— (N. 52.) JOURNAL des Nieder- und Mittel-Rheins. JOURNAL DU BAS-RHIN ET DU RHIN-MOYEN. Aachen, Dienstag den 2. Mai. 1815. Aix-la-Chapelle, mardi le 2 mai. N.° 58. . Seine Königl. Majestät haben durch einen unterm 7. v. M. vollzogenen Kabinets-Befehl den Herrn GeneralMajor von Dobschütz zum Militair-Gouverneur der Rhein-Provinzen zu ernennen geruht, und derfelbe hat diefe ihm übertragenen Geschäfte nunmehr hier übernommen. Indem ich diefes den Einwohnern der zu diesem General-Gouvernement gehörigen Königlichen Provinzen offiziell bekannt mache; forder ich dieselben auf Schein allen rein-militairischen Angelegenheiten, welche fonst vondem General-Armee-Kommando’s behandelt sind, und wozu besonders auch die Leitung der Landes-Bewaffnung gehört, an gedachten Herrn General-Major und Militair-Gouverneur von Dobschütz zu wenden, mit dem ich in den dazu geeigneten Fällen zusammentreten und gemeinschaftlich in völliger Uebereinstimmung zum Besten des Königlichen Dienstes und des- Landes handeln werde. Aachen, den 1. Mai 1815. Der General-Gouverneur vom Nieder- und Mittel-Rhein, SACK. Tagesgeschichte. Berlin, vom 25. April. Bekanntmachung. Durch eine zwischen Seiner Majestät dem Könige und Seiner Rufsisch Kaiferlichen Majestät den 3often März d. J. geschioffene Uebereinkunft, ist die zwischen dem vormaligen Kaiser von Frankreich und dem Könige von Sachfen am 10. Mai 1808 zu Bayonne geschloffene Convention, durch welche die Kapitalien preussischer Geld-Institute u. Stiftungen im Herogthum Warschau, dem Könige von Sachsen u dem Herzogthum Warschau abgetreten worden. aufgehoben. Hiernach ist. 1. Den preufsischen Geld-Instituten und Stiftungen, so wie den Privatpersonen, deren im Herzogthum Warschau untergebrachte Kapitalien auf den Grund der Convention von Bayonne mit Beschlag und Con fiscation belegt worden find, die freie Disposition über ihr Eigenthum wieder gegeben. 2. Hahen die contrahirenden Mächte wechselseitig zugesichert, dass die Unterthanen der einen Macht in dem Antheile der andern in Rücksicht auf ihr Eigenthum den befondern Schutz der Gesetze geniessen und in der Ausübung ihrer diesfälligen Rechte auf keine Weise und unter keinem Vorwande beeinträchtiget werden follen. 3. Diejenigen Kapitalien, welche auf Gütern des, Russland verbleibenden Antheils eingetragen sind und der Bank und der General-Invaliden-Kafse gehören, werden mit den rückständigen und laufenden Zinfen, nach einer hefonderen Vereinigung Seiner Majestät mit dem Kaifer von Russland, für Rechnung des rufsischen Antheiles des Herzogthums Warschau eigenthümlich überwiefen und der Werth verabredetermaassen an Preufsen erstattet. 4. Die Inhaber der Kapitalien, welche bisher als muthmaassliches Eigenthum des Staates oder eines Geld-Instituts zu den Bayonner Summen gerechnet und mit Beschlag belegt worden sind, müssen sich zwar, so wie diese Institute selbst, diejenigen Summen, welche ihre Schuldner an den Schatz des Herzogthums Warschau, es sey auf Capital oder Zinfen, durch authentische Quittungen gezahlt zu haben nachweisen, auf Kapital u. Zinfen in Abzug bringen laffen; sie zeigen aber diesen Abzug der 2ten Section des Ministerii der auswärtigen Angelegenheiten zu Berlin an, welches den Erfatz dieser in Abzug gebrachten Summen von der Regierung des Herzogthums Warschau erhalten und den Eigenthümern zustellen lassen wird. 5. Die Gläubiger der Unterthanen des Herzogthums Warschau müssen fich übrigens denjenigen, durch Zeit und Umstände nöthig gewordenen Maassregeln unterwerfen, welche die Rettung ihrer Kapitalien und die Erhaltung der Gutsbesitzer im Herzogthum Warschau erfordern, und von den hohen contrahirenden Mächten zur Ausschliefsung alles künftigen Missverstandes verabredet worden find. Wien, vom 17. April 1815. Der Staatskanzler, C. F. v. HARDENBERG. — Der bisherige Königl. Preufsische Commandant in Dresden, Generalmajor v. Dobschütz, der am 1oten von dort nach Aachen abging, an welchem letzteren Orte er als Militair- Gouverneur der Provinzen am Rhein refidiren wird, ward, bei feiner Abreise, von berittenen Dresdener Bürgergardisten feierlich begleitct. Die Einwohner von Dresden find mit ihn ausnehmend zufrieden gewesen. (Berl. Zeit.) Königsberg, den 17. April. Es gehen beim hiefigen Gouvernement so viel Gesuche wegen Anstellungen als freiwillige Jäger etc ein, dass der Andrang noch nie fo grofs war, und man dem Eifer der Jugend kaum schnell genug ge. nügen kann. Jünglinge und Männer eilen von allen Seiten nach den Versammlungspunkten, um sich der Fahnen des Vaterlandes anzuschliessen. Auch fange die patriotischen Beiträge wieder an, als Mittel zu Ausrüstung, an das Regierungspräsidium eingeschich zu werden.— Auch der hiesige Magistrat erbiete sich zur Annahme folcher Beiträge. Ein einziger Patriot hat 15 schwarze Hufaren vollständig bekleidet Es werden 1200 Remontepferde angeschafft. Breslau, von 19. April. Am 15ten ist der ruffische General Herr Baron Sacken, kommandirender General eines Armee-Corp, hier eingetroffen, eben der uns unvergefsliche Held den wir im J. 1013 herbeieilen fahen, um in Ver einigung mit unsern Tapfern den Feind vom vater ländichen Ds vertreiben Als Se, Excelle befragt wurden, bei wem Sie logiren wollten, gaben Sie zur Antwort:„ Gerade bei meinem b rühmten Wäffengefährten York.„ Da jedoch, wege zufälliger Abwesenheit des kommandirenden Genera in Schlesien, Hrn. Grafen York von Wartenbur diesem Wunsche nicht genügt werden konnte, so h ben der Herr General v. Sacken sich ein Quartier der Nikolai Vorstadt gewählt. Morgen kommt hier die erste rufsische Kolonne a Die Ruffen sind fehr erzürnt gegen die Franzofen. De General Sacken fagte gestern in einer Gefellschal dass diefer unerwartete Krieg dem äufsersten Gra des Abfalls der französischen Nation von Verstant und Herz zuzuschreiben wäre, und dafs diefes gelu kene Volk, in Sünden eingehüllt, endlich feinem völl gen Sturz entgegen rucke.(Schlef. Z. Wien, vom 20. April. Der Krieg beschäftigt alle und jede Aufmerklan keit. Bis tief in die Nacht sitzen die Räthe in de (433) Kriegsgebäude; Adjudanten fliegen die Treppen hinauf und herab, 1o hat sich von der Staatskanzlei hinweg das Hauptinteresse vorläufig hieher geworfen. Bewundernswürdig sind die Anstrengungen dieses Departements. Alle Regimenter sind überkomplet, vortrefflich exerziert, solid gekleidet und armirt, und mit Wonne geht es ins Feld. Die. Kraft, welche die Regierung zeigt, die Einigkeit unter den hohen Alliirten verbürgen den Sieg, und auf die Einigkeit muss jezt, wo noch der Vorhang des Trauerspiels nicht aufgerollt ist, der Zuschauer hinblicken.— Sehr schön sprach sich diese biedere Gefinnung gestern in dem Theater an der Wien aus, wo die Oper Palmira gegeben wurde, in der bekanntlich die Scene vorkommt, dass drei Prinzen sich verbinden, das Ungeheuer zu erlegen. Bei der Stelle nun, wo es heisst: dass, wenn die drei einig bleiben, dieses Ungeheuer gewifs vernichtet werden würde, entstand ein folches Klatschen, dass gar kein Ende werden wollte; der König von Preussen, der gegenwärtig war, schien sehr gerührt dabei zu seyn. So spricht sich allenthalben der Enthufiasm der Nation für die Sache aus. Und wie das Volk, so der Herr. Alles, was nur möglich ist, bietet Franz für die Erhaltung der errungenen Ordnung auf. Freiburg, vom 20 April. Der grofse fouveräne Rath hat heute die Erklärung des Wiener Kongrefses über die schweizerischen Angelegenheiten einhellige angenommen, weil das Wohl des sämmtlichen Vaterlandes manches Opfer fordert; und die vollständige Einverleibung der Kantone Neuenburg und Genf gut geheifsen. London, April. Der Courier von England(eine offizielle Zeitung) vom 18. April enthält folgende Proclamation des Königs von Frankreich, Ludwig XVIII. Ludwig von G. G. König von Frankreich und Navarra. Unsern Kindern, die Gegenwärtiges lesen werden, Gruss: Der Mensch, der zehn Jahre lang Euch täuschte, wagt es noch ein Mal, Euch zu berücken. Vierzehn Tage sind kaum verflossen, seit er durch Verrätherei sich auf den Thron gesetzt, zu welchem Eure Wünsche mich berufen haben und schon bricht Europa, das ihn kennt, das erzürnte Europa auf, ihn zu vernichten. Europas zahllose Heere werden bald Unfere Grenzen überschreiten, aber Europa ist nicht mehr Euer Feind, ich habe es mit Euch verföhnt. Ihr dürft in Euren ehemaligen Feinden fortan nur grofsmüthige Verbündete sehen, welche in der Abschüttelung des Joches Euch beistehen wollen. Europas Krieger stehen unter einer und derselben Fahne: unter der Fahne der Lilie. Geschwächt durch Alter und fünf und zwanzig unglücksvolle Jahre, werde ich ihnen zwar nicht, wie mein Ahnherr, fagen können: Vereinigt Euch um meinen weissen Federbusch! aber ich werde Euch auf dem Felde der Ehre nahe feyn. Franzosen! Es giebt Mehrere unter Euch, die durch einen falschen Ehrgeiz irre geführt worden find. Der Getäuschte werfe sich in meine offenen Arme; ich werde gern glauben, ihr hättet Euch nie daraus entfernt. Franzosen! Wer unter Euch würde die Waffen gegen mich führen wollen? Ich bin nicht Euer Feind; ich bin Euer König; ich bin der Bruder Ludwigs des fechszehnten; und ich komme wie Heinrich der vierte eine neue Ligue zu bekämpfen und zu besiegen; ich komme zum zweitenmale, um Friede und Glück zu Euch zurück zu bringen. LUDWIG. Der Herzog v. Feltre, Kriegs-Minister. Gent, im April. Aus dem Journal universel vom 14. April. Ludwig von Gottes Gnaden König von Frankreich und Navarra. Denjenigen die das Gegenwärtige lesen werden, unsern Gruss. In Betracht des Dranges der Umstände und der Pflicht, welche sie uns in ihrer ganzen Ausdehnung auferlegen, so wie der Rechte unfrer königlichen Macht nach dem 14. Artikel der constitutionellen Charte, haben wir befohlen und befehlen hiermit: 1. Es ist allen unfern Unterthanen, welche augenblicklich unter der Bothmässigkeit des Napoleon Bonaparte sich befinden könnten, verboten, der sogenannten kaiferlichen Regierung irgend eine Art von directen oder indirecten Steuern zu bezahlen, unter welcher Benennung es auch sey, und zu welcher Zeit auch die Steuer eingeführt worden, fie möge gesetzmässig durch die Zustimmung beider Kammern und die unfrige, oder durch ein gesetzwidrig zusammenberufenes politisches Corps, oder durch die Gewalt einer willkühr lichen Civil- oder Militair-Autorität festgefetzt worden seyn. 2. Es ist ebenfalls allen Präfecten, Finanz-Auffehern, General- und Privat-Empfängern, Zahl-Meistern, Directoren der directen und indirecten Steuern fowohl als den Directoren der Douanen und Enregistrements, und überhaupt allen von dem Finanz-Ministerio abhängenden Rendanten, verboten, die Summen, welche sie erheben könnten oder in Händen haben, in die sogenannten kaiferlichen Kaffen einzuzahlen. Die eben benannten Beamten, die von unfrer gegenwärtigen Verordnung Kenntnifs erhalten, und unterlassen würden, sich darnach zu richten, werden die Cautionen, welche sie gestellt, verlieren, oder müssen noch einmal in unfern Schatz die Summen einzahlen, die lie dem Napoleon Bonaparte abgegeben haben; indem wir, in Absicht diefer Beamten, alle Quittungen und Empfangscheine als null und nichtig erklären, welche von den Autoritäten der fogenannten kaiserlichen Regierung ausgefertiget-worden sind. 3. Die Verkäufe der Communal-Hölzer und Güter, die durch das letzte Budget genehmiget waren, sind in den von Napoleon Bonaparte überfallenen Departements unterfagt. Alle diejenigen aber, welche später als das Datum der obigen Verordnung festgesetzt worden, werden als null und nichtig erklärt. 4. In den Provinzen, wo die Verrätherei irgend cines Armeé-Corps oder die Tyrannei von Napoleon Bonaparte die Beamten der königlichen Macht noch nicht unterdrückt hat, wird man, in Absicht der Bezahlung der Steuern, die Instruction unfres FinanzMinisters, vom 12. dieses Monats, befolgen. 5. Unfre Minister, Staats-Secretaire der Finanzen unfres Haufes, sind beauftragt, ein jeder wie es ihn betrifft, diese Verordnung zu beobachten. Gegeben zu Lille, den 25. März im Jahre 1815 und dem zwanzigsten unfrer Regierung. LUDWIG. Von dem König, BLACAS D’AULFS. Ludwig u. s. w. Da die Verrätherei aller Armee-Corps, welche das Vaterland vertheidigen follten, die Maassregeln unnütz macht, die wir glaubten nehmen zu müssen, und da wir neues Unglück, womit unfre Völker durch die Gegenwart des Napoleon Bonaparte auf dem französischen Gebiete bedreht find, vermeiden mögten; in Betracht, dass die Conscription durch Art. 12 der constitutionellen Charte abgeschafft und die Mittel, die Land- und See-Macht zu rekrutiren, noch nicht haben festgefetzt werden können; in Betracht, dass es nur durch den Art. 14 der nemlichen Charte uns freisteht, über alle Land- und See-Kräfte zu disponiren und alle nöthigen Maassregeln bekannt zu machen, die dieferhalb nöthig sind und wozu die beiden Kammern, durch ihre Adresse vom 17., uns befonders aufgefordert haben; in Betracht, dass uns die Pflicht in diesen gefahrvollen Augenblicken besonders oblieget, haben wir befohlen und befehlen wie folgt: 1. Es ist jedem Franzosen, er mag gedient haben oder nicht, verboten, dem vermeinten Conscriptions-, Rekrutirungs- oder anderem Gefetze, was von Napoleon Bonaparte oder einer von ihm eingefetzten Civil- oder Militair-Autorität oder einer Autorität, welche ihm feit dem ersten März gehorcht oder noch gehorchen mögte, gegeben worden ist, Folge zu leisten. 2. Es ist allen Statthaltern und commandirenden Oflizieren in den Militair-Divisionen und Departements unfres Reichs, allen Offizieren unfrer königlichen Gendarmerie, allen Gendarmen, Obersten, Majors oder Chefs eines Corps, allen Admirälen und andern SeeÖffizieren, See-Präfecten und Commandanten der Häfen und Zeughäufer, allen Präfecten, Unterpräfecten, Bürgermeistern und Adjuncten untersagt, irgend ein Conscriptions-, Rekrutirungs- oder anderes im vorigen Artikel erwähntes illegales Gefetz auszuführen oder ausführen zu lassen. 3. Jeder Franzose, den man zwingen will, sich unter die Fahnen von Napoleon Bonaparte zu stellen, ist berechtiget, sich dem Befehle, selbst mit bewaffneter Hand, zu entziehen. 4. Jeder Gouverneur oder commandirender Offizier, Obrist, Major, Festangs-Commandant, Offizier des königlichen Genie- oder Artillerie-Corps, Admiral, ViceAdmiral oder anderer königlicher See-Offizier, See-Präfect und Commandant unfrer Häfen und Zeughäufer, welcher trotz dem uns geleifietem Eide, sich zu Napoleon Bonapartes Parthei geschlagen hat, wird fein Gehalt oder Pension verlieren, ausgenommen wenn er wieder zu feiner Pflicht zurückgekehrt ist, sobald er von unfrer gegenwärtigen Verordnung Kenntnifs erhalten hat. 5. Wir verabschieden durch gegenwärtige Verordnung alle Ofüiziere und Soldaten unfrer Land- und See-Corps, welche, durch verrätherische Anführer (435) irre geleitet, an der Empörung Theil genommen haben und augenblicklich zu den Befehlen von Napoleon Bonaparte oder feiner Anhängern übergegangen sind, und befehlen diefen Öffizieren und Soldaten, sogleich nach ihrer Heimath zurückzukehren. 6. Unfre Kriegsminister und Minister des Innern sind mit Ausführung dieser Befehle beauftraget. Gegeben zu Lille, den 23. März 1815 und im 21. Jahre unfrer Regierung. Gez. LUDWIG. Brüssel, 30. April. Man meldet von Gent, dass unter Napoleons Truppen grosse Unzufriedenheit herrscht, und dass stündlich viele Deferteurs auf der Grenze von Belgien eintreffen, die sich unter des Königs Fahnen begeben. Zwei französische Generale, verrätherischer Gesinnungen verdächtig, sind in Gent verhaftet und unter starker Bedeckung hieher, in das Gefängnifs, gebracht worden. Paris, vom 24. April. Man kündigt die Abreise Napoleons nach den nördlichen Grenzen an, wo er die festen Plätze in Augenschein nehmen will. Die Güter des Marschall Prinz Berthier sind durch ein Decret Bonapartes vom 26. März unter Sequester gefetzt. Vom 25. Massena ist hier angekommen, um Bericht über die Lage des füdl. Frankreichs zu erstatten. Durch die von ihm genommenen Maassregeln foll dort die Ruhe gänzlich hergestellt seyn. Man spricht fortdauernd von Napolcons naher Abreise nach Lille. Bonaparte foll der Herzogin von Orleans und der Herzogin von Bourbon Pensionen bewilligen wollen. Das erste Hufaren-Regiment ist von hier nach Metz abgegangen. — Das Reich der Jacobiner wird schon in sich uneins. Bonaparte ist zu früh aus feiner Rolle gefallen. Gegen die Abrede hat er fich einige, ihm sonst allzu geläufige Gewaltstreiche erlaubt und mehrere der angesehensten Richter des obersten Gerichtshofes abgesetzt. Carnot, Fouché und Réal haben dagegen Vorstellungen gemacht; die übel aufgenommen worden sind, und es soll bei diefer Gelegenheit zu einem sehr heftigen Wortwechsel gekommen seyn. — Zwei Partheien theilen unter sich die Regierungsgeschäfte in Paris. Die eine ist die monarchischconftitutionelle, die andere hat eine weit jacobinischere Tendenz. Bonaparte scheint der letzteren mehr Unterstützung zu gönnen; ihr Sieg würde ihm weit mehr revolutionaire Mittel augenblicklich an die Hand geben und ihm zugleich bei feiner bekannten Gewandheit jene darbieten, die Schwächen, welche jeder mehr oder weniger anarchische Zustand zur Folge hat, feiner Zeit zu feinen Gunsten zu benutzen. Das Volk wendet auf die eine und auf die andere Seite bange Blicke und hofft baldige Erlösung. — Bonaparte kann feine Beforgniss wegen des nahen Ausbruches eines Krieges mit den Alliirten nicht mehr verbergen. Bisher hemühete er sich fehr, die Nation zu überzeugen, dafs ein folcher nicht zu befürchten sey. Allein die Kriegsrüstungen, welche er macht, geben dem Publicum deutlich zu erkennen, wie er darüber denke. — Die Aufforderung eines Theils der NationalGarde zum activen Dienste erregt grosse Unzufriedenheit. — In den Provinzen fowohl als in der Hauptstadt herrscht eine dumpfe Gährung. Vom 27. Unsere Journalisten geben sich noch immer die Mühe, das Publicum über die wahre Lage Frankreichs zu täuschen. Sie mögten uns zum Beispiel gern über Oestreichs Ernst zu einem Kriege gegen Napoleen täuschen. Darum erzählen sie, der Hr. von Montron, Gefandter Bonapartes, sey in Wien gewesen und nun nach Frankreich zurückgekehrt. Wir wissen aber besser, dass zwischen dem Kaiferhofe in Wien und Bonaparte gar kein Verhältniss existirt. Aus demselben Grunde erzählen sie auch, die Oestreicher in Mainz gingen viel fanfter mit den Anhängern Bonapartes um, als die Preussen, die uns jetzt ungefähr wie die Bären geschildert werden, die jene Knaben frassen, welche den Propheten Elias einen Kahlkopf schimpften. Ueber die preufsische und holländische Regierung geht es überhaupt am härtesten her. WarumP Weil sie sich unterstanden haben, Belgien und das linke Rheinufer in Besitz zu nehmen, das Bonaparte und feine Armee fo gern wieder haben mögte. Am meisten tadelt man die Maassregeln, welche in jenen Ländern für die Volksbewaffnung und gegen die Spione genommen worden. Im Ganzen schmäht man immer am heftigsten auf das, was am meisten schmerzt, und darum wird denn auch berichtet, dass im preufsischen Alles mit diefen kräftigen Maassregeln unzufrieden ist, und die Bonapartische Regierung zurückwünscht, unter welcher angeblich die Leute wie im Paradiese gelebt haben. Bei aller Milde unferer Publicisten gegen Oestreich, wird jedoch der Oestreichische Beobachter in unferm gestrigen Journal de l’Empire derbe angefahren, dafs er sich unterstanden, zu melden, Napoleon habe unter allen Bürgerklafsen Feinde, und noch mit Aufständen zu kämpfen. Unfere Soldaten machen sich lustig über die fremden Minister, die ihren Bonaparte nach Elba gesandt hätten, und vergleichen sie mit den Gaskognern, die einstmals einen Krebs zum Erfäufen verurtheilt haben follen, weil er denMaire eines Städtchens mit seinen Scheeren gepeinigt hatte. Von Mürat wissen wir, dass er nach Wolle gegangen, und selbst geschoren zurückgekommen ist, aber unfere Journale lassen ihn noch immer in Italien vorrücken und Mailand in Aufstand bringen. Das gestrige Journal de Paris erzählt aus Strafsburg, alle Monarchen in Wien hätten, bis auf Einen, Napoleon als Kaifer anerkannt, und blos noch für die Bourbons einen Unterhalt gefordert. So fucht man uns in Ungewissheit über die Zükunft zu erhalten, und uns Hoffnungen vorzuspiegeln, zu denen sich jedoch kein vernünftiger Mensch erheben kann. Man versichert uns, dass in und bei Valenciennes 52,000 Mann schlagfertig stehen; eben 1o foll bei Grenoble ein starkes Lager errichtet werden, wo man Oestreicher zu Lande und Engländer und Sicilianer vom Meere her zu erwarten fcheint. In der Vendee foll alles ruhig seyn. Die Sage geht indessen, dass die Corps überall fehr schwach sind, und die Vendee keineswegs beruhigt ist. Aus französischen Blättern. Deutsche Zeitungen fagen, die Ruffen wären in Bewegung, aber nach der Warschauer Zeitung vom 3. April heifst es nur, sie follen bald marschieren. Auch sind die Oestreicher von dem König von Neapel geschlagen— versieht sich und zwar am 6.— und 37,000 Italiener sind zu Mürat gestofsen. Die Einwohner von Savoyen erwarten mit Sehnsucht die Franzosen, indem fie zu viel Abgaben bezahlen müssen, kein Geld für die Lieferung erhalten und nichts mehr verdienen. Der Artikel aus dem Obfervateur, wovon in dem vorletzten Blatte die Rede war, in Hinsicht des Aufrufs der ehemaligen franzöfischen Militair-Personen in den Rheinländern für den königl. preufs. Dienst, ist im Journal de l’Empire vom 24. benutzt worden, Die Engländer sind bereit sich zu empören, wenn der Friede gestört wird.(Journal de Paris vom 24.) Das Dragoner-Regiment, Marie Louise genannt, welches in den Staaten von Parma gebildet worden, hat verweigert, den Eid der Treue dem Kaifer von Oestreich zu leisten; es ist aufgelöst worden. Der 5. Theil des Cenfeurs ist verboten gewesen aber da man jetzt Pressfreiheit hat, fo ist das Wert wieder freigegeben worden, ob es gleich manche ge fährliche Ideen enthält.(Man kann darüber noch nich klar fehen, ob diese Schrift, die viele Stellen haf welche für Frankreichs Unabhängigkeit, und folglich gegen Bonaparte find, deshalb erlaubt ist, um den Volke zu zeigen, dass die Pressfreiheit geschützt werdel oder ob Carnot, dessen Grundsätze darin aufgestelf werden, ihre Wiedererscheinung bewirkt hat.) — Aus Triest sind seit einigen Wochen wirklich mehrere Fahrzeuge mit Landungstruppen abgegangen und König Joachim hat währscheinlich in diesem genblicke schon eine Diversion in feinem Rücken. — Am 10. ist die Herzogin von Angouleme m dem Schiffe der TWanderer zu Plymouth angekomme am 21. Abends wurde sie in London erwartet. — Die schlefischen Bauern haben sich erbote 6o.o00 Maun rufsischer Infanterie, ei ihrem Du marsche durch ihr Land, auf Wagen weiter zu sch fen. — Das Brüffeler Orakel meldet den Anfang Givet am 28. d. M. Es scheint jedoch, als hälle nur die Patrouillen kleine Händel bekommen, wozu keine directen Befehle hatten.. — In Lille follen Unruhen herrschen. — Der franz. General Beurnonville ist am 21. nebst mehreren Offizieren aus Frankreich zu Gent an kommen, um sich unter die Fahnen des Königs zu le len.— Der Herzog von Wellington reifete am 29. Brüffel nach Nivelles, zum Hauptqurtier der unter de Befehl des Prinzen Friedrich von Oranien stehenc Referve Armee. — Gent wird sehr stark befestigt. ( 437) Mancherlei. Folgende Anzeige des Schriftstellers A. v. Kotzebue, in der Hamburger Zeitung, ist merkwürdig: * Der holländische Obrist von Ditmar, dessen jetzi„ger Aufenthalt mir unbekannt ist, wird die Güte haben, sich zu erinnern, dass ich die im vorigen Jahre mit ihm eingegangene Wette leider! gewonnen habe. Da ich aber durchaus nichts zu be„ sitzen wünsche, was mich an das grofse Unge„heuer erinnern könnte, welches der Gegenstand dieser Wette war, fo bitte ich dem Herrn Obersten, dem ich, sammt allen seinen hiesigen Freunden, mich auf das wärmste empfehle, die verlorne Wette irgend einem wackern Invaliden auszuzahlen. „ Königsberg, den 18. April. A. v. Kotzebue.„ Es ſcheint, als habe Hr. v. Kotzebue, so wie viele tausend Andere, die Wiederkehr Bonapartes vorausgesehen. Hätten doch unfere Diplomatiker auch solche Wetten geschlossen! Mag auch noch folgende Stelle aus der Zeitschrift Nemefis von 1814, 3ten Bandes, 3tes Stück, Seite 346, hier stehen, als Beweis, dass die deutschen Schriftsteller nützen könnten, wenn man sie läse, und auf ihre Ansichten achtete. Die oben berührte Stelle sagt: “ Napoleon ging nach Elba. Wenn er auf diefer „Reise ängstlich feines Lebens schonte, fo that er es, „wenl er noch grose ihat für die Gukunft. Jetzt „ist Napoleon gefährlicher als je! Er rechnet auf die „ ihm ergebene Armee, auf die Schwächen der Bour„bons, auf die Missgriffe der Altadelichen(Eine „ hier noch vergessen. Bonaparte konnte auch auf Verrath und Meineid bei feinen Creaturen mit Sicher„heit rechnen.) Am Gelde hat er keinen Mangel; „es wird ihm, wenn es Zeit ist, nicht schwer werden, „ nach Frankreich zurück zu kehren.„ Auch der rheinische Merkur, vom 29. Mai 1814, prophezeite die Landung Bonapartes bei Frejus. Wenn man aber erwägt, dass die Diplomatik über einen Gegenstand im Dunkeln blieb, den nicht allein so viele Schriftsteller, den auch gewöhnliche Menschen hell fahen, so ist anzunehmen, dass jene Anordnung, die es dem grossen Bösewicht möglich machte, wieder in die von ihm zerstörte Welt zurückzukehren, ein Werk des, im Staube zu verehrenden, hohen Weltgeistes war, der einen Missgriff geschehen liess, um durch ihn, und die aus ihm sich gebährende Erkenntnifs des Beſsern, Europa zum dauernden Heil zu führen, Was geschah wol— man frage sich ehrlich— wenn Bonaparte im Jahr 1814 in ein undurchdringliches Gefängniss oder in das Grab stieg? Antwort: Nach allem, was wir von dem Wiener Kongress und feinen Wirkungen gesehen haben, entstand in Deutschland unter den Uneinigen ein Krieg; das beruhigte, sichere und(nach Bonapartes Tode oder Verschwinden) einige Frankreich mischte sich in die Händel, und Deutschlands Untergang war— wenn nicht ein Wunder geschah— gewiss. Nun die Angelegenheiten sich aber so gestellt, und die Erfahrung eine schreckliche Lehre den Grossen gegeben hat, kann auch der gewöhnlichste Verftand nicht mehrzweifeln, was mit Frankreich undmit Deutschland geschehen muss, wenn das erste unſchädlich, das zweite ruhig bleiben foll. Napoleons Bande wird befiegt werden. Dann mögen unsere Herrscher handeln. Dem Volke wird der Kampf freilich noch einmal schmerzliche Opfer kosten; aber diese Opfer werden die letzten seyn, denn die Frucht der Weifsheit stammt aus der Erfahrung Blüthe. Gröfsere Opfer hätte dieses Volk wahrscheinlich später und immerdar bringen, und an verhafste Fremde, bringen müsfen, wenn es anders kam. So lasst uns denn nicht murren über das, was unfer dauerndes Glück sichert und vertrauend auf Gott, feine Diener, unfere Fürsten, und auf eigene Kraft bauend, das Befsere von der Zukunft erwarten. Ney und der Judas. O, legt fie mir nicht in die Waagegd Man, weil er den P— des Verraths nur vom Besteller hekommen, Ney aber stahl sich den Preis von dem Verrathenen selbst. Stärker als Milon von Kroton ist Frankreich zu nennen, das so willig und zahm das gröfste der Ungeheuer und noch viel kleine dazu träget. O schwächlicher Milon! Il doch ein Ochse nur leicht gegen des Korfen Gewicht. Anzeigen. Erziehungs- und Unterrichts-Anstalt für Töchter gebildeter Stände. Iit höchfter Genehmigung wird diese Anstalt von den Unteneichneten errichtet; die Aufnahmen der Zöglinge können * sogleich Statt finden. Die Unterrichtsgegenftände sind Folgende: Sitten- und Religionslehre.— Das Wefentlichfte aus der Natur-, Gewerv- un. Völkerkunde; Uebersicht der Geschichte überhaupt und der vaterländischen insbesondere.— Kopfrechnen und schriftliches. Letzteres umfafst die ganze bürgerliche Rechenkunft;— und schliefst mit der Anleitung zur Buchführung. Deutsche Sprache, vom ausdrucksvollen Lefen bis zur richtigen und angenchmen Darftellung eigener Gedanken im Erzählungs- und Briefftiel. Französische Sprache, nach Gutbefinden der Eltern. Gesang, nach den Regeln der Kunft, in Bezug auf Sprachbildung, und als Beförderungsmittel des gefelligen Frohfinns. Zeichnen und Schönschreiben. Erfteres, vom richtigen Nachbilden einfacher Formen, bis zur eigenen schönen Zusammenfetzung von Laubwerk und Zierblumen.— Jede Handarbeit, deren gründliche Kenntnifs und fertige Besorgung von anerkanntem Nutzen ist, nebst Anleitung zur Hauswirthschaft. Mit der Anftalt ift ein Pensionat verbunden, wo auf Begehren der Eltern, unter der fortwährenden Leitung und Aufsicht des Vorstandes, jeder anderweitige, za wünschende Unterricht in Nebenftunden ertheilt wird. Der Preis des Unterrichts, aufser welchem, weder als Ceschenk, nc unter einer sonftigen Rubrik das Mindefte bezahlt wird, ift nach den Klafsen verschieden. Man wende sich deshalb, so wie rücksichtlich des Preises der Beköftigung und Verpflegung im Pensionate,(Auswärtige in frankirten Briefen) an die Vorfteher der Anftalt. Einfachheit und Reinheit der Sitten, auf Religiösität gegründet, und Selbstihätigkeit, die aus der Erkenntnifs einer edlen Bestimmung im häuslichen und gefellschaftlichen Leben hervorgeht, und den zu erwerbenden Kenntniffen und Fertigkeiten ihren wahren Werth ertheilt; find die aufgestellten Zielpunkte, denen die Vorfteher die ihnen anvertrauten Zöglinge, wie ihre eigenen Töchter, in schwefterlicher Vereinigung entgegen zu Köln, den 1. May 1815. ARN. Jos. SCHIMITZ, ELIs. SCHMITZ geb. Wurringen. Auf Himmelreich N.° 1091. Der Unterzeichnete macht hiermit bekannt, dass er mit cer praktischen Anwendung der Rechtsgelehrsamkeit für alle Fäle fich wieder befassen, und einen jeden, der ihm fein Zutraien schenkt, mit Rath und That an die Hand gehen wird. Da er zugleich mit einem wackern und geschickten Berliner Beschäfts-Mann in Verbindung steht, für dessen Aemfigkeit ind Redlichkeit er sich verbürget, fo übernimmt er ebenfalls ile und jedo bei den höchsten Minifterial- und Dikasterial-ObrBehürden zu betreibende Geschäfte. Man kann sich für ins und das andere an ihn in frankirten Briesen wenden; auch icht er einem jeden, der ihm die Ehre feines Besuchs in Geschä schenken will, täglich von 6 bis 10 Uhr Morgens in sein Hause zu Dienst. Köln, den 30. April 1815. DOLLESCHALL, Rath und Sindikus der vormalig Reichs-Stadt Köln, beider Rechte Doctor, vormaliger öffentlicher Lehrer auf der Universil zu Köln. Am 29. April d. J. wurde in hiefiger Stadt eine Kas kanne, beinahe 40 Loth schwer, von französischem Silber, m einem, durch eine Blume verzierten Deckel, der sich rechtsa Seite zu aufschliefst, welche Kanne einen abftehenden hölze nen Griff hat, entwendet. Indem diefes zur öffentlichen Kunde gebracht wird, wank das hiefige Polizei-Amt, alle und jede vor dem Ankaufen dil fes entwendeten Gegenftandes, mit dem Erfuchen, den alle fallsigen Verkäufer der Local-Polizei fofort anzuzeigen und n ſpective vorzuſühren. Aachen, den 30. April 1815. Der Polizei-Commissau, 1T7. SCHMITZ. Provisorischer Verkauf. ni Donnerflag, den 8. Juny dieses Jahres, um 2 Uhr Nachmit tags, wird in der Schreibftube des Notars Portmans zu Geldern. zu Folge elnes am Clevas gde 2. erlassenen und gehörig eingetragenen Bestätigungs Urtheils und auf Verlangen des Theodor Schmetten, Ackersmann, wohnhaft zu Vernum, Canton Geldern, als Vater und Vormünder feiner drey, mit der verstorbeuen Christina Schetters, erzeugten minderjährigen Kinder, namentlich Catharina Margaretha, Mechilles, und Margaretha Schmetten, von dem bei befagtem Bestätigungs-Urtheil hierzu ernannten Anton Portmans, öffentlicher, in der Stadt Geldern, Bezirk von Cleve, Ruhr-Departement, refidirender Notar, zum präparatorischen Verkauf, verschiedener Grundftücke, beftehend in 8 Parzellen Ackerland, gelegen zu Vernum, Gemeinde Sevelen, zugehörend bei dem sogenannten Sickmans-Hof, taxirt durch die dazu ernannten Sachverständigen zu 1634 Franken, geschritten werden. Die Verkauis-Bedingnisse find bei dem obbefagten und unterschriebenen Notar einzusehen. Geldern, den 28. April 1815Unterzeichnet PORTMANS. Einregistriret zu Geldern, den 28. April 1815. Erhalten einen Franken zehn Centimen. Unterschrieben v. CONINX. en V by ul M W se in ei di k di er be