pesbunder wdt ber e Houneker Zeitung vervunden mit der Amtliches Verkündigungblatt Bezugspreis: Durch unsere Boten ins Haus gebracht: Für die Zeit vom 1. bis 31. Mai.80 Goldmark..... Die Honnefer Volkszeitung erscheint täglich mittags(außer Sonn= und Feiertags).— Fernsprecher Honnef 7. Honneser Zeilung für die Bürgermeisterei Honnef Anzeigenpreis: Die einsp.(40 mm br.) Zeile je mm Höhe lokale 8 Goldpfennige. Stellengesuche 5 Goldpfennige. Ausw. Anzeigen einsp. Zeile je mm Höhe 12 Goldpfennige. Reklamezeile(90 mm breit) je im Höhe 30 Goldpfennige.— Postscheck Cöln 75677. Dder Familienfreund, Untechaltungsblat.—.99: Seben im)!v, aetgensenbtungent Hoh gage. Gerüche iue Rashemahung bernomnen. e Bede, Aeue, enbouuher de. Bazicher sehen Lasguch aun Ratiehenun dr Zeitung aber Srtatung eue Cnihate. 4. Fe Wöchentliche Gratisbeilagen: Druck u. Verlag: Buchdruchkere, Karl Werder, Honnes a. Rh. Im Falle höherer Gewalt, Betriebsstörung Nr. 123. Montag, den 26. Mai 1924. Schachl üder=Leutschraur?Wührungt.... Ein großer Tag in der Geschichte Honnefs. Das Eingreifen des Reichsarbeitsministers in den Ruhrstreit. Berlin, 24. Mai. Da auf der Grundlage des Schiedsspruches vom 16. Mai eine Einigung der Parteien nicht zustande gekommen ist, hat sich der Reichsarbeitsminister angesichts der Bedeutung des Streitfalles für das ganze deutsche Wirtschaftsleben nach Fühlungnahme mit den Parteien entschlossen, von der ihm für einen derartigen Ausnahmefall gegebenen gesetzlichen Befugnis Gebrauch zu machen und eine neue Konferenz einzuberufen. Er hat zum Schlichter den Präsidenten der Reichsarbeitsverwaltung, Dr. Syrup, bestellt. Die Schlichtungsverhandlungen finden am Montag, den 26. Mai, vormittags im Reichsarbeitsministerium statt. Die Besprechungen der Parieführer. Aufschub bis nach der deutschnationalen Fraktionssitzung am Montag. Berlin, 24. Mai. Die Besprechung der Parteiführer im Reichstag über die Regierungsbildung wurde heute vormittag um 10 Uhr fortgesetzt. Es waren wieder dieselben Unterhändler der Parteien wie gestern erschienen; nur wohnte an Stelle des Demokraten Keinath der Abgeordnete v. Siemens den Verhandlungen bei, und das Zentrum hatte als neuen Vertreter den Abgeordneten Dr. Lammers entsandt. Gleichzeitig tagte der Fraktionsvorstand der Deutschnationalen. Um 12 Uhr hatten die Besprechungen ihr Ende erreicht Daraufhin traten die Mittelparteien zu einer besonderen Besprechung zusammen, um die weiteren politischen Möglichkeiten zu erörtern. Wie wir hören, sind den Deutschnationalen in der Parteiführerbesprechung außenpolitische Fragen vorgelegt worden, zu denen sie sich nicht endgültig äußern wollten, bevor sie mit ihrer Fraktion, die erst am Montag tagt, Rücksprache genommen hätten. Nach dieser deutschnationalen Fraktionssitzung sollen die Parteiführerbespre: chungen wieder ausgenommen werden. Um 2 Uhr nachmittags hält die Nationalsozialistische Freiheitspartei ihre erste Fraktionssitzung ab, zu der der Abgeordnete Ludendorff bereits im Reichstag eingetroffen ist. Berlin, 24. Mai. Die bürgerlichen Mittelparteien sind kurz nach der Unterbrechung der Besprechungen mit den Deutschnationalen zu einer Sitzung zusammengetreten, um sich mit der geschaffenen Lage zu befassen. An dieser Sitzung haben sowohl der Reichskanzler Marx als auch der Außenminister Dr. Stresemann wie auch der Arbeitsminister Brauns teilgenommen. Man kam zu dem Beschluß, daß die Regierung Marx nicht zurücktreten werde, ehe nicht eine Einigung unter den Parteien erzielt sei. Da, wie bekannt, die Deutschnationalen ihre endgültige Stellungnahme von der Haltung der Fraktion abhängig gemacht haben und die Fraktion der Deutschnationalen erst am Montag nachmittag zusammentritt, so wird vor Montag abend oder Dienstag früh die Entscheidung über die künftige parlamentarische Lage nicht gefallen sein. Eine Programmeede Dr. Schachls. WTB Hämburg, 25. Mai. Die heutige Tagung des Hansabundes für Gewerbe, Handel und Industrie war aus allen Teilen des Reiches außerordentlich gut beschickt. Von der Reichsregierung war Reichswirtschaftsminister Hamm erschienen, von der Reichsbank Dr. Schacht und Geh. Finanzrat Kauffmann, vom Auswärtigen Amt Gesandter Dr. Ritter, vom Reichsverkehrsministerium Professor Dr. Schneider. Der preußische Ministerpräsident Braun sprach in einem Telegramm sein Bedauern aus, daß er durch dringende Dienstgeschäfte am Erscheinen verhindert sei und wünschte namens des preußischen Staatsministeriums der Tagung besten Erfolg. Anwesend waren ferner der Erste Bürgermeister Dr. Petersen sowie Vertreter des Senats und der Bürgerschaft, der Hamburger Industrie= und Handelskammer und der Hamburg=Amerika=Linie. Auch der Zentralverband des deutschen Großhandels und verschiedene Handelskammern hatten Vertreter entsandt. Reichstagsabgeordneter Rießer, der als Ehrenpräsident des Hansabundes die Tagung mit der Begrüßung der Gäste und Teilnehmer eröffnete, erklärte im weiteren Verlauf seiner Rede über Aufgaben und Ziele des Hansabundes, als dessen Wesentlichstes er den kategorischen Imperativ der Pflicht bezeichnete, der Wiederaufbau Deutschlands könne nur erfolgen im engsten Anschluß an die Stein=Hardenbergschen Grundgedanken, d. h. durch Entbindung aller ehrlichen Produktionen und Kräfte und durch die Beseitigung der Zwangswirtschaft auf allen Gebieten. Mit der Wiederherstellung der freien Wirtschaft müsse aber Hand in Hand gehen auch die Wiederherstellung der Autorität des Staates. Dahin könne man jedoch nicht kommen auf dem Wege parteiischer Eigenbrötelei, sondern nur auf dem Wege einer zunächst Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenführenden Arbeitsgemeinschaft. Sie müsse versuchen, an Stelle des Herrenstandpunktes und des Klassenkampfes Versöhnung und Ausgleich der Interessen zu setzen, aus der Einsicht, daß kein Stand selbst Zweck, sondern nur dienendes Glied einer alle Stände umfassenden Volksgemeinschaft sei, und daß die mit der Leitung und Ausführung der Arbeit betrauten Faktoren nur mit verschiedenen Formen der Verantwortung gemeinsam und in Gemeinschaft verantwortlich seien. Der Redner schloß namens des Hansabundes mit einem Appelk, angesichts der Gefahr für Staat und Wirtschaft alles Parteipolitifche beiseite zu lassen.„Vorwärts“ sei die Parole und das Feldgeschrei:„Alle Mann an Bord“. WTB. Hamburg, 25. Mai. Im Mittelpunkt der Tagung des Hansabundes stand ein Vortrag des Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht über die deutsche Währungspolitik. Nach einer ausführlichen Würdigung der heutigen Politik der Reichsbank erklärte der Redner zur Frage der Auslandkredite, es sei zur Beruhigung des Auslandes und der ausländischen Kreditgeber, von denen Deutschland in der letzten Zeit sehr viel Gutes erfahren habe und denen es dafür danke, gesagt, solange sich die Kredite auf die anständigen deutschen Wirtschaftskreise erstrecken, könnten sie davon überzeugt sein, daß der deutsche Kaufmann keine Kredite in Anspruch nehmen werde, die er nicht zurückzuzahlen in der Lage sei. Im übrigen seien kurzfristige Auslandkredite genügend vorhanden. Langfristige Investionen werde Deutschland aber erst erhalten, wenn es auf Grund des Dawes=Gutachtens eine Stabilität in seiner Wirtschaft erzielt haben werde. Auch der Landwirtschaft müßten wieder langfristige Anleihen zugeführt werden. Voraussichtlich werde Deutschland im Falle einer Lösung der internationalen Schwierigkeiten in der Lage sein, deutsche Agrar=Pfandbriefe in der Welt in ähnlicher Weise, wie seinerzeit Argentinien und Mexiko, zu plazieren. Wir werden, schloß Dr. Schacht, zu einem neuen Gedeihen unserer Wirtschaft nicht kommen, wenn wir nicht einen friedlichen internationalen Arbeit, zum Warenaustausch zwischen den Völkern, der nicht einem Land, sondern allen Ländern und Völkern dient.“ Das Schicksal der amerikanischen Deutschenspende. Washington, 22. Mai. Das deutsche Hilfsgesetz wird, in dieser Sitzungsperiode, wie von Mitgliedern der auswärtigen Ausschüsse des Kongresses verlautet, nicht mehr zur Erledigung kommen, oder, wie die Köln. Ztg. meldet, wenn es beraten würde, würde es durchfallen. * Die heißumstrittene Frage, ob Deutschland eine Unterstützung für notleidende Frauen und Kinder gewährt werden soll, hat schon manche Schicksale erlebt. Auf Ersuchen des Reichspräsidenten Ebert hatte Ende des Jahres 1923 der amerikanische Hilfsausschuß für deutsche Kinder einen Ausschuß zur Beobachtung der Verhältnisse nach Deutschland geschickt. Dessen Berichte im Verein mit einer Mitteilung Hoovers über die schlechte Lebensmittelversorgung lands veranlaßten zahlreiche Anträge im Senat und Repräsentantenhaus, ein großzügiges Hilfswerk zur Linderung der deutschen Not zu unternehmen. Die Anträge waren teils auf langfristige Anleihen, deren Beträge sich zwischen 10 und 1000 Millionen Dollar bewegten, teils auf eine einmalige Spende gerichtet. Am 24. März d. J. nahm das Repräsentantenhaus mit der überraschenden Mehrheit von 240 gegen 97 Stimmen bei 1000 Stimmenthaltungen den Antrag Fish an, der eine Spende von 10 Millionen Dollar aus Beständen des Schatzamts vorgeschlagen hatte. Der Senat entdeckte aber ein Gesetz, das die Ueberführung von staatlichen Geldmitteln an fremde Staaten untersagte. Im Zusammenhang hiermit ist die Meldung vom 24. Aprik zu verstehen, daß der Ausschuß des Senats für auswärtige Angelegenheiten die Zehnmillionenspende wahrscheinlich in eine zinslose Anleiheumwandeln werde, die nach 50 Jahren oder nach Begleichung der Entschädigungszahlungen zurückgezahlt werden sollte. Die vereinigten auswärtigen Ausschüsse des Kongresses haben sich offenbar auf dieser Grundlage geeinigt. Wenn sich die beiden Häuser nicht mehr zu einer Neuberatung dieses Vorschlags in der laufenden Sitzungsperiode entschließen sollten— das Gesetz mit andern Worten stillschweigend unter den Tisch fiele, so würden in Deutschland viele Hoffnungen zerstört nicht nur auf die materiell dringend benötigte Unterstützung, sondern auch auf den Niedergang der durch den Krieg hervorgerufenen Geistesverfassung, die anscheinend immer noch stark ins Gewichr 2tt1 Bücheranzeige. friedlichen Ausgleich mit den Wirtschaften anderer Völker finden. Ich hoffe, daß die Einsicht in diesen intemationalen Zusammenhang auf der andern Seite stark genug ist, um uns einen Schritt in diesen Schwierigkeiten entgegen zu kommen. Ich sehe einen solchen Schritt auf dem Gebiet der Kolonialpolitik. Deutschland darf nicht auf ewig von der Kolontalwirtschaft ausgesperrt werden. Es würde eine Entlastung der interationalen Lage sein, wenn man Deutschland einen Auslaß in die Welt gibt. Ich glaube, daß der Kampf, den wir geführt haben, auch dem Ausland die Augen geöffnet hat. Wir sehen eine Stimmung in der Welt, beherrscht von dem Gedanken„Los von dem internationalen Haß! Zurück zur Der große Bucherfolg! 120. bis 150. Tausend Dr. med. Benno Koppenhagen Aus dem Tagebuche Eines Thüringer Landarztes Einige aus den vielen glänzenden Urteilen: „Diese heiteren Erlebnisse des Landarztes sind so erfrischend und köstlich geschrieben... Man muß Tränen lachen!“ „Wir haben seit langem kein so köstliches Buch gelesen, bei dem wir so aus vollem Herzen gelacht haben.“ „Ein erfrischend lustiges, ja von Humor und Laune sprühendes Buch, in seinem elegant=humoxpollen leichten Stil, in seiner Art, mit den Dingen und Menschen zu spielen, einzig.“ Illustrierte Ausgabe mit 20 köstlichen Bildern Auf holzfreiem Papier in Halbleinen gut gebunden Mk..— Vorrätig in allen Buchhandlungen oder direkt zu beziehen durch den DREISONNENVERLAG-LEIPZIG Georgiring 3/5* Postscheckkonto Leipzig 68544 Die Zagenk nach Grusenwerth! Honnef, den 25. Mai. Ein schöner Sonntagmorgen mit hellem Sonnschein brach an; weiße Frühlingswolken zogen am Himmel daher, die zwar manchmal bedrohlich, schwarze Färbung annahmen; Sonnenschein aber herrschte vor, und indem uns der Wettergott hold war, half er mit zum Gelingen des Tages. Es war ein Tag, wie er gar nicht schöner sein konnte. Ein frischer Südwest blies vom Rhein herüber, spielte mit den Blättern der alten, den Platz rheinwärts umsäumenden Pappeln, und ließ die schmückenden Flaggen lustig wehen. So wurden Spieler und Zuschauer vor sengender Gluthitze und Schwüle, wie sie uns die vergangene Woche brachte, bewahrt. Es war gegen 10 Uhr morgens; da rückte die grün=blaue Schlagballmannschaft vom Schülersportverein des hiesigen Realgymnasiums an. Bald ist gewählt und die„Blaue“ eröffnete auf dem abgesteckten Spielfeld, als schlagende Partei, das Spiel. Den Zuschauern bot sich ein frisches, munteres Spiel. In häufigem Wechsel, durch Abwurf und Grenzfehler, floß das Spiel dahin.„Blau“ zeigte sich überlegen und gewann so das Spiel mit 59 Punkten gegen 43 Punkte der grünen Partei. Gegen 11 Uhr trat die 1. Jugendmannschaft des Bonner Fußballvereins e. V. gegen die 1. Jugendmannsch. Honnefs an. :0(1:). Um 11 Uhr eröffnete Bonn das Spiel. Honnef spielt zunächst mit dem Wind im Rücken und kann einen Eckball zum ersten und einzigen Tor machen(Mittelstürmer Römer durch Kopfball). In der 2. Halbzeit spielte Bonn mit dem Wind, konnte aber durch die gute Verteidigung Honnefs nichts ausrichten. Im Feldspiel sowie in der Kombination war Bon#die bessere Mannschaft. Der neue Platz, noch teils tiessandig wirkte ermüdend auf die Spieler. Eckenverhältnis:2. Damit endete der Vormittag. Weit anregender, interessanter und vielseitiger versprach der Nachmittag zu werden. Während die Turner sich im Winzerverein versammelten, ordnete sich der Sportverein im Kurhaus zum Abmarsch. Gemeinsam ging es dann unter taktfesten Kläfgen der Rommersdorfer Turner über Haupt=, Bahnhof= und Austraße zur Insel Grafenwerth, voran die vier Vereinsfahnen der Turnvereine. Viele hundert Menschen säumten auf der Insel Straße und Platz ein. Bald begannen die turnerischen Vorführungen. Die Turner stellten sich zur gemeinsamen Freiübung auf. Eine Reihe einfacher, aber gleichmäßig und stramm dargebotener Freiübungen erfreuten die Zuschauer. Hierauf traten die Turner am Reck und Barren an. An beiden Geräten zeigten die Turner ihr Bestes, gaben ihr Bestes her. Manche von Mut, Kraft und Gewandtheit zeugenden Uebungen weckten den Beifall der Menge. Inzwischen war auch die Winne'sche Musikkapelle erschienen und erfreute durch frohe, muntere Weisen. Zum Schluß traten die Turner zu einigen Pyramiden an und gaben so ihren Vorführungen einen wohlgerundeten Abschluß. Es war schon längst vier Uhr vorbei, als man zum eigentlichen Eröffnungsakt schritt. Turn= und Sportvereine hatten auf dem Platz Aufstellung genommen und Herr Reg.=Ref. Seulen als stellv. Bürgermeister ergriff das Wort zu folgenden Ausführungen: Sehr geehrte Gäste und Mitbürger! Einen bedeutsamen Tag erleben wir heute in der Geschichte Honnefs. Ein Ereignis: Sportplatzeinweihung auf Grafenwerth. Ein seit vielen Jahren gehegter Wunsch ist in Erfüllung gegangen! Die rege Anteilnahme, die während des Entstehens der Sportplatzanlage ständig wuchs, und das Interesse, das in letzter Zeit von Tag zu Tag sich gesteigert hat, gab der Verwaltung Veranlassung zu einer würdigen Ausgestaltung des Einweihungsaktes. Die Verwaltung hielt es für ihre Pflicht, dem Tage den entsprechenden Rahmen zu geben. Aeußerer Schmuck soll dem Ganzen ein festliches Gepräge geben. Die Bedeutung der Stunde soll in erster Linie gekennzeichnet sein durch die Einladung zahlreicher Gäste Der Redner begrüßte insbesondere Herrn Kreisdeputierten Jansenius als Beauftragten des Regierungspräsidenten. Herrn Kreissekretär Sonnenburg als Vertreter des Landrates und fuhr fort: Besonders gilt meine Begrüßung dem alten Stadtverordnetenkollegium, das letzthin mit einstimmigem Beschluß den Vorschlag der Verwaltung guthieß und damit der Sache ein reges Interesse entgegenbrachte. Meine Damen und Herren! Der Sportplatz hat eine Geschichte: Der Gedanke, aus Grafenwerth einen Sportplatz anzulegen, ist nicht ein Produkt der jüngsten Zeit. Seitdem der Sportgedanke in weite Kreise eingedrungen ist, war der Blick aller Interessierender auf unsere herrliche Insel gerichtet. Die Eignung der Insel zu Sportzwecken ist bereits von höchster Stelle ausgesprochen worden. Als der preußische Staat die Insel der Kommune überließ, war es der Wunsch der Staatsregierung, Grafenwerth der Jugend dienstbar zu machen. Die glänzende Eignung der Insel für Jugendsport mag Motiv für die Ueberlassung gewesen sein. Der Gedanke der Staatsregierung ist von weiten Kreisen gerne ausgenommen und die Ausführung mit Eifer betrieben worden. Bei solchen Projekten darf es kein Ruhen und Rasten geben: dann wird doch endlich das ersehnte Ziel erreicht. Meine Damen und Herren! Ich glaube sagen zu können, die Insel wird heute ihrer Zweckbestimmung übergeben. Für die Verwaltung gab es kein Zögern mehr, als sich eine günstige Gelegenheit bot. Bei Verhandlungen im letzten Herbst waren die Herren Schnurbusch und Lüer entgegenkommender Weise bereit, das erforderliche Terrain zur Verfügung zu stellen. Wir alle wissen ihnen dafür Dank. Damit war die Grundlage von entscheidender Bedeutung gegeben. Bei der Ausführung ging es, wie es häufig geht, der Appetit kam beim Essen: ursprünglich war nur eine ganz einfache Platzanlage geplant, bald aber kam die Idee, etwas Ganzes zu machen. Der großzügige Plan der Firma J. J. Breden wurde gerne aufgenommen, und die Behebung der zweiten großen Schwierigkeit, der Geldfrage, wurde dadurch möglich, daß die Firma Vreden— auch ihr sei dafür gedankt— unter loyalen Bedingungen bereit war, die Errichtung des Platzes zu übernehmen. So liegt das neue Stadion vor uns. Ein Vergleich mit den riesigen Verhältnissen neuer Großstadt=Stadien kann es natürlich nicht aushalten. Aber was die Kunst nicht zu leisten vermag, gleicht die Natur wieder aus. Wem von uns möchte nicht das Herz aufgehen vor Begeisterung! Hier auf unserem Sportplatz von hüben und drüben große stattliche Wälder, an beiden Seiten rauscht der Strom vorüber und wir selbst stehen auf einem wahrhaft entzückenden Inseleiland. Immerhin dürfte geleistet worden sein, was einstweilen erreichbar ist. Fußballplatz, Turnplatz, Laufbahn, Tennisplätze dehnen sich vor uns aus. Der Jugend übergebe ich den Platz zu Sport und Spiel, zu edlem Wettbewerb. Sport soll nicht um des Sportes willen betrieben werden, Sport soll nicht Selbstzweck sein, sondern Sport soll aufgefaßt werden als unersetzliche Schule und Vorbereitung für das Leben und den Lebenskampf. Es gilt zu lernen, die Zähne zusammen zu beißen und die eigenen Bequemlichkeiten zurückzustellen. Die Bedeutung des Sportes ist heute ins Riesenhafte gestiegen. Der Sportgedanke macht nicht halt an den Grenzen der Nation, er geht über die Grenzen der Völker hinaus und hat eine wahrhaft internationale Bedeutung erlangt. Der Sport vereinigt die Besten aus allen Ländern im edlen Wettstreit, er schlägt eine Brücke zwischen den Nationen. Denken wir an die demnächst bevorstehende Rheinische Sportwoche. So sol! Sport in echtem Sportgeist betrieben werden, dann wird es sich um keine vorübergehende Erscheinung handeln, sondern um einen immer lebendigen Gedanken. Aber die Vereine, die so einmütig mit bei der Vorbereitung des heutigen Tages zusammengestanden haben und hier vor uns stehen, bitte ich, Einmütigkeit auf dem Sportplatz walten zu lassen, nur so wird Ersprießliches geleistet werden können. Den Leitern der Vereine meinen besten Dank für ihre tätige Mitarbeit! Aber noch eine weitere Bedeutung scheint mir der Sportplatz für Honnef allgemein zu haben: Eine werbende Wirkung, eine Hebung des Verkehrs. Der Jugend wünschen wir Freude, Erholung und Stählung von Geist und Körper. Die Parole des heutigen Tages, die immerfort gelten soll, heißt: Die Jugend nach Grafenwerth! Als Vertreter für die Sportler sprach sodann Herr Studienrat Kentenich=Bonn und im Namen der Turnvereine Herr Löcher. Beide Herren unterstrichen nochmals die Ausführungen in der Rede des Herrn Reg.=Ref. Seulen, und übermittelten den Dank ihrer Vereine. Kurz nach fünf Uhr stellte man sich auf zu Spiel: Fußballverein Honnef 1— Bonner Fußballver. Ligareserve 2: 4(2:). Dies Spiel versprach schönen Sport; hatten sich doch viele darauf gefreut und waren gespannt. Diese sollten in ihren Erwartungen nicht getäuscht wurden. Vor dem Spiel, als offizielles Einweihungsspiel besondere Begrüßung der Spieler und Ueberreichung eines duftenden Straußes Blumen an die Bonner. Hierauf trat Herr=Reg.=Ref. Seulen als stellv. Bürgermeister Honnefs den Ball an und das Spiel begann Etwas überraschend gingen die Honnefer in Führung und schon saß ein Ball im Bonner Tor. Bald darauf Eckball vor dem Bonner Tor und ein schöner Eckball führt zum zweiten Erfolge für Honnef. Mit:0 geht es in die zweite Halbzeit. Nach der Pause zeigte sich die taktische Ueberlegenheit Bonne. Die Vonner holen dann schnell 2 Tove auf und gewinnen mit:2 das Spiel. Technisch war das Spiel ziemlich auf der Höhe und hielt die Zuschauer in Spannung. Zu erwähnen seien noch die Verteidigung Honnefs und ihr Mittelläufer und Mittelstürmer, die gut waren und bei den Bonnern der Mittelläufer. Fast 2000 Zuschauer waren auf dem Platze und zeigten großes Interesse für den Rasensport und wird das Spiel, das besonders dazu geeignet war, seine werbende Kraft nicht verfehlt haben. Um.15 Uhr wurde das Schlußspiel abgepfiffen; gleichzeitig setzte ein gewaltiger Regenschauer ein.„Alles rennet, rettet, flüchtet!“ unter schirmendes Obdach. Bald läßt der Regen nach, die Sonne lacht wieder und ein selten schöner, in den Farben intensiver Regenbogen spannte eine luftige Brücke vom Siebengebirge nach Hohen=Unkel hinüber.— Unter klingendem Spiel zogen die Vereine zur Stadt zurück. Nach den sportlichen Veranstaltungen begaben sich auf Einladung des Herrn Reg.=Ref. Seulen die eingeladenen Gäste und das Stadtverordnetenkollegium in den weißen Saal des Inselrestaurants Schnurbusch u. Lüer, um daselbst bei einem guten Tropfen noch einige Zeit gemütlich beisammen zu sein Abends war im Kurhaus der gemütlichere Teil des Tages. Rheinischer Sang und rheinischer Humor ließen schöne Stunden allzuschnell verfließen. Turn= und Sportleute zeigten, daß sie auch dem Tanz nicht abhold waren. Um 12 Uhr bewegten sich fröhliche Paare in einer Fackelpolonaise durch den illuminierten Kurhausgarten. Für die Bonner Gäste folgte nun zum Abschied und zur Ehrung ein Extra=Tanz. Mögen unsre Gäste in dem Bewußtsein Honnef verlassen haben, hier einen selten schönen Sporttag und echt rheinischen Abend verlebt zu haben. Die Gesamtveranstaltung und ihre Arrangierung muß als vollkommen gelungen betrachtet werden. Honnef kann auf den gestrigen Tag mit Stolz zurückblicken und alle, die an dem Zustandekommen der Sportplatzidee und ihrer raschen und zielbewußten Durchführung mitgewirkt haben, können ein Gefühl der Befriedigung darüber haben und das Bewußtsein, namentlich unserer Jugend eine von der ganzen Bevölkerung dankbar aufgenommene Stätte der Erholung und Ertüchtigung geschaffen zu haben. Loe. Im Schaufenster unserer Expedition, Hauptstraße 38 f. sind einige Momentaufnahmen ausgelegt, welche anläßlich der Einweihung des neuen Sportvlatzes von Herrn Photograph Georg angesertigt und uns in freundlicher Weise zur Verfügung gestellt worden sind. Diese Aufnahmen sind sehr gut gelungen und finden allgemeinen Beifall. Sogar die Bälle, welche doch blitzschnell durch die Luft fliegen, sind so scharf fixiert, als hätten dieselben beim photographieren einen Augenblick„stillgestanden". Auch Herr Reg.=Ref. Seulen bim Anstoßen des ersten Balles ist auf der Platte festgehalten. Die Bilder werden bei jedem sicherlich großes Interesse hervorrufen. Aus Honnef und Rhöndorf. Honnef, den 26. Mai. Die Anleiheverhandlungen vor dem Abschluß. Ueber die Fortschritte, die die seit längerem in Fluß befindlichen Anleiheverhandlungen der Stadt gemacht haben. erfahren wir: Am Freitag erhielt der stellv. Bürgermeister, Herr Reg.=Ref. Seulen, die Nachricht, daß seine Anwesenheit in Berlin zwecks Fortführung der Anleiheverhandlungen erforderlich sei. Herr Reg.=Ref. Seulen trat noch am Freitag spät abends die Reise nach Berlin an. Die Reise führte zu dem erfreulichen Ergebnis, daß sich eine Berliner Bank im Auftrage einer ausländischen Bank zur Gewährung eines Darlehens auf dreieinhalb Jahre bereit erklärt hat. von der Bank bereits unterzeichneten Vertragsentwurf hat Herr Regierungsreferendar Seulen sofort mitgebracht. Da der Entwurf nicht unwesentliche Abweichungen von dem seinerzeit vom Kollegium genehmigten Anleiheprojekt aufweist, die jedoch keineswegs nach der ungünstigen Seite hin liegen, wird die Angelegenheit das Stadtverordnetenkollegium voraussichtlich bereits morgen beschäftigen. Die Verhandlungen in Berlin hatten so rasch zu einem Ergebnis geführt, daß es Herrn Reg.=Ref. Seulen möglich war, bereits gestern morgen zu den Morgenveranstaltungen auf dem Sportplatz wieder zu erscheinen. Vom Bau der elektrischen Bahn. Der Stadtverwaltung ist nunmehr, wie wir erfahren, seitens der Verwaltung der elektrischen Bahnen der detaillierte Kostenanschlag über den Weiterbau der Strecke Königswinter—Honnef zugegangen. * * Anläßlich des heutigen goldenen Hochzeitstages gingen den Eheleuten Terheggen zahlreiche Zeichen der Verehrung, sowohl mündlich, wie schriftlich, als auch in Form von praktischen Angebinden zu, die einen hellen Lichtstrahl in den Lebensabend des alten Jubelpaares warfen. Die Glückwünsche der Stadt Honnef überbrachte Herr Regierungsreferendar Seulen persönlich. * Die Auszahlung der Militärrenten findet wegen des auf den 29. Mai fallenden Feiertages bereits am 28. Mai von 8 bis 1 Uhr statt. Die bis zum 2. Juni nicht abgehobenen Renten werden dem Versorgungsamt wieder zur Verfügung gestellt. * * Eine öffentliche Steuermahnung zur Zahlung der Reichseinkommensteuer erläßt die Finanzkasse Siegburg in heutiger Nummer. Steuerpflichtige seien im eigenen Interesse darauf hingewiesen. * * Erwerbslosenfürsorge. Ausgabe der Lebensmittel am Mittwoch, den 28. Mai, nachmittags von—3 Uhr für Erwerbslose und von—4 Uhr für Kleinrentner im Winzerverein. Auszahlung der Erwerbslosenunterstützung am Freitag, den 30. Mai. nachmittags von—4 Uhr in der Schule an der Bergstraße. * * Abgefaßt. Der Fahrradmarder des am 17. ds. vor einem Hause an der Hauptstraße gestohlenen Fahrrades ist von der Polizei ermittelt und festgenommen worden. Er ist aus Duisburg flüchtig, woselbst er bereits mehrere Fahrräder gestohlen hatte. Er scheint Spezialist in diesem Fache zu sein. Das Fahrrad wird die Eigentümerin zurückerhalten. Bei dieser Gelegenheit sei davor gewarnt, von Unbekannten Fahrräder zu kaufen, da schließlich auch für den Ankäufer nur unangenehme Folgen daraus entstehen. * * Die Interalliierte Rheinlandoberkommission hat in ihrer 229. Sitzung kraft des Artikel 1 der Verordnung 245 beschlossen, den „Jungnationalen Bund“, als verbotene Vereinigung zu erklären. * * Tödlicher Unfall. Auf dem im letzten Jahre neuangelegten Wege von Bruchhausen nach Unkel ereignete sich am Freitag ein tödlicher Unfall. An einem mit Holz schwer beladenen Fuhrwerk versagte die Bremse, wodurch der Wagen ins Rollen kam und der Fuhrmann die steile Böschung hinuntergeschleudert wurde, wo er besinnungslos liegen blieb. Er wurde ins Christinenstift nach Unkel gebracht, wo er in der Nacht zum Samstag seinen Verletzungen erlag. Das Pferd hatte sich vom Wagen losgerissen und kam unverletzt in Unkel an. Vereine und Veranstaltungen. Das Wohltätigkeitsfest des.=.=V.„Liedertafel“ am 18. Mai erbrachte einen Reinertrag von 569,72 Goldmark, welcher dem ev. Glockenfonds und dem hiesigen Krankenhaus zugeführt wurde. * 150jähriges Stiftungsfest des Junggesellen=Schützenvereins Honnef=Selhof. Der Junggesellen=Schützenverein Honnef=Selhof beging gestern sein Stiftungsfest in althergebrachter Weise, das seine besondere Bedeutung dadurch erhielt, weil sich mit der gestrigen Feier das Wiegenfest des Vereins zum 150. Male jährte. Der Verein hatte deshalb auch besondere Vorbereitungen zu seinem Feste getroffen. Besonders die alte Sitte des Fähndelschwenkens, so wie sie seit grauen Zeiten überkommen ist, wird von den Selhofer Junggesellen hochgehalten und gepflegt und bekam gestern in einem Preisfähndelschwenken um die mittelrheinische Meisterschaft einen neuen kräftigen Ansporn. Zehn auswärtige Brudervereine bewarben sich herbei um die Siegespalme. Vor Beginn des friedlichen 2. Blatt Unneser Srlueg. 26. Mai. 1924 Poesie. Ich stand am lichten Waldesrand, Und sah mit stillem Staunen Weit, weit ins sonndurchglühte Land, Und heimlich hört' ich's raunen. Verweilend legt' ich mich ins Moos, Auf schwellend grüne Matten. Wie wohl tat Mutter Erdes Schoß, Der Bäume kühler Schatten. Ringsum erscholl der Vöglein Sang, Hub an der Wipfel Rauschen, Der Lämmerherden Glockenklang. Und immer mußt' ich lauschen. Der Blumen bunten Farbenpracht Entstiegen süße Düfte, Umkosten mich ganz leis und sacht Gar laue Sommerlüfte. Ein lust'ger Falter flog dahin Mit tändelnden Gebärden, Da wollte mir's in meinem Sinn Unsagbar eigen werden. Und wie ich sah die Wolken an, Den blauen Himmel glänzen, Die Mädchen auf dem Wiesenplan, Geschmückt mit Blütenkränzen, Das ganze Märchenland so weit, Mit Tälern und mit Höhen, In aller seiner Herrlichkeit, Mit Dörfern, Flüssen, Seen, Da griff die Sehnsucht an mein Herz, Und füllt' mein Aug' mit Tränen, Und wollte doch voll Lust und Schmerz Ein schöner Land mir wähnen: Das Märchenland der Poesie: Der Jugend und der Liebe, Ach, könnt' ichs doch verlieren nie, Ach, daß es ewig bliebe!— Eduard Fehmers. Steinbrüche am Petersberg und Oelberg vor 38 Jahren. (2. Fortsetzung.) Dagegen erscheine es wohl möglich, einige der am meisten schädlichen Steinbrüche oder wenigstens die am meisten fährdeten Kuppen anzukaufen. Der Erfolg wäre zweifellos. Der Drachenfels sei auf diese Weise vor der Zertrümmerung gerettet worden. Im Jahre 1829 habe der Fiscus in Folge Königlicher Initiative die Kuppe des felses käuflich erworben, um die dortige Burgruine, deren Zerstörung durch die Ausdehnung der Steinbrüche bevorstand, zu erhalten. Hätte der Ankauf nicht stattgefunden, so würde heute nicht bloß die Ruine verschwunden sein, sondern die herrliche Bergkuppe selbst würde abgebrochen oder in eine wüste Schutthalde umgewandelt sein. Der Forstfiscus besitze jetzt schon viele Waldungen im Sievengevirge. Wenn der Minister für Landwirtschaft, welcher Mittel zum Ankauf und zur Aufforstung von Ländereien habe, sich der Rettung des Gebirges annehme, könnte freihändig viel erworben und könnten wenigstens die gefährdeten Kuppen ei halten und die Ausdehnung des Betriebs verhindert werden. Sollte durch maßlose Preise der Ankauf unmöglich gemacht werden, dann würde es sich fragen, ob zwangsweise vorgegangen werden könne. Das Enteignungsgesetz vom 11. Jun 1874 bestimme in Paragraph 1 in Uebereinstimmung Artikel 9 der Verfassungsurkunde:„Das Grundeigentum kann aus Gründen des öffentlichen Wohse schränkt werden. Die Frage, ov Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, würde nach Paragraph 2 lediglich durch Königliche Verordnung entschieden. Dem Verschönerungsverein für das Siebengebirge sei schon einmal das Enteignungsrecht zur Herstellung von Verschönerungs=Fahrstraßen gegeben worden, die Erhaltung des Siebengebirges liege aber noch mehr im öffentlichen Wohle, da durch dessen Verwüstung nicht nur die wirtschaftlichen Interessen zahlreicher blühender Ortschaften, welche ihre Einnahmen aus dem Fremdenverkehr ziehen, sondern auch ein ideales Interesse und ideales Besitztum des rheinischen und des ganzen deutschen Volkes schwer verletzt würden. Wenn die Schonung lichen Wohles erachtet werden sollte, so ließe sich das eignungsgesetz zum Schutze der Berge und schönen Aussichtspunkte ausdehnen, es könnten Staat und Kommunalverbände berechtigt erklärt werden, zur Erhaltung bedrohter Bergpunkte und von schönen Bergkuppen das Eigentum zu erwerben. Unsere Gesetzgebung schütze alte Baudenkmäler von historischem und künstlerischem Werte, sie dürfe auch Bergkuppen schützen, welche durch ihre Form und Schönheit einer Landschaft einen besonderen Charakter verleihen. wie der Petersberg und der Oelberg. Denkmäler der Natur verdienten nicht weniger Schutz als Denkmäler der Kunst. Selbst das nüchterne Amerika habe das Gebiet der Niagarafälle und andere Gebiete als Nationalpark erklärt und lasse dort keinerlei industrielle Ausbeutung und Verunstaltung zu. Außer dem Ankauf einzelner Steinbrüche bezw. der Bergkuppen dürfte sich als weiteres Mittel zur Rettung des Siebengebirges der Erlaß einer Landes=Polizeivexoxhnzang her den Steinbruchbetrieb empfehlen, wie das guch sehon Herr Landesdirektor bei Gelegenheit der Verc#ndlungen über den Steinbruch auf dem Petersberg in dem in der Generalversamlung auf dem Drachenfels vorgelesenen ben ausgesprochen habe. Eine landespolizeiliche Verordnung über den Steinbruchbetrieb im Siebengebirge, welche die erforderlichen, von sachverständiger Seite auf den Beschränkungen für alle Steinbruchbesitzer enthalte,s geeignet, den dem Siebengebirge drohenden Schaden zu verhüten. Die zu erlassende Polizeiverordnung müsse im Interesse der Gesamtheit, im Interesse der Erhaltung der Schönheit der Gegend den Steinbruchbetrieb im Siebengebirge in sachverständiger Weise beschränken, die Eröffnung neuer Steinbruche untersagen oder erschweren und den Steinbruchbesitzern die Verpflichtung auferlegen, die Bergkuppen zu schonen und die Halden wieder aufzuforsten. Ob ferner durch Stellung des Steinbruchbetriebs unter das Berggesetz der Steinbruchbetrieb besser geregelt und Schaden vom Siebengebirge abgewendet werden könne, werde die Kgl. Staatsregierung ebenfalls in Erwägung zu ziehen haben, jedenfalls würde die Stellung des Steinbruchbetriebs unter das Berggesetz für die Zukunft die Verwüstung des Sebengebirges schchieriger machen.“.., Dandwirtschoft. Die Herren Kommissare des Ministers fur Landwirtschaft, Domänen und Forsten, des Ministers des Innern und des Ministers für öffentliche Arbeiten(Seite 11 und 12 des B# richts der Petitions=Kommission des Abgeordneten=Hauses, Session 2. von 1887) teilten hierauf ihre Ansichten zur Sache mit und stellte der Berichterstatter den Antrag: Die Kommission möge beantragen, das Haus der Abgeordneten wolle, indem es seine Uebereinstimmung mit den Bestrebungen der Gesuchsteller ausspreche, die Petition der Kgl. Staatsregierung zur Erwägung überweisen. Der Berichterstatter fügte noch hinzu, daß das ideale Bestreben der Gesuchteller, das Siebengrhinfgmunge gn Schönheit zu erhalten, in der Kommission einstiniuge unerkennung gefunden habe, daß sein Antrag, die Petition der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen, nicht bezwecke, die Rheinprovinz von eigenen Anstrengungen für unversehrte Erhaltung des Siebengehizges,gemhster ,e bet selbstverständlich, daß dem Staat nicht gugemitet we könne, erhebliche Geldopfer für die Rheinprovinz auszuwenden, so lange weder die Rheinische Provinzialverwaltung noch die zunächst interessierten Kommumalverbände und die Privaten ihr: Interesse zur Sache tatsachne,, Aenücet Sein Antrag bezweche, die Aufmecksamkeit der Köntg, lichen Staatsregierung, welche schon lange wohlogllend Nie Grodtesechet geeibt seveben Augnignlen dte Buecg. erhalten und die Staatsregierung zu Ve,zim.issen ob zum Schutze des Siebengebirges ponzeiliche###. gesetzliche Maßregeln nötig resp. möglich und welche Maßregeln geeignet seien, der weiteren Verwüstung des Siebengebirges Einhalt zu tun, einer ernstlichen Prüfung zu unterziehen. (Schluß folgt.) Vermischtes. Wegen Hochverrats verurteilt. WTB. Leipzig, 22. Mai. Vor dem Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik hatte sich heute der 21jährige Sekretär des Bundes der kommunistischen Jugend in Breslau, Richard Monden, wegen Vorbereitung zum Hochwexrat zu verantworten. Nach der Anklage war die Tätigkeit Monredarauf gerichtet, die von der kommunistischen Partei beabsichtigte gewaltsame Aenderung der Verfassung des Deutschen Reiches entsprechend den Anweisungen der Zentrale vorzubereiten. Dem Angeklagten wurden mildernde Umstände zugebilligt, da er aus politischem Idealismus, eehon: delt habe. Das Urteil lautete auf ein Jahr und. nate Festungshaft und 100 Mark Geldstrafe. Drei Monate der Untersuchungshaft wurden auf die Strafe angerechnet. Der Vertreter der Reichsanwaltschaft hatte zwei Jahre und drei Monate Festungshaft beantragt. Ordnung für in der die Erhebung einer Vergnügungssteuer Staotgemeinde Honnef a. Rhein. dareehoten Auf Grund des Beschlusses der Stadtverordneten=Versammlung vom 18. März 1924 und der§§ 15, 18 und 82 des KommunalabgaJuli 1893 in der Fassung der Novelle vom 26. August 1921(G. S. S. 495) und der Bestimmungen des Reichsrats vom 9. Juni 1921(R. G. Bl. 1921 S. 856 ff.) und vom 7. Juli 1923 (R. G. Bl. 1923 S. 579 ff.) sowie in Gemäßheit der Bestimmungen des§ 13 des Finanzausgleichsgesetzes vom 23. Juni 1923 wird für die Stadtgemeinde Honnef folgende Steuerordnung erlassen. 1. Allgemeine Bestimmungen. § 1. Steuerpflichtige Veranstaltungen. 1. Alle im Gemeindebezirke veranstalteten Vergnügungen unterliegen einer Steuer nach den Bestlimnmungen dieser Steueraxonung, 2. Als steuerpflichtige Vergnügungen im Sinne des aojugr1 Lonudye Hoseinesie, Maotendälle, Karnenalestzun 2 Volksbelustigungen, wie Karusselle, Schauheln, Hypogrome, Schieß= und Würfelbuden, Krafthämmer und ähnlche pparate, Vorrichtungen zur mechanischen Wiedergabe musikaltscher Stücke oder deklamatorischer Vorträge, Geschicklichkeitsspiele, Glücksräder, Veranstaltungen zum Ausspielen von Geld oder Gegenständen, Rutsch= und ähnliche Bahnen, Velodro3. Zirkus=, Spezialitäten=, Värietee=, Tingel=Tangel=Vorstellungen, Kabarette, Schaustellungen jeglicher Art sowie Ausste lungen und Museen mit Ausnahme derjenigen Ausstellungen und Museen, die nicht Erwerbszwecken dienen, Figurenkabinette, Panoramen, Panoptiken, Vorführung abgerichtete Tiere, Menagerieen u. dergl.; 4. sportliche Veranstaltungen, Preis=, Vogel= und Scheibenschießen, Preiskegel=, Billardspiel und dergleichen; 5. Vorführung von Licht= und Schattenbildern. Puppen= und Marionettentheater; 7. Konzerte und sonstige musikalische und gesangliche Aufführungen, Vorträge, Vorlesungen, Deklamationen, Rezitatio3. Die Annahme einer Bergnügung im Singe, dieser, nung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Veranstaltung gleichzeitig auch noch erbauenden, belehrenden oder anderen nicht als Vergnügungen anzusehenden Zwecken dient, oder daß der Unternehmer nicht die Absicht hat, eine Vergnügung zu veranstalten. S 2. Steuerfreie Veranstaltungen. 1. Veranstaltungen, die lediglich oder erlaubten privaten Unterrichtsanstalten dienen oder mit Genehmigung der Schulbehörde ausschließlich für Schüler solcher Anstalten und deren Angehörige dargeboten werden, sowie Volks2. Veranstaltungen, deren Ertrag ausschließlich und unmittelbar zu vorher anzugebenden mildtätigen Zwecken verwendet wird sosern keine Tanzbelustigungen damit verbunden sind; 3. Veranstaltungen, die der Jugendpflege dienen, sofern sie hauptsächlich für Jugendliche und deren Angeyorige dargeobten werden und keine Tanzbelustigungen damit verbunden sind; 4. Veranstaltungen, die der Leibesübung dienen. Die Befreiung tritt nicht ein bei gewerbsmäßigen Veranstaltungen dieser Art und e e un ben eneAben, Meuuine aur Aulugehergeges berbounden sud; Veransaltungen, füir deren Besuch perianen erhoben wird, gelten schon dann als gewerhsmäßig, wenn als Darbietende auftreten, die das Auftreten berufs= oder gewerbs5. Veranstaltungen von einzelnen Versonen Speisen oder Getränke gegen Bezahlung verabreicht werden. Verim§ 1 Abs. 2 Nr.—7 bezeichneten Art, die ohne die Absicht auf Gewinnerzielung ausschließlich zum Zwecke der Kunstpflege oder der Volksbildung untemnommen werden und von den Landesregierungen als gemeinnützig ausdrücklich anorkannt sind § 3. Steuerform. 1. Die Steuer ist für jede Veranstaltung gesondern zu berechnen 1. als Kartensteuer, sofern und soweit die Teilnahme an der Veranstaltung von der Lösung von Eintrittskarten oder sonstigen Ausweisen abhängig gemacht ist; 2. als Pauschsteuer(nach festen Steuersätzen) a) sofern und soweit die Veranstaltung ohne Eintrittskarte oder sonstige Ausweise zugänglich ist; b) an Stelle der Kartensteuer, wenn die Teilnehmer, zwar eine Eintrittskarte oder einen sonstigen Ausweis zu lösen haben, die Durchführung der Kartensteuer aber nicht hinreichend überwacht werden kann oder wenn durch die Pauschsteuer ein höherer Steuerbetrag erzielt wird; 1. bei künstlersch hochltehenden Veranstaltungen(oergl. 21) 2. bei nachgewiesener Umgehung der Steuer(§ 6 Jnser). 2. Als Teilnehmer gelten alle Anwesenden mit Ausnahme der Ausübung ihres Berufs oder Gewerbes beschäftigten Personen. Bei sportlichen Veranstaltungen gilt als Teilnehmer nicht, wer sich selber sportlich betätigt. § 4. Anmeldung. 1. Vergnügungen, die im Gemeindebezirke veranstaltet werden, sind bei der Steuerstelle anzumelden; die Anmeldung hat spätesteneinen Werktag und wenn die Veranstaltung der Kartensteuer unterliegt. spätestens zwei Werktage und, wenn für die Veranstaltung gemäß§ 2 Nr. 2, 3 oder 4 Steuerfreiheit in Anspruch genommen wird, spätestens fünf Werktage vorher zu erfolgen. Die im§ 2 Nr. 1, 5 und 6 bezeichneten Veranstaltungen sind nicht anmeldepflichtig. 2. Ueber die Anmeldung wird eine Bescheinigung erteilt. 3. Zur Anmeldung verpflichtet ist sowohl der Unternehmer der Veranstaltung, wie der Inhaber der dazu benutzten Räume oder Grundstücke. Letzterer darf die Abhaltung einer steuerpflichtigen erst zulassen, wenn ihm die Anmeldebescheinigung vorgelegt ist, es. sei denn, daß es sich um eine unvorbereitete und nicht vorherzusehende Veranstaltung handelt. 4. Bei Veranstaltungen einzelner Unternehmer kann die stelle eine einmalige Anmeldung für eine Reihe von Veranstaltungen 5. Die Steuerstlle kann bei der Anmeldung die Leistung einer Sicherheit in der voraussichtlichen Höhe der Steuerschuld verlangen, sie kann die Veranstaltung untersagen, solange die Sicherheit nicht geleistet ist 2. Kartensteuer. S 5. Steuermaßstab. Die Kartensteuer wird nach Preis und Zahl der ausgegebenen Eintrittskarten berechnet. Wenn die Teilnahme an der Veranstattung von der Zahlung eines Entgelts abhängig gemacht wird und die Veranstaltung nicht im Freien in nicht abgesperrten stattfindet, ist der Unternehmer zur Ausgabe von Eintrittskarten verpflichtet. Unentgektlich ausgegebene Karten bleiben auf Antrag un; berücksichtigt, wenn sie als solche kenntlich gemacht sirgd.„ nicht 2 Prozent der Gesamtzahl der ausgegebenen Kurten übersteigt und der Nachweis ihrer unentgeltlichen Ausgabe nach näherer Bestimmung der Steuerstelle erbracht wird. § 6. Preis und Entgelt. 1. Die Steuer ist nach dem auf der Karte angegebenen Preise zu berechnen, auch wenn die Karte tatsächlich billiger abgegeben worden ist. Sie ist nach dem Entgelte zu berechnen, wenn dieses höher ist als der auf der Karte angegebene Preis. 2. Als Entgelt gilt die gesamte Vergütung, die für die Zulassung zu der Veranstaltung gefordert wird. Hierzu gehört auch die bühr für Kleideraufbewahrung, sowie für Kataloge oder Programme, wenn die Teilnehmer ohne die Abgabe von Kleidungestichen oder die Entnahme eines Katalogs oder Pregennpiz, em# anstaltung nicht zugelassen werden. unter bestimmten Voraussetzungen oder zu bestimmten noch eine Sonderzahlung verlangt, so wird den Entgeit der Betrag der Sonderzahlung oder, falls dieser nicht zu ermitteln ist, ein Betrag von 20 vom Hundert des Entgelts hinzugerechnet. Alsolche Sonderzahlungen gelten insbesondere Beiträge, die von dem Veranstalter vor, während oder nach der Veranstaltung durch Sammlungen an der Hand von Zeichnungslisten und dergleichen erhoben werden. Die Sonderzahlung ist nicht hinzuzurechnen, wen sie einem Dritten zu einem von der Landesregierung als ger nützig anerhannten Zweche zufliebt. Ji ingge, den 3. Sofern zur Umgehung der Steuer nur ein gerinher,##n Zeitverhältnissen und der Art des Betriebes nicht entsprechendes Eintrittsgeld erhoben wird und auch die an Stelle der lende Pauschsteuer keine hinreichende steuerliche Erfassung anstaltung gewährleistet, so wird die Kartensteuer uonter, Lteorghe: legung eines von der Steuerstelle als angeme='z. gemessener Pauschalsteuerbetrag nach gen festgesetzt. 4. Am Eingang zu den Räumen der Veranstaltung oder zur Kasse sind an geeigneter, für die Besucher leicht sichtbarer Stelle die Eintrittspreise und die Höhe der Steuer anzuschlagen. S 7. Karten für mehrere Veranstaltungen oder mehrere Personen. 1. Für einzeln oder zusammenhängend ausgegebene Karten, die zur Teilnahme an einer bestimmten Zahl von zeitlich auseinanderliegenden Veranstaltungen berechtigen,(Abonnements=, Dauer=, Zeit=, Dutzendkarten u..), ist die Steuer unter Zugrundelegung des Preises der entsprechenden Einzelkarten nach der Zahl der zugesicherten Veranstaltungen zu berechnen. Ist diese Zahl unbestimmt, so ist die Steuer nach dem Preise der Gesamtharte zu besochgen. 2. Für Karten, die mehrere Personen zum Eintrint berechtigen, ist die Steuer nach deren Zahl zu berechnen. Ist diese Zahl unbestimmt(Familien=, Wagenkarten u..), so ist sie auf 5 anzunehmen. Zugrundezulegen ist der Preis der entsprechenden Einzelkarte. 3. Für Zuschlagskarten ist die Steuer besonders zu berechnen. S 8. Steuersätze. 1. Die Steuer beträgt bei Ausgabe von Eintrittskarten in nur einer Preisstufe für jede Eintrittskarte 15 v. H. bei Ausgabe von Eintrittskarten in zwei Preisstusen für jede Eintrittsharte der unteren Preisstufe 15 v. H. für jede Eintrittskorte der oberen Preisstufe 20 v. H. bei Ausgabe von Eintrittskarten in drei Preisstufen für jede Eintrittsharte der unteren Preisstufe 15 v. H. für jede Eintrittskarte der mittleren Preisstufe 20 v. H. für jede Eintrittskarte der oberen Preisstufe 25 v. H. bei Ausgabe von Eintrittskarten in vier und mehr Preisstufen für jede Eintrittskarte der untersten Preisstufe 15 v. H. für jede Eintrittskarte d. nächsthöheren Preisstufe 20 v. H. für jede Eintrittskarte d. nächsthöheren Preisstufe 25 v. H. für jede Eintrittskarte d. nächsthöheren Preisstufe 30 v. H. und jeder weiteren Preisstuse 30 v. H. des Preises oder Entgelts(§). 2. Für Tanzlustbarkeiten und Kabarettvorstellungen erhöhen sich die Sätze um die Hälfte. Dauern diese Veranstaltungen über 12 Uhr abends hinaus, so erhöhen sich die Sätze um Hundert vom Hundert. 3. Wird außer dem Eintrittsgeld noch Tanzgeld für den Einzeltanz erhoben, so erhöht sich die Steuer für jede ausgegebene Eintrittskarte um 300 Prozent des Tanzgeldes. Werden Tanzkarten ausgegeben, die für mehrere Tänze berechtigen, so erhöht sich das Eintrittsgeld um den Preis dieser Karten. Von der Summe dieser beiden Beträge ist die Steuer zu errechnen. 4. Die Steuer wird für die einzelne Karte auf volle 10.=Pfg. nach oben abgerundet....... 2 Hassichunet 5. Für Veranstaltungen der im§ 1 abs. 2 Nr.—1 bezeichneten Art, bei denen der künstlerische oder volksbildende Charakter überwiegt, kann die Steuerstelle eine Ermäßigung bis zur Hälfte der Steuer gewähren, es sei denn, daß während der Veranstaltung Speise oder Getränke gegen Bezahlung verabfolgt werden oder geraucht wird. § 9. Eintrittskarten. 1. Bei der Anmeldung(§ 4) der Veranstaltung hat der Unternehmer die Karten, die dazu ausgegeben werden sollen, der Steuerstelle vorzulegen. Die Karten müssen mit fortlaufender Nummer versehen sein. Die Karten werden von der Steuerstelle abgestempelt oder sonstwie amtlich kenntlich gemacht. Die Steuerstelle ist jedoch berechtigt, auch die ausschließliche Verwendung von Ausweisen anzuordnen, die einem besonderen vorzuschreibenden Muster entsprechen, oder die gegen Erstattung der Selbstkosten von ihr verausgabt werden. § 10. Entwertung und Vorzeigung. Der Unternehmer darf die Teilnahme an der Veranstaltung nur gegen Vorzeigung und Entwertung der abgestempelten Karten gestatten. Bei der Entwertung der Karten darf der aufgedruckte Stempel der Steuerstelle nicht beschädigt werden. Die entwerteten Karten sind den Teilnehmern zu belassen und von diesen den Beauftragten der Steuerstelle auf Verlangen vorzuzeigen. § 11. Nachweisung Ueber die ausgegebenen Karten hat der Unternehmer für jede Veranstaltung eine fortlaufende von der Steuerstelle vorgeschriebene Nachweisung zu führen. Die bei der Veranstaltung übvig gebliebenen Karten sind binnen 8 Tagen nach der Veranstaltung der Steuerstelle zwecks endgültiger Verrechnung abzuliefern, andernsalls eine Erstattung der für diese Karten gezahlten Steuer nicht mehr erfolgen kann. S 12. Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit der Steuerschuld. 1. Die Steuerschuld entsteht mit der Ausgabe der Karten. Die Ausgabe ist vollendet mit der Uebertragung des Eigentums an der Karte. Die Steuerschuld mindert sich nach Zahl und Preis derjenigen Karten, die gegen Erstattung des vollen Preises zurückgenommen worden sind. 2. Nach Abschluß ihrer Ermittlungen setzt die Steuerstelle die Steuer fest und teilt sie dem Steuerpflichtigen mit. Der Erteilung eines förmlichen Steuerbescheides bedarf es nicht. 3. Soweit die Steuerstelle nichts anderes vorschreibt, wird die Steuerschuld mit Ablauf von zwei Werktagen nach der Mitteilung an den Steuerpflichtigen fällig. Binnen gleicher Frist sind Nachversteuerungen von dem Steuerpflichtigen vorzunehmen. § 13. Festsetzung in besonderen Fällen. Verstößt der Unternehmer gegen die Bestimmungen der§§ 4, 9 bis 11 in einer Weise, daß die für die Berechnung der Steuer maßgebenden Verhältnisse nicht mit Sicherheit festzustellen sind, so kann die Steuerstelle die Steuer so festsetzen, als ob sämtliche verfügbaren Plätze für die gewöhnlichen oder im Einzelfall ermittelten oder geschätzten höheren Kassenpreise verkauft worden wären. Ueber die Festsetzung ist ein förmlicher Steuerbescheid zu erteilen. S 14. Steuerzuschlag. Wenn der Verpflichtete die Fristen für die Anmeldung der Veranstaltung(§), die Vorlegung der Karten(§ 9) und die Entrichtung der Steuer(§ 12) nicht wahrt, kann die Steuerstelle ihm einen Zuschlag bis zu fünfundzwanzig vom Hundert der endgültig festgesetzten Steuer auferlegen. Die Steuerstelle hat den Zuschlag zu unterlassen oder zurückzunehmen, wenn die Versäumnis entschuldbar erscheint. 8. Pauschsteuer. § 15. Nach der Roheinnahme. Haben die Teilnehmer an einer Veranstaltung ein Entgelt zu zahlen, sind aber Eintrittskarten nicht ausgegeben(§), so kann die Steuerstelle(Gemeindevorstand) die Steuer mit 30 vom Hundert der gesamten Roheinnahme pro Tag der Veranstaltung festsetzen.§ 4 Nr. 5 findet Anwendung. Die Steuerstelle kann den Unternehmer von dem Einzelnachweise der Höhe der Roheinnahme befreien und den Steuerbetrag mit ihm vereinbaren. S 16. Nach einem Vielfachen des Einzelpreises. Für Volksbelustigungen der im§ 1 Abs. 1 Ziffer 2 bezeichneten Art wird die Pauschsteuer nach einem Vielfachen des Einzelpreises berechnet. Als Einzelpreis gilt der jeweilige Höchsteinzelpreis für erwachsene Personen. Sie beträgt: 1. Für den Betrieb eines Karussels, einer russischen Schaukel oder dergl.: a) wenn durch Menschenhand bewegt s. den Tag das 50fache eines Einzelppeises, b) wenn durch tierische Kraft bewegt s. den Tag das 100fache eines Einzelpreises, c) wenn maschinell bewegt für den Tag das 200fache eines Einzelpreises. 2. Für den Betrieb einer Achter= oder Gebirgsbahn für den Tag das 300fache eines Einzelpreises, 3. Für den Betrieb einer Schiffsschaukel oder ähnlicher Veranstaltungen für den Tag das 200fache eines Einzelpreises, 4. Für den Betrieb einer Pferdereitbahn, Rodelbahn, Rutschbahn und dergl. für den Tag das 100facheines Einzelpreises. 5. Für den Betrieb a) einer Schießbude bis zu 5 Meter Frontlänge für den Tag das 50fache eines Einzelpreises für 3 Schuß. b) einer Schaubude bis zu 5 Meter Frontlänge für den Tag das 50sache eines Einzelpreises, c) eines Glücksrades, einer Würfelbude, einer Verlosungshalle und sonstige Buden bis zu 5 Meter Frontlänge für den Tag das 100fache eines Einzelpreises oder Einsatzes; werden Serienkarten ausgegeben, so gilt der Serienpreis als Einzelpreis, d) eines Druckrades für den Tag das 50fache eines Einzelpneises, Für jeden weiteren Frontmeter erhöht sich die Steuer unter ha bis c um ein Fünftel. 6. Für den Betrieb eines Schlaghammers, für die Veranstaltung von Ring=, Ball= und Plattenwerfen für den Tag das 50fache eines Einzelpreises, 7. Für Preis=, Vogel=, Scheibenschießen, Preiskegeln und dergleichen das„ 30fache des Einzelpreises oder Einsatzes für je 3 Schuß vezw. 3 Kugeln, 8. andere Belustigungen für jede angefangene.=Mark Einzelpreis täglich 20.=Mark. Die Bestimmungen des§ 6 finden auf die Berechnung der Einzelpreise sinngemäße Anwendung. Die Steuersumme wird auf volle 10.=Pfg. nach oben ausgerundet. S 17. Nach dem Werte. 1. Für das Halten a) eines Schau=, Scherz=, Spiel=, Geschicklichkeits= oder ähnlichen Apparats. b) einer Vorrichtung zur mechanischen Wiedergabe musikalischer Stücke oder deklamatorischer Vorträge(Klavierspielapparat, Sprechapparat. Phonograph, Orchestrion u..) an öffentlichen Orten, in Gast= und Schankwirtschaften sowie in sonstigen jedermann zugänglichen Räumen wird die Pauschsteuer nach dem dauernden gemeinen Werte deApprats oder der Vorrichtung berechnet. 2. Die Steuer beträgt für jeden angefangenen Betriebsmonat a) für die zu 1a bezeichneten Apparate 2 vom Hundert, b) für die zu lb bezeichneten Vorrichtungen 1 vom Hundert des Wertes. 3. Der Steuerstelle bleibt es überlassen, an Stelle der im Abs. 2 bezeichneten Sätze den Steuerbetrag mit dem Pflichtigen zu vereinbaren. 4. Die Steuer ist innerhalb der ersten Woche jedes Monats zu entrichten. 5. Der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat oder die Vorrichtung von dem Eigentümer zur Ausnützung überlassen ist, hat die Aufstellung des Apparats oder der Vorrichtung spätestens innerhalb einer Woche der Steuerstelle anzuzeigen Die Bestimmung des§ 4 Abs. 3 bleibt unberührt. 6. Auf Leierkasten und Spieldosen von geringem Umfung, die lediglich bestimmte Stücke spielen, finden die Bestimmungen der Abs. 1 bis 5 keine Anwendung. S 18. Nach der Zahl der Mitwirkenden. 1. Für Musikvorträge von nicht mehr als drei Mitwirkenden in Gast= und Schankwirtschaften, öffentlichen Vergnügungslokalen, Buden oder Zelten ist eine Steuer in Höhe einer 5fachen Briefgeführ für den Tag und jeden Mitwirkenden zu entvichten. Bei mehr als drei Mitwirkenden erhöht sich die Steuer um ein Viertel für die Person. 2. Für gewerbsmäßige Gesang= und Musikvorträge, die im Umhenziehen auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten, in Gast= und Schankwirtschaften, öffentlichen Vergnügungslokalen, Buden oder Zelten, sowie auf Höfen von Wohnhäusern dargeboten werden, ist eine Steuer zu entrichten, die bei einem oder zwei Mitwirkenden das 15fache bei drei Mitwirkenden das 30fache bei vier oder fünf Mitwirkenden das 45fache und bei jedem weiteren Mitwirkenden das 15fache einer Briefgebühr für den Tag beträgt. 3. Briefgebühr im Sinne des Abs. 1 und 2 ist der Betrag, der für die Beförderung eines Briefes bis zu 20 Gramm im Fernverkehr zu entrichten ist. 4. Steuerpflichtige Vorträge der zu 2 bezeichneten Art sind von den Unternehmern vor Beginn bei der Steuerstelle anzumelden. Haben die Unternehmer solcher Vorträge an einem Tage bereits in einer anderen Gemeinde Steuer entrichtet, so sind sie von der weiteren Steuer befreit. Ueber die Entrichtung der Steuer haben sie sich auszuweisen. 5. Gelegentliche Gesang= und Musikvorträge auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen sowie auf Höfen von Wohnhäusern sind steuerfrei. S 19. Nach der Größe des benutzten Raumes. 1. Wenn die im§ 1 Abs. 2 bezeichneten Veranstaltungen— insbesondere Tanzbelustigungen Varietees, Tingeltangel, Kabarette, Konzerte und dergleichen— im wesentlichen der Gewinnerzielung aus der Verabreichung von Speisen und Getränken oder wenn sie der Unterhaltung bei Vereinsfestlichkeiten und dergleichen dienen, wird die Pauschsteuer nach der Größe des benutzten Raumes erhoben. Die Größe des Raumes wird festgestellt nach dem Flächeninhalte der für die Vorführung und die Zuschauer bestimmten Räume einschließlich der Ränge, Logen und Galerien, Wandelgänge und Erfrischungsräume, aber ausschließlich der Bühnen= und Kafsenräume, der Kleiderablagen und Aborte. Findet die Veranstaltung ganz oder teilweise im Freien statt, so sind von den im Freien gelegenen Flächen nur die für die Vorführung und die Zuschauer bestimmten Flächen einschließlich der dazwischen befindlichen Wege und der angrenzenden Veranden, Zelte und ähnlichen Einrichtungen anzurechnen. 2. Die Pauschsteuer beträgt bei einem Flächenraum von: bie 100 gm 5.=Mark, mehr als 100 gm bis 200 gm 6=Mark, mehr als 200 gm bis 300 gm 7..=Mark, mehr als 300 qm bis 400 am 8.=Mark, mehr als 400 qm bis 500 gm 10.=Mark, mehr als 500 gm 12.=Mark. Diese Pauschsteuersätze erhöhen sich a) bei Tanzbelustigungen, Varitees. Tingeltangel auf das Zweifache, b) bei Tanzbelustigungen, bei denen Tanzgeld erhoben wird, auf das Dreifache, el bei Tanzbelustigungen, an denen verkleidete oder maskierte Personen teilnehmen, Maskenbälle, Kostümfeste, Kabaretts, Dielen, Bars auf das Vierfache. Für die im Freien gelegenen Teile der Veranstaltungsfläche, soweit sie gemäß Abs. 1 Satz 3 anzurechnen sind, wird die Hälfte dieser Sätze in Ansatz gebracht. 3. Für Veranstaltungen, die über 12 Uhr abends hinaus dauern, erhöhen sich die Steuersätze der§§ 17, 18 und 19 allgemein auf das Doppelte. 4. Bei Veranstaltungen. die mehrere Tage dauern, wird die Steuer für jeden angefangenen Tag besonders erhoben. 5. Ist die Berechnung der Steuer nach Abs. 1 bis 3 schwer durchführbar, so kann die Steuerstelle den Steuerbetrag mit dem Unternehmer vereinbaren. § 20. Entrichtung. 1. Die Pauschsteuer(§§ 15 bis 19) ist bei der Anmeldung(Paragraphen 4, 17 Abs. 2 Ziffer 5,§ 18 Abs. 4) zu entrichten und wird erstattet, wenn die Veranstaltung nicht stattfindet. Der Erteilung eines förmlichen Steuerbescheids bedarf es nicht. 2. Die Bestimmungen des§ 8 Abs. 5 und der§§ 13 und 14 finden entsprechende Anwendung. 4. Besondere Bestimmungen für künstlerisch hochstehende Veranstaltungen. S 21. Steuer vom Bruttoertrage. 1. Künstlerisch hochstehende Veranstaltungen, deren Geschäftsund Kassenführung den Anforderungen entspricht, die an kaufmännisch geleitete Unternehmen üblicherweise gestellt werden, werden zu einer Steuer von 10 v. H. des Bruttoertrages herangezogen. 2. Darüber, ob es sich um künstlerisch hochstehende Veranstaltungen handelt, und ob die Voraussetzungen ordnungsmäßiger Geschäfts= und Kassenführung erfüllt sind, entscheidet der Gemeindevorstand. Gegen die Entscheidung des Gemeindevorstandes findet die Beschwerde an den Regierungspräsidenten und gegen dessen Entscheidung die weitere Beschwerde an den Minister für Wissenschaft, Kunst= und Volksbildung statt oder im Folle der Zuständigkeit des Ministers für Handel und Gewerbe an diesen. Wenn ein Unternehmen im Umherziehen an verschiedenen Orten vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltungen vornimmt, so hat darüber, ob die Veranstaltungen künstlerisch hochstehend und die Voraussetzungen ordnungsmäßiger Geschäfts= und Kassenführung erfüllt sind, der Regierungs=Präsident zu entscheiden, in dessen Bezirk sich der Wohnort des Unternehmers oder in Ermangelung eines solchen der Geschäftssitz des Unternehmens befindet. S 22. Steuerpficht und Haftung. Steuerpflichtig ist der Unternehmer der Veranstaltung. Wer zur Anmeldung verpflichtet ist, ohne selbst Unternehmer zu sein, hafter neben dem Unternehmer als Gesamtschuldner. § 23. Steueraufsicht. Auf die im§ 22 bezeichneten Personen und auf die Teilnehmer an einer steuerpflichtigen Veranstaltung oder einer Veranstaltung für die gemäß§ 2, Nr. 2, 3, 4 oder 6 Steuerfreiheit beansprucht wird, finden die Vorschriften der§§ 193 bis 201 der Reichsabgabenordnung sinngemäße Anwendung. § 24. Erlaß und Erstattung der Steuer. Zur Vermeidung außergewöhnlicher Härten kann die Gemeinde in besonders gearteten Einzelfällen die Steuer ganz oder teilweise erlassen oder erstatten. S 25. Strufen. Die Hinterziehung der Steuer(§ 359 der Reichsabgabenordnung) wird mit einer Geldstrafe bis zum zwanzigsuchen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Soweit der Betrag der hinterzogenen Steuer nicht festgestellt werden kann, ist auf eine Geldstvafe von zwanzig bis zwanzigtausend.=Mark zu erkennen. Ueber die Umrechnung der Geldstrafen in.=Mark finden die Vorschriften der Verordnung vom 23. November 1923(R. G. Bl. 1 1117) und des Reichsgesetzes über Vermögensstrafen und Bußen vom 13. Oktober 1923(R. G. Bl. 1 943) Anwendung. § 26. Geltung des Landesrechts oder der Reichsabgabenordnung. Saweit diese Steuerordnung nichts anderes bestimmt, finden die Vorschriften des Landesrechts über Gemeindeabgaben Anwendung. Soweit und solange eine landesrechtliche Regelung nicht besteht, finden die Vorschriften der Reichsabgabenordnung sinngemäße Anwendung. S 27. Umrechnung der.=Mark. Für die Umrechnung der.=Mark ist der Goldumrechnungssatz für die Reichssteuern am Tage der Zahlung maßgebend. S 28. Inkrafttreten. Vorstehende Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Vom gleichen Zeitpunkt ab wird die Ordnung vom 30. September=16 Juni 1922 nebst Nachtrag vom 2. März=8. Juni 1923 aufgehoben. Honnef, den 18 März 1924. " Der Bürgermeister. — In Vertretung: Seulen. Der Regierungspräsident. Köln, den 26. April 1924. 1. E. 957=24 Genehmigt für die Dauer eines Jahres mit der Maßgabe, daß aus dieser Genehmigung keine Ansprüche irgend welcher Art gegen Reich oder Staat hergeleitet werden können, falls etwa das Reich oder der Staat die hier in Betracht kommende Steuer für sich in Anspruch nehmen oder eine andere Regelung treffen sollte. Ich behalte mir vor, auf Antrag vor Ablauf der Frist die Genehmigung geeignetenfalls zu verlängern. Im Auftrage: Theisen. Wettstreites wurden sie vom Präsidenten des Vereins, Herrn Bernhard Rekum, mit folgender Ansprache begrüßt: „Werte Junggesellen! Im Namen des Junggesellenschützenvereins heiße ich alle herzlich willkommen und danke Ihnen, daß Sie unserer Einladung Folge geleistet, wofür wir Ihnen versichern, daß Sie auf unseren Gegenbesuch bestimmt rechnen können. Wir feiern heute im Verein das 150jährige Stiftungsfest, wozu wir heute die mittelrheinische Meisterschaft ausfähndeln. Ich hoffe, daß durch diesen Tag die mitteirheinischen Junggesellenvereine sich fester zusammenschließen, um die alten Sitten und Gebräuche zu hegen und zu pflegen und hoffe weiter, daß Sie alle recht frohe und gemütliche Stunden in unserem Kreise verleben.“ Mit einem kräftigen Hoch auf die mittelrheinischen Junggesellen schloß Herr Nekum seine herzlichen Begrüßungsworte. Das folgende Preisfähndelschwenken zeitigte hervorragende Leistungen und stellte die Preisrichter, die Herren Gerh. Fraund und Peter Nekum vor ein schwieriges Amt, dem sie jedoch— als frühere stramme Fähnriche— zu allseitiger Zufriedenheit gerecht wurden. Die Preisverteilung hatte folgendes Ergebnis: Mittelrheinische Me sterschaft: Junggesellenverein Limperich, 1. Ehrenpreis Ig.=V. Stockhausen, 2. Ehrenpreis Ig.=V. Scheuren, 1. Preis Ig.=V. Küdinghoven, 2. Preis Ig.=V. Oberwinter, 3. Preis Ig.=V. Dattenberg. 1. Preis Ig.=V. Hallerbach, 5. Preis Ig.=V. Rheinbreitbach, 6. Preis Ig.=V. Geislor, 7. Preis Ig.=V. Linz. Preis für Ordnung im Festzug Ig.=V. Kudinghoven. Der Abend vereinigte die zum Fest Erschienenen zu einem flotten Tänzchen. Der stellv. Bürgermeister, Herr Reg.=Ref. Seulen, der erschienen war, um das Interesse der Stadtverwaltung an dem alten und doch ewig jungen Vereine an seinem Ehrentage zu bekunden, wurde vom festgebenden Verein durch ein Fähndelschwenken geehrt. Herr Reg.=Ref. Seulen beglückwünschte den Verein namens der Stadt zu dem Gedenktage und ermahnte die Mitglieder, wie seither treu zusammenzustehen und die schönen von den Vätern übernommenen Sitten und Gebräuche auch weiterhin zu pflegen. Dann werde der Junggesellenverein nicht nur weitere 150 Jahre, nein, für alle Zeiten in der Geschichte Honnef=Selhofs ehrenvoll fortbestehen.— Die ganze Feier verlief wie stets in schönster Harmonie. Dem Junggesellen=Schützenverein wünschen auch wir ein ferneres kräftiges Blühen und Gedeihen! C A Aus Nah und Fern. Bonn, 23. Mai. Wie erst jetzt bekannt wird, hat die letzte Stadtverordnetenversammlung noch einen für die Entwicklung der Stadt Bonn überaus wichtigen Beschluß gefaßt. Er betrifft die Umlegung der Eisenbahn als Grundlage für den Bebauungsplan. Sie hat den für die Umlegung der Bahn bestehenden Plan, der den Bahnkörper durch die Gemarkungen von Endenich, Poppelsdorf und Kessenich führen will und dabei eine Untertunnelierung des Venusberges vorsieht, genehmigt und, um das künftige Bahngelände der Bebauung zu entziehen, beschlossen, dieses als vorläufige Grünstraßenanlage fluchtlinienmäßig festzulegen. Auf dem alten Bahnkörper soll u. a. eine große Kraftwagenverkehrsstraße angelegt werden. Köln, 25. Mai.(Aufsehenerregende Verhaftung.) Am Mittwochnachmittag ist in Köln der Ministerialrat Dr. Schneider von der Regierung in Köln von der britischen Militärpolizei verhaftet worden. Die Gründe der Verhaftung liegen noch nicht völlig klar. Auf keinen Fall trifft die Behauptung des Echo du Rhin zu, daß Ministerialrat Dr. Schneider an der Herstellung und dem Inverkehrbringen von falschem Regiegeld irgendwie beteiligt sei. Diese Behauptung kann lediglich auf der Aussage einer durchaus unglaubwürdigen Persönlichkeit beruhen. Ministerialrat Dr. Schneider hat von diesen Vorgängen erst erfahren, als die der Falschmünzerei beschuldigten Personen bereits von den deutschen Behörden verhaftet und ins Gefängnis überführt worden waren. Liblar, 21. Mai. Neue Wirtschaftskämpfe drohen im Kölner Braunkohlengebiet auszubrechen. Nach Kündigung des Tarifvertrages seitens des Kraftwerkes Fortuna war vom 10. März an durch Verfügung des Gewerbeaufsichtsamtes die zehnstündige Arbeitszeit ohne Anhörung der Arbeiterschaft angeordnet worden. Aber auch der Schlichtungsausschuß der Rheinprovinz, der sich infolge der Vorstellungen der Arbeiter mit der Arbeitszeitfrage befaßte, fällte am 17. Mai den Schiedsspruch, daß bis zum 31. Mai die Arbeitszeit wie bisher fortbestehen bleibt. Der Spruch wurde jedoch abgelehnt. Unter der Belegschaft des Werkes herrscht große Erregung. Andernach, 20. Mai. Die Firma Remy van der Zypen beabsichtigt, am 1. Juli ihren hiesigen Betrieb zu schließen. Ferner wird die hies. Zweigstelle des Barmer Bankvereins demnächst aufgehoben werden. Koblenz, 19. Mai. Die Interalliierte Rheinlandkommission hat bestimmt, daß die durch die Besatzung verursachten Schäden in Zukunft nach Goldmark berechnet werden. Dieselbe Berechnungsart soll künftig auch für die Requisitionen gelten.— Um den Aufenthalt von Badegästen in den Kurorten des besetzten Gebietes= zu erleichtern, hat die Interalliierte Rheinlandkommission beschlossen, Wünsche auf Ausstellung von Geleitscheinen für solche Fälle in weitgehendem Maße und mit größter Schnelligkeit zu behandeln. Düsseldorf, 21. Mai. Die Franzosen haben neuerdings von der Stadtverwaltung die Errichtung einer großen Stallung für 70 Pferde gefordert. Sollte der Vau ebenso wie der Neubau der Artilleriekaserne abgelehnt werden, so wird die Stadt mit Beschlagnahme weiterer wichtiger Gebäude bedroht. In der gestrigen Stadtverordnetensitzung wurde zu den neuen Sanktionen der Franzosen mitgeteilt, daß von der Wohnungsbeschlagnahme 90 Familien betroffen seien. Um sie vorläufig unterzubringen, müssen vorübergehend einige Schulgebäude in Anspruch genommen werden. Buer, 19. Mai. Kürzlich ist eine gelegentlich eines französischen Festes am Bahnhof Buer aufgepflanzte belgische Fahne gestohlen worden. Das hat dem Kommandanter di belgischen Ruhrarmein Duisburg Anlaß gegeben, folgende„Sanktionen“ zu verfügen: „In Buer=Mitte sollen die Kassees, Wirtschaften, Kinos, Theater = und Konzertsäle für fünfzehn Tage geschlossen sein, und zwar vom 20. Mai ab. Die Wirtschaften können jedoch Essen ausgeben zwischen 12—2 Uhr und zwischen—8 Uhr. Vom 20. Mai bis zum 5. Juni wird die beigische Fahne aufgepflanzt auf folgenden öffentlichen Gebäuden: Rathaus, Bahnhof, Schupokaserne und zweSchulen. Die Fahnen müssen geliefert werden von der Stadt Buer und sollen der gestohlenen Fahne ähnlich sein. Vom 20. Mai bis 5. Juni werden alle Gesuche der Einwohner von Buer für Ver sammlungen, Gesellschaften, Erlaubnisscheine jeder Art verweigert werden. Im Falle, daß der oder die Täter bekannt und der belgt schen Militärgerichtsbehörde übergeben werden, werden die Sanntionen aufgehoben.“ Düren, 17. Mai. In der Braunkohlengewerkschaft Lucherberg, die seit dem 10. Februar d. J. stilliegt, ist nach einer Meldung der Dür. Ztg. nun auch sämtlichen Beamten der Dienst gekündigt worden. Es ist noch unbestimmt, wann die Fabrik wieder in Betrieb gesetzt wird. Durch diese langen Stillegungen sind viele Arbeiterfamilien in eine bedrängte Lage geraten. Montabaur, 19. Mai. Hier ging ein schweres Unwetter nieder Der Blitz fuhr in ein Gehöft und setzte den Giebel in Brand. ManHonnef, den 26. Mai. Am Samstag und Sonntag war Honnef der Zielpunkt der Kreisbrandmeister und zahlreicher im Feuerlöschwesen tätiger Männer, die aus allen Teilen der Rheinprovinz— aus dem Saargebiet, von Mosel. Eifel Westerwald, aus dem Bergischen, dem Ruhrgebiet und vom Niederrhein herbeigeeilt waren, um hier ihren alljährlichen Veratungstag abzuhalten. Die hiesige Freiw. Feuerwehr hatte die Vorbereitungen für einen glatten Verlauf der Tagung übernommen, hatte den auswärtigen Gästen Quartiere angewiesen und am Bahnhof bereits für Empfang und Orientierung der Ankommenden durch einige Feuerwehrleute gesongt. Am Samstag Nachmittag 4 Uhr eröffnete der Vorsitzende des Provinzialverbandes, Justizrat Odenkirchen=Rheydt. im Hotel Klein die Beratungen mit einem Hinweis auf die Bedeutung der Tagung und die verantwortungsvolle Stellung der Kreisbrandmeister, die berufen seien, als Aufsichtsbeamte in den einzelnen Kreisen das Feuerlöschwesen zu überwachen und so die Gewähr zu bieten, daß allenthalben das kostbare Gut und Blut nach bestem Können vor des Feuers Tücke und Gefahr geschützt werde Er begrüßte dann den Vertreter der Stadt Honnef, Beigeordneten Carl Krahe, den Vertreter des Landrats, Kreissekretär Sonnenburg=Siegburg, und den Vertreter der Freiw. Feierwehr Honnef, Branddirektor Stadtbaumeister Wolfgarten. Beigeordneter Krahe hieß die Gäste namens der Stadt aufs herzlichste willkommen, die sich freue, den Verbandstag in ihren Mauern begrüßen zu dürfen. Daß die Verhandlungen von bestem Erfolge begleitet sein möchten, sei der Wunsch der Stadt. Kreissekretär Sonnenburg entbot den Gruß der Kreisverwaltung, die auch fernerhin bestrebt sein werde, das Feuerlöschwesen tatkräftig zu unterstützen. Stadtbaumeister und Branddirektor Wolfgarten, der sich mit den Vorstandsmitgliederr Th Wierich Heinz Schneider und Monschau eingefunden hatte, brachte die Grüße der Freiw. Feuerwehr, die sich herzlich freue, nach getaner Arbeit am Abend mit den Gästen noch einige frohe Stunden zu verleben. Aus den Verhandlungen entnehmen wir, daß auf Vorschlag des Vorsitzenden die Bildung eines Arbeitsausschusses zur Unterstützung der Verbandsleitung getätigt wurde, zu dem die anwesenden Herren Brandmeister Bürgermeister Schröder= Berg.= Neukirch, Baurat Lichius=Neuß und Oberbrandmeister VogelVohwinkel berufen wurden, welche die Wahl annahmen. Eine Anregung eines östlichen Provinzialverbandes, den Titel Kreisbrandmeister in Kreisbranddirektor umzuändern, fand keinerlei Zustimmung. Es bleibt also im Rheinland bei dem guten alten Brandmeister. Justizrat Odenkirchen bemerkte, daß es ja in allen Verwaltungen üblich geworden sei, mit Titeln zu arbeiten und erstaunlich sei es, was dabei alles herauskomme; ohne einen„Ober“ gehe es überhaupt nicht mehr. Kreisbrandmeister Lauken=Mörs behandelte in längerem Vortrage das Feuerlöschwesen in den ländlichen Gegenden, das noch manches zu wünschen übrig lasse, zumal bei vielen Gemeindevertretungen die Bereitstellung der nötigen Mittel auf Widerstand stoße. Die Versammlung beschloß, mit allen Mitteln dahin zu wirken, daß in allen Orten freiwillige oder Pflichtfeuerwehren geschaffen werden müssen; die Oberpräsidialverordnung, die noch zahlreiche Ausnahmen hievvon ermögliche, müsse entsprechend abgeändert werden. Weiter wurde mitgeteilt, daß die Frage der Aufbringung der sächlichen Kosten der Feuerwehren durch ein in Ausarbeitung befindliches Feuerlöschgesetz für ganz Preußen geregelt werden solle. Das Verbandsorgan, der Rhein. Feuerwehrmann, wird für die Folge in der Buchdruckerei H. Oberhoffer=Berncastel gedruckt, wohin auch alle interessierenden Mitteilungen erwünscht sind. Das Provinzial=Verbandsfest findet am ., 2. und 3. August in Bonn statt An die Beratungen schloß sich um 8 Uhr ein gemeinsames Essen im Hotel Klein. Vorher, gegen 7 Uhr. trat die Freiw. Feuerwehr jedoch zu einer Schauübung an der Städt. Sparkasse an. Der Uebung lag folgende Annahme zugrunde:„Infolge Kurzschlusses der elektr. Leitung ist in dem Dachgeschosse ein großer Brand ausgebrochen, der schnelle Fortschritte macht. Bei Eintreffen der Wehr steht das Dach zum großen Teil in Flammen, das Treppenhaus ist verqualmt. Rettung der Bewohner des Obergeschosses nur mit Leitern möglich. Absuchen des Dachgeschosses zur Feststellung, ob noch Bewohner desselber zurückgeblieben sind.“ Die Wehr unterzog sich der Rettungsaktion mit viel Geschick, was auch von der fachmännischen Kritik in vollstem Maße anerkannt wurde. Selbstredend gabs bei der Kritik auch hier und da kleine Mängelrügen (— sonst wäre es ja keine Kritik—), aber es wäre auch nicht unsere Feuerwehr, wenn man nicht die Gemißheit haben dürfte, daß unablässig an der Schlagfertigkeit der Wehr weitergearbeitet wird. Zu 9 Uhr hatte die hiesige Freiw. Feuerwehr, deren Mitglieder mit ihren Familienangehörigen sich zahlreich eingefunden hatten, in das Vereinslokal Winzerverein zu einem Festkommers eingeladen. Herr Branddirektor Wolfgarten, der den Kommers seitete, konnte dabei als Vertreter der Stadt die Herren Beigeordneten Krahe und Müller, sowie Herrn Direktor Saller vom Städt. Progymnasium begrüßen. Den Höhepunkt des Abends bildete die Ehrung und Auszeichnung einer Anzahl Mitglieder, welche der Feuerwehr ununterbrochen 40 bezw. 25 Jahre angehören. Es sind dies die Herven Anton Jonen, Johann Jonen, Theod. Wierich, Georg Weber, Wilh. Vreden, Pet. Monschau, J. Schneider(seit 40 Jahren Mitglied), die Herren Wilh. Monschau, Gerh. Neffgen, Pet. Neffgen, Math. Josten(seit 25 Jahren Mitglied). Justizral Odenkirchen seierte die Jubilave in ehrenden herzlichen Worten und hob die Bedeutung dieses Ehrentages für die Jubilare hervor, auf die man mit Stolz blicke, weil sie sich ein Leben lang der heute so selten gewordenen Opferwilligkeit und dem Bürgersinn gewidmet hätten. Als Zeichen der Dankbarkeit überreichte er jedem der Jubilare ein künstlerisches Erinnerungsblatt, das jedem der Bedachten eine hübsche Zimmerzierde sein wird. Eine besonders seltene Auszeichnung wurde jedoch den Jubilaren noch dadurch zuteil, daß ihnen zumersten Male in der Rheinprovinz das vom preußischen Landesfeuerwehrverband gestiftete vergoldete bezw. silberne Ehrenzeichen verliehen wurde.„Tragen Sie es auf Ihrer Brust mit Stolz und mit Freude“, so schloß Justizrat Odenkirchen seine Worte. Herr Beigeordneter Krahe nahm auch am Abend nochmals Gelegenheit, um das gute Einvernehmen zwischen Stadt und Feuerwehr zu bekunden. Er könne sagen, die Stadt sei stolz auf ihre Feuerwehr. Er klärte weiter die Festversammlung kurz darüber auf, daß der Bürgermeister durch Ausweisung behindert, der stellv. Bürgermeister dringend dienstlich in Berlin sei, weshalb man heute Abend mit den Beigeodneten vorlieb nehmen müsse. Der Abend, der noch durch eine ganze Reihe Spenden des allzeit zu frohem Lied und freudiger Mitwirkung bereiten M. G. V.„Liedertafel“, über die ihr Ehrenmitglied Herr Konrektor Klein mit Sachkunde den Taktstock schwang, veschönert wurde, sowie durch Vorträge einzelner Wehrmitglieder, wird sicher bei den auswärtigen Gästen den besten Eindruck hinterlassen haben. * Auch an interessanten Demonstrationen, wie man mit technischen Mitteln dem Feuer auf den Leib rücken kann, fehlte es nicht. Das Augenmerk der Stadtverwaltung und Stadtverordneten sei auf die Motor=Feuerspritze der Firma Krupp gerichtet, mit der diese einst als Waffenschmied Deutschlands bekannte Firma sich neben anderen Erzeugnissen sich heute einen friedlicheren aber ebenso gesicherten Namen macht. Die Kruppsche Motor=Feuerspritze ist ein dreirädriges Kraftfahrzeug, das von einem Mann bedient werden und im Handumdrehen selbst auf der entferntesten und sonst schwer erreichbaren Brandstelle erscheinen kann. Die Pumpe fördert in der Minute 1000 Liter Wasser bei einer Förderhöhe von 60 Meter. Komplett mit allem Zubehör, darunter 240 Meter Schlauch, kostet diese Motorspritze z. Zt. 17·000 Mark. Es dürfte sicherlich zu erwägen sein, ob nicht für die Gemeinden Honnef, Königswinter und evtl. Unkel gemeinsam die Stationierung eines derartig wirklich schlagfertigen Schutzes in Honnef sich empfehlen dürfte. Der Vertreter der Fr. Krupp A.., Herr E. Oberbeck, Köln, Antwerpenerstraße 18, erläuterte Interessenten obiges höchst beachtenswertes Krupp=Erzeugnis. Die Vorführung der Perkeo Akt.=Ges. für Schaumlöschverfahren Berlin=Heidelberg bewies, daß wir es mit einem glänzenden Fortschritt auf dem Gebiete der Feuerbekämpfung zu tun haben. England und Amerika haben dieses Verfahren staatlich und behördlich für viele Fälle direkt vorgeschrieben. Bei dem PerkeoSchaumlöschverfahren handelt es sich um ein patentiertes Verfahren, Feuer mit Schaum zu löschen, wodurch einmal der Brandschaden(der durch die auf den Brandherd geschleuderten Wassermengen oft beträchtlicher ist als der Feuerschaden) ganz enorm verringert wird; dann aber bietet das Schaumlöschverfahren die einzige Möglichkeit, Brände von Flüssigkeiten, wie Oel, Benzin, Lacke, Farben überraschend schnell und restlos zu ersticken. Abgesehen davon löscht der Schaum auch Brände fester Stoffe, wie Holz, Putzwolle, Zellulose, Textilien usw. bedeutend schneller und gründlicher als sonstige Löschmittel. Ein brennender Holzstoß, getränkt mit Teer und Benzin war im Nu gelöscht, ebenso ein größeres Feld von Steinkohlenteer, gemischt mit Oel und Benzol. Besonderes Interesse rief das Ersticken des Brandes einer großen offenen Benzinwanne hervor, das mit sonstigen Löschmitteln unmöglich ist. Hier schloß die Schaumschicht das Benzol von jeglicher Luftzufuhr ab und erstickte restlos das Feuer. Im Anschluß an die Löschvorführung fand im Saale des Hotel Rüdesheim eine Filmvorführung vor einem zahlreichen Interessentenkreis statt, die einen umfassenden Ueberblick über die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten des Perkco Schaumlöschverfahrens gab. Ein sehr handlicher und praktischer Apparat ist auch die Feuerlöschpistole„Wolf“, die vorzüglich zur Erstickung kleiner Brände dient und, wie die Vorführungen zeigten, absolut sicher wirkt. Ein hellbrennender Holzstoß, bei dem das Holz durch und durch am brennen war, wurde mit zwei Schuß so gelöscht, daß das verkohlte Holz sich nicht mehr entzünden konnie. wurde jedoch des Feuers Herr, nachdem erheblicher Schaden entstanden war. In Stahlhofen erschlug der Blitz einen Landwirt mit zwei Kühen bei der Feldarbeit. Auch die Baumblüte hat erhevlichen Schaden erfahren. Nachrichten. Macdonald wünscht Veröffentlichung des Briefwechsels. WTB. Paris, 25. Mai. Dem Intransigeant wird aus London berichtet, Ramsay Macdonald haben Poincare einen neuen Brief zustellen lassen, in dem der Wunsch ausgedrückt werde, die zwischen den beiden Ministerpräsidenten in der letzten Zeit gepflogene Korrespondenz zu veröffentlichen. * WTB. Amsterdam, 25. Mai. Algemeen Handelsblad schreibt in seiner Wochenübersicht: Ein nationalistisches Deutschland hat weder von der britischen noch von der kommenden französischen Regierung etwas zu erwarten. Die Parteien der Linken in England und in Frankreich treten dem Nationalismus im eigenen Lande nicht entgegen, um ihm in Deutschland zur Blüte zu verhelfen und dadurch Europa in Gefahr zu bringen. Deutschland hat jetzt eine Möglichkeit, die, wenn sie unbenutzt gelassen wird, nie wiederkehren wird. WTB. Zürich, 25. Mai. Im Länder=Hockeyspiel Schweiz gegen Deutschland siegten nach schönem Kampf die Deutschen mit•2. Berlin, 26. Mai.(Priv.=Meld.) In Werder bei Potsdam erschoß gestern anscheinend nach vorangegangenem Streit ein junger Arbeiter seine Braut und versuchte dann, sich selbst zu erschießen. Da die Waffe versagte, sprang er in die Havei und ertrank. Seine Leiche wurde geborgen. Ein zweites Drama spielte sich gestern früh ebenfalls in Werder ab. Eine 29jährige Kaufmannsfrau warf sich mit ihrem fünfjährigen Töchterchen in die Havel und ertrank. WTB. Paris, 25. Mai. In dem Prozeß des Matin gegen die Humanite aus Anlaß der Enthüllungen des letzteren Blattes über die finanziellen Beziehungen der französischen Presse zu gewissen russischen Regierungsstellen sind gestern der Abgeordnete Marcel Cachin als verantwortlicher Herausgeber und Boris Suwein als Redakteur der Humanite solidarisch zu 200 Franken Geldstrafe und 10 000 Franken Schadenersatz verurteilt worden. Der Matin hatte 500000 Franken Schadenersatz verlangt. Eine vierfache Mörderin. Berlin, 24. Mai.(Priv.=Meld.) Die unter der Anschuldigung des vierfachen Giftmordes in Untersuchungshaft genommene frühere Krankenschwester Frau Bischor, wurde gestern aus der Untersuchungshaft, entlassen, nachdem der Gerichtsarzt bei ihr einen völligen körperlichen und seelischen Zusammenbruch festgestellt hatte. Die Untersuchung gegen sie wird weitergeführt. Berlin, 24. Mai.(Drahibericht.) Die amtlichen Schlußkurse betrugen: Amsterdam G. 157,51— B. 158,29(G. 157,51) Brüssel G. 19.65— B. 19,75(G. 19,65) Rom G. 18,70— B. 18.80(G. 18,70) London G. 18.305— B. 18.395(G. 18.305) Paris G. 22,94— B. 23,06(G. 23.14) Zürich G. 74,81— B. 75.19(G. 74,81) Wasserstandsnachrichten. 5,14 Mannheim, 23. Rhein 8 Uhr mon#e Mainz, 23. Rhein 8 Uhr morgens“.25 Bingen, 23. morgens 3,10 Kaub, 23. Rhein 8 Uhr morgens 3,62 Koblenz, 23. Rhein 6 Uhr morgens.42 Köln, 23. Rhein 6 Uhr morgens 3,69 Ruhrort, 23. morgens 2,92 Trier, 23. Mosel 9 Uhr morgens.90 Die heutige Nummer umfaßt 6 gestiegen gefallen gefallen gefallen gefallen gefallen gefallen gestiegen Seiten. 0,09 m 0,14 m 0,05 m .05 m 0,08 m .10 m 0,05 m .02 m Dannsugung. Es ist uns unmöglich, jedem einzelnen für die liebevolle Anteilnahme sowie die herrlichen Kranzspenden aus Anlaß des Hinscheidens meiner unvergeßlichen Frau, meiner teuren Mutter zu danken. Wir bitten unseren innigsten Dank auf diesem Wege entgegen zu nehmen. Familien Dahlhausen=Sinzig. Nachtrag zur Tagesordnung der Stadtverordnetensitzung am 27. Mai 1924. Punkt 8. Aufnahme einer Anleihe. Honnef, den 26. Mai 1924. Der Bürgermeister J..: gez. Seulen. Offentliche Steuermahnung. (Reichseinkommensteuer) Die Steuerpflichtigen des Siegkreises, die mit der Zahlung der durch besonderen Festsetzungsbescheid angeordneten Vorauszahlung der Reichseinkommensteuer für das I. u. II. Bierteljahr 1924(15. 2. u. 15. 5. 1924) sowie der Abschlußzahlung für 1923 im Rückstande sind, werden auf Grund des§ 314 der Reichsabgabenordnung hierdurch öffentlich ersucht, die Rückstände binnen einer Woche bei der unterzeichneten Finanzkasse einzuzahlen Nach fruchtlosem Ablauf der Mahnfrist erfolgt ohne vorausgegangene weitere Mitteilung die Beitreibung im Wege des Zwangsverfahrens. Es wird darauf hingewiesen, daß durch die Einlegung von Rechtsmitteln die Erhebung der angeforderten Steuern nicht aufgehalten wird... GZerbehre Mirt Auf die Vorteile des bargeldiosen Verneyrs wird besonders hingewiesen. Einzahlungen können erfolgen für die Finanzkasse Siegburg auf: Postscheckkonto Köln 98264 Girokonto bei der Städt. Sparkasse in Siegburg Nr. 575. Girokonto bei der Sparkasse des Siegkreises in Siegburg Nr. 280. Girokonto bei der Reichsbanknebenstelle Siegburg. Bei bargeldloser Einzahlung ist Steuerart, Nummer des Steuerbezirks und Rummer der Hauptsteuerliste anzugeben. Kassenstunden täglich von—12 Uhr vormittags. Samstags und am letzten Werktage eines jeden Monats bleibt die Kasse geschlossen. Siegburg, den 24. Mai 1924. Finanzhasse. Gust. Zeiger4 Architekt Girardet=Allee.: Telefon Nr. 392. Entwürfe, Bauleitung, Gutachten. Stets Angebot in Landhäusern, Villen und Baugrundstücken in jeder Lage und Preis. Den geehrten Bewohnern von Honnef und Umgegend zur Kenntnis, daß ich mein Speditions= und Kommissionsgeschäft Honnef—Bonn wieder ausgenommen habe. Fahrten finden statt jeden tag und Freitag. 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