und die umliegende Nro. 102. Freitag, den 14. April. Jahrg. 1837. Das Intelligenzblatt erscheint, ausser an Tagen nach hohen Festtagen, täglich. Abonnementspreis für hiesige Stadtbewohner, einschließlich des Traggeldes, halbjährig 2 Thlr.; durch Postbeförderung 2 Thir. 15 Sgr.; durch Botengelegenheit 2 Thlr. Einrückungsgebühr pr. Zeite 1 Sgr. Geschichtskalender. Vierzehnter April. 7813. Kaiser Alexander hebi in Kurland die LeibEigenschoft anf. Eine französische Criminalgeschichte. Die Ermordung der Frau de Savonniäres. (Fortsetzung.) " Tags darauf, den 29., fand man unten an der geheimen Treppe ein neues Seil, welches an einen dreiarmigen eisernen Haken befestigt und in Zwischenräumen mit Knoten, stark genug, um als Leiter zu dienen, versehen war. Auch fand man desselben Tages auf dem Kornboden unter einigem Stroh ein Hemd, dessen Vordertheil und Aermel blutgefleckt waren. Eine Beziehung zwischen diesem Stück Wäsche und derjenigen Lebrung war durchaus nicht vorhanden. Das Hemd war nämlich viel zu kurz und zu eng für seine Corpulenz, und was die Halsbinde betraf, so sagten die Kammerfrauen aus, daß Lebrun nie dergleichen ähnliche getragen habe; daß es ihnen jedoch vorschwebe, als hätten sie eben eine solche für einen Lakaien ihrer Gebieterin, Namens Berry, der vor 3 oder 4 Monaten wegen eines gestandenen Diebstahls von 1500 Livres fortgejagt worden, zu waschen gehabt. Der Abbé Paulard klagte indeß laut Lebrun als Mörder seiner Wohlthäterin an, und den 14. Januar 1690 reichte auch Hr. de Savonnières, sowohl in eigenem, als seiner Brüder Namen, eine Klagschrift ein, dahin lautend:„daß Lebrun die Dame Mazel, seine Gebieterin, ermordet, ihr alles Gold, was in ihrem Geldkasten befindlich, gestohlen zu haben, als nach aller Form Rechtens für angeklagt und überwiesen, und sonach des ihm von der genannken Dame in ihrem Testament gemachten Legats für unwürdig und verlustig erklärt, auch verurtheilt werde u. s..“ Es erhoben sich in der That schwere Verdachtsgründe wider den Angeklagten; das corpus delicti war außer allem Zweifel, und kein Fremder konnte das Verbrechen begangen haben; wie hätte wohl ein solcher die Klingelschnur beseitigen können, um alle Hülfsleistung von Außen abzuhalten? wie hätte er in der Dunkelheit den Schlüssel zum Schrank und den zum Geldkasten finden, wie das geheime Schloß öffnen können?-Noch tausend andere Umstände zeugten gegen die Dienerschaft, und alle Verdachtsgründe richteten sich dann insgesammt nur auf Lebrun. Einer der berühmtesten Anwälde jener Zeit, Barbier'Aucourt, übernahm seine Vertheidigung, und stellte in zwei Vorträgen, die sich zugleich durch überzeugende Kraft, logische Ausführung, sowie durch Eloquenz auszeichneten, die Unschuld Lebruns und die Ungerechtigkeit der Anklage klar heraus. Die Sache wurde nichtsdestoweniger weiter verfolgt, und war am 22. Febr. 1690 spruchfertig. 22 Richter stimmten; nur 2 waren für die Todesstrafe, 4 wollten noch weitere Untersuchung, die 16 andern entschieden sich dahin, daß der Angektagte der gewöhnlichen und außergewöhnlichen Folter unterworfen werden solle, und diese Meinung ward dann zum Beschluß. Am Donnerstag den 23., ließ nun Hr. Lenain, Referent in der Sache, begleitet von Hru. Fraguier,Lebrun in die Folterkammer führen. Der ganze Apparat dieser grausamen Gerechtigkeitspflege war darin zur Anschauung gebracht; der Verurtheilte erblich jedoch vor diesem Anblicke nicht. Darauf bemächtigte sich nun seiner der Henker, unter dem Beistande zweier Gehülfen und eines Wundarz= tes, entkleidete ihn, und streckte ihn auf einem Gestelle aus; seine Füße und Hände wurden an starke Ketten gebunden, welche dann, mittelst eines verborgenen Mechanismus sich spannten, und so in den Gelenken des Unglücklichen einen lebhaften, reißenden Schmerz verursachten. „Ach, ach! schrie Lebrun, habt Erbarmen mit er G „Gesteht Ihr nun das Verorechen: fragte ion Lenain, und auf seine verneinende Antwort ließen ihn jetzt die Henker sechs Gefäße voll kaltes Wasser, mit den zu einem langen Athemzuge nöthigen Zeitpausen, hinunterschlucken. Das Alles war indeß der Qual zu wenig, um Lebrun ein Geständniß zu entreißen, welches ihn nothwendig aufs Schaffott bringen mußte. Von dem kleinen Foltergestell abgebunden, ward er nun an das für die außerordentliche Tortur befestigt, und fürs erste nochmals der Wasserprobe unterworfen. Er beharrte jedoch fest bei seinem Leugnen, und da der Arzt jetzt erklärte, die Pulsschläge des Verbrechers deuteten darauf hin, daß seine Halsstarrigkeit ihren Grund in einer physischen Stärke habe, welche einem schwereren Foltergrade völlig gewachsen sei, so wurden nun die großen Balken(chevalet) schräg gegen die beiden Oberflächen seines Körpers applicirt, worauf ein heftiger Druck erfolgte, während die Ketten des Schraubbocks in entgegengesetzter Richtung wirkten, und seine Arme und Beine mit einem entsetzlichen Krachen aus den Gelenken drehten.„Ich bin unschuldig,“ schrie er nichtsdestoweniger mit angstvoller Stimme. Man nahm nunmehr seine Zuflucht zu den Spanischen Stiefeln; seine Beine wurden demnach, in enge eiserne Cylinder gezwängt, mit Hülfe eines mächtigen Rades zusammengedrückt, und mit heftigen Hammerschlägen eingetriebene Holzkeile zersplitterten alsdann die Knochen, zerrissen mit dem Fleische die Nerven, und verursachten dem Unglücklichen einen so lebhaften Schmerz, daß er kaum noch Amen schreien konnte.—„Gesteht Euer Verbrechen,“ sagte nun wieder Lenain. „Ich bin unschuldig,“ antwortete Lebrun mit erlöschender Stimme, und in der That, es war die höchste Zeit, seinen Qualen ein Ende zu machen, denn der Arzt erklärte ihn dem Tode nahe. Zur Abfassung des Endeurtheils war der Sonnabend des 25. anberaumt worden; wegen Unpäßlichkeit eines der Richter mußte er indeß bis auf Montag den 27 verschoben werden, wo dann einer von denen, die vorher für den Tod gestimmt hatten, dem Angeklagten lebenslängliche Galeerenstrafe zusprach, während sämmtliche andere dahin entschieden, daß die Sache zu vertagen sei, und im Laufe eines Jahres die Untersuchung gegen Lebrun und seine Frau weiter fortgesetzt werden solle. In Folge dieses Beschlusses erhielt nun der bisher noch in Verwahrsam gebliebene Lebrun zwar die Erlaubniß, seine Familie und seine Freunde wiederzusehen; indeß war er nicht mehr im Stande, von dieser Gnade Gebrauch zu machen, und kaum ließ ihm die Schwäche, in welche ihn die Heftigkeit der ausgestandenen Leiden versetzt hatte, noch einige Stunden übrig, um sich zum Empfang der Sterbesakramente vorzubereiten. Während dieses feierlichen Actes betheuerte er nun nochmals seine Unschuld.„Ich erkläre, sagte er, hier vor der heiligen Hostie, die ich zum letzten Male ewpfange, daß ich weder Thäter noch Mitschuldiger des an der Mad. Mazel, meiner gütigen Herrin, begangenen Mordes bin.“ Lebrun war damals kaum 45 Jahre alt, und eine so starke, robuste Körperconstitution er übrigens auch besaß, starb er dennoch am t. März an den Folgen der Folter, denn die Hauptorgane des Lebens waren dabei angegriffen worden. Unterdeß hatte nun aber auch das Volk die beiden Vertheidigungsreden des Herrn'Aucourt mit Begierde gelesen, und es hatte sich danach laut für Lebrun ausgesprochen; man betrachtete ihn als ein vom Parlawent einem seiner Mitglieder überliefertes Racheopfer, und sonach fand denn sein Begräbniß in der Kirche St. Barthelemy unter dem Zulauf einer ungeheuren Menschenmenge Statt, welche sein Unglück tief beklagte und sich in lauten Tadel über die Barbarei seiner Henker ausließ. Auch war er in der That unschuloig. Ein nat später ward der eigentlich Schuldige entdeckt. (Schluß folgt.) Allerhöchste Kabinetsorder. Da die Immobilar=Versteigerungen in der Rheinprovinz, wenn sie zur Befreiung des Eigenthums von den darauf haftenden Privilegien und Hypotheken veranlaßt werden, nach dem Art. 218y des dortigen Civilgesetzbuchs in den für Zwangs=Veräußerungen vorgeschriebenen Formen vorgenommen werden müssen, diese aber in der Subhastations. Ordnung für die Rheinprovinzen vom 1. August 1822, unter Aufhebung des 12= und 13. Titels, Theil I. Buch 5. der Civilprote= Ordnung festgesetzt worden sind, so kann Ich, zur Beseitigung der von mehren rheinischen Gerichten deßhalb erhobenen Bedenken. Mich nur mit der in Ihrem Berichte vom 28. Jan. e. geäußerten Ansch:## din ein Janden erklären: daß auch bei solchen Versteigerungen die Subhastations=Ordnung vom 1. August 1822 befolgt werden muß. Sie haben diese Belehrung der Gerichte durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenniniß zu bringen, und Sie, der Justizminister v. Kamptz, die weiter erforderlichen Versügungen an die rheinischen Gerichtsbedörden zu erlassen. Berlin, den 11. März 1837. Friedrich Wilhelm. An die Staats= und Justizminister v. Kampt und Mühler. Bekanntmachung. Durch Meine an Sie, den Staatsminister, Freiberrn von Altenstein, und an den Staatsminister von Schuckmann am 13. Dez. 1817, 14. März 1818, 26. Februar und 2o. März 1826 erlassenen Orders ist festgesetzt, daß am Voradende der drei großen Feste: Weihnachten, Ostern und Pfingsten, des Ebarfreitages, des allgemeinegu#ig, Bettages und des dem Andenken der Verstorvenen#### dei lesten Lage keine Bave u gicge nur vierbei belasen, und zugleich verordnen, daß eben so wenig am Aschermittwoch Bälle gegeben werden sollen. Sie haben für die Befolgung dieser Bestimmungen zu sorgen. Berlin, den 26. Februar 1837. (gez.) Friedrich Wilhelm. die Staatsminister Freiherren von Altenstein und von Rochow. Bekanntmachung. In dem hiesigen reu oft ein Mißbrauch zum großen Nachtheil der Jagd, so wie der Grundeigenthümer, dadurch Statt gefunden, daß Leute unbefugt im Frühjahre mit Jagdhunden, wahrscheinlich zur Dressur der Letztern, die Felder kreuz und quer durchstreiften um Wild aufzusuchen, wodurch solches verscheucht und nebenbei vielfach die Saaten zertreten wurden. Ich finde mich daher veranlaßt, die Königliche Gendarmerie, so wie die Pokizei=Officianten hiermit zur genauen Handhabung der desfalls bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, und namentlich des§ 9 3 der General=Gouvernements=Verordnung vom 18. August 1814 und die von der Königl. Regierung zu Düsseldorf unter 4. Dezember 1831 erlassenen JagdPolizeilichen Vorschriften lit:., wonach alle von den Wegen ab, frei umherlaufende Hunde getödtet werden sollen, mit der Weisung aufzufordern, die Contravenienten dem betreffenden Polizeigerichte zu gesetzlicher Bestrafung anzuweisen, da die Eigenthümer außerdem noch eine Geldstrafe von 5 Frcs.(1 Thlr. 10 Sgr.) von jedem- solchen Hunde entrichten müssen. Grefeld, den 12. April 1837. Der Landrath, Melsbach. Anzeigen. Am Montage, den 17. April d.., Abends 7 Uhr, soll beim Wirthe Rump hierselbst, das auf der lutherischen Kirchstraße, Nro. 812, zwischen Schrick und Bensberg gelegene vormalige Rappard'sche Wohnhaus, welches um halben Mai d. I. angetreten werden kann, unter vortheilhaften Bedingungen öffentlich verkauft werden.— J. N. Courth. Am nächsten Dienstag 2 Uhr Nachmittags, lassen die Erben Ecken zu Lank beim Wirthe van Dawen zum goldenen Berg, ein Haus daselbst neben M. Scheuten gelegen, sammt Garten, Baumgarten, und 1 Morgen Ackerland, öffentlich auf Credit versteigern. W. J. Gerpott. Ein hierselbst in der Niederstraße gelegenes Haus, welches Hofraum und Garten hat, und zu jedem Geschäfte geeignet ist, das keine große Räumlichkeit erfordert, ist unter vortheilhaften Bedingungen aus der Hand zu kaufen. Desfallsige Gebote beliebe man vor dem ersten Mai d. J. abzugeben, da spätere unberücksichtiget bleiben. Briefe werden franco erbeten. Uerdingen, den 10. April 1837. v. Daniels. Unsern geehrten Mitbürgern ertheilen wir unter herzlichem Danke für ihre im vorigen Jahre uns zugeflossenen gütigen Gaben über deren Verwendung in Folgendem Auskunft: An 63 genannte und 19 ungenannte Wöchnerinnen wurden verabreicht: 26 Betten, 11 Kissen, 20 wollene Decken, 61 Frauenhemden, 4 wollene Unterkleider, 13 wollene Röcke, 22 wollene Jacken, 158 Kinderhemdchen, 239 linnene Tücher, 78 große wollene Tücher, 78 kleine 78 Windeln, 72 Leibchen, 72 Häubchen, 72 Paar Strümpfe, und außerdem für 14 Tage à 3 Wochen angemessene Nahrungsmittel. In der Strick= und Nähschule waren durchschnittlich 78 Kinder. Möge diese Anzeige die Wohlthätigkeit unseres Vereins von neuem beurkunden, ihm die alten Gönner erhalten und neue zuführen! Indem wir diesen Wunsch aussprechen, können wir nicht umhin, einem sehr großen unter ihnen, dem Herrn Arnold Funcke für seine abermalige reiche Gabe öffentlich unsere Dankbarkeit zu bezeugen. Crefeld, den 13. April 1837. Die Vorsteherinnen des Frauenvereines. Eiljachten zwischen Coblenz und Trier. Der diesjährige Eiljachten=Dienst wird mit der Mittwoch den 15ten ds. von Coblenz, und Sonntag den 19, von Trier abfahrenden Jacht eröffnet. Die Schiffe fahren: Sonntags und Mittwochs, Morgens 5 Uhr, in 3 Tagen von Coblenz nach Trier; Sonntags und Donnerstags, Morgens 4 Uhr, in 2 Tagen von Trier nach Coblenz. Frachten für Reisende und Güter sind unverändertgeblieben.— Die Passagier=Zimmer werden geheizt. Mit diesem Unternehmen stehen von Trier aus Fuhren nach Sierk, Metz, Paris, Havre, sowie nach Luxemburg und der Saar in Verbindung, so daß auf eine so geregelte als schnellste Ueberkunft der Güter zu zählen ist, wie sich dieses bei dem Güterzuge auf diesem Wege über Havre nach New=York bewährt hat. Coblenz, den 7ten März 1837. Die Unternehmer, Steinebach& Leroy. Menagerie- Anzeige. Morgens um 11 Uhr und Nachmittags um 5 Uhr, große Hauptfütterung, und neue außerordentliche Abrichtung der grausamen Hyäne, des KönigsTigers und des schönen Süd=Amerikanischen Löwen. Einem hochgeehrten Publikum die ergebene Anzeige, daß die Menagerie nur noch bis zum 20. d. M. zu sehen ist. Anton van Aken, Eigenthümer der Königl. Niederl. Menagerie aus Rotterdam. Dem geehrten Publikum mache ich hiermit die ergebene Anzeige, daß ich an der Chaussee zwischen Uerdingen und Bockum eine Kohlenniederlage errichtet habe. Durch gute Kohlen und billige Preise hoffe ich meine Abnehmer zu befriedigen. Bockum. M. Winter aus Homberg. In der Mitte der lutherischen Kirchstraße sind auf halben Mai noch 2 Zimmer an einzelne Personen oder an eine stille Haushaltung zu vermiethen. Rähern Bescheid ertheilt die Exped. d. B. Barometer= und Thermometerstand. Barometer. Thermometer 13. April. Morgens 7 Uhr 27 Zoll 10 E. k 2 Reaum. Mittags 1 Uhr 27 Zoll 10 L. k 3½„ Fremden=Verzeichniß. Bei C. Selb.(Zum goldnen Anker.) Versing u. Gemahlin, Schauspieler a. Düsseldorf. Arenz u. Bedt., Kfm. a. Düren. Dorge u. Bedt., Kfm. a. Arnsberg. Schuhmacher, Kfm. a. Düsseldorf. Meiswinkel, Kfm. a. Solingen. Weinhagen, Kfm. a. Duisburg. Bei wornemann.(Im Wildenmann.) Herbertz, Kfm. a. Barmen. Dubourig, Kfm. a. Paris. Bader, Kfm. a. Barmen. Bremenkamp, Kfm. a. Neuß. Bei gea. Sompertz.(Zur goldnen Krone.) Ressemann, Kfm. a. Bochum. Nellen, Kfm. a. Grambusch. Dantz, Kfm. a. Cöln. Klein, Kfm. a. Barmen. Lennartz, Kfm. a. Cöln. Harff, Kfm. a. Gladbach. Mommer, Kfm. a. Cöln. Bei J. Kremer.(In der Krone.) de Hann, Kfm. a. Kreutznach. Kamper, Kfm. a. Neuß. Rick, Gastgeber a. Marienbaum. Lüps, Kfm. a. Orsoy. Kiesenthal, Kfm. a. Orsoy. Bei m. Schitker(Im Schiff.) Joh. u. Heinr. Thelen, Fuhrl. a. Dülken. Althaus u. Könen, Fuhrl. a. Odenkirchen. Engel, Fuhrm. a. Vierssen. Konen, Deiges u. Herzges, Fuhrl. a. Neel. Bei N. Vongartz(Im Grunenwald.) Gebr. Küppers u. Knecht, Fuhrl. a. Gladbach. Gebr. Tönnesen, Fuhrl. a. Goch. Quack u. Sohn, Fuhrl. a. Wickrathberg. Veeres u. Knecht, Fuhrl. a. Lennep. Schmitz u. Laugen u. Sohn, Fuhrl. a. Duisburg. Bei J. M. Janssen.(J. halb. Mond.) Schwarz u. Sohn, Federhdlr. a. Böhmen. Gebr. Kreitz, Kfl. a. Fulda. Mückhof, Bote a. Kettwig. Wienen, Bote a. Waldniel. Lenen, Privatm. a. Gladbach. Mendel, Kfm. a. Dülken. Rolbrücker, Kfm. a. Hinsbeck. Siemes, Kfm. a. Bracht. Lenzen, Privatm. a. Wesel. Bei P. Schmitz(Im doppelt. Adler.) Oberst, Wollendeckenhdlr. a. Burg. Hillebrand, Steinbruch=Besitzer a. Königswinter. Zierhut, Federhdlr. a. Böhmen. Hoeppner, Kfm. a. Scherpensee. Wischem, Kfm. a. Bockenau. Gebr. Figge, Kfl. a. Lennep. Käsper, Kfm. a. Schwelm. Jansen u. Frau und Tochter, Spiegelfabrikant a. Aachen. Mehrere der Redaction d. Bl. anonym zugekommene Aufsätze und Gedichte veranlaßen dieselbe zu der nochmaligen Erklärung, daß alles anonym Eingehende unberücksichtigt liegen bleiben muß. Gedruckt und redigirt von C. M. Schüller. Expedition: Hochstraße Nro. 193.