Intelligenzzum Fürstlich Wiedischen Regierungs=Blatt. R. 1 * eih e hae 850 Post, frei festgestelle. in Verbindung mit dem nach Bedisfniß=erscheinenden, Fü mn 3. P, Slats erschemt jiche Dictstäh Hietes zährlich, u8 carecg und koster u Burch ache Fscugn. Ssr welcher Betra S. a; 5. Prrußeng, ist von hohem GenerDie Einruckungsgebühren betragen 1 Sgr. für die gespalrene Zeile.— Verleger: Die Fürstl. Wied. Hof= Buch= und Kunsthandlung. Verantwortlicher Redakteur des Intelligenzblattes: G. A. van der Beeck. Amtliche Bekanntmachungen. 5.s(22). Die hier unten, benannten Miltairpflichtigen des Kreises Neuwied, welche bei der diesjährigen mee=Ersatz=Aushebuug nicht erschienen sind, als: 1) Hermann Stockhausen aus Altenburg, geboren n an.. am 22. Novbr. 1812, 2) Alerander Eisenhard aus Neuwied, geb. am 22. Sept. 1812, 3) Nicolaus Söhn aus Heddesdorf, geb. am 1. Juli % 1813, 4 Heinrich Joseph Lenzen aus Linz, geb. am 14. Sept. 1813, 5) Karl Schuth aus Engers, geb. am 12. August 6) Hermann Jos. Sartor aus Leutesdorf, geb. am i Ganas un... 24. März 1814, 19 Jonas Breitbach aus Linz, geb. am 20. Dez. a and a u g. 1814, c) Jvy. Luvwig Löffler aus Puderbach, geb. am 0) Sohann S. 20. Mai 1814, 9) Iohann Siebertz aus Orsberg, geb. am 8. JaCor an an... nuar 1814, Joyann Rudisch aus Engers, geb. am 20. .„ Novbr. 1814, 11) Frieor. ruowig Lechner aus Neuwied, geb. am 20. Novbr. 1814, 12) Johann Appollinar Ewens aus Kronkel, geb. Get: Ge utg mn am 3. Juni 1815, 13) Peter Gerig Baal aus Neuwied, geb. am 2. Novbr. 1815, 14) Johann Hildebrand aus Neuwied, geb. am 20. Dezbr. 1815, 15) Joh. Bernard Michel aus Neuwied, geb. am mechen hiamit unge, 24. März 1815, werden hiermir anzgefordert, sich binnen 3 Monaten. von heute an, vor dem unterzeichneren Komgl. Landals sie im Ausbleifolgt und ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen eingezogen werden wird. Neuwied, am 14. Dezember 1835. Der Königl. Landrath, Frhr. von Hilgers. Gesetz- Kunde. (Ausdehnung des§. 1. des Gesetzes v. 14. April 4834 auf diejenigen Personen, welche, ohne das Schiffer= oder Fuhrmanns= Gewerbe zu treiben, Transporte für Lohn übernehmen und Veruntreuungen u. s. w. daran sich schuldig machen.) Auf den * Antrag des Staatsministeriums vom 24. v. M. bestimme Ich, daß der§. 1 des Gesetzes vom 44. April 1824 anch auf solche Personen, welche, ohne das Schiffer= oder Fuhrmanns=Gewerbe zu treiben, in einem einzelnen Falle, Güter zum Transporte für Lohn übernommen haben, angewendet und eine Vernntreunütg oder Entwendung, elches sie sich an den zum Transport ihnen an##rtrauten Gitern schuldig machen, mit eder Strafe dus gerkeinens Diebstahls unter erschwerenden Amständen Belegt werden soll. Das Staatsministerium hat diesen Erlaß durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen.(Kab. O. v. 5. November 1835. An das Staatsministerium. Gesetzs. S. 235.) 2. (Den Handel auf Jahrmärkten an Kirch= und sonstigen Festen betr.) Zur Vermeidung von Contraventionen wird auf den Grund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen den Gewerbetreibenden folgendes zur Nachricht und Beachtung bekannt gemacht.: 4) Der Handel auf Jahrmärkten ist Steuerfrei für Ausländer, für inländische Handwerker und für solche Personen des Inlandes, welche an ihrem Wohnorte die Stener vom stehenden Handel entrichten. 2) Diejenigen Personen, welche bereits an ihrem Wohnorte die Gewerbesteuer für den stehenden Handel entrichten, dürfen auch außer ihrem Wohnorte an Kirchweih= und ähnlichen Volksfesten, jedoch ansdrücklich nur mit der im§. 14 des Regulativs vom 28. April 1824,(Amtsbl. Jahrgang 1824. No. 32. Pag. 373) bezeichneten Waaren, so wie mit Zuckerbäcker=Waaren, Handel treiben, ohne dafür einen Gewerbeschein lösen zu müssen. 3) Personen, die auf auswärtigen Kirchweih= und anderen Volksfesten Handel mit solchen Waaren betreiben wollen, die nicht in dem§. 44 des Regulativs vom 28. April 4824 bezeichnet sind, oder nicht zu den Zuckerbäcker=Waaren gehören, bedürfen dazu selbst dann eines Gewerbescheins, wenn sie an ihrem Wohnorte für den stehenden Handel besteuert sind, und verfallen in die gesetzliche Strafe, wenn sie ohne Gewerbeschein betroffen werden.(Pubk. der K. Reg. zu Koblenz vom 10. Sept. 4835. Amtsbl. S. 336.) Miscellen. * Ein Herr Hunter, Aufseher der Steinbrüche bei Aus oath, in England, hatseine Maschine erfunden, welche Seine behauetz, And in 30° Minuten so viel behänet und glüttet, ein Steinetz in genliefern kann; und dies für den geringen Preis von 1 Schilliung 7 Pence Fkirca 15 Sgr. 8. Pf.). Das Diario di Roma enthält eine Nachricht über einen Befehl des Pabstes, zur Kultivirung der Baumwollenstaude im Kirchenstaate. Achttausend Baumwollenstanden sind im vorigen Jahre in der Mark Ankona gepflanzt worden, und das Produkt derselben hat deu günstigsten Erwartungen entsprochen, indem es dem in Smyrna gewonnenen Produkte ganz gleich kommt. Mau verspricht sich großen Gewinn von diesem neuen Agrikulturzweig. Merkwürdiges Verbot.— Auf der Insel Island haben die Bischöfe und sogar die untern Geistlichen das Recht, jede Ehe einer Frau zu verhindern, welche nicht lesen kann. Dieses Verbot ist außerordentlich und es ist nicht zu verkennen, daß es höchst trefflich ist, die Bildung der heranwachsenden Generationen zu befördern. Es ist noch jetzt in Kraft und wird mit der nämlichen Strenge ausgeübt wie früher. In vielen Kirchspielen giebt es eine kleine der Kirche zugehörige Bibliothek, welche unter den Einwohnern in Umlauf gesetzt ist. Der Pfarrer sucht das Verlangen zu lesen unter den Einwohnern rege zu erhalten und hält ihnen oft selbst nützliche Vorlesungen. Am 28. November ist die Fürstinn von Montfort, Gemahlinn des ehemaligen Königs von Westphalen, und Schwester des Königs von Würtemberg, zu Lausanne nach kurzer Krankheit au einer Lungenlähmung fauft verschieden. 3"— Civilstand der Stadt Neuwied. Geburten. Dez. 5. Dorothea Auguste, T. des Bürgers u. Bierbrauers Johann Peter Caesar. — 8. Anna Maria, T. des Bürgers u. Webers Konrad Heinrich Elze. — 15. Johann Peter, S. des Bürgers u. Schreiners Johann Georg Alsdorf. — 26. Stephan, S. des Bürgers und Zimmermanns Georg Holler. Aufgebote. 20. Johann Georg Bender, Bürger u. Schneidermeister, S. des Bürgers u. Schreinermeister Joh. Karl Bender von Westerburg, mit Juliana Wilhelmina Haas, T. des verst. Bürgers u. Webers Andreas Philipp Haas. 27. Wilhelm Meyer, Landwirthschafter in Altenkirchen, S. des dasigen Kreis=Chirurgen Ludwig Meyer, mlt Charlotte Melsbach, T. des Burgers u. Handelsmanns Hermann Melsbach. Sterbfälle. 17. Heinrich Ludwig Horn, alt 27 J. 4 M. 2 T., Schreinergeselle aus Wetzlar. 22. Johann Ferdinand Steinmann, alt 33 J. 3 M. 18 T, Bürger u. Glasnermeister. 27. Philipp Christian Hermann, alt 5 M. 25 T., S. des Bürgers und Schuhmachermeisters Ludwig Weil. Fremdenliste. Im wilden Mann. 28. Hrn. Speht, Lehrer a. Gaudernbach; Schäfer Oeconom a. Schubbach.— 30. Hr. Offermann, Kfm. a. Trarbach. Im goldnen Anker. Dezbr. 29. Hrn. Jung, Kfm. a. Bielefeld; Hümmerich, Kammer=Assessor a. Dierdorf; Frau Ritter a. Köln. Im Gasthaus der Brüdergemeine. Dezbr. 27. Hr. Hagenbuch, Theolog a. Bonn. at-Anzeigen. "(1.) Am 26. Dezbr. des Abends, ist von hier ein weißer, mehr braungefleckter langhäriger Hühnerhund weggekaufen; wer deuselben an die Expedition des Intelligenzblattes zurückbringt oder sichere Auskunft zu geben im Stande ist, erhält eine angemessene Belohnung. oder fortlaufendes Verzeichniß des interessantesten von den in der Fürstl. Wied. Hof= Buch= und Kunsthandlung in Neuwied angekommenen Bücher, Musikalien, Kunstsachen 2c. 2c. E(Bestellungen darauf können auch in der Erpedition des Rheinischen Wochenblatts in Linz und bei A. Winter in Altenkirchen gemacht werden.) Das General-Lerikon oder: Vollständiges Wörterbuch alles menschlichen Wissens. Von mehreren practischen Gelehr — 4— ten nach den besten Hülfsquellen bearbeitet, und herausgegeben von C. Strahlheim. Frankfurt am Main. 1836. Erste Lieferung. 3½ Sgr. (Jeden Monat erscheinen 2—3 Lieferungen, jede 4 Bogen stark.) Die Natur, ihre Wunder und ihre Geheimnisse. Deutsche Ausgabe der Bridgewater: Bücher vom Redacteur des Morgenblatts D k. Hermann Hauff und Andern. In Band= Parcellen von 6 Bogen, jede zu 9 Sgr. Mit vielen Abbildungen und ausgestattet nach englischen Mustern. Stuttgart. 1836. (Vor vier Jahren starb in England der Graf von Bridgewater, ein sehr reicher und sehr edler Mann, der 8000 Pfd. Sterling als Vermächtniß für die Abfassung eines Cyclus von Werken über die Natur, ihre Wunder und Geheimnisse, hinterließ. So entstanden die, nach ihrm Stifter genannten Bridgewaterbücher. Sie werden als eines der herrlichsten Produkte der englischen Presse bewundert. Sir Charles Bell, Th. Thalmers, John Kidd, W. Whewell, W. Prout, P. M. Roget, W. Buckland und W. Kirby, Männer, die zu den ersten Naturforschern unserer Zeit gehören, haben darin die Natur als ein großes Ganzes und nach einerlei Plan und in gleicher Tendenz, geschildert.) (Hierzu eine literarische Beilage.) Preis der Früchte zu Andernach auf dem letzten Fruchtmarkte: Waizen per Scheffel Roggen„„ 1 Thlr. 16 Sgr. 4 Pf. Gerste per Scheffel Hafer„„ .— Thlr. 26 Sgr. 1 Pf. 19 3 Brod= und Weck=Taxe. Ein gut ausgebackenes Roggenbrod von 7 Pfund soll kosten... 3 Sgr.—Pf. Ein solches Weißbrod von 5½ Pfund 3 Ein 5 löthiges Schößchen... Ein solcher Weck....... Neuwied, den 5. Januar 1836. —„ 3 * * Fleischs Tare. Ochsensleisch das Pfund..... 2 Szr. 9 Pf. Schweinefleisch„,„ 2„ 9„ Hammelfleisch„„ 2„ 9„ Kalbfleisch„„ 2„ 9„ Fürsitk. Wied, Bürgermeister=Amt: Reinhardt. 1—