(N. 114.) JOURNAL des Aachen, Samstag den 20. September 1815. Bekanntmachung. Obgleich meine Erklärung vom 11. August deutlich befagt, dafs:— nur erweislich verirrte Wehrmänner nach den Umständen, für das eine Mal auf gänzliche Verzeihung oder mildere Bestrafung ihrer pflichtwidrigen Enffernung von den Regimentern rechnen dürften wenn sie ungefäutnt und freiwillig zu den Regimentern zurückkehren würden— so ist dennoch in Zweifel gezogen; obejene Verheiffungen nicht noch länger in Anspruch zu nehmen wären Dies kann eigentlich nicht der Fall feyn da indefs einmal die Bekanntmachung vom 11. August nicht allgemein zur Kenntnifs der betreffenden Pflichtvergessnen gekommen, dann aber von einem so besonders günstigen Erfolge gewefen ist so will ich die damit ausgesprochene Verheiffung— gänzlicher Verzeihung oder gelinderer Bestrafung des Vergehens der Defertion— sich noch auf diejenigen erstrecken lassen, welche, vor dem 11. August entwichen, noch nicht zurüekgekehrt sind, sich aber vor dem 10. October d. J. bei ihren Regimentern gestellen. Dagegen soll wider alle die, welche diefen Zeitpunkt versäumen, oder nach demselben ihren Eid verletzen, die Gesetze in ganzer Strenge unnachsichtlich angewendet werden, und haben die betreffenden Behörden deswegen diese nachträgliche Bekanntmachung nicht nur genau zu beachten, fondern felbige auch auf mäglichste Weise zur allgemeinen Kenntniss zu bringen. Aachen, den 19. September 1815. Der kommandirende General in den königl. preuss. Provinzen am Rhein, v. DOBSCHUTZ. Tagesgeschichte, Aachen, den 22. September. Im Verfolg der Bekanntmachung, N. 120, vom 6. September, in N.° 107 dieses Journals, wird der Inhalt des heute hier eingegangenen 13ten Stückes der Gesetz-Sammlung für die königl. preuss, Staaten hiedurch bekannt gemacht. Es enthält: N.” 298. Patent, wegen Einrichtung des Hypotheken-Welens in den mit den preufsischen Staaten wieder vereinigten Provinzen jenfeits der Elbe und Wefer, namentlich in der Altmark, im Herzogthum Magdeburg, mit dem SaalKreise, im Fürstenthum Halberstadt, in den Grafschaften Hohenstein, Mansfeld und Wernigerode, (954.) im vormaligen Stift Quedlinburg, im Fürstenthum Eichsfeld und dessen Dependenzen, in der Stadt und dem Gebiet Erfurth, in den Städten Mühlhaufen und Nordhaufen, in den Fürstenthümern Minden, Münster und Paderborn, den Grafschaften Ravensberg, Tecklenburg und der obern Grafschaft Lingen, in den Herzogthümern Cleve und Geldern, dem Fürstenthum Moers, den Grafschaften Essen und Werden und dem vormaligen Stift Elten. Vom 22. Mai 1815.„ Dieses ist für jetzt noch nicht geltend für die darin bemerkten Landes-Antheile dieffeit des Rheines; fondern es wird zu feiner Zeit das Nähere dieferhalb bekannt gemacht werden; “ N.° 299. Allerhöchste Kabinets-Order vom 29. Juli 1815, betreffend die auf die Handelsleute zu Danzig und Elbing ausgedehnte Befugniss, mit Ausländern über die künftigen Producte ihrer Güter gültige Verpfändungs- Kontrakte abzuschliessen.„ “ N.° 300. Allerhöchste Kabinets-Order vom 31. Juli 1815, dass die in die Regimenter getretenen Freiwilligen mit den der Jäger- Abtheilungen gleiche Rechte geniefsen follen;, Diefe Allerhöchste Kabinets-Order ist in unferm Journal, N.° 103, unter der Rubrik Tagesgelchichte — Berlin, 22. August(Seite 868) bereits aufgenommen worden. “N.° 301. Allerhöchste Kabinets-Order vom 6. August, dass das für die Provinz Cleve-Berg zu etablirende Ober-Landes-Gericht in der Stadt Cleve feinen Sitz nehmen foll.„ Diese beiden letzteren Allerhöchften. Kabinets-Orders sind auch direct an den Herrn Ober-Präsidenten hieher gekommen und das Erforderliche daraus vorlängst erlassen worden. Wien, vom 12. Seplember. Es war nicht Madame Murat, welche neulich in Haimburg anlangte, fondern eine abgeordnete Gräfin, welche sich dort mit dem Ameublement für dieselbe beschäftigte, als eben dem Besitzer des Schloffes, Herrn Fellner, angezeigt wurde, dass vorläufig der Aufenthalt der gewesenen Königin auf Grätz beschränkt sey. Dem Vernehmen nach hat man Bedenken getragen, da Herr Murat sich gleichfalls zu feiner Gattin begeben will, beide in der Nähe der Hauptstadt zu dulden, obwohl die Miethe des Schloffes Haimburg bereits auf ein Jahr gezahlt ist. (Allg. Zeit.) London, vom 13. September. Am 1. September ist zu Paris eine Uebereinkunft von dem Fürsten Metternich unterzeichnet, nach welcher Murat in Ober-Oestreich, Böhmen und Mähren die Freiheit hat, sich als einfacher Privat-Mann niederzulassen und allenfalls Güter anzukaufen. Er giebt dem Kaifer fein Wort— das er, nebenbei gesagt, lalten wird, so lange er das Gegentheil nicht nützlicher für sich hält— die östreichischen Staaten nicht ohne Bewilligung des Kaifers zu verlassen. Mannheim, vom 17. September. Gestern sind mehrere russisch-kaiferl. Staabsofficiere hier eingetroffen und einquartiert worden. Sie gehören zu der Armee des Generals Longeron, und lind bestimmt, die Durchmärsche der von Frankreich zurückkehrenden ruflischen Truppen zu leiten, welche ihren Marsch durch unfère Stadt néhmen. Die Durchmärsche follen 4 Wochen dauern: General Langeron selbst. wird, zu Ende diefer Woche erwartet, und bleibt mit dem Generalstaabe hier, bis die Durchmärsche beendigt sind. Dreissig Gererale mit 400 Staabsund Oberoflicieren averden nach und nach eintreffen. Bruchsal, vom 15. September. Heute rückte in unfere Stadt undidie umliegenden Ortschaften, auf dem. Rückmarsch von Mainz nach Oestreich, das k, k. östreichische Landwehrbataillon Grossherzog von Baden ein. Schafhausen, vom 16. September. Gestern gingein Zug franzöfischen Geschützes und Munitionswagen, von Hüningen kommend, unter Begleitung östreichischer Kanoniere hier durch. Vom Rheinftrom, vom 12. September. Die Nachricht von der nahen Belagerung von Neubreifach, durch die verbündeten Truppen, scheint grundlos. Die Truppen und mobilen Nationalgarden des Oberrheins, die sich als Besatzung in dieser Festung und dem Fort Mortier befanden, find im Laufe diefer Woche entlassen, worden. Die National-Garden gingen, ihres schweren. Dienstes herzlich müde, in ihre Heimath, und die Linientruppen kehren in ihre t. (955) Departements zurück. Letztere bestanden in 2 Bataillons des 81sten Linienregiments von der Divition Grandjean, zum Armeekorps des Generals Rapp gehörig, die unmittelbar vor der Blokade von Breifach daselbst eintrafen, aus einigen Detaschements anderer Regimenter in geringer Anzahl, in Gensdarmen und Mauthgarden. Sie sind nach Kolmar gezogen, wo sie sich trennten, und, mit Ausnahme der Gensdarmen und Mauthgarden, ihren Marsch in ihre Heimath antraten. Die städtische National-Garde von Neubreisach versieht nun den Dienst. Nunmehr ist also auch auf diese Festung, wenn nicht andere Besehle eintreffen, die zu l'aris zwiſchen dem franzöfischen Kriegsminister Marschall Gouvion St. Cyr und dem Fürsten von Schwarzenberg abgeschlosfene Konvention anwendbar, nach welcher die noch von den französischen Truppen im Rayon der östreichischen Armeen befetzten Festungen nicht blokirt oder belagert werden sollen, sobald dieselben von den daselbst befindlichen Befatzungen geräumt sind. Aus Landau sind nun auch die bisher noch dort gebliebenen Officiere ausgezogen, so wie der Rest der Linientruppen. Einige Officiere kamen nach Strafsburg, um beim General Rapp die Bezahlung des rückständigen Soldes für die Garnison zu begehren. Es heisst nun, der preufsische General Kraufeneck verlange Landau zu befetzen. Inwiefern dieses Gerücht gegründet ist, wiſsen wir nicht. Im untern Elfals ist Befehl angekommen, Quartiere und Lebensmittel für eine Armee von 60,000 Russen zu bereiten, die aus Champagne und Lothringen in der zweiten Hälfte dieses Monats über Zabern an den Rhein ziehen und auf der Brücke von Fortlouis auf das rechte Rheinufer marschiren werden, um in ihr Vaterland zurückzukehren. Eine zweite, noch stärkere ruffische Armee wird durch das nördliche Lothringen über die Saar und durch das Donnersberg-Departement zurückkehren. Trier. 1v. September. Seit einigen Tagen hört man hier das lebhafte Bombardement der Festung Thionville. Dieser Kanonendonner stimmt nicht mit dem Donner der Nachricht überein, welche man von Frankreich aus so geflissentlich verbreitet, als ob nemlich die- völlige Integrität des jetzigen franz. Gebiets bereits durch eien Friedens-Tractat geſichert ſey. — Das königl. dänische Auxiliar-Korps wird, in Folge der jetzt eingetretenen Lage der Dinge, den Rückmarsch in’s Vaterland antreten. Se. königl. dänische Majestät haben selbst dem Herzoge v. Wellington diesen Vorschlag gemacht, um nicht den benachbarten und befreundeten Staaten unnöthiger Weise Druck zu verursachen. — Deutsche Blätter fagen:“ Nach Einigen soll Preussen diejenigen Theile von Lothringen erhalten, die zu feiner Arrondirung und Sicherheit von dieser Seite nöthig find, namentlich die Gegenden von Metz, Saarbrück und Saarlouis. Ueberhaupt, versichern eben diese Nachrichten, scheine Frankreichs Schicksal so entschieden zu feyn, dass alle Freunde des deutschen Vaterlandes damit zufrieden feyn können. Die erste rufsische Kolonne kommt den 4. October zu Frankfurt an; sie soll gegen die türkische Grenze hin instradirt seyn.„(Köln. Zeit.) — Vom franz. Kriegsminister erschien eine Bekanntmachung, worin Klage geführt wird, dass viele Oberofficiere sich nicht an die Orte begeben haben, die ihnen als ihre Bestimmung angewiesen waren, welches dermal um fo auffallender sey, da es darauf ankomme, dem Könige Beweise der Anhänglichkeit zu geben. Diejenigen, welche sich nicht sogleich an denOrt ihrer Bestimmung begeben, verlieren ihre Stelle. — Ein englisches Journal enthält Folgendes: Dem Publikum wurde angekündigt, der berühmte Bildhauer Canova sey nach Paris gekommen, um das Brustbild seiner Majestät des Kaifers Alexander zu machen. Seine Reise hat einen ganz andern Gegenstand. Er ist vom Pabste beauftragt, die aus Rom und den Kirchen, Klöstern und Pallästen Italiens geraubten Meisterstücke zurück zu fordern. Er wurde fehr kalt empfangen. Hr. v. Nesselrode, rufsischer Minister wollte ihn dem Kaiser nicht vorstellen, und fagte ihm, Se. kaif. Maj. würden nicht erlauben, dass ein einziges Gemälde weggenommen würde, weil sie kraft des Tractats von 1814 Se. M. dem Könige von Frankreich angehörten, und wirklich ist blofs durch Preufsen und einige andere deutsche Staaten Verschiedenes aus dem Mufeum genommen worden. H. Canova hat sich an die engl, und östr. Minister, aber bis jetzt mit eben so wenig Erfolg, gewendet. — Das Brüffeler Oracle enthält Folgendes aus Pariser Briesen:“ Es ist zewiss, dass der Tractat zwischen den verbündeten Monarchen und Ludwig XVIII. abgeschlossen ist; man glaubt sogar, dass die Ratifiça (956) tionen desselben schon unterzeichnet sind. Ausser diesem grossen Vertrag, der das künftige Loos Frankreichs festsetzt, find noch mehrere befondere. Uebereinkünfte geschloffen in Bezug auf den Unterhalt der engl., östr. und preuss. Armee-Corps während ihres Aufenthalts in Frankreich. Bei der Eröffnung der beiden Kammern, werden alle diese wichtigen Aktenstücke officiell kund gemacht; dann erst wird man den ganzen Umfang der Opfer kennen lernen, welche Frankreich für feine Wiederausföhnung mit dem übrigen Europa bringen muss. Nach den seit zwei Tagen verbreiteten Gerüchten, sollen diese Opfer bedeutend seyn. Die Ungewissheit wird bald schwinden, Schon haben wir die Hoffnung verloren, die Kunstschätze in unferm Museum alle zu behalten.„ Die bei Vertus versammelte ruff. Armee, über welche der Kaifer Alexander Heerschau hielt, war 110,000 Mann stark. Es waren 36,000 Mann Kavallerie dabei. Die Truppen bewiefen einen aufserordentlichen Enthusiasmus bei dem Anblick ihres Monarchen. Der Kaifer gab seten hohen Verbündeten unter freiem Himmel ein Gastmal, dem auch die vornehmsten Generale beiwohnten, — In der Uebereinkunft zwischen dem Herzog von Angouleme und dem spanisehen General Caftanos, zufolge welcher die spanischen Truppen wieder vom franz. Gebiete abzogen, soll der Herzog von Angouleme sich verpflichtet haben, dreissig Millionen an die Spanier zu zahlen. — Zwischen der engl. und nordamerikanischen Regierung sollen einige Beschwernisse wegen Bestimmung der Grenzen von Oberkanada obwalten. — Das königl. preufs. Cte Armee-Corps ist in der Mitte dieses Monates in Nautes und der Gegend eingetroffen. Der Chef desselben, der Herr General der Infanterie, Graf Tauentzien von Wittenberg hat eine Proclamation an die Bewohner der Departements der Nieder-Loire, Ille- und Vilaine, Morbihan, der Nordküsten, und la Manche erlassen, in der sie zur guten Aufnahme und Behandlung der Truppen aufgefordert werden, wogegen ihnen der kräftigste Schutz in jeder Hinsieht zugesagt wird. Brüsser, 21. September. Durch ein königl. Decret vom 16. September d. J. die Herren Grafen von Hogendorp und von Thiennes zu Staats-Ministern ernannt; zum Minister der Justiz Hr. von Maanen; für die auswäntigen Angelegenheiten Hr. von Nagel d'Ampfen; zum MarineMinister Hr. van der Hoop; zum Minister des Innera Hr. Roëll; der Finanzen Hr. Six van Oterleek, für das Departement des Waterstaats und der öffentlichen Arbeiten, den Herzog von Ursel, der auch zugleich die Ober-Aufsicht über die bürgerlichen Bauten führt. Als General-Cowmissair im Kriegs-Departement ist der Graf von Goltz bestätigt und der Hr. Repelaer van Driel zum General-Commissair des öffentlichen Unterrichtes, der Wissenschaften und Künste ernannt. Diese hohen Staats-Beamten bilden mit dem Staats-Secretain den Cabinets-Rath. Ferner haben Se. Maj. zu General-Directoren ernannt: für den Handel und die Colonien den Staatsrath Hrn. Goldbers, für die indirecten Steuern, den Staatsrath Herrn Appelius, für die Zölle Hrn. Wiekers, und für die Angelegenheiten des katholischen Cultus den Herrn Baron Goubau d’Hovorst. Spaa, 21. September. In unserer Stadt wird unter dem befondern Schutz Sr. Königl. Hoheit. des Prinzen von Oranien am 27. und 28. September dieses Jahres ein Pferde- Wettrennen gegeben, das eine Menge von Fremden herbei ziehen wird. Der Aufenthalt bei uns ist fehr angenehm; der Besuchende geniesst alle nur mögliche Bequemlichkeiten, sowohl in Rücksicht der Wohnung als des Tisches. An den Abenden der genannten Tage wird ein Bal statt haben, der hoffentlich zahlreich besucht seyn wird. Anzeige. Zur Ausbesserung der Strafse von Aachen nach Lüttich bis durch den Aachner Busch braucht Unterzeichneter eine Menge Arbeiter und Fuhren; diejenigen, welche Luft haben, hierzu angestellt zu werden, haben sich bei ihm, oder bei dem auf dem Wege sich befindenden Auffeher, zu melden; fie können auf einen guten Lehn, welcher ihnen alle acht Tage richtig bezahlt wird, Rechnung machen. P. NEVELS. 97 Aachen gedruckt bei J. W. BEAUrOnT, Peterstraſse, 695,