Nr. 9485 Bebenundmwengigete Jahrgang. Hernruf Hesgesse Redaction 566,(567 Berliner Dienit). Postscheck-Konto Nlr. 18672. „ e Samstag, 30. Jeptember 1916. Verantwortlich für den nochrichtlichen, ärtlichen und unterhaltenden Teil: Peter Neusser, für den Anzeigen- und Reklameteil: Peter Cescrinler. Geschäftshaus: Bahnhofftraße 12 in Bonn. Kriegs-Jahrestag-Kalender. 9000ccelt —30. September 1915.— fortletzen der kranzösischen Durchbruchsverluche nur in der Champagne. Vernichtung einer französlichen Brigade südlich St. Marie a Py.— Durchbrechen der feindlichen Stellung öftlich Smorgon. — Türkische Kültenbatterien versenken ein keindliches Torpedoboot. Ein deutsches-Boot versenkt im Mittelmeer einen kranzölischen Dampfer. Abflauen der Somme-Schlacht. Die Sommeschlacht gestern wesentlich abgeklaut. Die Rumänen im Abschnitt von Hermannitadt geworfen. * Großes Hauptquartier, 29. Sept.(Amtlich.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Kronprinz Ruprecht Nach der blutigen Abwehr der feindlichen Angriffe am 27. September flaute die Somme=Schlacht gestern wesentlich ab. Ein kräftiger englischer Angriff zwischen der Ancre und Courcelettes wurde auf seinem Westflügel unter Aufgabe kleinerer Grabentelle im Nahkampf abgeschlagen, er brach nordwestlich und nördlich von Courcelettes in unserein Feuer zusammen. Ein schwächerer Angriff bei Eaucourt lAbbaye schlug gleichfalls sehl. Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern. Abgesehen von einem erfolglosen schwachen russischen Vorstoß nordöstlich von Goduzischki und stellenweise aufgelebter Feuertätigkeit keine Ereignisse. Die Zahl der am 27. September bei Korytnica gefangenen Russen erhöhte sich auf 41 Offiziere, über 3000 Mann, die Beute auf zwei Geschütze, 33 Maschinengewehre. heeresgruppe des Generals der Kavallerie Erzherzog Karl. Die Kämpfe in den Karpathen dauern an. Keine besonderen Ereignisse. Kriegsschauplatz in Siebenbürgen. Der Widerstand des Feindes im Abschnitt von Hermannstadt ist erlahmt. Die rumänischen Kräfte sind gegen das Gebirge geworfen. Balkan=Kriegsschauplatz. Die Lage ist unverändert. Der Erste General=Quartiermeister: Ludendorff. Zur Krlegslage. Von einem militärischen Mitarbeiter wird uns geschrieben: Der 28. September war einer jener Tage, die seit Beginn des Sommers selten geworden sind, an denen nur wenig geschah. Das wenige aber war günstig für unsere Waffen. An der Somme ist die letzte und größte Anstrengung unserer Gegner nun wieder einmal zu Ende gegangen, nicht ohne Raumgewinn, aber ohne wesentlichen Zweck zu erreichen, ja man darf sagen, ohne ihm erheblich näher gekommen zu sein. Natürlich wird sich niemand der voreiligen Erwartung hingeben, daß ihre Anstrengungen nunmehr für immer aufgehört hätten. Aber schon der Umstand, daß nach einer dreitägigen Gewaltprobe der Vorrat an Menschen und Geschossen wieder einmal erschöpft ist, und daß erst neues Kanonenfutter herangeschafft werden muß, ein Gewinn für uns. Glauben wir nicht den Versicherungen der Engländer, daß ihre Verluste gering feien; die bekannt gegebenen Offiziersverluste beweisen die Höhe ihrer gesamten Einbuße. Man wird nach allen Erfahrungen, die auch diesmal wieder bestätigt wurden, annehmen dürsen, daß die Verluste an Mannschaften mindestens das Zwanzigfache der an Offizieren betragen, meist aber höher sind. Daran haben wir einen Anhalt, um den Mindestabgang annähernd feststellen zu können. Der Gesantverlust von Franzosen und Engländern an der Somme wird sonach seit dem 1. Juli auf 600 000 Mann zu veranschlagen sein. Das will ersehzt sein. Im Osten haben die Russen nach den verlustreichen Schlappen bei Korytnitza(westlich Luzte) und an der Najarowka so ztemlich Ruhe gehalten, nur in den Karpathen ist nach wie vor, aber ohne Erfolg für sie gekämpft worden. In Siebenbürgen haben wir auf dem linken Flügel unsere Truppen in vorbereitete Stellungen zurückgenommen, bei Hermannstadt aber den Widerstand der Rumänen gebrochen und sie gegen das Gebirge geworfen. Auf dem Balkan ist die Lage sowohl in der Dobrudscha wie an der mazedontschen Front unverändert. Die Offenswe der Gegner kommt nicht in Fluß. Sie bricht sich an der überlegenen Haltung der deutschen, bulgarischen und türktschen Truppen. In Asien wird zwar im Kaukasus wie in Persien östlich Hamadan fast täglich, gelegentlich auch im Jrak bei Fellahie gekämpft. Die Gxfechte gewinnen aber keine entscheidende Bedeutung und verändern in geraumer Zeit die gegenseitige Stellung der seindlichen Heere nur wenig. Der österreich.=ungarische amtliche Bericht. * Wien, 29. Sept. Amtlich wird verlautbart: Oestlicher Kriegsschauplatz. Front gegen Rumänien. Die Rumänen sind bei Nagy Szeben(Hermannstadt) geschlagen. Die Höhen südlich und östlich der Stadt sind nach heftigem Kampfe in den Besitz der verbündeten Truppen gelangt. Die Schlacht ist noch nicht abgeschlossen. In den Karpathen wird weiter gekämpft. Die Lage st unverändert. Bei der Armee des Generalobersten von Tersztyanski wurden vorgestern insgesamt 41 russische Offiziere, über 3000 Mann sowie 33 Maschinengewehre und 2 Geschütze eingebracht. Italienischer Kriegsschauplatz. Auf der Karst=Hochfläche starkes italienisches Geschütz= und Minenwerferfeuer gegen unsere Stellung und die dahinter liegenden Räume. An der FleimstalFront griff der Feind gestern nachmittag während des dichten Nebels den Gardinal und die Cima=Busa=Alt an. Er wurde abgewiesen. Die Cimonespitze steht andauernd unter leichtem und schwerem Artilleriefeuer. Trotzdem hatte das Rettungsunternehmen Erfolg. Unseren braven Truppen gelang es unter großen Schwierigkeiten dort Italiener, die vollkommen erschöpft waren, auszu graben und zu bergen. Südöstlicher Kriegsschauplatz. Die Lage ist unverändert. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabs: v. Höfer, Feldmarschalleutnant. Reichstagsstimmungsbild. Berlin, 28. September. Der Tag hatte kühl und trübe, recht herbstlich begonnen, als ein Spiegelbild der weniger um die äußere Lage als um gewisse Störungen des innern Friedens besorgten Volksstimmung. Aber um die Mittagszeit strahlte wieder durch eine klare, freie Luft eine noch sommerlich wänende Sonne auf die Reichshauptstadt nieder. Vor dem Wallotbau hatte sich schon lange vor Beginn der ersten Vollsitzung des Reichstages nach den Ferien eine Menge angesammelt, während drinnen die Tribünen bereits gegen 43 Uhr so gedrängt voll waren, wie nur zu Beginn der beiden ersten Kriegstagungen. Nie seit den Augusttagen 1914 hat man dem Zusammentritt des Reichstages mit gleicher Spannung entgegengesehen. Wie wird der Kanzler in diesem aromatisch zugespitzten Stadium des Krieges die Lage darstellen? Wird er etwas über das Schicksal der Polen verraten? Wird er neue Erklärungen über den Frieden abgeben? Wie mag er sich mit den unerquicklichen neuerlichen inneren Unstimmigkeiten abfinden? Solche Fragen las man auf allen Gesichtern, als der Kanzler pünktlich um 44 Uhr erschienen war und Präsident Kaempf die Sitzung eröffnet hatte. Das äußere Bild des Hauses ist das gewohnte. Nur an den Wänden stehen in einigen Nischen die neuen, von Klimsch geschaffenen bronzenen allegorischen Figuren. Hause vermißt jeder alte Besucher die Gestalt des Abg. Oertel, dessen Tod den Reichstag um eine der originellsten und beliebtesten Erscheinungen ärmer machte. Präsident Kaempf gibt nach Eröffnung der Sitzung wie gewöhnlich einen Ueberblick über die Vorgänge seit der letzten Zusammenkunft des Reichstages. In kurzen, markigen, mehrmals vom allgemeinen Beifall begleiteten Worten kennzeichnet er die äußere und innere Lage in dem Augenblick, wo der gewaltige Krieg an seinem Höhepunkt angelangt ist, ohne daß der feste Wille des Vokkes zum Durchhalten und Siegen irgendwie ins Wanken geraten ist. Einige geschäftliche Angelegenheiten sind noch zu erledigen und nachdem das Haus das Andenken der beiden seit der letzten Tagung verstorbenen Mitglieder, der Abgeordneten Das Ringen an der Somme. 2 Aus der Sommefront, 24. Sept. 1916. I. Morituri. In einem Abschnitt der Somme hat ein seltsames Geschick gewaltet. Ein Regiment, das seit sechs Tagen im Trommelfeuer gelegen, erhielt am Abend des 30. Juni die Mitteilung, daß es abgelöst wird. Es sollte im Laufe des 1. Juli herausgezogen werden. Der Adjutant macht darauf aufmerksam, daß jede Bewegung am Tage unmöglich sei. Nur im Schutze der Nacht könne man ohne größere Verluste durch die Lücken des Sperrfeuers durchschlüpfen. Der Führer des am Abend des 30. Juni aus der Bahn geladenen bayerischen Regiments entschließt sich daher, in Eilmärschen in die Stellung zu rücken, um sie am 1. Juli noch vor Morgengrauen zu erreichen. Den wackeren Bayern erstarrt das Blut, als sie sich über das fremde Gelände in der Finsternis in das Höllenfeuer hineintasten. In dem Graben, in dem man sich auskennt, mit dem man verwachsen ist, kämpft es sich ganz anders. Man hat ein Gefühl der Sicherheit, man verteidigt sein Stück Heimaterde. Man ist mit der Vorstellung vertraut, auch der Gegner ist einem bekannt. Es ist ein hartes Schicksal, auf fremdem Boden in eine Brandstätte eingesetzt zu werden. In kleinen Gruppen arbeitet sich das Regiment von Trichter zu Trichter vorwärts. Stünde nicht der westliche Himmel dauernd im Flammenschein der Mündungsfeuer, man hätte im Gewirr der Gräben längst die Richtung verloren. Wer weiß, was vorne vor sich geht, ob die Gräben noch in unserer Hand sind? Jedes Schattengespenst, das entgegenkommt, wird angebrüllt, und die weitaufgerissenen Augen mustern die Uniform. Um 3 Uhr morgens wird in der Erdgrube des Regimentsstabes die Tür aufgerissen. Eine Ordonnanz meldet dem Oberst v.., daß der Führer des ablösenden Regiments eingetroffen ist. Er kommt die Treppe herab und tritt mit den Herren seines Stabes ein. Der Schweiß rinnt ihm über die Stirne von der Anstrengung des eiligen Aufmarsches. Stumm drücken sich die beiden Kommandeure die Hand, und mit dem ernsten Gruß geht die Verantwortung für die Stellung in die Hand des andern über. Die 28= und 38=Zentimeter=Granaten umtoben den kleinen Raum und schütten Gräben, Stollen, Unterstände, einen nach dem andern zu. Der Boden schwankt wie auf stürmischer See. Das menschliche Leben ist ein Spielball des Zufalls. Oberst o. P. übergibt seinem Nachfolger mit der Ruhe und Gründlichkeit deutschen Pflichtgefühls die Karten, Zeichnungen, Listen mit eingehenden Erklärungen, während draußen die Bataillonsführer ihre Kompagnien über die Stellungen verteilen, soweit von solchen noch die Rede ist. Die abgelösten Mannschaften rücken ab. Die Dämmerung zieht schon herauf, als Oberst v. P. als letzter seines Regiments auf dringendes Zureden des neuen Kommandeurs sich verabschiedet und die von ihm in langen Monaten ausgebaute Stellung verläßt. Eine Stunde später bricht der Sturm los, den die Engländer auf den 1. Juli, morgens 6 Uhr, angesetzt hatten. Im dichten Nebel überrennen sie die völlig verwüsteten Gräben. II. Lebenosaumt Das Regiment kommt für einige Stunden in Ruhe. Es muß bereit sein, vielleicht schon am Abend wieder an einer gefährdeten Stelle eingesetzt zu werden. Es lagert im strömenden Regen, gegen Sicht gedeckt, in einem im Bau befindlichen Kanalbett. Das Jubelgefühl des Lebens siegt über die Müdigkeit der Nerven, die Tage und Nächte hindurch mit den teuflichsten Schrecknissen gefoltert waren. Sonnenlicht bricht aus düsteren Wolken hervor. Man breitet die Arme aus und umschlingt lichttrunden das neugeschenkte süße Leben. Nur wenige denken an Ruhe. Man plaudert und scherzt. Einige durchstreifen das nahe Dorf, das von den Bewohnern eiligst verlassen wurde und über dessen Trümmer noch immer der Granatenhagel niedergeht. Hab und Gut ist von den französtschen Eisenfäusten zerpflückt. Alles Leben ist verjagt, aber in dem Schutt liegen da und dort bunte Kleider, als habe der weghuschende sorglose Alltag auf seiner Flucht ein paar lachende Farben verloren. Die jungen Menschen, die aus der Welt des Grauens kommen, heben die lustigen Tupfen auf und behängen sich damit. Der Tod hat die Sense weggelegt und streicht ihnen die Fidel. Der tränenbenetzte Plunder, der hier ausgestreut ist, ist so grotesk wie ihr Dasein selbst, das aus dem Feuerofen emporsteigt und alle Seelenwunden wie Träume abschüttelt. Der Trieb der Lebenverhaltung schafft sich unbewußt Luft von den umkkammernden Eindrücken. Der Körper ist gerettet, aber noch muß der Verstand, das Empfinden, das Lächeln in Sicherheit gebracht werden. Es sind instinktive Wiederbelebungsversuche der Seele. Aus dem Dorfe bewegt sich der Fasching in das Ruhelager des Kanalbettes. Einer hat einen Zylinderhut gefunden und sich als Schornsteinfeger verkleidet, ein anderer mit einer weißen Schürze und Mütze sich als Bäcker zurechtgemacht. Hier ist Hans Kaspar mit einer roten Hose und einer Bluse, halb bkau, halb gelb zusammengeflickt. Mit zärtlichen Gebärden folgt eine Frau mit rotem Regenschirm. Aus einer anderen Straße kommt eine Tanzgesellschaft in buntscheckigen Zivilistenkostümen. Eine Musikkapelle fmdet sich zusammen. Sie hat zerbrochene Geigen, verbogene Kindertrompeten, durchlöcherte Gießkannen aufgetrieben und vollführt die schönste Katzenmusik. Der Mummenschanz lüftet die Köpfe aus. Er dreht mit einem Ruck die Theaterbühne. Die Wenschheitstragödie, die an der Somme gespielt wird, hatte einen befreienden Zwischenakt. Dr. R. Dammert, Kriegeberichterstatter. * Genf, 28. Sept. Der Kampf um den Besitz von Combles, war nach den Berichten französischer Blätter, die einstimmig die überaus tapfere Verteidigung der Deutschen besonders hervorheben, für die Franzosen und Engländer sehr blutig. Bis zum letzten Mann hielten die Deutschen bei ihren Maschinengewehren aus, die, wie die„Liberté" berichtet, unaufhaltsam knatterten und das Vorrücken der Franzosen und Engländer zum Stehen brachten. Jedes Haus wurde heiß umkämpft, um die Dorfkirche, die dreimal die Besitzer wechselte, wurde blutig gerungen. Erst nach einer nochmaligen artilleristischen Vorbereitung konnten die Franzosen und Engländer, durch herangezogene Resewen verstärkt, nachdem albe Verteidiger gefallen waren, sich des Dorfes bemächtigen. Der Kampf um Thiepval. TU Amsterdam, 30. Sept. Nach Meldungen aus dem britischen Hauptquartier entwickelte sich der Kampf um Thieppal, der am 26. mittags begann, bald zu einem heftigen Gefecht. Das Geknatter der Maschinengewehre war gewaltig. Das alte Schloß von Thieppal bildete den wichtigsten Punkt, wo Widerstand geleistet wurde. Ein heftiges Feuer von diesem Schloß her zog den Aufmarsch sehr in die Länge. Thieppal war ein unterirdisches Gibraltar, so schreibt der Korrespondent. Der Angriff erfolgte von Süden her quer durch das feindliche Laufgrabennetz, das mit unterirdischen Gängen in Verbindung stand. Es war ein allgemeines Handgemenge, kein Kämpfen mehr zu nennen. Mit Bajonett und Gewehrkolben, ja sogar mit Fäusten wurde gekämpft. In den Hallen und Kellern wütete der Kampf mit besonderer Heftigkeit. Hier wurde mit Handgranaten, Messern und Bajonetten gefochten. In diesen dunklen unterirdischen Gängen haben sich zahlreiche Tragödien abgespielt. Oertel und Giese durch Erheben von den Sitzen geehrt hät, erhält der Reichskanzler das Wort. Von seinen Mitarbeitern fehlt am Regierungstisch keiner, Herr Helfferich, wie immer ein Bild verkörperter Rastlosigkeit darstellend, zieht es, statt wie feine Kollegen ruhig zu sitzen, vor, den Kanzler stehend anzuhören, während seine Hand nervös mit der Uhrkette spielt. Herr v. Bethmann redet ruhiger noch als an den vorigen„großen" Tagen. Ueberraschend wirken nur die im Tone großer Erregung vorgebrachten Aeußerungen des Kanzlers über England, als unseren hartnäckigsten und erbittertsten Gegner, und als er mit aller Schärfe erklärt, ein Staatsmann, der nicht von jedem tauglichen Mittel, den Kampf gegen diesen Feind abzukürzen, Gebrauch machen wolle, der verdiene gehenkt zu werden, da wirkt das wie ein zündender Funke auf eine explosive Masse. Fast das ganze Haus ruft Bravo und klatscht, auch ein großer Teil der Tribünenbesucher, die sich — übrigens auch ein Kennzeichen des Höhepunktes, den der Krieg erreicht hat— ganz überwiegend aus Damen zusammensetzen. Die Rede des Kanzlers, die im allgemeinen nur stellenweise stärkere Wirkungen erzielt, erregt wieder auf kurze Augenblicke eine lebhafte Spannung, als er auf die Forderung einer„Neuorientierung“ anspielt. Er begnügt sich indes mit bloßen Andeutungen der Richtlinien, die er zu gegebener Zeit— nicht jetzt, wo„das Haus brennt"— einzuschlagen gedenkt. Er spricht nur von der Notwendigkeit, den„Tüchtigen“ in allen Ständen vorwärts zu heifen. Auf keiner Seite des Hauses erwecken denn auch die Erklärungen des Kanzlers, durch die er einen Zipfel des Schleiers, der die„Neuorientierung“ verhüllt, lüftet, irgendwelche Begeisterung. Der Beifall, den der Kanzler am Schlusse seiner Rede, nach einem Ausblick auf eeine arbeitsreiche, aber verheißende Zukunft des deutschen Volkes, findet, ist weniger lebhaft und allgemein, als es bei seinen letzten großen Reden der Fall war; nur auf der äußersten Rechten rührt sich keine Hand. Nach einer kurzen Geschäftsordnungsdebatte, in der der Vertreter der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft Ledebour mit seinem Antrage, schon am Freitag in die Erörterung der Reichskanzlerrede einzutreten, abgeblitzt wird, vertagt sich das Haus auf Antrag des Abgeordneten Spahn auf nächsten Donnerstag. An Bord des-Beotes„Bremen“. Von E. Ballhausen. „Keine Sorge, es gelingt!“ Nicht dem Munde des Kapitäns entweichen diese Worte, dem lebhaften Ausdruck seines frischen Gesichts sind sie eingeprägt. Die letzte Stufe der Fallreeptreppe verlassend, besteigt er jetzt sein prächtiges Fahrzeug. Zu Ruhm und Ehre des Vaterlandes gilt es di erste Ausreise aufzunehmen. Selbst den Feinden Anerkennung abzuzwingen soll die Fahrt angetan sein. Eingehend überzeugt sich der Führer von der Bereitschaft des Bootes, das einen erhabenen Eindruck macht und an Dimensionen die Kriegsunterseeboote bei weitem übertrifft. Kurze Abschiedsworte gelten noch den auf einem längsseits zum Boot liegenden Handelsdampfer das Ereignis der Ausreise abwartenden Eingeweihten.—„Klar zur Fahrt“ heißt es dann. Die Leinen werden losgeworfen.— Der Kapitän begibt sich in den Turm.— Ein Klingelzeichen zum Maschinenraum und=Bremen setzt sich in Bewegung. Nicht so schnell ist das Anfangstempo wie das seiner Brüder auf Feindesfährte. Deren ganze Last ist die Armierung, seine ist größer: große Lagerräume bergen in Kisten und Kasten deutsche Industrieerzeugnisse. Diese zum jenseitigen Ufer des Ozeans zu transportieren und gegen Rohstoffe auszutauschen, ist der Zweck der Reise. Hohe Fahrt bringt das Schiff aus dem Hafen. Lustig knattern die Motore. Aus zwei kurzen Rohren am heck zischen die Gase. Ein milder Wind weht und leichte Spritzer liebkosen Deck und die Männer im Turm. Uebermütige Wellen klatschen zuweilen an diesem hoch. Angenehme Abwechselung bieten sie dem Seemann in seinem schweren Beruf. Weiter draußen aber gebietet hohe See schleuniges Schlie. ben der Decklucken. Unbedeutende Wölkchen sind fernhin sichtbar. Nichts Besonderes lassen sie vermuten, doch Vorsicht ist am Platz und, der Befehl„Klarmachen zum Tauchen!“ gelangt einem Feueralarm gleich an die Mannschaft. Die bedeutsamste technische Leistung ist zu vollbringen. Nichts darf vergessen werden. Die Zahl der notwendigen Handgriffe steht schematisch fest. Nach Sekunden rechnet die Zeiteinteilung.— Mit dem Niederlegen des Eisengeländers an Deck beginnt das Tauchwerk.— Behende verschwindet der Kapitän durch das Turmluk in das Innere des Turms. Das Verschließen des Turmluks schneidet uns von der Aubenwelt ab. Noch schwimmt der Koloß auf der Oberfläche und eine förmliche Montage geht in Szeue. Unzählige Ventile und Schiebetüren werden innen verschlossen. Die Petroleummotoren werden ausgekuppelt und von den bei Fahrten unter See arbeitenden Elektromotoren abgelöst. Vollständige Ruhe tritt nach geräuschvollen Minuten ein. — Der im Innern kommandierende Ingenieur erwartet den Befehl„Auf Tauchstation!“ Der seinige„Außenballaste auf“ gibt ihn der Mannschaft weiter.— Die Verschlüsse der Außenballastbehälter werden aufgedreht. Durch Ventile im Turm läßt der Kapitän die in den Behältern vorhandene Luft entweichen. Unter hörbarem Rauschen füllen sie sich mit Wasser und im gleichen Moment verspürt man das gurgelnde Sinken des Bootes. Wie im Fahrstuhl, doch langsamer im Tempo, fühlt man den Boden unter den Füßen weichen.— Die kleinen Fenster an Deck lassen erkennen, wie die See dieses allmählich umspült.— Pendel und Wasserwage sind die Beobachtungsinstrumente, gleichmäßige Belastung zu erzielen. Zu spätes Schließen der Lüftungshähne würde das Gleichgewicht zerstören.— Das Werk gelingt aber dem erfahrenen Führer. Dumpf fühlt man die Wirkung der Tiefenruder. Das Wasser steht bereits am Turm. Als auch dieser die Oberfläche verlassen hat, erfolgt die Probe an den kleinen Hähnen. Einen dünnen Wasserstrahl speit jeder aus. Beweis: Die Behälter sind gefüllt. Das feinere Trimmen mit den Ballastbehältern in Innern des Bootes bewirkt die letzte Präzisionsarbeit. Das Boot liegt vollkommen horizontal und ist vollends von der See umspült.— Abgeschlossen von der übrigen Welt hält es seinen Kurs.— Weithin durch die Seerohre spüht der Kapttän. Näher gerückt ist der am Horizont sich hnschlängelnde Rauch. Feindliche Kampfschiffe erkennt der fachmännische Blick. Sofort ist der Kurs geändert, dem Femnd zu entwischen.— Unentwegt ruht das Auge auf dem vorderen Seerohr, zwei starke Griffe halten die Hände umspannt, das Ausguck zu lenken.— Eine Strecke„Rnd“ zu fahren gitt es jetzt.— Ein kurzer Druck und auch die Sehrohre sind ins Innere des Turms versunken.—„Langsame Fahrt“ ist angesagt und nichts mehr nach außen hin verrät die Existenz unseres Fahrzeuges. Alle fünf Minuten folgt eine kurze Beobachtung von wenigen Sekunden, obwohl das Mikrophon gut jedes weit entfernte Geräusch ankommender Schiffe, ja selbst die Art des Fahrzeuges erkennen läßt und auch der Lotapparat vollkommen zuverlässig arbeitet.— Freie Fahrt gesichert. Auch die Tatsache steht fest:„Kein Feind mehr in Sicht!“ Die Sehrohre sind wieder hochgestellt.— Der Kanal ist passiert. Die offene See läßt den Feind nicht mehr so häufig vermuten.— Hochauf schäumen die Wellen heran, häufig den Horizont für Augenblicke verdeckend. Ohne Besehlsform, mit freudigem Ruf berichtet der Kapitän:„Wir können aufsteigen!“— Korrekt wie den Tauchbefehl, doch in ganz anderer Stimmung führt man diesen aus.— Schneller als der Truchprozeß funktioniert das Aufsteigen und frei aufatmend steigen Kapitän und Mannschaften in ihren schwarzglänzenden Lederanzügen aus der dumpfen Luft an die Oberfläche. Neue Luftzufuhr erfahren die inneren Räume und bald eint die schwarzen Gesellen bei lustiger Grammophonmusik ein vom Koch in der zwei Quadratmeter großen Küche recht schmackhaft hergerichtetes Mahl in ihrem behaglich eingerichteten Zimmerchen.— Weit in die See hinein rast unser Boot. Kein Feind ringsherum.—— Der große Teich ist durchquert.— Nahe ist man dem Ziel.— Außerhalb der Gebietsgrenze lauert der Feind.— „Auf Tauchstation“ heißt es wieder.— Lange Zeit kreuzt das Boot eine Meile vor dem Hasen unter Wasser, das Dunkel der Nacht erwartend. An ein Aufsteigen ist vor der Hand nicht zu denken und Sauerstoffapparate und Kohlensäurebinder werden bereitgestellt. Da ziehen sich unverhofft die Wolken zusammen.— Schwarze Nacht.— Kleine Nebel steigen herauf.— Der gewaltigste Zeitpunkt ist gekommen.—„Volle Kraft heraus!!!“ geleitet unser Boot bis weit hinein in den Hasen. Wie vom Himmel gefallen liegt es nach dem Auftauchen auf dem Wasser.— Weithin läßt das Sprachrohr den langgedehnten Ruf erschallen:„————e!————6 —— Deutsches Handelsschiff im Hafen!" Unheimlich erklingt es an den Ufern. Man traut dort nicht den Ohren. Der Lotse kommt. Mißtrauisch nähert er sich dem schwarzen Flecken.—— Ein=Boot?!— Deutsche Seemannsstimmen senden ihm ihren Gruß hinüber.— Staunen erpackt ob der Verwegenheit Lotsen und Schiffer im Hafen. Freudig erfüllt der fremde Lotse seine Pflicht. Wie ein Lauffeuer verbreitet sich die Dat in der Welt und Staunen und Bewunderung ersticken den Haß des Feindes. Lob aus aller Munde lohnt die tapferen Männer und Anerkennung zollt Freund wie Feind dem Geist des deutschen Iosten M7. 8aat. Autheutisches über die Gerüchte zur Kriegsanleihe. Trotz aller Aufklärung in Schrift und Wort über die neue Kriegsanleihe gehen immer noch vereinzelt Gerüchte um, die geeignet sind, ängstliche Gemüter von der Zeichnung abzuhalten. all diese Gerüchte haben jetzt eine endgültige authentische Erwiderung durch den Staatssekretär des Reichsschatzamts, durch den Reichsbankpräsidenten und durch den Staatssekretär des Innern anläßlich einer Besprechung mit den Vertretern des Deutschen Handelstags, des Deutschen Handwerksund Gewerbekammertags, des Deutschen Landwirtschaftsrats und des Kriegsausschusses der deutschen Industrie erfahren, die im folgenden kurz zusammengefaßt werden sollen. 1. Ist eine Beschlagnahme der Sparkassenguthaben beabsichtigt? Der Staatssekretär des Reichsschatzamts, Graf v. Rödern, bezeichnete dieses Gerücht als unsinnie und führte weiter aus:.... gugemn echtrast: B. kakan Koriskten acb 9i. Die Tatsachen haben inzwischen dieses Gerücht Lügen gestraft; sie haben bewiesen, daß die Regierung nie daran gedacht hat, zu einem Zwang in irgend einer Form zu schreiten. 2. Ist eine Herabsetzung des Zinssußes vor Ablauf der Konvertierungsfrist möglich? Nachdem der Staatssekretär des Reichsschatzamts seine Verwunderung ausgesprochen hatte, daß dieses Gerücht von Leuten weitergetragen wird, denen man einen derartigen Denkfehler nicht zutrauen sollte, sagte er wörtlich:.„, 41. 7, Kandareitliche u asracht Ich glaube, daß bei näherem Nachdenken niemand eine so handgreifliche Ungerechtigkeit für möglich halten und irgend einer Regierung einen derartigen Vorschlag oder dem Reichstag die Zustimmung zu ihm zutrauen wird. Gewiß werden wir nach dem Kriege zur Heilung seiner Wunden, zum Wiederaufbau des Wirtschaftslebens Geld brauchen, aber Finanzwirtschaft und Steuertechnik sind ausgebildet genug, um dann, wenn es not tut, nicht den Weg des Bruches eines Zahlungsversprechens, sondern den einer gerechten und gleichmäßigen Heranziehung der Steuerquellen zu beschreiten. Das darf ich heute wiederholen, daß jede Regierung und jedes Parlament, die für die Verwaltung des Reichs und seine Gesetzgebung verantwortlich sind, es als ihre vornehmste Aufgabe betrachten werden, den Gläubigern des Reichs, und zu ihnen gehören auch viele Millionen wirtschaftlich Schwacher, das gegebene Zahlungsversprechen zu halten. d. h. also die Anleihen zum vollen Zinssatz zu verzinsen und, wenn etwa nach dem Jahre 1924 von der Kündigung Gebrauch gemacht werden sollte, sie zum vollen Nennwert zurückzuzahlen. a aus Euskrchen, Fedwebel Max März im Res=Ins.= Büxpertoßt, Jest, Nr. 267, aus Vonn, Musketier Anton Klein, im ummegr vorhanden, Res.=Inf.=Regt. Nr. 238, Sohn von Wilh. Klein aus Plit= von Aepfeln und Pflaumen wegen hauptsächlich nur Vertersdorf, Telegr. Karl Steffen, Sohn des Stadtsekre= gen, Pfirsiche und Trauben in reicher Auswahl zu haben. tärs Karl Steffen aus Bonn, Fahrer Hermann Schmick= Auffallenderweise wurden an einer Stelle trotz der Beter, Sohn von Frau Wwe. Jakob Schmickler aus Bonn, schlagnahme doch Pflaumen verkauft. Gefr. Anton Braun von einer Minenwerferkompagnie, war natürlich von Käufern solange umlagert, bis die letzte Sohn von Frau Wwe. H. Braun aus Sechtem, Wehr= Pflaume verkauft war. Speck=Stangen= und sogenannte mann Johann Röhrig aus Bonn=Endenich. Pferdebohnen waren nur ganz vereinzelt zu haben, Som; Beförderungen. Wie uns mitgeteilt wird, wurde nüsse waren bedeutend billiger geworden, die 100 Unteroffizier Willy Holbach aus Bonn(Fernsprech=Ab= wurden gestern mit 1,20 bis 1,40 Mark bezahlt gegen 1,60 teilung), zum Vizewachtmeister befördert, Gefreiter Peter bis 2 Mark Ende der vorigen Woche. Die ersten schwediBölzgen(in einem Jäger=Regt. zu Pferde), Sohn von schen Preißelbeeren waren dieser Tage zu haben, standen Joh. Völzgen aus Römlinghoven, zum Unteroffizier, aber sehr hoch im Preise, das Pfund wurde mit 85 bis 95 Unteroffizier P. Brandendurg im Fußart.=Batl. 60 Pfg. bezahlt bei sehr flottem Absatz. Holländischer Blumen(Pascha) wurde zum Vizefeldwebel befördert unter gleich= kohl kommt in den letzten Tagen wieder reichlich auf den zeitiger Ernennung zum Offiziers=Aspiranten. Branden=[Markt, aber zu auffallend hohen Preisen; das Stück kostete burg wurde durch Verleihung des Eisernen Halbmonds gestern 1,30 bis 1,50 Mark. Im übrigen waren die Preise ausgezeichnet und zum Eisernen Kreuz 2. Klasse einge= fast unverändert geblieben. Der Verkouf wor durchweg reicht, Einj.=Kriegsfreiw. Gefr. Franz Frohn im Res.= flott. Fuß=Art.=Regt. Nr. 7, aus Bonn, zum Unteroffizier. I Auf dem Großmarkt auf dem Stiftoplatze waren 1 Auszeichnung. Frau Kowettenkapitän Bruno Col= gostern die Zufuhren ist fast allen Markterzeugnissen bedeuledani aus Vonn wurde das Ehrenzeichen 2. Klasse vom tend größer als ansangs der Woche, besonders in Gemüse, österreichischen Roten Kreuz verliehen. wie Weiß= und Rotkohl, Wirsing und Spinat. Birnen Den Heldenkod für das Vaterland starben: Willy kosteten 15 bis 25 Mark der Zentner und für sogenannte Arenz im Inf.=Regt. Nr. 65 aus Bonn, stud. theol. Otto Pferdebohnen wurden 35 Mark für den Zentner verlangt. Lohse, Leutnant und Kompagnieführer, Inhaber des Sonst waren die Preise ungefähr dieselben wie am letzten Eisernen Kreuzes 2. Klasse und des Braunschweiger Ver= Hauptmarkttage. Der Verkauf war auch hier flott und der dienstkreuzes, aus Königswinter, Heinrich Thelen Im Markt schon früh geräunt. Inf.=Regt. Nr. 65, aus Odendorf, Viktor Honderich aus Der städtische Verkauf auf dem Wochenmarkte Bonn, Musketier Heinrich Naahs im Inf.=Regt. Nr. 187, hatte gestern wieder recht regen Zuspruch: besonders Brüsseaus Godesberg, Unteroffizier und Offiziers=Aspirant Rud. ler Tomaten zu 40 Pfg., frische Schellfische zu 95 Pfg. und Köln=Ehrenfeld, Pionier Heinrich Peter Kahr bei einer frische Backfische zu 50, 60, 70 und 80 Pfg. das Pfund fanMinenwerfer=Kompagnie, aus Vonn. den reißenden Absatz. Außerdem waren noch Pfirsiche, De deutschen Verlustlisten. Ausgaben 1179 umnd 1180. belgischer Blumenkohl, rote Möhren, Zwiebeln, Aepfel, Rennwpert zurüickzugahlen., wachen 9 s: Die denschen Verastlisen, Anggaben 1170 und 180, sbeigscher Bianenichl, rote M Ist die Kriegsanleihe alsbald nach dem Kriege wieder zu Geld zu machen: nthaltend preußische, sächsische und württembergische Rotkohl und Wirsing zu haben. Hierzu erklärte der Präsident des Reichsbank=Direktoriums Dr. Havenstein: Verluste, liegen in unserer Geschäftsstelle zur Einsicht offen.](Daß der städtischeDe Sorgen und Zweifel hierüber sind nicht berechtigt. Daß nach dem Kriege große Beträge„„„.— au gemmamm am uir—.. sstunden geschlossen ist, am test und Zweifel bgrsüber sind nicht berechtigt.„Daß, nach dem Kriege grobe Hetrüge der jetzt gezeichneten Kriegsanleihen an den Markt zurückströmen werden, um wieder zu Gelde gemacht zu werden, ist freilich zu erwarten und nicht minder, daß ebenso große Beträge von neuen Kreditbedürfnissen sich an den Markt drängen werden. Dies ist aber längst erkannt und die maßgebenden Instanzen sind sich völlig klar darüber, daß dieser Gefahr nach dem Kriege begegnet werden mutz, aber auch begegnet werden kann. Die Frage ist in ernstester Erwägung und Bearbeitung und es sind bereits ganz bestimmte Pläne und Maßnahmen in Aussicht genommen, die nach menschlichem Ermessen geeignet und ausreichend sein werden, auch einen sehr großen Andrang solcher Wertpapiere aufzunehmen und unter Mitwirkung der Darlehnskassen, die noch eine Reihe von Jahren, wohl mindestens 4 bis 5, aufrecht erhalten werden müssen, die allmähliche Wiederunterbringung dieser aufgenommenen Bestände auf eine entsprechende Anzahl von Jahren zu verteilen und damit nachteilige Falgen zu verbindern..,:„ gsixt Lanammenam Buräne und Mabnak. e bechahantbricibent locte die deriier in Kustlicht genommenen Bühne und Mobnahnen aheren dar und fand damit die volle und bef riedigte Zustimmung der aus unseren auf diesem bebiete fachrundigsten und urteilsfähigsten Männern zusammengesetzten Versammlung. Berlängert oder verkürzt die Beteiligung an der Zeichnung die Kriegsdauer? Zu dieser Frage nahm der Staatssekretär des Innern Dr. Helfferich Stellung. Er wies den brutalen Hungerkrieg Englands gegen Deutschland und die Neutralen hin und bezeichnete ngland als„die Seele der gegen uns gerichteten Weltverschwörung": Gerade weil England in seinem Vernichtungskriege von Anfang an so stark auf seine Geldmacht gerechnet hat, müssen wir zeigen, daß diese Rechnung falsch ist, müssen wir bei der fünften Kriegsanleihe erneut beweisen, daß wir von dem entschlossensten Siegeswillen beszelt sind. Kein infameres und falscheres Wort als das hochverräterische Getuschel:„Die Anleihezeichnung verlängert den Krieg!" Das Gegenteil ist richtig: Wer Kriegsanleihe zeichnet, hilft den Krieg verkürzen und den Sieg beschleunigen; wer aber mit seinem Gelde zu Hause bleibt, der besorgt Feindesarbeit. erkauf in den Mittags. wird von denjenigen Kauf(!) Den ersten 25-Stundentag erleben wir am heutige lustigen beklagt, deren Geschäftstätigkeit oder sonstige Ver30. September. Wenn es heute abend 12 Uhr nachts sein pflichtung sie in den Vormittagsstunden vom Kauf fernwird, schreiben wir imner noch eine Stunde lang den 30. hült. Red.) September. Den Profit an dieser Stunde mehr haben hauptsächlich die Wirte, da bekanntlich die Polizeistunde um eine Stunde verlängert worden ist. :!: Bonner Stadttheater. Die diesjährige Spielzeit des Stadttheaters wird am Mittwoch, 4. Oktober mit Hebbels „Judith“ eröffnet. Die Spielleitung führt Herr Hofrat Remond. Am Freitag d. 6. Oktober folgt als erste Lustspielvorstellung„Großstadtluft" von Blumenthal und Kadelburg. — U7er Brotgetreide verfüttert, * v e r f ü n d i g t l i c h a m V a t e r l a n d e! Ang Letzte Depeschen. Im haushalts=Ausschuß. * Bortin, 30. Sept. Im Haushalts=Aushuß des Reichstoges sprach der Reichskanzler in Ausführungen und stellte dabel in Aussicht, über eeine Fragen einem engeren Ausschuß genauere Auszu geben. Von der Regierung griffen weiter Staatsv. Jagow, Staatssekretär Capelle und UnterZimnermnann in die Debatte ein. Von den nen kamen bieher die Redner der sozialdemokratiFraktion und des Zentrums zu Wort. Die Sitzung uerte dis in die siebente Abendstunde und wurde dann auf heute Samstag vertagt. Die Verhandlungen sind streng gertraulich. Es ist jedoch möglich, daß nach Abschluß dür Boratumgen ein amtlicher Bericht veröffentlicht wird. Im Ausschuß haben die Abgg. Bassermann, Fischer(Magdeburg) und Dr. Strefemann beantragt, einen ständigen Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten einzusetzen und ihm die Ermüchtiguung zu erteilen, sich auch bei Schließung des Reichstages jederzeit zu versammeln. *— Gerard über seine New Yorker Reise. H Kopenhagen, 30. Sept. Ein Mitarbeiter des Blattes Politiken hatte vor der Abreise des Botschafters Gerard nach New York eine Unterredung mit einer diesem nahestehenden Persönlichkeit, die ungenannt sein will. Nach dem Gewährsmann des Blattes sagte Gerard, er werde mit Wison über eine äußerst wichtige Angelegenheit beraten, wahrscheinkich über die Frage einer eventuellen Wiederaufnahme des deutschen Tauchbootkrieges. Galls nicht zwingende Gründe vorlägen, hätte Gerard Veren setzt nicht verlassen. * Ein herber Flleger=Verlust. TU Berlin, 30. Sept. Wenige Tage nach dem Absturz Wintgens hat wieder einer unserer bekanntesten Flieger im Dienste des Vaterlandes einen frühen Tod gefunden. Max Mulzer, der aus dem bayrischen Kadettenkorps hervorgegangen ist, hat nur ein Alter von 23 Jahren erreicht. Er war am 9. Juli 1893 in Kirmatshofen bei Kempten als Sohn eines Arztes geboren. Bei Kriegsausbruch wurde er Fähnrich und noch Ende des Jahres Leutnant in einem Chevauxlegers=Regiment. An seinem letzten Geburtstag erhielt er den Orden Pour le mörite und zur selben Zeit die höchste bayrische Kriegsauszeichnung, den Max Josef=Orden, mit dem der perfönliche Adel vertnüpst st. 5000 Enkentetruppen im Präus gelandet. TU Kartsruhe, 29. Sept.(Berliner Tageblatt.) Der Secolo meldet aus Athen: 5000 Ententetruppen gingen im Piräus an Land. * Macht geht vor Recht. TU Bergen, 29. Sept. Als gutes Beispiel für die Art der Kriegführung der Engländer gegen die Deutschen dient das Erlebnis eines norwegischen Kapitäns, der kürzlich nach England reiste, um die Führung eines dort liegenden norwegischen Dampfers zu übernehmen. Er wurde von den englischen Behörden verhindert, an Land zu kommen und mußte wieder heimreisen, nachdem ihm auch sogar verboten wurde, den norwegischen Konsul zu sprechen und alles dies, weil er mit einer Deutschen verheiratet ist. TU Genf, 30. Sept. Nach einer Meldung des Pettt Journal beginnt im Oktober die Stellungspflicht der 17jährigen und die Meldepflicht der 16jährigen in Rumänten. TU Aus dem Haag, 30. Sept. Für den Ausbau des holländischen Festungs=Systems sieht eine den holländischen Kammern eingereichte Vorlage den Betrag von 345 Gulden vor, die teils zur Verbesserung der Ueberschwemmungsanlagen, teils zur Verbefferung der Markierung verschiedener Verteidigungswerke, teits zur Verbesserung von Pontermaterialien verwendet werden einzelnen Pläne der holländischen Regierung sind noch nicht zu erlangen. gen gegeben hat, kann man den politischen Lehrsatz ableiten, daß man den flauen Freund, der abzufallen droht, gleich zu Anfang seiner Neigung zum Vertragsbruch vor die Entscheidung stellen soll, entweder Freund zu bleiben und Freundschaft zu beweisen oder Feind zu werden. Es drängte sich einem während der Rede des Kanzlers doch die Frage auf die Lippen, ob nicht die Stellung des italienischen und des verstorbenen rumänischen Königs gegenüber ihren Ministern und ihren Parteien wesentlich gestärkt worden wäre, wenn wir von Anfang an— unter Androhung von Waffengewalt— auf der Vertragserfüllung bestanden hätten.“ () Wegen Zuwiderhandlung gegen die Bundesratsverordnung für das Bäckereiwesen wurde ein Bäcker und Konditor von hier gestern von der Strafkammer verurteilt. Er hatte entgegen einer Verordnung des Oberbürgermeisters Honigkuchen gebacken und Mürbeplätzchen !:! Groß-Bonn. Die gefeierte Tänzerin Gudrun feilgehalten. Bei der Haussuchung wurden noch 91 Pfund Hildebrandt tritt heute abend zum letztenmal auf. Honigkuchen bei ihm vorgefunden. Der Staatsanwak beDie jugendliche Künstlerin die von ihrem früheren Auftre= antragte mit Rücksicht darauf, daß der Angeklagte bereits ten hier in Bonn bestens bekaant ist, hat durch ihre vor fünfmal und zwar zuletzt mit 300 Mk., wegen Zuwiberzüglichen Leistungen auch diesmal wieder allabendlich handlung gegen die erwähnte Bundesratsverordnung bevolle Häuser erzielt. Gleichviel, ab sie im getragenen Me= straft war, eine Geldstrafe von 1000 Mark. Das Gericht nuett=Tanz einherschreitet, nach den Melodien eines erkannte auf eine Geldstrafe von 600 Mk. In der UrteilsStrauß'schen Wahers dahinschwebt, oder als spanische begründung wurde erklärt, daß der Angeklagte, wenn er Tänzerin umherwirbelt, immer reißt ste die Zuschauer zu nochmals vor Gericht erscheinen müsse, unbedingt zu Gelebhaftem Beifall hin.— Auch die übrigen Kräfte leisten fängnisstrafe verurteilt werde. Die verbotswörig gebackedurchweg Gutes. Gestern nachmittag bot die Direktion den nen Honigkuchen sind beschlognahmt worden. Leprett= eine Vortektung dei z. Aöh.=Vonner Kreisbahnen. Im Fahrpkan der Kheilnbeng freiem Eintot. userbahn verkehrt vom 1. Otober ab der bioßer nur an Sonntagen vorgesehene Schnellzug um 12 Uhr nachts ab Köln an allen Tagen. Ab Bonn verkehrt neue eingelegt täglich um 12,50 Uhr nachts ein Personenzug bis Wesseling. Der Personenzug 5,50 Uhr morgens ab Vonn ist 5 Minuten früher gelegt. Die Sonntagszüge auf der Rheinuferbahn und Vorgebirgsbahn mit der Bemerkung„Nur von Mai bis einschl. September“ werden in Anbetracht der schönen Herbstwitterung im Oktober bei Bedarf gefahren. Von Nah und Fern. M Euskirchen, 28. Sept. In der gestrigen Stadtverordnetensitzung teilte der Vorsitzende, Bürgermeister Disse mit, daß das 3. Bataillon des Inf.=Regt. 160, das hier seinen Standort hat, der Stadt 121 Aufnahmen aus seiner Stellung an der Aisne zugeschickt habe. Das Kollegium nahm das Geschenk mit Dank entgegen und beschloß, die Bilder dem städtischen Museum einzuverleiben. Des weiteren machte der Vorsitzende bekannt, daß die Firma C. Lückerath für die städtische Kriegswaisenstiftung 1000 Mark und für die Deutsche Nationalstiftung 2006 Mk. geschenkt habe, ferner Herr Ferdinand Kleinertz für die Nationalstiftung 300 Mk. und Moritz Kleinertz 100 Mk. Die Versammlung beschloß für die. selbe Stiftung von der Stadt 500 Mk. zu bewilligen. Zum Kinderlesehallen. Die Rheinisch=Weftfäkische Frauengruppe für Volkebildung beschloß die Wiedereröffnung der Kinderlesehalle in der Knaben=Münsterschule am 30. d. Mts. Regelung des Fleischverbrauchs. Auf Seite 6 unserer heutigen Nummer bringen wir eine Verordnung über die Regelung des Fkeischverbrauchs sowie eine Ausführungssoll. In besonders unterrichteten Kreisen im Haag vertab= anweisung über die Fleischverbrauchs-Regelung. tet übrigens, daß die Regierung noch einen sehr bedeuten:) Gemüse=Richtpreise. In der heutigen Numner unseres den Kredtt zur Verstärkung der holländischen Küstenver= Blattes werden die für die Zeit vom 1. die 16. Oktober im teidigung verlangen wird. Genaue Mittettungen über die Stadtkreise Vonn gültigen Richtpreise für Gemüse veröffentlicht. Höchstpreise für Fleisch und Fleischwaren. Für den Stadtkreis Bonn ist der Höchstpreis für Freisch und Fleisch„ Die Faule Itatien und Rumönien„ waren bis auf weiteres wie folgt festgesetzt: Rindfleisch, zeigen nach Austcy: Je.#e#tchen Zeitune, daß Kalbfleisch und Hammelfleisch kosten das Pfund.80 Mk., immer dersenige die Overgand behält und die Entschleßung Lebepwurst.50 Mk., Blutwurst.80 Mark das Pfund. der Neutralen und der sowankenden Freunde bestiumnnen] gS gu V, Lu., Stutwurst 0/30 Mark dar Pfund. kann, der rüchsichtslos dann, wenn ihm die Gelegenheit genstig ist, Gewakt und Zwang als Trumpf ausspielt: „Gerade aus der Darstellung, die der Kanzler den Din(2) Anmeldung büinder und taubstummer Kliader. In der heutigen Nummer unseres Blattes wird eine Bekanntmachung über Anmeldung blinder und taubstummer Kinder veröffentlicht. Langenbachstiftung. Frau Kammersängerin Lilli Lehmann hat aus Anlaß des Todes von Fr. Langenbach dem Vorsitzenden des Vorstandes in dem nachstehenden Zwecke der Errichtung von KriegsinvalidenheiBrief hhre Teilnachme anuagedricht. Dar Prief der graßen Zwecke der Erröchtgrzg#n# Grundg,#.ngkat. S Die deutige Hummer umfasst 8 Seiten. —4 Aus Bonn. Bonn, 30. September. Optertag für unsere blauen Jungens. Am 1. Oktober soll ein allgemeiner Opfertag für die deutsche Flotte die Dankbarkeit zum Ausdruck bringen, welche das ganze Volk gegen seine Kämpfer zur See empfindet. Den wackeren Streitern in jeder Weise zu helfen, werden der Deutsche Flottenverein, der Flottenbund deutscher Frauen, der Flottenverein Jung Deutschland und der Marineverein wetteifern, freiwillige Gaben zu sammeln. Eine Zentralstelle unter Führung des Großadmirals von Koester bürgt für sachgemäße Verteilung an die Marine bezw. ihre Angehörigen. Möge Jeder nach Kräften beisteuern! Die Meinung, schon reichlich zu allen Sammlungen gegeben zu haben, darf nicht Anlaß geben, diesmal zurückzustehen. Der uns aufgezwungene Krieg dauert fort, und wir, an gesicherter Stelle, weit hinter der Front, haben allen Grund, unseren Streitern, nicht zuletzt Denen, welche auf und unter den Wellen für uns eintreten, unsren wärmsten Dank zu bezeugen. (:) Jum Zwecke der kriegsgeschichtlichen Einzelforschung und eventuellen Veröffentlichung in der Tagespresse sollen Drief chte Veilnähne ausgebruakl. Der Drief ber großen Künstlerin ist um so bemerkenswerter, weil sie die Stifterin des Langenbachhauses nicht einmal persönlich kannte und doch das von ihr geschaffene Werk menschlicher Fürsorge in so treffender Weise gewürdigt und schon seit Jah. ren ständig unterstützt hat. Der Brief lautet: Scharfling am Mondsee, 17. 9. 1916. Hochgeehrter Herr! Soeben wird mir die Nachricht über Berlin geschrieben, daß unsere treue Freundin, die Wobltäterin so vieler armer Menschenkinder, ihre treuen Augen für immer geschlossen hat. Es war ja nicht zu erwarten, daß sie mit ihren 85 Jahren noch lange bei uns bleiben würde. Immerbin ist es mir überraschend gekommen und sicherlich wird sie allen denen fehlen, mit denen sie ihr großes Lebenswerk fortgeführt hat, die ihr helfend zur Seite standen. Ich bitte Sie bochgeehrter Herr. mein innigstes Beileid im Stifte zu überbringen. Möchte man dort eingedenk sein der unendlichen Güte ihres men wurden zwei größere Grundstücksankäufe genehmigt. Das eine Grundstück liegt oberhalb des Friedhofs gegenüber Honecker, das andere am Roitzheimer Weg. Die Einnahmen der Sparkasse betrugen 16 700 000 Mr., die Ausgaben 16 200 000 Mk. Es verbleibt mithin ein Bestand von etwa 500000 Mk. Der Reingewinn betrug 52 000 Mt. Die Abnahme der Rechnung für den zweiten Hypothekenfonds ergab in Einnahme 13 300., in Ausgabe 13159 Mk., mithin einen Bestand von 141 M. Für die Krieganleihe wurde einstimmig der Betrag von einer halben Million Mark bewilligt. Mit der Ausdehnung der Schulpflicht auf kaufmännische weibliche Lehrlinge erklärte sich die Versammlung einverstanden. Bei Besprechung der wirtschaftlichen Maßnahmen der Stadt teilte Bürgermeister Disse u. a. mit, daß das Aehrensammeln durch Schulkinder den Ertrag von Herzens, der unbeschreiblichen Wohltaten, die sie den In= 610,35 Me, ergeben habe. sassen des Stiftes gegeben, das sie bis an ihr Lebensende) Für die Versorgung mit Kartoffeln ist die Stadt genießen sollen und das auch hoffentlich unter Fürsorge der g Mgzirte eingeteilt worden. Wahrscheinlich wirden die Stadt Bonn, weiterdin noch vielen armen Menschenkindern in d Degirke eingeren worden. Wahrscheinlich würden die c i kammen wird. Kartoffeln zu einem Einheitspreise von 4,35 Mk. für den im Sinne der Verstorbenen zu Gute kommen wird. und unentgeltlich nur gegen die Reichsfleischkarte abgegeben werden. Welcher Unterschied ist nun zwischen der Reichsfleischkarte und der bisher für den Stadtkreis Bonn gültigen Fleischkarte? Die Reichsfleischkarte ist gültig im ganzen Deutschen Reiche. Die bisherige Bonner Fleischkarte hatte zusammenhängende Schilderungen aus dem Felde und nur Gültigkeit im Stadtkreise Bonn. Die Bonner FleischSein und bleiben Sie selbst hochgeehrter Herr Dr. ein Zentner geliefert werden. Für Kriegerfrauen würde treuer Beschützer des Stiftes, so werden auch andere, wie sich der Preis noch etwas ermäßigen. Wie im vorigen soen den. wonten, ihr Interesse dem Werke weiter Zu: Jahre sollen die Kriegerfrauen auch diesmal ihren Bedar Ich hatte die liebe Frau nie kennen gelernt, kenne aber an Hausbrand für den Winter zu einem mäßigen Preise PP Laoft, Dit Uee,#..., vepnter SarL.r.—; beziehen Kömen. Die Zusatzbrotkarten für Jugendliche und für Schwerarbeiter sollen in nächster Zeit zur Verteilung gelangen. Die neu ausgegebenen Brotkarten müßten, von den Einwohnern auf ihre Richtigkeit geprüft werden, da spätere Reklamationen nicht berücksichtigt werven Uomnter.„ S“ im Stadt. Hersel, 29. Sept. Auf den Zuckerrübenfeldern finden kreise Bonn“ ersichtlich ist, dürfen vom 2. Oktober ab sich in diesem Jahre auffallend viele Pflanzen, die in SaFleisch und Fleischwaren im Stadtkreise Bonn entgeltlich men geschossen sind und einen meterhohen Samenschaft geiber Geie und wande sie verahren in danacdaten Ziebe se lange ich lebe. Rehmen Sie selbst herzlichste Grüße und die Versicherung hober Berehrung von Ihrer Likki Lehmann. (:) Reichofleischkarte. Wie aus der heute im Anzeigenteil veröffentlichten Verordnung„Fleischversorgung im Stadt. Berichte aus den Gefangenenlagern bereits jetzt gesammelt und gesichtet werden. karte sah für die Woche 5 Fleischmarken zu je 50 Gramm Fleisch vor, die Reichsfleischkarte dagegen sieht 10 FleischUasere Schriftleitung ist bereit, Briese dieser Art, die marken mit je einem Zehntel Wochenanteil vor. Ein beName und Truppenteil enthalten, entgegenzunehmen. Rückgabe der Einsendungen wird zugesichert. stimmtes Gewicht ist also auf der Reichsfleischkarte nicht angegeben. !:! Mahlkarten. Es sind vielfach Zweifel darüber geäu::: Das Eiserne Kreuz I. Klasse erhielten: Oberleutnant ßert worden, ob nicht nur die Herstellung von Graupen Hans Weyermann, Regimonts=Adjutant des Feldart.= und Grütze, sondern auch die von Futterschrot aus Gerste Regt. 50 aus Vonn und Leutnont Priemer vom 349. durch die Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe für .=Inf.=Regt. den eigenen Bedarf vom 6. Juli 1916 nur auf Grund von Das Eiserne Kreuz 2. Klasse erhielten: Ers.=Res. Wilh. Mahlkarten erfolgen darf. Nach der Fassung der gesetzHugo Nestier im Inf.Regt. Nr. 69, Sohn von Wwe. Aug. Rostler aus Vonn(Nestler hat den Heldentod erlitlichen Bestimmung erachten wir Mahlkarten zur Herstellung von Futerschrat nicht als erforderlich. trieben haben. Dadurch entsteht dem Züchter unter Umständen ein empfindlicher Verlust, weil solche Rüben stets hart und holzig sind und von der Zuckerfabrik zurückgewiesen oder in Abzug gebracht werden. Sie werden deshalb jetzt, wo die Rübenernte bevorsteht, in den Feldem ausgehoben und können allenfalls noch als Viehfutter verwendet werden. X Düsseldorf, 28. Sept. Das hiesige Schwurgericht verurteilte den 73jährigen Rentner Peter Schopp wegen versuchten Tödschlags zu drei Jahren Gefängnis. Schopp hatte am 1. Januar auf Grund vermögensrechtscher Auseinandersetzungen auf einen Verwandten, den Kaufmann Karl Watty in Benrath, zwei Revolverschüffe abgefeuert, die jedoch nur eine leichte Brustverletzung zur Folge hatten. Sesentiche Watendenstelle Nachen Wetteraussichten für Bonn und Umgegend bis Sonn tag abend: Witterungsänderung. Höchsttemperatur am Freitag 16 Grad Celstus. 20. Septenber 1916. Feldarzt Dr. Hubert Zink Malli Zink geb. Heemann I I WA Bonn Sept. 1916 im Felde. „„„ jowie Wranter und Hanblunger bei hohem Lohn sofort gesucht. Zu melden Baustelle Küppers Metallwerke, Immenburgstraße. 16 Ronn. Sonntag den. 1. Oktober: Herrenausflug nach Altenahr. Abfahrt 7 Uhr 42 Minuten. Sonntagsfahrkarten. Der Vorstand. Keis-Stürke lose und in Paketen große Posten eingetrosfen. E Beschlagnahmefreie Graupen Pfd..20 Mk., bei 5 Pfd. 1. 15Mk. Saderkraut frisch eingetroffen. Psd. 20 Pfg., bei 5 Pfd. 18 Pfe. Consum Tteh Sterntorbrtüicke 11. 10 CarbidHaus- Stall- und Fahrrad- Lampen mit Tropfregulierung aus Stahl und Melling Carbid, Carbidbrenner Brennernadels. P„„ p 8 Donn a. Kl., 7 Friedrichsplatz 7. Zähke von 3 Mk. an unter Garantie für Sitz und Kaufähigkeit. 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Westlicher Kriegsschauplatz. des Generalfeldmarschalls Kronprinz Wie am vorhergehenden Tage griffen die Engländer auch gestern mit starken Kräften zwischen der Ancre und Sersct epsehlsch der Somne Sont lleine Teilvorstüße und Arillerielaupf, in einzelnen Abschnitten südlich des Flusses nachmittags verstärtte. Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Orinzen Leopold von Bayern. An der Stochodfrout machte eine Kompagnie der polnischen Legion einen erfolgreichen Vorstoß auf Sitowicze. Südwestlich von Wytoniec griffen die Russen vergeblich an. Bei einer gelungenen Unternehmung in der Gegend von Hukalowce nördlich von Zborow in der Nacht zum 29. September nahmen wir 3 Offiziere und 70 Mann gefangen. Heeresgruppe des Generals der Ravallerie Erzherzog Karl. Südlich Str. Klauzura(Ludowagebiet) und am Coman hatten wohlbereitete Gegenaugriffe von Truppen des Generalleutnants von Conta vollen Erfolg. Bei Str. Klauzura sind 4 Offiziere, 532 Mann gefangen genommen und 8 Maschinengewehre erbeutet. Im Kirlybaba=Abschnitt wurden russische Angriffe abgewiesen. Kriegsschauplatz in Siebenbürgen. An der Ostfront sind die rumänische Nord= und zweite Armee im Goergeny=Gebirge aus der Linie Parajd= Oderhellen(Szekele=Udvarhely) und von Fogaras her zum Angriff übergegangen. Im Goergeny=Gebirge wurde der Feind abgewiesen. Weiter südlich wichen die Sicherungstruppen aus. Deutsche Truppen sielen nordgirgs, bes. Seg; baches und süblich. von Heundorf(Hegen) die rumänisghen Flonnen an, warsen sie zuric, nahmrg u. e Mann gefangen und erbeuteten drei Maschinengewehre. Die am 26. September eingeleitete Umtassungs. Puter ben rurmänischen Armee mach hartnäckigem Kampfe vernichtend geschlagen. Nach schweren blutigen Verlusten flüchteten die Reste der feindlichen Truppen in Auflösung in das unwegsame Bergland, beiderseits des von uns durch kühnen Gebirgsmarsch bereits am 26. September früh im Rücken des Gegners besetzten Roten Turm=Passes. Hier wurden sie von dem verheerenden Feuer bayrischer Truppen unter dem im Mehadia=Abschnitte sind rumänische Angriffe gescheitert. Balkan-Kriegsschauplatz. Keine Ereignisse von besonderer Bedeutung. Unsere Flugzeuggeschwader haben mit Erfolg die Eisenbahnbrücke von Cernavoda und feindliche Truppenlager angegriffen. Der Erlte General-Quartiermeister: Ludendorff. SatttieeS 2. Blatt— Nr. 9485 General=Anzeiger fur Bonn und Umgegend. 30. depiember 1916. 25) er Flerne Kalbmons Kriegsmarineroman von Hans Dominit Copyright 1916 by Carl Duncker, Berlin. Alle Rechte vorbehalten. . Und dann am nächsten Morgen... Krach Die Dampfsacht hatte den Landungssteg erreicht und über steinige, vielfach gewundene Wege führte Kurt Wulffen den Kameraden zu dem in Aussicht genommenen Ziel. An einer Schlucht machten sie Halt und Wulffen zog das gute Zeiß=Glas hervor. „Sieh mal quer rüber auf Sed ul Bahr zu. Sieht nett zaus, nicht wahr?" Fritz Merker kannte von früheren Reisen die charakteristischen Formen des Kastells von Sed ul Bahr sehr genau. Jene typischen grauen Befestigungswerke, die schen von den Stürmen der Genuesenzeit einiges abbekommen hatten. Jetzt war die Silhouette, die sonst so charakterisüisch den seinfahrenden Schiffen entgegenleuchtete, vollkommen verlschwunden. Erst als Merker das Glas ganz scharf einstellte, konnte er auf dem gelbgrauen Felsboden einige Trümmerreste mit Brandspuren unterscheiden. Die englischen und französischen Granaten hatten gute Arbeit getan. „Ebenso wie hier sieht es in Kum Kalessi und an einigen janderen Stellen aus. Aber es hat viele, niele Granaten gekostet!" ! Merker schüttelte den Kopf. „Wie türkische Geschütze auf diesen Trümmerhaufen noch feuern konnten, ist mir ein Rätsel.“ Wieder glitt ein vergnügliches Schmunzeln über Wulfsene Züge. „Wollen wir nicht hinuntergehen?“ fragte Merker. „Dir nicht allein, Fritz. Auch die Engländer und Franzosen haben sich bannig gewundert. Da dachten sie, jetzt muß das Kastell doch Staub und Asche sein und stellten das Feuer ein... Bums... Krach... Bums... sing das scheintote Kastell wieder zu feuern an. Na, da haben die Herrschaften von der anderen Fakultät nicht schlecht rübergefunkt. Nicht hundert, sondern tausend Granaten, bis die Dämmerung hereinbrach und es Nacht! kaufen einfache, bessere und sehr schicke Ansüge, Paletots, Beinkleider * KOIn 80 Schildergasse 89. S Spezialität: Getragene Maßgarderoben welche bestens verarbeitet sind, erstklassige □ ftoffe enthalten und von denen Anzüge über Mark 30.— ohne Bezugechein abgegeben werden. Wir Verternen alle Arten Herrenkleider auf Tage, Wochen und Monate. Kauthaus Für Herrengarderoben wurde Bums Fritz Merker schüttelte verwundert den Kopf. „Das verstehe, wer kann.“ Kurt Wulffen lachte über das ganze Gesicht. „Du staunst, lieber Fritz. Ich nehme Dir's nicht übel, denn die Entente hat auch gestaunt. Aber nun wird nichts mehr verraten. Ueberraschung und Spaß muß sein!" Die Freunde waren inzwischen über einen Saumpfad geschritten und blickten in einen tiefen Talkessel. Es war ein kleines Seitental, welches sich von einem der bis zur Küste gehenden Täler abzweigte und tot im einem Halbkreisbogen endete. „Siehst Du, da unten stehen drei unserer schwersten Haubitzen," begann Wulffen zu erklären. Fritz Merker richtete das Zeiß=Glas in den Kessel und schaute eine Minute angestrengt hinab. „Weißt Du, Wulffen, wenn Du's mir sagst, dann muß ich es Dir natürlich glauben. Aber sehen kann ja kein Deubel was von der Batterie. Auch nicht die leifeste Spur einer schwachen Ahnung von einer leisen Andeutung einer Rohrmündung oder gar eines Lafettenschwanzes Die Dinger sind hervorragend genial versteckt.“ Kurt Wulffen machte dem Redner eine Verbeugung. „Deine Anerkennung ehrt mich in besonderem Maße, denn ich habe die Maskierung dieser schweren Vatterie selbst geleitet.“ „Vorläufig besser noch nicht! Von hier oben ist mehr zu sehen. Bemerkst Du dort zur Rechten die hellbraune Felsspitze?... siehst Du, da ist die Beobachtung der Feuerleitung eingebaut, denn natürlich schießen wir ja indirekt über die Berglehne hinweg. Und... Abl.. sehr gut!.. Das haben wir ja fein getroffen, jetzt kannst Du die Geschichte gleich beobachten! Siehst Du da hinten den feindlichen Flieger?" Fritz Merker richtete die Blicke von dem Talkessel nach rechts auf die blaue See. Da schimmerten in etwa sieben bis zehn Kilometer Entfernung die riesigen grauen Leiber der französischen und englischen Schlachtschiffe. Durch das Glas sah er bunte Wimpel an den Signalmasten auf= und niedergehen, mit degen die Schiffe unter sich stanalistser: ten, sah jetzt auch die englische Flugmaschine in reichlich zweitausendfünfhunzert Meter Höhe durch den klaren ihfblauen Himmel dahergesecht kommen. Ein wütendet Feuler der Abwehrkanonen setzte sofort ein, und rechts und links von dem Flieger standen die Schrapnellwölkchen im Aether und bildeten weiße Flecke. Aber keine der feurigen Seadungen erreichte ihr Ziel, und ungehindert zog die Flugmaschine ihre Kreise und Achten über den asiatischen Befestigungen. „Die Herrschaften sehen sich gewaltig vor,“ erklärte Kurt Wulffen.„Tiefer als zweitausend Meter gehen sie unter keinen Umständen, und da hält es schwer, sie zu treffen.. Ei, eil sieh mal an, wie schlau. Da bringen sie einen Transportschleppzug heran, wollen auch hier in Asien landen... Garnicht so unklug. Die Sache ist nämlich die: schießen wir jetzt nicht, dann bekommen sie ihren Kahn an Land, wir haben die Brüder da, und nachher schwere Mühe, sie wieder los zu werden. Schießen wir aber, so steht der Flieger dort unser Mündungsfeuer und weiß natürlich, wo unsere Vatterien stehen. Beim Spiele nennt man dies ja wohl eine Zwickmühle." „Donnerwetter, Kurt, das ist wirklich nicht so unschlau.. Na, wie zieht Ihr Euch denn da aus der Affäre?“ Wohl eine Minute verstrich. Dann grollte dumpfer Donner aus einer anderen Schlucht und schwere Qualmwolken stiegen auf. Deutlich konnte Merker das Mündungsfeuer beobachten und hörte das Zischen der Geschosse. Interessiert blickte er dorthin. „Hm, Hm! Gut versteckt ist die Batterie ja auch. Aber der Qualm... Kreuzhimmeldonnerwetter, wir haben doch sonst besseres Pulver... Um Gottes willen, Kurt, das ist doch nicht wirklich so... der„Matin" hat geschrieben, daß die Türken kein modernes Pulver mehr haben, sondern schon wieder mit altem Schwarzpulver schießen.. Ich habe das natürlich für Blechmusik ästimiert, weil ich doch schließlich weiß, was wir hier haben. Aber die Wolken dort und das rote grelle Mündungsfeuer, das ist doch sicher altes Salpeterpulver... Ja, Kurt, Du lachst, halb kannibalisch und halb diabolisch, aber der Teufel soll aus alledem klug werden!“. „Abwartag und Fee trinken!“ lachte Wulf kunkt der Franz ba oben seine Beobachtungen an die Kähne da draußen, il, und dann wird der Salat schon kommen.“ Sie hatten nicht lange zu warten. Nur zwei Minuten, dann blitzte es auf einem der schweren grauen Panzer, auf. „Na siehst Du, Fritz. Seiner Großbritannischer Majestät Schiff„Majestie“ meldet sich zum Wort. Hoffentlich, schieben die Herrschaften etwas sauber, damit wir keine Randbemerkungen abkriegen.“ Heulend kam die erste Granate herangezogen, explodierte, stand einen Moment als Feuer= und Rauchmasse über der schon verqualmten Schlucht und ging dann in hundert Teile zerrissen als Sprengkegel nieder. Dort unten hatte das Feuer längst aufgehört, und in Folge kam jetzt eine Granate nach der anderen auf das Ziel. Ununterbrochen zog der Flieger inzwischen seine Kreise, und jeder einigermaßen Erfahrene mußte am weiteren Feuer merken, daß er die Treffergebnisse sehr genau an die Flotte telegraphierte. 16 „Na, sag mal, Kurt, die Vatterie da unten ist doch jetzt zugedeckt und der hundsmiserable Truppenkahn kaum noch zwei Kilometer von der Küste ab... Kurt, wenn Du jetzt noch weiter grinst, werde ich ernstlich böse!“ „Werde nicht böse, Fritz, Du hast mehr Freude, wenn Du erst den Effekt siehst und dann die Erklärung bekommst.“ Das feindliche Feuer ließ nach und schwieg. Der Flieger hatte wohl gemeldet, daß die türkische Batterie zum Schweten gebracht se. Mhundert Granaten Bout dur „Na, ja, Kurt, ich schätze, achryunoert Granaten hat der Feind geworfen. Aber im Tale da unten ist's auch stille geworden. Da lebt wohl keine Maus mehr." Merker hatte die Rede kaum beendet, als ein wütendes Feuer aus der betreffenden Schlucht herausdrang. Nicht zwei oder drei, sondern wohl zehn schwere Schüsse rollten dort in schnellster Folge, und über loderndem Mündungsfeuer schichteten sich die Qualmwolken. Gerade wollte Fritz Merker erstaunt den Mund öffnen und seiner Verwunderung Ausdruck geben, als es auch aus der versteckten Batterie im Kessel krachte. Kurzer schwerer Donner. Kein Mündungsfeuer und nur winzige Spuren leicht bläulichen Rauches. G. m. b. H. Leitung: Bugen Schrimmer%0 Schildergasse 89. Gas-Anzünder „Telefunken“ — Ohne Stichflamme— (Für Steh- und Hängelicht.) Kostenlos 14 Tage zur Probel W. Ulrich& CieFernruf 847— Weberstrasse 104 auch bei J. 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Der Verbrauch von Fleisch und Fleischwaren wird nach Maßgabe der nachstehenden Vorschriften geregelt. Als Fleisch und Fleischwaren im Sinne dieser Verordnung gelten: 1. das Muskelfleisch mit eingewachsenen Knochen von Rindvieh. Schaten und Schweinen(Schlachtviebfleisch) sowie Hühner. 2. das Muskelfleisch mit eingewachsenen Knochen von Rot=, Dam=, Schwarz= und Rehwild(Wildbret), 3. roher, gesalzener oder geräucherter Speck und Rohfett, 4. die Eingeweide des Schlachtviehs, 5. zubereitetes Schlachtviehfleisch und Wildbret, sowie Wurst, Fleischkonserven und sonstige Dauerwaren aller Art. Vom Fleische losgelöste Knochen, Guter, Füße, mit Ausnahme von Schweinevsoten. Flecke, Lungen, Därme(Gekröse). Gebirn und Flozmaul, ferner Wildaufbruch einschließlich Herz und Leber sowie Wildköpfe gelten nicht als Fleisch und Fleischwaren. S 2. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden können den Verbrauch von Fleisch und Fleischwaren einschließlich Wildbret und Geflügel, die dieser Verordnung nicht unterliegen, ihrerseits regeln. Hierbei darf jedoch die nach§ 6 Abs. 1 vom Kriegsernährungsamte festgesetzte Höchstmenge an Fleisch und Fleischwaren, die dieser Verordnung unterliegen, nicht erhöbt werden. S 3. Die Verbrauchsregelung erfolgt durch die Kommunalverbände. Diese können den Gemeinden die Regelung für die Gemeindebezirke übertragen. Gemeinden, die nach der letzten Volkszählung mehr als 10000 Einwohner hatten, können die Uebertragung verlangen. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Bebörden können die Kommunalverbände und Gemeinden für die Zwecke der Regelung vereinigen, sie können auch die Regelung für ihren Bezirk oder Teile ihres Bezirkes selbst vornehmen. Soweit die Regelung hiernach für einen größeren Bezirk erfolgt, ruhen die Befugnisse oder zu diesem Bezirke gebörenden Stellen. s 4. Fleisch und Fleischwaren dürfen entgeltlich oder unentgektlich an Verbraucher nur gegen Fleischkarte abgegeben und von Verbrauchern nur gegen Fleischkarte bezogen werden. Dies ailt auch für die Abgabe in Gast=, Schank= und Speisewirtschaften sowie in Vereins= und Erfrischungsräumen und Fremdenheimen. Es gilt nicht für die Abgabe durch den Selbstversorger an die im§ 10 Abs. 1 genannten Personen. Den Verbrauch in Krankenhäusern und anderen geschlossenen Anstalten können die Kommunalverbände in anderer Weise reueln. § 5. Die Fleischkarte gilt im ganzen Reiche. Sie besteht aus einer Stammkarte und mehreren Abschnitten(Fleischmarken). Die Abschnitte sind gültig nur im Zusammenhange mit der Stammkarte. Der Bezugsberechtigte oder der Haushaltungsvorstand hat auf der Stammkarte seinen Namen einzutragen. Die Uebertragung der Stammkarte wie der Abschnitte auf andere Personen ist verboten, soweit es sich nicht um solche Personen handelt, die demselben Haushalt angehören oder in ihm dauernd oder vorübergehend verpflegt werden. Das Krieasernährungsamt erläßt nähere Bestimmungen über die Ausgestaltung der Fleischkarte. § 6. Das Kriegsernährungsamt setzt fest, welche Höchstmenge an Fleisch und Fleischwaren auf die Fleischkarte bezogen werden darf und mit welchem Gewichte die einzelnen Arten von Fleisch und Fleischwaren auf die Höchstmenge anzurechnen sind. Hierbei ist auf eine entsprechend geringere Bewertung des Wildes. der Hühner und der Eingeweide Bedacht nehmen. Wenn im Bezirk eines Kommunalverbandes die Nachfrage aus don verfügbaren Fleischbeständen voraussichtlich nicht gedeckt werden kann. hat der Kommunalverband die jeweilig festgesetzte Höchstmenge entsprechend herabzusetzen oder durch andere Maßnahmen für eine gleichmäßige Beschränkung im Bezuge von Fleisch und Fleischwaren oder einzelner Arten davon zu sorgen. 9 7. Jede Person erhält für je vier Wochen eine Fleischkarte. Kinder erhalten bis zum Beginne des Kalenderjahres, in dem sie das sechste Lebensjahr vollenden, nur die Hälfte der festgesetzten Wochenmenge. Auf Antrag des Bezugsberechtiaten kann der Kommunal= verband an Stelle der Fleischkarte Bezugsscheine auf andere ihm zur Verfügung stehende Lebensmittel ausgeben. Oam.„„. 8 8. Die nommunatvervande haben die Zuteilung von Fleisch an Schlächtereien(Fleischereien, Metzaereien) Gastwirtschaften und sonstige Betriebe, in denen Fleisch und Fleischwaren gewerbsmäßig an Verbraucher abgegeben werden. zu regeln. Sie haben durch Einführung von Bezugsscheinen oder auf diese Weise für eine ausreichende Ueberwachung dieser Betriebe zu sorgen. s 9. Die Verbrauchsregelung erstreckt sich auch auf die SelbstverAls Selbstversorner gilt, wer durch Hausschlachtung oder durch Ausübunn der Jand Fleisch und Fleischwaren zum Verbrauch im eigenen Haushalt gewinnt. Mehrere Personen, die für den eigenen Verbrauch gemein: sam Schweine mästen, werden ebenfalls als Selbstversorger angesehen. Als Selbstversorger können vom Kommunalverbande ferner anerkannt werden Krankenhäuser und ähnliche Anstalten, die Schweine ausschließlich zur Versorgung der von ihnen zu verköstigenden Personen, sowie gewerbliche Betriebe. die Schweine ausschließlich zur Persorgung ihrer Angestellten und Arbeiter mästen. Selbstversorger bedürfen zur Hausschlachtung von Schweinen und von Rindvieh, mit Ausnahme von Kälbern bis zu sechs Wochen, der Genehmigung des Kommunalverbandes. Die Genehmigung hat zur Voraussetzung, daß der Selbstversorner das Tier in seiner Wirtschaft mindestens sechs Wochen gehalten hat. Die Genehmiaung ist nicht zu erteilen, wenn durch die Hausschlachtung der Fleischvorrat des Selbstversorgers die ihm zustehende Fleischmenge so erheblich übersteigen würde, daß ein Verderben der Vorräte zu befürchten ist. Hausschlachtungen von Kälbern bis zu sechs Wochen, von Schafen und Hühnern sind dem Kommunalverband anzuzeigen. Die Landeszentralbehörden können auch diese Hausschlachtungen von der Genehmiaung des Kommunalverbandes abhängig machen. Die Verwendung von Wildbret im eigenen Haushalt sowie die Abgabe an andere sind dem Kommunalverband anzuzeinen. S 10. Die Selbstversorger können das aus Hausschlachtungen oder durch Ausübung der Jagd gewonnene Fleisch unter Zugrundelegung der nach§ 6 Abs. 1 festgesetzten Höchstmenge zum Verbrauch im eigenen Haushalt verwenden. Zum Haushalt gehören auch die Wirtschaftsangehörigen einschließlich des Gesindes sowie ferner Naturalberechtigte, insbesondere Altenteiler und Arbeiter, soweit sie kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Fleisch zu beanspruchen haben. Erfolgt die Verwendung des Fleisches gemäß Abs. 1 Satz 1 innerhalb des Zektraumes, für den der Selbstversorger bereits Fleischkarte erhalten hat, so hat er eine entsprechende Anzahl Fleischkarten nach näherer Regelung des Kommunalverbandes diesem zurückzugeben. Erstreckt sich die Verwendung über diesen Zeitraum hinaus, so hat der Selbstversorger außerdem bei Ausgabe neuer Fleischkarten anzugeben, innerhalb welcher Zeit er die Fleischvorräte verwenden will. Für diese Zeit erhält er nur so viele Fleischkarten, als ihm nach Abzug der Vorräte noch zustehen. 5 Hierbei werden das Schlachtviebfleisch(§ 1 Abs. 2 Nr. 1) mit drei Fünfteilen des Schlachtgewichts. Wildbret und Hühner nach dem Maßstab des§ 6 Abs. 1 angerechnet. Selbstverlorger, die ihren Bedarf an Schweinefleisch durch Hausschuurrung decken, wird bei dem ersten Schweine, das sie in nerhalb eines jeden Jahres, gerechnet vom Inkrafttreten dieser Verordnung ab. schlachten das Schlachtgewicht nur zur Hälste annerechnet. Das Schlachtgewicht ist amtlich festzustellen. s 11. Fleisch, das aus Notschlachtungen anfällt, unterliegt nicht der Verbrauchsregelung, wenn es bei der Fleischbeschau für minderwertig oder nur bedingt tauglich erklärt wird. Fleisch. das ohne Beschränkung für den menschlichen Genuß tauglich befunden wird. unterliegt der Verbrauchsregelung; dem Selbstversorger ist es nach Maßgabe des§ 10 Absatz 3 anzurechnen. S 12. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Bebörden können anordnen, daß Fleisch und Fleischwaren, mit Ausnahme von Wild und Hühnern, aus einem Kommunal. verband oder größeren Bezirke nur mit behördlicher Genehmigung ausgeführt werden dürfen. S 13. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Bedörden erlassen die zur Ausführung dieser Verordnung erforderlichen Bestimmungen. Sie bestimmen, welcher Verband als Kommunalnerband ailt. 9 14. Mit Gesängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1. wer entgegen den Vorschriften im§ 4 Abf. 1. S 10 Fleisch oder Fleischwaren abaibt, bezieht oder verbraucht. 2. wer den Vorschriften im§ 5 Ads. 2 zuwiderhandelt, 3. wer ohne die nach§ 9 erforderliche Genehmigung eine Hausschlachtung vornimmt oder vornehmen läßt. 4. wer es unterlätzt, die vorgeschriebenen Anzeigen an den Kommunalverband zu erstatten oder wissentlich unvollständige oder unrichtige Angaben macht. 5. wer den auf Grund der§8 2, 3,§ 4 Abs. 2, K8 8, 10, 12, 13 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt. Neben der Strafe können Fleisch und Fleischwaren, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. S 15. Das Kriegsernährungsamt kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. Die gleiche Befugnis haben die Landeszentralbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen; sie bedürsen zur Zulassung von Ausnahmen der Zustimmung des Kriegsernährungsamts. S 16. Diese Verordnung tritt mit dem 2. Oktober 1916 in Kraft. Vor diesem Zeitpunkt von Landeszentralbehörden oder anderen Behörden ausgegebene Fleischmarken behalten ihre Gültigkeit: sie berechtigen jedoch zum Bezuge von Fleisch und Fleischwaren nur bis zu der nach§ 6 Abs. 1 vom Kriegsernährungsamte festgesetzten Höchstmenge. Berlin, den 21. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers: Dr. Helfferich. Daum und Bageuns Vorstehende Verordnung wird hiermit zur allgemeinen Kenninis gebracht Bann, den 29. September 1916.(6 Der Oberbürgermeister. J..: Piebl. Ausfuhrungsanweisung zu der Bekanntmachung des Reichskanzlers über Fleischversorgung vom 27. März bis 17 August 1916.— Reichs=Gesetzbl. S. 199, 935— und zu der Verordnung über die Regelung des Fleischverbrauchs vom 21. August 1916— Reichs=Geseybl. S. 941.— Unter Aufbebung der Ausführungsanweisungen zu den Bekanntmachungen des Reichskanzlers über Fleischversorgung vom 27. März 1916— L A Te 2959 M. f. L. Ilb 4168 M. f. H. u.., V 12114 M. d. J.— und vom 27. Mai 1916.— I A Ie 2681 M. f.., Ilb 6458 M. f. H. u. G. V 13791 M. d. J.— sowie des Erlasses des Ministers des Innern vom 21. Juni 1916— V 14200— wird hierdurch folgendes bestimmt. I. Verteilung der Schlachtangen. 1. Das Landesfleischamt hat die von der Reichsfleischstelle für Preußen— abgesehen vom Regierungsbezirk Sigmaringen festgesetzten Höchstzahl von Schlachtungen auf die Provinzial(Bezirks=)Fleischstellen, diese haben die ihnen zugeteilte Zahl auf die Kommunalverbände ihres Bezirks unterzuverteilen. In der zugeteilten Zahl sind die Schlachtungen der Selbstversorger(val. Nr. 12 dieser Anweisung) nicht mit enthalten. Bei der Unterverteilung sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Bezirke, insbesondere auch der Umsang der Selbstversorgung, zu berücksichtigen; es ist anzustreben, daß die vom Kriegsernährungsamt festgesetzte Floischmenge der versorgungsberechtigten Bevölkerung überall gegeben werden kann. Ist dies nicht möglich, so sind Gemeinden, deren Bevölkerungsverbältnisse eine vorzugsweise Ernährung mit Fleisch erfordern, in erster Linie zu berücksichtigen. Soweit erforderlich, sind die Schlachtungen von den Kommunalverbänden auf die Gemeinden, von diesen auf die in Betracht kommenden Betriebe ihres Bezirks untenzuverteilen. Die Kommunalverbände und Gemeinden haben dafür zu sorgen, daß die ihnen zugewiesene Zahl von Schlachtungen nicht überschritten wird. II. Gewerbliche Schlachtungen. 2. Die Leiter der Kommunalverbände(Landräte, Oberamtmänner. Oberbürgermeister) haben für die für ihre Bezirke zugelassenen gewerblichen Schlachtungen den zur Schlachtung berechtigten Betrieben Schlachterlaubnisscheine auszustellen. Diese Schlachtscheine sind nicht übertragbar und haben nur Gültigkeit für den Zeitraum, für den sie eusgestellt werden. Schlachtungen von Rindern. Schmeinen und Schafen dürfen, loweit es lich nicht um Schlachtungen der Seldstversorger hanven(om. Kr. 12 dieser Anspeisung) nur auf Grund eines vom vorgenemmen Der Schlachtschein ist dem Fleischbeschauer vor der Vornahme der Lebensbeschzau zu überneden und von diesem mit der Bescheinigung der Schochtung und der Abgabe des ermittesten Lebendgewichtes des Schkachttieres dem Leiter des Kommunaleder der von diesem bezeichneten Stelle einzureichen. Wird dem Fletsesbeschauer ein allltiger Schlachtschein nicht vorgelegt, so hat er die Lebendschau an dem Schlachttier abzulehnen und der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten. Die Ortspolizeibebörde hat die Tiere vorläufig zu beschlagnahmen und für ihre Unterbringung zu sorgen. Der Eigentümer hat die beschlagnahmten Diere auf Verlangen der Gemeinde käuflich zu überlassen. Die Gemeinden haben sich bei der Verwertung der Tiere der Viebhandelsverbände zu bedienen. Fleisch von Schlachttieren, die ohne Vorlage und Abgabe des Schlachtscheines an den Fleischbeschauer oder von unberechtigten Personen geschlachtet sind, ist zugunsten der Gemeinde oder des Kommunalverhandes des Schlachtorts einzuziehen, ein Entgelt ist hierfür nicht zu bezahlen. Die Bestimmungen gelten auch bei Schlachtungen, die im Auftrage der Heeresverwaltung vorgenommen werden. Die Ausstellung des Schlachtscheines für solche Schlachtungen erfolgt nach Anweisung des Kriegsministers von der für den Schlachtort zuständigen militärischen Dienststelle. Auch diese Schlachtscheine sind von den Fleischbeschauern mit den erforderlichen Gewichtsangaben zu versehen und an den für den Schlachtort zuständigen Kommunalverband einzusenden III. Vertrieb des Fleisches. D. Pomm„ 6 Die scommunatverbände und Gemeinden haben für eine planmäßige Bewirtschaftung des ihnen zur Schlachtung zugewiesenen Viehs zu sorgen. Das bei den Schlachtungen gewonnene Fleisch und Fett haben die Gemeinden, soweit es nicht für die Massenspeisung oder zur Versorgung der Gastund Schankwirtschaften, Kantinen usw. verwendet wird, entweder in eigener Regie in Markthallen, Fleischhallen und befonveren Läden zum Verkauf zu stellen oder in angemessen verteilten Mengen den Ladenfleischern unmittelbar zur Abgabe an den Verbraucher zu überweisen. Im letzteren Falle sind im allgemeinen nur Fleischer, die das Gewerbe bereits in Friedenszeiten betrieben haben, zu berücksichtigen. Die Zahl der zuzuziehenden Fleischer ist so zu begrenzen, daß eine genügende Ueberwachung möglich und eine wirtschaftliche Behandgeringen Fleischmengen gesichert bleibt. nicht ausreichende Kühleinrichtungen besitzen, um das Fleisch auch in der warmen Jahreszeit vor dem Verderben bewahren zu können, sind an dem Vertrieb des Fleisches nicht zu beteiligen. Der Geschäftsbetrieb der Fleischer ist von den Gemeinden streng zu überwachen. Bei Verstößen gegen die erlassenen Vorschriften ist die Bestrafung und in schwereren Fällen die Schließung des Geschäftes für kürzere Zeit oder auf die Dauer herbeizuführen Sofern sich bei der Zuweisung des Fleisches an den Ladenfleischer zum selbständigen Verkauf Unzuträglichkeiten ergeben sollten, ist der Fleischvertrieb von den Gemeinden in eigene Regie, unter kommissionsweiser Weiterbeschäftigung des Ladenfleisches zu übernehmen oder einem von der Gemeinde geleiteten Fleischverband(val. Nr. 18 dieser Anweisung) zu übertragen. In größeren Gemeinden ist darauf zu achten, daß die nötige Zahl von Ladenfleischern in den verschiedenen Teilen des Gemeindebezirks zum Vertrieb des Fleisches herangezogen wird. Das Anmeldesnstem mit Verweisung des einzelnen Verbrauchers an eine bestimmte Verkaufsstelle ist einzuführen, falls ein übermätziger Andrang vor den Verkaufsstellen zu besorgen ist. IV. Verbrauchsregelung. 4. Die Vorstände der Kommunalverbände haben den Verbrauch von Fleisch und Fleischwaren in ihren Bezirken zu regeln. soweit nicht den nach§ 3 Abs. 1 der Verordnung über die Regelung des Fleischverbrauchs vom 21. August 1916(ReichsGesetzbl. S. 941) hierzu berechtigten Gemeinden auf ihren Antrag die Regelung für ihren Bezirk übertragen wird. Die Provinzial=(Bezirks=)Fleischstellen und die nach§ 4 der Anordnung der Landeszentralbehörden vom 22. August 1916 über die Bildung eines Landesfleischamtes I A le 12709 M. f. L.— gebildeten besonderen Fleischstellen können die nomnzunalverbände und Gemeinden für die Zwecke der Regelung vereinigen, sie können auch die Regelung für ihren Bezirk oder Teile ihres Bezirks selbst vornehmen. Soweit die Regelung hiernach für einen größeren Bezirk erfolgt, ruhen die Befugnisse der zu diesem Bezirke arhörigen Stellen. 5. Die Verbrauchsreaelung hat nach Maßgabe der Vorschriften der Verordnung über die Regelung des Fleischverbrauchs vom 21. August 1916 durch Ausgabe von Fleischkarten zu erfolgen und hat folgendes Kleisch und folgende Fleischwaren zu umfassen: 1. das Muskelfleisch mit eingewachsenen Knochen von Rindvieh. Schafen und Schweinen(Schlachtviehfleisch) sowie Hühner. 2. das Muskelfletsch mit zinnebelbirnen Rnochen von Rot-, Dam=, Schwarz= und Rehwild. Wldbeet). 3. rohen, gesalzenen oder geräucherten Speck und Rohfelt. 4. die Eingeweide des Schlachtviehs. 5. zubereitetes Schlachtviehfleisch und Wildbret, sowie Wurs, Fleischkonserven und sonstige Dauerwaren aller Art. Vom Fleische losgelöste Knochen. Guter, Füße, mit Ausnahme der Schweinepfoten, Flecken, Lungen, Därme(Gekröse), Gehirn und Flozmaul, ferner Wildaufbruch einschließlich Herz und Leber sowie Wildköpfe gelten nicht als Fleisch und Fleischwaren. Unter Rindvieh sind auch Kälber zu versteben. Zu den Hühnern(Hähnen und Hennen) gehören auch Kapaune und Poularden. nicht aber Truthühner und Perlhühner. Die Verbrauchsregelung bezieht sich auch auf Fleischwaren ausländischer Verkunft. 6. Die Kommunalverbände haben für rechtzeitige Herstellung und Ausgabe der Karten Sorge zu tragen. Für die Ausgestaltung der Karten gelten die Vorschriften der Bekanntmachung des Präsidenten des Kriegsernährungsamtes vom 21. August d. Js.— Reichs=Gesetzbl. S. 945—. Die Fleisch= karten müssen in Form und Größe unbedingt dem vorgeschriebenen Muster entsprechen: die Bestimmungen über das Paviergewicht sind nach Möglichkeit zu beachten. Die Karten müssen ferner den vorgeschriebenen Aufdruck erhalten. Zusätze zu dem Ausdruck sind, soweit erforderlich gestattet. Ob für Kinder besondere Fleischkarten ausgestellt werden (val.§ 7 Abs. 2 der Verordnung vom 21. August 1916) oder ob die Vollkarten durch Abtrennung der Hälfte der Abschnitte für jede Woche als Kinderkarten verwendbar gemacht werden sollen, bleibt dem Ermessen der Ko mmunalverbände überlassen. Sie können auch, wenn mehrere Kinder zu einem Haushalte gehören für je zwei Kinder eine Vollkarte ausstellen. Die Fleischkarten werden für einen Zeitraum von 4 Wochen erstmalig am 2. Oktober ds. Is ausgegeben. Die gleichzeitige Ausgabe von Fleischkarten für mehrere Versorgungszeiträume ist gestattet. 7. Die Fleischkarten sind von den Kommunalverbänden und Gemeinden oder den von ihnen bezeichneten Stellen auf Antrag den in ihrem Bezirk ansässigen Haushaltungsvorständen oder deren Vertretern für die zu ihrem Haushalt gehörigen Personen auszustellen. Jede Person erhält für jeden Versorgungszeitraum eine Karte. Der Haushaltungsvorstand, in Fällen seiner Verhinderung sein Vertreter, hat auf der Karte an der durch Vordruck kenntlich armachten Stelle seinen Namen einzutragen. Auf die Bestimmung, daß die Uebertragung der Karte wie der Abschnitte auf andere Personen verboten ist, soweit es sich nicht um solche Personen handelt, die demselben Haushalt angehören oder in ihm dauernd vder vorübergebend verpflegt werden(§ 5 Abs. 2 der Verordnung vom 21. August 1916) wird besonders hingewiesen. Bei Ausgabe neuer Fleischkarten sind die alten zurückzugeben. Ebenso sind Fleischkarten, die nicht benutzt werden, zurückzureichen. 9. Versorgungsberechtigte, die ihren Aufenthalt dauernd ändern wollen, haben sich an ihrem bisherigen Wohnsitz beim Gemeindevorsteher oder der von ihm bezeichneten Stelle abzu melden, wenn sie an ihrem neuen Wohnsitz Fleisch beziehen wollen. Die Abmeldestelle hat einen Abmeldeschein auszustellen, in dem anzugeben ist, für welchen Zeitraum den Abmeldenden Fleischkarten ausgestellt sind. Bei vorübergehender Veränderung des Aufenthaltsortes bedarf es einer Abmeldung nicht. Die Fleischkarten sind dann weiter von der Ausgabestelle des ständigen Wohnsitzes aus zustellen. 9. Die Abgabe von Tagesfleischkarten findet nicht stakt. Militärpersonen, die auf Urlaub kommen, und eine Fleischkarte nicht besitzen, ist gegen Vorlegung des Urlaubsscheins eine Fleischkarte mit den der Dauer des Urlaubs entsprechen den Abschnitten auszuhändigen. Die Aushändigung ist auf dem Urlaubspaß zu vermerken. In gleicher Weise ist den im Inlande nicht ansässigen Personen, die sich vorübergehend im Reichsgebiet aufhalten, eine Fleischkarte mit den für die Dauer ihres Aufenthalts erforderlichen Abschnitten auszubändigen. Die Ausgabe erfolgt durch die Ausgabestelle der Gemeinde des Aufenthaltsorts. 10. Die Zuteilung von Fleisch und Fleischwaren an Fleische. reien(Metzaereien). Gastwirtschaften und sonstige Betriebe, in denen Fleisch und Fletschwaren gewerdsmäßig an Verbraucher abgegeben werden, ist von den Kommunalverbänden zu regeln. Sie haben durch Ausstellung von Bezugsscheinen oder auf an dero Weise für eine ausreichende Ueberwachung der Verwendung Sorge zu frägen. Die Innrhaltung der Vorschrift, wonach die Betriebe Fleisch und Fleischwaren nur gegen Fleischmarke ausgeben dürfen, ist zu überwachen. Die Heranziehung der Preisprüfungsstellen hierhei wird empfohlen Die Betriebsinhaber haben die von ihnen vereinnahmten Fleischmarken an den Kommunalver band oder die Gemeinde zurückzuliefern. Diese haben zu prüfen, ob die von den Betriebsinhabern abgelieferten Markenmengen der ihnen zugewiesenen Fleischmenge entsprechen und ob die durch Fleischmarken nicht nachgewiesene Menge als Vorrat noch vorhanden ist. Fleischmengen, die genen Morken nicht abgesetztt sind. sind am besten durch Abgabe an Anstalten, Volksküchen oder andere gemeinnützige Einrichtungen zu verwerten. Ein Verderben nicht abgesetzter Fleischmengen ist unter allen Umständen zu verhüten. Die Kommunalverbände haben gegebenenfalls die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Für Wildhandlungen haben die Kommunalverbände die weiter erforderlichen Bestimmungen zur Regelung des Verbrauchs zu treffen. Sie können Anzeigen über Stückzahl und Gewicht des einnehenden Wildbrets vorschreiben. 11. Die Höchstmenge von Fleisch und Fleischwaren, die auf die Fleischkarte wöchentlich entnommen werden darf, ist durch die Belanntmachung des Präsidenten des Kriegsernäbrungsamtes bis auf weiteres auf 250 Gramm Schlachtviehfleisch mit ein gewachsenen Knochen festgesetzt. Die ebenda angegebenen Vorschriften über die Anrechnung von Fleisch ohne Knochen von Wildbret und von Fleischwaren, sowie über die Anrechnung eines Durchschnittsgewichts für Hühner sind besonders zu beachten. Auf die einzelnen Abschnitte entfällt hiernach eine Höchstmenge an Fleisch mit eingewachsenen Knochen von 25 Gramm, an Fleisch ohne Knochen, Schinken. Dauerwurst, Zunge. Speck. Rohsett von 20 Gramm, an Wildbret, Frischwurst, Eingeweide, Fleischkonserven(einschließlich des Dosennewichts) von 50 Gramm. Die Kommunalverbände und Gemeinden haben zu prüsen, ob sie nach der Menge und dem Gewichte des ihnen zugeteilten Schlachtviebs und der ihnen sonst etwa zur Verfügung stehenden Vorräte in der Lage sind, an ihre Versorgungsberechtig ten den vollen Betraa von 250 Gramm zu verteilen. Erscheint dies nach Lage der Sache unmöglich, so ist die auf die Fleischkarte zu verteilende Gewichtsmenge entsprechend herabzusetzen. Dabei kann je nach der Art der zur Verfügung stebenden Fleischvorräte der Wert der Abschnitte nur für einzelne Fleisch arten, z. B. für frisches Schlachtviehfleisch und für Rohfett herabgesetzt werden, für andere Fleischarten aber, z. B. für Wild und Konserven den Abschnitten ihr voller Wert belassen werden. Dabei ist stets darauf Bedacht zu nehmen, daß der zur Verfügung stehende geringe Fleischvorrat möglichst gleichmäßig verteilt wird. Durch öffentliche Bekanntmachungen und durch Aushang in den Fleischverteilungsstellen ist zur allgemeinen Kenntnis zu bringen, wieviel an Fleisch auf die Fleischkarte und ihre ein zelnen Abschnitte entnommen werden darf. Kranken, die nach der Art ihrer Krankheit eine reichlichere Fleischnahrung bedürsen, können von dem Kommunalverband eine größere Fleischmenge bewilligt und entsprechend mehr Fleischkarten, besonders zur Beschaffung von Hünerfleisch und Wildbret, verabfolgt werden. Das Landesfleischamt bestimmt unter welchen Voraussetzungen und bis zu welcher Höchstmenge Fleischzulagen gewährt werden können V. Schlachtungen für Selbstversorgungszwecke. 12. Für Schlachtungen, die von Selbstversorgern(§ 9 Abs. 1, der Verordnung vom 21. August 1916) oder in ihrem Auftrage für Selbstversorgungszwecke vorgenommen werden, gelten solgende Vorschriften: a) Schlachtungen von Rindern. Kälbern, Schafen und Schweinen sind nur mit schriftlicher Genehmiaung des Leiters des Kommunalverbandes gestattet. Die Genehmigung ist bei Schlachtungen, die der Beschau unterliegen, dem Fleischbeschauer, sonst dem Trichinenschauer, vor der Schlachtung vorzulegen. Bei Einholung der Genehmigung ist das ungefähre Lebendgewicht des Schlachttieres und die Zahl der Wirtschaftsangehörigen des Haushalts, für den die Schlachtung erfolgt oder der zu beköstigenden Personen(§ 9 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung) anzugeben. Die Genehmigung hat— abgesehen von Kälbern bis zu sechs Wochen— zur Voraussetzung. daß der Selbstversorger das Tier in seiner Wirtschaft mindestens sechs Wochen gehalten hat. Die Genehmigung ist nicht zu erteilen, wenn durch die Hausschlachtung der Fleischvorrat des Selbstversorgers die ihm zustebende Fleischmenge so erheblich übersteigen würde, daß ein Verderben der Vorräte zu befürchten ist(§ 9 Abs. 3 der Verordnung vom 21. Auaust 1916). Nach der Schlachtung ist das Schlachtgewicht durch den Fleischbeschauer oder Trichinenschauer amtlich festzustellen und dem Kommunalverbande mitzuteilen. Falls die Schlachtun gen weder der Fleischbeschau noch der Trichinenschau unterliegen und biernach eine Zuziebung der Beschauer zur Gewichtsfeststellung nicht zweckmäßig erscheint, kann die amtliche Gewichtsfeststellung auch auf andere Weise, s9 gertrater 1916. Bei der Feststellung u Schlochta####chis sind#s Biut und die Gingeweide sowie die übrigen nach der. Normen für Ermittelung des, Schlachtgewichts von 1895(vall Erlaß des Min. für Landwirtschaft vom 9. Juli 1900— I Ac 3525 II—) nicht zu berücksichtigenden Teile außer Betracht zu lassen. Wegen Anrechnung der Schlachtung auf die dem Versorgungsberechtigten und seinen Haushaltungsangehörigen zustehende Fleischmenge und wegen Ablieferung etwa zu viel ausgegebener Karten hat der Kommunalverband das Weitere nach Maßgabe des§ 10 der Verordnung zu veranlassen. Dabei ist dem Selbstversorger eine Fleisch. menge von 250 Gramm wöchentlich auch dann zugute zu rechnen, wenn der Kommunalverband im Ubrigen die wöchentliche Fleischmenge anderweit auf einen geringeren Betrag festgesetzt hat. Selbstversorger dürfen hiernach nur eine in ihrem Wert entsprechend herabarsetzte Fleischkarte oder für ihren Haushalt eine entsprechende geringere Zahl von Fleischkarten erhalten. Dabei ist jedoch Vorkehrung zu treffen, daß den Selbstversorgern die Möglichkeit bleibt, geringere Mengen frisches Fleisch für ihren Bedarf außerhalb ihrer Wirtschaft zu beziehen. Die zur Durchführung dieser Vorschriften etwa weiter erforderlichen Bestimmungen haben die Kommunalverbände zu treffen. b) Zur Ueberwachung der Schlachtungen von Hühnern zur Selbstversorgung und deren Anrechnung auf den zulässigen Fleischverbrauch haben die Kommunalverhände die nach den örtlichen Verhältnissen gebotenen Anordnungen zu treffen. Dabei kann bestimmt werden daß die Erfüllung der im§ 9 Abs. 4 der Verordnung vom 21. Auaust 1916 vorgeschriebenen Anzeigepflicht durch Eintragung in eine von dem Selbstversorger zu führende und dem Kommunalverbande vorzulegende Liste erfolgt. Ueber die Verwendung von Wildbret(Rot=, Dam=, Schwarz= und Rehwild) im eigenen Haushalt und über die Abgabe an andere ist von dem Selbstversorger eine Liste zu führen. Darin ist auch das Gewicht der zur Verwendung gelangten oder abgegebenen Tiere und bei Abgabe der Name des Empfängers anzugeben; diese Liste ist nach Vorschrift des Kommunalverbandes zur Einsicht vorzulegen. c) Das Fleisch aus unerlaubten Hausschlachtungen verfällt dem Kommunalverbande. Ein Entgelt wird dafür nicht gedahtt d) Die Vorschriften unter Nr. 2 dieser Anweisung finden auf Schlachtungen der Selbstversorger auch dann nicht Anwendung, wenn die Schlachtungen nicht ausschließlich für den eigenen Wirtschaftsbedarf des Selbstversorgers erfolgen. Eine Abgabe von Fleisch aus solchen Schlachtungen darf gegen Entgelt außer an die im§ 10 Abs. k, der Verordnung bezeichneten Personen nur an den Kommunalverband oder mit seiner Genehmigung stattfinden. Ueber die Anrechnung solcher Schlachtungen die von den als Selbstversorger anerkannten Betrieben und Anstalten(§ 9 Abs. 2 der Verordnung) für Selbstversorgungszwecke vorgenommen werden auf die Höchstzahl der zugelassenen Schlachtungen(Nr. 1 dieser Anweisung), trifft das Landesfleischamt Bestimmung. 13. Nach§ 9 Abs. 2 der Verordnung vom 21. August 1916 werden mehrere Personen, die für den eigenen Verbrauch gemeinsam Schweine mästen, ebenfalls als Selbstversorger angesehen. Es kann ihnen also die Genehmigung zur Schlachtung für Selbstversorgungszwecke erteilt werden, wenn sie das Schwein sechs Wochen lang in einer ihrer Wirtschaften gehalten und gemeinsam gemästet haben, und auch sonst die Voraussetzun: gen für Erteilung der Genehmigung(Nr. 12a dieser Anweisung) vorliegen. Als gemeinsam gemästet gilt das Schwein nur, wenn es aus Erzeugnissen oder Abfällen der Wirtschaften aller Beteiligten ernährt worden ist. Die bloße Zahlung eines Entgeldes für die Mästung oder zur Anschaffung von Futtermitteln ist als gemeinschaftliche Mästung nicht anzusehen. Es ist streng darauf zu achten, daß für Schweine, die gegen Entgelt für einen Dritten gemästet worden sind, die Genehmigung nicht erteilt wird. 14. Von der Befugnis. Krankenbäuser und ähnliche Anstalten, die Schweine ausschließlich zur Versorgung der von ihnen zu beköstigenden Personen, sowie gewerbliche Betriebe, die Schweine ausschließlich zur Versorgung ihrer Angestellten und Arbeiter mästen, als Selbstversorger anzuerkennen(§ 9 Abs. 2 der Verordnung vom 21. August 1916), ist im Interesse der Förderung der Schweinehaltung nach Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angestellten und Arbeiter, denen von den Betrieben das Fleisch überlassen wird, haben die entsprechenden Fleischmarken abzuliesern. Dabei sind ihnen jedoch nur die in § 10 der Verordnung festgesetzten Bruchteile des Schlachtgewichts auf die Abschnitte der Karte in Anrechnung zu bringen. Die Kommunalverbände haben die nötigen Vorschriften für die Regelung der Abgabe und des Verbrauchs zu treffen. VI. Rotschlachtungen. 15. Notschlachtungen unterliegen nicht den Bestimmungen der Nr. 1 und 12 dieser Anweisung. Sie sind unverzüglich, spätestens innerhalb 24 Stunden nach der Schlachtung, dem Landrat(Oberamtmann, Oberbürgermeister) anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet ist, außer dem Schlachtenden auch der Fleischbeschauer, bei Schweinen auch der Trichinenschauer. Bei der Anzeige ist das Schlachtgewicht der ausgeschlachteten Tiere anzugeben. Fleisch aus Notschlachtungen ist gegen eine im Streitfalle von der Provinzial=(Bezirks=)Fleischstelle endgültig festzusetzende Entschädigung an die von dem Leiter des Kommunalverbandes zu tragen.daß ein Verderben des Fleisches unter allen Umweisung des Verbandes zu verwerten. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, daß ein Verderben es Fleisches unter allen Umständen verhütet wird. Sofern und solange besondere Stellen vom Kommunalverbande nicht bezeichnet sind, hat die Ablieferung die des Fleisches an den Gemeinde=(Guts=) Vorsteher zu erfolgen. Dieser hat alsdann für die Verwertung Sorge zu tragen und dem Kommunalverbande Anzeige zu erstatten. Fleisch aus Notschlachtungen, das bei der amtlichen Fleischbeschau als bevingt tauglich oder minderwertig befunden; worden ist, unterliegt der Verbrauchsregelung nicht(§ 11 der Verordnung vom 21. August 1916.)" VII. Aufbringung des Schlachtviehs. 16. Die rechtzeitige und vollständige Beschaffung des zur Deckung des Bedarfs des Heeres, der Marine und der Zivilbevölkerung aufzubringenden Schlachtviehs wird den Viehhandelsverbänden, im Regierungsbezirke Sigmaringen dem Regierungspräsidenten, nach der Verteilung durch das Landesfleischamt übertragen.“ Die Viehhandelsverbände. in Siamaringen, der Regierungspräsident, haben den freihändigen Ankauf von Schlachtvieb so zu regeln, daß alles zur Schlachtung verkaufte Vieh an den Verband selbst oder an die von ihm bezeichneten Personen oder Stellen abgeliefert wird, damit sie für eine rechtzeitige und vollständige Bereitstellung an den vom Landesfleischamt aufgegebenen Stellen Sorge tragen können. Der Ankauf von Vieh zur Schlachtung durch andere als die von den Viehhandelsverbänden hierfür bestimmten Personen oder Stellen, sowie der Verkauf von Vieh zur Schlachtung an andere Personen oder Stellen ist verboten. 17. Ist ein Viehhandelsverband nicht in der Lage, die ihm vom Landesfleischamt zur Beschaffung aufgegebenen Mengen Schlachtvieh vollständig und rechtzeitig freihändig zu erwerben, so hat er die fehlende Menge unverzüglich der Provinzial(Bezirks=) Fleischstelle anzuzeigen. Diese hat die Fehlmenge sofort auf die Kommunalverbände oder einzelne von ihnen umzulegen. Die Provinzial=(Bezirks=) Fleischstellen sind zur alsbaldigen Umlegung der dem Viehhandelsverband zur Aufbringung ausgegebenen Biehmengen auf die Kommunalverbände auch dann verpflichtet, wenn nach Lage der Verhältnisse die Aufbringung der Viehmenge im freihändigen Ankauf voraussichtlich unmöglich ist. Die Umlegung auf die Kommunalverbände hat unter Hinzuziehung besonderer Sachverständiger aus den Kreisen der Landwirtschaftskammer und des Viehhandels im Einvernehmen mit dem Viehhandelsverbande zu erfolgen und muß nach Möglichkeit den wirkschaftlichen Verhältnissen in der Viehhaltung der einzelnen Kommunalverbände Rechnung tragen. Erforderlichenfalls kann für Tiere einer Viehgattung, deren Aufbringung unmöglich ist nach den von dem Zentralviehhandelsverband aufgestellten Grundsätzen Ersatz durch Lieserung von Tieren einer anderen Viehgattung erfolgen. Goweit Viehkataster über das abzugebende Schlachtvieb vorhanden sind, sind sie bei der Verteilung mit heranzuziehen. Eine schematische Verteilung lediglich nach der Höhe des Viehstandes ist nicht angängig. Die Kommunalverbände haben die angeforderten Mengen nach den gleichen Grundsätzen, wie sie für die Provinzial(Bezirks=) Fleischstellen vorgeschrieben sind, auf die Gemeinden zu verteilen, die— nötigenfalls unter Anwendung der Bestimmungen im§ 2 des Gesetzes betr. Höchstpreise— die Tiere zu beschaffen haben. Den Unternehmern landwirtschaftlicher Betriebe sind die Tiere nicht zu enteignen, die sie zur Fortführung ihres Wirtschaftsbetriebes bedürfen. Die zur Bestellung erforderlichen Zugochsen und Zugkühe, die gutmilchenden und unzweifelhaft tragenden Kühe und Färsen und die zur Zucht besonder geeigneten Tiere sind den Besitzern, wenn irgend möglich zu belassen. In Streitfällen entscheidet über die Zulässigkeit der Fortnahme die Provinzial=(Bezirks=) Fleischstelle. Schweine im Lebendgewichte unter 180 Pfund sowie solche Schweine, die zur Versorgung des Haushaltes des Besitzers bestimmt und erforderlich sind, oder die auf Grund eines mit der provinziellen Mastorganisation abgeschlossenen Vertrages gemästet werden, Kälber und Schafe sind von der Enteignung auszu Tie hließen. In Zuchviehherden, dürfen nur zur Mast aufgestellte iere enteignet werden. Werden von den Besitzern Tiere freiwillig zur Verfügung gestellt, so sind diese in erster Linie zu nehmen. Es ist unzulässig, unter Zurückweisung angebotemer Tiere andere zu enteignen. Bei der Festsetzung des Uebernahmepreises sind soweit ein Röchurei nicht besgntzdie von dem Zentral. Pieshandelsverzano aufgestellten Preise zu berücksichtigen. Welche Herden ils Zuchtviehherden anzusehen sind, entscheidet in Zweiselsfällen die Provinzial=(Bezirks=) Fleischstelle nach Anhörung der Landwirtschaftskammer. Als Zuchtviehherden gelten auch zuchtviehbetriebe. Im Regierungsbezirk Sigmaringen hat die Unterverteilung auf die Kommunalverbände durch den Regierungspräsidenten zu erfolgen. 18. Die Kommunalverbände und Gemeinden haben den Viehhandelsverbänden, die mit der Lieserung von Vieh beauftragt sind, auf Verlangen eine Stelle zu bezeichnen, die das gelieferte Schlachtvieh zu übernehmen hat. Solange keine rechtsfähige und kreditwürdige Stelle benannt ist, hat der Vorstand des sommunalverbandes oder der Gemeinde das Schlachtvieh zu übernehmen. Die Kommunalverbände und Gemeinden können mit Geneh. inung der Kommunalaussichtsbehörde die Fleischer zur Durchführung dieser Maßnahme zu Zwangsverbänden auf Gruno## des s lbb der Verordnung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September, 4. November 1915(Reichs=Gesetzbl. S. 607, S. 728) etwa nach dem Muster der Viehhandelsverbände zusammenschließen. Die Satzung des Verbandes ist von dem Vorstand des Kommunalverbandes oder der Gemeinde zu erlassen. Den Vorsitz im Verbande hat ein Vertreter des Kommunalverbandes oder der Gemeinde zu führen. Den Verbrauchern ist eine ange. messene Vextretung zu sichern. 19 Streitigkeiten, die sich bei Durchführung der Verordnung zwischen Gemeinden, Kommunalverbänden, den Viehhandelsverbänden, den von ihnen beauftragten oder zugelassenen Personen ergeben, entscheidet endgültig die Provinzial=(Bezirks=) Gleischstelle, in deren Bezirk der Veräußerer seinen Sitz oder gewerbliche Niederlassung hat. 20. Wer als Kommunalverband Vorstand des Kommunalverbandes, Gemeinde oder Gemeindevorstand zu betrachten ist, bestimmen die Kreisordnungen und Gemeindeverfassungsgesetze, Gutsbezirke gelten als Gemeinden. „„ 21 Die meitere Durchführung dieser Anordnung liegt dem Landesfleischamt ob. Es hat die weiter erforderlichen Bestimmungen zu treffen. Das Landesfleischamt kann mit Genehmigung pes Kriegsernährungsamtes Ausnahmen von den Vorschrifiten der Verordnung vom 21. August 1916 zulassen. Die Kommunalverbände und die Gemeindebehörden haben dem Landesfleischamt und den Provinzial=(Bezirks=) Fleischstellen auf Erfordern Auskunft zu geben, ihren Anweisungen zu entsprechen und sie über alle Wahrnehmungen auf dem Gebiete des Verkehrs mit Vieh und der Fleischversorgung fortesetzt auf dem Lausenden zu halten. Von den ProvinzialJezirks=) Fleischstellen, oder den Kommunalverbänden, oder *„„ Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung wrden gemas 11 der Verordnung über die Regelung des Fleischverbrauchs vom 21. August 1916 mit Gesängnis bis zu einem Jahe und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark, oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neven der Strafe können Fleisch und Fleischwaren, auf] Auf Gr die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, auft ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 21 Janua * Diese Verordnung tritt am 2. Oktober 1916 in Kraft. Bonn, den 29. September 1916. Der Oberbürgermeister. J..: Btesl. Gemeinden der Reichsfleischstelle auf deren Erfordern zu erteilende Auskünfte(§ 13 der Bekanntmachung über Fleischversorgung vom 27. März 1916) sind stets durch das Landesversorgung kleischamt zu leiten. 22 Diese Anordnuna tritt mit dem 2. Oktober d. J. in Kraft. Berlin, den 8. September 1916. Der Minister für Handel und Bewerbe. I..: Dr. Göppert. Der Minister für Landwirtschaft. Domänen und Forsten. I..: Freiherr von Falkenhausen. Der Minister des Innern. I..: Drews. Vorstehende Anordnung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Bonn, den 29. September 1916."„ Der Oberbürgermeister, IJ..: Piehl. Eleischversorgun im Stadtkreise Bonn. General=Anzeiger für Vonn und Umgenend. Bekanntmachung /III. Hammelfleisch ider das Inktastreten der Bekonntmachung Aber die Einkuv; IV. Leberspurft V. Blutwurst öchstpreise r Fleisy und Fleischwaren. Auf Grund des Grsetzes betrefsend Höchstpreise vom 4. Au1914 in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom Januar 1915 u. vom 23 September 1915 und vom 23. 1916 werden für den Stadtkreis Bonn bis auf weiteres folgende Höchstvreise festaesetzt: 1. Rindfleisch das Pfund zu 2,80 Mk. II. heimer von Gemüse und Obst vom 13. September 1916. Vom 20. September 1916. Die Bekantmachung über die Einfuhr von Gemüse und Obst vom 13. September 1916(Reichs=Gesetzbl. S 1015) tritt mit dem 27. September 1916 in Kraft. Berlin den 20. September 1916. Der Präsident des Kriensernährungsamts. von Batockl. In der Verordnung über die Einfuhr von Gemüse und geim Einkauf von Blutwurst kann dem Käufer die Obst vom 13. September 1916(Reichs=Gesetzdl. S. 1015; Nr. doppelte Menge des auf den Abschnitten der Fleischkarten be218 des„Reichs= und Staatsanz.“ vom 15. September) ist im § 10 und Nr. 2 statt„§ 2“„K§ 3“ zu setzen. „„ In diesen Preisen sind die Kosten für die Zustellung nicht enthalten. Die Höchstpreise gelten sowohl für Fleisch mit als auch ohne Knochen. Dem Fleisch dürfen Knochen, deren Gewicht nicht mehr wie 20 vom Hundert des Gesamtgewichts der abzugebenden Fleischmenge beträgt, zugefügt werden. Beim Einkauf von Blutwurst kann dem Käufer die M zeichneten Gewichtes verabfolgt werden. Der festgesetzte Höchstpreis für Fleisch ist der Durchschnittspreis für inländisches und ausländisches Fleisch. Ueberschreitungen dieser Verordnung werden auf Grund der eingangs angezogenen Bestimmungen bestraft. Die Verbraucher werden ersucht, etwaige Verstöte mir unOperetten=Gastspiele. Nur Samstag, Sonntag und Montag: Der grosse Schlager! In Hamburg, Leipzig, Hanngver, Köln, Magdeburg mit dem größten Erfölge gegeben. und den 29. September 1916. Der Oberbürgermeister. SemafeN. 9/P1e11. stelle für die Zeit vom.—15. Oktober 1916. Auf Anordnung des Herrn Regierungspräsidenten zu Cöln] und auf Grund des§ 12 Ziffer 4 der Bundesratsverordnung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September und 4. November 1915 werden für die Zeit vom.—15. Oktober 1916 für den Stadtkreis Vonn folgende Richtpreife für Gemüse festgesetzt: Erzeuger= Großbandels= Kleinbandelspreis preis preis am Anbauorte frei Markt 1 Zentner 1 Zeniner Weißkobl Rotkob Wirsing Kraustobl Rübltiel Mi. .00 .50 .50 .00 .00 im Stadtkreise In Ausführung der Verordnung des Herrn Reichskanzlers v. 21. Aug. 1916 über die Regelung des Fleischverbrauchs(Rabl. S. 941) und der hierzu ergangenen Ausführungsanweisung v. 8. September 1916 und der Bekanntmachung des Herrn Präsidenten des Kriegsernährungsamtes über die Ausgestaltung der Fleischkarte und die Festsetzung der Verbrauchshöchstmenge an Fleisch und Fleischwaren vom 21. August 1916(.=.=Bl. S. 945) wird unter Aufhebung meiner Verordnung über die Fleischversorgung im Stadtkreise Bonn vom 27. Juni 1916 für den Stadtkreis Bonn folgendes angeordnet: * 1. Fleisch und Fleischwaren dürfen im Stadtkreise Bonn entgeltlich oder unentgeltlich nur gegen die Reichsfleischkarte abDie Verordnung über die Abgabe von Lebensmitteln und Waren im Stadttreise Bonn vom 27. Juni inis ndel auf Ai Abgabe von Fleisch und Fleischwaren entsprechende Anwendung, wobei ausdrücklich hervorgehoben wird, daß von den Inhabern der Lebenomittelgeschäfte Kundenlisten zu führen sind. Die Eintragung in die Kundenliste darf nur unter vorlage der für den Stadtkreis Bonn giltigen Lebensmittelkarte erfolgen. S 2. Als Fleisch und Fletschwaren gelten: 1. das Muskelfleisch mit eingewachsenen Knochen von Rindvieh. Schafen und Schweinen(Schlachtviebfleisch) sowie Hühner, 2. das Muskelfleisch mit eingewachsenen Knochen von Rot=, Dam=, Schwarz= und Rehwild(Wildbret), 3. roher, gesalzener oder geräucherter Speck und Robfett. 4 die Eingeweide des Schlachtbied“, Wingreg faf. Wnrn 5. zubereitetes Schlachtviehfleisch und Wilvorer, sowie Wurft, Fleischkonserven und sonstige Dauerwaren aller Art. Vom Fleische losgelöste Knochen, Euter, Füße, mit Ausnahme der Schweinepsoten, Flecke, Lungen, Därme(Gekröse), Gehirn und Flozmaul, ferner Wildaufbruch einschließlich Herz und Leber sowie Wildköpse gelten nicht als Fleisch und Kleischwaren. Unter Rindvieh sind auch Kälber zu verstehen.„ Zu den Hühnern(Hähnen und Hennen) gehören auch Kar: und Poularden, nicht aber Truthühner und VerlUnerheblich ist es ob das Fleisch inländischen oder ausländischen Ursprungs ist. 3. Die Höchstmenge an Fleisch und Fleischwaren, die wöchentlich auf die Fleischkarte entnommen werden darf, wird bis auf Weiteres auf 250 Gramm Schlachtviehfleisch mit eingewachsenen Knochen festgesetzt.######## An Stelle von je 25 Gramm Schlachrviehfleisch mit eingewachsenen Knochen können entnommen werden 20 Gramm Schlachtviehfleisch ohne Knochen, Schinken, Dauerwurst, Zunge, Speck, Rohsett oder 50 Gramm Wildbret, Frischwurst, Eingeweide, Fleischkonserven einschließlich des Dosengewichts. Hühner(Hähne und Hennen) sind mit einem Durchschnittsgewichte von 400 Gramm. junge Hähne bis zu 1 Jahr mit einem Durchschnittsgewicht von 200 Gramm auf die Fleischkarte anzurechnen,..v. 950 Sramm Meisch. Müssen wöchentlich weniger als 2o0 Gramm Fleisch oder Fleischwaren ausgegeben werden, so wird durch öffentliche Bekanntmachung und durch Aushang in den Fleischverkaufsstellen zur allgemeinen Kenntnis gebracht, wieviel Gramm an Fleisch und Fleischwaren auf die Fleischkarte und ihre einzelnen Abschnitte entnommen werden darf. * 4 Selbstversorger, die durch Hauschlachtungen oder das durch Ausübung der Jagd gewonnene Fleisch in ihrem eigenen Haushalt verwenden, haben ihre Fleischkarte auf dem Städt. Lebensmittelamte vorzulegen.„e. rt gfas In wieweit eine Anreamung auf die Fleischrarte erforgt, wird in jedem einzelnen Falle festgesetzt. Schlachtungen von Hühnern zur Selbstversorgung sind dem Städt. Lebensmittelamt anzuzeigen. Die bei Verwendung von Wildbret,(Rot=, Dam=, Schwarz= und Rehwild) im eigenen Haushalt und über die Abgabe an andere nach Nr. 125 der Ausführungsanweisung vom 8. 9. 1916 zu führende Liste ist dem Städt. Lebensmittelamt monatlich zur Einsicht vorzulegen. 5 Speisewirtschaften, Fremdenheime, vtüchen. sowie Kantinen, können den für ihren Gewerbebetri.v erforderlichen Bedart an Fleisch und Fleischwaren gegen Abgabe der von den Gästen eingezogenen Fleischkarten, bei den Verkaufsstellen für Fleisch und Fleischwaren, entDie Vorlage der Stammkarten ist hierbei flicht ersorderlich. **" Ganchan L. Es wird ausdrücklich verboten, dem Verbraucher bei der Abgabe von Fleisch und Fleischwaren mehr Abschnitte der Fleischkarte abzunehmen, als es dem verabfolgten Gewicht entipricht, Die Abgabe von Tagesfleischkarten findet nicht statt. Militärpersonen die auf Urlaub kommen und eine Fleischkarte nicht besitzen, wird gegen Vorlegung des Urlaubsscheines eine Fleischkarte mit den der Dauer des Urlaubs entsprechenden Abschnitten ausgehändigt. Diese Aushändigung ist auf dem Urlaubspaß zu vermerken. Im Inlande nicht ansässigen Personen, die sich vorübergehend im Stadtkreise Bonn aushalten, wird eine Fleischkarte mit den für die Dauer ihres Aufenthaltes erforderlich Abschnitten ausgehändigt,„W# EereWlagen arkaften Gleisch. Militärpersonen, die sich selbst verpflegen, erhalten Fleischkarten, sofern sie nicht durch einen andern Kommunalverband versorgt sind. * 8 Ausnahmen von dieser Verordnung sind nur mit meiner schriftlichen Erlaubnis gestattet Bekanntmachung über die Einfuhr von Gemüse und Obst. Als Bevollmächtigte im Sinne von§ 1 der Bekanntmachung D„Fevtung: wezven ersucht, über die Einfuhr von Gemüse und Obst vom 18. September) Die, Betordnung betressend Höchstpreise für Fleisch und 1916(Reichs=Gesetzbl. S. 1015) sind die nachstehend aufgeführten Fleischwaren vom 22. September 1916 tritt hiermit außer Kraft. Firmen bestellt worden 1 Bonn. Berlin, den 23. Septemher 1916. Reichsstelle für Gemüse und Obst. Tenge. Grenzstation: Rame der Firma: Holland. Aachen: Speditions und Lagerbaus.=., Jülicherstr. 1142. Bentheim(Hann.): Gerlach& Co. Bocholt..: Matthias Kauhausen, Neustraße 21. Cleve: Lensing& Brockhausen G. m. b. H. Cöln: Speditions= und Lagerhaus.=G. Cranenburg: Gerhard Boll. Dalheim=Rödgen: Richard Webski. Emmerich: Lensing& Brockhaus G. m. v. H. Goch(Rheinl.): Gerlach& Co. Gronau k..: Nellen& Quack. Herzogenrath: Julius Schillina. Hotel Josef Kissen. Kaldenkirchen(Rheinl.): C. A. Niessen. Straelen: Josef Langer. Maschinenfabrik Alster. Weener(Ostfriesland): Gerlach& Co. Belgien. Herbesthal: Speditions und Lagerhaus.=G. Schweiz. Basel, Leopoldshöhe: Buxtorf& Cie. Rriedrichshafen a..: C. E. Roerhel. g 8. Konstanz(Baden): C. Gruner Nachflg., Spevilions= und Laaerhaus. Münzaasse 10. Lindau a. Bodensee: Gebr Weiß. Waldshut: Reinhard& Cie. Nordarenze. Danzig: Aug. Wolff& Co. Königsberg i. Pr.: Henze, Mahlow& Co. Lübeck: Lüders& Stange, Unterstraße 17. Saßnitz: C. Faust jun. Stettin: I. M. Böhm. Vamdrup(Dänemark): N. P. Petersen. Warnemünde: August Dethloff. Ostarenze. Bajobren resp Memel: I. Abelmann, Memel. Eydtkuhnen: S. Kutznitzky& Co. Kattowitz: S. Kutznitzky& Co. Prostken: S. Kutznitky& Co. Skalmierzyce: S. Kutznitzky& Co. Thorn: S. Kutznitzky& Co. Illowo: W. L. Danziger. Oesterreich=Ungarn. Asch: Schenker& Co. bezw. ihre Vertreter. Bodenbach:„ *k. .75 .25 .25 .75 .75 .50 Operette in 3 Rkten von Leo Rastner und Ralph Tesmar. Musik von Fr. Gellert. Dirigent: Kapellmeister E. Orthmann. Spielleitung: Erich Flscher. 32 Mitwirkende! Ort der Handlung: Godesberg im„Galthof zur linde", gegenüber dem Drachentels. Die Reizende prickelnde Iulik. Das Rheinprinzesschen. Duett. 1 Et. 8 Bregenz Dzieditz Ebersbach i. Sa. Eger i. Böhmen: Eisenstein i. Böhmen Furth i..: Georgswalde: Halbstadt: Jägerndorf: Joh. Georgstadt: Klingenthal i. Sa.: Kufstein: Libau: Lindau: Mittelwalde Moldau: Oderberg: Oswiecim: Passau: Reichenberg: Reitzenhain: Salzburg: Schandau: Scharnitz: Seidenberg: Simbach: Tetschen a..: Troppau: Warnsdorf: Weipert: Ziegenhals: Vorstehende Bekanntmachungen vom 20. und 23. September werden hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Bonn, den 27. September 1916.(6 Der Oberbürgermeitzer. J..: Viebl. #rdkoblrabien(gelbfleischige).75 Oberkohlrabien mit Laub marktüblich(100 Stück).00 100 St..75 Feldmöhren(rote Speise=) ohne Laub.00.75 Zuckermöhren(ohne Laub).50.25 Weiße Rüben (Stoppelrüben).50.25 Endivien 100 Stück.00 100 St..75 Kopflalat„„„.00„".75 Sellerteinollen mmt Laub, jenach Größe 100 St..00—12.00.75—13.75 10—16 Breitlauch, je nach Größe 100 St..00—.00 8 50—.50—8 Spinat 10.00 11.75 15 Zwiebeln, gewöhnliche 10.00 11.75 15 Karotten(Salatrüben) ohne Laub.00.75 0 gurken) 100 Sr. 1400 100 84 15oo 1 6r. 17 Gurteniniter:„ 449.. 449 10 8. 80 Gursen,(leine Eisig)„„.00„„ Mangold.25.20 10 Gegen jeden Verkäufer, der böhere Preise fordert, als vorstehend angegeben, wird auf Grund der Bundesratsverordnung gegen übermäßige Preissteigerung vom 23. Juli 1915 eingeschnitten werden. Auf Grund meiner Verordnung über den Ankauf von Lebensmitteln im Stadtkreise Vonn vom 28. Juli 1916 ist es den Gemüsezüchtern verboten, Gemüse an Händler zu verabfolgen, die nicht im Besidze einer von mir ausgestellten Ausweiskarte sind. Wer im Stadtkreise Bonn Gemüse zum Zwecke des Wiederverkaufes aufkaufen will, bedarf dazu nach vorgenannter Verirdnung einer von mir auszustellenden Ausweiskarte, die er! Ach, Schnuckchen, du hast so liebe Guckchen! Duett. S 0. ihr Mädeis, ihr lieblichen Ratten! Quartett. Lindenbaum-Duett. Paß-Duett. Die neuen Dekorationen des 2. u. 3. Aktes sind. von der Firma Hehr& Cie., Ellen, angekertigt. Morgen Lonntag Vorktehungen 4½ und 8½ Uhr. Vorher als Extra-Einlage: Das Verspechen Hinterin Herd. Singspiel in einem Akt. Sonntags Kassenöffnung 2½ Uhr, Anfang 3 Uhr. bei Ausübung seines Gewerbes bei sich führen, und jedem zuständigen Beamten auf Verlangen vorzeigen muß. Bonn, den 30. September 1916. 9 Her Oderbürgermeister. I..: Wiebl. Anmerdung blinder und taubstummer Kinder. Nach§ 1 des Gesetzes vom 7. August 1911, betreffend die Beschulung blinder und taubstummer Kinder, unterliegen blinde Kinder, welche das sechste Lebensjahr, sowie taubstumme Kinder, welche das siebente Lebensjahr vollendet haben, sofern sie genügend entwickelt und bildungsfähig erscheinen, der Verpflichtung, den in den Anstalten für blinde und taubstumme Kinder eingerichteten Unterricht zu besuchen. Bei Kindern, welche in der Entwickelung zurückgeblieben Das verehrl. Publikum wird erlucht, möglichtt die Nachmittagsvorltellung beluchen zu wollen, da solche genau wie die Abendvorstellung ungekürzt gespielt wird. Ververkauf für beide Vorstellungen von 11—1 Uhr an der Theaterkasle.(6 Teb’ wohl, au schöne Sommerzeit, Wir nehmen Abschied heute. Es trinken weiter in Herrlichkeit Die„Wirklich netten Leute“. Fletschrärken=Anbgabe. Vom 2. Oktober d. J. ab werden gemäß der Verordnung terricht in ausreichender Weise anderweit gesorgt ist. des Kriegs=Ernährungsamtes vom 21. August 1916 Fleisch], Um die hiernach schulpflichtig werdenden taubstummen und und Fleischwaren nur noch gegen die neu zur Ausgabe ge blinden Kinder zu ermitteln, werden die Eltern oder gesetzlangenden Reichsfleischkarten verabfolgt. Die Ausgabe die lichen Vertreter gebeten, die mit den genannten Fehlern beungenden Reichsfteischauan##tue########: hafteten Kinder bis zum 5. Oktober ds. Is. während der ser Karten erfolgt während der üblichen Vienstseumden und Dienststunden im Schulamt, Rathaus. Zimmer Nr. 30, anbinausgeschoben werden. kieute spendet nach der zwölkten Stunde — e= ds ae#.) Unser Gastrat gern noch eine Runde Bei Mulik in der Germania-Halle, Um 1 Uhr geht's dann in die Falle. Biner von den „Wirklich netten Leuten“. Zu dem taubstummen kinvern im Sinne dieses Gesetzes gehören auch stumme, ertaubte und solche Kinder, deren Gehörreste so gering sind, daß sie die Sprache auf natürlichem Wege nicht erlernen können und die erlernte Sprache durchs Ohr zu verstehen nicht mehr imstande sind. Zu den blinden Kindern gehören auch solche Kinder, die so schwachsichtig sind, daß sie den blinden Kindern gleichgeachtet werden müssen. Die Verpflichtung der Kinder ruht, solange für ihren Unzumelden. Bonn, den 25. September 1916. Der Oberbürgermeister. I..: Dr. Baedorf, Schulrat. Aogrschl. u. 5 Zimmer, Küche, Zubeh. Poststr. 18 zu vermieten. Bescheid 3. Etoge. 17 zwar für: die Ortschaft Beuel am Samstag, den 30. September und Montag, den 2. Oktober, im Gartensaale der Gastwirtschaft Wenigmann zu Beuel, Friedrichstraße; die Pfarrei Schwarz-Rheindorf am Dienstag, den 3. Okt., im Saale der Gastwirtschaft Siebertz, Vilich=Rheindorf: die Pfarrei Küdinghoven am Mittwoch, den 4. Oktober im Saale der Gastwirtschaft Hambitzer zu Küdinghoven; die Pfarrei Vilich am Donnerstag, den 5. Oktober— vormittags— im Saale der Gastwirtschaft Lützig zu Geislar: die Pfarrei Pützchen am Freitag, den 6 Oktober— vormittags— im Saale der Gastwirtschaft Wwe. Henseler(Weber) zu Pützchen. Außerdem findet am Sonntag, den 2. Oktober, vormittags##1P haus von—12 und nachmittags von.—5 Uhr im Rathaus. Zu. zugt, Obstanlage. Bester Beuel, Zimmer 1a die Ausgabe der Fleischkarten an dir schreiben an Georg Geisenhof. durch ihre Arbeitstätigkeit in der Woche am Abholen ver-###zi#geend Bonn a Rh(6 Freundliches hübsches Zimmer mit Frübstück an einz. Dame zu vermieten, Lisztür. 6.(6 ## verkaufl. Villa, Land2Aut Anweien f. GestlügelLundnads oder II. Billa m. etwas Garten (Gegend Königswinter, Honnef bevorzugt) zu kaufen geinat. Billiangestellte Offerten unter F. 1460. an die Expedition. 16 Ralch chre albenemigen in ker Wocht u,—..Homiagerns Bonn a. Ry 16 binderten Einwohner der Bürgermeisterei statt.. /2 Zimmer u. Maus. Die Auszabe der Karten erfolgt nur gegen Vorlage drr(Anb.), verm.Martinür 20.Ei, Leute zu vermieten. Vverwig, Hundsgasse 11. Brotbücher und nur an erwachsene Personen, die genaue Auskunft über die bis Ende dieses Jahres noch nicht sechs! Halbmansarden Jahre alten Kinder des Haushalts erteilen können. Falsche geut, zu vermieten.(6 Angaben ziehen strenge Bestrafung nach sich. Der Haushaltungsvorstand hat auf den erhaltenen Karten seinen Namen einzutragen. Auch empfiehlt sich, unter dem Namen die Brotbuch-Nummer zu vermerken.(6 Beuel, den 29. September 1916. Der Bürgermeister: Breuer. I. Stage 6 Räume, ganz oder geteilt zu vermieten. Schumannstr. 9. Stadt. Gon- und Gemalrbernausesn Mod. Guns su mieten od. zu kauf, gesucht, 8 Zimmer u. Nebenräume, aute Lage Bonns. Off. m. Preis u. Bochum an die Exped. 17 Weißkohl zum Einmachen. Der Preis für Weißkohl ist auf M..— pro Zentner festgesetzt. Unter 25 Pfund werden nicht abgegeben. Weitere Anmeldungen werden beim Städt. Lebensmittel= 3 amt, Abteilung XII, Rathausgasse 16, entgegengenommen. Veranda zu vermieten. Die Besteller erhalten bei Eingang der Ware Mitteilung. Beuel Kaiser=Konradstr. 1. Stage 8 odi 4 Zimmer I. Etage Küche und geschl. 38.(2 Mil usgch. Aalane in besserm Hause zu vermieten. Martinstraße 6. 6 Zimmer= Wohnung oder kl. Haus in Bonn oder Umgebung auf April 1917 zu mieten gesucht. Offerten mit genauer Angabe auch über Preis und Lage unter M. B. 32. an die Expedition.(6 J. kinderl. Ebev. sucht möbl. Wohn= u. Schlafzimmer m. Kocha. evtl. m. Küche od. auch ganze Wohng. i. bess. ruh. Hause in d. Näbe d. Uferbabn sof. zu miet. Off. m. Preisang. unter K. H. U, 176. an die Exped.(6 In ruhig. Hause, schöne gesunde Lage, gute Pension zu mäß. Pr., elektr. Licht Zentralbenz., Bad, Humboldtstr. 46. Zimmer mit Pension, Bonngasse 10|12 Eingang Gudenaugasse.( Fahrplanänderung. Vom I. Oktober 1916 verkehrt täglich 1200 Uhr nachts ab Cöln ein Schnellzug bis Bonn, ferner um 1250 Uhr ein Personenzug bis Wesseling. Der Personenzug 850 Uhr morgens ab Bonn ist s Min. Die Sonntagszüge auf der Rheinufer- und bahn mit der Bemerkung:„Nur von Mai bis einich September“ werden bis auf weiteres noch im Oktober bei Bedarf gefahren. Näheres durch Bekanntmachung auf den Sahnhölen. se 8 lüchtige, Wrrh“ eventl. Kriegsheichädigte, sowie auch Damen zum Besuch der volonialwarengeschäfte bei gutem Verdienst sofort gesucht. Schriftliche Angebote an g4424= u* * p“ Nonfeind Nolontalwaren= u. DrogenF. W. Reufeina, Großbandlung Ferniprecter 2701, Vonn a. Rh., Wilhelmstraße 16. (6 * Junges gebild. Fräulein laufm. ausgebildet, mit aut. Zeugn., lange Zeit im Ausaden geweien. iu bt Beschäftigung für morgens. Offerten unter G. W. 914. an die Expedition. Für unlere Unterglalur-Druckerei wird eine füchs 9•„ gelucht. Hoher verdienst bei dauernder Stellung. 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Die Beträge der Kleinzeichnungen werden auf ein O eingelegt, zu 5% verzinst Die und bis 2 Jahre nach Beendigung des Zeichner erhalten von der Kreissparkasse Krieges gesperrt. Anteilscheine. Die Gesamtsumme des Kriegsparbuches zeichnet die Kreissparkasse auf die V. Kriegsanleihe und lässt dieselbe ins Reichsschuldbuch eintragen. Die Zeichnungslisten werden an den Zweigstellen und in den Schulen am 1. Oktober abends geschlossen. Die Hauptstelle(Kreissparkasse Siegburg) nimmt dagegen Zeichnungen bis 5. Oktober mittags 1 Uhr entgegen. Nähere Auskunft erteilen die obigen Zeichnungsstellen. Siegburg, den.September 1916. Die Sparkassen-Verwaltung. — Mündelsicher— Giro- und Bankkonten bei der Reichsbank in Euskirchen "" Preos:, Central- Genossenschaftskasse in Berlin und "" Landesbank der Rheinprovinz in Düsseldorf. Postscheckkonto Cöln 2650. Annahme von Spareinlagen und Verzinsung derselben vom Tage der Einzahlung ab mit%. Kündigung je nach Vereinbarung—6 Monate. Eröffnung laufender Rechnungen mit Kreditgewährung. Provisionsfroier Scheckverkehr. Vermietung von Schliessfächern in unserer Stahlkammer. Gegen Ausgabe von besonderen Anteilscheinen nehmen wir vorl. bis aum 1. März 1917 bare Einlagen von 1 Mk. bis zu 300 Mk. auf Kriegssparbuch entgegen und verzinsen diese Einlagen bis 31. Dezember des dritten Jahres nach Friedensschluss mit%. Für die gesamten auf diese Weise eingehenden Beträge seichnen wir Kriegsanleihe. Einzahlungen können auch auf unsere oben bezeichneten Giro- und Bankkonten erfolgen Der„Kölsche Boor“ in Eisen: „Die Fledermaus“ Komische Oper in 3 Akten. Musik von Johann Strauss am Preitag den 17. November 1910 zu Gunsten der Kriegswaisenbescherung 1916 = im Opernhaus.: Dirigent: Professor Otto Lohse, Leipzig; Regie: Dr. Becker, Köln. von Eisenstein: Robert Philipp Kgl. Hofopernsänger. Berlin Rosalinde: ElisabethBochm von Endert Kgl Preuss. Kammersängerin, Berlin Frank:..... Carl Cleving Kgl. Hofschauspieler, Berlin Prins Orlofsky:" Lola Artut de Padilla Kgl. Hofopernsängerin, Berlin Alfred: Gustav Bergmann Kul. Hofopernsänger, Berlin Dr. Falke:. Jos. Plaut vom Deutschen Opernhaus, Berlin Adele: Hermine Hosetti Kal Bayrische Kammersängerin von der Kgl. Oper, München Frosch.... Hans Pors vom Opernhaus, Köln. Konzert im II. Akt: Anna Toderoff Kal. bulgarische Hofopernsängerin Kgl. Oper, Sofin (bulgarische Lieder im Nationalkos tülm Wilh. Backhaus Kammervirtuose, Berlin (Klavier! Jos. Plaut.. von der Deutschen Oper, Berlin (humorist Vorträge) Preise der Plätse: Fremdenloge. Proszeninmsloge, Balkon, Balkonloge, Parkettloge Mk. 20.—, I. Parkett 8. bis 8. Reibe Mk. 18.—. I. Parkeit übrigen Reihen, I. Rangloge, I Rang Prossenlumsloge Mk. 12—, I. Rang Mitte, I. Rang, II. Parkett Mk. 10.— II. Rang. Mitte, 1. und 2. Reihe Mk..—, II. Rang Mitte, hintere Reihen, II. Rang Seite, 1 Reihe Mk..—, II. Rang Seite, hintere Reihen, Parterre Mk..—, Galerie Mk..; Programmbuch Mk..—. 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Proyisionsfreier Scheckverkehr. Vermietüng von Stuhlkammer-Schließfächern. Zeichnungen auf die 5. Kriegsanleihe werden täglich bis zum 5. Oktober ds. Js., mittags 1 Uhr, entgegengenommen. Um auch den Personen, die nicht in der Lage sind, 100.— Mark zu zeichnen, Gelegenheit zu geben, sich an der Zeichnung zu beteiligen, werden Antellscheine von 1— Mark ab verausgabt. Die durch die Anteilzeichnungen eingehenden Beträge werden mit 5% verzinst. Laut Beschluß der Innungs-Ausschuß-Sitzung sol! der Besuch der Ausstellung für Kriegsbeschädigte in Cöln- Deutz am Montag den 2. Oktober statttinden. Eintritt zu ermäßigten Preisen. Abfahrt ab Bonn Kheinuferbahn mittags 1 Uhr. 6 Der Innungs-Ausschuss Bonn. Secceepppeeepegee beaaaae Ausetellung für Kriegsterberge Cöln 1916. Geöffnet bis Ende Oktober. Auswärtige Besucher erhalten nach Ausweis nächsten Mittwoch und Sonntag ermässigte Eintrittskarten für 40 Pig. an der Kasse. Mitschüler gesucht für Vorbereitung auf d. Einjähr.=Examen Ostern=1917. Näh. 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