Numero 82. Reichs zu Völln. Kayserliche Lber Bost. Zeitung Mit Ihrer Römisch=Kayserlichen Majestät allergnärigstem. 8 Montag den 23. May 1763. Wien vom 14. Mlen. Mittwochs den rrten May seyno behoe Kaiserl. Majestäten mit Ihren Königl. Hoheiten denen Durchl. jungen Herrschaften von Laxeuburg nacher Schönbrunn auf 3. Tage zurück gekommen. Donnerstags den reten May', als am Christi=Himmelfarts=Tag ist in Beywohnung Allerhöchster Herrschaften der gewöhnliche öffentliche GOttes=Dienst in der Schon= hrunner=Schloß= Capelle gehalten worDes Inämlichen Tages, als am Vorabend der erwünschten Geburts= Feyer Ihren Majestät der Kaiserin, geruheten Allerhöchsidieselbe des Morgens die Wunsche des adelich=Theresianischen Collegi der Herr Graf Vincenz von Schrut#enbach, Domherr zu Salzburg, in einer wohlgesetzten Rede vortrng, mit den bulh. reichesten Ausdrücken zu beantworten, und darauf dem jungen Adel den Handkuß mildest zu erlauben. Rachmittags hatte die Herzogl. Savoysche Ritter=Academie die höchste Gnade, ihre ebenmäßige unterthanigste Gluckwünsche Höchstgedachter Ihrer Majestät abzustatten, und zu dem Handkusse gnadigst gelassen zu werden. Die Anrede im Ramen der Academie ist von dem Herrn Joachim Landgrafen von Furstenberg gehalten worden. Freptags den rzten wurde Ihrer Majestat der Kaiserin, wie auch Ihrer Königl. Hoheit der Durchl. Erzherzogin Mariä Christina erfreulichster Geburts=Tag auf das feyerlichste begangen. Die Herren Bothschafter und Gesandte, einige hieher gekommene Hungarische Herren Magnaten und der gesammte hohe Adel erschienen zu Schönbrunn, ihre Glickwünschungs=Compli= mente abzulegen. Nach dem öffentlichen Gottesdienst haben beyde Kaiserl. Majestäten mit Ihren Königl. Hoheiten,, einigen Herrschaften, unter der Aufwartung Sr. Eminenz des hiesigen Herrn Cardinalen und Erzbischofs, und des Päpstl. Herrn Runtii, bey einer vortrefflichen Tafel=Musik öffentlich gespeiset, worauf den Herren Botschaftern, Gesandten, Damen und Cavalieren eine Tafel von ro etliche 30 Couverts in dem grössen Saal gegeben, und Abends ein zahlreiches Apartement gehalten worden; wobey der Saal auf das prächtigste beleuchtet war. Gestern sind auch die allhier in Garnison gelegene Batillons von Leopold Daun, Waldeck, Deutschmeister, Sincere und Botta von hier nach ihren Stand=Quartieren abmarschieret anstatt deren die 2. übrige Bataillon vom Erzherzog Ferdinand Hungaris. Infanterie nebst 2. GrenadierCompagnien, r. Bataillon von Leopold Daun mit 2. Grenadier=Compagnien; 1. Bataillon von Harsch mit 2. GrenadierCompagnien; wie Tauch von Dragonern eine Grenadier= und z. andere Compag= nien von Althan, dann eine Grenadierund eine andere Compagnie von Lowenstein hier eingerucket sind, und die Casarmen in=und vor der Stadt bezogen haben. Lissabon vom 18 April. Hier wird vieles von einem zwischen dem hiesigen und dem Großbrittannischen Hofe zu erreichenden Commercien= Tractat; der für Engelland noch vortheilhafter als alle vorherige seyn soll, gesprochen; allein der Vortheil muste merklich seyn, wenn er jenem vorgehen sollte, der aus dem Tractat vom 27 December ryoy für gedachte Crone entstanden ist. Der Londner Hof, wie bekannt ist, verspricht in erwehntem Tractat die freye Einfuhr der Portugiesischen Weine; vermittels einiger gar geringen Abgaben; Hingegen verspricht der hiesige Hof seiner Seits, unter den nemlichen Bedingungen, den freyen Verkauf aller Engelländischen Güter in den Königl. Portugiesischen Landen, woraus alle Jahr den Engelländern einige zo Millionen Gewins zuwachsen. Rom vom r May. Se. Päbstliche Heiligkeit werden den 9ten dieses Monaths ein geheimes Consistorium hatten: Doch soll babey die Beförderung der neuen Cardinäls nicht vorgenommen werden, sondern bis auf Höchstdero Wiederkunft von Castel=Gandolfo, im Brachmond ausgestellet seyn. Was die zu Trient fruchtlos abgegangene Bischofs= Wahl betrift, so prasentiren sich hier aus dem dasigen Dom= Capitut 2 Competenten, die nach dieser hohen Würde streben. Es sind die Herrn von Trapp und von Thunn. Der erstere hat dem Pabstl. Stuhl einen summarischen Aufsatz eingeschicket, durch welchen er seine Erwehlung gegen den andern zu beweisen suchet; da hingegen der letztere seiner Seits behauptet, daß die Stimmen aller Capitutaren auf ihn ausgefallen seyn. Der Heil. Vater hat beyder Contendenten Schriften nach dem Päbstlichen hohen Consistorial=Gericht verwiesen, um die Gerechtsamen beyder Theilen zu untersuchen, und laut dem Sr. Pabstlichen Heiligkeit abzustattenden Bericht, werden alsdan Höchstvieselbe über die Gultigkeit der einen oder der andern beyder Wahlen den Ausspruch thun. Genna vom 2 May. Unserm durch die Desertion auf der Insul Corsica gelittenen Verlust bey der Armee des Generals Matra ist bereits gesteuret. Die Regierung fertigte am 2sten jüngsiverwichenen Monaths April 2 CaperSchiffe dahin ab, die ungefehr 5o0 Recruten an Bord hatten. Es wird auch zugleich eine Galere ausgerustet, die ein anderes Corps Truppen, nebst einigen Geldern nach erwehnter Insul überbringen soll. Fortsetzung der Rede des Fürsten Czartorinsky. (S. R. 77, 78 und 8r.) Der Nutzen der Republick, dessen man bey der 1758 erfolgten Belehnung des Prinzen Carls erwehnte, bestund darinnen, daß die Kaiserin Elisabeth Sich zu seinem Besten einiger Herzogl. Güter, die Sie besaß, begab, inzwischen aber die AllodialGuter behielt, die mehr als 500000 Thlr Werth waren, und von dem Herzog von Biren, zufolge seiner als Lehens=Mann gethanen Versprechen ausgeloser worden. Catharina die Zweyte that weit mehr. Sie gab dem Herzog von Biren alles wieder, ohne das geringste vor Sich zu behalten und declarirte, zu gleicher Zeit auf das feyerlichste und wesentlichste: daß Sie die Oberlehnsherrliche Gerechtsame Pohlens auf Curland, vollkommen erkenne. Sie bezeigte auch, daß Ihr die Aufrechthaltung der Gerechtsamen kerRepublick Pohlens sowohl in diesen als in allen andern Fällen vorzuglich angelegen sey. Man wiederhohlet den Vorwurf, daß der Herzog von Biren, die Hüldigung durch einen Bevollmächtigten geleistet. Durch ein seyerliches Diploma; welches die beyden Großkanzler gesiegelt hatten, befreyten Eur Majestät den Herzog von Biren, dessen Gegenwart Höchstdenselben am Russischen Hofe weit nöthiger war, von der Rothwendigkeit, in Person seine Belehnung einzunehmen, bey welcher feyerlichen Handlung sich jedoch so viele Senatores gegenwärtig befanden. Bey dem Zweifel, ob es illegal sey, diese Befreyung zu ertheilen, oder anzunehmen, bin ich vielmehr der Meynung, daß das Verfahren Eur Majestät durch die Worte der Constitution von 1736: zufolge dem in äbnlichem Jall üblichen Gebrauch, gerechtfertigt sey, weil wahrscheinlicher Weise die Republick An. 1736 das jenige nicht als wesentlich erforderte; was sie An. 1683 ausdrucklich festgesetzet hatte. Als ich mich bey ersterm Consilio als der einzele Kanzler gegenwärtig befand, war ich genöthiget zu erklären, daß man die Vorrechte der Krone schmählern wurde, wan man behaupten wollte, das Sigillum Majestaticum sey kein Siegel der Republick, und wäre mit in dem Gesetze begriffen, welches den Königen bey Ausfertigung der Reschripte und Privilegien, den Gebrauch des Cabinets=Siegels und aller anderen den Königen Persönlich zukommenden Sigille verbiethet. Das Gesetz sagt: daß man zu obbemelcen Ausfertigungen sich keiner andern Siegel als derjenigen bedienen solle, welche der Verwahrung des Kanzlers anvertrauet sind Es ist aber das Majest. Siegel allezeit vom dem Großkanzler der Krone verwahret worden. Der Großkanzler von Litthauen hat dergleichen niemals gehabt, weil dieses bloß der Königl. Wurde zukömmt, und dergleichen Siegel nur dey den erhabensten Handlungen, und wobey die Wirkung immerwährend seyn soll, gebraucht wird. Wollte man die Gültigkeit dieses Siegels bestreiten, so würde man die fortdaurende Gultigkeit unserer Trac= taten mit fremden Mächten, welche mit eben diesem Siegel gesiegelt sind, in Zweisel ziehen können. Die bewährteste Geschichtschreiber beweisen die anerkannte Autorität desselben. In dem ersten Theil unserer Gesetze enthalten viele wichtige Acta diesen Ausdruck: Quibus Sigillum nostra Majestatis est appensum. In der Ratification des Tractats„ Sigmunds des Dritten, mitKaiser Rudolph und dem Erzherzog Maximilian, An. eintausend fünf hundert neun und achzig lieset man diese Wort: in quorum omnium tidem Mann Nostra subscripfimus,&Sigillo Majeftatis nostra muniri mandavimus An. 1564, folglich erst nach den Constitutionen, die den Gebrauch der Privat=und Cabinets=Siegel abgeschaft, bedient Sich König Johann Casimir, bey Gelegenheit, da die Republick den Fürsten Ragozy, und den Fursten der Moldau das Indigenat verliehe, in den Urkunden des Ausdrucks: Sigillo Majestatis nostra communiri julk81118. (Die Fortsetzung folgt.) * Stockholm vom 6 May. Vorigen Montag, Vormittags, begaben sich Ihro Excellenzen; die Herren ReichsRathe, nach der Königl. Ritterholms=Kirche, bey welcher eine zahlreiche Wache von der Königl. Leib=Wache aufgestellet war; worauf daselbst von Ihro Excellenzen des höchstsel. Königs Friedrichs Leichenkiste aus der Königl. Gruft gehoben, und in die darzu verfertigte Marmorkiste gesetzet wurde, welche ihre Stelle oben in dem Carolinischen Grab=Chor empfangen hat, wo des Königs Carls des Zwölften und der Kö nigin Ulrica Eleonora Leichenkisten vor diesem sind hingestellet worden. Niederelbe vom 14 May. Sicheren Nachrichten zufolge sollen des Königs in Preussen Majestät heute von Potsdam nach Magdeburg abgehen, von dork Dero Reise nach Ostfrieskand fortsetzen, und so dan in hochstdero Herzogl. Clevischen Landen gegen die Hälfte kunftigen Monaths eintreffen. Dulmen vom 18 May. Gestern Abend um 8 Uhr hatten wir das längst erwunschte Vergnügen, Ihro Churfürstliche Gnaden unseren gnadigsten Landes= Fursten und Herrn zum erstenmal zu sehen. Die frohe Ankunft ward uns durch den hiesigen Kaiserl. Reichs=PostVerwalter, Herrn Westhof, unter Vorreitung 4 blasender Postillons, die Höchstdenselben entgegen geritten waren, angekundigt. Die Burgerschaft war, nach ihrer Art, in dem prächtigsten Aufzug, und der mit Ehrfurcht und Liebe beseelte getreue Unterthan legte seine auflebende Freudigkeit durch das einstimmige Vivat unser gnadigster Landes=Vatter! in der ganzen Stadt an den Tag. Nachdem Se. Churfurstl. Gnaden alhier übernachtet, sind Höchstdieselbe bey erwünschtem Wohlseyn, unter dem nemlichen Aufzug der Burgerschaft; diesen Morgen nach Munster fortgereiset. Haag vom 18 May. Der ausserordentliche Großbrittanische Abgesandte Herr General von York; und der Gevollmächtigte Rußis. Kaiserl. Minister, Freyherr von Groß, conferirten dieser Tagen mit einigen Gliedern von der Regierung. Gleiche Unterredungen hielten einige andere auswartige Ministern, mit dem Wochen=Präsidenten bey der Versammlung der General= Staaten, Herrn van Heemskerke. Noch gestern conferirte der Königl. Pohlnische Secretaire, Herr du Bois mit einigen Gliedern von der Regierung und überreichte den General=Staaten eine Denkschrift. Man siehet hier eine wichtige Denkschrift; welche der Kaiserl. Rüssische Hof. über das Betragen des Cammerherrn von Bork, dem Se. Königl. Pohlnische Majestät eine Commission wegen der Eurländischen Angelegenheiten aufgetragen hatten; denen an gedachtem Hofe residirenden auswärtigen Botschastern und Ministern hat einhändigen lassen. Hamburg vom 15 May. Man berichtet aus Moscau, daß des Freyherrn von Bork Creditiv=Briefe, als ausserordenlicher Gesandte des Königs und der Republik Pohlen an dem Kaiserl. Rüß. Hofe,nicht angenommen worden seyn,und soll dieser Minister ohne Abschieds=Audienz erhalten zu haben, wieder davondannen abreisen. Brüssel vom 19 May. Am verwichenen Dienstag als am ryten dieses Monats war der hiesige Hof in reicher Gala; wegen des höchsten eingefallenen Geburts=Fest Ihro Königl. Hoheit der Princeßin Charlotta, Sr. Königl Hoheit unseres General Gouverneurs Durchl. Frau Schwester. Hier wird gesagt, daß des Prinzen Clemens von Sachsen Königl. Hoheit Sich nach Dero Bischthümer Freysingen und Regensburg, um dieselbe in Besitz zu nehmen; nicht eher erheben werden, bis die zwischen Höchsidenselben und dem Herrn Grafen von Oultremont, wegen der Luttiger Fürsten Bischofs= Wahl, entstandene Streit=Sache entschieden sey. Nieder=Rheinstrom vom 2r May. SicheremVernehmen nach sind die Kais. Kön. Reg. Deutschmeister, Durlach und Blonquel nebst 4 Bataillons und 8 Grenadier=Compagnien von Los= Rios, Ligne, SachsenGotha und Arberg, wie auch 400 Mann von St. Ignon im Marsch begriffen, ihre Stand= Quartiere in den Oesterreichischen Niederlanden zu beziehen. Diese Zeitung wird dey dem Kaiserl. Reichs=Ober Post=Amt dahier Montags, Dienstags Freytags und Samstags ausgegeben, und ist auf allen Reichs=auch auswärtigen Ober=und galteleuternmhallen.