(N.1 37.) Aachen, Dienstag den 28. März. 181. Aix-la-Chapelle, mardi 28 mars. N°. 33. N.° 33. Verordnung, betreffend das Ausschreiben der dringendsten Armee- Bedürfnisse und die Repartition derselben in Form eines ausserordentlichen Anlehns. Der Aufruf vom 24. d. M. wird den Einwohnern des Nieder- und Mittel-Rheins die Ueberzeugung gegeben haben, wie dringend nothwendig es sey, den neuen Verherungs Planen Bonapartes gleich anfangs zu begegnen und ihnen einen Damm entgegenzufetzen, noch ehe lie zum Ausbruche gekommen find. Die Fürsten werden haudeln, und die Völker werden lie unterstützen, denn es gilt das Theuerste, was kaum errungen war: Vaterland und Freiheit! doch nur Einheit gebiert Kraft; und nur schnelle Anwendung macht die Kraft wirksam. Aus diefem Grunde, und während sich zahlreiche Heere jenfeits des Rheins in Eilmärschen zufammenziehen, werden, nach der Disposition des hohen Militair-Kommnando’s, auch diesseits folche militairische Maassregeln getroffen werden, wie sie die Sicherung gegen einen vielleicht intendirten Einfall von Seiten des Usurpators nothwendigerweise erfordern. Die Eile verstattet indessen nicht, die Anschaffung der nöthigen Gegenstände für die Verpflegung, Bekleidung und Bewaffnung der Truppen, wie sie von dem gedachten Armee-Kommando gefordert werden, auf dem geARRÉTÉ. concernant les réquisitions pour les besoins les plus urgens de l'armée et le moyen de les repartir sous la forme d'un emprunt extraordinaire. L'appel du 24 courant a dû convaincre les habitans du Bas-Rhin et Rhin-moyen de l'urgente necessité de déjouer de prime-abord les nouveaux plans de destruction de Bonaparte et d’opposer une digue puissante à ce torrent dévastateur, avant que nous soyons les victimes de ses tavages. Les princes agiront et les peuples s'empresseront de courir à leur appui, car il s'agit de défendre les biens les plus précieux de la vie, des biens à peine reconquis sur la tyrannie, la patrie et la liberté! Il n’y a que la concorde qui puisse nous donner les forces requises, et ce n’est que par la célérité avec laquelle nous ferons usage de ces forces, que nous pouvons nous flatter de réussir. C’est sous ce point de vue qu’il a été juge convenable, d’après les dispositions du haut commandement général, que, pendant que de nombreuses armees se précipitent à marches forcées des contrées transrhénanes vers la France, on prenne en-deçà du Rhin des mesures militaires pour nous garantir de l’invasion que l’usurpateur pourrait peut-être s’aviser de tenter. Cependant la rapidité avec laquelle il s’agit de se mettre en mesure, ne permettant pas de pourvoir par les voies ordinaires à ce que le haut commandement précité demande tant pour la subsistance (268) wöhnlichen Wege zu betreiben und die Fonds zur Bestreitung diefer Kosten fogleich herbeizuschaffen, fondern es werden durch Requisition: 1. Mehrere Haupt-Magazine an Central-Punkten, so wie kleinere Magazine an den Etappen-Oertern, von Mund-Vorrath für die Truppen und Fourage für die Pferde angelegt; fodann auch 2. Eine Anzahl Pferde und eine Quantität Tuch, Leinwand, Schuhe and kleinere Bekleidungs-Stücke ausgeschrieben werden. Damit aber die Anschaffung dieser Bedürfnisse und der Vorschufs zur Deckung derselben nicht einzelnen Gegenden zur Last falle, fondern auf das ganze General-Gouvernement gleichmässig vertheilt werde, so follen zwar die Naturalien in den fruchtreichsten und den Magazinen am nächsten liegenden Gegenden und die Fabrikgegenstände in den fabricirenden Städten, mit Ausnahme der für Geld anzuschaffenden kleinen Bekleidungsstücke, in Natur eingefordert, jedoch das Ganze 3. Durch ein extraordinaires Anlehen gedeckt werden, an welchem jeder Einwohner nur feinen Antheil, es sey in Naturalien, Fabrikaten, oder baarem Gelde bezahlt und für die von ihm gemachten, sich höher belaufenden Lieferungen, den Ueberschufs baar heraus bekömmt. Ueber jeden der vorerwähnten drei Gegenstände wird das Nähere in besondern Verordnungen bekannt gemacht, auch die Vertheilung und die Art der Herbeischaffung durch detaillirte Instruktionen der Herren Gouvernements- Commissarien publicirt werden. Als allgemeine Grundsätze aber wird Folgendes festgesetzt und verordnet: Art. I. Es foll auf das ganze General-Gouvernement vom Nieder- und Mittel-Rhein ein extraordinaires Anlehen von fechs Millionen Franken, als der Betrag der geforderten Krieges-Bedürfnisse, ansgeschrieben und, mit einigen Modifikationen, nach denjenigen Grundfätzen auf dem Fuss der directen Steuern repartirt werden, welche im verwichenen Jahre zur Vertheilung der damaligen Krieges-Steuer von vier Millionen angewendet worden sind. II. Damit die Vertheilung und Berechnung dieses Anlehens nicht allein richtig und unpartheyisch geschehe, que pour l’équipement et l'armement des troupes, et de réaliser sur le champ les fonds nécessaires pour faire face à ces différentes dépenses, nous oblige de recourir à des réquisitions a) pour établir différens magasins principaux dans les communes centrales, et de petits magasins dans les lieux d'étapes, renfermant l'approvisionnement en vivres et fourrages; b) pour rassembler une quantité convenable de chevaux ainsi que de drap, de toile, souliers et menus effets d’équipement. Mais pourque la fourniture de ces différens effets et les dépenses de l'achat des objets de réquisition ne tombent pas uniquement à la charge de quelques communes, mais soient reparties également sur toute l'étendue du gouvernement-général, les vivres et fourages seront à la verité fournis en nature dans les contrées les plus fertiles et les plus voisines des magasins, et les objets de fabriques par les communes manufacturières, à l’exception des menus effets d’équipement qu’on achetera directement, mais. c) on creera en même tems un emprunt extraordinaire formant un fonds général, dans lequel chaque habitant versera sa côte-part ou en approvisionnement ou en objets de fabrication ou en argent, mais d'où on lui acquittera aussi le montant dè toutes les livrances faites au delà de sa cotisation. Il sera publié des arrêtés particuliers sur ces trois objets, et les principes adoptés pour la répartition ainsi que le mode de recouvrement seront développés dans les instructions détaillées que donneront à ce sujet Messieurs les commissaires du gouvernement. Le présent arrêté ne renfermera par conséquent que les dispositions générales suivantes. Art. 1°. Il sera fait dans toute l’étendue du gouvernementgénéral du Bas-Rhin et Rhin-moyen un emprunt extraordinaire de six millions de francs, destiné à couvrir toutes les dépenses qu’exigent les besoins de l’armee, et dont la répartition, à quelques modifications pres, sera régularisée sur la base des contributions directes; et d’après les principes adoptés pour le recouvrément de la contribution extraordinaire de quatre millions dè francs qui fut frappée sur le pays l’année dernière. II. Pour que le calcul de la répartition de cet emprunt soit faite avec la plus grande exactitude et la plus ( sondern auch jeder Einwohner hievon überzeugt werde, follen aus jedem Departement zwei Landes-Deputirte nach Aachen berufen werden, um bei der Vertheilung mitzuwirken, auch nach ihrer Wiéderabreise zwei Bevollmächtigte zu hinterlassen, welche die ferneren Operationen mit leiten helfen. Auf gleiche Woife foll in jedem Departement Ein Landes-Deputirter dem Gouvernements-Commissair an die Seite gegeben werden, um zu den nämlichen Zweiken mitzuwirken. HI. Die aus diefem Anlehen hervorgehenden Fonds werden in eine zu Aachen zu errichtende Kriegs-Kasse versirt un besonders berechnet, um lediglich zur Bezahlung und Ausgleichung der gelieferten Pferde, Naturalien und Fabricate zu dienen. Als Rendanten für diese Kafse werden die Herren Landes-Deputirte zu meiner Bestätigung einen Mann vorschlagen, der die gehörige Sicherheit darbietet und das öffentliche Zutrauen geniefst. IV. Die Bezahlung der Quoten zu diesem Anlehen geschieht von den Städten, Gemeinden und Privat-Personen nur infofern in baarem Gelde, als sie keine Lieferungen an Naturalien oder Fabricaten gemacht haben. Daraus geht alfo von selbst hervor, dass die Ablieferungsscheine in der Bezahlung für baares Geld genommen werden und dass der Darlehnspflichtige demnächst baar vergütet bekommt, was er mehr geliefert hat, als fein Beitrag ausmacht, weshalb mit jeder Gemeinde Abrechnung gehalten wird; auch endlich, dass diefes ganze Anlehen nicht sowohl ein Anlehen am Gelde, als vielmehr ein Mittel ist, die Herbeischaffung der Armee- Bedürfnisse auf eine gleichmässige Art zu vertheilen, indem es dem zukünftigen Landesherrn überlassen bleibt, wegen dessen Rückzahlung oder Ausgleichung das Nähere festzusetzen. V. Den Gemeinden werden über den Betrag ihres gemachten Darlehns Bescheinigungen(von mir und den Landes- Deputirten unterschrieben) ausgestellt und künftig von dem Landesherrn vergütet oder ausgeglichen. VI. Obgleich, wie Eingangs erwähnt, alles Detail der gegenwärtigen Verordnung, folglich auch insofern es severe impartialité, et pour que chaquo habitant du gouvernement-général puisse s'en convaincre, on choisira dans chaque département deux députes provinciaux qui se rendront à Aix-la-Chapelle, afin de concourir à la répartitien, et à leur départ ils éliront deux fondés de pouvoir qui aideront à diriger les opérations ultérieures de cette mesure administrative. Chaque commissaire du gouvernement s’associera de meme dans son département respectif, un député provincial, à l’effet de cooperer avec lui au même but. III. Le fonds général qu'on réalisera au moyen de cet emprunt sera verse dans une caisse de guerre particulière créée à cet effet; elle aura une comptabilité separee et ne sera consacree qu'au paiement et a la parification des chevaux, vivres, fourrages, ouvrages de fabriques fournis par les habitans. Messieurs les députés provinciaux choisiront pour caissier un homme sûr, qui jouisse de la confiance publique et soumettront ce choix à mon approbation. IV. Les villes, communes et particuliers ne paieront en argent leur côte-part à l’emprunt, qu’autant qu'ils n’auront fait aucune livrance en objets d’approyisionnement ou en ouvrages de fabriques. Il en résulte que les récépissés, expédies sur les fournitures faites, seront admis en paiement des cotisations, et que l'on acquittera au contribuable en argent ce qu’il aura fourni en surplus de sa côte-part, de sorte qu’il y aura des décomptes à liquider avec chaque commune, et enfin que c’est moins un emprunt pécuniaire qu’un moyen de répartir également entre tous les habitans la fourniture des besoins de l’armée, laissant au souverain futur de ces pays le soin de décreter ce qu’il jugera convenable à l’égard du remboursement ou de la parification dudit emprunt. V. Les communes recevront des quittances(signées par moi et par le députés provinciaux) pour le montant de leur cote-part, que le souverain pourra dans la suite ou bonifier ou parifier. VI. Quoique tous les détails relatifs au présent arreté, ainsi qu’il a déjà été dit au commencement, doivent die Erhebung des Anlehns betrifft, in besonderen Verü gungen bekannt gemacht werden foll, so sind doch die Steuer-Ober- Auffeher hiermit angewiesen, sich Angesichts diefes mit Anfertigung der Rollen zu diesem Anlehen zu beschäftigen. Sie werden dabei diejenigen Rollen zum Grunde legen, welche zu der in meinem Beschlusse vom 20. Febr. diefes Jahrs(N.° 24 des Journals vom Nieder- und Mittel-Rhein.) angeordneten extraordinairen Steuer von zwei Millionen gebraucht worden find. VII. Die Beitreibung dieses extraordinairen Anlehens muss für die erste Hälfte bis zum 25. April und für die andere Hälfte bis zum 25. Mai geschehen feyn. Dieses wird um so weniger Schwierigkeiten haben, da die Lieferungen der Naturalien und Fabriçate fofort geschehen und folglich dabei in Anrechnung kommen. VIII. Für die Anrechnung oder Bezahlung der Pferde, Rindvieh, Getraide, Fourage, Branntwein und anderer Verpflegungs-Gegenstände, so wie für die Fabrikate zur Bekleidung der Truppen, werden billige Preise sogleich in dem Ausschreiben festgefetzt und dabei die laufenden Preise zum Grunde gelegt werden. Gegenwärtiges foll in das Journal vom Nieder- und Mittel-Rhein eingerückt, auch durch die Departemental-Blätter, Behufs Publication in den Gemeinden, zur öffentlichen Kunde gebracht werden. So geschehen Aachen, den 25. März 1815. Der General-Gouverneur vom Niederund Mittel-Rhein SACK. être développés dans des ordonnances particulières, surtout pour ce qui concerne le mode de recouvrement dudit emprunt, cependant les inspecteurs-généraux des contributions sont chargés, au vu de la presente, de s’occuper de la confection des rôles de perception pour l’emprunt en question. Ils les bâseront sur les rôles employés pour le recouvrement de la contribution extraordinaire de deux millions, d’apres mon arrêté du 20 février dernier(N.° 24 du Journal du Bas Rhin et Rhin-Moyen). VII. Le recouvrement de la première moitié de cet emprunt extraordinaire doit être soldé au 25 avril, et celui de la deuxième moitié, au 25 mai. Cela sera d’autant plus aisé que les fournitures en vivres, fourrages et objets de fabriques se feront sur-le-champ et seront admissibles en paiement. VIII. On fixera lors de la réquisition et en se fondant sur les prix courans, des prix justes d’après lesquels se régularisera le paiement des chevaux, du bétail, du blé, des fourrages, de l’eau-de-vie et d’autres objets d’approvisionnement, ainsi que l’acquit des ouvrages de fabriques servant à l’équipement des troupes. Le present arrête sera inséré dans le journal du Bas-Rhin et Rhin-moyen, et publié en outre dans les mémoriaux administratifs des départemens, afin de le porter à la connaissance des communes. Fait a Aix-la-Chapelle, le 25 mars 1815. Le gouverneur-général du Bas-Rhin et du Rhin-Moyen, SACK. Tagesgeschichte. Aachen, den 27. März. Das Gemählde von Paris aus den letzten vierzehn Tazen; stellt eine gar wunderbar in mannigfaltiger Richtung hin und her bewegte kleine Welt dar. Die ungeheuere Mehrzahl war befchäftigt, Phrafen zu klingeln und Lebehoch zu schreien, wie der Moment es mit sich brachte, übrigens aber von vorn herein entschloffen, jedem Motive, jedem Impulse eines selbstständigen Handelns fremd, den Ausgang walten zu lassen in leidender Ergebung. Unter der Minderzahl bemerkte man drei Partheien: die Bonapartisten, die Royalisten, und ein kleines Häuflein Ehrenmänner, welchen die Schande des Vaterlandes und der Landsleute zu Herzen gieng. Bonapartisten sind das stehende und reducirte Heer, das ganze Geschlecht der grossen und kleinen administrativen Blut-Igel, endlich die Wildesten aus der ganzen Schaar der Habenichtse und Taugenichtse. Rovalisten sind Priester, Alt-Adliche und von grossen Kaufleuten die Mehrzahl, der Ehrer (271) männer, wovon wir oben gemeldet, mag es mehrere villeicht im Stillen geben, als wir wiffen, doch ist keiner bis jetzt uns bekannt geworden, welcher, durch schönen Heldentod, für feinen Mannesantheil, von der National-Schande fich hätte lossagen mögen. Die National-Repräfentation in beiden Kammern, vornämlich aber im Unterhause, hat während der verhängnissvollen Krife nichts Grosses, nichts Würdiges dargeboten, nicht einen jener Züge, den der Griffel der Geschichte in eherne Tafeln grabt. Ein Fischweiber-Geschnatter ist es gewesen, ein regelloses Schimpfen, Loben und Schreien dureheinander, gleichsam ein Carnaval vor den Fasten, ein letzter Erguls constitutioneller Schwatzhaftigkeit vor der Ankunft dessen, der sie schweigen machen wird, obwohl er für’s ersie noch das Gegentheil versichert. Doch hat Lainé den Präßdentenstuhl mit einiger Würde behauptet. Das Muster der Römer aus den schönen Tagen ihrer Geschichte, hat er den Landsleuten vorgestellt; freilich hat er vergellen, dass die neueste Geschichte Frankreichs der Römischen nur in der Epoche des verderbtesten Prätorianismus ähnelt;— vielleicht ist auch jetzt die Völkerwanderun nicht fern, welche damals fein Grab ward. Am bravsten, ja vielleicht allein brav, hat, nach allen Ausfagen glaubwürdiger und unpartheyischer Augenzeugen, sich der König benommen. Schmerzlich erschüttert durch alles, was er in so kurzer Zeit erfahren, von Verruchtheit und Erbärmlichkeit seines Volkes,— berzlich müde der Dornenkrone, die das Schickfal auf fein Haupt gesetzt, hat er sterben wollen auf feiner königlichen Stelle; dem Flehen einiger Getreuen, und dem Wunsche fie zu retten, hat er endlich nachgegeben, und ist nach Lille abgereiset. Er hat wohl gethan. Sollte wirklich fein ganzes Reich ihm ab-, und dem Räuber zufallen, so war auch fein ganzes Reich nicht einen Tropfen feines königlichen Blutes werth. Wie unterdellen Bonaparte das Land durchzogen, wie überall Soldateske und Pöbel ihm zugejauchzt und der schlaffe Theil des Volks ihm zugezittert, wie er, mit anscheinender Kühnheit, aber wol wissend, unter welchen er sey und wie wenig er wage, mitten unter sie getreten, wie er dann vom Pallast der Bourbonen Belitz genommen, und gefällig im Schlamme des Parifer-Jubels sich gewältzt, davon erzählen Pariser Journale schon ganz geläufig wieder im ehemaligen Styl. Die Zügel der Herrschaft hat er ergriffen, Gefetze gegeben und aufgehoben, auch Minister ernannt, fogar einen constitutionellen Bundestag hat er schon ausgeschrieben auf den Maimond, und mit jener Virtuolität in der Unverschämtheit, die ihm oft und viel geholfen, von feiner Gemahlin und feines Sohnes Krönung geredet. Proclamationen hat er erlasfen, Meisterstücke in ihrer Art, und von unfehlbarer Wirkung auf das verruchte Raubgesindel, welches unter ihm vom Blut und Schweifse der Nationen stets sich vellgesogen. Von Gottes Gnaden nennt er sich um der Schwachen willen, innerlieh grinsend, wie der Befeffene, bei dem heiligen Namen; Kaifer der Franzosen schreibt er sich, mit dreifachem etcetera, was Italien, den Rheinbund und die Schweiz bedeutet. Vor der Hand will er jedoch mit Frankreich zufrieden seyn. Zuckerwerk aller Art hat er in feinen Taschen VoE Elba mitgebracht,— Knall-Bonbons für die Armee,— eingemachte Freiheit und Gleiehheit, Maifelder und Karnots Ministerium für Jacobinische Leckermäuler, für das verzagte oder leichtgläubige Volk. Man traut seinen Augen nicht, wenn man Bonaparte mit liberalen Ideen und republikanischen Phrafen um sich werfen fieht. In feinem Munde ist das gar zu lächerlich. Noch lacherlicher wird es feyn, wenn, wie nicht unmöglich ist, die Franzosen mit ihrer gewohnten Bereitwilligkeit auf die Worte des Mouiteurs zu schwören, wirklich das alles für baare Münze halten. Doch hat die Sache auch ihre sehr ernsthafte Seite. Jenes Buhlen um Volksgunst durch republikanische Phrafen beweiset, dass er seinen Thron durch die Armee allein nicht für fieher hält; jenes Hindeuten auf ein Maifeld und eine neue Constitution, zeigt an, wie wohl er weifs, dass im Herzen aller Bessern, neben dem Bedürfnifs constitutioneller Freiheit, auch Liebe für den König wohne, der sie gegeben hatte. Endlich dass er es wagen darf, er, folchen Köder an feine Angel zu stecken, zeugt für einen gedankenlofen Schwindel der Nation, während welchem ihm sein Werk gelungen; im gewöhnlichen Zustande haben die Franzosen für das Lächerliche den feinfte Takt und Sinn. Man muss hoffen, dass, wenn sie einigermaassen zu sich selbst gekommen, Bonaparte, der Freiheits-Apostel, ihnen höchst lächerlich scheinen und von ihnen ausgestäupt werden wird, wie eine poffenhafte Fastnachts-Larve. Dem sev wie ihm wolle, Europa’s Herrscher und Völker wirer nicht bethören. Sein Loos ist zu Wien geworfen. So grols ist der Schrecken bei ihm geweles (272) über die Declaration vom 13. März, dass er für eine Erfindung Königs Ludwigs sie auszugeben gesucht. Trotz feiner grossen Worte, fühlt er innerlich, dass er verloren sey. Vielleicht ist fein böfer Genius ihm schon erschienen und hat das Philippi ihm genannt, wo er ihn wiedersehen foll. Unterdeffen wird er in feinen Entwürfen vorwärts gehen, denn zurück kann er nicht. Unsere Krieger stehen gerüstet, ihn zu empfangen: der weite Raum zwischen Weichsel und Rhein wimmelt schon von Nachrückenden, zur Sicherheit für jeden Fall. Der zweite Theil feines Lebens, der, wie er selbst sagt, jetzt in den Buchhandel kömmt, ist nur ein elender Appendix des ersten: dennoch haben sie in Frankreich theuer darauf subscribirt, und selbst die National-Ehre für keinen zu theuern Preis erachtet: diesseits der Gränze ist er Makulatur geworden. Auszug aus dem Moniteur vom 21., 22, una 25. d. M. Paris, den 20. März. „ Der König und die Prinzen sind diese Nacht abgereiset.(Nun kommt ein Abtheilungsstrich und gleich in der folgenden Zeile heifst es). „ S. M. der Kaifer(PP?) ist diesen Abend um 8 Uhr in den Tuillerien angekommen. Er isi in Paris an der Spitze der nämlichen Truppen eingezogen, welche heute früh ausgeschickt wurden(!!!) um sich ihmzu widerfetzen. Die Armee, die sich seit feiner Landung gefammelt hatte, war nicht über Fontainebleau weggekommen. S. M.(?) haben unterwegens die Musterung über mehrere Corps gehalten. Sie find aller Orten von einer unermesslichen Volksmasse- empfangen worden, die ihr entgegen strömte.„ Es sind folgende Ernennungen gesehehen. Der Erzkanzler der Reichs(Cambacerès) ist JustizMinister geworden; der Herzog von Gaëta(Godin) Finanz-Minister; der Herzog von Baffano(Maret) Minister-Staats-Secretair; der Herzog von Otranto(Fouchet) Polizei-Minister; Mollien, Minister des kaiserlichen Schatzes; der Marschall Prinz von Eckmühl,(Davoust) Kriegs-Minister(?); der Herzog von Rovigo(Savary) General-Inspector der Gendarmerie; der Graf Bondy, Präfect des Departements der Seine; der Staatsrath Real, l'olizei-Präfect.— Um dem General Carnot einen Beweis feiner Zufriedenheit, wegen der Vertheidigung von Antwerpen, zu geben, hat Napoleon ihn in den Grafenstand erhoben und ihn zum Minister des Innern ernannt. Nach dem Moniteur vom 25. ist der Herroz von Vicenza(Caulincourt) Minister der auswärtigen Angelegenheiten geworden, und der Herr von Montesquiou, ehemaliger Präsident des gefetzgebenden Corps, hat das Commando der Nationalgarde von Paris übernommen. Alle von Bonaparte erlaffene Dekrete fangen durch die Worte an: Napoleon, von Gottes Gnaden und die Constitutionen des Reichs, Kaiser der Franzosen etc. etc. etc. Die, welche im Moniteur vom 21. abgedruckt sind, find alle aus Lyon datirt, vom 13. März. Hier ist der Hauptinhalt derselben. Der Adel ist abgeschafft und die Gesetze der constituirenden Verfammlung werden in Kraft gesetzt: die Feudaltitel sind aufgehoben und die Gesetze der National-Versammlungen erhalten wieder gefetzliche Gewalt, aber dabei wird vorbehalten, dass diejenigen, welche von ihm Nationaltitel erhalten haben, fortfahren werden, sie zu tragen, und dass er Titel den Nachkommen derjenigen geben kann, welche den französischen Namen auf irgend eine Weise berühmt gemacht haben.— Die in den Gerichtshöfen und Untergerichten gemachten Veränderungen werden als null und nichtig erklärt.— Alle Generale und Officiere, welche feit dem 1. April 1814 bei den Armeen angestellt worden, die Emigrirte waren, oder ohne Emigrirte zu seyn, den Dienst im Augenblick der ersten Coalition verlassen haben, werden die Auszeichnung ihrer Grade ablegen und nach ihrem ehemaligen Wohnort zurückkehren.— Die weisse Cocarde, die Auszeichnung der Lilien, die Orden des heiligen Ludwigs; des heiligen Geiltes und des heiligen Michaels werden abgeschafft, die National-Cocarde wird von den Truppen und den Bürgern getragen und die dreifarbige Fahne auf den Gemeindehäufern und den Thürmen der Dörfer aufgesteckt werden.— Die kaiferliche Garde wird wieder hergestellt, die Schweizer Garden, und was man das militairische Haus des Königs nannte, abgeschafft.— Die Güter, welche die Appanage des Haufes Bourbon ausmachen, und die der Emigrirten, welche zur National-Domaine gehörten und ihren ehemaligen Besitzern feit dem eriten April wieder zurückgegeben worden, sind mit Sequester belegt.— Alle Emigrirte, die nicht von Napolon ausgestrichen worden und seit dem ersten Januar 1814 nach Frankreich zurückgekehrt sind, müssen das Land sogleich wieder verlassen. Die Kammer der Pairs und die Kammer der Deputirten der Departements sind beide aufgelöst, aber (273) die Wohlcollegien der Departements des Reichs werden sich in Paris im Laufe des Monats May d. Jahres, unter dem Namen einer aufserordentlichen Verfammlung des Maifeldes, fammeln, um die erforderlichen Maassregeln zur Verbesserung und Modificirung der Constitution zu treffen, nach dem Interesse und dem Willen der Nation und zugleich, um bei der Krönung der Kaiferinn, feiner Gemahlin, und feines geliebten Sohnes gegenwärtig zu feyn.(???)— Hierzu kommen noch zwei Pariler Dekrete vom 21., das eine dahin lautend, dass die durch die Verordnung vom 9. März mobilgemachten Nationalgarden aufser Thätigkeit gesetzt, und das zweite, dass die aufserordentliche Sitzung der General-Räthe der Departements, welche durch die Verordnung vom 11. März zufammenberufen worden, aufgehoben sind. Die wichtigen Begebenheiten, die sich seit der Landung Bonapartes bis zu feinem Einzug in Paris zugetagen haben,(dass heifst wie alle Truppen nach und nach zu ihm übergezogen sind, ohne den König, dem sie Treue geschworen hatten, nur mit einem Schwerdtstreich zu vertheidigen) werden in der bekannten Manier und mit den üblichen Redensarten in dem Moniteur vom 23. fehr breit erzählt. Fragmente diefer Erzählungen aber, aus einer anderen Feder geflossen, stehen schon in dem Moniteur vom 21. aus Grenoble und Lyon. Da heifst es denn befonders: die Lyoner hätten sich absonderlich gefreut, das mächtige Genie wieder zu sehen, welches ihre Stadt wieder aufgebauet, ihren Handel beschützt, ihre Fabriken blühend gemacht und das vielleicht nicht so unglücklich gewesen ware, hätte es Frankreich nicht zu viel gutes thun wollen. Da sind lie wonnetrunken geweſen, als sie ihn auf dem nämlichen Platze die Truppen mustern fahen, den voreinem Jahre, fremde Bataillone bedeckten, die die Unverschämtheit hatten, sich Frankreichs Befreier zu nennen.(Lacht, Europäer!) Ferner findet man eine Adresse der Offiziere der kaiferlichen Garde an die Armee, man müsse, meinen sie, die weilse Cokarde mit Füssen treten, weil sie das Zeichen der Schande und des von den Fremden und der Verrätherei auferlegten Joches sey, man müffe die Gewalt der Bourbons abschüttelh, weil sie bewiesen hätten, dass sie in zwanzig Jahren nichts vergessen und nichts gelernt hätten, dass Ludwig feinen Thron von einem Prinz-Regenten von England erhalten und dafs alles, was ohne Genehmigung des Volks und der Truppen geschehen sey, schon an und für sich selbft als unrechtmäſsig zu betrachten wäre. Wundern wir uns nicht über diesen Ton der Knechte, wenn wir den Meister felbst in den beiden ebenfalls im Moniteur vom 21. abgedruckten, im Golfe Juan am 1. März erlaffenen Proclamationen, zum Beispiel an die Soldaten fagen hören: Soldaten wir wurden nie besiegt, zwei Männer aus unferer Mitte haben uns blos verrathen; wir müffen vergellen, dass wir die Echerrscher der Völker gewesen sind, aber wir müssen nicht leiden, dass andere sich in unfere Angelegenheiten mischen. Soldaten! kommt unter die Fahnen eures Anführers. Sein Daseyn bestehet nur durch das eurige, Seine Rechte find nur die des Volkes und die eurigen. Sein Interesse, feine Ehre, sein Ruhm sind nur euer Interesse, eure Ehre, euer Ruhm!— Und an das Volk; nachdem wieder der Herzog von Castiglione(Augereau) und der von Ragufa(Marmont), als die beiden Generale genannt worden, welche ihr Vaterland verrathen und das Schickfal des Krieges ganz verändert hätten, und diefes, seiner Meinung nach, auseinander gesetzt worden, so fügt er hinzu: er habe fich für das Wohl des Vaterlandes in diesen kritischen Augenblicken auf einen Felsen in der Mitte der Meere verbannt; indesfen habe er ihre Klagen und Wünsche vernommen und sey nun wieder da, um lie zu befreien und die Rechte wieder zu übernehmen, die die ihrigen vären. Alles, fagt er, was die Individuen seit der Einnahme von Paris gethan, geschrieben oder gesprochen, ist null und nichtig in meinen Augen und wird keinen Einfluss auf die Erinnerung ihrer Dienste haben, denn es gab Begebenheiten, die über die menschliche Organisation find. Wien. — Achtzig Bataillons Infanterie, 40 Eskadrons Kavallerie und eine zahlreiche Artillerie haben Befehl erhalten, nach dem Rhein zu marschiren. Se. Maj. der König von Preussen hat den Fürsten Blücher zum Obergeneral der preufs. Truppen ernannt, welche in starken Märschen nach dem Rhein eilen. Der russischen Armee, welche an der Weichsel ſteht, so wie jener des Generals Benningsen, ist der Befehl gegeben, wieder in Deutschland einzurücken; die Referve-Armee am Niemen rückt ihnen nach. Der König von Baiern stellt 40,000 Mann unter dem Fürsten von Wrede ins Feld. Der Erzherzog Johann übernimmt den Oberbefehl aller östr. Truppen in Italien; auch jene des Königs von Sardinien kommen unter feinen Befchl. Die aus englischen, hannövrischen, belgischen und holländ, Truppen zuſammengeſetzte Armee, welche (274) der Herzog von Wellington kommandiren wird, hat der Kaiser Alexander noch mit 40,000 Rufsen zu verstärken versprochen. Die Kaifer von Russland und Oestreich, die Könige von Preufsen und Baiern, werden sich nach Frankfurt am Mayn begeben, um von dort aus die Sachen zu leiten. Briissel. Nach eben exhaltenen Privat-Nachrichten beschäftigte Napoleon lich vor allem mit Organistrung der Ministerien. Uebrigens werden seine Entwürfe, selbst in Frankreich auch, abgesehen von den Anstrengungen der alliirten Mächte, noch bedeutenden Widerstand finden. In der Bretagne, in der Normandie und in der Vendee ist alles in Gährung gegen ihn. Sehr wahrscheinlich bilden sich überall unter dem Volke zwei Partheien, und Frankreich wird dann der Schauplatz eines schrecklichen Bürgerkrieges. Napoleon hatte seine Landung in Frankreich höchst vorlichtig vorbereitet. Einige Wochen vorher schrieb er an den König Ludwig XVIII., da man ihm die im Vertrage von Fontaineblau ausbedungenen Gelder nicht ausbezahle, so finde er sich nicht im Stande, sein Truppenkorps länger zu besolden, und sey genöthigt, fieh lediglich der Treue der Einwohner feiner Insel anzuvertrauen. Man möge ihm daher Marschrouten für die Truppen überschicken, und der König werde in ihnen eine auserlefene treue Mannschaft wieder erhalten. General Bertrand überschickte um die nämliche Zeit dem Könige eine Adresse, welche die Versicherung seiner Anhänglichkeit und das Begehren, in des Königs Dienste zu treten, enthielt. Die Marschrouten wurden Napoleon zugeschickt; die Truppen, schifften sich ein, und Napoleon gedachte sich des dem General Bertrand vom König zugeschickten Pafses zu bedienen, um an ihrer Spitze, unter dem Namen dieses Generals gesichert, durch Frankreich nach Paris zu ziehen. Wirklich hat er auch anfänglich auf feinem Marsche sich für den General Bertrand ausgegeben. So fagt man wenigstens. Aachen, vom 28 März. Gestern ging der Marschall Alexander Berthier auf der Reise von Frankreich nach Bamberg hier durch. Am 24. d. war Bonaparte in Paris beschäftigt feine interimistische Raub-Herrschaft zu gründen. Seine Majestät der König Ludwig XVIII. hat sich nach Ostende begeben. Nach Privat-Briefen von Wien vom 20. d. waren von den dort versammelten und in der höchsten Eintracht lebenden Monarchen alle Maassregeln gegen den Ufurpator Frankreichs genommen. Der König Joachim von Neapel war, wie man meldet, dem Bunde der übrigen Mächte gegen Bonaparte förmlich beigetreten. Seit dem 19. d. hatte die Erzherzoginn Marie Luife, mit dem Prinzen ihrem Sohn Schönbrunn verlafsen und wohnte in der kaiferlichen Burg in Wien selbst. Anzeigen. Verordnung. Die Verhältnisse mit Frankreich erfordern, dass die früheren Vorschriften in Betreff der Communicationen wieder in Wirksamkeit treten, nämlich: 1) Kein Fuhrmann und keine Diligence nimmt einen Reisenden an, der nicht einen vom hiesigen Kommandanten vifirten Pass vorweist. 2) Extra Poft-Pferde werden nicht ohne eine specielle Erlaubniss des Kommandanten bewilligt. 3) Es wird eine gemischte Kommission zur Durchsicht der nach Frankreich gehenden nnd von dort ankommenden Briefe niedergefetzt. Erstere werden desswegen offen zur Post gegeben; letztere eróffnet. 4) Die französischen Zeitungen werden nach ihrer Ankunft dem Militär-Kommando abgegeben. 5) Die Benutzung der Strafse von hier über Lüttich nach Givethört auf. Auf dieser Strafse werden keine Ertra Postpferde gegeben, und es dürfen weder Diligencen noch Fuhrleute dort fahren. Die einzige Communication mit Frankreich geht unter den vorgeschriebenen Bedingungen über Lüttich, Brüssel eic. Die Maassregeln find im ganzen Umfang der von der Armee des Nieder-Rheins befetzten Gegenden anwendbar. In Lüttich wird eine eben solche Kommission niedergesetzt. Aachen den 27. März 1815. Der Chef des Generalstaabes. In dessen Abwesenheit der General-Major MürrLING. Bekanntmachung. Künftigen Donnerstag, als am 30. März, werden auf dem Markt vor dem Rathhaufe circa 50 Stück gefunde Pferde vom General-Pferde-Depot der Rhein-Armee an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden. Aachen, den 27. März 1815. W. KATTE, König.. Preurs. Rittmeister und Commandant des General-Pferde-Depots der Rhein Irmee.