinung des Helden-Greises. Der Eindruck, den Seine ganze Perfönlichkeit auf das Publikum bewirkt, dürfte wol überall derselbe, allenthalben ein sehr angenehmer seyn. Die mit hoher Anspruchlosigkeit in Ihm verschwisterte biedere Artigkeit, die freundliche Ruhe der Erfahrung, das wahrhaft väterliche Wohlwollen, die immer Sein ganzes Seyn und Wesen hezeichnen, werden Ihm stets in der Gesellschaft Aller Herzen gewinnen, wie auf blutigem Schlachtfelde, Kraft, Weisheit, Geistesgegenwart und perfönliche Tapferkeit Ihm den Sieg zu eigen, und Ihn zum grossen Werkzeuge der Rettung und Befreiung Europas machen. Gott segne den edlen Greis durch ein schönes Alter und daurende Lebenskraft, dass er noch recht lange Seines Heldenruhms und der Liebe und Bewunderung Seiner Zeitgenossen froh werdel dass Preussen und Deutschland noch lange feinen erhabenen Heerfürsten und Landsmann verehre! Vor. feiner Abreife erliess der Herr Fürst nachstehendes ehrenvolle Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Aachen, Herrn von Guaita: “ Ew. Hochwohlgeboren fowohl, wie alle Bürger der Stadt Aachen, haben mir während meiner hiesigen Anwesenheit so viele Beweise der freundschaftlichen Theilnahme gegeben, dass ich nicht umhin kann, Ihnen allerseits meinen wärmsten Dank zu erkennen zu geben. Sehr mussich bedauern, dass mich meine Krankheit abhielt, vergnügte Tage in Ihrer Mitte zu verle (1158) ben, jedoch erhalte ich die Hoffnung in künftigen ruhigen Zeiten durch einen längern Aufenthalt in diefem angenehmen Orte, für meinen Verlust entschädigt zu werden.„ “Mit den Gesinnungen der ausgezeichnetesten Hochachtung habe ich die Ehre mich zu unterzeichnen, als, “Ew. Hochwohlgebornen, ganz ergebensten Diener, (unterz.) BLüCHER.„ “Aachen, den 4. December 1815., Marktpreise im Rhein- und Mosel-Departement. Erste Hälfte des November 1815. Coblenz, den 25. November 1815. Der General-Gouvernements-Commissair, SACK. Anzeige. Anzeige für Liebhaber der Botanik. Unterzeichnete machen hiemit allen Liebhabern und Freunden der Botanik bekannt, dafs fie gemoinschaftich Herbaria viva oder getrocknete Pflanzen, in Centurien herauszugeben Willens find. Unfer vieljähriges Sammeln in mehreren Gegenden des Niederrheins(Julich, Kleve, Berg, Limburg etc.) fetzt uns in den Stand, den Liebhabern dieses Zweiges der Naturgeschichte nicht blofs das Allgemeine, fondern auch vieles Seltene des Pflanzenreiches, in einigen nacheinander folgenden Centurien, schön und gut getrocknet, jede Centurie zu zwei Reichsthlr., bei portofreier Einfendung der Briese und des Betrages, zu liefern. Wird unser Unternehmen nur in etwas durch eine hinlängliche Anzahl Abnehmer begünftigt, fo foll ein ausführliches syftematisches Verzeichniss der bis jetzt in den benannten Cegenden entdeckten wildwachfenden Pflanzen, mit lateinischer und deutscher Nomenklatur, Bemerkung der Blülezeit und des Fundortes, folgen. Auf diefe Art werden wr uns bemühen, den Liebhabern der Bolanik das Studium dieser Wissenschaft zu erleichtern. Wir empfehlen unser Unternehmen nicht nur angehenden Botanikern, fondern auch besonders den Herren Medizinern und den Herren Schullehrern. Die erfte Centurie— welche zur Abforderung fertig liegt— umfafst Pflanzen aus der erften bis zur vierten Klasse einschliefslich, des Syftems. HERM. LoR. WENIGER, Sprachlehrer in Mülheim am Rhein. Joa. WILa. MEIGEN, in Stolberg bei Aachen. Aachen, gedruckt bei BEAUFORT Sohn, Peterstrasse, N.'596,