(N. 128.) JOURNAL des Nieder- und Mittel-Rheins. Aachen, Donnerstag den 26. October 1815. N. 134. Nachträgliche Bekanntmachung, die Instruction für die Etappen-Kommandanten betreffena. Da von den köviglichen hohen Ministerien des Innern und des Krieges die Modificirung mehrerer in der Instruction vom 19. Juni d. J. an die Etappen-Kommandanten enthaltenen Puncte verfügt worden ist; so wird diefer Nachtrag in Folge der Erinnerung für sämmtliche Kommandanten etc. vom 20. Sept. d. J.(N.° 115 des Journals vom Nieder- und Mittel-Rhein) und der dabei abgedruckten Instruction vom 19. Juni d. J., hiermit zur Nachricht und Beachtung der darin enthaltenen Bestimmungen, sämmtlichen betreffenden Militair- und Civil-Belürden hierdurch bekannt gemacht. Aachen, den 24. October 1815. Der kommandirende General in den königl. Der geheime Staatsrath und Ober-Präfident in den preussischen Provinzen am Rhein, königl. pr. Provinzen am Rhein, v. DOBSCHUTZ. SACK. Zu der Ew. etc. unterm 16. Juli d. J. übermachten Instruction für die Etappen-Kommandanten vom 19. Juni c., hat das königl. Ministerium des Innern noch einige Abänderungen und Erläuterungen in Vorschlag gebracht, über welche das unterzeichnete Departement sich mit demselben geeiniget hat, und sich nun beehrt, solche Einem etc. in folgendem etc. mitzutheilen. 1. Im§ 13. ist den Etappen-Kommandanten die Authorisation ertheilt, einzelne Militairs und MilitairPersonen auf ihrem Marsch zur Armee und von da zurück, mit Marsehrouten, welche Verpflegungsund Vorspann-Bedürfnisse zufichern, zu versehen. Damit aber auch die betreffenden Civil-Behörden von diefen extraordinairen Bewilligungen die erforderliche Wissenschaft erhalten; so find die Etappen-Kommandanten noch zu verpflichten, von allen ihrerseits ertheilten Marschrouten an einzelne Militairs, allemal derjenigen Civil-Behörde des Etappen-Orts, welche mit dem Verpflegungs- und Vorspann-Wefen der Truppen beauftragt ist, Kenntnifs zu geben; 2. die im§ 19. gegebene Bestimmung: dass der Etappen-Kommandant die erhaltenen Vorspann-Quittungen, nachdem er sie in sein Journal eingetragen, als Beläge afferviren solle, beruht auf der Voraus (1046) fetzung, dass erst nach Beendigung aller Durchmärsche, die Civil-Behörden von jenen Quittungen Gebrauch machen können. Da indessen das königl. Ministerium des Innern bemerkt, dass das Liquidations-Geschäft schon jetit in Gang gefetzt und mit der Ausführung fortgefahren wird, dazu aber die Civil-Behörden der Quittungen bedürfen, so wird nunmehr abändernd bestimmt, dass jeder Etappen-Kommandant allmonatlich die angesammelten Vorspann-Quittungen der an dem Etappen-Ort mit der Verpflegungs- und VorspannAngelegenheit beauftragten Civil-Behörde, zum weiteren Gebranch abzuliefern habe; 5. In dem ersten Abfatz des§ 23 der Instruction hat sich ein Irrthum eingeschlichen. Dieser§ lautet folgendergestalt: In Betreff der Reifenden vom Civil-Stande und folcher Militair-Personen, welche ausser Dienstgeschäften reifen; und die in der Regel zu keinem Vorspann berechtigt find, gelten die emanirten Reisebestimmungen zum Fortkommen, entweder mit der ordinairen Post oder mit Vorspann etc. Diefer letztere Ausdruck ist unrichtig, vielmehr soll es heiffen: oder mit Extra-Poft, eigenem oder gemietheten Fuhrwerk. Wiewohl dieser Irrthum bald nach der Bekanntmachung der Instruction entdeckt worden ist, fo hat das unterzeichnete Departement sich um fo weniger für dringend nöthig erachtet, folehen bemerklich zu machen, als derselbe sich schon von selbst durch die Hinweifung auf die Reifebestimmungen hinlänglich ergiebt, welche fogar bei Dienstreifen, aufser in den Cantons zur Revision, allen Vorspann unterfagen, auch überhaupt der Anfang des§ 25 nur eine blos nachrichtliche Andeutung für die Etappen-Kommandanten enthält. Da indessen das königl. Ministerium des Innern jetzt die Beforgnifs geäufsert hat, dass doch wol hin und wieder aus jenem unrichtigen Ausdruck ein Mifsverständniss hervorgehen mögte, so wird es gut seyn, die Etappen-Kommandanten auf den angereigten Irrthum aufmerksam, auch ihnen dabei, zur Vorbeugung aller unrichtigen Ansicht, bemerklich zu machen, dass die Art und Weise, wie überhaupt Civil-Personen und Militairs aufser Dienstgeschäften ihr Fortkommen bei Reifen bewerkstelligen, in der Regel die EtappenKommandanten gar nicht tangirt und jene nachrichtliche Hinweisung im Anfange des 25ten§ ihnen nur dazu dienen soll, um für den Fall informirt zu seyn, wenn zwilchen dergleichen Reifenden und den CivilBehörden Differenzen entstehen und die letztem die Unterstützung der Etappen-Kommandanten in Auspruch nehmen. Ein etc. wird etc. ersucht, diese Erläuterungen den Etappen-Kommandanten nachträglich bekannt zu machen, auch bei dieser Gelegenheit sie noch befonders anweifen zu wollen, überall den Civil-Behörden in Sachen ihres eigentlichen Refforts, wenn nicht dringende Umstände hin und wieder eine Abweichung erheischen und rechtfertigen, vorzugreifen, fondern in allen gewöhnlichen Fällen das Verfahren gegen Civil-Personen nur durch ihre competente Civil-Behörde zu veranlassen, worauf auch in mehreren Stellen der Inſtruction bestimmt hingewiefen worden ist. Berlin, den 19. September 1815. Königl. Preuss. Kriegs-Ministerium, Erstes Departement, (gez.) v. SCHMIDT, RUMMEL, KŒHLER. Circulare an fämmtliche General-Commando's und Militair-Gouvernements Abwesenheits-Erklärung. Auf den Antrag des Herrn Jacob Blatzheim, der Frau Walburga Blatzheim, verehelichten Lommerz und des Herrn Johann Theodor Vill, als Vormünder der minderjährigen Kinder des verstorbenen Wilhehm Metzger, hat das Kreis-Gericht zu Köln im Roer-Departement, unterm 26. Juni 1815, auf Beweisaufnahme über die Abwefenheit des Apotheker-Gesellen Christian Blatzheim von Köln erkannt. Aachen, den 20. October 1815. Der Geheime Staats-Rath und Ober-Präsident der könige. preussischen Provinzen am Rhein, Indessen Abwesenheit, der Geheime Regierungs-Ratn, v. REIMAN, (1047) Tagesgeschichte. Madrid, vom 29. September. Es ist gewiss, dass Don Juan Diez Porlier mit einer beträchtlichen Anzahl Officiers der Regimenter Zugo, Mondouedo, Tuy und der königl. Marine arretirt ist. Sie wurden am 26. nach Corunna vor einen Kriegsrath abgeführt. Der Staatsrath Escoiquiz, chemaliger Lehrer Sr. Majestät, der Archidiaconus Ostoloza und einige andere Geistliche und Mönche sind vom Hofe entfernt worden. Wien, vom 15. Cctober. Die Abreise Ihrer Majestät der Kaiferin ist nun auf kommenden Mittwoch, den 18. d. festgesetzt. Die Fahrt geht von hier zunächst nach Luspruck, wo auch Se. Majestät der Kaifer eintreffen wird. Von dort foll die weitere Reise über Venedig nach Mailand gehen, wo, wie es nun heifst, keine eigentliche Krönung, fondern eine feierliche Huldigung erfolgen soll. — Wie man hört, hat S. M. der Kaifer dem jungen Napoleon das durch den Tod des Grafen Meerfeld zu London erledigte Uhlanenregiment verliehen. Vergangenen Sonntag erschien der kleine Prinz zum erftenmale in der Uniform diefes Regiments als Major gekleidet bei I. M. der Kaiferin. Man hat bemerkt, dass dicfer Prinz in den von Hofe feinetwegen ausgehenden Anordnungen immer nur Franz Karl genanit wird. Aus Böhmen, vom 15. Oktober. Gestern um 11 Uhr traf Se. Majestät der Kaifer von Russland in Kleutsch ein, speiste allda zu Mittag, und reiste um 1 Uhr wieder ab. Leipzig, vom 14. October. Auf königl. Befehl, wird der 18. Oct. in Sachsen nicht gefeiert. In Leipzig aber wird den 19. Vormittags, wegen der Rettung der Stadt, Gottesdienst seyn, und Nachmittags werden die Geschäfte wieder ihren gewöhnlichen Gang genen.(Köln. Zeit.) Karlsruhe, vom 19. October. Gestern, am 18. d., hielten Se. königl. Hoh. der Grossherzog von Baden auf der Rastadter Heide grosse Heerschau über Ihre Truppen. Ueber 20,000 Mann von allen Waffengattungen in schönster Haltung waren verlammelt, und bildeten eine Linie von ungefähr 2 Stunden. Abends wurde in Karlsruhe das Jahres- und Erinnerungsfest der grossen Völker- und Befreiungsschlacht bei Leipzig auf das feierlichste begangen. Pari:. — Während dic Alliirten in Frankreich bleiben, darf der König keine gröfsere Armee als 100,000 Mann halten. — Durch eine königl. Verordnung vom 12. Oct. ist beim Kriegsminister eine Kommission angeordnet, welche das Betragen aller Officiers untersuchen soll, die während Napol ons Gewaltherrschaft dienten. Präsident dieser Kommission ist der Marschall Herzog von Belluno; die andern Mitglieder sind: die General-Lieutenants Graf Lauriston und Graf Bordesoult; der Feldmarschall Prinz von Broglio; dann ein UnterMusterungs-Inspektor, ein Kommissair-Ordonnateur und ein Oberadjudant als Sekretair. — Der König hat der Deputirten-Kammer einen Gesetz-Entwurf vorlegen laffen, durch welchen alle öffentliche Reden, Schriften etc., welche gegen den König oder die königl. Familie Verläumdungen oder Drohungen enthalten, zum Ungehorsam gegen die Konstitution, gegen die Gefette oder gegen die Behörden auffordern, den Namer. Napoleons oder eines Mitglieds feiner Familie anrufen, oder irgend die Aufrechthaltung der geschehenen Verkäufe von Nationalgütern in Zweifel zu ziehen suchen, oder von Wiederherstellung der Zehnten und der Lehnrechte sprechen, oder endlich über die Fortdauer der jetzigen Regierung beunruhigende Gerüchte verbreiten etc. für aufrührerisch erklärt sind, eben so wie die Abreissung der weissen Fahne, des königl. Wapens, oder der königl. Bekanntmachungen, und das Aufstecken anderer, vom Gesetze nicht genehmigter Versammlungs-Zeichen. Wer sich solcher Vergehen schuldig macht, soll mit Einsperrung,, wenigstens drei Monate, höchstens aber fünf Jahre lang, bestraft werden. Die Zuchtpolizei- Gerichte erkennen über diese Fälle. — Das Frankfurter franz. Journal theilt gegenwärtig das Protokoll der Parifer Konferenz vom 2. Octob. mit. Die darin zum Frieden mit Frankreich festgefetzten Grundlagen, sind Wort für Wort die in dieser Zei ( 1048) tung mitgetheilten. Dann ist darin noch verabredet: “ Ein allgemeiner Vertrag soll auf diese Grundlagen, mit Hinzusetzung der durch gemeinschaftliche Uebereinkunft noch nöthig befundenen Artikel, geschloffen werden; die für die Militair-Angelegenheiten aufgestellte Kommission foll mit den franz. Kommiffairen alles ordnen, was die Militair-Besetzung, den Unterhalt der damit beauftragten Armee, und die Räumung des in der Besetzung nicht begriffenen Theils von Frankreich betrifft; eine befondere Kommission foll einen Entwurf zur Uebereinkunft wegen Abtragung der 700 Millionen entwerfen; die Kommission, welche die Beschwerden mehrerer Mächte über Nishterfüllung einiger Punkte des Pariser Friedens untersucht, soll den Friedens-Bevollmächtigten das Refultat ihrer Arbeit liefern; sobald diese Arbeiten beendigt sind, soll der Hauptvertrag geschlossen und mit den Neben-Uebereinkünften unterzeichnet werden. Es ist unterschrieben von Rasumowsky, Castlereagh, Richelieu, Wellington, Wessenberg, Capo-d’Istria, Humboldt, Hardenberg. Aus einem Schreiben aus Paris, vom 20. October. Der Friedens-Traktat, oder vielmehr die Convention, ist zwar unterzeichnet; es haben aber jetzt noch Discussionen über die Art der Ausführung ftatt. Es ist unter andern bekanntlich bestimmt, dass Frankreich 700 Millionen Kriegskosten zahlen soll; allein man ist noch nicht eins über die Termine der Zahlung, worüber eine befondre Commislion errichtet worden. Die alliirten Mächte verlangen 100 Millionen bis zu Ende dieses Jahrs, und wollen für die übrigen 600 Millionen Abzahlungen von Monat zu Monat in einem folchen Verhällnisse haben, dass das Ganze am Ende dreier Jahre entrichtet wäre. Allein diese Bedingungen sind jetzt, bei dem traurigen Zustande unferer Finanzen, zu lästig, zumal da der letzte Kreuzzug von Bonaparte, ausser fo vielen Menschen, über 1500 Millionen Franken gekostet hat. Zwei der fremden Mächte haben sich indess ins Mittel gelegt, und man hofft, dass Termine werden bestimmt werden, die uns das Abtragen unserer Schuld weniger empfindlich machen. Von dem königl. preufsischen Ministerio ist unferer Regierung der Entwurf einer Convention übergeben worden, welche die Artikel der Parifer Tractats, in Betreff der Forderungen des Auslandes au Frankreich, erläutert. Die Grundlätze, die darin aufgestellt werden, erleichtern auf die angemessenste Art die Liquidation und die Bezahlung dieser Forderungen. Diese wichtige Arbeit verdankt man dem preufsischen Staatsminister, Baron von Altenstein. Fouché, der sich noch zu Brüffel befand, dürfte daselbst nicht lange mehr bleiben. Dem Vernehmen nach wird er jetzt nicht als Gefandter nach Dresden gehen; und auch der Staatsrath Gruner wird, wie es jetit heifst, den Gefandtschaftsposten daselbst nicht antreten. Der neue Kriegsminister Clarke hat den Entschlufs gefasst, keinen der Officiers anzustellen, die nach der Capitulation von Paris unter der dreifarbigen Fahne geblieben find. Diese Maassregel trifft alle Officiers, die in der fogenannten Loire-Armee dienten. Es war Zeit, eine folche Entschloffenheit zu zeigen, um einer neuen Revolution vorzubeugen.(Hamb. Zeit.) Köln, vom 20. Oktober. (Fortsetzung.) Der Herr Gouvernementsrath Koppe sprach im Namen Sr. Excellenz des Herrn geheimen Staatsraths folgende Rede: „ Deutsche Männer und Bürger der ehrwürdigen alten Stadt Köln. „ An dem Tage, wo vor zwei Jahren die Banner des Vaterlandes, gegen den Feind feiner Freiheit flatterten, und Gott mit Sieg und Ruhm sie krönte, und Golt selbst sie weihete, dass unter ihnen künftig, so weit die deutsche- Zunge reicht, vaterländische Freiheit und vaterländisches Leben fröhlich und herrlich sich entfalte; „An dem. Tage, wo vor zwei Jahren Eure That noch gebunden lag, unter der Fauft des ausländischen Bezwingers, aber Euer heiffer Wunsch längst empor gestiegon war zum Himmel, für den guten Kampf, den auch für Euch Eure deutschen Brüder kämpften; „ An diefem Taze, den Ihr heute gemeinschaftlich mit dem ganzen grossen deutschen Vaterlande, als den hohen Festtag feiner nationalen Wiedergeburt feierlich begeht,— werden diese Fahnen Euch übergeben, dass Eure Vaterlandsliebe und Bürgertugend bei ihrem Anblick sich entflamme. " Der Tag, an welchem Ihr sie empfanget, ist zugleich die Mahnung an Eure damit übernommenen Rechte und Pflichten. In feinem Sinne und von seinen heiligen Erinnerungen beseelt vergönnt mir, mit wenig Worten zu Euch davon zu redes. (1049) Am 18. October des J. 1813 ist Deutschland mündig geworden, sich selbst hat es so erklärt, auf sein Schwerdt schlagend, und den ausländischen Vormund fortgejagt, der sich eingedrängt hatte bei ihm. und feine Habe und feine Kraft lüderlich vergeudet. Jetzt ist es beschäftigt, feinen bürgerlichen Haushalt zu ordnen nach eigener Einsicht und zu leben nach eigener Weife; dabci aber wird klar werden vor allen Völkern, dass wir auch wissen, die behauptete Selbstständigkeit und Mündigkeit za unferm Frommen zu gebrauchen und zum Heil der Welt. „ Und auch das wird sich zeigen, dass nicht ferner, wie Unmündigen, Wehr und Waffe uns versehlossen werden möge, auf dass nicht etwa selbst spielend wir uns darin ritzen oder Andern einen unverdienten Schaden thun. Nein; das mündig gewordere Deutschland trägt mit Recht und wird mit Ehren tragen die Wehr und die Waffe, die ihm ziemt; es wird sie nie mifsbrauchen; aber wohl gebrauchen wird es sie für die Ordnung, und, wenn es je vorkommen follte, für die Freiheit gegen ausländische und undeutsche Dränger. „ Denn diese deutsche Freiheit, welche der 18. Öktober uns errungen, mahnt er heute uns, zu bewahren, und wird in jahrlicher Wiederkehr unfre spätesten Urenkel daran zu mahnen nicht aufhörer. Und auch daran, ihr Männer von Köln, follen diese heute geweihten und Euch übergebenen Banner Euch erinnern und Eure Nachkommenschaft. Ein Zeichen follen sie Euch feyn von dem Entschlufs in der Brust jedes deutschen Mannes— diesem durch das J. 13 gereiften und durch jede Wiederkehr feiner hohen Tage befestigten Entschlufs— nun und nimmer zu dulden ein undeutsches Joch; fondern bewaffnet aufzustehen in der ganzen Männerkraft gegen wer immer ein folches bringen wollte, dass er erschrecke vor dem dichten Lanzee walde auf deutschem Boden, und eine Freiheit achte, welche so gewaltig beschirmt ist. Und darum, o Ihr Männer, fehlt in Euern Bannern auch nicht das heilige Zeichen des Kreuzes, unter welchem Gott niemals den Sieg versagt, denen, die ihn wahrhaft anrufen und auf ihn hoffen, und in welchem Eure Brüder bei Leipzig fiegten, weil sie mit Gott es trugen für König und Vaterland. „ Aber noch ein Mehreres bedeuten Euch diese Banner und der heutige Tag. Nicht bloss die politische Deutschheit hat diefer Tag Euch befestigt und mahnt Euch, sie zu behaupten. Ihr sollt auch bedenken, so elt Ihr um fie Euch fammelt, dass zu einem wahrhaft deutschen Leben Ihr wiedergeboren seyd und. ein folches führen sollt unter ihm gottesfürchtig und einträchtig, treu und jeglicher Ordnung Freund, beharrend auf deutscher Art und Sitte, Zucht und Sprache, und jegliche Blüthe des Geistes und Lebens aus Euch felbst heraus entwickelnd, deren Keime in Euch und jedem deutschen Stamme fo vielfach liegen und zum Theil durch Eure Geschichte früherer Jahrhunderte so reich und kräftig schon getrieben haben. Geloben sollt Ihr Euch selbst bei jedem neuen Anblick diefer Banner, gänzlich von Euch zu thun alles undeutsche Wesen und alle geistige Buhlerei mit den Fremden; fühlen sollt Ihr jetzt es, dass Ihr berufen seyd, ein tüchtiges Volk aus Euch felbst heraus zu seyn, und alle Geister alter vaterländischer Geschichte follen Euch umschweben, Zeugnifs gebend, wie sehr Ihr einst es schon gewesen. (Beschluss folgt.) Aachen. 24. October. Der Herr Geheime Staats-Rath und Ober-Präsident Sack ist gestern, seinem Vorhaben gemäls, von der Reise nach Köln und Düffeldorf zurückgekehrt. Was neben andern Amts-Geschäften, die Hauptbestimmung feiner Reise nach Köln gewefen, ist bereits durch die dortigen Zeitungen ausführlich bekannt geworden. Er selbst kann nicht genug das völlige Gelingen des schönen grofsen Gedächtnifstages vom 18. preisen, indem er im eigentlichsten Sinne, eine aus dem Innern des Volks hervorgegangene, Feier ausgemacht, welche von Jung und Alt, Hoch und Niedrig würdig begangen und durch kein Lermen, Toben noch andere Ausschweifungen entweiht, sondern mit fröhlichem Herzen und andächtigem Sinne eben so geehrt, als der Tag selbst durch das schönste Wetter begünstigt worden, das befonders bei Erleuchtung oder eigentlicher Verklärung des Rubensschen Bildes an der Stelle selbst, wofür es verfertigt und auch in dieser Hinsicht berechnet worden, eine Wirkung gethan, die sich ganz zur heiligen Feier schickte. So wie alle Personen und. Stände biezu das ihrige beigetragen und jeder so zu fagen die polizeiliche Aufsicht über sich selbst geführt,— welche unstreitig heffer als alle andere ist— fo verdienen befonders die sämmtlichen Militair-Personen, vom Obersten bis Niedrigsten, das Lob der schönsten Haltung und edelsten Mitwirkung zur Verherrlichung des ganzen Festes. Zwar hatten der dazu ebenfalls eingeladene kommandirende Herr General der Rhein-Provinzen, General (1050) Major v. Dobschütz anderer Geschäften halber nicht zugegen seyn können; aber es waren überall theilnehmend gegenwärtig Se. Exz. der Herr GeneralLieutenant v. Zastrow und die Herren Generale v. Rauch und v. Ende, deren eben so zuvorkommende als liberale Weise, womit dieselben überall in das Ganze einwirkten, ihres Einflusses auf sämmtliche übrige Militair-Personen, wie auf das Ganze der Feier, nicht verfehlen konnte. Dieses zeichnete sich besonders auch bei dem, für die gelammte auf dem Neumarkte verfamnmelte Befatzung, durch den Herrn Prediger v. Brach fehr andächtig und zweckmässig gehaltenen, Gottesdienst und den darauf gefolgten militairischen Feierlichkeiten aus; auch nahmen sie an der Vereidigung der BürgerMiliz, bei den sich für diefelbe ganz schickenden Bannern, welche Feierlichkeit mit einem von dem Herrn Ober-Prälidenten ausgebrachten dreimaligen Lebehoch der gesammten Kölner Bürger Miliz und Bürgerschaft sich endete, den aufrichtigsten Antheil. So wie am Morgen nach Beendigung des öffentlichen Gottesdienstes, Sr. Majestät unferm allgeliebten Könige, seinen tapfern Kriegern und ihren Feldherren ein dreifäches Lebehoch zugerufen ward, so waren in der Mittags-Gefellschaft diefes die ersten Gegenstände, welche die Gedächtnisse des Tages veranlassten, und diese wurden dann mit Gegenständen der Vergangenheit und der Gegenwart, wie sie den Kölnern werth und in Ardenken sind, beschloffen. Das Ganze bildete überall ein so freies und doch fo geordnetes Leben, als man es nur aus einer schönen Siimmung eines deutschen Volkes hervorgehen sieht und als man wünschen mülste, dass ihm diejenigen beigewohnt hätten, welche nur nach einem vorher angelegten Richtscheid, wie Professor Benzenberg, die Aeufserungen des Volkes dargestellt zu sehen wünschen, welches aber eine gerade entgegengefetzte Wirkung hervorbringen dürfte. Des andern Tags haben der Herr Ober-Präsident mehrere Alterthümer in Köln, und unter Weges nach Düffeldorf das so wohl belegene und behandelte Lazareth der verwundeten und kranken Krieger in Deutz, in Augenschein genommen. Eben dieses ist nachher von ihm in Düsseldorf felbst geschehen und die Tage des Dortseyns mit Besichtigung mehrerer öffentlichen Gegenflände, Gefchäfts-Verhandlung aller Art und befonders den Einleitungen zu der bevorstehenden Organisation auch des jenseitigen Theils der königl. preufs. Rhein-Provinzen zugebracht worden. Vom 25. Se. Majestät der König haben an den Magistrat zu Namur nachstehendes allerhöchste Kabinetsschreiben allergnädigst zu erlassen geruht: „ Ich erfahre durch einen Bericht des Feldmarschalls Fürsten Blücher v. Wahlstadt, wie menschenfreundlich die Stadt Namur von Anfang des jetzigen Krieges an sich die Fürforge für die zahlreich dorthin gekommenen Verwundeten unterzogen; dieselben nicht nur immer mit Bereitwilligkeit aufgenommen und gepllegt hat, fondern dass auch der Graf Carrée nebst einigen Mitgliedern des dortigen Frauen-Vereins und namentlich die Frauen Laucomme, Jacob 1., Jacob. 2, Greuse und Détrée sich täglich in den Heilanstalten einfanden, die Leidenden durch Erfrischungen erquickten, sie fpeiseten und verbanden. Die Beweise folcher Theilnahme an meinen leidenden Kriegern sind meinem Herzen sehr wohlgefällig gewesen und ich ersuche den Magistrat der Stadt Namur hierdurch, den Einwohnern insgefamt, dem Grafen Carrée, den genannten wackern Frauen aber ganz befonders in meinem Namen, für die edelmüthigen Anstrengungen zu danken, wodurch sie unstreitig sich um die Erhaltung vieler derselben verdient gemacht haben, „ Paris, den 5. October 1815.“ (gez.) FRIEDRICH WILHELM.“ Errata. In dem letztern Stücke dieses Journals, N.° 127, ist (Seite 1042, 1te Spalte, 1ote Zeile) in der Rede des Herrn Ober-Präsidenten in Köln am 18. October, der Zwischensatz:“ Wahrzeichen des höheren Lichtes, find sie die„ ausgelafsen— und Zeile 18 und 19 muss es statt der Worte: das ist die gewisse—Quelle, heissen: “das ist der grösste und reinste Quell. Anzeigen. Grofs, schön und mannigfaltig find die freiwilligen Beiträge, die die edlen Frauen-Vereine in den königl. preufs. und benachbarten Provinzen zur Unterstützung der kranken und verwundeten braven Vaterlands-Krieger den ftehenden Lazarethen zwischen der Elbe, Maas und Mosel in einem kurzen Zeitraum, vom 15. Juli bis zum 30 September einschliefslich, huldreich geleiftet haben. Seibft kleine Ortschaften haben mit den Gröfsern patriotisch hierin geweteifert, worüber die hier folgende Nachweisung den deutlirkten Beweis liefert. Der Frauen-Verein in Prentzlow fandte durch Herrn Spiker am 15. Juli 60 Hemden, 26 Betttücher, 70 Pf. Wundfäden; am 10. und 20. Juli fandte der Herr Rendant Hoppe in Stettin, (1051) durch den Divisions General Chirurg Herrn Hofrath Græse. 8 Hemden, 1 Paar Beinkleider, 3 Betttücher, 21 Pf. Binden, 27 Pf. Wundlappen, 45 Pf. Wundfäden; Herr Balow in Stettin fandte von dem Frauen-Vercin dafelbft am 26. Juli 130 Hemden, 3 Beinkleider, 2 Betttücher, 4 Handtücher, die durch den Hrn. Div.-General-Chirurg Hofr. Græfe übermacht wurden; am 29. Juli fandte Herr Auguft Fischer in Magdeburg i Schlafrock, 730 Hemden, 7 Paar Beinkleider, 242 Paar Socken, 6 Mützen, 8 Küfsenüberzüge, 28 Handtücher, 2 Servietten, 31 Leibbinden, 110 P. Binden, 15 Pf. Wundlappen, 103 Pf. Wundfäden, 7 Sacktücher; der Frauen Verein aus Barmen, am 5. Auguft, durch die Gebrüder Kuchen 200 Hemden, 200 Paar Strümpfe, 70 Nachtmützen, 4 Nachtweften. 36 Beittücher, 12 Küffsenüberzüge, 30 Servietten. 63 Leibbinden, 272 Pf. Binden, 145 Pf. Wundlappen, 80 Pf. Wundfäden, 20 Aderpressen, 25 wollene Decken; Herr Postdirector Balke in Steltin, am 5. Auguft, durch den Herrn General Chirurg Hofrath Græfe 71 Hemden, 7 Betttücher, 15 Pf. Binden, 10 Pf. Wundlappen, 35 Pf. Wundfäden; Herr Rendant Hoppe in Stettin am 7, Auguft 47 Hemden. 5 Betttücher, 1 Tischtuch, 7 1/2 Pf. Binden, 7 Pf. altes Leinen; derselbe am 8. Auguft 42 Hemden, 1 Bettüberzug, 1 Küffenüberzug, 2 Pf. Binden, 12 Pf. altes Leinen, 14 Pf. Wundfäden; die Frau Overbeck, Vorfteherin des Frauen Vereins zu Barmen, am 9. Aaguft 139 neue Hemden, 111 Beinkleider, 111 neue Weften, 57 P. Socken, 16 P. Schuhe, 48 Mützen, i Nachtjacke, 14 Betttücher, 9 Handtücher, 2 Tischtücher, I Leibbinde, 41 Pf. Binden, 50 Pf. Wundlappen, 238 Pf. Wundfäden, 6 Sacktücher; die Vorfteherin des Frauen-Vereins C. Leidenfroft in Neuftadt den 11. Auguft 13 Hemden, 15 P. Strüimpfe, 14 Betttücher, 13 Pf. Binden, 8 Pf. Wundlappen, 21 Pf. altes Leinen, 19 Pf. Wundfäden; Herr Postdirector Balke in Stettin, durch den Herrn Divisions-General Chirurg Hofrath Græfe am 12. Auguft 85 Hemden, 19 P. Strümpfe, 27 Pf. Binden, 28 Pf. Wundlappen, 42 Pf. Wundfäden; Herr Poftdirector Balke in Stettin, durch den Herrn Divisions General Chirurg Græse am 15. August 117 Hemden. 31 P. Strümpfe, 3 Mützen, 9 Betttücher, 9 Handtücher, 47 Pf. Binden, 11 Pf. Wundfäden; Herr Hœning am 16. Auguft vom Mädchen-Verein in Mohrin 14 Hemden, 2 Pf. Wundfäden; die Vorftcherin des Frauen-Vereins Helena Paffenhofer in Marienheyden am 18. Auguft 12 Hemden, i P. Strümpfe, 18 Betttücher, 8i Pf. altes Leinen; die Vorfteherin des Frauen-Vereins Cornelie von Carnap in Elberfeld am 18. Auguit 232 Hemden, 6 Weften, 18 P. Strümpfe, 63 Bettlücher, 51 Handtücher, 131 Pf. Binden, 135 Pf. Wundlappen, 200 Pf. Wundfäden; Herr Hofrath Dr. Fauft in Bückeburg, vom Frauen-Verein zu Bielefeld, am 19. Auguft 40 Hemden, 4 Betttücher, 63 Pf. Wundlappen, 47 Pf. Wundfäden; der Frauen-Verein zu Wulfrath am 21. Auguft 14 Hemden, 31 P—Strumpfe, i P. Schuhe, 6 Betttücher, 10 Handtücher, 30 Pf. Binden. 36 Pf: Wundfäden; der Frauen-Verein zuEffen, durch diePräsidentin Auguste, Gräfin zu Salm, am 26. Auguft 210 Hemden, 5o Beinkleider, 50 Weften, 33 P. Strümpfe, 7 Betttücher, i Leibbinde, 45 Pf. Binden, 22 Pf. Wundlappen, 9 Pf. altes Leinen, 72 Pf. Wundfäden; der Vorliand des Frauen-Vereins des Bezirks Kettwig am 26. Auguft 20 Hemden, 10 Hosen, 15 Betttücher, 31 Armträger, 30 Pf. Binden, 38 Pf. Comprefsen, 12 Pf. Charpie; am 27 Auguft die Erbprinzeflin zu Salm-Salm, Durchlaucht, für die Frauen-Vereine zu Bochhold, Borken und Stadtlohn 132 Hemden, 1 P. Beinkleider. 3 Weften, 79 P. Strümpfe, 76 Nachtmützen, 80 Betttücher. 36 Servietten. 53 Leibbinden, 27 Pf. Binden, 15 Pf. Wundlappen, 17 Pf. Wundfäden; die Präsidentin des FrauenVereins, Frau von Rappart in Hamm, am 29. Auguft 44 Hemden, 21 P. Strümpfe, 9 Betttücher, 10 Handtücher, 3 Pf. Binden, 4 Pf. Wundlappen, 2 Pf. altes Leinen. 50 Pf. Wundfäden; am 3. September die Präfidentin des Frauen-Vereins Frau von Rappart in Hamm 60 Hemden, 18 Beinkleider, 12 Weften, 18 P. Strümpfe, 12 Betltücher, 47 Leibbinden, 4 Pf. Wundlappen, 3 wollene Decken; der Frauen-Verein zu Bockum, durch die Frau Predigerin Natorpp, geb. Rochell, am 3. September 38 Hemden, 15 Weften, 12 P. Strümpfe, 2 Betttücher, 6 Handtücher, 3 Pf. Binden, 4 wollene Decken, 30 Pf. Charpie; der FrauenVerein zu Pyritz am 6. September 64 Hemden, 18 Mülzen, 2 Betttücher, 6 Handtücher, 12 Pf. Binden, 20 Pf. Wundlappen, 66 Pf. Wundfäden, 7 Sacktücher; der Rendant Hoppe in Stetlin am 6. September an Herrn Divisions-General Chirurg Hofrath Græfe 39 Hemden. 3 Betttücher, 2 Bettüberzüge, 2 Küssenüberzüge, 4 Handtücher, 2 Pf. Binden, 10 Pf. altes Leinen, 35 Pf. Charpic; die Präfidentin des Frauen-Vereins in Hamm Frau von Ráppart, am 9. September 2 Hemden, 27 Pf. Binden, 9 Pf. Wundlappen, 2 Pf. altes Leinen, 30 Pf. Charpie; der Herr Regierungsrath Eranck zu Frankfurt a10 am 12. September 20 Hemden, 5 P. Strümpfe, 3 Mützen. 3 Betttücher. 3 Bettüberzüge, 2 Külfenüberzüge, 28 Pf. Wundlappen, 23 Pf. altes Leinen, 50 Pf. Wundfäden; das hohe Kriegs Minifterium zu Berlin fandte am 12.. September 1 Pf, Binden. 51 Pf. altes Leinen, 71 Pf. Charpie. Herr Rendant Hoppe in Stettin durch Heern Divisions-General Chirurg Hofrath Græse den 12. September 3) Hemden; der Frauen-Verein zu Velbert am 15. September 12 Hemden. 12 Beinkleider, 12 P. Strümpfe, 12 Mützen, 1 Handtuch, 27 Leibbinden, 3 Pf. Wundfäden; der Frauen-Verein zu Lingen am 16. September 3e Hemden, 30 Bettlücher, 10 Küflenüberzüge, 10 Handlücher, 4 Armträger, 18 Pf. Binden, 5 Pf. Wundlappen, 5 Pf. altes Leinen, 5 Pf. Wundfäden, 2 Sacktücher; Herr Rendant Hoppe in Stettin am 16. September, durch den Herrn Divisions General-Chirurg Hofrath Græse 4 P. Strümpfe, 4 Beittücher, 4 Pf. Binden, 15 Pf. altes Leinen, 6 Pf. Wundfäden; der Frauen-Verein zu Wittenberg am 19 September 3 Küffenüberzüge, 7 Pf. Binden. 28 Pf. Wundlappen, 28 ff. altes Leinen, 7 Pf. Charpie. Die Frau von Madeweis zu Königsbergi. Pr. am 18 September 2 Pf. Binden, 3 Pf. Wundfäden; de: Frauen-Verein zu Neu-Ruppin am 22. September 8 Betttücher, 16 Pf. Wundlappen, 48 Pf. altes Leinen, 12 Pf. Wundfäden; der Frauen-Verein zu Görlitz am 22. September 9 Hemden, 7 P. Strümpse, 2 Betttücher. 5 Küffenüberzüge, 1 Serviette, 7 Pf. Binden, 13 Pf. altes Leinen, 6 Pf. Wundfäden, 6 Sacktücher; der Frauen-Verein zu Lingen am 22. September 48 Mützen, 72 Leibbinden; die Civil- und Militair-Aerzte Herren Zwinger uud Helemann zu Fulda am 22. September 70 Pf. altes Leinen, 90 Pf. Wundfäden; der (1052) Frauen-Verein zu Grofsglogan am 22 September 19 P. Strümpfe, 12 Mützen, 20 1/2 Pf. Binden, 28 Pf. altes Leinen, 25 Pf. Charpie; der Frauen-Verein in Barmen den 25. September 37 Hemden, 6 Beinkleider, 2 Weften, 36 P. Strümpfe, 6 Mülzen, 18 Betttücher, 7 Handtücher, i Serviette. 3 Leibbinden, 25 1/2 Pf. Binden, 22 Pf, Wundlappen, 136 Pf. altes Leinen, 7 Sacktücher. 3 P. Camaschen. Fräulein von Widell am 25. September; durch den Herrn Divisions-General-Chirurg Hofrath Cræfe 36 Leibbinden; der Herr Wundarzt Schmidt von der 17. Ambulance von Berlin am 26. September 22 alte Hemden, 4 P. Strümpfe, 104 Pf. Binden, 40 Pf. Wundlappen, 56 Pf. altes Leinen, 100 Pf. Wundsäden; der Frauen-Verein zu Hamburg, durch Herrn Peter Kettmann, am 26. Saptember 77 neue Hemden. 53 P. Strümpfe, 49 Mützen, 20 Bettlücher, 49 Leihbinden,»22 Pf. Binden, 6 Pf. Wundlappen, 12 wollene Decken, 94 Pf. Wundiäden, 12 Flaschen Wundwasser; der Frauen-Verein zu Efsen, durch die Prasidentin Gräfin zu Salm am 26. September 103 Leibbinden; der Fraueu Verein zu Neu-Ruppin am 27. September 30 Hemden, 20 Pf. altes Leinen; die Frau Pröbstin Röttger zu Magdeburg am 27. September 200 P. Strümpfe, 200 Leibbinden; der Herr Pofidirector Balke in Stettin am 27. September 28 Hemden, 6 P. Strümpfe, 12 Mützen, 7 Handtücher, 6 Servietten, 10 Pf. Binden, 100 Pf. Wundfäden; der Frauen-Verein zu Ennepe am 29 Septb. 40 Leibbinden und der Fr. Verein zu Wulfrath am 29. September 4 P. Strümpfe, 12 Mützen und 72 Leibbinden. An Patriotiichen Geld-Beiträgen sind eingegangen durch die huldreiche Fürforge Sr. Excellenz des Herrn geheimen Staatsrath uud Ober-Präfidenten Sack 350 Berlin. Thaler. Durch die Faau von Kaiserberg, Präfidentinn des Frauen-Vereins zu Emmerich am 13. September 300 Rthlr. 40 St. Bergisch Courant. Durch die Frau von Kölver, gebohrne Schrader, Vorsteherinn des Frauen-Vereins zu Velbert am 15. Sept. 58 Rthlr. Durch den General-Major Freiherr von Jächner, an dem Frauen-Verein zu Kettwig, am 21. Auguft, 190 Rthlr. Bergisch Courant. Durch die Vorfteherinn des Frauen-Vereins zu Calsbach Marie Paffenhofen in der Gesammt-Gemeinde Marienheyden am 23. Auguft, 84 Rthlr. 15 St. Durch die Frau Vorfteherinn L. Leidenfroft vom Frauenverein zu Neuftadt am 25 Auguft 14 Rthlr. Durch das hochlöbliche Gouvernement zu Cörlitz im Herzogthum Sachfen am 21. September 100 i thlr. preufs. Courant. Aus Demin ohne Nahmens-Unterschrift den 21 Sept. 2 Rthlr. 6 Groschen preuss. Courant. Von der hochlöblichen Regierung der Neumark zu Frankfurt a/O durch den Herrn Prediger Thiele zu Pitzerwitz am 9. Oct. 1 Friedrich d'or und 41 R. preufs. Courant. Vom Herrn Regierungsrath Frank zu Freckfurt an der Oder am 9 Oct. 75 Rthlr. preufs. Courant; und durch den Kaufmann Herrn Mathias Schmitz zu Mühlheim an der Ruhr als Vorfteher der Gesellschaft der Eintracht den 12. Oct. 150 Rthlr. Bergisch Courant. Nebft diefen bedeutenden Beiträgen hat der Frauen- und Männer-Verein der Hauptftadt Düffeldorf durch Geschenke an die hiesigen Kranken-Anstalten und durch zweckmässige Unterflützungen mit Koft und Wein in der Zeit der dringenden Noth bei der grossen Anzahl verwundeter Vaterlands-Vertheidiger und noch fortwhrend sich nicht weniger durch reinen Patriotismus ausgezeichnet, und hierdurch mannigfaltigen Nutzen geltiftet, Die bemerkten sehr nützlichen Beiträge find an die stehenden Militair-Lazarethe in Aachen, Köln, Deutz, Trier, Coblenz, Mainz, Düffeldorf, Münster, Minden, Jülich, Namut, Lüttich, Löwen, Brüffel, Maestricht und Wefel, nach der Weifung des würdigen Chefs derselben, des Herrn Divisions General-Chirurgus Hofrath Gräfe vertheilt, und die Vertheilung speciel und getreu nachgewiefen worden; aus den Celdbeiträgen haben die aus dem hiesigen Spitat entlassene Genefenen und Invaliden die Vorschriftsmässige und von den Cebern gewünschie Unterstützung erhalten. Die Wohlthat die demnach den henanten Spital-Anftalten durch diefe schöuen Gaben geworden ist, ift unverkennkar, uud bleibt ein Denkmal des ächt-deutschen Patriotismus, der sich ohne fremdes Zuthun von selbft rühmlichft lobt, für den unterzeichnete Stelle dennoch im Namen der ftehenden Lazareth-Anftalten, und der verwundeten und kranken Krieger den aufrichtigften und verbindlichften Dank abitattet. Düsseldorf, am glorreichen Gedächtnifstage der fiegreicher Völkerschlacht bei Leipzig 1815. Die Central Commission zur Empfangnahme der freiwilligen Beiträge für die stehenden königt. preuss. Militair-Lazarethe. Hofrath REYLAND, Professor NAEGELE, dirigirender Staabsarzt. dirigirender Staabsarzt. Derjenige, welcher am Sonntage, den 22. October, von mir die Nummer 190 erhalten hat, beliebe sich bei mir,(Dahmengraben, N.o 767) gefälligst zu melden. STEIN. Der Dirigent der hiefigen Militair-Lazarete, Oberstaabs-Arzt, Doctor Martienfen, wohnt auf dem Büchel im neuem Bade bei Herrn Brauers. Aachen, den 25. October 1815. Der im Journal des Nieder- und Mittel-Rheins vom 19. Auguft jüngft und im Nouvelliste von Aachen am 22, des nemliche Monats angezeigte schliefsliche Verkauf, der auf Anftehen der Erben von Fisenne gegen Carolina Effer in Beschlag genommenen, in und bei Aachen gelegenen Güter wird an dem bestimmten Tage, nemlich am Freitag, den sieben und zwanzigsten dieses, Morgens zehn Uhr, in der öffentlichen Sitzung des hiefiger Kreis-Gerichts vor sich gehen. Aachen, den 21. October 1800 fünfzehn. JUNGBLUTH. Aachen, gedruckt bei BEAUFORT Sohu, Peterstralse, N.” 596,