Nro. 304 Köln, Sonntag den 31. Oktober 1830. Diese Zeitung erscheint, den auf hohe Feste folgenden Tag ausgenommen, täglich— und Donnerstags und Sonntags mit einer Beilage „Rhein=Bluthen." Einheimische Abonnenten zahlen für das Vierteljahr 1 Thlr. 9 Sgr. Auswärtige auf den Königl. Preuß. Postämtern, Verwaltungen 2c. 1 Thlr. 12 ½ Sgr. Die Einrückungsgebühren werden für die Zeile mit 1 Sgr. bezahlt, und Briefe nur frankirt angenommen. Die Expedition des Kölnischen Goxcespondenten, Columba=Ecke Nro. 1. Riederlande. Brüssel, 27. Dkt. Freiwillige, welche von der Armee zurückgekommen sind, geben folgenden Bericht über dasjenige, was in der Umgegend von Antwerpen seit dem 24. vorging Am 24. Morgens gingen die Freiwilligen unter dem Befehle des General Mellinet über Contich vor, ein Dorf 2 Stunden von Antwerpen entlegen, welches der Feind verlassen hatte. Mittags bewirkte der General Mellinet die Vereinigung mit dem Oberstlieutenant Niellon, ohnfern Berchem. Beive Korps griffen lebhaft die Holländer an, um dieselben aus ihrer Stellung bei Berchem zu vertreiben. Die Herren Befehlshaber errichteten in Lanbhäusern zur Rechten und Linken der Straße, ihre Hauptquartiere, Die Freiwilligen vertheilten sich als Tirailleurs in dem durchschnittenen Terrain, welches solchen Angriff ungemein begünstigte. Das Feuer ward von 3 Uhr Nachmittags bis Abend fortgesetzt. Am 25. wollte General Mellinet um 7 Uhr Morgens verfuchen, in Kolonnen auf der großen Straße gegen Berchem vorzurücken; seine Plänkler hatten ihm berichtet, der Feind zeige sich nicht mehr im Felde. Es scheint aber, baß die Holländer sich in ven Anzug unserer Freiwilligen gekleidet, und diese dadurch getäuscht hatten, so daß sie eine Batterie und eine Abtheilung Infanterie rechts von der Straße, als zum Korps des Oberstlieutenant Niellon gehörig glaubten, weil die Leute die Blufen und Mützen unserer Freiwitligen trugen. General Mellinet rüchte also an der Spitze der Kokonne auf der Straße fort; den Vortrab bildeten die Freiwilligen von Jovoigne: Kaum mogte er 5 Minuten im Marsche sein, als die Batterie ihn mit Kartätschen begrüßte. Virke der Braven aus Jodoigne wurden hier gerödtet, noch mehr perwundet. Hier fiel auch Hr. v. Eethout, der Adjutant des General Mellinet. Die Colonne zog sich zurück und nun begann das Tireilleurfeuer wieder wobei der Feind beträchtlichen Verlust erlitt. Am 26, war die nämliche Stellung in der Nähe von Berchem behnuptet, Verstärkungen Freiwilliger trafen von Mecheln und Löwen ein, Das Tirailleutfeuer Jauerte fort; aber man verkündet uns so eben, es sei Mittags eine Art von Waffenstillstand geschlossen. Die Bewohner von Verviers sind, wenn man nach ihren Organen urtheilen darf, entschieden für eine Vereinigung mit Frankreich gestimmt, welches seiner Seits bisher sich gegen die Annahme dieser sich anbietenden Provinz protestirt.— Die Zeitung von Verviers hat Iom Courier de la Meuse den Krieg erklärt, weil dieser ketztere die Nachtheile einer Vereinigung mit Frankreich deraushob, und fagt,„wir sprechen es laut aus, wir wollen mit Frankreich vereinigt sein, wir die wir im Namen des Volks sprechen.“— In dem patriotischen Vereine von Verviers hat Hr. Clermont, der uns gestern „unter Frankreichs Botmäßigkeit stellen wollte,“ vorgeschlagen, daß die Kandidaten zum Kongreß vorläufig erklären sollten, sie würden für die Einigung mit Frankreich stimmen, was so viel heißt, als belgische Deputirte zwingen, zum Voraus der Unabhängigkeit ihres eigenen Landes zu entsagen. England. London, 18. Okt. Der vor einigen Tagen erschienene Status des verflossenen Finanzjahres zeigt im Vergleich mit dem vorigen einen Verlust von beinahe einer Million Pf. St. an. Der Courier sucht das Peinliche =dieser Eefahrung einigermaßen dadurch zu vermindern, daß er einen Theil des Verlustes auf Rechnung der Ledei= und Biertaxe schreibt, welche auch unstreitig mit dazu beigetragen hat; doch bleibt selbst dabei noch immer ein trauriges Deficlt von wenigstens 600,000 Pfd. Die Times geht schon kühner zu Werke: sie nimmt das Defieit an, wie es sich aus der Rechnung ergibt, stellt aber dabei als Maxime fest, daß, wenn das Land die bisherigen Staatsausgaben nicht mehr bestreiten könne, diese Ausgaben so weit ermäßigt werden müßten, daß das Land sie aufzubringen vermöge. Das genannte Blatt hat zwar längst auf Sparsamkeit im Staatshaushalte bestanden; das Entschiedene seiner Sprache bei der jetzigen Gelegenheit läßt aber vermuthen, daß die Regierung sehr große Reduktionen beschlossen hat; unter Anderm sagt man, daß ein Abzug von 14½ pEt. vom Gehalte aller Staatsdiener beabsichtigt werde. Auch findet das Gerücht mehr Glauben, daß die Regierung selbst eine bedeutende Reform in der Vertretung vorzuschlagen beabsichtige. Es steht wohl nicht zu bezweifeln, daß ein Mann von Wellingtons Charakter eine solche Maßregel durchzuführen im Stande sei, was auch die hohe Aristokratie dagegen sagen und thun möchte. Gewiß ist ihm auch nicht entgangen, was es zu bedeuten hat, daß die Stimmführer der mit der jetzigen Repräsentation unzufriedenen Klassen seit Kurzem den Entschluß gefaßt haben, nicht mehr das Parlament, sondern den König selbst um eine Reform in der Vertretung anzugehen. Der König, so urtheilen sie, ist jetzt höchst beliebe; bringen wir ihn auf unsere Seite, so haben wir gewonnenes Spiel; geschieht solches aber nicht, so haben wir es in unserer Gewalt, zu sagen: seht, der beste König ist der Oligarchie gegenüber ohnmächtig. Unter dem Mittelstande: werden die bittersten Klagen geführt. Mangel an Geschäften, übermäßige Besteuerung, Erpressungen von Seiten der Klerisey, dies sind die Themaia, über die man sich in jeder Famitie und in jeder Gesellschaft verbreitet. Weigerte sich doch vor kurzem ein hiesiger Pfarrer, die Armen seines Kirchspiels begraben zu lassen, wenn ihm nicht die Gemeinde die Sporteln dafür ent richtete!— Die Arbeiten, welche auch dem nächsten Parlamente bevorstehen, sind ungeheuer: die Anordnung der Civilliste und der künftigen Regentschaft; Verminderung der Staatsausgaben und der Steuer; Reformen in der Rechtspflege und gewiß auch in den Wahlgesetzen; neue Organisation der ostindischen Gesellschaft; Revision des westindischen Sklavensystems; Modifikation in der neuen Londoner Polizei— sind Sachen, die es nach einander beschäftigen müssen; wenn man auch die Getreidegesetze, die Armenpflege und hundert andere Dinge, die man abgeschafft oder verbessert zu seben wünscht, unberührt lassen sollte.— Eine eben erschienene Flugschrift, welche dem Herzog von Wellington den Vorschlag macht, die Initiative in der Sache der Parlamentsform zu ergreifen, entwickelt dabei einen Plan, wodurch 10 oder 12 Mitglieder im Stande sein würden, auf verfassungsmäßigem Wege und ganz in Gemäßheit der parlamentarischen Formen durch endlos wiederholte Reden und durch immer erneuerte Vorschläge allen Fortgang in den öffentlichen Geschäften gänzlich zu verhindern, bis die Regierung thue, was hier von ihr verlangt wird; und die Genauigkeit, womit der Verfasser den Hinderungsplan entwickelt hat, läßt vermuthen, daß solcher mehr als eine Hypothese ist. Genug, die Partei, welche Veränderung verlangt, ist nicht einen Augenblick ruhig.(St..) Frankreich. Paris, 25. Okt. Die Gerüchte über einen Ministerwechsel waren den ganzen Tag im Umlauf. Man behauptete, im heutigen Konseil werde die erwartete Modifikation beschlossen werden. Bis zu diesem Augenblicke ist noch nichts bekannt. Wir können blos versichern, daß diejenigen Minister, deren Austritt in den letztverflossenen Tagen gemeldet wurde, in den bereits bekannten Resultaten der gegenwärtigen Wahlen die Bestätigung ihres Systems erblicken und wieder Muth gewinnen. Andererseits hegt eine erlauchte Person, wie man sagt, Bedenklichkeit über das mehr oder minder Konstitutionsgemäße eines in Abwesenheit der Kammern vorgenommenen Ministerwechsels. Letzterer Doktrine gemäß wäre die königliche Prärogative in unserer republikanischen Monarchie nichts weiter als der Schatten eines Willens. Unter dem vorigen Gouvernement behaupteten wir eine Kammer habe das Recht, mittels Adressen zu erklären, gewisse Minister kämen ihr unheilbringend vor. Jetzt geht man noch weiter: man behauptet, die Krone habe nicht das Recht, Minister zu entlassen, von denen die Majorität der Kammer wünschen könnte, daß sie beibehalten würden. Deutschland. Kassel, 24. Okr. Die Verordnung zur Sicherstellung der öffentlichen Ruhe enthält unter Andern folgende Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm II., Kurfürf rc. ze. haben aus den in einigen Gegenden und Orten fortwährend Statt findenden, sogar wiederholten, beklagenswerthen Unruhen die dringende Nothwendigkeit erkannt, mit Nachdruck einem Zustande zu steuern, worin die bürgerliche Ordnung und der Schutz der Gesetze aufhören würden und die Sicherheit der Personen wie des Eigenthums den wildesten Leidenschaften Preis gegeben sein würde. Wir ertheilen daher, nach Anhörung der getreuen, hierselbst versammelten Landstände, folgende *§. 1) Ein Jeder, welcher durch Wort oder That der gesetzlich bestehenden Obrigkeit nach deren Befehlen und Aufforderungen zur Herstellung der gestörten oder ernstlich bedroheten öffentlichen Sicherheit nicht die gebührende Folge leistet oder Andere anreizt, dieses zu unterlassen, soll, wenn dieselbe dadurch in Herstellung der gestörten Ruhe gehindert wird, sofort ergriffen und nach gung der zuständigen Behörde in sichere Haft gebracht werden. h. 2) Ein Gleiches soll geschehen, wenn Jemand zwar noch nicht eines Verbrechens, welches seine sofortige Verhaftung zur Folge haben müßte, sich wirklich schuldig macht, jedoch mit der Verletzung einer Person, oder mit der Zerstörung oder Beraubung des öffentlichen oder Privateigenthums oder mit anderen dergleichen Gewaltthaten drohet.§. 3) In allen Städten und Flecken, in welchen eine Bürgerbewaffnung verordnet ist, deren Theilnehmer auf das betreffende Dienstreglement verpflichtet sind, sollen die Bürgerwachen nebst der Gensd'armerie von der zuständigen Civilbehörde zur nöthigen Unterstützung der Vollstreckung der obrigkeitlichen Befehle requirirt, und soll erst dann, wenn diese Macht nicht hinreicht, das stehende Militair zur kräftigen Einschreitung aufgefordert werden, welches hierzu pünktliche Folge zu leisten hat. Würde der requirirte Militairbefehlshaber seine Macht selbst zu schwach halten, um den Aufruhr in Vereinigung mit der vorhandenen Polizeimacht zeitig zu stillen, so hat er wegen der erforderlichen Verstärkung ohne Verzug geeignete Schritte zu thun, inzwischen aber, soweit es mit Erfolg ihm thunlich erscheint, die Herstellung der Ruhe sich angelegen sein zu lassen§. 4. Der Eivilbeamte hat bei schwerer persönlichen Verantwortung im Falle einer Ruhestörung alle ihm gesetzlich zustehenden Mittek ohne Verzug zu ergreifen, und die Sicherheit der Personen und des Eigenthums kräftigst schützen zu lassen.§. 5. Haben sich Volksbewegungen gezeigt, durch welche die öffentliche Ruhe gefährdet werden könnte, so soll die Polizei= oder sonstige Civil= oder Ortsbehörde alsbald die Wirthshäuser auf angemessene Zeit, jedenfalls bis zu erfolgter völligen Sicherstellung der öffentlichen Ruhe, mit dem Eintritte der Nacht, schließen lassen, auch nach Befinden den Verschluß der Hausthüren verfügen und alle Zusammenrottungen von mehr als 4 Menschen, untersagen. §. 6. In den Fällen, wo der Kriegszustand nicht verkündigt ist und die einer Ruhestörung angeschuldigten Personen sämmtlich oder zum Theil dem Militairstande angehören, soll die Untersuchung durch die, in den§.§. 35 bis 37 der Militair=Strafgerichts=Ordnung vom 21. März 1829 vorgeschriebene, Bildung gemischter Untersuchungsgerichte keinen Aufenthalt erleiden, dergestalt, daß die Civilgerichtsbehörde da, wo geeignete Offiziere nebst Auditeur nicht zur Stelle sind, alsbald gültig vorschreiten könne.§. 7. Diejenigen, welche die öffentliche Ruhe durch Zusammenlauf oder Lärm stören, sollen, wenn nicht ein anderes bestimmtes Verbrechen oder Vergehen sin der That enthalten ist, polizeilich, bei beharrlicher Wiederholung oder anderen erschwerenden Umständen aber mit Gefängniß von drei Wochen bis zu drei Monaten bestraft werden.§.§. Hat ein Haufe von Unterthanen sich zwar ohne hochverrätherische Zwecke, jedoch in der Absicht zusammengerottet, um mit Gewalt die Obrigkeit zu einer Handlung oder Unterlassung zu nöthigen, oder sich an derselben wegen einer Amtshandlung zu rächen, und sein Vorhaben durch Lärmen, mündliche oder öffentlich angeschlagene Drohung oder andere unzweideutige gesetzwidrige Handlungen zu erkennen gegeben, so ist das Verbrechen des Aufruhrs vorhanden, welches nach den enthaltenen Abstufungen bestraft wird.§. 9. Haben die Zusammengerotteten noch keine Gewalt verübt, und sich auf Befehl der erscheinenden Obrigkeit, deren öffentlichen Diener oder des hinzukommenden Militairs sogleich wieder auseinander begeben, so findet Statt 1) wider die Anstifter und Anführer dreimonatliche bis einjährige Gefängniß= Zwangsarbeits= oder Zuchthausstrafe, und 2) wider die übrigen Theilnehmer nach dem Grade ihrer Schuld eine Gefangnißstrafe bis zu drei Monaten. Neueste Nachrichten. Brüssel, 28. Okt. Einnahme von Antwerpen. In der vergangenen Nacht empfing das Central=Comite folgenden Bericht von Herrn C. Rogier, abgeordnetem Mitglied der provisorischen Regierung. Dieser Bericht war halb mit Dinte, halb mit Bleistift geschrieben: Aus dem Kabinets des Gouverneurs der Provinz Antwerpen 5¾ Uhr Abends. Ich lange augenblicklich in Antwerpen an, von unserm Gouverneur Robiano begleitet. Die Citadelle schießt mit glühenden Kugeln und schleudert Granaten auf die Stadt. Die Revolution hat hier die Oberhand, aber, wie es scheint, wollen unsere ehemaligen Herrn ihre letzte Verschanzung ihr nicht unverletzt uberlassen. Es brennt auf zwei Punkten. Unsere Fenster zittern jeden Augenblick durch den Donner der Citadelle. Ich habe an Mellinet und Niellon geschrieben, u. will suchen, sie irgendwo aufzuspüren. Wir sind gezwungen, das Hotel des Gouverneur zu verlassen, das Feuer ergreift es; wir befinden uns jetzt bei Madame von Robiano, wo wir die Flammen auf drei Punkten sehen. 7½ Uhr Abends. Das Geschützesfeuer läßt nach und die Feuersbrünste auch. Wir hoffen, daß die Holländer bloß ihren Rückzug decken wollen.— 8½ Uhr. Die Einwohner von Antwerpen bitten um die Erlaubniß, das Feuer gegen die Citadelle einstellen zu dürfen, damit morgen früh die Unterhandlungen wieder ausgenommen werden können. Wir haben sie dazu ermächtigt, da die Menschlichkeit dies forderte. Gibt es etwas neues bis Morgen, so werde ich während der Nacht schreiben; wo nicht, so werde ich bloß das Resultat der Unterhandlung melden. 6ez. — Die Regierung hat wahrend der Nacht neue Maßregeln ergriffen, um die Citadelle von Antwerpen zur Uebergabe zu zwingen. Verstärkungen an Mannschaft und Munition sind abgesandt worden, und bei Tages Anbruch gingen sechs Haubitzen mit ihren Munitionswagen dahin ab.— Unsere Braven waren bis unter die Mauern von Antwerpen gerückt. Das Volk dieser Stadt wurde vom besten Geiste beseelt. Schon vorgestern hatte dasselbe sich empört, und der Herzog von Sachsen=Weimar suchte vergebens es im Zaume zu halten. Gestern Morgen zwischen 9 und 10 Uhr bemächtigten sich die Bürger durch Ueberrumpelung des Thors von Mecheln und eröffneten es unsern Truppen. General Mellinet stürzte sich augenblicklich in die Stadt und besetzte die Wälle. Zugleich stürzten durch ein anderes Thor, das ebenfalls von den Bürgern genommen wurde, die Jäger von Chasteler. Das Innere der Stadt wurde nun bald der Schauplatz eines blutigen Kampfes. Leichname bedeckten die Straßen, doch leisteten die Holländer nirgend bedeutenden Widerstand, ausgenommen im Arsenal, aus welchem sie aber auch bald verjagt wurden. Wir machten mehr als 400 Gefangene. Um 4 Uhr trat Waffenstillstand ein. Während desselben wurden einige Flintenschüsse gegen die Citadelle gerichtet, und sogleich eröffnete diese, obgleich General Chassé noch denselben Morgen erklärt hatte, er würde die Stadt verlassen, ein furchtbares Feuer auf letztere, und richtete es besonders gegen das Lagerhaus, aus welchem aber, wie man sagt, glucklicherweise alle Waaren geräumt waren. Mehr als 200 Häuser sind nichts als Trümmer und Asche. — Nach dem Journal de la Belgique wurden in Antwerpen Barrikaden errichtet, und gleich, nachdem die Freiwilligen eingedrungen waren, 18 Belagerungsstücke, die man auf den Wällen fand, gegen die Citadelle aufgepflanzt. Um zehn Uhr wurden Unterhandlungen mit General Chasse, der höchstens 4000 Mann in der Citadelle befehligt, angeknüpft, und da sie erfolglos blieben, begann um 3 Uhr Nachmittags das Feuer, sowohl von Seite der Citadelle und der, im Hafen liegenden Kriegsschiffe, als auch von belgischer Seite. Um 4 Uhr brannte die Stadt an vier Punkten. Das Lagerhaus gerieth in Flammen und theilte das Feuer augenblicklich den nahe liegenden Häusern mit. Man sagt, Abends hätten die Bürger Brander den Fluß hinuntergeschickt. Einige holländ. Schiffe lichteten die Anker, andere aber und namentlich eine Fregatte sollen verbrannt sein. Die Kanonade dauerte die ganze Nacht. Viele Abtheilungen Freiwilliger zogen seit gestern Abend mit einer großen Anzahl Feldstücke, Haubitzen und Pulverwagen gegen Antwerpen hin. Diese Bewegung dauert in diesem Augenblick(28. Morgens) noch fort. — Tagesbefehl. Brüssel, 27. Okt. 1830. Mitternacht. Antwerpen ist in Flammen bald wird von dieser Niedelage unseres Handels keine Spur mehr übrig sein. Die Rauber, die ihr aus euren Mauern verjagtet, üben an dieser Stadt die schrecklichste Rache aus, und richten uns zu Grunde, nachdem sie uns morden wollten. Junge Leute, die ihr wünscht, in der Armmee die sich bildet, ein Kommando zu erhalten, und ihr Offiziere, die ihr Beförderungen wünscht, dorhin rufen euch Ehre und Pflicht, dort könnt ihr eure Ehrenzeichen verdienen. Eilet dahin, ordnet euch in ein heiliges Bataillon, und erinnert euch, daß die tapfersten auch die würdigsten sind. Wenn die Pflichten meines Amtes mich nicht hier zurückhielten, so würde ich ich um die Ehre bitten, euch begleiten zu dürfen. Der Oberst des Generaistabs Chef des Personals des Kriegsministerii Graf van der Meeren. — Der Prinz von Oransen ist von seiner Gemahlin und seinen Kindern auf der Reise nach London begleitet worden.— Die Constitutionskommission soll beschlossen haben, den Grafen Friedrich von Merode, wenn er die Amputation seines Schenkels überlebt, zum Chef von Belgien dem Kongresse vorzuschlagen. Sollte er dieser Krankheit erliegen, so würde sein Bruder Felix zum König von Belgien vorgeschlagen werden. Paris, 25. Okt. Nach dem ministeriellen Journal des Debats haben die Herren von Broglie und Guissot ihre Entlassung als Kabinetsminister eingereicht.— Nach dem engl. Courrier haben die Höfe Europas energische Schritte zu Gunsten der Exminister gethan. Der Prinz von Talleyrand habe im Namen seiner Regierung versichert, man würde alles versuchen, um das Recht der Begnadigung auf diese unglücklichen Personen anzuwenden. Das Journal des Debats äußert dagegen, daß nicht ein Wort hiervon wahr sei.— Ein Brief aus Perpignan vom 21. Okt. sagt: Die Konstitutionnellen sind, nachdem sie von den königl. Karabiniers geschlagen worden, nach Frankreich zurückgekehrt. Es waren ihrer hundert. Man sendet sie in das Innere von Frankreich. — Die Fonds haben sich gebessert. 5% 94 95; 3% 64 34. — Briefe aus Bayonne sagen, daß die Constitution= nellen an der spanischen Grenze uberall als Befrrier empfangen werden.— Zu Perpignan ging das Gerücht, zu Cadir hätten die Constitutionnellen die Oberhand. Gurea hat versprochen, in 6—8 Tagen zu Saragossa zu sein. Man sagt, Mina sei schon in Irun, ja man versicherte am 22. sogar an der Börse von Bordeaux, er habe sich St. Sebastians bemächtigt. — Oberst Raiges pflanzte am 19. Morgens zu Junquera die dreifarbige Fahne auf. Tariffa soll, gemäß Nachrichten über Marseille, durch General Torrigos von Gibraltar aus eingenommen sein. In Folge dieser Einnahme erhoben sich die Konstitutionellen zu Malaga und Kadir, und tödteten alle Anhänger Ferdinands. Brodpreis der Stadt Köln vom 31. Oktober bis 6. Nov. 1830. Ein Schwarzbrod zu acht Pfund soll kosten..... 6 Sgr. 7 Pf. Köln am 31. Okt. 1830. Königl. Polizei=Präsidium. Oeffentliche provisorische Versteigerung. Auf den Grund der von dem Königl. Landgerichte dahier am 9 und 30. August dieses Jahrs erlassenen Contumatial=Urtheile wird das hier in Köln, Marzellenstraße sub Nro. 31 gelegene zu jedem Geschäft geeignete Haus mit Hofraum und Garten, nebst einem zur vollständigen Wohnung für eine kleine Familie wohleingerichtete Hintergebäude, am Donnerstag den 4. November dieses Jahrs 2 Uhr Nachmittags, in der Schreibstube des damit beauftragten Notars, Theilungshalber zur provisorischen Versteigerung für die Taxe von 1900 Thaler ausgesetzt. Köln, den 24. September 1830. H ahn Oeffentlicher Verkauf. Donnerstag den 4. November l.., Nachmittags 3 Uhr, sollen auf der Schreibstube des Unterzeichneten: 1) das zu Köln auf dem Eigelsteine, unter Nro. 53 gelegene, gut gebaute, besonders zum Großhandel, so wie auch zu einer Privatwohnung geeignete Haus, anhabend Hofraum und Garten, mit Regenpumpe und Brunnen, zwei gewölbte Keller, ein großes Vorhaus, 4 durcheinander gehende Zimmer, nebst Kuche auf'm Erdgeschoß, 5 Zimmer auf'm ersten Stock, ein Speicherzimmer und 3 Speicher; 2) das daselbst in der Weidengasse sub Nro. 19 gelegene Gärtnershaus, anhabend Hofraum mit Stallung, Vorhaus, einen gewölbten Keller, 2 Stuben auf'm Erdgeschoß, 3 Stuben auf'm ersten Stock, und darüber der Speicher, mit ausgedehnten Zahlungsfristen, an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden; das Haupthaus kann gleich und das andere am ersten künftigen Jänner angetreten werden; auch würde man sich vor dem Termin auf einen Verkauf unter der Hand einlassen. Die Bedingungen sind vorläufig zu erfahren bei v. Val, Rotar. Montag den 8. November, Nachmittags 3 Uhr, wird auf der Schreibstube des Unterzeichneten, das dahier in der Hosengasse Nro. 6 gelegene Haus mit Hofraum, unter ausgedehnten Zahlungsterminen, an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden. Köln, den 23. Oktober 1830. v. Gal, Rotar. So eben sind angekommen: frische Truffeln und trische Straßburger Gänseleber=Pasteten, welche den ganzen Winter hindurch im Ganzen sowohl als in vortionen jede Woche frisch zu haben sind bei Maus, Conditor, Heumarkt Nro. 27. Bei Antiquar Späner, Vier Winden Nro. 1, ist wieder vorräthig und zu den beigesetzten Preisen zu haben: Das Rheinische Conversations=Lericon, ganz neu auf schönem Druckpapier in 12 gebundenen Bon. 11 Thlr.— Oppelk's christkathotische Betrachtungen, geschrieben für Belehrung und Erbauung und als Stoff für Prediger. 2 Thle. Orig=Ausg. auf schönem milchweißem Papier gedruckt. Preis ungeb. 8 Sgr., geb. 10 Sgr. Ladenpreis davon 1 Thlr. 10 Sgr.— Die heitigen Schriften des Alten und Neuen Testaments in 200 sein gestochenen biblischen Kupfern dargestellt, nebst Text in 24 Heften 7 Thlr. Ladenpreis 18 Thir. 14 Sgr.— Kind's Gedichte, 4 Bde. mit 4 Kupf. ganz neu ungeb. 5 Sgr. Ladenpreis 1 Thlr. Klaviere und Flügel von 60 bis 9 Thlr. Bei J. G. Späner, Vier Winden No. 1. Versteigerung von Kunst= und Luxus=Gegenständen. Am Samstag den 6. k.., Morgens um 10 Uhr, werden in dem Hause des Weinwirthes Herrn Horst auf dem Domhofe dahier eine Parthie anfehnlicher Gemälde und sonstiger Kunstsachen, eine Sammkung von Medaillen, ein englischer Tubus und eine beträchtliche Anzahl von Ohrgehängen, Vorstecknadein und Fingerringen mit Edelsteinen, durch den unterzeichneten Notar öffentlich aus freier Hand versteigert werden. Köln, den 29. Oktaber 1830. Dübyen, Freiwilliger Hausverkauf. Das hierselbst in der Follerstraße gelegene, mit Nro. 75 bezeichnete Haus, welches zwölf Zimmer, gewoldte Keller, Speicher mit zwei Kammern enthält, nebstdem mit Hofraum, Regensarg und einem Garten von ungefähr einem halben Morgen, versehen ist, soll am Donnerstag den 18. k.., Nachmittags 3 Uhr, in der Amtsstube des unterzeichneten Notars unter annehmbaren Bedingungen freiwillig versteigert werden. Köln, den 29. Oktober 1830. Dübren. Gegen gute Hypotheken kann noch einige Capitalien besorgen Dübyen, Notar. Jwei hierselbst in der Mitte der Stadt gelegene Häuser, welche sich durch die Solidität ihres Zustandes sowohl, als durch innere schöne und regelmäßige Einrichtung. ganz besonders empfehlen, beide mit Hofraum, Stallung, Garten, Brunnen= und Regenwasserpumpen versehen, sind aus freier Hand und unter ausgedehnten Jahlungsfristen zu kaufen oder auch zu miethen. Nähere Auskunft ist bei dem Unterzeichneten zu erhalten. Roffers, Natar. Freiwillige Möbel=Versteigerung. Am Donnerstag den utten November dieses Jahres, und an den folgenden Tagen zu den üblichen Vor= und Nachmittagsstunden werden die zu dem Nachlasse des verlebten Hrn. Wilh: Fromm gehörigen Mobilien in dem Hause Nro: 71 auf dem Holzmarkte hierselbst öffentlich und meistbietend aus freier Hand verkauft werden. Die zu versteigernden Gegenstände sind: 1) Tische, Stühle, Kanapces, Kommoden, Spiegel, schönes Bettwerk und Bettstellen, Matrazen, Leinwand, Schränke, Silberwerk, Porzellan, vieles Zinn= und Kupfer=Geschir, Oefen und Küchengeräthe 2c. 2) Ein bedeutender Vorrath von Seilen, Furchen, Anker und sonstigen Floß=Geräthen. Roffers Königl. Notar. Oeffentlicher präparatorischer Verkauf des Hauses gelegen zu Köln auf, der Hahnenstraße Nro. 49, herkommend von den verlebten Eheleuten Peter Joseph Barunheidt, Tabakfabrikant, und Helena Walburgis Biermann, und abgeschätzt zu neunzehnhundert Berliner Thaler 1900 Donnerstag den 16. Dezember 1830, um drei Uhr Nachmittags auf der Amtsstube des Unterzeichneten, Gereonstraße Nro. 19, woselbst das Heft der Verkaufbedingungen und die Abschätzung zur Einsicht offen liegen. Bürgers, Rokar. Meine Amtsstube ist vor St. klein Martin Nco. 16 in der Wohnung des bisherigen Notars Herrn Iven, welcher auf seine: Notariatsstelle zu meinen Gunsten verzichtet hat. J. Stoppenbach, Notar. Anzeige. Der Winterkursus im freien Handzeichnen und Linkalzeichnen(Architektur= und Bauzeichnen) beginnt mit dem 7ten Nov. d. J. und findet Mittwoch und Samstag Nachmittags Statt.— Außerdem kann man noch Sonmtag Morgens an dem freien Handzeichnen= und Linealzeichnen=Unterrichte Theil nehmen, der ganz besonders fün Gewerbleute berechnet ist. Insbesondere übernehme ich die Bildung junger Leute, welche sich einem bestimmten Kunst= oder Baufach widmen;, oder welche sich die zur Aufnahme in Kunst=, Bau= oder Bergwerks= Akademieen nöthige Vorbildung zueignen wollen.— Die Unterrichtsgegenstände bestehen eines Theils in Mathematik und Physik; andern Theils in Projektiomszeichnen(Gsometrie deseriptive), Prospektive, Architektur, Bau= und Maschinenzeschnen Der Plan des Unterrichtsganges und die Bedingungen sino oeimir jeden Morgen, bis 11 Uhr, einzusehen. Kdin, Hochstraße Nro. 76. H. J. A. Körner, Tichneleg. Im Commissions=Waaren=Comptoir, Blaubach Nro. 1 in Köln werden zu käufen gesucht: 1) Ein in vollkommen brauchbarenr Zustande sich befindendes Assortiment Wollspinn=Maschinen, bestehend in: einer Schrubbel= und einer Kratzmaschine, einer Vorspinn= und drei Feinspinn=Mühlen, zwei Haspeln. Diejenigen, welche solche Gegenstände käuflich abzugeben haben, wollen dem obigen Comptoir, unter Angabe des Preises, hiervon gefällige Anzeige machen. Daselbst sind zu verkaufen: 2) Zu Fabrikpreisen in Ausschmitt 9 und 8 Vierteks vorzuglich gute wollene Tücher im wollbtau, wollgrün, otiv, schwarz, melirt und braun; und 3) Erprobt wasserdichte Ueberschuhe von Gummy=Elasticum, für Herren das Paar zu 2 Thlr. und für Frauen, das Paur zu 1 Thlr. 20 Sgr. Eine ganz erfahrene Ladenjungfer, mehrere Apothekergehülfen, eine Haushälterin und zwei Ladenmädchen für in die Lehre werden gesucht. Es suchen Dienste mehrere Haushälterinnen, erfahrene Ladenmädchen, Köchinnen, Zweitemädchen, Bediente, Kutscher und Hausknechte. Ein Unterhaus auf einer der gangbarsten Straßen von Köln steht zu vermiethen. Sehr schöne möbelirte Zimmer in der Mitte der Stadt zu vermiethen. Eine schöne geräumige Wohnung von sechs Zimmern und Bedientenstube, nebst Stallung, für fünf bis sechs Pferde, wird zu miethen gesucht. Kapitalien verschiedener Größe liegen zum Austhun bereit. Drei Klaviere, sehr gute Federbetten, Pferdehaaren=Matratzen und zwei Gewehre sind zu verkaufen: Im. Adreß= und Kommissions=Komptoir; Minoritenstraße: No. 7. Das auf dem Neumarkt Nro. 29 sehr angenehm gelegene Haus steht zu vermiethen und gleich zu beziehen. Näheres erfährt man gegenüber dem Jülichsplatz Nro. 21. Das Haus auf der Marzellenstraße Nro. 17, anhabend nebst Küche, einem Vorhofe und Gärtchen, 6 Zimmer, steht vortheilhaft zu vermiethen und ist gleich zu beziehen. Bescheid im Hause selbst. Ich beehre mich hierdurch ergebenst anzuzeigen, daß ich meine neue Winter=Putz= und Modewaaren von Paris erhalten habe und empfehle mich zu gütigem Zuspruch, unter Versicherung der billigsten Preise. Auch führe ich Seidenstoffe für Kleider und Mäntel, die ich im Fabrikpreise verkaufe. A. Himsberg, clas Rro. 21. ENGIICHER LEHR-CURSUS Der früher angekündigte Cursus für die Erlernung der englischen Sprache wird statt am 20: dieses seinen Anfang zu nchmen, erst am Dienstag: den& November eröffnes. Die dazu bestimmten. Fage sind: Dienstag, Donnerstag in Samsags Abends von 8 bis 94 Pränumerationspreis: Vier Thaler P. C. vierteljährig. Unvich Eau de Cologne-Fabrikat. um Jedem ohne Unterschied des Standes die Anschaffung des so heilsamen Kölnischen Wassers in 2ter Qualität zu erleichtern, so habe ich mich entschlossen, die einzelnen Flaschen zu 5 Sgr. und das Dutzend Flaschen in Kistchen zu 2 Thlr. abzusetzen, welches auf vielfache Anfragen hiermit anzuzeigen die Ehre hat. Clementine Martin, Klosterfrau, auf dem Dombose Nro. 19: Einem verehrlichen Publikum macht Unterzeichneter die ergebene Anzeige, daß Sonntag den 31. Oktober die gewöhnlichen WinterCaffee=Gesellschaften(unter musikalischen Vorträgen von der Familie Tresler) ihren Anfang nehmen, und alle Sonn= und Fesertage den Winter hindurch Statt finden werden: L. Sittmanm, im neuen Saale an der Schnurgasse. Die Kassegesellschaft wird alle Sonntage und Feiertage den ganzen Winter hindurch Statt haben, mit musikalischer Unterhaltung von der Familie Gehring, in neuen. Saale zum Vaienhaus. Es steht ein sehr gutes Billard zu verkaufen: Nähere Nachricht ertheilt man Perlenpfuhl Nto. 9: Socques oder Uieberschuhe werden wie früher verfertigt und reparirt bei J. M Mauer, Breitestraße Nro: 58. Die auf der Maximinenstraße mit Nro. 102 und 104 bezeichneten. Häuser nebst Gärten sind auf ausgedehnte Zahlungstermine zu verkaufen und gleich zu beziehen. Das Nähere zu erfragen im Filzengraßen Rro. 58. Kupferstiche, gezeichnet von A Wouvemans, gestochen ven I. Mogreau, per Stück 20 Sgr. Zu haben bei Antiquar Späner. Verantwortliche Verleger: Buschler und Schlösser. Hiebei Rhein=Blüthen Nro. 87.