Stadt: (.“ 170.) achener Zeitung. Aachen, Montag den 2r. November 1814. Diese Zeitung erscheint um den andern Tag. Sie kostet jährlich 18 Franken auswärts und is Franken in Nachen und Buttscheid. Es wird voraus bezahlt.— Man abonnirt sich in der Stadt= Aachener Zeitungs= Expedition, zu Aachen, auf dem Markte,.“ 750 L. B.— Die Herrn auswärtigen Abonnenten belieben sich an die ihnen zunächst gelegenen löbl. Postämier zu wenden.( Die Aus der Chronik des Wiener Kongresses vom 15. November. Das Programm der auf dem Regenten=Kongreß zu haltenden Fesie, ist von dem Oberhofmarschallamt schon bis zum 26. bestimmt. Gleich am ersten und zweiten Tag nach der bekannten Deklaration wurden viele Vollmachten eingereicht, so, daß man in drei Tagen bequem hätte fertig seyn können. Die Herren fuhren an der Staatskanzlei an, übergaben ihr Papier und waren gleichsam im Flug wieder in ihren Wägen. Noch immer bestätigt sich die Annahme der Kaiserkrone. Oestreich gab zu erkennen, daß es nicht über Könige herrschen wolle. Die Kurfursten hätten ihm einst schon Mühe und Sorgen genug gemacht. Es erklärte sich nur für das Wohl Deutschlands hierzu bereit, wenn die Krone erblich sey, da man vorher einen Wechsel wollte. Die Sache scheint jetzt ziemlich im Reinen zu seyn und Preussen wird in gewisser Hinsicht die Rolle eines Vieze=Kaisers Wielen. Aus Briefen aus Wien vom 8. Nov. Hier####o in der Folge ein merkwürdiges Archiv angelegt, nämlich die Sammlung aller aus Paris hierher kommenden Rheinbundes=Akten, in so fern der Rheinbund aktenmäßig bestand. Man vermuthet, daß sie, wie einst die schlechte ketzerische Schriften, an Ketten gelegt werden, und zwar um so mehr, als sie wegen der Schwere des fruchtlos aufgeopferten * Goldes, wenn es sich wieder erzeuge, den Boden des Archivs eindrücken könnten. Die Sage, daß die Festung Mainz östreichisch werde, hat viele Wahrscheinlichkeit für sich— so wie die Verhandlungen jetzt stehen. Au Spannungen auf dem Kongreß fehlt es auch nicht; sie verziehen sich aber wie ein Frühjahrs=Schauer. Fürst Tallayrand soll einem großen Monarchen mit der ihm eignen Schlauheit die Bemerkung gemacht haben:„er werde doch nur zegen Napoleons Grundsätze gefochten haben, und eben deswegen keine Eroberungen machen wollen.“ Fürst Metternich ist von den kleinen Göttern des Kontinents sehr geplagt. Da sucht man Trost, Heil und Zusicherungen. Alles wird sehr artig erwiedert. Rußland hat Oestreich den Wunsch geäussert, daß es eine stärkere Seemacht bilden, und von der Turkei diejeben Inseln in Besitz nehmen möge.— Die Herren Türken haben überhaupt einen großen Fehler begangen, daß sie keine Gesandten zu dem Kongreß beordneten. Die große Scheere scheint für sie schon geschliffen zu werden, und wenn das Schneiden jemand verdient, so sind es diese Herren. Wien, 9. November. Der Aufenthalt der hohen verbündeten. Souveraine wird wahrscheinlich noch lange Zeit dauern, man sagt, daß Einige derselben eine Reise nach Steiermark und Venedig zu machen gedenken; der Großfürst Konstantin reist heute nach Warschau; bekanntlich liegen um Warschau die Stämme der pohlnischen Armee. — Gegen die Hälfte des Monats dürfte eine neue, auf die neuen Verhältnisse des Kongresses sich beziehende Erkläruzfolgen. Vom 10. * Des Herrn Großfürsten Konstantin kais. Hoh., haben gestern Mittags ihre Rückreise angetreten. Wie von verschiedenen Seiten versichert wird, so besteht wirklich der Antrag, auch der Schweiz einen Sonverain zu geben, so wie ihn Holland erhalten hat. In der Schweiz selbst soll sich eine Parthei gebildet haben, die dieses wünscht, und schon stark daran arbeitet; was bei der jetzigen Theilung der Gemüther in jenem Lande gar nicht unwahrscheinlich ist. Soll es in der That dazu kommen, so liefert es einen merkwürdigen Beweis von der alten Wahrheit, daß durch die menschlichen Handlungen oft gerade das Gegentheil von dem bewirkt wird, was sie dabei beabsichtigten. Der Anfang der französischen Revolution drohte, alle Staaten von Europa in Republiken zu verwrandeln; während sie sich fortwälzt, bekam Frankreich selbst einen Despoten zum Haupte, der alle Republiken um Einrückungs=Gebühren sind 3 Mark für die Zeile.) sich her zerknickte, bis auf eine; die doch unter ihm auch nur dem Namen nach figurirte; sollte diese eine nun ebenfalls verschwinden, so könnte man sich in Europa keine praktische Kenntniß mehr von einer Republik verschaffen. Die Sitzungen auf den Rathhäusern der Hansestädte, die, der Sage nach, gelassen werden sollen, dürften an den alten Rath in Venedig, an die vormaligen Meistertäge der Schweizer oder die Versammlungen der Generalstaaten im Haag wohl kaum eine Erinnerung aufregen. Wir können nicht sagen, wie viel an dem Gerüchte von der Veränderung in der Regierungsform der Schweiz Wahres seyn mag; aber so viel ist gewiß, daß die dieses Land betreffenden Angelegenheiten ehestens zur Sprache kommen müssen, da sich gegenwärtig besonders viele Abgeordnete von schweizerischen Körperschaften in Wien befinden. — Es scheint nun, daß der Kongreß seine Arbeiten doch nicht so schnell beendigen werde, als man noch vor kurzer Zeit dafür hielt. Allerdings mögen einige Punkte, die bei der neuen Verfassung mit zur Basis gehören, längst festgesetzt seyn,(wie denn gleich die Erlöschung des Königreichs Sachsens, über deren Einverständniß schon vor einem Jahre, noch im Rathe Napoleons, Besorgnisse geäußert wurden, darunter gehörr zu haben scheint); allein nunmehr, da immer von gänzlichen Ausgleichungen die Rede ist, mag es sich wohl häufig treffen, daß die neu zu machenden Anordnungen nicht ganz zu den früher festgesetzten stimmen, und daß sich sofort die daraus erwachsenden Arbeiten unter der Hand vermehren. Man fängt daher an zu glauben, daß sich der Kongreß noch in das künftige Jahr erstrecken werde. — Unter den durch Oberitalien zerstreuten sstreichischen Truppen herrscht die Meinung, daß sie nach ihrem Abmarsche gegen die Türken ziehen würden. — Wie man sagt, hat sich zu Wien seit einigen Tagen Manches geändert. In Bezug auf Sachsen soll der franz. Gesandte, Graf Alexis Noailles, eine Erklärung übergeben haben. Nun geht die Rede, es möchte unter Oestreichs Vermittlung diese Angelegenheit noch eine andere Wendung nehmen. Die Entschädigungsmassen werden nun möglichst gleichmäßig nach eines Jeden Anstrengung unter die deutschen Fürsten getheilt, die sich dann ausgleichen können3. Joch ist noch nicht ausgemacht, daß die Sachen so gehen werden, wie sie jetzt liegen. Es sollen neue Plane gemacht werden. Die Meinungen werden sich endlich so abrunden, daß weder das Eine noch des Andere ganz wahr wird. Jetzt kann man sagen, daß der Kongreß begonnen. So wenig man bisher von dem Gange der Verhandlungen vernahm, so lauter wird es jetzt davon. Wann sich aber die Wogen ganz gelegt haben und im reinen Spiegel die Resultate des Ganzen uns erscheinen werden, ob in einem oder drei Monaten, dies isi noch ungewiß. Vom II. Folgendes ist ein genaues Verzeichniß der zum Kongresse bevollmächtigten Minister der acht Höfe, welche den Traktat von Paris unterzeichnet hatten, und in deren Namen die bisher bekannt gewordenen Deklarationen ergangen sind: Für Oestreich: Fürst von Metternich, Freiherr von Wessenberg (zuletzt östreichischer Gesandter in London). Für Rußland: Graf Rasumowsky(ehmaliger russischer Botschafter zu Wien), Graf Stackelberg(jetziger russischer Gesandter zu Wien), Graf Nesselrode, Staatssekretar für die auswärtigen Geschäfte. Für Frankreich: Fürst von Talleyrand, Herzog von Dalberg, Graf ka Tour du Pin, Graf Alexis Noailles. Fur England: Lord Casilereagh, Lord Catheart(brittischer Botschafter am russischen Hofe), Lord Clancarty(zuletzt brittischer Botschafter im Haag), Lord Stewart(Lord Castlereagh's Bruder, Botschafter am Wienee Hofe). Fur Preussen: Staatskanzler Fürst Hardenberg, Freiherr von Humboldt(besignirter preussischer Gesandter zu Paris). Schweden: Graf Löwenhielm(schwedischer Gesandter am rusischen Hofe).(Statrnh Für Spanien: Chevalier rabraver(Sinmslach im Oepartement der answärtigen Geschafte). Für Portugall: Graf Palmella=Spuza=Holstein(portugiesischer Gesandter in England), Graf Saldauha da Gama(portugiesischer Gesandter am russischen Hofe), Chevalier Lobo de Silveira(besignirter Gesandter am Wiener Hofe).„„ Diese Minisier haben dem Staatsminister Fursien von Metternich das Präsidium bei ihren Sitzungen übertragen. Für die deutschen Angelegenheiten hat sich ein Ausschuß gebildet, der aus folgenden Bevollmächtigten besteht: Für Oestreich, Freiherr von Wessenberg; für Preussen, Freiherr von Humboldt; für Baiern, Feldmarschall Fürst Wrede; für Hannover, Graf Münster und Graf Hardenberg; für Würtenberg, Graf Wintzingerede und Baron Linden. Dresden, 8. November. Das Gouvernementsblatt enthält Folgendes: Herr Generallieutenant, Fürst Repnin! Ich habe vielfache Beweise der Bemühungen, der Kräfte und des Eifers erhalten, welchen Sie bei der Verwaltung Sachsens an den Tag gelegt haben, während der Zeit als Sie damit beauftragt waren, bis zu gegenwärtiger Epoche, wo Sie selbige in die Hände Preussens legen werden. Das Zeugniß, welches Ihnen in dieser Hinsicht diejer nigen geben, über welche Sie die Verwaltung gefuhrt haben, ist in meinen Augen der wichtigste Titel. Es sichert Ihnen meine Achtung, und ich werde die Fähigkeiten und die Erfahrung, die Sie sich in diesen ausserordentlichen und schweren Zeiten erworben haben, nicht unbenutzt lassen. Wien, den 18.(zo.) Oktober 1814. Alerander. Halle, 1o. November. Heute erwarten wir hier und in der Gegend mehrere preussische Regimenter zu Fuß und zu Pferd, wovon ein Theil auf einige Zeit hier bleiben, der andere aber seiner weitern Bestimmung folgen wird. Leipzig, II. November. Gestern erschien hier von dem allgemein verehrten und um unsere Stadt so vielfältig verdienten kaisetlich=russischen Herrn Obersten Prendel eine Bekanntmachung, worin es unter andern heißt: Eine höhere Anordnung befiehlt mir, als Stadtkommandant abzutreten, und das Kommando dem königl. preussischen Herrn Generalmajor v. Bismark, als nunmehrigem Stadtkommandanten, zu übergeben, zu welchem, von morgen an, Jedermann angewiesen wird 2c. Paris, I2. November. — Ein Mann von 35 bis 40 Jahren, der an seinem Körper Spuren des Wohlstands trug, isi mit einem Dolche durchs Herz erstochen worden. Man vermuthet, daß er zu Hause in seinem eigenen Bette ermordet wurde. Um die Spur des Verbrechens zu entfern und den Leichnam Abends, den 9. dieses, aus dem Hause zu schaffen, hat man ihn in drei Stücke geschnitten und auf drei verschiedene Punkte geworfen. Die Polizei ladet alle diejenigen ein, die von einem aus ihrem Hause oder aus ihrer Nachbarschaft verschwundenen Individunm etwas wissen, ihre Anzeige bei der Polizei zu machen. Zugleich fanden sich Mahler und Modelirer auf der Morgue(den Ort wo man die todt gefundenen Körper aussetzt) ein, um ein Bildniß von den gefundenen Resien des Ermordeten zu liefern. Vermischte Nachrichten. Die russischen Militzen, welche von Hamburg aufbrachen, mögen ungefähr 21/,000 Mann betragen. Ob eine Besatzung in Hamburg bleiben wird, ist ungewiß; nach manchen Anstalten sollte man glauben, daß die Stadt gänzlich geräumt werde; die verschiedenen Pesien werden schön von Hanseaten besetzt, und die Hauseigenthümer, welche Offiziere beherberge und beköstigt haben, uind aufgefordert, eine Berechnung der ihnen dadurch verursachten Kosten einzugeben. — Mau sagt, daß alle Franzosen, welche noch im Gefolge der Erzherzoginn Marie Louise waren, nach Frankreich zurückkehren. — Der Pabst hat beim Kongresse eine wichtige Denkschrift über die Lage der katholischen Kirche übergeben lassen, welche beinahe aller Territorialbesitzungen beraubt ist, womit sic ehemals von gottesfürchtigen Personen beschenkt worden war. Se. Heil, bedauert die Säkularisation der geistlichen Churfurstenthümer, und dringt auf die Nothwendigkeit für die Aufrechthaltung der Würde der Prälaten zu sorgen, und ihnen bedeutendere Einkünfte zu geben, die auch der Veranderung weniger ausgesetzt wären, als die gegenwärtigen Pensionen. —. Der König von Preussen hat die wohlwollende Absicht, den Wittwen und Kindern derjenigen Aerzte, welche während des letzten Krieges der ärztlichen Behandlungen der preussischen Verwundeten und Kranken sich freiwillig unterzogen und dabei ihren Tod gefunden, selbst wenn sie keine preussische Unterthanen sind, Pensionen zu ertheilen. — Durch einen vom sonveränen Fürsten der Niederlande aus dem Haag vom 27. Oktober erlassenen Beschluß, sollen in Belgien wieder indirekte Abgaben auf die Fabrikation des Biers, des Bieressigs und des Brantweins, und auf den Verzehr von Wein, Brantwein und andern geistigen Getränken, welche aus dem Auslande kommen, gelegt werden. — In einem interessanten literarischen Bericht aus Oestreich, welcher sich unter dem Titel„literarische Miszellen“ in einer Beilage zur allgemeinen Zeitung##det, heißt es am Schlusse:„esläßt sich nicht läugnen, daß die Streitsucht die Wissenschaften eher verdunkelt als erhellt, und daß die Schlözersche Art, von Fürsten und von Staaten zu reden, besonders für junge Leute ein böses Beispiel ist; aber durch de Einseitigkeit seiner Beamten wird dem Staate weit mehr geschadet, und in der Volksentwickelung weit mehr gehemmt; gehindert und gestört, als durch die glühendsie Reibung des Wortstreits verloren geht; die Lehre der höchsten Machtvollkommenheit ist in der Handhabung zunger Beamten, wie das Messer in der Hand des Kindes, und für den Staat verderblicher als der Widerspruchsgeist, der vielleicht durch Hartnäckigkeit schadet, aber untersucht, forscht und belebt, wo der Machtspruch keinen Zweifel ahndet, keine Widerrede duget und schreckt, wo nicht tödtet.— Mehr als in den Universitäten hat sich bei den übrigen Bildungsanstalten Gestalt, Einrichtung und Geist seit den letzten 35 Jahren verandert, und das Reich der dzutschen Sprache und Art, ist unter den Völkern Oestreichs leichter durch die geheime Gewalt der Wissenschaft, als durch das trockene Staatsgebot verbreitet. Die Wissenschaft eroberte und befestigte das Erworbene in einer Zeit, als Deutschland von Aussen und Innen zerrissen wurde. Ihr gebührt der Ruhm, daß die Deutschen noch allein von sich sagen können, große Völker mir sich durch Sprache und durch Sitten verbunden und verbrüdert zu haben. Wo isi das Städtchen, ausserhalb England, welches Englisch spricht, wo ist das Dorf, ausserhalb Frankreich, welches Franzosisch gelernt hat? So weit dagegen Oestreichs Grenzen reichen, ist und erweitert sich das Reich der deutschen Sprache; herrscht unsere Wissenschaft. Wer sich an ihr versündigt, sündigt gegen seine Mutter und gegen die Gewalt, wodurch wir stark und mächtig sind. Hisiorische Verhältnisse des Johanniter= sonst MaltheserOrdens genannt. Der Johanniter=Orden, dessen Alter über den Tempelherrn= und deutschen Orden hinaufsteigt ward im irten Jahrhundert gestiftet. Ursprünglich bestand er aus Mönchen, Hospitalbrüder genannt, welche zu Jerusalem in einem Hospital zunachst des heiligen Grabes die fremden Pilger verpflegten, und von der bei dem Hospital befindlichen, Johann dem Taufer gewidmeten, Kapelle, Johanniter genannt wurden. Gottfried von Bouillon, König von Jerusalem, und sein Nachfolger schenkren ihnen Güter in Palästina, welche sie aber auch vertheidigen helfen mußten. Dadurch entstand aus dem Mönchs= ein Ritter=Orden, eingetheilt in drei Klassen, der Ritter, Kapellane und Serventi'Armi. Die drei Gelübde der Keuschheit, Armuth und des Gehorsams wurden beibehalten. Tapfer fochten diese Ritter gegen die Ungläubigen, und erhielten daher viele Schenkungen von frommen Christen aus ganz##pa. Endlich wurden sie doch aus dem Lande ihres Ursprungs#ngt. Sie bemächtigten sich mit Gewalt der Jusel Ryodus un iniger benachbarten Inseln. Auch da mußten sie der Uebermacht des türkischen Kaisei Soliman II weichen. Kaiser Karl zog sie nach Syrakusa in Sizilier, um dieses Königreich gegen die Einfälle der Barbaren zu sichern. Zuletzt räumte er ihnen die Insel Maltha und Gozo ein, mit der Bedingniß, im beständigen Kriege mit den Ungläubigen zu leben. Von dieser Zeir an hießen sie Maltheser. Der Orden theilte sich in acht Zungen oder Nationen, von denen drei in Frankreich, zwei in Spanien, eine in Italien, eine in Deutschland und eine in England waren(letztere erlosch aber frühzeitig). Im Jahr 1782 entstand eine neue baiersche Zunge in Baiern. Der Großprior von Deutschland hatte seinen Sitz zu Heidersheim im Breisgau. Von einem andern Zweige dieses Großpriorats— dem Heermeisterthum Somnenburg in der Neumark— ist der König von Preussen Patren, daher auch der Heermeister aus dem preussischen Hause erwählt wird. Durch die franz. Revolution gingen die drei franz. Zungen des Ordens ganz ein. Im J. 1798 verlor der Erden seinen Haup sitz Maltha selbst, der den Franzosen bei ihrer Fahrt nach Egypten in die Händ efiel. Der russische Kaiser Paul l. nahm den Orden in Schutz und ließ sich im Jahr 1708 zum Greßmeister desselben wählen. Maltha wurde in der Folge von den Engländern erobert. Bei den Friedensverhandlungen zu Amiens kam man überein, daß es dem Orden zurückgegeben und daselbst eine neue Zunge ohne Rücksicht auf Beweise des Adelstandes errichtet werden solle. De Engländer erhiellen sich aber im Besitz von Maltha, und so war der vom Pabste Pius VII. im Jahr 1801 ernannte neue Großmeister siets ohne ständigen Sitz. Die Deutsche Zunge verlor durch den Lüneviller Frieden ihre Besitzungen auf dem linken Rheinufer. Sie sollte durch verschiedene Klöster entschädigt werden, zu deren Besitz sie aber nicht gelangen konnte. Mittelst der rheinischen Bundesakte eurde das Furstenthum Heidersheim dem Großherzoge von Baden, nebst allen in dem Großherzogthum liegenden Besitzungen des Johanniter=Ordens, als volles Eigehthum zugetheilt. In Rußland, Preussen, Baiern und Spanien dduerte der Orden fort, so viel es die Umstände erlaubten. Jetzt scheint er auch in Frankreich wieder aufzuleben. Noch immer ist seine Bestimmung, gegen die Ungläubigen zu fechten, die theils in den jetzigen Zeiten überflüssig ist, theils nicht mehr erreicht werden kann. Seine drei Gelübde, Gehorsam, Keuschheit und Armuth, sind seit einigen Jahrhunderten nur noch in den Ordens=Statuten sichtbar, können auch übrigens Niemanden etwas nützen: Der preussische Correspondent enthält folgem Anekdote unter dem Artikel Handelsnachrichten: Ein Privatmann in Marseille hatte ein ziemlich beträchtliches Vermögen geerbt, und wollte Handel damit treiben. Da gerade mehrere Kaufleute Schiffsladungen nach Marocco versandten, so wollte er an diesem Handel Theil nehmen, und fragte einen Juden um Rath, was er wohl am besten absenden könnte. Der Inde rieth ihm aus Arglist, er solle mit einer Ladung von Hüten äbsegeln, denn da Niemand auf diesen Artickel gefallen ware, so würde er denselben schnell und gut verkaufen können. Nun kaufte der unerfahrne Kaufmann für einen großen Theil seines Vermogens Hüte ein, und fuhr nach Marocco ab. Allein, indem die andern Kaufleute ihre Waaren gut absetzten, blieben die Hüte alle liegen, und Jedermann lachte über den Dummkopf, der eine Ladun, von Waaren mitgebracht hatte, die Niemand brauchte. Von ungefähr ging der Kaiser von Marocco vorbei, lachte über das Hutmagazin, und knupfte mit dem unerfahrnen Christen ein Gespräch an. Dieser erzählte offenherzig, ein Inde, der mit Marocco Geschäfte treibe, habe ihn zu dieser Spekulation verleitet. Ein Jude? fragte ihn der Kaiser, und er treibt Handel mir Marocco? Nun gut, seine Glaubensgenossen sollen es entgelten. Ich befehle dir, daß du keinen dieser Hute unter 4 Zechineu verkaufst. Dies gelobte der Christ sehr gerne. Tags darauf erschien ein Befehl, daß alle Juden Hüte tragen sollten; sogleich wurde der Christ mit Aufträgen bestürmt, und in kurzer Zeit waren alle Hüte fort. Damit war aber der Kaiser nicht zufrieden, sondern ließ dem Chriften befehlen, keinen Hut über einen halben Piasier wieder anzukaufen. Nach einigen Tagen erschien wieder ein neuer Befehl, durch welchen das Tragen der Hüte bei Strafe verboten wurde. Alle Juden brachten nun ihre erst gekauften=Hüte dem Chrisien zum Wiederkauf; dieser bezahlre das Stück mit einem halben Piaster, erhielt solcher Gestalt seine Ladung Hüte wieder, und segelte damit, nebst einer schönen Summe Geld, wieder nach Marseille zurück. Aachen, 2r. November. Ein Pariser Blatt(die Quotidienne) enthält unter##Aufschrist: Paris, 16. November, folgenden Artikel: „In diesem Augenblick wird an dem Orte, genannt Büschell, bei der Kapelle, nachgegraben, um einen vor ungefähr 50 Jahreu aus der Luft gefallenen Stein aufzusuchen, und welcher 15 bis 17,000 Pfund wiegen soll. Wird diese ungeheure Masse, welche mehrere Personen gesehen haben wollen, wieder vorgefunden und für einen Aerolith erkannt, so ist dieses Monument eins der merkwürdigsten dieser Art.“ (On fait daus ce moment des fouilles dans un lieu nommé Buschell, auprès de la chapelle, pour rechercher une pierre tombée du ciel, ilya environ go ans, er qu'on dit peser 15 à 17.000 livres etc.) Es liegt wirklich eine Viertelstunde von Paris ein Dorf Chapelle genannt; allein dort werden die Pariser vergebens, am Orte Büschel, die Metallmasse finden, welche, wie unsere Leser aus den Nummern 159 und 162 der Aachener Zeitung wissen, hier zu Aachen(Aix-la-Chapelle) aufm Büchel bereits entdeckt worden ist, und deren Bestandtheile durch chemische Zerlegung jetzt voni Sachverständigen untersucht wird. Oeffentlicher Unterricht. Ein hohes General=Gouvernement des Nieder=und=Mittel=Rheins hat, ganz im Sinne seiner fruhern Verordnungen, beschlossen; dem Gelehrten=Schulwesen hieselbst eine andere zweckmißigere Richtung zu geben, und dadurch einem wesentlichen Bedurfniß dieser alten guten Stadt abzuhelfen. Eine eben so nothwendige Veränderung in dem Elementar=Schulwesen wird unmittelbar darauf foigen. Besondere Umstände ließen jene vorangehen. Das bisher hieselbst bestandene Collezium mit seinen beiden Abtheilungen, der obern und untern Schule, ist von Weihnachten d. J. an aufgehoben. An die Stelle desselben trit ein Gymnassam von 4 Klassen, an welches zwei bis drei Collegia sich unmittelbar anschließen werden. Die letztern, jedes ebenfalls zu vier Klassen, werden einen hinreichenden Umfang gewähren, um alle diejenigen Knaben, welche Latein kernen und überhaupt zu einer höhern Bildung sich vorbereiten wollen, aufnehmen zu können. Darunt werden sie an zwei bis drei verschiedene Punkte der Stadt verlegt werden, die als Mittelpunkte dreier Abtheilungen derselben angesehen werden können. bleibt nämlich das eine mit dem Gymnasium in dem bisherigen Lokal des JesuiterCollegiums verbunden, das zweite wird in die Gegend des Waidmarkts und ein drittes, wenn dasselbe erforderlich seyn sollte, in die Gegend des neuen Marktes verlegt werden. Alle diese zwei oder drei Collegia werden jedoch, sowohl in der Zahl und Güte der Lehrer, als in der Auswahl der Lehrgegenstände, durchaus miteinander übereinstimmen, und es wird eine vorzugliche Sorge der Regierung seyn, diese bei der Errichtung der Collegien ihnen gegebene Gleichheit auch für die Zukunft zu erhalten. (Der Beschluß nächstens.) General=Gouvernemene vom Nieder= und Mittel=Rhein. Nro. 105. Verordnung wegen Bekanntmachung eines mit dem GeneralGouvernement von Belgien abgeschlossenen Handels= und ZollTraktats. (Beschluß.) Nachweisung, zum Artikel r der Uebereinkunft vom roten Oktober 1814 gehörig. I. Einländische Gegenstände, deren Ein= und Ausfuhr von beiden Seiten erlaubt ist. 1. Stahl in Blättern und Platten, Stahldrath, Stahl verarbeiter aller Art. 2. Alaun. z. Dachschiefer und Layen. 4. Silber, gemünzt, in Barren, Stangen und in Klumpen. 5. Waffen aller Art, Feuergewehre, Säbel, Degen u. s. w. 6. Vieh jeder Gattung: 7. Bier und Bieressig aller Art. 8. Holz jeder Art. 9. Knöpfe jeder Art. 1o. Bürstenbinderarbeit. II. Galmey. I2. Casimir und andere Stoffe aus Wolle, Baumwolle und Seide. 13. Griesasche, Pottasche, Waidasche. 14. Hüte, Mützen und Tressen von Stroh. 15. Holzkohlen. 16. Steinkohlen, Erdkohlen. 17. Kalk. 18. Kütt, genannt Terraß. r9. Wachs, roh. 20. Hörner und Hornenden von Ochsen Kühen, Schafen und Ziegen. 2r. Kupferwasser, Vitriol. 22. Faute, trockne, in Haaren aller Art. 23. Lederarbeit aller Art, als Schuchmacherarbeit, Sattlerarbeit u. s. w. 24. Kupfer u. Messing, roh, gegossen in Platten, Rosetten, Bruchkupfer und Kupferspähne; Kupfer, geschlagen und verarbeitet aller Art. 25. Spitzen aller Art. 26. Tücher und Stoffe von Wolle, rein oder vermischt, über den Werth von 6 Fr. die 7 Decimerres. 27. Eichenrinde, Lohe. 28. Dünger. 29. Eisen in Gänsen oder Masselen, Geuse, Stangen, geschnittenes, in Nageln, geschlagen, gegossen und verarbeitet aller Art; altes Eisen. zo. Garn von Flachs, einfach, gezwirnt, roh; gebleicht, zum Nähen und Weben; Garn von Hauf, desgleichen. z1. Heu. 32. Käse. 33. Früch- aller Art. 34. Getreide, als: Weis zen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais und Meugkörn. 35. Grütze(). 36. Oele aus Saamen. 37. Wolle aller Art über den Preis von 2 Fr. das 1/2 Kilogr. 38. Gemüse jeder Art, grün und trocken(). z0. Gehechelter Flachs. 40. Kramwaare. 41. Mobilien aller Art. #2. Honig. 43. Modewaaren und neue Kleidungsstücke aller Art: 44. Geld von Gold, Silber und Kupfer. 45. Gold, gemünzt, in Barren, Stangen und in Klumpen. 46. Knochen von Ochsen, Küheu und andern Thieren. 47. Erdene Waaren, als: Klinkerte zum Pflasiern, Töpferwaaren, Steingut, Fayence u. Porzelain. 48. Korbmacherholz oder Wiedengerten aller Art. g9. Stroh. 5o. Papier jeder Art. 51. Posamentierarbeit. 52. Kämme aller Art. 53. Steine zu Mörtel, genannt Terraß, zu Kalk, blaue oder weiße zu Gips, Schleifsteine. 54. Schreibfedern: 55. Bander von Baumwolle, nen, Florctseide u. Wolle. 55. Seife, weiße u. gefärbte. 57. Seide (r) Man behält sich indessen vor, die Erlaubniß der Ausfuhr des Getreides und der Grüge in dem Falle aufheben zu dürfen, wenn Manget an diesen Gegenständen zu befürchten seyn sollte. (2) Dieselbe Bedingung wie beim Getreide und der Grüge.“ in Bändern, Stoffen und Seidenwaaren aller Art. 58. und Tapeten. 59. Pfeifenerde, Tépfererde, Walkererde, Erde zu Fayence, Porzelain, Glas und Krisiall. 6o. Leinwand von Werg u. Hanf. 6r. Glaswaaren, Glas zu Fensiern, Spiegeln,„ 62. Fleisch, frisch, gesalzen und gerauchert. 63. Wagen.#. GeII. Einländische Gegenstände Belgiens, deren Einfuhr in den Ländern diesseits Maas und Weser, unter Verwaltung Sr. Maj. des Königs von Preussen siehend, und in einer und derselben Zoul Linie begrissen, erlaube is:. 1. Amidom oder Stärke. 2. Hüte von Haaren, Filz und Wolle. 3. Fische und andere Produkte des belgischen Fischfangs, ausgeIII. Einländische Gegenstände der obgenannten preuffischen Gouvernements, deren Einfuhr in Belgien erlaudt ist. I. Näh= und Stecknadeln. 2. Hanf. z. Haare, unverarbeitet. 4. Werg aller Art. 5. Netze und andere Werkzeuge zum Fischfang. 6. Sämereien aller Art(). Abgeschlossen und unterzeichnet zu Brüssel, am 1o. Okt. 1814. Unterz. Bernard. Gericke. stände, wenn sie auch mit richtigen Certifikaten begleitet wären, die durch den Traktat bewilligten Vortheile nicht genießen. In diesem Falle sollen sie wie solche, welche aus der Fremde kommen, oder dahin gehen, behandelt werden. § y. Die Herrn Gouvernements=Kommissarien und der SpezialKommissarius für die Organisation der Zölle vom General=Gouvernement des Nieder= und= Mittel=Rheins, ist, jeder in so weit es ihn betrifft, mit Vollziehung des Handels= und=Zoll Traktats, imgleichen der gegenwärtigen Verordnung beauftragt, welche in das Journal vom Nieder=und= Mittel=Rhein eingeruckt werden soll. Nachen den 13. November 1811.„. u d gpztek, Wbe. Der General=Gouverneur vom Nieder= aub= Mittel=Schein, Sack. Anzeigen. Beim Unterzeichneten sind zu haben alle Gattungen Ocfizier= und UntcroffizierGäbel, gegen möglichst billige Preise; er erbietet sich auch Entreprisen von dergleichen Waffen unter annehmlichen Bedingungen zu übernehmen. Georg Pring: Messerschmied und chirurg. Instrumentenmacher, aufm Komphausbad, Nro. 443, in Nachen. Bei Joseph Schiervel aufm Damen=Graben, Nro. 46r, in Aachen, sind Schuh und Stiefeln zu machen; die Arbeit wird billig bezahlt. Arbeiter vom Lande müssen mit einem Zerißkat von ihrem Bürzermeiser versehen sepu. § 2. Der vorstehende Traktat soll im hiesigen Geueral=Gouvernement nach seinem ganzen Inhalte befolgt und beobachtet werden. § 3. Der mit Organisation der Zölle vom Nieder= und MitelRhein beauftragte Commissarius soll sogleich das im Art. 2. des Traktates bedungene Muster zu den Ursprungs=Certifikaten entwerfen und zur Genehmigung voriegen. Wenn er sie erhalten hat, soll derselbe den Druck veranstalten. § 4. Jeder Fadrikant, oder Producent, welcher solcher Er#etfieate bedarf, kann sich bey den Gouvernements=Cammissarien und der Zoll=Direktion, welche in Köln ihren Sitz haben wird, damit versehen, gegen Erstattung der verhaltnißmaßigen Drucktosten, welche Wir selbst, nach den von ihr vorzulegenden Rechnungen, stuckweise : Die Zoll=Direcktion soll über die verabfolgten Certifikate ein Register fuhren, welches die Namen der Empfänger und die von jedem d 5. Damie zum Nachrheil der Landes=Zabriken und Prodiecion mir den Certifikaten, von Auslandern, kein Mißbrauch gelern werde, wird jeder Fabrikant, oder Producent, welcher kunftig Certificate ertheilt, darüber ein jahrliches Register, nach dem hier beiDiesee Register mutz mirden ertheilten Certifkaten übereinsimmer. § 6. Die Bürgermeister und Kreis=Direktoren, welche nach dem § 2. des Truktats die von den Fabrikanten oder Producenten ertheilren Certifikate kostenfrey bescheinigen und beurkunden sollen, werden darüber gleichfalls ein Regisier halten. Diese Register sollen die im vorstehend vorgeschriebenen Musier besiimmten Colonen, und ausserdem noch eine für Namen und Ort des Ausstellers, eine zweite für Tag und Monat des Visa der Bürgermeisier, und eine letzte fur Tag und Monat der Legalisirung der Kreis=Direktoren enthalten. Die Kreis=Direktoren müssen ihrer Unterschrift das Dienstsieger in Schwarz beidrucken lassen.„ § r. Die Zoll=Behörde ist befugt, die§ shet7 vorgeschriebenen Register einzusehen, um darüber Auskunft zu verlangen. 8. Die von Belgien kommenden, oder aus den Gouvernements zwischen Maas und Weser dahin gehenden inlandischen Waaren und Gegenstände müssen siers über die Bütraur der Maas=Zoll; Linie ein, oder ausgehen. Geschiehet die Ein= oder Ausfuhr üder Bureaur einer andern Zoll= Grenz=Linie, z. B. von der Seite der franz. oder Mosel=Grenze, so sollen die vorgenannten Waaren und Gegen(3) Dieselde Bedingung, wie beim Getreide und der Grüße. Ein verheiratheter Mann von gesetztem Alter und guter Familie, der ehemals eine blühende Handlung führte, und also in vieken Zweigen derselben nicht unbekannt ist, auch das Buchhalten versteht, der französischen, holländischen und Sprache kundig ist, ünscht sehr wieder in Thätigkeit zu kommen; er empfiehlt sich in diesem Fau seinen Freunden beßtens, auf ein oder mehreren Kompteiren wieder angesteat zu seyn, sowohl in als außer der Stadt, welches ihm einerlei ist. Weim Verleger bieies kamn man Kinen Ramen ertragen.. In der Millerschen Buchdruckerel in Nachen können ein geschickter Geger und ebenfaus zwel gute Drucker sogleich Kondtion erhalten. Den rsten May künftigen Jahrs sind zu verpachten folgende drei Höfe, Obsinnig, Oberstviljaren und Langfeid genannt, alle im Limburger Lande, in der Gemeinde Homburg und Nachbarschaft von Aubel gelegen, wovon, außer geräumigen Gebäuden, der erste aus 77 Bunder sowohl Wiese als Länderei, alle an einander stoßend, gut kultivirt und besier Qualität, der zweite aus 50 und der dritte aus 45 Bunder besieht, jedes zu zoo kleinen Ruthen. Die Pacht=Bedingnisse sind zu vernehmeil bei dem Bürgermeister Franzen in Homburg, Rentmeister des Herrn Baron von Fürstenberg, Eigenthümer der gesagten Höfe, oder bei dem Priesier Heuschen in Monyen. Dem Publikum und besonders den Besitzern von Zuchthengsien dient hiemit zur Nachricht, daß der Pferdemarkt wie gewöhnlich, Mittwoch den Joten November, in der Stadt Linnich gehalten wird, allwo mehrere Preise, gemäß Verfügung des Herrn General:Gouernements=Kommissairs im Roer=Depar#n ent vom 5ten November, für die besten Zuchthengsie zur Beförderung der Pferdezucht baar ausbezahlt werden; Für ein angemessenes Lokal der Pferde, und alle mögliche Bequemlichkeit der Fremden, so wie auch für Handhabung der guten Polizei wird bestens gesorgt werden. Linnich, den 25ten November 1814. Der Bürgermeister der Stadt Linnich, J. A. Iven. Todes: Anzeige. Sanft und ruhig, wie die Frommen und Seligen Gottes, entschlummerte heute zu einem bessern Leben, unsere gute und vielgeliebte Schwester und Tante, Frau Johanna Gertrud Eligne:, ged. Jei ll. Mehrmals wiederholte Rervenschläge verursachten Ihren Tod, in dem 63sten Jahre Ihres Alters, und dem yten Ihres Witnvenstandes. Entfernten Frcunden und Bekannten zeigen wir ihren Abschied von der Erde hiemit pflichtmäßig an, und halten uns überzeugt, daß das Andenken der guten Vollendeten Ihnen wie uns immer heilig und unvergeßlich bleiben wird. Düren am 28ten November 1814. Die Geschwister und Verwandten der Versiordenen. Jüngli# velche in der kaufmännischen Korrespondenz, in mehrern Sprachen, so wie im hhauten Unterricht verlangen, belieben sich zu melden in der Peterstraße Mrg. s2. “ Unter annehmlichen Bedingnissen das aufm Markte dahier gelegene Haus, Rumero 777, aus freier Hand ennoider zu vermiethen oder auch allenfalls zu ver. kaufen; Lusthabende können sich melden beim Eigenthümer Hr. Franz Corneli dem duem meten der Krage der Kreugtrüder, in Rachen. Den 27. Rovember 1814 des Morgens is zu Gülpen eine enguische 9echene verloren gegangen; es war eine goldene Kette daran, mit einem goldenen Pe###, am letztern ist ein rother Stein mit den darauf gegrabenen Buchstaben F. A. ferner ein kleiner goldener Uhrschlüssel und zwei kleine Schlüssel eines Felleisens, alles von Gold, achtzehn Karat schwer, welche imvendig mit dem englischen Wappen zeichnet sind. Auf der Uhr stehen die Worte: Hamlet princes Street Licester squsle .“.. Derjenige, welcher bei der Expedition dieses Blattes Nachricht davon gidi tät wei Bruichr zur Berchnng. (Mit einer Beilage.) Beilage zu Nro. 17o der Stadt=Aachener Zeitung. Aachen, Montag den 2r. November 1814. Beschluß. Der General=Gouvernements=Kommissair im RoerDepartement; Nach Einsicht unsers, von Seiner Excellenz dem Herrn General= Gouverneur genehmigten, Beschlusses vom ihten letztverflossenen September, wodurch verordnet wird, daß in der Stadt Aachen eine außerordentliche Umlage von 150,000 Fr., vermittelst einer Klassisikation oder Vermögens= und Gewerbsieuer, durch die hiezu ernannte Kommission vorgenommen werden soll, damit die Gelder wieder ersetzt werden, welche, obgleich zu andern Zwecken bestimmt, zur augenblicklichen Bestreitung der Kii gslasten auf die städtische Kasse vorschußweise haben angewiesen u. verwandt werden müßen, und damit ferner denjenigen Bürgern eine abschlägige Zahlung verfügt werde, welche auf das feierliche Versprechen der Verwalter, daß ihnen schleunige Rückgabe werden sollte, für ihre Mitbürger in Treue und gutem Glauben Vorschüss; gemacht haben; Nach Einsicht der hierauf nach Vorschrift eingereichten Liste von 10 Klassen, welche durch die erwähnte, aus sieben Gemeinde=Räthen, dem Ober=Bürgermeister und dem Kreis=Direktor bestehende, Kommission entworfen, von denselben mit dem, unterm 2bsien Oktober zu dem Ende noch besonders von dem Stadt=Rath ernannten, Ausschuß von fünf Gliedern näher untersucht, geprüft und am Zisten Oktober mit einem, sich dabei ergebenden, Ueberschuß von 2,200 Fr. zur Summe von 152,200 Fr. beschlossen worden ist; Nach Einsicht einiger Vorschläge zur anderweitigen Ausmittelung eines Schulden=Tilgungs=Fonds von Seiten eines Mitgliedes des Stadt=Rathes, welche darinn bestehen: a) Daß die unlängst eingeführte Hülfs=Aceise zur allmähligen Tilgung der befragten Schulden fortgesetzt und beibehalten werden möge; b) Daß das von den Einwohnern vorgeschossene und nun fällige Staatsdarlehn von 100,000 Fr. einstweilen hiezu verwandt, dagegen den Inhabern der Darlehnsquittungen unverzinsliche Stadt=Kammer=Scheine ausgefertigt und diese später durch die Hülfs=Accise wieder eingelöst werden möchten; *) Daß ferner der Rest des Betrages der verkauften Gemeinegüter„„dann rückständige Preise von Holzverkäufen und ferner eine Summe von 36,000 Fr. zu Lasi des ehemaligen StadtEmpfängers Conzen, zu dem nämlichen Zwecke eingetrieben werden möchten; In E. wägung 1) Daß die vorgeschlagenen Accise nicht zureichend sind, weil sie nicht schnell genug den nöthigen Fonds beibringen, um die so sehr dringenden vertragsmäßigen Zahlungen in kurzer Frist daraus verfügen zu können; In Erwägung 2) Daß die übrigen Vorschläge ebenfalls nicht zuläßig sind, indem a) das Darlehn nicht verhältnißmäßig vertheilt gewesen, und die Verwaltung, ohne die förmliche Einwilligung der Darlehnsgläubiger, nicht über derselben Quoten verfugen kann noch mag, wodurch auch ohnehin nur eine neue Schuld, statt der alten, entstehen würde; b) die ferner angegebenen Mittel als zu andern Bedürfnissen bestimmt, und zum Theil dafür zur ausdrücklichen Sicherheit bestellt, nicht zum Behuf der###gung von Schulden, welche durch Nachbarvorschüffe entsianden, angegriffen werden dürfen, um so weiniger als die schon liquid gestellten alte chulden jener Hulfsmittel, „ welche, gemaß dem Dekt 7. 9. Vendemiaire J. I3, der Stadt zur Last gebliebene Betrag, mehr als doppelt übersteigen, uneingerechnet beträchtlicher anderer „ noch zu liquidirenden Forderungen; endlich aber e) solche Vorschläge als einseitig zu betrachten, und ohne die Einwilligung derjenigen Bürger gemacht sind, welche die Forderungen haben, wovon die Meisien, zur Anschaffung der geleisteren Vorschüsse, ihr eigenes Vermögen haben verschulden müßen, und jetzt dringender, als je, um ihre Befriedigung ansichen; In Erwägung 3) Daß nur durch eine pünktliche Erfüllung der Verpflichtungen der, während der vorherigen Regierung überhaupt so sehr gesunkene, Kredit der Kommünen und aller öffentlichen Anstalten wieder hergestellt werden kann, und daß auf keine Weise erworbene Rechte geschmälert werden dürfen; Beschließt, wie folgt: 1) Es wird die von der Klassifikations=Kommission entworfene und gemeinschaftlich mit dem fernern Ausschuß des StadtRathes unterm zrsten Oktober angenommene Liste, nämlich von 305 Einwohnern, wovon 12 Einwohner rster Klasse angeschlagen zu 36,000 Franken 10 10 23 35 37 33 53 78 104 2ter zter ater Hter Öter. 7ter 8ter hter 1Otet 200000 12,000 18,400 17,500 14,800 .900 10,000 7/800 5,200 395 152,200 Franken. wie hiemit geschieht, überall genehmigt; 2) Der Stadt=Empfänger zu Aachen wird angewiesen, die Summe gleich in Hebung zu setzen, die Anschlagszettel auszutheilen und drittelweise, in Zeit von sechs Wochen, einzutreiben; das erste Drittel nämlich vorm rsten nächsikünftigen Dezember, das zweite Drittel vorm ihzten nämlichen Jahrs und das letzte Drittel vorm rsten Januar 1815; 3) Gegen die Säumigen werden die Zwangsmittel nach dem Steuerfuß angewandt; 4) Werden die Staats=Darlehns=Scheine, unter dem Beding einer beizufügenden Nachweise, daß die Inhaber, wie anderwärts vorgeschrieben ist, ihre Quote in der extraordinairen Kriegessteuer entrichter haben, in Zahlung angenommen, und hat der Stadt=Empfänger die Versilberung der solchergestalt belegten und mit der Quittung des Inhabers versehenen Scheine gehörigen Orts nachzusuchen; 5) Der ernannten Liquidationskommission wird aufgetragen, in fernerer Ausführung des Beschlusses vom rh. September., die Untersuchung der Krieges= und anderer Schulden, desgleichen die Erörterung der Beschwerden gegen die eingeführte Hülfs=Accise zu beschleunigen, und so bald die Liquidation der Schulden vollendet seyn wird, dieselbe, zu Jedermanns Einsicht, vierzehn Tage lang auf dem Gemeinehause offen zu legen; 6) Hat sich gedachte Kommission schleunigst des zum Theil schon aus den ihr aufgetragenen Arbeiten sich ergebende städtische Budjet pro 1814 anzufertigen, und längstens innerhalb drei Wochen vorzulegen; 7) Soll gegenwärtiger Beschluß Sr. Excellenz dem Herrn General=Gouverneur zur Bestätigung vorgelegt und demnächst in das Amtsblatt, so wie in die Zeitungen der Stadt, eingerückt werden. Aachen, den I1. November 1814. (Unterz.) Bölling. Vorstehender Beschluß wird hiedurch von mir genehmigt. Aachen, den rI. Novrmber 1814. Der General=Gouverneur vom Nieder= und Mittel=Rhein, (Unterz.) Sack. Für gleichlautende Ausfertigung: Der General=Sekretär des Roer=Departements, Höstermann. Aachen, bei M. Weiß, Buchdrucker, Verfasser und Eigenthümer der Aachener Zeitung am Markte Nro. 760, Lit. B.